AugustinovicSpiekertraditionsarbeit20161221 Nr. 16268 ZIER 6 (2016) 72. IT

 

 

Spieker, Christoph, Traditionsarbeit. Eine biografische Studie über Prägung, Verantwortung und Wirkung des Polizeioffiziers Bernhard Heinrich Lankenau (1891-1983) (= Villa ten Hompel, Schriften 12). Klartext, Essen 2015. 533 S., 110 Abb. Besprochen von Werner Augustinovic.

 

Traditionsarbeit – auf diese Feststellung legt der Verfasser des vorliegenden Bandes, der promovierte Historiker und Leiter des „Geschichtsorts Villa ten Hompel“, Christoph Spieker, im Rückgriff auf die Kommunikationstheorie Friedemann Schulz von Thuns Wert – sei nicht identisch mit dem positiv konnotierten Begriff der Erinnerungsarbeit. Der „Traditionsarbeiter“ sei „jemand, der die Erfahrungen seiner Wir-Gruppe bzw. der projektierten Zielgruppe mit der gewünschten Narration verknüpft. Differenzierter als ein Ideologe und filigraner als ein Agitator passt er seine Darstellung in den Erinnerungsdiskurs von Gruppen und Milieus ein. Durch Wiederholungen, durch das Anspielen auf bekannte Denk- und Interpretationsmuster, das Abrufen von Zeichen und Symbolen einer ‚Sprache‘ können nicht nur Informationen ausgetauscht werden. Es wird auch etwas über sich selbst ausgesagt, appelliert und hier in Beziehung gesetzt. Dieser Kommunikationsvorgang […] gelingt nur in dem Maße, wie er für die angedachte Zielgruppe glaubwürdig wirkt. Es bedarf einer Person, die wiedererkennbare Traditionselemente in Ritualen und bei Anlässen aus der Vergangenheit eines kollektiven Gedächtnisses ‚hinüber‘-bringt in das Verhalten einer Gemeinschaft.“ Im Verein mit weiteren hochrangigen Lobbyisten der ehemaligen Polizeikräfte des nationalsozialistischen Staates wie Adolf von Bomhard und Paul Riege sei der Protagonist der vorliegenden Biographie, der ehemalige Generalleutnant der Polizei und SS-Gruppenführer Dr. Bernhard Heinrich Lankenau (1891 – 1983), nach dem Fall des Dritten Reiches ein solcher „Traditionsarbeiter“ gewesen, und zwar „in zwei Stufen: 1. zunächst in der Verteidigerrolle, um seiner selbst willen, ohne erkennbaren anderen Zweck, als sich von Vorwürfen zu entlasten, um dann 2. diese erfolgreiche Arbeit auch für die eigene Profession zu leisten“ (S. 405f.). Im Klartext: „Anständig geblieben“ sei, der Selbstdeutung Lankenaus und seiner Gesinnungsgenossen zufolge, während der nationalsozialistischen Zeit nicht nur der promovierte hohe Polizeioffizier Lankenau als Individuum, sondern der Apparat der (Ordnungs-)Polizei schlechthin.

 

Wir wissen es auf der Grundlage breiter und akribischer Forschungen längst besser. Niemand wird heute noch ernsthaft bezweifeln mögen, dass die Polizei als Exekutivorgan in ihren verschiedenen Zweigen selbstverständlich ein zentrales Instrument in der Umsetzung der Repressions- und Vernichtungsmaßnahmen des nationalsozialistischen Regimes gewesen ist. Am besten haben dies wohl auch schon 1945 jene gewusst, die selbst von diesen Maßnahmen betroffen waren und überleben konnten, doch wurden ihre Stimmen damals wenig wahrgenommen. Das alliierte Internationale Militärtribunal (IMT) in Nürnberg erklärte auf Basis des damaligen Wissensstandes zwar die Schutzstaffel (SS), den Sicherheitsdienst (SD) und die Geheime Staatspolizei (Gestapo) zu verbrecherischen Organisationen, der Polizei insgesamt aber blieb, wie dem Generalstab und dem Oberkommando der Wehrmacht (OKW), eine solche Einstufung erspart. Die daraus abgeleiteten Mythen der – im Gegensatz zur SS, der man stellvertretend alle Übel des NS-Regimes anlastete – „sauberen Wehrmacht“ und der „sauberen Polizei“ überdauerten viele Jahrzehnte, ein in Anbetracht der bekannten, von Heinrich Himmler forcierten Verschmelzung von Polizei und SS zu einem „Staatsschutzkorps“ eigentlich absurder Vorgang. Der prominente Holocaust-Forscher und hervorragende Kenner der NS-Geschichte Peter Longerich hebt in seinem jüngsten Werk „Wannsee-Konferenz. Der Weg zur ‚Endlösung‘“ (2016) noch einmal die Gestapo und die Polizei generell als „wichtigste Ausführungsorgane“ der nationalsozialistischen staatlichen Judenpolitik hervor und nennt unter den Kräften, die mit Beginn des Krieges gegen die Sowjetunion dem Reichsführer-SS für „Sonderaufgaben im Auftrage des Führers, die sich aus dem endgültig auszutragenden Kampf zweier entgegengesetzter politischer Systeme ergäben“, zur Verfügung standen, neben den vier berüchtigten Einsatzgruppen der Sicherheitspolizei und des Sicherheitsdienstes (SD) ausdrücklich „auch 23 Bataillone der Ordnungspolizei“ (Longerich, Wannsee-Konferenz S. 21 und 29).

 

Gerade in dieser nationalsozialistischen Ordnungspolizei hat die Laufbahn des Aufsteigers Heinrich Lankenau ihren Zenit erreicht. 1891 als Sohn eines Dorfschullehrers ländlicher, bildungsferner Herkunft in der oldenburgischen Provinz geboren, suchte und fand er, wie schon sein Vater, „über Schule und Bildung Aufstieg und Anerkennung“ (S. 38): Königliches Kaiser-Wilhelm-Gymnasium in Wilhelmshaven, ebenda Einjährig-Freiwilliger beim Kaiserlichen II. Seebataillon unter dem späteren „Kolonialhelden“ Paul von Lettow-Vorbeck, danach Student der evangelischen Theologie in Tübingen und Mitglied der farbentragenden, schlagenden Landsmannschaft Ghibellinia. 1914 als Kriegsfreiwilliger mit dem Rang eines Vizefeldwebels eingerückt, brachte er es im Ersten Weltkrieg zum Leutnant und zum Spezialisten für die neuartige Gaswaffe. Wie so vielen konservativen Deutschnationalen schien auch ihm mit der Kriegsniederlage und der Ausrufung der Republik am 9. November 1918 „alles, was Lankenau als ‚Ordnung‘ mit persönlichem Aufstiegserfolg angenommen und nie hinterfragt hatte, in Auflösung begriffen“ (S. 68).

 

Sodann Freikorpsangehöriger und Bataillonsadjutant ohne die Perspektive einer dauerhaften Übernahme in die Reichswehr, folgte er ein Jahr später im November 1919 dem Ruf seines ehemaligen militärischen Vorgesetzten zur Polizei und wurde zunächst Adjutant bei der Sicherheitspolizei Oldenburg. Nach der Familiengründung 1921 gelang Heinrich Lankenau 1926 die Promotion mit einem polizeigeschichtlichen Thema, die sein Renommee und seinen Aufstieg förderte. Im Mai 1932 erreichte die NSDAP bei der Landtagswahl in Oldenburg die absolute Mehrheit, der Nationalsozialist Carl Röver wurde Ministerpräsident. Schon davor habe Lankenau eindeutige, auf Reichsebene erlassene Anweisungen „ganz im Sinne der neuen Machthaber ausgelegt“, und er „verhielt sich gegenüber den neuen politisch Verantwortlichen der NSDAP sofort konstruktiv und half ihnen mit seinen beruflichen Mitteln, ihre politischen Ziele durchzusetzen“ (S. 114f.), was ihm nach der Machtergreifung im Reich mit dem Posten des Staatskommissars für die Landessicherheit in Oldenburg gelohnt wurde. Dort agierte Heinrich Lankenau vorübergehend auch als Beamter der Geheimen Staatspolizei, bevor er im Oktober 1935 als Kommandeur der Schutzpolizei nach Bremen und in derselben Funktion wiederum zwei Jahre später nach München wechselte. Anfang Mai 1933 in die NSDAP eingetreten, wurde mit Stichtag 9. November 1938 auch sein Gesuch zur Aufnahme in die SS angenommen. Zu der zum gleichen Datum laufenden Pogromnacht („Reichskristallnacht“) in München schreibt der Verfasser: „Lankenaus Mitverantwortung war es […], Feuerwehr und Polizei so organisiert zu haben, dass das Pogrom – wie von Goebbels gewünscht – als begrenzter Akt des Volkszornes erscheinen konnte. Faktisch war es aber die Negation jener Rechtsgüter, für die der Polizeikommandeur auch lange Zeit in Oldenburg eingestanden war. Wenn über 40 Geschäfte zerstört, Brandstiftungen ohne rechtliche Handhabe zugelassen, fast tausend Menschen verhaftet und auch ein polnischer Staatsbürger ermordet wurden, war der Rechtsfrieden nicht nur stark erschüttert, sondern ad absurdum geführt. Lankenaus persönliche Beteiligung bestand darin, mit seiner polizeilichen Professionalität dieses Ereignis dennoch als ein Stück Normalität verkauft zu haben“ (S. 164f.).

 

Mit April 1939 sah sich Heinrich Lankenau in Münster, wo er als Inspekteur der Ordnungspolizei „dem Oberpräsidenten von Westfalen zugeordnet […] und gleichzeitig dem Reichsführer[ ] SS und Chef der Deutschen Polizei Heinrich Himmler unterstellt“ war (S. 172). Sein unmittelbarer Vorgesetzter war der Höhere SS- und Polizeiführer (HSSPF) West in Düsseldorf, eine Funktion, die 1940/1941 Friedrich Jeckeln bekleidete, der danach während des Russlandfeldzuges für zahlreiche Massenvernichtungsaktionen verantwortlich war und später als Kriegsverbrecher hingerichtet worden ist. Im März 1940 zum „Befehlshaber der Ordnungspolizei (BdO) für die Zeit des Krieges“ ernannt, residierte Lankenau in der noblen Villa ten Hompel, organisierte die weltanschauliche Schulung, indem er unter anderem Hitlers „Mein Kampf“ dem Kaderpersonal als Pflichtlektüre verordnete und den Erfolg überprüfte, „verabschiedete und begrüßte ‚seine‘ Polizisten vor und nach auswärtigen Einsätzen und kontrollierte […] die amtlichen Berichte und Kriegstagebücher, die ihm zur Kenntnis vorgelegt wurden“, war also „bestens informiert über die konkrete Form des auswärtigen Einsatzes“. Denn: „Auch Lankenaus Bataillone waren an Kriegsverbrechen beteiligt“ (S. 205f.). Nehme man die niedrigsten Schätzungen zum Maßstab, kämen statistisch, so errechnet der Verfasser, „auf jeden seiner 20.000 Ordnungspolizisten jeweils zwei Opfer“; doch „(s)o gründlich und ordentlich die Einsätze seinerzeit vorbereitet wurden – die Mordaktionen sind überhaupt nicht dokumentiert. Entweder wurden sie intern sofort verschleiert, oder später gleichsam ‚gelöscht‘“, womit nach dem Krieg der Polizeihistoriker Lankenau die Möglichkeit erlangte, „eine Geschichte zu konstruieren, die ohne persönliche Schuld für die Verfolgungen und Ermordungen auskommt“ (S. 214). Während Lankenaus Dienstzeit in den Niederlanden, wohin er aus Karrieregründen Ende 1942 wechselte und die er nach einem Jahr wegen persönlicher Differenzen mit seinem Vorgesetzten, dem HSSPF Hanns Albin Rauter, unfreiwillig wieder verließ, um – im Rang eines Generalleutnants der Polizei und SS-Gruppenführers im Alter von 52 Jahren in den Ruhestand versetzt – das Kriegsende als kommissarischer Landrat in Beckum zu erleben, wurden unter Mitwirkung der Ordnungspolizei „rund 50.000 Juden aus den Niederlanden verschleppt“ (S. 246). Später sollte ihm Rauters herablassende Art, die ihn verletzte, durchaus nützen, denn der HSSPF, der selbst nach einem Prozess hingerichtet worden ist, bekräftigte in seiner Vernehmung, Lankenau sei für ihn ein reiner Befehlsempfänger gewesen und habe „persönlich keinen Auftrag gegeben, um Razzias oder ähnliches auszuführen“ (S. 304).

 

Das letzte Drittel des Bandes beschäftigt sich mit den annähernd vier Jahrzehnten, die Heinrich Lankenau bis zu seinem Ableben 1983 im Nachkriegsdeutschland und der Bundesrepublik verbracht hat. Bis Januar 1947 in den Niederlanden und anschließend bis Juli 1948 in Deutschland interniert, wurde er nach Beckum entlassen und übersiedelte 1959 nach Bad Salzuflen. Indem der Schreibtischtäter seine Verantwortung kleingeredet und seine Zugehörigkeit zur SS „in eine rein formale Organisationsfrage“ umgedeutet habe, sei es ihm gelungen, sowohl die Entnazifizierung weitgehend glimpflich zu überstehen (eine 1949 ausgesprochene Vorstrafe wurde 1957 aus dem Strafregister gelöscht) als auch seine Pensionsansprüche hartnäckig durchzusetzen; allein die berufliche Rückkehr in die Polizei blieb ihm versagt. Dergestalt erfolgreich rehabilitiert, konnte er „als öffentlich unbelasteter Anwalt der Polizeigeschichte auftreten“, indem er in diversen Publikationen primär die Leistungen der Polizei im Luftschutz hervorhob und jede Beteiligung an Verbrechen unterschlug. Das Bild, das er zeichnete, machte „(i)m Kontext der Wiederbewaffnung […] und vor dem Hintergrund des Aufbaus eines Bundesgrenzschutzes sowie der Installation von Bereitschaftspolizeieinheiten, die nun auch wieder bewaffnet waren, […] ein bereitwillig aufgegriffenes Integrationsangebot“ und entsprach „der politischen Großwetterlage“ und den Ansprüchen der Systemkonkurrenz zur Deutschen Demokratischen Republik: „Lankenaus Entlastungsgeschichte (konstruierte) eine Ersatzerinnerung, einen ‚Nebel der Approximation‘, in dem sich gerade in Abwehr gegen die Unterstellungen ‚von drüben‘ an einer positiven Traditionsbildung der Ordnungspolizei arbeiten ließ“ (S. 435ff.).

 

Die Biographie Heinrich Lankenaus zeigt, dass man im nationalsozialistischen Staat nicht unbedingt ein rabiater Scharfmacher sein musste (der umgängliche Lankenau sei im Gegenteil bei seinen Mitarbeitern als „der sanfte Heinrich“ bekannt gewesen), sondern auch durch persönlichen Ehrgeiz, Servilität und die richtigen Kontakte im Staatsdienst Karriere machen konnte. Doch ein solcher beruflicher Aufstieg hatte seinen Preis in Form eines zunehmenden Grades an Kollaboration: Je höher die Position war, die jemand in der Polizei erreichte, desto größer war auch die Wahrscheinlichkeit, dass er in repressive Maßnahmen gegen die erklärten „Volksfeinde“ nicht nur passiv verstrickt wurde, sondern diese Maßnahmen in aktiver Verantwortung zu gestalten hatte. Zweifellos hat der hohe Polizeioffizier Lankenau die von der nationalsozialistischen Politik verfolgten Ziele nach Maßgabe seiner Möglichkeiten und im Interesse seiner eigenen Karriere gefördert, ohne sich aber dabei öffentlich als ideologischer Eiferer zu gebärden. Die Werthaltungen, die Lankenau geprägt haben, waren mit dem Nationalsozialismus weit kompatibler als mit der Republik, und sie blieben für ihn im Wesentlichen auch nach dem Untergang des Dritten Reiches verbindlich, wo er sie in unterschiedlichen Netzwerken weiter pflegte. Daraus und aus der psychologisch nachvollziehbaren Tendenz zur Verdrängung des mit dem Selbstbild kollidierenden Unerwünschten erklärt sich das Verhalten dieses vorsichtigen „Traditionsarbeiters“ wohl am besten.

 

Christoph Spieker ist 2013 mit der vorliegenden, von Wolfgang Jacobmeyer und Alfons Kenkmann betreuten geschichtswissenschaftlichen Arbeit in Münster promoviert worden. Sowohl die Wahl des Themas als auch dessen Bearbeitung sind von seiner Tätigkeit als Leiter des „Geschichtsorts Villa ten Hompel“ inspiriert; in dieser Funktion war er 2003 Alfons Kenkmann nachgefolgt. In der ehemaligen Fabrikantenvilla residierte von 1939 bis 1944 die Ordnungspolizei, nach dem Krieg beherbergte sie unter anderem Behörden zur Entnazifizierung und zur Wiedergutmachung, bevor sie ihre heutige Nutzung als „Geschichtsort“ fand. Dort lagert nun auch, für künftige Forschungen leicht greifbar, der umfangreiche „Nachlass Lankenau“, aus dem der Verfasser schöpft und dem vor allem die Masse der zahlreichen interessanten Abbildungen des Bandes entnommen ist. Aus der Perspektive der Rechtsgeschichte sind besonders die Informationen ertragreich, welche die Dissertation zum juristischen Umgang der Niederlande mit der Vergangenheit in den Nachkriegsjahren bietet, der sich zwischen 1945 und 1947 in drei unterschiedlichen Phasen vollzogen hat (vgl. S. 297ff.), darüber hinaus aber auch die detaillierte Schilderung der Entnazifizierungsverfahren, denen sich Heinrich Lankenau zu unterziehen hatte. Differenziert zu beurteilen ist das gemischte Register im Anhang dieser von orthographischen Mängeln nicht verschonten Studie, das neben sinnvollen Begriffen wie „automatic arrest“ oder „Befehlsnotstand“ auch völlig Überflüssiges verzeichnet, so „Spazierstock“ (auf einem Foto, das Lankenau 1927 in Zivilkleidung während einer Kur im Harz zeigt, trägt er einen solchen in der Hand; S. 101, Abb. 30) oder „Sportplatz“ (der Begriff fällt, wie der vorhin genannte, nur ein einziges Mal, und zwar im Rahmen der Erläuterung der Metapher „Arena“; S. 20). Das Verzeichnis der Quellen und Literatur listet nicht nur Archivalien aus einer Vielzahl nationaler und internationaler Archive sowie Druckschriften auf, sondern auch Interviews und Material aus dem Internet. Zwei chronologische Zusammenstellungen zum Werdegang Heinrich Lankenaus und zu seinen zahlreichen, zwischen 1914 und 1980 verfassten Publikationen, bereichern den nützlichen Anhang.

 

Kapfenberg                                                    Werner Augustinovic