Waldstein, Wolfgang, Römische Rechtsgeschichte. Ein Studienbuch, fortgeführt v. Rainer, J. Michael, begründet v. Dulckeit, Gerhard/Schwarz, Fritz, 11. Aufl. Beck, München 2014. XVIII, 328 S. Übersichtskarte. Besprochen von Gerhard Köbler.

 

Das spätestens 451/450 v. Chr. in den Zwölftafelgesetzen in etwa 120 teilweise fragmentarischen Sätzen mit weniger als 500 lateinischen Wörtern genauer sichtbare römische Recht bildet zwar die wichtigste geschichtliche Grundlage des gesamten späteren Rechtes der Welt, wurde aber von den Römern selbst geschichtlich kaum bearbeitet. Soweit ersichtlich, veröffentlichte erst der als Sohn eines legum doctor um 1490 geborene, nach dem Rechtsstudium in Avignon und Pavia als königlicher Rat im Parlament von Grenoble wirkende Aymar du Rivail mit Druckerprivileg vom 8. August 1515 vor 500 Jahren in zwei Büchern eine historia iuris civilis et pontificii mit 129 nummerierten und 19 unnummerierten Blättern. Seitdem sind zahlreiche geschichtliche Darstellungen des römischen Rechtes erschienen, die im Erfolg freilich hinter der inhaltlichen Darstellung und Verwertung des römischen Rechtes als eines zumindest grundsätzlich fast zeitlos bedeutsamen Gebildes zurückgeblieben sind.

 

1952 veröffentlichte auch der in Riga 1904 geborene, als Schüler Wolfgang Kunkels 1934 in Göttingen habilitierte, 1938 nach Heidelberg, 1941 nach Straßburg und 1947 nach Kiel berufene, aber bereits zu Beginn des Jahres 1954 verstorbene Gerhard Dulckeit eine Georg Dahm in Freundschaft zugeeignete römische Rechtsgeschichte. Ihre zweite Auflage betreute ohne wesentliche Veränderungen sein Kieler, aber bald nach Wien wechselnder Kollege Gerhard Wesenberg, dem für die dritte Auflage Fritz Schwarz in Marburg folgte. Er griff an zwei Stellen etwas stärker in den Text ein und verantwortete danach zwei weitere Auflagen.

 

Als er 1974 unerwartet starb, hatte er zwar die sechste Auflage bereits etwas vorbereitet, doch musste sich Wolfgang Waldstein als Nachfolger im Einvernehmen mit dem Verlag aus Zeitgründen auf die notwendigsten Überarbeitungen beschränken. Gleichwohl waren dem Werk weitere eindrucksvolle Erfolge beschieden. Als Michael J. Rainer allmählich neben Wolfgang Waldstein trat, konnte das Werk zu einem umfassenden, vor allem für Studierende bestimmten Überblick über die Geschichte des römischen Rechtes von den Anfängen bis zu Kaiser Justinian geführt werden.

 

Vor die Frage gestellt, ob bei der danach erforderlichen 11. Auflage wesentliche Veränderungen an der von Gerhard Dulckeit, Fritz Schwarz und Wolfgang Waldstein geprägten  römischen Rechtsgeschichte vorgenommen werden sollten, entschied sich J. Michael Rainer für ein Festhalten am bewährten Aufbau und Verbesserungen überall dort, wo die Erkenntnisse der neueren Forschungen dies unerlässlich erscheinen ließen. Darüber hinaus ließ er an einigen für die römische Rechtsgeschichte und die Entwicklung des römischen Staates besonders wichtigen Stellen seine eigenen Anschauungen einfließen und verdichtete  angesichts des Mangels eines neueren Gesamtwerks oder Handbuchs der römischen Rechtsgeschichte die bibliographischen Hinweise. Damit steht die für die Studierenden grundlegende, in 44 Einheiten gegliederte, durch eine Zeittafel, ein Quellenregister, ein Personenregister und Sachregister benutzerfreundlich abgerundete, durch eine noch graphisch wohl noch verbesserungsfähige Übersichtskarte veranschaulichte Darstellung der Geschichte des römischen Rechtes als juristisches Kurzlehrbuch in bestmöglich aktualisierter Form jedem Interessenten wieder leicht greifbar zur Verfügung.

 

Innsbruck                                                       Gerhard Köbler