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Hauptgegenstand ihrer Interessen war demgemäß nicht mehr das Reich. Vielmehr wurde die Mehrung ihrer eigenen Güter ihr wichtigstes Anliegen. Als bedeutsamste Entscheidungen in dieser Richtung erwiesen sich auf Dauer dabei die Belehnung der eigenen Söhne mit dem Herzogtum Österreich durch König Rudolf von Habsburg im Jahre 1282 und die Belehnung des königlichen Feldherren und Rates Burggraf Friedrich von Zollern (Hohenzollern) mit der kurberechtigten Markgrafschaft Brandenburg durch den habsburgischen König Sigmund im Jahre 1417, während der Übergang Thüringens von den Ludowingern (1247/1264) und Sachsens von den Askaniern (1423) an die Wettiner wegen deren zahlreichen Erbteilungen ohne allgemeinere Auswirkungen blieb. (AAAAheld11aktuellmitregisterfürheld12NURHIERARBEITEN20151101.docx)

 

Anhalt (Grafen, Fürstentum, Herzogtum, Freistaat, Landesteil). Im 11. Jahrhundert beherrschte das seit etwa 1000 erkennbare Geschlecht der Askanier, das sich zeitweise Grafen von Ballenstedt nannte, das Gebiet zwischen Harzvorland und Fläming. Dem 1170 verstorbenen Albrecht dem Bären folgten die Söhne Otto und Bernhard. Von ihnen erlangte Bernhard nach dem Sturz Heinrichs des Löwen den Titel Herzog von Sachsen sowie den an der unteren Elbe bei Lauenburg befindlichen Teil des Herzogtums Sachsen und gewann dazu das rechtselbische Gebiet um Wittenberg. Bei seinem Tode (1218) erhielt sein ältester Sohn Heinrich I. (1212-1244) die eigentlichen Hausgüter zwischen Ostharz (Unterharz) und Mittelelbe (unterer Elbe) (Aschersleben [(Andersleben], Ballenstedt, Bernburg, Köthen, Dessau). Er nannte sich nach der vielleicht um 1050 von Esiko von Ballenstedt nach der Umwandlung Ballenstedts in ein Stift errichteten Burg über dem Selketal und gehörte als einziger Graf seit 1218 dem Reichsfürstenstand an, wobei der Fürstentitel erstmals 1223 urkundlich erscheint, ohne dass Nachrichten über eine Verleihung vorliegen. 1252 entstanden nach seinem Tod durch Erbteilung im später stets von Brandenburg-Preußen und Sachsen eingeengten Hause Anhalt die Linien Anhalt-Aschersleben (bis 1315), Anhalt-Bernburg ältere Linie (bis 1468) und Anhalt-Köthen (später Anhalt-Zerbst ältere Linie). Ansprüche auf askanisches Erbe in Brandenburg und Wittenberg konnten 1319 bzw. 1422 nicht durchgesetzt werden. Die Linie Aschersleben starb 1315 aus. Ihr Gebiet fiel 1322, soweit es nicht wie Ascherleben selbst an das Hochstift Halberstadt (1648 an Brandenburg-Preußen) verloren ging, an die Linie Anhalt-Bernburg. 1307/1319 erwarb die Linie Anhalt-Köthen von den Grafen von (Arnstein-)Barby die Herrschaft Zerbst (ältere Zerbster Linie). 1396 zerfiel Anhalt-Köthen (bzw. Zerbst, ältere Linie) in die Siegmundische Linie (rechtes Elbeufer, Zerbst) und die Albrechtsche Linie (linkes Elbeufer, Köthen). Die Siegmundische Linie erlangte Teilbesitz der Albrechtschen Linie sowie 1468 mit dem Aussterben der Bernburger Linie deren Güter. 1474 spaltete sie sich erneut in die ältere Köthener Linie (Anhalt-Köthen) und die ältere Dessauer Linie (Anhalt-Dessau). Die ältere Köthener Linie erwarb 1508 einen Teil der Zerbster Lande. Ihre Güter fielen bei ihrem Aussterben 1562 an die Dessauer Linie. Diese teilte sich 1546 in die Linien Zerbst, Plötzkau und Dessau. Infolge der seit 1526 in Anhalt-Köthen, bis 1534 aber auch in Anhalt-Dessau eingeführten Reformation konnten die Güter der unter anhaltischer Vogtei stehenden Klöster Nienburg an der Saale, Gernrode und Hecklingen erworben werden. 1547 gingen Zerbst und Köthen an Sigismund von Lodron ( Ladrona) verloren, kamen aber nach Veräußerung an Reuß 1552 durch Vertrag zurück. 1570 vereinigte Fürst Joachim Ernst (1561-1586) aus der älteren Dessauer Linie infolge verschiedener Erbfälle alle anhaltischen Gebiete mit einem Umfang von 40,8 Quadratmeilen vorübergehend und erließ für sie 1572 eine umfassende Landes- und Kirchenordnung. 1603 entstanden nach vorübergehender gemeinsamer Regierung der 5 Söhne durch Erbteilung die jüngere Linien Anhalt-Dessau (bis 1918), Anhalt-Bernburg (bis 1863), Anhalt-Köthen (bis 1665), Anhalt-Zerbst (bis 1793) und Anhalt-Plötzkau (bis 1818/1847). Seit 1635 wurde für gemeinsame Angelegenheiten eine Senioratsverfassung eingeführt, wonach der jeweils älteste die Mehrheitsbeschlüsse aller durchführte. Alle Fürsten hatten eine gemeinsame Stimme im Reichsfürstenrat und vertraten außerdem die Stimme der Reichsabtei Gernrode. Innerhalb der Reichskreise gehörten sie zum obersächsischen Reichskreis. Von den fünf Linien erlosch Anhalt-Köthen 1665. Die Güter dieser Linie wurden mit Anhalt-Plötzkau vereinigt, das sich seitdem Anhalt-Köthen nannte. Anhalt-Zerbst erlangte 1667 durch Erbgang die Herrschaft Jever. Als die Linie 1793 ausstarb, fielen ihre Güter an Anhalt-Dessau, Anhalt-Bernburg und Anhalt-Köthen. Jever kam an Katharina II. von Russland, die Schwester des letzten Fürsten von Anhalt-Zerbst. Von Anhalt-Bernburg spaltete sich die Linie Anhalt-Bernburg-Harzgerode ab, die bis 1709 bestand. 1707 kam es weiter zur Abteilung der Nebenlinie Anhalt-Bernburg-Schaumburg, die das Erbe der Grafen von Holzappel und Schaumburg erhielt. Ihre anhaltischen Landesteile fielen nach ihrem Erlöschen 1812 an Anhalt-Bernburg zurück. Anhalt-Dessau war von 1632 bis 1643 geteilt. 1702 fiel Fürst Leopold, dem „alten Dessauer“, von seiner oranischen Mutter eine reiche Erbschaft an. Von 1726 bis 1823 bestand die aus einer heimlichen standeswidrigen Ehe hervorgegangene Linie der Grafen von Anhalt. 1806 wurde Anhalt-Bernburg, 1807 auch Anhalt-Dessau und Anhalt-Köthen (-Plötzkau), das 1808 den Code Napoléon einführte, mit dem Eintritt in den Rheinbund Herzogtum. 1815 traten Anhalt-Bernburg, Anhalt-Köthen und Anhalt-Dessau, die zusammen um 1800 ein Gebiet von 48 Quadratmeilen mit 118000 Einwohnern umfassten, als souveräne Staaten dem Deutschen Bund bei. 1847 fiel Anhalt-Köthen an Anhalt-Dessau. 1849 erhielt ganz Anhalt eine Verfassung. 1863 kam auch Anhalt-Bernburg an Anhalt-Dessau, so dass nunmehr alle sich auf mehrere Landesteile an mittlerer Elbe, unterer Saale und im Unterharz erstreckenden anhaltischen Lande vereinigt waren. Am 12. 11. 1918 dankte der Herzog von Anhalt ab. Der neue Freistaat Anhalt umfasste 2326 Quadratkilometer mit 432000 Einwohnern (1939) und erhielt am 18. 7. 1919 eine Verfassung. Hauptstadt war Dessau. 1933 wurde A. mit Braunschweig einem gemeinsamen Reichsstatthalter unterstellt. Am 9. 7. 1945 wurde A. innerhalb der sowjetischen Besatzungszone mit den aus der Provinz Sachsen am 1. 7. 1944 gebildeten Provinzen Magdeburg und Halle-Merseburg Preußens vereinigt und 1947 dem Land Sachsen-Anhalt eingegliedert, das am 23. 7. 1952/8. 12. 1958 aufgelöst wurde (str.). Der größere Teil kam zum Bezirk Halle, der kleinere zum Bezirk Magdeburg. Mit dem Beitritt der Deutschen Demokratischen Republik zur Bundesrepublik Deutschland entstand das Land Sachsen-Anhalt am 3.10.1990 wieder.
L.: Wolff 406; Zeumer 553 II b 38; Gringmuth-Dallmer, H., Magdeburg-Wittenberg, (in) Geschichte der deutschen Länder, Bd. 1; Die Territorien des Reichs 2, 88; Heinemann, O. v., Codex diplomaticus Anhaltinus, 1867ff.; Weyhe, E., Landeskunde des Herzogtums Anhalt-Dessau, Bd. 1f. 1907; Wäschke, H., Anhaltische Geschichte, Bd. 1ff. 1912f.; Schröder, A., Grundzüge der Territorialentwicklung der anhaltinischen Lande, Anhalt. Geschichtsbll. 2 (1926), Diss. phil. Berlin 1927; Specht, A., Bibliographie zur Geschichte von Anhalt, 1930, Nachtrag 1935; Wütschke, J., Zur Territorialentwicklung Anhalts, (in) Anhalt. Geschichtsbll. 13 (1937), 90; Handbuch der historischen Stätten Deutschlands, Bd. 11 Provinz Sachsen/Anhalt, hg. v. Schwineköper, B., 1977; Klein, T., Anhalt, 1981; Schlenker, G./Lehmann, G./Wille, M., Geschichte in Daten, 1994; Assing, H., Brandenburg, Anhalt und Thüringen im Mittelalter, 1997; Partenheimer, L., Albrecht der Bär, 2001; Die Fürsten von Anhalt, hg. v. Freitag, W., 2003; Höfe und Residenzen im spätmittelalterlichen Reich, hg. v. Paravicini, W., 2003, 1, 742; 800 Jahre Anhalt, hg. v. Anhaltischen Heimatbund, 2012. (AAAAheld11aktuellmitregisterfürheld12NURHIERARBEITEN20151101.docx)

 

Anhalt-Aschersleben (Grafschaft) Aschersleben wird erstmals im 11. Jahrhundert erwähnt (Ascegereslebe). Seit dem 12. Jahrhundert war es Dingstätte der Grafschaft im nördlichen Schwabengau, die sich in der Herrschaft der Askanier befand. Durch Erbteilung im Hause Anhalt entstand 1252 die Linie A., die 1315 erlosch. Die Grafschaft (Anhalt-)Aschersleben (A.) fiel (1322) an das Hochstift Halberstadt, 1648 an Brandenburg, die übrigen Güter an Anhalt-Bernburg (ältere Linie). (AAAAheld11aktuellmitregisterfürheld12NURHIERARBEITEN20151101.docx)

 

Bayern-Straubing (Herzogtum). 1349/1351/1353 entstand durch Erbteilung unter Kaiser Ludwigs des Bayern Söhnen das Herzogtum B., zu dem Güter in den Niederlanden gehörten (Straubing-Holland). 1425 erlosch die Linie im Mannesstamm. Ihre Güter gab der Kaiser an Habsburg. 1429 mussten sie zur Hälfte an Bayern-München und zu je einem Viertel an Bayern-Landshut und Bayern-Ingolstadt zurückgegeben werden. Die niederländischen Güter kamen 1433 an den Herzog von Burgund. S. Bayern.
L.: Großer Historischer Weltatlas II 66 (1978) G4. (AAAAheld11aktuellmitregisterfürheld12NURHIERARBEITEN20151101.docx)

 

Bitsch, Pitsch (Herrschaft). Die Burg B. in Lothringen wird erstmals 1098 erwähnt. Bei einer Erbteilung im oberlothringischen Herzogshaus fiel sie 1179 dem jüngeren Sohn Friedrich zu, der sich manchmal Herzog von B. nannte und dessen Sohn das Herzogtum Lothringen erbte. Nach dessen Tod kam sie bei einer erneuten Teilung an eine Linie, die durch Heirat auch die Grafschaft Blieskastel erhielt und 1274 ausstarb. Herzog Friedrich III. von Lothringen gab B. unter Vorbehalt seiner Lehnshoheit 1297 und 1302 an die Grafen von Zweibrücken gegen Güter in Linder, Mörsberg und Saargemünd. Als Folge hiervon wurde B. Sitz der Grafen von Zweibrücken-Bitsch, die 1394 Allode der Linie Zweibrücken erbten. Innerhalb ihrer Güter bildete B. eine zum oberrheinischen Reichskreis zählende Herrschaft, deren Reichsunmittelbarkeit von Lothringen bestritten wurde. 1570 starben die Grafen von Zweibrücken-Bitsch aus. B. fiel an Frankreich (Bitche).
L.: Wolff 305; Großer Historischer Weltatlas II 66 (1378) D4; Lehmann, J., Urkundliche Geschichte der Grafen Hanau-Lichtenberg, Bd. 2 1863; Pöhlmann, C., Abriss der Geschichte der Herrschaft Bitsch, 1911; Herrmann, H., Die Grafschaft Zweibrücken-Bitsch, (in) Geschichtliche Landeskunde des Saarlandes Bd. 2, 1977, 323ff.; Herrmann, H., Bitsch, LexMA 2 1983, 254f. (AAAAheld11aktuellmitregisterfürheld12NURHIERARBEITEN20151101.docx)

 

Braunschweig-Dannenberg (Fürstentum). Nach Dannenberg an der Jeetzel nannten sich seit 1158/1162 Grafen von Salzwedel, die Heinrich der Löwe als Lehnsmannen eingesetzt hatte. 1303 fielen ihre Güter an die Herzöge von Braunschweig-Lüneburg. Nach Verpfändungen an Siegfried und Konrad von Saldern (1373-1377) und die Stadt Lüneburg (1382-1487) kam Dannenberg 1569 im Wege der Erbteilung im mittleren Haus Lüneburg an die von dem Sohn Heinrich († 1598) Herzog Ernsts des Bekenners begründete Nebenlinie der Herzöge von Braunschweig-Dannenberg (Herzog Heinrich überließ seinem Bruder Wilhelm von Braunschweig-Lüneburg die Landesherrschaft und übernahm Dannenberg und andere Gebiete). 1598 teilten seine Söhne die 1591 um Hitzacker, Lüchow und Warpke vermehrten Güter. August der Jüngere residierte zunächst in Hitzacker, erwarb 1618 das Amt Wustrow und begründete 1635 infolge des Anfalles des Herzogtums Braunschweig-Wolfenbüttel das Neue Haus Braunschweig in Wolfenbüttel, während Julius-Ernst 1636 kinderlos in Dannenberg starb. 1671 übergab Augusts Sohn Rudolf August das von August wieder übernommene Dannenberg dem Hause Braunschweig-Lüneburg in Celle (Herzog Georg Wilhelm von Braunschweig-Celle). Über Hannover kam das Gebiet von B. 1866 an Preußen und 1946 zu Niedersachsen.
L.: Großer Historischer Weltatlas III 21 (1618-1648) E2; Meyer-Seedorf, W., Geschichte der Grafen von Ratzeburg und Dannenberg, Diss. phil. Berlin 1910; Schulze, H., Adelsherrschaft und Landesherrschaft, 1963; Wachter, B., Aus Dannenberg und seiner Geschichte, 1981; Schriftenreihe des Heimatkundlichen Arbeitskreises Lüchow-Dannenberg 3; Last, M., Dannenberg, LexMA 3 1984, 544. (AAAAheld11aktuellmitregisterfürheld12NURHIERARBEITEN20151101.docx)

 

Brieg (Fürstentum, Residenz der Piasten), poln. Brzeg. Das seit Anfang des 13. Jahrhunderts erkennbare B. erhielt um 1247 Neumarkter Recht. 1311 entstand durch Erbteilung im Herzogtum Liegnitz das Herzogtum B. Es kam 1329 unter die Lehnshoheit Böhmens. 1344 wurde Grottkau an das Erzstift Breslau verkauft. Seit 1669 war B. mit Liegnitz und Wohlau vereinigt. 1675 fiel es nach dem Aussterben der Herzöge von Liegnitz an Habsburg bzw. Österreich. 1742 kam es an Preußen. Das Gebiet des Fürstentums umfasste 46 Quadratmeilen und war in die Kreise B., Ohlau, Strehlen, Nimptsch und Kreuzburg-Pitschen geteilt. Seit 1945 stand B. unter Verwaltung Polens, an das es 1990 als politische Folge der deutschen Einheit gelangte.
L.: Wolff 475f.; Großer Historischer Weltatlas II 66 (1378) J3; Schönborn, H., Geschichte der Stadt und des Fürstentums Brieg, 1907; Irrgang, W., Neuere Geschichte der Stadt Brieg 1740-1980, 1980; Gieysztor, A., Brieg, LexMA 2 1983, 683f.; Höfe und Residenzen im spätmittelalterlichen Reich, hg. v. Paravicini, W., 2003, 1, 2, 82. (AAAAheld11aktuellmitregisterfürheld12NURHIERARBEITEN20151101.docx)

 

Burgk (Burg, Herrschaft). B. bei Schleiz wurde vermutlich im 12. Jahrhundert errichtet. 1365 war es unter der Lehnshoheit der Wettiner in den Händen der Vögte von Gera, in die es wohl durch Heirat von den Herren von Lobdeburg gelangte. Zwischen 1366 und 1390 kam es durch Verkauf kurzzeitig an das Deutsche Haus in Schleiz. 1425 entstand durch Erbteilung die Herrschaft B. (bis 1452). Später kam B. unter der Lehnshoheit Böhmens (1547) an die Linie Reuß-Lobenstein, 1550 an die Burggrafen von Meißen und 1562/1590 an die Reuß von Plauen, 1594 mit Dörflas, Erkmannsdorf, Crispendorf, Grochwitz, Mönchgrün, Möschlitz, Neundorf (Neuendorf), Pahnstangen, Plothen, Remptendorf und Röppisch an Reuß-Greiz. Bis 1640 bestand ein älteres Haus Reuß-Greiz-Burgk (Reuß-Greiz-Burg), bis 1697 ein jüngeres Haus. Danach kam B. an Reuß-Obergreiz, seit 1748 Reuß ältere Linie. S. Reuß-Burgk (Reuß-Burg), Thüringen.
L.: Wolff 419f.; Mendner, R., Die Herrschaft Burgk bis zu ihrer Angliederung an das Haus Reuß-Greiz 1596/1616, Diss. phil. Erlangen, 2. A. 1917. (AAAAheld11aktuellmitregisterfürheld12NURHIERARBEITEN20151101.docx)

 

Eberstein (Grafschaft). 1085/1120 erscheinen Edelfreie, die sich nach der Burg E. im Murgtal benennen. Sie stifteten um die Mitte des 12. Jahrhunderts die Klöster Herrenalb und Frauenalb und bauten eine bedeutende Herrschaft im Nordschwarzwald mit dem Hauptort Gernsbach auf (nach 1102 unter anderem Lehen des Bischofs von Speyer um Rotenfels am Unterlauf der Murg). Um 1200/1270 wurden sie Grafen. Im 13. Jahrhundert (vor 1251) zogen sie in das neuerbaute Schloss E. bei Gernsbach. 1219 erfolgte eine Erbteilung. 1283 erwarben die Markgrafen von Baden die Hälfte der namengebenden Burg. 1387 musste der größte Teil der Grafschaft an die Markgrafen von Baden verkauft werden. 1660 erlosch das Geschlecht im Mannesstamm, der ebersteinische Anteil an Gernsbach fiel an Speyer als Lehnsherren, 1803 an Baden, das 1666/1667 bereits andere Teile der Güter erhalten hatte. Die dem schwäbischen Reichskreis angehörige Grafschaft, die um 6 Quadratmeilen groß war und unter anderem Schloss und Flecken E., die Stadt Gernsbach, die Abtei Frauenalb und den Marktflecken Muggensturm umfasste, hatte Sitz und Stimme im schwäbischen Reichsgrafenkollegium des Reichsfürstenrates und im schwäbischen Reichskreis.
L.: Wolff 166, 202f.; Zeumer 553 II b 61, 10; Wallner 686 SchwäbRK 23; Großer Historischer Weltatlas II 66 (1378) E4; Krieg v. Hochfelden, G., Geschichte der Grafen von Eberstein in Schwaben, 1836; Neuenstein, K. Frhr. v., Die Grafen von Eberstein in Schwaben, 1897; Langenbach, H., Gernsbach im Murgtal, 1919; Langenbach, H., Schloss Eberstein im Murgtal, 1953; Schäfer, A., Staufische Reichslandpolitik und hochadlige Herrschaftsbildung im Uf- und Pfinzgau vom 11. bis 13. Jahrhundert, ZGO 117 (1969); Grafen und Herren in Südwestdeutschland, hg. v. Andermann, K u. a., 2006; Heinl, R., Gernsbach im Murgtal, 2006. (AAAAheld11aktuellmitregisterfürheld12NURHIERARBEITEN20151101.docx)

 

Gams (Reichsdorf), Gambs. G. in der Schweiz im heutigen Kanton Sankt Gallen?). Campesias wird 835 erstmals genannt. Zunächst gehörte es zur Herrschaft Sax. Nach einer Erbteilung um 1360 bildete es eine eigene Herrschaft. 1393 verkaufte Eberhard der Ältere von Sax G. mit Burg Hohensax für 20000 Gulden an die Herzöge von Österreich. 1398 erhielt sein Neffe Eberhard der Jüngere von Sax die Herrschaft als Lehen Österreichs. Über eine Erbtochter kam sie an Kaspar von Bonstetten. Auf Bitte der Leute von Gams kauften Schwyz und Glarus 1497 die Herrschaft, die in der Reformation katholisch blieb. Als Reichsdorf erschien Gams erstmals 1609 bei dem 1603-1605 als Erzieher im Dienst der Herren von Sax/Hohensax stehenden Melchior Goldast von Haiminsfeld (Haimisfeld). 1797 kam Gams zum Kanton Linth, 1803 zum Kanton Sankt Gallen der Schweiz.
L.: Goldast, Reichshandlung 1609, Einleitung; Jenichen 12; Hugo 475; Historisch-biographisches Lexikon der Schweiz Bd. 3 (1926), 388. (AAAAheld11aktuellmitregisterfürheld12NURHIERARBEITEN20151101.docx)

 

Glogau (Fürstentum, Herzogtum, Residenz des Herzogs von Glogau der Piasten). G. in Niederschlesien erscheint 1010 als polnische Herzogsburg. Seit dem 12. Jahrhundert strömten deutsche Siedler zu. 1251 gründete dort Herzog Konrad I. von Niederschlesien anlässlich einer Erbteilung (1248/1252) eine neue Linie der Piasten.1253 erhielt die Stadt G. Magdeburger Recht. 1273/1274 teilten Herzog Konrads I. drei Söhne das Gebiet und nannten sich Herzöge von Sagan, Steinau und G. Herzog Heinrich III. von G. († 1309) konnte seine Herrschaft über fast ganz Polen ausdehnen. 1312/1322 wurden Wohlau und Oels abgetrennt. 1331 kam G., wie die meisten schlesischen Fürstentümer seit 1329, unter die Lehnshoheit Böhmens, das einen Teil des Gebiets besetzte. 1368 wurde das Herzogtum G. erneut geteilt. Eine Hälfte fiel an die Herzöge von Sagan, die andere an den König von Böhmen (und Kaiser Karl IV.) und von diesem 1383 an die Herzöge von Teschen, 1476 nach dem Aussterben der Glogauer Hauptlinie an König Matthias Corvinus von Ungarn. 1482 wurde Crossen (Krossen) mit Bobersberg, Züllichau und Sommerfeld an Brandenburg verkauft. Matthias Corvinus' nichtehelicher Sohn Johann Corvinus vereinigte beide Teile Glogaus wieder und vergab sie als Lehen an Prinz Johann Albert (1492-1498) und König Sigismund von Polen (1498-1506). Seit 1506 war G. kein selbständiges Herzogtum mehr, kam 1508 von Polen an Böhmen zurück und fiel 1526 mit diesem an Habsburg. 1632-1634 trug Wallenstein nochmals den Titel eines Herzogs von G. 1742 ging G., das einen Flächeninhalt von 83 Quadratmeilen aufwies und in die Kreise G., Freystadt (Freistadt), Guhrau, Sprottau, Grünberg (Grüneberg) und Schwiebus gegliedert war, an Preußen über. 1945 kam es unter die Verwaltung Polens sowie 1990 als politische Folge der deutschen Einheit an Polen.
L.: Wolff 485f.; Großer Historischer Weltatlas II 66 (1378) H3; Stamm- und Übersichtstafeln der schlesischen Fürsten, hg. v. Wutke, K., 1911; Blaschke, J., Geschichte der Stadt Glogau und des Glogauer Landes, 1913; Geschichte Schlesiens, hg. v. d. hist. Komm. f. Schlesien, Bd. 1 1961; Bein, W., Glogau in alten Ansichten, 1998; Höfe und Residenzen im spätmittelalterlichen Reich, hg. v. Paravicini, W. u. a., 2003, 1, 2, 215. (AAAAheld11aktuellmitregisterfürheld12NURHIERARBEITEN20151101.docx)

 

Gundelfingen (Herren, reichsunmittelbare Herrschaft). Nach der Burg G. an der Lauter nannten sich 1105 erscheinende hochadlige Herren, die bis zur Mitte des 13. Jahrhunderts um Lauter und Donau ein kleines Herrschaftsgebiet errichteten, das durch Erbteilungen aber bald wieder zerfiel. Der letzte Freiherr von G. vererbte G. 1546 an die Grafen von Helfenstein, von denen es 1627 an Fürstenberg fiel (Linie Messkirch, 1744 Linie Stühlingen). Am Ende des 18. Jahrhunderts gehörte die freie Herrschaft G. mit einer Quadratmeile (66 Quadratkilometer, 2800 Einwohner) über die Fürsten von Fürstenberg zum schwäbischen Reichskreis sowie zum schwäbischen Reichsgrafenkollegium. 1806 fiel sie an Württemberg. Damit gelangte G. 1951/1952 zu Baden-Württemberg.
L.: Wolff 175; Uhrle, A., Regesten zur Geschichte der Edelherren von Gundelfingen, von Justingen, von Steußlingen und von Wildenstein, Diss. phil. Tübingen 1962. (AAAAheld11aktuellmitregisterfürheld12NURHIERARBEITEN20151101.docx)

 

Hessen-Darmstadt (Landgrafschaft, Großherzogtum). Darmstadt geht vermutlich auf ein karolingisches Jagdhaus im geschlossenen Reichsgut um Frankfurt zurück und erscheint im 11. Jahrhundert als Darmundestat in der Grafschaft Bessungen des Hochstifts Würzburg. 1256 belehnte das Hochstift die Grafen von Katzenelnbogen mit der Grafschaft. 1479 fiel Katzenelnbogen nach dem Aussterben der Grafen an Hessen. 1567 wurde Darmstadt bei der Erbteilung nach Philipp dem Großmütigen unter Georg I. Residenz der lutherischen Linie Hessen-Darmstadt der Landgrafen von Hessen, die mit rund 1300 Quadratkilometern und 20000 Einwohnern etwa ein Achtel Hessens geerbt hatte. H. gewann erbweise 1583 von Hessen-Rheinfels Schotten, Stornfels und Homburg vor der Höhe, kaufte 1600 Mörfelden und erbte 1604 die südliche Hälfte Hessen-Marburgs (mit Gießen), die ihr nach heftigsten Auseinandersetzungen mit Hessen-Kassel endgültig aber erst 1648/1650 zugesprochen wurde. 1607 gründete H. die lutherische Landesuniversität Gießen. Von 1609 bis 1643 zweigte sich Hessen-Butzbach, 1622 das 1866 erloschene Hessen-Homburg ab. 1736 erwarb H. die Grafschaft Hanau-Lichtenberg (mit Pirmasens), überzog aber durch prunkvolle Hofhaltung bei weitem seine Mittel. Um 1806 zählte es zum Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken. Durch § 7 des Reichsdeputationshauptschlusses vom 25. 2. 1803 gewann H. zum Ausgleich für die Grafschaft Hanau-Lichtenberg und die Aufhebung von Rechten über Wetzlar und Frankfurt sowie für die Abtretung der Ämter Lichtenau und Willstädt an Baden und von Katzenelnbogen, Braubach, Ems, Cleeberg bzw. Kleeberg, Eppstein und des Dorfes Weiperfelden an Nassau-Usingen das zum Erzstift Köln gehörige Herzogtum Westfalen (Brilon, Arnsberg, bis 1815) mit Volkmarsen, die mainzischen Ämter Gernsheim, Bensheim, Heppenheim, Lorsch, Fürth im Odenwald, Steinheim, Alzenau, Vilbel, Rockenberg, Hassloch, Astheim, Hirschhorn, die mainzischen Güter Mönchhof, Gundhof und Klaraberg (Klarenberg), die pfälzischen Ämter Lindenfels, Umstadt, Otzberg, Alzey (teilweise) und Oppenheim (teilweise), den Rest des Hochstifts Worms, die Abteien Seligenstadt und Marienschloss bei Rockenburg, die Propstei Wimpfen und die Reichsstadt Friedberg (insgesamt 100 Quadratmeilen mit 218000 Einwohnern), so dass das (in die Provinzen Starkenburg, Oberhessen und Westfalen gegliederte) Land nunmehr 175 Quadratmeilen mit 520000 Einwohnern umfasste. Von Baden tauschte es (die Reichsstadt) Wimpfen ein. 1806 fielen die Grafschaft Erbach und reichsritterschaftliche Gebiete an. Außerdem umfasste das bisherige Gebiet Hessen-Darmstadts die Oberämter Gießen (mit den Städten Gießen und Staufenberg, den Gerichten Lollar, Heuchelheim und Steinbach) und Nidda, die Ämter und Städte Allendorf, Grünberg, Homberg/Ohm, Alsfeld, Grebenau, Lauterbach, Ulrichstein, Schotten, Rosbach (Roßbach), Butzbach, Königsberg, Biedenkopf und Battenberg, die Ämter Burg-Gemünden (Burggemünden), Stornfels, Bingenheim, Petterweil (Peterweil), Cleeberg, Hüttenberg, Blankenstein, Itter und Breidenbacher Grund (Grund Breidenbach), einige adlige Besitzungen (die Zent Lauterbach, die Gerichte Engelrod und Ober-Ohmen [Oberohm], den rabenauischen oder Londorfer Grund, das Busecker Tal (Buseckertal) mit 9 Dörfern und das Gericht [Gebiet] Frohnhausen mit 2 Dörfern). 1806 wurde die Landgrafschaft anlässlich des Beitrittes zum Rheinbund zum Großherzogtum erhoben. Außerdem mediatisierte sie bis 1815 Hessen-Homburg. 1815 erhielt Hessen-Darmstadt für die Abgabe Westfalens an Preußen das Fürstentum Isenburg-Birstein (Offenbach), Worms, Alzey und Bingen, 1816 die Festung Mainz. Pirmasens kam an Bayern. Insgesamt umfasste das Land damit 152,75 Quadratkilometer mit 720000 Einwohnern. Seit 1816 nannte sich der Landesherr von H. Großherzog von Hessen und bei Rhein. 1866 musste H. das seit 1622 einer Nebenlinie zugehörige, 1866 zurückgefallene Hessen-Homburg sowie die Kreise Biedenkopf und Vöhl an Preußen abtreten und mit Preußen eine Militärkonvention eingehen, die faktisch den Verlust der politischen und militärischen Selbständigkeit bedeutete. Außerdem musste es sich dem Norddeutschen Bund anschließen. 1871 wurde es Bundesstaat des Deutschen Reiches. Von 1918 bis 1945 folgte dem Großherzogtum der Volksstaat Hessen, in dem 1933 die Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei die Macht übernahm und der mit seinen rechtsrheinischen Gebieten am 19. 9. 1945 in Großhessen aufging, das sich seinerseits seit 1. 12. 1946 Land Hessen nannte. 1968 erlosch die Linie Darmstadt der ehemaligen Landgrafen von Hessen.
L.: Wolff 255; Zeumer 553 II b 28; Wallner 695 OberrheinRK 2; Großer Historischer Weltatlas III 22 (1648) D3, III 38 (1789) C2; Hof- und Staatshandbuch des Großherzogtums Hessen, 1835ff.; Hattemer, K., Entwicklungsgeschichte Darmstadts, 1913; Blass, G., Das Stadtbild von Darmstadt und seine Entwicklung, 1927; Müller, A., Aus Darmstadts Vergangenheit, 3. A. 1939; Das Rhein-Maingebiet vor 150 Jahren, 1787, entworfen v. Strecker, K., hg. v. Wagner, W., 1939; Kissel, O., Neuere Territorial- und Rechtsgeschichte des Landes Hessen, 1961; Nahrgang, K., Stadt- und Landkreis Offenbach am Main, 1963; Schmidt, K., Darmstädter Bürgerbuch, 1964; Demandt, K., Geschichte des Landes Hessen, 2. A. 1972, Neudruck 1980; Kromphardt, D., Hessen-Darmstadt in der Rheinbundzeit, Magisterarbeit Geschichtswissenschaft Gießen 1979; Knodt, M., Die Regenten von Hessen-Darmstadt, 1989; Schulz A., Herrschaft durch Verwaltung, 1991; Lange, T., Hessen-Darmstadts Beitrag, 1993. (AAAAheld11aktuellmitregisterfürheld12NURHIERARBEITEN20151101.docx)

 

Hessen-Kassel (Landgrafschaft, Kurfürstentum Kurhessen). Kassel erscheint als Chassalla, Chassella (zu lat. castellum) erstmals 913 und ist vermutlich wenig früher von den Konradinern gegründet worden. König Heinrich II. schenkte 1008 den Königshof seiner Gemahlin Kunigunde, die damit das Kloster Kaufungen ausstattete. Noch 1154 wurde Kassel als Reichsgut bezeichnet. Bald danach unterstand es den Landgrafen von Thüringen. 1189 wurde Kassel civitas genannt. 1277 wurde es Sitz der Landgrafen von Hessen, die in Kassel eine neue Burg errichteten. 1373 wurden Altstadt, Unterneustadt und Freiheit vereinigt. In der zweiten Hälfte des 15. Jahrhunderts war Kassel Sitz der Landgrafschaft H. (1458-1500), die wieder in Hessen aufging. Seit dem Anfang des 16. Jahrhunderts war es Verwaltungsmittelpunkt Hessens. Bei der Erbteilung nach Landgraf Philipp dem Großmütigen 1567 erhielt Wilhelm IV. etwa die Hälfte Hessens mit Kassel als Residenz. 1571 gewann er die Herrschaft Plesse, 1582 die Hoyaer Ämter Uchte und Freudenberg. 1583 erwarb H. von Hessen-Rheinfels die Niedergrafschaft Katzenelnbogen. 1604 wurde Landgraf Moritz unter dem Einfluss Graf Johanns von Nassau-Dillenburg calvinistisch. Deswegen kam es beim Tode Ludwigs IV. von Hessen-Marburg 1604 zum hessischen Erbfolgestreit, in dessen Folge unter anderem in Gießen eine lutherische Universität als Nachfolgerin des calvinistisch gewordenen Marburg gegründet wurde. Im Ergebnis behielt Hessen-Kassel 1648/1650 den nördlichen Teil Hessen-Marburgs mit Marburg und erlangte endgültig Hersfeld. Zuvor hatte es 1640 die Grafschaft Schaumburg erworben. 1736 fiel ihm die Grafschaft Hanau-Münzenberg an (u. a. mit Nauheim). 1800 umfasste es ein Gebiet von etwa 170 Quadratmeilen. Mit Völkershausen, Martinroda, Willmanns, Wölferbütt und Altengronau gehörte Hessen-Kassel dem Kanton Rhön-Werra des Ritterkreises Franken, mit dem Lindentaler Hof dem Kanton Mittelrheinstrom des Ritterkreises Rhein an. Außerdem war es um 1806 Mitglied im Kanton Odenwald. Durch § 7 des Reichsdeputationshauptschlusses vom 25. 2. 1803 erlangte es für Sankt Goar und Rheinfels sowie seine Ansprüche auf Corvey außer der Kurwürde nur einzelne mainzische Güter (Ämter Fritzlar, Naumburg, Neustadt und Amöneburg, Kapitel Fritzlar und Amöneburg, die Klöster in diesen Kapiteln) sowie die (Reichs-)Stadt Gelnhausen und das Reichsdorf Holzhausen (Burgholzhausen). Danach nannte sich der Landgraf von H. Kurfürst von Hessen. 1806/1807 wurde H., da es nicht dem Rheinbund beigetreten war, von Frankreich besetzt und dem Königreich Westphalen (Hauptstadt Kassel) einverleibt. 1813/1815 wurde es wiederhergestellt und erhielt für die Niedergrafschaft Katzenelnbogen das Großherzogtum Fulda und Teile Isenburgs. Den Titel Kurfürst behielt der Landesherr (trotz Untergangs des Heiligen Römischen Reichs und seines Wahlrechts [Kurrechts der Kurfürsten]) bei. 1831 wurde eine Verfassung erlassen. Durch preußisches Gesetz vom 20. 9. 1866 wurde H. wegen der Unterstützung Österreichs in der misslungenen Bundesexekution des Jahres 1866 gegen Preußen von Preußen annektiert und Teil der preußischen Provinz Hessen-Nassau wurde (Hauptstadt Kassel). Die damit preußischen Gebiete gingen am 19. 9. 1945 im Wesentlichen in Großhessen und damit in Hessen auf. Die Linie Hessen-Kassel erlosch 1875.
L.: Wolff 254; Zeumer 553 II b 27; Wallner 694 OberrheinRK 1; Großer Historischer Weltatlas III 22 (1648) D3, III 38 (1789) C1; Winkelmann-Holzapfel 152f.; Riedenauer 129; Landau, G., Die hessischen Ritterburgen und ihre Besitzer, Bd. 1ff. 1832ff., Neudruck 2000; Piderit, F., Geschichte der Haupt- und Residenzstadt Cassel, 2. A. 1882; Brunner, H., Geschichte der Residenzstadt Cassel, 1913; Losch, P., Geschichte des Kurfürstentums Hessen 1803-66, 1922; Anhalt, E., Der Kreis Frankenberg. Geschichte seiner Gerichte, Herrschaften und Ämter von der Urzeit bis ins 19. Jahrhundert, 1928; Meisenträger, M./Krug, E., Territorialgeschichte der Kasseler Landschaft, 1935; Schröder-Petersen, A., Die Ämter Wolfhagen und Zierenberg. Ihre territoriale Entwicklung bis ins 19. Jahrhundert, 1936; Stengel, E., Johann Georg Schleensteins Landesaufnahme der Landgrafschaft Hessen-Kassel, Hessenland 44 (1933), und (in) Stengel, E., Abhandlungen und Untersuchungen zur hessischen Geschichte, 1960; Demandt, K., Geschichte des Landes Hessen, 1959, 2. A. 1972, Neudruck 1980; Kissel, O., Neuere Territorial- und Rechtsgeschichte des Landes Hessen, 1961; Speitkamp, W., Restauration als Transformation. Untersuchungen zur kurhessischen Verfassungsgeschichte 1813-1830, 1986; Akten und Dokumente zur kurhessischen Parlaments- und Verfassungsgeschichte 1848-1866, hg. v. Seier, H., 1987; Hollenberg, G., Die hessen-kasselischen Landstände im 18. Jahrhundert, 1988, Hessisches Jb. f. LG. 38 (1988); Grothe, E., Verfassungsgebung und Verfassungskonflikt, 1996; Wegner, K., Kurhessens Beitrag für das heutige Hessen, 1999; Philippi, H., Die Landgrafschaft Hessen-Kassel 1648-1806, 2007; Ebert, J., Domänengüter im Fürstenstaat, 2013. (AAAAheld11aktuellmitregisterfürheld12NURHIERARBEITEN20151101.docx)

 

Hohenlohe (Grafschaft, Fürstentum). Die erstmals 1153 bezeugten Herren (Konrad, Heinrich) von Weikersheim nannten sich seit 1178/1198 nach der die Straße Frankfurt-Würzburg-Augsburg beherrschenden Burg H. (Hohlach) bei Uffenheim. Im staufischen Reichsdienst erlangten sie 1232/1235 Langenburg und 1250 Öhringen, später Neuenstein, Möckmühl (1445 Verkauf an Pfalz) und Waldenburg sowie den Grafenrang. Trotz der Gabe Mergentheims an den Deutschen Orden (1219) und mehrfacher Erbteilung (1215/1254 Hohenlohe-Hohenlohe [bis 1412], Hohenlohe-Brauneck [bis 1390/1434] und Hohenlohe-Weikersheim) gelang ihnen die Errichtung eines fast geschlossenen Herrschaftsgebiets um Kocher und Tauber. Seit 1530 wurden sie (wegen der erbrechtlich begründeten, aber tatsächlich nicht umsetzbaren Belehnung mit den Grafschaften Ziegenhain und Nidda) als Reichsgrafen anerkannt, waren etwa zu dieser Zeit aber auch im Kanton Altmühl des Ritterkreises Franken immatrikuliert. 1551/1553 erfolgte die Teilung des erst 1551 wieder vereinigten Gebiets in die protestantische, 1764 gefürstete Linie Hohenlohe-Neuenstein und die (seit 1667 wieder) katholische, 1744 gefürstete, nach der (erstmals 1253 erwähnten, als Lehen des Hochstifts Regensburg erlangten) Burg Waldenburg bei Schwäbisch Hall benannte Linie Hohenlohe-Waldenburg. Die Linie Hohenlohe-Neuenstein teilte sich dann in die Zweige Hohenlohe-Langenburg, Hohenlohe-Ingelfingen, Hohenlohe-Kirchberg und Hohenlohe-Öhringen (Hohenlohe-[Neuenstein-]Öhringen) (bis 1805). Sie erwarb 1631 durch Erbschaft die halbe Grafschaft Gleichen mit Ohrdruf. Die Linie Hohenlohe-Waldenburg zerfiel 1615 in Hohenlohe-Pfedelbach (bis 1728) und Hohenlohe-Waldenburg (bis 1679) sowie Hohenlohe-Schillingsfürst, das sie beerbte, sich aber wiederum in die Linien Hohenlohe-Bartenstein und Hohenlohe-Schillingsfürst aufteilte (seit 1840 infolge des 1834 erfolgten Anfalls des Erbes des letzten Landgrafen von Hessen-Rotenburg[-Rheinfels] preußische Herzöge von Ratibor und Fürsten von Corvey). Durch § 18 des Reichsdeputationshauptschlusses vom 25. 2. 1803 wurden die Fürsten von Hohenlohe-Bartenstein, Hohenlohe-Waldenburg, Hohenlohe-Ingelfingen und Hohenlohe-Neuenstein entschädigt. 1806 fielen die zum fränkischen Reichskreis zählenden hohenlohischen Gebiete, die etwa 32 Quadratmeilen mit rund 100000 Einwohnern in 17 Städten, 7 Marktflecken und etwa 250 Dörfer und Weilern umfassten, überwiegend an Württemberg, im Übrigen an Bayern (Kirchberg [1810 an Württemberg], Schillingsfürst). S. Baden-Württemberg.
L.: Zeumer 554 II b 62, 1; Wallner 692 FränkRK 7 a-d, 9 a, b; Großer Historischer Weltatlas II 66 (1378) E4, III 22 (1648) D4, III 38 (1789) C3; Fischer, A., Geschichte des Hauses Hohenlohe, Bd. 1f. 1868ff.; Hohenlohisches Urkundenbuch (1153-1375), hg. v. Weller, K./Belschner, C., Bd. 1ff. 1899ff.; Weller, K., Geschichte des Hauses Hohenlohe (bis Mitte des 14. Jahrhunderts), Bd. 1f. 1904ff.; Belschner, C., Die verschiedenen Linien und Zweige des Hauses Hohenlohe seit 1153, 1926; Engel, W., Würzburg und Hohenlohe, 1949; Fischer, W., Das Fürstentum Hohenlohe im Zeitalter der Aufklärung, 1958; Schremmer, E., Die Bauernbefreiung in Hohenlohe, 1963; Genealogisches Handbuch des Adels, Fürstliche Häuser, Bd. 9 1971; Thumm, A., Die bäuerlichen und dörflichen Rechtsverhältnisse des Fürstentums Hohenlohe im 17. und 18. Jahrhundert, 1971; Hohenlohische Dorfordnungen, bearb. v. Schumm, K./Schumm, M., 1985; Seibold, G., Die Radziwillsche Masse, 1988; Wendehorst, A., Hohenlohe, LexMA 5 1990, 82; Kleinehagenbrock, F., Die Grafschaft Hohenlohe im Dreißigjährigen Krieg, 2003; Hochmittelalterliche Adelsfamilien in Altbayern, Franken und Schwaben, hg. v. Kramer, F. u. a., 2005, 563; Die Familie Hohenlohe - Eine europäische Dynastie im 19. und 20. Jahrhundert, hg. v. Hannig, A. u. a., 2013. (AAAAheld11aktuellmitregisterfürheld12NURHIERARBEITEN20151101.docx)

 

Hohenzollern-Sigmaringen (Grafen, Reichsfürsten). Durch Erbteilung entstand 1575 die Linie H. der Grafen von Hohenzollern, welche die Grafschaft Sigmaringen mit den Klöstern Hedingen und Inzighofen, die Herrschaft Haigerloch mit Kloster Gruol, die Grafschaft Veringen und die Herrschaft Wehrstein erhielt. 1623 gewann sie die Reichsfürstenwürde, 1653 Sitz und Stimme im Reichsfürstenkollegium. 1634 fiel das zwischenzeitlich abgespaltete Haigerloch wieder an. 1803 erhielt das zum schwäbischen Reichskreis zählende H. durch § 10 des Reichsdeputationshauptschlusses vom 25. 2. 1803 für seine Feudalrechte in den Herrschaften Boxmeer (Boxmer), Diksmuide (Dixmüde), ‚s-Heerenberg (Berg), Gendringen, Etten, Wisch (Visch), Pannerden und Millingen-aan-den-Rijn (Millingen, Mühlingen) und für seine Domänen in Belgien die Herrschaft Glatt des Stifts Muri, die Klöster Inzigkofen, Beuron (Klosterbeuren) und Holzen (Holzheim) (im Augsburgischen), 1806 durch die Rheinbundakte die ehemals österreichischen Mediatklöster Habsthal und Wald, die Herrschaft Achberg und Hohenfels des Deutschen Ordens, die Souveränität über die Herrschaften Jungnau und Trochtelfingen sowie den nördlich der Donau gelegenen Teil der Herrschaft Messkirch der Fürsten von Fürstenberg, die vormals Salem gehörige Herrschaft Ostrach, die ehemals buchauische Herrschaft Straßberg der Fürsten von Thurn und Taxis sowie die ritterschaftlichen Herrschaften Gammertingen und Hettingen der Freiherren von Speth. 1805 wurde H. durch Verzicht Österreichs auf seine Lehnshoheit souverän. 1806 schloss es sich dem Rheinbund, 1815 dem Deutschen Bund an. Am 7. 12. 1849 dankte der Fürst zugunsten Preußens ab. 1945 kam Sigmaringen an Württemberg-Hohenzollern, 1951/1952 an Baden-Württemberg.
L.: Wolff 168; Wallner 687 SchwäbRK 39; Klein 148; Graf Stillfried, R., Stammtafel des Gesamthauses Hohenzollern, 1879; Hintze, O., Die Hohenzollern und ihr Werk, 3. A. 1916, Neudruck 1987; Kreis Sigmaringen, bearb. v. Hossfeld, F., 1942; Baur, W., Die Stadt Sigmaringen, 1956; Mayer, D., Die Grafschaft Sigmaringen und ihre Grenzen im 16. Jahrhundert. Die Rolle des Forsts beim Ausbau der Landeshoheit, 1959; Der Kreis Sigmaringen, 1963; Kaufhold, W./Seigel, R., Schloss Sigmaringen und das fürstliche Haus Hohenzollern an der oberen Donau, 1966; Bader, K., Der deutsche Südwesten in seiner territorialstaatlichen Entwicklung, 2. unv. A. 1978; Schäfer, R., Die Rechtsstellung der Haigerlocher Juden im Fürstentum Hohenzollern-Sigmaringen von 1634-1850, 2002; Vom Fels zum Meer, hg. v. Haus der Geschichte Baden-Württemberg, 2002. (AAAAheld11aktuellmitregisterfürheld12NURHIERARBEITEN20151101.docx)

 

Hornstein (Freiherren, Reichsritter). Nach der Burg H. am Laucherttal bei Sigmaringen nannten sich seit 1244 Herren. Im 18. Jahrhundert zählten die Freiherren von H., die bereits 1488 Mitglied der Rittergesellschaft Sankt Jörgenschild, Teil im Hegau und am Bodensee waren, mit der 1579/1623 von Werner von Reischach erworbenen Herrschaft Hohenstoffeln zum Kanton Hegau des Ritterkreises Schwaben. Mit dem im 14. Jahrhundert erworbenen Göffingen und Grüningen waren sie im Kanton Donau immatrikuliert. Nachdem sie 1773 von den Freiherren von Rost Göttelfingen und Vollmaringen und 1770 das halbe Zimmern unter der Burg erlangt hatten, waren sie damit dem Kanton Neckar inkorporiert. Nach der Erbteilung 1686 entstanden mehrere Linien (Binningen, Grüningen, Weiterdingen). Die Linie Binningen hatte Hinterstoffeln, Mittlerstoffeln (Mittelstoffeln) und Binningen, die Linie Weiterdingen Vorderstoffeln, Schloss und Dorf Weiterdingen, Bietingen und Gut Homboll, die 1805 an die Linie Binningen gelangten. Die Güter fielen 1806 an Württemberg, das sie 1810 größtenteils an Baden gab. Damit gelangte das Gebiet 1951/1952 an Baden-Württemberg. Vielleicht waren die H. am Ende des Heiligen Römischen Reiches auch im Ritterkreis Franken immatrikuliert.
L.: Roth von Schreckenstein 2, 592;Schweizer, Geschichte des freiherrlichen Hauses Hornstein, (in) Archiv für Geschichte, Genealogie, Diplomatik 1846; Hölzle, Beiwort 59, 60, 64; Mau, H., Die Rittergesellschaften mit St. Jörgenschild in Schwaben, 1941, 34; Ruch Anhang 4, 77-80; Riedenauer 124; Danner, W., Die Reichsritterschaft im Ritterkantonsbezirk Hegau in der zweiten Hälfte des 17. und im 18. Jahrhundert, 1969. (AAAAheld11aktuellmitregisterfürheld12NURHIERARBEITEN20151101.docx)

 

Innerösterreich (Ländergruppe, Gebietseinheit). I. ist die im Spätmittelalter (1379-1463) und der frühen Neuzeit (1564) infolge von Erbteilungen des Hauses Habsburg entstandene, Steiermark, Kärnten, Krain, Görz, Gradisca (Gradiska) und Windische Mark umfassende Gebietseinheit. Seit Maximilian I. und seit Ferdinand II. (1619) war I. mit den übrigen Ländern wieder vereint, galt aber auch später noch als eigene Verwaltungseinheit.
L.: Die Territorien des Reichs 1, 102. (AAAAheld11aktuellmitregisterfürheld12NURHIERARBEITEN20151101.docx)

 

Isenburg-Grenzau (Herren, Grafen). Die kurz vor 1213 von den Herren von Isenburg errichtete Burg Grenzau östlich von Neuwied im Westerwald wurde Sitz einer kleinen Herrschaft, von der nach einer Erbteilung zwischen 1304 und 1310 Teile an Isenburg-Büdingen kamen. Sie spaltete die Linie I. ab. Vorübergehend waren von 1439 bis 1446 die Grafen von Nassau-Beilstein an Burg und Herrschaft Grenzau beteiligt, doch fiel sie dann ganz an die salentinische Linie Isenburgs. 1664 zog das Erzstift Trier die Herrschaft nach dem Aussterben Isenburgs (Niederisenburgs) als heimgefallenes Lehen ein. 1803 kam Grenzau an Nassau und damit 1866 an Preußen und 1946 an Rheinland-Pfalz. S. Grenzau, Niederisenburg (AAAAheld11aktuellmitregisterfürheld12NURHIERARBEITEN20151101.docx)

 

Liegnitz (Fürstentum, Residenz des Herzogs von Schlesien). 1149 wird die wohl im 11. Jahrhundert erbaute Burg L. an der Hohen Straße in Niederschlesien erstmals erwähnt. Nach Heinrich II. aus dem Hause der schlesischen Piasten (1241) entstand durch Erbteilung des Herzogtums Niederschlesien das Herzogtum L. (1251) um die zwischen 1242 und 1252 zu deutschem Recht neu gegründete Stadt L., von dem sich 1251 Glogau sowie 1278 Jauer und Löwenberg abspalteten. Von 1290 bis 1311 war es mit Breslau vereinigt. Nach 1311 wieder selbständig wurde es zeitweise durch Landesteilung um das Fürstentum Brieg vermindert. 1329 geriet es unter Lehnshoheit Böhmens. 1419 starb die Linie L. der Piasten aus. L. kam an Brieg. 1532 erwarb es Wohlau. Nach zwischenzeitlichen Trennungen war L. seit 1663/1664 mit Brieg und Wohlau wieder vereinigt. Als 1675 die schlesischen Piasten ausstarben, wurden L., Wohlau und Brieg als erledigte Lehen Erbfürstentümer Österreichs. Seit 1681 erhob Preußen unter Berufung auf einen 1546 von König Ferdinand für ungültig erklärten Erbverbrüderungsvertrag Friedrichs II. von L. mit Joachim II. von Brandenburg vom 19. 10. 1537 Ansprüche auf die drei Fürstentümer. 1742 kamen sie nach dem ersten schlesischen Krieg mit 34 Quadratmeilen Gebiet an Preußen. Seit 1945 wurde L. von Polen verwaltet, an das es 1990 als politische Folge der deutschen Einheit fiel.
L.: Wolff 483; Großer Historischer Weltatlas II 66 (1378) I3; Sammler, A./Kraffert, A., Chronik von Liegnitz, Bd. 1ff. 1861ff.; Urkundenbuch der Stadt Liegnitz und ihres Weichbildes bis zum Jahre 1455, hg. v. Schirrmacher, F., 1866; Liegnitz, siebenhundert Jahre eine Stadt deutschen Rechts, hg. v. Schönborn, T., 1942; Unser Liegnitz und sein Landkreis, hg. v. Hantschke, H., 1960; Bahr, E./König, K., Ostdeutschland unter fremder Verwaltung, Bd. 5: Niederschlesien, 1967; Finke, F., Aus dem Lebenslauf der Stadt Liegnitz, 1986; Jaeckel, G., Die Liegnitzer Erbverbrüderung von 1537 in der brandenburgisch-preußischen Politik bis zum Frieden von Hubertusburg 1763, 1988; Menzel, J., Liegnitz, LexMA 5 1991, 1974; Höfe und Residenzen im spätmittelalterlichen Reich, hg. v. Paravicini, W., 2003, 1, 2, 336. (AAAAheld11aktuellmitregisterfürheld12NURHIERARBEITEN20151101.docx)

 

Lippe-Alverdissen (Grafschaft). Die Grafen von L. sind eine 1614 durch Erbteilung entstandene Linie der Grafen von Lippe. Diese hatte die Herrschaft Sternberg mit dem Amt Lipperode und Alverdissen inne, residierte seit dem teilweisen Anfall Schaumburgs mit Bückeburg 1643/1644 in Bückeburg und nannte sich Schaumburg-Lippe. Von der Linie Lippe-Brake erbte sie Blomberg und Schieder.
L.: Kittel, E., Geschichte des Landes Lippe, 1957. (AAAAheld11aktuellmitregisterfürheld12NURHIERARBEITEN20151101.docx)

 

Lippe-Brake (Grafschaft). Die Grafen von L. sind eine 1614 durch Erbteilung entstandene und 1709 von Lippe-Detmold beerbte Linie der Grafen von Lippe mit den Ämtern Brake, Barntrup, Blomberg und Schieder (AAAAheld11aktuellmitregisterfürheld12NURHIERARBEITEN20151101.docx)

 

Lippe-Detmold (Grafschaft). Die Grafen von L. sind eine 1614 durch Erbteilung entstandene Linie der Grafen von Lippe (mit Detmold, Sternberg, Enger, Sassenberg, Aholz, Schwalenberg, Stoppelberg, Oldenburg, Varenholz, Falkenberg und dem halben Lippstadt). 1671 spaltete sich von ihr die Linie Lippe-Biesterfeld ab. 1687 wurde durch Heirat die Herrschaft Ameiden erworben. L. beerbte 1709 die Linie Lippe-Brake. 1720 wurden die dem westfälischen Reichsgrafenkollegium angehörenden Grafen von L. in den Reichsfürstenstand erhoben(, führten diesen Titel aber erst ab 1789). 1763 erwarb L. durch Kauf die Herrschaften Lippe-Biesterfeld und Lippe-Weißenfeld. 1905 wurde L. von (ihrer 1671 abgespalteten Linie) Lippe-Biesterfeld beerbt.
L.: Kittel, E., Geschichte des Landes Lippe, 1957. (AAAAheld11aktuellmitregisterfürheld12NURHIERARBEITEN20151101.docx)

 

Lüneburg (Fürstentum, Residenz des Bischofs von Verden bzw. des Herzogs von Braunschweig-Lüneburg). 795 wird erstmals der Ort Hliuni an der Ilmenau genannt. L. ist bei einer Billungerburg auf dem Kalkberg (um 950/951) entstanden und erhielt vermutlich durch Herzog Heinrich den Löwen Stadtrecht (1247 und 1401 erweitert aufgezeichnet, 1239 Ratsherren). 1267/1269 erwuchs durch Erbteilung des Herzogtums Braunschweig-Lüneburg das Fürstentum L., das seine Residenz bis 1371 in L. hatte, das bis 1639 eine einer freien Reichsstadt ähnliche Sonderstellung innerhalb des Fürstentums einnahm. Das Herzogtum bildete bis zur Mitte des 14. Jahrhunderts ein geschlossenes Herrschaftsgebiet zwischen Elbe, Weser, Altmark und den Hochstiften Hildesheim und Verden aus (Burg Hallermunt 1282, Grafschaft Wölpe 1302, Grafschaft Dannenberg 1303, Grafschaft Lüchow 1320, halbe Grafschaft Hallermunt 1366). 1369 erlosch die Linie im Mannesstamm. Im Lüneburger Erbfolgekrieg konnte sich 1388 die Göttinger Linie des alten Hauses Braunschweig gegen die von Kaiser Karl IV. auf Grund des Versäumnisses, eine Gesamtbelehnung zu gewinnen, allein belehnten Herzöge von Sachsen-Wittenberg durchsetzen, musste jedoch die Residenz nach Celle verlegen, nachdem die Stadt L. 1371 in einem Aufstand den Herzögen die Burg auf dem Kalkberg entrissen hatte. Von 1400 bis 1409 war L. bei der Braunschweiger Hauptlinie. 1409/1428 entstand durch deren Teilung das mittlere Haus L., dem das Fürstentum L. zugeordnet wurde, wobei 1409 Herzog Bernhard zunächst Wolfenbüttel erhalten, 1428 aber Lüneburg gewählt hatte. L. verlor 1443 einen angefallenen Teil der Grafschaften Everstein und Homburg als Pfand an das Hochstift Hildesheim. Von den Söhnen Herzog Heinrichs des Mittleren, der 1520 abdankte, begründeten Otto die Nebenlinie Harburg (1527 bis 1642) und Franz die Nebenlinie Gifhorn (bis 1549), während Ernst der Bekenner die Hauptlinie fortführte. Von ihr spaltete sich 1569 unter Ernsts drittem Sohn Heinrich die Nebenlinie Dannenberg ab, die das neue Haus Braunschweig begründete und 1635 das Fürstentum Braunschweig-Wolfenbüttel erhielt. Die seit 1569 als neues Haus L. das zum niedersächsischen Reichskreis zählende Fürstentum L. (oder Celle [Lüneburg-Celle]) beherrschende Hauptlinie erwarb 1582 die Grafschaft Hoya und 1585 die Grafschaft Diepholz als erledigte Lehen. 1617 fiel durch Gerichtsentscheid das zunächst von Braunschweig-Wolfenbüttel in Besitz genommene Fürstentum Braunschweig-Grubenhagen an L., 1635 (Braunschweig-)Calenberg, 1643 Harburg, das seit 1527 Sitz einer Seitenlinie des mittleren Hauses L. gewesen war. Hiervon erhielt 1635 die Hauptlinie die Fürstentümer L. und Calenberg-Göttingen, die Nebenlinie Dannenberg das Fürstentum Wolfenbüttel. 1639 zwang der Landesherr die Stadt L. zur Aufnahme von Soldaten. Das 200 Quadratmeilen ausmachende Fürstentum L. umfasste die Städte L., Uelzen, Celle, Harburg, Dannenberg, Lüchow, die Stifte Bardowick und Ramelsloh, die Klöster Lüne, Ebstorf, Medingen, Wienhausen, Isenhagen und Walsrode, die landesherrlichen Ämter Harburg, Wilhelmsburg, Moisburg, Winsen an der Luhe, Bütlingen, Scharnebeck, Lüne, Garze, Bleckede, Hitzacker, Dannenberg, Lüchow, Wustrow, Schnackenburg, Oldenstadt, Medingen, Ebstorf, Bodenteich, Isenhagen, Knesebeck, Klötze, Fallersleben, Gifhorn, Meinersen, Burgdorf, Ahlden und Rethem (Rethen), die Großvogtei Celle und die adligen Gerichte Gartow, Brome, Fahrenhorst und Wathlingen. Aus dem Reichsfürstentum Calenberg (seit 1636) ging 1692 das Kurfürstentum Hannover hervor. Das Fürstentum L. endete 1705 mit dem Tode Georg Wilhelms, nach dem es als Folge der Verheiratung der Erbtochter Sophie Dorothea mit dem Neffen Georg des Herzogs mit Hannover vereinigt wurde. Die landesherrliche Verwaltung wurde in Hannover verbunden, doch blieb Celle Sitz der lüneburgischen Landschaft und erhielt 1711 das Oberappellationsgericht. 1866 kam Hannover an Preußen, 1946 das preußische Gebiet an Niedersachsen. S. Braunschweig-Lüneburg.
L.: Wolf 434f.; Wallner 705 NiedersächsRK 1; Großer Historischer Weltatlas III 38 (1789) D1; Schnath, G./Lübbing, H./Engel, F., Niedersachsen, (in) Geschichte der deutschen Länder, Bd. 1; Urkundenbuch der Herzöge von Braunschweig und Lüneburg, Bd. 1ff. 1859f.; Urkundenbuch der Stadt Lüneburg, hg. v. Volger, W., Bd. 1ff. 1872ff.; Krieg, M., Entstehung und Entwicklung der Amtsbezirke im ehemaligen Fürstentum Lüneburg, 1922; Büttner, E., Geschichte Niedersachsens, 1931; Reinecke, W., Geschichte der Stadt Lüneburg, Bd. 1f. 1933; Busch, F., Bibliographie der niedersächsischen Geschichte, 1938ff.; Schnath, G., Geschichtlicher Handatlas Niedersachsens, 1939; Friedland, K., Der Kampf der Stadt Lüneburg mit ihren Landesherren, 1953; Franz, G., Verwaltungsgeschichte des Regierungsbezirks Lüneburg, 1955; Thurich, E., Die Geschichte des Lüneburger Stadtrechts im Mittelalter, 1960; Behr, H., Die Pfandschlosspolitik der Stadt Lüneburg im 15. und 16. Jahrhundert, Diss. phil. Hamburg 1964; Arnswaldt, C. v., Die Lüneburger Ritterschaft als Landstand im Spätmittelalter. Untersuchungen zur Verfassungsstruktur des Herzogtums Lüneburg zwischen 1300 und 1500, 1969; Pischke, G., Die Landesteilungen der Welfen im Mittelalter, 1987; Reinbold, M., Die Lüneburger Sate, 1987; Hergemöller, B., Lüneburg, LexMA 6 1992, 9; Mellinger, J., Atlas des Fürstentums Lüneburg um 1600, hg. v. Aufgebauer, P., 2001; Höfe und Residenzen im spätmittelalterlichen Reich, hg. v. Paravicini, W., 2003, 1, 2, 345, 346; Przybilla, P., Die Edelherren von Meinersen, 2007. (AAAAheld11aktuellmitregisterfürheld12NURHIERARBEITEN20151101.docx)

 

Oppurg (Herrschaft). 1074 gab Erzbischof Anno von Köln unter aus Reichsgut stammenden Ländereien O. (Opult) bei Pössneck an die Abtei Saalfeld. Über weitergegebene Vogteirechte der Grafen von Schwarzburg und der Grafen von Orlamünde über die Abteigüter erlangten die Ritter von Brandenstein die Herrschaft O. Da sie infolge zahlreicher Erbteilungen und sonstiger Umstände im 17. Jahrhundert verarmten, musste die Herrschaft 1672 an Graf Johann Albrecht von Ronow verkauft werden. 1703 kam sie an die Familie Einsiedel, 1745 an die Grafen Hoym, 1782 erbweise an die Fürsten von Hohenlohe-Ingelfingen. Sie gehörte über die Markgrafschaft Meißen Sachsens dem obersächsischen Reichskreis an. Über Thüringen (1920) fiel O. von 1949 bis 1990 an die Deutsche Demokratische Republik.
L.: Wolff 380; Wallner 708 ObersächsRK 2; Dedié, F., Oppurg und seine Besitzer im Laufe der Jahrhunderte, 1939. (AAAAheld11aktuellmitregisterfürheld12NURHIERARBEITEN20151101.docx)

 

Pfalz-Mosbach (Fürstentum). 1410 entstand durch Erbteilung die Linie P. mit Gütern am Neckar um Mosbach, im Kraichgau um Sinsheim und an der Bergstraße. Sie erbte 1443 einen Teil der Güter der Linie (Pfalz-Neumarkt) (Pfalz-Oberpfalz). Bei ihrem Aussterben 1499 wurde sie gemäß Erbvertrag von 1479 von der Pfalz (Kurpfalz) beerbt.
L.: Häusser, L., Geschichte der rheinischen Pfalz, Bd. 1f. 2. A. 1856, Neudruck 1970; Lang, T., Die Hauptstadt der kleinen Pfalz, 1936; Wüst, G., Pfalz-Mosbach 1410-99, Diss. phil. Heidelberg 1976; Höfe und Residenzen im spätmittelalterlichen Reich, hg. v. Paravicini, W., 2003, 1, 858. (AAAAheld11aktuellmitregisterfürheld12NURHIERARBEITEN20151101.docx)

 

Rostock (Fürstentum, Residenz des Fürsten). Um 1160 (1161) wurde eine wendische Burg und Siedlung R. (Roztoc, Auseinanderfließen) auf dem rechten Ufer der Warnow durch Waldemar I. von Dänemark zerstört. Gegenüber entstand auf dem linken Ufer um 1200 eine deutsche Kaufleutesiedlung, die den Namen fortführte und 1218 von Heinrich Borwin I. lübisches Recht erhielt. Sie war seit der Erbteilung Mecklenburgs von 1229 Sitz des Fürstentums R. Nach 1300 geriet sie unter die Hoheit Dänemarks, musste aber 1314/1323 an Mecklenburg zurückgegeben werden. Durch den Seehandel blühte die Stadt R. rasch auf und erhielt 1419 die erste Universität Norddeutschlands mit zwölf Professoren in vier Fakultäten, blieb aber immer unter der Landesherrschaft der Herzöge von Mecklenburg bzw. Mecklenburg-Schwerin, unter der R. zum niedersächsischen Reichskreis zählte, kam in Mecklenburg 1945 zur sowjetischen Besatzungszone und von 1949 bis 1990 zur Deutschen Demokratischen Republik.
L.: Wolff 442f.; Wallner 706 NiedersächsRK 2, 5; Die Territorien des Reichs 6, 114; Koppmann, K., Geschichte der Stadt Rostock, 1887; Frankenberg, E., Rostock, 1935; Sedlmaier, R., Rostock, 2. A. 1943; Lachs, J./Raif, F., Rostock, 2. A. 1967; Das älteste Rostocker Stadtbuch, hg. v. Thierfelder, H., 1967; Olechnowitz, K., Rostock, von der Stadtrechtsbestätigung 1218 bis 1848/49, 1968; Kretschmann, P., Universität Rostock 1969; Geschichte der Universität Rostock 1419-1969, Festschrift, hg. v. Heidorn, G. u. a., Bd. 1f. 1969; Schultz, H./Witt, H./Kleinpeter, O., Rostock, 1980; 777 Jahre Rostock, hg. v. Pelc, O., 1995; Hergemöller, P., Rostock, LexMA 7 1995, 1046f.; Höfe und Residenzen im spätmittelalterlichen Reich, hg. v. Paravicini, W., 2003, 1, 2, 495; Pluns, M., Die Universität Rostock 1418-1563, 2007. (AAAAheld11aktuellmitregisterfürheld12NURHIERARBEITEN20151101.docx)

 

Sachsen (Herzogtum, [Kurfürstentum,] Königreich, Land, Freistaat). Bei den wohl für das Gebiet nördlich der unteren Elbe um 150 n. Chr. erstmals erwähnten, danach sich nach Südosten und gemeinsam mit den Angeln auch nach Westen (Britannien) ausbreitenden, von (König) Karl dem Großen (772-804) unterworfenen westgermanischen S. (germ. *sahsaz, Schwert, Messer) in Nordalbingien, Westfalen, Engern und Ostfalen gewannen im 9. Jahrhundert die zwischen Harz und Weser begüterten Liudolfinger (Liudolf † 868) die Stellung eines Stammesherzogs der Sachsen. Nach der Wahl der Liudolfinger zum sächsischen Königshaus des Reiches (919, Heinrich I., 936ff. Otto I., Otto II., Otto III., Heinrich II.) wurden 966 die Billunger (Hermann Billung † 973) mit der Wahrnehmung des von der Elbe-Saale bis zum Rhein reichenden sächsischen Herzogtums betraut, doch beherrschten sie nur die nördlichen Teile des Herzogtums wirklich. Im südlichen Teil des Herzogtums richtete Otto I. die Pfalzgrafschaft S. ein, die 1088 bei den Grafen von Sommerschenburg und 1180 bei den Landgrafen von Thüringen lag und auch später häufig den Inhaber wechselte, bis sie 1356 zum Zubehör des Herzogtums S. bestimmt wurde. Nach dem Aussterben der Billunger 1106 kam das Herzogtum nicht an die askanischen bzw. welfischen Schwiegersöhne sondern an Lothar von Süpplingenburg, dessen Macht auf dem ihm angefallenen Erbe der Brunonen und Ottos von Northeim († 1083) beruhte, 1137 aber an die Askanier und 1142 an Lothars Schwiegersohn Heinrich den Stolzen aus dem Hause der Welfen, neben denen jedoch vor allem der Erzbischof von Magdeburg und die Askanier eigene Herrschaftsbereiche ausbauten. Der Welfe Heinrich der Löwe erweiterte Sachsen um Mecklenburg und das westliche Pommern. Mit seinem Sturz 1180 endete das alte Herzogtum der Sachsen. An seine Stelle trat neben dem Herzogtum (Engern und) Westfalen der Erzbischöfe von Köln, dem Herzogtum Braunschweig-Lüneburg (1235) der Welfen zwischen Elbe und Weser sowie den Hochstiften Münster und Osnabrück und mehreren Grafschaften (Oldenburg, Hoya, Diepholz, Schaumburg, Bentheim u. a.) im Westen das um diese Gebiete verkleinerte, aus nicht zusammenhängenden Gebieten bestehende neue Herzogtum S. der Askanier (Bernhard von Anhalt) in Ostsachsen (Ostfalen). Dieses gründete sich auf das Land Hadeln zwischen Unterweser und Unterelbe, auf einst billungisches Gebiet an der Unterelbe (Lauenburg) und Gebiete um Neuhaus sowie altes askanisches Gut um Wittenberg an der mittleren Elbe. 1260/1296 teilte sich dieses verbleibende Herzogtum S., das 1227 die Grafschaft Ratzeburg erworben hatte, in die Linien Sachsen-Lauenburg und Sachsen-Wittenberg. Das Herzogtum Sachsen-Wittenberg erlangte 1356 durch die Goldene Bulle die sächsische Kurwürde. Nach dem Aussterben der Herzöge von Sachsen-Wittenberg fielen Land, Herzogstitel und Kurwürde 1422/1423 für ihre Hilfe im Kampf gegen die Hussiten als Lehen an die in der Markgrafschaft Meißen seit 1089/1125 herrschenden Markgrafen von Meißen (Haus Wettin), die 1247 schon die Landgrafschaft Thüringen erlangt hatten. Damit wurde der Name S. auf die wettinischen Gebiete (Meißen, Lausitz, Thüringen) übertragen (Obersachsen im Gegensatz zu dem seitdem als Niedersachsen bezeichneten, ursprünglichen sächsischen Stammesgebiet). 1423 wurde die Herrschaft Stollberg im Erzgebirge gewonnen, 1427 die Herrschaft Weida in Thüringen. 1443 und 1451 wurden die Herrschaften Hohnstein und Wildenstein gekauft. 1439 erwarb S. im meißnisch-thüringischen Raum die Burggrafschaft Meißen, 1466 von den Grafen von Reuß die Herrschaft Plauen und damit den Kern des Vogtlandes. Mit dem Kauf von Finsterwalde 1425, Senftenberg 1448, Beeskow, Storkow 1477 (Wiederkauf) und Sagan 1472 drang S. nach Osten vor. Von 1440 bis 1445 und von 1482 bis 1485 wurden die zwischenzeitlich entstandenen Teilherrschaften wieder zusammengeführt. 1485 kam es zur Teilung in die ernestinische Linie und die albertinische Linie, die nicht mehr rückgängig gemacht wurde. Kurfürst Ernst (Ernestiner) erhielt das Kurland S. (Sachsen-Wittenberg), kleine Teile der Mark Meißen und des Osterlandes und Pleißenlandes (Eilenburg, Grimma, Borna, Leisnig, Altenburg, Zwickau, Plauen, Schwarzenberg), den größten Teil Thüringens (Weimar, Gotha, Eisenach) und die Pflege Coburg, das fränkische Königsberg, die Schutzherrschaft über das Bistum Naumburg und die Reichsgrafschaft von Gleichen, Kirchberg und Reuß sowie zum Teil Schwarzburg. Herzog Albrecht (Albertiner) erlangte die Markgrafschaft Meißen mit den Hauptorten Dresden und Freiberg, die Ämter Leipzig, Delitzsch-Landsberg, Zörbig, die Pfalzgrafschaft S. nebst Sangerhausen, Ämter im nördlichen Thüringen, die Schutzherrschaft über das Bistum Merseburg und über die Reichsgrafen und Herren von Stolberg-Hohnstein, Mansfeld, Arnstein, Beichlingen, Leisnig, Querfurt und Schönburg. Gemeinsam blieben die Herrschaft in Schlesien und den Lausitzen sowie die Schutzherrschaft über Erfurt, Nordhausen, Mühlhausen, Görlitz und das Hochstift Meißen. Die ernestinische Linie stiftete 1502 für das verloren gegangene Leipzig die Universität Wittenberg, von der die Reformation ihren Ausgang nahm und förderte Luther und die Reformation. 1547 unterlag Kurfürst Johann Friedrich der Großmütige Kaiser Karl V., der daraufhin das Kurland S. (Sachsen-Wittenberg) der albertinischen Linie übertrug, die seitdem die Kurwürde führte. Die ernestinische Linie behielt nur die Ämter Weimar, Jena, Saalfeld, Weida, Gotha und Eisenach sowie Coburg und erhielt 1554 noch die Ämter Sachsenburg, Altenburg, Herbsleben und Eisenberg. ----- Das 1531 einen Hof von schätzungsweise 500 Personen umfassende ernestinische Herzogtum teilte sich 1572 weiter auf. Die zahlreichen Erbteilungen zersplitterten es in eine Vielzahl kleiner Länder. Dabei entstanden 1572 Sachsen-Coburg-Eisenach (1572-1596) und Sachsen-Weimar (1572-1603). Sachsen-Coburg-Eisenach teilte sich 1596 in Sachsen-Coburg (1596-1633) und Sachsen-Eisenach (1596-1638). Die Linie Coburg erlosch 1633 und vererbte die Güter an Sachsen-Eisenach. Die Linie Eisenach endete 1638. Ihre Güter fielen zu zwei Dritteln an die Linie Sachsen-Weimar und zu einem Drittel an die Linie Sachsen-Altenburg, die 1603 durch Teilung aus Sachsen-Weimar entstanden war(en). Sachsen-Weimar zerfiel weiter 1640(/1641) in die Linien Sachsen-Weimar (1640-1672), Sachsen-Eisenach (1640-1644) und Sachsen-Gotha (1640-1680). Hiervon starb Sachsen-Eisenach 1644 aus, wobei die Güter je zur Hälfte an Sachsen-Weimar und Sachsen-Gotha kamen. Die Güter Sachsen-Altenburgs fielen bei dessen Aussterben 1672 zu drei Vierteln (darunter Coburg) an Sachsen-Gotha, zu einem Viertel an Sachsen-Weimar. Im gleichen Jahr teilte sich Sachsen-Weimar in Sachsen-Weimar (1672-1918), Sachsen-Eisenach (1672-1741) und Sachsen-Jena (1672-1690), wovon Sachsen-Jena 1690 erlosch und seine Güter an Sachsen-Weimar und Sachsen-Eisenach vererbte, Sachsen-Eisenach wiederum fiel 1741 an Sachsen-Weimar, das bald Mittelpunkt der klassischen deutschen Literatur wurde, brachte. 1680/1681 zerfiel Sachsen-Gotha in die sieben Linien Sachsen-Gotha-Altenburg (1681-1825), Sachsen-Coburg (1681-1699), Sachsen-Meiningen (1681-1826), Sachsen-Römhild (ohne Landeshoheit) (1680-1710), Sachsen-Eisenberg (ohne Landeshoheit) (1680-1807), Sachsen-Hildburghausen (1680-1826) und Sachsen-Saalfeld (ohne Landeshoheit) (1680-1735, Sachsen-Coburg-Saalfeld). Sachsen-Coburg erlosch 1699 und fiel an Sachsen-Saalfeld und Sachsen-Meiningen, Sachsen-Eisenberg 1707 und gelangte an Sachsen-Altenburg. Sachsen-Römhild endete 1710 und fiel an Sachsen-Gotha-Altenburg, Sachsen-Coburg-Saalfeld, Sachsen-Meiningen und Sachsen-Hildburghausen. 1741 starb Sachsen-Eisenach aus und kam an Sachsen-Weimar (Sachsen-Weimar-Eisenach), wobei die beiden Landesteile verfassungsmäßig bis 1809, verwaltungsmäßig bis 1849 getrennt blieben. 1806 traten die sächsischen Herzogtümer dem Rheinbund bei. 1815 gewann Sachsen-Coburg-Saalfeld das Fürstentum Lichtenberg an der Nahe, das es am 31. 5. 1834 an Preußen verkaufte. Sachsen-Weimar-Eisenach wurde Großherzogtum, erhielt einen Teil des Erfurter Gebiets, das vorher fuldische Amt Dermbach (Dernbach) und die königlich-sächsischen Orte Weida und Neustadt an der Orla (Neustadt-Orla) und gab sich 1816 eine Verfassung. Als 1825 Sachsen-Gotha-Altenburg ausstarb, wurden die vier Herzogtümer Sachsen-Gotha-Altenburg, Sachsen-Hildburghausen, Sachsen-Coburg-Saalfeld und Sachsen-Meiningen am 12. 11. 1826 durch Schiedsspruch König Friedrich Augusts I. von S. in die Herzogtümer Sachsen-Meiningen (1826-1918), Sachsen-Altenburg (1826-1918) sowie Sachsen-Coburg und Gotha (1826-1918) neu gegliedert, wobei der Herzog von Sachsen-Hildburghausen unter Verzicht auf dieses Sachsen-Altenburg übernahm, Sachsen-Meiningen Sachsen-Hildburghausen und das zu Sachsen-Coburg gehörige Sachsen-Saalfeld erhielt und Sachsen-Coburg mit Sachsen-Gotha in Personalunion vereinigt wurde. Die(se) vier sächsischen Herzogtümer (Sachsen-Weimar-Eisenach, Sachsen-Meiningen, Sachsen-Altenburg, Sachsen-Coburg und Gotha), von denen Coburg 1821, Meiningen 1829 und Altenburg 1831 eine Verfassung erhielten, traten 1833/1834 dem Deutschen Zollverein, 1867 dem Norddeutschen Bund und 1871 dem Deutschen Reich bei. 1877/1903 wurde Sachsen-Weimar-Eisenach in Großherzogtum S. umbenannt. Vom 9. bis 14. 11. 1918 dankten die Fürsten ab. Aus den damit entstandenen Freistaaten bildete sich von 1918 bis 1921 das Land Thüringen (so ab 1. 5. 1920). Lediglich Coburg fiel an Bayern. ----- Das seit 1547 albertinische Kursachsen, das 1499 die Primogeniturerbfolge einführte, Beeskow, Storkow und Sorau (1515 an Brandenburg), Sagan (bis 1547) und Friedland (bis 1515) erwarb, 1547 einen Großteil der Gebiete der ernestinischen Linie erhielt, 1539/1541 zur Reformation übertrat und 1572 in den Kursächsischen Konstitutionen sein Recht zu vereinheitlichen versuchte, erlangte 1559/1591 die evangelisch gewordenen Hochstifte Meißen, Merseburg und Naumburg sowie 1556/1569 das Vogtland und Teile der Herrschaft Schönburg sowie 1583 Teile der Grafschaft Henneberg, näherte sich im Dreißigjährigen Krieg an Österreich/Habsburg an und erlangte dafür 1620/1635 die Niederlausitz, die Oberlausitz und das Erzstift Magdeburg, das 1648/1680 aber an Brandenburg kam. Von der Hauptlinie spalteten sich 1657 die Nebenlinien Sachsen-Weißenfels (bis 1746), Sachsen-Merseburg (bis 1738) und Sachsen-Zeitz (bis 1718, Naumburg, Zeitz, Neustadt, Schleusingen, Suhl) ab, fielen aber bis 1746 wieder zurück. Unter August dem Starken setzte sich der Absolutismus durch. Dresden wurde als Hauptstadt ein Kulturzentrum. Der Kurfürst trat zum Katholizismus über und gab die Rechte an Sachsen-Lauenburg an Hannover, die Erbvogtei über Quedlinburg, das Reichsschulzenamt über Nordhausen und die Ämter Lauenburg (Lauterberg), Seweckenberge (Sevenberg), Gersdorf (Gersdorff) und Petersberg (bei Halle) an Brandenburg, um die Königskrone Polens zu gewinnen (1697). Danach bestand eine Personalunion mit Polen bis 1763. Am Ende des 18. Jahrhunderts umfasste S. 450 Quadratmeilen mit 1,35 Millionen Einwohnern. 1806 wurde Kurfürst Friedrich August III. Mitglied des Rheinbunds, musste Gebiete an das Königreich Westphalen abtreten, erhielt dafür den Königstitel und wurde 1807 in Personalunion Herzog des Herzogtums Warschau. Nach der an der Seite Frankreichs erlittenen Niederlage in der Völkerschlacht von Leipzig kam S. 1813 zunächst unter die Verwaltung eines russischen, dann eines preußischen Gouverneurs. Am 12. 5. 1815 musste S. seine nördlichen Gebiete ([Kurkreis mit Wittenberg, Stiftsgebiete von Merseburg und Naumburg, thüringischer Kreis, Mansfeld, Stolberg, Barby, Querfurt], insgesamt 20000 Quadratkilometer, 860000 Einwohner, 57,5 Prozent der Fläche und 42,2 Prozent der Einwohner) an Preußen abtreten (Ämter Wittenberg [mit den Städten Wittenberg, Kemberg, Zahna und Schmiedeberg], Gräfenhainichen, Belzig [mit den Städten Belzig, Brück <Bruck> und Niemegk <Niemeck>], Gommern mit Elbenau [Burggrafschaft Magdeburg mit der Stadt Gommern], Seyda, Annaburg, Schweinitz [mit den Städten Schweinitz, Jessen, Schönewalde <Schönwalde>, Herzberg und Prettin], Pretzsch, Schlieben [mit der Stadt Schlieben und den Herrschaften Baruth und Sonnewalde], Liebenwerda und Bitterfeld). Dabei kam die Ostoberlausitz (Görlitz, Lauban) zur preußischen Provinz Schlesien, die Niederlausitz und der erst 1807 von Preußen übernommene Kreis Cottbus gelangten zur Provinz Brandenburg und das Gebiet des ehemaligen Herzogtums Sachsen-Wittenberg mit der Grafschaft Brehna, die Hochstifte Merseburg und Naumburg (Naumburg-Zeitz), die Grafschaft Barby, der Thüringer Kreis, ein Teil des Neustädter Kreises (Ziegenrück) sowie Teile der Grafschaft Henneberg bildeten zusammen mit Altmark, Erzstift Magdeburg, Hochstift Halberstadt (mit Aschersleben), den Grafschaften Hohnstein, Wernigerode, Stolberg, Querfurt und Mansfeld, Stift Quedlinburg, Mühlhausen, Nordhausen, Erfurt und dem Eichsfeld sowie der Ganerbschaft Treffurt die neue Provinz S. (1. 4. 1816, Verordnung vom 30. 4. 1815) mit der Hauptstadt Magdeburg, die den Rang eines Herzogtums hatte (Gliederung in drei Regierungsbezirke Magdeburg, Merseburg und Erfurt, Sitz der Provinzialselbstverwaltung in Merseburg). 1866 kamen Schmalkalden und Ilfeld hinzu. Am 1. 4. 1944 wurde zum 1. 7. 1944 bezüglich dieser durch das Fürstentum Anhalt in zwei Teile geteilten und durch mehrere Exklaven und Enklaven aufgesplitterten Provinz S. mit den Regierungsbezirken Magdeburg, Merseburg und Erfurt der Reichsstatthalter in Thüringen mit der Wahrnehmung der Aufgaben und Befugnisse des Oberpräsidenten in der staatlichen Verwaltung des Regierungsbezirks Erfurt beauftragt (nach der Kapitulation vom 8. 5. 1945 an Thüringen) und die Provinz in die Provinzen Magdeburg und Halle-Merseburg aufgeteilt. 1945 gelangte nach dem Rückzug der Truppen der Vereinigten Staaten von Amerika, die das Gebiet bis zur Elbe besetzt hatten, das Land Anhalt zu diesen beiden Provinzen und bildete mit ihnen vom 5. 7. 1945 bis 1952 (str.) das Land (Provinz) Sachsen-Anhalt, das vom 23. 7. 1952 bis 3.10.1990 auf die Bezirke Magdeburg und Halle aufgeteilt, mit dem Beitritt der Deutschen Demokratischen Republik zur Bundesrepublik aber wiederhergestellt wurde. ----- Das 1813/1815 nach der Abtretung des nördlichen Teiles an Preußen (Provinz Sachsen) verbliebene Gebiet des Königreiches S. (Riesa, Löbau, Bautzen, Kamenz, Zittau, Königstein, Marienberg, Plauen, Zwickau, Crimmitschau, Leipzig, Chemnitz, Meißen, Dresden, Großenhain, Oschatz, Grimma, Borna, Rochlitz, Glauchau, Auerbach, Oelsnitz, Schwarzenberg, Annaberg, Freiberg, Dippoldiswalde, Pirna, Döbeln, Flöha, Stollberg) umfasste etwa 15000 Quadratkilometer mit 1183000 Einwohnern und wurde rasch zum ausgeprägten Industriestaat. 1831 erhielt er eine Verfassung mit Zweikammersystem. 1848/1849 schlug S. mit Hilfe Preußens einen Aufstand blutig nieder. 1863 gab es sich ein Bürgerliches Gesetzbuch. 1866 blieb S. trotz der Niederlage des Deutschen Bundes gegen Preußen auf Betreiben Bismarcks erhalten, musste aber dem Norddeutschen Bund beitreten. 1903 errangen die Sozialdemokraten fast alle sächsischen Reichstagssitze (rotes S.). Am 10. 11. 1918 wurde in Dresden von den Arbeiterräten und Soldatenräten die Republik S. ausgerufen. Am 13. 11. 1918 verzichtete der König auf den Thron. Am 1. 11. 1920 wurde eine Landesverfassung des Freistaats S. in Kraft gesetzt. 1933 übernahmen die Nationalsozialisten die Macht. 1939 umfasste das Land S. 14995 Quadratkilometer mit 5230000 Einwohnern. 1945 kam auch der zuerst von amerikanischen Truppen besetzte Westen Sachsens zur sowjetischen Besatzungszone. Die westlich der Oder-Neiße liegenden Gebiete der preußischen Provinz Niederschlesien (Hoyerswerda, Görlitz) wurden dem Land S. eingegliedert. Die östlich der Neiße gelegene Hälfte des sächsischen Kreises Zittau mit Kleinschönau, Reichenau, Zittau-Poritsch, Seitendorf, Weigsdorf und den später im Tagebau untergegangenen Dörfern Reibersdorf und Friedersdorf kam unter die Verwaltung Polens und damit 1990 an Polen. Am 28. 2. 1947 erließ der Landtag eine Landesverfassung. 1949 wurde das Land ein Teil der Deutschen Demokratischen Republik. Am 23. 7. 1952 wurde es aufgelöst (str.) und auf die Bezirke Chemnitz, Dresden und Leipzig aufgeteilt, zum 3. 10. 1990 wiederbegründet (ohne die Kreise Altenburg und Schmölln, aber mit den Kreisen Hoyerswerda und Weißwasser). Hauptstadt des rund 4900000 Einwohner zählenden Landes wurde wieder Dresden. Am 1. 4. 1992 kamen zehn Gemeinden (Elsterberg, Mühltroff, Pausa, Ebersgrün, Görschnitz, Langenbach [Lengenbach], Ranspach [Ransbach], Thierbach, Unterreichenau, Cunsdorf) mit 12000 Einwohnern von Thüringen wieder an Sachsen zurück.
L.: Wolff 374ff., 392ff.; Zeumer 552ff. I 6; Großer Historischer Weltatlas II 34 F3, II 66 (1378) F3, II 78 E2, III 21 (1648) F3, III 22 F3, III 38 (1789) E2; Blaschke, K./Kretzschmar, H., (Ober-)Sachsen und die Lausitzen, (in) Geschichte der deutschen Länder, Bd. 1; Die Territorien des Reichs 2, 8; Die Territorien des Reichs 4, 8; Bauer 1, 569; Historischer Atlas von Sachsen (950-1815), 1816; Süssmilch-Hörnig, M. v., Historisch-geographischer Atlas von Sachsen und Thüringen, 1861f.; Codex diplomaticus Saxoniae regiae, Bd. 1ff. 1864ff.; Geschichtsquellen der Provinz Sachsen und angrenzender Gebiete, hg. v. d. hist. Komm. d. Provinz Sachsen 1870ff.; Oeder, M., Die erste Landesvermessung des Kurstaates Sachsen, hg. v. Ruge, S., 1889; Kirchhoff, A., Karte der territorialen Zusammensetzung der Provinz Sachsen, 1891; Beschorner, H., Denkschrift über die Herstellung eines historischen Ortsverzeichnisses für das Königreich Sachsen, 1903; Hantzsch, V., Die ältesten gedruckten Karten der sächsisch-thüringischen Länder 1550-1593, 1906; Beschorner, H., Geschichte der sächsischen Kartographie im Grundriss, 1907; Hänsch, E., Die wettinische Hauptteilung von 1485 und die aus ihr folgenden Streitigkeiten bis 1491, Diss. phil. Leipzig 1909; Bibliographie der sächsischen Geschichte, hg. v. Bemmann, R./Jatzwauk, J., Bd. 1ff. 1918ff.; Friedensburg, W., Die Provinz Sachsen, ihre Entstehung und Entwicklung, 1919; Treitschke, C., Die Landesaufnahmen Sachsens von 1780-1921, Beiträge zur deutschen Kartographie, hg. v. Praesent, H., 1921; Kessler, E., Die Ämter und Kreise im Gebiete des Kurfürstentums Sachsen mit Einschluss der Lausitzen von den Anfängen bis 1815, 1921; Kretzschmar, H., Historisch-statistisches Handbuch für den Regierungsbezirk Magdeburg, Bd. 1 1926; Meiche, A., Historisch-topographische Beschreibung der Amtshauptmannschaft Pirna, 1927; Beschorner, H., Der geschichtliche Atlas von Sachsen, 1931, Amt und Volk 5; Schnath, G., Hannover und Westfalen in der Raumgeschichte Nordwestdeutschlands, 1932; Mörtzsch, O., Historisch-topographische Beschreibung der Amtshauptmannschaft Großenhain, 1935; Kötzschke, R./Kretzschmar, H., Sächsische Geschichte, Bd. 1f. 1935, Neudruck 1965; Mitteldeutscher Heimatatlas, hg. v. d. Hist. Kommission für die Provinz Sachsen, 1935-1943; Mentz, G., Weimarische Staats- und Regentengeschichte 1648-1750, 1936; Flach, W., Die staatliche Entwicklung Thüringens in der Neuzeit, Zs. d. V. f. thür. G. N.F. 35 (1941); Freytag, H., Die Herrschaft der Billunger in Sachsen, 1951; Brather, H., Die ernestinischen Landesteilungen des 16. und 17. Jahrhunderts, 1951; Helbig, H., Der wettinische Ständestaat, 1955; Blaschke, K., Historisches Ortsnamensverzeichnis von Sachsen, 1957; Lütge, F., Die mitteldeutsche Grundherrschaft, 2. A. 1957; Hessler, W., Mitteldeutsche Gaue des frühen und hohen Mittelalters, 1957; Hömberg, A., Westfalen und das sächsische Herzogtum, 1958; Atlas des Saale- und mittleren Elbegebietes, hg. v. Schlüter, O./August, O., 1959f.; Polenz, P. v., Landschafts- und Bezirksnamen, 1961, I, 12, II, 22, 51, 52, III, 30, Sahsonolant, Saxonia, Saxones Volksname, Sachsen; Schnath, G./Lübbing, H./Möhlmann, G./Engel, F., Geschichte des Landes Niedersachsen, 1962; Schlesinger, W., Kirchengeschichte Sachsens im Mittelalter, Bd. 1f. 1962; Sächsische Bibliographie, hg. v. d. Sächsischen Landesbibliothek, 1962ff.; Handbuch der historischen Stätten, Bd. 8, hg. v. Schlesinger, W., 1965; Schmidt, G., Die Staatsreform in Sachsen in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts, 1966; Geschichte Thüringens, hg. v. Patze, H./Schlesinger, W., Bd. 1ff. 1967ff.; Blaschke, K., Sachsen im Zeitalter der Reformation, 1970; Klein, T., Provinz Sachsen, (in) Grundriss der deutschen Verwaltungsgeschichte 1815-1945, hg. v. Hubatsch, W., 1975f.; Klein, T., Sachsen, 1982; Geschichte Sachsens, hg. v. Czok, K., 1989; Blaschke, K., Geschichte Sachsens im Mittelalter, 1990; Sachsen. Eine politische Landeskunde, hg. v. Gerlach, S., 1993; Sachsen und Mitteldeutschland, hg. v. Hess, U. u. a., 1995; Meyn, J., Vom spätmittelalterlichen Gebietsherzogtum zum frühneuzeitlichen ”Territorialstaat”, 1995; Ehlers, J. u. a., Sachsen, LexMA 7 1995, 1231ff.; Sachsen 1763-1832, hg. v. Schirmer, U., 1996; Schirmer, U., Das Amt Grimma, 1996; Becher, M., Rex, Dux und Gens, 1996; Lück, H., Die kursächsische Gerichtsverfassung 1423-1550, 1997; Landesgeschichte in Sachsen, hg. v. Aurig, S. u. a., 1997; Geschichte des sächsischen Adels, hg. v. Keller, K. u. a., 1997; Held, W., August der Starke und der sächsische Adel, 1999; Gross, R., Geschichte Sachsens, 1999; Sachsen in Deutschland, hg. v. Retallack, J., 2000; Sächsische Parlamentarier, bearb. v. Dröscher, E. u. a., 2001; Historisches Ortsnamenbuch von Sachsen, hg. v. Eichler, E. u. a., 2001; Sachsen in der NS-Zeit, hg. v. Vollnhals, C., 2002; Keller, K., Landesgeschichte Sachsen, 2002; Vötsch, J., Kursachsen, das Reich und der mitteldeutsche Raum zu Beginn des 18. Jahrhunderts, 2003; Diktaturdurchsetzung in Sachsen, hg. v. Behring, R. u. a., 2003; Höfe und Residenzen im spätmittelalterlichen Reich, hg. v. Paravicini, W., 2003, 1, 446, 880; Richter, M., Die Bildung des Freistaates Sachsen, 2004; Die Herrscher Sachsens, hg. v. Kroll, F., 2004; Hesse, C., Amtsträger der Fürsten im spätmittelalterlichen Reich, 2005; Hädecke, W., Dresden, 2006; Geschichte der Stadt Dresden, hg. v. Blaschke, K. u. a., Bd. 1-3, 2006; Schirmer, U., Kursächsische Staatsfinanzen (1456-1656), 2006; Krüger, N., Landesherr und Landstände in Kursachsen, 2007; Moritz von Sachsen, hg. v. Blaschke, K., 2007; Ott, T., Präzedenz und Nachbarschaft. Das albertinische Sachsen und seine Zuordnung zu Kaiser und Reich im 16. Jahrhundert, 2008; Ostsiedlung und Landesausbau in Sachsen, hg. v. Bünz, E., 2008; .Zusammenschlüsse und Neubildungen deutscher Länder im 19. und 20. Jahrhundert, hg. v. Kretzschmar, R. u. a., 2013, 51ff. (AAAAheld11aktuellmitregisterfürheld12NURHIERARBEITEN20151101.docx)

 

Sachsen-Coburg-Eisenach (Fürstentum). 1572 entstand durch Erbteilung der ernestinischen Linie des Herzogtums Sachsen S. Dieses teilte sich 1596 in Sachsen-Coburg (1596-1633) und Sachsen-Eisenach. Sachsen-Coburg vererbte seine Güter an Sachsen-Eisenach, dieses 1638 an Sachsen-Weimar und Sachsen-Altenburg. (AAAAheld11aktuellmitregisterfürheld12NURHIERARBEITEN20151101.docx)

 

Sachsen-Eisenach (Fürstentum). 1572 entstand durch Erbteilung der ernestinischen Linie Sachsens Sachsen-Coburg-Eisenach und daraus 1596 durch Teilung S., das 1638 erlosch, wobei zwei Drittel der Güter an Sachsen-Weimar kamen und ein Drittel an Sachsen-Altenburg fiel. 1641 spaltete sich von Sachsen-Weimar wieder eine Linie S. ab, die 1644 ausstarb. 1672 teilte Sachsen-Weimar erneut eine Linie S. ab. Sie starb 1741 aus. Ihre Güter kamen an Sachsen-Weimar (Sachsen-Weimar-Eisenach.) Am Ende des 18. Jahrhunderts gehörten Sachsen-Weimar und das 30000 Einwohner und 8 Quadratmeilen umfassende S. der weltlichen Bank des Reichsfürstenrats des Reichstags und dem obersächsischen Reichskreis an und zählte S. zum Kanton Rhön-Werra des Ritterkreises Franken. Sachsen-Weimar-Eisenach ging am 1. 5. 1920 in Thüringen, dessen Gebiet von 1949 bis 1990 zur Deutschen Demokratischen Republik gehörte, auf.
L.: Wolff 396; Zeumer 553 II b 10; Wallner 710 ObersächsRK 19; Großer Historischer Weltatlas III 38 (1789) D2; Riedenauer 129. (AAAAheld11aktuellmitregisterfürheld12NURHIERARBEITEN20151101.docx)

 

Sachsen-Gotha (Herzogtum). 1572 entstand durch Erbteilung der ernestinischen Linie Sachsens Sachsen-Weimar. Gotha blieb mit Coburg vereint und fiel 1633 an Eisenach. Nach Abteilung von Sachsen-Altenburg spaltete Sachsen-Weimar 1640/1641 unter Ernst dem Frommen S. ab. 1645 erlangte es Teile Sachsen-Weimars, 1672/1673 Sachsen-Altenburg. 1680 zerfiel S. in sieben Linien, darunter Sachsen-Gotha-Altenburg. 1707 fiel das Herzogtum Sachsen-Gotha-Eisenberg (Sachsen-Eisenberg) an. Am Ende des 18. Jahrhunderts zählte S., das zusammen mit der Reichsgrafschaft Gleichen ein Gebiet von 28 Quadratmeilen mit 82000 Einwohnern innehatte, zur weltlichen Bank des Reichsfürstenrats des Reichstags sowie zum obersächsischen Reichskreis. Um 1800 gehörte S. (auch) den Kantonen Rhön-Werra und Baunach des Ritterkreises Franken an. 1806 trat es dem Rheinbund, 1815 dem Deutschen Bund bei. 1825 starb die regierende Linie aus. Am 12. 11. 1826 entstand bei der Neuordnung der sächsischen Herzogtümer Sachsen-Coburg und Gotha, wobei Altenburg an den Herzog von Sachsen-Hildburghausen kam.
L.: Wolff 397; Zeumer 553 II b 12; Wallner 709 ObersächsRK 8; Großer Historischer Weltatlas III 38 (1789) D2; Bauer 1, 609. (AAAAheld11aktuellmitregisterfürheld12NURHIERARBEITEN20151101.docx)

 

Schlesien (Herzogtum, Kronland). Das Gebiet an der mittleren und oberen Oder zwischen Sudeten, Mährischer Pforte, Beskiden, der Wasserscheide zwischen Oder und Warthe sowie der Bartsch-Obra-Niederung war zunächst von Skythen und Kelten besiedelt, wurde aber schon vor der Zeitenwende von den germanischen Vandalen eingenommen. Deren links der Oder um den Zobten ansässiger Teilstamm der Silingen wurde in allmählicher Ausdehnung namengebend für das gesamte Gebiet. Nach dem Abzug der Germanen im 5. Jahrhundert drangen Slawen ein. Im 10. Jahrhundert unterstand S. Böhmen, seit etwa 990 (bis auf das Glatzer Land) Polen, wobei Polen eine Art Oberhoheit des Reichs anerkannte, wodurch S. in eine mittelbare Verbindung zum deutschen Reich kam. Im Jahre 1000 wurde unter Mitwirkung Kaiser Ottos III. das Bistum Breslau gegründet und dem Erzbistum Gnesen unterstellt. 1138 entstand durch Erbteilung der Piasten (Polen) das piastische Teilfürstentum (Krakau mit) S. mit einem eigenen Herzog, der allerdings schon 1146 zu seinen staufischen Verwandten vertrieben wurde. Von Kaiser Friedrich I. Barbarossa zurückgeführt, teilte sich das Herzogshaus 1173/1202 in die zwei Linien Breslau (mit Liegnitz;, Breslau, Oppeln, Niederschlesien;, Mittelschlesien und teilweise Oberschlesien) bzw. Schlesien bzw. Niederschlesien und das unbedeutendere restliche Oberschlesien (mit Ratibor, Beuthen, Teschen und Pless, 1201 Oppeln) bzw. Oppeln, wobei beide, seit 1202 unabhängige Teile dem Reich tributpflichtig waren (und König Rudolf von Habsburg 1280 sogar die vasallitische Huldigung, die Schlesien unter die Reichsfürstentümer einfügte, erreichte). Zahlreiche Einwanderer aus Sachsen und Thüringen verstärkten die Beziehungen zum Reich. Seit 1249 bzw. 1251 entstanden durch Erbteilungen in Niederschlesien die Teilherzogtümer Breslau, Liegnitz und Glogau, 1278 Jauer, 1281 Schweidnitz. Glogau seinerseits zerfiel in Sagan, Steinau und Oels. Dazu kamen Brieg und Münsterberg. In Oberschlesien entstanden 1281 die Herzogtümer Oppeln, Ratibor und Teschen. Weitere Teilungen und Vereinigungen folgten ([Cosel] Kosel, Beuthen, Falkenberg, Groß Strehlitz [Strehlitz] [1313-1460], Troppau). Daneben besaß der Bischof von Breslau das Fürstentum Neiße. 1327/1329 unterstellten sich, nachdem schon Wenzel III. seit 1300 über sämtliche oberschlesische Herzogtümer hatte verfügen können, alle oberschlesischen und bis auf Schweidnitz-Jauer, die 1353 durch Heirat Annas von Schweidnitz-Jauer an Kaiser Karl IV. kamen, alle niederschlesischen Herzöge, die insgesamt alle die deutsche Zuwanderung förderten, zum Schutz vor Polen der Lehnshoheit der zum deutschen Reich gehörigen Krone von Böhmen, die 1306/1310 an das Haus Luxemburg gekommen war (1327 Teschen, Falkenberg, Cosel-Beuthen, Auschwitz, Ratibor, Oppeln und Breslau, 1329 Sagan, Oels, Steinau, Liegnitz-Brieg, 1331 Glogau, 1336 Münsterberg [, 1342 das Bistumsland Neiße-Ottmachau]). Umgekehrt verzichteten die Könige von Polen 1335, 1339, 1356 und 1372 auf ihre Ansprüche auf S., das nunmehr nicht mehr über Polen, sondern - neben den Akten von 1163 und 1280 - über Böhmen dem Reich verbunden war. Im Verhältnis zu Böhmen standen dabei lehnsrührige schlesische Herzöge neben eigenen Erbfürstentümern der Krone Böhmens (1462 Troppau, Münsterberg, Oels, Glatz, 1475 Sagan, 1523 Jägerndorf, 1551 Beuthen). Im 15. Jahrhundert fielen Teile Oberschlesiens an Polen, 1482 Crossen an Brandenburg und 1472 Sagan an Sachsen (bis 1549). Dagegen wurde Troppau neu zu S. gezählt. 1526 gelangte ganz S. mit Böhmen im Erbwege an Habsburg bzw. Österreich, das seit 1570/1621 die Gegenreformation des von 1522 bis 1555 zu neun Zehnteln protestantisch gewordenen Landes durchführte. Dabei waren Schweidnitz-Jauer, Glatz, Breslau, seit 1532 Oppeln-Ratibor, Teschen, Neiße und seit 1544 Glogau Erbfürstentümer Österreichs, während die übrigen Herzogtümer nur in Lehnsabhängigkeit standen. Brandenburg erhob auf Grund eines 1537 geschlossenen, 1546 aber für nichtig erklärten Erbvertrags Ansprüche auf Liegnitz, Brieg, Wohlau und das 1621 in Vollstreckung der Reichsacht Georg von Brandenburg entzogene Jägerndorf, wurde 1686 durch Überlassung des Kreises Schwiebus zur Aufgabe seiner Ansprüche veranlasst, gab den Kreis aber 1695 gegen Geldentschädigung zurück. Nach dem auf dieser Grundlage zwischen König Friedrich dem Großen von Preußen und Erzherzogin Maria Theresia von Österreich geführten ersten schlesischen Krieg kamen (1742/1744) Niederschlesien, große Teile Oberschlesiens und die Grafschaft Glatz Böhmens an Preußen, während die südwestlichen Teile der Fürstentümer Neiße, Troppau und Jägerndorf und die Fürstentümer Teschen und Bielitz (etwa ein Sechstel) bei Österreich blieben und zunächst als Herzogtum Oberschlesien und Niederschlesien eingerichtet und von 1782 bis 1849 mit Mähren vereinigt wurden, aber ab 1849 als Herzogtum S. ein durch einen Landespräsidenten in Troppau verwaltetes österreichisches Kronland S. (Österreichisch-Schlesien) mit der Hauptstadt Troppau bildeten. Die Teilungen Polens brachten eine Verbreiterung der Landbrücke zu den anderen preußischen Ostprovinzen. 1815 wurde die aus den 1742 erworbenen schlesischen Gebieten und der Grafschaft Glatz gebildete Provinz S. Preußens um Teile der Oberlausitz erweitert. Durch die Industrialisierung wurde sie eine der reichsten Provinzen und wurde 1919 in Oberschlesien und Niederschlesien geteilt. 1918/1919 kam das Kronland S. Österreichs (Österreichisch-Schlesien), vergrößert um das bis dahin preußische Ländchen Hultschin (Hultschiner Ländchen) und verkleinert um den 1922 an Polen fallenden Ostteil des Teschener Gebiets (Ostoberschlesien) an die Tschechoslowakei, 1938 zum Gau Sudetenland. An Polen fielen Gebiete der niederschlesischen Kreise Guhrau, Militsch, Groß Wartenberg (Großwartenberg) und Namslau (512 Quadratkilometer mit 26000 Einwohnern) und Teile Oberschlesiens. 1934/1938 wurden die seit 1919 bestehenden preußischen Provinzen Oberschlesien und Niederschlesien (26981 Quadratkilometer, 3,204 Millionen Einwohner, Regierungsbezirke Breslau und Liegnitz) vereinigt. 1939 wurden Ostoberschlesien, das Olsagebiet und weitere Grenzgebiete Polens S. eingegliedert. 1941 wurde S. wieder in die Provinzen Oberschlesien und Niederschlesien geteilt. 1945 kam S. mit Ausnahme des kleinen Gebiets westlich der Lausitzer Neiße (Hoyerswerda, Görlitz, Rothenburg), das von 1949 bis 1990 an die Deutsche Demokratische Republik fiel, unter die Verwaltung Polens und damit 1990 als politische Folge der deutschen Einheit an Polen. Die deutsche Bevölkerung wurde überwiegend vertrieben. S. a. Beuthen, Bielitz, Breslau, Brieg, Falkenberg, Glatz, Glogau, Goschütz, Hultschin (Hultschiner Ländchen), Jägerndorf, Jauer, Kosel (Cosel), Liegnitz, Militsch, Münsterberg, Neiße, Niederschlesien, Oberschlesien, Oels, Oppeln, Pless, Ratibor, Sagan, Schweidnitz, Steinau, Strelitz, Teschen, Trachenberg, Troppau, Wartenberg, Wohlau.
L.: Wolff 472ff.; Birke, E., Schlesien, (in) Geschichte der deutschen Länder, Bd. 1; Großer Historischer Weltatlas II 66 (1378) I3, III 22 (1648) H3; Die Territorien des Reichs 2, 102; Scriptores rerum Silesiacarum, Bd. 1ff. 1835ff.; Codex diplomaticus Silesiae, Bd. 1ff. 1857ff.; Triest, F., Topographisches Handbuch von Oberschlesien, 1864, Neudruck 1984; Grünhagen, C., Geschichte Schlesiens, Bd. 1ff. 1884ff.; Schlesische Landeskunde, hg. v. Frech, F./Kampfers, F., Bd. 1ff. 1913; Kutscha, A., Die Stellung Schlesiens zum deutschen Reich im Mittelalter, 1922; Loewe, V., Bibliographie zur schlesischen Geschichte, 1927; Kartographische Denkmäler der Sudetenländer, hg. v. Brandt, B., 10 He. 1930ff.; Gierach, K./Schwarz, E., Sudetendeutsches Ortsnamenbuch, 1932ff.; Holtzmann, R., Schlesien im Mittelalter, (in) Deutschland und Polen, hg. v. Brackmann, A., 1933; Geschichtlicher Atlas von Schlesien, hg. v. d. hist. Kommission für Schlesien, 1933; Geschichte Schlesiens, hg. v. Aubin, H., Bd. 1 1938; Bellée, H./Belée-Vogt, L., Oberschlesische Bibliographie, Bd. 1ff. 1938; Deutsches Städtebuch, hg. v. Keyser, E., Bd. 1 1939; Grögler, A., Das Landkartenwesen von Mähren und Schlesien seit Beginn des 16. Jahrhunderts, 1943; Kaps, J., Die Tragödie Schlesiens 1945-46, 1952; Rister, E., Schlesische Bibliographie, Bd. 1ff. 1953ff.; Dokumentation der Vertreibung der Deutschen aus Ost- und Mitteleuropa, hg. v. Bundesministerium für Vertriebene, Bd. 1 1953; Sudetendeutscher Atlas, hg. v. Meynen, E., 1954; Kuhn, W., Siedlungsgeschichte Oberschlesiens, 1954; Krallert, W., Atlas zur Geschichte der deutschen Ostsiedlung, 1958; Polenz, P. v., Landschafts- und Bezirksnamen, 1961, III, 27; Schlesisches Urkundenbuch, hg. v. Appelt, H., 1963ff.; Niederschlesien unter polnischer Verwaltung, hg. v. Bahr, E./König, K., 1967; Rückert, H., Entwurf einer systematischen Darstellung der schlesischen Mundart im Mittelalter, 1971; Bahr, E. u. a., Oberschlesien nach dem Zweiten Weltkrieg. Verwaltung, Bevölkerung, Wirtschaft, 1975; Stüttgen, D., Schlesien, (in) Grundriss der deutschen Verwaltungsgeschichte 1815-1945, hg. v. Hubatsch, W., 1975f.; Schlesien im 18. Jahrhundert (Karte 1:500000); Menzel, J., Formen und Wandlungen der mittelalterlichen Grundherrschaft in Schlesien, (in) Die Grundherrschaft im späten Mittelalter, Bd. 1 hg. v. Patze, H., 1983; Geschichtlicher Atlas von Schlesien, hg. v. Petry, L./Menzel, J., 1985; Loebel, H., Schlesien, 1987; Sommer, F., Die Geschichte Schlesiens, 1987; Trux, E., Schlesien in der Biedermeierzeit, 1987; Geschichte Schlesiens, Bd. 1 Von der Urzeit bis zum Jahre 1526, hg. v. Petry, L., 5. A. 1988, Bd. 2 Die Habsburger Zeit 1526-1740, hg. v. Petry, L., 2. A. 1988, Bd. 3 Preußisch-Schlesien 1740-1945, Österreichisch-Schlesien 1740-1918/45, hg. v. Menzel, J., 1999; Weber, M., Das Verhältnis Schlesiens zum Alten Reich in der frühen Neuzeit, 1989; Kontinuität und Wandel, hg. v. Baumgart, P., 1990; Weber, M., Das Verhältnis Schlesiens zum Alten Reich, 1992; Schlesien, hg. v. Conrads, N., 1994; Schlesisches Städtebuch, hg. v. Johanek, P. u. a., 1995; Menzel, J., Schlesien, LexMA 7 1995, 1481ff.; Schlesien und die Schlesier, hg. v. Bahlcke, J., 1996; Schlinker, S., Fürstenamt und Rezeption, 1999, 205; Hofmann, A., Die Nachkriegszeit in Schlesien, 2000; Bartosz, J./Hofbauer, H., Schlesien, 2000; Höfe und Residenzen im spätmittelalterlichen Reich, hg. v. Paravicini, W., 2003, 1, 895; Filip, V. u. a., Schlesien, Georg von Podiebrad und die römische Kurie, 2005; Rüther, A., Region und Identität, 2010. (AAAAheld11aktuellmitregisterfürheld12NURHIERARBEITEN20151101.docx)

 

Schwarzburg (Grafen, Fürsten). Vermutlich ursprünglich nach der Käfernburg bei Arnstadt, seit 1123 nach der 1071 erstmals erwähnten Burg S. an der Schwarza in der Landgrafschaft Thüringen benannten sich Grafen von S., die den seit Anfang des 11. Jahrhunderts auftretenden Sizzonen entstammten und seit 1059/1072 den Grafentitel (des thüringischen Längwitzgaues) führten. Ihre Güter lagen um Käfernburg, Remda, Ilmenau, Stadtilm und Plaue. Durch geschicktes Verhalten nach der Doppelwahl von 1198 gewannen die Grafen zu ihren älteren Reichslehen (S., Königsee, Ehrenstein) weitere Reichsgüter (1208-1389 Saalfeld, 1208/1212 Blankenburg, 1310-1383 Stadtroda). 1332 kauften sie den Anteil Hersfelds an Arnstadt, 1333 erwarben sie die Herrschaft Leuchtenburg und erlangten 1334 Rudolstadt von den Grafen von Orlamünde, 1340 Frankenhausen von den verwandten Grafen von Beichlingen sowie 1356 Sondershausen von den verwandten Grafen von Hohnstein. Seit der Zeit Karls IV. bekleideten sie das Erzstallmeisteramt und bis 1708 das Reichserbjägeramt. Allerdings kam es seit dem Ende des 12. Jahrhunderts mehrfach zu Erbteilungen (1160/1184-1385 Schwarzburg-Käfernburg, Güter dann an die Markgrafen von Meißen, an die Grafen von Weimar-Orlamünde [1302] und an S. [1315], 1276/1349 Schwarzburg-Blankenburg). Außerdem galten die Grafen von S. seit 1342/1344 als Vasallen des Hauses Wettin (Meißen) und waren damit von der Reichsunmittelbarkeit bzw. vom Reichsfürstenstand ausgeschlossen. Seit dem 15. Jahrhundert gliederte sich das Gebiet S. auf in die seit 1485 unter der Oberhoheit der Albertiner stehende Unterherrschaft um Sondershausen und die unter Oberhoheit der Ernestiner stehende, mit Reichsstandschaft begabte Oberherrschaft am Thüringer Wald. 1564 erlosch Schwarzburg-Schwarzburg und wurde von Schwarzburg-Blankenburg beerbt. 1571/1584/1599 entstanden nach kurzer Vereinigung der gesamten Lande unter Graf Günther XL. († 1552) und Einführung der Reformation (1535/1545) sowie dem Erwerb von Leutenberg (1564) die Hauptlinien Schwarzburg-Arnstadt bzw. Schwarzburg-Sondershausen, das ein Drittel der oberen südthüringischen Güter (Arnstadt) und zwei Drittel der unteren Grafschaft (Sondershausen) erhielt, und Schwarzburg-Rudolstadt, das unter anderem S., Rudolstadt, Blankenburg, das 1534 aufgehobene Kloster Paulinzella und Frankenhausen gewann (1571-1594 Nebenlinie Schwarzburg-Frankenhausen). Beide zählten zum obersächsischen Reichskreis. Sie wurden unter Beseitigung der Oberherrschaft Sachsens (Kursachsens) 1697 bzw. 1710 in den jüngeren Reichsfürstenstand erhoben und 1754 zum Reichsfürstenrat zugelassen. Beide Fürstentümer traten 1807 dem Rheinbund, 1815 dem Deutschen Bund, 1866/1867 dem Norddeutschen Bund und 1871 dem Deutschen Reich bei. 1816/1821 erhielt Schwarzburg-Rudolstadt, 1841 auch Schwarzburg-Sondershausen eine Verfassung. Nach dem Aussterben der Fürsten von Schwarzburg-Sondershausen 1909 wurde Schwarzburg-Sondershausen mit Schwarzburg-Rudolstadt in Personalunion vereinigt. Am 22. 11. 1918 dankte der Fürst ab. Die danach vorhandenen beiden Freistaaten gingen am 1. 5. 1920 im Land Thüringen auf, das 1945 zur sowjetischen Besatzungszone und von 1949 bis 1990 zur Deutschen Demokratischen Republik kam und am 25. 7. 1952 in dieser aufgelöst (str.), zum 3. 10. 1990 aber wieder begründet wurde.
L.: Wolff 410; Zeumer 553II b 59; Wallner 710 ObersächsRK 14, 15; Großer Historischer Weltatlas II (1378) F3, III 22 (1648) E3, III 38 (1789) D2; Heydenreich, L., Historia des ehemals Gräf. nunmehro Fürstl. Hauses Schwarzburg, 1743; Dobenecker, O., Regesta Thuringiae, Bd. 1ff. (bis 1288) 1896ff.; Erichsen, J., Die Anfänge des Hauses Schwarzburg, 1909; Herrmann, K., Die Erbteilungen im Hause Schwarzburg, Diss. phil. Halle 1920; Lammert, F., Verfassungsgeschichte von Schwarzburg-Sondershausen, 1920; Rein, B., Die Rudolstädter Fürsten im 19. Jahrhundert, Zs. d. Ver. f. thür. Gesch. u. Altertumskunde, 1939; Schlesinger, W., Die Entstehung der Landesherrschaft, Bd. 1 1941; Handbuch der historischen Stätten Deutschlands, Thüringen, hg. v. Patze, H., 1968, 2. A. 1989; Hess, U., Geschichte der Schwarzburg-Rudolstadt, 1994; Bünz, E., Schwarzburg, LexMA 7 1995, 1620. (AAAAheld11aktuellmitregisterfürheld12NURHIERARBEITEN20151101.docx)

 

Schwarzburg-Arnstadt (Grafen). 1651 spaltete sich von der 1599 begründeten Linie der Grafen von Schwarzburg-Sondershausen die zum obersächsischen Reichskreis zählende Linie S. ab, die 1669 ausstarb. 1681 entstand eine weitere, 1697 in den Reichsfürstenstand erhobene, 1716 erloschene Linie.
L.: Wallner 710 ObersächsRK 15; Herrmann, K., Die Erbteilungen im Hause Schwarzburg, Diss. phil. Halle 1920. (AAAAheld11aktuellmitregisterfürheld12NURHIERARBEITEN20151101.docx)

 

Schwarzburg-Blankenburg (Grafen). Aus der 1274 von Schwarzburg abgespalteten Linie S. entstammte der 1349 gewählte Gegenkönig Günther (XXI.) zu Karl IV. Sie erwarb 1340 aus dem Erbe der Grafen von Orlamünde unter anderem Rudolstadt sowie 1356 von den Grafen von Hohnstein auf Grund einer Erbverbrüderung von 1325 die Herrschaft Sondershausen. 1564 vereinigte sie beim Aussterben von Schwarzburg-Schwarzburg unter Graf Günther XL. die gesamten Güter in einer Hand.
L.: Herrmann, K., Die Erbteilungen im Hause Schwarzburg, Diss. phil. Halle 1920; Höfe und Residenzen im spätmittelalterlichen Reich, hg. v. Paravicini, W. u. a., 2003;, 1, 192 (AAAAheld11aktuellmitregisterfürheld12NURHIERARBEITEN20151101.docx)

 

Schwarzburg-Ebeleben (Grafen). 1651 spaltete sich von der 1599 begründeten Linie der Grafen von Schwarzburg-Sondershausen die Linie S. ab, die 1681 ausstarb.
L.: Herrmann, K., Die Erbteilungen im Hause Schwarzburg, Diss. phil. Halle 1920. (AAAAheld11aktuellmitregisterfürheld12NURHIERARBEITEN20151101.docx)

 

Schwarzburg-Frankenhausen (Herrschaft, Grafen). Frankenhausen im nördlichen Thüringen zwischen der Hainleite und dem Kyffhäuser war im 9. Jahrhundert Mittelpunkt eines fränkischen Reichsgutsbezirks. Im 11. Jahrhundert unterstand es dem Haus Weimar-Orlamünde, seit Anfang des 13. Jahrhunderts den Grafen von Beichlingen. 1340 erwarb es der Graf von Schwarzburg. Von 1571 bis 1594 war es Sitz der Linie S. 1599 kam es an Schwarzburg-Rudolstadt und wurde Hauptort einer Unterherrschaft.
L.: Herrmann, K., Die Erbteilungen im Hause Schwarzburg, Diss. phil. Halle 1920. (AAAAheld11aktuellmitregisterfürheld12NURHIERARBEITEN20151101.docx)

 

Schwarzburg-Käfernburg (Grafen). Von 1160 bis 1385 bestand die bei Arnstadt begüterte Nebenlinie S. der Grafen von Schwarzburg. Sie unterwarf sich 1249 dem Landgrafen von Thüringen. Teile der Güter gingen 1302 an die Grafen von Weimar-Orlamünde, weitere Teile 1315 durch Verkauf an Schwarzburg(-Schwarzburg). Der Rest wurde Lehen Wettins.
L.: Herrmann, K., Die Erbteilungen im Hause Schwarzburg, Diss. phil. Halle 1920; Wittmann, H., Zur Frühgeschichte der Grafen von Käfernburg-Schwarzburg, Zs. d. V. f. thür. Gesch. 51 (1997), 9. (AAAAheld11aktuellmitregisterfürheld12NURHIERARBEITEN20151101.docx)

 

Schwarzburg-Rudolstadt (Grafschaft, Fürstentum, Freistaat). Rudolstadt an der Saale wird zu Anfang des 9. Jahrhunderts erstmals erwähnt. Zu Anfang des 13. Jahrhunderts unterstand es den Grafen von Orlamünde. 1326 erhielt es Stadtrecht und kam 1340 an die Grafen von Schwarzburg. Seit 1599 war es Hauptort der Grafschaft, seit 1710 des Fürstentums S. Die Grafschaft erhielt 1571 zwei Drittel der mit Reichsstandschaft begabten Oberherrschaft Schwarzburg mit Rudolstadt und Stadtilm, Blankenburg, das 1534 aufgehobene Kloster Paulinzella und 1598 das zur Unterherrschaft gehörige Drittel Frankenhausen. Am 3. 9. 1697 und endgültig 1710 gewann S. die Reichsfürstenwürde. 1754 wurde das zum obersächsischen Reichskreis zählende S. nach Ablösung der Lehnsrechte Sachsens gegen Geldentschädigung zum Reichsfürstenrat zugelassen. 1807 trat es dem Rheinbund, 1815 dem Deutschen Bund bei. 1816/1821 erhielt es eine 1854 umgestaltete Verfassung. 1866 trat es dem Norddeutschen Bund und 1871 dem Deutschen Reich bei. S. umfasste (1910) 941 Quadratkilometer mit 100700 Einwohnern und wurde beim Aussterben des Fürstenhauses von Schwarzburg-Sondershausen (1909) mit diesem in Personalunion vereinigt. Nach Abdankung des Fürsten am 22. 11. 1918 verselbständigte sich S. als Freistaat. Dieser ging am 1. 5. 1920 im Land Thüringen auf. Das Geschlecht der S. starb 1971 in männlicher Linie aus.
L.: Wolff 412f.; Wallner 710 ObersächsRK 14; Großer Historischer Weltatlas III 38 (1789) D2; Bauer 1, 701; Statistisches Universal-Handbuch, Ortslexikon und Landeskunde für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt, bearb. v. Thieme, A., 1880; Herrmann, K., Die Erbteilungen im Hause Schwarzburg, Diss. phil. Halle 1920; Trinckler, H., Entstehungsgeschichte und Häuserchronik von Alt-Rudolstadt, 1939; Handbuch der historischen Stätten Deutschlands, Thüringen, hg. v. Patze, H., 1968, 2. A. 1989; Hess, U., Geschichte der Schwarzburg-Rudolstadt, 1994. (AAAAheld11aktuellmitregisterfürheld12NURHIERARBEITEN20151101.docx)

 

Schwarzburg-Sondershausen (Grafen, Fürsten, Freistaat). Sondershausen an der Wipper wird 1125 erstmals erwähnt. Es war vermutlich ursprünglich Reichsgut, dann Sitz mainzischer Ministerialen. Über die Ludowinger und die Grafen von Hohnstein kam es 1356 an die Grafen von Schwarzburg. 1571/1599 entstand durch Teilung des Hauses Schwarzburg die Linie der Grafen von S. mit zwei Dritteln der Unterherrschaft im Norden Thüringens um Sondershausen und Ebeleben und einem Drittel der Oberherrschaft mit Arnstadt, Käfernburg und Gehren. 1631 gelang der Erwerb der unteren Grafschaft Gleichen. 1651 spaltete das zum obersächsischen Reichskreis gehörige S. die Linien Schwarzburg-Ebeleben (bis 1681) und Schwarzburg-Arnstadt (bis 1669) ab. Die überlebende Linie S. wurde 1681 erneut geteilt (Schwarzburg-Arnstadt bis 1716). Am 3. 9. 1697 wurde S. (wie Schwarzburg-Arnstadt) in den Reichsfürstenstand erhoben. 1754 wurde S. nach Ablösung der Lehnsrechte Sachsens gegen Geldentschädigung zum Reichsfürstenrat zugelassen. 1807 trat es dem Rheinbund und 1815 dem Deutschen Bund bei. Bis 1819 bereinigte es durch Verträge mit Preußen, Sachsen-Weimar-Eisenach (Sachsen-Weimar) und Sachsen-Gotha-Altenburg (Sachsen-Gotha) sein stark zersplittertes Herrschaftsgebiet. 1819 vereinbarte es in einem Zollvertrag mit Preußen den zollrechtlichen Anschluss der von Preußen eingeschlossenen Oberherrschaft. 1841 erhielt es eine 1849 und 1857 revidierte Verfassung. 1866 trat es dem Norddeutschen Bund, 1871 dem Deutschen Reich bei. 1910 umfasste S. 862 Quadratkilometer mit 89900 Einwohnern. Nach dem Aussterben des Hauses (1909) vereinigte der Fürst von Schwarzburg-Rudolstadt beide Fürstentümer in Personalunion. Nach seiner Abdankung am 22. 11. 1918 entstand der Freistaat S., der am 1. 5. 1920 im Land Thüringen aufging, das seinerseits 1945 zur sowjetischen Besatzungszone und von 1949 bis 1990 zur Deutschen Demokratischen Republik kam, in der es am 23. 7. 1952 aufgelöst (str.), zum 3. 10. 1990 aber wieder begründet wurde.
L.: Wolff 412; Wallner 710 ObersächsRK 15; Großer Historischer Weltatlas III 38 (1789) D2; Lammert, F., Verfassungsgeschichte von Schwarzburg-Sondershausen, 1920; Herrmann, K., Die Erbteilungen im Hause Schwarzburg, Diss. phil. Halle 1920; Eberhardt, H., Die Geschichte der Behördenorganisation in Schwarzburg-Sondershausen, 1943; Eberhardt, H., Zur Geschichte der Stadt Sondershausen im Mittelalter, FS F. Lammert, 1954. (AAAAheld11aktuellmitregisterfürheld12NURHIERARBEITEN20151101.docx)

 

Stettin (Herzogtum, Residenz des Herzogs von Pommern). In S. an der Odermündung reichen slawische Siedlungsspuren bis in die zweite Hälfte des 8. Jahrhunderts zurück. Im 11. Jahrhundert entwickelte sich der Ort mit Burg und Markt zur größten Siedlung Pommerns, in der die Herzöge aus dem Haus der Greifen ihren Sitz nahmen. Ab 1124/1128 wurde das zu dieser Zeit erstmals auch in der Überlieferung genannte S. christianisiert. Dem folgte der Zuzug zahlreicher deutscher Siedler. 1237/1243 erhielt S. Magdeburger Stadtrecht. 1295 entstand durch Erbteilungen Pommerns das Herzogtum S. (1478 war Pommern wieder vereinigt, wurde aber 1523 wieder geteilt.) 1529 wurde in S. die Reformation eingeführt. Im Dreißigjährigen Krieg fiel S. an Schweden, 1720 mit Vorpommern, das 1815 den Regierungsbezirk S. bildete, an Preußen. 1945 wurde es stark zerstört und kam unter Verwaltung Polens, an das S. 1990 als politische Folge der deutschen Einheit gelangte. S. a. Pommern-Stettin.
L.: Wolff 404; Wehrmann, M., Geschichte der Stadt Stettin, 1911; Wehrmann, M., Geschichte von Pommern, 2. A. 1921; Eggert, O., Geschichte Pommerns, 4. A. 1965; Kunkel, O./Reichow, H., Stettin, so wie es war, 1975; Völker, E., Stettin, 1986; Zilm, F., Geschichte der Festung und Garnison Stettin, 1988; Piskorski, J., Stettin, 1994; Piskorski, J./Wachowiak, B./Wlodarczyk, S., Stettin, LexMA 8 1996, 140; Höfe und Residenzen im spätmittelalterlichen Reich, hg. v. Paravicini, W., 2003, 1, 2, 554. (AAAAheld11aktuellmitregisterfürheld12NURHIERARBEITEN20151101.docx)

 

Sulzberg (Herrschaft). 1059 erscheint erstmals der S. (Sulceberch) südlich von Kempten als Grenzmarke zwischen Hochstift Augsburg und Kloster Kempten. Die Herrschaft S. hatten als Lehen Kemptens von 1176 bis 1358 Herren von S. inne, denen über die Erbtochter die Herren von Schellenberg folgten. Bei der Erbteilung von 1381 wurde S. Sitz einer eigenen Linie. In dieser kam sie 1525 an Veronika von Schellenberg, die sie an ihren Bruder verkaufte. Dieser veräußerte die zum schwäbischen Reichskreis zählende Herrschaft 1526 an die Abtei Kempten, über die S. 1802/1803 an Bayern gelangte.
L.: Wolff 158; Wallner 685 SchwäbRK 7; Hölzle, Beiwort 80; Becherer, J., Chronik der Marktgemeinde Sulzberg, 1931. (AAAAheld11aktuellmitregisterfürheld12NURHIERARBEITEN20151101.docx)

 

Vogtland (Reichsland). Das Gebiet an der oberen Weißen Elster zwischen oberer Saale und dem Quellgebiet der Zwickauer Mulde, das nach dem Abrücken der Germanen vom 6. bis 9. Jahrhundert von Sorben besetzt wurde, wurde seit dem 10. Jahrhundert als Teil des Reiches angesehen. 1122 wurde Plauen kirchlicher Mittelpunkt. Vermutlich setzte bereits Kaiser Friedrich I. Barbarossa Vögte (Vogtei über Kirchengut Quedlinburgs um Gera?) als Verwalter ein. Seit 1209 nannte sich ein Geschlecht, das vielleicht aus der Gegend von Mühlhausen (oder aus der Gegend von Zeitz) stammte, ursprünglich zur Ministerialität der Welfen gehörte und bereits seit 1122 in Weida die Reichsrechte verwaltete, Vögte (advocati) von Weida. Die von den Vögten geleitete Ansiedlung ostfränkischer, bayerischer und thüringischer Bauern nahm die slawische Vorbevölkerung in sich auf. Den Vögten gelang die allmähliche Umwandlung ihres Reichsamts in Reichslehen. Ihr Herrschaftsgebiet um Pausa, Voigtsberg (Vogtsberg), Weida, Gera und Plauen erhielt den Namen V. (1317 woyte lande, 1343 terra advocatorum). Es erstreckte sich zwischen der oberen Saale (Ziegenrück, Saalburg, Lobenstein), der Regnitz (Hof), dem Egerland (Asch, Selb, Adorf), der Pleiße (Werdau, Schmölln), Gera und Ronneburg. In ihm lagen auch Güter etwa der Grafen von Everstein, der Grafen von Lobdeburg, der Grafen von Orlamünde und der Markgrafen von Meißen. Seit der zweiten Hälfte des 13. Jahrhunderts strebten sowohl die Markgrafen von Meißen wie auch die Könige von Böhmen nach der Herrschaft über das Gebiet. Seit der Mitte des 14. Jahrhunderts gingen die Güter dem durch häufige Erbteilungen geschwächten Geschlecht zunehmend verloren (Voigtsberg [Vogtsberg] 1357, Mylau 1367, Wiesenburg bis 1394, Schönfels-Werdau bis 1398, Weida 1404-1427). 1373 wurden Hof und das Regnitzland an die Burggrafen von Nürnberg verkauft, 1459/1466 nahmen die Wettiner (Kursachsen) das V. vom König von Böhmen zu erblichem Lehen. 1466 zogen sie die Herrschaft Plauen von einer als Burggrafen von Meißen titulierten Linie der Vögte an sich. 1485 kam das V. an die ernestinische Linie der Wettiner. Nur Güter um Greiz, Schleiz und Lobenstein blieben in der Hand der von den Vögten abstammenden Grafen von Reuß. 1547 musste Plauen von der ernestinischen Linie mit anderen böhmischen Lehen an Burggraf Heinrich IV. von Meißen aus dem Hause Plauen (Heinrich V. von Plauen, Kanzler von Böhmen) zurückgegeben werden, fiel aber 1559 als Pfand, 1575 endgültig beim Aussterben der Burggrafen an Sachsen (seit 1602 vogtländischer Kreis) und kam damit von 1949 bis 1990 an die Deutsche Demokratische Republik.
L.: Großer Historischer Weltatlas II 34 (1138-1254) G3, II 66 (1378) F/G3; Biedermann, J., Geschlechts-Register der loeblichen Ritterschafft im Voigtlande, 1752, Neudruck 1989; Vogel, W., Über den Titel ”Advocatus” der Herren von Weida, Gera und Plauen, Diss. phil. Jena 1905; Schmid, B., Geschichte des Reußenlandes, Bd. 1f. 1923ff.; Leipoldt, J., Die Geschichte der ostdeutschen Kolonisation im Vogtland, Diss. phil. Leipzig 1927, Mitt. d. Ver. f. vogtländ. Gesch. und Altertumskunde 26 (1928); Flach, W., Die Urkunden der Vögte von Weida, Gera und Plauen bis zur Mitte des 14. Jahrhunderts, 1930; Schlesinger, W., Egerland, Vogtland, Pleißenland, (in) Forschungen zur Geschichte Sachsens und Böhmens, hg. v. Kötzschke, R., 1937; Kötzschke, R., Das Vogtland als Grenzraum in der deutschen Geschichte, 1940; Wille, H./Pritsche, W., Vogtland, 1961; Werner, M., Vogtland, LexMA 8 1996, 1815; Neumeister, P., Beobachtungen und Überlegungen zur Herkunft der Vögte, N. A. f. sächs. Gesch. 68 (1997), 1; Billig, G., Pleißenland – Vogtland, 2002; Das nördliche Vogtland um Greiz, hg. v. Hempel, G. u. a., 2006. (AAAAheld11aktuellmitregisterfürheld12NURHIERARBEITEN20151101.docx)

 

Welfen (Geschlecht). Die W. sind ein fränkisches (bayerisches, Wurzeln am Lech aufweisendes?, schwäbisches?), in karolingischer Zeit um Maas und Mosel bzw. Metz begütertes, seit dem 12. Jahrhundert als W. bezeichnetes Adelsgeschlecht, das seit der Mitte des 8. Jahrhunderts nördlich des Bodensees um Altdorf/Weingarten Güter erlangte. Mit Graf Welf I. († 820/825) beginnt die gesicherte Stammreihe des bald in verschiedene (westfränkische [bis 887/888], burgundische, alemannische) Linien aufgeteilten Geschlechts. Seine Tochter Judith († 843) war mit Kaiser Ludwig dem Frommen, seine Tochter Emma († 876) mit König Ludwig dem Deutschen verheiratet. Von seinem Sohn Konrad († 863) stammen über Konrad den Jüngeren die burgundische, 1032 ausgestorbene Linie der Rudolfinger, die 888 die Herrschaft über das Königreich Burgund (Hochburgund) erlangte, und über Welf II. die schwäbische Linie ab, die seit König Konrad I. umfangreiche Allodialgüter und Lehnsgüter in Schwaben, Rätien und Bayern (u. a. der Grafen von Bregenz) erlangte. Sie erlosch mit Welf III., 1047 Herzog von Kärnten, 1055 im Mannesstamm. Das Erbe ging über auf den Sohn seiner (nach Italien verheirateten) Schwester Kunigunde (Kunizza) und des aus langobardisch-oberitalienischem Haus stammenden Markgrafen Albrecht (Azzo) II. von Este, Welf IV. (1030/1040-1107), denen Heinrich IV. 1070 mit dem Herzogtum Bayern (Welf I.) belehnte. Sein Sohn Heinrich der Schwarze (um 1074-1126) heiratete Wulfhild, eine der beiden Erbtöchter des 1106 ausgestorbenen sächsischen Herzogshauses der Billunger. 1137 erlangten die W. unter Heinrich X. dem Stolzen (um 1100-1139), der Gertrud, die Tochter Kaiser Lothars III., ehelichte, auch die Würde des Herzogs von Sachsen. 1180 verlor deren mit Mathilde von England verheirateter Sohn Heinrich der Löwe (1129-1191) die Herzogtümer Bayern und Sachsen, nicht aber das Eigengut Braunschweig-Lüneburg, das – nach dem glücklosen Zwischenspiel Ottos IV. als deutscher König und Kaiser - 1235 zum Herzogtum (Ottos des Kinds) erhoben wurde, aber durch zahlreiche Erbteilungen seit 1267 zersplitterte (Grubenhagen, Wolfenbüttel, Göttingen, Calenberg, Lüneburg, Dannenberg). Der Linie Calenberg des Neuen Hauses Lüneburg gelang 1692 der Aufstieg zum Kurfürstentum Hannover (1714-1837 Personalunion mit England), das 1866 von Preußen einverleibt wurde. 1918 verlor das älteste noch bestehende europäische Adelsgeschlecht auch Braunschweig.
L.: Krüger, E., Der Ursprung des Welfenhauses und seiner Verzweigungen in Süddeutschland, 1898; Diederich, A., Staufer und Welfen, 1938; Bader, K., Der deutsche Südwesten in seiner territorialstaatlichen Entwicklung, 2. unv. A. 1978; Fleckenstein, J., Die Herkunft der Welfen und ihre Anfänge in Süddeutschland, (in) Studien und Vorarbeiten zur Geschichte des großfränkischen und frühdeutschen Adels, hg. v. Tellenbach, G., 1957; Schnath, G., Das Welfenhaus als europäische Dynastie, (in) Schnath, G., Streifzüge durch Niedersachsens Vergangenheit, 1968; Schmid, K., Welfisches Selbstverständnis, (in) FS G. Tellenbach, 1968; Zillmann, S., Die welfische Territorialpolitik im 13. Jahrhundert, 1975; Geschichte der Welfen, hg. v. Heine, A., 1986; Pischke, G., Die Landesteilungen der Welfen, 1987; Heinrich der Löwe und seine Zeit, hg. v. Luckhardt, J. u. a., Bd. 1ff. 1995; Die Welfen und ihr Braunschweiger Hof, hg. v. Schneidmüller, B., 1995; Hechberger, W., Staufer und Welfen, 1996; Schneidmüller, B., Welfen, LexMA 8 1996, 2147ff.; Seibert, H., Heinrich der Löwe und die Welfen, HZ 268 (1998), 375; Die Welfen, hg. v. Ay, K. u. a., 1998; Schneidmüller, B., Die Welfen, 2000; Höfe und Residenzen im spätmittelalterlichen Reich, hg. v. Paravicini, W. u. a., 2003, 1, 1, 204; Weller, T., Die Heiratspolitik, 2004; Welf IV., hg. v. Bauer, D. u. a., 2004; Pfannkuche, G., Patrimonium - feudum - territorium, 2011. (AAAAheld11aktuellmitregisterfürheld12NURHIERARBEITEN20151101.docx)

 

Zweibrücken (Grafschaft[, Herzogtum], Residenz des Pfalzgrafen von Pfalz-Zweibrücken). An der Fernstraße von Lothringen zum Rhein erscheint um 1170 die Burg Z. am Schwarzbach der Grafen von Saarbrücken. Sie war ab 1182/1188 bzw. 1185/1190Sitz der von Saarbrücken abgeteilten Grafschaft Z. (u. a. mit Lichtenberg und Meisenheim von der früheren Grafschaft Veldenz, Neukastel oder Bergzabern, Pirmasens [1182-1570], Vogtei über Hornbach und Altenmünster in Mainz). Hinzu kam aus dem Erbe der Grafen von Eberstein Stauf am Donnersberg und die sog. Rheindörfer. Allod in Lothringen (Linder, Mörsberg, Saargemünd) wurde 1297/1302 gegen das Lehen Bitsch an die Herzöge von Lothringen gegeben. 1333 wurde geteilt (Zweibrücken-Zweibrücken [mit Grafschaft Z. und Amt Bergzabern] und Zweibrücken-Bitsch). Die Güter Zweibrücken-Zweibrückens fielen 1385 vom letzten Grafen durch Verkauf zur Hälfte und 1394 ganz an die Pfalz (Kurpfalz), Allode an das bis 1570 bestehende Zweibrücken-Bitsch. 1410 wurde in der Pfalz durch Erbteilung das Fürstentum Pfalz-Simmern geschaffen, das 1416 das 1393 verpfändete Z. auslöste. 1477 wurde Z. Residenz der Pfalzgrafen von Pfalz-Zweibrücken. 1523/1533 drang die Reformation ein. Von 1676/1677 bis 1697 war Z.von Frankreich besetzt. 1681/1697 fiel Pfalz-Zweibrücken an die seit 1654 in Schweden regierende Zweibrücken-Kleeburger Linie der Pfalz. Von 1714 bis 1718 unterstand es seitens Schwedens dem vertriebenen König von Polen Stanislaus Leszczynski. 1734 fiel es an Pfalz-Birkenfeld, das 1799 Bayern erbte. 1793/1801 kam das zum oberrheinischen Reichskreis zählende Pfalz-Zweibrücken mit 36 Quadratmeilen Gebiet und 60000 Einwohnern an Frankreich, 1816 an Bayern, 1919 und 1945/1946 teilweise (ohne Stadt Zweibrücken) zum Saargebiet und im Übrigen 1946 zu Rheinland-Pfalz. S. a. Pfalz-Zweibrücken, Saargebiet.
L.: Wolff 247ff.; Wallner 695 OberrheinRK 3; Großer Historischer Weltatlas II 66 (1378) D4, III 22 (1648) C4; Die Territorien des Reichs 6, 170; Molitor, L., Geschichte einer deutschen Fürstenstadt, 1885; Zweibrücken. 600 Jahre Stadt 1352-1952, 1952; Das barocke Zweibrücken und seine Meister, hg. v. Dahl, J./Lohmeyer, K., 2. A. 1957; Pöhlmann, C., Regesten der Grafen von Zweibrücken, bearb. v. Doll, A., 1962; Geschichtliche Landeskunde des Saarlandes Bd. 2 1977; Rose, M., Das Gerichtswesen, 1994; Herrmann, H., Zweibrücken, LexMA 9 1998, 717; Höfe und Residenzen im spätmittelalterlichen Reich, hg. v. Paravicini, W., 2003, 1, 2, 658; Escher, M. u. a., Die urbanen Zentren, 2005, 1, 484, 2, 702. (AAAAheld11aktuellmitregisterfürheld12NURHIERARBEITEN20151101.docx)