Vesting, Thomas, Die Medien des Rechts – Sprache, Schrift, Buchdruck, Computernetzwerke. Band 1 Sprache. Velbrück Wissenschaft, Weilerswist 2011. 216 S. Besprochen von Gerhard Köbler.

 

Nach dem kurzen Vorwort des Verfassers des leider nur mit Verspätung zur Kenntnis und Einsicht gelangten Werkes hat er sich viele Jahre mit Fragen des Medienrechts und seinem Verhältnis zu technologischen  und kulturellen Innovationen beschäftigt. Bei einem Forschungsaufenthalt in Florenz um die Jahrtausendwende wollte er aus diesen Überlegungen ein Werk über das Internet schaffen. Da dieses Projekt aus verschiedenen Gründen nicht verwirklicht wurde, kam ihm während dieser Zeit die Idee, „den Spieß umzudrehen“.

 

Wenn die elektronischen Medien in der Gegenwart eine so große Bedeutung erlangt haben, dass ein eigenes Medienrecht geschaffen werden konnte oder musste, müsste es umgekehrt auch eine Beziehung zwischen Recht und Medien überhaupt geben. Darüber hinaus müsste sich ein Zusammenhang zwischen Medien wie Lautsprache, Schrift, Buchdruck und Computernetzwerken einerseits und der Herstellung und Wiederverwendung von Recht und rechtlicher Expertise andererseits beobachten lassen. Die dabei in der Literatur entdeckte Lücke einer spezifisch rechtstheoretischen Fragestellung versucht das mit Band 1 (Evolution von Laut-Sprache und ihre Verwendung in oralen Kulturen) einsetzende Projekt zu schließen.

 

Gegliedert ist die interessante Untersuchung in fünf Abschnitte. Sie betreffen die Rechtstheorie als Medientheorie, Sprache, Medien, Subjektivität, die Oralität oraler Kulturen, orale Rechtskultur und „Ethik“ der Gabe sowie Spuren oraler Rechtskultur bei Homer (und Hesiod). Auffällig an dem die poetische Form des Rechts bejahenden, Uwe Wesel berücksichtigenden Werk ist bei dem kaum zu bestreitenden Vorrang der Sprache vor der Schrift und damit der Oralität vor der Literalität für die entwicklungsgeschichtliche Betrachtung die späte Feststellung von Spuren oraler Rechtskultur bei Griechen des ersten vorchristlichen Jahrtausends im Verhältnis zu sicheren schriftlichen Rechtsquellen des dritten vorchristlichen Jahrtausends.

 

Innsbruck                                                       Gerhard Köbler