Kraushaar, Felix, Aufbruch zu neuen Ufern. Die privatrechtlichen und rechtshistorischen Dissertationen der Berliner Universität im ersten Drittel des 20. Jahrhunderts im Kontext der Rechts- und Fakultätsgeschichte – zugleich ein Beitrag zur Geschichte des Wirtschaftsrechts (= Berliner juristische Universitätsschriften, Grundlagen des Rechts, Band 53). BWV, Berlin 2014. XVII, 526 S. Besprochen von Gerhard Köbler.

 

Der erste Doktor der Rechtswissenschaft in Italien im 12. Jahrhundert schrieb wahrscheinlich nur Glossen und noch keine Dissertation. Seitdem haben sich die Verhältnisse so grundlegend geändert, dass im deutschen Sprachraum zwischen 1600 und 1800 durchschnittlich jährlich 500 Dissertationen nachweisbar sind und in der Gegenwart jährlich rund 2000 Verfasser eine Doktorarbeit anfertigen, um mit dem darauf beruhenden Grad ihre besonderen Fähigkeiten für jedermann sichtbar zum Ausdruck bringen. Da eine Gesamtübersicht leider noch fehlt, muss jeder Teilbeitrag zu einer weiteren Erschließung hochwillkommen sein.

 

Das vorliegende, dem Großvater gewidmete Werk ist die von Rainer Schröder angeregte und betreute, im Wintersemester 2012/2013 der juristischen Fakultät vorliegende Dissertation des Verfassers. Sie gliedert sich nach einer Einleitung in vier Teile über Rechtsgeschichte, allgemeines Privat- und Zivilprozessrecht, Arbeitsrecht, Wirtschaftsrecht sowie Rechtsvergleichung und internationales Privatrecht. Im Einzelnen gliedert der Verfasser dabei diachronisch in vier Zeitabschnitte vom Inkrafttreten des Bürgerlichen Gesetzbuchs bis zum Ende des Jahres 1909, von 1910 bis 1929, von 1920 bis 1929 und von 1930 bis 1933 auf und geht jeweils sorgfältig dem Wirken der 11 bis 14 Ordinarien und den meist etwa 200 Lehrveranstaltungen pro Jahr nach.

 

Insgesamt bezieht er in sein durch zahlreiche farbige Graphiken veranschaulichtes und durch ein Personenregister von Abraham bis Zwiebler abgerundetes Werk anscheinend knapp 150 Dissertationen der ungefähr 33 Jahre ein, die vielleicht an einer Stelle auch zusammenhängend aufgeführt hätten werden können. Dabei kann er feststellen, dass die anfangs bedeutsame Rechtsgeschichte rasch an Bedeutung verlor und die Durchdringung der neuen Kodifikation in den Vordergrund rückte. Nach dem ersten Weltkrieg stellten sich die Doktoranden samt ihren Betreuern den neuen sozialen, ökonomischen und internationalen Herausforderungen im Arbeitsrecht und Wirtschaftsrecht sowie in der Rechtsvergleichung und dem internationalen Privatrecht, so dass sich auch Dissertationen insgesamt gut als Indikatoren für wissenschaftliche Strömungen verwenden lassen, so dass spätere Zeiten und andere Universitäten ebenfalls recht untersuchenswert sein dürften.

 

Innsbruck                                                                  Gerhard Köbler