Thomsch, Astrid, David Mevius und der (Prozess-)Vergleich im Usus modernus pandectarum. Eine Analyse von Gerichtsordnung, Decisionen und Akten (= Schriftenreihe der David-Mevius-Gesellschaft 8). Kovač, Hamburg 2014. XII, 469 S. Angezeigt von Gerhard Köbler.

 

Der als Wort erstmals 1468 belegte Vergleich als der gegenseitige Vertrag, durch den ein Streit oder eine Ungewissheit von Parteien über ein Rechtsverhältnis im Wege gegenseitigen Nachgebens beendet wird, wird im klassischen römischen Recht als Erlass verstanden. Justinian löst ihn in den von ihm veranlassten Werken am Ende des Altertums hiervon ab. Nach der Rezeption greift die Wissenschaft ganz selbverständlich darauf zu.

 

Mit einem auf David Mevius konzentrierten Teilaspekt dieser Thematik beschäftigt sich die Verfasserin in ihrer von Peter Oestmann betreuten, von der juristischen Fakultät der Universität Münster angenommenen Dissertation. Ihr gewichtiges Ergebnis hat rasch das Interesse eines bekannten Rezensenten gefunden. Da der Verlag ihm jedoch kein Rezensionsexemplar zur Verfügung stellen konnte, muss zunächst der Herausgeber mit wenigen Sätzen auf das Werk  hinweisen.

 

Gegliedert ist es in fünf Abschnitte. Dabei folgen der Einführung über Forschungsziel, Forschungsstand, Quellenlage, Aufbau und Abgrenzung der Vergleich in der Tribunalsordnung, die rechtlichen Anforderungen der Decisionen an den Vergleich und Verfahrensfragen aus den ersten Jahren des Tribunals und der Weg zur gütlichen Einigung in den Gerichtsakten des Tribunals. Am Ende kann die Verfasserin ansprechend die verschiedenen Wege zur gütlichen Einigung am Wismarer Tribunal unter Einfluss des langjährigen Vizepräsidennten und Mitbegründers David Mevius aufzeigen und durch Bibliographie und drei etwa 150 Geschehnisse einbindende Graphiken über Streitgegenstände, Beteiligte und die drei Wege außergerichtliche Vergleiche, Gütekommissionen sowie Vorbescheide abrunden.

 

Innsbruck                                                       Gerhard Köbler