Starck, Christian, Woher kommt das Recht? Mohr Siebeck, Tübingen 2015. XIV, 400 S. Angezeigt von Gerhard Köbler.

 

Vermutlich nicht von Anfang an fragte sich der Mensch nach der Herkunft des Rechtes, weil er seine Entstehung ja selbst miterlebt haben dürfte. In der Folge ist er sich aber seiner und seiner Erzeugnisse Geschichtlichkeit durchaus bewusst geworden und hat sie vielfältig und oft problematisiert. Dabei hat er sich an die Grenzen der Erkenntnis in Bezug auf Geschichte und Philosophie gewagt.

 

Bei dem vorliegenden Werk handelt es sich um gesammelte Aufsätze des bekannten, 2005 emeritierten Professors des öffentlichen Rechtes an der Universität Göttingen, der von 1991 bis 2006 Richter des Staatsgerichtshofs Niedersachsen und von 2008 bis 2012 Präsident der Akademie der Wissenschaften zu Göttingen war. Es hat bereits bei seinem Erscheinen das besondere Interesse eines sachkundigen Rezensenten erweckt. Da der Verlag aber bisher kein Rezensionsexemplar zur Verfügung stellen konnte, muss es an dieser Stelle bei wenigen allgemeinen Hinweisen des Herausgebers verbleiben.

 

Nach der Einführung des 1937 in Breslau geborenen, in Würzburg 1969 mit einer Habilitationsschrift über den Gesetzesbegriff des Grundgesetzes für öffentliches Recht und Rechtsphilosophie habilitierten Verfassers versuchen die im Wesentlichen aus den Jahren ab 2000 stammenden 25 Studien Antworten auf die Titelfrage zu geben. Sie gliedern sich nach der einleitenden Antrittsrede als Präsident der Akademie der Wissenschaften zu Göttingen in drei Komplexe, die das Verhältnis von Gesetz und Recht, die Grundrechte sowie die Rechtskultur betreffen. Benutzerfreundlich aufgeschlüsselt werden die vielfältigen, gedankenreichen und weiterführenden Einsichten des Verfassers durch ein von Abstimmungen (, ohne Gerechtigkeit,) über Gesetz und Recht bis Zweikammersystem reichendes Register.

 

Innsbruck                                                       Gerhard Köbler