Irmen, Helmut, Stasi und DDR-Militärjustiz. Der Einfluss des Ministeriums für Staatssicherheit auf Strafverfahren und Strafvollzug in der Militärjustiz der DDR (= Juristische Zeitgeschichte, Abteilung 5, Band 22). De Gruyter, Berlin 2014. XXII, 411 S. Besprochen von Gerhard Köbler.

 

Auch moderne Staaten haben nicht immer einfache und klare, sondern oft verwickelte und nur schwer durchschaubare Organisationsstrukturen. Neben einer allgemeinen Justiz für die allgemeinen Angelegenheiten findet sich oft eine besondere Justiz für das Militär und neben dem allgemeinen Ministerium für innere Angelegenheiten oder die Justiz ein eigenes Ministerium für die Staatssicherheit als Geheimdienst. Konkurrierende Behörden haben dabei häufig ein Interesse an der Verwirklichung ihrer Einsichten und Zielsetzungen über ihren unmittelbaren Verantwortungsbereich hinaus.

 

Mit einem Teilaspekt dieser Problematik befasst sich die von Thomas Vormbaum betreute, im Wintersemester 2012/2013 an der Fernuniversität Hagen angenommene vorliegende Dissertation. Sie gliedert sich nach einer grundlegenden Einführung über das Ziel der Untersuchung, den Forschungsstand und den Gang der Untersuchung in fünf detaillierte Sachkapitel. Sie betreffen das MfS und die Militärjustiz der DDR, die Mechanismen der Steuerung der DDR-Militärjustiz durch das MfS, die Spruchpraxis der Militärgerichte, den Einfluss des MfS auf den Strafvollzug in der Militärjustiz und eine Schlussbetrachtung mit Ergebnis und Resümee, an die umfangreiche Anhänge über das verantwortliche Personal der Justiz- und Militärjustizorgane der DDR und des MfS angefügt sind.

 

Zusammenfassend bestätigten die von dem Verfasser ausgewerteten Akten (mit 25 einzeln dargelegten Todesurteilen) für den Bereich des Militärstrafrechts, dass es dem Ministerium für Staatssicherheit nicht um eine Angleichung der Rechtsprechung durch unabhängige Richter ging, sondern um den Erhalt einer von der Partei erwarteten und von der Exekutive durchgesetzten Entscheidung. Zu diesem Zweck beeinflusste das Ministerium die gesamte Personalpolitik, nahm an den wesentlichen Gesetzesvorhaben Teil, steuerte die Ermittlungen und die Urteile durch geheime Anweisungen und Absprachen und kontrollierte auch den Strafvollzug. Auf dieser Grundlage kann sich der Verfasser am Ende seiner sorgfältigen und weiterführenden Untersuchung einer Schweizer Formulierung anschließen, dass die Militärgerichtsbarkeit der früheren Deutschen Demokratischen Republik in Härte und Umfang sogar die der anderen sozialistischen Staaten noch übertraf.

 

Innsbruck                                                                              Gerhard Köbler