Die Zeit Karls IV. 1372-1378, bearb. v. Rotter, Ekkehart (= Quellen und Forschungen zur höchsten Gerichtsbarkeit im Alten Reich, Sonderreihe Urkundenregesten zur Tätigkeit des deutschen Königs- und Hofgerichts bis 1451 Band 10) . Böhlau, Köln 2014. XLVII, 600 S. Besprochen von Gerhard Köbler.

 

Die Tätigkeit des deutschen Königs- und Hofgerichts ist für die mittelalterliche Geschichte des deutschen Rechtes von besonderer Bedeutung. Während nach den nur bruchstückhaften Berichten des Frühmittelalters vielleicht Vornehme und Getreue zusammen mit dem König entscheiden, ist der König im Hochmittelalter jedenfalls allgemeiner Richter mit den Reichsfürsten als Urteilern und alles Gericht wird ihm ledig, wohin er auch kommt. Allerdings beschränkt sich tatsächlich bereits im 13. Jahrhundert die königliche Gerichtsbarkeit nur noch auf wenige Gerichte, zu denen in erster Linie das mit ihm ziehende Königsgericht zählt und entsteht vielleicht in dem 14. Jahrhundert, in dem mehr als 7400 Nachweise für Verfahren am Königshof bekannt sind, ein königliches Kammergericht, während 1451 das neuen Anforderungen nicht mehr entsprechende Hofgericht endet.

 

Bernhard Diestelkamp hat sich der Erfassung der Überlieferung des Königs- und Hofgerichts seit mehreren Jahrzehnten in der Form von Urkundenregesten mit großem Einsatz und Erfolg gewidmet. Für ihn hat Ekkehart Rotter 2003 den neunten Band der Reihe auf der Grundlage von Vorarbeiten Ronald Neumanns vorgelegt und 2008 den zwölften, König Wenzel betreffenden Band. Gleichzeitig mit dem Überschreiten der Altergrenze für seine berufliche Regestierungstätigkeit in Diensten der Mainzer Akademie der Wissenschaften und Literatur kann er nunmehr  noch eine Lücke schließen, die durch den Tod des zur Bearbeitung vorgesehenen Ronald Neumann entstanden war.

 

Nach seiner klaren und umsichtigen Einleitung sind 382 der insgesamt 524 einschlägigen Stücke des betreffenden Zeitabschnitts im Original überliefert, nur abschriftlich 109, von den 96 Hofgerichtsurkunden 76 im Original und zehn in Form kopialer Überlieferung. 38 Dokumente sind lateinisch abgefasst, 182 Urkunden bisher nicht gedruckt und 44 bisher nicht regestiert. Ein umfangreiches Namenregister und ein Sachregister mit beispielsweise 28 Nachweisen für Fürsprecher runden die vorzügliche erfreuliche Neuerscheinung vorteilhaft ab, wobei nur gehofft werden kann, dass das 1986 mutig begonnene Gesamtprojekt eines Tages noch das ursprünglich in das Auge gefasste Ziel (Regestierung aller damals geschätzten 14500 Dokumenten zwischen 911 und 1451, davon rund 8000 nach 1400, anfangs 27 je Jahr, am Ende 400 je Jahr) erreichen kann.

 

Innsbruck                                                       Gerhard Köbler