Michel, Adrianna Agatha, Polens Staatlichkeit in sieben Jahrhunderten. Eine völkerrechtliche Analyse zur Staatensukzession (= Schriften zum internationalen und zum öffentlichen Recht 112). Lang, Frankfurt am Main 2015. XXXVIII, 601 S. Besprochen von Gerhard Köbler.

 

Zwischen Karpaten und Ostsee werden um 960 die Anfänge der slawischen Polen deutlicher sichtbar, die in einem von dem Geschlecht der Piasten beherrschten, um die erste Jahrtausendwende als Polen bezeichneten  Reich zusammenfinden, das unter verschiedenen Linien aufgeteilt wird und nach dem Aussterben der Piasten an die Jagiellonen fällt. Nachdem Polen 1768 unter die Vorherrschaft Russlands geriet, wurde es 1772, 1793 und 1795 unter Russland, Österreich und Preußen aufgeteilt. Am 11. November 1918 wird das seine Unabhängigkeit ausrufende Polen Republik, deren Gebiet allerdings Josef Stalin und Adolf Hitler erneut unter sich aufteilen, bis am Ende des zweiten Weltkriegs Polen unter Verschiebung seiner Grenzen nach Westen zu Lasten Deutschlands erneuert wird.

 

Mit sieben Jahrhunderten dieser wechselvollen politischen Geschichte beschäftigt sich die vorliegende, von Gilbert Gornig betreute, im Jahre 2014 vom Fachbereich Rechtswissenschaft der Universität Marburg angenommene, von der Konrad-Adenauer-Stiftung geförderte, sehr detailliert gegliederte, auf ein Sachregister verzichtende umfangreiche Dissertation der als wissenschaftliche Mitarbeiterin ihres Betreuers tätigen Verfasserin. Im Mittelpunkt ihrer Untersuchung steht das Auseinanderfallen der Inhaberschaft der territorialen Souveränität und der Gebietshoheit bei eigenmächtiger Annexion einzelner Gebietsteile eines anderen Staates durch einen Staat als grundlegendes Problem des Völkerrechts. Gegliedert ist das Werk nach einer einleitenden Problemdarstellung und Verlaufsschilderung in einen ersten Teil über die historischen Entwicklung Polens von der Vorgeschichte und Frühgeschichte bis zur Verfassung vom März 1921, einen zweiten Teil über Staaten und Staatensukzession im Allgemeinen und einen dritten Teil über die völkerrechtliche Würdigung der Vorgänge in Polen seit Entstehung der Großmacht Polen-Litauen am Ende des 14. Jahrhunderts.

 

Im Ergebnis ihrer eindringlichen, durch eine umfangreiche Quellen- und Literaturbasis abgesicherten, durch 10 übersichtliche Karten veranschaulichten Prüfung stellt die Verfasserin dabei fest, dass die dritte Teilung Polens wegen Verletzung des Grundsatzes pacta sunt servanda völkerrechtswidrig war, so dass Polen als Staat de iure weiterbestand, und dass das 1815 auf dem Wiener Kongress gebildete Königreich Polen de iure und de facto ein Staat war, dessen Souveränität allerdings nur eingeschränkt bestand. Im Gesamtergebnis geht sie folglich von einer ununterbrochenen Kontinuität des polnischen Staates aus, zu der die rechtswidrigen Sukzessionsvorgänge und die fehlende Effektivität der Herrschaftsgewalt der Eroberer auf allen staatlichen Ebenen (sowie wohl auch die zumindest zeitweise politische Sympathie verschiedener Großmächte) entscheidend beigetragen hätten. Dementsprechend sieht sie den polnischen Staat als Beleg dafür an, dass der allgemeine, wenn auch kaum ausnahmslos gewahrte Grundsatz der (größtmöglichen) Kontinuität von Staaten, bezüglich dessen für Polen der starke Zusammenhalt der Nation und die andauernde Bewahrung des Nationalgefühls zu Buche schlugen, ein wesentlicher Bestandteil des Völkerrechts ist.

 

Innsbruck                                                                              Gerhard Köbler