Rupp, Christian, Von der Wiege bis zur Bahre – Die Geschichte des Bezirksnotariats in Württemberg (= Schriftenreihe des Instituts für Notarrecht der Humboldt-Universität zu Berlin Band 10). Deutscher Notarverlag, 2014. 337 S. Besprochen von Gerhard Köbler.

 

Der Notar verdankt seine Entstehung wie alle anderen Dienstleistungsberufe der Unvollkommenheit des Menschen, die an dem Einzelnen mit der ständigen Weiterentwicklung der Gesamtgesellschaft und ihres Wissens immer deutlicher sichtbar wird. War er im Altertum zunächst nur der Schreibkundige im Verhältnis zu den schriftlosen Zeitgenossen, hat er sich in Mittelalter und Neuzeit darüber hinaus zu einem eigenen Organ der Rechtspflege entfaltet, das unabhängig Richtigkeit und damit Gerechtigkeit zu sichern versucht. Dabei ist unter dieser Zielsetzung in Württemberg das besondere Bezirksnotariat entstanden, das nach dem Vorwort des vorliegenden Werkes europaweit, wenn nicht sogar weltweit Alleinstellungsmerkmale aufweist.

 

Mit ihnen beschäftigt sich die neben der Berufstätigkeit entstandene, von Rainer Schröder betreute, im Wintersemester 2013/2014 von der Humboldt-Universität zu Berlin zugelassene, zahlreiche archivalische Quellen einbeziehende Dissertation des Verfassers. Sie gliedert sich insgesamt in elf Abschnitte. Sie betreffen nach einer Einleitung die Besonderheiten des württembergischen, in der anstehenden Notariatsreform zum 1. Januar 2018 abgeschafften Notariats, das deutsche Notariatswesen im Mittelalter, das Notariat als Ländersache, die Zeit von 1806 bis 1826, in der das Bezirksnotariat in Württemberg geboren wird, die Besonderheit der Besonderheit in Hohenzollern, Vereinheitlichungstendenzen im Spiegel der Reichsgründung von 1871, das Ausführungsesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch mit einem Vorbehalt für die württembergische Rechtspflege, die Versuch gebliebene Reichsnotarordnung von 1937, die Nachkriegszeit mit dem Bezirksnotariat zwischen Reinigung und Fortbestand sowie eine Zusammenfassung und einen Ausblick.

 

Dabei kann der Verfasser insgesamt feststellen, dass das von König Wilhelm I. 1826 als Nachfolgeinstitution der Stadtschreiber und Amtsschreiber mit einem umfangreichen Aufgabenkreis im Bereich der freiwilligen Gerichtsbarkeit eingerichtete Bezirksnotariat auf Grund seiner Bürgernhe hohes Ansehen genoss, wegen seiner zügigen und ordnungsgemäßen Abwicklung der Geschäfte zum wirtschaftlichen Wohlstand Württembergs beitrug und 1975 auf das hohenzollerische Rechtsgebiet ausgedehnt werden konnte. Demgegenüber nahm der Europäische Gerichtshof an der Gebührenerhebung von Amtsnotaren auf dem Gebiet des Gesellschaftsrechts mit dem Ziel der Schaffung staatlicher Einnahmen Anstand, was letztlich zur Ersetzung des württembergischen Bezirksnotars durch den hauptberuflichen Notar führte. Auch wenn der Verfasser damit an der Bahre (oder gerade noch dem Sterbebett) des Bezirksnotariats steht, hat er sich doch durch seine Forschungen zur Lebensgeschichte von der Wiege an sehr verdient gemacht und dem beonderen Bezirksnotariat ein von Arnulf Klett eingeleitetes und von Sepp Herberger abgepfiffenes überzeugendes literarisches Denkmal innerhalb der gesamten Geschichte des Notariats gesetzt.

 

Innsbruck                                                       Gerhard Köbler