Kröll, Thomas, Italiens Weg in den Faschismus. Eine verfassungsrechtliche Studie und zugleich ein Beitrag zu Fragen der Staats- und Verfassungslehre. Jan Sramek, Wien 2014. XII, 371 S. Angezeigt von Gerhard Köbler.

 

Seit langer Zeit sind in verschiedenen Teilen der Erde auffällige geistige Strömungen erkennbar, deren bedeutendste wohl die Religionen sein dürften. Mit der Aufklärung hat sich der Mensch von diesen auch auf das Jenseits gerichteten Lehren mehr und mehr abgekehrt. An ihre Stelle sind zunehmend ideologische politische Lehren getreten, denen zeitweise unterschiedlich viele Anhänger folgen.

 

Mit dem besonderen Faschismus Italiens beschäftigt sich das vorliegende Buch, das nach dem Vorwort seine Grundlage in der im Juli 2002 unter dem Titel Per grazia di Dio e per volontà del Duce – Das Schicksal des Statuto fondamentale del Regno an der rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Wien approbierten Dissertation des Verfassers hat. Sie musste etwa zehn Jahre ruhen, ehe sie unter dem Anstoß Georg Lienbachers einer umfassenden Überarbeitung und Veröffentlichung zugeführt werden sollte. Diese gliedert sich nach einer Einleitung in zwei Teile über die Verfassung des Königreiches Italien am 31. Oktober 1922 und das Statuto und die faschistischen Verfassungsreformen.

 

Dabei betrachtet der Verfasse im Rahmen des 1848 begründeten Statuto fondomentale nacheinander die Krone, das Parlament, die Gesetzgebung, die Vollziehung und die Gerichtsbarkeit. Ihnen stellt er unter dem Faschismus die Krone, den großen Rat des Faschismus, die faschistische Nationalpartei und den Nationalrat der Korporationen, das Parlament, die Vollziehung, die Gesetzgebung und die Gerichtsbarkeit gegenüber. Im Ergebnis kann der Verfasser anschaulich zeigen, wie leicht es die als unabänderlich geschaffene, am 31. Oktober 1922 – dem Tage der Ernennung Benito Mussolinis zu dem Präsidenten des Ministerrats - geltende Verfassung Italiens Benito Mussolini und seiner faschistischen Bewegung machte, unter formeller Aufrechterhaltung der Verfassung die Organisation Italiens so zu verändern, dass nach einem bestimmten Zeitpunkt keine materielle Verfassungskontinuität mehr bestand.

 

Innsbruck                                                       Gerhard Köbler