Deutsche und europäische Juristen aus neun Jahrhunderten, hg. v. Kleinheyer, Gerd/Schröder, Jan, 6. Aufl. (= UTB 578). C. F. Müller, Heidelberg 2017. XVII, 622 S. Angezeigt von Gerhard Köbler.

 

Das deutsche Wort Jurist ist zwar anscheinend erstmals um 1300 bei Hugo von Trimberg belegt und die mittellateinische Vorstufe iurista ist mit dem Jahr 1267 nicht allzu viel vorher nachgewiesen, doch besteht Einigkeit darüber, dass die gelehrte Ausbildung von Fachleuten der Rechtswissenschaft mit Irnerius in Bologna und seinen Schülern in dem frühen 12. Jahrhundert einsetzt. Dementsprechend gibt es europäische Juristen seit neun Jahrhunderten. Zu ihren Füßen haben auch Deutsche gesessen, selbst wenn es danach noch einige Zeit dauert, bis sie in die geistigen Höhen ihrer Lehrer aufsteigen.

 

Die bekanntesten Vertreter der deutschen und europäischen Rechtswissenschaft zu einer handlichen Einheit zu vereinigen, ist ein gewaltiges Unterfangen.  Den Herausgebern ist es seit 1975 zusammen mit (insgesamt 21) Mitarbeitern in beeindruckender Weise gelungen, wobei sich die Aufgabe der anfänglichen Beschränkung auf die Deutschen als sehr überzeugend erwiesen hat. Nunmehr liegt das grundlegende Werk in sechster Auflage vor,

 

Für sie erfolgte nach dem kurzen Vorwort eine Überarbeitung sowohl der Einleitung wie auch aller Artikel, wobei die bibliographischen Angaben grundsätzlich auf den Stand des Herbstes 2016 ergänzt wurden. Im Zuge der Überarbeitung wurde Hans Kelsen aus dem  Anhang in den Hauptteil überführt, womit seiner internationalen Anerkennung wie der intensiven wissenschaftlichen Beschäftigung mit Person und Werk einleuchtend Rechnung getragen wurde. Der Anhang (S. 493ff.) ist um mehrere Beiträge, vor allem  über Juristen der alten Bundesrepublik Deutschland, ergänzt.

 

Insgesamt hat durch diese Veränderungen das erfolgreiche Werk nicht nur im Inhalt, sondern auch im Umfang weiter zugenommen. Nach der Vorstellung der Herausgeber und des Verlags ist es sowohl ein Nachschlagewerk wie auch ein Lernbuch zur Vorbereitung auf rechtsgeschichtliche Prüfungen. Möge es auch in Zukunft seine Ziele bestmöglich erreichen und über die rechtsgeschichtliche Forschung zu den großen Vorbildern optimal in größtmöglicher Kürze unterrichten.

 

Innsbruck                                                       Gerhard Köbler