Schroeder, Klaus-Peter, „Immer gerettet und aufrecht geblieben“ - Die juristische Fakultät der kurpfälzischen Universität Heidelberg von ihren Anfängen bis zum Jahre 1802. Stiftung zur Förderung der pfälzischen Geschichtsforschung, Neustadt an der Weinstraße 2014. XXI, 514 S. Angezeigt von Gerhard Köbler.

 

Wenn man Prag und Wien aus der deutschen Geschichte ausschließt, ist Heidelberg der Ort der ältesten deutschen Universität. Eine Geschichte ihrer juristischen Fakultät von ihren Anfängen bis zum Jahr 1802 muss daher auf großes Interesse aller Rechtshistoriker stoßen, so dass es kaum überraschen kann, dass der wohl beste rechtsgeschichtliche Rezensent unmittelbar nach Bekanntwerden der Neuerscheinung eine Rezension zu verfassen bereit war. Leider ließ sich auch über den Buchhandel kein Rezensionsexemplar erlangen, so dass der Herausgeber an seiner Stelle nur hilfsweise wenige Bemerkungen an Hand eines ausgeliehenen Bibliotheksexemplars bieten kann.

 

Das Geleitwort des Vorstandsvorsitzenden der Stiftung zur Förderung der pfälzischen Geschichtsforschung beginnt zu Recht mit dem einprägsamen Worten Prag 1348 – Wien 1365 – Heidelberg 1386, das ist die Trias der ersten auf dem Boden des deutschen Reiches gegründeten  Universitäten, vor denen (nur?) die bereits um 1200 entstandenen Universitäten in Bologna, Paris und Oxford bestanden. In seinem Vorwort erweitert der um Heidelberg hochverdiente Verfasser diese Aussagen dahin, dass der interessierte scolaris simplex, als am 19. Oktober 1386 die Vorlesungen an der einen Tag zuvor feierlich eröffneten Heidelberger Universität aufgenommen wurden, vergeblich nach einem Lehrer des Rechtes suchte, weil nur Vorlesungen über den Titusbrief, die Physik des Aristoteles und über die Logik angeboten wurden. Erst Monate später konstituierte sich am Jahresende ohne weiteres Aufhebens die juristische Fakultät, die ihren unscheinbaren Anfang mit einer Vorlesung des früheren Prager Magisters Johann von Noet über die Dekretalen Papst Gregors IX. eröffnete.

 

Gegliedert ist das daran anschließende umfangreiche, gediegene Werk in 15 chronologisch geordnete Kapitel. Sie betreffen die Gründung der Universität und die Errichtung ihrer juristischen Fakultät, die ersten Statuten der juristischen Fakultät, die ersten akademischen Rechtslehrer (neben Johann van de Noet, Matthäus Clementis, Johann Kirchheim und 23 andere Juristen und Rechtslehrer), Universitätsreformen zwischen 1436 und 1476, die Rezeption des römischen Rechtes, Kurfürst Philipp den Aufrichtigen (1476-1508), Kurfürst Ludwig V., Kurfürst Friedrich II, die Universitätsreform Kurfürst Ottheinrichs, Luthertum versus Calvinismus, Kurfürst Friedrich V., die Neuorganisation der Universität und ihrer juristischen Fakultät unter den Kurfürsten Karl Ludwig und Karl II., die Rupertina und ihre juristische Fakultät unter den Kurfürsten Philipp Wilhelm und Johann Wilhelm, das „tintenklecksende Säkulum“ des 18. Jahrhunderts sowie schließlich Kurfürst Maximilian IV. Joseph (1799-1806) und das Ende der pfälzischen Universität Heidelberg. Wer immer sich für die Geschichte der älteren Heidelberger Rechtswissenschaft interessiert, wird an dem reich bebilderten, mit einem umfangreichen Quellen- und Literaturverzeichnis (461-488), einem Verzeichnis der etwa 40 Abbildungen vor allem einzelner Personen und Texte, einem Sachregister von Adel bis Zweikampf, einem Personenregister von Accursius bis Zuleger und einem Ortsregister von Aachen bis Zweibrücken abgerundeten Werk große Freude haben und aus ihm dauerhaft sicheres Wissen gewinnen können, so dass dem Verfasser  für seine bedeutende, weiterführende Leistung sehr zu danken ist.

 

Innsbruck                                                       Gerhard Köbler