Raina, Peter, House of Lords Reform – A History, Band 4 1971-2014 – The Exclusion of Hereditary Peers, Book 1 1971-2001, Book 2 2002-2014. Lang, Oxford 2015. XXIII, 1-607, X 608-1270 S., Abb. Angezeigt von Gerhard Köbler.

 

Das House of Lords Englands oder in der Gegenwart Großbritanniens ist eine der ältesten und bekanntesten politischen Einrichtungen der Welt. Bei seiner Entstehung von zentraler Bedeutung ist es durch die demokratisierende Entwicklung spätestens seit der französischen Revolution des Jahres 1789 mehr und mehr an den Rand der Entscheidungszuständigkeiten geraten. Umso mehr verdient seine Geschichte eine umfassende Darstellung.

 

Peter Raina legt sie seit 2012 mit beeindruckender Geschwindigkeit in stattlichem Umfang vor. 2012 erschien der erste von den Anfängen bis zu dem Jahr 1937 reichende Band, der zwei Bücher bis zum Jahre 1911 und ab dem Jahre 1911 umfasste. Dem folgte 2013 der zweite, bis 1958 führende Band und 2014 der dritte, die Jahre von 1960 bis 1969 behandelnde Band. Der vierte Band schließt die große Gesamtdarstellung mit der Gegenwart ab.

 

Gegliedert ist er in seinem ersten Teil in neun Kapitel. Sie betreffen die vorgeschlagenen Reformen der Jahre 1971-1976, Earl Home’s Review Committee, Margaret Thatchers Vorbehalte, eine Vielzahl von Vorschlägen der Jahre 1980 bis 1997, die Diskussion der Parteien und der Öffentlichkeit über die Reform, die Stellungnahmen der Lords und der Labour Party des Jahres 1997, den Ausschluss der erblichen Peers  in der Vorlage der Regierung von 1999, die königliche Kommission für eine Reform der Zukunft und als Abschluss der Reform A New White Paper. Wer immer sich für die Verfassung im Allgemeinen und die Verfassung des englisch/britischen Oberhauses im Besonderen interessiert, hat damit eine grundlegende detaillierte moderne Darstellung einer Gesamtentwicklung zur Verfügung, in welcher der am 11. November 1999 von der Königin gebilligte House of Lords Act 1999 als einer der wichtigsten Verfassungsreformschritte in der Geschichte Großbritanniens eingestuft werden kann und muss.

 

Innsbruck                                                       Gerhard Köbler