Suchtext: Selbständigkeit

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Müller, H., Der letzte Kampf der Reichsritterschaft um ihre Selbständigkeit, 1910 (AAAAheld11aktuellmitregisterfürheld12NURHIERARBEITEN20151101.docx)

 

Báthory (Reichsfürst). Das siebenbürgische Fürstengeschlecht B. erscheint um 1250 erstmals. Zwischen den Türken und den Königen von Ungarn errang es eine verhältnismäßig große Selbständigkeit. Durch Vertrag von 1595 wurden Fürst Sigismund B. aus Siebenbürgen und seine Nachkommen zu Reichsfürsten erhoben. 1613 starb das Fürstengeschlecht aus.
L.: Klein 176; Bogyay, T. v., Báthory, LexMA 1 1980, 1550. (AAAAheld11aktuellmitregisterfürheld12NURHIERARBEITEN20151101.docx)

 

Bellinzona, mal. Bellenz (Herrschaft). B. am Tessin geht vermutlich auf ein römisches Kastell des 4. Jahrhunderts zurück. Über Ostgoten, Langobarden, Franken und die Könige von Italien kam es an die Bischöfe von Como. 1192 wurde B. von den Staufern der Stadtkommune Como unterstellt. 1350 fiel es an Mailand. 1419 wurde es an Uri verkauft, 1422 von den Herzögen von Mailand erobert. 1503 musste es nach kampfloser Besetzung (1501) an Uri, Schwyz und Nidwalden abgetreten werden, die dort eine Landvogtei einrichteten und 1798 B. bzw. 1803 Tessin die Selbständigkeit zugestanden.
L.: Wolff 530; Großer Historischer Weltatlas II 72 (bis 1797) F4; Bonzanigo, A., Squarci di storia bellinzonese dagli inizi dell'indipendenza cantonale, Bellinzona 1967; Meyer, W., Bellinzona, LexMA 1 1980, 1849. (AAAAheld11aktuellmitregisterfürheld12NURHIERARBEITEN20151101.docx)

 

Bentinck (Ritter, Freiherren, Grafen, Fürsten). Seit dem Anfang des 14. Jahrhunderts (1304) ist das reich begüterte geldrische Rittergeschlecht von B. bezeugt. 1550 wurde es in den Freiherrenstand erhoben und im 17. Jahrhundert von Wilhelm von Oranien mit dem Grafentitel ausgezeichnet. Auf der Grundlage der Herrschaften Varel und Kniphausen, die Wilhelm von B. aus der 1733 erfolgten Ehe mit Sophie von Aldenburg erlangt hatte, entstand die reichsständische Dynastie B. 1808 wurde die Herrschaft von Oldenburg mediatisiert und von 1810 bis 1813 mit Oldenburg Frankreich eingegliedert. 1815 wurde die Selbständigkeit für Kniphausen mit 2800 Einwohnern wiederhergestellt. 1825 erhielt das Haus B. vertraglich unter Oberhoheit Oldenburgs die Hoheit über Kniphausen, 1830 auch über Varel. Nach dem Tode des letzten Reichsgrafen (1835) erwuchs ein langwieriger Erbfolgestreit, an dessen Ende 1854 das Großherzogtum Oldenburg Kniphausen und Varel für nahezu zwei Millionen Taler von den nichtehelichen Söhnen und den englischen Vettern des Erblassers übernahm.
L.: Huber, E., Deutsche Verfassungsgeschichte, Bd. 1 766ff.; Schatzmann, P., The Bentincks. The History of an European Familiy, 1976; Koolman, A., Die Bentincks, 2003. (AAAAheld11aktuellmitregisterfürheld12NURHIERARBEITEN20151101.docx)

 

Chur (Reichsstadt, Reichsvogteistadt). Der Ursprung von C. (zu kelt. kora, korja, Stamm, Sippe) in Graubünden liegt in vorrömischer Zeit. Um 300 entstand dort ein Römerkastell (Curia Raetorum). Der Ort war nach 310 Vorort der Provinz Raetia prima. 614 wurde er erstmals als civitas bezeichnet. 831 erhielt der Bischof von C. einen Immunitätsbrief, 951 Steuerrechte, 952 den Zoll von C., 958 Münze und halbe civitas und 960 den Königshof. Die Stadt erwuchs unter der Herrschaft des Bischofs. Seit 1299 befand sie sich in ständigem Streit mit dem Bischof um die Selbständigkeit und löste sich allmählich aus der Herrschaft. 1489 erwarb sie mit der Reichsvogtei, die der Bischof 1299 vom König erlangt hatte, die Stellung einer freien Reichsstadt bzw. verhielt sich jedenfalls dementsprechend. 1498 verbündete sie sich als zugewandter Ort mit der Eidgenossenschaft der Schweiz. Mit dem Übertritt zur Reformation im Jahre 1526 löste sie sich völlig von der bischöflichen Herrschaft.
L.: Wolff 533; Planta, P. C., Verfassungsgeschichte der Stadt Chur im Mittelalter, 1878; Bernhard, H., Chur, 1937; Kellias, H., Zur Entstehung der Churer Stadtverfassung, 1949; Simonett, C., Geschichte der Stadt Chur, Bd. 1 1976; Ludwig, A., Die deutsche Urkundensprache Churs im 13. und 14. Jahrhundert, 1989. (AAAAheld11aktuellmitregisterfürheld12NURHIERARBEITEN20151101.docx)

 

Danzig (Fürsten, Freie Stadt). Die Anfänge Danzigs sind durch archäologische Funde auf etwa 980 datiert. 997 (999) wird die urbs Gydannyzc genannt, vielleicht abgeleitet von einem Flussnamen mit dem Element *gud- oder von seinem slavischen Grundwort der Bedeutung feuchte Stelle, Wiese mit dem Suffix -sk-, -sko-. Der deutsche Name entstand aus der hypokoristischen Form Danczk. Zu dieser Zeit war D. Sitz der slawischen Fürsten von D., die sich seit etwa 1234 Fürsten/Herzöge von Pomerellen (Pommerellen)nannten. Seit dem Ende des 12. Jahrhunderts kamen zu den slawischen Pomoranen deutsche Zuwanderer, deren Siedlungen 1263 wahrscheinlich Recht Lübecks hatten und nach dem Aussterben des pomerellischen Herzogshauses 1294 und der Eroberung durch den Deutschen Orden 1301/1308/1309 in den Jahren 1342/1343 Recht Kulms (Culms) erhielten. Um 1300 hatte D. etwa 2000, um 1415 etwa 20000 Einwohner. 1454 fiel D. vom Deutschen Orden ab und unterstellte sich Polen, behielt aber neben einem eigenen Gebiet weitgehende eigene Rechte als „Freie Stadt“. 1523/1526 kam es zum Sturz des patrizischen Rates, von 1526 bis 1557 zur Reformation. Der Grad der politischen Selbständigkeit gegenüber Polen war unterschiedlich. Bei der ersten polnischen Teilung 1772 blieb D. unabhängig. Bei der zweiten Teilung Polens 1793 kam es an Preußen, im Tilsiter Frieden von 1807 wurde es mit vergrößertem Gebiet (2 Quadratmeilen) Freistaat unter Abhängigkeit von Frankreich. 1814 fiel es an Preußen. Am 10. 1./15. 11. 1920 wurde es, um Polen einen Zugang zum Meer zu verschaffen, mit 1966 Quadratkilometern und rund 400000 Einwohnern (davon 4 % Polen) aus dem Deutschen Reich ausgegliedert und Freie Stadt unter dem Protektorat des Völkerbunds. Am 1. 9. 1939 wurde D. dem Deutschen Reich angegliedert und Hauptstadt des Reichsgaues Danzig-Westpreußen. Seit 1945 stand es unter der Verwaltung Polens, an das es 1990 als politische Folge der deutschen Einheit gelangte.
L.: Simson, G., Geschichte der Stadt Danzig, Bd. 1ff. 1913ff.; Keyser, E., Danzigs Geschichte, 2. A. 1928, 4. A. 1941; Creutzburg, N., Atlas der Freien Stadt Danzig, 1936; Keyser, E., Danzigs Geschichte, 1959; Letkemann, P., Die preußische Verwaltung des Regierungsbezirks Danzig 1815-1870, 1967; Ruhnau, R., Danzig. Geschichte einer deutschen Stadt, 2. A. 1988; Ramonat, W., Der Völkerbund und die freie Stadt Danzig, 1978; Rhode, G., Die Freie Stadt Danzig 1920-1939, (in) Europa im Zeitalter der Weltmächte, hg. v. Schieder, T., 1979; Ruhnau, R., Die Freie Stadt Danzig 1919-1939, 1979; Danzig in acht Jahrhunderten, hg. v. Jähnig, B./Letkemann, P., 1985; Arnold, U., Danzig im 18. Jahrhundert, 1986, Schriften des Komitees der Bundesrepublik Deutschland zur Förderung der Slawischen Studien 1; Rankl, M., Bibliographie zur Literatur Ost- und Westpreußens mit Danzig 1945-1988, Bd. 1f. 1990; Danzig Gdansk, 1996; Das Danziger Pfundzollbuch der Jahre 1409 und 1411, bearb. v. Jenks, S., 2012. (AAAAheld11aktuellmitregisterfürheld12NURHIERARBEITEN20151101.docx)

 

Dithmarschen (Gau, nahezu freie Bauernrepublik). Das Gebiet zwischen Elbe, Eider und Wattenmeer der Nordsee war im Frühmittelalter ein in vier Siedlungsräume gegliederter sächsischer Gau, der unter König bzw. Kaiser Karl dem Großen christianisiert wurde. Im 11. Jahrhundert (1062) kam das nach dem Personennamen Dietmar benannte, in ottonischer Zeit weitgehend sich selbst überlassene Gebiet (Thedmarsgoi) durch König Heinrich IV. unter die Herrschaft des Erzstifts Bremen. 1147 wurde es von Heinrich dem Löwen unterworfen, 1180 fiel es wieder an Bremen. Vom 13. Jahrhundert an errangen die durch die Kultivierung des Marschbodens wohlhabend gewordenen Bauerngeschlechter eine weitgehende Selbständigkeit mit eigener politischer Organisation (1448 Achtundvierziger als Vertreter der Kirchspiele, 50 Schlüter [Schließer] und 300 Geschworene zusammen als die Vollmacht, die jeweils zuletzt in Heide zusammenkam) und eigenem Landrecht (1321/1447, gedruckt 1487). 1473/1474 erhielten die Könige von Dänemark und Herzöge von Holstein D. gegen den Widerspruch der Achtundvierziger von Kaiser Friedrich III. als Lehen, wurden aber 1500 vom dithmarsischen Volksheer geschlagen. 1532 wurde die Reformation eingeführt. 1559 konnten der König von Dänemark und die Herzöge von Holstein-Gottorp (Gottorf) das Land unterwerfen. 1580/1581 wurde die nördliche Hälfte (Norderdithmarschen mit Heide) an Holstein-Gottorp (Gottorf) gegeben (herzoglicher Anteil), kam aber 1773 unter die Oberherrschaft Dänemarks, das bereits die südliche Hälfte (Süderdithmarschen, königlicher Anteil) erhalten hatte. 1866 fiel es mit Schleswig und Holstein an Preußen und kam 1946 zu Schleswig-Holstein.
L.: Wolff 445f.; Großer Historischer Weltatlas II 66 (1378) E1; Adolfi gen. Neocorus, J., Chronik des Landes Dithmarschen, hg. v. Dahlmann, F., Bd. 1f. 1827, 1904, Neudruck 1927; Michelsen, A., Urkundenbuch zur Geschichte des Landes Dithmarschen, 1834; Michelsen, A., Sammlung altdithmarscher Rechtsquellen, 1842; Chalybaeus, R., Geschichte Dithmarschens bis zur Eroberung des Landes im Jahre 1559, 1888; Marten, G./Mäckelmann, K., Dithmarschen, Geschichte und Landeskunde, 1927; Carstens, W., Bündnispolitik und Verfassungsentwicklung in Dithmarschen, Zs. d. Ges. für schleswig-holstein. Geschichte 66 (1938); Klüver, W., Dithmarschen und Schleswig-Holstein im Wandel der Geschichte, 1951; Stoob, H., Die Dithmarscher Geschlechterverbände, 1951; Stoob, H., Geschichte Dithmarschens im Regentenzeitalter, 1959; Polenz, P. v., Landschafts- und Bezirksnamen, 1961, II, 15, 34, 41, 49, 95, 96, III, 10, 31, 33, Thiadmariska, Thiadmaresgaho, Tedmarsgoi, Ditmarticorum terra, Ditmarcos, Dietmaringenses, ‚Dithmarschen‘; Hadel, W. v., Die Eingliederung des Landes Dithmarschen in den Verband der Herzogtümer Schleswig und Holstein, 1963; Kamphausen, A. u. a., Dithmarschen. Geschichte und Bild einer Landschaft, 1968; Eggers, P., Das Prozessrecht nach dem Dithmarscher Landrecht von 1567 und seine Entwicklung bis zum Ende der Gottorfer Herrschaft 1773, 1986; Sax, P., Werke zur Geschichte Nordfrieslands und Dithmarschens, Bd. 7 Ergbd. Register und Ergänzungen, 1987. (AAAAheld11aktuellmitregisterfürheld12NURHIERARBEITEN20151101.docx)

 

Eiderstedt (Landschaft). Die heute 30 Kilometer lange und 340 Quadratmeilen große Halbinsel E. an der Nordsee gewann im Frühmittelalter eine verhältnismäßig große Selbständigkeit, die sie noch 1252 gegenüber dem König von Dänemark zu wahren verstand. Später musste das Land sich unter den Schutz der Herzöge von Gottorp (Gottorf) begeben. 1426 zeichnete es in der 1572 durch den Herzog bestätigten „Krone der rechten Wahrheit“ sein Recht auf. Auch unter den Herzögen von Schleswig bzw. den Königen von Dänemark, behielt es unter einem Staller (Statthalter) weitgehende Selbstverwaltung. 1866 kam es mit Schleswig zu Preußen, 1946 zu Schleswig-Holstein.
L.: Fischer, O., Eiderstedt, 1956; Fiedler, W., Halbinsel Eiderstedt, 2. A. 1967; Jessen-Klingenberg, M., Eiderstedt 1713-1864. Landschaft und Landesherrschaft in königlich-absolutistischer Zeit, 1967; Löw, I., Die Eiderstedter Landrechte von 1426 bis 1591, 2003; Eiderstedt, hg. v. Porada, H. u. a., 2013. (AAAAheld11aktuellmitregisterfürheld12NURHIERARBEITEN20151101.docx)

 

Elbing (reichsunmittelbare Stadt?, Residenz des Landmeisters des Deutschen Ordens). An dem Übergang der Straße aus der Mark Brandenburg ins Baltikum über die Weichsel-Nogat-Niederung östlich von Danzig errichteten um 1240 lübische Kaufleute die Stadt E. Am 10. 4. 1246 erlangte die Stadt außer dem Recht Lübecks vom Hochmeister des Deutschen Ordens ein Landgebiet von rund 200 Quadratkilometern. 1288 gewährte der Orden hier die niedere, 1339 die hohe Gerichtsbarkeit. Dementsprechend gewann E. eine durchaus mit den Reichsstädten vergleichbare Stellung. Am 24. 8. 1457 erlangte E. in Verhandlungen mit Polen eine Erweiterung des Herrschaftsgebiets auf rund 500 Quadratkilometer. 1521 erscheint E. unter den freien und Reichsstädten der Reichsmatrikel. Die Wiedervereinigung Altpreußens durch Friedrich den Großen bedeutete in der Mitte des 18. Jh.s das Ende der Selbständigkeit Elbings und die Eingliederung in Preußen. 1945 wurde es von der Sowjetunion nahezu gänzlich zerstört. Etwa vier Fünftel der Bevölkerung flohen. E. kam unter die Verwaltung Polens, an das es 1990 als politische Folge der deutschen Einheit gelangte.
L.: Reichsmatrikel 1521; Carstenn, E., Geschichte der Hansestadt Elbing, 1937; Boockmann, H., Elbing, LexMA 3 1986, 1777f.; 750 Jahre Elbing, hg. v. Jähnig, B./Letkemann, P., (in) FS E. Bahr, 1987; Schuch, H., Elbing, 1989; Kaim-Bartels, A., Die Städte Kulm und Elbing und ihre Dörfer im Mittelalter, Beiträge zur Geschichte Westpreußens 11 (1989), 5ff.; Höfe und Residenzen im spätmittelalterlichen Reich, hg. v. Paravicini, W. u. a., 2003, 1, 2, 161. (AAAAheld11aktuellmitregisterfürheld12NURHIERARBEITEN20151101.docx)

 

Elsass-Schwaben-Burgund (Ballei des Deutschen Ordens), Elsass und Burgund. Die Ballei E. (Elsass und Burgund) war eine der 12 Balleien des Deutschen Ordens im Reich. Zu ihr gehörten die Kommenden Kaysersberg (vor 1295), Straßburg (1278), Mülhausen (1227), Suntheim (1278), Gebweiler (nach 1270) und Andlau (1268), Sumiswald (1225), Köniz bzw. Könitz bei Bern (1226), Basel (1293), Hitzkirch (1237) und Bern (1226), Beuggen (1226) (Dorf Beuggen bei Rheinfelden und die Schaffnereien Frick im südlichsten Breisgau und Rheinfelden), Freiburg im Breisgau (1260/1263) (mit den Dörfern Wasenweiler, Walddorf, Unterschwandorf und Vollmaringen, Rexingen bzw. Räxingen, Ihlingen bzw. Illingen, Rohrdorf und Hemmendorf), Mainau (um 1270) (mit der Insel Mainau, Ämtern in der Stadt Immenstadt und der Reichsstadt Überlingen sowie dem Amt Blumenfeld mit mehreren Dörfern) sowie Altshausen (1264) (mit dem Schloss Altshausen und einigen Dörfern), Zur Kommende Altshausen zählten auch die Herrschaft Rohr-Waldstetten bzw. Rohr und Waldstetten (mit den Flecken Rohr bzw. Unterrohr und Waldstetten und dem Dorf Bleichen bzw. Unterbleichen), das Schloss Arnegg bzw. Arneck, das Kastenamt in der Reichsstadt Ravensburg, Schloss und Herrschaft Achberg und das Bergschloss Hohenfels mit mehreren Dörfern. Als Folge der Verpfändung der Ballei durch den Deutschmeister an den Hochmeister (1394/1396) erlangte die Ballei weitgehende Selbständigkeit. Am Ende des 18. Jahrhunderts zählte sie zu den rheinischen Prälaten der geistlichen Bank des Reichsfürstenrats des Reichstags. Zugleich war ihr Komtur zu Altshausen Mitglied der schwäbischen Grafen der weltlichen Bank des Reichsfürstenrats des Reichstags. Sitz des Landkomturs war von 1410 bis 1806 Altshausen bei Saulgau.
L.: Wolff 195 (dort fälschlich die Herrschaft Rohr-Waldstetten bzw. Rohr und Waldstetten als eigene Kommende geführt und der reichsritterschaftliche Marktflecken Herrlingen der Freiherren von Bernhausen im Kanton Donau aufgenommen); Zeumer 552 II a 37, 3; Rueß, B., Geschichte von Altshausen, 1932; Haaf, R. ten, Deutschordensstaat und Deutschordensballeien, 1951; Tumler, L., Der deutsche Orden im Werden, Wachsen und Wirken bis 1400, 1954; Müller, K., Beschreibung der Kommenden der Deutschordensballei Elsass-Schwaben-Burgund im Jahre 1393, 1958; Millitzer, K., Die Entstehung der Deutschordensballeien im Deutschen Reich, 1970; Der Deutsche Orden und die Ballei Elsass-Burgund, hg. v. Brommer, H., 1996. (AAAAheld11aktuellmitregisterfürheld12NURHIERARBEITEN20151101.docx)

 

Esens (Herrschaft). E. an der Nordsee hatte bereits vor 1156 (Eselinge) eine Kirche und war seit 1300 Vorort des Harlingerlandes. Es kam durch Heirat an Ulrich I. Cirksena, der es an Sibet Attena zu Lehen gab. Unter der Familie Attena behauptete das Harlingerland seine Selbständigkeit gegenüber Ostfriesland. 1540 wurde es über die Schwester des letzten Häuptlings mit der Grafschaft Rietberg und 1581/1600 ebenfalls durch Heirat mit Ostfriesland vereinigt. 1776 gehörte es als Herrschaft über Ostfriesland dem niederrheinisch- westfälischen Reichskreis an. 1815 kam es an Hannover, 1866 an Preußen und 1946 an Niedersachsen.
L.: Gumpelzhaimer, 151 (Westfälischer Reichskreis); Wolff 339; Reimers, H., Esens als Mittelpunkt des Harlingerlandes, 1924; Killisch, W., Die oldenburgisch-ostfriesischen Geestrandstädte, 1976. (AAAAheld11aktuellmitregisterfürheld12NURHIERARBEITEN20151101.docx)

 

Essen (Reichsstadt). Im Anschluss an die Reichsabtei Essen am Hellweg entstand seit dem 11. Jahrhundert die Siedlung E., die 1041 Marktrecht erhielt. Sie erlebte allmählich einen, nicht zuletzt auch durch den seit 1317 bezeugten Kohleabbau begünstigten wirtschaftlichen Aufschwung. 1377 erteilte Kaiser Karl IV. der Stadt die erstrebte Reichsunmittelbarkeit. 1380 bestätigte er aber der Reichsabtei die Herrschaft über die Stadt, die diese 1399 anerkannte. Zu dieser Zeit umfasste E. etwa 680 Häuser auf einer Fläche von knapp 700 Hektar. Seit etwa 1563 bildeten sich eine reformierte und eine lutherische Gemeinde. Der Rat erklärte sich als evangelischer Reichsstand. 1670 wurde der Stadt statt Reichsunmittelbarkeit politische und wirtschaftliche Selbständigkeit unter der Äbtissin zugestanden. 1803 kam E. mit der Säkularisation der Reichsabtei an Preußen, gehörte aber von 1806/1807 bis 1813 zum Großherzogtum Berg. 1946 fiel sie an Nordrhein-Westfalen.
L.: Ribbeck, K., Geschichte der Stadt Essen, Bd. 1 1915; Jahn, R., Essener Geschichte, 2. A. 1957; Historischer Atlas der Stadt Essen, hg. v. Bronczek, W., 1966; Schneider, W., Essen, Abenteuer einer Stadt, 3. A. 1971; Sellmann, W., Essener Bibliographie, 1574-1960, Bd. 1 1980; Bettecken, W., Stift und Stadt Essen, ”Coenobium Astnide” und Siedlungsentwicklung bis 1244, 1988; Schoppmeyer, H., Essen, LexMA 1989, 23; 1150 Jahre Stift und Stadt Essen, 2002; Essen und die sächsischen Frauenstifte im Frühmittelalter, hg. v. Gerchow, J. u.a., 2003; Gründerjahre, hg. v. Borsdorf, U. u. a., 2005; Escher, M. u. a., Die urbanen Zentren, 2005, 2, 186. (AAAAheld11aktuellmitregisterfürheld12NURHIERARBEITEN20151101.docx)

 

Florenz (Stadt, Stadtkommune, Herzogtum), ital. Firenze. Nach prähistorischen und etruskischen Vorläufern entstand vermutlich im zweiten vorchristlichen Jahrhundert das römische Florentia am Arno, das um 200 n. Chr. vielleicht 10000 Einwohner hatte. Im 4. Jahrhundert wurde es Sitz eines Bischofs, in langobardischer Zeit Sitz eines Herzogs und unter den Ottonen Sitz eines Grafen. Noch vor 1115 setzte der Kampf um die Selbständigkeit ein. 1125 unterwarf F. Fiesole. 1138 sind consules (Konsuln) nachweisbar. Im 13. und 14. Jahrhundert wurde die Stadt mit ihrer bedeutenden Tuchherstellung führende Macht im mittleren Italien und zählte 1348 etwa 120000 Einwohner. Ihre Währung (Florentiner) gewann als Gulden (abgekürzt fl.) Bedeutung weit über Florenz hinaus. 1406 wurde Pisa erobert, 1421 Livorno erworben. 1434 kam die Familie Medici an die Macht, die 1531 von Kaiser Karl V. zu Herzögen erhoben wurde. 1737 fiel das Herzogtum an Österreich, 1801 als Hauptstadt an das Königreich Etrurien Frankreichs, von 1808 bis 1814 an Frankreich, von 1814 bis 1859 an Österreich und schließlich an Sardinien bzw. 1861 an das Königreich Italien, dessen Hauptstadt es von 1865 bis 1879 war.
L.: Großer Historischer Weltatlas II 48 (1300) D3, II 78 (1450) G5; Davidsohn, R., Geschichte von Florenz, Bd. 1ff. 1896ff., Neudruck 1969; Caggese, R., Firenze dalla decadenza di Roma al Risorgimento, Bd. 1ff. 1912ff.; Panella, A., Storia di Firenze, 1949; Nardi, J., Istorie della città di Firenze, 1958; Lopes Pegna, M., Firenze dalle origini al medioevo, 1962; Bargellini, P., La splendida storia di Firenze, 1966; Grote, A., Florenz, Gestalt und Geschichte eines Gemeinwesens, 2. A. 1968; Raith, W., Florenz vor der Renaissance. Der Weg einer Stadt aus dem Mittelalter, 1976; Hale, J., Die Medici und Florenz, 1979; Brucker, G., Firenze 1138-1737, 1983; Firenze e la Toscana dei Medici nell’Europa, hg. v. Garfagnini, G., 1983; Panella, A., Storia di Firenze, 1984; Luzzati, M., Firenze e la Toscana nel Medievo, 1986; Cardini, F., Florenz, LexMA 4 1989, 554ff.; Bouboullé, G., Florenz, 1989; Brucker, G., Florenz in der Renaissance, 1990; Reinhardt, V., Florenz zur Zeit der Renaissance, 1990; Cohn, S., Creating the Florentine State, 1999; Zumhagen, O., Religiöse Konflikte und kommunale Entwicklung, 2001; La Roncière, C., Firenze e le sue campagne nel Trecento, 2005; Najemy, J., A History of Florence 1200-1575, 2006; Klapisch-Zuber, C., Retour à la cité. Les magnats de Florence 1340-1440, 2006; Ciapelli, G., Fisco e società a Firenze nel Rinascimento, 2009; Gualtieri, P., Il Commune die Firenze tra Due e Trecento, 2009. (AAAAheld11aktuellmitregisterfürheld12NURHIERARBEITEN20151101.docx)

 

Gorze (Abtei). Die wohl 757 von Bischof Chrodegang von Metz südwestlich von Metz gegründete Benediktinerabtei G. verfiel schon nach kurzer Zeit, erlebte aber 933 durch Bischof Adalbero I. eine bedeutende Reform. 1453 verlor sie ihre Selbständigkeit und wurde 1572 säkularisiert.
L.: Hallinger, K., Gorze-Kluny, Bd. 1f. 1950f., Neudruck 1971; Jäschke, K., Zur Eigenständigkeit einer Junggorzer Reformbewegung, Zs. f. Kirchengeschichte 81 (1970); Parisse, M., Gorze, LexMA 4 1989, 1566f.; L´ abbaye de Gorze, hg. v. Parisse, M. u. a., 1993. (AAAAheld11aktuellmitregisterfürheld12NURHIERARBEITEN20151101.docx)

 

Göttingen (Fürstentum, Residenz der Herzöge von Braunschweig-Lüneburg). G. an der Leine wird als Dorf Gutingi 953 erstmals erwähnt. 1211/1212 erhielt der Ort vermutlich Stadtrecht. Ab 1235 gehörte Göttingen zum Herzogtum Braunschweig-Lüneburg. Von (1291 bis 1292 und von) 1345 bis 1463 war es Sitz des Fürstentums G. (Oberwald), das von Münden (Hannoversch Münden) bis Hahausen bei Bockenem reichte. Im Kampf mit dem Landesherren erlangte die Stadt weitgehende Selbständigkeit. Das Fürstentum kam nach seiner Zerrüttung unter Otto dem Quaden 1435/1442/1463 an das Fürstentum Calenberg des mittleren Hauses Braunschweig, das 1498/1584 in Münden residierte, und ging schließlich in Hannover auf (1692). Es gehörte dem niedersächsischen Reichskreis an. Über Preußen (1866) gelangte G. 1946 zu Niedersachsen. S. Braunschweig-Göttingen.
L.: Wolff 437; Wallner 706 NiedersächsRK 9; Mager, F./Spiess, W., Erläuterungen zum Probeblatt Göttingen der Karte der Verwaltungsgebiete Niedersachsens um 1780, 1919; Saathoff, A., Geschichte der Stadt Göttingen, Bd. 1f. 1937ff.; Fahlbusch, O., Topographie der Stadt Göttingen, 1952; Bartel, G., Der ländliche Besitz der Stadt Göttingen, 1952; Fahlbusch, O., Der Landkreis Göttingen in seiner geschichtlichen, rechtlichen und wirtschaftlichen Entwicklung, 1960; Kühlhorn, E., Ortsnamenlexikon für Südniedersachsen, 1964; Ronge, R./Hoffmann, W., Der Landkreis Münden. Geschichte, Landschaft, Wirtschaft, 1970; Kalthoff, E., Geschichte des südniedersächsischen Fürstentums Göttingen und des Landes Göttingen im Fürstentum Calenberg (1285-1584), 1982; Pischke, G., Die Landesteilungen der Welfen im Mittelalter, 1987; Höfe und Residenzen im spätmittelalterlichen Reich, hg. v. Paravicini, W. u. a., 2003, 1, 2, 218; DIe Schatzverzeichnisse des Fürstentums 1418-1527, bearb. v. Dolle, J., 2011. (AAAAheld11aktuellmitregisterfürheld12NURHIERARBEITEN20151101.docx)

 

Gützkow (Grafschaft). Die Burg G. bei Greifswald war Sitz einer slawischen Grafschaft zwischen Peene und Ryck in Pommern. Die slawischen Grafen von G. bewahrten auch nach der deutschen Besiedlung des Landes ihre Selbständigkeit, hatten aber seit 1233 Stadt und Land G. als Lehen der Herzöge von Pommern. 1357 fiel die Grafschaft an die Herzöge von Pommern. S. Mecklenburg-Vorpommern.
L.: Wolff 404; Ewert, W., Gützkow, die Grafenstadt an der Peene, 1935. (AAAAheld11aktuellmitregisterfürheld12NURHIERARBEITEN20151101.docx)

 

Hamburg (freie Reichsstadt, freie Stadt, Land, Bundesland). H. erscheint erstmals anlässlich des karolingischen Vorstoßes in das nordelbingische Sachsen. Nach Ausgrabungen der Jahre 2005f. könnte die Hammaburg im 8. Jahrhundert auf dem späteren Domplatz zwischen Elbe und Mönckebergstraße am Übergang von der Marsch zur Geest mit einem Durchmesser von 50 Metern errichtet worden sein. Vermutlich ordnete schon Kaiser Karl der Große 804 die Anlegung eines Königshofes und 811 nahe der Mündung der Alster in die Elbe die Errichtung einer Taufkirche (in Holz) an. Um 825 ließ Kaiser Ludwig der Fromme das Kastell Hammaburg (auf dem heutigen Domplatz?) erbauen. 831 wurde H. Bischofssitz, 834 Erzbischofssitz des heiligen Ansgar. 845/847 wurde der Sitz des Erzbistums nach verschiedenen Brandschatzungen durch die Wikinger von H. nach Bremen verlegt. Im 11. Jh. wurde ein Dom aus Stein errichtet. Unter den Grafen von Schauenburg (Schaumburg), die 1111 durch Herzog Lothar von Süpplingenburg bzw. Sachsen mit der Grafschaft Holstein und der Grafschaft Stormarn belehnt wurden, erfolgte der Ausbau zu einem wichtigen Handelsplatz. Am 7. 5. 1189 erhielt die seit 1188 von Wirad von Boizenburg als Leiter einer Siedlergruppe planmäßig errichtete, 1216 mit der Altstadt vereinigte Neustadt H. um St. Nikolai Handelsrechte, Zollrechte und Schifffahrtsrechte durch Kaiser Friedrich I. Barbarossa bestätigt. Etwa zur gleichen Zeit erscheint in H. erstmals ein Rat. 1228 übertrug der Erzbischof von Bremen seine Rechte an der Altstadt auf den Grafen von Schaumburg (Schauenburg). Unter seiner Herrschaft entwickelte sich H. rasch zu einem großen Ausfuhrhafen und zeichnete 1270 sein Stadtrecht im sog. Ordeelbook auf. Um 1300 war bei einer Einwohnerzahl von etwa 5000 Personen weitgehende Unabhängigkeit vom gräflichen Stadtherren, der 1292 der Stadt das Recht der eigenen Rechtssetzung (kore) verliehen hatte, erreicht. Im 14. Jahrhundert errang die Stadt besonderen Ruhm im Kampf gegen die Seeräuberei auf der Nordsee (1400 Hinrichtung Klaus Störtebekers) und wurde als eines der ersten Mitglieder der Hanse zu deren wichtigstem Umschlagplatz zwischen Nordsee und Ostseeraum (um 1430 etwa 16000 Einwohner). 1392 gelang zunächst pfandweise der Erwerb der Vogtei über die Stadt. 1375 wurde im Zuge einer selbständigen planmäßigen Territorialpolitik die Moorburg und 1393 die Feste Ritzebüttel (Cuxhaven) mit der Insel Neuwerk erlangt. 1420 musste Herzog Emil von Sachsen-Lauenburg Bergedorf und die Vierlande an H. und Lübeck abgeben, die das Gebiet bis 1868, als es H. durch Vertrag allein übernahm, gemeinsam verwalteten. Unter Kaiser Sigmund wurde die Stadt erstmals als reichsunmittelbar bezeichnet. Seit 1460, als die Könige von Dänemark an die Stelle der Grafen von Schauenburg traten, galt sie als Reichsstadt. 1510 wurde sie auf dem Reichstag zu Augsburg für eine Reichsstadt im niedersächsischen Reichskreis erklärt. 1618 bestätigte das Reichskammergericht Hamburgs Selbständigkeit und 1768 erkannte auch der König von Dänemark H. als kaiserliche Reichsstadt an. 1528/1529 wurde in H. die Reformation eingeführt. Zugleich kam es zu einem neuen wirtschaftlichen Aufschwung. 1603 wurde das schon 1497 in einer Bilderhandschrift neu gefasste Recht unter Verwendung der Reformation der Stadt Nürnberg und verschiedener anderer Quellen reformiert. Im Schutze einer starken Befestigung blieb die Stadt vom Dreißigjährigen Krieg weitgehend verschont. Seit 1770 hatte H. Sitz und Stimme im Städtekolleg des Reichstags. § 27 des Reichsdeputationshauptschlusses erhielt sie 1803 als Reichsstadt. Die Besetzung durch Dänemark (1801-1806) und durch Frankreich (1806) und die Kontinentalsperre führten zu einem gewichtigen Rückschlag für die sich seit 1806 als freie Hansestadt bezeichnende Stadt, die wenig später ihren Dom abriss. Von 1810 bis 1814 war die Stadt als Hauptstadt des Elbe-Departements in das französische Reich eingegliedert. 1813/1814 verstand sich H. als selbständiger Einzelstaat. 1815 trat es als Freie und Hanse-Stadt dem Deutschen Bund bei. Am 28. 9. 1860 gab es sich – nach älteren Rezessen zwischen Rat und Bürgerschaft von 1410, 1529 und 1712 und einem gescheiterten Verfassungsversuch vom 11. 7. 1849 – eine Verfassung mit Senat und Bürgerschaft. 1867 trat es dem Norddeutschen Bund bei und übertrug 1868 die Wehrhoheit auf Preußen, doch erst 1881/1888 wurde es Mitglied im deutschen Zollverein. 1871 schloss es sich dem Deutschen Reich an. 1919 gründete H. eine Universität. 1921 erhielt es eine neue Verfassung. 1933 wurde die Bürgerschaft aufgelöst und wurde ein Reichsstatthalter eingesetzt. Am 16. 1./9. 12. 1937 wurden die preußischen Städte Altona mit Blankenese, Wandsbek und Harburg-Wilhelmsburg sowie 27 Landgemeinden im Austausch gegen Cuxhaven (mit der Insel Neuwerk), Geesthacht und einige kleinere Orte eingegliedert. Nach dem Gesetz über die Verfassung und Verwaltung der Hansestadt H. stellte diese einen staatlichen Verwaltungsbezirk mit einer Einheitsgemeinde als Selbstverwaltungskörperschaft dar. Am 3. 5. 1945 wurde H. von Großbritannien besetzt und der britischen Besatzungszone zugeteilt. Am 6. 6. 1952 erhielt die seit 1949 der Bundesrepublik Deutschland zugehörige Freie und Hansestadt Hamburg (Stadtstaat) eine neue Verfassung. 1969 erlangte H. durch Vertrag mit Niedersachsen zur Schaffung eines Vorhafens wieder einen Teil des Elbemündungsgebiets mit der Insel Neuwerk.
L.: Wolff 458; Zeumer 554 III a 9; Wallner 707 NiedersächsRK 18; Großer Historischer Weltatlas II 78 (1450) F/G3, III 22 (1648) E2, III 38 (1789) C/D1; Kellenbenz, H., Die Hanse und die Städte Lübeck, Hamburg und Bremen, (in) Geschichte der deutschen Länder, Bd. 1; Schroeder 89ff.; Bauer 1, 177; Die Territorien des Reichs 6, 114; Anderson, C., Hamburgisches Privatrecht, Teil 1ff. 1782ff.; Hamburgisches Urkundenbuch, Bd. 1 (786-1300), hg. v. Lappenberg, J., 1842, Bd. 2 (1301-1336), hg. v. Stadtarchiv Hamburg, Bd. 3 (Register zu Bd. 2), bearb. v. Nirrnheim, H., 1953, Bd. 4 (1337-1350), bearb. v. Reetz, J., 1967; Lappenberg, J., Die ältesten Stadt-, Schiff- und Landrechte Hamburgs, 1845; Westphalen, N., Hamburgs Verfassung und Verwaltung in ihrer allmählichen Entwicklung bis auf die neueste Zeit, Bd. 1f. 2. A. 1846; Baumeister, H., Das Privatrecht der freien und Hansestadt Hamburg, Bd. 1f. 1856; Stubbe, E., Verfassung und Verwaltung der hamburgischen Marschgemeinden, Diss. jur. Hamburg 1922; Baasch, E., Geschichte Hamburgs 1814-1918, Bd. 1f. 1924f.; Wölfle, K., Hamburger Geschichtsatlas, 1926; Schöffel, J., Kirchengeschichte Hamburgs, Bd. 1 1929; Reincke, H., Hamburgs Geschichte, 1933; Reincke, H., Das Amt Ritzebüttel, Diss. phil. Hamburg 1935; Bolland, G., Hamburg, 1938; Bücherkunde zur hamburgischen Geschichte, hg. v. Möller, K./Tecke, A. Teil 1,2 1939, 1956; Studt, B., Hamburg 1951; Reincke, H., Forschungen und Skizzen zur hamburgischen Geschichte, 1951 (mit Karte der mittelalterlichen Stadtentwicklung); Drexelius, W./Weber, R., Die Verfassung der Freien und Hansestadt Hamburg vom 6. 6. 1952, 1953; Bolland, J., Das hamburgische Ordeelbook von 1270 und sein Verfasser, ZRG GA 72 (1956), 83ff.; Ipsen, H., Hamburgs Verfassung und Verwaltung von Weimar bis Bonn, 1956; Johansen, P., Grundzüge der geschichtlichen Entwicklung der Freien und Hansestadt Hamburg, 2. A. 1967; Bolland, J., Die Hamburger Bürgerschaft in alter und neuer Zeit, 1959; Hamburgische Burspraken 1346 bis 1594, bearb. v. Bolland, J., 1960; Die Bilderhandschrift des Hamburger Stadtrechts 1497, erl. v. Reincke, H., 1968; Grundmann, G., Hamburg gestern und heute, 1972; Hamburg, Geschichte der Stadt und ihrer Bewohner, 1888-1980, hg. v. Jochmann, W., Bd. 1f. 1982ff.; Hanf, M., Hamburgs Weg in die praktische Unabhängigkeit vom schauenburgischen Landesherrn, 1986; Postel, R., Die Reformation in Hamburg, 1986; Stadt und Hafen, hg. v. Ellermeyer, J., 1986; Hamburg im Zeitalter der Aufklärung, hg. v. Stephan, J./Winter, H., 1989; Das alte Hamburg (1500-1848/49), hg. v. Herzig, A., 1989; Seegrün, W., Hamburg-Bremen, LexMA 4 1989, 1885ff.; Stadtgeschichte Hamburg, red. v. Schöller, A., 1990; Postel, R., Hamburg-Bremen 1974-1989 (Sammelbericht), Bll. f. dt. LG. 126 (1990), 625ff.; Klessmann, E., Geschichte der Stadt Hamburg, 7. A. 1994; Die Stadt im westlichen Ostseeraum, Bd. 1 1995, 93; Hamburg-Lexikon, hg. v. Kopitzsch, F. u. a., 1998; Krieger, M., Geschichte Hamburgs, 2006. (AAAAheld11aktuellmitregisterfürheld12NURHIERARBEITEN20151101.docx)

 

Herzegowina (Landschaft, Land). Das Gebirgsland im Nordwesten der Balkanhalbinsel an der Neretwa (Neretva) zählte in römischer Zeit zur Provinz Dalmatia und wurde seit dem 7. Jahrhundert von Südslawen besiedelt. Im Mittelalter gehörte es zum Herrschaftsbereich Kroatiens, Serbiens und Bosniens. Um die Mitte des 15. Jahrhunderts erlangte es als H. (Herzogsland des Stefan Vukčić) eine gewisse Selbständigkeit, wurde aber 1465/1482 von den Türken erobert. 1878 wurde es nach dem russisch-türkischen Vertrag mit Bosnien von Österreich okkupiert und 1908 annektiert. 1918 kam es zu Jugoslawien, wurde aber nach dessen Auflösung 1995 Teil der Föderation Bosnien-Herzegowinas und der Serbischen Republik.
L.: Cirkovic, S., Herzegowina, LexMA 4 1989, 2189; Dzaja, S., Bosnien-Herzegowina, 1994; Haselsteiner, H., Bosnien-Hercegovina, 1996; Gabriel, K., Bosnien-Herzegowina, 1878, 2003. (AAAAheld11aktuellmitregisterfürheld12NURHIERARBEITEN20151101.docx)

 

Hessen-Darmstadt (Landgrafschaft, Großherzogtum). Darmstadt geht vermutlich auf ein karolingisches Jagdhaus im geschlossenen Reichsgut um Frankfurt zurück und erscheint im 11. Jahrhundert als Darmundestat in der Grafschaft Bessungen des Hochstifts Würzburg. 1256 belehnte das Hochstift die Grafen von Katzenelnbogen mit der Grafschaft. 1479 fiel Katzenelnbogen nach dem Aussterben der Grafen an Hessen. 1567 wurde Darmstadt bei der Erbteilung nach Philipp dem Großmütigen unter Georg I. Residenz der lutherischen Linie Hessen-Darmstadt der Landgrafen von Hessen, die mit rund 1300 Quadratkilometern und 20000 Einwohnern etwa ein Achtel Hessens geerbt hatte. H. gewann erbweise 1583 von Hessen-Rheinfels Schotten, Stornfels und Homburg vor der Höhe, kaufte 1600 Mörfelden und erbte 1604 die südliche Hälfte Hessen-Marburgs (mit Gießen), die ihr nach heftigsten Auseinandersetzungen mit Hessen-Kassel endgültig aber erst 1648/1650 zugesprochen wurde. 1607 gründete H. die lutherische Landesuniversität Gießen. Von 1609 bis 1643 zweigte sich Hessen-Butzbach, 1622 das 1866 erloschene Hessen-Homburg ab. 1736 erwarb H. die Grafschaft Hanau-Lichtenberg (mit Pirmasens), überzog aber durch prunkvolle Hofhaltung bei weitem seine Mittel. Um 1806 zählte es zum Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken. Durch § 7 des Reichsdeputationshauptschlusses vom 25. 2. 1803 gewann H. zum Ausgleich für die Grafschaft Hanau-Lichtenberg und die Aufhebung von Rechten über Wetzlar und Frankfurt sowie für die Abtretung der Ämter Lichtenau und Willstädt an Baden und von Katzenelnbogen, Braubach, Ems, Cleeberg bzw. Kleeberg, Eppstein und des Dorfes Weiperfelden an Nassau-Usingen das zum Erzstift Köln gehörige Herzogtum Westfalen (Brilon, Arnsberg, bis 1815) mit Volkmarsen, die mainzischen Ämter Gernsheim, Bensheim, Heppenheim, Lorsch, Fürth im Odenwald, Steinheim, Alzenau, Vilbel, Rockenberg, Hassloch, Astheim, Hirschhorn, die mainzischen Güter Mönchhof, Gundhof und Klaraberg (Klarenberg), die pfälzischen Ämter Lindenfels, Umstadt, Otzberg, Alzey (teilweise) und Oppenheim (teilweise), den Rest des Hochstifts Worms, die Abteien Seligenstadt und Marienschloss bei Rockenburg, die Propstei Wimpfen und die Reichsstadt Friedberg (insgesamt 100 Quadratmeilen mit 218000 Einwohnern), so dass das (in die Provinzen Starkenburg, Oberhessen und Westfalen gegliederte) Land nunmehr 175 Quadratmeilen mit 520000 Einwohnern umfasste. Von Baden tauschte es (die Reichsstadt) Wimpfen ein. 1806 fielen die Grafschaft Erbach und reichsritterschaftliche Gebiete an. Außerdem umfasste das bisherige Gebiet Hessen-Darmstadts die Oberämter Gießen (mit den Städten Gießen und Staufenberg, den Gerichten Lollar, Heuchelheim und Steinbach) und Nidda, die Ämter und Städte Allendorf, Grünberg, Homberg/Ohm, Alsfeld, Grebenau, Lauterbach, Ulrichstein, Schotten, Rosbach (Roßbach), Butzbach, Königsberg, Biedenkopf und Battenberg, die Ämter Burg-Gemünden (Burggemünden), Stornfels, Bingenheim, Petterweil (Peterweil), Cleeberg, Hüttenberg, Blankenstein, Itter und Breidenbacher Grund (Grund Breidenbach), einige adlige Besitzungen (die Zent Lauterbach, die Gerichte Engelrod und Ober-Ohmen [Oberohm], den rabenauischen oder Londorfer Grund, das Busecker Tal (Buseckertal) mit 9 Dörfern und das Gericht [Gebiet] Frohnhausen mit 2 Dörfern). 1806 wurde die Landgrafschaft anlässlich des Beitrittes zum Rheinbund zum Großherzogtum erhoben. Außerdem mediatisierte sie bis 1815 Hessen-Homburg. 1815 erhielt Hessen-Darmstadt für die Abgabe Westfalens an Preußen das Fürstentum Isenburg-Birstein (Offenbach), Worms, Alzey und Bingen, 1816 die Festung Mainz. Pirmasens kam an Bayern. Insgesamt umfasste das Land damit 152,75 Quadratkilometer mit 720000 Einwohnern. Seit 1816 nannte sich der Landesherr von H. Großherzog von Hessen und bei Rhein. 1866 musste H. das seit 1622 einer Nebenlinie zugehörige, 1866 zurückgefallene Hessen-Homburg sowie die Kreise Biedenkopf und Vöhl an Preußen abtreten und mit Preußen eine Militärkonvention eingehen, die faktisch den Verlust der politischen und militärischen Selbständigkeit bedeutete. Außerdem musste es sich dem Norddeutschen Bund anschließen. 1871 wurde es Bundesstaat des Deutschen Reiches. Von 1918 bis 1945 folgte dem Großherzogtum der Volksstaat Hessen, in dem 1933 die Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei die Macht übernahm und der mit seinen rechtsrheinischen Gebieten am 19. 9. 1945 in Großhessen aufging, das sich seinerseits seit 1. 12. 1946 Land Hessen nannte. 1968 erlosch die Linie Darmstadt der ehemaligen Landgrafen von Hessen.
L.: Wolff 255; Zeumer 553 II b 28; Wallner 695 OberrheinRK 2; Großer Historischer Weltatlas III 22 (1648) D3, III 38 (1789) C2; Hof- und Staatshandbuch des Großherzogtums Hessen, 1835ff.; Hattemer, K., Entwicklungsgeschichte Darmstadts, 1913; Blass, G., Das Stadtbild von Darmstadt und seine Entwicklung, 1927; Müller, A., Aus Darmstadts Vergangenheit, 3. A. 1939; Das Rhein-Maingebiet vor 150 Jahren, 1787, entworfen v. Strecker, K., hg. v. Wagner, W., 1939; Kissel, O., Neuere Territorial- und Rechtsgeschichte des Landes Hessen, 1961; Nahrgang, K., Stadt- und Landkreis Offenbach am Main, 1963; Schmidt, K., Darmstädter Bürgerbuch, 1964; Demandt, K., Geschichte des Landes Hessen, 2. A. 1972, Neudruck 1980; Kromphardt, D., Hessen-Darmstadt in der Rheinbundzeit, Magisterarbeit Geschichtswissenschaft Gießen 1979; Knodt, M., Die Regenten von Hessen-Darmstadt, 1989; Schulz A., Herrschaft durch Verwaltung, 1991; Lange, T., Hessen-Darmstadts Beitrag, 1993. (AAAAheld11aktuellmitregisterfürheld12NURHIERARBEITEN20151101.docx)

 

Italien (Halbinsel, Königreich). Der 768 von König Karl dem Großen den Langobarden abgewonnene Teil Italiens, den König bzw. Kaiser Otto der Große 951/962 wieder an das deutsche Reich zog und in dem sich seit dem 11. Jahrhundert nach Selbständigkeit strebende Kommunen entwickelten, zerfiel seit dem hohen Mittelalter in zahlreiche Reichslehen (10 größere Herzogtümer und 250 kleine Lehen). Nach dem Scheitern der Idee eines einheitlichen Imperiums unter der Herrschaft der Staufer stand I. für drei Jahrhunderte im Zeichen verhältnismäßig selbständiger Mittelstaaten mit teils fürstlicher oder quasifürstlicher Spitze (Visconti, Este, Gonzaga), teils republikanischer Gestaltung (Venedig, Genua, Lucca, Siena), denen der Kirchenstaat und das Königreich (beider) Sizilien (mit Neapel) im Süden gegenüberstanden. Als dem Heiligen Römischen Reich angehörige Teile Italiens galten vor allem: Fürstentum Carrara, Fürstentum Castiglione, Fürstentum Comacchio, Fürstentum Correggio, Fürstentum Doria, Herzogtum Ferrara, Herzogtum Finale, Herzogtum Florenz (Toscana), Herzogtum Genua (leugnete Reichszugehörigkeit wurde aber zu Reichssteuern herangezogen), Herzogtum Guastalla, Lucca (leugnete die Reichszugehörigkeit, wurde aber zu Reichssteuern herangezogen), Herzogtum Mailand (Modena-Reggio), Herzogtum Mantua, Herzogtum Massa, Herzogtum Mirandola, Herzogtum Modena, Herzogtum Monaco, Herzogtum Montferrat, Neapel, Herzogtum Novellara, Herzogtum Parma, Herzogtum Piacenza, Savoyen (Savoyen-Piemont, Reichsstand, der nicht mehr zu den Reichstagen erschien, weil er sich für souverän hielt), Sizilien, Soramo, Herzogtum Spinola, Toscana/Toskana sowie Venedig. Mit dem Zug Frankreichs gegen die auf die Anjou gefolgte aragonesische Seitenlinie in Neapel (1494) wurde I., in dem es in der Neuzeit 137 Bistümer gab, zum Streitobjekt zwischen Frankreich und Spanien/Habsburg, in dem Spanien/Habsburg die Vorherrschaft gewann. Nach dem Aussterben der spanischen Habsburger (1700) erhielt nach dem spanischen Erbfolgestreit (1701-1713/1714) die spanische Linie der französischen Bourbonen den Süden (Neapel, Sizilien), Österreich den Norden (Mailand). Infolge des Aussterbens einheimischer Dynastien fielen Toskana und Mantua an Österreich, Parma-Piacenza dagegen an Frankreich. Die verbleibenden Herzöge von Savoyen-Piemont gewannen 1713 den Königstitel mit Sizilien, das sie 1720 gegen Sardinien tauschten (Königreich Sardinien). 1731 bestanden 13 lombardische Reichslehen (u. a. Mailand, Mantua, Montferrat, Mirandola, Gonzagische Fürstentümer), 19 ligurische Reichslehen (u. a. Gebiete der Doria), 20 bononesische Reichslehen (u. a. Modena, Ferrara, Gebiete der Spinola und der Doria), 10 toskanische Reichslehen (u. a. Florenz, Piombino, Soramo, Comacchio) und 11 tirnisanische Reichslehen (u. a. Fürsten von Massa, Malaspina). Zwischen 1734 und 1737 brach die Reichsitalienpolitik zusammen (vgl. Calice, Veppo, Avulla, Spigno, Novi, Gavi, Palladio, Val di Taro, Albano (bzw. Albanum), Pavia, Angleria, Castro, Malgrate, Siena). Seit 1796 drang wiederum Frankreich in I. ein und errichtete verschiedene Republiken, die später teils Frankreich eingegliedert wurden (Doria, Ferrara, Finale, Lucca, Mirandola, Neapel, Novellara, Spinola, Soramo), teils in französisch beherrschte Königreiche umgewandelt wurden. 1815 wurden Österreich (Lombardo-Venetien, Toskana, Modena) und die Bourbonen (Neapel-Sizilien, Lucca, 1847 Parma-Piacenza) wieder nach I. zurückgeführt. Piemont-Savoyen gewann Genua. Als Folge des erwachenden Nationalgefühls und des sog. risorgimento kam es 1859 zum sardinisch-piemontesisch-französischen Feldzug gegen Österreich, das 1859 die Lombardei räumen musste. 1860 wurden Toskana, Modena, Parma und die Romagna an Sardinien (Sardinien-Piemont, Piemont) angeschlossen, das seinerseits Savoyen an Frankreich abgeben musste. Danach wurden die Bourbonen aus Neapel-Sizilien vertrieben. Auch die Marken und Umbrien wurden Sardinien (Sardinien-Piemont, Piemont) angegliedert. Viktor Emanuel II. nahm 1861 den Titel eines Königs von I. an. 1866 wurde Venetien (Österreichs) gewonnen und 1860/1870 der Kirchenstaat bis auf geringe Reste eingezogen. Am 23. Mai 1915 erklärte I. seinem Verbündeten Österreich-Ungarn den Krieg und gewann danach Südtirol. S. a. Lombardei.
L.: Aretin, Das alte Reich 2, 92ff.; Punti essenziali toccanti la Commissione Imperiale in Italia im Akt Plenipotenz 3 des Haus-, Hof- und Staatsarchivs Wien; Moser, J., Compendium juris publici moderni imperii Romani oder Grundriß der heutigen Staatsverfassung des Römischen Kayserthums, 1729; Overmann, A., Die Besitzungen der Großgräfin Mathilde von Tuscien nebst Regesten ihrer Urkunden, 1892 (Diss.); Croce, B., Storia dell‘età barocca in Italia, 1929; Goez, W., Italien im Mittelalter, Bd. 1f. 1942; Pieri, P., Il Rinascimento e la crisi militare italiana, 1952; Landogna, F., Storia d‘Italia, 1957; Waley, D., Die italienischen Stadtstaaten, 1960; Storia d‘Italia, ed. Valeri, N. F., 2. A. Bd. 1ff. 1965ff.; Kramer H., Geschichte Italiens, Bd. 1f. 1968; Volpe, Storia d‘Italia, Bd. 1f. 1968ff.; Haverkamp, A., Herrschaftsformen der Frühstaufer in Reichsitalien, 1970f.; Storia d'Italia, Bd. 1ff. 197ff.; Keller, H., Adelsherrschaft und städtische Gesellschaft in Oberitalien (9.-12. Jahrhundert), 1979; Schumann, R., Geschichte Italiens, 1983; Goez, W., Grundzüge der Geschichte Italiens in Mittelalter und Renaissance, 1984; Fellner, F., Die österreichische Geschichtsforschung über Italien, 1985; Italien-Ploetz. Italienische Geschichte zum Nachschlagen, bearb. v. Schwarzkopf, J., 1986; Haverkamp, A., Italien im hohen und späten Mittelalter, 1056-1454, Handbuch der europäischen Geschichte, 2. A. 1987; Lill, R., Geschichte Italiens in der Neuzeit, 4. A. 1988; Seidlmayer, M., Geschichte Italiens, 2. A. 1989; Haverkamp, A., Italien, LexMA 5 1990, 705ff.; Die großen Familien Italiens, hg. v. Reinhardt, V., 1992; Indice biografico italiano, hg. v. Nappo, T., Bd. 2ff. 1993; Chielloni, C. u. a., Italien, 3. A. 1995; Italien-Lexikon, hg. v. Brütting, R., 1995; Die deutsche und italienische Rechtskultur, hg. v. Mazzacane, A. u. a., 1995; Chittolini, G., Città, comunità e feudi regali, 1996; Pauler, R., Die deutschen Könige und Italien, 1997; Jones, P., The Italian city-State, 1997; Reinhardt, V., Geschichte Italiens, 2003; Italy in the Central Middle Ages 1000-1300, hg. v. Abulafia, D., 2004; Weber, C., Episcopus et princeps- italienische Bischöfe als Fürsten, Grafen und Barone vom 17. bis zum 20. Jahrhundert, 2010. (AAAAheld11aktuellmitregisterfürheld12NURHIERARBEITEN20151101.docx)

 

Ivrea (Stadt, Markgrafschaft). I. am Austritt der Dora Baltea aus dem Aostatal wurde 100 v. Chr. als römische Kolonie Eporedia gegründet. Später war es Sitz eines Herzogs der Langobarden, dann Mittelpunkt einer Piemont und Ligurien umfassenden Mark eines Markgrafen der Franken. 1015 ging die Macht an den Bischof über. Im 12. und 13. Jahrhundert erlangte I. Selbständigkeit und wurde von kaiserlichen Vikaren und italienischen Potentaten beherrscht. 1238 nahm Kaiser Friedrich II. die Stadt ein. In der zweiten Hälfte des 13. Jahrhunderts kam I. formell zur Markgrafschaft der Markgrafen von Montferrat. Nach mehrfachem Herrschaftswechsel fielen Stadt und Markgrafschaft seit dem 14. Jahrhundert (1313) an die Grafen von Savoyen.
L.: Großer Historischer Weltatlas II 48a (1815-1866) B2; Hofmeister, A., Marken und Markgrafschaften im italienischen Königreich, 1906, MIÖG-Ergänzungsbd. 7; Carandini, F., Vecchia Ivrea, 3. A. 1963; Sergi, G., Ivrea, LexMA 5 1990, 841. (AAAAheld11aktuellmitregisterfürheld12NURHIERARBEITEN20151101.docx)

 

Kehdingen (Land). Das etwa 47 Kilometer lange und 2,5 bis 9 Kilometer breite Marschland links der Unterelbe zwischen unterer Schwinge und Ostemündung, das durch mehrere Elbarme inselartig aufgeteilt war, wurde schon in vorgeschichtlicher Zeit besiedelt. 1157 erscheinen hier innerhalb der Grafschaft Stade liberi homines de Kedinghis, deren Name mit mittelniederländisch omkaden, eindeichen, in Verbindung gebracht wird. Seit dem 13. Jahrhundert kam das Land mit der Grafschaft Stade (1236) an das Erzstift Bremen, das seine Herrschaft durch mehrere Feldzüge (1274, 1300, 1306, 1336) sicherte, aber die weitgehenden Rechte der Bewohner nicht zu beseitigen vermochte. Seit 1397 bildete K. mit anderen Marschländern den vierten Stand des Erzstifts. Das seine Selbständigkeit weithin wahrende Land schloss im 15. Jahrhundert verhältnismäßig unabhängig verschiedene politische Bündnisse. 1648 kam es an Schweden und verlor seine seit 1594 bestrittene Landstandschaft. 1720 wurde es Hannover einverleibt, dem 1866 Preußen und 1946 Niedersachsen folgten. Seit 1932/1933 ist K. Teil des Kreises Stade.
L.: Wolff 431; Poppe, H., Vom Lande Kehdingen. Ein Beitrag zu seiner Geschichte und Kultur, 1924; Polenz, P. v., Landschafts- und Bezirksnamen, 1961, II, 49, III, 10; Hofmeister, A., Besiedlung und Verfassung der Stader Elbmarschen im Mittelalter, 1979f.; Schmidt, H., Kehdingen, LexMA 5 1990, 1095. (AAAAheld11aktuellmitregisterfürheld12NURHIERARBEITEN20151101.docx)

 

Kniphausen, Knyphausen (Herrlichkeit, Reichsherrschaft). 1496 erwarb Fulf von Inhausen die um die Burg K. nordwestlich von Wilhelmshaven gelegene Herrschaft K. (Kirchspiele Accum, Sengwarden, Fedderwarden) in Oldenburg. Nach Verlust an Jever 1547 und Rückgewinn kam K. 1623/1624 durch Entscheidung des Reichskammergerichts an Oldenburg als Nachfolger Jevers. 1667 erlangte es infolge eines Fideikommisses für Graf Anton von Aldenburg zusammen mit Varel wieder Selbständigkeit. Im 18. Jahrhundert wurde es infolge Testaments Anton Günthers von Oldenburg eine Reichsherrschaft (1737) der Grafen von Bentinck. Von 1808 bis 1813 unterstand es Frankreich und danach der Hoheit Oldenburgs. 1828 umfasste die Herrlichkeit K. etwa 2800 Einwohner. Nach einem 1835 entbrannten Erbstreit kam sie 1854 zusammen mit Varel durch Verkauf wieder an Oldenburg und damit K. 1946 an Niedersachsen.
L.: Wolff 496f.; Großer Historischer Weltatlas III 38 (1789) C1; Zimmerli, G., Kulturbilder aus der friesischen Vergangenheit, 1905; Grundig, E., Der Kampf um Kniphausen 1836, Oldenburg. Jb. 51 (1951). (AAAAheld11aktuellmitregisterfürheld12NURHIERARBEITEN20151101.docx)

 

Lausanne (Hochstift, Residenz). Nach vorrömischen Vorläufern entstand auf einem Bergsporn über dem Genfer See die römische Siedlung Lousanna (Lousonna) (108 v. Chr.). Noch in römischer Zeit wurde in Aventicum (Aventiacum, Avenches) südwestlich von Bern ein Bistum gegründet, das beim Vordringen der Alemannen zunächst nach Windisch (Vindonissa) und um 600 (585-594) in das sicherere L. verlegt wurde. Es unterstand dem Erzbischof von Besançon (bis 1801, seitdem exemt), gelangte 1032 mit Burgund an das Reich und wurde bis in das 13./14. Jahrhundert als Reichsfürstentum angesehen. Die weltliche Herrschaft beruhte auf der 1011 erfolgten Verleihung der Grafschaft Waadt, zu der 1079 Teile der Güter Rudolfs von Rheinfelden kamen. Die Herrschaft wurde durch die Vögte (bis 1218 Herzöge von Zähringen, dann Grafen von Savoyen) allmählich entfremdet. Die Stadt L. gewann weitgehende Selbständigkeit. 1536 eroberte Bern Waadt und führte die Reformation ein. Der Bischof verlor 1538 seine weltlichen Rechte in L. und seinen Sitz im Reichsfürstenrat. Seit 1613 hatte er seinen Sitz in Freiburg im Üchtland. 1798 wurde die Berner Herrschaft beseitigt und L. Hauptstadt des Kantons Waadt der Schweiz.
L.: Großer Historischer Weltatlas II 66 (1378) D5; Maillefer, P./Boissonas, F., Lausanne, Genf 1923; Hüffer, H., Die Territorialmacht der Bischöfe von Lausanne in ihrer Entwicklung bis zum Ende der Zähringer 1218, Zs. f. schweiz. Geschichte 4 (1924); Biaudet, J./Biaudet, E., Lausanne, 1947¸; Höfe und Residenzen im spätmittelalterlichen Reich, hg. v. Paravicini, W., 2003, 1, 555, 1, 2, 323. (AAAAheld11aktuellmitregisterfürheld12NURHIERARBEITEN20151101.docx)

 

Lombardei (Landschaft). Das Gebiet der nordwestlichen Poebene war ursprünglich von Kelten besiedelt, die seit 222 v. Chr. allmählich in das römische Reich eingegliedert wurden. Nach dessen Zerfall wurden Norditalien und Mittelitalien (einschließlich der nordwestlichen Poebene) von den Langobarden erobert und erstmals 629 als Langobardia im geographischen Sinn bezeichnet. 774 fiel das Gebiet der Langobarden an die Franken. Am Ende des 11. Jahrhunderts erlangten die Städte der nordwestlichen Poebene wie Pavia, Mailand, Como oder Cremona Selbständigkeit. In Städtebünden wandten sie sich gegen die Staufer. Nach langen Kämpfen traten Signorien an die Stelle der Städte. Die Vormachtstellung gewann Mailand. Den Osten erlangte Venedig. 1535 kam das 1395 zum Herzogtum erhobene Mailand als Reichslehen an Spanien. 1714 fiel die L. nach dem spanischen Erbfolgekrieg an Österreich. 1797 wurde sie von Frankreich besetzt (Teil der Zisalpinischen Republik, seit 1805 des napoleonischen Königreiches Italien). 1815 wurde das Gebiet mit Venetien zum Lombardisch-Venezianischen Königreich (Lombardo-Venetien) Österreichs vereinigt. 1859 verlor Österreich die Lombardei an Sardinien, 1866 Venetien an das neue Königreich Italien (1861).
L.: Großer Historischer Weltatlas II 34 (1138-1254) F4; Rota, E., L'Austria in Lombardia, 1911; Hochholzer, H., Das geschichtliche Raumgefüge der Kulturlandschaft Oberitaliens, 1956; Arbinger, N., Komitat, Adel und städtische Kommune in der Lombardei während des 11. und 12. Jahrhunderts, Diss. phil. Wien 1967; Dilcher, G., Die Entstehung der lombardischen Stadtkommune, 1967; Margaroli, P., Lombardei, LexMA 5 1991, 2094; Mazohl-Wallnig, B., Österreichischer Verwaltungsstaat, 1993; Longobardia e longobardi nell’Italia meridionale, hg. v. Andenna, G. u. a., 1996. (AAAAheld11aktuellmitregisterfürheld12NURHIERARBEITEN20151101.docx)

 

Lübeck (Reichsstadt). Der Name L. (Liubice, Schönort?) erscheint erstmals in der zweiten Hälfte des elften Jahrhunderts für eine am Unterlauf der Trave bei Bad Schwartau gelegene slawische Siedlung mit Burg und Handelsniederlassung. Nach ihrer Zerstörung (1127/1138) wurde ihr Name 1143 auf eine 6 Kilometer traveaufwärts von Graf Adolf II. von Schauenburg (Schaumburg) am Zusammenfluss von Trave und Wakenitz angelegte deutsche Siedlung, die eine ältere slawische Siedlung Buku fortsetzte, übertragen. Sie ging nach einem Brand (1157) 1158 an den an ihr sehr interessierten Herzog Heinrich den Löwen über, der sie (1159) erneuerte und um 1161/1163 mit besonderen, in einer wohl etwas verfälschten Fassung von 1226 überlieferten Rechten ausstattete. 1160 (1163?) wurde das Bistum Oldenburg/Holstein nach L. verlegt. Nach dem Sturz Heinrichs des Löwen (1180) fiel L. an Kaiser Friedrich I. Barbarossa und erhielt 1181 und in erweitertem Umfang 1188 eine Bestätigung seiner Rechte. Durch Eroberung kam es von 1201/1202 bis 1225 an Dänemark. Durch Privileg vom 14. 6. 1226 wurde es Reichsstadt (specialis civitas et locus imperii), erlangte aber niemals die eigentliche Reichsstandschaft. Die welfische Burg wurde geschleift. Infolge seiner verkehrsgünstigen Lage zwischen Nowgorod und Brügge wurde es bald einer der wichtigsten Handelsplätze Europas (1350 18000 Einwohner, 1400 20000, 1502 25444). Im 14. Jahrhundert wurde L. Führerin der 1282 erstmals erwähnten Hanse. Sein besonderes Recht (1188 ius Lubicense, um 1225 lateinisch, um 1240 mittelniederdeutsch aufgezeichnet) wurde an mehr als 100 Städte zwischen Tondern und Narwa verliehen. 1329 erwarb es Travemünde, 1359 das Pfand an Mölln (bis 1683). 1420 wurden mit Sachsen-Lauenburg und Hamburg Bergedorf und die Vierlande erobert. 1529 wurde die Reformation eingeführt. In der Grafenfehde gegen Dänemark (1534-1536) verlor das seit 1512 zum niedersächsischen Reichskreis zählende L. seine führende Stellung, in die Hamburg eintrat. Die schwere Schädigung des Handels im Dreißigjährigen Krieg führte zu weiterem wirtschaftlichem Niedergang. Um 1800 war die Stadt 5 Quadratmeilen groß und hatte 45000 Einwohner. Durch § 27 des Reichsdeputationshauptschlusses vom 25. 2. 1803 wurde L. als Reichsstadt erhalten und für die Abtretung der von ihrem Hospital abhängenden Dörfer und Weiler in Mecklenburg mit Gütern des Hochstifts entschädigt. Von 1811 bis 1813 gehörte L. zu Frankreich. 1815 wurde es als Freie und Hansestadt des Deutschen Bundes anerkannt. Am 18. 4. 1848 erhielt diese eine neue, 1851 und 1875 revidierte Verfassung. 1866 trat L. dem Norddeutschen Bund und 1868 dem Deutschen Zollverein bei. 1918/1919 erfolgte der Übergang zum parlamentarischen System. Am 1. 4. 1937 verlor L. durch Reichsgesetz seine Selbständigkeit und ging an Preußen (Schleswig-Holstein) über. 1946 kam es an Schleswig-Holstein.
L.: Wolff 455f.; Zeumer 552ff. III a 3; Wallner 707 NiedersächsRK 20; Großer Historischer Weltatlas II 66 (1378) F2, II 78 (1450) G3, III 22 (1648) E2, III 38 (1789) D1; Kellenbenz, H., Die Hanse und die Städte Lübeck, Hamburg und Bremen, (in) Geschichte der deutschen Länder, Bd. 1; Schroeder 89ff.; Die Territorien des Reichs 6, 114; Bauer 1, 307; Urkundenbuch der Stadt Lübeck, hg. v. Verein für Lübeck. Geschichte, Bd. 1-11 1843ff.; Hoffmann, M., Geschichte der freien und Hansestadt Lübeck, Bd. 1f. 1889ff.; Rörig, F., Der Markt von Lübeck, 1922; Geschichte der freien und Hansestadt Lübeck, hg. v. Endres, F., 1926; Fink, G., Lübecks Stadtgebiet, FS Rörig, F., 1953; Brandt, A. v., Geist und Politik in der lübeckischen Geschichte, 1954; Ebel, W., Lübecker Ratsurteile, Bd. 1ff. 1955ff.; Schönherr, Lübeck - einst und jetzt, 1959; Krabbenhöft, G., Verfassungsgeschichte der Hansestadt Lübeck, 1969; Raiser, E., Städtische Territorialpolitik im Mittelalter. Eine vergleichende Untersuchung ihrer verschiedenen Formen am Beispiel Lübecks und Zürichs, 1969; Ebel, W., Lübisches Recht, Bd. 1 1971; Köbler, G., Das Recht an Haus und Hof im mittelalterlichen Lübeck, (in) Der Ostseeraum, hg. v. Friedland, K., 1980; Ebel, W., Jurisprudencia Lubicensis. Bibliographie des lübischen Rechts, 1980; Neue Forschungen zur Geschichte der Hansestadt Lübeck, hg. v. Graßmann, A., 1985; Hoffmann, E., Der Aufstieg Lübecks zum bedeutendsten Handelszentrum an der Ostsee in der Zeit von der Mitte des 12. bis zur Mitte des 13. Jahrhunderts, Zs. d. Vereins f. Lübeckische Geschichte und Altertumskunde 66 (1986); Schneider, G., Gefährdung und Verlust der Eigenstaatlichkeit der freien und Hansestadt Lübeck und seine Folgen, 1986; Falk, A./Hammel, R., Archäologische und schriftliche Quellen zur spätmittelalterlich-neuzeitlichen Geschichte der Hansestadt Lübeck, 1987; Prange, W., Der Landesteil Lübeck 1773-1937, (in) Geschichte des Landes Oldenburg, 1987; Friederici, A., Das Lübecker Domkapitel im Mittelalter. 1160-1400, 1987; Lübeckische Geschichte, hg. v. Graßmann, A., 1988, 2. A. 1989, 4. A. 2008; Hammel-Kiesow, R., Lübeck, LexMA 5 1991, 2146; Die Stadt im westlichen Ostseeraum, Bd. 1 1995, 263; Demski, R., Adel und Lübeck, 1996; Lutterbeck, M., Der Rat der Stadt Lübeck, 2002. (AAAAheld11aktuellmitregisterfürheld12NURHIERARBEITEN20151101.docx)

 

Mantua (Stadtkommune, Reichsvikariat, Markgrafschaft, Herzogtum). M. am Mincio wurde vermutlich von den Etruskern gegründet und kam nach der gotischen und langobardischen Zeit (603) 774 an das fränkische Reich. Hier war es Sitz eines Bistums und einer Grafschaft (819), die im 10. Jahrhundert (977) an das Haus Canossa (Markgrafen von Tuszien) fiel. Nach dessen Ende (1115) erlangte M. Selbständigkeit und trat 1167 dem Bund der lombardischen Städte bei. 1236 eroberte Kaiser Friedrich II. die danach bald wieder unabhängige Stadt. 1263 entstand unter den Bonaccolsi eine Signorie. 1311 bestätigte König Heinrich VII. den in den Kämpfen der großen Geschlechter der Stadt siegreichen Rinaldo Bonaccolsi-Passerino als Reichsvikar. 1329 verlieh Kaiser Ludwig der Bayer Luigi Gonzaga das Reichsvikariat über M., das dieser zu einer umfassenden Herrschaft ausbaute. Kaiser Sigmund erhob 1432 Gianfrancesco Gonzaga zum Markgrafen, Kaiser Karl V. 1530 Frederigo II. zum Herzog von M. Dieser gewann 1536/1559 die 1574 zum Herzogtum erhobene Markgrafschaft Montferrat hinzu. Nach dem Aussterben der italienischen Hauptlinie der Gonzaga 1627 versuchte der Kaiser, die Länder M. und Montferrat als erledigte Reichslehen einzuziehen und an Spanien auszugeben, doch fiel das Herzogtum nach dem mantuanischen Erbfolgekrieg 1630/1631 an den Duc de Nevers (eine jüngere Linie der Gonzaga), der einen Teil Montferrats an Savoyen abtreten musste, das seinerseits Pinerolo (Pignerolo) an Frankreich verlor. Im spanischen Erbfolgekrieg zog Kaiser Leopold I. M. wegen des Übertritts des letzten Nevers zu Frankreich als erledigtes Reichslehen ein und vereinigte es bis auf das 1703 an Savoyen gegebene restliche Montferrat 1745 mit dem bereits früher an Habsburg/Österreich gefallenen Herzogtum Mailand. 1801 erhob Napoleon nach der Eroberung Mantuas dieses zur Hauptstadt der Zisalpinischen Republik (1805 Königreich Italien), doch kam es nach den Befreiungskriegen (1810 Erschießung Andreas Hofers) 1814 zum Lombardo-Venetischen Königreich Österreichs zurück (Festungsviereck M., Verona, Peschiera, Legnago). 1859 wurde es mit Venetien vereinigt und kam 1866 an das neue Königreich Italien (1861).
L.: Großer Historischer Weltatlas II 48 (1300) D2, II 78 (1450) G4, III 12 (16./17. Jh.) D2, III 22 (1648) E6; Schneider, B., Der mantuanische Erbfolgestreit, 1905; Quazza, R., La guerra per la successione di Mantua, Bd. 1f. 1925f.; Brinton, S., The Gonzaga lords of Mantua, 1927; Mantova, hg. v. Coniglio, G./Faccioli, E./Paccagnini, G., La storia, Bd. 1ff. 1958ff.; Colorni, V., Il territorio mantovano nel Sacro Romano Impero (800-1274), 1959; Mardi, B., Mantuanitas vergiliana, 1963; Schmid, E., Mantua, Cremona, Lodi, 1964; Pescasio, L., Parnasco mantovano, 1969-1971; Mozzarelli, C., Lo stato gonzaghesco. Mantua dal 1328 al 1707, (in) Storia d’Italia, hg. v. Galasso, G., 17 1979, 359; Vaini, M., Dal Comune alla Signoria, 1986; Lazzarini, I., Mantua, LexMA 6 1992, 206; Lazzarini, I., Fra un principe e altri stati, 1996; Schlinker, S., Fürstenamt und Rezeption, 1999, 192. (AAAAheld11aktuellmitregisterfürheld12NURHIERARBEITEN20151101.docx)

 

Merxheim (Ganerbschaft). Aus dem 11. Jahrhundert sind Güter mehrerer ritterlicher Familien in M. (Merkedesheim) bei Bad Kreuznach bekannt. Von 1358 bis 1442 bildete M. eine selbständige Herrschaft. Deren Inhaber wechselten mehrfach, bis um 1789 die Selbständigkeit verlorenging. S. Preußen (Rheinprovinz), Rheinland-Pfalz.
L.: Geschichtlicher Atlas von Hessen, Inhaltsübersicht 34. (AAAAheld11aktuellmitregisterfürheld12NURHIERARBEITEN20151101.docx)

 

Minden (Hochstift, Fürstbistum, Fürstentum, Residenz). M. an einem wichtigen Übergang über die Weser wird erstmals 796 genannt (Minda). Um 803/804 (?) wurde dort durch Kaiser Karl den Großen unter dem um 790 zum Bischof ernannten Erkanbert (von Fulda) ein Bistum mit der Diözese zwischen Hunte und Aller (Hannover, Celle, Soltau, Dümmersee, Polle, Nienburg) eingerichtet, das zur Erzdiözese Köln gehörte. 961 erhielt es die Immunität, 977 Markt, Münze und Zoll. Vögte waren seit etwa 1073/1080 die billungischen Herzöge von Sachsen bzw. seit etwa 1096 bis 1398 die Herren vom Berge (Hausberge). M. gewann ein kleines Herrschaftsgebiet (etwa ein Viertel der Diözese), für das es 1180 nach dem Sturz Herzog Heinrichs des Löwen die Herzogsgewalt erhielt. Es entsprach nach dem vorübergehenden Erwerb Hamelns von Fulda (1259-1277, dann an die Welfen) und der Grafschaft Stemwede (Stenvede), dem Verlust Stolzenaus an die Grafen von Hoya (1336) sowie nach dem Anfall der Herrschaft der Edlen von (Haus-)Berg (Hausberge) 1398 etwa den Kreisen Lübbecke und M. (Schlüsselburg, Hausberge, Rahden, Bünde, Oldendorf (Preußisch Oldendorf), Löhne) und war damit eines der kleinsten geistlichen Fürstentümer des Reiches. Seine Vogtei stand bis 1397 den Edlen vom Berge zu. Im Hochstift erlangte die Stadt M. schon in der ersten Hälfte des 13. Jahrhunderts eine gewisse Selbständigkeit. Im 16. Jahrhundert kam das früh von der Reformation erfasste, zum niederrheinisch-westfälischen Reichskreis zählende M. unter den Einfluss der Herzöge von Braunschweig-Wolfenbüttel. 1661 starb der letzte Bischof. 1648 wurde es gegen Abfindung der Lüneburger Welfen mit Osnabrück als Entschädigung für Vorpommern Brandenburg zugesprochen, das es in ein weltliches Fürstentum umwandelte und 1719 verwaltungsmäßig mit der Grafschaft Ravensberg verband. Das Domkapitel bestand bis 1810 fort. Das Fürstentum enthielt die beiden unmittelbaren Städte M. und Lübbecke und die Ämter Hausberge, Petershagen, Reineberg, Rahden und Schlüsselburg. 1807/1808 ging es im Königreich Westphalen auf, das 1811 die Teile links der Weser mit der Stadt M. an Frankreich verlor. 1813/1814 nahm es Preußen wieder in Besitz und gliederte es 1815 der Provinz Westfalen an. 1946 kam das Gebiet zu Nordrhein-Westfalen.
L.: Wolff 330f.; Zeumer 553 II b 34; Wallner 702 WestfälRK 12; Großer Historischer Weltatlas II 66 (1378) E2, III 22 (1648) D2, III 38 (1789) C1; Ledebur, L. v., Das Fürstentum Minden und die Grafschaft Ravensberg, 1825, Neudruck 2009; Richtering, H./Kittel, E., Westfalen-Lippe, (in) Geschichte der deutschen Länder, Bd. 1; Holscher, L., Beschreibung des vormaligen Bistums Minden nach seinen Grenzen, Archidiakonaten, Gauen und alten Gerichten, 1877, Nachdruck o. J.; Spannagel, K., Minden-Ravensberg unter brandenburgisch-preußischer Herrschaft 1648-1719, 1894; Hoogeweg, H., Die Urkunden des Bistums Minden bis 1300, 1898; Frie, B., Die Entwicklung der Landeshoheit der Mindener Bischöfe, 1909; Mindener Geschichtsquellen, hg. v. Löffler, K., Bd. 1ff. 1917ff.; Blotevogel, H., Die älteste brauchbare Karte des ehemaligen Fürstentums Minden. Die Schloenbachsche Handschriftenkarte von 1772, Mindener Heimatblätter 6 (1937); Blotevogel, H., Studien zur territorialen Entwicklung des ehemaligen Fürstentums Minden, Diss. phil. Münster 1939; Krieg, M., Kleine Chronik von Minden, 1950; Dammeyer, W., Der Grundbesitz des Mindener Domkapitels, 1957; Scriverius, D., Die weltliche Regierung des Mindener Stifts von 1140 bis 1397, Bd. 1f. 1966ff.; Assmann, H., Beiträge zur Geschichte des Kreises Minden 1816-1945, (in) Mitt. des Mindener Geschichtsvereins 40 (1968), 79; Köbler, G., Gericht und Recht in der Provinz Westfalen (1815-1945), FS G. Schmelzeisen, 1980, 172; Ausgrabungen in Minden, hg. v. Trier, B., 1987; Leutheusser, H., Rechtsanwaltschaft und Justiz in Minden, (1989); Brandt, H./Hengst, K., Victrix Mindensis ecclesia, 1990; Hemann, F., Minden, LexMA 6 1992, 631; Linnemeier, B., Jüdisches Leben im alten Reich, 2000: Höfe und Residenzen im spätmittelalterlichen Reich, hg. v. Paravicini, W., 2003, 1, 570, 1, 2, 382; Die Lehnsregister der Bischöfe von Minden bis 1324, bearb. v. Kemkes, H. u. a., 2010 (768 Belehnungen); Sunderbrink, B., Revolutionäre Neuordnung auf Zeit, 2015. (AAAAheld11aktuellmitregisterfürheld12NURHIERARBEITEN20151101.docx)

 

Modena (Stadtkommune, Herzogtum). M. geht auf das römische Mutina zurück, das seinerseits einer ligurischen und keltischen Siedlung folgte. In der Mitte des 4. Jahrhunderts wurde es Sitz eines Bischofs. In langobardischer und fränkischer Zeit war es Sitz eines Grafen. 961 unterstand es dem Haus Canossa. Danach erlangte es Selbständigkeit (1135 Konsuln). Von 1288 bis 1306 und von 1335/1336 bis 1796 stand es unter der Herrschaft der Este, die 1471 vom Papst auch mit Ferrara belehnt wurden. 1452 wurde es durch Kaiser Friedrich III. zusammen mit Reggio nell’Emilia zum Herzogtum erhoben. Beim Erlöschen der Hauptlinie zog der Papst 1597 Ferrara ein. 1628/1631 konnte Correggio erworben werden, 1711 Mirandola und 1728/1737 Novellara. Nach der Besetzung durch Frankreich wurde am 16. 10. 1796 in M. die Vereinigung des Herzogtums mit Bologna, Ferrara und Reggio zur Zispadanischen Republik beschlossen, die 1797 in der Zisalpinischen Republik und 1805 im Königreich Italien Frankreichs aufging. Durch den Reichsdeputationshauptschluss vom 25. 2. 1803 gelangten Breisgau und Ortenau als Entschädigung an den Herzog von M. (Modena-Breisgau) bzw. das verschwägerte Haus Österreich-Este, fielen aber 1805/1806 an Baden. 1814 kam das Herzogtum M. an Österreich-Este (zurück). 1859/1860 wurde es mit dem Königreich Italien (1861) vereinigt. Das Haus Österreich-Este starb 1875 aus.
L.: Collana di storiografia modenese, 1964ff.; Barbieri, A., Modena ieri e oggi, 1965; Santini, G., Lo stato estense tra riforme e rivoluzione, 1983; Storia illustrata di Modena, hg. v. Golinelli, P./Muzzioli, G., 1990f.; Golinelli, P., Modena, LexMA 6 1992, 708; Rölker, R., Adel und Kommune in Modena, 1994; Schlinker, S., Fürstenamt und Rezeption, 1999, 193. (AAAAheld11aktuellmitregisterfürheld12NURHIERARBEITEN20151101.docx)

 

Novara (Stadtkommune). Das aus einer ligurisch-keltischen Siedlung hervorgegangene antike N. in der westlichen Poebene wurde unter Cäsar römisches Munizipium und im vierten nachchristlichen Jahrhundert Bischofssitz. Im 11. Jahrhundert gewann es Selbständigkeit, wurde aber 1110 von Kaiser Heinrich V. zerstört. Im 14. Jahrhundert (1322) fiel es an die Visconti. Mit dem Herzogtum Mailand kam es von 1500 bis 1524 an Frankreich, 1535 an Spanien, 1714 an Österreich, 1735 an Sardinien und damit 1861 an Italien.
L.: Großer Historischer Weltatlas II 48 (1300) C2; Novara e il suo territorio, 1952; Cognasso, F., Storia di Novara, 1971; Andenna, G., Novara, LexMA 6 1993, 1300; Behrmann, T., Domkapitel und Schriftlichkeit in Novara, 1994. (AAAAheld11aktuellmitregisterfürheld12NURHIERARBEITEN20151101.docx)

 

Padua (Stadtkommune). P. am Bacchiglione in der nördlichen Poebene, dem das 601 von den Langobarden zerstörte römische, 301 v. Chr. erstmals erwähnte Patavium (um 200 n. Chr. 50000 Einwohner) voranging, wurde in der Mitte des 4. Jahrhunderts Sitz eines Bischofs und im 10. Jahrhundert Mittelpunkt einer von Otto I. eingerichteten Grafschaft. 1164 erlangte es Selbständigkeit. An die Stelle der 1137 erstmals genannten Konsuln traten im 13. Jahrhundert als Leitungsorgan(e) Podestà. 1222 erhielt es eine Universität. Im 13. und 14. Jahrhundert (1318-1405 unter der Herrschaft der Carrara, 30000 Einwohner, 63000 Bewohner außerhalb der Mauern) erlangte es die Herrschaft über Vicenza, Bassano und Feltre. 1405/1406 geriet es selbst unter die Herrschaft Venedigs. 1797 fiel es mit Venetien an Österreich, 1815 an das Lombardo-Venetianische Königreich (Lombardo-Venezianisches Königreich) Österreichs, das 1866 an das neue Königreich Italien (1861) abgetreten werden musste.
L.: Großer Historischer Weltatlas II 48 (1300) D2; Cappelletti, G., Storia di Padova, Bd. 1f. 1874ff.; Zorzi, E., Il territorio padovano nel periodo di traspasso da comitato a comune, 1930; Gasparotto, C., Padua, 1973; Castagnetti, A., I conti di Vincenza e di Padova dall’età ottoniana al Comune, 1981; Collodo, S., Una società in trasformazione, Padova tra XI e XV secolo, 1990; Gaffuri, L., Padua, LexMA 6 1993, 1617; Tilatti, A., Istituzioni e culto dei santi a Padova, 1997; Kohl, G., Padua unter den Carrara, 1998; Rippe, G., Padoue et son contado, 2003. (AAAAheld11aktuellmitregisterfürheld12NURHIERARBEITEN20151101.docx)

 

Parma (Stadtkommune). Die etruskische Gründung P. am Nordfuß des Apennins wurde 183 v. Chr. römisch. Seit dem 4. Jahrhundert n. Chr. geriet P. zunehmend unter die Herrschaft seiner Bischöfe, die in fränkischer Zeit Grafschaftsrechte gewannen. Im 12. Jahrhundert erlangte es eine gewisse Selbständigkeit (1140 Konsuln). Seit 1322 gehörte es rechtlich zum Kirchenstaat des Papstes, stand aber tatsächlich vielfach unter der Herrschaft Mailands (1346-1447, 1449-1500) und Frankreichs (1500-1512, 1515-21). 1545 wurde es durch Papst Paul III. Teil des Herzogtums Parma und Piacenza, das 1860 Sardinien bzw. 1861 dem neuen Königreich Italien eingegliedert wurde. S. Parma und Piacenza.
L.: Bazzi, T./Benassi, U., Storia di Parma, Bd. 1ff. 1899ff.; Drei, G., Le carte degli archivi parmensi, Bd. 1ff. 1924ff.; Cortellini, L., Storia di Parma, 1953; Pighini, G., Storia di Parma e i suoi personaggi più illustri, 1965; Schuhmann, R., Authority and the Commune: Parma 833-1133, 1973; Fumagalli, V., Terra e società nell’Italia padana. I secoli IX e X, 1976; Chittolini, G., La formazione dello stato regionale e le istituzioni del contado. Secoli XIV e XV, 1979; Greci, R., Parma medievale, 1992; Greci, R., Parma, LexMA 6 1993, 1735. (AAAAheld11aktuellmitregisterfürheld12NURHIERARBEITEN20151101.docx)

 

Piacenza (Stadtkommune). P. nahe dem mittleren Po wurde 218 v. Chr. am nördlichen Endpunkt der römischen Via Aemilia als Colonia Placentina, Placentia, gegründet. Seit dem 4. Jahrhundert war es Sitz eines Bischofs. Im 6. Jahrhundert fiel es an die Langobarden, 724 an die Franken. 996/997 verlieh Kaiser Otto III. den Ort dem Bischof. Am Ende des 11. Jahrhunderts wurde P. Stadtkommune (Konsuln 1126). Im 12. und 13. Jahrhundert gehörte P. dem lombardischen Städtebund an. 1313/1336 kam es an die Visconti von Mailand, erlangte aber mehrfach zeitweise republikanische Selbständigkeit. 1512 fiel es an den Kirchenstaat, unter dem es 1545 dem Herzogtum Parma und Piacenza zugeteilt wurde. 1860 kam es an Sardinien, 1861 an Italien. S. Parma und Piacenza.
L.: Cerri, L., Piacenza ne’suoi monumenti, 1908; Ottolenghi, E., Storia di Piacenza dalle origini sono all’anno 1918, 1947; Panorami di Piacenza, hg. v. Nasalli Rocca, E., 1955; Storia di Piacenza, Bd. 1f. 1984ff.; Il registrum Magnum, hg. v. Falconi, E. u. a., Bd. 1ff. 1984ff.; Racine, P., Piacenza, LexMA 6 1993, 2123; Zumhagen, O., Religiöse Konflikte und kommunale Entwicklung, 2001; Storia della diocesi di Piacenza, hg. v. Ceriotti, L. u. a., 2004. (AAAAheld11aktuellmitregisterfürheld12NURHIERARBEITEN20151101.docx)

 

Richold (reichsunmittelbare Herrschaft), niederländ. Rijckholt. Am Anfang des 14. Jahrhunderts trennte sich von Gronsfeld bzw. Gronsveld südöstlich von Maastricht im Herzogtum Limburg die aus Burg und Dorf R. bestehende Herrschaft R. ab. 1496 wurde sie von ihren Schöffen zum sog. Sonnenlehen erklärt. Im 16. Jahrhundert wurde sie zur Baronie erhoben. Die vielfach den Besitzer wechselnde Herrschaft gehörte am Ende des 18. Jahrhunderts zu den nicht eingekreisten Reichsteilen des Heiligen Römischen Reiches. 1806 verlor sie durch Frankreich die Selbständigkeit. 1815/1839 kam sie zur Provinz Limburg (Südlimburg) der Niederlande.
L.: Wolff 498. (AAAAheld11aktuellmitregisterfürheld12NURHIERARBEITEN20151101.docx)

 

Saterland (Land). Das von Hochmooren umgebene S. südwestlich von Oldenburg war anfangs wohl von Westfalen besiedelt und stand unter der lockeren Herrschaft der Grafen von Tecklenburg. Seit dem 11. Jahrhundert bildete sich unter dem Einfluss zusiedelnder Friesen ein unter Berufung auf Karl den Großen zur Selbständigkeit strebendes Land. Nach dem Zusammenbruch der Oberherrschaft Tecklenburgs kam das S. 1400 an das Hochstift Münster, 1803 an Oldenburg und damit 1946 an Niedersachsen.
L.: Sello, G., Saterlands ältere Geschichte und Verfassung, 1896; Bröring, J., Das Saterland, Bd. 1f. 1897ff.; Heimatkunde des Herzogtums Oldenburg, Bd. 1 1913; Polenz, P. v., Landschafts- und Bezirksnamen, 1961, II, 49, III, 23, Sagelteraland, ‚Saterland‘. (AAAAheld11aktuellmitregisterfürheld12NURHIERARBEITEN20151101.docx)

 

Schleswig (Herzogtum, Residenz). Seit karolingischer Zeit war das Gebiet an Eider und Schlei zwischen Dänemark und dem fränkisch-deutschen Reich umstritten. Zwischen 1025 und 1035 verzichtete Kaiser Konrad II. hierauf. Etwa zu dieser Zeit übernahm die nördlich der Schlei gelegene Siedlung S. die vorher dem südlich der Schlei gelegenen Handelsplatz Haithabu zugekommene Vorortstellung. Seit Ende des 11. Jahrhunderts/Anfang des 12. Jahrhunderts setzte der König von Dänemark Verwandte als Statthalter (lat. praefectus, dän. jarl) für dieses Gebiet (Südjütland) ein. Dem Statthalter Knut Laward (1115-1131) gelang es seit 1115, seine Herrschaft auch über die slawischen Abodriten im östlichen Holstein (Wagrien) auszudehnen. Schon im 12. Jahrhundert und dann seit 1232 trug der Statthalter den Titel Herzog (lat. dux) und behauptete mit Hilfe der seit 1237 verschwägerten Grafen von Holstein aus dem Haus Schauenburg (Schaumburg) die relative Selbständigkeit Schleswigs gegenüber Dänemark (1261 Erblichkeit als Fahnenlehen Dänemarks). 1326 erzwang Graf Gerhard III. von Holstein den Ausschluss der einheitlichen Herrschaft über Dänemark und S. und sicherte sich 1330 eine Anwartschaft auf das (staatsrechtlich) damit von Dänemark getrennte S. 1375 starb das dänisch-schleswigsche Herzogshaus aus. 1386 erlangte der Graf von Holstein das Herzogtum S. als Lehen Dänemarks. Seitdem blieben S. und das vom Reich lehnbare Holstein in fester staatsrechtlicher Verbindung (Schleswig-Holstein). 1440 musste der König von Dänemark den Grafen von Holstein die erbliche Belehnung mit dem Herzogtum S. Dänemarks zugestehen. 1448 veranlasste der Graf von Holstein die Wahl seines Neffen Christian von Oldenburg zum König von Dänemark (Christian I.). Als mit Adolf VIII. das Haus Schauenburg (Schaumburg) der Grafen von Holstein und Herzöge von S. 1459 ausstarb, wählten die Stände am 2. 3. 1460 König Christian I. von Dänemark, Graf von Oldenburg, zum Herzog von Schleswig (Personalunion Dänemarks mit Schleswig-Holstein). 1474 erhob Kaiser Friedrich III. Holstein, Dithmarschen, Wagrien und Stormarn zum reichsunmittelbaren Herzogtum. Nach Christians Tode 1481 wählten die Stände seine beiden Söhne (König Johann von Dänemark und Friedrich) zu Landesherren. 1490 teilten beide das Land bei ideeller Einheit in einen königlichen (Segeberger) Anteil und einen herzoglichen (Gottorper [Gottorfer]) Anteil in bunter Gemengelage. Friedrich wurde 1524 zum König von Dänemark gekrönt und vereinigte die Herzogtümer Schleswig und Holstein wieder.
L.: Falck, N., Das Herzogtum Schleswig in seinem gegenwärtigen Verhältnis zu dem Königreich Dänemark und zu dem Herzogtum Holstein, 1816, Neudruck 2008; Sach, A., Geschichte der Stadt Schleswig nach urkundlichen Quellen, 1875; Philippsen, H., Kurzgefasste Geschichte der Stadt Schleswig, 1926; Brandt, O., Geschichte Schleswig-Holsteins, 6. A. 1966; Brandt, O./Klüver, W., Geschichte Schleswig-Holsteins, 8. A. 1981; Greve, K., Zentrale Orte im Herzogtum Schleswig, 1987; Die Stadt im westlichen Ostseeraum, Bd. 1 1995, 47; Höfe und Residenzen im spätmittelalterlichen Reich, hg. v. Paravicini, W., 2003, 1, 905; Die Fürsten des Landes. Herzöge und Grafen von Schleswig, Holstein und Lauenburg, hg. v. Rasmussen, C. u. a., 2008. (AAAAheld11aktuellmitregisterfürheld12NURHIERARBEITEN20151101.docx)

 

Schwäbisch Hall (Reichsstadt). Das Gebiet von S. am Kocher war seit der mittleren Steinzeit besiedelt. Bereits die Kelten beuteten die dortige Salzquelle aus. 1037 wird der Ort erstmals erwähnt (Halle). Von den Grafen von Comburg (Komburg) kam er im 12. Jahrhundert (um 1116) erbweise an die Staufer, von denen ihm Friedrich I. Barbarossa Stadtrecht verlieh. Schon zu ihrer Zeit wurde S. eine der wichtigsten Münzprägestätten des Reiches (Heller um 1200 erstmals bezeugt). 1276 wurde die Stadt mit der Befreiung von auswärtigen Gerichten Reichsstadt. 1280 setzte sie ihre Selbständigkeit gegenüber den Schenken von Limpurg (Schüpf) durch. 1382 erwarb sie das Schultheißenamt. Die von ihr ausgehende Münze erlangte als Heller erhebliche Verbreitung. 1484 erhielt sie allgemein den seit 1191 aufkommenden Namen S. Im 14. bis 16. Jahrhundert erwarb sie ein verhältnismäßig großes, im 15. Jahrhundert mit einer Heeg umgebenes Herrschaftsgebiet (Kirchberg, Ilshofen, Teile von Künzelsau, Honhardt, Vellberg, 1541 Burg Limpurg. Seit dem 15. Jahrhundert rechnete sich S. zu dem schwäbischen Reichskreis (bzw. Schwaben). Von 1522 bis 1534 führte es die Reformation ein. Um 1800 zählte es zum Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken. 1802/1803 kam S. mit 6 Quadratmeilen bzw. 330 Quadratkilometer Gebiet und 21000 Einwohnern an Württemberg, das 1804 die Salzquellen verstaatlichte und 1812/1827 die Rechte der Siederfamilien gegen Rente abkaufte. In Württemberg wurde die Stadt Sitz eines Oberamts. 1934 wurde der Name S. amtlich eingeführt. 1951/1952 kam die Stadt mit Württemberg an Baden-Württemberg.
L.: Wolff 213; Zeumer 552ff. III b 9; Wallner 686 SchwäbRK 24; Großer Historischer Weltatlas II 66 (1378) E4, II 78 (1450) F4, III 22 (1648) D4, III 38 (1789) C4; Riedenauer 129; Schroeder 369ff.; Gmelin, J., Die Hällische Geschichte, 1896; Swiridoff, P., Schwäbisch Hall. Die Stadt. Das Spiel auf der Treppe, 1955; Wunder, G./Lenckner, G., Die Bürgerschaft der Reichsstadt Hall von 1395 bis 1600, 1956; Die Urkunden des Archivs der Reichsstadt Schwäbisch Hall, Bd. 1 (1156-1399), bearb. v. Pietsch, F., 1967; Der Kreis Schwäbisch Hall, hg. v. Biser, R., 1968, 2. A. 1976; Wunder, G., Probleme der Haller Geschichte, 1974; Wunder, G., Die Bürger von Hall, 1980; Studien zur Geschichte der Stadt Schwäbisch Hall, hg. v. hist. Verein für Württembergisch Franken, 1980; Döring, W., Die Mediatisierung der ehemaligen Reichsstadt Hall durch Württemberg 1802/03, 1982; Nordhoff-Behne, H., Gerichtsbarkeit und Strafrechtspflege in der Reichsstadt Schwäbisch Hall seit dem 15. Jahrhundert, 2. A. 1986; Hall in der Napoleonzeit, hg. v. Akermann, M. u. a., 1987; Dürr, R., Mägde in der Stadt, 1995; Lorenz, S., Schwäbisch Hall, LexMA 7 1995, 1605; Lau, T., Bürgerunruhen und Bürgerprozesse, 1999; Iländer, B., Verfassung und Verwaltung der Reichsstadt Hall vom Ende des Dreißigjährigen Krieges bis zum Ende der Reichsstadtzeit (1648-1806), Diss. jur. Tübingen 2000. (AAAAheld11aktuellmitregisterfürheld12NURHIERARBEITEN20151101.docx)

 

Schwyz (Gebiet, freie Leute?, Kanton). Das 972 erstmals als Suittes bezeichnete Gebiet zwischen Vierwaldstätter See, Zuger See und Zürichsee unterstand dem Kloster Einsiedeln und der Reichsvogtei Zürich. Die freien Bewohner erlangten aber unter der landgräflichen Gewalt der 1173 den Grafen von Lenzburg in der Reichsvogtei folgenden Grafen von Habsburg (Laufenburg) 1240 durch Kaiser Friedrich II. in Parallele zu den Leuten von Uri Freiheitsrechte, aus denen sie die Reichsunmittelbarkeit ableiteten, die von Habsburg stets bestritten wurde. 1273 fiel S. an König Rudolf von Habsburg. Nach dessen Tode 1291 schloss die Landsgemeinde ein ewiges Bündnis mit Uri und Unterwalden. Durch den Sieg bei Morgarten gewannen diese drei Landsgemeinden politische Selbständigkeit. Im 14. und 15. Jahrhundert dehnte S. seinen Herrschaftsbereich aus (Untermarch 1386, Einsiedeln 1394/1424, Küssnacht 1402, Mittelmarch 1405, Pfäffikon und Wollerau 1440, gemeinsam mit Glarus 1436 Uznach und Gaster). Von 1798 bis 1803 gehörte es zum Kanton Waldstätte der Helvetischen Republik, wurde dann aber wieder hergestellt. 1817 erlangte es Gersau. 1831 erhielt es eine Verfassung, die 1876 und 1898 modernisiert wurde.
L.: Wolff 522; Großer Historischer Weltatlas II 72 b (bis 1797) F2; Fassbind-Rigert, T., Geschichte des Kantons Schwyz, Bd. 1ff. 1832ff.; Castell, A., Geschichte des Landes Schwyz, 1954; Walder, U., Brevier Schwyz, 1987; Schwyz – Portrait eines Kantons, 1991; Wiger, J., Schwyz, LexMA 7 1995, 1651f. ; Adler, B., Die Entstehung der direkten Demokratie, 2006. (AAAAheld11aktuellmitregisterfürheld12NURHIERARBEITEN20151101.docx)

 

Soest (freie Stadt, Residenz des Erzbischofs von Köln). In S. in Westfalen ist eine Besiedlung bereits um 600 wahrscheinlich und im 8. Jahrhundert nachweisbar. An der Kreuzung des Hellweges mit einer Nord-Süd-Straße wird S. (zu) 836 erstmals genannt (villam Sosat, „Siedlungsstelle“?). Im 10. Jahrhundert errichtete der Erzbischof von Köln in S. eine Pfalz. Um 1000 besaß die Siedlung das Münzrecht und um 1100 das Marktrecht. Sein im 12. Jahrhundert ausgebildetes Recht wurde an etwa 60 westfälische Städte weitergegeben und hat auch das Stadtrecht von Lübeck beeinflusst. Auf Grund seiner günstigen wirtschaftlichen Bedingungen (Verkehrslage, Salzquellen) wurde S. eine bedeutende Handelsstadt und einer der vier westfälischen Vororte der Hanse. 1225 zerstörten die Bürger die erzbischöflich-kölnische Burg. 1279 übernahmen sie die Stadtvogtei von den Grafen von Arnsberg. 1444 lehnte sich S., um sich von Köln zu lösen, vertraglich an den Herzog von Kleve an. Die dadurch ausgelöste Soester Fehde endete 1449 mit der Trennung der Stadt S. und ihres seit 1274 erworbenen Herrschaftsgebiets von zehn Kirchspielen (49 Dörfer, 220 Quadratkilometer) in der Soester Börde vom Erzstift Köln. Der damit erreichten Selbständigkeit folgte ein wirtschaftlicher Niedergang. 1531 wurde die Reformation eingeführt. 1645/1669 kam S. als Folge des Überganges Kleves (1609/1666) an Brandenburg bzw. Preußen, 1946 an Nordrhein-Westfalen.
L.: Wolff 319; Klocke, F. v., Studien zur Soester Geschichte, Bd. 1f. 1927ff.; Schwartz, H., Kurze Geschichte der ehemals freien Hansestadt Soest, 1949; Deus, W., Die Soester Fehde, 1949; Rothert, H., Das älteste Bürgerbuch der Stadt Soest, 1958; Diekmann, K., Die Herrschaft der Stadt Soest über ihre Börde, Diss. jur. Münster 1962, (in) Westfäl. Zs. 115 (1965), 101; Stech, A., Die Soester Stadtrechtsfamilie, 1965; Deus, W., Soester Recht, 1969ff.; Soest, Stadt - Territorium - Reich, hg. v. Köhn, G., 1981; Dösseler, E., Soests auswärtige Beziehungen, T. 1f. 1988; Wenzke, B., Soest, Diss. phil. Bonn 1990; Soest, hg. v. Widder, E. u. a., 1995; Fahlbusch, F., Soest, LexMA 7 1995; 2021ff.; Schöne, T., Das Soester Stadtrecht, 1998; Höfe und Residenzen im spätmittelalterlichen Reich, hg. v. Paravicini, W., 2003, 1, 2, 536; Escher, M. u. a., Die urbanen Zentren, 2005, 2, 568; Jülich, S., Die frühmittelalterliche Saline von Soest im europäischen Kontext, 2007; Flöer, M./Korsmeier, C., Die Ortsnamen des Kreises Soest, 2009; Soest, hg. v. Ehbrecht, W., Bd. 1 2010. (AAAAheld11aktuellmitregisterfürheld12NURHIERARBEITEN20151101.docx)

 

Stedingen (Landschaft, freie Bauerngemeinde). Die im 12. Jahrhundert in den Weserniederungen nordwestlich Bremens sowie nördlich und südlich der unteren Hunte angesiedelten, persönlich freien, dem Erzstift Bremen aber grundzinspflichtigen und zehntpflichtigen friesischen und niedersächsischen Bauern (Leute am Gestade?) leisteten (seit 1204?) gegen die Versuche des Erzbischof von Bremen und der Grafen von Oldenburg, sie leibeigen zu machen, Widerstand, wurden aber 1234 im Stedingerkreuzzug vernichtend geschlagen. Das Land wurde zwischen dem Erzbistum Bremen und den Grafen von Oldenburg als den erzbischöflichen Vögten geteilt, wobei Oldenburg den größeren, nördlich der Hunte gelegenen Teil erhielt. Die Stedinger mussten künftig Zins und Zehnt entrichten, behielten aber eine genossenschaftliche Selbständigkeit im Deichwesen. 1547 fiel auch der südlich der Hunte gelegene Teil an Oldenburg. Über Oldenburg kam S. 1946 an Niedersachsen.
L.: Probst, W., Die weltliche Regierung des Erzbischofs Gerhard II. von Bremen, Diss. phil. Jena 1922 (masch.schr.); Goens, H./Ramsauer, B., Stedingen beiderseits der Hunte in alter und neuer Zeit, Oldenburg. Jb. 28 (1924); Stephan, H., Zur Geschichte der Stedinger, Oldenburg Jb. 46/47 (1942/1943); Deike, L., Die Entstehung der Grundherrschaft in den Hollerkolonien an der Niederweser, 1959; Polenz, P. v., Landschafts- und Bezirksnamen, 1961, II, 49, III, 10, Stedingen, Stade, Statland, Stedingerland; Meiners, G., Stedingen und die Stedinger, 1987; Schmid, H., Stedingen, LexMA 8 1996, 83. (AAAAheld11aktuellmitregisterfürheld12NURHIERARBEITEN20151101.docx)

 

Steiermark (Mark, Herzogtum, Bundesland). In das Gebiet zwischen den nördlichen Kalkalpen, dem oststeirischen Hügelland und dem pannonischen Tiefland, das schon in der Altsteinzeit besiedelt war, wanderten im 1. Jahrtausend n. Chr. die Noriker ein, mit denen sich später die keltischen Taurisker vermischten. 15 v. Chr./45 n. Chr. wurde das Land von den Römern erobert und als römische Provinz Noricum eingegliedert. Nach dem Durchzug verschiedener Germanenstämme während der Völkerwanderung wurde es seit 582 weitgehend von Slawen (Slowenen) besiedelt. 772 wurde es von Bayern besetzt und 788 dem fränkischen Reich einverleibt. Nach zeitweiliger Herrschaft der Ungarn wurde nach der Schlacht auf dem Lechfeld (955) 976 das Herzogtum Kärnten gebildet. Die zu Kärnten gehörige Kärntnermark (Mark an der Mur 970, marchia Carantana, karantanische Mark mit dem Mittelpunkt Hengistburg bei Wildon) unterstand zunächst bis 1035 den Grafen von Eppenstein, dann den Grafen von Wels-Lambach und seit etwa 1050/1056 den Markgrafen aus dem Geschlecht der Grafen von Traungau (Otakare) mit dem Sitz Steyr (Styraburg). 1122 wurde sie mit der Obersteiermark verbunden. Die Markgrafen Leopold (1122-1129) und Otakar III. (1129-1164) setzten unter Beerbung der Grafen von Eppenstein (1122), Sponheim (1147, u. a. Mark an der Drau) und Formbach-Pitten (1158) ihre Herrschaft durch und schufen die nun nach der Burg Steyr benannte Markgrafschaft S. 1180 wurden beim Sturz Heinrichs des Löwen Obersteiermark und Mittelsteiermark zum Herzogtum erhoben und damit lehnsrechtlich von Bayern, zu dem sie zwischenzeitlich gelangt waren, gelöst. 1186/1192 fiel dieses Herzogtum nach dem Aussterben der Traungauer auf Grund eines Erbvertrages von 1186 (Georgenberger Handfeste) an die verwandten Babenberger. Nach deren Aussterben 1246 kam die 1236 als Reichsland bezeichnete S. 1251 an König Ottokar II. von Böhmen, 1254 nach Aufteilung durch Vereinbarung an Ungarn (Gebiete zwischen Enns und Hausruck sowie um Pitten-Wiener Neustadt an Österreich), von 1260 bis 1276 an Böhmen und 1282 durch König Rudolf von Habsburg an Habsburg. Etwa zu dieser Zeit war auch der innere Ausbau durch deutsche Siedler vollendet. 1311 kam das Sanntal hinzu. 1379 gelangte die S. an die leopoldinische Nebenlinie Habsburgs, 1411 an den steirischen Zweig mit Sitz in Graz (S., Kärnten, Krain, Inneristrien, Triest). Dieser gewann bis 1493 alle habsburgischen Länder, von denen die 1456 um die Grafschaft Cilli und 1482 um das Gebiet von Windischgraz vermehrte S. durch zahlreiche Einfälle der Türken (seit 1471) und Ungarn verwüstet wurde. Von 1564 bis 1619 gehörte die S. zu den innerösterreichischen Ländern (Innerösterreich) mit weitgehender Selbständigkeit. 1585 gründete Erzherzog Karl die Universität Graz. Im 18. Jahrhundert wurden die Reste der innerösterreichischen Sonderstellung beseitigt. 1919/1920 kam das südliche, zu 86% von Slowenen besiedelte Drittel der S. (Untersteiermark) an Jugoslawien, während die übrige S. als Bundesland bei der Republik Österreich verblieb. Von 1938 (22. 5. 1938) bis 1945 war das 3965 Quadratkilometer umfassende Bundesland Burgenland mit der Hauptstadt Eisenstadt zwischen Niederösterreich (Niederdonau) und Steiermark (Südburgenland mit Güssing, Jennersdorf, Oberwart) aufgeteilt. Ab April 1941 unterstand die 1918 von Österreich getrennte Untersteiermark (erweitert um die Save-Gebiete und sechs oberkrainische Gemeinden sowie verringert um das Gebiet Prekmurje) rechtstatsächlich dem Gauleiter der Steiermark als dem Leiter der eingesetzten Zivilverwaltung des Deutschen Reiches und war damit vorübergehend wieder der S. eingegliedert.
L.: Wolff 27; Wallner 713 ÖsterreichRK 1; Großer Historischer Weltatlas II 34 (1138-1254) G4, II 66 (1378) H5, II 78 (1450) G4, III 22 (1648) F5; Lechner, K., Steiermark (Karantanische Mark), (in) Geschichte der deutschen Länder, Bd. 1; Schmutz, K., Historisch-topographisches Lexikon von Steiermark, Bd. 1ff. 1822f.; Urkundenbuch des Herzogthums Steiermark, hg. v. Zahn, J. v., Bd. 1ff. 1875ff.; Zahn, J. v., Ortsnamenbuch der Steiermark im Mittelalter, 1893; Pirchegger, H., Die Pfarren als Grundlage der politisch-militärischen Einteilung der Steiermark, (in) Abhandlungen zum Historischen Atlas der österreichischen Alpenländer, (in) Archiv für österr. Gesch. 102 (1913); Mell, A./Pirchegger, H., Steirische Geschichtsbeschreibungen als Quellen zum historischen Atlas der österreichischen Alpenländer, Beitr. z. Erforschung steirischer Geschichtsquellen 37-40 (1914); Pirchegger, H., Steiermark, (in) Erläuterungen zum Historischen Atlas der österreichischen Alpenländer, 1917, 1957; Mell, A., Grundriss der Verfassungs- und Verwaltungsgeschichte des Landes Steiermark, Bd. 1f. 1929; Heimatatlas der Steiermark, hg. v. hist. Ver. d. Steiermark, 1946-1949; Mayer, F./Kaindl, R./Pirchegger, H., Geschichte der Steiermark, Bd. 1ff. 4./5. A. 1958ff.; Atlas der Steiermark, hg. v. d. steiermärkischen Landesregierung, Redaktion Morawetz, S./Straka, M., 1949-1970, Erläuterungen 1973; Polenz, P. v., Landschafts- und Bezirksnamen, 1961, II, 50, III, 25, 31, Steiermark, Landname, Stirlant; Pirchegger, H., Die Untersteiermark in der Geschichte ihrer Herrschaften und Gülten, Städte und Märkte, 1962; Stock, K., Bibliographien, Sammelbibliographien und andere geographische Hilfsmittel der Steiermark, 1969; Die Steiermark. Land, Leute, Leistung, hg. v. Sutter, B., 1971; Paschinger, H., Steiermark, 1974; Das Werden der Steiermark, hg. v. Pferschy, G., 1980; Woisetschläger, K., Steiermark, 1982; 800 Jahre Steiermark und Österreich, hg. v. Pickl, O., 1992; Amon, K./Liebmann, M., Kirchengeschichte der Steiermark, 1993; Obersteiner, G., Theresianische Verwaltungsreformen im Herzogtum Steiermark, 1993; Ebner, H., Steiermark, LexMA 8 1996, 95ff.; Karner, S., Die Steiermark im 20. Jahrhundert, 2000; Binder, D./Ableitinger, A., Steiermark, 2001; Baltl, H., Die Steiermark im Frühmittelalter, 2004; Moll, M., Die Steiermark im ersten Weltkrieg, 2014. (AAAAheld11aktuellmitregisterfürheld12NURHIERARBEITEN20151101.docx)

 

Stralsund (fast unabhängige Stadt). Das 1209 gegründete S. am Strelasund gegenüber von Rügen erhielt 1234 deutsches Stadtrecht (von Rostock bzw. Lübeck). Es war Mitglied der Hanse und gehörte unter Wahrung weitgehender Selbständigkeit zu Pommern. 1648 kam es mit Pommern an Schweden, 1815 an Preußen und von 1949 bis 1990 (in Mecklenburg) zur Deutschen Demokratischen Republik.
L.: Wolff 404; Die Territorien des Reichs 6, 114; Geschichte der Stadt Stralsund, hg. v. Ewe, H., 1984; Ewe, R., Das alte Stralsund, 1994; Berwinkel, R., Weltliche Macht und geistlicher Anspruch, 2008. (AAAAheld11aktuellmitregisterfürheld12NURHIERARBEITEN20151101.docx)

 

Triest (Stadt, reichsunmittelbare Stadt Österreichs, Kronland). Die seit dem 2. vorchristlichen Jahrhundert römische Stadt Tergeste wurde 178 v. Chr. mit dem römischen Istrien verbunden. Seit dem 6. Jahrhundert war sie Bischofssitz. 787/788 kam sie zum fränkischen Reich. Im Mittelalter gewann sie Selbständigkeit gegenüber dem Bischof, der die Stadtherrschaft im 10. Jahrhundert (948) gewonnen hatte, gelangte aber 1202 durch Vertrag an Venedig. 1382 schloss sie sich nach wechselnden Herrschaftsverhältnissen Habsburg an. 1797, 1805 und 1809 besetzte, Frankreich die Stadt. 1809 wurde sie an die illyrischen Provinzen Frankreichs gegeben, kam aber 1814 an Österreich zurück, das sie 1815 seinem Königreich Illyrien zuteilte, 1818 in den Deutschen Bund aufnehmen ließ, 1849 - um der italienischen Unabhängigkeitsbewegung entgegenzukommen - zur reichsunmittelbaren Stadt erklärte und 1867 mit seinem Umland zu einem eigenen Kronland erhob. Am 31. 10. 1918 wurde T. von Italien besetzt und ihm 1919 abgetreten. Nach dem zweiten Weltkrieg wurde es von den Alliierten besetzt. 1945 sollte es internationaler Freistaat werden (1947 Territorio Libero di Trieste, mit 831 Quadratkilometern und 371000 Einwohnern), wurde aber 1954 an Italien zurückgegeben. Sein zugehöriges Hinterland wurde zwischen Italien ([Zone A] im Norden und Westen) und Jugoslawien ([Zone B] im Süden) aufgeteilt.
L.: Wolff 35; Wallner 713 ÖsterreichRK 1; Tamaro, A., Storia di Trieste, Bd. 1f. 1924; Nepitello, S., Storia di Trieste, 1934; Zahorsky, A., Triest. Schicksal einer Stadt, 1962; Bloise, D. u. a., La magistrature cittadine, 1982; Cammarosano, P., Triest, LexMA 8 1996, 1003f.; Fogar, G., Trieste in guerra, 1999; Valdevit, G., Il dilemma Trieste, 1999; Sluga, G., The Problem of Trieste and the Italo-Yugoslav Border, 2001. (AAAAheld11aktuellmitregisterfürheld12NURHIERARBEITEN20151101.docx)

 

Uri (Kanton). Das seit dem 7. Jahrhundert von Alemannen besiedelte Gebiet zwischen Sankt Gotthard und Vierwaldstätter See war im 8. Jahrhundert, in dem U. 732 erstmals erwähnt wird, Herzogsgut, das durch die Karolinger Königsgut wurde. 853 gab König Ludwig der Deutsche Königsgut im Land an das Kloster Fraumünster (Frauenmünster) in Zürich. Danach gehörte es zur Reichsvogtei Zürich, die seit dem 10. Jahrhundert die Grafen von Lenzburg, seit 1173 die Herzöge von Zähringen und von 1218 bis 1226 pfandweise die Grafen von Habsburg innehatten, die danach aber an das Reich zurückkam. 1231 bestätigte König Heinrich (VII.) die Reichsunmittelbarkeit (Reichsvögte Grafen von Rapperswil?), die 1274 auch König Rudolf von Habsburg anerkannte, nachdem U. im Interregnum infolge seiner Abgelegenheit tatsächlich weitgehende Selbständigkeit erlangt hatte. 1291 schloss sich U. mit Schwyz und Unterwalden gegen Habsburg im Bund der Waldstätte zusammen. Seit 1335 ist kein Reichsvogt in U. mehr nachweisbar. 1359 kaufte U. die Güter des von den Grafen von Rapperswil begünstigten Klosters Wettingen und löste danach auch die Rechte des Fraumünsters (Frauenmünsters) in Zürich ab. Darüber hinaus dehnte es sich auf Kosten von Glarus, der Abtei Engelberg und von Schwyz aus. 1410 nahm U. die Reichsvogtei Urseren in ein ewiges Landrecht auf und errang so die Herrschaft über die seit dem 13. Jahrhundert erschlossene Straße über den Sankt Gotthard. 1441 erlangte es von Mailand das Pfand an der Leventina, 1479/1480 diese selbst. Zusammen mit Unterwalden und Schwyz gewann U. Blenio, Riviera und Bellinzona. 1516 wurde in der Eidgenossenschaft der südliche und westliche Teil des Tessins erworben. 1798 kam der katholisch gebliebene Kanton mit Schwyz und Unterwalden zum Kanton Waldstätte der Helvetischen Republik, wurde aber 1803 mit rund 1075 Quadratkilometern wiederhergestellt. 1928 wurde die Landsgemeinde durch Urwahlen ersetzt.
L.: Wolff 521; Großer Historischer Weltatlas II 72 (bis 1797) F3; Matt, L. v. u. a., Uri, Basel 1946; Oechslin, M./Dahinden, H., Land am Gotthard, Zürich 1965; Innerschweiz und frühe Eidgenossenschaft, Bd. 2 1995; Hitz, F., Uri, LexMA 8 1996, 1297. (AAAAheld11aktuellmitregisterfürheld12NURHIERARBEITEN20151101.docx)

 

Varel (Häuptlinge, Herrschaft). 1124 wird V. am Jadebusen erstmals erwähnt. Es war Hauptort des friesischen Rüstringer Landesviertels Bovenjadingen, später selbständiger Häuptlingssitz. 1386 unterwarf sich V. den Grafen von Oldenburg. Bis 1465 konnte es eine gewisse Selbständigkeit wahren. Von 1577 bis 1647 kam es an die Linie Delmenhorst. 1651 ließ Graf Anton Günther von Oldenburg seinen unehelichen Sohn Anton zum Freiherren von Aldenburg und edlen Herren von V. erheben. 1663 wurde die edle Herrschaft V. mit Kniphausen zu einem Fideikommiss vereinigt. 1667 wurde Anton von Aldenburg Statthalter Dänemarks in Oldenburg und Delmenhorst, weswegen Dänemark nach seinem Tode von 1680 bis 1693 V. beschlagnahmte. 1693 wurde V., das zum niederrheinisch-westfälischen Reichskreis zählte, der Landeshoheit Oldenburgs unterstellt. 1733 kam V. über die Erbtochter der Grafen von Aldenburg an die Reichsgrafen von Bentinck, 1815 wieder unter die Oberhoheit von Oldenburg und damit 1946 zu Niedersachsen.
L.: Wolff 342; Wallner 702 WestfälRK 9; Jürgens, A., Wirtschafts- und Verwaltungsgeschichte der Stadt Varel, 1908; Henk, P., Allgemeine und gemeindepolitische Geschichte der Stadt Varel, 1920; Janssen, W., Burg und Schloss Varel, 1989. (AAAAheld11aktuellmitregisterfürheld12NURHIERARBEITEN20151101.docx)

 

Verona (Markgrafschaft, Stadtkommune, Stadtstaat). V. an der mittleren Etsch kam vielleicht von den Rätern 89 v. Chr. an die Römer. Wahrscheinlich war es seit dem 3. Jahrhundert Sitz eines Bischofs. Nach dem Sieg über Odoaker 489 errichtete in dem deutsch Bern genannten Ort Theoderich der Große (Dietrich von Bern) seine Residenz. Unter den Langobarden war Verona Sitz des Königs Alboin, ab 572 eines langobardischen Herzogs, ab 774 eines fränkischen Grafen. 952 trennte König Otto I. zur Sicherung des Brennerübergangs das Gebiet an der Etsch als Mark Verona vom Reich Berengars von Ivrea ab und belehnte damit den Herzog von Bayern. 976 kam diese Mark zum neuen Herzogtum Kärnten, war aber seit dem Aussterben der Eppenstein (Eppensteiner) 1122 nur noch durch Personalunion mit ihm verbunden, wurde später als Mark Treviso bezeichnet und verlor im Interregnum (1254-1273) ihre sachliche Bedeutung. Am Anfang des 12. Jahrhunderts erlangte die Stadt Selbständigkeit (1136 Konsuln). 1164/1167 war sie maßgeblich an der Gründung des lombardischen Städtebunds beteiligt. 1193 erwarb sie Garda und erweiterte damit ihr Herrschaftsgebiet erheblich. Nach einer Blütezeit unter Ezzelino da Romano (1222-1259, 1254 rund 30000 Einwohner) und den della Scala (Scaliger 1262-1387, 1263 Signorie) fiel V. 1387/1389 an die Visconti von Mailand und 1405 an Venedig. Mit Venetien kam es 1797 an Österreich, 1805 zum Königreich Italien Frankreichs, 1814 wieder an Österreich und 1866 mit Venetien an das neue Königreich Italien (1861).
L.: Großer Historischer Weltatlas II 18 (919-1056) G4, 66 (1378) F6; Cipolla, C., La storia politica di Verona, Verona 1954; Verona e il suo territorio, hg. v. Istituto per gli studi storici veronesi, 1960ff.; Mor, C. G., Verona e il suo territorio, 1964; Cipolla, C., Compendio della storia politica di Verona, 1976; Castagnetti, A., La Marca veronese-trevigniana, 1986; Varanini, G., Verona, LexMA 8 1996, 1546ff. (AAAAheld11aktuellmitregisterfürheld12NURHIERARBEITEN20151101.docx)

 

Wismar (Herrschaft). W. (1167 aqua Wissemara) geht in seinen städtischen Anfängen auf flandrisch-sächsische Siedlung am Ende des 12. Jahrhunderts zurück. 1211 ist ein Hafen belegt. 1229 wird W. an der Ostsee als Stadt lübischen Rechts erstmals erwähnt. Sie unterstand trotz großer Selbständigkeit (1229 burgenses, 1241 Rat, 1308/1373 Erwerb der Vogtei) der Herrschaft Mecklenburgs. Von 1256/1257 bis 1358 war sie Residenz. Von 1555 bis 1621 gehörte sie zu Mecklenburg-Schwerin. 1648 kam sie als Reichslehen an Schweden, wobei die Mitgliedschaft für W. (3,3 Quadratmeilen mit 9600 Einwohnern) im niedersächsischen Reichskreis zwischenzeitlich ruhte, wurde aber 1803 von Mecklenburg-Schwerin pfandweise und 1903 infolge Verzichts auf das Einlösungsrecht seitens Schwedens endgültig zurückgewonnen. Mit Mecklenburg kam W. 1945 zur sowjetischen Besatzungszone. In dieser gelangte es in Mecklenburg von 1949 bis 1990 zur Deutschen Demokratischen Republik (Bezirk Rostock).
L.: Wolff 443; Wallner 707 NiedersächsRK 24; Die Territorien des Reichs 6, 114; Witte, H., Wismar unter dem Pfandvertrage 1803-1903, 1903; Techen, F., Geschichte der Seestadt Wismar, 1929; Kleiminger, R., Das Heiligengeisthospital von Wismar, 1962; Nitsche, K./Düsing, A., Wismar. Geschichte und Gesicht einer Stadt, 2. A. Leipzig 1971; Bandis, K. u. a., Wismar 1229-1979, 1979; Fahlbusch, F,. Wismar, LexMA 9 1998, 258. (AAAAheld11aktuellmitregisterfürheld12NURHIERARBEITEN20151101.docx)

 

Wittem (Herrschaft). W. westlich von Aachen wurde zusammen mit sechs Kirchdörfern von Herzog Johann III. von Brabant (1312-1355) seinem unehelichen Sohn Johann von W. gegeben. Dessen Urenkel verkaufte es 1466 als Lehen Brabants an Dietrich von Pallant (Palant). 1520 erhob Kaiser Karl V. W. zur Reichsherrschaft. 1685 wurde die Herrschaft Eiß und Schlenacken, deren Besitz oft gewechselt hatte, aus dem Hause Waldeck als wittemsches Lehen eingezogen und mit W. vereinigt. 1689 beendete Spanien das Lehnsverhältnis Brabants. Inhaber der Herrschaft, die 1732 Grafschaft wurde, waren seit 1720 die Grafen von Giech, später die Grafen von Plettenberg, die wegen der Herrschaft W. zu den westfälischen Grafen der weltlichen Bank des Reichsfürstenrates des Reichstags gehörten. Die Herrschaft zählte zum niederrheinisch-westfälischen Reichskreis. Zusammen mit den Herrschaften Eiß und Schlenacken umfasste sie ein Gebiet von 1,5 Quadratmeilen mit 2700 Einwohnern. 1794 endete mit dem Einmarsch Frankreichs die Selbständigkeit. Seit 1815/1839 gehörte W. zur Provinz Limburg (Südlimburg) der Niederlande.
L.: Gumpelzhaimer 164; Wolff 362f.; Zeumer 554 II b 63, 22; Wallner 704 WestfälRK 44. (AAAAheld11aktuellmitregisterfürheld12NURHIERARBEITEN20151101.docx)