Hähnchen, Susanne, Rechtsgeschichte. Von der römischen Antike bis zur Neuzeit, 5. Aufl. C. F. Müller, Heidelberg 2016. XXIV, 465 S. Besprochen von Gerhard Köbler.

 

Die Rechtsgeschichte nimmt weltweit täglich an Umfang zu, so dass es immer schwieriger wird, sie als eine grundlegende Einheit an Studierende zu vermitteln, die erfahren sollen, dass das geltende Recht auf einer geschichtlichen Entwicklung beruht. Von daher war es bereits sehr zu begrüßen, dass Georg Thielmann und Friedrich Ebel vor vielen Jahren eine Rechtsgeschichte von der römischen Antike bis zur Neuzeit veröffentlichten. Sie liegt nunmehr in einer fünften Auflage vor.

 

Wie bereits die vierte Auflage ist dieses Werk durch Susanne Hähnchen fortgeführt worden, die 1969 in Berlin-Pankow geboren wurde und nach einer anderen Ausbildung und dem 1995 abgeschlossenen Studium der Rechtswissenschaft in Berlin als wissenschaftliche Mitarbeiterin Uwe Wesels und als wissenschaftliche Assistentin Friedrich Ebels wirkte, wo sie 2007 für bürgerliches Recht, römisches Recht und Privatversicherungsrecht habilitiert wurde. Seit 2010 ist sie in Bielefeld für bürgerliches Recht, deutsche und europäische Rechtsgeschichte sowie Versicherungsrecht tätig. Nach dem Vorwort hat sie die zahlreichen Quellen des Werkes beibehalten, weil sie es erleichtern, sich in die verschiedenen Zeiten und Probleme hineinzuversetzen, und sind nunmehr Querverweise eingefügt, welche Zusammenhänge noch deutlicher machen sollen.

 

Gegliedert ist die Darstellung teils chronologisch, teils sachlich in insgesamt siebzehn Paragraphen. Sie betreffen  nach einer Einleitung über den Sinn und den Gegenstand der Rechtsgeschichte, historische Hilfswissenschaften/Quellenkunde, objektives Recht und subjektives Recht, Gesetz (Weistum, Willkür, Satzung, Einung, Rechtsgebot, autoritatives Lehrbuch) und Hinweisen zur Anfertigung von Prüfungsarbeiten die Zeit der römischen Könige und die frühe Republik, die entwickelte Republik, das oder den Prinzipat, die weitere Entwicklung des antiken römischen Rechtes, das Recht der Germanen in früher und fränkischer Zeit, das hohe und das späte Mittelalter, die frühe Neuzeit, das Judenrecht vom Mittelalter bis zum 19. Jahrhundert, die Strafrechtsgeschichte im Längsschnitt von der römischen Kriminaljustiz bis zum Strafrecht für das deutsche Reich, die Verfassungsgeschichte von 1800 bis 1848, die historische Rechtsschule, die Verfassungsgeschichte von 1848 bis 1914, die Rechtswissenschaft und Gesetzgebung in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts, den Weg von dem Kaiserreich zur Weimarer Republik, den NS-Staat sowie Deutschland seit 1945 mit dem Ende Europa. Möge die Vielzahl der angesprochenen Gegenstände, unter denen die irrtümliche Ethymologie noch Berichtigung erfahren könnte, dem angestrebten weiten Leserkreis weiterhin eine umfangreiche verlässliche Hilfe für die „Schwerpunkte Pflichtfach“ sein.

 

Innsbruck                                                       Gerhard Köbler