Quellen zum Bau- und Enteignungsrecht (1940-1958). Entwürfe zu einem Reichsbaugesetz (1940/41) Vorentwurf zu einem Deutschen Baugesetzbuch von 1942 Entwürfe zu einem Baugesetzbuch (1949/50) Baulandbeschaffungsgesetz vom 3. 8. 1953. Entwurf zu einem Bundesenteignungsgesetz von 1958. Eingeleitet und hg. v. Schubert, Werner (= Rechtshistorische Reihe 464). Lang, Frankfurt am Main 2016. CIV, 589 S. Angezeigt von Gerhard Köbler.

 

Mit seiner Sesshaftwerdung ging der Mensch zu der Errichtung von Bauwerken über, war darin aber bis etwa zur Mitte des 19. Jahrhunderts weitgehend frei, weil die Erde für ihn groß war und seine Zahl und Möglichkeiten noch nicht allzu bedeutend waren. Seitdem ist allerdings die grundsätzlich beibehaltene Baufreiheit von dem ihn umgebenden Staat rechtstatsächlich erheblich eingeschränkt und hat zugleich der Staat für sich die Enteignung durchgesetzt. Diese Entwicklung hat sich seit dem mittleren Drittel des 20. Jahrhunderts erkennbar verstärkt.

 

Der Herausgeber greift auch diese Problematik in seiner neuesten Quellenedition entschieden und sehr verdienstvoll auf. Dabei stellt er den Texten eine umfangreiche wertvolle Einleitung voran. Dabei geht er zusammenfassend und erläuternd auf sieben Quellengruppen bzw. Quellen ein, welche die Baugesetzentwürfe Preußens und des Deutschen Reiches zwischen 1925 und 1931, das Baurecht und die Baugesetzentwürfe der nationalsozialistisch beherrschten Zeit, die Entwürfe zu Baugesetzen zwischen 1949 und 1950, das Baulandbeschaffungsgesetz vom 3. 8. 1953, das Landbeschaffungsgesetz vom 23. 2. 1957, den Entwurf zu einem an Widerständen anderer Bundesminister und der Länder gescheiterten Bundesenteignungsgesetz von 1958 und das Bundesbaugesetz vom 1958 zum Gegenstand haben.

 

Sehr verdienstvoll sind die dabei gebotenen Kurzbiographien (z. B. Wilhelm Dittus, Ludwig Wambsganz, Willy Zinkahn) der an der Baugesetzgebung beteiligten Menschen (Ministerialbeamtem, Bundesminister, Staatssekretär, Vorsitzende des zuständigen Bundestagsausschusses). Die Edition gliedert sich danach in vier Teile (1940-1942, 1949-1950, 1953, 1958) mit zahlreichen Einzeltexten. Ein Sachregister und Personenregister von Anbau bis Zusammenlegung und ein Quellennachweis erschließen das hilfreiche und kompakte Quellenwerk, das die Einzelarbeit in einem wichtigen Lebensbereich erheblich erleichtern kann, benutzerfreundlich.

 

Innsbruck                                                       Gerhard Köbler