Geschichte des deutschen Patentrechts, hg. v. Otto, Martin/Klippel, Diethelm (= Geistiges Eigentum und Wettbewerbsrecht 102). Mohr (Siebeck), Tübingen 2015. VIII, 315 S. Besprochen von Gerhard Köbler.

 

Das Patent ist in einer Übernahme aus dem Lateinischen seit der Mitte des 16. Jahrhunderts allgemein der offene Brief und seit dem 19. Jahrhundert vor allem das einem Erfinder oder einem für ihn wirtschaftlich tätigen Verwerter durch eine entsprechende Urkunde vom Staat ausschließlich erteilte, zeitlich auf eine bestimmte Dauer begrenzte Recht, eine Erfindung gewerbsmäßig zu nutzen. Die ersten Ansätze hierzu erscheinen im Spätmittelalter in England und Italien. Das Wort Patentrecht ist anscheinend zuerst 1855 belegt und nach dem Vorbild Frankreichs, Österreichs, Bayerns und Württembergs wird auch im neuen Deutschen Reich 1877 ein besonderes Patentgesetz erlassen.

 

Der vorliegende, sich der Geschichte des deutschen Patentrechts widmende Sammelband ist nach seinem kurzen Vorwort hervorgegangen aus dem Symposion zur Patentrechtsgeschichte, das als Veranstaltung des von der Deutschen Forschungsgemeinschaft geförderten, 2006 eingerichteten Graduiertenkollegs Geistiges Eigentum und Gemeinfreiheit der rechts- und wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität Bayreuth bereits vom 22. bis zum 23. Februar 2008 stattfand. Zwei weitere Vorträge wurden auf einer Folgekonferenz in Helsinki vom 2. bis zum 4. Oktober gehalten. Die Vortragsform wurde weitgehend beibehalten, die Literaturangaben wurden aber auf den neuesten Stand (Frühjahr 2014) gebracht, so dass eine aktuelle Vorarbeit zu einer gerade auf dem Gebiet des Patentrechts noch fehlenden rechtshistorischen Synthese geboten werden kann.

 

Die insgesamt elf Referate werden von Martin Otto mit Perspektiven der Patentrechtsgeschichte eröffnet und mit der Geschichte des Patentrechts der Bundesrepublik Deutschland und seiner Vorgeschichte unter alliierter Verwaltung abgeschlossen. In diesen Rahmen sind Beiträge über Erfinderprivilegien und frühe Patengesetze, die Entwicklung des Patentrechts im zweiten deutschen Kaiserreich (1871-1914), Wechselwirkungen zwischen internationalen Vereinbarungen und deutschem Patentrecht, das Patentrecht in den beiden Weltkriegen, Patenrecht und Kartellrecht in der Weimarer Republik, die Patentrechtsreform von 1936, das Stoffschutzverbot (1877-1868), die Schutzwürdigkeit von Erfindungen sowie das Patentrecht der Deutschen Demokratischen Republik nach chronologischen wie inhaltlichen Gesichtspunkten eingebunden. Ein Autorenverzeichnis rundet den vielseitigen, eines Sachregisters leider entbehrenden, interessanten Band an seinem Schluss kurz ab.

 

Innsbruck                                                       Gerhard Köbler