Adomeit, Klaus/Hähnchen, Susanne, Latein für Jurastudierende – Ein Einstieg in das Juristenlatein. 6. A. Beck, München 2015. XIII, 103 S. Angezeigt von Gerhard Köbler.
In den Jahren 451/450 v. Chr. begaben sich römische Bürger nach Griechenland, um das dortige Recht zu erfahren, und schufen danach auf zwölf Tafeln ein Gesetz, das mit den Worten si in ius vocat, ito beginnt. Auf seine Sätze gründete sich bis zur Gegenwart die wissenschaftliche Behandlung des Rechtes. Dementsprechend kann im Jahre 2768 nach der Gründung Roms ein rechtskundiger römischer Bürger Kommilitonen mit den Worten begrüßen Kommilitonen, kein germanischer Jurist, der sein eigenes Recht wahrhaft begreifen will, kann auf die von uns Römern gesetzten Grundlagen, auf unsere lateinische Sprache ganz verzichten.
Im Umfang von 91 Seiten richtete der in Memel 1935 geborene, 1969 über Gestaltungsrechte promovierte und in Köln bei Wolfgang Siebert, Hans Carl Nipperdey sowie Wolfgang Zöllner für Rechtstheorie und Arbeitsrecht promovierte, alsbald nach Berlin berufene Klaus Adomeit in dem Berlin-Verlag diese Botschaft bereits 1997 an die deutschen Studierenden der Rechtswissenschaft, Den Erfolg beweisen die anschließenden Auflagen der Jahre 1999, 2001, 2005 und 2009. Gemeinsam mit Susanne Hähnchen ist ihm nunmehr in bester verlegerischer Umgebung eine sechste Auflage möglich.
Sie enthält nach der Begrüßungsrede, einer Erklärung von Abkürzungen und Literaturhinweisen zunächst den allgemeinen Einstieg in das Juristenlatein über ius, lex und agere. Danach folgen ein Anhang aus römischer Grammatik, ein kleines ABC römischer Fachbegriffe und Redewendungen, römische Juristen und ein Beispiel für Rechtsregeln (caveat emptor). und ihre Entwicklung. Möge die hilfreiche, bereits bis nach Estland, Polen und in die Türkei vorgedrungene Sammlung von aberratio ictus bis vulnus letale weiterhin vielen Interessenten den nicht immer einfachen, aber stets bereichernden Weg in die Geheimnisse und Schätze der Jurisprudenz erleichtern.
Innsbruck Gerhard Köbler