Petersohn, Jürgen, Reichsrecht versus Kirchenrecht. Kaiser Friedrich III. im Ringen mit Papst Sixtus IV. um die Strafgewalt über den Basler Konzilspronuntiator Andreas Jamometić 1482-1484 (= Forschungen zur Kaiser- und Papstgeschichte des Mittelalters – Beihefte zu J. F. Böhmer, Regesta Imperii 35). Böhlau, Köln 2015. 339 S. Angezeigt von Gerhard Köbler.

 

Die Geschichte des Menschen ist reich an Streitigkeiten über die Macht. Innerhalb eines Staates sind für sie überwiegend Zuständigkeitsregeln festgelegt, an Hand derer sie entschieden werden können, dürfen, sollen oder müssen. Das Verhältnis von Staat und christlicher Kirche ist aber seit Jesus Christus, der sich als Sohn Gottes mit einem eigenen, vom Staat gelösten Reich verstand, von dem Streben nach Unabhängigkeit der Kirche vom Staat gekennzeichnet.

 

Mit einem Teilaspekt dieses langzeitlichen Ringens befasst sich das vorliegende Werk des in Merseburg 1935 geborenen, seit 1954 in Geschichte, Germanistik und Philosophie in Würzburg, Marburg und Bonn ausgebildeten, 1959 bei Otto Meyer in Bonn über Markgraf Georg Friedrich von Brandenburg-Ansbach und Bayreuth als Herzog in Preußen 1578-1603 promovierten Verfassers, der 1970 in Würzburg mit einer Schrift über den südlichen Ostseeraum im kirchlich-politischen Kräftespiel des Reichs, Polens und Dänemarks vom 10. bis 13. Jahrhundert für mittelalterliche Geschichte und historische Hilfswissenschaften habilitiert wurde und  seit 1975 in Tübingen sowie seit 1981 in Marburg für mittelalterliche Geschichte wirkte. Nach der Einleitung beleuchten die nunmehr vorgelegten Sachanalysen und Quellenveröffentlichungen das Ringen Friedrichs III. mit Sixtus IV. um die Richterhoheit über den kraft kaiserlichen Befehls durch den Magistrat der Stadt Basel verhafteten Konzilsdelinquenten Andreas Jamometić. Sie gehen auf eine umfassende Forschungsrecherche über den Basler Konzilsversuch des Jahres 1482, sein Umfeld und seine Bekämpfung zurück, die in den Jahren 1979/1980 mit Unterstützung der Deutschen Forschungsgemeinschaft begonnen und in vielen späteren Jahren fortgesetzt wurden.

 

Ihr an vorzüglicher Stelle in Darstellung, Edition, Verzeichnisse und Register gegliedertes Ergebnis hat unmittelbar nach Erscheinen das Interesse eines sachkundigen Rezensenten erweckt. Deswegen genügt es an dieser Stelle, vorweg auf das Werk insgesamt hinzuweisen. Im Ergebnis zeigen sich bei diesem immerhin von 1482 bis 1484 währenden, vom Verfasser ansprechend in acht Abschnitte gegliederten Ringen Erfolg und geschichtliches Urteil im Widerspruch.

 

Innsbruck                                                       Gerhard Köbler