Quellen zum Aktiengesetz vom 18. Juli 1884, hg. v. Schubert, Werner (= Rechtshistorische Reihe 467). Lang (PL Academic Research), Frankfurt am Main 2017. XXII, 333 S. Besprochen von Gerhard Köbler.

 

Die als deutsches Wort vielleicht 1492 und damit zufällig ziemlich gleichzeitig mit der Entdeckung der neuen Welt durch Christoph Kolumbus erstmals bezeugte Aktie ist der Anteil an der sprachlich seit 1828 belegten Aktiengesellschaft. Auf der Grundlage erster Durchbrechungen des Grundsatzes der persönlichen Haftung des handelnden Kaufmanns infolge des wachsenden Kapitalbedarfs in Bergbau und Fernhandel in dem 15. Jahrhundert entsteht sie auf römischrechtlichen Grundlagen in dem Kolonialhandel zu Beginn des 17. Jahrhunderts. Gesetzlich geregelt wird sie erstmals 1807 in dem Code de commerce Frankreichs.

 

Der vorliegende Band ist nach der kurzen und klaren Einleitung des Herausgebers eine Fortsetzung der Quellensammlung zur Aktienrechtsnovelle von 1870 und eine Vervollständigung der Textsammlung und Quellensammlung zu der Aktenrechtsreform von 1884 (Hundert Jahre modernes Aktienrecht 1984, hg. v. Schubert, Werner/Hommelhoff, Peter, 1985), in der wegen der umfangreichen Materialien wichtige Quellenbereiche nicht berücksichtigt werden konnten. Da der neue Band auch ohne diesen früheren Band verständlich sein soll, wurden nochmals der Text der Novelle von 1870, der Entwurf von 1882 und der Text des Gesetzes von 1884 wiedergegeben, nicht aber die umfangreichen Materialien zur Entstehung des Entwurfs von 1882. Die Einleitung beschränkt sich auf einige Erläuterungen zu diesen edierten Quellen, weil die ausführliche Entstehungsgeschichte nicht nochmals zu wiederholen war.

 

Gegliedert ist die Edition nach der kurzen Einleitung und den hilfreichen Kurzbiographien der hauptsächlich beteiligten Minister, Ministerialbeamten und Mitglieder des Reichstags in sechs Teile. Sie betreffen Art. 173-249a des HGB in der Fassung der Aktienrechtsnovelle vom 11. Juni 1870, die Anträge Preußens und des Bundesrats wegen Reform der Aktiengesetzgebung und das zugehörige Gutachten des Reichsoberhandelsgerichts, den Weg von dem Entwurf 1882 zum Entwurf der Reichsregierung vom 7. 9. 1883, den Entwurf vom 7. 9. 1883, den Aktiengesetzentwurf im Bundesrat (1883/1884), den Aktiengesetzentwurf in dem Reichstag und schließlich das Gesetz vom 18. Juli 1884 betreffend die Kommanditgesellschaften auf Aktien und die Aktiengesellschaften unter Kennzeichnung der Änderungen der Reichstagsvorlage durch die IX. Kommission. Damit ist das Aktiengesetz von dem 18. Juli 1884 in einer durch Sachregister (von Aktienbuch der Aktiengesellschaft bis Zweigniederlassung der Kommanditgesellschaft auf Aktien) und Quellennachweis bereicherten Form in bestmöglicher Weise editorisch erschlossen, wofür dem verdienstvollen Herausgeber einmal mehr sehr zu danken ist.

 

Innsbruck                                                       Gerhard Köbler