Beiträge zur Rechtsgeschichte Österreichs 1/2014 (4. Jahrgang), hg. v. Olechowski, Thomas. Verlag der österreichischen Akademie der Wissenschaften, Wien 2014. 212 S. Besprochen von Gerhard Köbler.

 

Jeder Unternehmer setzt sich den Erfolg als Ziel und freut sich über Bestand und Wachstum seines Werkes wie der Forstwirt über die Jahresringe seiner Eichen. Mit ihrem vierten Jahrgang haben die vom Verlag der österreichischen Akademie der Wissenschaften verlegten Beiträge zur Rechtsgeschichte sich auf dem rechtsgeschichtswissenschaftlichen Literaturmarkt bereits etabliert. Dem dienen die 26 Themen des vorliegenden Bandes 1 von Abrechnungsgerichtshof bis Zivilehe in vielfältiger, über die 26 Buchstaben des abstrahierenden Alphabets einleuchtend verteilten Themen, die zwar noch einige Lücken lassen, aber doch ziemlich weit ausgreifen.

 

Eingebunden sind sie in insgesamt zehn weitgehend nach den Familiennamen der Autoren alphabetisch gereihte Studien, die etwa die Begnadigungen durch den tschechischen Präsidenten mit der Frage nach Inspiration in der Geschichte verbinden, Wien als Mittelpunkt der Rechtskodifikation auf drei Kontinenten aus dem Blickpunkt Santiago de Chile betrachten oder mit Kafka die Suche nach dem Geltungsgrund des Rechtes aufnehmen. Weiter werden die Eroberung Lateinamerikas durch die reine Rechtslehre Hans Kelsens, die Debatte um die obligatorishe Zivilehe in Österreich zwischen 1945 und 1957 oder die Geschichte der Gesetzgebung Österreichs zwischen Rechtsvereinheitlichung und Justizsteuerung betrachtet. Dem folgen Studien über den Urentwurf Eduard Sturms zum Staatsgrundgesetz über die allgemeinen Rechte der Staatsbürger des Jahres 1867, über den Zusammenhang des Artikels 94 B-VG mit der Errichtung des Abrechnungsgerichtshofs Österreich sowie den Geschlechtswechsel unter der nationalsozialistischen Herrschaft Adolf Hitlers an Hand der Fälle Mathilde/Mathias Robert S. und Emma/Emil Rudolf K.

 

Am Ende berichtet der Herausgeber von dem Weg der Kommission für Rechtsgeschichte Österreichs der Österreichischen Akademie der Wissenschaften zur Kommission für Rechtsgeschichte Österreich, auf dem das – überaus positive – Ergebnis einer Evaluation im September 2011 das Verbeliben an der Österreichischen Akademie der Wissenschaften hätte sichern sollen, die Akademie aber gleichwohl in weiterer Folge beschloss, dass die Kommission mit 31. März 2012 ihres Personals und ihrer Sachmittel entkleidet (devestiert) und mit Ende des Jahres 2012 nach fast einhundertfünfzigjähriger Tradition aufgelöst werde, was ein Netzwerk österreichischer Rechtshistorikerinnen und Rechtshistoriker aus vier österreichischen Universitäten ohne Kosteneinsparung zerstörte. Am 9. Mai 2012 wurde daraufhin unter finanzieller Hilfestellung des Wissenschaftsministeriums und der Universität Wien die Kommission für Rechtsgeschichte Österreichs an der Universität Wien als Abteilung des Instituts für Rechts- und Verfassungsgeschichte der Universität mit Thomas Olechowski als Leiter und insgesamt zehn Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gegründet.Mit Hilfe eines Personal- und Sachbudgets von der Universität Wien in Höhe von 154519,90 Euro und Drittmitteln von 86086,05 Euro des Fonds zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung und von 36048,80 Euro der Akademie der Wissenschaften zu Göttingen konnten daraufhin wichtige Forschungsaufgaben erfolgreich fortgeführt werden, so dass nach Ausweis des vorliegenden Bandes die Rechtsgeschichte in Wien allen schmerzlichen Widrigkeiten zum Trotz doch insgesamt weiter erfreulich gedeihen kann.

 

Innsbruck                                                       Gerhard Köbler