vnuornemliche alde vocabulen – gute, brauchbare wörter. Zu den Anfängen der historischen Lexikographie, hg. v. Prinz, Michael/Solms, Hans-Joachim (= Zeitschrift für deutsche Philologie Band 132, 2013, Sonderheft). Erich Schmidt, Berlin 2014. 353 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Der Mensch kann wohl das in seinem Gehirn in unbekannter Form gespeicherte Wissen als wichtigstes Werkzeug verwenden. Da es aber einerseits für andere nicht einsehbar ist und andererseits spätestens mit dem Tod anscheinend seinen Wert einbüßt, war nach der Erfindung der Sprache der Weg zur Dauerhaftigkeit von Einsichten durch Verschriftlichung ein weiterer wesentlicher Fortschritt in der Entwicklung. Ein Teilbereich hiervon ist auch die Herstellung von Übersichten über das in Wörter gefasste Wissen.
Mit dem Teilbereich der Anfänge der historischen Lexikographie befasst sich der vorliegende Sammelband. Er geht davon aus, dass die historische Lexikographie ein bisher vernachlässigtes Forschungsfeld ist, zu dessen Erhellung an der Universität Leipzig kurz nach dem 60. Geburtstag des Sprachhistorikers Hans Ulrich Schmid (26. Dezember 2012) am 15./16. Februar 2013 eine einschlägige Fachtagung stattfand. Das aus den dortigen Beiträgen hervorgegangene neuartige Ergebnis ist in Widmung an den Jubilar nunmehr der Allgemeinheit in überzeugender Form zur Verfügung gestellt.
Von seinen 15 Beiträgen beginnt nach einer Vorbemerkung Michael Prinz mit einer aufschließenden Einleitung über bzw. einer vorsichtigen Annäherung an die Anfänge der historischen Lexikographie im 16. Jahrhundert und greift danach ansprechend auf Christoph Zobels Glossar zum sächsisch-magdeburgischen Recht von 1537 zu. Weitere Studien beschäftigen sich mit Willirams Hoheliedkommentar in der frühen Neuzeit, mit einer altdeutschen Wortliste des Bonaventura Vulcanius von 1597, mit Johann Schilters Thesaurus und Glossarium, mit Karl Friedrich Walchs rechtssprachliches Archaismenwörterbuch des 18. Jahrhunderts, mit Jeremias Jakob Oberlin, mit Joseph Witteks von Salzberg Wörterbuch von 1796, mit Ansätzen zu einer vergangenheitsbezogenen Wörterbucharbeit um 1800, mit Schmellers Nachwirkungen in der germanistischen Lexikographie bis nach Island, mit Etymologie und Organismuskonzeption im Wörterbuch der Brüder Grimm, mit der Konzeption des Deutschen Rechtswörterbuchs und seiner Vorläufer als vergangenheitsbezogene Nachschlagewerke, mit den Anfängen der Geschichte medizinhistorischer Wörterbücher im 19. Jahrhundert und mit der niederländischen Lexikographie. Den Beschluss bildet eine besondere Erklärung zur historischen Lexikographie.
Für die Rechtssprache von vorzüglichem Wert ist dabei Andreas Deutschs Untersuchung der Geschichte des Deutschen Rechtswörterbuchs. Sie behandelt die Anfänge ab dem 3. Januar 1897 um 9. 30 Uhr, die Wurzeln ab 1700, die Vorläufer (Kahl 1600, Wehner 1608, Besold 1629, Nehring 1684, Schilter 1705/1728, Pistorius 1714-1725, Oberländer 1721, Hayme 1738, Haltaus 1758, Wiesand 1762, Josef Wittek von Salzberg 1796, Wiarda 1786, Richthofen 1840 und Hettema 1874 sowie weitere Werke und fasst am Ende seine wichtigsten Ergebnisse übersichtlich zusammen. Dabei kann er überzeugend feststellen, dass von den zahlreichen Vorläufern keiner als allgemeines, rein historische ausgerichtetes deutschen Wörterbuch zur Rechtssprache gelten kann, so dass das derzeit von ihm geleitete Unternehmen mit mehr als bisher 90000 erschienenen Wortartikeln und fast einer halben Million Belegstellenangaben und Belegzitaten sowohl in gedruckter wie auch in digtialer Form ein einzigartiger Schatz der deutschen Rechtssprache ist, der (bis schätzungsweise 2035 oder 2045) jedes Jahr um weitere tausend Artikel erweitert werden wird.
Innsbruck Gerhard Köbler