Vahl, Christian, Die gesetzliche Regelung des Seefrachtvertrags im deutschen Recht. Eine rechtshistorische Betrachtung unter besonderer Berücksichtigung der Beratungen des Seerechtsausschusses der Akademie für Deutsches Recht 1934-1942 (= Rechtshistorische Reihe 456). PL Academic Research, Frankfurt am Main 2015. 374 S. Besprochen von Gerhard Köbler.

 

Da fast drei Viertel der Erde von Wasser bedeckt sind, bedeutete die Erfindung des Schiffes für den Menschen einen erheblichen technischen Fortschritt, der sich mittelbar wohl durch die Besiedlung Australiens von Südasien aus auf rund 50000 Jahre vor Christi Geburt datieren lässt und durch Funde von Paddeln und Einbäumen in Nordeuropa zumindest in einfachster Form für die Zeit von etwa 6500 v. Chr. nachgewiesen ist. In Ägypten sind größere Wasserfahrzeuge für den Verkehr auf dem Nil, aber auch nach Syrien oder Somalia im dritten vorchristlichen Jahrtausend bezeugt. Dementsprechend kannte das Altertum bereits allgemeine Grundzüge eines Seefrachtrechts.

 

Mit einzelnen Aspekten der späteren Entwicklung beschäftigt sich die vorliegende, durch drei Anhänge und ein Literaturverzeichnis benutzerfreundlich abgerundete Untersuchung des in Kiel und Stockholm ausgebildeten, von Werner Schubert betreuten, in Kiel im Wintersemester 2014/2015 promovierten, inzwischen als Rechtsanwalt tätigen Verfassers. Sie gliedert sich außer in eine Einleitung in drei Kapitel. Sie betreffen Geschichte, Definition und Abgrenzung des Seefrachtvertrags, die Beratungen des Seerechtsausschusses der Akademie für deutsches Recht von 1934 bis 1942 (S. 81ff.) und den Weg zur Seerechtsnovelle vom 20. April 2013 (S. 263ff.).

 

Insgesamt kann der Verfasser auf Grund der einschlägigen Quellen zeigen, dass das 1861 in dem Allgemeinen Deutschen Handelsgesetzbuch der Staaten des Deutschen Bundes grundlegend geordnete Seefrachtrecht im Rahmen der Akademie für deutsches Recht überarbeitet hätte werden sollen. Die damaligen Beratungen von insgesamt mehr als 50 Teilnehmern in 14 konkret aufgelisteten Arbeitssitzungen waren nach den ansprechenden Ergebnissen des Verfassers grundsätzlich nicht durch das nationalsozialistische Regime und Gedankengut geprägt, führten aber letztlich nicht zu gesetzlicher Umsetzung. Nach der Einschätzung des Verfassers sind die Beratungen des Seerechtsausschusses für die Entwicklung des Seehandelsrechts gleichwohl eine bedeutende und aufschlussreiche Erkenntnisquelle, auch wenn die weitere Entwicklung des Seetransportrechts seit der Mitte des 20. Jahrhunderts zusätzliche Regelungen erforderlich gemacht hätte, wie sie im Jahre 2013 tatsächlich umgesetzt wurden.

 

Innsbruck                                                       Gerhard Köbler