Snook, Ben, The Anglo-Saxon Chancery. The History, Language and Production of Anglo-Saxon Charters from Alfred to Edgar (= Anglo-Saxon Studies 28). Boydell & Brewer 2015. XVI, 234 S. Besprochen von Gerhard Köbler.

 

Zu den frühen germanistischen Rechtsquellen zählen neben den am Beginn der schriftlichen Überlieferung stehenden Volksrechten auch die bereits zeitig einsetzenden Urkunden. In diesem Rahmen sind die angelsächsischen Quellen für das europäische Festland ebenfalls stets von großem Interesse gewesen. Von daher verdient eine Geschichte der angelsächsischen Kanzlei zwischen Alfred dem Großen (871-899)  und Edgar (957-959) unmittelbare Aufmerksamkeit.

 

Sein Verfasser ist ein an der Godolphin and Latymer School in London lehrender Historiker, der nach dem Vorwort seine Untersuchung vor fast zehn Jahren in dem Department of Anglo-Saxon, Norse and Celtic der  Universität Cambridge begann, als er nach Abschluss des ersten Ausbildungsabschnitts sich für Simon Keynes Kurs über die angelsächsische Kanzlei interessierte und danach die Grade MPhil und PhD mit einer Arbeit über The Literary Dimensions of Anglo-Saxon Charters from the Seventh Century to the Reign of Edgar erwarb. Von Cambridge wechselte er in das Projekt einer Prosopographie des angelsächsischen England in King’s College in London und danach an Queen Mary an der Universität London. Sein vorliegendes Werk entstand dementsprechend vorwiegend im Institute of Historical Research und im Senate House der Universität London.

 

Gegliedert ist die neuen Grund legende, mit drei Anhängen zu S 193 (840), S 346 (889) und S 225 (915), einer Bibliographie, einem Verzeichnis der verwendeten Urkunden und einem Index von Abingdon bis York versehene interessante Untersuchung in fünf Abschnitte. Sie betreffen die Urkunden Alfreds und Edwards, Æthelstan, ‚Æthelstan A‘, die Geistlichen Dunstan, Cenwald und Oda sowie in Rückkehr zur Zukunft Edgar und ‚Edgar A‘. Im Ergebnis seiner vielfältigen Einzelerkenntnisse kann er trotz der Notwendigkeit vieler Vermutungen jeglichen Zweifel an dem Bestand einer angelsächsischen Kanzlei zumindest seit dem 10. Jahrhundert zerstreuen.

 

Innsbruck                                                       Gerhard Köbler