Handwörterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte (HRG), begründet von Stammler, Wolfgang/Erler, Adalbert/Kaufmann, Ekkehard, 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, hg. v. Cordes, Albrecht/ Haferkamp, Hans-Peter/Lück, Heiner/Werkmüller, Dieter und Bertelsmeier-Kierst, Christa als philologischer Beraterin. Band 3, Lieferung 21 Liga-Mantelgriff. Erich Schmidt, Berlin 2015. 993-1248 Spalten, 128 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Das Handwörterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte hat im April 2015 die 21. Lieferung der zweiten Auflage vorgelegt. Sie umfasst die Strecke von Liga bis Mantelgriff. Darin sind etwas mehr als 140 Stichwörter enthalten, von denen rund ein Viertel in Verweisform ausgeführt ist.
Der Kernbestand konnte dabei weitgehend gewahrt werden. Deswegen sind nur wenige Stichwörter entfallen wie etwa anscheinend die früher umfänglich behandelte Limburger Chronik. Andererseits wurden doch früher verhältnismäßig umfangreiche Ausführungen an verschiedenen Stellen deutlich gestrafft.
In zahlreichen Fällen musste es der Zeitablauf mit sich bringen, dass ein neuer Bearbeiter an die Stelle des früheren Verfassers treten musste. Dies betrifft mit langfristigen Nachwirkungen insbesondere die drei früheren Herausgeber. So ist etwa schon der Artikel Lilie Adalbert Erlers durch Heiner Lück, von dem inzwischen besonders viele Artikel stammen, neu gefasst worden.
Der Artikel Limes ist in neuer Fassung Heiko Steuer zu verdanken. Das Verhältnis von Literatur und Recht hat Michael Stolleis auf eine neue Grundlage gestellt. Die Behandlung des lübischen Rechts ist auf der Basis der Arbeiten Wilhelm Ebels von Albrecht Cordes in neuer Weise erfolgt.
Neu aufgenommen ist etwa London, dem sich Andreas Fahrmeier gewidmet hat. Für Philipp Lotmar bietet Joachim Rückert einen neuen Artikel. Löwen hat durch Alain Wijffels Eingang in das Werk gefunden.
Neu aufgenommene Orte sind weiter etwa Lübeck, Lund, Lüneburg oder Malta. An Menschen sind neu vertreten Luca, Giovanni Battista, Luhmann, Niklas, Ludwig der Deutsche oder Machiavelli. Als Sachgegenstände sind neu einbezogen Lücke im Gesetz, das Lüth-Urteil oder Malteser.
Insgesamt bietet das vorliegende Heft also eine interessante Mischung von Bewährtem und Neuem. In jedem Fall stehen die neuen Autoren für neue Aspekte aus der eigenen Gegenwart. In diesem Sinne führt das vorliegende Heft das gewichtige Werk in erfreulicher Weise fort.
Als kleine Verbesserungshinweise ließe sich vielleicht die Vereinheitlichung der Schreibweise einzelner Autorennamen und eine anzustrebende größere Ausgewogenheit in den Literaturhinweisen nennen.
Innsbruck Gerhard Köbler