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Arnstein-Barby (Grafen)(, Barby). Die Burg Barby an der Elbe bei Magdeburg ist 814 erstmals erwähnt und 961 als Burgward bezeugt. 974 gab Kaiser Otto II. die Burg an das Stift Quedlinburg. DDas engere Gebiet um Barby wurde spätestens am Ende des 12. Jahrhunderts durch Walther III. von Arnstein (um 1150-nach 1196), der mit der Askanierin Gertrud von Ballenstedt verheiratet war, unter Ausnutzung Quedlinburger Vogteirechte erworben. Er gründete die Linie der Grafen von A. (Barby). Sein Sohn Walther IV. vereinigte Magdeburger, Nienburger und askanische Lehen. Das engere Herrschaftsgebiet lag um Barby, Calbe, Mühlingen (Grafschaft Mühlingen) und Schönebeck. Dazu kamen Rosenburg, Walternienburg (Walter-Nienburg) und Zerbst (1264-1307). 1497 wurde die Herrschaft durch König Maximilian I. zur Reichsgrafschaft erhoben. 1540 wurde die Reformation eingeführt. Kurzzeitig gehörte die Familie dem westfälischen Reichsgrafenkollegium an. 1659 starb die Familie aus. Sachsen-Weißenfels, Anhalt-Zerbst und Magdeburg teilten sich das Gebiet. Das Amt Barby fiel als erledigtes Lehen an Sachsen-Weißenfels, das Arnstein-Barbys (Barbys) Stimme im Reichstag führte, 1746 an Sachsen (Kursachsen) und 1815 an Preußen. Rosenburg kam als früheres Lehen Magdeburgs an Brandenburg, die übrigen Güter gelangten als Lehen Sachsens an Anhalt-Zerbst. 1800 umfasste das Gebiet etwa 2 Quadratmeilen (Stadt Barby und einige Dörfer). Das Amt Rosenburg gelangte als ehemals magdeburgisches Lehen an Brandenburg, die Ämter Walternienburg (Walter-Nienburg) und Mühlingen als sächsische Lehen an Anhalt-Zerbst. 1807 kamen die sächsischen und preußischen Teile zum Königreich Westphalen, 1815 wieder an Preußen. Barby gelangte von dort an Sachsen-Anhalt.
L.: Wolff 417f.; Wallner 710 ObersächsRK 26; Stegmann, E., Burg und Schloss Barby, Magdeburger Geschichtsblätter 66/67 (1931/32), 40ff.; Heinrich, G., Die Grafen von Arnstein, 1961; Heinrich, G., Barby, LexMA 1 1980, 1448. (held10aktuellmitregisterfürheld11NURHIERARBEITEN20150514.docx)

 

Beeskow (Herrschaft). Vermutlich im Zusammenhang mit einer slawischen Burg auf einer Spreeinsel entstand in der 1. Hälfte des 13. Jahrhunderts B. Es wurde ein Mittelpunkt der Herrschaft Beeskow-Storkow der Ministerialen von Strehla, die 1382 an die Herren von Biberstein kam. 1490 wurde sie an die Herzöge von Sachsen, 1518 an das Hochstift Lebus verpfändet. 1556 fiel sie an Markgraf Johann von Küstrin, 1575 an Brandenburg. Sie gehörte dem obersächsischen Reichskreis an und stand bis 1742 unter Lehnshoheit Böhmens. S. Brandenburg.
L.: Wolff 388; Wallner 708 ObersächsRK 1; Petersen, C., Geschichte des Kreises Beeskow-Storkow, 1922; Urkunden der Stadt Beeskow in Regesten (1271-1649), hg. v. Beck, F., 2003. (held10aktuellmitregisterfürheld11NURHIERARBEITEN20150514.docx)

 

Beichlingen (Grafen). 1014 wird erstmals die Burg B. bei Kölleda erwähnt. Nach ihr nannte sich ein Grafengeschlecht, das seit dem Beginn des 13. Jahrhunderts in mehrere Linien aufgespalten aus Alloden, Reichslehen und Landgrafenlehen ansehnliche Güter zwischen Finne, Kelbra und Frankenhausen ansammelte (Kölleda, Kelbra, Frankenhausen, Worbis, Brücken, Vogtei über Oldisleben), diese aber im 14. Jahrhundert an die Grafen von Schwarzburg und die Wettiner verpfändete und verkaufte. S. Thüringen.
L.: Wolff 377; Wallner 708 ObersächsRK 2; Großer Historischer Weltatlas II 66 (1378) F3; Leitzmann, L., Diplomatische Geschichte der Grafen von Beichlingen, Zs. d. Vereins f. thür. Gesch. und Altertumskunde 8 (1871), 177ff.; Mascher, K., Reichsgut und Komitat am Südharz, 1957; Kempen, W. van, Schlösser und Herrensitze, 1961; Patze, H., Beichlingen, LexMA 1 1980, 1812. (held10aktuellmitregisterfürheld11NURHIERARBEITEN20150514.docx)

 

Blankenhain (Herrschaft). B. bei Weimar wurde 1252 erstmals erwähnt und entstand in Anlehnung an eine Burg. Die Herrschaft B. (B., Berka, Remda) stand unter Mainzer Lehnshoheit den Herren von Melsungen-Blankenhain zu. 1415 kam sie an die Grafen von Gleichen, von 1631 bis 1704 an die Grafen von Hatzfeld, 1815 an Sachsen-Weimar. S. Thüringen.
L.: Wolff 399; Wallner 710 ObersächsRK 23; Facius, F., Die Herrschaften Blankenhain und Kranichfeld in der ernestinischen Politik vom 17. bis zum 20. Jahrhundert, Zs. d. Ver. f. thür. Gesch. u. Altertumskunde N.F. 35 (1941), 49. (held10aktuellmitregisterfürheld11NURHIERARBEITEN20150514.docx)

 

Brandenburg (Mark, Markgrafschaft, Kurfürstentum, Provinz, Land, Bundesland, Residenz). Das zunächst von Semnonen, Langobarden und Burgundern bewohnte Gebiet der späteren Mark B. wurde nach dem Abzug der Germanen in der Völkerwanderung von Slawen (Liutizen, Heveller, Wilzen, Ukrer (Uker), Obotriten) besetzt. 927 schlug König Heinrich I. die Slawen an der Elbe, eroberte 928/929 die deutsch Brennaburg bezeichnete slawische Burg an der Havel, die vielleicht schon auf eine slawische Siedlung des 6. Jahrhunderts zurückgeht und bildete 931 die Mark Nordsachsen (Nordmark). Im Slawenaufstand von 983 ging das Gebiet wieder verloren. 1134 belehnte Kaiser Lothar von Süpplingenburg den Askanier Albrecht den Bären mit den deutsch verbliebenen Teilen der Altmark. Albrecht eroberte die Prignitz, erbte 1150 das Havelland hinzu und erscheint erstmals (in einer Urkunde vom 3. Oktober) 1157 in bewusster Erinnerung an die Markgrafschaft Geros von Nordsachsen als Markgraf von Brandenburg, das er wegen seiner günstigen Lage am Übergang wichtiger Fernstraßen über die Havel anstelle von Stendal zum festen Sitz erhob und zum Vorort dieser neuen Mark ausbaute, wobei der königliche Burggraf auf der Brandenburger Dominsel rasch ausgeschaltet wurde. Nach dem Tod Albrechts wurde die Mark B. von den askanischen Stammlanden am Harz getrennt. Albrechts Sohn Otto I. gewann 1181 die Lehnshoheit über Mecklenburg und Pommern. Johann I., der 1252 erstmals als Kurfürst fungierte, und Otto III. († 1266/1267) erwarben Stargard, die Uckermark, Barnim, Teltow, Lebus und Zehden (Neumark), die Mark Landsberg und die Oberlausitz (1255) und wehrten Ansprüche des Erzbischofs von Magdeburg ab. Andererseits wurde das Geschlecht bei ihrem Tod 1267 in zwei gemeinsam regierende Linien mit Regierungssitzen in Stendal und Salzwedel gespalten, bis es unter Waldemar wieder vereinigt wurde. Mit seinem Tod erlosch 1319 der brandenburgische Zweig der Askanier, der als Reichskämmerer von der Ausbildung des Kurfürstenkollegiums an zu den Kurfürsten gezählt hatte. Nach dem Aussterben der Askanier zog König Ludwig der Bayer aus dem Hause Wittelsbach die Mark B. 1320 in an den Grenzen verkleinertem Umfang als erledigtes Lehen ein, übertrug sie 1323 seinem achtjährigen Sohn Ludwig und ließ durch Beauftragte die wittelsbachischen Formen der Verwaltung einführen. Unter dieser wenig effektiven Herrschaft wurde 1356 B. als Kurfürstentum anerkannt. 1373 zog allerdings Kaiser Karl IV. nach langjährigen Auseinandersetzungen die Mark B. im Vertragsweg gegen 200000 Goldgulden an das Haus Luxemburg (Residenz Tangermünde) und ließ 1375/1376 im Landbuch die verbliebenen Rechte und Aufgaben registrieren. Nach seinem Tod kam es zur Teilung der Mark (Kurmark d. h. Altmark und Gebiete zwischen Elbe und Oder an Siegmund, Neumark an den jüngsten Sohn Johann von Görlitz, 1386 ebenfalls an Siegmund), zu großen Adelsunruhen und zahlreichen Veräußerungen (1388 Verpfändung, 1397 Veräußerung der Kurmark an Jobst von Mähren, 1402 Veräußerung der Neumark an den Deutschen Orden). Am 8. 7. 1411 setzte König Sigmund auf Bitten der brandenburgischen Stände seinen Feldherren und Rat, den Burggrafen Friedrich VI. von Nürnberg zum Verweser über die nach dem Tod Jobsts wieder angefallene Mark ein. Am 30. 4. 1413 übertrug er ihm für 400000 Gulden das Kurfürstentum und am 18. 8. 1417 belehnte er ihn mit der Mark. Als über B., Altmark und Teile der Uckermark herrschender Kurfürst Friedrich I. brach der Burggraf die Macht des Adels. Sein Sohn Kurfürst Friedrich II. erzwang die Unterwerfung der Städte (u. a. Berlin 1447/1448), festigte allmählich die Herrschaft wieder, erlangte 1447 das Besetzungsrecht für die Bistümer B., Havelberg und Lebus, kaufte 1450 Wernigerode und gewann die Uckermark und Prignitz zurück. 1455 wurde die Neumark zurückgekauft. Außerdem wurden die Herrschaften Cottbus (1445) und Peitz in der Niederlausitz (1488) erworben. In der sog. dispositio Achillea des Markgrafen Albrecht Achilles von 1473 wurde die Erbfolge im Sinne der Unteilbarkeit der märkischen Lande geregelt und die Abtrennung der Mark von den fränkischen Gütern, die den zweiten und dritten Söhnen zufielen (Ansbach, Bayreuth), gefördert. 1482 wurden im Glogauer Erbfolgestreit große Teile des Herzogtums Crossen gewonnen (Crossen, Züllichau, Sommerfeld, Bobersberg). Kurfürst Johann Cicero, der als erster Hohenzoller ständig in der Mark residierte, kaufte 1486 die Herrschaft Zossen, gewann die Lehnsherrschaft über Pommern und unterwarf die altmärkischen Städte. Zwischen 1499 und 1535 wurde Roppen eingezogen. 1506 wurde die Universität Frankfurt an der Oder gegründet, 1516 das Kammergericht in Berlin eingerichtet. Die sog. Constitutio Joachimica bildete die Grundlage einer einheitlichen Rechtsprechung in B. 1524 wurde die Grafschaft Ruppin als erledigtes Lehen eingezogen und 1529 das vertraglich erworbene Erbfolgerecht in Pommern gesichert, das sich 1637/1648 realisierte. 1535 kam es zur Teilung des Landes in die Kurmark (Joachim II.) und die Neumark, die bis 1571 an Hans von Küstrin kam. Hiervon bestand die 444 Quadratmeilen umfassende Kurmark aus der Altmark, Mittelmark, Prignitz oder Vormark und der Uckermark. Die Altmark umfasste ein Gebiet von 82 Quadratmeilen (die Kreise Stendal, Tangermünde und Arneburg, Seehausen, Arendsee, Salzwedel-Gardelegen). Die Mittelmark mit einem Flächeninhalt von 250 Quadratmeilen, die bis ins 15. Jahrhundert zunächst Neumark hieß, enthielt die Landschaft Havelland (mit der Stadt Brandenburg, den Städten und Ämtern Potsdam, Spandau, Nauen, den Ämtern Königshorst, Fahrland und Fehrbellin, den Städten Rathenow und Pritzerbe, den Ländchen Rhinow und Friesack), die Kreise Glien-Löwenberg, Ruppin, Oberbarnim und Niederbarnim, Teltow, Lebus, Zauche, Beeskow-Storkow (letzterer erst im Jahr 1575 von der Lausitz erworben) und die Herrschaft Teupitz (Wusterhausen-Teupitz). Die 61 Quadratmeilen große Prignitz oder Vormark wurde aus den Kreisen Berleberg, Pritzwalk, Wittstock, Kyritz, Havelberg, Plattenburg und Lenzen gebildet. Die Uckermark, 68 Quadratmeilen groß, setzte sich aus dem uckermärkischen und dem stolpischen Kreis zusammen. Die 220 Quadratmeilen große Neumark bestand aus der eigentlichen Neumark nördlich der Warthe mit den Kreisen (Ämtern) Soldin, Königsberg, Landsberg, Friedeberg, Arnswalde, Dramburg, dem 30 Quadratmeilen umfassenden Herzogtum Crossen und den Herrschaften Cottbus und Peitz. Bald nach 1535 begann die Einführung der Reformation, in deren Gefolge der größte Teil der Kirchengüter (Havelberg, Lehnin, Chorin) in landesherrliche Domänen umgewandelt und die Bistümer B., Havelberg und Lebus eingezogen wurden. 1537 konnten folgenreiche Erbverbrüderungen mit den Herzögen von Liegnitz, Brieg und Wohlau abgeschlossen werden. 1569 wurde B. von Polen mit dem Herzogtum Preußen belehnt. Johann Georg (1571-1598) gelang es, das gesamte brandenburgische Gebiet wieder zu vereinigen und die böhmischen Lehen Beeskow und Storkow zu erwerben. 1603 überließ Joachim Friedrich die gerade angefallenen fränkischen Fürstentümer Ansbach und Bayreuth seinen Brüdern. In B. schuf er Weihnachten 1604 den Geheimen Rat als oberste Verwaltungsbehörde. 1614 erfolgte im Jülich-Klevischen Erbfolgestreit mit Pfalz-Neuburg der Erwerb von Kleve, Mark, Ravensberg und Ravenstein, 1618/1619 der endgültige erbweise Erwerb des Herzogtums Preußen. Friedrich Wilhelm der große Kurfürst (1640-1688) gewann 1648 Hinterpommern, die Bistümer Halberstadt mit Hohnstein und Mansfeld (1680), Kammin (Cammin) und Minden sowie die Anwartschaft auf das Erzbistum Magdeburg (Anfall 1680), erhielt 1657 Lauenburg, Bütow und Draheim als Lehen Polens, kaufte 1686 Schwiebus, erwarb 1691 Tauroggen und Serrey und begründete den brandenburg-preußischen Staat im modernen Sinn, der das ältere B. vom neuen Preußen scheidet. Kurfürst Friedrich III. von B., der 1694 die Universität Halle gründete, führte seit 1701 den Titel König in Preußen. Das 1800 664 Quadratmeilen große B. (Prignitz, Uckermark, Mittelmark, mit Niederlausitz und ohne Altmark [zur Provinz Sachsen] und nordöstliche Teile der Neumark) mit 980000 Einwohnern war von 1815 bis 1945 eine preußische Provinz, aus der 1920 Groß-Berlin ausgesondert wurde. 1938 gelangten die Kreise Friedeberg und Arnswalde zu Pommern, wofür die Mark B. von der aufgelösten Provinz Grenzmark Posen-Westpreußen die Kreise Schwerin, Meseritz und Bomst (teilweise) erhielt. 1945 kam B. westlich der Oder zur sowjetischen Besatzungszone (Provinz Mark Brandenburg), östlich der Oder unter Polens Verwaltung. Seit 1947 war B., das nach Wahlen im Jahre 1946 im Jahre 1947 eine Verfassung erhielt, Land (Mark Brandenburg) in der sowjetischen Besatzungszone, seit 1949 Gliedstaat der Deutschen Demokratischen Republik. (Am 23. 7.) 1952 bzw. 1958 ging es in den Bezirken Potsdam, Frankfurt an der Oder und Cottbus der Deutschen Demokratischen Republik auf (str.). Mit dem Beitritt der Deutschen Demokratischen Republik zur Bundesrepublik Deutschland entstand das Land Brandenburg (ohne Berlin) am 3. 10. 1990 (mit der Hauptstadt Potsdam) wieder (ohne die Kreise Hoyerswerda [Sachsen], Jessen [Sachsen-Anhalt] und Weißwasser [Sachsen], aber mit den Kreisen Perleberg [Westprignitz], Prenzlau [Uckermark] und Templin [Uckermark]). Es ist das fünftgrößte Land der Bundesrepublik und zählt rund 2 600 000 Einwohner. Der Versuch einer Vereinigung mit Berlin scheiterte am 5. 5. 1996 an einer Volksabstimmung. S. Berlin.
L.: Wolff 382; Zeumer 552 I 7; Wallner 708 ObersächsRK 1; Großer Historischer Weltatlas II 34 (1138-1254) G3, II 66 (1378) G2, II 78 (1450) G3, III 22 (1648) F2, III 38 (1789) E1; Faden, E., Brandenburg, (in) Geschichte der deutschen Länder, Bd. 1; Die Territorien des Reichs 2, 34; Mylius, C. O., Corpus constitutionum Marchicarum Bd. 1ff. Berlin u. Halle 1737ff.; Bekmann, J./Bekmann, L., Historische Beschreibung der Chur und Mark Brandenburg, Bd. 1f. 1751ff., Neudruck 2004; Codex diplomaticus Brandenburgensis, hg. v. Gercken, P. W., Teil I-VII 1769; Codex diplomaticus Brandenburgensis continuatus, ed. Raumer, G. W. v., Teil I, II 1831ff.; (Novus) Codex diplomaticus Brandenburgensis, hg. v. Riedel, A., 1838ff.; Voigt, E., Historischer Atlas der Mark Brandenburg, 1846; Fidicin, E., Die Territorien der Mark Brandenburg, Bd. 1ff. 1857ff.; Stölzel, A., Brandenburg-preußische Rechtsverwaltung und Rechtsverfassung, Bd. 1f. 1888; Landeskunde der Provinz Brandenburg, hg. v. Friedel, E./Mielke, R., Bd. 1ff. 1909ff.; Regesten der Markgrafen von Brandenburg aus dem askanischen Hause, hg. v. Krabbo, H./Winter, G., 1910ff.; Holtze, F., Geschichte der Mark Brandenburg, 1912; Tümpel, L., Die Entstehung des brandenburg-preußischen Einheitsstaates, 1915; Hintze, O., Die Hohenzollern und ihr Werk, 3. A. 1916; Schulze, B., Brandenburgische Landesteilungen 1258-1317, 1928; Historischer Atlas der Provinz Brandenburg, hg. v. der hist. Kommission für die Provinz Brandenburg und die Reichshauptstadt Berlin, 1929ff., N. F. 1962ff.; Schulze, B., Die Reform der Verwaltungsbezirke in Brandenburg und Pommern 1809-1818, 1931; Hanke, M./Degener, H., Geschichte der amtlichen Kartographie Brandenburg-Preußens bis zum Ausgang der Friderizianischen Zeit, 1935; Das Handbuch der Mark Brandenburg, hg. v. Schultze, J., 1940; Atlas östliches Mitteleuropa, hg. v. Kraus, T./Meynen, E./Mortensen, H./Schlenger, H., 1959; Die Mark Brandenburg, hg. v. Schultze, J., Bd. 1ff. 1961, 2. A. 1989, 3. A. 2004, 4. A. 2010; Historischer Handatlas von Brandenburg und Berlin, hg. v. Quirin, H., 1962ff.; Historisches Ortslexikon für die Mark Brandenburg, bearb. v. Enders, L., 1962ff., Veröffentl. des Brandenburgischen Landeshauptarchivs, Teil 11 Orts- und Personenregister, 1995; Schulze, H., Adelsherrschaft und Landesherrschaft, 1963; Preußens Epochen und Probleme seiner Geschichte, hg. v. Dietrich, R., 1964ff.; Bratring, F. A., Statistisch-topographische Beschreibung der gesamten Mark Brandenburg. Neuausgabe bearb. v. Büsch, O./Heinrich, G., 1968; Berlin und die Provinz Brandenburg im 19. und 20. Jahrhundert, hg. v. Herzfeld, H., 1968; Grassmann, A., Preußen und Habsburg im 16. Jahrhundert, 1968; Scharfe, W., Topographische Aufnahmen in Brandenburg 1816-1821, Jb. f. Gesch. Mittel- und Ostdeutschlands 18 (1969); Schreckenbach, H., Bibliographie zur Geschichte der Mark Brandenburg, Bd. 1ff. 1970ff.; Brandenburgische Jahrhunderte. Festgabe Schultze, J., hg. v. Heinrich G./Vogel, W., 1971; Scharfe, W., Abriss der Kartographie Brandenburgs 1771-1821, 1972, Veröff. der Hist. Kommission zu Berlin Bd. 35; Schmidt, E., Die Mark Brandenburg unter den Askaniern 1134-1320, 1973; Bohm, E., Teltow und Barnim. Untersuchungen zur Verfassungsgeschichte und Landesgliederung brandenburgischer Landschaften im Mittelalter, 1978, Mitteldeutsche Forschungen Bd. 83; Neue Forschungen zur Brandenburg-Preußischen Geschichte, hg. v. Benninghoven, F./Löwenthal-Hensel, C., 1979; Dralle, L./Ribbe, W., Brandenburg, LexMA 2 1983, 554ff.; Ständetum und Staatsbildung in Brandenburg-Preußen, hg. v. Baumgart, P., 1983; Schindling, A., Kurbrandenburg im System des Reiches während der zweiten Hälfte des 17. Jahrhundert, (in) Preußen, Europa und das Reich 1987; Mittenzwei, I., Brandenburg-Preußen 1648-1789. Das Zeitalter des Absolutismus in Text und Bild 1988 (1987); Hansische Stadtgeschichte – Brandenburgische Landesgeschichte, hg. v. Engel, E., 1989; Ahrens, K., Residenz und Herrschaft, 1990; Brandenburgische Geschichte, hg. v. Materna, I., 1994; Assing, H., Brandenburg, Anhalt und Thüringen im Mittelalter, 1997; 1050 Jahre Brandenburg, hg. v. Domstift, 1998; Repertorium der Policeyordnungen der frühen Neuzeit, hg. v. Härter, K./Stolleis, M., Bd. 2 1998; Bahl, P., Der Hof des großen Kurfürsten, 2000; Partenheimer, L., Albrecht der Bär, 2001; Neugebauer, W., Zentralprovinz im Absolutismus, 2001; Schiller, R., Vom Rittergut zum Großgrundbesitz, 2003; Höfe und Residenzen im spätmittelalterlichen Reich, hg. v. Paravicini, W. u. a., 2003, 1, 1, 117, 454, 773, 1, 2, 64; Membra unius capitis, hg. v. Kaiser, M. u. a., 2005; Nolte, C., Familie, Hof und Herrschaft, 2005; Brandenburg an der Havel und Umgebung, hg. v. Kinder, S. u. a., 2006; Partenheimer, L., Die Entstehung der Mark Brandenburg, 2007; Griesa, S., Die Mark Brandenburg im 14. Jahrhundert, Jb. f. brandenb. LG. 57 (2006), 32; Wie die Mark entstand, hg. v. Müller, J. u. a., 2009. (held10aktuellmitregisterfürheld11NURHIERARBEITEN20150514.docx)

 

Cammin (Hochstift, Fürstentum), Kammin. C. (Kammin) in Pommern wird 1107 als pommersche Herzogsburg der Wilzen erwähnt. Um 1175 wurde dort nach einer von Otto von Bamberg errichteten Kirche ein Dom für den Bischof von Pommern erbaut und 1182 übersiedelte der seit 1140 in Wollin amtierende Bischof von Wollin nach C. (Kammin). Der Sprengel des 1188 dem Papst unmittelbar unterstellten, nach Mainz größten deutschen Bistums umfasste fast ganz Pommern, Teile Ostmecklenburgs, der Neumark und der Uckermark. 1240 überließ der Herzog dem Bischof das Land Stargard, 1248 im Tausch hierfür das Land Kolberg. 1276 musste das Hochstift das Land Lippehne und Schildberg (Schiltberg) an Brandenburg verkaufen, gewann aber dafür Kolberg. Daraufhin verlegte der Bischof seinen Sitz nach Kolberg, die Verwaltung des Hochstifts nach Köslin. Vor 1321 erlangte der Bischof das Land Bublitz. Seit dem Eintritt Pommerns in das Reich im 14. Jahrhundert wurde der Bischof als Reichsfürst angesehen, 1345, endgültig 1417 und 1521 in die Reichsmatrikel aufgenommen. 1542 wurde die Reichsunmittelbarkeit bestätigt. Nach der Einführung der Reformation (1534/1544) und dem Tode des letzten Bischofs amtierten bis 1556 protestantische Titularbischöfe unter der Hoheit des Herzogs. Danach war das Stift praktisch eine Sekundogenitur der Herzöge von Pommern. 1648 wurde es säkularisiert und fiel zur östlichen, 1679 auch zur westlichen Hälfte an Brandenburg. Das protestantische Domkapitel wurde 1810 aufgelöst. Das Bistum besaß seit dem 13. Jahrhundert neben Streubesitz um C. (Kammin) zusammenhängende Gebiete um Kolberg, Köslin und Bublitz, die Brandenburg 1650 gegen eine Abfindung in Verwaltung übernahm. Am Ende des 18. Jahrhunderts umfasste es ein Gebiet von 43 Quadratmeilen. S. Pommern, Polen.
L.: Zeumer 553 II b 41; Wallner 709 ObersächsRK 6; Großer Historischer Weltatlas II 66 (1378) H/I1; III 22 (1648) G/H1; Die Territorien des Reichs 2, 182; Wehrmann, M., Geschichte Pommerns, 2. A. 1919ff.; Spuhrmann, R., Geschichte der Stadt Cammin in Pommern und des Camminer Domkapitels, 2. A. 1924; Müller, G., Das Fürstentum Kammin, 1929; Schulze, B., Besitz- und siedlungsgeschichtliche Statistik der brandenburgischen Ämter und Städte 1540-1800, Beiband zu Schulze, B., Brandenburg, Ämterkarte, 1935; Heyden, H., Kirchengeschichte Pommerns, 2. A. 1957; Petersohn, J., Der südliche Ostseeraum im kirchlich-politischen Kräftespiel vom 10. bis 13. Jahrhundert, 1979; Urkunden und Regesten zur Geschichte des Templerordens im Bereich des Bistums Cammin und der Kirchenprovinz Gnesen, neu bearb. v. Irgang, W., 1987; Schmidt, R., Kammin, LexMA 5 1990, 891f.; Höfe und Residenzen im spätmittelalterlichen Reich, hg. v. Paravicini, W., 2003, 1, 519. (held10aktuellmitregisterfürheld11NURHIERARBEITEN20150514.docx)

 

Coburg (Stadt, Residenz, Fürstentum). Die Veste C. liegt auf ursprünglichem Königsgut, das seit 1012 in der Hand der rheinischen Ezzonen erkennbar ist. 1056 erhielt Erzbischof Anno II. von Köln von Königin Richenza mit Präkarievertrag die C. und übertrug sie an das Kloster Saalfeld. Danach gehörte C. den Grafen von Andechs. Von ihnen gelangte es um 1230/1248 an die Grafen von Henneberg, die auf der Veste ihren Sitz aufschlugen und den Ort um 1240 zur Stadt erhoben, die 1331 das Stadtrecht von Schweinfurt erhielt. 1347/1353 fiel es an die Wettiner/Markgrafen von Meißen, die es zu einem Vorort ausbauten und nach 1543 zur Residenz machten. Von 1572 (1596) bis 1633/1638 residierte dort die Linie Sachsen-Coburg-Eisenach bzw. Sachsen-Coburg, 1680/1681-1699 Sachsen-Coburg, 1735-1826 Sachsen-Coburg-Saalfeld, 1826-1918 Sachsen-Coburg und Gotha. Am Ende des 18. Jahrhunderts umfasste das Fürstentum, das sich in der Hand der Herzöge von Sachsen-Meiningen (die Städte und Ämter Schalkau, Sonneberg, Neuhaus, Salzungen und das Amt Altenstein), Sachsen-Coburg-Saalfeld (Stadt und Amt Coburg und die Gerichtsbezirke Gestungshausen, Unterlauter (Lauter), Rodach, Neustadt an der Heide und Steinheid) und Sachsen-Hildburghausen (Städte und Ämter Hildburghausen, Eisfeld, Heldburg, Königsberg und die Klosterämter Veilsdorf [Weilsdorf] und Sonnefeld [Sonnenfeld]) befand, ein Gebiet von 23 Quadratmeilen mit 75000 Einwohnern. 1918 trennte sich C. von Gotha und schloss sich 1920 nach Volksentscheid an Bayern an. S. Sachsen-Coburg, Sachsen-Coburg und Gotha, Sachsen-Coburg-Eisenach, Sachsen-Coburg-Saalfeld.
L.: Wolff 396f.; Wallner 709 ObersächsRK 12 a-c; Föhl, W., Geschichte der Veste Coburg, 1954; Festgabe zum 900. Gedenkjahr der ersten Erwähnung der Ur-Coburg und ihres Umlandes; Coburg mitten im Reich, hg. v. Schilling, F., Bd. 1, 2 1956, 1961; Hoech, F., Coburg. Eine fränkische Stadt, 2. A. 1965; Erdmann, J., Coburg, Bayern und das Reich 1918-1923, 1969; Lorenz, W., Urkundenstudien zur Frühgeschichte der Coburg, Jb. d. Coburger Landesstiftung 1970, 317ff.; Das älteste Coburger Stadtbuch, bearb. v. Andrian-Werburg, K. v., 1977; Wendehorst, A., Coburg, LexMA 2 1983, 2195f.; Coburg 1353, 2003; Höfe und Residenzen im spätmittelalterlichen Reich, hg. v. Paravicini, W. u. a., 2003, 1, 2, 115. (held10aktuellmitregisterfürheld11NURHIERARBEITEN20150514.docx)

 

Cottbus, Kottbus (Herrschaft). C. wird erstmals 1156 als Burg an einem Spreeübergang erwähnt. Zu Anfang des 13. Jahrhunderts erhielt der Ort wohl durch die Herren von C. das Stadtrecht Magdeburgs. C. stand unter der Lehnshoheit der Wettiner (bis 1304), der Askanier (bis 1319) und danach wechselnd Meißens, Sachsens, der Wittelsbacher und der Luxemburger. 1445/1455 verkauften die Herren von C. die Herrschaft C. an Markgraf Friedrich II. von Brandenburg, dessen Rechte unter der Lehnshoheit Böhmens 1462 anerkannt wurden. Am Ende des 18. Jahrhunderts zählte das zusammen mit Peitz ein Gebiet von 16 Quadratmeilen umfassende C. zum obersächsischen Reichskreis. 1807 an Sachsen abgetreten, kehrte die Herrschaft schon 1815 mit der gesamten Niederlausitz an Preußen zurück. Von 1949 bis 1990 gehörte D. (über Brandenburg) der Deutschen Demokratischen Republik an.
L.: Wolff 392; Wallner 708 ObersächsRK 1; Krüger, G., Die Geschichte der Stadt Cottbus, 1930, 2. A. 1941; 800 Jahre Stadt Cottbus, 1956; Ribbe, W., Cottbus, LexMA 3 1986, 304f. (held10aktuellmitregisterfürheld11NURHIERARBEITEN20150514.docx)

 

Crossen, Krossen (Herrschaft, Land, Residenz der Herzöge von Glogau), poln. Krosno. C. an der Mündung des Bober in die Oder wird 1005 erstmals erwähnt (Crosno, Crosna). Nach 1150 kam es von Polen an das Herzogtum Schlesien und als Teil von Sagan 1329 unter die Oberhoheit Böhmens und damit zum Heiligen römischen Reich. Am Ende des nach dem Tode Herzog Heinrichs XI. von Glogau († 1476), der mit Barbara von Brandenburg verheiratet gewesen war, ausbrechenden Glogauer Erbstreits gelangte 1482 das Herzogtum C. mit Bobersberg, Züllichau und Sommerfeld an Brandenburg und wurde damit von Schlesien gelöst. 1535 wurde es mit einem Gebiet von 30 Quadratmeilen (Stadt und Amt C., Städte Sommerfeld und Rothenburg, Stadt und Amt Züllichau) der Neumark Johanns von Küstrin eingegliedert. 1537 verzichteten die Herzöge von Münsterberg auf ihre Ansprüche als Erben von Glogau. C. wurde Lehen Brandenburgs von Böhmen. Die Markgrafen nannten sich seitdem Herzöge von Schlesien zu Crossen. 1742 endete die Lehnsabhängigkeit von Böhmen. S. Brandenburg, Polen.
L.: Wolff 391; Wallner 708 ObersächsRK 1; Wedekind, E., Geschichte der Stadt und des Herzogtums Crossen, 1840; Matthias, G., Chronica der Stadt und des ehemaligen Herzogtums Crossen, hg. v. Range, C., 1853; Obstfelder, K. v., Chronik der Stadt Crossen, 2. A. 1925; Berbig, F., Die Erwerbung des Herzogtums Crossen durch die Hohenzollern, 1882; Wein, K., Wo die Zeit einmündet in die Ewigkeit. Ein Heimatbuch der Stadt Crossen/Oder, 1962; Höfe und Residenzen im spätmittelalterlichen Reich, hg. v. Paravicini, W. u. a., 2003, 1, 2, 120. (held10aktuellmitregisterfürheld11NURHIERARBEITEN20150514.docx)

 

Derenburg (Herrschaft). 937 wird die Burg D. an der Holtemme bei Wernigerode am Harz erstmals erwähnt. Die im 12. Jahrhundert zerstörte Reichsburg wurde seit der Mitte des 13. Jahrhunderts Hauptort der Grafschaft Regenstein des Hochstifts Halberstadt. 1599 fiel Regenstein an das Hochstift Halberstadt heim, dieses 1648 an Brandenburg. 1801 gehörte die Herrschaft D. über die Altmark der Markgrafschaft Brandenburg dem obersächsischen Reichskreis an. S. Preußen (Provinz Sachsen), Sachsen-Anhalt.
L.: Wolff 441; Wallner 708 ObersächsRK 1. (held10aktuellmitregisterfürheld11NURHIERARBEITEN20150514.docx)

 

Farnroda (Herrschaft). F. bei Eisenach erscheint seit 1260 als Sitz einer Ritterfamilie, die sich nach ihm benannte. Die zugehörige kleine Herrschaft kam um 1400 in andere Hände und 1461 schließlich bis 1799 an die Burggrafen von Kirchberg. 1801 gehörte sie über das Fürstentum Sachsen-Weimar-Eisenach zum obersächsischen Reichskreis. 1920 kam F. zu Thüringen.
L.: Wolff 396; Wallner 710 ObersächsRK 19. (held10aktuellmitregisterfürheld11NURHIERARBEITEN20150514.docx)

 

Frohndorf (Herrschaft). 1801 gehörte die Herrschaft F. über Sachsen dem obersächsischen Reichskreis an. 1815 kam F. an Preußen (Provinz Sachsen).
L.: Wolff 377; Wallner 708 ObersächsRK 2. (held10aktuellmitregisterfürheld11NURHIERARBEITEN20150514.docx)

 

Gera (Gau [999,] Herren, Herrschaft). G. in Thüringen wird 995 erstmals als Bezeichnung eines Gaues (terminus Gera) genannt, den Kaiser Otto III. 999 dem Stift Quedlinburg gab. Vögte des Klosters wurden vermutlich am Ende des 12. Jahrhunderts die Herren von Weida. Sie erhoben die Siedlung G. vor 1237 zur Stadt mit dem Recht Magdeburgs. Seit 1238 benannte sich eine ihrer Linien nach G. Diese dehnte ihr Herrschaftsgebiet durch Heiraten geschickt aus (Schleiz, Mühltroff, Lobenstein, Saalburg). Infolge des vogtländischen Kriegs stand die Herrschaft G. seit 1358 unter der Oberhoheit des Hauses Wettin, an welches das Stift Quedlinburg die Vogtei übertragen und die Herrschaft G. verlehnt hatte. 1425 teilte sich G. in die Linien G., Schleiz und Lobenstein (seit 1371 Lehen Böhmens), doch wurden die Güter 1497 wieder vereinigt. 1547 fiel infolge Verzichts Sachsens zugunsten des Kaisers die Oberhoheit an Böhmen, 1550 bei dem Aussterben der Vögte die Herrschaft G. an die Burggrafen von Meißen, 1562 an die jüngere Linie des Hauses Reuß, die 1616 noch Schleiz erhielt und bis 1918 in G. residierte. Seit 1920 gehörte G. zu Thüringen, seit 1945 zur sowjetischen Besatzungszone und von 1949 bis 1990 zur Deutschen Demokratischen Republik. S. Reuß-Gera.
L.: Wolff 420; Wallner 709 ObersächsRK 7 b; Urkundenbuch der Vögte von Weida, Gera und Plauen, bearb. v. Schmidt, B., Bd. 1f. 1885ff.; Kretzschmer, E., Geschichte der Stadt Gera und ihrer nächsten Umgebung, Bd. 1 1926; Beiträge zur Geschichte der Stadt Gera. Festgabe zur 700-Jahrfeier, bearb. v. Auerbach, A., 1937; Gerisch, P., Gera und Umgebung, 1956; Hessler, W., Mitteldeutsche Gaue des frühen und hohen Mittelalters, 1957, 122 (Cretzschwitz, Geißen, Groitschen, Nauendorf, Negis, Röpsen, Roschütz, Söllmnitz); Gera, hg. v. Ebersmann, H., 1987. (held10aktuellmitregisterfürheld11NURHIERARBEITEN20150514.docx)

 

Gernrode (Reichsabtei). 959 gründete Markgraf Gero in seiner am Rande des Harzes gelegenen Burg G. das Kanonissenstift Sankt Cyriakus. König Otto I. nahm die reich ausgestattete Abtei G. 961 in den königlichen Schutz auf. Allmählich wurde sie Mittelpunkt einer kleinen Herrschaft, zu der auch der Ort G. gehörte, der 1539/1549 Stadtrecht erhielt. Bis 1544 schrumpfte die Herrschaft auf G. und fünf Dörfer zusammen. Stiftsvögte waren seit Mitte des 12. Jahrhunderts die Askanier bzw. Fürsten von Anhalt. Die Abtei behielt auch nach der etwa 1525 erfolgten Umwandlung in ein evangelisches Damenstift ihre Reichsstandschaft und ihre Zugehörigkeit zum obersächsischen Reichskreis. 1610/1614 wurde das um 2 Quadratmeilen große Stift durch die Fürsten von Anhalt aufgehoben. Über Anhalt gelangte G. 1945 zu Sachsen-Anhalt.
L.: Wolff 408f.; Zeumer 553 II a 37, 14; Wallner 710 ObersächsRK 25; Schulze, H. u. a., Das Stift Gernrode, 1965; Beumann, H., Gernrode, LexMA 4 1989, 1348; Schröder-Stapper, T., Fürstäbtissinnen, 2015. (held10aktuellmitregisterfürheld11NURHIERARBEITEN20150514.docx)

 

Gleichen (Grafen). Die Grafen von G. bei Erfurt in Thüringen sind 1099 als Grafen von Tonna erstmals nachweisbar (Graf Erwin I.). Im Dienst der Erzbischöfe von Mainz erlangten sie die Vogtei über Erfurt (1120) und umfangreiche Güter im Eichsfeld. Seit 1162 nannten sie sich nach der Burg G., die Graf Erwin II. als Lehen von Mainz erhalten hatte, an das sie von den Askaniern gelangt war. 1290 verkauften sie die Vogtei über Erfurt an die Stadt, 1294 die Güter im Eichsfeld an das Erzstift Mainz. 1342 wurde Ohrdruf erworben, dessen Vogtei die Grafen seit 1170 innehatten. Zur selben Zeit wurden die Grafen Lehnsleute der Markgrafen von Meißen, doch erschienen sie bis 1521 in der Reichsmatrikel. 1550 verlegten sie die Residenz nach Ohrdruf. 1631 starben die dem obersächsischen Reichskreis angehörigen Grafen völlig verschuldet aus. Von den verbliebenen Gütern kam die Obergrafschaft (Ohrdruf, Emleben, Schwabhausen, Petriroda, Wechmar, Pferdingsleben, Werningshausen) an die Grafen von Hohenlohe-Langenburg, die 2,5 Quadratmeilen große Untergrafschaft (G., Wandersleben, Günthersleben, Sülzenbrücken, Ingersleben, Stedten) an die Grafen von Schwarzburg-Sondershausen (Schwarzburg-Arnstadt), die Herrschaft Tonna an den Schenken von Tautenburg, 1638/1640 an Waldeck und 1677 durch Kauf an Sachsen-Gotha, das auch die Landeshoheit über die gesamte Grafschaft behauptete. Die Burg G. wurde 1639 den Grafen von Hatzfeld verliehen (seit 1640 Hatzfeld-Gleichen).
L.: Wolff 398f.; Wallner 710 ObersächsRK 8; Großer Historischer Weltatlas III 38 (1789) D2; Tümmler, H., Die Geschichte der Grafen von Gleichen von ihrem Ursprung bis zum Verkauf des Eichsfeldes (1100-1294), 1929; Zeyß, E., Beiträge zur Geschichte der Grafen von Gleichen und ihres Gebiets, 1931; Gauß'sche Landesaufnahme der durch Hannover erworbenen Gebiete, bearb. v. Engel, F., 2. Gericht Gleichen, 1977; Gleichen, hg. v. Janner, O., 1988; Plümer, E., Gleichen, LexMA 4 1989, 1494f. (held10aktuellmitregisterfürheld11NURHIERARBEITEN20150514.docx)

 

Hartenstein (Herrschaft, Grafschaft). Um 1170 wurde von Meinher von Werben (Burgwerben) die Burg H. bei Zwickau als Stützpunkt der deutschen Besiedlung des westlichen Erzgebirges errichtet. Sie wurde Mittelpunkt der Herrschaft H. Diese wurde 1406 von den verwandten Burggrafen von Meißen an Schönburg verkauft. Ein Teil der zum obersächsischen Reichskreis zählenden Grafschaft kam 1559 an Sachsen.
L.: Wolff 422; Wallner 709 ObersächsRK 10 a. (held10aktuellmitregisterfürheld11NURHIERARBEITEN20150514.docx)

 

Hinterpommern (Landschaft, Teil eines Herzogtums). Als H. wurde der östlich der Oder gelegene, zum obersächsischen Reichskreis zählende Teil Pommerns bezeichnet. Er kam 1945 unter Verwaltung Polens und fiel 1990 als politische Folge der deutschen Einheit an Polen.
L.: Wolff 405; Zeumer 553 II b 22; Wallner 708 ObersächsRK 2; Städtebuch Hinterpommern, neubearb. v. Tippach, T., 2003. (held10aktuellmitregisterfürheld11NURHIERARBEITEN20150514.docx)

 

Hohnstein, Hohenstein, Honstein (Grafschaft). Nach der vielleicht schon vor dem 12. Jahrhundert bei Neustadt bei Nordhausen errichteten, 1130 erstmals genannten Burg H. nannten sich seit 1182/1188 die seit 1154 (comes Adalger) nachweisbaren, vielleicht von König Lothar von Süpplingenburg (1125-1137) mit Reichsgut ausgestatteten, mit den ludowingischen Landgrafen von Thüringen verwandten Grafen von Ilfeld (dort vor 1190 ein Stift). Sie gewannen rasch umfangreiche Güter zwischen Wipper und Oberharz, verloren aber den Osten des Gebiets, als sich um 1200 (1201) die Linie der Grafen von Stolberg abzweigte. Die vielleicht schon von König Lothar III. von Süpplingenburg eingerichtete Grafschaft H. erwarb zwischen 1238 und 1267 stückweise als Lehen Halberstadts die Grafschaft Klettenberg mit der Vogtei über Kloster Walkenried, 1268 Sömmerda und im 14. Jahrhundert die Grafschaft Lohra. Die 1289 abgetrennte Linie Sondershausen drang nach Thüringen vor und wurde 1356 von den Grafen von Schwarzburg beerbt. Eine weitere Teilung erfolgte 1315. Ein Zweig erhielt 1481 die Herrschaft Schwedt an der Oder als Lehen, starb aber 1609 aus. Die Hauptlinie Klettenberg starb nach verschiedenen Teilungen 1593/1633 aus. Von den Gütern ging die nach 1253 erlangte Reichsvogtei über Nordhausen an Sachsen-Weimar, andere Teile an Braunschweig sowie vor allem an das Hochstift Halberstadt und damit 1648 an Brandenburg, das sie von 1653 bis 1702 an die Grafen von Sayn-Wittgenstein-Wittgenstein (Sayn-Wittgenstein) gab. Um 1800 umfasste die zum obersächsischen Reichskreis zählende Grafschaft ein Gebiet von 5 bzw. 7 Quadratmeilen, die sich wie folgt aufteilten: Um 1 bzw. 2 Quadratmeilen gehörten dem König von Großbritannien, 3 Quadratmeilen den Grafen Stolberg-Stolberg und 1 bzw. 2 Quadratmeilen den Grafen Stolberg-Wernigerode. Das über Braunschweig an Hannover gelangte Gebiet fiel 1866 an Preußen. S. Sachsen-Anhalt.
L.: Wolff 422ff.; Wallner 711 ObersächsRK 22, 27, 28; Großer Historischer Weltatlas II 66 (1378) F3, III 22 (1648) E3, III 38 (1789) D2; Gringmuth-Dallmer, H., Magdeburg-Wittenberg, (in) Geschichte der deutschen Länder, Bd. 1; Meyer, K., Die Grafen von Hohnstein, Zs. d. Harzvereins 28 (1895); Meyer, K., Die Burg Hohnstein, 1897; Reichardt, R., Die Grafschaft Hohenstein im 16. und 17. Jahrhundert, 1900; Mascher, K., Reichsgut und Komitat am Südharz im Hochmittelalter, 1957; Blaschke, K., Hohnstein, LexMA 5 1990, 86; Casemir, K./Ohainski, U., Das Territorium der Wolfenbütteler Herzöge um 1616, 1996. (held10aktuellmitregisterfürheld11NURHIERARBEITEN20150514.docx)

 

Klettenberg (Herrschaft, Grafschaft). Die nach der Burg Hohnstein bei Nordhausen benannten Grafen von Hohnstein, welche die älteren, 1187 erstmals bezeugten, nach der Burg K. bei Walkenried benannten Grafen von K., die vielleicht von der edelfreien Familie von Ballhausen abstammten und zwischen Walkenried und Nordhausen sowie am südlichen Rand der Goldenen Aue begütert waren, von 1238 bis 1253/1267 allmählich verdrängten, spalteten um 1315 die Linie K. ab. Sie starb nach weiteren Teilungen 1593/1633 aus. Die zum obersächsischen Reichskreis zählende Grafschaft fiel 1648 mit Halberstadt an Brandenburg, das sie als Lehen an die Grafen von Sayn-Wittgenstein-Wittgenstein (Sayn-Wittgenstein) ausgab, aber 1702 wieder einzog. Um 1800 umfasste ihr Gebiet zusammen mit der Herrschaft Lohra 7 bzw. 8 Quadratmeilen. Die Grafschaft K. enthielt die Städte Ellrich und Sachsa, die Ämter K., Fronderode (Frohnderode), Mauderode, Woffleben und Benneckenstein (Beneckenstein) und eine Anzahl Dörfer. In Preußen kam K. zur Provinz Sachsen und nach 1945 zu Thüringen (ausgenommen Sachsa [zu Niedersachsen]). Benneckenstein gelangte zu Sachsen-Anhalt.
L.: Wolff 424f.; Wallner 710 ObersächsRK 20; Mascher, K., Reichsgut und Komitat am Südharz im Hochmittelalter, 1957, 17ff.; Eberhardt, H., Landgericht und Reichsgut im nördlichen Thüringen, Bll. f. dt. LG. 95 (1959), 74ff.; Blaschke, K., Klettenberg, LexMA 5 1990, 1211. (held10aktuellmitregisterfürheld11NURHIERARBEITEN20150514.docx)

 

Königswusterhausen (Schloss). 1320 erscheint am Übergang über die versumpfte Notteniederung in Brandenburg neben älteren slawischen Siedlungen die Burg Wusterhausen (Wosterhusen). Am Ende des 14. Jahrhunderts gelangte das Schloss von den Markgrafen von Brandenburg als Lehen an die Herren von Schlieben, am Ende des 15. Jahrhunderts an die Schenken von Landsberg als Herren der Herrschaft Teupitz (Schenken von Teupitz), in der Mitte des 17. Jahrhunderts infolge Verschuldung an die Markgrafen von Brandenburg und damit von 1949 bis 1990 an die Deutsche Demokratische Republik (1990 Brandenburg). Sie zählte zum obersächsischen Reichskreis. S. Teupitz.
L.: Wolff 388; Wallner 708 ObersächsRK 1; Kindler, K., Chronik von Königswusterhausen, 2. A. 1908; Rocca, F., Geschichte und Verwaltung der königlichen Familiengüter, 1913; Metsk, F., Der kurmärkisch-wendische Distrikt, 1965. (held10aktuellmitregisterfürheld11NURHIERARBEITEN20150514.docx)

 

Kranichfeld (Herrschaft). K. im mittleren Ilmtal ist seit 1143 bezeugt. Es gehörte zunächst den von den Grafen von Käfernburg abstammenden Herren von K. 1172 wurde die zugehörige Herrschaft in die obere und die niedere Herrschaft geteilt. Das größere Oberkranichfeld kam als Eigen beim Aussterben seiner Herren an die Burggrafen von Kirchberg, die 1398 unter die Landeshoheit der Wettiner (Meißen) gerieten, 1453 an die Herren Reuß von Plauen, 1615 an Sachsen-Weimar, 1620 an die Grafen von Schwarzburg, 1663 an Sachsen-Gotha, 1704-28 an Sachsen-Weimar, 1728-1826 an Sachsen-Gotha-Altenburg (Sachsen-Gotha) und 1826-1920 an Sachsen-Meiningen. Das kleinere Niederkranichfeld (Unterkranichfeld) unterstand spätestens seit 1233 der Lehnshoheit des Erzstifts Mainz und geriet als Pfand an die Grafen von Schwarzburg, die es auch nach dem Aussterben der Herren von Niederkranichfeld (um 1310) behielten. 1412 kam es an die Burggrafen von Kirchberg, 1455 an die Grafen von Gleichen-Blankenhain, 1631 an die Grafen von Mörsberg und von 1675 bis 1794 an die Grafen von Hatzfeld. 1794 wurde es vom Erzstift Mainz als erledigtes Lehen eingezogen. 1803 fiel es an Preußen, 1806 an Frankreich, 1813 an Preußen, 1815 an Sachsen-Weimar-Eisenach (Sachsen-Weimar) und 1912 tauschweise an Sachsen-Meiningen, unter dem es mit Oberkranichfeld wiedervereinigt wurde. 1920 kam es zu Thüringen und damit von 1949 bis 1990 zur Deutschen Demokratischen Republik. Beide Herrschaften zählten bis 1806 zum obersächsischen Reichskreis.
L.: Wolff 397; 399; Wallner 709 ObersächsRK 8 (Oberkranichfeld); Wallner 710 ObersächsRK 23 (Unterkranichfeld); Kleinteich, H., Kranichfeld und seine Umgebung, Heft 1 1901, Supplement 1902. (held10aktuellmitregisterfürheld11NURHIERARBEITEN20150514.docx)

 

Lauenstein (Herrschaft). Die Burg L. im Osterzgebirge wurde vermutlich im 12. Jahrhundert von den Markgrafen von Meißen erbaut. Im 14. Jahrhundert war sie vorübergehend an die Burggrafen von Leisnig und von Meißen und an die Bergau verlehnt. Von 1517 bis 1821 war die Herrschaft (L., Neugeising, Zinnwald, 9 Dörfer) in den Händen der Bünau, von 1821 bis 1945 der Grafen von Hohenthal. Am Ende des 18. Jahrhunderts gehörte sie (über Sachsen-Wittenberg) zum obersächsischen Reichskreis. Über Sachsen fiel L. von 1949 bis 1990 an die Deutsche Demokratische Republik.
L.: Wolff 378; Wallner 708 ObersächsRK 2; Brandner, F., Lauenstein, seine Vorzeit, früheren Schicksale und jetzige Beschaffenheit, 1845. (held10aktuellmitregisterfürheld11NURHIERARBEITEN20150514.docx)

 

Leisnig (Burggrafschaft, Residenz des Markgrafen von Meißen bzw. Herzogs von Sachsen). L. an der Freiberger Mulde erscheint erstmals 1046 als Burgward. Die vielleicht schon im 10. Jahrhundert, jedenfalls vor 1081, auf einem Bergsporn errichtete reichsunmittelbare Burg L. kam 1084 vom Kaiser an Wiprecht von Groitzsch, 1143 als Erbe an den bambergischen Stiftsvogt Rapoto von Abenberg und 1147 an Friedrich I. Barbarossa (1158 Reichsgut). Unter ihm wurde sie Mittelpunkt einer seit 1158 nachweisbaren Burggrafschaft L. Ihr unter edelfreien Burggrafen aufgebautes Gebiet wurde 1329/1365 gewaltsam vom Haus Wettin (Meißen, 1485 an ernestinische Linie) erworben (1365 Verkauf der Burggrafschaft durch Burggraf Heinrich III. von L.). 1538 starb die damit bedeutungslos gewordene Familie aus. Die Burggrafschaft zählte zum obersächsischen Reichskreis. L. kam mit Sachsen von 1949 bis 1990 zur Deutschen Demokratischen Republik.
L.: Wolff 379; Wallner 708 ObersächsRK 2; Schellenberg, F., Chronik der Stadt Leisnig und ihre Umgebung, 1842; Grimmer, M., Leisnig in 900jähriger Geschichte, 1946; Helbig, H., Der wettinische Ständestaat, 2. A. 1980, 229ff.; Blaschke, K., Leisnig, LexMA 5 1991, 1863; Lück, H., Die kursächsische Gerichtsverfassung 1423-1550, 1997; Höfe und Residenzen im spätmittelalterlichen Reich, hg. v. Paravicini, W., 2003, 1, 2,334; Kunze, J., Das Amt Leisnig im 15. Jahrhundert, 2007. (held10aktuellmitregisterfürheld11NURHIERARBEITEN20150514.docx)

 

Lichtenstein (Herrschaft). Die Burg L. bei Glauchau an der Straße von Chemnitz nach Zwickau wurde vermutlich noch im 12. Jahrhundert von den Herren von Schönburg errichtet. 1740 mussten diese die landesherrlichen Rechte über die zugehörige Herrschaft an das Kurfürstentum Sachsen abtreten. Am Ende des 18. Jahrhunderts gehörte L. über die Fürsten von Schönburg-Waldenburg zum obersächsischen Reichskreis. Über Sachsen kam L. von 1949 bis 1990 zur Deutschen Demokratischen Republik.
L.: Wolff 422; Wallner 709 ObersächsRK 10 a. (held10aktuellmitregisterfürheld11NURHIERARBEITEN20150514.docx)

 

Lobenstein (Burg, Herrschaft). Die Burg L. an der Straße von Bamberg nach Leipzig erscheint erstmals 1250. Vor 1280 kam sie vermutlich durch Heirat von den Herren von Lobdeburg an die Vögte von Gera. Seit 1371 stand die Herrschaft unter Lehnshoheit Böhmens. Nach dem Aussterben der Vögte von Gera 1550 fiel die zum obersächsischen Reichskreis gehörige Herrschaft an die Vögte von Plauen, 1572 an die Reuß zu Greiz (Reuß-Greiz) und 1597 an Reuß jüngere Linie (Reuß-Gera). Seit 1647 war L. Sitz der Linie Reuß-Lobenstein(, das 1848 als Reuß-Ebersdorf-Lobenstein mit Reuß-Greiz und Reuß-Schleiz zum Fürstentum Reuß jüngere Linie vereinigt wurde. Dieses ging 1920 in Thüringen auf). S. Reuß-Lobenstein.
L.: Wolff 420; Wallner 709 ObersächsRK 7 d, e. (held10aktuellmitregisterfürheld11NURHIERARBEITEN20150514.docx)

 

Lohra (Grafschaft). Die Grafschaft L. der Grafen von Hohnstein zählte später zum obersächsischen Reichskreis. Um 1800 umfasste die Grafschaft ein Gebiet von 1 Quadratmeile bzw. mit der Herrschaft Klettenberg zusammen 8 Quadratmeilen. L. enthielt die Stadt Bleicherode, die Ämter L., Münchenlohra, Kleinbodungen, Nohra, Dietenborn (Diefenborn), das Dorf Friedrichsrode (Friedrichsroda) und einige adlige Güter und Dörfer. Das Amt Bodungen, ebenfalls zu L. gehörig, hatte Schwarzburg-Sondershausen als kursächsisches Lehen. S. Preußen (Provinz Sachsen), Thüringen.
L.: Wolff 424f.; Wallner 710f. ObersächsRK 20, 29. (held10aktuellmitregisterfürheld11NURHIERARBEITEN20150514.docx)

 

Mansfeld (Grafen, Grafschaft). Um 1060 (1063) werden Grafen sichtbar, die sich bald nach der etwa 1075 erbauten, 1229 genannten Burg M. an der Wipper am Ostrand des Harzes nannten und (als Nachfolger der Wettiner?) zwischen Wipper, Saale und Unstrut (Hassegau bzw. Hosgau) in Eisleben, Hettstedt, Querfurt sowie Sangerhausen begütert waren. Das Geschlecht verlor nach einer Niederlage 1115 erheblich an Bedeutung und erlosch 1229 im Mannesstamm. Die Grafschaft kam durch weibliche Erbfolge an die Herren (Burggrafen) von Querfurt, die sich seit 1262/1264 Grafen von M. nannten, die Güter erheblich vermehrten (u. a. Kupferbergbau) und 1432 in der Reichsmatrikel erschienen. Infolge starker Verschuldung wie mehrfacher Teilung seit 1420/1475/1501 (1475 Mansfeld-Vorderort, Mansfeld-Hinterort, hiervon Mansfeld-Mittelort [bis 1567]) ging die Reichsunmittelbarkeit der Grafschaft zwischen Selke, Saale und unterer Helme im 15. Jahrhundert verloren. Die Grafschaft wurde 1484 hinsichtlich des kaiserlichen Bergregals Lehen Sachsens (Kursachsens) (und hinsichtlich andere Güter Lehen der Bischöfe von Halberstadt und Magdeburg). 1570/1573 kam M. schuldenhalber unter die Verwaltung Sachsens und Magdeburgs (bzw. 1680 Brandenburgs bzw. Preußens [1716 aufgehoben]). Als die letzte der auf Grund der seit 1420/1475 erfolgten Teilungen entstandenen Linien, die 1600 in den Reichsfürstenstand erhobene, katholische, 1502 von Mansfeld-Vorderort abgespaltete und seit 1710 allein bestehende Linie Mansfeld-Bornstedt 1738/1780 erlosch, wurde die 20 Quadratmeilen große, dem obersächsischen Reichskreis angehörige Grafschaft zwischen Preußen (zwei Fünftel) und Sachsen (drei Fünftel) geteilt. Der preußische Anteil der Grafschaft enthielt den Kreis M. mit den Städten M. und Leimbach und den Ämtern Klostermansfeld (Kloster M.), Unteramt Friedeburg (Unterfriedeburg), Gerbstedt (Gerbstädt), Großörner, Neu Asseburg (Neuasseburg), Hedersleben, Leimbach, Helmsdorf, Burgörner, Polleben und Helbra, und den Kreis Schraplau mit den Ämtern Friedeburg, Helfta, Holzzelle, Schraplau, Bennstedt (Benstedt), Seeburg und Erdeborn. Der sächsische Anteil umfasste die Städte Eisleben und Hettstedt und die Ämter Eisleben, Wimmelburg, Bornstedt, Arnstein-Endorf, Walbeck, Oberwiederstedt, Rammelburg, Leiningen-Morungen, Artern und Voigtstedt (Bockstedt). Die von der Linie Bornstedt zwischenzeitlich erworbenen böhmischen Allodialgüter, deretwegen sie als Fürsten von Fondi 1600 den Reichsgrafenstand erlangt hatten, und der Name gingen über die Erbtochter Maria Isabella an das österreichische Haus Colloredo (Colloredo-Mansfeld). Der preußische Anteil gehörte von 1807 bis 1813 zum Königreich Westphalen, kam dann aber wieder an Preußen zurück. Der sächsische Anteil fiel 1815 ebenfalls an Preußen und wurde der Provinz Sachsen eingegliedert. 1945 kam M. an die sowjetische Besatzungszone und damit von 1949 bis 1990 an die Deutsche Demokratische Republik. S. Sachsen-Anhalt.
L.: Wolff 413f.; Wallner 710 ObersächsRK 13 a, b; Großer Historischer Weltatlas II 66 (1378) F3, III 22 (1648) E3, III 38 (1789) D2; Gringmuth-Dallmer, H., Magdeburg-Wittenberg, (in) Geschichte der deutschen Länder, Bd. 1; Die Territorien des Reichs 6, 78; Krumhaar, K., Die Grafen von Mansfeld und ihre Besitzungen, 1872; Leers, R., Geschichtskunde der Grafen von Mansfeld, Mansfelder Bll. 21 (1907); Möllenberg, W., Das Mansfelder Bergrecht und seine Geschichte, 1914; Hempel, E., Die Stellung der Grafen von Mansfeld zum Reich, 1917; Schmidt, K., Die Grundlagen der Entwicklung des Territoriums der Grafschaft Mansfeld, 1923, Mansfelder Blätter 36/37 (1930); Brandenburg, E., Die Ahnen Augusts des Starken, 1937; Helbig, H., Der wettinische Ständestaat, 2. A. 1980, 114ff.; Mansfelder Land. Ergebnisse der heimatkundlichen Bestandsaufnahme, bearb. v. Neuß, E./Zühlke, D., 1982; Blaschke, K., Mansfeld, LexMA 6 1992, 201; Vötsch, J., Zwischen Reichsfreiheit und Landsässigkeit (in) Hochadelige Herrschaft im mitteldeutschen Raum, hg. v. Rogge, J. u. a., 2003. (held10aktuellmitregisterfürheld11NURHIERARBEITEN20150514.docx)

 

Meißen (Markgrafschaft). Die 929 von Heinrich I. als Stützpunkt der deutschen Herrschaft im eroberten Mittelelbegebiet an der Einmündung der Triebisch in die Elbe oberhalb des Meisabaches angelegte Burg Misni wurde 968 Sitz eines Markgrafen, 1046 Sitz der Markgrafen von M. Die 1046 erstmals so genannte Mark M. (marchia Misnensis) geht auf eine deutsche, nach dem Tod Markgraf Geros (965) abgespaltete Markgrafschaft zurück, als deren erster Inhaber 968 Wigbert erscheint. Sie hatte wechselnden Umfang (982 Markgrafschaft Merseburg, Zeitz und M.) und unterstand Markgrafen aus den Häusern der Ekkehardiner (Ekkehardinger) (985-1046), Weimar-Orlamünde (1046-1067), der Brunonen (1067-1088) und seit 1089/1125 zusammen mit M. der Eilenburger (Heinrich I. von Eilenburg) bzw. Wettiner, die ursprünglich als Grafen im Schwabengau und Hosgau saßen und deren Stammarkgrafschaft Wettin mit der gleichnamigen Burg an der Saale lag. Sie gewannen bis 1156 Eilenburg (Eulenburg, Eilenberg) und Camburg, die Mark Niederlausitz (sächsische Ostmark), das Land Bautzen, die Gegend um Dresden, die Grafschaften Rochlitz und Groitzsch sowie die Kirchvogteien über das Hochstift Naumburg (Naumburg/Zeitz) und die Klöster Pegau, Chemnitz und Bosau. Der 1195 unternommene Versuch des Kaisers die Mark als erledigtes Reichslehen einzuziehen scheiterte. Markgraf Heinrich III. erwarb die Landgrafschaft Thüringen und die Pfalzgrafschaft Sachsen (1247/1274), sein Sohn das Reichsland Pleißen (Pleißenland) mit Altenburg, Chemnitz und Zwickau. Bei seinem Tode kam es zu Landesteilungen und Familienzwisten, welche die Bedeutung der Markgrafschaft erheblich minderten. 1300 zog König Adolf von Nassau das Land als erledigtes Lehen ein, doch konnte Markgraf Friedrich I. 1307 M. wie Thüringen zurückgewinnen. Unter den Nachfolgern gelangen Erwerbungen im Reichsland Pleißen (Pleißenland) sowie um Dohna und Pirna. Kernland der Markgrafen blieb das Gebiet um M. 1409 wurde von Markgraf Friedrich dem Streitbaren die Universität Leipzig gegründet. 1422/1423 erlangten die Markgrafen von M. Land, Herzogstitel und Kurwürde der Herzöge von Sachsen-Wittenberg. Damit trat die später zum obersächsischen Reichskreis zählende Markgrafschaft M. gegenüber dem Herzogtum Sachsen in den Hintergrund und wurde unter Sachsen mitverstanden. Sie umfasste das Gebiet der sogenannten meißnischen, Leipziger und erzgebirgischen Kreise. Der meißnische Kreis enthielt die Ämter M., Dresden, Dippoldiswalde, Pirna, Hohnstein (Hohenstein) und Lohmen, Stolpen, Radeberg mit Laußnitz (Lausnitz), Großenhain mit Moritzburg, Senftenberg, Finsterwalde, Mühlberg, Torgau und Oschatz. Der Leipziger Kreis umfasste die Ämter Leipzig, Delitzsch, Zörbig, Eilenburg mit Düben, Grimma, Mutzschen (Mutschen), Leisnig und Döbeln, Rochlitz, Colditz (Kolditz), Borna, Pegau und das Stiftsamt Wurzen. Der erzgebirgische Kreis zerfiel in die Ämter Freiberg, Augustusburg (Augustenburg), Chemnitz, Nossen, Grillenburg mit Tharandt, Frauenstein, Altenberg, Lauterstein, Wolkenstein mit Rauenstein, Grünhain mit Stollberg (Stolberg), Schwarzenberg mit Crottendorf (Krottendorf), Wiesenburg und Zwickau mit Werdau (Werda). Bei späteren Teilungen fiel der Hauptteil (Dresden, Freiberg, M.) an die albertinische Linie des späteren Königreichs Sachsen. Sachsen kam von 1949 bis 1990 zur Deutschen Demokratischen Republik.
L.: Wolff 378f.; Wallner 708 ObersächsRK 2; Großer Historischer Weltatlas II 34 (1138-1254) G3, II 66 (1378) G3; Blaschke, K./Kretzschmar, H., (Ober-)Sachsen und die Lausitzen, (in) Geschichte der deutschen Länder, Bd. 1; Posse, O., Die Markgrafen von Meißen und das Haus Wettin bis zu Konrad dem Großen, 1881; Kötzschke, R./Kretzschmar, H., Sächsische Geschichte, Bd. 1, 2 1935, Neudruck 1965; Helbig, H., Der wettinische Ständestaat bis 1485, Bd. 1f. 2. A. 1980; Pannach, H., Das Amt Meißen vom Anfang des 14. bis zur Mitte des 16. Jahrhunderts, 1960; Polenz, P. v., Landschafts- und Bezirksnamen, 1961, III, 25, IV, 5, Misner Bevölkerungsname; Mark Meißen, hg. v. Weise, H., 1989; Blaschke, K., Geschichte Sachsens im Mittelalter, 1990; Blaschke, K., Meißen, LexMA 6 1992, 476ff.; Rupp, G., Die Ekkehardiner, 1996; Weller, T., Die Heiratspolitik, 2004; Urkunden der Markgrafen von Meißen und Landgrafen von Thüringen 1196-1234, Register bearb. v. Baudisch, S. u. a., 2009. (held10aktuellmitregisterfürheld11NURHIERARBEITEN20150514.docx)

 

Merseburg (Hochstift, Herzogtum, Residenz). Schon in karolingischer Zeit (um 850) war die Burg M. (slaw. Mesibor, Mittenwalde) auf einem Hügel westlich der Saale Sitz von Grafen (von M.). Sie fiel durch die Gemahlin (Hatheburg) König Heinrichs I. an die Liudolfinger. Neben der von Heinrich I. errichteten Pfalz gründete Kaiser Otto der Große (962/968) unter Auslösung aus der Diözese von Halberstadt das Bistum M. (erster Bischof Boso von Sankt Emmeram in Regensburg), das zur Erzdiözese Magdeburg gehörte. Bekanntester Bischof des von 981 bis 1004 aufgelösten, ziemlich kleinen Bistums (Landschaft Chutizi zwischen Saale und Mulde mit einem schmalen Streifen östlich der Mulde) war Thietmar von M. (1008-1018). Die weltliche Herrschaft beschränkte sich auf die Stadt M. mit ihrer unmittelbaren Umgebung, ein 974 von Kaiser Otto II. erhaltenes großes Waldgebiet zwischen Saale und Mulde (Schkeuditz, Lützen) und die Lehnshoheit über Leipzig. Nach der seit 1523 eindringenden Reformation brachte das Haus Wettin (Sachsen, Albertiner) als Administrator ab 1545/1561 das zum obersächsischen Reichskreis gehörige Stiftsgebiet, das die Ämter M., Lützen mit Zwenkau, Schkeuditz und Lauchstädt (Lauchstedt) umfasste, in seine Gewalt. Dies wurde 1635/1648 anerkannt. Von 1657 bis 1731 bestand eine wettinische Nebenlinie der Herzöge von Sachsen-Merseburg, bis 1815 eine besondere Verwaltung. 1815 kam das Gebiet ganz überwiegend zu Preußen, 1945 zur sowjetischen Besatzungszone und damit von 1949 bis 1990 zur Deutschen Demokratischen Republik. S. Sachsen-Merseburg.
L.: Wolff 380f.; Wallner 708 ObersächsRK 2; Großer Historischer Weltatlas II 66 (1378) G3, III 38 (1789) D2; Gringmuth-Dallmer, H., Magdeburg-Württemberg, (in) Geschichte der deutschen Länder, Bd. 1; Urkundenbuch des Hochstifts Merseburg, hg. v. Kehr, P., Teil 1 (bis 1357), 1899; Bönhoff, L., Das Bistum Merseburg, seine Diözesangrenzen und seine Archidiakonate, Neues Archiv f. Sächsische Geschichte 32 (1911); Heckel, J., Die evangelischen Dom- und Kollegiatstifte Preußens, insbesondere Brandenburg, Merseburg, Zeitz, 1924; Holtzmann, R., Die Aufhebung und Wiederherstellung des Bistums Merseburg, Sachsen und Anhalt 2 (1926); Schlesinger, W., Kirchengeschichte Sachsens, Bd. 1f. 1962; Streich, B., Die Bistümer Merseburg, Naumburg und Meißen zwischen Reichsstandschaft und Landsässigkeit, (in) Mitteldeutsche Bistümer im Spätmittelalter, 1988; Gemeinde auf dem Weg durch die Zeit, hg. v. Steenhoff, T., 1989; Blaschke, K., Die Christianisierung des Landes östlich des Saale, Jb. f. dt. Kirchengeschichte 17 (1989/90), 63ff.; Blaschke, K., Merseburg, LexMA 6 1992, 546; Höfe und Residenzen im spätmittelalterlichen Reich, hg. v. Paravicini, W., 2003, 1, 564, 1, 2378. (held10aktuellmitregisterfürheld11NURHIERARBEITEN20150514.docx)

 

Naumburg (Hochstift, Residenz). An der Mündung der Unstrut in die Saale erbaute vermutlich Markgraf Ekkehard I. von Meißen in der Nähe slawischer Vorsiedlungen um 1000 bzw. um 1010 die Burg N. (neue Burg). Um 1012 wurde das Hauskloster der Markgrafen, zwischen 1028 und 1030 das 968 von Kaiser Otto dem Großen in Zeitz gegründete Bistum (zwischen N., mittlerer und oberer Weißer Elster, oberer Zwickauer Mulde, Plauen und Erzgebirge) und wenig später die in Kleinjena bestehende Kaufmannsniederlassung nach N. verlegt. Die sich entwickelnde Stadt stand unter der Herrschaft des Bischofs. Die Vogtei über N. hatten die Markgrafen von Meißen, bis die Bischöfe in der zweiten Hälfte des 13. Jahrhunderts die Landeshoheit erwerben konnten. Die Bischöfe wurden im 13. Jahrhundert (1296) Reichsfürsten. Sie bildeten um N., Zeitz, Krossen (Crossen) und Strehla an der Elbe ein eigenes Herrschaftsgebiet aus. Beginnend bereits zu dieser Zeit gerieten sie zunehmend in Abhängigkeit des Hauses Wettin, das aus der Schirmvogtei Landesherrlichkeit entwickelte. Schon vor 1541 drang die Reformation ein. 1564 wurde anlässlich der Reformation das dem obersächsischen Reichskreis angehörige Stift N. in einen Verwaltungsbezirk Sachsens umgewandelt, der bis 1718 unter der Nebenlinie Sachsen-Zeitz stand. Das Hochstift umfasste die Ämter und Gerichtsbarkeiten des eigentlichen Stiftes N. (Stadt und Amt N., Amt St. Georgenkloster, Justizamt Haynsburg [Hainsburg] mit der Stadt Krossen [Crossen], Propsteigericht N. mit der Stadt Osterfeld) und die Ämter und Gerichtsbarkeiten des zeitzischen Anteils (Stadt und Amt Zeitz und Gericht Breitingen). 1815 wurde N. der neuen Provinz Sachsen Preußens zugeschlagen und kam damit von 1949 bis 1990 zur Deutschen Demokratischen Republik. S. Sachsen-Anhalt.
L.: Wolff 381; Wallner 708 ObersächsRK 2; Großer Historischer Weltatlas II 66 (1378) G3; Urkundenbuch des Hochstifts Naumburg, hg. v. Rosenfeld, F., Bd. 1 1925; Borkowsky, E., Naumburg an der Saale. Eine Geschichte deutschen Bürgertums 1028 bis 1928, 1928; Mitteldeutscher Heimatatlas, 1935ff.; Kaiser, B., Die Entstehung der Stadt Naumburg an der Saale, 1949 (Mskr.); Schlesinger, W., Kirchengeschichte Sachsens, Bd. 1f. 1962; Steinberg, H., Funktionswandel und räumliche Entwicklung der Städte im mittleren Saaletal bis zum Anfang des 19. Jahrhunderts, (in) Berichte zur deutschen Landeskunde 30 (1963), 256; Blaschke, K. u. a., Die Kirchenorganisation in Naumburg um 1500, 1969; Hermann, B., Die Herrschaft des Hochstifts Naumburg an der mittleren Elbe, 1970; Streich, B., Die Bistümer Merseburg, Naumburg und Meißen zwischen Reichsstandschaft und Landsässigkeit, (in) Mitteldeutsche Bistümer im Spätmittelalter, 1988; Schubert, E./Hege, F., Naumburg, 1989; Wiessner, H., Die Anfänge der Stadt Naumburg an der Saale und ihre Entwicklung im Mittelalter, Bll. f. d. LG. 127 (1991), 115; Das Bistum Naumburg, bearb. v. Wiessner, H., Bd. 1 1993; Wiessner, H., Naumburg, LexMA 6 1992, 1055; Das Bistum Naumburg, bearb. v. Wiessner, H., 1997; Höfe und Residenzen im spätmittelalterlichen Reich, hg. v. Paravicini, W., 2003, 1, 577, 1, 2, 404. (held10aktuellmitregisterfürheld11NURHIERARBEITEN20150514.docx)

 

Oppurg (Herrschaft). 1074 gab Erzbischof Anno von Köln unter aus Reichsgut stammenden Ländereien O. (Opult) bei Pössneck an die Abtei Saalfeld. Über weitergegebene Vogteirechte der Grafen von Schwarzburg und der Grafen von Orlamünde über die Abteigüter erlangten die Ritter von Brandenstein die Herrschaft O. Da sie infolge zahlreicher Erbteilungen und sonstiger Umstände im 17. Jahrhundert verarmten, musste die Herrschaft 1672 an Graf Johann Albrecht von Ronow verkauft werden. 1703 kam sie an die Familie Einsiedel, 1745 an die Grafen Hoym, 1782 erbweise an die Fürsten von Hohenlohe-Ingelfingen. Sie gehörte über die Markgrafschaft Meißen Sachsens dem obersächsischen Reichskreis an. Über Thüringen (1920) fiel O. von 1949 bis 1990 an die Deutsche Demokratische Republik.
L.: Wolff 380; Wallner 708 ObersächsRK 2; Dedié, F., Oppurg und seine Besitzer im Laufe der Jahrhunderte, 1939. (held10aktuellmitregisterfürheld11NURHIERARBEITEN20150514.docx)

 

Pommern (Herzogtum, Provinz). Das beiderseits der Odermündung liegende P. (seit etwa 1000 Pomorje, Land am Meer, 1046) wurde nach Abzug der Germanen im 6./7. Jahrhundert von Slawen (Liutizen im Westen, Pomoranen im Osten) besiedelt. Während im Osten (Pommerellen) am Ende des 12. Jahrhunderts (um 1180) das Geschlecht der Samboriden zur Herrschaft kam, gelang im Westen dem westslawischen, vermutlich aus den Teilfürsten um Belgard-Kolberg hervorgegangenen, seit 1214 einen Greifen im Wappen führenden und seit dem 15. Jahrhundert sich auch danach benennenden Fürstenhaus der Greifen der Aufbau eines bis Demmin, Wolgast und die Uckermark reichenden Herrschaftsgebiets mit Stettin als Mittelpunkt. Sein erster sicher bekannter Herrscher (Wartislaw I.) leitete nach einer Zeit polnischer Oberherrschaft (1121-1138) zusammen mit Bischof Otto von Bamberg die Christianisierung ein (1140 Gründung des Bistums Wollin Cammin (Kammin] [1176]). Daraufhin erfolgte der Zuzug zahlreicher deutscher Siedler. Seit etwa 1175 führten die Herrscher in Urkunden den Titel Herzog. 1181 erkannte Kaiser Friedrich I. Barbarossa Herzog Bogislaw I. als Herzog der Slawen und als Reichsfürsten an, womit die seit etwa 1000 von Polen immer wieder erneuerte Oberherrschaft über P. beendet wurde. Um 1195 wurde P. geteilt, aber 1264 wieder vereinigt. Von 1185 bis 1227 hatte Dänemark die Oberherrschaft (über Vorpommern). Beim Aussterben einer um Schlawe und Stolp herrschenden Nebenlinie 1228 gelangte deren Gebiet an die Askanier. 1231 sprach Kaiser Friedrich II. Brandenburg die Lehnshoheit über das übrige P. zu. 1236 kam das Land Stargard, 1250 die Uckermark an Brandenburg. 1295 erfolgte (bis 1478) eine Teilung in die Herzogtümer Pommern-Stettin (Stettin, Odergebiet) und Pommern-Wolgast (Wolgast, Küstengebiet) entsprechend dem Geltungsbereich des lübischen und magdeburgischen Stadtrechts. 1317 fielen die Länder Schlawe und Stolp an P. (Pommern-Wolgast), 1325 das Fürstentum Rügen. 1338 wurde Pommern-Stettin aus der Lehnshoheit Brandenburgs entlassen und zum Reichslehen gemacht. 1348 erkannte Kaiser Karl IV. die umstrittene Reichsunmittelbarkeit Pommerns, dem er das Reichsjägeramt übertrug, ausdrücklich an. Die Wolgaster Linie teilte 1368/1372 ihr Erbe (Pommern-Wolgast, Pommern-Stolp). Um 1400 bestanden vorübergehend fünf Teilherrschaften (u. a. Pommern-Barth, Pommern-Stolp, Pommern-Stargard [bis 1439]), doch blieb das Bewusstsein der Einheit vor allem unter den 1459/1463 einflussreich werdenden Ständen bestehen. 1456 wurde die Universität Greifswald gegründet. 1466 kaufte Pommern-Stolp die Länder Lauenburg und Bütow vom Deutschen Orden frei und behielt sie später als Pfand. Seit 1478 war, nachdem bereits zuvor die Linie Pommern-Barth die Linien Pommern-Stettin (1464, gegen Ansprüche Brandenburgs) und Pommern-Stargard (1459) beerbt hatte, P. in der Nebenlinie Pommern-Rügen wieder vereinigt. Herzog Bogislaw X. (1474-1523) festigte das Herzogtum durch eine geordnete Verwaltung, musste aber 1479 Brandenburg huldigen und gegen Befreiung von dieser Pflicht 1493 Brandenburg Erbrecht auf P. zugestehen. Gegen den Einspruch Brandenburgs erhielt Bogislaw X. 1521 den kaiserlichen Lehnsbrief als Grundlage der Durchsetzung der Reichsunmittelbarkeit gegenüber Brandenburg (1529). 1523/1532 und 1569 wurde das dem obersächsischen Reichskreis zugehörige P. wieder geteilt (Pommern-Stettin [bis 1600], Pommern-Wolgast [bis 1625], Pommern-Rügenwalde [bis 1603] und Pommern-Barth). Gleichzeitig fand die Reformation Eingang. 1625 kam Pommern-Wolgast wieder an Pommern-Stettin. Wenig später wurde das Land von Schweden besetzt. 1648 fielen der östlich der Oder gelegene Teil Pommerns (Hinterpommern) und das bei der Verteilung der durch das Aussterben des Herzogshauses in männlicher Linie 1637 frei gewordenen Länder seit 1556 säkularisierte Stift Cammin (Kammin) an Brandenburg, der westlich der Oder gelegene, wertvollere Teil (Vorpommern mit Stettin und dem früher zeitweise fast unabhängigen Stralsund, Usedom, Wollin und Rügen sowie der Stadt Cammin [Kammin]) an Schweden, das für P. Sitz und Stimme im Reichstag erhielt. 1657/1658 erlangte Brandenburg (Preußen) Lauenburg und Bütow sowie die Starostei Draheim von Polen, 1679 die östlich der Oder gelegenen Teile Pommerns und 1720 Vorpommern bis zur Peene von Schweden. 1815 erwarb es schließlich (gegen Sachsen-Lauenburg) das restliche, 1813/1814 von Schweden an Dänemark gelangte pommersche Gebiet (die Distrikte Stralsund, Rügen, Franzburg-Barth, Grimmen, Tribsees, Loitz, Wolgast und Greifswald) und gliederte P. unter Einbeziehung des preußischen Anteils von P. (Vorpommern, die Kreise Randow, Anklam, Demmin und Altentreptow bzw. Treptow, Usedom und Wollin umfassend und Hinterpommern mit den Kreisen Greifenhagen, Pyritz, Saatzig [Satzig], Daber, Labes, Greifenberg, Belgard, Neustettin, Fürstentum Schlawe, Stolp [Stolpe] und Rummelsburg und dem flemmingschen und ostenschen Kreis) in die drei Regierungsbezirke Stettin, Köslin und Stralsund (1932 aufgehoben). 1945 wurde Hinterpommern mit Stettin und Swinemünde unter Verwaltung Polens gestellt und die deutsche Bevölkerung zwangsausgesiedelt. 1990 gelangte das Gebiet als politische Folge der deutschen Einheit an Polen. Vorpommern kam 1945 zu Mecklenburg, das von 1949 bis 1990 an die Deutsche Demokratische Republik fiel und in ihr von 1952 bis 1990 aufgelöst war (str.). Seit 1990 ist Vorpommern ein Teil des Bundeslands Mecklenburg-Vorpommern der Bundesrepublik Deutschland.
L.: Wolff 401ff.; Zeumer 552ff. II b 21, 22; Wallner 708 ObersächsRK 3, 4; Großer Historischer Weltatlas II 34 (1138-1254) G3, II 66 (1378) G1/2; Sandow, E., Pommern, (in) Geschichte der deutschen Länder, Bd. 1; Die Territorien des Reichs 2, 182; Bauer 1, 473; Dähnert, J., Sammlung gemeiner und besonderer pommerscher und rügischer Landesurkunden, Bd. 1ff. 1765ff.; Brüggemann, L., Beschreibung des preußischen Herzogtums Vor- und Hinterpommern, 1779; Berghaus, H., Landbuch des Herzogtums Preußen, Bd. 1-13 1865ff.; Pommersches Urkundenbuch, hg. v. Staatsarchiv Stettin und d. hist. Komm. für Pommern, Bd. 1-9 1868ff., Neudruck 1958ff.; Spahn, M., Verfassungs- und Wirtschaftsgeschichte des Herzogtums Pommern 1478-1625, 1896; Curschmann, F., Die Landeseinteilung Pommerns im Mittelalter und die Verwaltungseinteilung der Neuzeit, 1911; Wehrmann, M., Geschichte von Pommern, 2. A. 1919ff., Neudruck 1986; Drolshagen, C., Landesaufnahme und Hufenmatrikel von Vorpommern als ältester deutscher Kataster, 1923; Menke, K., Das Amt Wolgast, 1931; Schulze, B., Die Reform der Verwaltungsbezirke in Brandenburg und Pommern 1809-1818, 1931; Historischer Atlas der Provinz Pommern, hg. v. d. Landeskundlichen Forschungsstelle der Provinz Pommern (Curschmann, F.), 1935ff.; Curschmann, F., Die schwedischen Matrikelkarten von Vorpommern und ihre wissenschaftliche Auswertung, 1935; Heuer, K., Das Amt Ueckermünde, 1935; Linke, G., Die pommerschen Landesteilungen des 16. Jahrhunderts, 1935; Wehrmann, M., Genealogie des pommerschen Herzogshauses, 1937; Hofmeister, A., Genealogische Untersuchungen zur Geschichte des pommerschen Herzogshauses, 1938; Engel, F., Erläuterungen zur historischen Siedlungsformenkarte Mecklenburg und Pommern, 1953; Sandow, E., Die polnisch-pomerellische Grenze 1309-1454, 1954; Heyden, H., Kirchengeschichte Pommerns, Bd. 1f. 2. A. 1957; Krallert, W., Atlas zur Geschichte der deutschen Ostsiedlung, 1958; Historischer Atlas von Pommern, hg. v. d. hist. Komm. für Pommern, 1959ff.; Atlas östliches Mitteleuropa, hg. v. Kraus, T./Meynen, E./Mortensen, H./Schlenger, H., 1959; Engel, F., Pommern, 1959; Spruth, H., Landes- und familiengeschichtliche Bibliographie für Pommern, Teil 1ff. 1962ff.; Eggert, O., Geschichte Pommerns, 4. A. 1965; Eggert, W., Geschichte Pommerns, 1974; Stüttgen, D., Pommern, (in) Grundriss der deutschen Verwaltungsgeschichte 1815-1945, hg. v. Hubatsch, W., 1975-1976; Petersohn, J., Der südliche Ostseeraum im kirchlich-politischen Kräftespiel des Reichs, Polens und Dänemarks vom 10. bis 13. Jahrhundert, 1979; Benl, R., Die Gestaltung der Bodenrechtsverhältnisse in Pommern vom 12. bis zum 14. Jahrhundert, 1986; Becker, O., Zur Geschichte des Fürstlich hohenzollernschen Besitzes in Pommern, 1986; Slaski, K., Beiträge zur Geschichte Pommerns und Pommerellens, 1987; Ostdeutsche Geschichts- und Kulturlandschaften, T. 3 Pommern, hg. v. Rothe, H., 1988; Fenske, H., Die Verwaltung Pommerns 1915 bis 1945, 1993; Schmidt, R., Pommern, LexMA 7 1994, 84; Pommern, hg. v. Lucht, D., 1995; Pommern, hg. v. Wernicke H. u. a., 1996; Pommern, hg. v. Schmidt, R., 1996; Branig, H., Geschichte Pommerns, Bd. 1f. 1997; Pommern, hg. v. Buchholz, W.,1999; Tausend Jahre pommersche Geschichte, hg. v. Schmidt, R., 1999; Völker, E., Die Pommern und Ostbrandenburger, 1999; Schlinker, S., Fürstenamt und Rezeption, 1999, 196; Höfe und Residenzen im spätmittelalterlichen Reich, hg. v. Paravicini, W., 2003, 1, 871; Schmidt, R., Das historische Pommern, 2007 (Aufsätze); Pommern im 19. Jahrhundert, hg. v. Stamm-Kuhlmann, T., 2007; Die Herzöge von Pommern. Zeugnisse der Herrschaft des Greifenhauses, hg. v. Buske, N. u. a., 2012. (held10aktuellmitregisterfürheld11NURHIERARBEITEN20150514.docx)

 

Pommern-Barth (Herzogtum). Das 1232 erstmals erwähnte Barth an der Ostsee gehörte seit 1325/1369 zu Pommern. Das 1295 entstandene Herzogtum Pommern-Wolgast wurde 1376, 1425, 1457 in die Herzogtümer Pommern-Wolgast und P. geteilt, 1393, 1451 und 1478 aber wieder unter Barth bzw. Wolgast vereinigt. P. zählte später zum obersächsischen Reichskreis.
L.: Wallner 708 ObersächsRK 4; Bülow, W., Chronik der Stadt Barth, 1922; Festschrift zur 700-Jahrfeier der Stadt Barth, 1955. (held10aktuellmitregisterfürheld11NURHIERARBEITEN20150514.docx)

 

Pommern-Wolgast (Herzogtum). 1295 entstand bei der Teilung Pommerns das Herzogtum P. Herzog Bogislaws IV. († 1309) mit Gütern nördlich der Peene und westlich und östlich der Odermündung. 1317 kam aus dem Erbe der Herzöge von Pommerellen durch Brandenburg das Land Stolp und Schlawe hinzu, das aber durch das Hochstift Cammin (Kammin) von Wolgast getrennt blieb. 1325 fiel das Fürstentum Rügen erbweise an. 1348 wurde P. als Reichsfürstentum anerkannt. 1368/1372 wurde in Stargard östlich der Swine (Hinterpommern), Stralsund sowie die übrigen westlichen Gebiete mit Rügen (Vorpommern) geteilt. Nach weiteren Teilungen kam es 1478 zur Wiedervereinigung in Pommern. 1523/1569 wurde aber bis 1625 erneut geteilt. P. zählte zum obersächsischen Reichskreis. S. a. Vorpommern, Pommern.
L.: Wallner 708 ObersächsRK 4; Großer Historischer Weltatlas II 66 (1378) G-I1/2; Eggert, W., Geschichte Pommerns, 1974. (held10aktuellmitregisterfürheld11NURHIERARBEITEN20150514.docx)

 

Porschenstein (Herrschaft) s. Purschenstein.
L.: Wolff 379; Wallner 708 ObersächsRK 2. (held10aktuellmitregisterfürheld11NURHIERARBEITEN20150514.docx)

 

Purschenstein, Porschenstein (Herrschaft). Der böhmische Adlige Borso von Riesenburg legte die 1289 erstmals bezeugte Burg P. bei Neuhausen an. Sie wurde im 15. Jahrhundert Mittelpunkt der Herrschaft P. Die Herrschaft P. zählte am Ende des 18. Jahrhunderts über Sachsen-Wittenberg (bzw. Sachsen) zum obersächsischen Reichskreis. Bis 1918 gehörte P. den Herren von Schönberg. S. Sachsen.
L.: Wolff 379; Wallner 708 ObersächsRK 2. (held10aktuellmitregisterfürheld11NURHIERARBEITEN20150514.docx)

 

Quedlinburg (Abtei, Residenz). In Q. an der Bode im nordöstlichen Harzvorland bestand schon in karolingischer Zeit neben einer vermutlich am Ende des 8. Jahrhunderts errichteten Hersfelder Missionskirche eine Burg, die König Heinrich I. zu seiner wichtigsten Pfalz ausbaute. 922 ist ein daran anschließender Ort mit Königshof (Quitilingaburg) erstmals erwähnt. 936/7 gründete die Königinwitwe Mathilde mit Zustimmung ihres Sohnes Otto des Großen auf der Burg das Kanonissenstift Sankt Servatius, das mit bedeutenden Privilegien ausgestattet wurde (994 Marktprivileg, Münzprivileg und Zollprivileg für die Kaufleute, Güter bis ins Eichsfeld, Vogtland und Havelland) und dem eine besondere Stellung als fürstliche Reichsabtei zugedacht war. Der Ort Q. stand unter der Herschaft der Äbtissin, die nach einem Verzicht auf die Herrschaftsrechte über die Stadt (1358) 1477 den Versuch der zu dieser Zeit etwa 5000 Einwohner zählenden Stadt vereitelte, die Reichsunmittelbarkeit zu erlangen. Die Vogtei über das Stift gewannen in der Mitte des 12. Jahrhunderts die Grafen des Harzgaus, 1273 die Grafen von Regenstein und 1477 die Wettiner (Sachsen), deren albertinische Linie 1485 die Schutzherrschaft erhielt. 1539 wurde Q., das zum obersächsischen Reichskreis zählte, ein evangelisches freies weltliches Stift. 1697 trat Sachsen (Kursachsen) die Rechte der Schutzvogtei an Brandenburg ab, an das 1648 das umgebende Hochstift Halberstadt gekommen war. 1803/1813 fiel das Fürstentum Q., dessen Äbtissin zu den rheinischen Prälaten zählte, (mit der Stadt Q. und dem Flecken Ditfurt bzw. Dithfurth ein Gebiet von 2 Quadratmeilen,) an Preußen. Von 1807 bis 1813 gehörte Q., dessen Stift 1810 aufgelöst wurde, zum Königreich Westphalen, nach 1815 zur preußischen Provinz Sachsen. Von 1949 bis 1990 kam es damit in Sachsen-Anhalt zur Deutschen Demokratischen Republik.
L.: Wolff 408f.; Zeumer 552ff. II a 37, 12; Wallner 710 ObersächsRK 24; Großer Historischer Weltatlas III 22 (1648) E3, III 38 (1789) D2; Gringmuth-Dallmer, H., Magdeburg-Wittenberg, (in) Geschichte der deutschen Länder, Bd. 1; Geschichte zur Tausendjahrfeier der Stadt Quedlinburg, Bd. 1f. 1922; Lorenz, H./Kleemann, S., Quedlinburgische Geschichte, Bd. 1f. 1922; Lorenz, H., Werdegang der 1000jährigen Kaiserstadt Quedlinburg, 1925; Kleemann, S., Quedlinburg, 10. A. 1927; Weirauch, H., Der Grundbesitz des Stiftes Quedlinburg im Mittelalter, Sachsen und Anhalt 14 (1938); Speer, E., Quedlinburg, 2. A. 1954; Speer, E., Quedlinburg und seine Kirchen, 3. A. 1972; Militzer, K./Przybilla, P., Stadtentstehung, Bürgertum und Rat. Halberstadt und Quedlinburg bis zur Mitte des 14. Jahrhunderts, 1980; Schauer, H., Quedlinburg. Das städtebauliche Denkmal und seine Fachwerkbauten, 1990; Blaschke, K., Quedlinburg, LexMA 7 1994, 359; Deutsche Königspfalzen, Bd. 4, 1996; Höfe und Residenzen im spätmittelalterlichen Reich, hg. v. Paravicini, W., 2003, 1, 720, 1, 2, 469; Reuling, U., Quedlinburg, 2006; Kayserlich - frey - weltlich, hg. v. Bley, C., 2009; Kasper, P., Das Reichsstift Quedlinburg (936-1810), 2014; Schröder-Stapper, T., Fürstäbtissinnen, 2015. (held10aktuellmitregisterfürheld11NURHIERARBEITEN20150514.docx)

 

Querfurt (Fürstentum). Q. an der Querne südwestlich Halles wird als Burg (Curnfurdeburg) erstmals im Hersfelder Zehntverzeichnis von 880/9 erwähnt. Nach ihr nannten sich seit etwa 1000 nachweisbare Herren von Q., die seit 1136 als Lehnsleute der Erzbischöfe von Magdeburg Burggrafen waren, 1229 die jüngere Linie der Grafen von Mansfeld (1262/1264) bildeten und deren Güter 1496 nach ihrem Aussterben als erledigtes Lehen an das Erzstift Magdeburg fielen. 1635/48 kamen Q. mit 8 Dörfern, Jüterbog mit 20 Dörfern, Dahme mit 12 Dörfern und Burg an Sachsen. 1656 gelangte Q. an Sachsen-Weißenfels, 1687 kam Burg in einem Vergleich wegen der 1648 nicht entschiedenen Landeshoheit über Q. an Brandenburg zurück. Später wurde Heldrungen an der Unstrut gewonnen. Von 1663 bis 1746 bestand innerhalb Sachsens das reichsunmittelbare Fürstentum Sachsen-Querfurt, dessen Verwaltung von Weißenfels aus geführt wurde und das beim Aussterben der Linie (1746) an Sachsen zurückfiel. Am Ende des 18. Jahrhunderts gehörte es mit etwa 15 Quadratmeilen (Ämter Q., Heldrungen, Jüterbog und Dahme) über Sachsen zum obersächsischen Reichskreis. Über die Provinz Sachsen Preußens kam Q. 1945 an Sachsen-Anhalt und von 1949 bis 1990 an die Deutsche Demokratische Republik.
L.: Wolff 400f.; Wallner 710 ObersächsRK 16; Großer Historischer Weltatlas III 39 D2; Kretzschmar, H., Herrschaft und Fürstentum Querfurt 1496-1815, (in) FS Tille, 1930; Ihle, E., Querfurt, Heimat- und Geschichtsbuch, 1938; Wäscher, H., Feudalburgen in den Bezirken Halle und Magdeburg, 1962; Glatzel, K., Burg Querfurt, 1979; Helbig, H., Der wettinische Ständestaat, 2. A. 1980, 117ff.; Blaschke, K., Querfurt, LexMA 7 1994, 376. (held10aktuellmitregisterfürheld11NURHIERARBEITEN20150514.docx)

 

Reichenfels (Pflege). Am Ende des 18. Jahrhunderts gehörte R. über die Grafen Reuß-Schleiz zum obersächsischen Reichskreis. Ihre Güter gelangten 1920 zu Thüringen.
L.: Wolff 420; Wallner 709 ObersächsRK 7 c. (held10aktuellmitregisterfürheld11NURHIERARBEITEN20150514.docx)

 

Reuß-Burgk, Reuß-Burg (Herrschaft). R. zählte zum obersächsischen Reichskreis. S. Reuß.
L.: Wallner 709 ObersächsRK 7 a. (held10aktuellmitregisterfürheld11NURHIERARBEITEN20150514.docx)

 

Reuß-Gera (Herrschaft, Grafen, Fürstentum). Das zum obersächsischen Reichskreis zählende R. entstand 1564 als jüngere Linie der Grafen von Reuß (Reuß jüngere Linie). Sie spaltete sich später in R., Reuß-Saalburg, Reuß-Schleiz, Reuß-Köstritz, Reuß-Lobenstein und Reuß-Ebersdorf, doch fielen die Güter später an R. zurück. 1919 wurde es mit Reuß-Greiz zu einem Volksstaat zusammengefasst, der am 30. 4./1. 5. 1920 im Land Thüringen aufging.
L.: Wallner 709 ObersächsRK 7 b; Schmidt, B., Geschichte des Reußenlandes, Bd. 1f. 1923ff. (held10aktuellmitregisterfürheld11NURHIERARBEITEN20150514.docx)

 

Reuß-Greiz (Grafen, Fürstentum, Herrschaft). Das zum obersächsischen Reichskreis zählende R. entstand 1564 als ältere Linie der Grafen von Reuß. Sie spaltete sich später in R. (Obergreiz und Untergreiz), Reuß-Burgk bzw. Reuß-Burg und und Reuß-Dölau und Rothenthal, doch fielen die Güter später wieder an den Zweig Reuß-Obergreiz. Im 19. Jahrhundert umfasste Reuß ältere Linie mit Greiz als Hauptstadt 317 Quadratkilometer. Seit 1871 war es das kleinste Land des Deutschen Reiches. 1918 erlosch das Fürstentum und wurde mit Reuß-Gera zu einem Volksstaat zusammengefasst, der am 30. 4./1. 5. 1920 im Lande Thüringen aufging.
L.: Wallner 709 ObersächsRK 7 a; Schmidt, B., Geschichte des Reußenlandes, Bd. 1f. 1923ff. (held10aktuellmitregisterfürheld11NURHIERARBEITEN20150514.docx)

 

Reuß-Lobenstein (Herrschaft, Fürstentum). Die Linie R. spaltete sich von der 1564 entstandenen Linie Reuß-Gera ab. Sie teilte sich 1678 in R. (bis 1824), Reuß-Hirschberg (bis 1711) und Reuß-Ebersdorf (bis 1853). 1790 wurde R. in den Reichsfürstenstand erhoben. Es zählte zum obersächsischen Reichskreis.
L.: Wallner 709 ObersächsRK 7 d, e. (held10aktuellmitregisterfürheld11NURHIERARBEITEN20150514.docx)

 

Reuß-Schleiz (Herrschaft, Fürstentum). R. spaltete sich von Reuß-Gera ab. Es zählte zum obersächsischen Reichskreis. 1806 wurde es in den Fürstenstand erhoben. 1848 nannte es sich nach dem Zusammenschluss mit Reuß-Ebersdorf Reuß jüngere Linie (827 Quadratkilometer). Am 10. 11. 1918 dankte Heinrich XXVII. von R. ab. Der am 17. 4. 1919 aus Reuß-Greiz und R. gebildete Volksstaat ging am 30. 4./1. 5. 1920 in Thüringen auf.
L.: Wallner 709 ObersächsRK 7 c; Schmidt, B., Geschichte des Reußenlandes, Bd. 1f. 1923ff. (held10aktuellmitregisterfürheld11NURHIERARBEITEN20150514.docx)

 

Ronneburg (Herrschaft). 1209 wird die R. westlich Geras als Gut der Herren von Weida erstmals genannt. Bei der Teilung der Familie kam sie mit der zugehörigen Herrschaft an die Linie Plauen. Diese musste sie 1349 von den Markgrafen von Meißen zu Lehen nehmen. Von 1358 bis 1398 war R. Sitz einer eigenen Linie. Am Ende des 18. Jahrhunderts gehörte die Herrschaft über (das Fürstentum Sachsen-Altenburg Sachsen-Gothas bzw.) Sachsen-Gotha-Altenburg zum obersächsischen Reichskreis. Über Thüringen (1920) gelangte R. von 1949 bis 1990 zur Deutschen Demokratischen Republik.
L.: Wolff 398; Wallner 709 ObersächsRK 9; Dobenecker, R., Aus der Vergangenheit von Stadt und Pflege Ronneburg, 1844. (held10aktuellmitregisterfürheld11NURHIERARBEITEN20150514.docx)

 

Ruppin (Herrschaft, Grafen). Wahrscheinlich um 1214 bildete sich unter Graf Gebhard I. von Arnstein am Nordostharz durch Erwerb von Seiten der verschwägerten Askanier die Herrschaft R. mit Sitz auf Burg Altruppin nördlich des Ruppiner Sees. Mittelpunkt war das umliegende Gebiet am Rhin. Dazu kamen die Gebiete Gransee und Wusterhausen. In planmäßiger Erwerbspolitik wurde das Gebiet zwischen Dosse, Havel und den mecklenburgischen Seen bis etwa 1330 zu einer geschlossenen Herrschaft ausgebaut. Die Grafen waren reichsunmittelbar, gerieten aber allmählich unter die Lehnshoheit der Markgrafen von Brandenburg. Nach dem Aussterben der Herren von Arnstein und Grafen von Lindow-Ruppin (Arnstein-Lindow-Ruppin) 1524 fiel das zum obersächsischen Reichskreis gehörige R. durch Einzug an Brandenburg, das die Grafschaft der Mark Brandenburg als eigene Einheit eingliederte und den Titel Grafen von R. fortführte. Mit Brandenburg kam R. von 1949 bis 1990 zur Deutschen Demokratischen Republik.
L.: Wolff 387; Wallner 708 ObersächsRK 1; Großer Historischer Weltatlas II 66 (1378) G3; Heinrich, G., Die Grafen von Arnstein, 1961; Historisches Ortslexikon für Brandenburg II. Ruppin, bearb. v. Enders, L., 1970, Veröff. des Staatsarchivs Potsdam Bd. 7; Heinrich, G., Ruppin, LexMA 7 1995, 1108. (held10aktuellmitregisterfürheld11NURHIERARBEITEN20150514.docx)

 

Sachsen-Altenburg (Herzogtum, Freistaat). Sachsen-Wittenberg, 1260 aus dem nach der Absetzung Herzog Heinrichs des Löwen (1180) geschaffenen Herzogtum Sachsen gebildet, spaltete sich 1485 in die albertinische Linie und die ernestinische Linie. Die ernestinische Linie erhielt den größten Teil Thüringens und das Vogtland. Sie splitterte ab 1572 in zahlreiche Teilherzogtümer auf. Dabei entstand 1572 Sachsen-Weimar und hieraus 1603 das nach dem bereits 976 als Ausstattungsgut des Bistums Zeitz erwähnten, 1328 an die Wettiner gefallenen Altenburg an der Pleiße nördlich von Zwickau benannte S. Dieses erlangte 1640 aus dem Erbe Sachsen-Coburgs Coburg, Hildburghausen und Römhild, 1660 einige hennebergische Ämter (u. a. Meiningen). Seine Güter kamen beim Aussterben der Linie 1672 zu drei Vierteln an Sachsen-Gotha, zu einem Viertel an Sachsen-Weimar. 1680 zerfiel Sachsen-Gotha unter anderem in Sachsen-Gotha-Altenburg (daneben Sachsen-Meiningen, Sachsen-Coburg, Sachsen-Römhild, Sachsen-Hildburghausen). Später kamen die Ämter Altenburg und Ronneburg, die Städte und Ämter Eisenberg, Camburg (Camberg) und Stadtroda (Roda) und das Amt Kahla an Sachsen-Gotha-Altenburg und die Ämter Saalfeld, Gräfenthal und Probstzella an Coburg-Saalfeld. Am Ende des 18. Jahrhunderts gehörten S. und Sachsen-Gotha zur weltlichen Bank des Reichsfürstenrates des Reichstags und zum obersächsischen Reichskreis. 1825 erlosch das Haus. Am 12. 11. 1826 erfolgte durch Schiedsspruch König Friedrich Augusts I. von Sachsen eine umfassende Neuordnung in die Herzogtümer S., Sachsen-Coburg und Gotha und Sachsen-Meiningen. Herzog Friedrich von Sachsen-Hildburghausen erhielt für seinen Verzicht auf Sachsen-Hildburghausen das neue S. Dieses S. erlangte am 29. 4. 1831 eine Verfassung und trat 1833/1834 dem Deutschen Zollverein, 1867 dem Norddeutschen Bund und 1871 dem Deutschen Reich bei. 1910 umfasste es 1324 Quadratkilometer mit 216100 Einwohnern. Im November 1918 dankte der Herzog ab. Der Freistaat S. schloss sich dem Land Thüringen (1. 5. 1920) an, dessen Gebiet von 1949 bis 1990 zur Deutschen Demokratischen Republik gehörte.
L.: Wolff 398; Zeumer 553 II b 13; Wallner 709f. ObersächsRK 9, 18; Großer Historischer Weltatlas III 38 (1789) D2; Schneider, F./Tille, A., Einführung in die thüringische Geschichte, 1931; Geschichte Thüringens, hg. v. Patze, H./Schlesinger, W., Bd. 1ff. 1967ff.; Roubitscheck, Die Altenburger Landesvermessung und die von ihr abgeleiteten Kartenwerke, Wiss. Z. der Martin-Luther-Univ. Halle-Wittenberg, Math.-nat. Reihe 7 (1958); Wolfrum, A., Die Sozialdemokratie im Herzogtum Sachsen-Altenburg zwischen 1848 und 1920, 2003. (held10aktuellmitregisterfürheld11NURHIERARBEITEN20150514.docx)

 

Sachsen-Eisenach (Fürstentum). 1572 entstand durch Erbteilung der ernestinischen Linie Sachsens Sachsen-Coburg-Eisenach und daraus 1596 durch Teilung S., das 1638 erlosch, wobei zwei Drittel der Güter an Sachsen-Weimar kamen und ein Drittel an Sachsen-Altenburg fiel. 1641 spaltete sich von Sachsen-Weimar wieder eine Linie S. ab, die 1644 ausstarb. 1672 teilte Sachsen-Weimar erneut eine Linie S. ab. Sie starb 1741 aus. Ihre Güter kamen an Sachsen-Weimar (Sachsen-Weimar-Eisenach.) Am Ende des 18. Jahrhunderts gehörten Sachsen-Weimar und das 30000 Einwohner und 8 Quadratmeilen umfassende S. der weltlichen Bank des Reichsfürstenrats des Reichstags und dem obersächsischen Reichskreis an und zählte S. zum Kanton Rhön-Werra des Ritterkreises Franken. Sachsen-Weimar-Eisenach ging am 1. 5. 1920 in Thüringen, dessen Gebiet von 1949 bis 1990 zur Deutschen Demokratischen Republik gehörte, auf.
L.: Wolff 396; Zeumer 553 II b 10; Wallner 710 ObersächsRK 19; Großer Historischer Weltatlas III 38 (1789) D2; Riedenauer 129. (held10aktuellmitregisterfürheld11NURHIERARBEITEN20150514.docx)

 

Sachsen-Gotha (Herzogtum). 1572 entstand durch Erbteilung der ernestinischen Linie Sachsens Sachsen-Weimar. Gotha blieb mit Coburg vereint und fiel 1633 an Eisenach. Nach Abteilung von Sachsen-Altenburg spaltete Sachsen-Weimar 1640/1641 unter Ernst dem Frommen S. ab. 1645 erlangte es Teile Sachsen-Weimars, 1672/1673 Sachsen-Altenburg. 1680 zerfiel S. in sieben Linien, darunter Sachsen-Gotha-Altenburg. 1707 fiel das Herzogtum Sachsen-Gotha-Eisenberg (Sachsen-Eisenberg) an. Am Ende des 18. Jahrhunderts zählte S., das zusammen mit der Reichsgrafschaft Gleichen ein Gebiet von 28 Quadratmeilen mit 82000 Einwohnern innehatte, zur weltlichen Bank des Reichsfürstenrats des Reichstags sowie zum obersächsischen Reichskreis. Um 1800 gehörte S. (auch) den Kantonen Rhön-Werra und Baunach des Ritterkreises Franken an. 1806 trat es dem Rheinbund, 1815 dem Deutschen Bund bei. 1825 starb die regierende Linie aus. Am 12. 11. 1826 entstand bei der Neuordnung der sächsischen Herzogtümer Sachsen-Coburg und Gotha, wobei Altenburg an den Herzog von Sachsen-Hildburghausen kam.
L.: Wolff 397; Zeumer 553 II b 12; Wallner 709 ObersächsRK 8; Großer Historischer Weltatlas III 38 (1789) D2; Bauer 1, 609. (held10aktuellmitregisterfürheld11NURHIERARBEITEN20150514.docx)

 

Sachsen-Saalfeld (Fürstentum, Herzogtum). Saalfeld an der Saale wird 899 erstmals genannt. Es war ursprünglich Königshof und wurde im 10. Jahrhundert zur Pfalz ausgebaut. 1014 kam es an Pfalzgraf Otto von Lothringen und über dessen Tochter Richenza 1056 an den Erzbischof von Köln. 1057 ist die Burg bezeugt. Sie und die zugehörige Siedlung wurden 1167/1188 von Kaiser Friedrich I. Barbarossa zurückerworben. 1208 verpfändete König Otto IV. den Ort an die Grafen von Schwarzburg. 1389 kaufte ihn das Haus Wettin (Markgrafen von Meißen). Seit 1680 bestand auf Grund der Aufteilung Sachsen-Gothas das zum obersächsischen Reichskreis zählende Fürstentum S., seit 1735 das Herzogtum Sachsen-Coburg-Saalfeld. 1826 kam es an Sachsen-Meiningen.
L.: Wallner 710 ObersächsRK 18; Wagner, C./Grobe, L., Chronik der Stadt Saalfeld, 1874; Richter, R., Saalfeld und Umgebung, 1874; Krauß, E., Die städtebauliche Entwicklung der Stadt Saalfeld an der Saale, 1934; Geschichte Thüringens, hg. v. Patze, H./Schlesinger, W., Bd. 1ff. 1967ff. (held10aktuellmitregisterfürheld11NURHIERARBEITEN20150514.docx)

 

Sachsen-Weimar (Fürstentum). 975 erscheint erstmals die Burg Weimar (ahd. wih heilig, mari Wasser) an der Ilm bei Erfurt. Nach ihr nannten sich Grafen von Weimar. Nach deren Aussterben kam Weimar an die Grafen von Orlamünde. Nach deren Aussterben um 1373 fiel Weimar an das Haus Wettin (Sachsen), 1485 an dessen ernestinische Linie. Nach Teilungen von 1572/1603, 1641 und 1672 war es Sitz des 1672 um Güter Sachsen-Altenburgs (Dornburg, Allstedt, Rossla) erweiterten Herzogtums S., 1741 nach dem Anfall Sachsen-Eisenachs Sitz des zum obersächsischen Reichskreis zählenden Herzogtums Sachsen-Weimar-Eisenach (Weimarer Klassik mit Goethe und Schiller), 1815 des Großherzogtums Sachsen-Weimar-Eisenach. Um 1800 umfasste das Gebiet des Fürstentums Weimar ein Gebiet von 24 Quadratmeilen und hatte 64000 Einwohner. Am 1. 5. 1920 ging der freie Volksstaat Sachsen-Weimar-Eisenach im Land Thüringen auf, dessen Hauptstadt Weimar wurde. 1919 tagte die (Weimarer) Nationalversammlung im ehemaligen Hoftheater in Weimar.
L.: Wolff 396; Zeumer 552ff. II b 9; Wallner 709 ObersächsRK 11; Großer Historischer Weltatlas III 38 (1789) D2; Bauer, 1, 643; Tille, A., Die Anfänge der Stadt Weimar, FS O. Dobenecker, 1929; Beiträge zur Geschichte der Stadt Weimar, hg. v. Fink, F., Bd. 1ff. 1931ff.; Neue Beiträge zur Geschichte der Stadt Weimar, hg. v. Fink, F., Bd. 1ff. 1934ff.; Mentz, G., Weimarische Staats- und Regentengeschichte 1648-1750, 1936; Diezel, R., die Ämterbezirke in Sachsen-Weimar seit dem 16. Jahrhundert, 1943; Patze, H., Bibliographie zur thüringischen Geschichte, 1965; Geschichte der Stadt Weimar, hg. v. Günther, G./Wallraf, L., 2. A. 1976. (held10aktuellmitregisterfürheld11NURHIERARBEITEN20150514.docx)

 

Sachsen-Wittenberg (Herzogtum, Kurfürstentum). 1180 erhielt der Askanier Bernhard nach dem Sturz Heinrichs des Löwen Wittenberg und Lauenburg als Herzogtum Sachsen, wodurch sich der alte Stammesname der Sachsen an die mittlere Elbe verlagerte. 1260/1296 entstanden durch Teilungen des Herzogtums Sachsen die Linien Sachsen-Lauenburg und S. (zwischen dem Hohen Fläming um Belzig und der Elbe bei Torgau, zwischen Bitterfeld an der Mulde und Schlieben und Liebenwerda). Zu S. kamen 1269 Gebiete der Burggrafschaft Magdeburg, 1288 die Pfalzgrafenwürde und 1290 der größte Teil der Grafschaft Brehna. 1319 scheiterte der Ausgriff auf die Mark Brandenburg. Das 1369 verliehene Gebiet des älteren Hauses Lüneburg konnte nicht bewahrt werden, sondern ging 1388 wieder verloren. 1356 erlangte das Herzogtum durch die Goldene Bulle die sächsische, von Sachsen-Lauenburg bestrittene Kurwürde (Erzmarschall, Reichsvikar). 1360 wurde die Herrschaft Liebenwerda erworben. 1422 starb das Haus aus. Herzogtum und Kurwürde kamen gegen Ansprüche Sachsen-Lauenburgs und Brandenburgs 1423 als Lehen des Reiches an den Wettiner Friedrich den Streitbaren von Meißen. Damit verlagerte sich der Name Sachsen elbaufwärts auf das Gebiet zwischen Erzgebirge, Thüringer Wald, Harz und Fläming. Innerhalb der Wettiner fiel S. 1485 an die ernestinische Linie, 1547 an die albertinische Linie. Es zählte zum obersächsischen Reichskreis. 1815 kam es an Preußen (Provinz Sachsen), 1945 in die sowjetische Besatzungszone(1947 Teil Sachsen-Anhalts und Brandenburgs) und damit von 1949 bis 1990 zur Deutschen Demokratischen Republik. S. Sachsen, Sachsen-Anhalt.
L.: Wallner 708 ObersächsRK 2; Blaschke, K., Sachsen-Wittenberg, LexMA 7 1995, 1235f.; Beck, L., Herrschaft und Territorium der Herzöge von Sachsen-Wittenberg (1212-1422), 2000. (held10aktuellmitregisterfürheld11NURHIERARBEITEN20150514.docx)

 

Sachsen-Zeitz (Herzogtum). Die ursprünglich slawische Burg Zeitz an einem alten Übergang über die Weiße Elster wird erstmals 967 genannt. 968 gründete Kaiser Otto I. in Zeitz ein Bistum für die Slawenmission. 1228/30 wurde dessen Sitz nach Naumburg verlegt. 1140 kam die Vogtei über Zeitz an die Markgrafen von Meißen. 1286 nahmen die Bischöfe von Naumburg ihren Sitz in Zeitz. Von 1663 bis 1718 war Zeitz Residenz der albertinischen, zum obersächsischen Reichskreis zählenden Linie S. (1657-1718, Naumburg, Zeitz, Neustadt, Schleusingen, Suhl). 1815 fiel Zeitz an Preußen und damit innerhalb Sachsen-Anhalts (1947) von 1949 bis 1990 an die Deutsche Demokratische Republik.
L.: Wolff 381; Wallner 708 ObersächsRK 2; Gringmuth-Dallmer, H., Magdeburg-Wittenberg, (in) Geschichte der deutschen Länder, Bd. 1; Wilcke, M., Zeitzer Heimatbuch, Bd. 1f. 1925; Schlesinger, W., Kirchengeschichte Sachsens im Mittelalter, Bd. 1ff. 1962; Müller, A., Geschriebene und gedruckte Quellen zur Geschichte von Zeitz, 1967; Pappe, O., Tausend Jahre Stadt und Kirche Zeitz, 1967. (held10aktuellmitregisterfürheld11NURHIERARBEITEN20150514.docx)

 

Schleiz (Herrschaft). Nach einer sorbischen Siedlung erscheint 1232 der deutsche Ort S. (Slewitz) an der Wisenta nordwestlich von Plauen, der zunächst den Herren von Lobdeburg zustand. Im Erbstreit zwischen Wettin (Sachsen) und den Vögten von Gera kam er am Anfang des 14. Jahrhunderts an die Vögte von Gera, in der Mitte des 16. Jahrhunderts an die Burggrafen von Meißen aus dem Hause Plauen, 1590 an die Herren Reuß von Plauen und bei der Teilung von 1616 an die (jüngere) Linie Reuß-Gera (Reuß). Seit 1666 war S. Sitz der zum obersächsischen Reichskreis gehörigen Herrschaft Reuß-Schleiz, die 1806 zum Fürstentum aufstieg. Dieses wurde 1848 mit Reuß-Ebersdorf-Lobenstein bzw. Reuß-Lobenstein-Ebersdorf zum Fürstentum Reuß jüngere Linie vereinigt, das 1919 Volksstaat wurde und 1920 in Thüringen aufging. Damit kam S., dessen Schloss mit Archiv und Bibliothek 1945 zerstört wurde, von 1945 bis 1949 zur sowjetischen Besatzungszone und von 1949 bis 1990 zur Deutschen Demokratischen Republik.
L.: Wolff 420; Wallner 709 ObersächsRK 7 c; Schmidt, B., Geschichte der Stadt Schleiz, Bd. 1ff. 1908ff.; Schmidt, B., Geschichte des Reußenlandes, 1923ff. (held10aktuellmitregisterfürheld11NURHIERARBEITEN20150514.docx)

 

Schönburg (Herren, Grafen, Fürsten). Im ehemaligen Reichsland an Pleiße und Mulde stieg das ursprünglich edelfreie, dann reichsministerialische, aus dem Saalegebiet um Naumburg stammende und 1166 erstmals erwähnte Geschlecht der Herren von S. zu selbständiger Stellung empor. Um 1170 begründeten sie, vermutlich auf Grund des Wild- und Forstbannes, die reichsunmittelbaren Herrschaften Glauchau, Lichtenstein und Geringswalde. Später erwarben sie die Herrschaft Meerane (um 1300), die Herrschaft Waldenburg (1375/1378) und 1406/1439 die Reichsgrafschaft Hartenstein. Um 1300/1305 trugen die Herren von S. ihre reichslehnbaren Herrschaften Glauchau und Lichtenstein zum Schutz vor Wettin (Meißen) als Reichsafterlehen an Böhmen auf. Die Ende des 13. Jahrhunderts erworbene Herrschaft Crimmitschau ging 1413 mit dem Aussterben der dortigen, 1301 begründeten Seitenlinie an die Markgrafen von Meißen verloren. Später beanspruchte Sachsen die Landeshoheit über die Herrschaften Glauchau, Waldenburg, Lichtenstein und Hartenstein, ohne die Reichsstandschaft der zur Reformation übergetretenen Grafen beseitigen zu können. 1543 erwarben diese nach Aufgabe ihrer verstreuten Güter im Egerland und in der Lausitz von Sachsen die Herrschaften Penig, Wechselburg, Remse (Remissau) und Rochsburg als Lehen, wodurch sie unter verstärkten Druck Sachsens gerieten. 1559 mussten sie, nachdem 1556 eine Teilung in die Linie Glauchau (1620 erloschen), die obere Linie mit den Ästen Waldenburg (1700 Reichsgrafen, 1790 Reichsfürsten) und Hartenstein sowie die untere Linie Penig (in der Hauptlinie 1900 erloschen) erfolgt war, die obere Grafschaft Hartenstein an Sachsen verkaufen. 1740 traten die Grafen die Landeshoheit (über die sog. Schönburgischen Lande) an das Kurfürstentum Sachsen ab, das 1779 über Bayern von Österreich die Oberlehnshoheit erhielt. Am Ende des 18. Jahrhunderts gehörten die Herrschaften der Grafen von S., die ein Gebiet von 25 Quadratmeilen umfassten (Schönburg-Waldenburg mit Waldenburg, Stein und Lichtenstein und der Grafschaft Hartenstein, Schönburg-Glauchau mit den Herrschaften Glauchau, Remissau [Remse], Penig, Rochsburg und Wechselburg), zum obersächsischen Reichskreis. 1792 zählten die Grafen zu den wetterauischen Grafen der weltlichen Bank des Reichsfürstenrats des Reichstags. 1806 ging mit der Auflösung des Reiches die Reichsstandschaft verloren, doch hatten die S. bis 1878 eine autonome Gerichtsbarkeit und damit eine Sonderstellung innerhalb Sachsens. Von 1949 bis 1990 kamen die Güter mit Sachsen zur Deutschen Demokratischen Republik.
L.: Wolff 421f.; Zeumer 553 II b 60, 23; Wallner 709 ObersächsRK 10 a, b; Großer Historischer Weltatlas II 66 (1378) G3; Posse, O., Die Urahnen des fürstlichen und gräflichen Hauses Schönburg, 1914; Müller, K., Geschichte des Hauses Schönburg bis zur Reformation, 1931; Schlesinger, W., Grundzüge der Geschichte der Stadt Glauchau, 1940; Schlesinger, W., Die Landesherrschaft der Herren von Schönburg, 1954; Blaschke, K., Schönburg, LexMA 7 1995, 1531. (held10aktuellmitregisterfürheld11NURHIERARBEITEN20150514.docx)

 

Schwarzburg (Grafen, Fürsten). Vermutlich ursprünglich nach der Käfernburg bei Arnstadt, seit 1123 nach der 1071 erstmals erwähnten Burg S. an der Schwarza in der Landgrafschaft Thüringen benannten sich Grafen von S., die den seit Anfang des 11. Jahrhunderts auftretenden Sizzonen entstammten und seit 1059/1072 den Grafentitel (des thüringischen Längwitzgaues) führten. Ihre Güter lagen um Käfernburg, Remda, Ilmenau, Stadtilm und Plaue. Durch geschicktes Verhalten nach der Doppelwahl von 1198 gewannen die Grafen zu ihren älteren Reichslehen (S., Königsee, Ehrenstein) weitere Reichsgüter (1208-1389 Saalfeld, 1208/1212 Blankenburg, 1310-1383 Stadtroda). 1332 kauften sie den Anteil Hersfelds an Arnstadt, 1333 erwarben sie die Herrschaft Leuchtenburg und erlangten 1334 Rudolstadt von den Grafen von Orlamünde, 1340 Frankenhausen von den verwandten Grafen von Beichlingen sowie 1356 Sondershausen von den verwandten Grafen von Hohnstein. Seit der Zeit Karls IV. bekleideten sie das Erzstallmeisteramt und bis 1708 das Reichserbjägeramt. Allerdings kam es seit dem Ende des 12. Jahrhunderts mehrfach zu Erbteilungen (1160/1184-1385 Schwarzburg-Käfernburg, Güter dann an die Markgrafen von Meißen, an die Grafen von Weimar-Orlamünde [1302] und an S. [1315], 1276/1349 Schwarzburg-Blankenburg). Außerdem galten die Grafen von S. seit 1342/1344 als Vasallen des Hauses Wettin (Meißen) und waren damit von der Reichsunmittelbarkeit bzw. vom Reichsfürstenstand ausgeschlossen. Seit dem 15. Jahrhundert gliederte sich das Gebiet S. auf in die seit 1485 unter der Oberhoheit der Albertiner stehende Unterherrschaft um Sondershausen und die unter Oberhoheit der Ernestiner stehende, mit Reichsstandschaft begabte Oberherrschaft am Thüringer Wald. 1564 erlosch Schwarzburg-Schwarzburg und wurde von Schwarzburg-Blankenburg beerbt. 1571/1584/1599 entstanden nach kurzer Vereinigung der gesamten Lande unter Graf Günther XL. († 1552) und Einführung der Reformation (1535/1545) sowie dem Erwerb von Leutenberg (1564) die Hauptlinien Schwarzburg-Arnstadt bzw. Schwarzburg-Sondershausen, das ein Drittel der oberen südthüringischen Güter (Arnstadt) und zwei Drittel der unteren Grafschaft (Sondershausen) erhielt, und Schwarzburg-Rudolstadt, das unter anderem S., Rudolstadt, Blankenburg, das 1534 aufgehobene Kloster Paulinzella und Frankenhausen gewann (1571-1594 Nebenlinie Schwarzburg-Frankenhausen). Beide zählten zum obersächsischen Reichskreis. Sie wurden unter Beseitigung der Oberherrschaft Sachsens (Kursachsens) 1697 bzw. 1710 in den jüngeren Reichsfürstenstand erhoben und 1754 zum Reichsfürstenrat zugelassen. Beide Fürstentümer traten 1807 dem Rheinbund, 1815 dem Deutschen Bund, 1866/1867 dem Norddeutschen Bund und 1871 dem Deutschen Reich bei. 1816/1821 erhielt Schwarzburg-Rudolstadt, 1841 auch Schwarzburg-Sondershausen eine Verfassung. Nach dem Aussterben der Fürsten von Schwarzburg-Sondershausen 1909 wurde Schwarzburg-Sondershausen mit Schwarzburg-Rudolstadt in Personalunion vereinigt. Am 22. 11. 1918 dankte der Fürst ab. Die danach vorhandenen beiden Freistaaten gingen am 1. 5. 1920 im Land Thüringen auf, das 1945 zur sowjetischen Besatzungszone und von 1949 bis 1990 zur Deutschen Demokratischen Republik kam und am 25. 7. 1952 in dieser aufgelöst (str.), zum 3. 10. 1990 aber wieder begründet wurde.
L.: Wolff 410; Zeumer 553II b 59; Wallner 710 ObersächsRK 14, 15; Großer Historischer Weltatlas II (1378) F3, III 22 (1648) E3, III 38 (1789) D2; Heydenreich, L., Historia des ehemals Gräf. nunmehro Fürstl. Hauses Schwarzburg, 1743; Dobenecker, O., Regesta Thuringiae, Bd. 1ff. (bis 1288) 1896ff.; Erichsen, J., Die Anfänge des Hauses Schwarzburg, 1909; Herrmann, K., Die Erbteilungen im Hause Schwarzburg, Diss. phil. Halle 1920; Lammert, F., Verfassungsgeschichte von Schwarzburg-Sondershausen, 1920; Rein, B., Die Rudolstädter Fürsten im 19. Jahrhundert, Zs. d. Ver. f. thür. Gesch. u. Altertumskunde, 1939; Schlesinger, W., Die Entstehung der Landesherrschaft, Bd. 1 1941; Handbuch der historischen Stätten Deutschlands, Thüringen, hg. v. Patze, H., 1968, 2. A. 1989; Hess, U., Geschichte der Schwarzburg-Rudolstadt, 1994; Bünz, E., Schwarzburg, LexMA 7 1995, 1620. (held10aktuellmitregisterfürheld11NURHIERARBEITEN20150514.docx)

 

Schwarzburg-Arnstadt (Grafen). 1651 spaltete sich von der 1599 begründeten Linie der Grafen von Schwarzburg-Sondershausen die zum obersächsischen Reichskreis zählende Linie S. ab, die 1669 ausstarb. 1681 entstand eine weitere, 1697 in den Reichsfürstenstand erhobene, 1716 erloschene Linie.
L.: Wallner 710 ObersächsRK 15; Herrmann, K., Die Erbteilungen im Hause Schwarzburg, Diss. phil. Halle 1920. (held10aktuellmitregisterfürheld11NURHIERARBEITEN20150514.docx)

 

Schwarzburg-Rudolstadt (Grafschaft, Fürstentum, Freistaat). Rudolstadt an der Saale wird zu Anfang des 9. Jahrhunderts erstmals erwähnt. Zu Anfang des 13. Jahrhunderts unterstand es den Grafen von Orlamünde. 1326 erhielt es Stadtrecht und kam 1340 an die Grafen von Schwarzburg. Seit 1599 war es Hauptort der Grafschaft, seit 1710 des Fürstentums S. Die Grafschaft erhielt 1571 zwei Drittel der mit Reichsstandschaft begabten Oberherrschaft Schwarzburg mit Rudolstadt und Stadtilm, Blankenburg, das 1534 aufgehobene Kloster Paulinzella und 1598 das zur Unterherrschaft gehörige Drittel Frankenhausen. Am 3. 9. 1697 und endgültig 1710 gewann S. die Reichsfürstenwürde. 1754 wurde das zum obersächsischen Reichskreis zählende S. nach Ablösung der Lehnsrechte Sachsens gegen Geldentschädigung zum Reichsfürstenrat zugelassen. 1807 trat es dem Rheinbund, 1815 dem Deutschen Bund bei. 1816/1821 erhielt es eine 1854 umgestaltete Verfassung. 1866 trat es dem Norddeutschen Bund und 1871 dem Deutschen Reich bei. S. umfasste (1910) 941 Quadratkilometer mit 100700 Einwohnern und wurde beim Aussterben des Fürstenhauses von Schwarzburg-Sondershausen (1909) mit diesem in Personalunion vereinigt. Nach Abdankung des Fürsten am 22. 11. 1918 verselbständigte sich S. als Freistaat. Dieser ging am 1. 5. 1920 im Land Thüringen auf. Das Geschlecht der S. starb 1971 in männlicher Linie aus.
L.: Wolff 412f.; Wallner 710 ObersächsRK 14; Großer Historischer Weltatlas III 38 (1789) D2; Bauer 1, 701; Statistisches Universal-Handbuch, Ortslexikon und Landeskunde für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt, bearb. v. Thieme, A., 1880; Herrmann, K., Die Erbteilungen im Hause Schwarzburg, Diss. phil. Halle 1920; Trinckler, H., Entstehungsgeschichte und Häuserchronik von Alt-Rudolstadt, 1939; Handbuch der historischen Stätten Deutschlands, Thüringen, hg. v. Patze, H., 1968, 2. A. 1989; Hess, U., Geschichte der Schwarzburg-Rudolstadt, 1994. (held10aktuellmitregisterfürheld11NURHIERARBEITEN20150514.docx)

 

Schwarzburg-Sondershausen (Grafen, Fürsten, Freistaat). Sondershausen an der Wipper wird 1125 erstmals erwähnt. Es war vermutlich ursprünglich Reichsgut, dann Sitz mainzischer Ministerialen. Über die Ludowinger und die Grafen von Hohnstein kam es 1356 an die Grafen von Schwarzburg. 1571/1599 entstand durch Teilung des Hauses Schwarzburg die Linie der Grafen von S. mit zwei Dritteln der Unterherrschaft im Norden Thüringens um Sondershausen und Ebeleben und einem Drittel der Oberherrschaft mit Arnstadt, Käfernburg und Gehren. 1631 gelang der Erwerb der unteren Grafschaft Gleichen. 1651 spaltete das zum obersächsischen Reichskreis gehörige S. die Linien Schwarzburg-Ebeleben (bis 1681) und Schwarzburg-Arnstadt (bis 1669) ab. Die überlebende Linie S. wurde 1681 erneut geteilt (Schwarzburg-Arnstadt bis 1716). Am 3. 9. 1697 wurde S. (wie Schwarzburg-Arnstadt) in den Reichsfürstenstand erhoben. 1754 wurde S. nach Ablösung der Lehnsrechte Sachsens gegen Geldentschädigung zum Reichsfürstenrat zugelassen. 1807 trat es dem Rheinbund und 1815 dem Deutschen Bund bei. Bis 1819 bereinigte es durch Verträge mit Preußen, Sachsen-Weimar-Eisenach (Sachsen-Weimar) und Sachsen-Gotha-Altenburg (Sachsen-Gotha) sein stark zersplittertes Herrschaftsgebiet. 1819 vereinbarte es in einem Zollvertrag mit Preußen den zollrechtlichen Anschluss der von Preußen eingeschlossenen Oberherrschaft. 1841 erhielt es eine 1849 und 1857 revidierte Verfassung. 1866 trat es dem Norddeutschen Bund, 1871 dem Deutschen Reich bei. 1910 umfasste S. 862 Quadratkilometer mit 89900 Einwohnern. Nach dem Aussterben des Hauses (1909) vereinigte der Fürst von Schwarzburg-Rudolstadt beide Fürstentümer in Personalunion. Nach seiner Abdankung am 22. 11. 1918 entstand der Freistaat S., der am 1. 5. 1920 im Land Thüringen aufging, das seinerseits 1945 zur sowjetischen Besatzungszone und von 1949 bis 1990 zur Deutschen Demokratischen Republik kam, in der es am 23. 7. 1952 aufgelöst (str.), zum 3. 10. 1990 aber wieder begründet wurde.
L.: Wolff 412; Wallner 710 ObersächsRK 15; Großer Historischer Weltatlas III 38 (1789) D2; Lammert, F., Verfassungsgeschichte von Schwarzburg-Sondershausen, 1920; Herrmann, K., Die Erbteilungen im Hause Schwarzburg, Diss. phil. Halle 1920; Eberhardt, H., Die Geschichte der Behördenorganisation in Schwarzburg-Sondershausen, 1943; Eberhardt, H., Zur Geschichte der Stadt Sondershausen im Mittelalter, FS F. Lammert, 1954. (held10aktuellmitregisterfürheld11NURHIERARBEITEN20150514.docx)

 

Stein (Herrschaft). Seit 1233 nannten sich Herren von S. nach der vermutlich noch im 12. Jahrhundert erbauten Burg S. an der Zwickauer Mulde. Als Lehen der Grafen von Hartenstein/Burggrafen von Meißen hatten sie Beierfeld, Sachsenfeld, Grünhain, Holzenhain (Holzenheim) und Westerfeld. 1406/1439 ging S. mit Hartenstein an die Schönburg über. Am Ende des 18. Jahrhunderts zählte die Herrschaft über die Fürsten Schönburg-Waldenburg zum obersächsischen Reichskreis. Über Sachsen kam S. von 1949 bis 1990 zur Deutschen Demokratischen Republik.
L.: Wolff 422; Wallner 709 ObersächsRK 10 a. (held10aktuellmitregisterfürheld11NURHIERARBEITEN20150514.docx)

 

Sternberg (Land). Nach 1250 erbaute das Erzstift Magdeburg am Schnittpunkt alter Straßen im Land Lebus die 1300 erstmals erwähnte Burg S. Das umliegende Gebiet kam 1287 pfandweise an Brandenburg und von dort um 1450 bis 1724 an die Winning. Am Ende des 18. Jahrhunderts gehörte das 42 Quadratmeilen umfassende Land S., das die unmittelbaren Städte Drossen und Reppen, die Ämter Frauendorf, Bischofsee und Neuendorf, das Johanniterritterordensherrenmeistertum Sonnenburg, die Kommenturei Lagow und die Lehnstädte S. und Königswalde umfasste, über die Markgrafen von Brandenburg zum obersächsischen Reichskreis. Über Brandenburg kam S. 1945 (Verwaltung) bzw. als Folge der deutschen Einheit 1990 (vollständig) an Polen. S. Polen.
L.: Wolff 390f.; Wallner 708 ObersächsRK 1; Freier, W., Das Land Sternberg, 1892. (held10aktuellmitregisterfürheld11NURHIERARBEITEN20150514.docx)

 

Stolberg (Grafen, Grafschaft [, Fürsten9). In S. am Südharz bei Sangerhausen wurde vermutlich im 10./11. Jahrhundert eine Burg und im 12. Jahrhundert eine Bergbausiedlung begründet. Nach S. benannten sich seit 1210 (Stalberg) die von den Grafen von Hohnstein oder den Grafen von Kirchberg abstammenden Grafen von S., die um 1200 erstmals bezeugt sind. Ihre Güter lagen vornehmlich östlich des Harzes (S., Hayn, 1341 Rossla, Bennungen, 1417 untere Grafschaft Hohnstein, 1413/1417 Kelbra und Heringen gemeinsam mit Schwarzburg, 1443 Heringen, 1465 Questenberg). 1548 teilte sich das Haus nach der 1539 eingeführten Reformation in eine rheinische, 1631 erloschene Linie und eine Harzer Linie. Diese zerfiel 1645 in die sich nach dem von ihnen 1429 erlangten Wernigerode nennende Linie Stolberg-Wernigerode und in die Linie Stolberg-Stolberg. Von Stolberg-Wernigerode zweigte sich 1677 die 1742 zu Reichsfürsten erhobene, 1804 erloschene Linie Stolberg-Gedern ab, von Stolberg-Stolberg 1706 Stolberg-Rossla, das 1893 gefürstet wurde. Das Gebiet der etwa 5,5 Quadratmeilen großen Grafschaft S. teilten sich im 18. Jahrhundert die Linien Stolberg-Stolberg (Stadt und Amt S., Amt Hayn) und Stolberg-Rossla (Ämter Rossla, Questenberg, Ebersburg, Bärenrode [Berenrode] und Wolfsberg). Die Grafen von S. (Stolberg-Stolberg) waren im Wetterauer Reichsgrafenkollegium und im obersächsischen Reichskreis. 1738 mussten sie eine Oberhoheit und Lehnshoheit Sachsens anerkennen. Nach § 17 des Reichsdeputationshauptschlusses vom 25. 2. 1803 erhielten sie für die Grafschaft Rochefort und ihre Ansprüche auf Königstein eine Rente von 30000 Gulden. 1803 wurden die Grafen von S. mediatisiert. Ihre Güter kamen an Sachsen (Kursachsen), 1807 an das Königreich Westphalen, (Stolberg-Stolberg) 1815 zu Preußen (Provinz Sachsen) und 1945 (sowie erneut 1990) zu Sachsen-Anhalt.
L.: Wolff 416; Wallner 710 ObersächsRK 17 a, b; Gringmuth-Dallmer, H., Magdeburg-Wittenberg, (in) Geschichte der deutschen Länder, Bd. 1; Großer Historischer Weltatlas II 66 (1378) F3, III 38 (1789) D2; Stolberg-Wernigerode, B. Graf zu, Geschichte des Hauses Stolberg, hg. v. Mülverstedt, G. v., 1883; Regesta Stolbergica, hg. v. Mülverstedt, G. v., 1885; Katalog der fürstlich Stolberg-Stolbergischen Leichenpredigtsammlungen, hg. v. Wecken, F., Bd. 1ff. 1927ff.; Grosse, W., Geschichte der Stadt und Grafschaft Wernigerode, 1929; Oelsner, M. u. a., Wernigerode, 2. A. 1964; Zöllner, W., Stolberg, LexMA 8 1996, 190. (held10aktuellmitregisterfürheld11NURHIERARBEITEN20150514.docx)

 

Storkow (Herrschaft). 1209 wird der Burgward Sturkuowe am Storkower See südlich Fürstenwaldes erstmals erwähnt. Er wurde bald ein Mittelpunkt der Herrschaft S. der Ministerialen von Strehla an der Elbe, die 1382 an die Herren von Biberstein kam, die auch die Herrschaft Beeskow hatten. 1490 wurde sie an die Herzöge von Sachsen verpfändet, 1518 für 45000 Gulden an das Hochstift Lebus verkauft. 1556/1557 veräußerte der Administrator des Hochstifts sie an den verwandten Markgrafen Johann von Küstrin. 1575 kam sie an Brandenburg. Sie gehörte dem obersächsischen Reichskreis an. Über Brandenburg fiel S. von 1949 bis 1990 an die Deutsche Demokratische Republik.
L.: Wolff 388; Wallner 708 ObersächsRK 1; Schultze, W., Chronik der Stadt Storkow, 1897; Petersen, C., Geschichte des Kreises Beeskow-Storkow, 1922. (held10aktuellmitregisterfürheld11NURHIERARBEITEN20150514.docx)

 

Thüringen (Landgrafschaft, Land, Freistaat). Das Gebiet zwischen Harz, Thüringer Wald, (Unstrut,) Werra und Saale wurde in der Nachfolge anderer germanischer Völkerschaften im 5. Jahrhundert n. Chr. von den vielleicht im Namen an die Hermunduren anknüpfenden Thüringern eingenommen, die erstmals im letzten Drittel des 4. Jahrhunderts (um 400 bei Vegetius) als (von Grahn-Hoek auf die gotischen Terwinger zurückgeführte) Toringi erscheinen. Ihr sich noch darüberhinaus erstreckendes Reich zwischen Donau, Main, Werra und Elbe wurde 531/533/534 von den Franken und Sachsen vernichtet und seine Angehörigen unter fränkische Herrschaft gebracht (634-717/719 Herzogtum) und christianisiert. Die Klöster Fulda und Hersfeld sowie das Erzstift Mainz (Erfurt) erwarben umfangreiche Güter. Mit dem Übergang des deutschen Königtums auf die sächsischen Liudolfinger und der Bildung weiter östlich liegender Marken wurde T. vom Grenzland zu einem Kerngebiet des Reiches mit Pfalzen in Nordhausen, Merseburg, Arnstadt, Ohrdruf, Wechmar, Heiligenstadt, Mühlhausen?, Gebesee, Saalfeld, Dornburg, Kirchberg (bei Jena), Erfurt, Tilleda, Wallhausen und Allstedt. Unter den gräflichen Geschlechtern gewannen die aus einer Seitenlinie der Grafen von Rieneck in Mainfranken stammenden, auf der 1044 erbauten Schauenburg bei Friedrichroda ansässigen, am Pass der Hohen Sonne des Thüringerwaldes sowie um Sangerhausen begüterten Ludowinger (1039 Ludwig der Bärtige) die Vorherrschaft und wurden von König Lothar III. um 1130 (1130/1131) mit dem Titel Landgrafen ausgezeichnet. 1122/1137 erlangten sie aus der Heirat mit der Erbtochter (Hedwig) der Gisonen (Grafen von Gudensberg) Güter in Hessen um Marburg und Gudensberg südwestlich von Kassel. 1180 erwarben sie beim Sturz Heinrichs des Löwen zu ihren thüringischen und hessischen Gütern die Pfalzgrafschaft Sachsen (Hosgau bzw. Hassegau) als Reichslehen und Güter an der Werra, oberen Weser und Leine (bis 1247). Sie erbauten schon vor 1080 auf fuldisch-hersfeldischem Gut die Wartburg, später die Neuenburg (Neuburg) an der unteren Unstrut, die Runneburg (Weißensee) und die Marburg an der Lahn, doch gelang ihnen die Zusammenfassung ihrer Güter nicht. 1247 starben sie mit Heinrich Raspe im Mannesstamm aus. T. fiel (endgültig 1263/1264) über eine Schwester Heinrich Raspes auf Grund einer Eventualbelehnung von 1243 an die in weiblicher Linie mit den Ludowingern verwandten wettinischen Markgrafen von Meißen, Hessen über eine Erbtochter (Sophie) an die Grafen von Brabant (Landgrafen von Hessen), womit einerseits die Trennung von Thüringen und Hessen und andererseits die Aufgabe der selbständigen Einheit T. eingeleitet wurde. 1265 überließ der Wettiner Heinrich der Erlauchte T. an seinen Sohn Albrecht den Entarteten. 1293/1294 verkaufte Markgraf Albrecht der Entartete von Meißen T. an König Adolf von Nassau, doch konnten die Markgrafen von Meißen 1307 in der Schlacht bei Lucka die Mark Meißen und T. zurückgewinnen. Seitdem erweiterten sie ihre Herrschaft in T. zu Lasten der Grafen und des Reichs (Vogtei über die Reichsstädte Mühlhausen und Nordhausen, Erwerb der Herrschaft Coburg 1347/1353 sowie von fünf hennebergischen Ämtern mit Hildburghausen 1374 und des Pleißenlandes mit Altenburg 1310/1372/1373), doch blieben die Herrschaftsgebiete von Schwarzburg, Henneberg, Gleichen und Reuß (Vögte von Weida, Gera und Plauen), Erfurt, Mühlhausen und Nordhausen sowie die Güter des Deutschen Ordens bestehen. Dementsprechend hatten die Markgrafen von Meißen, die von 1379 bis 1440 einen eigenen landgräflich-thüringischen Zweig abteilten, im Norden einen langen Streifen von der Elster über Weißenfels und Freyburg bis Langensalza, weiter ein Gebiet um Eisenach, Salzungen, Gotha und Zella-Mehlis und schließlich fast den gesamten Süden des Landes. 1423 gewann die Meißener Linie der Wettiner das Herzogtum Sachsen-Wittenberg und die damit verbundene Kurfürstenwürde. Seitdem nannten sich alle Wettiner Herzöge (von Sachsen), wie dies auch Herzog Wilhelm tat, unter dem T. nochmals von 1445 bis 1482 eigenständig wurde. 1485 teilte das Haus Wettin in die Kurlinie der Ernestiner, die das südliche Gebiet zwischen Eisenach, Sonnewalde, Zwickau, Coburg und Wittenberg bzw. Buttstädt erhielt, und die Linie der Albertiner, an die das nördliche Gebiet von Groitzsch bis Treffurt (Weißensee, Freyburg, Sangerhausen, Langensalza, Tennstedt, Thamsbrück, Laucha, Nebra) fiel. 1547 verlor die ernestinische Linie die Kurwürde an die albertinische Linie und wurde auf das inzwischen zur Reformation übergetretene Gebiet von T. beschränkt, für das sie 1548 die Universität Jena gründete. Seit 1572 wurde T. bzw. Sachsen immer weiter aufgeteilt und zersplitterte allmählich vollständig. Nach dem Aussterben der verschuldeten Grafen von Henneberg verwalteten die Albertiner und Ernestiner deren Gebiete zunächst gemeinsam, teilten sie aber 1660 auf. Von 1657 bis 1746 bildete der sog. Thüringer Kreis um Weißenfels den Hauptbestandteil von Sachsen-Weißenfels, von 1657 bis 1718 das 1564 gewonnene Hochstift Naumburg mit den ehemals hennebergischen Gütern (Schleusingen, Suhl) den Hauptbestandteil von Sachsen-Zeitz. Am Ende des 17. Jahrhunderts bestanden im Rahmen des obersächsischen Reichskreises zehn Linien der Ernestiner, neun der Reuß und drei der Schwarzburg in T. Außerdem hatte das Erzstift Mainz die Herrschaft über Erfurt und einen Teil des Eichsfeldes gewonnen und war Brandenburg mit dem Saalkreis nach T. vorgedrungen. 1803 fielen Erfurt, das Eichsfeld, Nordhausen und Mühlhausen, 1806 die albertinischen Teile an Preußen. 1807 verlor Preußen alle linkselbischen Gebiete. Von 1807 bis 1813 gehörten Mühlhausen, Nordhausen und das Eichsfeld zum Königreich Westphalen, Erfurt mit seinem Gebiet zu Frankreich. 1815 erlangte Preußen die verlorenen Gebiete zurück und gewann die albertinischen Teile Thüringens, die es 1816 auf die Bezirke der Regierung in Thüringen zu Erfurt (Weißensee, Langensalza, Tennstedt) und der Regierung des Herzogtums Sachsen zu Merseburg (Weißenfels, Freyburg, Eckartsberga, Heldrungen, Sachsenburg, Sittichenbach, Wendelstein, Sangerhausen) aufteilte (1. 4. 1816 preußische Provinz Sachsen mit Herzogtum Magdeburg, Altmark, Fürstentum Halberstadt, Wernigerode, Hohnstein, Mansfeld, Nordhausen, Mühlhausen, Eichsfeld, Erfurt, Wittenberg, Torgau, Merseburg, Naumburg-Zeitz, Stolberg, Querfurt, Barby, Ziegenrück, Schleusingen, Heringen, Kelbra, Hauptstadt Magdeburg, Sitz der Provinzialselbstverwaltung in Merseburg, Gliederung in die Regierungsbezirke Magdeburg, Merseburg und Erfurt). Insgesamt bestanden 1815 im thüringischen Raum neben umfangreichen Gütern Preußens und Exklaven und Enklaven die zwölf kleinen Staaten Sachsen-Weimar-Eisenach, Sachsen-Gotha-Altenburg, Sachsen-Meiningen, Sachsen-Hildburghausen, Sachsen-Coburg-Saalfeld, Schwarzburg-Rudolstadt, Schwarzburg-Sondershausen, Reuß ältere Linie, Reuß jüngere Linie zu Gera (Reuß-Gera), Ebersdorf (Reuß-Ebersdorf), Schleiz (Reuß-Schleiz) und Lobenstein (Reuß-Lobenstein). Am 13. 11. 1826 erfolgte, nachdem Sachsen-Weimar-Eisenach bereits 1815 zum Großherzogtum erhoben worden war (seit 1877 Großherzogtum Sachsen), durch Schiedsspruch König Friedrich Augusts I. von Sachsen die Neugliederung in die sächsischen Herzogtümer Sachsen-Meiningen, Sachsen-Altenburg sowie Sachsen-Coburg und Gotha. Nach Abdankung der Fürsten im November 1918 entstanden acht Freistaaten (vier der Ernestiner, zwei der Schwarzburg, zwei der Reuß). Sie schlossen sich mit Ausnahme Coburgs, das zu Bayern kam, am 30. 4./1. 5. 1920 entgegen den Wünschen Preußens zum Land T. mit der Hauptstadt Weimar zusammen, das sich am 11. 2. 1921 eine Verfassung gab. Der Name T. begann nunmehr über das ursprüngliche Gebiet zwischen Werra, Saale, Harz und Thüringer Wald hinaus Gebiete östlich der Saale und südlich des Thüringer Waldes zu umfassen (Herrschaftsgebiete der ernestinischen Wettiner). 1933 wurde die Landesregierung einem Reichsstatthalter unterstellt. Am 1. 7. 1944 wurde der bisher zur Provinz Hessen-Nassau (Preußens) gehörige Kreis Schmalkalden in den Regierungsbezirk Erfurt umgegliedert und der Reichsstatthalter in Thüringen mit der Wahrnehmung der Aufgaben und Befugnisse des Oberpräsidenten in der staatlichen Verwaltung des Regierungsbezirks Erfurt beauftragt. In diesem Umfang fiel T. im April 1945 unter amerikanische, am 1. 7. 1945 unter sowjetische Besatzungsverwaltung. Am 17. 9. 1945 kamen auf Grund des sog. Wanfrieder Abkommens zur Sicherung von Transporten auf der Eisenbahnlinie Göttingen-Bebra die hessischen Dörfer Sickenberg, Asbach, Vatterode, Weidenbach und Hennigerode östlich der Bahnlinie an die sowjetische Besatzungszone (Thüringen), Werleshausen und Neuseesen westlich der Bahnlinie samt einem östlich der Bahnlinie verlaufenden Geländestreifen an die amerikanische Besatzungszone (Hessen). Am 20. 12. 1946 erhielt T. eine Verfassung. 1948 wurde der Regierungssitz von Weimar nach Erfurt verlegt. Von 1949 bis 1990 war T. Teil der Deutschen Demokratischen Republik. Am 23. 7. 1952 ging es in den Bezirken Erfurt, Gera und Suhl auf (str.), wurde aber am 3. 10. 1990 (mit rund 2700000 Einwohnern) wiederhergestellt (einschließlich der Kreise Altenburg, Artern und Schmölln). Hauptstadt wurde Erfurt.
L.: Wallner 708 ObersächsRK 2; Großer Historischer Weltatlas II 34 (1138-1254) G3, II 66 (1378) F3; Eberhardt, H., Thüringen, (in) Geschichte der deutschen Länder, Bd. 1; Die Territorien des Reichs 4, 8; Thüringische Geschichtsquellen, Bd. 1ff. 1854ff.; Cassel, P., Thüringische Ortsnamen, 1856 und 1858, Neudruck 1983; Süssmilch-Hörnig, M. v., Historisch-geographischer Atlas von Sachsen und Thüringen, 1861f.; Werneburg, A., Die Namen der Ortschaften und Wüstungen Thüringens, 1884, Neudruck 1983; Regesta diplomatica necnon epistolaria historiae Thuringiae, bearb. v. Dobenecker, O., Bd. 1ff. 1896ff.; Hantzsch, V., Die ältesten gedruckten Karten der sächsisch-thüringischen Länder 1550-1593, 1906; Beschorner, H., Oeder und Thüringen, Beitr. Thür.-sächs. Gesch., FS O. Dobenecker, 1929; Schneider, F./Tille, A., Einführung in die thüringische Geschichte, 1931; Kaiser, E., Landeskunde von Thüringen, 1933; Pasold, A., Geschichte der reußischen Landesteilungen von der Mitte des 16. Jh. bis zur Einführung der Primogenitur im Jahre 1690, 1934; Mentz, G., Ein Jahrhundert thüringischer Geschichtsforschung, 1937; Maschke, E., Thüringen in der Reichsgeschichte, Zs. d. Ver. f. thür. Gesch. u. Altertumskunde 32 (1937); Lauter, K., Die Entstehung der Exklave Ostheim vor der Rhön, 1941; Lehmann, J., Beiträge zu einer Geschichte der thüringischen Kartographie bis zur Mitte des 19. Jahrhunderts, Diss. Greifswald 1932, und Jb. der Kartographie 1941 (1942); Brather, H., Die ernestinischen Landesteilungen des 16. und 17. Jahrhunderts, 1951; Atlas des Saale- und mittleren Elbegebietes, hg. v. Schlüter, O./August, O., Teil 1ff. 2. A. 1959ff.; Koerner, F., Die Lage und die Besitzstetigkeit der Machtkerne in Thüringen während des ausgehenden Mittelalters, 1960; Patze, H., Die Entstehung der Landesherrschaft in Thüringen, 1962; Patze, H., Bibliographie zur thüringischen Geschichte, Bd. 1f. 1965ff.; Geschichte Thüringens, hg. v. Patze, H./Schlesinger, W., Bd. 1ff. 1967ff.; Handbuch der historischen Stätten: Thüringen, hg. v. Patze, H., 1968; Klein, T., Thüringen, 1983; Geschichte Thüringens. Politische Geschichte der Neuzeit, hg. v. Patze, H., 1984; Hess, U., Geschichte Thüringens 1866-1914, hg. v. Wahl, V., 1991; Historische Landeskunde Mitteldeutschlands – Thüringen, hg. v. Heckmann, H., 3. A. 1991; Bühner, P., Kurzer Abriss über die Geschichte des albertinischen Thüringen, Mühlhäuser Beiträge 14 (1991), 31; Petersohn, J., De ortu principum Thuringie, DA 48 (1992), 585; Hessen und Thüringen, 1992; Hess, U., Geschiche der Behördenorganisation der thüringischen Staaten, 1993; Kleinstaaten und Kultur in Thüringen, hg. v. John, J., 1994; Werner, M., Thüringen, LexMA 8 1996, 747ff.; Schildt, B., Bauer – Gemeinde – Nachbarschaft, 1996; Assing, H., Brandenburg, Anhalt und Thüringen im Mittelalter, 1997, Thüringen-Handbuch, hg. v. Post, B. u. a., 1999; Grahn-Hoek, H., Stamm und Reich der frühen Thüringer, Zs. d. Ver. f. thür. Geschichte 56 (2002), 7; Müller, C., Landgräfliche Städte in Thüringen, 2003; Wittmann, H., Im Schatten der Landgrafen, 2005; Hoffmann, R., Die Domänenfrage in Thüringen, 2006; Landstände in Thüringen, hg, v. Thüringer Landtag, 2008; Wittmann, H., Im Schatten der Landgrafen, 2008 (Herren von Heldrungen, Grafen von Buch, Grafen von Wartburg-Brandenburg)Fleischhauer, M., Der NS-Gau Thüringen 1939-1945, 2009; .Zusammenschlüsse und Neubildungen deutscher Länder im 19. und 20. Jahrhundert, hg. v. Kretzschmar, R. u. a., 2013, 125ff. (held10aktuellmitregisterfürheld11NURHIERARBEITEN20150514.docx)

 

Tonna, Gräfentonna (Herrschaft) s. Gleichen, Waldeck
L.: Wolff 397; Wallner 709 ObersächsRK 8. (held10aktuellmitregisterfürheld11NURHIERARBEITEN20150514.docx)

 

Uckermark (Landschaft, Verwaltungseinheit). Das Gebiet zu beiden Seiten der Ucker bzw. Uecker (zu slaw. vikru, schnell) war ursprünglich von slawischen Ukranen bewohnt. Um 1172 überließ es Herzog Heinrich der Löwe von Sachsen den Fürsten von Pommern. Um 1230 brachten die Markgrafen von Brandenburg den Barnim und das Flussgebiet der Finow unter ihre Herrschaft. 1250 trat ihnen der Herzog von Pommern das übrige Gebiet (terra Ukera) ab. Seit dem 14. Jahrhundert wurde von U. gesprochen. Von 1354 bis 1472 fiel der Nordteil um Pasewalk wieder an Pommern zurück. Über Brandenburg zählte die U. zum obersächsischen Reichskreis. Sie blieb bis 1816 Verwaltungseinheit in Preußen. 1950 wurde in der Deutschen Demokratischen Republik ein Teil der U. mit Teilen Pommerns und Mecklenburgs im Kreis Strasburg (Straßburg) und in Neubrandenburg vereinigt. 1990 wurden die 1952/1958 aufgelösten (str.) Länder Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern wiederhergestellt.
L.: Wolff 388; Wallner 708 ObersächsRK 1; Bruhns-Wüstefeld, Die Uckermark in slawischer Zeit, ihre Kolonisation und Germanisierung, 1919; Lippert, W., Geschichte der 110 Bauerndörfer in der nördlichen Uckermark, hg. v. Heinrich, G., 1968; Historisches Ortslexikon von Brandenburg, hg. v. Enders, L., 1986; Enders, L., Die Uckermark, 1992; Escher, F., Uckermark, LexMA 8 1996, 1172. (held10aktuellmitregisterfürheld11NURHIERARBEITEN20150514.docx)

 

Waldenburg (Herrschaft). Gegen 1165/1172 wurde von den Reichsministerialen Hugo von Wartha und Rudolf von Brand an einem Übergang über die Zwickauer Mulde die Burg W. errichtet. Sie war Mittelpunkt der Herrschaft W. der von Hugo von Wartha abstammenden Herren von W. Sie kam 1375/1378 durch Verkauf an die Herren von Schönburg. Mit Sachsen fiel W. von 1949 bis 1990 an die Deutsche Demokratische Republik.
L.: Wolff 422; Wallner 709 ObersächsRK 10 a; Großer Historischer Weltatlas II 66 (1378) G3; 700 Jahre Töpferstadt Waldenburg, hg. v. Rat der Stadt, 1954. (held10aktuellmitregisterfürheld11NURHIERARBEITEN20150514.docx)

 

Walkenried (Stift, Reichsstift). Um 1127 (1129?) gründete die Gräfin Adelheid von Klettenberg am Südrand des Harzes die Zisterzienserabtei W. Sie wurde rasch zum reichsten Zisterzienserkloster Norddeutschlands (mit Gütern vor allem in der Goldenen Aue bei Nordhausen und in der Mark Brandenburg [seit 1236]) und beanspruchte wegen ihres geschlossenen Herrschaftsgebiets (u. a. mit Mönchpfiffel, Schauen bei Osterwieck) Stimmrecht im obersächsischen Reichskreis, war aber nicht im Reichstag vertreten. Sie wurde 1525 im Bauernkrieg zerstört. 1546 wurde die Reformation eingeführt. Die Vogtei über das Kloster war Lehen Sachsens an die Grafen von Hohnstein, von denen sie auf Grund eines Vertrags von 1574 an das Hochstift Halberstadt überging. Nach dem Aussterben der älteren Grafen von Hohnstein 1593 belehnte Halberstadt die Herzöge von Braunschweig-Lüneburg. 1648 wurde das Kloster säkularisiert und kam 1648/1673/1694 an die Linie Braunschweig-Wolfenbüttel. Um 1800 umfasste sein Gebiet etwa 3 Quadratmeilen. Über Braunschweig kam W. 1946 an Niedersachsen.
L.: Wolff 410; Wallner 710 ObersächsRK 21; Großer Historischer Weltatlas II 66 (1378) F3; Niebelschütz, E. v., Kloster Walkenried, 1924; Kirchner, J., Das Reichsstift Walkenried, 1971; Heutger, N., 850 Jahre Kloster Walkenried, 1977; Germania Benedictina, Bd. 12, hg. v. Faust, U., 1994; Petke, W., Walkenried, LexMA 8 1996, 1976; Urkundenbuch des Klosters Walkenried, Bd. 1 bearb. v. Dolle, J., 2002. (held10aktuellmitregisterfürheld11NURHIERARBEITEN20150514.docx)

 

Warmsdorf (Grafschaft). Die Grafschaft W. gehörte am Ende des 18. Jahrhunderts über Anhalt zum obersächsischen Reichskreis. Über Anhalt kam W. von 1949 bis 1990 (in Sachsen-Anhalt) zur Deutschen Demokratischen Republik.
L.: Wolff 408; Wallner 709 ObersächsRK 5 c. (held10aktuellmitregisterfürheld11NURHIERARBEITEN20150514.docx)

 

Wernigerode (Grafschaft). 1121 verlegten die aus dem Süden stammenden Grafen von Haimar (Haymar) bei Hildesheim, die neben Grafschaftsrechten auch die Verwaltung des Reichsforstes am Nordostharz innehatten, ihren Sitz auf die 1213 erstmals genannte, einer bedeutsamen Straßenkreuzung benachbarte Burg W. am nördlichen Harz. Sie erlangten die Vogtei über die Klöster Drübeck und Ilsenburg und 1343 von den Grafen von Regenstein die Grafschaftsrechte um W. 1268 trugen sie W. den Markgrafen von Brandenburg zu Lehen auf, 1381 dem Erzstift Magdeburg. 1429 ging die Grafschaft nach dem Aussterben des Geschlechts an die Grafen von Stolberg über. 1449 kam die Lehnsherrschaft von Magdeburg wieder an Brandenburg. Seit 1645 nannte sich eine der Linien der früh der Reformation angeschlossenen Grafen von Stolberg Stolberg-Wernigerode. Nach 1680 kamen die landesherrlichen Rechte mehr und mehr an Brandenburg/Preußen. 1714 wurden die zum obersächsischen Reichskreis zählenden Grafen durch Übergang der Militär- und Steuerhoheit zugunsten Preußens mediatisiert, behielten aber zunächst noch einige Hoheitsrechte. 1807 kam die Grafschaft an das Königreich Westphalen, 1814/1822 wieder an Preußen. Bis 1876/1869/1931 behielten die 1890 in den Fürstenstand erhobenen Grafen, deren Grafschaft 1876 Preußen gänzlich inkorporiert wurde, standesherrliche Vorrechte. W. fiel über die Provinz Sachsen Preußens von 1949 bis 1990 (in Sachsen-Anhalt) an die Deutsche Demokratische Republik. S. a. Stolberg-Wernigerode.
L.: Wolff 415ff.; Wallner 710 ObersächsRK 17 c; Großer Historischer Weltatlas II 66 (1378) F3, III 22 (1648) E3, III 38 (1789) D2; Drees, H., Geschichte der Grafschaft Wernigerode, 1916; Grosse, W., Geschichte der Stadt und Grafschaft Wernigerode, 1929; Oelsner, M. u. a., Wernigerode, 2. A. 1964; Blaschke, K., Wernigerode, LexMA 9 1998, 11. (held10aktuellmitregisterfürheld11NURHIERARBEITEN20150514.docx)

 

Wiehe (Herrschaft). Die Herrschaft W. westlich Halles zählte am Ende des 18. Jahrhunderts über Sachsen-Wittenberg zum obersächsischen Reichskreis. Über die Provinz Sachsen Preußens kam W. von 1949 bis 1990 zur Deutschen Demokratischen Republik.
L.: Wolff 377; Wallner 708 ObersächsRK 2. (held10aktuellmitregisterfürheld11NURHIERARBEITEN20150514.docx)

 

Wildenfels (reichsunmittelbare Herrschaft). Vor 1200 wurde die Burg W. bei Zwickau errichtet. Sie war Mittelpunkt einer Herrschaft der erstmals 1222 genannten, wahrscheinlich edelfreien Herren von W., die Reichsunmittelbarkeit erlangten und 1521 in der Reichsmatrikel erschienen. Nach ihrem Aussterben 1602 fiel sie mit 150 Hufen in zwei Orten und sechs Dorfanteilen an die Grafen von Solms-Wildenfels. Diese mussten 1706 nach langwierigen Prozessen die Landeshoheit Sachsens über die zum obersächsischen Reichskreis zählende Herrschaft anerkennen, doch behielt W. erst 1846 beseitigte Steuervorrechte und Zollvorrechte. Über Sachsen kam W. von 1949 bis 1990 an die Deutsche Demokratische Republik. S. Solms-Wildenfels.
L.: Wolff 379; Wallner 708 ObersächsRK 2. (held10aktuellmitregisterfürheld11NURHIERARBEITEN20150514.docx)

 

Wurzen (Stift, Residenz des Bischofs von Meißen von 995/1487-1581). 1114 errichtete der Bischof von Meißen in dem zu seinem Einflussbereich zählenden, 961 erstmals genannten Ort W. an der Mulde ein Kollegiatstift. 1581 wurde das Bistum Meißen aufgehoben, das Hochstift kam an Sachsen. Das schlecht ausgestattete Kollegiatstift blieb als evangelisches Domstift erhalten. Das Stift hatte eine eigene Regierung und war unmittelbar dem geheimen Rat zu Dresden untergeben.
L.: Wolff 379; Wallner ObersächsRK 2; Höfe und Residenzen im spätmittelalterlichen Reich, hg. v. Paravicini, W., 2003, 1, 2, 649. (held10aktuellmitregisterfürheld11NURHIERARBEITEN20150514.docx)