Deutsches Rechtswörterbuch. Wörterbuch der älteren deutschen Rechtssprache, hg. v. der Heidelberger Akademie der Wissenschaften. Zwölfter Band Sau – schwedisch, bearb. v. Deutsch, Andreas und Mitarbeitern. Verlag Hermann Böhlaus Nachfolger, Weimar 2009-2013. VIII, 1600 Spalten. Angezeigt von Gerhard Köbler.
Das Recht hat sich im Laufe der Geschichte des Menschen zu einer bedeutsamen Einrichtung entwickelt. Dies hat beispielsweise dazu geführt, dass in der Gegenwart etwa jeder hundertste Einwohner Frankfurts am Main in der Rechtswissenschaft ausgebildet ist. Dementsprechend erlangen täglich durchschnittlich mehr als 10 rechtliche Begebenheiten in Deutschland allgemeinere Aufmerksamkeit.
Auf Grund einer vergleichbaren Einschätzung haben sich am Ende des 19. Jahrhunderts führende deutsche Rechtshistoriker für ein geschichtliches Rechtswörterbuch der deutschen Sprache ausgesprochen. 1896 wurde dementsprechend durch eine Kommission der preußischen Akademie der Wissenschaften mit den Mitgliedern Amira, Heinrich Brunner, Frensdorff, Gierke, Richard Schröder, Ernst Dümmler und Karl Weinhold das Deutsche Rechtswörterbuch in Angriff genommen. Angesichts der Stellung des Deutschen Reiches in der Welt und der langen Geschichte des deutschen Rechtes sollte es nicht auf das vielfältige Deutsche beschränkt sein, sondern vor allem auch das friesische Recht und das ältere angelsächsische Recht einbeziehen.
Seit 1914 konnte es von Heidelberg aus in das Licht der Öffentlichkeit treten. 1932 konnte der erste, von Aachenfahrt bis Bergkasten reichende Band mit 11224 Artikeln veröffentlicht werden. Dem folgten in 100 Jahren auf der Grundlage von bisher etwa 8400 ausgewerteten Quellen elf weitere Bände (Band 2 Bergkaue-entschulden 12314 Artikel 1932-1936, Band 3 entschuldigen – Geleitleute 9897 Artikel 1935-1938, Band 4 geleitlich – Handangelobung 7559 Artikel 1939-1951, Band 5 Handanlegen – Hufenweizen 9635 Artikel 1953-1960, Band 6 Hufenwirt – Kanzleizehnt /368 Artikel 1961-1972, Band 7 Kanzlei – Krönung 5684 Artikel 1974-1983, Band 8 Krönungsakt – Mahlgenosse 5531 Artikel 1984-1991, Band 9 Mahlgericht – Notrust 6155 Artikel 1992-1996, Band 10 Notsache – Raeswa 5858 Artikel 1997-2001, Band 11 Rat – Satzzettel 5060 Artikel 2003-2007, Band 12 Sau – schwedisch 5299 Artikel 2009-2013), so dass bis dahin insgesamt mehr als 90000 Artikel bearbeitet werden konnten.
Dies allein ist ingesamt schon ein hervorragender Erfolg. Hinzu kommt, dass in den letzten Jahrzehnten eine Digitalisierung bzw. vollständige Retrodigitalisierung möglich war. Dementsprechend ist das Deutsche Rechtswörterbuch ein jederzeit weltweit in moderner Form von jedermann verwendbares großes Nachschlagewerk für die deutsche Rechtssprache.
Während dabei ursprünglich Fremdwörter ausgeschlossen waren, ist diese Einschränkung im Laufe der Zeit mit guten Gründen aufgegeben worden. Allerdings erwiesen sich die zu bewältigenden Stoffmassen als übergroß. Dies hat dazu geführt, dass neben der grundsätzlichen Beschränkung auf die Zeit bis zum Tode Johann Wolfgang Goethes während der laufenden Bearbeitung ein Ausschluss aller nach 1700 erstmals belegten Zusammensetzungen notwendig wurde.
Diese formale Grenze führt freilich in manchen Fällen zu bedauerlichen inhaltlichen Lücken. Deswegen sind zuletzt in wichtigen Fällen auch hiervon wieder Ausnahmen zugelassen worden. Darüber hinaus verzeichnet die Online-Version seit dem Buchstaben M rund 43000 Wortbelegungen über die Druckversion hinaus, die aber anscheinend nicht ganz leicht aufzufinden scheinen.
Dementsprechend ist in hundert Jahren eine bedeutende, auch für Fächer außerhalb der Rechtswissenschaft wichtige und hilfreiche Leistung erbracht worden. Geplant ist der Abschluss der weiteren Arbeit in vier Bänden mit rund 30000 Artikeln (Gesamtumfang rund 120000 Artikel), neben denen mit schätzungsweise insgesamt 100000 Wortbelelegungen (von M bis Z) zu rechnen ist, bis 2036. Möge dieses Vorhaben dem Leiter und seinen sachkundigen Mitarbeitern gut gelingen.
Innsbruck Gerhard Köbler