Schoenmakers, Christine, „Die Belange der Volksgemeinschaft erfordern …“. Rechtspraxis und Selbstverständnis von Bremer Juristen im „Dritten Reich“ (= Nationalsozialistische ‚Volksgemeinschaft‘ Band 6). Schöningh, Paderborn 2015. 498 S. Angezeigt von Gerhard Köbler.

 

Wohl am ehesten in seinen Anfängen war der Mensch noch so völlig frei, dass er zur Erhaltung seines Seines tun und lassen konnte, was seine natürlichen Kräfte und die ihn umgebende Welt zuließen. Mit der Entstehung des Rechtes wurde diese angeborene Freiheit mehr und mehr eingeschränkt. Dementsprechend wenden Juristen der Gegenwart in erster Linie ihnen durch Gesetzgeber vorgegebene Vorschriften an, in deren Rahmen ihre natürliche Entscheidungsfreiheit zumindest erheblich eingeschränkt und durch professionelle Ausbildungsregeln, politisches Verständnis, herrschende Meinung, Interesse an beruflichem Fortkommen und wohl manche andere Gegebenheiten zusätzlich geleitet ist.

 

In dem weiten Bereich von Rechtspraxis und Selbstverständnis von Juristen seit Entstehung ihres Standes im Hochmittelalter behandelt die Verfasserin den Teilbereich der Bremer Juristen in der Zeit der Herrschaft der nationalsozialistischen Ideologie unter Adolf Hitler in ihrer von Dietmar von Reeken (Oldenburg), Detlef Schmiechen-Ackermann (Hannover) und Malte Thießen (Oldenburg) betreuten, in fast fünf Jahren erstellten, durch Zuschüsse der Verwertungsgemeinschaft Wort und des Senators für Justiz und Verfassung Bremens geförderten, auf dem Umschlag mit der einer Abbildung der feierlichen Amtseinführung des Bremer Landgerichtspräsidenten Dr. Rüther veranschaulichten umfangreichen und mit einem zweiseitiges Personenregister von Friedrich Aevermann über Adolf Hitler, Curt Rothenberger, Karl Rüther und Emil Warneken bis Helga Zöllner sowie ein gleichfalls zweiseitiges Verzeichnis rechtlicher Vorschriften abgerundeten  Dissertation. Sie gliedert sich nach einer ausführlichen Einleitung über Forschungsstand, methodisches Vorgehen, Quellen, Aufbau und Gliederung in drei Teile mit insgesamt 6 Abschnitten. Sie betreffen ‚Volksgemeinschaft‘ und Recht, ‚Volksgemeinschaft‘ und Juristen sowie ‚Volksgemeinschaft‘ und Verbrechen.

 

Im Ergebnis ihrer eindringlichen Untersuchung umfangreichen Quellenmaterials (vor allem beispielhafte Gerichtsverfahren und Lebensläufe) kann sie zeigen. dass das Verbrechen der früheren Juristen unter der nationalsozialistischen Herrschaft nicht in der schwer beweisbaren Beugung des Rechtes bestanden, sondern in seiner strikten Anwendung. Auch die Bremer Richter und Staatsanwälte dieser Zeit wussten um den Unrechtsgehalt mancher Gesetze und stützten wie viele andere nach Ansicht des Bundesgerichtshofs durch Rechtsperversion das Regime. Das positiv besetzte Leitbild der ‚Volksgemeinschaft’ oder vieler Volksgemeinschaften war dabei ein zentrales, rational genutztes Argument gegen politische Gegner und soziale Außenseiter.

 

Innsbruck                                                                  Gerhard Köbler