Hammerschmidt, Peter, Deckname Adler. Klaus Barbie und die westlichen Geheimdienste. Fischer, Frankfurt am Main 2014. 555 S. Besprochen von Werner Augustinovic.

 

Der als Sohn eines katholischen Lehrerehepaars in Bad Godesberg geborene und in der Eifel aufgewachsene Klaus (eigentlich: Nikolaus) Barbie (1913-1991) legte 1934 die Reifeprüfung ab und trat im September 1935 als hauptamtlicher Mitarbeiter in den Sicherheitsdienst (SD) der nationalsozialistischen Schutzstaffel (SS) ein. Nach verschiedenen Verwendungen avancierte er mit der Besetzung Vichy-Frankreichs im November 1942 zum Stellvertreter des Kommandeurs der Sicherheitspolizei und des SD (KdS) in Lyon, SS-Obersturmbannführer Dr. Werner Knab, und leitete dort die Abteilung IV (Geheime Staatspolizei), der in erster Linie die Bekämpfung der vor Ort besonders aktiven französischen Widerstandsbewegung oblag. In dieser Funktion erwies sich Barbie, der Zeugenaussagen zufolge an sadistischen Folterexzessen übelster Art stets persönlich teilgenommen haben soll (vgl. S. 47f.), als ebenso rücksichtslos wie erfolgreich: „Wenige Wochen vor der Invasion der alliierten Truppen war in Lyon – im Gegensatz zur erstarkten Résistance der umliegenden Departements – keinerlei Widerstand mehr zu verzeichnen. Seine ‚Erfolge‘ verdankte Barbie nicht nur den […] Foltermethoden und einem umfangreichen Kollaborationsnetz, sondern insbesondere ‚seinem geradezu leidenschaftlichen Willen zur Vernichtung der Widersacher‘“ (S. 50). Sein prominentestes Opfer war Jean Moulin, der „als „Symbolfigur des geeinten Widerstandes […] von Barbie unter ungeklärten Umständen verhaftet und ermordet wurde“ (S. 44). 1951 setzte sich der Gestapo-Chef nach Südamerika ab, wo er bis zu seiner Ausweisung nach Frankreich im Februar 1983 unter dem Namen Klaus Altmann in Bolivien lebte. Zwischen 1947 und 1954 bereits mehrfach von französischen Militärtribunalen in absentia zum Tode verurteilt, wurde er 1987 wegen (nicht verjährender) Verbrechen gegen die Menschlichkeit in Lyon erneut angeklagt und nach einem Schuldspruch zu lebenslanger Haft verurteilt, in der er 1991 verstarb. Der Prozess wird als „Meilenstein der strafrechtlichen Ahndung der in Frankreich begangenen NS-Verbrechen“ gesehen, da in seiner Folge „die juristische Aufarbeitung der Fälle überlebender französischer Kollaborateure, wie Touvier, Bousquet und Papon, wieder aufgegriffen werden (konnte)“ (S. 356f.).

 

Diese Fakten sind gemeinhin bekannt, und so beschränken sich die Hinweise des Verfassers zur NS-Laufbahn seines Protagonisten und zur Strafverfolgung auf die Schaffung eines Rahmens für sein eigentliches Anliegen. Denn Peter Hammerschmidt interessiert vor allem, womit sich Klaus Barbie nach Kriegsende zunächst in Deutschland und dann in Bolivien beschäftigt hat, für wen er in welcher Weise tätig wurde und unter welchen Bedingungen all dies vonstattenging. Konkret: Im aufkeimenden Kalten Krieg ergab sich für die auch untereinander konkurrierenden westlichen Geheimdienste bald ein zunehmender Bedarf an Mitarbeitern, die zum einen in der Lage wären, Informationen über kommunistische Strukturen und Aktivitäten beizubringen, zum anderen diese in weiterer Folge auch schwächen und bekämpfen sollten. Der in diesen Angelegenheiten kompetent erscheinende, zur Verfügung stehende Personenkreis hatte allerdings einen gravierenden „Schönheitsfehler“, handelte es sich dabei doch weitgehend um einschlägig belastete NS-Funktionäre, in den meisten Fällen um ehemalige Mitglieder der SS oder – wie im Fall Klaus Barbies – gar um in offiziellen Kriegsverbrecherlisten erfasste und gesuchte Straftäter. Der Verfasser versucht zu klären, inwieweit die Dienste, in deren Sold Barbie nachweislich stand, über dessen Identität Bescheid wussten und welche Konsequenzen ein solches Wissen zeitigte. Obwohl die vorliegenden Dokumente wenig überraschend zwar oft plausible Vermutungen nahelegen, aber nur selten den letzten Beweis liefern, sei an dieser Stelle die Energieleistung des Verfassers gelobt, dem es mit großer Zähigkeit gelungen ist, sich Einblick auch in bislang nicht öffentlich zugängige Aktenbestände diverser Dienststellen - beispielsweise des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) und des Bundesnachrichtendienstes (BND) - zu verschaffen. Für seine Recherchen in den USA kam ihm der Nazi War Crimes Disclosure Act von 1998 zugute, der „erstmals eine gesetzliche Grundlage zur Freigabe tausender Aktenseiten (schuf), welche die Kenntnisse von US-Geheimdienststellen um deutsche NS-Täter oder die Rekrutierung ehemaliger NS-Funktionäre betreffen“, wenngleich „auch von amerikanischer Seite noch immer eine Vielzahl historisch relevanter Akten zurückgehalten“ werde (S. 15f.). Gänzlich verschlossen blieben französische Geheimdienstpapiere, und auch die umfangreichen Aufzeichnungen der Zeugenvernehmungen zum Barbie-Prozess sind derzeit nur in Kopie in den USA einsehbar. Barbies Memoiren, in der Haft verfasst und 2012 an einen privaten Sammler verkauft, erfahren in der vorliegenden Studie ihre erste öffentliche Auswertung.

 

Peter Hammerschmidt, der sein Buch auf die Ergebnisse seiner Mainzer Dissertation aufbaut, kann zeigen, dass Klaus Barbie, der sich bei Kriegsende in Deutschland aufhielt und bis 1948 offiziell in den Suchlisten der Central Registry of War Criminals and Security Suspects (CROWCASS) erfasst war, sich zunächst einem auf Selbsthilfe ausgerichteten SS-Untergrundnetzwerk anschloss, das unter Beobachtung des Nachrichten- und Spionageabwehrdienstes der US Army, des Counter Intelligence Corps (CIC), stand. Versuchen einer Arrestierung konnte er sich mehrmals erfolgreich entziehen; schließlich trat er, nachdem in der Arbeit des CIC die Abwehr des Kommunismus Priorität gegenüber Entnazifizierungsbestrebungen erlangt hatte und somit die antikommunistische Kompetenz ehemaliger Nationalsozialisten immer gefragter wurde, über Vermittlung eines Kriegskameraden im April 1947 selbst in die Dienste des CIC. Dabei profitierte der ehemalige SS-Hauptsturmführer sowohl von einer „mangelnde(n) Sensibilisierung für die Verbrechen des NS-Regimes, [die allerdings] nicht mit dem Maßstab eines Informationsstandes beurteilt werden darf, der sich erst im Zuge eines gesellschaftlichen Diskurses seit Beginn der sechziger Jahre herausbildete“ (S. 177), als auch von den chaotischen Verhältnissen, die die Arbeit dieses Dienstes, dessen operative Praxis „keinerlei juristischer Kontrolle (unterlag)“ (S. 64), prägte. „Barbies Rekrutierung […] wurde durch die exorbitante Strukturschwäche der US-amerikanischen Intelligence Community entscheidend begünstigt. Neben signifikanten Kommunikationsdefiziten zwischen einzelnen CIC-Abteilungen darf insbesondere die mangelhafte Kontrolle von Operativvorgängen als zentraler Faktor gelten […]. Die Macht lag in hohem Maße in den Händen Hunderter junger Sonderbevollmächtigter des CIC, deren Werdegang, Erfahrung und Ausbildung sie nicht dazu befähigten, die Macht, die mit ihrer Situation im Nachkriegsdeutschland verbunden war, vernünftig zu nutzen“, bisweilen ist anschaulich die Rede von einem „unkoordinierten und unkontrollierbaren ‚Intelligence Jungle‘“ (S. 166ff.). Als der französische Druck zur Auslieferung Barbies im Kontext der Hochverrats-Prozesse gegen René Hardy übermächtig wurde, beschloss das CIC – wie Peter Hammerschmidt zeigen kann – mit Protektion der höchsten Entscheidungsebene der amerikanischen Besatzungsmacht in Deutschland, des High Commissioners of Germany (HICOG) John McCloy, seinen Agenten Barbie, der mittlerweile über sensibles Insiderwissen verfügte, zu deaktivieren und aus der Schusslinie zu nehmen, indem es für ihn und seine Familie unter Beschaffung einer neuen Identität („Klaus Altmann“) 1951 die Flucht über die sogenannte „Rat-Line“ nach Südamerika organisierte.

 

Die politischen Verhältnisse auf dem Subkontinent – mit Blick auf die Entwicklungen in Kuba stand die Gefahr einer kommunistischen Unterwanderung ganz Südamerikas im Raum – ließen auch hier die Geheimdienste verstärkt auf den Plan treten, darunter auch den aus der „Organisation Gehlen“ („ein von Elitebewusstsein beseelter, nach außen vollkommen abgeschotteter Orden ehemaliger NS-Funktionsträger, dessen ideologisch geprägter Korpsgeist den gesellschaftlichen Wandel konterkarierte und den Dienst mittelfristig an den Rand einer freiheitlich-demokratischen Gesellschaft beförderte“, S. 199f.) hervorgegangenen, westdeutschen BND. Ausgehend von der ursprünglichen Idee einer notwendigen Überwachung des südamerikanischen Waffenhandels, schalteten sich die Pullacher mit der Abstoßung überschüssigen Kriegsmaterials aus Bundeswehrbeständen im Auftrag der Bundesregierung über die Firma MEREX bald selbst aktiv in diesen Handel ein. Schon von 1958 bis 1962 hatte der BND in Südamerika mit Walther Rauff, einst SS-Standartenführer und unter anderem im Reichssicherheitshauptamt (RSHA) für den Einsatz der mobilen Gaswagen zuständig, einen schwerstvorbelasteten NS-Täter als nachrichtendienstlichen Kontakt installiert, im Mai 1966 wurde der mittlerweile als Geschäftsmann in Bolivien etablierte Klaus Altmann angeworben, geschult und mit dem Decknamen ADLER und einer Verwaltungsnummer versehen, doch aufgrund von Sicherheitsbedenken seiner NS-Vergangenheit wegen schon im Dezember wieder „abgeschaltet“. Über den konkreten Inhalt seiner Berichte ist nichts bekannt, wohl aber, dass er dafür insgesamt „5.300 DM bundesdeutscher Steuergelder“ (S. 241) erhalten haben soll. Auch ließen „die Akten keinen Hinweis darauf zu, dass der Dienst zu irgendeinem Zeitpunkt mit dem Gedanken spielte, die zusammengetragenen Informationen über den SS-Hauptsturmführer, der in ‚Sondereinsätzen‘ die französischen Résistance bekämpfte, an die ermittelnde Staatsanwaltschaft weiterzuleiten“ (S. 246). Durch die weitere Tätigkeit Altmanns, der im August 1966 zum Vertreter der MEREX in Bolivien avanciert war, blieb ein nicht näher geklärtes, enges Verhältnis zum BND-Waffenhandelsreferat bestehen, bis die illegalen Rüstungsexporte 1969 Gegenstand staatsanwaltschaftlicher Ermittlungen wurden und der BND seine Beziehungen zur Firma einstellte. Die ausgezeichneten Kontakte Altmanns in höchste Regierungsstellen der verschiedenen bolivianischen Militärdiktaturen machten den ehemaligen Gestapo-Offizier auch für den amerikanischen „Heeresgeheimdienst wieder interessant“, doch verhinderten Sicherheitsbedenken der Central Intelligence Agency (CIA) seine weitere Anwerbung; dieser operierte seit 1971 unter Banzer als Berater des Innenministeriums und der Gegenspionage der bolivianischen Armee, Institutionen, die ohnehin „vollständig von der CIA infiltriert“ waren (S. 288f.). Als 1980 im Zuge des sogenannten „Kokainputsches“, der die Meza-Diktatur installierte, österreichisches Kriegsmaterial der Firmen Steyr, Voest-Alpine und Hirtenberger in Bolivien auf Seite der Putschisten zum Einsatz kam, war es wiederum „Don Klaus“, der die Geschäfte vermittelt hatte; die Behauptung von Anhängern linksgerichteter Organisationen, dass er damals auch wieder „selbst aktiv an […] Folterungen teilnahm“, hat Barbie dementiert und könne auch „auf Basis der verfügbaren Primärquellen nicht belegt werden“ (S. 339).

 

Die in der vorliegenden Besprechung gemachten Ausführungen des Rezensenten können die Komplexität der Vorgänge nur andeuten, die in Peter Hammerschmidts Studie zur Sprache kommen. Deutlich wird in jedem Fall das natürliche Bestreben aller Geheimdienste, ihre Mittel dem Zweck unterzuordnen, kompromittierende Tatsachen nach Möglichkeit zu verschleiern und nur das zu bestätigen, was aufgrund öffentlich bekannt gewordener Unterlagen nicht mehr bestritten werden kann. Dort, wo juristische Probleme im Detail berührt werden, begnügt sich die Arbeit mit wenigen knappen Hinweisen. Dessen ungeachtet läuft die Quintessenz der Untersuchung hinaus auf die prekäre, über die institutionelle Verankerung und demokratische Kontrolle hinausführende Frage nach der Bindungswirkung unseres allgemeinen (rechtlichen) Normensystems im Rahmen der Praxis geheimdienstlichen Handelns. „In einem ‚Spiel ohne Regeln‘“, so der Verfasser, „erschien die Rekrutierung eines Klaus Barbie […] oder eines Walther Rauff als probates Mittel zur Akquirierung von ‚Experten-Wissen‘“. Eine BND-Historikerkommission erforscht mittlerweile den objektiven nachrichtendienstlichen Wert dieser unheiligen Allianz. Stärker an das Wesentliche rührt jedoch die Feststellung, die Nachkriegskarriere Klaus Barbies könne „ein Appell an die aktuelle und die zukünftigen Generationen von Nachrichtendienstlern [sein], die operative Praxis kritisch auf ihre moralische Vertretbarkeit hin zu überprüfen […] vor dem Hintergrund des gesellschaftlichen Normhorizonts und damit unabhängig von den nachrichtendienstlichen Anforderungen etwaiger Aufklärungsprioritäten“ (S. 384f.). Möge dieser schöne Gedanke auch in Guantanamo ankommen.

 

Kapfenberg                                                                                       Werner Augustinovic