Brauneder, Wilhelm, Österreichs Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch (ABGB). Eine europäische Privatrechtskodifikation. Band 1 Entstehung und Entwicklung des ABGB bis 1900 (= Schriften zur europäischen Rechts- und Verfassungsgeschichte 60). Duncker & Humblot, Berlin 2014. 308 S. Besprochen von Gerhard Köbler.

 

Das moderne Vernunftrecht und Montesquieus Schrift vom Geist der Gesetze haben gemeinsam bewirkt, dass in führenden Staaten des europäischen Kontinents in der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts Bemühungen um die Schaffung von Gesetzbüchern einsetzten, die am Ende des Jahrhunderts auch zu noch heute bedeutsamen Erfolgen führten. Nach dem Allgemeinen Landrecht Preußens und dem Code civil Frankreichs ist in diesem Reigen auch 1811/1812 das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch Österreichs geschaffen worden. Nur wenige Jahre nach der zweihundertjährigen Wiederkehr legt der Verfasser ein beeindruckendes Ergebnis seiner umfassenden, im Kern durch eine Einladung Hans-Joachim Koppitzs für das Gutenberg-Jahrbuch 1987 veranlassten Beschäftigung vor.

 

Teils gekürzt, teil erweitert nahm diesen Beitrag Gabor Hamza unter dem Titel Der historische Charakter des österreichischen ABGB und seine Weiterentwicklung 1812-1987 in seine Studien zum römischen Recht I (1992) auf. Beide Arbeiten bilden die Ausgangsbasis des vorliegenden, um viele weitere Abhandlungen erweiterten und Pio Caroni gewidmeten, im Manuskript im Wesentlichen 2010 abgeschlossenen Werkes, das bei seinem Erscheinen das Interesse eines Rezensenten erweckte. Vorweg soll es wenigstens in einigen Sätzen durch den Herausgeber in aller Kürze angezeigt werden.

 

Gegliedert ist es in drei Kapitel über die Entstehung (einschließlich die ersten deutschen Ausgaben, den authentischen „Urtext“ und nichtamtliche Ausgaben), das ABGB von 1811 und die Entwicklung im 19. Jahrhundert. Danach lag am 24. Juni 1811 der gedruckte deutsche Urtext vor, mit dem die offizielle Publikation erfolgte (Titelblatt der ersten Ausgabe in dem Format 8° bzw. 13,5 x 22 cm Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch für die gesammten Deutschen Erbländer der Oesterreichischen Monarchie I. Theil, sodann das kleine Wappen im Sinne der Titel- und Wappeninstruktion vom 6. August 1806 darunter Wien. Aus der k. k. Hof- und Staatsdruckerey. 1811, Teil I 44 Seiten, Teil II 239 S., Teil 3 35 Seiten, Register 173 Seiten), wobei allerdings in der Folge Verbesserungen dieser fehlerhaften authentischen Ausgabe in weiteren gleichfalls authentischen Editionen bis hin zu dem Abdruck im Jahre 1812 in der Justizgesetzsammlung für 1811 erforderlich waren. Alle weiteren grundlegenden neuen Erkenntnisse des Verfassers können, sollen und müssen an dieser Stelle der Rezension des sachkundigen Rezensenten vorbehalten bleiben.

 

Innsbruck                                                       Gerhard Köbler