Münsteraner
Juraprofessoren, hg. v. Hoeren, Thomas, 2. durchgesehene Aufl.
Aschendorff, Münster 2015. 355 S., Ill. Besprochen von Gerhard Köbler.
Münster an der Aa wird 793 Ausgangsstelle der Friesenmission des Bischofs
Liudger und entwickelt sich von hier aus seit dem Hochmittelalter zum größten
geistlichen Fürstentum in dem Heiligen römischen Reich, für das am 3. 10. 1571
eine Landgerichtsordnung und eine Hofgerichtsordnung verkündet werden. 1648
wird in Münster ein Friedensvertrag geschlossen, mit dem Spanien und die sieben
vereinigten Niederlande den achtzigjährigen Krieg beenden und Holland, Seeland,
Groningen, Utrecht, Friesland, Gelderland und Overijssel aus dem Heiligen
römischen Reich ausscheiden. 1780 wird in Münster eine Universität
eingerichtet, die 1818 zu Gunsten Bonns weitgehend geschlossen wird, aber 1902
wieder eine juristische Fakultät eröffnet.
So bekannt, so beginnt der Herausgeber sein kurzes Vorwort,
die Münsteraner rechtswissenschaftliche Fakultät heute ist, so wenig weiß man
von ihren Professoren, obwohl diese das Engagement für die Einheit von
Forschung und Lehre, für eine praxisgerechte und zugleich methodisch fundierte
Ausbildung sowie das gute, kollegiale Verhältnis der Professoren untereinander
und das Gespür für Toleranz und Respekt vor der persönlichen und fachlichen
Andersartigkeit innerhalb der Fakultät einte. Deswegen stellt das vorliegende
Werk Münsteraner Professoren der Rechtswissenschaft aus zwei Jahrhunderten in
Werdegang, Leistungen und Wirkungen durch die gegenwärtigen Fachvertreter vor.
In grundsätzlich chronologischer Ordnung werden dabei insgesamt 17 überwiegend
allgemeiner bekannte Juristen erfasst.
Dies beginnt mit dem vom Herausgeber dargestellten Anton
Matthias Sprickmann (1749-1833), der für die kurze Zeit der alten Universität
steht. Dem folgen nach der Neugründung Rudolf His (Schweizer
Strafrechtshistoriker), Hans Pagenkopf (Begründer des
kommunalwissenschaftlichen Instituts), Friedrich Klein (vom Mitläufer zum Protagonisten),
Karl Peters (im Streit für die Gerechtigkeit), Ottmar Bühler (Steuerrecht),
Walter Erman (von der Sache zum Recht), Harry Westermann (ein Friese), Max
Kaser (Digesten eines Gelehrtenlebens), Helmut Schelsky (von der späten Skepsis
einer euphorischen Generation), Hans Julius Wolff
(Verwaltungsrechtswissenschaft), Johannes Wessels (1923-2005,
Strafrechtslehrer), Alfred Hueck und Rolf Dietz (Arbeitsrecht in bewegten
Zeiten), Werner Hoppe (Umweltrecht und Raumplanungsrecht), Hans Brox (Wie
würden Sie entscheiden?) und Helmut Kollhosser (das Verfassungsrecht in
Wissenschaft und Praxis). Ein Verzeichnis von 31 Autoren von Dieter Birk bis
Fabian Wittreck und ein Personenregister von Adenauer über Rolf Knütel und Karl
Kroeschel (trotz Durchsicht auch in der 2. Auflage!) bis zu Karl Zuhorn beschließen
den äußerlich schlicht gehaltenen, Münster auszeichnenden, die Juraprofessoren grundsätzlich
durch Abbildungen veranschaulichenden Band (auf dem Umschlag His, Westermann, Erichsen,
Wessels, Hoppe und Brox), der insgesamt erfreulicherweise auf ein so großes
Interesse gestoßen ist, dass binnen Jahresfrist eine zweite Auflage erforderlich
und möglich wurde.
Innsbruck Gerhard Köbler