Künßberg, Eberhard von, Die Entwicklung der deutschen Rechtssprache, mit einem Vorwort v. Saar, Stefan Chr. Nomos, Baden-Baden 2017. 153 S. Angezeigt von Gerhard Köbler.

 

Nach dem Vorwort Stefan Saars kam Eberhard Georg Otto Freiherr von Künßberg (Künssberg) in Galizien an dem 28. Februar 1881 zur Welt, studierte Rechtswissenschaft in Wien, promovierte, absolvierte die Staatsprüfungen Österreichs und ging 1904/1905 als Hörer der Philosophie nach München, wo ihm Karl von Amira, welcher 1896 der Gründungskommission des Deutschen Rechtswörterbuchs angehörte, Wegweiser und Vorbild wurde. 1905 folgte er einer Einladung zur Assistenz an dem 1897 bei der königlich preußischen Akademie der Wissenschaften begründeten, in Heidelberg von Richard Schröder (1838-1917) betreuten Deutschen Rechtswörterbuch. Seit 1908 leitete Künßberg das Deutsche Rechtswörterbuch an der Seite Richard Schröders, der in ihm einen Arbeitsgefährten sah und Selbständigkeit und Freiheit gewährte, nach dem Tod Schröders (1917) in Alleinverantwortung und wurde nach der Habilitation des Jahres 1910 für deutsche Rechtsgeschichte und der Ausschlagung eines Rufes nach Neuchâtel 1916 Titularprofessor in Heidelberg, 1928 Professor an der preußischen Akademie und 1929 ordentlicher Honorarprofessor in Heidelberg, als welcher er das Deutsche Rechtswörterbuch bis Geleitleute (192´37/1938) vorantrieb und Folgebände  bis zu seinem Tode am 3. Mai 1941 vorantrieb.

 

Seine Abhandlung über die Entwicklung der deutschen Rechtssprache ist bei der Vorbereitung von Lehrveranstaltungen zur Geschichte der Rechtssprache, historischen Rechtsgeographie und rechtlichen Volkskunde für Juristen und Philologen .entstanden, die als Übungen seit dem Wintersemester 1920/1921 durchgeführt wurden und als Vorlesungen seit dem Sommer 1923 nachgewiesen sind. Obwohl der wegen seiner Ehe mit Katharina Samson in der Zeit der nationalsozialistischen Herrschaft gefährdete Künßberg rechtssprachliche Lehre bis 1939 anbot, lassen handschriftlich ergänzte Literaturangaben vermuten, dass er zuletzt zu Beginn der 1930er Jahre in den Text seines Manuskripts eingriff. Eine Veröffentlich als Buch war beabsichtigt, blieb aber aus und eine handschriftliche Gliederung passt nicht zu dem Text.

 

Die maschinenschriftliche Vorlage ist Teil des in der Heidelberger Universitätsbibliothek verwahrten Nachlasses. Sie ist in dem vorliegenden schmalen Band wiedergegeben, soweit dies drucktechnisch möglich war, wobei nicht in Fußnoten untergebrachte Anmerkungen mit Kleinbuchstaben versehen als Endnoten vermerkt sind. Auf diese Weise  sind nun nach einer Auswahlbibliographie von und zu Eberhard von Künßberg die Gedanken des verdienstvollen Gelehrten über die Entwicklung der deutschen Rechtssprache, gegliedert in Einleitung, Wesen, Arten und Beziehungen der Rechtssprache, zeitliche Gliederung der Entwicklung, älteste Periode von der Urzeit bis ins 13. Jahrhundert, das Latein im deutschen Recht und Rechtssprache und Mundart jedermann jederzeit und überall zugänglich,. Dafür ist Stefan Saar sehr zu danken.

 

Innsbruck                                                       Gerhard Köbler