Steiger, Heinhard, Universalität und Partikularität des Völkerrechts in geschichtlicher Perspektive. Aufsätze zur Völkerrechtsgeschichte 2008-2015 (= Studien zur Geschichte des Völkerrechts 33). Nomos, Baden-Baden 2015. XXVI, 519 S. Besprochen von Gerhard Köbler.

 

Das Völkerrecht als die Gesamtheit der die Rechte und Pflichten seiner Subjekte enthaltenden Rechtssätze reicht in seinen einfachsten Anfängen wohl Jahrtausende vor die christliche Zeitenwende zurück. In einer moderneren Gestalt entwickelte es sich mit der Ausbildung des Staates in dem ausgehenden Mittelalter. Dass es dazwischen eine eigene Völkerrechtsgeschichte des karolingischen  Zeitalters (741-840) gibt, hat der Verfasser unter dem gewichtigen Titel „Die Ordnung der Welt“ im Jahre 2010 nachdrücklich dargelegt.

 

In Ratibor 1933 geboren, hatte er nach dem Studium in Freiburg im Breisgau, Paris und Münster 1958/1959 ein Masterstudium an der Harvard University absolviert und in Münster 1963 mit einer Dissertation über Staatlichkeit und Überstaatlichkeit promoviert. Dem folgte in Münster bei Hans Ulrich Scupin 1971 die Habilitationsschrift über organisatorische Grundlagen des parlamentarischen  Regierungssystems. Viele reiche Früchte seiner von 1975 bis 2001 währenden Tätigkeit als ordentlicher Professor in Gießen für öffentliches Recht, Recht der internationalen Organisationen, Völkerrecht, Europarecht, Umweltrecht und Völkerrechtsgeschichte stellte er 2009 in dem Sammelband „Von der Staatengesellschaft zur Weltrepublik? - Aufsätze zur Geschichte des Völkerrechts aus vierzig Jahren“ der völkerrechtsgeschichtlich interessierten Allgemeinheit leicht greifbar zur Verfügung.

 

Hieran schließt das vorliegende Werk für die jüngste, von weiterer emsiger Forschung gekennzeichnete Vergangenheit überzeugend an. Diese zweite Sammlung von Untersuchungen betrifft nach Vorwort und Einleitung mit zehn Themen die Universalität und mit sieben Darlegungen die Partikularität. Von der Universality and Continuity in International Public Law durchmisst der  Verfasser seinen Gegenstand bis zu dem Wandel der internationalen Beziehungen um 1800 und weit darüber hinaus und beantwortet dabei beispielsweise die wichtige Frage, was Untertanen vom Frieden haben, so dass ingesamt zum allgemeinen wissenschaftlichen Nutzen die Völkerrechtsgeschichte sorgfältig und erhellend an vielen einzelnen Stellen von einem bekannten Großmeister erfolgreich weitergeführt wird.

 

Innsbruck                                                       Gerhard Köbler