Vesting, Thomas, Die Medien des Rechts – Sprache, Schrift, Buchdruck, Computernetzwerke. Band 3 Buchdruck. Velbrück Wissenschaft, Weilerswist 2013. 226 S. Besprochen von Gerhard Köbler.

 

Das Recht besteht im Kern aus vom Menschen mit Hilfe seines Verstands geschaffenen mehr oder weniger komplexen Sätzen, die in den Gehirnen bisher unsichtbar sind, aber durch Sprache, Schrift, Buchdruck und Computernetzwerke für Mitmenschen erkennbar gemacht werden können. Insofern hat es seit seiner Entstehung verschiedene Medien genutzt. Sich ihnen rechtstheoretisch in einzelnen Bänden zu widmen, ist eine sehr ansprechende Vorgangsweise.

 

Der sich ihrer bedienende, in Detmold 1958 geborene Verfasser wurde nach dem Studium der Rechtswissenschaft und der Politikwissenschaft in Tübingen bei Ulrich K. Preuß an der Universität Bremen 1989 mit einer Dissertation über politische Einheitsbildung und technische Realisation – über die Expansion der Technik und die Grenzen der Demokratie - promoviert. Nach einer Tätigkeit als wissenschaftlicher Mitarbeiter an dem Institut für Rundfunk und Fernsehen an der Universität Hamburg wurde er bei Wolfgang Hoffmann-Riem 1996 für Staatsrecht und Verwaltungsrecht sowie Rechtstheorie habilitiert. Seit dem Wintersemester 1996/1997 wirkte er in Augsburg, seit 2002 in Frankfurt am Main, jeweils unter besonderer Berücksichtigung der Theorie der Medin.

 

Seine beiden ersten Bände über die Medien Sprache und Schrift des Rechts erschienen im Jahre 2011. Der vorliegende dritte Band befasst sich in seinen fünf Kapiteln mit dem Pergamentkodex und „Geist“ des Christentums, mit der Kultur und Epistemologie des Buchdrucks, mit der „Inkarnation“ der Souveränität, der „Exkarnation“ der Souveränität und dem kulturellen Rahmen des liberalen Staates und rückt dabei die Vorstellung der Einheit und Vollständigkeit des menschlichen Wissens und der Normenbestände, die (gedruckten oder) formellen Verfassungen, die (modernen europäischen) Kodifikationen, den Aufstieg des Subjekts samt seiner Vorgeschichte und die kulturellen Vorleistungen der Literatur für den liberalen Staate, die moderne Demokratie und eine ihnen adäquate Form der Subjektivität in den Mittelpunkt. Ein Sachregister von Achsenzeit bis Zwei-Körper-Lehre schließt das beeindruckende Werk, das den Gedankengang fortsetzt, dass es ohne Lautsprache keine Rechtsformeln, ohne Schrift kein Konditionalprogramm und ohne Buchdruck kein nationalstaatliches Rechtssystem gibt, und das die juristische Grundlagenforschung über die Rechtstheorie in eine „universelle Kulturtheorie überführen will, benutzerfreundlich auf.

 

Innsbruck                                                       Gerhard Köbler