Kreativität und Charakter. Recht, Geschichte und Kultur in schöpferischen Prozessen. Festschrift für Martin Vogel zum siebzigsten Geburtstag, hg. v. Götz von Olenhusen, Albrecht/Gergen, Thomas (= Studien zum gewerblichen Rechtsschutz und zum Urheberrecht 138). Kovač, Hamburg 2017. X, 502 S., Abb. Angezeigt von Gerhard Köbler.
 
Martin Vogel wurde in Stuttgart am 5. Juni 1947 geboren und legte 1966 das Abitur in Bonn ab. Nach dem Studium von Rechtswissenschaft, Germanistik und allgemeiner Rhetorik in Tübingen unter anderem bei Ernst Bloch und Walter Jens und der ersten juristischen Staatsprüfung sowie der zweiten juristischen Staatsprüfung wurde er mit seiner von Josef Esser betreuten, grundlegenden Dissertation über deutsche Urheber- und Verlagsrechtsgeschichte zwischen 1450 und 1850 promoviert. Danach wirkte er nach einer praktischen Anwaltstätigkeit und einer Mitarbeit an dem Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Patent-, Urheber- und Wettbewerbsrecht in dem Deutschen Patentamt, seit 1990 als Richter des Bundespatentgerichts und seit 1999 an dem Europäischen Patentamt in München.

 

Der weiteren Öffentlichkeit wurde er 2016 bekannt durch seine erfolgreiche Klage gegen die Verwertungsgesellschaft Wort bezüglich des Anteils der Verlage an den Urheberrechtsvergütungen. Zwar setzte sich seine Rechtsansicht durch, doch sind Politik und Verlage insgesamt über vielfältige Verknüpfungen eng liiert. Dessenungeachtet ist Martin Vogel insgesamt eine der wichtigsten Nachkriegspersönlichkeiten des Immaterialgüterrechts Deutschlands und Europas geworden.

 

Dies hat die Herausgeber bewogen, ihn zu seinem 70. Geburtstag durch eine gehaltvolle Festschrift zu ehren, die nach Geleitwort und Grußworten 24 Beiträge aus Rechtsgeschichte, geltendem Recht und Rechtspolitik sowie Literatur, Kunst und Musik enthält. Sie betreffen etwa Jakob Spiegel, Michael Christoph Hanov, den Reichshofrat, das Filmrecht der Zwischenkriegszeit, Überlegungen zur Geschichte des genannten Instituts, Doktor Faustus, Schelling, Beaumarchais, das Phonogram Performing Right und vieles andere mehr. Ein Schriftenverzeichnis (S. 491-502), das mit einer Verspottung der Urheber in dem Perlentaucher vom 17. 12. 2016 schließt, rundet die überzeugende Würdigung des verdienstvollen Autors, Beraters und Richters, an dem die Herausgeber vor allem Kreativität und Charakter rühmen, vorzüglich ab – möge sein weiteres Leben von ähnlichen großen Erfolgen begleitet sein.

 

Innsbruck                                                       Gerhard Köbler