Ad fontes! Werner Schubert zum 75. Geburtstag, hg. v. Schäfer, Frank L./Schmoeckel, Mathias/Vormbaum, Thomas (= Rechtsgeschichte und Rechtsgeschehen 20). LIT, Berlin 2015. 157 S. Angezeigt von Gerhard Köbler.

 

Werner Schubert wurde in der Stadt Patschkau südwestlich Oppelns in Schlesien, die in der Gegenwart rund 7600 Einwohner zählt und in der nach dem Ende des zweiten Weltkriegs nur wenige Deutsche bleiben durften, an dem 15. August 1936 als Sohn eines Oberstudienrats geboren. Nach dem Studium der Rechtswissenschaft an den Universitäten Hamburg, Marburg und Münster wurde er 1966 bei Rudolf Gmür (1913-2002) in Münster mit einer Dissertation über die Entstehung der Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs über Besitz- und Eigentumsübertragung promoviert und 1974 als wissenschaftlicher Assistent Hermann Dilchers (1927-1996) in Bochum mit einer Habilitationsschrift über französisches Recht in Deutschland zu Beginn des 19. Jahrhunderts habilitiert. Auf dieser vorzüglichen Grundlage wurde er 1977 auf den Lehrstuhl für Rechtsgeschichte der Neuzeit, römisches Recht und Zivilprozessrecht in Kiel berufen, den er bis zu seiner Emeritierung des Jahres 2001 wahrnahm.

 

Seit seiner Habilitation hat er vor allem zahllose Quellen in unermüdlicher Kontinuität ediert. Sie betreffen ausgehend von der Dissertation etwa die Entstehung des Bürgerlichen Gesetzbuchs von 1896, die Gesetzrevision Preußens, die Reichsjustizgesetze, die Strafrechtsreform der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts, das Aktienrecht, das Familienrecht, die Akademie für deutsches Recht der nationalsozialistisch beherrschten Zeit und die Urteilstätigkeit des Reichsgerichts. Wer immer ad fontes neuerer deutscher Rechtsgeschichte gelangen will, ist mit ad Schubert bestens beraten.

 

An dem 15. August 2011 jährte sich seine Geburt zu dem 75. Male. Deswegen fand zu seinen Ehren in dem Kaisersaal der Seeburg an der Kieler Förde an dem 14. Oktober 2011 ein Symposium statt, an dem die Herausgeber, weitere norddeutsche Rechtshistoriker und Mitglieder der Kieler juristischen Fakultät teilnahmen. Die drei bei dieser Gelegenheit von den Herausgebern vorgetragenen Studien über das Märchen vom Usus modernus Pandectarum  und die deutsche Rechtswissenschaft der frühen Neuzeit, über Carl Stooss (1849-1934) – Eine Geschichte der Strafrechtskodifikation in drei Staaten und über italienische Einflüsse auf die deutsche Strafrechtsreform stellt der vorliegende, schlanke, rotgebundene Band der Allgemeinheit zur Verfügung. Er ist so begehrt, dass er von den öffentlichen Bibliotheken nur in ihren Präsenzbeständen verzeichnet ist und leider auch nur mit erheblicher Verspätung zu einer kurzen Anzeige gelangen kann.

 

Ein besonderes Gewicht erhält er dabei auch durch das auf den Seiten 99ff. beigegebene Schriftenverzeichnis. Es umfasst bis 2015 von der Dissertation an 86 bzw. 88 selbständige, vielfach mehrbändige Werke und Editionen, 141 Abhandlungen und sonstige Beiträge, 138 Anmerkungen zu Urteilen des Bundesgerichtshofs in der Juristischen Rundschau, sehr viele Rezensionen in der Savigny-Zeitschrift für Rechtsgeschichte, Germanistische Abteilung, die wohl angesichts ihrer sehr großen Zahl vor 2009 nur durch die Generalregister  der Bände 76 bis 100 und 101 bis 125 nachgewiesen werden, in der Savigny-Zeitschrift für Rechtsgeschichte, Romanistische Abteilung, in der Juristischen Rundschau, in der Tijdschrift voor Rechtsgeschidenis, in dem Niedersächsischen Jahrbuch für Landesgeschichte, in Rabels Zeitschrift für ausländisches und internationales Privatrecht, in der Zeitschrift für neuere Rechtsgeschichte, in dem Archiv für die civilistische Praxis, in der Zeitschrift für Wirtschaftsrecht, in der Zeitschrift für das gesamte Familienrecht, in den Quaderni fiorentinii, in der Juristenzeitung, in den Rheinischen Vierteljahrsblätten, in der Zeitschrift für schleswig-holsteinische Geschichte, in dem Recht der Arbeit, in der Zeitschrift für das gesamte Handelsrecht, in dem historischen Verein für den Niederrhein, in dem historisch-politischen Buch und in der Zeitschrift integrativer europäischer Rechtsgeschichte (94). Von Dirk Bahrenfuss bis York Zieren sind in alphabetischer Ordnung zusätzlich 102 Dissertationen aus allen Interessengebieten Werner Schuberts betreut.

 

Nach den ihr Vorwort abschließenden Worten der Herausgeber kann kein anderer Rechtshistoriker in dem deutschsprachigen Raum auf ein so umfangreiches Werk zurückblicken. Nur wenige Forscher haben bisher in ähnlicher Weise deutsches Recht, römisches Recht und kirchliches Recht zu einer Einheit der geschichtlichen Rechtswissenschaft verbunden. Er ist der zentrale Editor der neueren deutschen Rechtsgeschichte schlechthin.

 

Bewundernswert ist die für diese vielseitigen Leistungen seit weit mehr als fünfzig Jahren freigesetzte Arbeitskraft. Außerordentlich sind Organisationstalent, Einsatzbereitschaft, Zielstrebigkeit und Erfolg. Möge Werner Schubert weiter das Glück des Tüchtigen zum Wohle der europäischen Rechtsgeschichtswissenschaft noch lange beschieden sein.

 

Innsbruck                                                       Gerhard Köbler