Pufendorf, Samuel, Gesammelte Werke, hg. v. Schmidt-Biggemann, Wilhelm, Band 4 De jure naturae et gentium, Teil 3 Materialien und Kommentar v. Böhling, Frank. Akademie Verlag/De Gruyter, Berlin 2014. VI, 457 S. Besprochen von Gerhard Köbler.

 

Der in Dorfchemnitz bei Sayda am 8. Januar 1632 als Sohn eines Pfarrers geborene, nach der Schule in Grimma, einem mehrseitigen Studium in Leipzig und Jena und einer Tätigkeit als Hauslehrer mit 29 Jahren als Professor des Naturrechts und Völkerrechts an die philosophische Fakultät der Universität Heidelberg berufene Samuel Pufendorf trat 1667 unter dem Namen Severinus de Monzambano mit dem kritischen Werk De statu imperii Germanici Aufsehen erregend hervor. Nach seinem Wechsel nach Lund veröffentlichte er 1672 acht Bücher De iure naturae et gentium, dem 1673 eine kürzere Fassung von der Pflicht des Menschen und Bürgers gegenüber Gott, sich selbst und den Mitmenschen folgte. Nach dem Niederländer Hugo Grotius bildet er unter Verwertung neuer naturwissenschaftlicher Erkenntnisse in geometrischer Art für das private Recht ein Gesamtsystem einleuchtender Vernunftsätze.

 

Wegen seiner Strahlkraft sind seine Werke vielfach veröffentlicht und behandelt. Zuletzt hat sich ihm  besonders der in Olpe 1946 geborene, in Bochum von 1966 an in Philosophie, Literaturwissenschaft, Geschichte und Theologie ausgebildete Herausgeber gewidmet, der 1974 über Jean Pauls Jugendsatiren nach ihrer Modellgeschichte promoviert und 1989 an der Freien Universität in Berlin mit einer Schrift über eine Modellgeschichte humanistischer und barocker Wissenschaft habilitiert wurde. Seit 1996 gibt er im Rahmen vielseitiger Aktivitäten Gesammelte Werke Pufendorfs heraus.

 

Wie der am Institut für Philosophie der Freien Universität tätige Bearbeiter des vorliegenden, bereits für das Jahr 2011 angekündigten Teilbandes bereits zu Beginn seiner umfangreichen Einleitung darlegt, ist zwar die Stellung Pufendorfs in der Geschichte des modernen Naturrechts vor allem durch Horst Denzer sehr gut erforscht, doch fehlt noch eine Monographie, die das ganze Werk auf der Grundlage und am Leitfaden einer wissenschaftlichen Biographie in den Blick nimmt. Auch wenn der Bearbeiter als Einleitung zu De jure naturae et gentium diese bedauerliche Lücke nicht schließen kann, zeichnet er doch Pufendorfs an äußerlichen und inneren Veränderungen nicht armes Leben hilfreich nach und verfolgt die Motive der Wechsel von Leipzig und Jena nach Heidelberg, Lund und Stockholm sowie schließlich Berlin einschließlich der Entstehung von De iure naturae et gentium. Dem folgen auf den Seiten 60ff. Kapitelübersichten und Stellenkommentare zur Praefatio und den Libri I-VIII sowie ein umfangreiches Verzeichnis zitierter Autoren und Werke von Achilles Tatius bis Zosimus und ein Literaturverzeichnis, so dass das vorliegende Werk insgesamt ein vorzügliches Hilfsmittel für jedermann darstellt, der sich mit dem Naturrecht Pufendorfs befassen will.

 

Innsbruck                                                       Gerhard Köbler