Der Ritterkreis Franken in der deutschen Landesgeschichte (1058)
(Suchbegriffe: Ritterkreis Franken, fränkischer Ritterkreis, fränkischen Ritterkreis, Ritterkreises Franken)
Albersfeld? (Reichsritter). Kanton Rhön-Werra, Ritterkreis Franken.
L.: Stieber.
Aschhausen (Reichsritter). Vom 16. bis 17.
Jahrhundert zählten die A. zum Kanton Odenwald des Ritterkreis
Franken. Von etwa 1600 bis um 1648 waren sie mit Steinbach ob Zeil auch
im Kanton Steigerwald immatrikuliert. A. kam 1671 als heimgefallenes Lehen des
Erzstifts Mainz durch Kauf an das Kloster Schöntal, 1803 an Württemberg und
damit 1951/1952 an Baden-Württemberg.
L.: Stieber; Roth von Schreckenstein 2, 593; Pfeiffer 210; Bechtolsheim 17,
193; Stetten 32; Riedenauer 122; Rahrbach, A., Reichsritter in Mainfranken,
2003, 6; Neumaier 72;
Aufseß (Freiherren, Reichsritter), Aufsess.
1114 erscheinen erstmals edelfreie Herren von A. bei Ebermannstadt in
Oberfranken. Um 1550 gehörten die Freiherren von A. zum Kanton Odenwald des
Ritterkreises Franken. Daneben waren sie seit dem frühen 16. Jahrhundert (mit
Königsfeld, Freienfels, Weiher [Weyher], Neidenstein, Kainach, Stechendorf,
Truppach, Mengersdorf und Obernsees) Mitglied im Kanton Gebirg des Ritterkreis Franken. Außerdem gehörten sie am Ende des
18. Jahrhunderts dem Kanton Baunach an. S. Bayern.
L.: Stieber; Roth von Schreckenstein 2, 593; Pfeiffer 197, 210; Riedenauer 122;
Stetten 32; Rahrbach 8; Neumaier 31.
Aurach (Reichsritter). Im frühen 16.
Jahrhundert zählten die A. (zu Pyrbaum) zum Kanton Steigerwald sowie zum Kanton
Gebirg im Ritterkreis Franken.
L.: Stieber; Riedenauer 122.
Bach (Reichsritter). Bis zur Mitte des 16.
Jahrhunderts zählten die B. zum Kanton Steigerwald und bis zum Ende des 17.
Jahrhunderts zum Kanton Baunach im Ritterkreis Franken.
L.: Stieber; Riedenauer 122.
Bartenau? (Reichsritter). Kanton Odenwald, Ritterkreis Franken, später von Stetten.
L.: Stieber.
Baunach (Reichsritter). Im frühen 16.
Jahrhundert zählten die B. zum Kanton Baunach im Ritterkreis
Franken.
L.: Stieber; Riedenauer 122.
Bayersdorf, Baiersdorf (Reichsritter). Im frühen
16. Jahrhundert zählten die Baiersdorf zum Kanton Gebirg im Ritterkreis Franken.
L.: Stieber; Riedenauer 122.
Bebenburg? (Reichsritter). Kanton Rhön-Werra, Ritterkreis Franken.
L.: Stieber; Rahrbach 12.
Bebendorf (Reichsritter). Im frühen 16.
Jahrhundert zählten die B. zum Kanton Steigerwald im Ritterkreis
Franken.
L.: Stieber; Riedenauer 122.
Benzenau? (Reichsritter). Kanton Rhön-Werra, Ritterkreis Franken.
L.: Stieber.
Berg? (Reichsritter). Kanton Rhön-Werra, Ritterkreis Franken.
L.: Stieber.
Bibergau, Biebergau (Reichsritter). Im frühen 16.
Jahrhundert waren die B. im Kanton Steigerwald im Ritterkreis
Franken immatrikuliert.
L.: Stieber; Riedenauer 122.
Bischofsheim (Reichsritter). Vielleicht zählten die
B. zum Kanton Rhön-Werra im Ritterkreis Franken.
L.: Stieber; Riedenauer 122.
Blümlein (Reichsritter). Vielleicht zählten die
B. zum Kanton Steigerwald im Ritterkreis Franken.
L.: Stieber; Riedenauer 122.
Bobenhausen (Reichsritter). Bis etwa 1700 zählten
die B. (oder Babenhausen) zum Kanton Odenwald im Ritterkreis
Franken. Im 18. Jahrhundert waren sie mit Obbach und Ruppertshain
(Rupertsheim) im Kanton Rhön-Werra immatrikuliert.
L.: Genealogischer Kalender 1753, 538; Stieber; Seyler 353;
Winkelmann-Holzapfel 143; Stetten 32; Riedenauer 122; Rahrbach 27; Ulrich 209;
Neumaier 75, 146, 162, 197.
Bodeck (Reichsritter). Um 1806 zählten die B.
zum Kanton Rhön-Werra im Ritterkreis Franken.
L.: Roth von Schreckenstein 2, 593; Riedenauer 122.
Brakenlohe, Brackenlor (Reichsritter). Im frühen
16. Jahrhundert zählten die B. zum Kanton Steigerwald im Ritterkreis Franken.
L.: Stieber; Riedenauer 122.
Breittenbach, genannt von Breittenstein
(Reichsritter). Im 17./18. Jahrhundert gehörten die B. zum Kanton Rhön-Werra im
Ritterkreis Franken. S. Breidenbach,
Breitenbach.
L.: Seyler 356.
Brende (Reichsritter), Brend. Im frühen 16.
Jahrhundert zählten die B. (Brendt, Brenn) zum Kanton Rhön-Werra im Ritterkreis Franken.
L.: Stieber; Riedenauer 122; Rahrbach 30.
Bünau (Reichsritter). Im späten 16.
Jahrhundert und im 18. Jahrhundert zählten die aus der
bischöflich-naumburgischen Ministerialität aufsteigenden, um 1408 mit der
Herrschaft Weesenstein belehnten Herren von B. zum Kanton Gebirg im Ritterkreis Franken.
L.: Stieber; Riedenauer 122; Die Familie von Bünau, hg. v. Schattkowsky, M.,
2008.
Burdian (Reichsritter). Im 16. Jahrhundert
zählten die B. zum Kanton Baunach im Ritterkreis
Franken.
L.: Stieber; Riedenauer 122.
Crailsheim (Freiherren, Reichsritter). C. an einer
Jagstfurt ist wohl im 6. Jahrhundert von Franken gegründet worden. Nach ihm
nannten sich die Herren von C. Von den Anfängen der Reichsritterschaft bis zum
Ende des Heiligen Römischen Reiches zählten die Freiherren von C. zum Ritterkreis Franken. Mit Teilen von Hornberg, der
Herrschaft Morstein, Teilen von Hengstfeld und Teilen von Gaggstatt
(Gaggstadt), Dünsbach und Windischbrachbach (Brachbach) waren sie im Kanton
Odenwald, mit Fröhstockheim, Walsdorf, Altenschönbach und Teilen von Rödelsee
im Kanton Steigerwald und mit Teilen der Herrschaft Rügland und Sommersdorf,
Thann und Rosenberg sowie Neuhaus im Kanton Altmühl immatrikuliert. Hornberg
und Hengstfeld fielen 1806 an Bayern und 1810 an Württemberg, Morstein und
Dünsbach an Württemberg, so dass sie 1951/1952 zu Baden-Württemberg gelangten.
L.: Biedermann, Altmühl; Roth von Schreckenstein 2, 593; Hölzle, Beiwort 55,
56, 58; Winkelmann-Holzapfel 144; Pfeiffer 197, 198, 210, 213; Stetten 10, 32,
35, 183f.; Bechtolsheim 12, 18, 63; Riedenauer 123; Rahrbach 39; Neumaier 72,
149, 152; Crailsheim, S. Frhr. v., Die Reichsfreiherren von Crailsheim, 1905.
Dietherr von Anwanden und Schwaich?
(Reichsritter). Kanton Rhön-Werra, Ritterkreis Franken.
L.: Stieber.
Drosendorf (Reichsritter). Im frühen 16.
Jahrhundert zählten die D. zum Kanton Gebirg im Ritterkreis
Franken.
L.: Stieber; Riedenauer 123.
Dürrigl von Riegelstein, Dürriegel von Riegelstein,
Türrigel zum Riegelstein (Reichsritter). Im frühen 16. Jahrhundert zählten die
D. zum Kanton Gebirg im Ritterkreis Franken. Der
älteste Name von 1260 lautete Türrigel, seit 1402 zum Riegelstein (bei
Hormersdorf). Die letzte Nennung des Adels erfolgte 1635 (Adam Tirrigel zum
Riegelstein, Bräugegenschreiber und Richter in Blaibach, 1635 in Kötzting).
Daneben wurde der Name Dirrigl, Thürrigl, Tirrigel, Dürriegel von Bauern
geführt.
L.: Stieber; Riedenauer 123.
Ebern, Pfarrei. Die Pfarrei E. zählte um 1800
zum Kanton Baunach im Ritterkreis Franken.
L.: Riedenauer 129.
Eberstein (Reichsritter). 1116 erscheint ein
ostfränkisch-thüringisches Geschlecht, das sich nach der 1282 vom Bischof von Würzburg
zerstörten Burg E. in der vorderen Rhön benannte. Es gehörte im 16. Jahrhundert
zum Kanton Rhön-Werra und zum Kanton Baunach im Ritterkreis
Franken.
L.: Stieber; Riedenauer 123; Rahrbach 51; Eberstein, L. F. Frhr. v.,
Urkundliche Geschichte des reichsritterlichen Geschlechts Eberstein vom
Eberstein auf der Rhön, Bd. 1ff. 2. A. 1889.
Ehenheim (Reichsritter). Im 16. Jahrhundert
zählten die später erloschenen E. (genannt Übel, Grummat, Wild, Steinfelder)
zum Ritterkreis Franken (Kanton Altmühl). Bis
etwa 1650 waren sie im Kanton Steigerwald immatrikuliert, bis zum Anfang des
18. Jahrhunderts im Kanton Odenwald.
L.: Biedermann, Altmühl; Roth von Schreckenstein 2, 593; Pfeiffer 214;
Bechtolsheim 13, 18; Riedenauer 123; Rahrbach 59; Neumaier 72, 141, 150.
Elm (Reichsritter). Im frühen 16.
Jahrhundert zählten die E. zum Kanton Rhön-Werra im Ritterkreis
Franken.
L.: Stieber; Riedenauer 123.
Eltingshausen, Eltinghausen (Reichsritter). Die E.
zählten vielleicht zum Kanton Rhön-Werra im Ritterkreis
Franken.
L.: Stieber; Riedenauer 123.
Enslingen, Enßlingen (Reichsritter). Um 1550
zählten die E. zum Kanton Odenwald im Ritterkreis
Franken.
L.: Stetten 32; Riedenauer 123.
Esel (, Esel von Berg, Esel von
Altenschönbach?) (Reichsritter). Im frühen 16. Jahrhundert zählten die E. zum
Kanton Steigerwald im Ritterkreis Franken.
L.: Stieber; Riedenauer 123.
Faulhaber (Reichsritter). Vielleicht zählten die
F. zum Kanton Odenwald im Ritterkreis Franken.
L.: Riedenauer 123; Neumaier 75, 80f., 88, 162.
Faust von Stromberg (Reichsritter). Im frühen
18. Jahrhundert zählten die F. zum Ritterkreis Rhein und zu den Kantonen
Rhön-Werra und Baunach im Ritterkreis Franken.
L.: Roth von Schreckenstein 2, 594; Riedenauer 123.
Fladungen (Reichsritter). Im frühen 16.
Jahrhundert zählten die F. zum Kanton Rhön-Werra im Ritterkreis
Franken.
L.: Stieber; Riedenauer 123.
Forstmeister von Lebenhan (Reichsritter). Im 16.
Jahrhundert zählten die F. zum Kanton Rhön-Werra im Ritterkreis
Franken.
L.: Riedenauer 123; Rahrbach 76.
Förtsch von Thurnau (Reichsritter). Im frühen
16. Jahrhundert zählten die F. zum Kanton Gebirg im Ritterkreis
Franken.
L.: Riedenauer 123; Rahrbach 75.
Frick von Frickenhausen (Reichsritter). Im frühen
16. Jahrhundert zählten die F. zum Kanton Steigerwald im Ritterkreis Franken.
L.: Stieber; Riedenauer 123.
Fuchs (Reichsritter). Im 16. und 18.
Jahrhundert zählten die F. in den Kantonen Altmühl, Baunach, Gebirg und
Steigerwald zum Ritterkreis Franken. S. Fuchs
von Bimbach, Fuchs von Dornheim, Fuchs von Neidenfels, Fuchs von Rügheim, Fuchs
von Wiesentheid.
L.: Roth von Schreckenstein 2, 593; Pfeiffer 209, 213; Ulrichs 209.
Fuchs von Rügheim (Reichsritter). Die F.
zählten zum Kanton Baunach im Ritterkreis Franken.
L.: Riedenauer 126.
Führer von Haimendorf (Reichsritter?). Nürnberg, Kanton Odenwald, Ritterkreis Franken.
Fürbringer (Reichsritter). Im 17. Jahrhundert
zählten die F. zum Kanton Odenwald im Ritterkreis
Franken.
L.: Riedenauer 123; Neumaier 88.
Geilber (Reichsritter). Vielleicht zählten die
G. zum Kanton Gebirg im Ritterkreis Franken und
zur vogtländischen Ritterschaft (Vogtland).
L.: Riedenauer 123.
Geuder von Heroldsberg, Geuder (Reichsritter).
1391 erwarben die in Nürnberg sitzenden Patrizier Geuder das Reichslehen
Heroldsberg, das vor ihnen die Nassauer und von diesen über die Burggrafen von
Nürnberg Herzog Swantibor von Pommern innegehabt hatte. Im 17. Jahrhundert
zählten die G. zum Kanton Gebirg des Ritterkreises Franken, im 18. Jahrhundert
wegen Stein (Kanton Altmühl) und anderer Güter (Kanton Baunach) zum Ritterkreis Franken (Geuder-Rabenstein). S.
Heroldsberg.
L.: Biedermann, Altmühl; Stieber; Roth von Schreckenstein 2, 593; Pfeiffer 196;
Riedenauer 123.
Geyer von Geyersberg (Reichsritter). Im 18.
Jahrhundert zählten die G. zum Ritterkreis Franken.
L.: Roth von Schreckenstein 2, 593.
Gmund (Reichsritter). Vielleicht zählten G.
zur Ritterschaft im Ritterkreis Franken. S. Voit
von Rieneck.
L.: Riedenauer 123; Ulrichs 209.
Gnodstadt, Gnodtstatt, Gnottstadt (Reichsritter).
Im frühen 16. Jahrhundert zählten die G. zum Kanton Steigerwald im Ritterkreis Franken.
L.: Riedenauer 123; Rahrbach 102.
Goldbach (Reichsritter). Vielleicht zählten im
frühen 16. Jahrhundert G. zur Ritterschaft im Ritterkreis
Franken
L.: Riedenauer 123.
Gopp, Goppe von Marezek (Reichsritter).
Vielleicht zählten die G. zum Kanton Rhön-Werra im Ritterkreis
Franken.
L.: Riedenauer 123.
Gottesfelden, Gottsfeld, Gotzfeld (Reichsritter). Im
frühen 16. Jahrhundert zählten die G. zum Kanton Gebirg im Ritterkreis Franken.
L.: Riedenauer 123.
Gottfahrt (Reichsritter). Vielleicht zählten die
G. zum Kanton Baunach im Ritterkreis Franken.
L.: Riedenauer 123.
Habe? (Reichsritter). Kanton Odenwald, Ritterkreis Franken. S. Habern?
Harstall (Reichsritter). Im frühen 18.
Jahrhundert zählten die H. zum Kanton Odenwald im Ritterkreis
Franken.
L.: Riedenauer 124.
Helbe (Reichsritter). Im frühen 16.
Jahrhundert zählten die H. zum Kanton Rhön-Werra und zum Kanton Baunach im Ritterkreis Franken.
L.: Riedenauer 124.
Hirschaid (Reichsritter). Im 16. Jahrhundert
zählten die H. zum Kanton Gebirg im Ritterkreis Franken.
L.: Riedenauer 124.
Hofwart von Kirchheim, Hoffwart, Hoschwardt
(Reichsritter). Im späten 16. Jahrhundert und im frühen 17. Jahrhundert zählten
die H. zum Kanton Odenwald im Ritterkreis Franken.
L.: Stieber; Riedenauer 124; Neumaier 150, 153f.
Hohenheim (Reichsritter). Vielleicht zählten im
frühen 16. Jahrhundert H. zur Ritterschaft im Ritterkreis
Franken. S. Zollner von Hallburg.
L.: Riedenauer 124; Ulrichs 209.
Hölzel von Sternstein (zu Biberfeld), Hölzl
(Reichsritter). Um 1750 zählten die H. zum Kanton Odenwald im Ritterkreis Franken.
L.: Riedenauer 124.
Hornstein (Freiherren, Reichsritter). Nach der
Burg H. am Laucherttal bei Sigmaringen nannten sich seit 1244 Herren. Im 18.
Jahrhundert zählten die Freiherren von H., die bereits 1488 Mitglied der
Rittergesellschaft Sankt Jörgenschild, Teil im Hegau und am Bodensee waren, mit
der 1579/1623 von Werner von Reischach erworbenen Herrschaft Hohenstoffeln zum
Kanton Hegau des Ritterkreises Schwaben. Mit dem im 14. Jahrhundert erworbenen
Göffingen und Grüningen waren sie im Kanton Donau immatrikuliert. Nachdem sie
1773 von den Freiherren von Rost Göttelfingen und Vollmaringen und 1770 das
halbe Zimmern unter der Burg erlangt hatten, waren sie damit dem Kanton Neckar
inkorporiert. Nach der Erbteilung 1686 entstanden mehrere Linien (Binningen,
Grüningen, Weiterdingen). Die Linie Binningen hatte Hinterstoffeln,
Mittlerstoffeln (Mittelstoffeln) und Binningen, die Linie Weiterdingen
Vorderstoffeln, Schloss und Dorf Weiterdingen, Bietingen und Gut Homboll, die
1805 an die Linie Binningen gelangten. Die Güter fielen 1806 an Württemberg,
das sie 1810 größtenteils an Baden gab. Damit gelangte das Gebiet 1951/1952 an
Baden-Württemberg. Vielleicht waren die H. am Ende des Heiligen Römischen
Reiches auch im Ritterkreis Franken
immatrikuliert.
L.: Roth von Schreckenstein 2, 592;Schweizer, Geschichte des freiherrlichen
Hauses Hornstein, (in) Archiv für Geschichte, Genealogie, Diplomatik 1846;
Hölzle, Beiwort 59, 60, 64; Mau, H., Die Rittergesellschaften mit St.
Jörgenschild in Schwaben, 1941, 34; Ruch Anhang 4, 77-80; Riedenauer 124;
Danner, W., Die Reichsritterschaft im Ritterkantonsbezirk Hegau in der zweiten
Hälfte des 17. und im 18. Jahrhundert, 1969.
Horschelt (Reichsritter). Im späteren 18.
Jahrhundert zählten die H. zum Kanton Steigerwald im Ritterkreis
Franken.
L.: Riedenauer 124.
Hüls von Rathsberg, Hüls von Ratsberg
(Reichsritter)(, Hülsen von Rathsberg). Im früheren 18. Jahrhundert waren die
H. im Kanton Gebirg im Ritterkreis Franken
immatrikuliert.
L.: Riedenauer 124.
Hutten (Reichsritter). Beim Zerfall der
Herrschaft Steckelberg im oberen Kinzigtal kam Ramholz im späten 13.
Jahrhundert an die Familie H., die sich dort gegen die Grafen von Hanau
behauptete. Vom 16. bis 18. Jahrhundert gehörten die H. zum Ritterkreis Franken der Reichsritterschaft. Sie waren
in den Kantonen Rhön-Werra, Baunach (, Steigerwald?) und Odenwald
immatrikuliert. Ihr bekanntester Angehöriger war Ulrich von H. (1488-1523), der
Anhänger der Reformation war, 1519/1520 umfassende Reichsreformpläne
erarbeitete, die auf ein gegenüber den Fürsten starkes, auf die
Reichsritterschaft gestütztes Kaisertum zielten, und 1521 vergeblich
Privatfehden gegen Geistliche in Raubritterart zu führen versuchte. (1642 kam
Ramholz an die Freiherren von Landas, 1677 an die Freiherren und späteren
Grafen von Degenfeld. 1803 fiel es an Hessen-Kassel. Über Preußen gelangte es
1945 zu Hessen.)
L.: Genealogischer Kalender 1753, 542; Stieber; Roth von Schreckenstein 2, 593;
Seyler 369; Pfeiffer 196, 197, 212; Riedenauer 124; Stetten 11, 23, 33;
Rahrbach 131; Neumaier 149, 153; Strauß, D., Ulrich von Hutten, 1858ff., hg. v.
Clemen, O., 3. A. 1938; Steinfeld, L., Die Ritter von Hutten, 1988; Körner, H.,
Die Anfänge der Fränkischen Reichsritterschaft und die Familie v. Hutten, (in)
Ulrich von Hutten, Katalog des Landes Hessen anlässlich des 500. Geburtstages,
1988; Körner, H., Die Familie v. Hutten, (in) Ulrich von Hutten, Katalog des
Landes Hessen anlässlich des 500. Geburtstages, 1988.
Imhoff von Mörlach (Reichsritter), Imhof von
Merlach. Im 18. Jahrhundert zählten die I. zum Ritterkreis
Franken. S. Imhoff.
L.: Roth von Schreckenstein 2, 593.
Jacob von Holach (Reichsritter), Jacob von und
zu Holach. Im 18. Jahrhundert zählten die J. zeitweise zum Kanton Odenwald im Ritterkreis Franken.
L.: Riedenauer 124.
Jemmerer (Reichsritter?). Kanton Odenwald, Ritterkreis Franken.
Kempinsky (Reichsritter). Um 1750 zählten die K.
zum Kanton Rhön-Werra im Ritterkreis Franken.
L.: Riedenauer 124.
Kere (Reichsritter), Kehr. Im frühen 16.
Jahrhundert zählten die von der K. (Kere, Kießling von der Kere) zum Kanton
Rhön-Werra des Ritterkreises Franken. Außerdem waren sie im Kanton Baunach und
im Kanton Steigerwald im Ritterkreis Franken
immatrikuliert.
L.: Stieber; Roth von Schreckenstein 2, 593; Pfeiffer 212; Riedenauer 124;
Rahrbach 139.
Keudell zu Schwebda (Reichsritter), Keudel zu Schwebda. Kanton Rhön-Werra, Ritterkreis Franken.
Klinckhart, Klinkhart (Reichsritter). Im frühen 16.
Jahrhundert zählten die K. von Wartenrode (Vockenrot [Vockenrodt]) zum Kanton
Odenwald des Ritterkreis Franken.
L.: Riedenauer 124; Neumaier 73.
Könitz, Köniz (Reichsritter). Seit dem frühen
16. Jahrhundert zählten die K. zum Kanton Baunach im Ritterkreis
Franken. Während des 16. Jahrhunderts waren sie auch im Kanton Gebirg
immatrikuliert.
L.: Riedenauer 125.
Koßpoth, Kospoth (Reichsritter). Vielleicht
zählten im frühen 16. Jahrhundert die K. im Vogtland zum Ritterkreis Franken und zur vogtländischen Ritterschaft.
L.: Riedenauer 125.
Kötschau, Ketschau (Reichsritter). Von der Mitte
des 16. bis zur Mitte des 18. Jahrhunderts zählten die K. zum Kanton Rhön-Werra
im Ritterkreis Franken.
L.: Seyler 370; Riedenauer 125.
Kottenheim, Rodenheim?, Tottenheim? (Reichsritter).
Von der Mitte des 16. bis zur Mitte des 17. Jahrhunderts zählten die K. zum
Kanton Odenwald im Ritterkreis Franken. S.
Rodenheim.
L.: Riedenauer 125; Neumaier 7, 72, 141.
Kreß von Kressenstein (Reichsritter). Im
späteren 17. und 18. Jahrhundert zählten die K. wegen Dürrenmungenau zum Kanton
Altmühl im Ritterkreis Franken.
L.: Biedermann, Altmühl; Roth von Schreckenstein 2, 593; Riedenauer 125.
Laihsheim, Lamsheim (Reichsritter). Im frühen 17.
Jahrhundert zählten die L. zum Kanton Steigerwald im Ritterkreis
Franken.
L.: Riedenauer 125.
Lamprecht von Gerolzhofen (Reichsritter),
Lamprecht. Im frühen 16. Jahrhundert zählten die L. zum Kanton Steigerwald im Ritterkreis Franken.
L.: Riedenauer 125.
Landas, Landass (Reichsritter). Um 1700 zählten
die L. zum Kanton Rhön-Werra im Ritterkreis Franken.
S. Swerts von L. zu Weinheim.
L.: Riedenauer 125.
Langen (Reichsritter). Um 1750 zählten die L.
zum Kanton Altmühl im Ritterkreis Franken.
L.: Riedenauer 125.
Lauffenholz, Laufenholz (Reichsritter). Im 16.
Jahrhundert zählten die L. zum Kanton Steigerwald und zum Kanton Baunach im Ritterkreis Franken.
L.: Stieber; Roth von Schreckenstein 2, 594; Riedenauer 125; Neumaier 31, 36.
Lauter, Lutter, Lüdder (Reichsritter). Bis etwa
1700 gehörten die L. zum Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken, bis etwa
1750 zum Kanton Rhön-Werra sowie zeitweise zum Kanton Altmühl(?) und zum Kanton
Steigerwald, alle im Ritterkreis Franken. S.
Lauffen?
L.: Biedermann, Altmühl; Stieber; Seyler 371; Bechtolsheim 15; Stetten 33;
Riedenauer 125; Neumaier 77, 82, 165 (Lauter zu Schöllkrippen).
Lay (Reichsritter). Im frühen 17.
Jahrhundert zählten die L. zum Kanton Odenwald im Ritterkreis
Franken.
L.: Riedenauer 125.
Leinach (Reichsritter). Vielleicht zählten die
L. zum Kanton Rhön-Werra im Ritterkreis Franken.
L.: Riedenauer 125.
Leineck, Leyneck, Laineck (Reichsritter). Im 16.
Jahrhundert zählten die L. (Schütz von L.) zum Kanton Gebirg im Ritterkreis Franken.
L.: Pfeiffer 209; Riedenauer 125.
Lindelbach (Reichsritter). Im frühen 16.
Jahrhundert zählten die L. zum Kanton Steigerwald im Ritterkreis
Franken.
L.: Riedenauer 125.
Lindenfels (Reichsritter). Im späten 17. und 18.
Jahrhundert zählten die L. zum Ritterkreis Franken.
Sie waren in den Kantonen Gebirg (bis etwa 1750) und Altmühl immatrikuliert.
L.: Roth von Schreckenstein 2, 594; Riedenauer 125.
Lissberg, Lißberg, Lisberg (Reichsritter). Im
frühen 16. Jahrhundert zählten die L. zum Kanton Steigerwald im Ritterkreis Franken.
L.: Riedenauer 125; Rahrbach 154.
Lonnerstadt, Lonerstatt (Reichsritter). Im frühen
16. Jahrhundert zählten die L. zum Kanton Steigerwald im Ritterkreis Franken.
L.: Riedenauer 125.
Loschwitz, Loschwiz, Löschwitz, Lüschwitz
(Reichsritter). Im 16. und 18. Jahrhundert zählten die L. zeitweise zum Kanton
Gebirg im Ritterkreis Franken.
L.: Riedenauer 125.
Machwitz (Reichsritter). Im 16. Jahrhundert
zählten die M. zum Kanton Gebirg im Ritterkreis Franken.
L.: Riedenauer 125.
Mansfeld (Reichsritter). Die M. zählten um 1750
zum Kanton Rhön-Werra im Ritterkreis Franken.
L.: Riedenauer.
Mayenberg (Reichsritter). Im frühen 16.
Jahrhundert zählten die M. zum Kanton Steigerwald im Ritterkreis
Franken.
L.: Riedenauer 125.
Mayenthal (Reichsritter). Im frühen 16.
Jahrhundert zählten die M. zum Kanton Steigerwald im Ritterkreis
Franken.
L.: Riedenauer 125.
Mayerhofer (Reichsritter), Mairhofen. Die
vielleicht schon seit 1550 zum Ritterkreis Franken
gehörenden M. zählten im 18. Jahrhundert (um 1800 mit Aulenbach
(Oberaulenbach), Klingenberg und Hobbach, die 1808 an Aschaffenburg fielen,)
zum Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken.
L.: Stieber; Stetten 33, 36, 188; Riedenauer 125; Neumaier 119.
Mecherer (Reichsritter). Vielleicht zählten die
M. im frühen 16. Jahrhundert zum Ritterkreis Franken.
L.: Riedenauer 125.
Meisenbug, Meysenbug, Meisenbach (Reichsritter).
Im frühen 18. Jahrhundert zählten die M. zum Kanton Rhön-Werra im Ritterkreis Franken. Der Ort Meisenbug fiel 1945 über
Preußen (Hessen-Nassau) an Hessen.
L.: Seyler 374; Riedenauer 125.
Memmelsdorf (Reichsritter). Im frühen 16.
Jahrhundert zählten die M. zum Kanton Baunach im Ritterkreis
Franken.
L.: Stieber; Riedenauer 125.
Mengersdorf, Mengersdorff (Reichsritter). Bis etwa
1600 zählten die M. zum Kanton Gebirg im Ritterkreis
Franken. Der Ort M. kam zu Bayern.
L.: Stieber; Roth von Schreckenstein 2, 594; Riedenauer 125; Rahrbach 163.
Mengersreuth (Reichsritter), Mengersreut. Im frühen
16. Jahrhundert zählten die M. zum Kanton Gebirg im Ritterkreis
Franken. Der Ort M. kam zu Bayern.
L.: Riedenauer 125.
Merzbach (Reichsritter), (Kanton Baunach, Ritterkreis Franken). S. Rotenhan.
L.: Stieber; Riedenauer 125.
Meyer zu Osterberg (Reichsritter). Am Ende des
17. Jahrhunderts zählten die M. zum Kanton Odenwald im Ritterkreis
Franken.
L.: Riedenauer 125.
Milz (Reichsritter). Die M. zählten im frühen
16. Jahrhundert zum Kanton Baunach im Ritterkreis
Franken. S. Scholl.
L.: Stieber; Roth von Schreckenstein 2, 594; Riedenauer 125; Rahrbach 165,
Ulrichs 209.
Mistelbach, Mistelbeck (Reichsritter). Im 16.
Jahrhundert zählten die M. zum Kanton Gebirg im Ritterkreis
Franken. Der Ort M. kam zu Bayern.
L.: Riedenauer 125.
Montmartin (Grafen, Reichsritter). Im späteren 18.
Jahrhundert zählten die Grafen M. im Kanton Altmühl zum Ritterkreis Franken.
L.: Pfeiffer 197; Riedenauer 125.
Mörlbach (Reichsritter). Im frühen 16.
Jahrhundert zählten die M. zum Kanton Steigerwald im Ritterkreis
Franken.
L.: Riedenauer 125.
Morsheim, Mosheim, Mornsheim, Mortlßheim
(Reichsritter). Vielleicht zählten die M. im frühen 16. Jahrhundert zum Ritterkreis Franken.
L.: Riedenauer 125.
Muggenthal (Reichsritter). Im 17. und frühen 18.
Jahrhundert zählten die M. mit Laibach zum Kanton Odenwald im Ritterkreis Franken.
L.: Riedenauer 125; Stetten 79.
Münch von Rosenberg (Reichsritter). Im
späteren 16. Jahrhundert zählten die M. zum Kanton Odenwald im Ritterkreis Franken.
L.: Riedenauer 125; Neumaier 147 (Münch, Hans Hermann).
Nankenreuth (Reichsritter). Bis ins frühe 17.
Jahrhundert zählten die N. zum Kanton Gebirg im Ritterkreis
Franken.
L.: Stieber; Riedenauer 125.
Neitperger (Reichsritter). Im frühen 16.
Jahrhundert zählten die N. zum Kanton Gebirg im Ritterkreis
Franken. S. Neipperg?
L.: Riedenauer 125.
Neuenburg (Reichsritter). Im frühen 16.
Jahrhundert zählten die N., die möglicherweise mit den Küchenmeister
gleichzusetzen sind, zum Kanton Rhön-Werra im Ritterkreis
Franken. S. Buttlar genannt N.
L.: Riedenauer 125; Ulrichs 209.
Neustetter genannt Stürmer (Reichsritter). Im 16.
Jahrhundert zählten die N. zu den Kantonen Gebirg und Baunach im Ritterkreis Franken. Von etwa 1600 bis zur Mitte des 17.
Jahrhunderts waren sie im Kanton Steigerwald immatrikuliert.
L.: Stieber; Roth von Schreckenstein 2, 594; Bechtolsheim 13, 18; Riedenauer
125; Rahrbach 170.
Ochs von Gunzendorf (Reichsritter). Im frühen
16. Jahrhundert zählten die O. zum Kanton Gebirg im Ritterkreis
Franken. S. Pünzendorf, Puntzendorf.
L.: Stieber; Riedenauer 125.
Offingen (Reichsritter). Im späten 16.
Jahrhundert zählten die O. zum Kanton Odenwald im Ritterkreis
Franken. S. Öpfner.
L.: Riedenauer 126.
Pappenheim (Herrschaft, Grafschaft, Reichsritter).
Am Beginn des 11. Jahrhunderts erscheinen die nach der Burg P. (801 Pappinheim)
an der Altmühl bei Weißenburg benannten Reichsministerialen von P. Seit 1193
waren sie erbliche Träger des Reichsmarschallamts, das nach 1214 die mit ihnen
verwandten Herren von Biberbach unter den Namen P. übernahmen und seit 1356 bei
der Kaiserkrönung für den Kurfürsten von Sachsen ausübten. Im 15. Jahrhundert
gewannen sie neben Eichstätt das Reichsforstmeisteramt und
Reichsjägermeisteramt im bayerischen Nordgau. Neben der reichsunmittelbaren
Herrschaft P. hatten die im 16. und 17. Jahrhundert der Reichsritterschaft
(Kanton Altmühl bis etwa 1650, Kanton Steigerwald 17. Jahrhundert) im Ritterkreis Franken angehörigen, mehrfach in Linien
aufgespaltenen P. verschiedene Güter inne (Stühlingen von 1582 bis ins 17.
Jahrhundert, Biberbach nördlich Augsburgs bis 1514, Hohenreichen und Wertingen
bis 1700). Nach 1539 drang die Reformation in ihren Gebieten ein. 1628/1740
wurden sie zu Reichsgrafen in der schwäbischen Grafenbank erhoben. Wegen
Ramsberg (bis 1550) und Wildenstein (1549-1605) waren die P. von 1542 bis 1805
im Kanton Kocher des Ritterkreises Schwaben immatrikuliert. Ihre
reichsunmittelbare Grafschaft im Altmühltal kam unter Druck am 1. 6. 1806 durch
Mediatisierung an Bayern. 1815 erhielt die Familie als Entschädigung für das
Reichsmarschallamt kurzzeitig auf dem Papier zugedachte, nie übertragene Güter
im ehemaligen Saardepartement (im Umfang von 9000 Seelen), die bald danach an
Preußen fielen. Am 8. 8. 1816 von Preußen als Ausgleich versprochene Domänen im
Regierungsbezirk Köln gab die Familie gegen Weingüter und Jagdgüter am Rhein
auf, deren Erhalt sie gutgläubig vorab quittierte, aber nie erhielt.
L.: Wolff 510; Großer Historischer Weltatlas III 38 (1789) D3; Riedenauer 126;
Schulz 268; Pappenheim, H. Graf zu, Die frühen Pappenheimer Marschälle vom 12.
bis zum 16. Jahrhundert, Bd. 1f., 1927; Kraft, W., Das Urbar der
Reichsmarschälle von Pappenheim, 1929; Pappenheim, H., Graf zu, Geschichte des
gräflichen Hauses zu Pappenheim 1739-1939, 1940; Hofmann, H., Gunzenhausen -
Weißenburg, 1960, Historischer Atlas von Bayern; Arnold, B., Count and Bishop
in Medieaval Germany, 1991; Wendehorst, A., Pappenheim, LexMA 6 1993, 1666;
Strauch, D., Birkenfeld, Lichtenberg, Meisenheim etc. (in) Engagierte
Verwaltung für die Wissenschaft, 2007, 487.
Pfersdorf, Pferdsdorf (Reichsritter). Im frühen
16. Jahrhundert zählten die P. zum Kanton Rhön-Werra im Ritterkreis Franken. Der Ort P. kam 1920 zu Thüringen.
L.: Stieber; Riedenauer 126.Pfersfeld s. Pferffelder
Pfraumheim genannt Klettenberg, Pfraumbd,
Pfraunstein, Praumheim (Reichsritter). Im frühen 16. Jahrhundert zählten die P.
zum Kanton Odenwald im Ritterkreis Franken.
L.: Riedenauer 126; Neumaier 72.
Plassenberg (Reichsritter). Bis zur Mitte des 17.
Jahrhunderts zählten die P. zum Kanton Gebirg im Ritterkreis
Franken.
L.: Riedenauer 126; Lenker, R., Herrschaft Plassenburg, Archiv f. G. v.
Oberfranken 66 (1986).
Pünzendorf, Puntzendorf (Reichsritter). Im frühen
16. Jahrhundert zählten die P. zum Kanton Gebirg im Ritterkreis
Franken. S. Ochs von Gunzendorf.
L.: Riedenauer 126.
Randersacker, Randsacker (Reichsritter). Im frühen
16. Jahrhundert zählten die R. zum Kanton Steigerwald im Ritterkreis Franken.
L.: Riedenauer 126; Rahrbach 178.
Rapp, Rapp zu Hausen (Reichsritter). Im
frühen 17. Jahrhundert zählten die R. zu Hausen zum Kanton Baunach, um 1700 zum
Kanton Rhön-Werra im Ritterkreis Franken.
L.: Stieber; Seyler 377; Riedenauer 126.
Ratiborski von Sechzebuhs (Reichsritter).
Vielleicht zählten die R. zum Kanton Gebirg im Ritterkreis
Franken sowie zur vogtländischen Ritterschaft (Vogtland).
L.: Riedenauer 126.
Raueneck (Reichsritter). Im frühen 16.
Jahrhundert zählten die R. zum Kanton Baunach im Ritterkreis
Franken sowie vielleicht zum Kanton Steigerwald.
L.: Riedenauer 126; Rahrbach 179.
Reinsbronn, Reinsbrunn (Reichsritter). Im frühen
16. Jahrhundert zählten die R. zum Kanton Steigerwald im Ritterkreis Franken. Der Ort R. gelangte über
Württemberg 1951/1952 zu Baden-Württemberg.
L.: Riedenauer 126.
Rettersbach
(Reichsritter). Im frühen 16. Jahrhundert zählten die R. zum Kanton Rhön-Werra
im Ritterkreis Franken.
L.: Riedenauer 126.
Retzstadt (Reichsritter). Vielleicht zählten die
R. im frühen 16. Jahrhundert zum Ritterkreis Franken.
L.: Riedenauer 126.
Reurieth, Roßrieth (Reichsritter). Im frühen 16.
Jahrhundert zählten die R. zum Kanton Baunach im Ritterkreis
Franken. S. Roßrieth.
L.: Riedenauer 126.
Rhein, Rheinstrom, am Rheinstrom, rheinischer
Ritterkreis (Ritterkreis). Der Ritterkreis R. (rheinischer Ritterkreis) war wie
der Ritterkreis Schwaben (schwäbischer Ritterkeis) und der Ritterkreis Franken (fränkischer Ritterkreis) eine
Untergliederung der Reichsritterschaft. Er setzte sich aus den Kantonen
Oberrheinstrom (Mainz), Mittelrheinstrom (Friedberg) und Niederrheinstrom
(Koblenz) zusammen. Seine Verfassung stammte von 1652. Er umfasste etwa 360
Gebiete mit 90000 Einwohnern und 60 Ritterfamilien. 1801 kamen die
linksrheinischen Güter an Frankreich. 1805/1806 gingen die übrigen Güter in den
umgebenden Ländern auf. Damit endete der Ritterkreis.
L.: Wolff 515.
Riedern, Rüdern, Rütter (Reichsritter). Im 16.
Jahrhundert zählten die R. zum Kanton Odenwald und zum Kanton Rhön-Werra im Ritterkreis Franken.
L.: Riedenauer 126; Rahrbach 188; Neumaier 67, 72, 90, 141.
Rösch von Gerlachshausen, Rösch von
Geroldshausen, Rösch von Gerolzhausen (Reichsritter). Im frühen 16. Jahrhundert
zählten die R. (Rösch von Gerolzhofen?) zum Kanton Steigerwald im Ritterkreis Franken.
L.: Riedenauer 126.
Rossach, Roßach (Reichsritter). Im frühen 16.
Jahrhundert zählten die R. zum Kanton Baunach im Ritterkreis
Franken.
L.: Riedenauer 126.
Rossrieth, Roßrieth (Reichsritter, Reurieth). Im
frühen 16. Jahrhundert zählten die R. zum Kanton Baunach im Ritterkreis Franken.
L.: Riedenauer 126.
Rügheim (Reichsritter), Fuchs von Rügheim. Die
Fuchs von R. zählten zum Kanton Baunach im Ritterkreis
Franken. S. Fuchs von Rügheim.
L.: Riedenauer 126.
Rüssenbach, Rüsenbach, Rusenbach (Reichsritter). Im
frühen 16. Jahrhundert zählten die R. zum Kanton Gebirg im Ritterkreis Franken.
L.: Riedenauer 126.
Rütschel (Reichsritter). Vielleicht zählten die
R. zum Kanton Gebirg im Ritterkreis Franken.
L.: Riedenauer 126.
Schenk von Rossberg, Schenk von Rossburg
(Reichsritter). Vielleicht zählten die S. im frühen 16. Jahrhundert zum Ritterkreis Franken.
L.: Riedenauer 126; Rahrbach 212.
Schenk von Stauffenberg (Reichsritter,
Freiherren, Grafen). Die Schenken von Stauffenberg sind ein schwäbisches
Adelsgeschlecht, das möglicherweise von den Schenken von Kiburg (Kyburg)
abstammt und seit 1317 unter dem Namen S. (bei Hechingen) auftritt (1251
Schenken von Zell, 1262-1291 Truchsessen von Stauffenberg). Sie erwarben 1471
Wilflingen. Sie wurden 1698 in den Freiherrenstand und in ihrem Wilflinger
Zweig 1791 in den Grafenstand erhoben. Die Familie gehörte bereits 1488 der
Rittergesellschaft Sankt Jörgenschild, Teil am Neckar, an. Von 1548 bis 1805 waren
die Schenken von Stauffenberg mit Baisingen, Eutingertal, Geislingen,
Lautlingen und Margrethausen Mitglied im Kanton Neckar des Ritterkreises
Schwaben. Mit Risstissen bzw. Rißtissen (1613) und Schatzberg, mit Egelfingen
und Wilflingen waren sie im Kanton Donau, mit dem 1527/1566 durch Heirat
erworbenen Amerdingen im Kanton Kocher immatrikuliert. Von 1572 bis 1589 hatten
sie infolge Heirat halb Katzenstein. Außerdem gehörten sie dem Ritterkreis Franken in den Kantonen Gebirg (ab etwa
1720), Odenwald (um 1720 bis 1750), Altmühl (um etwa 1650 bis 1680) und
Steigerwald an. Wichtige weitere Güter waren Greifenstein (1691) und Jettingen
(1747) in Bayern. 1833 starb die Wilflinger Linie aus und wurde von der
Amerdinger Linie beerbt, die 1874 zu Grafen in Bayern erhoben wurde.
L.: Genealogischer Kalender 1753, 533; Roth von Schreckenstein 2, 592; Hölzle,
Beiwort 59, 62, 65; Pfeiffer 197; Hellstern 212, 218; Bechtolsheim 13;
Riedenauer 126; Schulz 270; Rahrbach 215; Wunder, G., Die Schenken von
Stauffenberg, 1972.
Schneider (Reichsritter). Vielleicht zählten um
1806 S. zum Ritterkreis Franken.
L.: Riedenauer 127.
Schoder (Reichsritter). Vielleicht zählten S. im
frühen 16. Jahrhundert zum Ritterkreis Franken.
L.: Riedenauer 127.
Scholl, Schmoll? (Reichsritter). Vielleicht
zählten S. im frühen 16. Jahrhundert zum Ritterkreis
Franken. S. Milz.
L.: Riedenauer 127; Ulrichs 209.
Schönbeck (Reichsritter). Im frühen 16. und frühen
18. Jahrhundert zählten die S. zum Kanton Gebirg im Ritterkreis
Franken.
L.: Riedenauer 127.
Schönberg, Schenburgk (Reichsritter). Im 16.
Jahrhundert (um 1550) zählten die S. zum Kanton Odenwald im Ritterkreis Franken.
L.: Riedenauer 127; Stetten 33.
Schott von Schottenstein (Freiherren,
Reichsritter). Nach der Burg Schottenstein bei Staffelstein nannten sich die S.
(Stein an der Itz). Vom 16. bis zum 18. Jahrhundert zählten sie zum Kanton
Baunach im Ritterkreis Franken. Früh gehörten
sie auch dem Kanton Rhön-Werra sowie vielleicht dem Kanton Gebirg an. Außerdem
waren sie mit dem 1787 von den Hopffer (Hopfer) erworbenen Bläsiberg
(Blasiberg) Mitglied im Kanton Neckar des Ritterkreises Schwaben. Schottenstein
selbst war nach der Zerstörung der Burg durch Bamberg und Würzburg Ganerbendorf
der Greiffenclau zu Vollrads (Greiffenclau), Lichtenstein, Hendrich und des
Hochstifts Würzburg.
L.: Stieber; Roth von Schreckenstein 2, 594; Hölzle, Beiwort 65; Riedenauer
127; Rahrbach 222.
Schuhmacher (Reichsritter). Vielleicht zählten im
früheren 18. Jahrhundert S. zum Ritterkreis Franken.
L.: Riedenauer 127.
Schwaben (Ritterkreis), schwäbischer Ritterkreis.
Der zwischen 1541 und 1545 entstandene, 1560 mit einer Verfassung versehene
Ritterkreis S. (schwäbischer Ritterkreis) war wie der Ritterkreis
Franken (fränkischer Ritterkreis) und der Ritterkreis Rhein (rheinischer
Ritterkreis) eine Untergliederung der Reichsritterschaft. Er setzte sich seit
1749 aus den fünf Kantonen Donau (Ehingen), Hegau bzw. Hegau-Bodensee-Allgäu
(Radolfzell [Hegau], Wangen [Allgäu-Bodensee]), Neckar bzw.
Neckar-Schwarzwald-Ortenau (Tübingen), Kocher (Esslingen) und Kraichgau
(Heilbronn) zusammen. Um 1790 umfasste der in Ehingen sitzende Ritterkreis etwa
670 Herrschaftsgebiete mit 160000 Einwohnern und rund 140 Ritterfamilien.
1805/1806 löste er sich auf. Art. 25 der Rheinbundakte setzte formell die
Eingliederung der ritterschaftlichen Gebiete in die umgebenden Territorien
fest.
L.: Wolff 507.
Senftenberg (Reichsritter). Um 1801 zählten S. zum
Kanton Gebirg im Ritterkreis Franken.
L.: Riedenauer 127.
Steigerwald (Kanton, Ritterkanton). Der Kanton S.
gehörte zum Ritterkreis Franken der
Reichsritterschaft.
L.: Mader 6, 606ff.; Wolff 512; Riedenauer 116, 122ff.; Das Land zwischen Main
und Steigerwald, hg. v. Wendehorst, A., 1998.
Stein zu Nord- und Ostheim, (Stein von
Lichtenberg? [Freiherren, Reichsritter]. Die S. zählten vom 16. bis 19.
Jahrhundert mit Bahra, Filke, Sands, Völkershausen und Teilen von Willmars zum
Kanton Rhön-Werra des Ritterkreises Franken., im 17. Jahrhundert zum Kanton
Steigerwald, im 18. Jahrhundert zum Kanton Gebirg und daneben vielleicht auch
zum Kanton Baunach im Ritterkreis Franken.) S.
Stein zum Altenstein.
L.: Roth von Schreckenstein 2, 594; Seyler 385f.; Winkelmann-Holzapfel 164;
Pfeiffer 213; Riedenauer 127; Rahrbach 248.
Stein zu Trendel (Reichsritter). Um 1700
zählten die S. zum Kanton Altmühl im Ritterkreis
Franken.
L.: Riedenauer 127; Rahrbach 245.
Stein zum Altenstein, Stein von Lichtenberg?
(Freiherren, Reichsritter). Die S. zählten vom 16. bis 19. Jahrhundert mit
Bahra, Filke, Sands, Völkershausen und Teilen von Willmars zum Kanton
Rhön-Werra des Ritterkreises Franken., im 17. Jahrhundert zum Kanton
Steigerwald, im 18. Jahrhundert zum Kanton Gebirg und daneben vielleicht auch
zum Kanton Baunach im Ritterkreis Franken.) S.
Stein zum Altenstein.
L.: Roth von Schreckenstein 2, 594; Seyler 385f.; Bechtolsheim 13, 18,
Winkelmann-Holzapfel 164; Pfeiffer 213; Riedenauer 127; Rahrbach 248; Ulrichs
209; Neumaier 66.
L.: Roth von Schreckenstein 2, 594; Seyler 386f.; Bechtolsheim 13, 18;
Riedenauer 127.
Steinhäußer (Reichsritter), Steinheuser. Im 17.
Jahrhundert zählten die S. zum Kanton Odenwald im Ritterkreis
Franken. S. Steinheuser.
L.: Riedenauer 127.
Steinheuser (Reichsritter), Steinhäußer. Im 17. Jahrhundert
zählten die S. zum Kanton Odenwald im Ritterkreis
Franken.
L.: Riedenauer 127.
Sternberg (Reichsritter). Im 16. Jahrhundert
zählten die S. zum Kanton Rhön-Werra und zum Kanton Baunach im Ritterkreis Franken.
L.: Riedenauer 127.
Swerts von Landas zu Weinheim (Reichsritter).
Um 1750 zählten die S. zum Kanton Odenwald im Ritterkreis
Franken.
L.: Riedenauer 127.
Teucher, Deucher (Reichsritter). Vielleicht
zählten die T. zum Ritterkreis Franken.
L.: Riedenauer 127.
Theler, Thelein, Tewrlein, Deuerlein
(Reichsritter). Die T. zählten im 16. Jahrhundert zum Kanton Gebirg im Ritterkreis Franken.
L.: Riedenauer 127.
Thinheim (Reichsritter). Im 16. Jahrhundert
zählten die T. zum Kanton Gebirg im Ritterkreis Franken.
S. Dienheim?
L.: Riedenauer 127.
Thüngfeld, Thünfeld (Reichsritter). Im 16.
Jahrhundert zählten die T. zum Kanton Steigerwald im Ritterkreis
Franken.
L.: Stieber; Roth von Schreckenstein 2, 594; Riedenauer 127.
Thurn (Reichsritter). Im frühen 16.
Jahrhundert zählten die T. zum Kanton Odenwald des fränkischen Ritterkreises
bzw. Ritterkreis Franken. S. Gottesmann zum T.,
Dürn zu Riedsberg
L.: Riedenauer 127.
Tottenheim (Reichsritter). Vielleicht zählten die
T. zum Ritterkreis Franken. S. Vogt von Rieneck,
Voit von Rieneck, Kottenheim.
L.: Riedenauer 127.
Truchsess von Baldersheim (Reichsritter). Im 16.
und frühen 17. Jahrhundert zählten die T. zum Kanton Odenwald sowie im frühen
16. Jahrhundert auch zum Kanton Altmühl im Ritterkreis
Franken.
L.: Riedenauer 127; Rahrbach 270; Neumaier 73, 141
Truchsess von Pommersfelden (Reichsritter). Im 17.
und 18. Jahrhundert zählten die T. mit Frenshof, Hirschbrunn, Mühlhausen,
Pommersfelden, Oberköst, Weiher, Steppach, Reichmannsdorf und Röttenbach zum
Kanton Steigerwald sowie etwas früher auch zum Kanton Altmühl im Ritterkreis Franken.
L.: Stieber; Roth von Schreckenstein 2, 594; Bechtolsheim 13, 19, 64;
Riedenauer 127; Rahrbach 272; Neumaier 47, 51, 118.
Truppach (Reichsritter). Im 16. Jahrhundert
zählten die T. zum Kanton Gebirg im Ritterkreis Franken.
L.: Riedenauer 127.
Trütschler (Reichsritter). Vielleicht zählten die
T. zum Kanton Gebirg im Ritterkreis Franken und
zur vogtländischen Ritterschaft (Vogtland).
L.: Riedenauer 127.
Tucher (Reichsritter). Die T. zählten seit dem
späten 16. Jahrhundert zum Kanton Gebirg im Ritterkreis
Franken.
L.: Riedenauer 127.
Ussigheim, Uissigheim, Usigheim (Reichsritter). Im
16., 17. und 18. Jahrhundert zählten die U. zum Kanton Rhön-Werra im Ritterkreis Franken.
L.: Stieber; Seyler 392; Riedenauer 127.
Utterod (Reichsritter). Im frühen 18.
Jahrhundert zählten die U. zum Kanton Odenwald im Ritterkreis
Franken.
L.: Riedenauer 127.
Varell (Reichsritter). Im 17. und 18.
Jahrhundert zählten die V. zum Kanton Gebirg im Ritterkreis
Franken.
L.: Stieber; Riedenauer 128.
Vaßmann (Reichsritter). Im frühen 16.
Jahrhundert zählten die V. zum Kanton Gebirg im Ritterkreis
Franken.
L.: Riedenauer 128.
Vogtland bzw. vogtländische Ritterschaft
(Ritterschaft). Seit 1615 stand die vogtländische Ritterschaft (Ritterschaft im
Vogtland) teilweise unter Landesherrschaft der Markgrafen von
Brandenburg-Bayreuth (Bayreuth), bekam aber von diesen gewisse Privilegien
zugesichert. Seit 1626 war sie nach dem Vorbild der Ritterkantone (Franken,
Schwaben, Rheinstrom) organisiert. Ihre Mitglieder gehörten auch dem Ritterkreis Franken an.
L.: May, H. Die vogtländische Ritterschaft. Eine verfassungsgeschichtliche
Studie, Diss. jiur. Erlangen 1951 (masch.schr.)
Walderdorff, Walderdorf, Waldendorf, Walderndorf,
Wallendorf, Wallerdorf (Reichsritter). Bis ins frühe 18. Jahrhundert zählten
die 1211 erstmals erwähnten, 1660 mit dem Reichsfreiherrenstand und 1767 mit
dem Reichsgrafenstand begabten W. zum Kanton Odenwald im Ritterkreis Franken.
L.: Riedenauer 128; Neumaier 66, 149, 151f.; Gensicke, H., Die von Walderdorff,
Nassauische Annalen 106 (1995), 241; Die von Walderdorff, hg. v. Jürgensmeier,
F., 1998.
Wallenrod, Waldenrod (Reichsritter). Bis zur Mitte
des 18. Jahrhunderts zählten die W. zum Kanton Gebirg im Ritterkreis Franken und zur vogtländischen
Ritterschaft (Vogtland).
L.: Stieber; Roth von Schreckenstein 2, 594.
Wangenheim (Reichsritter). Um 1700 zählten die W.
zum Kanton Rhön-Werra im Ritterkreis Franken.
L.: Riedenauer 128.
Welden (reichsritterschaftliche Herrschaft,
Freiherren, Reichsritter), Walden. Das wohl im 9. Jahrhundert durch Rodung
entstandene, 1156 genannte Dorf W. (Waeldiu) bei Augsburg war Lehen der
Markgrafen von Burgau an die Herren von W., die 1402 die Blutgerichtsbarkeit erlangten.
1597 verkauften sie die reichsritterschaftliche Herrschaft an die Grafen
Fugger. 1764 kam W. ganz an Österreich (Schwäbisch-Österreich), 1805/1806 an
Bayern. 1582 erwarben die W. das 778 erstmals erwähnte, über Staufer, die
Truchsessen von Waldburg und die Herren von Waldsee 1331 an Habsburg gelangte
Laupheim von den Ellerbach, die es 1362 (Pfand) bzw. 1407 (Lehen) von Habsburg
erhalten hatten. Im 18. Jahrhundert zählten die Freiherren von W. außer mit
Laupheim, mit den 1765 erworbenen und 1796 an den Freiherren Reuttner von Weyl
gelangten Teilen von Achstetten zum Kanton Donau des Ritterkreises Schwaben.
Außerdem waren sie wegen des 1585 von den Hürnheim erheirateten und 1764 an
Oettingen verkauften Hochaltingen und wegen Eislingen (Großeislingen) (1765-1776)
von 1588 bis 1805 im Kanton Kocher des Ritterkreises Schwaben immatrikuliert.
Vielleicht zählten die W. auch zum Kanton Odenwald im Ritterkreis
Franken. 1806 fiel W. an Bayern. Laupheim kam an Württemberg und damit
1951/1952 an Baden-Württemberg.
L.: Genealogischer Kalender 1753, 529, 533; Wolff 509; Roth von Schreckenstein
2, 592; Hölzle, Beiwort 5, 59; Riedenauer 128; Schulz 273; Auch, J., Laupheim
1570-1870, 3./4. A. 1921; Schenk, G., Laupheim, 1976; Diemer, K., Laupheim,
1979.
Werdenau (Reichsritter). Im 17. Jahrhundert
zählten die W. (Wernau) zum Kanton Odenwald und vielleicht zum Kanton
Rhön-Werra im Ritterkreis Franken. S. Wernau.
L.: Riedenauer 128; Neumaier 149, 152.
Wiesenfeld (Reichsritter). Im frühen 16.
Jahrhundert zählten die W. zum Kanton Rhön-Werra im Ritterkreis
Franken.
L.: Riedenauer 128.
Wildsen, Wild (Reichsritter). Im frühen 16.
Jahrhundert zählten die W. zum Kanton Gebirg im Ritterkreis
Franken.
L.: Riedenauer 128.
Wipfeld (Reichsritter). Vielleicht zählten die
W. im frühen 16. Jahrhundert zum Ritterkreis Franken.
L.: Riedenauer 128.
Wolf von Karsbach (Reichsritter). Im 16. und
17. Jahrhundert zählten die W. zum Kanton Rhön-Werra im Ritterkreis Franken.
L.: Riedenauer 128.
Wurm (Reichsritter). Im früheren 18.
Jahrhundert zählten die W. zum Kanton Odenwald im Ritterkreis
Franken.
L.: Stieber; Riedenauer 128.
Weniger bedeutsam waren gegenüber Kurfürsten, sonstigen Reichsfürsten und Reichsstädten die seit dem Spätmittelalter (1422, 1495) erkennbaren, seit der ersten Hälfte des 16. Jahrhunderts, vor allem seit etwa 1540, deutlicher sichtbaren, zu einem großen Teil den Reichsdienstmannen entstammenden Reichsritter, denen allmählich die Errichtung einer eigenen Organisation neben der am Beginn der Neuzeit (1500 bzw. 1512) getroffenen Einteilung des Reiches in Reichskreise gelang. Innerhalb dieser umfasste der Ritterkreis Schwaben (schwäbischer Ritterkreis) mit Sitz in Ehingen die Kantone Donau (Ehingen), Hegau (Hegau-Allgäu-Bodensee) mit Hegau bzw. Hegau-Bodensee (Radolfzell) und Allgäu bzw. Allgäu-Bodensee (Wangen), Neckar(-Schwarzwald, Ort Ortenau) bzw. Neckar-Schwarzwald-Ortenau (Tübingen), Kocher (Esslingen) und Kraichgau (Heilbronn), der Ritterkreis Franken (fränkischer Ritterkreis) die Kantone Odenwald (Heilbronn, dann Kochendorf), Steigerwald (Erlangen), Gebirg (Bamberg), Altmühl (Wilhermsdorf), Baunach (Nürnberg) und Rhön-Werra (Schweinfurt) sowie der Ritterkreis Rhein (rheinischer Ritterkreis) (am Rheinstrom) die Kantone Oberrheinstrom (Mainz), Mittelrheinstrom (Friedberg) und Niederrheinstrom (Koblenz), neben denen sich auch die Ritter im Unterelsass und im Vogtland als zusammengehörig verstanden. Die nicht unbeträchtliche Bedeutung der Reichsritter lässt sich dabei daraus ersehen, dass in der erheblich fluktuierenden, literarisch noch nicht wirklich befriedigend aufgearbeiteten Reichsritterschaft, für die allein die Nennung der Familien schon über den allgemein bekannten Literaturstand hinausführt und die Aufführung aller territorialen Einheiten erstrebenswert erscheint, zum Jahre 1790 für Schwaben bzw. den schwäbischen Ritterkreis etwa 670 ritterschaftliche Territorien mit 140 Familien und 160000 Einwohnern sowie 70 Quadratmeilen, für Franken bzw. den fränkischen Ritterkreis etwa 700 ritterschaftliche Territorien mit 150 Familien und 200000 Einwohnern sowie 80 Quadratmeilen und für Rhein bzw. den rheinischen Ritterkreis etwa 360 ritterschaftliche Territorien mit 60 Familien und 90000 Einwohnern sowie 40 Quadratmeilen genannt werden, so dass auf der Grundlage dieser Zahlen insgesamt von etwa (1475 bis) 1730 Territorien mit etwa 450000 Einwohnern und knapp 200 Quadratmeilen Gebiet (nach anderer Schätzung: 200000 Einwohnern mit mehr als 100 Quadratmeilen) ausgegangen werden kann, die überwiegend erst 1805/1806 mediatisiert wurden. Sie alle bildeten trotz Fehlens der Reichsstandschaft eigene, dem Reich unmittelbar verbundene Herrschaftsgebiete, die - so unvollkommen dies auf der Grundlage der vorliegenden allgemeinen Literatur auch nur geschehen kann - es verdienen, in einer Übersicht über die deutschen Länder - sei es von territorialer Seite, sei es von personaler Seite her - aufgenommen zu werden.
Franken (Ritterkreis), fränkischer
Ritterkreis. Der Ritterkreis F. (fränkische Ritterkeis) war wie der Ritterkreis
Schwaben (schwäbische Ritterkreis) und der Ritterkreis Rhein(strom) (rheinische
Ritterkreis) eine Untergliederung der Reichsritterschaft. Seine Geschäfte
wurden von jeweils derjenigen Kantonskanzlei erledigt, auf die das
Generaldirektorium turnusgemäß entfiel (z. B. Schweinfurt). Im frühen 16.
Jahrhundert zählten zu ihm vielleicht 481 Familien (Odenwald 132, Gebirg 123,
Rhön-Werra 86, Steigerwald 37, Altmühl 62, Baunach 41), zu denen später
zumindest zeitweise 572 Familien hinzukamen, so dass einschließlich
verschiedener Zweifelsfälle mit einer Gesamtzahl von knapp 1100 zugehörigen,
nicht unbeträchtlich wechselnden Familien gerechnet werden kann. Um 1790
umfasste der Ritterkreis rund 700 Gebiete mit etwa 200000 Einwohnern und 150
Ritterfamilien. Er gliederte sich in die Kantone Odenwald (Heilbronn, seit 1764
Kochendorf), Gebirg (Bamberg), Rhön-Werra (Schweinfurt), Steigerwald
(Erlangen), Altmühl (Wilhermsdorf) und Baunach (Baunach, seit 1778 Nürnberg).
(Um 1800 zählte die Reichsritterschaft F. (selbst) zu den Mitgliedern des
Kantons Steigerwald des Ritterkreises F.)
L.: Stieber; Biedermann; Wolff 511; Riedenauer 87ff.; Die Territorien des
Reichs 4, 182; Bundschuh, M., Versuch einer
historisch-topographisch-statistischen Beschreibung der unmittelbaren freyen
Reichsritterschaft in Franken, 1801.
Rhein, Rheinstrom, am Rheinstrom, rheinischer
Ritterkreis (Ritterkreis). Der Ritterkreis R. (rheinischer Ritterkreis) war wie
der Ritterkreis Schwaben (schwäbischer Ritterkeis) und der Ritterkreis Franken
(fränkischer Ritterkreis) eine Untergliederung
der Reichsritterschaft. Er setzte sich aus den Kantonen Oberrheinstrom (Mainz),
Mittelrheinstrom (Friedberg) und Niederrheinstrom (Koblenz) zusammen. Seine
Verfassung stammte von 1652. Er umfasste etwa 360 Gebiete mit 90000 Einwohnern
und 60 Ritterfamilien. 1801 kamen die linksrheinischen Güter an Frankreich.
1805/1806 gingen die übrigen Güter in den umgebenden Ländern auf. Damit endete
der Ritterkreis.
L.: Wolff 515.
Ritterkreis s. Franken (bzw. fränkischer Ritterkreis), Rhein bzw.( rheinischer Ritterkreis), Schwaben (bzw. schwäbischer Ritterkreis), Unterelsass
Schwaben (Ritterkreis), schwäbischer Ritterkreis.
Der zwischen 1541 und 1545 entstandene, 1560 mit einer Verfassung versehene
Ritterkreis S. (schwäbischer Ritterkreis) war wie der Ritterkreis Franken (fränkischer Ritterkreis) und der Ritterkreis Rhein
(rheinischer Ritterkreis) eine Untergliederung der Reichsritterschaft. Er
setzte sich seit 1749 aus den fünf Kantonen Donau (Ehingen), Hegau bzw. Hegau-Bodensee-Allgäu
(Radolfzell [Hegau], Wangen [Allgäu-Bodensee]), Neckar bzw.
Neckar-Schwarzwald-Ortenau (Tübingen), Kocher (Esslingen) und Kraichgau
(Heilbronn) zusammen. Um 1790 umfasste der in Ehingen sitzende Ritterkreis etwa
670 Herrschaftsgebiete mit 160000 Einwohnern und rund 140 Ritterfamilien.
1805/1806 löste er sich auf. Art. 25 der Rheinbundakte setzte formell die
Eingliederung der ritterschaftlichen Gebiete in die umgebenden Territorien
fest.
L.: Wolff 507.
Odenwald (Kanton, Ritterkanton). Der Kanton O.
war eine Untergliederung des Ritterkreises Franken der Reichsritterschaft. Er
hatte seine Kanzlei zunächst in Heilbronn (das Archiv wurde im Dreißigjährigen
Krieg vernichtet) und seit 1762 in dem gemeinschaftlich gekauften Ort
Kochendorf. Die inkorporierten Güter lagen etwa zwischen Würzburg, Rothenburg,
Heilbronn und Frankfurt am Main. Um 1790 war die Kantonskorporation mit Teilen
von Kochendorf Mitglied des Kantons O. des Ritterkreises Franken (fränkischen Ritterkreises). Die Güter fielen 1808 an
Württemberg und damit 1951/1952 an Baden-Württemberg.
L.: Wolff 511; Winkelmann-Holzapfel 171; Stetten 184; Riedenauer 116, 122ff.;
Bauer, H., Der Ritterkanton Odenwald, Zs. f. württemberg. Franken 8, 1 (1868),
115ff.; (Polenz, P. v., Landschafts- und Bezirksnamen, 1961, II. 74, S. 301,
Gebietsname;) Neumaier, H., Dass wir khein annder Haupt …, 2005.
Thurn (Reichsritter). Im frühen 16.
Jahrhundert zählten die T. zum Kanton Odenwald des fränkischen
Ritterkreises bzw. Ritterkreis Franken. S. Gottesmann zum T., Dürn zu
Riedsberg
L.: Riedenauer 127.
Abenberg (Reichsritter). Die A. zählten zu Beginn
des 16. Jahrhunderts zu den Kantonen Altmühl und Steigerwald des Ritterkreises Franken.
L.: Stieber; Riedenauer 122.
Abersfeld (Reichsritter). Die A. zählten zu Beginn
des 16. Jahrhunderts zum Kanton Rhön-Werra des Ritterkreises
Franken.
L.: Riedenauer 122.
Absberg (Reichsritter). Die Rodungsherrschaft
der edelfreien Herren von A. bei Gunzenhausen erhielt früh die
Blutgerichtsbarkeit. Karl IV. gewährte den Herren das Befestigungsrecht für den
Hauptort, die Markgrafen von Brandenburg 1469 das Vizeerbkämmereramt des
Reiches. Vom 15. bis zur Mitte des 17. Jahrhunderts zählten die A. zum Kanton
Altmühl des Ritterkreises Franken. Bis etwa 1680
waren sie auch im Kanton Odenwald immatrikuliert. 1647 kam A. an den Deutschen
Orden, der nach langwierigem Rechtsstreit die Erben abfand. 1796 wurde die
Ordensherrschaft von Preußen mediatisiert und fiel 1806 an Bayern.
L.: Biedermann, Altmühl; Stieber; Wolff 113; Roth von Schreckenstein 2, 593;
Pfeiffer 197, 212; Riedenauer 122; Stetten 32; Rahrbach 1.
Adelsheim (Freiherren, Reichsritter, Herrschaft).
A. bei Buchen westlich von Mergentheim war schon in fränkischer Zeit besiedelt
(799 genannt). Ortsherren waren seit Beginn des 14. Jahrhunderts die Herren von
A., denen auch Sennfeld bei Buchen zur Hälfte gehörte. 1347 wurde der Ort Stadt
genannt und war Lehen Würzburgs. Stadtrechte wurden 1347 durch König Karl IV.
verliehen. Von etwa 1550 bis um 1800 zählten die ursprünglich wohl
reichsministerialischen Freiherren von A. (mit der vor 1439 erworbenen
Herrschaft A., einem Achtel Edelfingen, Binau am Neckar, Laudenberg, Sennfeld,
Volkshausen, drei Fünfteln Wachbach, Nassau bei Weikersheim, mit einem Drittel
Hachtel und zwei Dritteln Dörtel) zum Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken. In der zweiten Hälfte des 16.
Jahrhunderts waren sie auch im Kanton Rhön-Werra immatrikuliert. 1806 gelangte
A. an Baden. Wachbach mit Hachtel und Dörtel fielen 1808 an Württemberg,
Laudenberg, Volkshausen und Sennfeld an Baden. S. Baden-Württemberg.
L.: Wolff 511; Hölzle, Beiwort 55; Roth von Schreckenstein 2, 593;
Winkelmann-Holzapfel 141; Pfeiffer 197; Riedenauer 122; Stetten 32, 35, 184,
186; Rahrbach 3; Neumaier; Weiss, J., Regesten der Freiherrn von Adelsheim und
der Stadt Adelsheim, 1885;.Graef, G., Heimatbilder aus der Geschichte der Stadt
Adelsheim im badischen Frankenland, 1939; Ulrichs, C., Vom Lehnhof zur
Reichsritterschaft, 1997, 209.
Adelshofen (Reichsritter). Im 16./17. Jahrhundert
zählten die A. zum Kanton Steigerwald des Ritterkreises
Franken.
L.: Riedenauer 122; Bechtolsheim 14.
Adler (Reichsritter). Im 18. Jahrhundert
zählten die A. mit Teilen von Sachsenflur zum Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken.
L.: Winkelmann-Holzapfel 141; Stetten 35; Riedenauer 122.
Ahrn?, Aren?, Arnim?, Arnsberg?
(Reichsritter). Im 16. Jahrhundert zählten die A. zum Kanton Gebirg des Ritterkreises Franken. S. Arnim
L.: Riedenauer 122; Ulrichs, C., Vom Lehnhof zur Reichsritterschaft, 1997.
Aichinger (Reichsritter). In der zweiten Hälfte
des 18. Jahrhunderts zählten die A. zum Kanton Gebirg des Ritterkreises Franken. S. Eichinger von Eichstamm
L.: Riedenauer 122.
Aicholzheim, Aichholzheim, Eicholzheim (Reichsritter).
Um 1550 zählten die A. zum Kanton Odenwald des Ritterkreises
Franken.
L.: Stetten 32; Riedenauer 122; Neumaier.
Aisch (Reichsritter). Zu Beginn des 16.
Jahrhunderts zählten die A. zum Kanton Steigerwald des Ritterkreises
Franken.
L.: Stieber; Riedenauer 122.
Albini (Reichsritter). Im ausgehenden 18.
Jahrhundert zählten die A. mit dem 1799 von Groschlag von Dieburg erworbenen
Messel zum Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken.
Messel fiel 1808 an Hessen-Darmstadt und damit 1945 an Hessen.
L.: Stetten 35, 187; Riedenauer 122.
Albrecht (Reichsritter). Möglicherweise gehörten
die A. im 17. und 18. Jahrhundert dem Kanton Steigerwald des Ritterkreises Franken an.
L.: Riedenauer 122.
Aletzheim (Reichsritter). (Um 1550 zählten die A.
zum Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken.)
S. Adelsheim
L.: Stetten 32; Riedenauer 122.
Allendorf (Ganerben, Reichsritter). Mit Conrad von
Allendorf erscheint 1174 ein im 13. und 14. Jahrhundert den Grafen von
Katzenelnbogen und im 13. Jahrhundert dem Erzstift Mainz verbundenes
Adelsgeschlecht, das von 1499 bis 1533 an der Ganerbschaft Mommenheim beteiligt
war, dann aber ausstarb. Im frühen 16. Jahrhundert zählten die A. zum Kanton
Rhön-Werra des Ritterkreises Franken.
L.: Stieber; Zimmermann 62; Riedenauer 122.
Altenheim (Reichsritter). Im 16. Jahrhundert
zählten die A. zum Kanton Odenwald des Ritterkreises
Franken.
L.: Pfeiffer 210.
Altmühl (Kanton bzw. Ritterkanton). A. ist ein
Kanton des Ritterkreises Franken der
Reichsritterschaft, der seinen Sitz in Wilhermsdorf hatte. Die
Kantonskorporation war 1806 ebenfalls Mitglied des Kantons.
L.: Moser, Vermischte Nachrichten 194ff.; Mader 7, 645ff.; Wolff 513;
Riedenauer 116, 122ff.; Biedermann, J., Geschlechtsregister der
reichsfrey-unmittelbaren Ritterschaft Landes zu Franken loeblichen Orts an der
Altmühl ., Neudruck 1987; Riedenauer, E., Die Dissidien des Ritterkantons
Altmühl 1758-1761. Eine Fallstudie zu Führungsstil und Verwaltung einer
adeligen Genossenschaft des alten Reichs, Jb. für fränkische Landesforschung 49
(1989).
Altschell (Reichsritter) Um 1800 zählten die A.
zum Kanton Altmühl des Ritterkreises Franken.
L.: Riedenauer 122.
Ammann von der Laufenbürg (Reichsritter),
Ammann von der Laufenburg, Amann von der Laufenbürg. Im frühen 16. Jahrhundert
zählten die A. zum Kanton Altmühl des Ritterkreises
Franken.
L.: Stieber; Riedenauer 122.
Amorbach (Abtei) Vermutlich stiftete eine
fränkische Adelsfamilie aus dem Gebiet um Worms und Speyer im 8. Jahrhundert (734?)
das Kloster A. im Odenwald. 849 vermehrte Kaiser Ludwig der Deutsche die vor
allem im südlichen Odenwald gelegenen Güter um Rechte am Bach Mud und am Wald
Wolkmann. Die bis zum 10. Jahrhundert an den König gelangten Rechte über die
Abtei wurden 993 durch Urkundenfälschungen an das Hochstift Würzburg gezogen.
Im 12. Jahrhundert belehnte der König die Herren von Dürn (Durna) mit der
Vogtei. 1272 wurde Ulrich von Dürn gezwungen, die Stadt A. an das Erzstift
Mainz abzugeben. 1803 wurde die seit 1742 neu gebaute Abtei, die im späten 16.
Jahrhundert auch Mitglied im Kanton Odenwald des Ritterkreises
Franken war und um das Jahr 1800 Güter in 100 Orten hatte, säkularisiert
und als Entschädigung an die Fürsten von Leiningen übertragen. 1806 wurde das
neue Fürstentum mediatisiert. A. kam an Baden, Hessen und 1816 an Bayern.
L.: Wolff 80; Riedenauer 128; Amorbach, Beiträge zu Kultur und Geschichte von
Abtei, Stadt und Herrschaft, (in) Neujahrsbll. hg. v. d. Ges.f. fränk. Gesch.
25 (1953); Krebs, R., Amorbach im Odenwald, 1923; Schäfer, A., Untersuchung zur
Rechts- und Wirtschaftsgeschichte der Benediktinerabtei Amorbach bis in die
Zeit nach dem 30jährigen Kriege, Diss. Freiburg 1955 masch.schr.; Die Abtei
Amorbach im Odenwald, hg. v. Oswald, F./Störmer, W., 1984; Andermann, K.,
Klösterliche Grundherrschaft und niederadelige Herrschaftsbildung - das
Beispiel Amorbach, (in) Siedlungsentwicklung und Herrschaftsbildung im Hinteren
Odenwald, 1988.
Ansbach, Brandenburg-Ansbach (Fürstentum,
Markgrafschaft). A. wird erstmals zum Jahre 786 erwähnt (Onoldisbach). Das dort
um 748 gegründete Benediktinerkloster kam an das Hochstift Würzburg. 1228
gelangte A. von den Herren von Dornberg, ehemaligen Untervögten der Staufer, an
die Grafen von Oettingen. Die Vogtei über Stadt und Stift A. kauften 1331 die
Grafen von Hohenzollern/Zollern, die seit 1192 Burggrafen von Nürnberg waren
und durch Beerbung der Grafen von Abenberg (um 1199/1200) und Andechs-Meranien
(1248) reiche Güter (Abenberg-Cadolzburg, Neustadt an der Aisch, Windsheim,
Creußen [1251 Lehen], Bayreuth [1260]) erlangt hatten. Sie erwarben außerdem
das Sechsämterland im Fichtelgebirge (1292 Arzberg), Kulmbach [1338, Erbe der
Grafen von Weimar-Orlamünde], Erlangen, Uffenheim, Crailsheim, Feuchtwangen,
Wassertrüdingen [1368], Gunzenhausen, Schwabach [1364] und das seit 1323 den
Vögten von Weida zugeordnete Gebiet um Hof [Kauf 1373]. 1385 wurde A. Residenz.
1398 wurde die Herrschaft in das Gebiet „ob dem Gebirg“ (Kulmbach, seit
1604/1662 Bayreuth) und „unter dem Gebirg“ (A.) geteilt. 1411/1415 ging nach
dem Erwerb der Markgrafschaft Brandenburg der Titel Markgrafschaft auch auf die
Fürstentümer Ansbach-Bayreuth über. Von 1415 bis 1440 und von 1470 bis 1486
bestand eine Personalunion mit Brandenburg. 1486 kam A. an Markgraf Friedrich
VII., Bayreuth an Sigmund, fiel aber 1495 (bis 1515) an A. 1525 zwang der
Markgraf Rothenburg zur Abgabe zahlreicher Dörfer. Seit 1521 wurde die
Reformation eingeführt. 1557 kam das Fürstentum Kulmbach wieder zu A. 1603
traten beim Aussterben der älteren Linie der fränkischen Hohenzollern zwei
märkische Hohenzollern die vertragliche Erbfolge in den beiden Markgrafschaften
an, wobei Markgraf Christian seine Residenz von der Plassenburg nach Bayreuth
verlegte. 1741 fiel die Grafschaft Sayn-Altenkirchen an A. Seit 1769 wurden
nach dem Aussterben der Bayreuther Linie A. und Bayreuth von der Ansbacher
Linie regiert. 1791 wurden die wegen einiger 1783 von den Hutten erworbener
Güter (Asbachhof, Gollachostheim teilweise und Pfahlenheim teilweise) auch zum
Kanton Odenwald sowie außerdem zu den Kantonen Altmühl und Steigerwald des Ritterkreises Franken zählenden Lande (A. 68
Quadratmeilen mit 195000/200000 Einwohnern, Bayreuth 72 Quadratmeilen mit
186000/250000 Einwohnern) an Preußen verkauft, das die Rechte der
Reichsritterschaft, des Deutschen Ordens und der Hochstifte Bamberg und
Eichstätt in den eingeschlossenen Gebieten aufhob und den Reichsstädten
Windsheim, Weißenburg und Nürnberg das Landgebiet entzog. Durch (den
Schönbrunner) Vertrag kam A. 1805 an Bayern, Bayreuth (Tilsiter Frieden) 1807
an Frankreich, 1810 an Bayern, Sayn-Altenkirchen 1802 an Nassau
(Nassau-Usingen) und 1815 an Preußen (Rheinprovinz) (sowie 1946 an
Rheinland-Pfalz).
L.: Wolff 106; Zeumer 553 II b 14, 554 II b 63, 1; Riedenauer 128; Winkelmann-Holzapfel,
141; Stetten 183; Die Territorien des Reichs 1, 10; Meyer, C., Geschichte der
Burggrafschaft Nürnberg und der späteren Markgrafschaften Ansbach und Bayreuth,
1908; Schwammberger, A., Die Erwerbspolitik der Burggrafen von Nürnberg in Franken,
1930; Herding, O., Die Ansbacher Oberämter und Hochgerichte im 18. Jahrhundert,
Jb. für fränk. Landesforschung 5 (1939); Bergler, K. A., Das markgräfliche
Oberamt Gunzenhausen. Ein Beitrag zur Entstehung der Territorialhoheit im
südlichen Franken, Diss. phil Erlangen 1951; Hauck, K., J. Vetter (1681-1745).
Der Schöpfer der ersten Ansbachischen Oberamtsbeschreibungen und Landkarten,
Jb. für fränk. Landesforschung 12 (1953); Franken hg. v. Scherzer, C., 1959ff.;
Endres, R., Ansbach-Bayreuth, (in) Handbuch der bayerischen Geschichte, hg. v.
Spindler, M., Bd. 3,1 3. A. 1997; Foerster, R., Herrschaftsverständnis und
Regierungsstruktur in Brandenburg-Ansbach 1648-1703, 1975; Schuhmann, G., Die
Markgrafen von Brandenburg-Ansbach, 1980; Seyboth, R., Die Markgraftümer
Ansbach und Kulmbach unter der Regierung Markgraf Friedrichs des Älteren
(1486-1515), 1985; Geschichte und ausführliche Beschreibung der
markgräflich-brandenburgischen Haupt- und Residenzstadt Anspach, hg. v.
Fischer, J., 1986; Schmid, A., Fränkisches Adelskloster – staufische
Territorialstadt – hohenzollersche Residenz, Jb. f. fränk. Landesforschung 59
(1999), 23; Nolte, C., Familie, Hof und Herrschaft, 2004; Jehle, M., Ansbach.
Die markgräflichen Oberämter Ansbach, Colmberg-Leutershausen, Windsbach, das
Nürnberger Pflegamt Lichtenau und das Deutschordensamt (Wolframs-)Eschenbach,
2009
Ansbach (Reichsritter). Im frühen 16.
Jahrhundert zählten die A. zum Kanton Odenwald des Ritterkreises
Franken.
L.: Riedenauer 122; Neumaier 72.
Appold (Reichsritter). Die Familie A. zählte im
18. Jahrhundert wegen Trendel zum Kanton Altmühl des Ritterkreises
Franken.
L.: Biedermann, Altmühl; Stieber; Riedenauer 122.
Arnim (Reichsritter). Seit dem frühen 16. Jahrhundert
zählten die A. (Ahrn) zum Kanton Gebirg des Ritterkreises
Franken. S. Ahrn.
L.: Stieber; Riedenauer 122; Ulrichs 209.
Arnstein (Reichsritter). Im frühen 16.
Jahrhundert zählten die A. zum Kanton Rhön-Werra des Ritterkreises
Franken.
L.: Stieber; Riedenauer 122, Rahrbach 5.
Artner (Reichsritter). Im frühen 18.
Jahrhundert zählten die A. zum Kanton Gebirg des Ritterkreises
Franken.
L.: Stieber; Riedenauer 122.
Aschaffenburg (Stift, Fürstentum, Residenz Erzbischof
von Mainz). A. wird zuerst als alemannische civitas Ascapha (Eschenfluss) des
späten 5. Jahrhunderts erwähnt. Vielleicht über die thüringischen Herzöge,
jedenfalls über die Karolinger gelangte es an die Liudolfinger. Um 957 gründete
dort Herzog Liudolf von Schwaben das Kollegiatstift St. Peter und Alexander.
982 ging A. von Otto von Bayern und Schwaben über Kaiser Otto II. an das
Erzstift Mainz über, das dort später ein Oberamt errichtete. Das Stift war um
1700 im Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken
immatrikuliert. Nach der Eroberung Mainzs durch Frankreich 1798 wurde A. Sitz
der Regierung des Erzstifts Mainz. 1803 wurde für Karl Theodor von Dalberg, den
letzten Mainzer Kurfürsten und Reichserzkanzler, das Fürstentum A. geschaffen.
Es umfasste mit rund 1700 Quadratkilometern das alte Oberamt A., die
mainzischen Ämter Aufenau, Lohr, Orb, Stadtprozelten, Klingenberg und das Amt
Aura des Hochstifts Würzburg. 1810 wurde es zu einem Departement des
Großherzogtums Frankfurt gemacht. 1814 ging A. an Österreich und 1814/1816 an
Bayern über.
L.: Wolff 80f.; Riedenauer 128; Festschrift 1000 Jahre Stift und Stadt
Aschaffenburg, hg. v. Fischer, W., 1957 (Aschaffenburger Jahrbuch für
Geschichte, Landeskunde und Kunst des Untermaingebietes); Christ, G.,
Aschaffenburg. Grundzüge der Verwaltung des Mainzer Oberstifts und des
Dalbergstaats, 1963, (in) Historischer Atlas von Bayern, Teil Franken 12;
Grimm, A., Aschaffenburger Häuserbuch, 1985; Thiel, M., Aschaffenburger
Urkundenbuch, 1 Die Urkunden des Kollegiatstifts St. Peter und Alexander bis zum
Jahre 1325, 1986; Spies, H., Von Kurmainz zum Königreich Bayern. Änderungen der
territorialen und landesherrlichen Verhältnisse im Raum Aschaffenburg
1803-1816, Mitteilungen aus dem Stadt- und Stiftsarchiv Aschaffenburg 2,
1987ff.; Höfe und Residenzen im spätmittelalterlichen Reich, hg. v. Paravicini,
W., 2003, 1, 2, 19.
Aschbach (Reichsritter). Im frühen 16.
Jahrhundert zählten die A. zum Kanton Steigerwald des Ritterkreises
Franken.
L.: Stieber; Riedenauer 122.
Auer von Aue, Auer von Au (Reichsritter). Die
zum Kanton Altmühl des Ritterkreises Franken
zählenden A. (zu Gebersdorf) erloschen um die Mitte des 17. Jahrhunderts.
L.: Biedermann, Altmühl; Stieber; Riedenauer 122.
Auer von Herrenkirchen (Reichsritter), Auer
von Hirnkirchen. Von etwa 1680 bis etwa 1780 zählten die A. zum Kanton Baunach
des Ritterkreises Franken.
L.: Riedenauer 122.
Auerbach (Reichsritter). Im ausgehenden 17.
Jahrhundert zählten die A. zum Kanton Odenwald des Ritterkreises
Franken.
L.: Riedenauer 122; Neumaier 161.
Auerochs (Reichsritter). Bis etwa 1750 zählten
die A. zum Kanton Rhön-Werra (A. von Oepfershausen) des Ritterkreises Franken.
L.: Stieber; Seyler 350; Riedenauer 122.
Aufseß (Freiherren, Reichsritter), Aufsess. 1114
erscheinen erstmals edelfreie Herren von A. bei Ebermannstadt in Oberfranken.
Um 1550 gehörten die Freiherren von A. zum Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken. Daneben waren sie seit dem
frühen 16. Jahrhundert (mit Königsfeld, Freienfels, Weiher [Weyher],
Neidenstein, Kainach, Stechendorf, Truppach, Mengersdorf und Obernsees)
Mitglied im Kanton Gebirg des Ritterkreis Franken. Außerdem gehörten sie am
Ende des 18. Jahrhunderts dem Kanton Baunach an. S. Bayern.
L.: Stieber; Roth von Schreckenstein 2, 593; Pfeiffer 197, 210; Riedenauer 122;
Stetten 32; Rahrbach 8; Neumaier 31.
Aulenbach (Reichsritter), Kottwitz von Aulenbach.
Um 1550 zählten die A. (Kottwitz von Aulenbach) zum Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken. S. Kottwitz von A.
L.: Stetten 32; Neumaier 150.
Aura (reichsritterschaftliche Herrschaft). A.
nördlich von Rieneck zählte zum Kanton Rhön und Werra des Ritterkreises Franken. S. Bayern.
L.: Wolff 100, 513.
Auritz (Freiherren, Reichsritter), Eichler von
Auritz. Im 18. Jahrhundert zählten die Freiherren von A. mit Dennenlohe,
Oberschwaningen, Obersteinbach, Roßbach, Stubach und Markttaschendorf zum
Kanton Altmühl des Ritterkreises Franken. S.
Bayern, Eichler von Auritz
L.: Genealogischer Kalender 1753, 541.
Autenried (Reichsritter). Um 1790 zählten die A.
zum Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken.
L.: Riedenauer 122.
Ayrer zu Rosstal (Reichsritter). In der
zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts zählten die A. zum Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken.
L.: Riedenauer 122.
Babenhausen (Reichsritter). (Im 16. Jahrhundert
zählten die B. zum Kanton Odenwald des Ritterkreises
Franken.) S. Bobenhausen
L.: Stetten 32; Riedenauer 122; Neumaier 72.
Baden (Markgrafschaft, Kurfürstentum,
Großherzogtum, Land, Landesteil, Residenz). Das römische Aquae Aureliae
(220/221 Civitas Aurelia Aquensis) im Oostal wurde im 3. Jahrhundert von den
Alemannen zerstört. Erst 987 erscheint dann wieder ein B., das zum
Stammesherzogtum Schwaben gehört. Die Familie der Markgrafen von B. wird erkennbar
mit Markgraf Hermann (1040-1074), einem Sohn Herzog Bertholds I. von Zähringen
und einem Enkel Herzog Hermanns IV. von Schwaben, eines nahen Verwandten der
Salier. Seine Güter im Nordschwarzwald hat er offenbar als Erbe der Grafen von
Calw erlangt. Der Markgrafentitel leitet sich von der Mark Verona des
Herzogtums Kärnten ab, in der Hermann I. vor 1072 als Markgraf erscheint. Nach
der von Markgraf Hermann I. erheirateten Burg B. (Baden-Baden) nannte sich
erstmals 1112 unter Fortführung des Markgrafentitels Hermanns gleichnamiger
Sohn Hermann II. (†1130). Er hatte die Grafschaften im Breisgau und in der
Ortenau inne und erlangte durch Heirat Güter um Backnang (um 1100). Sein Sohn
Hermann III. war vermutlich mit einer Tochter König Konrads III. verheiratet und
erlangte 1153 das ehemalige Königsgut Besigheim. Hermann V. erbte 1219
Pforzheim und erwarb Durlach und Ettlingen sowie Pfandschaften über Lauffen,
Sinsheim und Eppingen. Mit dem Aussterben der Staufer (um 1254) rückte die
Familie im heutigen Mittelbaden in deren Stellung ein, die auf Lehnsgut des
Klosters Weißenburg im Elsass beruhte. Die Güter der 1190 von der Hauptlinie
der Markgrafen von B. (mit der Ortenau um Offenburg) abgespalteten Linie der
Markgrafen von Hachberg (Hochberg im Breisgau) und ihrer 1297 gebildeten
Nebenlinie Sausenberg kamen 1415 durch Kauf (Hachberg) bzw. 1503 durch Erbrecht
(Sausenberg) wieder an die Hauptlinie zurück, die zudem im 14. und 15.
Jahrhundert weitere Güter gewann (Sponheim, Lahr und Mahlberg [Lahr-Mahlberg]
zur Hälfte, 1387 die Grafschaft Eberstein zur Hälfte), im Raum um Stuttgart (u.
a. 1504/1595 Besigheim, Mundelsheim) aber den Grafen von Württemberg weichen
musste, so dass B. ein fast ausschließlich oberrheinisches Herrschaftsgebiet
wurde, das hinter Habsburg und Württemberg zurückstand. 1515 erhielt Bernhard
III. von B. die luxemburgischen und sponheimischen Güter (Baden-Baden), Ernst
die breisgauischen Güter (Hachberg bzw. Hochberg, Sausenberg, Rötteln,
Badenweiler, sog. Markgräflerland [Baden-Durlach]) und Philipp die restlichen
Güter. Dazu kamen 1535 aus dem Anteil Philipps Stadt und Schloss Baden, das
Gebiet südlich des Flusses Alb, die Herrschaft Beinheim und die Vogtei über
Herrenalb und Frauenalb für Bernhard III. sowie Pforzheim, Durlach, Altensteig,
Liebenzell und das Gebiet nördlich der Alb für Ernst, so dass sich (von
1515/1535 bis 1771) eine obere Markgrafschaft Baden-Baden und eine untere
Markgrafschaft Baden-Durlach (Residenz in Pforzheim, seit 1724 in Karlsruhe)
gegenüberstanden. Baden-Durlach wurde 1556 evangelisch, Baden-Baden nach 1555
(später aber rekatholisiert). Von 1594 bis 1622 besetzte Baden-Durlach
Baden-Baden. Baden-Durlach trat zwecks Aufbringung der bei der Besetzung
entstandenen Kosten Besigheim, Mundelsheim, Altensteig und Liebenzell an Württemberg
ab, erwarb aber Malsch und Langensteinbach. Von 1635 bis 1648 kam Baden-Durlach
vorübergehend an Baden-Baden. 1654 erließ Baden-Durlach ein Landrecht und eine
Landesordnung. 1666/1667 erwarb Baden-Baden Teile der Grafschaft Eberstein.
1771 beerbte Baden-Durlach, das sich zum Musterstaat des aufgeklärten
Absolutismus entwickelt hatte, Baden-Baden. Um 1785 umfasste B. - das um 1780
mit Argenschwang und einem Teil Weilers auch Mitglied des Kantons
Niederrheinstrom des Ritterkreises Rhein und außerdem des Kantons Odenwald des Ritterkreises Franken war - 3500/3600 Quadratkilometer
mit etwa 174000/190000 Einwohnern. 1796 verlor es seine linksrheinischen
Gebiete an Frankreich (Amt Rhodt bei Landau [Baden-Durlach], Herrschaft
Beinheim im Unterelsass, Amt Gräfenstein bei Pirmasens, Herrschaften
Hesperingen und Rodemachern in Luxemburg und Teile der Grafschaft Sponheim im
Hunsrück). Um 1800 umfasste B. ein Gebiet von 27 Quadratmeilen. Am 25. 2. 1803
wurde B. durch § 5 des Reichsdeputationshauptschlusses zum Kurfürstentum
erhoben und durch die rechtsrheinischen Teile der Pfalz (Heidelberg, Mannheim,
Ladenburg, Bretten) und die Hochstifte Konstanz, Basel (teilweise), Straßburg
(teilweise), Speyer (teilweise), die hanau-lichtenbergischen bzw.
hessen-darmstädtischen Ämter Lichtenau und Willstätt, die nassau-usingische
Herrschaft Lahr, die Reichsabteien Petershausen, Gengenbach, Odenheim und Salem
(ohne Ostrach), die Reichsstädte Offenburg, Pfullendorf, Gengenbach, Biberach
(1806 an Württemberg), Zell am Harmersbach, Überlingen, Wimpfen (später an
Hessen), das Reichstal Harmersbach und die Klöster Schwarzach, Frauenalb,
Allerheiligen, Lichtental, Ettenheimmünster, Öhningen und Reichenau sowie
kleinere Güter entschädigt, wodurch sich sein Umfang auf 7200 Quadratkilometer
mit 445000 Einwohnern vermehrte (Februar-Mai 1803 13 Organisationsedikte Johann
Niklas Friedrich Brauers). 1805 erwarb es vom Herzog von Modena/Österreich den
größten Teil des Breisgaues, die Ortenau, die Baar mit Villingen, die Stadt
Konstanz und die Kommende Mainau des Deutschen Ordens mit insgesamt 2530
Quadratkilometern und 160000 Einwohnern. Durch den Beitritt zum Rheinbund 1806
wurde es Großherzogtum und erhielt die Fürstentümer Fürstenberg, Leiningen,
Krautheim (Salm-Krautheim), die Landgrafschaft Klettgau, die Reichsgrafschaft
Bonndorf, das Johanniterpriorat Heitersheim, die südlich des Mains gelegenen
Teile der Fürstentümer Wertheim und die eingeschlossenen Güter der
Reichsritterschaft. 1806 wurden einige Gebietsänderungen mit Württemberg vereinbart.
1810 erhielt B. die seit 1805 württembergische Landgrafschaft Nellenburg und
obere Grafschaft Hohenberg gegen Randgebiete im Schwarzwald (an Württemberg)
und Amorbach (an Hessen-Darmstadt). Damit umfasste es etwa 15000
Quadratkilometer mit ungefähr 975000 Einwohnern. Zum 1. 1. 1810 übernahm B. den
Code Napoléon in der Form des Badischen Landrechts, der die Geltung des
baden-badischen Landrechts von 1588, des baden-durlachischen Landrechts von
1654, des kurpfälzischen Landrechts von 1610, der Solmser Gerichts- und
Landesordnung von 1571, des Mainzer Landrechts von 1755, zahlreicher
vorderösterreichischer Verordnungen und der Statuten Gengenbachs, Offenburgs,
Pfullendorfs, Überlingens und Zells am Harmersbach auf seinem Gebiet beendete.
1818 erhielt es eine Verfassung (konstitutionelle Monarchie). Zugleich musste
es an Bayern das Amt Steinfeld (bis 1810 Rothenfels [Rotenfels]) im Mainkreis
und Tauberkreis und Teile Leiningens abtreten, erhielt aber von Österreich das
Fürstentum von der Leyen. 1819 konnte es die Herrschaft Geroldseck
(Hohengeroldseck) erwerben. 1830 wurde der Abkömmling Leopold des Großherzogs
Karl Friedrich von B. mit Luise Geyer von Geyersberg (seit 1796 Reichsgräfin
von Hochberg) Großherzog in B., das allmählich zum liberalen „Musterländle“
wurde. 1870 trat B. in den Norddeutschen Bund bzw. das Deutsche Reich ein. Am
22. 11. 1918 dankte Großherzog Friedrich II. ab. Im März 1933 übernahmen die
Nationalsozialisten die Regierung. 1945 wurde B. in das amerikanisch besetzte
Nordbaden (wie Nordwürttemberg Teil Württemberg-Badens) mit Stuttgart als
Hauptstadt und das französisch besetzte Südbaden (B.) mit Freiburg als
Hauptstadt geteilt, 1951/1952 ging es im neuen Baden-Württemberg auf.
L.: Wolff 163; Winkelmann-Holzapfel 141; Riedenauer 128; Die Territorien des
Reichs 5, 124; Beschreibung des Oberamtes Besigheim, hg. v. kgl. stat.-top.
Bureau, 1853, Neudruck 1962; Heyck, E., Geschichte der Herzöge von Zähringen,
1891; Regesten der Markgrafen von Baden und Hachberg, bearb. v. Fester,
R./Witte, H., 1892ff.; Fester, R., Markgraf Bernhard I. und die Anfänge des
badischen Territorialstaates, 1896; Krieger, A., Topographisches Wörterbuch des
Großherzogtums Baden, 1903-1905; Curtaz, L., Die Autonomie der
standesherrlichen Familien Badens in ihrer geschichtlichen Entwicklung und nach
geltendem Recht, Diss. jur. Heidelberg 1908; Gothein, E., Die badischen
Markgrafschaften im 16. Jahrhundert, 1910; Krieger, A., Badische Geschichte,
1921; Lautenschlager, F./Schulz, W., Bibliographie der badischen Geschichte,
Bd. 1ff. 1929ff.; Gärtner, K., Heimatatlas der Südwestmark Baden, 1937; Hölzle,
E., Der deutsche Südwesten am Ende des alten Reiches, 1938; Baden im 19. und
20. Jahrhundert, 1948; Haebler, R., Badische Geschichte. Die alemannischen und
pfälzisch-fränkischen Landschaften am Oberrhein in ihrer politischen,
wirtschaftlichen und kulturellen Entwicklung, 1951, Neudruck 1987; Arndt, E.,
Vom markgräflichen Patrimonialstaat zum großherzoglichen Verfassungsstaat
Baden, ZGO N.F. 62 (1953); Merkel, R., Studien zur Territorialgeschichte der
badischen Markgrafschaft in der Zeit vom Interregnum bis zum Tode Markgraf
Bernhards I. (1250-1431), Diss. phil. Freiburg 1953; Sütterlin, B., Geschichte
Badens, 1967, 2. A. 1968; Jänichen, H./Schröder, K., 150 Jahre amtliche Landesbeschreibung
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(1974); Straub, A., Das badische Oberland im 18. Jahrhundert, 1977; Stiefel,
K., Baden 1648-1952, Bd. 1, 2 1978; Wunder, G., Zur Geschichte der älteren
Markgrafen von Baden, Württembergisch-Franken 1978, 13ff.; Schwarzmaier, H.,
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Restauration 1849-1851, hg. v. Real, W., 1983; Das Land Baden-Württemberg.
Amtliche Beschreibung nach Kreisen und Gemeinden, hg. v. der staatlichen
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Großherzogtum Baden und die deutsche Zolleinigung 1819-1835/36, 1984; Sauer,
P., Napoleons Adler über Württemberg, Baden und Hohenzollern, 1987; Wunder, G.,
Die ältesten Markgrafen von Baden, ZGO 135 (1987); Schwarzmaier, H., Von der
Fürsten Tailung. Die Entstehung der Unteilbarkeit fürstlicher Territorien und
die badischen Teilungen des 15. und 16. Jahrhunderts, Bll. f. dt. LG. 126
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Komm. f. geschichtliche Landeskunde in Baden-Württemberg, Bd. 1ff. 1990ff.;
Hug, W., Geschichte Badens, 1992; Schmid, K., Baden-Baden und die Anfänge der
Markgrafen von Baden, ZGO 140 (1992), 1; Eibach, J., Der Staat vor Ort, 1994;
Furtwängler, M., Die Standesherren in Baden, 1996; Repertorium der
Policeyordnungen der frühen Neuzeit, hg. v. Härter, K./Stolleis, M., Bd. 3
1999; Schlinker, S., Fürstenamt und Rezeption, 1999, 208; Schnabel, T.
Geschichte von Baden und Württemberg 1900-1952, 2001; … so geht hervor’ ein
neue Zeit, hg. v. Kohnle, A. u. a, 2003; Andermann, K., Die Markgrafen von
Baden und der Adel im südlichen Ufgau und in der nördlichen Ortenau, ZGO 151
(2003), 93; Höfe und Residenzen im spätmittelalterlichen Reich, hg. v.
Paravicini, W. u. a., 2003, 1, 1, 37, 748; Engehausen, F., Kleine Geschichte
des Großherzogtums Baden 1806-1918, 2005; Schwarzmaier, H., Baden, 2005;
Escher, M. u. a., Die urbanen Zentren, 2005, 1, 500, 2, 41; Kohnle, A., Kleine
Geschichte der Markgrafschaft Baden, 2006; Die Protokolle der Regierung von
Baden, Bd. 1 bearb. v. Hochstuhl, K., 2006; 1806 – Souveränität für Baden und
Württemberg. Beginn der Modernisierung?, hg. v. Schindling, A. u. a., 2007;
Weber-Krebs, F., Die Markgrafen von Baden im Herzogtum Luxemburg (1487-1797),
2007; Laufs, A., Das Eigentum an badischen Kulturgütern aus der Zeit der
Monarchie, 2008; Weber, R., Kleine Geschichte der Länder Baden und Württemberg
1918-1945, 2008.
Baldesheim (Reichsritter). Um 1550 zählten die B.
zum Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken.
L.: Stetten 32.
Baltzhofen (Reichsritter). Bis 1550 zählten die B.
zum Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken.
L.: Stetten 32; Riedenauer 122; Neumaier 73.
Bamberg (Domkapitel).. Um 1800 zählte das
Domkapitel zu Bamberg zu den Kantonen Gebirg und Steigerwald des Ritterkreises Franken.
L.: Riedenauer 128.
Bamberg (Dompropstei). Um 1800 zählte die
Dompropstei zu Bamberg zum Kanton Gebirg des Ritterkreises
Franken.
L.: Riedenauer 128.
Bamberg (Hochstift, Residenz). Das schon in der
Hallstattzeit und wieder seit dem 8. Jahrhundert besiedelte B., in dem 741/742
eine Missionskirche gegründet wurde, wird seit Beginn des 10. Jahrhunderts als Castrum
Bavenberg, Babenberg - auf dem Domberg - benannt (902 castrum Babenberh). Es
war in karolingischer Zeit und nach dem Untergang der nach ihm benannten, im
Volkfeld begüterten Babenberger 906 Königsgut, kam von Kaiser Otto II. 973 an
Herzog Heinrich den Zänker von Bayern, von dessen Sohn Heinrich II. und seiner
Gemahlin Kunigunde, die es als Morgengabe erhalten hatte, 1007 an die in B.
seit 1002 errichtete Kirche, die 1007 zur Bischofskirche der Slawenmission
erhoben wurde. Das neue, bald dem Papst unmittelbar unterstellte Bistum wurde
kaiserliches Stift und erhielt vor allem Würzburger und Eichstätter Gebiete
(Fürth, Hersbruck, Erlangen, Vilseck, Forchheim [1062], Höchstadt [1157],
Reichenhall). Die Zahl der Pfarreien vermehrte sich von etwa 30 bei der
Gründung im Laufe des Mittelalters auf mehr als 200, doch blieb das Bistum,
eingeengt von Würzburg (Banz, Ebrach), Eichstätt (Nürnberg) und Regensburg
(Egerland), insgesamt klein. Die Grundlage des Hochstifts bildeten reiche Gaben
König Heinrichs II. im Volkfeldgau und Radenzgau (u. a. Theres aus dem 906 von
den älteren Babenbergern an das Reich gelangten Gut), in Bayern und (vor allem
zur Sicherung von Alpenübergängen in) Kärnten, sowie auch der Steiermark,
Oberösterreich und Tirol (Villach mit Tarvis und Pontafel, Wolfsberg und
Bleiberg, Sankt Veit an der Glan, Rottenmann, Gleink, Kirchdorf, Schlierbach,
Spital am Pyhrn, Windischgarsten, Attersee, Frankenburg, Kammer, Kogl, Sankt
Georgen im Attergau, Friedburg, Mattighofen, Weilbach, Ebbs, Kitzbühel, Gais,
Neuhaus, Sankt Georgen in Taufers sowie Wiesing, Antiesenhofen, Aschach,
Wiesenberg, Erding, Wien - unter - St. Veit, Hainburg, Attegau – Hausruck,
Geboldskirchen, Allhaming, Haag, Sankt Georg am Ybbsfeld, Sankt Martin im
Lungau, Kuenburg, Wasserleonburg, Villach – Kanaltal, Feldkirchen, Lavanttal,
Griffen, Mahrenberg., die danach noch abgerundet werden konnten) und später
auch im Westen des Reiches. Trotz etwa der Verluste von Gütern im Nordgau
(Hersbruck, Velden, Auerbach) gelang es den Bischöfen, begünstigt durch das
Aussterben der Grafen von Schweinfurt, der Grafen von Abenberg, der die Vogtei
innehabenden Grafen von Andechs (1248 Lichtenfels) und der Herren von
Schlüsselberg bis zum Ende des 14. Jahrhunderts durch Erbschaft und Kauf ihre
weltliche Herrschaft auf etwa die Hälfte des Bistums auszudehnen, wobei sie
sich auch auf mehrere Grafschaften und seit 1248 auf das kaiserliche
Landgericht B. stützen konnten. 1435 setzten sich die Bischöfe im Kampf um die
Stadt B. gegen die Bürger durch. 1507 entstand die Bamberger
Halsgerichtsordnung, die zum Vorbild für die Constitutio Criminalis Carolina
von 1532 wurde. In der Reformation verlor das Bistum zwei Drittel aller
Pfarreien, wurde aber teilweise rekatholisiert. 1631 wurde es durch Gustav
Adolf von Schweden erobert und dem Herzogtum Franken zugeteilt, 1648 aber
wiederhergestellt. 1647 erhielt es eine Hochschule, die 1735/1772
Volluniversität wurde (bis 1803). 1759 kamen die Kärntner Güter durch Kauf an
Österreich. Am 9. 11. 1769 erlässt der Bischof ein Landrecht (nur Teil 1 Civil-
oder sogenannte bürgerliche Sachen betreffend). Um 1800 war B. Mitglied der
Kantone Gebirg, Steigerwald und Baunach des Ritterkreises
Franken. 1803 fiel das Fürstbistum mit etwa 65 Quadratmeilen bzw. 3580
Quadratkilometern Fläche, 220000 Einwohnern und 1,5 Millionen Gulden Einkünften
an Bayern. 1817 wurde eine neue Kirchenprovinz B. mit den Bistümern Würzburg,
Eichstätt und Speyer als Suffraganen geschaffen.
L.: Wolff 97; Zeumer 552 II a 6; Riedenauer 128; Die Territorien des Reichs 4,
146; Zöpfl, H., Das alte Bamberger Recht, 1839; Looshorn, J., Die Geschichte
des Bistums Bamberg Bd. 1ff. 1886ff., Neudruck 1967; Knochenhauer, T./Chroust,
A., Chroniken der Stadt Bamberg, 1907ff.; Wretschko, A. v., Skizzen zur
bambergischen Zentralverwaltung in Kärnten, FS Zeumer 1909; Guttenberg, E.,
Frhr. v., Die Territorienbildung am Obermain, 1927, Neudruck 1966; Guttenberg,
E. Frhr. v., Die Regesten der Bischöfe von Bamberg, 1932ff.; Hofmann, M., Die
Außenbehörden des Hochstifts Bamberg und der Markgrafschaft Bayreuth, Jb. für
fränk. Landesforschung 3, 4 (1937, 1938); Neukamm, W., Territorium und Staat
der Bischöfe von Bamberg, 84. Bericht d. Hist. Ver. Bamberg (1949);
Heinhold-Fichtner, K., Die Bamberger Oberämter Kronach und Teuschnitz, 1951, Schr.
des Inst. für fränk. Landesforschung, Hist. Reihe Bd. 3; Mayer, T., Die Anfänge
des Bistums Bamberg, FS Stengel, E., 1952; Kist, J., Fürst- und Erzbistum
Bamberg, 3. A. 1962; Henberg, E. Frhr. v./Wendehorst, A., Das Bistum Bamberg,
Bd. 1ff. Germania Sacra II, 1, 1, Neudruck 1963; Schimmelpfennig, B., Bamberg
im Mittelalter, 1964; Guttenberg, E. Frhr. v./Wendehorst, A., Das Bistum
Bamberg 2, Germania Sacra II, 1, 2, 1966; Ragger, M., Die Organisation der
bambergischen Verwaltung in Kärnten, Diss. phil. Wien 1969 (masch.schr.);
Weiss, H., Bamberg, 1974, (in) Historischer Atlas von Bayern, Teil Franken
Reihe I, 21; Berbig, H., Das kaiserliche Hochstift Bamberg und das Heilige
Römische Reich vom westfälischen Frieden bis zur Säkularisation, Bd 1f. 1976; Caspary,
H., Staat, Finanzen, Wirtschaft und Heerwesen im Hochstift Bamberg (1672-1693),
1976; Schwarz, K./Geldner, F., Bamberg, LexMA 1 1980, 1394ff.; Bibliographie
zur Geschichte von Stadt und Hochstift Bamberg 1945-1975, hg. v. Grimm, C., Bd.
1ff. 1985; Nöth, S., Urbare und Wirtschaftsordnungen des Domstifts Bamberg, T.
2 Die Grundherrschaft des Domstifts Bamberg im späteren Mittelalter, 1986;
Rössler, W., Landkreis Bamberg, 1988; Zimmermann, G., Das Hochstift Bamberg und
seine Anrainer. Grundzüge der Territorialstruktur im westlichen Oberfranken,
(in) Weltbild und Kartographie im Hochstift Bamberg, 1988; Das Bistum Bamberg
in Geschichte und Gegenwart, 1992; Urban, J., Pfarreien, Klöster und Stifte,
1994; Register zu Johann Looshorns Geschichte des Bistums Bamberg, 1998; Höfe
und Residenzen im spätmittelalterlichen Reich, hg. v. Paravicini, W., 2003, 1,
498, 1, 2, 31; Kropf, E., Spurensuche. Bamberger Rechte und Einflüsse in
Österreich, Italien, Slowenien und der Schweiz, 2004; Pflefka, S., Das Bistum
Bamberg, Franken und das Reich in der Stauferzeit, 2005; Das Bistum Bamberg um
1007, hg. v. Urban, J., 2006; Missionierung und Christianisierung im Regnitz-
und Obermaingebiet, hg. v. Bergmann, R. u. a., 2007; Bradford Smith, W.,
Reformation and the German Territorial State Upper Franconia 1300-1630, 2008.
Bamberg, Sankt Klara (Kloster). Um 1800 zählte
das Kloster Sankt Klara in Bamberg zum Kanton Gebirg des Ritterkreises Franken.
L.: Riedenauer 128; Tkocz, E., Das Bamberger Klarissenkloster im Mittelalter,
2008.
Bamberg, Sankt Michael bzw. Michaelsberg
(Kloster). Um 1800 zählte das Kloster Sankt Michael in Bamberg. zu den Kantonen
Steigerwald. Altmühl und Baunach des Ritterkreises
Franken.
L.: Riedenauer 128.
Bamberg, Sankt Stephan (Kloster). Um 1800 zählte
das Kloster Sankt Stephan zu Bamberg zu den Kantonen Gebirg, Steigerwald und
Baunach des Ritterkreises Franken.
L.: Riedenauer 128.
Banz (Kloster). Um 1800 zählte das Kloster
Banz zu den Kantonen Gebirg und Baunach des Ritterkreises
Franken.
L.: Riedenauer 128; Wendehorst, A., Die Benediktinerabtei St. Petrus und St.
Dionysius in Banz, 2009.
Bastheim (Reichsritter). Seit 1185 erscheint das
Geschlecht der B. bei Mellrichstadt. Sie trugen das Schloss als Lehen des
Hochstifts Würzburg. Vom 16. bis zum ausgehenden 18. Jahrhundert gehörte die
Familie der B. mit B. zum Kanton Rhön-Werra des Ritterkreises
Franken. Außerdem war sie anscheinend von etwa 1600 bis etwa 1750 im
Kanton Steigerwald immatrikuliert.
L.: Stieber; Roth von Schreckenstein 2, 593; Seyler 350; Riedenauer 122;
Winkelmann-Holzapfel 141; Bechtolsheim 14; Rahrbach 10.
Bauer von Eiseneck, Baur von Eiseneck
(Reichsritter). Im 17. Jahrhundert zählten die B. zu den Kantonen Odenwald (,
Gebirg?) und Baunach des Ritterkreises Franken.
L.: Riedenauer 122.
Bauer von Heppenstein (Reichsritter). Um 1806
zählten die B. zum Kanton Gebirg des Ritterkreises
Franken.
L.: Riedenauer 122.
Baunach (Kanton, Ritterkanton). Der Kanton B.
war eine Untergliederung des Ritterkreises Franken
der Reichsritterschaft mit Sitz in Nürnberg. Der Kanton war um 1800 selbst
Mitglied der Kantone Steigerwald und B. des Ritterkreises
Franken. Das Archiv ist anscheinend spurlos verrschwunden.
L.: Wolff 513; Riedenauer 116, 122ff.¸ Sörgel, P., Der Ritterkanton an der
Baunach in den Hassbergen, 1982.
Bayreuth, Brandenburg-Bayreuth (Fürstentum,
Markgrafschaft, Residenz). B. wird erstmals 1194 urkundlich erwähnt
(Baierrute). Es ist eine Gründung der Grafen bzw. Herzöge von Andechs(-Dießen),
die 1057 nach dem Aussterben; der Markgrafen von Schweinfurt am Obermain die
Herrschaft antraten. 1248 wurde es von den Grafen von Andechs an die Burggrafen
von Nürnberg aus dem Hause Hohenzollern vererbt. Bei der Teilung im Hause
Hohenzollern von 1398 gehörte es zu dem Gebiet ”ob dem Gebirg” mit dem Vorort
Kulmbach (Plassenburg). Von 1486 bis 1495 war es verselbständigt, kam dann aber
bis 1515 wieder zu Ansbach, wohin es auch 1557 wieder fiel. Seit 1521 wurde die
Reformation eingeführt. 1542 wurde die Kanzlei von Kulmbach nach Bayreuth
verlegt. 1603 trat in B. wie auch in Ansbach beim Aussterben der älteren Linie
der fränkischen Hohenzollern ein märkischer Hohenzollern die vertragliche
Erbfolge an. 1603/1662 wurde B. nach dem Aussterben der älteren fränkischen
(Ansbacher) Linie, an die es 1557 gelangt war, unter dem märkischen
Hohenzollern Christian anstelle Kulmbachs Residenz des entsprechenden
Fürstentums (Brandenburg-Kulmbach-Bayreuth), das auf Grund des
hohenzollerischen Erwerbs der Markgrafschaft Brandenburg den Titel Markgrafschaft
führte. 1743 wurde die Universität Erlangen gegründet. Seit 1769 wurde die
Markgrafschaft B. nach dem Aussterben der Bayreuther Linie in Personalunion mit
der Markgrafschaft Ansbach regiert, 1791 mit 72 Quadratmeilen und 186000/250000
Einwohnern an Preußen verkauft. B. teilte sich in das Oberland und das
Unterland. Das Oberland umfasste die Amtshauptmannschaften Bayreuth, Kulmbach
und Wunsiedel, die Oberämter Schauenstein, Helmbrechts, Lichtenberg, Thierbach,
Lauenstein, Münchberg, Stockenroth, Gefrees, Berneck, Goldkronach, Stein,
Creußen, Pegnitz, Schnabelwaid, Osternohe und Neustadt am Kulm und die
Landeshauptmannschaft Hof. Das Unterland enthielt die Amtshauptmannschaft
Erlangen, die Landeshauptmannschaft Neustadt an der Aisch und die Oberämter
Baiersdorf, Hoheneck, Ipsheim und Neuhof. Um 1800 war B. Mitglied der Kantone
Altmühl, Steigerwald und Gebirg des Ritterkreises
Franken. 1806 wurde die Markgrafschaft von Frankreich besetzt. 1807 kam
B. im Tilsiter Frieden an Frankreich, 1810 an Bayern.
L.: Wolff 102; Zeumer 553 II b 15; Wallner 691 FränkRK 2; Großer Historischer
Weltatlas III 22 (1648) E4; Riedenauer 128; Die Territorien des Reichs 1, 10;
Meyer, G., Geschichte der Burggrafschaft Nürnberg und der späteren
Markgrafschaften Ansbach und Bayreuth, 1908; Guttenberg, E., Frh. v., Die
Territorienbildung am Obermain, 1927, Neudruck 1966; Schwammberger, A., Die
Erwerbspolitik der Burggrafen von Nürnberg in Franken, 1930; Hofmann, M., Die
Außenbehörden des Hochstifts Bamberg und der Markgrafschaft Bayreuth, Jb. für
fränk. Landesforschung 3, 4 (1937, 1938); Guttenberg, E. Frh. v., Kulmbach,
(in) Historisches Ortsnamenbuch von Bayern, hg. v. der Kommission für bay. LG.
1952ff.; Dietrich, K., Territoriale Entwicklung, Verfassung und Gerichtswesen im
Gebiet um Bayreuth bis 1603, 1958, Schr. d. Inst. für fränk. Landesforschung,
Hist. Reihe Bd. 7; Gebeßler, A., Stadt und Landkreis Bayreuth, 1959; Endres,
R., Ansbach-Bayreuth, (in) Handbuch der bayerischen Geschichte, hg. v.
Spindler, M., Bd. 3, 1 3. A. 1997; Vollet, H., Abriss der Kartographie des
Fürstentums Kulmbach-Bayreuth, 1978, Die Plassenburg 38; Wendehorst, A.,
Bayreuth, LexMA 1 1980, 1719; Wiedemann, W., Bayreuth im ausgehenden
Mittelalter. Untersuchungen zur politischen Struktur und Sozialgeschichte einer
landesherrlichen Stadt, 1989; Endres, R., Auf- und Ausbau des Bayreuther
Territoriums, Archiv f. Gesch. v. Oberfranken 74 (1994) 55; Bayreuth, hg. v.
Endres, R., 1995; Pöhlmann, T., Zur mittelalterlichen Territorialstruktur des
Amtes Bayreuth, Archiv f. Gesch. v. Oberfranken 76 (1996), 85; Bayreuth, bearb.
v. Winkler, R., 1999 Höfe und Residenzen im spätmittelalterlichen Reich, hg. v.
Paravicini, W., 2003, 1, 2, 42.
Beck (Reichsritter). Von etwa 1650 bis etwa
1750 zählten die von dem B. zum Kanton Baunach des Ritterkreises
Franken.
L.: Riedenauer 122.
Behaim, Behem (Reichsritter). Im 18.
Jahrhundert zählten die B. zum Kanton Rhön-Werra des Ritterkreises
Franken. S. Estenfeld genannt B.
L.: Seyler 351; Riedenauer 122.
Behaim von Schwarzbach (Reichsritter). Um 1806
zählten die B. zum Kanton Gebirg des Ritterkreises
Franken.
L.: Riedenauer 122.
Behr (Reichsritter). Im ausgehenden 18.
Jahrhundert zählten die B. zum Kanton Odenwald des Ritterkreises
Franken.
L.: Riedenauer 122.
Berga (Reichsritter). Die B. zählten im 18.
Jahrhundert mit Zwernberg (Zwerenberg) zum Kanton Altmühl des Ritterkreises Franken.
L.: Hölzle, Beiwort 55; Riedenauer 122.
Bering (Reichsritter). In der zweiten Hälfte
des 16. Jahrhunderts zählten die B. zum Kanton Gebirg des Ritterkreises Franken und zur vogtländischen
Ritterschaft (Vogtland).
L.: Riedenauer 122.
Berlepsch (Reichsritter). 1369 erbauten die von
ihrer Stammburg Barlissen vertriebenen B. die Burg B. nördlich der Werra und
trugen sie den Landgrafen von Hessen, deren Erbkämmerer sie wurden, zu Lehen
auf. 1399 kam die Burg an Hessen, 1461 aber gegen Burg Sensenstein wieder an
die B. Bis etwa 1760 gehörte die Familie zum Kanton Rhön-Werra des Ritterkreises Franken.
L.: Stieber; Seyler 351; Riedenauer 122; Rahrbach 15.
Berlichingen (Herren, Freiherren, Reichsritter). Den
1212 erstmals sicher nachweisbaren Herren von B. und dem 1176 gegründeten
Kloster Schöntal gehörte der halbe Ort B., bei dem um 800 das Kloster Lorsch
begütert war. Sie spalteten sich in zahlreiche Linien auf (u. a.
Berlichingen-Rossach) und sind vor allem Lehensmannen der Bischöfe von
Würzburg. Ihr bekanntester Vertreter ist Götz von B. (1480-1562), der Ritter
mit der eisernen Hand. Bis zum Ende des Reiches gehörten die B. mit fünf Zwölftel
von Baum-Erlenbach, halb B. (zur Hälfte Deutscher Orden), Teilen von
Hengstfeld, Hettigenbeuren (Hettingbeuren), Jagsthausen mit Olnhausen, Rossach
und Unterkessach, Korb mit Hagenbach, Merchingen mit Hüngheim, Möglingen,
Neunstetten, Dippach bzw. Diebach (Diesbach) und Gülthof Illesheim, Teilen von
Walkershofen und halb Bieringen zum Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken. Von 1569 bis 1617 mit Filseck und später mit
dem 1617 erworbenen Rechenberg zählten die B. zum Kanton Kocher des
Ritterkreises Schwaben und waren darüber hinaus vor und nach 1700 auch im
Kanton Rhön-Werra sowie im Kanton Baunach des Ritterkreises
Franken immatrikuliert. Ihre Güter im Kanton Odenwald fielen 1808 an
Bayern, Hettigenbeuren (Hettingbeuren), Neunstetten und Hüngheim an Baden und
damit 1951/1952 an Baden-Württemberg.
L.: Genealogischer Kalender 1753, 537; Stieber; Seyler 351; Roth von
Schreckenstein 2, 593; Hölzle, Beiwort 55, 61; Pfeiffer 210;
Winkelmann-Holzapfel 142; Riedenauer 122; Stetten 23, 32, 35, 184, 186; Schulz
258; Rahrbach 17; Neumaier 72ff.: Archiv der Freiherren von Berlichingen
Jagsthausen, hg. v. Kraus, D., 1999; Archiv der Freiherren von Berlingen zu
Jagsthausen.Akten und Amtsbücher (1244-)1462-1985, hg. v. Fieg, O., 2012
Berlichingen-Rossach (Reichsritter). Im 18. Jahrhundert
zählten die B. mit Illesheim, das 1808 an Bayern fiel, zum Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken. Die seit 1815 gräfliche Linie
erlosch 1924.
L.: Stetten 183.
Berlin von Waldershub (Reichsritter). Im frühen
17. Jahrhundert waren die B. im Kanton Altmühl des Ritterkreises
Franken immatrikuliert.
L.: Riedenauer 122.
Bernegger (Reichsritter), Berneker. Von etwa 1730
(Kauf von Vestenbergsgreuth) bis vor 1768 (Verkauf an die Holzschuher von
Aspach und Harrlach) zählten die B. zum Kanton Steigerwald des Ritterkreises Franken. S. Bayern.
L.: Bechtolsheim 14 u. Anm. 760; Riedenauer 122.
Bernheim (Reichsritter). Im frühen 16.
Jahrhundert zählten die B. zum Kanton Odenwald des Ritterkreises
Franken. Bis etwa 1650 waren sie wegen Steinsdorf (Steindorf) im Kanton
Steigerwald immatrikuliert. Außerdem gehörten sie wahrscheinlich dem Kanton
Altmühl an.
L.: Biedermann, Altmühl; Stieber; Roth von Schreckenstein 2, 593; Bechtolsheim
2, 13, 18; Stetten 32; Riedenauer 122.
Bernhold von Eschau (Reichsritter). Im 17.
Jahrhundert waren die Bernhold. (B.) Mitglieder des Kantons Odenwald des Ritterkreises Franken. Im 18. Jahrhundert zählten die
B. zum Ritterkreis Rhein. 1773 gehörten die bereits im Stichjahr 1680
angesessenen und mit ihren Gütern bei der Ritterschaft immatrikulierten B. zum
Ritterkreis Unterelsass. Sie erloschen in männlicher Linie 1775, in weiblicher
Linie 1816.
L.: Roth von Schreckenstein 2, 594; Riedenauer 122; Neumaier 75.
Bernlohe (Reichsritter). In der zweiten Hälfte
des 16. Jahrhunderts zählten die B. zum Kanton Gebirg des Ritterkreises Franken und zur vogtländischen
Ritterschaft (Vogtland).
L.: Riedenauer 122.
Bernstein (Reichsritter). Von etwa 1650 bis etwa
1700 zählten die B. zum Kanton Rhön-Werra des Ritterkreises
Franken.
L.: Stieber; Seyler 351; Riedenauer 122.
Bertram (Reichsritter). Von etwa 1650 bis etwa
1720 zählten die B. zum Kanton Odenwald des Ritterkreises
Franken.
L.: Riedenauer 122.
Bertremoville (Reichsritter). Im frühen 18.
Jahrhundert zählten die B. zum Kanton Odenwald des Ritterkreises
Franken.
L.: Riedenauer 122.
Betringen (Reichsritter). Im frühen 17.
Jahrhundert zählten die B. zum Kanton Odenwald des Ritterkreises
Franken.
L.: Riedenauer 122.
Bettendorf, Bettendorff (Freiherren, Reichsritter).
Ab etwa 1650 zählten die Freiherren von B. mit dem 1702 erworbenen Gissigheim,
dem 1694 erworbenen Obereubigheim und Untereubigheim zum Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken. Mit Falkenstein und
Niederhofheim waren sie Mitglied des Kantons Mittelrheinstrom des Ritterkreises
Rhein. 1773 zählten die bereits im Stichjahr 1680 angesessenen und mit ihren
Gütern bei der Ritterschaft immatrikulierten, männlicherseits 1942 erloschenen
B. zum Ritterkreis Unterelsass (Elsass). Gissigheim fiel 1808 an Baden und
damit 1951/1952 an Baden-Württemberg.
L.: Genealogischer Kalender 1753, 547; Stieber; Roth von Schreckenstein 2, 593;
Hölzle, Beiwort 55; Winkelmann-Holzapfel 142; Stetten 35, 186; Riedenauer 122;
Rahrbach 19; Neumaier 39, 55, 162.
Bettenhausen (Reichsritter). Im frühen 16.
Jahrhundert zählten die B. zum Kanton Rhön-Werra des Ritterkreises
Franken.
L.: Riedenauer 122.
Beulwitz, Beulbitz (Reichsritter). Im 16.
Jahrhundert gehörten die B. zum Kanton Gebirg des Ritterkreises
Franken und zur vogtländischen Ritterschaft (Vogtland).
L.: Stieber; Pfeiffer 208, 209; Riedenauer 122.
Biberern, Biberen, Bieberehren (Reichsritter). Im
frühen 16. Jahrhundert zählten die B. zum Kanton Steigerwald und zum Kanton
Baunach des Ritterkreises Franken.
L.: Stieber; Stetten 32; Riedenauer 122; Rahrbach 26.
.Bibra (Freiherren, reichsritterschaftliche
Herrschaft). Aus der Ministerialität des Klosters Hersfeld erwuchs das nach B.
südlich von Meiningen benannte Adelsgeschlecht der B. Es nahm eine bedeutsame
Stellung zwischen den Grafen von Henneberg und dem Hochstift Würzburg, das 1343
die teilweise Lehnshoheit über das Schloss B. gewann, ein. Vom 16. bis zum 18.
Jahrhundert zählten die Freiherren von B. mit Gleimershausen, Irmelshausen und
Aubstadt bzw. Aubstatt (Austatt) zum Kanton Rhön-Werra des Ritterkreises Franken. Mit Schwebheim und Adelsdorf
waren sie im Kanton Steigerwald (ab etwa 1610) immatrikuliert, außerdem in den
Kantonen Gebirg (um 1750), Altmühl und Baunach. 1803 kam B. zu Bayern, 1806 zum
Großherzogtum Würzburg und 1808 zu Sachsen-Meiningen. S. Thüringen.
L.: Genealogischer Kalender 1753, 539, 540, 541; Stieber; Wolff 513; Roth von
Schreckenstein 2, 593; Seyler 351-353; Bibra, W. v., Geschichte des Hauses
Bibra, Bd. 1ff. 1879ff.; Winkelmann-Holzapfel 142; Pfeiffer 198, 212;
Bechtolsheim 12, 17, 63; Riedenauer 122; Rahrbach 20.
Bibrach (Reichsritter). Im frühen 16.
Jahrhundert zählten die B. zum Kanton Gebirg des Ritterkreises
Franken. S. Schenk von Bibert?
L.: Riedenauer 122.
Bicken (Reichsritter). Nach dem 1218 erstmals
erwähnten B. im Aartal östlich von Herborn nannten sich Edelherren von B. 1352
wurde Burg B. zerstört. Die Edelherren zogen sich nach Wolkersdorf in Hessen
zurück. 1664 wurde die Familie reichsunmittelbar. Im 18. Jahrhundert zählten
die B. zum Ritterkreis Rhein. Außerdem waren sie um 1700 im Kanton Odenwald des
Ritterkreises Franken immatrikuliert.
L.: Stieber; Roth von Schreckenstein 2, 594; Riedenauer 122; Neumaier 162.
Bickenbach (Reichsritter). Im frühen 16.
Jahrhundert zählten die B. zum Kanton Steigerwald des Ritterkreises
Franken.
L.: Riedenauer 122.
Bildhausen (Kloster). Um 1790 zählte das um 1158
unter kaiserlicher Anerkennung von Heinrich von Stahleck, Pfalzgraf bei Rhein,
gegründete Kloster B. in Unterfranken wegen Teilen von Poppenlauer und Unsleben
zum Kanton Rhön-Werra des Ritterkreises Franken,
außerdem auch zum Kanton Baunach.
L.: Wolff 101; Winkelmann-Holzapfel 142; Riedenauer 128.
Birkenfels, Birckenfels (Reichsritter). Im frühen
16. Jahrhundert zählten die B. zum Kanton Altmühl des Ritterkreises
Franken. S. a. Zollner von B.
L.: Biedermann, Altmühl; Riedenauer 122.
Birkig (Reichsritter). Im 16. und 17. Jahrhundert
zählten die B. zum Kanton Baunach des Ritterkreises
Franken.
L.: Riedenauer 122.
Bodenlaube (Reichsritter). Im frühen 16.
Jahrhundert zählten die B. zum Kanton Rhön-Werra des Ritterkreises
Franken.
L.: Riedenauer 122.
Bödigheim, Bödikeim, Bödigkheim (Reichsritter). B.
bei Buchen erscheint um 1100 in den Händen des Klosters Amorbach. Dieses gab
1286 an Wiprecht Rüdt ein Felsplateau zur Errichtung einer Burg ab. Um 1550
zählten die B. zum Kanton Odenwald des Ritterkreises
Franken. 1806 kam B. an Baden und damit 1951/1952 an Baden-Württemberg.
S. Vorburger zu B., Rüdt von Collenberg.
L.: Stetten 32; Riedenauer 122; Ulrichs 209; Neumaier 75.
Bohn (Reichsritter). Im späten 17.
Jahrhundert zählten die B. zum Kanton Odenwald des Ritterkreises
Franken.
L.: Riedenauer 122.
Borié (Freiherren, Reichsritter). Im 18.
Jahrhundert waren die Freiherren von B. mit Dürrnhof samt Neuhaus Mitglied des
Kantons Rhön-Werra des Ritterkreises Franken.
L.: Seyler 354; Winkelmann-Holzapfel 143; Riedenauer 122.
Bose (Reichsritter). Im 18. Jahrhundert
zählten die B. mit einem 1780 an Werneck und Gemmingen verkauften Anteil an dem
Rittergut Neubronn zum Kanton Kocher des Ritterkreises Schwaben. Außerdem waren
sie um 1700 im Kanton Rhön-Werra des Ritterkreises Franken
immatrikuliert.
L.: Stieber; Kollmer 375; Riedenauer 122.
Botzheim (Reichsritter). Im 18. Jahrhundert
zählten die B. zum Kanton Oberrheinstrom des Ritterkreises Rhein, zum Kanton
Odenwald des Ritterkreises Franken und zum Ort
(Kanton) Ortenau des Kantons Neckar bzw. Neckar-Schwarzwald-Ortenau des
Ritterkreises Schwaben (1802 Friedrich Ludwig B., Friedrich Wilhelm Karl B.).
L.: Genealogischer Kalender 1753, 544; Roth von Schreckenstein 2, 594;
Riedenauer 122.
Boyneburg, Boineburg (Freiherren, Reichsritter).
Im 17. und 18. Jahrhundert waren die Freiherren von B. u. a. mit einem Teil von
Stadtlengsfeld, Gehaus und Weilar (insgesamt 13 Dörfern) Mitglied des Kantons
Rhön-Werra des Ritterkreises Franken. Außerdem
zählten sie zum Ritterkreis Rhein sowie vielleicht zum Kanton Baunach des Ritterkreises Franken.
L.: Stieber; Roth von Schreckenstein 2, 594; Seyler 354-356;
Winkelmann-Holzapfel 143; Riedenauer 122; Strickhausen, G., Die Boyneburg bei
Eschwege, 1993; Rahrbach 28.
Boyneburg, Boineburg, Bomeneburg (Herren, Grafen,
Herrschaft). Vielleicht schon der Sohn Siegfried (1082) Ottos von Northeim,
jedenfalls Ottos Enkel Siegfried III. nannte sich 1123 nach der die
Werralandschaft beherrschenden Burg B. (Boumeneburc) bei Eschwege. Nach seinem
Tod (1144) fiel die Burg an die Grafen von Winzenburg bzw. das Reich und wurde
nach einem Ausbau durch den Abt von Fulda durch Ministeriale verwaltet. 1292
übertrug König Adolf die B. und die Stadt Eschwege Landgraf Heinrich von Hessen
als Reichslehen. Die Reichsministerialen von B. und die von B.-Honstein, die
sich inzwischen eine eigene Herrschaft um die Burg aufgebaut hatten, trugen
ihre Burgsitze bereits um 1370 von Hessen zu Lehen und nahmen „das Schloss“
1460 als gemeinsames Lehen von Hessen. Zum Gericht B. gehörten am Ende
des 16. Jahrhunderts die 16 Dörfer Bischhausen, Datterode, Grandenborn,
Hoheneiche, Jestädt, Kirchhosbach, Motzenrode, Netra, Neuerode, Oetmannshausen,
Rechtebach, Reichensachsen, Rittmannshausen, Röhrda, Thurnhosbach und
Wichmannshausen (mit rund 900 Hausgesessenen). Später kamen zum nunmehrigen Amt
Bischhausen auch die von Boyneburg--Honsteinschen Dörfer Oberdünzebach und
Niederdünzebach und Langenhain hinzu, während Datterode seit 1615 zum Amt
Eschwege gehörte. Seit 1660 stand die zum Kanton Rhön-Werra des Ritterkreises Franken zählende Herrschaft im
Kondominat Hessens und Boyneburgs. Nach dem Aussterben der Linie
Boyneburg-Hornstein zog Hessen deren Lehnsanteil ein, kaufte einen weiteren und
fand 1803 die übrigen Berechtigten ab.
L.: Wolff 254; Reimer, H., Historisches Ortslexikon für Kurhessen, 1926, 40
(Bischhausen); Genealogisches Handbuch des Adels, Bd. 18 Gräfliche Häuser A3,
1958; Eckhardt, K., Eschwege als Brennpunkt, 1964, 151ff.; Lange, K., Der
Herrschaftsbereich der Grafen von Northeim 950-1144, 1969; Schoppmeyer, H.,
Bomeneburg, LexMA 2 1983, 390; Heinemeyer, K., Boyneburg, Die deutschen
Königspfalzen 1, 1983 24ff.; Demandt, K. Regesten der Landgrafen von Hessen,
Bd. 2, 1990, Nr. 162 Ziffer 2, 4, 5;Strickhausen, G., Die Boyneburg bei
Eschwege, 1993; Eckhardt, W., Hess, Jb. Landesgeschichte 51 (2001), 75ff.;
Diehl, T., Adelsherrschaft im Werraraum. Das Gericht Boyneburg, 2010.
Bramberg (Reichsritter). Im frühen 16.
Jahrhundert zählten die B. zum Kanton Baunach des Ritterkreises
Franken.
L.: Riedenauer 122.
Brandenstein (Freiherren, Reichsritter). Bis etwa
1650 zählten die thüringischen, nach der Stammburg B. bei Pössneck benannten B.
zum Kanton Baunach des Ritterkreises Franken.
Außerdem gehörten die B. mit dem Gut Wüstenstein in der Fränkischen Schweiz zum
Kanton Gebirg und zur vogtländischen Ritterschaft (Vogtland).
L.: Stieber; Hölzle, Beiwort 65; Riedenauer 122.
Brandis (Reichsritter). Um 1800 zählten die B.
zum Kanton Altmühl des Ritterkreises Franken.
L.: Riedenauer 122.
Brandt (Reichsritter). Zwischen 1550 und 1650
zählten die B. zum Kanton Gebirg des Ritterkreises
Franken.
L.: Riedenauer 122.
Brandt von Neidstein, Brand von Neidstein,
Brandt (Reichsritter). Im späten 18. Jahrhundert zählten die B. zum Kanton Gebirg
des Ritterkreises Franken. S. a. Prandtner
L.: Riedenauer 122.
Brasseur (Reichsritter). Um 1700 zählten die B.
zum Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken.
L.: Riedenauer 122.
Braunsbach (ritterschaftlicher Ort). B. am Kocher
wird vermutlich verhältnismäßig lange nach seiner Gründung 1255 erstmals
erwähnt. Ortsherren waren meist Lehnsleute der von Limpurg und von Hohenlohe
(1471-1549 Spieß, 1549-1637 Crailsheim). 1640 fiel es im Erbgang an die von
Burglayen (Layen), 1644 an die von Lichtenstein und 1666 an die Wolfskehl von
Reichenberg. Sie verkauften den zum Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken steuernden Ort 1673 an Franz Johann Wolfgang
von Vorburg, der ihn dem Hochstift Würzburg zu Lehen auftrug. 1737 kam B. als
Pfand an das Domkapitel Würzburg. 1802 fiel es als Entschädigung an
Hohenlohe-Jagstberg, 1806 an Württemberg und gelangte damit 1951/1952 an
Baden-Württemberg.
L.: Wolff 511.
Breidbach, Breitbach (Freiherren, Reichsritter).
Im 18. Jahrhundert zählten die Freiherren von B. mit dem vom späten 15.
Jahrhundert bis 1679 allmählich erworbenen Bürresheim am Einfluss des
Nitzbaches in das Nettetal zum Kanton Niederrheinstrom des Ritterkreises Rhein.
Um 1760 gehörten B. auch zum Kanton Baunach des Ritterkreises
Franken.
L.: Genealogischer Kalender 1753, 546; Riedenauer 122; Bornheim, W. gen.
Schilling, Zur Geschichte der von Bürresheim im Mittelalter, Niederrhein.
Annalen 158 (1956).
Breidenbach (Reichsritter). Um 1700 zählten die B.
(genannt Breidenstein) zum Kanton Baunach und im frühen 18. Jahrhundert zum
Kanton Rhön-Werra sowie vielleicht auch zum Kanton Steigerwald des Ritterkreises Franken. S. Breitenbach.
L.: Riedenauer 122.
Breitenbach (Reichsritter). Im frühen 16.
Jahrhundert zählten B. zu den Kantonen Gebirg und Baunach des Ritterkreises Franken. Von 1574 bis 1588 war Friedrich
von B. wegen eines Fünftels Beihingen Mitglied im Kanton Kocher des
Ritterkreises Schwaben. S. Breidenbach.
L.: Schulz 259; Riedenauer 122.
Brendel von Homburg (Reichsritter). Im 18.
Jahrhundert zählten die B. zum Ritterkreis Rhein, außerdem im späten 16.
Jahrhundert zum Kanton Odenwald des Ritterkreises
Franken.
L.: Stieber; Roth von Schreckenstein 2, 594; Riedenauer 122; Neumaier 67.
Brinck (Reichsritter). In der ersten Hälfte des
18. Jahrhundertes zählten die B. zum Kanton Rhön-Werra des Ritterkreises Franken.
L.: Stieber; Riedenauer 122.
Brockdorff (Reichsgrafen). Die Familie B. ist seit
1220 als holsteinisches Adelsgeschlecht nachweisbar. Eine (fränkische) Linie
wurde 1706 in den Reichsgrafenstand erhoben. Wegen Unterleiterbach
(Unterlettenbach) zählten die B. zum Kanton Gebirg des Ritterkreises
Franken. Außerdem erscheinen sie seit der zweiten Hälfte des 17.
Jahrhunderts im Kanton Baunach.
L.: Stieber; Riedenauer 122.
Brömbsen (Reichsritter). Vielleicht zählten die
B. zum Kanton Steigerwald des Ritterkreises Franken.
S. Brömser von Rüdesheim.
L.: Riedenauer 122.
Brömser von Rüdesheim (Reichsritter). Im 18.
Jahrhundert zählten die B. zum Ritterkreis Rhein. Außerdem waren sie Mitglied
des Kantons Steigerwald des Ritterkreises Franken.
S. Brömbsen.
L.: Roth von Schreckenstein 2, 594; Zimmermann 77; Bechtolsheim 14.
Bronnbach (Abtei). Um 1790 gehörte die um 1151 von
Edelfreien an der unteren Tauber gestiftete, seit 1656 vom Erzstift Mainz und
dem Hochstift Würzburg als terra nullius betrachtete Abtei B. wegen Rütschdorf
zum Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken.
1802 kam das Kloster mit Reicholzheim (Reichholzheim) und Dörlesberg an
Löwenstein-Wertheim-Rosenberg, 1806 an Baden. B. gelangte 1951/1952 zu
Baden-Württemberg.
L.: Wolff 101; Winkelmann-Holzapfel 143; Riedenauer 128; Scherg, L., Die
Zisterzienserabtei Bronnbach im Mittelalter, 1976; Ehmer, H., Das Kloster
Bronnbach im Zeitalter der Reformation, Württemberg. Franken 72 (1988).
Bronsart, Bronstardt (Reichsritter). Zwischen
etwa 1550 und etwa 1750 zählten die B. zum Kanton Steigerwald (etwa 1650-1680),
zum Kanton Baunach (Ende 17. Jahrhundert) und zum Kanton Rhön-Werra des Ritterkreises Franken.
L.: Stieber; Seyler 356 (Bronstardt); Bechtolsheim 14; Riedenauer 122.
Bruggen (Reichsritter). Vom 17. Jahrhundert bis
1806 zählten die B. mit dem Rittergut Schernau zum Kanton Steigerwald des Ritterkreises Franken.
L.: Bechtolsheim 16; Riedenauer 122.
Buchau (ritterschaftliche Herrschaft). B. am
oberen Main zählte zum Kanton Gebirg des Ritterkreises
Franken und fiel später an Bayern.
L.: Wolff 512.
Buchenau (reichsritterschaftliche Herrschaft).
Die B. zählten seit dem 16. Jahrhundert (um 1790 mit B. nördlich von Hünfeld,
Bodes, Branders, Erdmannsrode, Fischbach, Giesenhain, Schwarzenborn und
Soislieden) zum Kanton Rhön-Werra des Ritterkreises
Franken sowie um 1750 zum Kanton Odenwald.
L.: Stieber; Seyler 356f.; Wolff 513; Winkelmann-Holzapfel 143f.; Riedenauer
122; Rahrbach 31.
Buches von Wasserlos, Buchs von Wasserlos
(Reichsritter). Um 1550 zählten die B. zum Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken.
L.: Stetten 32; Riedenauer 122; Neumaier 75, 162.
Buchholz, Bucholtz (Reichsritter). Im späten 17.
Jahrhundert zählten die B. zum Kanton Rhön-Werra des Ritterkreises
Franken. Von 1592 bis 1629 waren sie wegen Helfenberg Mitglied im Kanton
Kocher des Ritterkreises Schwaben.
L.: Stieber; Seyler 357; Riedenauer 122; Schulz 259.
Buirette von Oehlefeld (Oelefeld) (Reichsritter).
Um 1800 zählten die B. zum Kanton Gebirg des Ritterkreises
Franken.
L.: Riedenauer 122.
Bundorf (Reichsritter). Im frühen 16.
Jahrhundert zählten die B. zum Kanton Baunach des Ritterkreises
Franken.
L.: Riedenauer 122.
Burggraf zu Heppenheim (Reichsritter). Von etwa
1650 bis etwa 1720 zählten die H. zum Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken.
L.: Riedenauer 122.
Burghaslach (ritterschaftlicher Ort). B. südwestlich
von Schlüsselfeld im Steigerwald erscheint erstmals 1317 als Lehen der
Hohenlohe-Speckfeld an die Vestenberg. Nach deren Aussterben 1687 fiel die zum
Kanton Steigerwald des Ritterkreises Franken
steuernde Herrschaft an die Grafen von Castell und damit 1806 an Bayern.
L.: Wolff 512; Stein, F., Geschichte der Grafen und Herren zu Castell bis 1528,
1892.
Burghausen (Reichsritter). Die B. zählten im frühen
17. Jahrhundert zum Kanton Odenwald und zum Kanton Rhön-Werra des Ritterkreises Franken.
L.: Riedenauer 122.
Burgsinn (ritterschaftliche Herrschaft). Im Jahre
1001 erscheint Sinna in einem Tausch des Hochstifts Würzburg. Im 12.
Jahrhundert errichteten die Grafen von Rieneck dort eine Wasserburg, die am
Anfang des 14. Jahrhunderts unter der Herrschaft des Hochstifts Würzburg stand.
1405 erwarb der Würzburger Ministeriale Wilhelm von Thüngen die Burg. 1438
wurde sie den Markgrafen von Brandenburg als Mannlehen aufgetragen. Mit
Altengronau, Obersinn und einigen weiteren Dörfern zählte sie über die Thüngen
zum Kanton Rhön-Werra des Ritterkreises Franken.
S. Bayern.
L.: Wolff 513.
Busch (Reichsritter). Im späten 16.
Jahrhundert zählten die B. zum Kanton Odenwald des Ritterkreises
Franken.
L.: Riedenauer 122.
Buseck (Ganerbschaft, Reichsritter). Das die
Orte Alten-Buseck (Altenbuseck), Großen-Buseck (Großenbuseck), Rödgen,
Reiskirchen, Beuern, Bersrod, Oppenrod, Burkhardsfelden und Albach umfassende
Busecker Tal östlich von Gießen wird erstmals am 2. 10. 1340 genannt.
Wahrscheinlich war es zunächst konradinisches Reichslehngut, kam dann an die
Grafen von Gleiberg, von diesen an die Grafen von Cleeberg bzw. Kleeberg und
durch deren Erbtochter Gertrud an die Grafen von Peilstein, ehe es 1218 an das
Reich zurückfiel. Vermutlich unmittelbar danach wurden die
reichsministerialischen Familien von Buseck und Trohe vom Reich gemeinsam mit
dem Gericht - und wohl dem Tal - zu B. belehnt. Im Jahre 1265 erwarb der
Landgraf von Hessen die Grafschaft Gießen und war von da an am Erwerb des
Busecker Tales interessiert. 1398 belehnte König Wenzel den Landgrafen mit dem
Buseckertal (Busecker Tal), widerrief die Belehnung aber noch im gleichen Jahr.
1480 anerkannten die Ganerben des Busecker Tales den Landgrafen als
Landesherren. Seit etwa 1544 waren die Ganerben des Busecker Tals (Trohe, Merle
bzw. Mörlau, Schwalbach, Buseck, Schenk zu Schweinsberg), die sich
zwischenzeitlich in vielfache lehnsrechtliche Abhängigkeiten zu Hessen begeben
hatten, Mitglieder des Kantons Wetterau der Reichsritterschaft, seit 1550 des
Kantons Odenwald des Ritterkreises Franken (bis
etwa 1700) und seit der Gefangennahme Landgraf Philipps des Großmütigen des
Kantons Mittelrheinstrom des Ritterkreises Rhein. 1561 bestätigte Kaiser
Ferdinand I. die Reichsunmittelbarkeit des Tales. 1576 unterwarfen sich die
Ritter dem Landgrafen (von Hessen-Marburg) als Landesherrn, erst 1724/1725
jedoch gewann Hessen auf Grund des Gutachtens des 1702 angerufenen
Reichshofrats endgültig die Lehnshoheit über das am Ende des 18. Jahrhunderts
etwa 800 Personen umfassende Busecker Tal (Buseckertal), wobei die Ganerben die
Lehnsoberhoheit des Reiches und ausgedehnte Gerichtsrechte wahren konnten.
L.: Wolff 255; Roth von Schreckenstein 2, 594; Riedenauer 122; Rahrbach 33;
Neumaier 79, 162; Lindenstruth, W., Der Streit um das Busecker Tal, Mitteil. d.
oberrhein. Geschichtsvereins N.F. 18 (1910), 85ff., 19 (1911), 67ff.;
Geschichtlicher Atlas von Hessen, Inhaltsübersicht 33; Stetten 32; Becker, C.,
Die Busecker Ritterschaft zwischen Territorium und Reich, Magisterarbeit Gießen
1975 (ungedruckt); Jendorff, A., Condsominium, 2010.
Buttendorf (Reichsritter). Im frühen 16.
Jahrhundert zählten die B. zum Kanton Altmühl des Ritterkreises
Franken
L.: Biedermann, Altmühl; Stieber; Riedenauer 122.
Buttlar (Reichsritter), Buttlar genannt Neuenburg.
Im 17. und 18. Jahrhundert zählten die B. (genannt Neuenburg) zum Kanton
Rhön-Werra des Ritterkreises Franken (bis etwa
1760). Von etwa 1650 bis 1760 waren sie mit Kirchschönbach, Krautheim und
Herleshof auch im Kanton Steigerwald immatrikuliert. Von etwa 1560 bis etwa
1650 gehörten sie zum Kanton Altmühl. S. Neuenburg
L.: Stieber; Seyler, 357; Bechtolsheim 17 und Anm. 760; Riedenauer 122;
Rahrbach 35; Ulrichs 209.
Buwinghausen, Bouwinghausen, Bouvinghausen
(Reichsritter). Seit 1619 gehörten die B. unter anderem mit dem 1710 an
Württemberg verkauften Schloss Zavelstein, dem 1759 ebenfalls an Württemberg
verkauften Rittergut Altburg und dem halbem Weltenschwann (Weltenschwan) sowie
seit 1772 mit Teilen von Helfenberg zu den Kantonen Neckar und Kocher des
Ritterkreises Schwaben. Seit der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts waren sie
im Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken
immatrikuliert (um 1800 Personalisten).
L.: Roth von Schreckenstein 2, 592; Hölzle, Beiwort 61; Hellstern 202; Stetten
39; Kollmer 375; Schulz 259; Riedenauer 122.
Calenberg, Callenberg (Reichsritter). Von etwa
1650 bis etwa 1750 gehörten die C. zum Kanton Rhön-Werra des Ritterkreises Franken.
L.: Stieber; Seyler 357; Riedenauer 122.
Cämmerer von Worms, genannt von Dalberg
(Reichsritter), (Kämmerer von Worms, genannt von Dalberg). Die aus Worms
stammenden Cämmerer (Kämmerer) genannt von Dalberg, waren von 1544 bis 1800
durch weibliche Erbfolge an der Ganerbschaft Bechtolsheim und von 1521 bis 1800
wohl durch Kauf an der Ganerbschaft Mommenheim beteiligt. Im 18. Jahrhundert
zählten die Cämmerer (Kämmerer) zum Ritterkreis Rhein, außerdem zum Kanton
Rhön-Werra des Ritterkreises Franken. S.
Dalberg.
L.: Stieber; Roth von Schreckenstein 2, 594; Zimmermann 74.
Cammermeister, genannt Camerari (Reichsritter),
Kammermeister genannt Camerarius. Im 17. und 18. Jahrhundert, bis zum Verkauf
ihrer Güter Bischberg, Hartlanden und Kreuzschuh 1741, zählten die aus
Bamberger Stadtadel stammenden, später auch in Nürnberg ansässigen C. (Kammermeister),
genannt Camerari(us), zum Kanton Steigerwald des Ritterkreises
Franken, zwischen 1650 und 1720 auch zum Kanton Odenwald sowie im
Übrigen vielleicht auch zum Kanton Baunach.
L.: Stieber; Bechtolsheim 14, 21, 195; Riedenauer 122; Seibold, G., Die
Cammermeister genannt Camerariii, Jh. f. fränk. Landesforschung 67 (2007),
107ff.
Campo (Reichsritter). Um 1700 zählten die del
C. zum Kanton Altmühl des Ritterkreises Franken.
L.: Riedenauer 122.
Cappel (Reichsritter). Im 16. und 17.
Jahrhundert zählten die C. zum Kanton Gebirg des Ritterkreises
Franken.
L.: Riedenauer 122.
Cappler von Oedheim genannt Bautz, Cappler von
Oedheim genannt Bautz, Capler von Oedheim, Cappler von Oeden, genannt Bautz
(Reichsritter). Von etwa 1550 bis zum Beginn des 19. Jahrhunderts gehörten die
C., genannt Bautz, mit dem halben Oedheim (Oeden) und Willenbacher Hof zum
Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken.
L.: Stieber; Roth von Schreckenstein 2, 593; Hölzle, Beiwort 55;
Winkelmann-Holzapfel 144; Stetten 32, 35; Riedenauer 122; Rahrbach 37; Neumaier
103, 149.
Carben (Reichsritter), Karben. Im 18.
Jahrhundert gehörten die C. (Karben) zum Ritterkreis Rhein, außerdem die C.
(Karben) zu Staden im 16 und 17. Jahrhundert zum Kanton Odenwald und zum Kanton
Rhön-Werra (bis etwa 1610) des Ritterkreises Franken.
S. Wetzel genannt von Karben (Carben).
L.: Stieber; Roth von Schreckenstein 2, 594; Riedenauer 122; Neumaier 66.
Castell (Grafschaft). C. bei Gerolzhofen wird
816 erstmals genannt. Seit 1091 ist der Ort namengebend für ein ab 1057
erkennbares edelfreies fränkisches Geschlecht (Berthold 1059?), das 1202
erstmals den Grafentitel führte. Zwischen Steigerwald und Main gewann es bis
zum Beginn des 14. Jahrhunderts ein ausgedehntes Herrschaftsgebiet (Vogtei über
einzelne Güter der Abteien Ebrach und Münsterschwarzach), das aber nach der
Teilung um 1260 allmählich an Umfang wieder verlor und 1457 dem Hochstift
Würzburg, dessen Erbschenken die Grafen waren, zu Lehen aufgetragen werden
musste, ohne dass allerdings dadurch die Reichsstandschaft der Grafen
aufgehoben wurde. Seit 1528 war die Grafschaft wieder in einer Hand vereint. In
der Mitte des 16. Jahrhunderts wurde die Reformation eingeführt. 1556 erbten
die Grafen von Seiten von Wertheim die Herrschaft Remlingen. 1597 erfolgte eine
Teilung in die Linien Castell-Remlingen und Castell-Rüdenhausen. Mit Rücksicht
auf angekaufte oder heimgefallene Lehen ließen sich die Grafen seit 17851794
mit einem Vertreter bei der fränkischen Reichsritterschaft aufschwören. Im 18.
Jahrhundert zählten sie mit Breitenlohe samt Buchbach sowie Gleißenberg mit
Frickenhöchstadt (Frickenhöchstadt, Frickenhochstadt) zum Kanton Steigerwald,
mit Urspringen zum Kanton Rhön-Werra des Ritterkreises
Franken. 1806 wurde die Grafschaft mit 4 Quadratmeilen, 3 Flecken, 28
Dörfern und rund 10000 Einwohnern mediatisiert und fiel an Bayern, teilweise
bis 1814 auch an das Großherzogtum Würzburg. 1803 starb die Linie
Castell-Rüdenhausen aus, worauf die neuen Linien Castell-Castell und
Castell-Rüdenhausen begründet wurden, die 1901/1913 nach dem Erstgeburtsrecht
in den bayerischen Fürstenstand erhoben wurden.
L.: Wolff 119f.; Zeumer 554 II b 62, 2; Wallner 692 FränkRK 14 a, b; Großer
Historischer Weltatlas II 66 (1378) F4, III 38 (1789) D3; Winkelmann-Holzapfel
144; Bechtolsheim 2; Monumenta Castellana, hg. v. Wittmann, P., 1890; Stein,
F., Geschichte der Grafen und Herren von Castell, 1892; Castell-Castell, P.
Graf zu, Die Mediatisierung der Grafschaft Castell, Mainfrk. Jb. 2. (1950);
Castell-Castell, P., Graf zu/Hofmann, H., Die Grafschaft Castell am Ende des
alten Reiches (1792), 1955, (in) Histor. Atlas von Bayern, Teil Franken II/3;
Meyer, O./Kunstmann, H., Castell, 1979; Endres, R., Castell, LexMA 2 1983,
1557; Kemper, T. u. a., Castell. Unsere Kirche. Festschrift aus Anlass des
200jährigen Kirchenbaujubiläums, 1988; Büll, F., Die Grafen von Castell, (in)
Das Land zwischen Main und Steigerwald, hg. v. Wendehorst, A., 1998; Bachmann,
M., Lehenhöfe von Grafen und Herren im ausgehenden Mittelalter. Das Beispiel Rieneck,
Wertheim und Castell, 2000; Wagner, H., Miszellen zur Geschichte der Castell,
Mainfränkisches Jb. 55 (2003), 13; Hochmittelalterliche Adelsfamilien in
Altbayern, Franken und Schwaben, hg. v. Kramer, F. u. a., 2005, 449.
Castell-Remlingen (Grafen). 1792 gehörte die 1597 durch
Teilung entstandene Linie C. der Grafen von Castell zum fränkischen
Reichsgrafenkollegium der weltlichen Bank des Reichfürstenrates des Reichstags.
Seit 1785 zählte sie mit Breitenlohe samt Buchbach sowie Gleißenberg mit Frickenhöchstadt
(Frickenhöchstädt) zum Kanton Steigerwald des Ritterkreises
Franken, daneben auch zum Kanton Rhön-Werra. S. Castell.
L.: Wallner 692 FränkRK 14a; Bechtolsheim 65; Riedenauer 122.
Chelius (Reichsritter). Um 1700 zählten die C.
zum Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken.
L.: Riedenauer 122.
Chrichton (Reichsritter). Um 1650 zählten die C.
zum Kanton Steigerwald des Ritterkreises Franken.
L.: Riedenauer 122.
Clarstein (Reichsritter). Um 1650 zählten die C.
zum Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken.
L.: Riedenauer 122.
Clebes von Nelßbach, Glebeß von Nelßbach
(Reichsritter). Im 16. Jahrhundert gehörten die C. zum Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken.
L.: Stetten 32; Riedenauer 122; Neumaier 67.
Clengel, Klengel (Reichsritter). Die C. gehörten
im frühen 18. Jahrhundert wegen Thürnhofen (Dürrenhof) und Kaierberg
(Keyerberg) zum Kanton Altmühl des Ritterkreises
Franken. 1731-1746 war Johann Caspar von C. wegen eines ererbten Anteils
an Bartholomä Mitglied im Kanton Kocher des Ritterkreises Schwaben. Wegen
Amblishagen waren die C. zur gleichen Zeit im Kanton Odenwald immatrikuliert.
L.: Biedermann, Altmühl; Riedenauer 124; Schulz 260.
Cleßheim, Gleßheim (Reichsritter). Im 17. und 18.
Jahrhundert zählten die C. (Fabrici genannt C.) zum Kanton Rhön-Werra und zum
Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken. S.
Fabrici.
L.: Riedenauer 122.
Colloredo (Fürst). 1302 erbaute der schwäbische
Adlige Wilhelm von Mels die Burg C. bei Udine, nach der sich die Familie
nunmehr benannte. Bei seinem Tod spaltete sie sich in eine 1693 erloschene
Asquinische Linie, eine Bernhardinische Linie und eine Weikardische Linie. 1591
wurde das Haus mit den schwäbischen Grafen von Waldsee (Wallsee) an der Ach in
Oberschwaben vereinigt, von denen die C. fälschlich ihren Ursprung herleiteten.
1629 erhielt die Asquinische Linie, 1724 das Gesamthaus den Reichsgrafenstand,
1763 den Reichsfürstenstand. Am Ende des 18. Jahrhunderts gehörte der Fürst von
C. als Personalist zu den schwäbischen Grafen der weltlichen Bank des
Reichsfürstenrates des Reichstags und zum Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken. Der 1788 vom älteren Sohn
weitergeführte fürstliche Zweig nannte sich seit 1789 Colloredo-Mannsfeld bzw.
Colloredo-Mansfeld. Colloredo-Mannsfeld bzw. Colloredo-Mansfeld wurde 1805/1806
in Österreich und Württemberg mediatisiert.
L.: Zeumer 554 II b 61, 20; Klein 179; Stetten 39; Riedenauer 123; Crollalanza,
G. v., Das Adelsgeschlecht der Waldsee-Mels und insbesondere der Grafen von
Colloredo, 1889.
Comburg, Komburg (Abtei). Die Benediktinerabtei
C. bei Schwäbisch Hall am Kocher wurde 1079 an Stelle einer gräflichen Burg
gegründet. Von den Gründern kam die Vogtei an die Staufer. Von 1265 bis 1317
war das Kloster ohne Vogt. Danach gab der König die Vogtei an die Stadt
Schwäbisch Hall. Vom 14. bis zum 16. Jahrhundert verlor die zeitweise völlig
darniederliegende Abtei einen großen Teil ihrer beträchtlichen Güter. 1488
wurde sie weltliches Chorherrenstift, das 1521 in der Reichsmatrikel aufgeführt
wird, und kam 1541 unter die Hoheit des Bischofs von Würzburg. Das Ritterstift,
das ein Gebiet von 1,5 Quadratmeilen mit 3700 Einwohnern hatte, fiel 1802 an
Württemberg. Zu seinen Gütern gehörten die Dörfer Steinbach, Großallmerspann
und Hausen an der Rot, das Amt Gebsattel bei Rothenburg ob der Tauber,
Lehnsgüter in Ingersheim, Enslingen und Reinsberg, Vasallenlehen und
Rittermannslehen in Michelbach, im Hardter Holz oberhalb des Weilers Klingen
bei Steinbach (Vorderholz ob Klingen), Anteile an Schloss Bartenau (Bardenau)
in Künzelsau, die Obermühle in Jagstheim, ein Anteil an Nagelsberg, Morsbach
(Moosbach) und Künzelsau, Heimbach, Tüngental (Thüngental), Blindheim,
Untermünkheim, Arnsdorf (Arndorf) und Neunkirchen, 295 Erblehen, in 70 Orten
die Zehntrechte sowie 30-40000 Morgen Waldungen. Mit Teilen von Enslingen und
von Künzelsau war es um 1800 Mitglied des Kantons Odenwald des Ritterkreises Franken.
L.: Wolff 101; Winkelmann-Holzapfel 155; Riedenauer 129; Erzberger, M., Die
Säkularisation in Württemberg von 1802 bis 1810, 1902; Lamey, B., Die Comburg
in Geschichte und Gegenwart, 2. A. 1956; Krüger, E., Comburg. Ein Gang durch
Geschichte und Kunst, 1967; Germania Benedictina 5 1975, 351ff.; Jooss, R.,
Kloster Komburg im Mittelalter. Studien zur Verfassungs-, Besitz- und
Sozialgeschichte einer fränkischen Benediktinerabtei, 2. A. 1987; Schraut, E.,
Die Comburg, 1989; Eberl, I., Komburg, LexMA 5 1990, 1275f.
Creutzburg (Reichsritter). Vielleicht gehörten die
C. zum Kanton Rhön-Werra des Ritterkreises Franken.
L.: Riedenauer 123.
Cronheim zu Laufenbürg (Reichsritter). Im frühen
16. Jahrhundert zählten die C. zum Kanton Altmühl des Ritterkreises
Franken.
L.: Biedermann, Altmühl; Riedenauer 123.
Curtius zu Umstadt (Reichsritter). Um 1700
zählten die C. zum Kanton Odenwald des Ritterkreises
Franken.
L.: Riedenauer 123.
Dachröden (Reichsritter), Dacheröden. Bis 1650
zählten die D. zum Kanton Odenwald des Ritterkreises
Franken. Außerdem waren sie im Kanton Steigerwald und im Kanton Baunach
und von 1746 bis 1772 wegen Helfenberg im Kanton Kocher des Ritterkreises
Schwaben immatrikuliert.
L.: Bechtolsheim 13; Stetten 32; Schulz 260; Riedenauer 123; Neumaier 80, 86,
111.
Dachsbach (Reichsritter). Die D. zählten im frühen
16. Jahrhundert zum Kanton Steigerwald des Ritterkreises
Franken.
L.: Stieber; Riedenauer 123.
Dalberg (Herren, Reichsritter, Freiherren,
Herrschaft). Seit 1132 ist in D. bei Kreuznach eine begüterte Edelherrenfamilie
(von Stein, von Weierbach) nachweisbar. Sie übertrug ihre um die etwa 1170 erbaute
Burg errichtete reichsunmittelbare Herrschaft (mit D., Wallhausen, Sommerloch,
Spabrücken, Schlierschied [wüst] Aschborn [Eschborn], Oberhub, Unterhub,
Münchwald und Wald-Erbach [Walderbach]) mit ihrem Namen 1315/1318/1325 erbweise
an die seit dem 12. Jahrhundert nachweisbaren verwandten Kämmerer von Worms.
1367 erlangten die Pfalzgrafen durch die Öffnung der D. Einfluss auf die mit
Lehnsrechten des Hochstifts Speyer belastete Herrschaft. Die D. gehörten zum
Ritterkreis Rhein der Reichsritterschaft und wurden 1653/1654 in den
Reichsfreiherrenstand erhoben. Die Familie zerfiel in zahlreiche Zweige
(Dalberg zu Dalberg bzw. Dalberg-Dalberg bis 1848, Dalberg zu Herrnsheim bzw.
Dalberg-Herrnsheim bis 1833). Um 1790 waren die D. zu D. mit Aschborner Hof bzw.
Aschborn, D., Münchwald, Oberhub, Schlierschied (wüst), Sommerloch, Spabrücken,
Unterhub, Wallhausen und der Hälfte von Wald-Erbach (Walderbach) Mitglied des
Kantons Niederrheinstrom des Ritterkreises Rhein sowie außerdem im Kanton
Rhön-Werra (von etwa 1650 bis 1806) und im Kanton Baunach (von etwa 1700 bis
1806) des Ritterkreises Franken immatrikuliert.
Die D. zu Herrnsheim zählten mit Mandel zum Kanton Niederrheinstrom und mit
Essingen, Herrnsheim samt Abenheim und Kropsburg zum Kanton Oberrheinstrom des
Ritterkreises Rhein. Die D. zu Heßloch (Haßloch) rechneten um 1790 mit einem
Zehntel der Ganerbschaft Bechtolsheim, einem Achtel der Ganerbschaft
Mommenheim, Gabsheim und Heßloch (Haßloch) samt Hospitalhof ebenfalls zum
Kanton Oberrheinstrom. Die Linie Dalberg-Heßloch (Dalberg-Haßloch) war seit
1810 als Grafen von Ostein in Böhmen begütert. Karl Theodor von Dalberg (8. 2.
1744-10. 2. 1817) war seit Juli 1802 der letzte Kurfürst von Mainz (1803
Fürstentum Regensburg mit Fürstentum Aschaffenburg und Wetzlar) und von Juni
1810 bis 1813 Großherzog von Frankfurt (ohne Regensburg, aber mit Fulda und
Hanau).
L.: Wolff 515; Seyler 358; Hölzle, Beiwort 58; Winkelmann-Holzapfel 144;
Riedenauer 123; Rahrbach 41, 43; Fabricius, N., Die Herrschaften des unteren
Nahegebietes, 1914; Bilz, B., Die Großherzogtümer Würzburg und Frankfurt, 1968;
Battenberg, F., Dalberger Urkunden. Regesten zu den Urkunden der Kämmerer von
Worms gen. von Dalberg und der Freiherren von Dalberg 1165-1823, Bd. 1ff.
1981ff.; Färber, K., Der Übergang des Dalbergischen Fürstentums Regensburg an
das Königreich Bayern - zum 175jährigen Jubiläum, 1985, Verh. d. hist. Vereins
f. Oberpfalz und Regensburg 125; Carl von Dalberg, hg. v. Spies, H., 1994; Carl
von Dalberg, hg. v. Hausberger, K., 1995.
Danckelmann, Dankelmann (Reichsritter). Von 1694 bis
zu dem 1702 erfolgten Verkauf des Gutes Burggrub zählten die D. zum Kanton
Steigerwald des Ritterkreises Franken.
L.: Bechtolsheim 14 und Anm. 760; Riedenauer 123.
Dangrieß, Danngrieß (Reichsritter). Um 1700 waren
die D. im Kanton Altmühl immatrikuliert. Von etwa 1700 bis zu ihrem 1754
erfolgten Aussterben zählten die D. mit Gleißenberg und Frickenhöchstadt
(Frickenhöchstädt) zum Kanton Steigerwald des Ritterkreises
Franken.
L.: Stiebler; Bechtolsheim 15 und Anm. 760; Riedenauer 123.
Danndorf (Reichsritter). Im frühen 16.
Jahrhundert zählten die D. zum Kanton Gebirg des Ritterkreises
Franken.
L.: Riedenauer 123.
Deckendorf (Reichsritter). Im 17. Jahrhundert
zählten die D. zum Kanton Altmühl des Ritterkreises
Franken.
L.: Pfeiffer 197.
Degenfeld (Herren, Freiherren, Reichsritter). Die
nach der auf altrechbergischem Gut liegenden Stammburg D. bei Schwäbisch Gmünd
benannte Familie erscheint 1270. Sie gehörte zur Dienstmannenschaft der Herren
von Rechberg, hatte im 14. Jahrhundert Burg und Dorf D. (1597 zur Hälfte an
Württemberg, 1791 zur rechbergischen anderen Hälfte unter Lehnshoheit
Württembergs) und erwarb unter anderem 1456 Eybach und am Ende des 16.
Jahrhunderts Neuhaus im Kraichgau. 1604 teilte sie sich in die Linien Eybach
und Neuhaus. 1625 wurde sie in den Reichsfreiherrenstand, 1716 in der Linie
Eybach in den Reichsgrafenstand erhoben. Diese Linie erbte 1719 die deutschen
Güter des mit einer Tochter Karl Ludwigs von der Pfalz und Marie Susanne Luises
von D. (seit 1667 Raugräfin) verheirateten Herzogs Meinhard von Schomburg
(Schonburg) und nannte sich seitdem Degenfeld-Schomburg (Degenfeld-Schonburg).
Die Freiherren von D. zählten seit etwa 1700 mit Rothenberg (Rotenberg) und dem
1797 an den Grafen Erbach-Fürstenau verkauften Finkenbach zum Kanton Odenwald
des Ritterkreises Franken, dem der Graf D. als
Personalist angehörte. Außerdem waren sie zur gleichen Zeit wegen Vollmerz mit
Ramholz und Steckelberg im Kanton Rhön-Werra, mit dem 1684 an Bayern
verkauften, 1711/1771 wieder erworbenen Dürnau, und Gammelshausen, mit den 1696
von den von Wöllwarth-Lauterburg erworbenen Teilen von Essingen, Eybach (seit
1456), den 1776 von den von Welden erworbenen Teilen von Eislingen
(Großeislingen), Rechberghausen (seit 1789) und Staufeneck samt Salach (seit
1665) seit 1542 im Kanton Kocher des Ritterkreises Schwaben sowie mit Altdorf
samt Freisbach und Gommersheim im Kanton Oberrheinstrom des Ritterkreises Rhein
immatrikuliert.
L.: Stieber; Roth von Schreckenstein 2, 592; Seyler 358f.; Hölzle, Beiwort 56,
58, 61; Stetten 35, 39; Winkelmann-Holzapfel 145; Kollmer 359; Schulz 260;
Riedenauer 123; Thürheim, A. Graf, Christoph Martin von Degenfeld und dessen
Söhne, 1881; Lange, L., Raugräfin Louise, 1908.
Dehrn (Reichsritter), Dehren. Die D. zählten
zum Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken.
L.: Stieber.
Dernbach (Herren, Reichsritter). Nach der wüst
gewordenen Burg D. (Altdernbach) nördlich der Aar nordöstlich von Herborn
nannten sich seit 1247 Herren, die ab 1230 mit den Grafen von Nassau in Streit
um die Mark Herborn gerieten. 1327 wurde ihre Burg Altdernbach zerstört. Am 21.
5. 1333 mussten die Ganerben ihre Güter, die sie am 9. 11. 1309 schon an die
Landgrafen von Hessen aufgetragen und als Erbburglehen erhalten hatten, an
Nassau verkaufen, das es als Lehen Hessens erhielt. Die 1333/1336 errichtete
Burg D. (Neudernbach) im Gericht Gladenbach verfiel nach 1540, als der Landgraf
von Hessen eine Hälfte erworben hatte. Im 18. Jahrhundert zählten die D. zum
Ritterkreis Rhein sowie im späten 17. Jahrhundert zu den Kantonen Rhön-Werra,
Baunach und Steigerwald des Ritterkreises Franken.
L.: Stieber; Roth von Schreckenstein 2, 594; Seyler 359; Bechtolsheim 21;
Riedenauer 123; Rahrbach 44; Renkhoff, O., Die Grundlagen der
nassau-dillenburgischen Territorialentwicklung, Korrespondenzbl. d. Gesamtver.
d. dt. Gesch. u. Altertumsver. 80 (1932); Kaminsky, H., Burg Vetzberg und ihre
Ritter im 13. Jahrhundert, Hess. Jb. f. LG. 52 (2002), 1; Becker, H., Neue
Untersuchungen zur Dernbacher Fehde, Nass. Ann. 119 (2008) 49 (Karte 51).
Dettelbach (Reichsritter). Die D. zählten im frühen
16. Jahrhundert zum Kanton Steigerwald des Ritterkreises
Franken sowie bis etwa 1650 zum Kanton Altmühl.
L.: Stieber; Riedenauer 123; Rahrbach 46.
Deutscher Orden, Deutscher Ritterorden, (Orden,
Reichsfürst [Deutschmeister seit 1494 Reichsfürst, Hochmeister nicht belehnbar,
aber den Reichsfürsten gleichgestellt]). Eine im dritten Kreuzzug 1190 von
Lübecker und Bremer Bürgern vor Akkon gebildete Spitalbruderschaft, die nach
eigenem Anspruch aus einem deutschen, 1143 vom Papst der Oberhoheit des
Johanniterordens unterstellten deutschen Hospital in Jerusalem hervorgegangen
sein soll, wurde am 5. 3. 1199 (1198) nach dem Vorbild des Templerordens wie
des Johanniterordens zu einem geistlichen Ritterorden (homines imperii) mit
Sitz in Montfort bei Akkon umgeformt. 1211 wurde der Orden in Siebenbürgen
(Burzenland) gegen die heidnischen Kumanen eingesetzt. 1216 erhielt er von
Kaiser Friedrich II. Ellingen an der schwäbischen Rezat, das später Sitz der
Ballei Franken wurde (1796 an Preußen, 1806 an Bayern). 1225/1226 rief ihn
Herzog Konrad von Masowien mit dem Versprechen des (Culmer Landes, Kulmer
Landes bzw.), Kulmerlands gegen die heidnischen baltischen Pruzzen zu Hilfe. Im
März 1226 gab Kaiser Friedrich II. dem Hochmeister des Ordens für dieses
Ordensland reichsfürstliche Rechte und begriff ihn in die Herrschaft des
Reiches ein, ohne den nicht lehnsfähigen geistlichen Ordensobersten in die
Lehnsverfassung des Reiches einzubeziehen. 1230 überließ Herzog Konrad dem
Orden das Kulmer Land (Kulmerland). 1231 wurde das Gebiet der Pruzzen erobert,
1243 die Bistümer Kulm (Culm), Pomesanien, Samland und Ermland errichtet. 1290
wurde die Grenze gegen Litauen erreicht. Infolge der weiteren Erwerbung Danzigs
und Pommerellens (1309), Kurlands, Nordestlands (1346), der Besetzung Gotlands
(1398) und der Pfandnahme der Neumark (1402) erreichte der Orden, dessen
Hochmeister nach dem Fall Akkons 1291 seinen Sitz nach Venedig, 1309 nach
Marienburg in Westpreußen und 1457 nach Königsberg verlegte, anfangs des 15.
Jahrhunderts seine größte Ausdehnung. Zugleich gewann er vor allem in den alten
salisch-staufischen Königslandschaften des Reiches zahlreiche Häuser, Hospitäler
und Pfarreien, auf deren Grundlage ihm allmählich der Aufbau von allerdings nur
selten geschlossenen Herrschaften um mehrere Mittelpunkte gelang, wobei
organisatorisch zwischen den Hochmeister bzw. Landmeister einerseits und die
einzelnen Ordenshäuser (Komtureien, Kommenden) andererseits die (wieder in
Komtureien und Ämter untergliederten) Balleien eingefügt wurden. Nach der
vernichtenden Niederlage des Ordens gegen den seit 1386 übermächtigen
feindlichen König von Polen (und Litauen) bei Tannenberg (1410) musste der
Hochmeister 1466 nach dem Verlust Westpreußens (Pommerellen, Kulm, Ermland mit
Danzig, Elbing, Marienburg [1457]) im zweiten Thorner Frieden die
Schirmherrschaft des Königs von Polen anerkennen. Der Deutschmeister, der über
12 Balleien deutschen Gebiets verfügte (Thüringen, Österreich, Hessen
[Marburg], Franken [Mergentheim], Koblenz, Elsass-Schwaben-Burgund, Bozen [an
der Etsch], Utrecht [bis 1637], Altenbiesen [bei Maastricht], Lothringen,
Sachsen, Westfalen), wurde 1494 als Reichsfürst mit den Regalien belehnt.
1527/1530 erhielt er, nachdem der Hochmeister am 8. 4. 1525 das inzwischen
protestantisch gewordene Preußen (trotz Nichtanerkennung durch Kaiser und
Papst) als Herzogtum von Polen zu Lehen genommen hatte, die Administration des
Hochmeistertums in Preußen und damit vor allem den Anspruch auf das alte
Ordensland. 1525/1526 verlegte er seinen Sitz von Horneck am Neckar nach (Bad)
Mergentheim, das Mittelpunkt der Güter an Tauber, Neckar und in Franken wurde
(insgesamt rund 2200 Quadratkilometer mit 100000 Einwohnern). Das
Deutschmeistertum des Ordens gehörte mit Mergentheim und den zwei Komtureien
Virnsberg und Ellingen der Ballei Franken (10 Quadratmeilen mit 32000
Einwohnern [u. a. 1250 Gundelsheim und Horneck, 1506 Hohenfels]) dem fränkischen
Reichskreis, mit der Ballei Koblenz, die trotz reicher Güter kein eigenes
Gebiet besaß und durch den Komtur der Ballei vertreten wurde, dem
kurrheinischen Reichskreis an. Wegen der Hälfte von Berlichingen und wegen
Teilen von Gollachostheim zählte der Deutsche Orden zum Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken, wegen Teilen von Volkershausen
zum Kanton Rhön-Werra. Außerdem war er um 1800 in den Kantonen Altmühl, Baunach
und Steigerwald immatrikuliert. 1803 blieb der Orden bestehen und erhielt durch
§ 26 des Reichsdeputationshauptschlusses für den Verlust seiner drei
linksrheinischen Balleien als Entschädigung die mittelbaren Stifter, Abteien
und Klöster in Vorarlberg, in dem österreichischen Schwaben
(Schwäbisch-Österreich) und überhaupt alle Mediatklöster der Augsburger und
Konstanzer Diözesen in Schwaben, über die nicht disponiert worden war, mit
Ausnahme der im Breisgau gelegenen. 1805 schuf das Haus Habsburg das Fürstentum
Mergentheim als österreichische Sekundogenitur. 1809 wurde dieses durch Napoléon
zugunsten der Rheinbundstaaten (Württemberg) beseitigt. Der Orden behielt nur
noch die in Österreich liegenden mittelbaren Balleien Österreich und Bozen
(Etsch). In Österreich wurde der Deutsche Orden 1834 durch Franz I. unter
Erzherzögen als Hoch- und Deutschmeistern wiederbelebt. 1845 erhielt auf Grund
eines Vertrages zwischen dem Deutschen Orden, der freien Stadt Frankfurt am
Main und Österreich das Deutschordenshaus in Sachsenhausen (bei Frankfurt)
durch die Fiktion der Zugehörigkeit zur diplomatischen Mission Österreichs
völkerrechtliche Privilegien. 2000 wurde der 65. Hochmeister des zu dieser Zeit
rund 1000 Mitglieder zählenden Ordens gewählt. S. Fränkischer Reichskreis.
L.: Wolff 111; Zeumer 552 II a 5; Wallner 692 FränkRK 12; Großer Historischer Weltatlas
III 39 (1803) D3; Riedenauer 129; Winkelmann-Holzapfel 145f.; Forstreuter, K.,
Deutschordensland Preußen, (in) Geschichte der deutschen Länder, Bd. 1; Die
Territorien des Reichs 6, 224; Voigt, J., Geschichte Preußens von den ältesten
Zeiten bis zum Untergang der Herrschaft des Deutschen Ordens, Bd. 1ff. 1827ff.;
Voigt, J., Geschichte des Deutschen Ritterordens in seinen 12 Balleien in
Deutschland, 1857; Scriptores rerum Prussicarum (Die Geschichtsquellen der
preußischen Vorzeit bis zum Untergang der Ordensherrschaft), hg. v. Hirsch, T.
u. a., Bd. 1ff. 1861ff., Neudruck 1965; Preußisches Urkundenbuch, hg. v.
Philippi, F. u. a., Bd. 1ff. 1882ff., Neudruck 1960; Perlbach, M., Die Statuten
des Deutschen Ordens, 1890; Pettenegg, E. Graf v., Die Privilegien des
Deutschen Ritter-Ordens, 1895; Prutz, H., Die geistlichen Ritterorden, 1908;
Krollmann, C., Politische Geschichte des Deutschen Ordens in Preußen, 1932;
Maschke, E., Der deutsche Ordensstaat, 1935, 3. A. 1943; Haaf, R. ten, Kurze
Bibliographie zur Geschichte des Deutschen Ordens, 1949; Haaf, R. ten,
Deutschordensstaat und Deutschordensballeien, 2. A. 1965; Forstreuter, K., Vom
Ordensstaat zum Fürstentum, 1951; Quellen zur Geschichte des Deutschen Ordens,
hg. v. Hubatsch, W., 1954; Tumler, M., Der deutsche Orden, 1955; Grill, R., Die
Deutschordens-Landkommende Ellingen, Diss. phil. Erlangen 1958; Zimmermann, H.,
Der Deutsche Orden in Siebenbürgen, 1957, 2. A: 2011; Hofmann, H., Der Staat
des Deutschmeisters, 1962; Stengel, E., Abhandlungen und Untersuchungen zur
Geschichte des Kaisergedankens, 1965; Acht Jahrhunderte Deutscher Orden, hg. v.
Wieser, K., 1967; Forstreuter, K., Der Deutsche Orden am Mittelmeer, 1967;
Militzer, K., Die Entstehung der Deutschordensballeien im Deutschen Reich,
1970; Favreau, M., Studien zur Frühgeschichte des Deutschen Ordens, 1974;
Lampe, K., Bibliographie des Deutschen Ordens bis 1954, bearb. v. Wieser, K.,
1975; Von Akkon nach Wien. Studien zur Deutschordensgeschichte, FS Tumler, M.,
hg. v. Arnold, U., 1978; Wippermann, W., Der Ordensstaat als Ideologie, 1979;
Die geistlichen Ritterorden Europas, hg. v. Fleckenstein, J./Hellmann, M.,
1980; Tumler, M./Arnold, U., Der Deutsche Orden, 1981; Boockmann, H., Der
Deutsche Orden, 1981; Boockmann, H., Die Vorwerke des Deutschen Ordens in
Preußen, (in) Die Grundherrschaft im späten Mittelalter, hg. v. Patze, H., Bd.
1 1983; Diefenbacher, M., Territorienbildung des Deutschen Ordens am unteren
Neckar im 15. und 16. Jahrhundert, 1985; Beiträge zur Geschichte des Deutschen
Ordens, hg. v. Arnold, U., 1986; Tumler, M./Arnold, U., Der Deutsche Orden. Von
seinem Ursprung bis zur Gegenwart, 4. A. 1986; Neitmann, K., Die Staatsverträge
des Deutschen Ordens in Preußen 1230-1449, Studien zur Diplomatie eines
spätmittelalterlichen deutschen Territorialstaates, 1986; Arnold, U.,
Deutschsprachige Literatur zur Geschichte des Deutschen Ordens 1980-1985. Ein
Bericht, 1987, Zs. f. hist. Forschung 14; Seiler, A., Der Deutsche Orden.
Geschichte und Ideologie, 1988; Boockmann, H., Der Deutsche Orden, 12 Kapitel
aus seiner Geschichte, 3. A. 1989; Grzegorz, M., Die territorialen Erwerbungen
des Deutschen Ordens in Pommerellen vor 1308, Zs. f. Ostforschung 38 (1989);
800 Jahre Deutscher Orden, 1990; Diefenbach, M., Der Deutsche Orden in Bayern,
1990; Beiträge zur Geschichte des Deutschen Ordens, 2 1993; Die Hochmeister des
Deutschen Ordens 1190-1994, hg. v. Arnold, U., 1998; Militzer, K., Von Akkon
zur Marienburg, 1999; Biskup, M./Labuda, G., Die Geschichte des Deutschen
Ordens in Preußen, 2000; Klebes, B., Der Deutsche Orden in der Region
Mergentheim im Mittelalter, 2002; Höfe und Residenzen im spätmittelalterlichen
Reich, hg. v. Paravicini, W., 2003, 1, 727; Demel, B., Der Deutsche Orden im
Spiegel seiner Besitzungen und Beziehungen in Europa, 2004; Die Domkapitel des
Deutschen Ordens in Preußen und Livland, hg. v. Biskup, R. u. a., 2004;
Militzer, K., Die Geschichte des Deutschen Ordens, 2005; Demel, B., Unbekannte
Aspekte der Geschichte des Deutschen Ordens, 2006.
Didelzheim, Dieselzheim (Reichsritter). Die D.
zählten im frühen 16. Jahrhundert zum Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken.
L.: Stetten 32; Riedenauer 123.
Diemar (Reichsritter). Seit dem 16. Jahrhundert
zählten die D. zum Kanton Rhön-Werra des Ritterkreises
Franken sowie von 1557 bis 1574 wegen Lindach zum Kanton Kocher des
Ritterkreises Schwaben und um 1750 zum Kanton Altmühl des Ritterkreises Franken.
L.: Stieber; Roth von Schreckenstein 2, 593; Seyler 359f.; Riedenauer 123;
Schulz 260; Rahrbach 47.
Diener, Dyener (Reichsritter). Im 16. Jahrhundert
zählten die D. zum Kanton Rhön-Werra des Ritterkreises
Franken.
L.: Pfeiffer 211, 212.
Dienheim (Freiherren, Reichsritter). Die seit
Beginn des 13. Jahrhunderts bezeugten Freiherren von D. bei Oppenheim waren vom
16. bis 18. Jahrhundert mit einem Zehntel der Ganerbschaft Bechtolsheim,
Friesenheim, Hahnheim, einem Achtel der Ganerbschaft Mommenheim, einem Siebtel
der Ganerbschaft Niedersaulheim bzw. Nieder-Saulheim, Rudelsheim und einem
Fünftel der Ganerbschaft Schornsheim Mitglied des Kantons Oberrheinstrom des
Ritterkreises Rhein sowie im 17. Jahrhundert Mitglied des Kantons Odenwald des Ritterkreises Franken.
L.: Zimmermann 65f.; Winkelmann-Holzapfel 146; Riedenauer 123; Neumaier 144f.,
153.
Dietenhofen, Diedenhofen (Reichsritter). Die
vielleicht zum Kanton Altmühl des Ritterkreises Franken
zählenden D. waren im 18. Jahrhundert bereits erloschen.
L.: Biedermann, Altmühl; Stieber; Riedenauer 123.
Dobeneck (Reichsritter). Im frühen 16.
Jahrhundert zählten die D. zum Kanton Gebirg des Ritterkreises
Franken und zur vogtländischen Ritterschaft (Vogtland).
L.: Stieber; Riedenauer 123.
Dölau (Reichsritter). Im späten 16.
Jahrhundert zählten die D. zum Kanton Odenwald des Ritterkreises
Franken. S. Rabensteiner.
L.: Riedenauer 123; Neumaier 90.
Dörnberg (Reichsritter), Doringenberg,. Von etwa
1560 bis 1700 zählten die D. zum Kanton Rhön-Werra des Ritterkreises
Franken.
L.: Riedenauer 123.
Dörzbach (Herren, reichsritterschaftlicher Ort). D.
(1245 Torcebach) bei Künzelsau war Sitz der Herren von D., die als Dienstmannen
der Herren von Krautheim-Boxberg 1416 ausstarben. 1601 kam es von den den Ort
an sich ziehenden Berlichingen durch Kauf an die Herren von Eyb. Lehnsherren
waren die Schenken von Limpurg, dann die Markgrafen von Ansbach, 1791 Preußen
und 1801 Hohenlohe. 1806 fiel das zum Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken zählende D. an Württemberg und
damit 1951/1952 an Baden-Württemberg.
L.: Wolff 511.
Drachsdorff, Drachsdorf (Freiherren, Reichsritter).
Im 18. Jahrhundert zählten die Freiherren von D., die im frühen 16. Jahrhundert
schon dem Kanton Gebirg angehört hatten, zum Kanton Baunach und später auch zum
Kanton Rhön-Werra des Ritterkreises Franken. S.
Traxdorff.
L.: Seyler 360; Riedenauer 123.
Drechsel (Reichsritter). Um 1700 zählten die D.
zum Kanton Gebirg des Ritterkreises Franken und
zur vogtländischen Ritterschaft (Vogtland).
L.: Riedenauer 123.
Dürn zu Riedsberg, Düren zu Riedsberg, Dürn
zu Rippberg (Reichsritter). Im 16. Jahrhundert zählten die D. zum Kanton
Odenwald und anfangs auch zum Kanton Rhön-Werra des Ritterkreises
Franken.
L.: Stieber; Pfeiffer 210; Riedenauer 123; Stetten 32; Ulrichs 209; Neumaier
66, 73, 90, 141.
Ebenheim, genannt Übel (Reichsritter) s. Ehenheim
(Reichsritter). Um 1550 zählten die E. zum Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken.
L.: Stetten 32.
Eberbach (Reichsritter). Im frühen 17.
Jahrhundert zählten die E. zum Kanton Odenwald des Ritterkreises
Franken.
L.: Riedenauer 123; Neumaier 88.
Ebermann (Reichsritter). Im späten 17.
Jahrhundert waren E. Mitglied im Kanton Steigerwald des Ritterkreises Franken.
L.: Riedenauer 123.
Ebers (Reichsritter). Vielleicht zählten E.
zum Kanton Rhön-Werra des Ritterkreises Franken.
L.: Riedenauer 123.
Ebersberg genannt von Weyhers (Reichsritter,
Freiherren, Herrschaft), Ebersberg. Das 944 erstmals erwähnte Gersfeld in der
Rhön war fuldaisches Lehen der Herren von Schneeberg, das nach der Eroberung durch
Würzburg 1402/1428 an die schon im 12. Jahrhundert nachweisbaren Herren E. kam.
Die unterhalb der Wasserkuppe in der Rhön in staufischer Zeit errichtete Burg
Ebersberg wurde 1271 vom Abt von Fulda zerstört, 1396 als Ganerbenburg unter
Lehnshoheit Fuldas wieder aufgebaut. 1435 entstand im Anschluss daran die
reichsunmittelbare Herrschaft der Herren von E. 1460 wurde die Burg erneut von
Fulda erobert. Seit dem 16. Jahrhundert zählte die in 3 Linien geteilte Familie
der E. zum Kanton Rhön-Werra des Ritterkreises Franken
(im 17. und 18. Jahrhundert mit der Herrschaft Gersfeld, Bodenhof, Dammelhof,
Diesgraben, Dörrenhof, Dresselhof, Holenbrunn [Hohlenbrunn], Kippelbach,
Maiersbach, Mosbach, Obernhausen, Rengersfeld, Rodenbach, Rommers, Sandberg und
Schachen). Im frühen 17. Jahrhundert gehörten sie auch dem Kanton Baunach an.
Ernst Friedrich von E. erlangte 1732 einen Anteil an den Ganerbschaften
Bechtolsheim und Mommenheim (bis 1790) und wurde 1733 unter Hinzufügung des
Namens und Wappens seines Schwiegervaters Hans Eberhard Freiherr von Leyen in
den Reichsfreiherrenstand erhoben. Die Freiherren E. waren bis zum 1790
erfolgten Verkauf von einem Zehntel der Ganerbschaft Bechtolsheim und einem
Achtel der Ganerbschaft Mommenheim an den Freiherren von Wallbrunn zu
Nieder-Saulheim (Niedersaulheim) Mitglied des Kanton Oberrheinstrom des
Ritterkreises Rhein. 1785 heiratete die letzte, in Gersfeld lebende Erbin den
Grafen Johann Wilhelm von Froberg-Montjoie (Montjoye). Gersfeld kam 1816 an
Bayern, 1866 an Preußen und 1945 an Hessen. S. Weyhers.
L.: Genealogischer Kalender 1753, 544, 546; Seyler 360; Pfeiffer 198;
Winkelmann-Holzapfel 146f.; Zimmermann 66; Riedenauer 123; Rahrbach 48; Abel,
A., Der Kreis Gersfeld nach seiner erdkundlichen und geschichtlichen Seite,
1924.
Ebrach (Reichsabtei?). E. an der Mittelebrach
im Steigerwald wurde 1127 als drittältestes deutsches Zisterzienserkloster vom
Kloster Morimond aus gegründet. Es wurde seinerseits Mutterkloster für sechs
Tochterklöster. Um 1800 war es in den Kantonen Steigerwald und Baunach des Ritterkreises Franken immatrikuliert. Obwohl es
vergeblich versucht hatte, gegenüber dem Hochstift Würzburg die
Reichsunmittelbarkeit zu gewinnen, wurde es 1802/1803 als Reichsabtei Bayern
überlassen.
L.: Riedenauer 129; Zeiss, H., Reichsunmittelbarkeit und Schutzverhältnisse der
Abtei Ebrach vom 12. bis 16. Jahrhundert, 1928; Weiß, H., Die
Zisterzienserabtei Ebrach, 1962; Zimmermann, G., Ebrach und seine Stifter. Die
fränkischen Zisterzienser und der Adel, Mainfränk. Jb. f. Gesch. u. Kunst 21
(1969), 162; Wiemer, W., Zur Entstehungsgeschichte des neuen Baues der Abtei
Ebrach, 1989; Codex diplomaticus Ebracensis I. Die Urkunden der Zisterze Ebrach
1127-1306, bearb. v. Goez, E., 2001.
Echter (Reichsritter). Im 16. und 17. Jahrhundert
zählten die E. zum Kanton Odenwald und zum Kanton Rhön-Werra, im 17.
Jahrhundert auch zum Kanton Steigerwald und zum Kanton Baunach des Ritterkreises Franken.
L.: Pfeiffer 210; (Stetten 32;) Riedenauer 123; Neumaier 72, 132, 149f., 152f.
Echter von Mespelbrunn (Reichsritter). Im 18.
Jahrhundert zählten die E. zum Kanton Rhön-Werra des Ritterkreises
Franken. Von etwa 1600 bis 1650 waren sie mit Dingolshausen, Gaibach,
Öttershausen (Oettershausen), Kirchschönbach/Schwarzenau, Traustadt, Weisbrunn,
Schallfeld und Gochsheim auch im Kanton Steigerwald und wegen des Zehnthofs in
Talheim von 1603 bis 1629 auch im Kanton Kocher des Ritterkreises Schwaben
immatrikuliert. S. Ingelheim.
L.: Stieber; Roth von Schreckenstein 2, 593; Seyler 361; Bechtolsheim 13, 17,
34, 63; Schulz 260; Rahrbach 53; Neumaier 72, 132, 149f., 152f.
Eckbrecht von Dürckheim, Eckbrecht von Dürkheim
(Reichsritter). Im 18. Jahrhundert zählten die E. zum Ritterkreis Rhein. 1773
gehörten sie zu den bereits 1680 angesessenen und mit ihren Gütern bei der
Ritterschaft immatrikulierten Familien des Ritterkreises Unterelsass, am Ende
des 18. Jahrhunderts auch zum Kanton Altmühl des Ritterkreises
Franken.
L.: Roth von Schreckenstein 2, 594; Riedenauer 123.
Eckersberg (Reichsritter). Im 16. Jahrhundert
zählten die E. zum Kanton Gebirg, im 17. und 18. Jahrhundert mit Schernau zum
Kanton Steigerwald des Ritterkreises Franken.
L.: Bechtolsheim 15 und Anm. 760; Riedenauer 123.
Egloffstein (Freiherren, Grafen, Reichsritter). 1190
erscheinen die nach der Burg E. bei Forchheim benannten Herren von E.
(Hegelofveste). 1509/1515 wurde die Burg Lehen des Hochstifts Bamberg. Von etwa
1600 bis 1806 gehörten die E. mit dem Rittergut Mühlhausen zum Kanton
Steigerwald des Ritterkreises Franken. Außerdem
waren sie im Kanton Gebirg immatrikuliert. Nach 1650 gehörten sie auch dem
Kanton Odenwald, um 1780 auch dem Kanton Altmühl zu.
L.: Stieber; Roth von Schreckenstein 2, 593; Pfeiffer 196, 199, 208;
Bechtolsheim 12, 18, 63; Riedenauer 123; Rahrbach 56; Egloffstein, G. Frhr. von
und zu, Chronik der Grafen und Freiherren von Egloffstein, 1894.
Ehrenberg (Reichsritter). Von etwa 1560 bis 1700
waren die E. im Kanton Odenwald des Ritterkreises
Franken immatrikuliert. S. Ernberg.
L.: Stieber; Riedenauer 123; Rahrbach 61; Neumaier 150.
Eichelberg (Reichsritter). Um 1700 zählten die E.
(Aichler von Aichelberg?) zum Kanton Rhön-Werra des Ritterkreises
Franken. S. Eichler.
L.: Stieber; Seyler 362; Riedenauer 123.
Eichinger von Eichstamm (Reichsritter). Die E.
zählten wegen Seibelsdorf (Seeboldsdorf) zum Kanton Gebirg des Ritterkreises Franken.
L.: Stieber; Riedenauer 122.
Eichler von Auritz (Reichsritter). Bis zum
1765/1766 erfolgten Verkauf von Obersteinbach, Rossbach, Stübach und Obertaschendorf
(nicht Markt Taschendorf) an die Künsberg (, Künßberg, Künsberg-Thurnau,
Künßberg-Thurnau) zählten die E. kurzzeitig zum Kanton Steigerwald des Ritterkreises Franken. Außerdem gehörten sie im 18.
Jahrhundert mit Dennenlohe und Oberschwaningen zum Kanton Altmühl. S. Bayern.
L.: Biedermann, Altmühl; Stieber; Bechtolsheim 15, 20, 198; Riedenauer 123.
Eichstätt (Hochstift, Residenz). Um 741/745
gründete Bonifatius das Bistum E. an der Altmühl, setzte den Angelsachsen
Willibald als Bischof ein und unterstellte das von der Donau bis zu den
späteren Orten Nürnberg, Erlangen und Sulzbach reichende Bistum der Erzdiözese
Mainz. Erste Güter wurden von einem gewissen Suidger gegeben. 888 kam die Abtei
Herrieden an der oberen Altmühl hinzu. Durch die Gründung des Bistums Bamberg
(1007) verlor es Gebiete im Norden zwischen Schwabach, Pegnitz und Regnitz,
durch die Reformation Nürnberg, Weißenburg, Ansbach und das Oberstift Öttingen
(Oettingen). Das Gebiet des Hochstifts, das um 1800 im Kanton Altmühl des Ritterkreises Franken immatrikuliert war, war
verhältnismäßig klein und zersplittert (Oberstift mit Herrieden, Ornbau,
Sandsee, Wernfels-Spalt [1304/1305], Pleinfeld; Unterstift mit Eichstätt,
Greding [11. Jh.], Beilngries, Hirschberg) und wurde mit rund 20 Quadratmeilen
und 62000 Einwohnern 1802 säkularisiert und von Bayern annektiert, nachdem
schon 1794 Preußen die Enklaven in Franken eingezogen hatte. Von 1802/1803 bis
1805 wurde es zum größten Teil des Unterstifts als Sekundogenitur Österreichs
dem Großherzogtum Toskana zugeteilt, während der Rest an Bayern kam. 1805 fiel
auch der größere Teil an das Königreich Bayern. Teile des Oberstifts kamen 1803
an Preußen (Ansbach), 1806 ebenfalls an Bayern. Von 1817 bis 1832/1834/1855
errichtete Bayern aus einem Teil des Hochstifts das Herzogtum Leuchtenberg als
freie Standesherrschaft für Eugène de Beauharnais, Herzog von Leuchtenberg.
L.: Wolff 105; Zeumer 552 II a 9; Wallner 692 FränkRK 8; Großer Historischer
Weltatlas II 66 (1378) F4, III 22 (1648) E4, III 38 (1789) D3; Riedenauer 129;
Die Territorien des Reichs 4, 166; Heidingsfelder, F., Die Regesten der
Bischöfe von Eichstätt 741-1324, 1915ff.; Sax, J. v./Bleicher, J., Die Bischöfe
und Reichsfürsten von Eichstätt, Bd. 1, 2 (2. A.) 1927; Buchner, F., Das Bistum
Eichstätt, historisch-statistische Beschreibung, Bd. 1, 2 1937ff.; Bauerreiß,
R., Kirchengeschichte Bayerns, Bd. 1 1949; Hirschmann, G., Eichstätt, 1959,
(in) Historischer Atlas von Bayern 1, 6; Handbuch der bayerischen Geschichte,
hg. v. Spindler, M., Bd. 3, 1 1971; Sage, W./Wendehorst, A., Eichstätt, LexMA 3
1986, 1671ff.; Röttel, K., Das Hochstift Eichstätt, 1987; Schuh, R.,
Territorienbildung im oberen Altmühlraum. Grundlagen und Entwicklung der
eichstättischen Herrschaft im 13. und 14. Jh., Zs. f. bay. LG. 50 (1987);
Weinfurter, S., Die Grundlagen der geistlichen Landesherrschaft in Eichstätt um
1300, Bll. f. dt. LG. 123 (1987), 137; Schindling, A., Das Hochstift Eichstätt
im Reich der frühen Neuzeit. Katholisches Reichskirchen-Fürstentum im Schatten
Bayerns, 1988, Sammelblätter Hist. Verein Eichstätt 80; Buchholz-Johanek, I.,
Geistliche Richter und geistliches Gericht im spätmittelalterlichen Bistum
Eichstätt, 1988; Flachenecker, H., Eine geistliche Stadt, 1988; Lengenfelder,
B., Die Diözese Eichstätt zwischen Aufklärung und Restauration, 1990; Braun,
H., Das Domkapitel zu Eichstätt, 1991; Arnold, B., Count and Bishop, 1991;
Beiträge zur Eichstätter Geschichte, hg. v. Flachenecker, H./Littger, K., 1999;
Höfe und Residenzen im spätmittelalterlichen Reich, hg. v. Paravicini, W.,
2003, 1, 526, 1, 2, 161; Zürcher, P., Die Bischofswahlen im Fürstbistum
Eichstätt von 1636 bis 1790, 2009.
Eisack (Reichsritter). Um 1650 zählten die E.
zum Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken.
L.: Riedenauer 123.
Ellrichshausen, Ellrichhausen, Ellershausen
(Freiherren, Reichsritter). Die Burg E. bei Schwäbisch Hall erscheint erstmals
1240 (Oulrichshausen). Von etwa 1550 bis um 1806 zählten die Freiherren von E.
mit der 1676 erworbenen Herrschaft Assumstadt, Ziegelhütten, Züttlingen und
Maisenhälden (Maisenhelden), Teilen von Jagstheim, Teilen von Satteldorf,
Teilen von E. und bis 1788 auch mit Neidenfels zum Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken. Ihre Güter (Neidenfels und
Jagstheim, Züttlingen mit Assumstadt, Ziegelhütten und Maisenhälden) fielen
später an Württemberg und damit 1951/1952 an Baden-Württemberg. Im 16.
Jahrhundert waren die E. auch im Kanton Altmühl immatrikuliert.
L.: Stieber; Roth von Schreckenstein 2, 593; Hölzle, Beiwort 56; Pfeiffer 211;
Winkelmann-Holzapfel 147; Stetten 32, 35, 183, 185; Riedenauer 123; Rahrbach
62; Neumaier 72, 149f., 152.
Ellwangen (Fürstpropstei, fürstliche Propstei,
Fürstentum, Residenz). Das Benediktinerkloster E. (“Elch-wangen“) an der Jagst
wurde um 764 (750 ?) im Grenzwald Virgunna zwischen Franken und Schwaben von
den fränkischen Herren Hariolf und Erlolf (Bischof von Langres) gegründet. Seit
817 erschien das 812 erstmals genannte Kloster unter den Reichsabteien. Seine
staufertreuen Äbte waren seit 1215 Reichsfürsten. Die Vogtei hatten zuerst die
Grafen von Oettingen, seit etwa 1370 die Grafen von Württemberg. 1460 wurde es
in ein exemtes weltliches Chorherrenstift mit einem Fürstpropst und einem
Stiftskapitel (12 adlige Kanoniker, 10 Chorvikare) umgewandelt. Zu den 1337
bestehenden Ämtern E., Tannenburg und Kochenburg kamen 1471 Rötlen, 1545
Wasseralfingen und 1609 Heuchlingen. Um 1800 war es im Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken immatrikuliert. E. stellte die
bedeutendste geistliche Herrschaft in Württemberg dar, die bei der
Säkularisation 1802 etwa 20000 Menschen umfasste. Das Herrschaftsgebiet von
etwa 500 Quadratkilometern (7 Quadratmeilen) gliederte sich in die sechs
fürstlichen Oberämter und ein Oberamt des Stiftskapitels. 1802/1803 kam E. an
Württemberg und damit 1951/1952 zu Baden-Württemberg.
L.: Wolff 157; Zeumer 552 II a 29; Wallner 686 SchwäbRK 17; Großer Historischer
Weltatlas II 66 (1378) F4, III 22 (1648) E4, III 38 (1789) D3; Riedenauer 129;
Beschreibung des Oberamts Ellwangen, 1886; Die Ellwanger und Neresheimer
Geschichtsquellen, 1888, Anhang zu Württemberg. Vierteljahreshefte; Hutter, O.,
Das Gebiet der Reichsabtei Ellwangen, 1914 (Diss. phil. Tübingen); Häcker, E.,
Ellwangen an der Jagst, 1927; Schefold, M., Stadt und Stift Ellwangen, 1929; Hölzle,
E., der deutsche Südwesten am Ende des alten Reiches, 1938; Pfeifer, H.,
Verfassungs- und Verwaltungsgeschichte der Fürstpropstei Ellwangen, 1959;
Ellwangen 764-1964. Beiträge und Untersuchungen zur 1200-Jahrfeier, hg. v.
Burr, V., Bd. 1f. 1964; Ellwangen, Germania Benedictina V: Baden-Württemberg,
1975; Seiler, A., Ellwangen. Von der Klostersiedlung zur modernen Flächenstadt,
1979; Fahlbusch, F., LexMA 3 1986, 1850; Schulz, T., Das Fürststift Ellwangen
und die Ritterschaft am Kocher, 1986, Ellwanger Jb. 31 (1986); Stievermann, D.,
Das geistliche Fürstentum Ellwangen im 15. und 16. Jh., Ellwanger Jb. 32
(1988); Pfeifer, H., Das Chorherrenstift Ellwangen, FS H. Maurer, 1994, 207;
Höfe und Residenzen im spätmittelalterlichen Reich, hg. v. Paravicini, W.,
2003, 1, 654, 1, 2, 173; Das älteste Urbar der Abtei, bearb. v. Häfele, H.,
2008.
Eltershofen(, Elpershofen) (Reichsritter). Im 16.
Jahrhundert zählten die E. zum Kanton Odenwald und zum Kanton Altmühl des Ritterkreises Franken sowie von 1542 bis 1578 und von
1651 bis 1712 wegen Ebersberg, Adelstetten, Schnait, Teilen von Schaubeck und
Kleinbottwar zum Kanton Kocher des Ritterkreises Schwaben.
L.: Biedermann, Altmühl; Stieber; Roth von Schreckenstein 2, 593; Pfeiffer 211;
Riedenauer 123; Schulz 267; Neumaier 73.
Eltz (Herrschaft, Herren, Grafen,
Reichsritter). Nach der im 12. Jahrhundert kurz vor dem Einfluss der Elz in die
Mosel entstandenen Burg E. nannten sich seit 1150/1157 Herren von E. Durch
allmähliche Aufspaltung des Geschlechts in mehrere Linien wurde die Burg
Ganerbenburg. 1331/1336 erzwang der Erzbischof von Trier die Übergabe. Die
Herren von E. wurden Lehnsleute des Erzstifts Trier. Die Burg war Mittelpunkt
einer kleinen Herrschaft der später in den Reichsgrafenstand erhobenen Familie.
Im 18. Jahrhundert waren die Grafen zu E. mit einem Drittel Burg-Gräfenrode
(Burggräfenrode) im Kanton Mittelrheinstrom, mit einem Viertel der Ganerbschaft
Burglayen (Burg Leyen) und einem Viertel Rümmelsheim im Kanton Niederrheinstrom
und mit Vendersheim im Kanton Oberrheinstrom des Ritterkreises Rhein
immatrikuliert. Ab etwa 1760 gehörten E. auch zum Kanton Baunach des Ritterkreises Franken. 1815 kam Eltz zu Preußen, 1946
an Rheinland-Pfalz. S. Faust von Stromberg.
L.: Genealogischer Kalender 1753, 544, 545; Roth von Schreckenstein 2, 594;
Zimmermann 66f.; Winkelmann-Holzapfel 147; Riedenauer 123.
Embs (Reichsritter) s. Ems. Im frühen 16.
Jahrhundert zählten die E. zum Kanton Altmühl des Ritterkreises
Franken.
L.: Biedermann, Altmühl; Riedenauer 123.
Ems (Reichsritter), Embs. Im frühen 16.
Jahrhundert zählten die E. zum Kanton Altmühl des Ritterkreises
Franken.
L.: Biedermann, Altmühl; Riedenauer 123.
Enckevort (Reichsritter). Im frühen 17.
Jahrhundert zählten die E. zum Kanton Steigerwald des Ritterkreises
Franken.
L.: Bechtolsheim 15; Riedenauer 123.
Ender (Reichsritter). Im späten 16.
Jahrhundert zählten die E. zum Kanton Gebirg des Ritterkreises
Franken.
L.: Riedenauer 123.
Endtlicher (Reichsritter). Um 1700 zählten die E.
zum Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken.
L.: Riedenauer 123.
Erbach-Fürstenau (Grafen). Die Grafen von E. waren
mehrfach Linien der Grafen von Erbach (um 1270, 1678). 1792 gehörten sie zum
fränkischen Reichsgrafenkollegium. Ihr Gut umfasste die Ämter Freienstein,
Fürstenau mit der ehemaligen Benediktinerfrauenabtei Steinbach und Michelstadt.
Seit 1797 zählten sie mit der Herrschaft Rothenberg, Kortelshütte, Moosbrunn,
Rimhorn, Oberhainbrunn (Oberhaunbrunn) und Finkenbach (Unterfinkenbach) zum
Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken.
(Rothenberg mit Finkenbach, Rimhorn und Oberhainbrunn [Hainbrunn] fielen 1808
an Hessen-Darmstadt und kamen damit 1945 zu Hessen.)
L.: Winkelmann-Holzapfel 147; Stetten 187; Riedenauer 129.
Erffa, Erff, Erpff (Reichsritter). Von etwa
1560 bis etwa 1750 gehörten die E. zum Kanton Rhön-Werra des Ritterkreises Franken sowie um 1650 zum Kanton Baunach
und um 1750 zum Kanton Odenwald.
L.: Stieber; Seyler 362; Riedenauer 123; Rahrbach 64.
Erkenbrechtshausen (reichsritterschaftlicher Ort). Die Wasserburg E. bei Crailsheim gehörte zur Herrschaft Lobenhausen, die 1399 über die Hohenlohe an die Burggrafen von Nürnberg (Ansbach) kam. Seit 1647 teilten sich als Nachfolger der Crailsheim die Rüdt von Collenberg, Seckendorff und Leubelfing (Leubelfingen) Burg und Herrschaft. Seit der Mitte des 18. Jahrhunderts hatten die Seckendorff (Seckendorf) den zum Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken zählenden Ort allein inne. Über Württemberg kam E. 1951/1952 zu Baden-Württemberg.
Erlbeck (Reichsritter). Im frühen 16.
Jahrhundert zählten die E. zum Kanton Gebirg des Ritterkreises
Franken. S. Marschalk genannt Greif zu Erlebach?
L.: Riedenauer 123.
Erlingshofen (Reichsritter). Im 16. Jahrhundert zählten
die E. (Erlingshofen/Heideck) zum Kanton Altmühl des Ritterkreises
Franken.
L.: Biedermann, Altmühl; Stieber; Riedenauer 123.
Ermreich (Reichsritter). Im frühen 16.
Jahrhundert zählten die E. zum Kanton Gebirg des Ritterkreises
Franken.
L.: Riedenauer 123.
Erthal (Reichsritter). Die Familie E. ist
bereits im 12. Jahrhundert (1133) in Franken nachweisbar. 1553/1555 teilte sie
sich in eine Fuldaer, 1640 ausgestorbene Linie und eine fränkische Linie, die
sich 1626 in eine Leuzendorfer Linie (bis 1764) und eine Elfershauser Linie
spaltete. Mit Teilen von Elfershausen und Obererthal (Obertal) samt Hetzlos und
Untererthal (Untertal) zählten die E. (vom 16. Jahrhundert bis 1806) zum Kanton
Rhön-Werra des Ritterkreises Franken, mit
Schloss Gochsheim und Schwarzenau (von etwa 1610 bis 1806) zum Kanton
Steigerwald und (von etwa 1560 bis 1802) zum Kanton Baunach sowie mit Teilen
der Herrschaft Binzburg samt Hofweier und Schutterwald zum Ort (Bezirk, Kanton)
Ortenau des Kantons Neckar bzw. Neckar-Schwarzwald-Ortenau des Ritterkreises
Schwaben. 1805 erlosch das Geschlecht.
L.: Stieber (zum Kanton Baunach); Roth von Schreckenstein 2, 593; Seyler 362;
Hölzle, Beiwort 66; Winkelmann-Holzapfel 147f.; Pfeiffer 211; Riedenauer 123;
Bechtolsheim 12, 18; Rahrbach 66.
Esch (Reichsritter). Um 1700 zählten die E.
zum Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken.
L.: Riedenauer 123.
Eschenbach, Essenbeck (Reichsritter). Im frühen 16.
Jahrhundert zählten die E. zum Kanton Gebirg des Ritterkreises
Franken.
L.: Riedenauer 123.
Eschwege (Reichsritter). Vom frühen 16.
Jahrhundert bis etwa 1750 gehörten die E. zum Kanton Rhön-Werra des Ritterkreises Franken.
L.: Stieber; Seyler 363; Riedenauer 123.
Estenfeld genannt Behaim (Reichsritter). Im frühen
16. Jahrhundert zählten die E. zum Kanton Gebirg des Ritterkreises
Franken.
L.: Riedenauer 123.
Eulner, Eyllner, Euler, Ulner (Reichsritter).
Vom 16. bis zum 18. Jahrhundert zählten die Reichsritter E. (bzw. Ulner) mit Gumpen
und Teilen von Winterkasten zum Kanton Odenwald des Ritterkreises
Franken. S. Eulner von Dieburg, Ulner von Dieburg.
L.: Stetten 38; Pfeiffer 211; Riedenauer 127.
Eulner, Euler von Dieburg (Reichsritter). Ulner
(von Dieburg, Ulmer). Um 1550 zählten die E. bzw. Ulner zum Kanton Odenwald des
Ritterkreises Franken. Im 18. Jahrhundert
gehörten sie dem Ritterkreis Rhein an.
L.: Stieber; Roth von Schreckenstein 2, 595; Riedenauer 127; Stetten 33.
L.: Pfeiffer 211; Riedenauer 123.
Exdorf (Reichsritter). Im frühen 16.
Jahrhundert zählten die E. zum Kanton Rhön-Werra und zum Kanton Baunach des Ritterkreises Franken.
L.: Riedenauer 123.
Eyb (Freiherren, Reichsritter). Im 17. und
18. Jahrhundert zählten die Freiherren von E. mit Dörzbach, Hohebach bzw. Hobbach
und dem 1789 an die Thüna gelangten Messbach zum Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken. Außerdem waren sie im 16. bis
18. Jahrhundert wegen Wiedersbach, Rammersdorf (Ramersdorf), Neuendettelsau und
Vestenberg im Kanton Altmühl immatrikuliert. Dörzbach fiel 1808 an Württemberg.
Daneben gehörten sie im späten 16. Jahrhundert zum Kanton Gebirg und um 1801
zum Kanton Baunach. Weiter zählten die Freiherren von E. im 16. und 17.
Jahrhundert wegen des Rittergutes Riet und des 1682 von den Schertel von Burtenbach
erworbenen Gutes Burtenbach zum Kanton Neckar und wegen der 1760 erworbenen
Herrschaft Reisensburg zum Kanton Donau sowie von 1595 bis 1614 wegen
Mühlhausen am Neckar und 1629 wegen Freudental zum Kanton Kocher des
Ritterkreises Schwaben.
L.: Biedermann, Altmühl; Genealogischer Kalender 1753, 371; Stieber; Roth von
Schreckenstein 2, 593; Hölzle, Beiwort 56, 58; Winkelmann-Holzapfel 148;
Pfeiffer 197, 212; Riedenauer 123; Stetten 35, 184; Hellstern 203; Kollmer 381;
Schulz 261; Rahrbach 68; Neumaier 149f., 152.
Fahnenberg (Reichsritter). Um 1800 zählten die F.
zum Kanton Rhön-Werra des Ritterkreises Franken.
L.: Riedenauer 123.
Falkenhausen (Freiherren, Reichsritter). Im 18. Jahrhundert
(um 1750 bis 1760) zählten die Freiherren von F. mit einem Achtel Bibersfeld,
das um 1790 an den Freiherren von Gemmingen ging, zum Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken. Seit etwa 1720 waren sie auch
im Kanton Altmühl immatrikuliert.
L.: Wolff 158; Hölzle, Beiwort 56; Riedenauer 123.
Fechenbach (Freiherren, Reichsritter, Warrenbach?,
Wehrenbach?, Wehrn?). Von etwa 1550 bis um 1800 zählten die 1215 erstmals
genannten Freiherren von F. mit dem 1315 erworbenen Laudenbach (Lundenbach) und
Sommerau (im Landkreis Miltenberg) zum Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken. Bis etwa 1760 waren sie
außerdem im Kanton Rhön-Werra immatrikuliert. Weitere Güter der auch als
Geistliche hervortretenden F. lagen in Dieburg. Die Güter im Kanton Odenwald fielen
1808 an Aschaffenburg. F. selbst gelangte 1450 durch Kauf zusammen mit
Reistenhausen, wo vorher die Herren von Grumbach Rechte gehabt hatten, als
Eigengut an die Rüdt von Collenberg, die 1635 ausstarben. Die Herrschaft kam
dann an die Grafen Reigersberg, 1803 an Aschaffenburg (Dalberg) und 1814
(Sommerau) bzw. 1816 (Laudenbach über Baden und Hessen) an Bayern. Bis 1848
konnte die Familie über Laudenbach und Sommerau die patrimoniale
Gerichtsbarkeit ausüben. Mit Karl von F. zu Laudenbach (1836-1907) erlosch die
Fechenbacher Linie im Mannesstamm. 1969 kam das Archiv an Bayern. S. Wehen.
L.: Roth von Schreckenstein 2, 593; Seyler 363; Hölzle, Beiwort 56; Riedenauer
123; Winkelmann-Holzapfel 148; Stetten 32, 33 Warrenbach, Wehrenbach, 35, 188;
Riedenauer 128 Wehrenbach, Wehrn; Rahrbach 71; Ulrichs 209; Neumaier, 72, 150,
153; Rüdt von Collenberg, Geschichte der Familie Rüdt von Collenberg, 1937
(masch. schr.); Archiv der Freiherren von Fechenbach zu Laudenbach, bearb. v.
Kallfelz, H., Bd. 1f. 1988ff.
Feilitzsch (Reichsritter), Feilitsch. Im 16. (und
18.) Jahrhundert zählten die F. zum Kanton Gebirg des Ritterkreises
Franken sowie zur vogtländischen Ritterschaft (Vogtland).
L.: Stieber; Roth von Schreckenstein 2, 593; Pfeiffer 208; Riedenauer 123.
Felberg, Vellberg (Reichsritter). Im 16.
Jahrhundert zählten die F. zum Kanton Odenwald des Ritterkreises
Franken.
L.: Pfeiffer 210; Neumaier 66, 72, 90, 141.
Finsterlohr, Finsterlohr zu Lauttenbach, Finsterlohr
zu Laudenbach (Reichsritter). Um 1550 zählten die F. zum Kanton Odenwald sowie
zum Kanton Altmühl des Ritterkreises Franken.
L.: Biedermann, Altmühl; Pfeiffer 210; Riedenauer 123; Stetten 32; Rahrbach 73;
Neumaier 73.
Fischborn (Reichsritter). Im frühen 16.
Jahrhundert zählten die F. zum Kanton Rhön-Werra des Ritterkreises
Franken.
L.: Riedenauer 123.
Fork, Vorkene? (Reichsritter). Bis 1650
zählten die F. zum Kanton Odenwald des Ritterkreises
Franken. S. Vogt von Wallstadt.
L.: Stetten 32; Riedenauer 123; Ulrichs 209.
Forster, Vorster (Reichsritter). Im 18.
Jahrhundert zählten die F. mit der Herrschaft Burghausen (Hausen) zum Kanton
Altmühl des Ritterkreises Franken.
L.: Stieber; Hölzle, Beiwort 55; Riedenauer 128.
Forstmeister von Gelnhausen(, Forstmeister zu
Gelnhausen) (Freiherren, Reichsritter). Um 1550 bis etwa 1650 zählten die im
Dienst im Büdinger Wald reich gewordenen F. zum Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken. Im späten 16. Jahrhundert waren
sie auch im Kanton Rhön-Werra immatrikuliert. Im 18. Jahrhundert waren sie mit
der Herrschaft Aufenau, die vielleicht von Fulda zeitweilig an die Herren von
Lißberg und dann im 14. Jahrhundert an die Forstmeister gelangt und
reichsunmittelbar geworden war, 1781 wegen Überschuldung aber an das Erzstift
Mainz verkauft werden musste, Schloss Kinzighausen und Neudorf Mitglied des
Kantons Mittelrheinstrom des Ritterkreises Rhein.
L.: Roth von Schreckenstein 2, 594; Winkelmann-Holzapfel 148; Pfeiffer 212;
Riedenauer 123; Stetten 32; Neumaier 67, 132, 150.
Forstner (Reichsritter). Von etwa 1785 bis 1806
zählten die F. mit Hausen, das 1808 an Bayern fiel, zum Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken. Um 1750 waren sie auch im
Kanton Altmühl immatrikuliert.
L.: Stetten 35, 183; Riedenauer 123.
Frank, Franck (Freiherren, Reichsritter). 1780
wurde der brandenburgisch-ansbachische geheime Rat Philipp Jacob von F.
zusammen mit seinem Vater, der Wechsler in Straßburg war, von Kaiser Joseph II.
in den Reichsadelsstand erhoben. Er war von 1785 bis zu seinem Tod 1789 ohne männliche
Nachkommen mit den 1783/1784 gekauften bubenhofischen Gütern Leinstetten und
Bettenhausen, die 1791 an den Grafen von Sponeck gelangten, Mitglied des
Kantons Neckar bzw. Neckar-Schwarzwald-Ortenau des Ritterkreises Schwaben. Um
1800 erscheint F. auch im Kanton Gebirg des Ritterkreises
Franken.
L.: Hölzle, Beiwort 64; Riedenauer 123; Hellstern 203; Kollmer 375.
Frankenberg (reichsritterschaftlicher Ort). In F.
nördlich von Uffenheim erbaute der Bischof von Würzburg um 1200 eine Burg, die
seit 1554 verfiel. Eine von den Burggrafen von Nürnberg 1254 errichtete weitere
Burg (Vorderfrankenberg) wurde 1284 den Hohenlohe verpfändet und von diesen
1362 Böhmen zu Lehen aufgetragen. Um 1390 wurde sie als Herrschaft an die
Seckendorff verkauft. 1429 erwarb Würzburg die Herrschaft, verpfändete sie aber
bald an die Heßberg. 1452/1445 kam die allodiale Ganerbenburg an die Absberg,
die sie 1464 den Markgrafen von Ansbach auftrugen. 1520 fiel sie an die Hutten,
die sie 1630 durch Konfiskation verloren, 1638/1639 aber wieder zurückgewannen.
Nach deren Aussterben 1783 kam es zu einem Streit zwischen Schwarzenberg und
Pölnitz (Pöllnitz). Einzelne Güter zog Ansbach ein. 1796 wurde der zum Kanton
Odenwald des Ritterkreises Franken steuernde Ort
von Preußen in Besitz genommen, 1806 fiel er an Bayern.
L.: Wolff 511.
Frankenstein, Franckenstein (Freiherren,
Reichsritter). Im 17. und 18. Jahrhundert (1650-1720) zählten die F. zum Kanton
Rhön-Werra des Ritterkreises Franken. Im 16. und
17. Jahrhundert sowie um 1806 waren sie im Kanton Odenwald immatrikuliert. Im
17. und 18. Jahrhundert gehörten sie mit dem Rittergut Ullstadt und Langenfeld
zum Kanton Steigerwald des Ritterkreises Franken.
Im 18. Jahrhundert zählten sie mit einem Viertel Allmannsweier,
Niederschopfheim und einem Viertel Wittenweier zum Ort (Bezirk, Kanton) Ortenau
des Kantons Neckar bzw. Neckar-Schwarzwald-Ortenau des Ritterkreises Schwaben
sowie als Ganerben zu Mommenheim zum Ritterkreis Rhein. 1802 waren Johann
Friedrich Karl Joseph Xaver F. (Herr der Herrschaft Binzburg (Bünzburg),
Niederschopfheim usw.), Johann Philipp Anton Franz F. und Franz Christoph Karl
Philipp F. immatrikuliert. Die Freiherren von F. zu Ockstadt waren um 1790 mit
Messenhausen Mitglied des Kantons Odenwald des Ritterkreises
Franken. Wegen der Hälfte von Dorn-Assenheim (Dornassenheim), Ockstadt
mit Oberstraßheimer Hof und Usafeldchen gehörten sie auch dem Kanton
Mittelrheinstrom des Ritterkreises Rhein an.
L.: Stieber; Roth von Schreckenstein 2, 594; Seyler 363; Pfeiffer 210, 211; Hölzle,
Beiwort 66; Zimmermann 68f.; Winkelmann-Holzapfel 148; Riedenauer 123; Stetten
32; Bechtolsheim 196; Rahrbach 78; Neumaier 66f., 72.
Fries (Grafen, Reichsritter). Im 18.
Jahrhundert zählten die Grafen von F. mit den um 1770 von den Eichler von Auritz
erworbenen Teilen der Herrschaft Dennenlohe zum Kanton Altmühl des Ritterkreises Franken.
L.: Hölzle, Beiwort 55; Riedenauer 123.
Frieß, Frießel (Reichsritter). Um 1700 zählten
die F. zum Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken.
L.: Riedenauer 123.
Froberg bzw. Froberg-Montjoie (Reichsritter,
Grafen, Frohberg). Um 1806 zählten die Froberg-Montjoie bzw. Frohberg-Montjoie
zum Kanton Rhön-Werra de Ritterkreises Franken.
L.: Riedenauer 123.
Fronhofen, Frohnhoffen (Reichsritter). Im 16.
Jahrhundert zählten die F. zum Kanton Altmühl. Im 16. Jahrhundert gehörten die
F. zum Kanton Rhön-Werra sowie zum Kanton Odenwald des Ritterkreises
Franken.
L.: Biedermann, Altmühl; Stieber; Seyler 363; Riedenauer 123; Neumaier 90.
Fuchs von Bimbach (Reichsritter). Vom Ende des
15. Jahrhunderts bis 1806 waren die F. mit dem Rittergut Bimbach Mitglied des
Kantons Steigerwald des Ritterkreises Franken.
Etwa in der gleichen Zeit waren die F. auch im Kanton Baunach immatrikuliert.
Bis etwa 1650 erscheinen sie auch im Kanton Altmühl (Cronheim) sowie sehr früh
auch im Kanton Gebirg.
L.: Pfeiffer 196, 198; Riedenauer 123; Bechtolsheim 12, 18, 63; Rahrbach 81;
Neumaier 98.
Fuchs von Dornheim (Reichsritter). Vom Ende
des 16. Jahrhunderts bis zu ihrem Aussterben 1727 zählten die F. zum Kanton
Steigerwald des Ritterkreises Franken.
L.: Pfeiffer 198; Bechtolsheim 2, 194; Rahrbach 81; Neumaier 73, 150.
Fuchs von Neidenfels (Reichsritter). Bis etwa
1650 zählten die F. zum Kanton Odenwald des Ritterkreises
Franken.
L.: Pfeiffer 210; Stetten 32; Riedenauer 123; Ulrichs 209; Neumaier 80, 86.
Fuchs von Wiesentheid (Reichsritter). Vom 16.
Jahrhundert bis zu ihrem Aussterben 1673 zählten F. zum Kanton Steigerwald des Ritterkreises Franken.
L.: Pfeiffer 198.
Fuchsstadt (Reichsritter). Vielleicht zählten die
F. zum Kanton Baunach des Ritterkreises Franken.
L.: Riedenauer 123.
Fulda (Abtei, Reichsabtei, Hochstift,
Fürstentum, Residenz). Das Kloster F. (zu ahd. feld?, aha) an der Fulda wurde
am 12. 3. 744 durch Bonifatius' Schüler Sturmi (Sturmius) auf altem, durch
Einfälle der Sachsen um 700 aber verödetem Siedlungsgebiet, das Bonifatius sich
743 von dem merowingischen Hausmeier Karlmann aus Königsgut hatte übertragen
lassen, als Benediktinerabtei gegründet. 751 wurde es unmittelbar dem Papst
unterstellt, 765 von König Pippin zur Reichsabtei erhoben und 774 von König
Karl dem Großen mit der Immunität versehen. Im 9. Jahrhundert wurde F. einer
der wichtigsten deutschen Schreiborte (Hildebrandslied, Muspilli, Tatian),
durch dessen Bibliothek wichtige Texte überliefert wurden. 968 erhielten die
Äbte den päpstlichen Primat vor allen Äbten Germaniens und Galliens und 1170
den Titel Reichsfürsten. Der im 9. Jahrhundert von den Alpen bis zur Nordsee
reichende Streubesitz, der für das 12. Jahrhundert noch auf 15000 Hufen bzw.
450000 Morgen geschätzt wurde, schrumpfte (z. B. durch den Verlust von Breuberg
im Odenwald) bis zum 13. Jahrhundert auf eine kleine Herrschaft in der Rhön und
über Brückenau bis Hammelburg in Franken, die aber als geschlossenes Gebiet an
Umfang immer noch die Herrschaftsgebiete anderer Abteien des Reiches übertraf.
Im 15. Jahrhundert gingen die Fuldische Mark und Gersfeld verloren. 1487 musste
fast das gesamte Stiftsgebiet an Mainz und Hessen verpfändet werden. Bei der
Reichskreiseinteilung kam F. zum oberrheinischen Reichskreis. 1626 wurde das
Kloster innerlich erneuert. Von 1632 bis 1634 war es Wilhelm V. von
Hessen-Kassel als Fürst von Buchen übertragen. 1648 verlor F. das letzte
Drittel von Vacha an Hessen-Kassel. Am 5. 10. 1752 wurde für das Stiftsland ein
selbständiges Fürstbistum (1829 als Bistum neu errichtet) eingerichtet. Um 1790
zählte F. wegen Burghaun, Großenmoor, Marbachshöfe (Marbachshof) und
Mahlertshof (Mahlertshöfe), Rothenkirchen, Steinbach, Dalherda, Eichenzell,
Welkers, Geroda, Langenschwarz, Hechelmannskirchen, Köhlersmoor, Schlotzau,
Lütter mit Altenfeld und Hettenhausen, Mansbach, Glaam, Oberbreitzbach,
Wenigentaft, Poppenhausen, Eichenwinden, Farnlieden (Farnliede), Gackenhof,
Hohensteg, Kohlstöcken, Remerz (Remerts), Rodholz, Sieblos, Steinwand,
Tränkhof, Schmalnau, Weyhers, Zillbach und Sannerz mit Weiperz zum Kanton
Rhön-Werra des Ritterkreises Franken. 1802 wurde
F. mit 33/37 Quadratmeilen und 90000 Einwohnern säkularisiert und wenig später die
1723/1734 gegründete Universität aufgehoben. 1803 fiel das Fürstbistum an
Nassau-Oranien, 1806 an Frankreich, 1810 an das Großherzogtum Frankfurt und
1813 unter die Verwaltung Österreichs. 1815 kam es teilweise an Preußen, das es
1816 als Großherzogtum an Hessen-Kassel überließ, 1866 mit diesem wieder an
Preußen, das zugleich von Bayern die Ämter Gersfeld, Hilders und Weyhers
erhielt, 1945 zu Groß-Hessen bzw. zu dem Land Hessen. Die südlichen Gebiete
gelangten 1815 an Bayern, die östlichen an sächsisch/thüringische Länder,
Johannisberg (Johannesberg) im Rheingau an den Fürsten Metternich. Das Bistum
F. wurde 1992/1994 Suffragan von Paderborn.
L.: Wolff 238; Zeumer 552 II a 27; Wallner 695 OberrheinRK 4; Großer
Historischer Weltatlas II 66 (1378) E3, III 22 (1648) D3, III 38 (1789) B3;
Riedenauer 129; Die Territorien des Reichs 4, 128; Winkelmann-Holzapfel
149;Kalkoff, P., Die Reichsabtei Fulda am Vorabend der Reformation, Archiv f.
Reformationsgeschichte 22 (1925); Werner-Hasselbach, T., Die älteren Güterverzeichnisse
der Reichsabtei Fulda, 1942; Lübeck, K., Die Fuldaer Äbte und die Fürstäbte des
Mittelalters, 1952; Hilpisch, S., Die Bischöfe von Fulda, 1957; Hoffmann, A.,
Studien zur Entstehung und Entwicklung des Territoriums der Reichsabtei Fulda
und seiner Ämter, 1958; Stengel, E., Urkundenbuch des Klosters Fulda, 1958;
Stengel, E., Die Reichsabtei Fulda in der deutschen Geschichte, 1948, 1960;
Kissel, O., Neuere Territorial- und Rechtsgeschichte des Landes Hessen, 1961;
Der Landkreis Fulda, hg. v. Stieler, E., 1971; Die Klostergemeinschaft von
Fulda im früheren Mittelalter, hg. v. Schmid, K., Bd. 1ff. 1978; Teuner, R.,
Die fuldische Ritterschaft 1510-1656, 1982; Hussong, K., Studien zur Geschichte
der Reichsabtei Fulda bis zur Jahrtausendwende, Arch. f. Diplomatik 31 (1985),
1ff., 32 (1986), 129ff.; Jäger, B., Das geistliche Fürstentum Fulda in der
frühen Neuzeit, 1986; Raab, H., Das Fürstbistum Fulda (1752-1802/03), 1989,
Archiv. f. mittelrheinische Kirchengeschichte 41; Rathsack, M., Die Fuldaer
Fälschungen, 1989; Hahn, H., Kleine Fulda-Chronik, 1989; Leinweber, J., Die
Fuldaer Äbte und Bischöfe, 1989; Weidinger, U., Untersuchung zur
Grundherrschaft des Klosters Fulda in der Karolingerzeit, (in) Strukturen der
Grundherrschaft im frühen Mittelalter, 1989; Sandmann, M., Fulda, LexMA 4 1989,
1020ff.; Fulda im alten Reich, hg. v. Jäger, B., 1994; Fulda in seiner
Geschichte, 1995; Geuenich, D., Die Stellung der Abtei Fulda, Fuldaer
Geschichtsblätter 7 (1995); Meyer zu Ermgassen, H., Der Codex Eberhardi, Bd. 1ff.
1995ff.; Kloster Fulda, hg. v. Schrimpf, G., 1996; Witzel, W., Die fuldischen
Ministerialen, 1998; Früh, M., Die Lehnsgerichtsbarkeit der Abtei Fulda, Hess.
Jb. f. LG. 49 (1999), 39; Theisen, F., Mittelalterliches Stiftungsrecht, 2002;
Höfe und Residenzen im spätmittelalterlichen Reich, hg. v. Paravicini, W.,
2003, 1, 657, 1, 2, 198; Adel in Hessen, hg. v. Conze, E. u. a., 2010.
Füllbach, Fulpach, Fullbach (Reichsritter). Im
frühen 16. Jahrhundert zählten die F. zum Kanton Baunach des Ritterkreises Franken.
L.: Stieber; Pfeiffer 213; Riedenauer 123; Rahrbach 87.
Furtenbach (Reichsritter). Im 18. Jahrhundert (um
1760) zählten die F. mit den Rittergütern Schnodsenbach, Burgambach und
Zeisenbronn zum Kanton Steigerwald des Ritterkreises
Franken.
L.: Bechtolsheim 15, 414; Riedenauer 123.
Gailing von Altheim, Gailing, Gayling, Gayling
von Altheim (Reichsritter). Um 1550 bis etwa 1720 gehörten die G. zum Kanton
Odenwald des Ritterkreises Franken (Geyling). Im
18. Jahrhundert zählten die G. zum Ort (Kanton) Ortenau des Kantons Neckar bzw.
Neckar-Schwarzwald-Ortenau des Ritterkreises Schwaben und zum Ritterkreis
Unterelsass (Reichsfreiherren). Die G. erloschen männlicherseits 1940 und
weiblicherseits 1987.
L.: Stieber; Roth von Schreckenstein 2, 592; Riedenauer 123; Stetten 32;
Neumaier 73, 150; Zander, P., Das Freiherrlich Gayling von Altheim'sche
Gesamtarchiv, (in) Barockschloss Ebnet bei Freiburg i. Br., 1989.
Gailing von Illesheim, Geiling von Illesheim (Reichsritter),
Gayling von Illesheim. Im frühen 16. Jahrhundert zählten die G. zum Kanton
Altmühl des Ritterkreises Franken.
L.: Biedermann, Altmühl; Stieber; Riedenauer 123.
Gaisberg (Freiherren, Reichsritter). Im 18.
Jahrhundert zählten die Freiherren von G. mit Teilen von Helfenberg (seit
1740), Schloss und Gut Hohenstein (1678-1738), Gut Schnait (seit 1633) und dem
Rittergut Kleinbottwar und Schaubeck (Schabeck) (1645-1765) zum Kanton Kocher
des Ritterkreises Schwaben. Wegen graneckischer Güter gehörte die Familie seit
1599 zum Kanton Neckar. 1805 waren Kantonsmitglieder Carl Ludwig,
Ludwig-Heinrich und Ludwig von G. zu Schöckingen. Um 1785 bis 1800 gehörte
Benjamin von G. als Personalist dem Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken an.
L.: Roth von Schreckenstein 2, 592; Hölzle, Beiwort 62; Hellstern 204; Stetten
39, 183; Riedenauer 123; Kollmer 370, 376f.; Schulz 262;
Gaisberg-Schöckingensches Archiv Schöckingen. Urkundenregesten 1365-1829,
bearb. v. Müller, P., 1993 (141 Urkunden).
Gans von Otzberg, Gans von Uzberg
(Reichsritter). Im 18. Jahrhundert (um 1785) zählten die G. zum Ritterkreis
Rhein und bis zum Beginn des 18. Jahrhunderts zum Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken.
L.: Roth von Schreckenstein 2, 594; Riedenauer 123; Stetten 33; Neumaier 73,
150.
Gauerstadt (Reichsritter), Gauberstadt. Im frühen
16. Jahrhundert zählten die G. zum Kanton Baunach des Ritterkreises
Franken.
L.: Riedenauer 123.
Gebirg (Kanton, Ritterkanton). Der Kanton G.
war eine Untergliederung des Ritterkreises Franken
der Reichsritterschaft. Er war seinerseits in die Quartiere Fichtelberg,
Forchheim, Hollfeld und Rodach eingeteilt. Um 1800 zählte die
Kantonskorporation zu den Mitgliedern des Kantons.
L.: Mader 3, 318ff., 8, 661ff., 8, 682ff.; Wolff 512; Riedenauer 116, 122ff.,
129; Waldenfels, W., Frhr. v., Die Ritterschaft des heutigen Oberfranken im
Jahre 1495, Arch. d. hist. Ver. Oberfranken 26, 3 (1917), 61ff.; Rupprecht, K.,
Ritterschaftliche Herrschaftswahrung in Franken, 1994.
Gebsattel (Reichsritter, Freiherren). Vielleicht
kurz vor 1100 entstand an einer Tauberfurt als Witwensitz einer Gräfin von
Rothenburg G. Als Folge der Ausdehnung Rothenburgs verlegten die G. ihren Sitz
nach Acholshausen, später nach Trennfeld. Im 16. bis 18. Jahrhundert zählten die
Freiherren G. mit Teilen von Haselbach, der Hälfte von Burglauer, Lebenhan und
Teilen von Leutershausen zum Kanton Rhön-Werra des Ritterkreises
Franken. Im frühen 16. Jahrhundert waren sie auch im Kanton Baunach, im
17. Jahrhundert auch im Kanton Odenwald immatrikuliert.
L.: Genealogischer Kalender, 1753, 538; Stieber; Roth von Schreckenstein 2,
593; Seyler 364; Winkelmann-Holzapfel 149; Pfeiffer 198, 211; Riedenauer 123;
Rahrbach 88; Neumaier 90.
Geilsdorf (Reichsritter). Im 16. Jahrhundert und
im frühen 18. Jahrhundert zählten die G. zum Kanton Gebirg des Ritterkreises Franken. S. a. Geylstorff.
L.: Riedenauer 123; Pfeiffer 209.
Geißmar, Geismar (Reichsritter). Im 17./18.
Jahrhundert zählten die G. zum Kanton Rhön-Werra und zum Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken.
L.: Stieber; Seyler 364f.; Riedenauer 123.
Geldern (Reichsritter). Vielleicht zählten die
G. zum Kanton Steigerwald des Ritterkreises Franken.
L.: Riedenauer 123.
Gemmingen (Herren, Reichsritter). G. (Gemmincheim)
bei Sinsheim im Kraichgau wird 769 anlässlich einer Gabe an Lorsch erstmals
erwähnt (768 Gemminisheim?). 1233 bzw. 1275 erscheinen (wohl mit Allodialgut)
Herren von G., die sich später mit den Grafen von Neipperg in die Herrschaft
über G. teilten. Die seit der Wende des 13. Jh.s in die später weitverzweigten
Hauptstämme Guttenberg (1449, Zweigstamm Steinegg-Hagenschieß Beginn des 15.
Jh.s, später Bessenbach) und Hornberg (1612, vorher Bürg) geteilte Familie G.
war bereits 1488 Mitglied der Gesellschaft Sankt Jörgenschild, Teil am Neckar.
Zeitweise bestanden in G. drei Schlösser. Das später der Reichsritterschaft
Schwaben und Franken aufgeschworene Geschlecht bildete die Linien (Steineck
bzw.) Steinegg, G., Mühlhausen, Presteneck, Horneck, Tiefenbronn und Hamberg
(Homberg) aus. Zu ihren Gütern zählten innerhalb des Ritterkreises Schwaben im
Kanton Neckar Hamberg (Homberg) (Lehen Badens, v. G. zu Steinegg, 1457),
Hohenwart (Lehen Badens, v. G. zu Steinegg, 1457), Lehningen (Lehen Badens, v.
G. zu Mühlhausen), Mühlhausen an der Würm (Erblehen von G. zu Mühlhausen),
Neuhausen im Hagenschieß (Lehen Badens, v. G. zu Steinegg), Schellbronn (Lehen
Badens, v. G. zu Steinegg, 1457), Steinegg (Lehen Badens, v. G. zu Steinegg,
1407), Tiefenbronn (Lehen Badens, v. G. zu Steinegg), im Kanton Kocher
Ganerbschaft Bönnigheim (Bennigheim) mit Erligheim, Beihingen teilweise (seit
1675), Filseck (1593-1597), Neubronn teilweise, Hochberg (1684-1779), Talheim
teilweise, im Kanton Kraichgau Erligheim, Guttenberg, Adersbach mit Rauhof,
Bonfeld mit (dem 1732 von Gemmingen-Hornberg erworbenen) Babstadt, Fürfeld,
Rappenau, Treschklingen, fünf Achtel Gemmingen, Hüffenhardt mit Kälbertshausen,
Neckarmühlbach, Wollenberg und Michelfeld sowie im Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken, in dem sie von den Anfängen bis
1806 immatrikuliert waren, drei Viertel Crumbach (Fränkisch-Crumbach),
Bierbach, Eberbach, Erlau, Freiheit, Hof Güttersbach, Michelbach, Hof
Rodenstein (17. Jh.) mit Rodensteinschen Waldungen, Altenberg (Schloss und Gut
mit Niedersteinach 1622), Hoffenheim (1771), Teile von Sachsenflur,
Unterheimbach mit Oberheimbach, Bürg (1334), Ilgenberg, Leibenstadt,
Lobenbacherhof, Neckarzimmern mit Schloss Hornberg (1612), Steinbach,
Stockbronn (Stockbrunn), Teile von Widdern (15. Jh.), Kochendorf teilweise
(1749), Herrschaft Maienfels und Neuhütten (16. Jh., gemeinschaftlich mit den
Weiler) sowie Schloss Presteneck teilweise. 1520 wurde in G. die Reformation
eingeführt. Um 1790 waren die G. auch im Kanton Baunach immatrikuliert. 1806
kam G. an Baden und damit 1951/1952 an Baden-Württemberg. (Am Beginn des 21.
Jh.s sind noch rund 200 Namensträger bezeugt.)
L.: Roth von Schreckenstein 2, 592; Hölzle, Beiwort 56, 59, 62-64;
Winkelmann-Holzapfel 150; Hellstern 204, 218, 219; Schulz 262; Riedenauer 123;
Stetten 32, 36; Rahrbach 90; Neumaier 72, 149f., 151f.; Fleck, A., Die
Mediatisierung der Reichsfreiherrn von Gemmingen beim Übergang in die badischen
Souveränitätslande, Diss. jur. Mainz 1972; Andermann, K., In Angelegenheiten
der Ritterschaft, 1986; Andermann, K., Die Urkunden des Freiherrlich von
Gemmingen’schen Archivs auf Burg Guttenberg über dem Neckar, 1990; Andermann,
K., .Die Urkunden der Freiherrlich von Gemmingen’schen Archive auf Gemmingen
und Fürfeld - Regesten 1331-1849, 2011; Archive der Freiherren von
Degenfeld-Neuhaus und Gemmingen-Hornberg-Babstadt - Urkundenregesten 1439-1902,
bearb. v. Burkhardt, M., 2013.
Gerboth, Gerrodt (Reichsritter). Von etwa 1560
bis etwa 1650 waren die G. im Kanton Odenwald des Ritterkreises
Franken immatrikuliert.
L.: Riedenauer 123.
Gersfeld (Stadt, Herrschaft). 944 gaben Gerhard
und Snelburg ihre Güter in dem vermutlich älteren G. (Geresfeld) an der oberen
Fulda an das Kloster Fulda. Dieses erwirkte 1359 Stadtrecht für G. 1402 und 1428
eroberte das Hochstift Würzburg den Ort und gab ihn an die von Ebersberg
genannt von Weyhers. Sie führten um 1540 die Reformation ein. 1804 kam das zum
Kanton Rhön-Werra des Ritterkreises Franken
zählende G. an das Großherzogtum Würzburg, 1806 an Bayern, 1866 an Preußen
(Hessen-Nassau) und 1945 an Hessen.
L.: Wolff 513; Abel, A., Heimatbuch des Kreises Gersfeld, 1924; Kissel, O.,
Neuere Territorial- und Rechtsgeschichte des Landes Hessen, 1961.
Geuder von Heroldsberg, Geuder (Reichsritter). 1391
erwarben die in Nürnberg sitzenden Patrizier Geuder das Reichslehen
Heroldsberg, das vor ihnen die Nassauer und von diesen über die Burggrafen von
Nürnberg Herzog Swantibor von Pommern innegehabt hatte. Im 17. Jahrhundert
zählten die G. zum Kanton Gebirg des Ritterkreises
Franken, im 18. Jahrhundert wegen Stein (Kanton Altmühl) und anderer
Güter (Kanton Baunach) zum Ritterkreis Franken (Geuder-Rabenstein). S.
Heroldsberg.
L.: Biedermann, Altmühl; Stieber; Roth von Schreckenstein 2, 593; Pfeiffer 196;
Riedenauer 123.
Geyer von Giebelstadt, Geyer zu Giebelstadt
(Reichsritter). Die G(eyer von Giebelstadt bei Ochsenfurt) entstammten der
Ministerialität der Grafen von Rieneck. Bekanntester Vertreter war Florian G.
(1490-3. 6. 1525). Von vor 1550 bis nach 1700 zählten die G. zum Kanton
Odenwald, in der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts auch zum Kanton Altmühl
des Ritterkreises Franken. 1685 wurden die G.
Reichsgrafen. Nach ihrem Aussterben fiel ihre Reichsgrafschaft mit Giebelstadt,
Ingolstadt in Unterfranken, Reinsbronn, Goldbach und Rechten in Neunkirchen an
Brandenburg/Preußen (1704).
L.: Pfeiffer 210; Stetten 32; Riedenauer 123; Rahrbach 94; Neumaier 73, 149,
152.
Geylstorff (Reichsritter), Geilsdorf. Im 16.
Jahrhundert zählten die G. zum Kanton Gebirg des Ritterkreises
Franken. S. a. Geilsdorf.
L.: Pfeiffer 209.
Geypel, Geipel, Geubel, Gruppel (Reichsritter).
Von vor 1550 bis nach 1720 zählten die G. zum Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken.
L.: Stetten 32; Riedenauer 123; Neumaier 66, 73 (Geipel von Schöllkrippen).
Geyso zu Mansbach (Reichsritter). Die G.
zählten im 16. bis 18. Jahrhundert mit Mansbach, Glaam, Oberbreitzbach, der
Hälfte von Rossdorf und Wenigentaft zum Kanton Rhön-Werra des Ritterkreises Franken.
L.: Genealogischer Kalender 1753, 538; Stieber; Seyler 365;
Winkelmann-Holzapfel 151; Riedenauer 123; Adel in Hessen, hg. v. Conze, E. u.
a., 2010
Gießen, Giese? (Reichsritter). Im 17.
Jahrhundert zählten die G. zum Kanton Steigerwald des Ritterkreises
Franken.
L.: Bechtolsheim 15; Riedenauer 123.
Gleichen genannt von Rußwurm (Freiherren,
Reichsritter). Seit etwa 1750 waren die Freiherren von G. mit Bonnland Mitglied
des Kantons Rhön-Werra des Ritterkreises Franken.
S. Rußwurm.
L.: Stieber; Seyler 365f.; Winkelmann-Holzapfel 151; Riedenauer 123; Rahrbach
100.
Goez (Reichsritter). Im späten 17.
Jahrhundert zählten die G. zum Kanton Baunach des Ritterkreises
Franken.
L.: Riedenauer 123.
Gofer, Hofer? (Reichsritter). Um 1780 zählten
G. zum Kanton Rhön-Werra des Ritterkreises Franken.
L.: Riedenauer 123.
Goldochs zu Beratsweiler (Reichsritter). Im
frühen 16. Jahrhundert zählten die G. zum Kanton Odenwald und zum Kanton
Altmühl des Ritterkreises Franken.
L.: Riedenauer 123; Neumaier 74, 76.
Göler von Ravensburg (Reichsritter). Im 18.
Jahrhundert zählten die G. mit Sulzfeld und Teilen von Kieselbronn zum Kanton
Kraichgau sowie 1651 mit einem Viertel Beihingen zum Kanton Kocher, beide im
Ritterkreis Schwaben. Seit der Mitte des 17. Jahrhunderts waren sie im Kanton
Odenwald des Ritterkreises Franken
immatrikuliert, um 1750 im Kanton Gebirg. Außerdem zählten sie zur
vogtländischen Ritterschaft (Vogtland).
L.: Stieber; Roth von Schreckenstein 2, 592; Hölzle, Beiwort 63; Riedenauer
123; Schulz 262.
Golnitz (Reichsritter). Im frühen 16.
Jahrhundert waren die G. Mitglied im Kanton Gebirg des Ritterkreises
Franken.
L.: Riedenauer 123.
Gottesmann zum Thurn, Gottsmann von Thurn
(Reichsritter). Im frühen 16. Jahrhundert zählten die G. zu den Kantonen Gebirg
(bis ins frühe 17. Jahrhundert), Steigerwald, Altmühl und Baunach des Ritterkreises Franken.
L.: Riedenauer 123.
Grafenreuth, Gravenreuth (Reichsritter). Im 16.
Jahrhundert waren die G. Mitglied im Kanton Gebirg des Ritterkreises
Franken.
L.: Riedenauer 123.
Grappendorf (Reichsritter). Im 17. (etwa 1680) und
18. Jahrhundert (etwa 1760) zählten die G. zum Kanton Rhön-Werra des Ritterkreises Franken.
L.: Stieber; Seyler 366; Riedenauer 123.
Greck von Kochendorf, Greck zu Kochendorf
(Reichsritter). Von vor 1550 bis etwa 1750 zählten die G. zum Kanton Odenwald
des Ritterkreises Franken.
L.: Stieber; Riedenauer 124; Stetten 32; Neumaier 66, 73, 149, 151.
Greifenclau, Greiffenclau zu Vollrads (Freiherren,
Reichsritter). Im 18. Jahrhundert zählten die Freiherren von G. mit Gereuth,
Hafenpreppach und Albersdorf (Aldersdorf) zum Kanton Baunach des Ritterkreises Franken. Seit 1750 waren sie (als
Personalisten) Mitglieder des Kantons Odenwald. Von 1723 bis 1738 war Lothar
von Greiffenclau-Vollrads wegen Eislingen (Großeislingen) im Kanton Kocher des
Ritterkreises Schwaben immatrikuliert. Bis 1764 waren Familienangehörige dort
Personalisten.
L.: Genealogischer Kalender 1753, 542; Stieber; Riedenauer 124; Stetten 39;
Schulz 262.
Grempp, Gremp (Reichsritter). Im 17.
Jahrhundert gehörten die G. zum Kanton Odenwald des Ritterkreises
Franken.
L.: Riedenauer 124.
Greul, Graul, Dernbach genannt Greul
(Reichsritter). Im 16. Jahrhundert zählten die G. zum Kanton Gebirg des Ritterkreises Franken. (S. Dernbach.)
L.: Riedenauer 124.
Greusing (Reichsritter). Im frühen 16.
Jahrhundert zählten die G. zum Kanton Baunach und zum Kanton Rhön-Werra des Ritterkreises Franken.
L.: Riedenauer 124.
Grolach (Reichsritter). Im 16. Jahrhundert
zählten die G. zum Kanton Rhön-Werra des Ritterkreises
Franken.
L.: Riedenauer 124.
Groschlag (Reichsritter). Vom frühen 16.
Jahrhundert bis 1806 zählten die G. zum Kanton ; des Ritterkreises
Franken.
L.: Stetten 32; Riedenauer 124; Neumaier 67, 70, 73, 150.
Groschlag von Dieburg, Groschlag von und zu Dieburg
(Freiherren, Reichsritter). Im 18. Jahrhundert zählten die nach Schloss und Gut
Dieburg benannten Freiherren von G. mit dem 1808 an Hessen-Darmstadt kommenden
Hergershausen (Hengershausen), Eppertshausen, dem 1799 an den Grafen
Lerchenfeld (Lerchfeld) gelangenden Sickenhofen und dem seit 1799 den Albini
gehörenden Messel zum Kanton Odenwald des Ritterkreises
Franken. Außerdem waren sie Mitglied im Ritterkreis Rhein.
L.: Stieber; Roth von Schreckenstein 2, 594; Winkelmann-Holzapfel 151; Stetten
36, 187.
Groß (Reichsritter). Im Jahre 1801 zählten
die G. mit Allersheim, das 1808 an Würzburg fiel, und Rottenbauer zum Kanton
Odenwald des Ritterkreises Franken. Zeitweise
gehörten sie auch dem Kanton Baunach an. (S. Groß von Trockau.)
L.: Stetten 36, 188; Riedenauer 124.
Groß von Trockau (Freiherren, Reichsritter).
Vom frühen 16. Jahrhundert bis 1806 zählten die Freiherren G. mit Teilen der
Herrschaft Trockau zum Kanton Gebirg des Ritterkreises
Franken.
L.: Stieber; Roth von Schreckenstein 2, 593; Hölzle, Beiwort 55;
Winkelmann-Holzapfel 151; Pfeiffer 208; Riedenauer 124; Rahrbach 106; Neumaier
183
Grumbach (Reichsritter). Im 16. bis 18.
Jahrhundert zählten die G. zu den Kantonen Rhön-Werra (von Anfang des 16. bis
Mitte des 18. Jahrhunderts) und Steigerwald (17. Jahrhundert) des Ritterkreises Franken. Früh waren sie auch im Kanton
Odenwald immatrikuliert. Wilhelm von G. (1503-1567) war Schwager Florian Geyers
sowie Lehnsmann des Hochstifts Würzburg und der Markgrafen von Brandenburg und
unternahm für die Reichsritterschaft den letzten Versuch einer Erhebung gegen
die Landesherren (Grumbachsche Händel), in dessen Verlauf er 1563 geächtet und
1567 hingerichtet wurde.
L.: Stieber; Roth v. Schreckenstein 2, 593; Ortloff, F., Geschichte der
Grumbacher Händel, 1868ff.; Seyler 366; Pfeiffer 198, 211; Bechtolsheim 13, 17;
Riedenauer 124; Stetten 10f., 25; Rahrbach 110; Neumaier 89.
Grün, Kryn (Reichsritter). Von etwa 1550 bis
ins 18. Jahrhundert zählten die von (der) G. zeitweise zu den Kantonen Gebirg und
Odenwald des Ritterkreises Franken. 1643-1651
war Michael von (der) G. wegen des 1640 erworbenen Oberensingen im Kanton
Kocher des Ritterkreises Schwaben immatrikuliert.
L.: Roth von Schreckenstein 2, 593; Pfeiffer 209; Stetten 32; Riedenauer 124;
Schulz 263.
Grünau, Kloster (Reichsritter). Um 1785 zählte
das Kloster G. zum Kanton Odenwald des Ritterkreises
Franken.
L.: Riedenauer 129.
Grünrod? (Reichsritter). Um 1700 zählten die G.
zum Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken. S.
Grorod, Grorodt, Gränrodt.
L.: Riedenauer 124; Neumaier 74, 150 (Grönrodt).
Gugel (Reichsritter). 1805/1806 zählten G.
vielleicht zum Kanton Gebirg des Ritterkreises Franken.
L.: Riedenauer 124.
Gundelsheim (Reichsritter). Im 16. Jahrhundert zählten
die später erloschenen G. (Gundelsheim-Brauneck) zum Kanton Altmühl des Ritterkreises Franken, danach zum Kanton Odenwald und
von 1593 bis 1614 wegen Schenkenstein und Aufhausen zum Kanton Kocher des
Ritterkreises Schwaben.
L.: Biedermann, Altmühl; Stieber; Pfeiffer 213; Riedenauer 124; Schulz 263.
Günderode (Freiherren, Reichsritter). Im späteren
17. Jahrhundert gehörten die G. zum Kanton Rhön-Werra des Ritterkreises Franken. Im 18. Jahrhundert zählten die
G. mit Höchst an der Nidder zum Kanton Mittelrheinstrom des Ritterkreises
Rhein.
L.: Stieber; Roth von Schreckenstein 2, 594; Seyler 366; Winkelmann-Holzapfel
151; Riedenauer 124.
Günther von Brennhausen (Reichsritter). Im
späteren 17. Jahrhundert zählten die G. zum Kanton Baunach des Ritterkreises Franken.
L.: Riedenauer 124.
Guntzenroth, Gonsrodt (Reichsritter). Im 16.
Jahrhundert zählten die G. (Lengenstein genannt G.) zum Kanton Odenwald und zum
Kanton Rhön-Werra des Ritterkreises Franken.
L.: Stetten 32; Riedenauer 124.
Guttenberg (Freiherren, Reichsritter). Kurz vor
1320 wurde die Burg G. am Obermain errichtet, nach der sich ein
Ministerialengeschlecht der Herzöge von Andechs-Meranien nannte, das seit 1149
als von Plassenburg greifbar ist. Es war Lehnsträger für die Burggrafen von Nürnberg
sowie die Hochstifte Würzburg und Bamberg. Innerhalb der Reichsritterschaft
gehörte es den Kantonen Rhön-Werra (1650-1801/1802 mit Kleinbardorf), Baunach
(spätes 16. Jahrhundert, 1750-1806 mit Kirchlauter), Steigerwald (1700, 1790),
Odenwald (17. Jahrhundert) und Gebirg (frühes 16. Jahrhundert bis 1805/1806)
des Ritterkreises Franken an. Die Linie
Steinenhausen hatte seit 1691 erblich das Amt des Obermarschalls des Hochstifts
Würzburg inne. 1700 stieg es in den Reichsfreiherrenstand auf. 1802 wurden die
Güter von Bayern besetzt und 1804 an Preußen übertragen. Später kamen sie an
Bayern zurück.
L.: Genealogischer Kalender 1753, 542; Stieber; Roth von Schreckenstein 2, 593;
Seyler 367; Pfeiffer 196, 208; Bechtolsheim 15, 20; Riedenauer 124; Rahrbach
113; Neumaier 119, 183; Guttenberg, E. Frhr. v., Die Territorienbildung am
Obermain, 1927, Neudruck 1966; Bischoff, J., Genealogie der Ministerialen von
Blassenberg und der Freiherren von und zu Guttenberg, 1966; Rupprecht, K.,
Ritterschaftliche Herrschaftswahrung in Franken, 1994.
Haberkorn (Reichsritter). Im 16. Jahrhundert waren
die H. Mitglied des Kantons Rhön-Werra des Ritterkreises
Franken. Im späten 17. Jahrhundert waren sie auch im Kanton Steigerwald
immatrikuliert.
L.: Pfeiffer 212; Bechtolsheim 15; Riedenauer 124.
Haberland (Reichsritter). Im späten 16.
Jahrhundert zählten die H. zum Kanton Gebirg des Ritterkreises
Franken.
L.: Riedenauer 124.
Habermann (Reichsritter). Die H. waren im späteren
18. Jahrhundert mit Teilen von Unsleben Mitglied des Kantons Rhön-Werra des Ritterkreises Franken. Mit dem Rittergut Erlabronn
waren sie bis 1806 im Kanton Steigerwald immatrikuliert.
L.: Seyler 367; Winkelmann-Holzapfel 151; Bechtolsheim 16, 22; Riedenauer 124;
Rahrbach 116.
Habern (Reichsritter). Von etwa 1550 bis ins
17. Jahrhundert zählten die H. zum Kanton Odenwald des Ritterkreises
Franken.
L.: Roth von Schreckenstein 2, 593; Pfeiffer 210; Stetten 32; Riedenauer 124;
Neumaier 87, 141, 164.
Habsberg (Reichsritter). Die H. zählten seit 1548
zum Kanton Neckar des Ritterkreises Schwaben sowie zum Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken. Letztes Mitglied im Kanton
Neckar (Rittermatrikel von 1608) war Conrad von H. zu Nordstetten und Isenburg.
L.: Hellstern 205; Pfeiffer 210.
Haideneck (Reichsritter). Um 1700 zählten die H.
zum Kanton Gebirg des Ritterkreises Franken.
L.: Riedenauer 124.
Haider (Reichsritter). Im frühen 16.
Jahrhundert zählten die H. zum Kanton Gebirg des Ritterkreises
Franken.
L.: Riedenauer 124.
Hain, Han, Haun (Reichsritter). (Im 16. und
17. Jahrhundert zählten die H. zum Kanton Rhön-Werra und vielleicht auch zum
Kanton Baunach des Ritterkreises Franken.) S.
Haun.
L.: Riedenauer 124.
Hainach (Reichsritter). Im 16. Jahrhundert und
von etwa 1600 bis 1630 zählten die H. (Heinach) zum Kanton Steigerwald und zum
Kanton Baunach des Ritterkreises Franken. S. a.
Hainach zu Hundelshausen.
L.: Stieber; Bechtolsheim 13, 18; Riedenauer 124.
Hainach zu Hundelshausen (Reichsritter). Bis zu
ihrem Aussterben (1680) zählten die H. mit Bischwind und Vögnitz zum Kanton
Steigerwald des Ritterkreises Franken.
L.: Bechtolsheim 194.
Haller von Hallerstein (Reichsritter). Die aus
Tirol stammenden Haller sind seit dem Ende des 13. Jahrhunderts in Franken
bezeugt. Seit dem 14. Jahrhundert erwarben sie reiche Güter. Seit 1528 nannten
sie sich H. Im 17. Jahrhundert zählten die Nürnberger Patrizier H. auch zum
Kanton Steigerwald (?) des Ritterkreises Franken.
Seit 1750 saßen sie als Vertreter der Stadt Nürnberg im Kanton Altmühl.
L.: Stieber; Bechtolsheim 15, 20; Riedenauer 124; Haller von Hallerstein,
H./Zirnbauer, H., Die Haller von Hallerstein, 1961.
Haltermannstetten, Haldermannstetten (Reichsritter). Die
H. zählten zum Kanton Altmühl des Ritterkreises Franken.
(S. Stettner von Grabenhof.)
L.: Biedermann, Altmühl; Stieber; Pfeiffer 213; Riedenauer 124.
Hamilton (Reichsritter). Um 1700 zählten die H.
zum Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken.
L.: Riedenauer 124.
Hammerstein (Reichsritter). Im 17. Jahrhundert zählten
die H. zum Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken.
L.: Riedenauer 124.
Handschuhsheim (Reichsritter). Im 16. Jahrhundert
gehörten die H. dem Kanton Odenwald des Ritterkreises
Franken an. Im 18. Jahrhundert zählten die H. (Handschuchsheim) zum
Ritterkreis Rhein.
L.: Roth von Schreckenstein 2, 595; Stetten 32; Riedenauer 124; Neumaier 67,
132, 141.
Hanstein (Reichsritter). Im 18. Jahrhundert
zählten die H. zum Ritterkreis Rhein. Im späten 17. und frühen 18. Jahrhundert
gehörten sie auch dem Kanton Rhön-Werra des Ritterkreises
Franken an. S. Haustein.
L.: Roth von Schreckenstein 2, 594; Riedenauer 124.
Harant, Horant (Reichsritter). Im frühen 16.
Jahrhundert zählten die H. zum Kanton Baunach des Ritterkreises
Franken.
L.: Riedenauer 124.
Hardenberg (Reichsritter). Um 1801/1802 zählten die
H. zum Kanton Altmühl des Ritterkreises Franken.
L.: Riedenauer 124.
Harras (Reichsritter). Vielleicht zählten die
H. zum Kanton Baunach des Ritterkreises Franken.
L.: Riedenauer 124.
Harseldt (Reichsritter). Im frühen 17.
Jahrhundert zählten die H. zum Kanton Odenwald des Ritterkreises
Franken.
L.: Riedenauer 124.
Hartheim (Reichsritter). Um 1550 zählten die H.
zum Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken.
L.: Stetten 32; Riedenauer 124; Neumaier 73, 90, 141, 144f. 147.
Hasslach (Reichsritter), Haßlach, Haslach,
Haßlohe. Im 16. Jahrhundert zählten die H. zum Kanton Baunach und zum Kanton
Gebirg des Ritterkreises Franken.
L.: Stieber; Pfeiffer 213; Riedenauer 124.
Hattstein (Reichsritter). Im frühen 18.
Jahrhundert zählten die H. zum Ritterkreis Rhein und zu Beginn des 18.
Jahrhunderts zum Kanton Odenwald des Ritterkreises
Franken. S. Haustein.
L.: Roth von Schreckenstein 2, 595; Riedenauer 124; Neumaier 67.
Hatzfeld, Hatzfeldt (Herren, Reichsgrafen,
Reichsfürsten, Reichsritter). Nach der 1282 erwähnten Burg H. an der oberen
Eder benannte sich eine seit 1138/1145 nachweisbare edelfreie Familie
(Hepisvelt). Zu Anfang des 14. Jahrhunderts teilte sie sich in zwei
Hauptlinien. Sie musste 1311 ihre Burg an Hessen zu Lehen auftragen, erwarb
aber um 1380/1430 die reichsunmittelbare Herrschaft Wildenburg bei Altenkirchen
sowie 1387 Bringhausen und 1503 Eifa. Die Herrschaft H. kam nach dem Aussterben
einer Linie 1570, 1588 und 1772 an die Landgrafen von Hessen. 1635/1640 wurde
die Familie H. in den Reichsgrafenstand erhoben. 1641 erlangte sie aus der
Konfiskationsmasse des Grafen Schaffgotsch die freie Standesherrschaft
Trachenberg (Drachenberg) in Niederschlesien(, die 1741 Fürstentum wurde). Dazu
kamen weitere Güter (1639 Belehnung mit den Teilen Mainz‘ der Grafschaft
Gleichen [1794 an Mainz zurück], 1641 Herrschaften Haltenbergstetten [vom
Hochstift Würzburg, 1794 dorthin zurück], Rosenberg, Waldmannshofen, Pfand der
Herrschaft Laudenbach bei Weikersheim). Außerdem gehörte zu den Ländereien der
Fürsten die niedere Herrschaft Kranichfeld und die Herrschaft Blankenhain im
obersächsischen Reichskreis. Mit Haltenbergstetten, Eichhof, Ermershausen,
Eulenhof, Neubronn, Niederstetten, Oberndorf, Rinderfeld, Streichental,
Wermutshausen und dem 1637 erworbenen, 1806 an Bayern und 1810 an Württemberg
fallenden Waldmannshofen zählten die H. im 17. und 18. Jahrhundert zum Kanton
Odenwald des Ritterkreises Franken (außerdem um
1700 zum Kanton Rhön-Werra), mit dem Kirchspiel Friesenhagen und mit den
Schlössern Wildenburg und Krottorf (bei Friesenhagen)sowie Wissen rechts der
Sieg, Schönstein und Merten in der Linie Hatzfeld-Wildenburg
(Hatzfeld-Wildenberg) zum Kanton Mittelrheinstrom des Ritterkreises Rhein.
Durch König Friedrich den Großen von Preußen wurde der Linie
Hatzfeld-Trachenberg der Fürstenstand verliehen. Bei ihrem Aussterben (1794)
wurde sie von Graf Franz Ludwig von Hatzfeld-Werther-Schönstein beerbt, dem
1803 der preußische Fürstenstand bestätigt wurde. Die von ihm begründete Linie
Hatzfeld-Trachenberg erhielt 1900 den Titel eines Herzogs von Trachenberg. Der
Linie Hatzfeld-Wildenburg wurde 1870 die preußische Fürstenwürde verliehen.
L.: Wolff 398ff.; Großer Historischer Weltatlas III 38 (1789) D2; Roth von
Schreckenstein 2, 595; Hölzle, Beiwort 56; Winkelmann-Holzapfel 152; Stetten
183; Riedenauer 124; Neumaier 149, 173; Genealogischer Kalender 1753, 547;
Genealogisches Handbuch des Adels. Fürstliche Häuser, Bd. 1 1951, 485ff.;
Gensicke, H., Landesgeschichte des Westerwaldes, 2. A. 1987; Kloft, J.,
Inventar des Urkundenarchivs der Fürsten von Hatzfeld, 1975; Friedhoff, J., Die
Familie von Hatzfeldt, 2004.
Haueisen, Hausen? (Reichsritter). Im frühen 16.
Jahrhundert zählten die H. zum Kanton Gebirg des Ritterkreises
Franken.
L.: Riedenauer 124.
Haun, Hune (Reichsritter). Im 16. und 17.
Jahrhundert zählten die H. zum Kanton Rhön-Werra und vielleicht zum Kanton
Baunach des Ritterkreises Franken. Die von ihnen
vermutlich im 14. Jahrhundert bei Hünfeld erbaute Burg Hauneck musste bereits
1409 an Hessen gegeben werden. Zwischen Hessen und Fulda war noch im 18.
Jahrhundert das links der Haune gelegene Rothenkirchen streitig, das über die
H. in die Matrikel der Reichsritterschaft gelangt war und von Fulda bis zur
Säkularisation erfolgreich gegen Hessen verteidigt wurde, danach aber über
Hessen-Kassel und Preußen (1866, Provinz Hessen-Nassau) 1945 zu Hessen kam.
L.: Stieber; Seyler 367, Riedenauer 124; Rahrbach 117; Ulrichs 209; .
Hausen, Hausner, Heußner, Heuß (Reichsritter).
Von 1545 bis 1569 war Wolf von H. wegen eines Schlosses in Trochtelfingen im
Kanton Kocher des Ritterkreises Schwaben immatrikuliert. Bis etwa 1650 zählten
die H. zum Kanton Odenwald und zum Kanton Altmühl des Ritterkreises
Franken. S. Haueisen?
L.: Biedermann, Altmühl; Riedenauer 124; Schulz 263.
Haustein, Hattstein, Hanstein (Reichsritter). Im
frühen 16. Jahrhundert zählten H. vielleicht zu den Reichsrittern des Ritterkreises Franken.
L.: Riedenauer 124.
Haußlode (Reichsritter), Hußlode? Die zum Kanton
Altmühl des Ritterkreises Franken zählenden H.
waren im 18. Jahrhundert bereits erloschen.
L.: Stieber
Haxthausen, Harxthausen (Freiherren, Reichsritter).
Die aus dem Hochstift Paderborn stammende, dessen Erbhofmeisteramt tragende
Familie gelangte im 17. Jahrhundert an den Rhein. 1670 gewann sie erbweise von
den Rodenstein den unter der Herrschaft der Pfalz stehenden Häuserhof bei
Ingelheim. Im 18. Jahrhundert waren die Freiherren von H. mit Dilshofen und
Georgenhausen Mitglied im Kanton Odenwald des Ritterkreises
Franken und mit einem Siebtel der Ganerbschaft Nieder-Saulheim
(Niedersaulheim) im Kanton Oberrheinstrom des Ritterkreises Rhein immatrikuliert.
Ihre Güter im Kanton Odenwald fielen 1808 an Hessen-Darmstadt und gelangten
damit 1945 zu Hessen.
L.: Stieber; Roth von Schreckenstein 2, 595; Zimmermann 72;
Winkelmann-Holzapfel 152; Stetten 36, 187; Riedenauer 124.
Hebele (Reichsritter). Die H. zählten um 1700
im Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken.
L.: Riedenauer 124.
Hebenhausen, Hedingshausen? (Reichsritter). Im
17./18. Jahrhundert zählten die H. zum Kanton Rhön-Werra des Ritterkreises Franken.
L.: Seyler 368; Riedenauer 124.
Heddesdorf, Heddersdorf, Hedersdorf, Hettersdorf
(Freiherren, Reichsritter). Im 18. Jahrhundert zählten die auch in den Kantonen
Rhön-Werra und Baunach immatrikulierten H. mit dem 1808 an Aschaffenburg
gefallenen Bessenbach (Besenbach) zum Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken, mit Lörzweiler zum Kanton
Oberrheinstrom sowie mit Teilen von Horchheim und Arzheim zum Kanton
Niederrheinstrom des Ritterkreises Rhein. 1805 war Christoph von H. als
Personalist Mitglied des Kantons Odenwald.
L.: Genealogischer Kalender 1753, 546; Stieber; Roth von Schreckenstein 2, 593;
Winkelmann-Holzapfel 153; Pfeiffer 211; Riedenauer 124, 188; Stetten 32, 38,
39; Rahrbach 123; Neumaier 66, 73.
Hedingshausen, Hebenhausen? (Reichsritter). Im späten
18. Jahrhundert zählten die H. zum Kanton Odenwald des Ritterkreises
Franken.
L.: Riedenauer 124.
Heesperg (Reichsritter). Im 16. Jahrhundert
zählten die H. zum Kanton Rhön-Werra des Ritterkreises
Franken.
L.: Pfeiffer 211.
Heidenopp, Haidnob (Reichsritter). Von 1654 bis
1666 waren die H. wegen Gütern in Plüderhausen und Bromberg im Kanton Kocher
des Ritterkreises Schwaben immatrikuliert. Im 16. Jahrhundert zählten die H.
(Haidnob) zum Kanton Gebirg des Ritterkreises Franken.
L.: Schulz 263; Riedenauer 124.
Heilbronn (Reichsstadt). H. am Neckar erscheint
nach älteren Siedlungsspuren als fränkisches Königsgut, dessen Kirche und Zehnt
dem 742 gegründeten Bistum Würzburg übertragen wurden (822 Heilibrunna). Um die
Mitte des 11. Jahrhunderts unterstand es den Grafen von Calw, die es 1146 an
Hirsau gaben. Später war es zwischen den Herren von Dürn, dem Hochstift
Würzburg und den Staufern umstritten. Spätestens im 13. Jahrhundert kam es an
die Staufer. 1215/1225 wurde es oppidum genannt. Das erste erhaltene Stadtrecht
stammt von 1281. Vielleicht schon seit dem Interregnum (1254-1273), jedenfalls
seit dem 14. Jahrhundert (1322 Blutbann, 1334 Nichtevokationsprivileg, 1360
Erwerb des Schultheißenamtes, 1464 Erwerb der Vogtei) war es Reichsstadt. Zu
ihr gehörten das Reichsdorf Böckingen sowie drei weitere Dörfer. Um 1790 war H.
im Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken
immatrikuliert. 1802 fiel das zum schwäbischen Reichskreis zählende H. mit
Böckingen, Flein, Frankenbach, Neckargartach und Lautenbacher Hof (Lauterbacher
Hof), insgesamt 1 Quadratmeile bzw. rund 55 Quadratkilometer Gebiet, und rund
9400 Einwohnern an Württemberg, über das es 1951/1952 zu Baden-Württemberg kam.
L.: Wolff 215; Zeumer 555 III b 12; Wallner 689 SchwäbRK 77; Großer
Historischer Weltatlas II 66 (1378) E4, III 22 (1648) D4, III 38 (1789) C3;
Riedenauer 129; Schroeder 346ff.; Jäger, K., Geschichte der Stadt Heilbronn und
ihrer ehemaligen Gebiete, 1828; Knapp, T., Über die vier Dörfer der Reichsstadt
Heilbronn, (in) Erinnerungsschrift des herzogl. Karls-Gymnasiums in Heilbronn,
1894; Beschreibung des Oberamtes Heilbronn, Bd. 1f. 1901ff.; Urkundenbuch der
Stadt Heilbronn, Bd. 1ff. 1904ff.; Gauss, W., Heilbronn, die Stadt am heiligen
Brunnen, 1956; Hempe, L., Die Stadtgemeinde Heilbronn, 1959; Weingärtner, K., Studien
zur Geschichtsschreibung der Reichsstadt Heilbronn am Neckar, 1962; Hellwig,
H., Der Raum um Heilbronn, 1970; Stadt- und Landkreis Heilbronn, 1973; Aus der
Heilbronner Geschichtsschreibung, hg. v. Schrenk, C., 1988; Schuler, P.,
Heilbronn, LexMA 4 1989, 2013f.; Jäschke, K., Heilbronn, 1991; Schrenk, C., Von
Helibrunna nach Heilbronn, 1998.
Heinold (Reichsritter). Im 16. Jahrhundert
zählten die H. zum Kanton Gebirg des Ritterkreises
Franken.
L.: Riedenauer 124.
Heinrichen (Reichsritter). Vom 17. Jahrhundert bis
1806 zählten die H. mit den Rittergütern Grasmannsdorf und Grub zum Kanton
Steigerwald des Ritterkreises Franken. Außerdem
waren sie um 1805/1806 auch im Kanton Gebirg immatrikuliert.
L.: Bechtolsheim 16; Riedenauer 124.
Heldritt (Reichsritter). Im frühen 16.
Jahrhundert zählten die H. zum Kanton Gebirg und zum Kanton Rhön-Werra (bis
etwa 1750), im frühen 17. Jahrhundert auch zum Kanton Baunach des Ritterkreises Franken.
L.: Stieber; Roth von Schreckenstein 2, 593; Seyler 368; Riedenauer 124;
Rahrbach 118.
Helmstadt, Helmstatt, Helmstädt (Reichsritter,
Grafen). Vom frühen 16. Jahrhundert bis zum frühen 18. Jahrhundert zählten die
von den Göler von Ravensburg abstammenden H. zum Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken. Um 1790 waren die Grafen von H.
mit Berwangen, Hochhausen, Neckarbischofsheim mit Hasselbach, einem Drittel
Kälbertshausen und Oberbiegelhof Mitglied des Kantons Kraichgau des
Ritterkreises Schwaben. Von 1603 bis 1629 waren die H. wegen Dunstelkingen,
Ebersberg und Talheim im Kanton Kocher immatrikuliert. 1581 zählten die H. zum
Kanton Neckar-Schwarzwald-Ortenau des Ritterkreises Schwaben. Sie gehörten auch
zur vogtländischen Ritterschaft (Vogtland).
L.: Stieber; Roth von Schreckenstein 2, 592; Hölzle, Beiwort 63; Stetten 32;
Winkelmann-Holzapfel 152; Schulz 264; Riedenauer 124; Neumaier 73, 150.
Hendrich (Reichsritter). Im 18. Jahrhundert
zählten die H. zum Kanton Baunach des Ritterkreises
Franken.
L.: Riedenauer 124.
Henlein (Reichsritter). Im frühen 16. Jahrhundert
zählten die H. zum Kanton Gebirg des Ritterkreises
Franken.
L.: Riedenauer 124.
Heppenheim, genannt Saal (Reichsritter). Im frühen
17. Jahrhundert zählten die H. genannt Saal zum Kanton Steigerwald des Ritterkreises Franken.( S. Burggraf zu H.)
L.: Bechtolsheim 15; Riedenauer 124.
Herbstadt, Herbilstadt, Herbolsthal
(Reichsritter). Im 16. Jahrhundert zählten die H. zum Kanton Rhön-Werra, zum
Kanton Steigerwald und zum Kanton Baunach des Ritterkreises
Franken.
L.: Pfeiffer 212; Riedenauer 124; Rahrbach 119.
Herckam, Horken?, Horkheim? (Reichsritter). Im
16. Jahrhundert zählten die H. zum Kanton Altmühl des Ritterkreises
Franken.
L.: Pfeiffer 213; Riedenauer 124.
Herda, Hörda, Harda (Reichsritter). Im 16. und
17. Jahrhundert zählten die H. zum Kanton Rhön-Werra des Ritterkreises Franken, im 17. Jahrhundert auch zum
Kanton Odenwald.
L.: Seyler 368; Pfeiffer 197; Riedenauer 124; Neumaier 150.
Herdegen (Reichsritter). Im 16. Jahrhundert
zählten die H. zum Kanton Gebirg des Ritterkreises Franken.
L.: Riedenauer 124.
Heringen (Reichsritter). Die H. zählten ab etwa
1785 mit Wehrda, Schloss Hohenwehrda (Hohenwerda), Rhina, Schletzenrod und
Wetzlos zum Kanton Rhön-Werra des Ritterkreises Franken.
L.: Winkelmann-Holzapfel 152; Riedenauer 124.
Herisem, Heressem (Reichsritter). Im späteren
17. Jahrhundert zählten die H. zum Kanton Baunach des Ritterkreises
Franken.
L.: Riedenauer 124.
Herold (Reichsritter). Im späten 17.
Jahrhundert zählten die H. zum Kanton Odenwald des Ritterkreises
Franken.
L.: Riedenauer 124.
Heroldsberg (reichsritterschaftlicher Ort). Am Ende
des 13. Jahrhunderts war das im Reichswald Sankt Sebalds bei Nürnberg gelegene
H. Mittelpunkt eines an Nassau verpfändeten, von diesem über die Burggrafen von
Nürnberg an Herzog Swantibor von Pommern gelangten Reichsamtes. 1391 erwarben
die Patrizier Geuder aus Nürnberg das Reichslehen. Ihre Linie Geuder-Rabenstein
(seit 1649) zählte zur Reichsritterschaft, innerhalb deren H. dem Kanton Gebirg
des Ritterkreises Franken angehörte. 1806 fiel
es an Bayern. S. Geuder.
L.: Wolff 512.
Heßberg, Hessberg (Reichsritter). Im 16.
Jahrhundert zählten die H. (Hespergk, Hesperg) zu den Kantonen Altmühl (bis
1806), Steigerwald (bis 1806) (wegen Lenzersdorf [Lentzelsdorf]), Baunach,
Odenwald, Rhön-Werra und Gebirg des Ritterkreises
Franken.
L.: Biedermann, Altmühl; Roth von Schreckenstein 2, 593; Pfeiffer 208, 213,
214; Bechtolsheim 13, 17, 195; Riedenauer 124; Rahrbach 121; Neumaier 68.
Hessen-Darmstadt (Landgrafschaft, Großherzogtum). Darmstadt
geht vermutlich auf ein karolingisches Jagdhaus im geschlossenen Reichsgut um
Frankfurt zurück und erscheint im 11. Jahrhundert als Darmundestat in der
Grafschaft Bessungen des Hochstifts Würzburg. 1256 belehnte das Hochstift die
Grafen von Katzenelnbogen mit der Grafschaft. 1479 fiel Katzenelnbogen nach dem
Aussterben der Grafen an Hessen. 1567 wurde Darmstadt bei der Erbteilung nach
Philipp dem Großmütigen unter Georg I. Residenz der lutherischen Linie
Hessen-Darmstadt der Landgrafen von Hessen, die mit rund 1300 Quadratkilometern
und 20000 Einwohnern etwa ein Achtel Hessens geerbt hatte. H. gewann erbweise
1583 von Hessen-Rheinfels Schotten, Stornfels und Homburg vor der Höhe, kaufte
1600 Mörfelden und erbte 1604 die südliche Hälfte Hessen-Marburgs (mit Gießen),
die ihr nach heftigsten Auseinandersetzungen mit Hessen-Kassel endgültig aber
erst 1648/1650 zugesprochen wurde. 1607 gründete H. die lutherische
Landesuniversität Gießen. Von 1609 bis 1643 zweigte sich Hessen-Butzbach, 1622
das 1866 erloschene Hessen-Homburg ab. 1736 erwarb H. die Grafschaft
Hanau-Lichtenberg (mit Pirmasens), überzog aber durch prunkvolle Hofhaltung bei
weitem seine Mittel. Um 1806 zählte es zum Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken. Durch § 7 des
Reichsdeputationshauptschlusses vom 25. 2. 1803 gewann H. zum Ausgleich für die
Grafschaft Hanau-Lichtenberg und die Aufhebung von Rechten über Wetzlar und
Frankfurt sowie für die Abtretung der Ämter Lichtenau und Willstädt an Baden
und von Katzenelnbogen, Braubach, Ems, Cleeberg bzw. Kleeberg, Eppstein und des
Dorfes Weiperfelden an Nassau-Usingen das zum Erzstift Köln gehörige Herzogtum
Westfalen (Brilon, Arnsberg, bis 1815) mit Volkmarsen, die mainzischen Ämter
Gernsheim, Bensheim, Heppenheim, Lorsch, Fürth im Odenwald, Steinheim, Alzenau,
Vilbel, Rockenberg, Hassloch, Astheim, Hirschhorn, die mainzischen Güter
Mönchhof, Gundhof und Klaraberg (Klarenberg), die pfälzischen Ämter Lindenfels,
Umstadt, Otzberg, Alzey (teilweise) und Oppenheim (teilweise), den Rest des
Hochstifts Worms, die Abteien Seligenstadt und Marienschloss bei Rockenburg,
die Propstei Wimpfen und die Reichsstadt Friedberg (insgesamt 100 Quadratmeilen
mit 218000 Einwohnern), so dass das (in die Provinzen Starkenburg, Oberhessen
und Westfalen gegliederte) Land nunmehr 175 Quadratmeilen mit 520000 Einwohnern
umfasste. Von Baden tauschte es (die Reichsstadt) Wimpfen ein. 1806 fielen die
Grafschaft Erbach und reichsritterschaftliche Gebiete an. Außerdem umfasste das
bisherige Gebiet Hessen-Darmstadts die Oberämter Gießen (mit den Städten Gießen
und Staufenberg, den Gerichten Lollar, Heuchelheim und Steinbach) und Nidda,
die Ämter und Städte Allendorf, Grünberg, Homberg/Ohm, Alsfeld, Grebenau,
Lauterbach, Ulrichstein, Schotten, Rosbach (Roßbach), Butzbach, Königsberg, Biedenkopf
und Battenberg, die Ämter Burg-Gemünden (Burggemünden), Stornfels, Bingenheim,
Petterweil (Peterweil), Cleeberg, Hüttenberg, Blankenstein, Itter und
Breidenbacher Grund (Grund Breidenbach), einige adlige Besitzungen (die Zent
Lauterbach, die Gerichte Engelrod und Ober-Ohmen [Oberohm], den rabenauischen
oder Londorfer Grund, das Busecker Tal (Buseckertal) mit 9 Dörfern und das
Gericht [Gebiet] Frohnhausen mit 2 Dörfern). 1806 wurde die Landgrafschaft
anlässlich des Beitrittes zum Rheinbund zum Großherzogtum erhoben. Außerdem
mediatisierte sie bis 1815 Hessen-Homburg. 1815 erhielt Hessen-Darmstadt für
die Abgabe Westfalens an Preußen das Fürstentum Isenburg-Birstein (Offenbach),
Worms, Alzey und Bingen, 1816 die Festung Mainz. Pirmasens kam an Bayern. Insgesamt
umfasste das Land damit 152,75 Quadratkilometer mit 720000 Einwohnern. Seit
1816 nannte sich der Landesherr von H. Großherzog von Hessen und bei Rhein.
1866 musste H. das seit 1622 einer Nebenlinie zugehörige, 1866 zurückgefallene
Hessen-Homburg sowie die Kreise Biedenkopf und Vöhl an Preußen abtreten und mit
Preußen eine Militärkonvention eingehen, die faktisch den Verlust der
politischen und militärischen Selbständigkeit bedeutete. Außerdem musste es
sich dem Norddeutschen Bund anschließen. 1871 wurde es Bundesstaat des
Deutschen Reiches. Von 1918 bis 1945 folgte dem Großherzogtum der Volksstaat
Hessen, in dem 1933 die Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei die
Macht übernahm und der mit seinen rechtsrheinischen Gebieten am 19. 9. 1945 in
Großhessen aufging, das sich seinerseits seit 1. 12. 1946 Land Hessen nannte.
1968 erlosch die Linie Darmstadt der ehemaligen Landgrafen von Hessen.
L.: Wolff 255; Zeumer 553 II b 28; Wallner 695 OberrheinRK 2; Großer
Historischer Weltatlas III 22 (1648) D3, III 38 (1789) C2; Hof- und
Staatshandbuch des Großherzogtums Hessen, 1835ff.; Hattemer, K.,
Entwicklungsgeschichte Darmstadts, 1913; Blass, G., Das Stadtbild von Darmstadt
und seine Entwicklung, 1927; Müller, A., Aus Darmstadts Vergangenheit, 3. A. 1939;
Das Rhein-Maingebiet vor 150 Jahren, 1787, entworfen v. Strecker, K., hg. v.
Wagner, W., 1939; Kissel, O., Neuere Territorial- und Rechtsgeschichte des
Landes Hessen, 1961; Nahrgang, K., Stadt- und Landkreis Offenbach am Main,
1963; Schmidt, K., Darmstädter Bürgerbuch, 1964; Demandt, K., Geschichte des
Landes Hessen, 2. A. 1972, Neudruck 1980; Kromphardt, D., Hessen-Darmstadt in
der Rheinbundzeit, Magisterarbeit Geschichtswissenschaft Gießen 1979; Knodt,
M., Die Regenten von Hessen-Darmstadt, 1989; Schulz A., Herrschaft durch
Verwaltung, 1991; Lange, T., Hessen-Darmstadts Beitrag, 1993.
Hessen-Kassel (Landgrafschaft, Kurfürstentum
Kurhessen). Kassel erscheint als Chassalla, Chassella (zu lat. castellum)
erstmals 913 und ist vermutlich wenig früher von den Konradinern gegründet
worden. König Heinrich II. schenkte 1008 den Königshof seiner Gemahlin
Kunigunde, die damit das Kloster Kaufungen ausstattete. Noch 1154 wurde Kassel
als Reichsgut bezeichnet. Bald danach unterstand es den Landgrafen von Thüringen.
1189 wurde Kassel civitas genannt. 1277 wurde es Sitz der Landgrafen von
Hessen, die in Kassel eine neue Burg errichteten. 1373 wurden Altstadt,
Unterneustadt und Freiheit vereinigt. In der zweiten Hälfte des 15.
Jahrhunderts war Kassel Sitz der Landgrafschaft H. (1458-1500), die wieder in
Hessen aufging. Seit dem Anfang des 16. Jahrhunderts war es
Verwaltungsmittelpunkt Hessens. Bei der Erbteilung nach Landgraf Philipp dem
Großmütigen 1567 erhielt Wilhelm IV. etwa die Hälfte Hessens mit Kassel als
Residenz. 1571 gewann er die Herrschaft Plesse, 1582 die Hoyaer Ämter Uchte und
Freudenberg. 1583 erwarb H. von Hessen-Rheinfels die Niedergrafschaft
Katzenelnbogen. 1604 wurde Landgraf Moritz unter dem Einfluss Graf Johanns von
Nassau-Dillenburg calvinistisch. Deswegen kam es beim Tode Ludwigs IV. von
Hessen-Marburg 1604 zum hessischen Erbfolgestreit, in dessen Folge unter
anderem in Gießen eine lutherische Universität als Nachfolgerin des
calvinistisch gewordenen Marburg gegründet wurde. Im Ergebnis behielt Hessen-Kassel
1648/1650 den nördlichen Teil Hessen-Marburgs mit Marburg und erlangte
endgültig Hersfeld. Zuvor hatte es 1640 die Grafschaft Schaumburg erworben.
1736 fiel ihm die Grafschaft Hanau-Münzenberg an (u. a. mit Nauheim). 1800
umfasste es ein Gebiet von etwa 170 Quadratmeilen. Mit Völkershausen,
Martinroda, Willmanns, Wölferbütt und Altengronau gehörte Hessen-Kassel dem
Kanton Rhön-Werra des Ritterkreises Franken, mit
dem Lindentaler Hof dem Kanton Mittelrheinstrom des Ritterkreises Rhein an.
Außerdem war es um 1806 Mitglied im Kanton Odenwald. Durch § 7 des
Reichsdeputationshauptschlusses vom 25. 2. 1803 erlangte es für Sankt Goar und
Rheinfels sowie seine Ansprüche auf Corvey außer der Kurwürde nur einzelne
mainzische Güter (Ämter Fritzlar, Naumburg, Neustadt und Amöneburg, Kapitel
Fritzlar und Amöneburg, die Klöster in diesen Kapiteln) sowie die
(Reichs-)Stadt Gelnhausen und das Reichsdorf Holzhausen (Burgholzhausen).
Danach nannte sich der Landgraf von H. Kurfürst von Hessen. 1806/1807 wurde H.,
da es nicht dem Rheinbund beigetreten war, von Frankreich besetzt und dem
Königreich Westphalen (Hauptstadt Kassel) einverleibt. 1813/1815 wurde es
wiederhergestellt und erhielt für die Niedergrafschaft Katzenelnbogen das
Großherzogtum Fulda und Teile Isenburgs. Den Titel Kurfürst behielt der
Landesherr (trotz Untergangs des Heiligen Römischen Reichs und seines
Wahlrechts [Kurrechts der Kurfürsten]) bei. 1831 wurde eine Verfassung
erlassen. Durch preußisches Gesetz vom 20. 9. 1866 wurde H. wegen der Unterstützung
Österreichs in der misslungenen Bundesexekution des Jahres 1866 gegen Preußen
von Preußen annektiert und Teil der preußischen Provinz Hessen-Nassau wurde
(Hauptstadt Kassel). Die damit preußischen Gebiete gingen am 19. 9. 1945 im
Wesentlichen in Großhessen und damit in Hessen auf. Die Linie Hessen-Kassel
erlosch 1875.
L.: Wolff 254; Zeumer 553 II b 27; Wallner 694 OberrheinRK 1; Großer
Historischer Weltatlas III 22 (1648) D3, III 38 (1789) C1; Winkelmann-Holzapfel
152f.; Riedenauer 129; Landau, G., Die hessischen Ritterburgen und ihre
Besitzer, Bd. 1ff. 1832ff., Neudruck 2000; Piderit, F., Geschichte der Haupt-
und Residenzstadt Cassel, 2. A. 1882; Brunner, H., Geschichte der Residenzstadt
Cassel, 1913; Losch, P., Geschichte des Kurfürstentums Hessen 1803-66, 1922;
Anhalt, E., Der Kreis Frankenberg. Geschichte seiner Gerichte, Herrschaften und
Ämter von der Urzeit bis ins 19. Jahrhundert, 1928; Meisenträger, M./Krug, E.,
Territorialgeschichte der Kasseler Landschaft, 1935; Schröder-Petersen, A., Die
Ämter Wolfhagen und Zierenberg. Ihre territoriale Entwicklung bis ins 19.
Jahrhundert, 1936; Stengel, E., Johann Georg Schleensteins Landesaufnahme der
Landgrafschaft Hessen-Kassel, Hessenland 44 (1933), und (in) Stengel, E.,
Abhandlungen und Untersuchungen zur hessischen Geschichte, 1960; Demandt, K.,
Geschichte des Landes Hessen, 1959, 2. A. 1972, Neudruck 1980; Kissel, O.,
Neuere Territorial- und Rechtsgeschichte des Landes Hessen, 1961; Speitkamp,
W., Restauration als Transformation. Untersuchungen zur kurhessischen
Verfassungsgeschichte 1813-1830, 1986; Akten und Dokumente zur kurhessischen
Parlaments- und Verfassungsgeschichte 1848-1866, hg. v. Seier, H., 1987;
Hollenberg, G., Die hessen-kasselischen Landstände im 18. Jahrhundert, 1988,
Hessisches Jb. f. LG. 38 (1988); Grothe, E., Verfassungsgebung und
Verfassungskonflikt, 1996; Wegner, K., Kurhessens Beitrag für das heutige
Hessen, 1999; Philippi, H., Die Landgrafschaft Hessen-Kassel 1648-1806, 2007.
Hessler, Heßler (Reichsritter). Im frühen 16. Jahrhundert
zählten die H. zum Kanton Rhön-Werra des Ritterkreises
Franken.
L.: Riedenauer 124.
Hettman? (Reichsritter). Am Ende des 17.
Jahrhunderts zählten die H. zum Kanton Odenwald des Ritterkreises
Franken.
L.: Riedenauer 124.
Hetzelsdorf, Hezelsdorf (Reichsritter). Bis etwa
1650 waren die H. im Kanton Gebirg des Ritterkreises
Franken immatrikuliert.
L.: Stieber; Riedenauer 124.
Heubscher (Reichsritter). Im frühen 16.
Jahrhundert zählten die H. zum Kanton Gebirg des Ritterkreises
Franken.
L.: Riedenauer 124.
Heusenstamm (Herrschaft). H. in der unteren
Mainebene wird erstmals 1211 erwähnt, als der Ritter Eberhard Waro genannt
Geware sein Reichslehen H. an das Reich zurückgab und es über die Grafen von
Eppstein zurückerhielt. Es zählte zum Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken. 1628 kam die Herrschaft
pachtweise an den Frankfurter Patrizier Stefan von Cronstetten, 1661 kaufweise
an die Grafen von Schönborn, 1816 an Hessen-Darmstadt und damit H. 1945 zu
Hessen.
L.: Wolff 511; Roth, H., Ortsgeschichte von Heusenstamm mit Patershausen und
Gravenbruch, 1911.
Heusenstamm, Heußenstamm, Haußenstamm, Heussenstein
(Reichsritter). Im 16. und 17. Jahrhundert zählten die seit dem 11. Jahrhundert
bezeugten H. zum Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken,
im 18. Jahrhundert zum Ritterkreis Rhein.
L.: Roth von Schreckenstein 2, 595; Zimmermann 72; Stetten 32, Pfeiffer 210;
Riedenauer 124; Neumaier 67, 69, 72.
Heussen (Reichsritter). Im 16. Jahrhundert
zählten die H. zum Kanton Odenwald des Ritterkreises
Franken. S. Heußner.
L.: Pfeiffer 210.
Heußlein von Eußenheim, Heußlein von Eussenheim
(Reichsritter). Im 16. bis 18. Jahrhundert zählten die H. zum Kanton Rhön-Werra
des Ritterkreises Franken. Von etwa 1600 bis gegen
1700 gehörten sie mit dem Rittergut Fatschenbrunn dem Kanton Steigerwald an.
Weiter waren sie im 18. Jahrhundert im Kanton Gebirg immatrikuliert.
L.: Stieber; Seyler 368f.; Bechtolsheim 13, 18, 194; Riedenauer 124; Rahrbach
125.
Heußner (Reichsritter). Um 1550 zählten die H.
zum Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken.
S. Hausen, Heussen.
L.: Stetten 32; Neumaier 73.
Heydt, Haidt, Hawdt (Reichsritter). Im 16. und
17. Jahrhundert zählten die H. (Broum von der Heydt) zum Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken.
L.: Riedenauer 124; Stetten 32.
Hildebrandt (Reichsritter). Im frühen 17.
Jahrhundert zählten die H. zum Kanton Odenwald des Ritterkreises
Franken.
L.: Riedenauer 124; Neumaier 82, 164.
Hingka zu Henneberg (Reichsritter). Im 16. Jahrhundert
zählten die H. zum Kanton Rhön-Werra des Ritterkreises
Franken.
L.: Riedenauer 124.
Hirnsberg (Reichsritter). Um 1550 zählten die H.
zum Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken.
L.: Stieber; Stetten 33; Riedenauer 124.
Hirschberg I (Reichsritter), Hirsberg. Im frühen
16. Jahrhundert zählten die (von den Grafen Hirschberg verschiedenen)
Reichsritter H. zum Kanton Gebirg des Ritterkreises
Franken und zur vogtländischen Ritterschaft (Vogtland, Ritterschaft).
L.: Riedenauer 124(; Neumaier 67, 72).
Hirschberg II (Reichsritter). Von etwa 1550 bis in
das 17. Jahrhundert zählten die H. zum Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken.
L.: Stetten 32; Riedenauer 124.
Hirschhorn (Herren, Reichsritter,
reichsritterschaftlicher Ort). Vermutlich um 1200 entstand die Burg H. am
Neckar. Die danach benannten Herren von H. hatten Pfandschaften über Mosbach,
Sinsheim und Weißenburg sowie weitere Güter. 1317 wurde die Burg H. dem
Erzstift Mainz geöffnet. H. zählte zum Kanton Kraichgau des Ritterkreises
Schwaben, doch waren die Herren von H. bis etwa 1650 auch im Kanton Odenwald
des Ritterkreises Franken immatrikuliert. 1803
kam H. von Mainz an Hessen-Darmstadt und damit 1945 an Hessen.
L.: Wolff 80, 511; Riedenauer 124; Neumaier 66, 73, 150, 153; Kissinger, F.,
Aus Hirschhorns Geschichte, 1900; Stetten 33; Irschlinger, R., Zur Geschichte
der Herren von Hirschhorn, 1986; Lohmann, E., Die Herrschaft Hirschhorn, 1986.
Hofer von Lobenstein(, Hofer zum Lobenstein)
(Freiherren, Reichsritter). Im 18. Jahrhundert zählten die aus Niederbayern
stammenden Freiherren von H. mit dem 1662 erworbenen Wildenstein und
Neustädtlein, Rötlein (Röthlein) und Tempelhof (1699 an Ansbach verkauft) zum
Kanton Kocher des Ritterkreises Schwaben, um 1801/1802 auch zum Kanton Odenwald
des Ritterkreises Franken.
L.: Roth von Schreckenstein 2, 592; Hölzle, Beiwort 62; Kollmer 370, 377;
Riedenauer 124; Schulz 264.
Hoffenheim (reichsritterschaftlicher Ort). H.
nordwestlich von Sinsheim zählte zum Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken und kam 1806 an Baden und damit
1951/1952 zu Baden-Württemberg.
L.: Wolff 511.
Hoheneck (Reichsritter). Im 17. Jahrhundert
zählten die H., die bereits im Jahr 1488 Mitglied der Gesellschaft Sankt
Jörgenschild, Teil am Hegau und am Bodensee waren, zum Kanton Neckar des
Ritterkreises Schwaben, im ausgehenden 18. Jahrhundert mit Monbrunn, Röllbach
und Teilen von Sachsenflur zum Kanton Odenwald des Ritterkreises
Franken. Wegen Teilen von Helfenberg waren sie von 1597 bis 1629 im
Kanton Kocher immatrikuliert.
L.: Hölzle, Beiwort 56; Ruch Anhang 4; Winkelmann-Holzapfel 153; Hellstern 206;
Stetten 36; Riedenauer 124; Schulz 264.
Hohenlohe (Grafschaft, Fürstentum). Die erstmals
1153 bezeugten Herren (Konrad, Heinrich) von Weikersheim nannten sich seit
1178/1198 nach der die Straße Frankfurt-Würzburg-Augsburg beherrschenden Burg
H. (Hohlach) bei Uffenheim. Im staufischen Reichsdienst erlangten sie 1232/1235
Langenburg und 1250 Öhringen, später Neuenstein, Möckmühl (1445 Verkauf an
Pfalz) und Waldenburg sowie den Grafenrang. Trotz der Gabe Mergentheims an den
Deutschen Orden (1219) und mehrfacher Erbteilung (1215/1254 Hohenlohe-Hohenlohe
[bis 1412], Hohenlohe-Brauneck [bis 1390/1434] und Hohenlohe-Weikersheim)
gelang ihnen die Errichtung eines fast geschlossenen Herrschaftsgebiets um
Kocher und Tauber. Seit 1530 wurden sie (wegen der erbrechtlich begründeten,
aber tatsächlich nicht umsetzbaren Belehnung mit den Grafschaften Ziegenhain
und Nidda) als Reichsgrafen anerkannt, waren etwa zu dieser Zeit aber auch im
Kanton Altmühl des Ritterkreises Franken
immatrikuliert. 1551/1553 erfolgte die Teilung des erst 1551 wieder vereinigten
Gebiets in die protestantische, 1764 gefürstete Linie Hohenlohe-Neuenstein und
die (seit 1667 wieder) katholische, 1744 gefürstete, nach der (erstmals 1253
erwähnten, als Lehen des Hochstifts Regensburg erlangten) Burg Waldenburg bei
Schwäbisch Hall benannte Linie Hohenlohe-Waldenburg. Die Linie
Hohenlohe-Neuenstein teilte sich dann in die Zweige Hohenlohe-Langenburg,
Hohenlohe-Ingelfingen, Hohenlohe-Kirchberg und Hohenlohe-Öhringen
(Hohenlohe-[Neuenstein-]Öhringen) (bis 1805). Sie erwarb 1631 durch Erbschaft
die halbe Grafschaft Gleichen mit Ohrdruf. Die Linie Hohenlohe-Waldenburg
zerfiel 1615 in Hohenlohe-Pfedelbach (bis 1728) und Hohelohe-Waldenburg (bis
1679) sowie Hohenlohe-Schillingsfürst, das sie beerbte, sich aber wiederum in
die Linien Hohenlohe-Bartenstein und Hohenlohe-Schillingsfürst aufteilte (seit
1840 infolge des 1834 erfolgten Anfalls des Erbes des letzten Landgrafen von
Hessen-Rotenburg[-Rheinfels] preußische Herzöge von Ratibor und Fürsten von
Corvey). Durch § 18 des Reichsdeputationshauptschlusses vom 25. 2. 1803 wurden
die Fürsten von Hohenlohe-Bartenstein, Hohenlohe-Waldenburg,
Hohenlohe-Ingelfingen und Hohenlohe-Neuenstein entschädigt. 1806 fielen die zum
fränkischen Reichskreis zählenden hohenlohischen Gebiete, die etwa 32
Quadratmeilen mit rund 100000 Einwohnern in 17 Städten, 7 Marktflecken und etwa
250 Dörfer und Weilern umfassten, überwiegend an Württemberg, im Übrigen an
Bayern (Kirchberg [1810 an Württemberg], Schillingsfürst). S.
Baden-Württemberg.
L.: Zeumer 554 II b 62, 1; Wallner 692 FränkRK 7 a-d, 9 a, b; Großer
Historischer Weltatlas II 66 (1378) E4, III 22 (1648) D4, III 38 (1789) C3;
Fischer, A., Geschichte des Hauses Hohenlohe, Bd. 1f. 1868ff.; Hohenlohisches
Urkundenbuch (1153-1375), hg. v. Weller, K./Belschner, C., Bd. 1ff. 1899ff.;
Weller, K., Geschichte des Hauses Hohenlohe (bis Mitte des 14. Jahrhunderts),
Bd. 1f. 1904ff.; Belschner, C., Die verschiedenen Linien und Zweige des Hauses
Hohenlohe seit 1153, 1926; Engel, W., Würzburg und Hohenlohe, 1949; Fischer,
W., Das Fürstentum Hohenlohe im Zeitalter der Aufklärung, 1958; Schremmer, E.,
Die Bauernbefreiung in Hohenlohe, 1963; Genealogisches Handbuch des Adels,
Fürstliche Häuser, Bd. 9 1971; Thumm, A., Die bäuerlichen und dörflichen
Rechtsverhältnisse des Fürstentums Hohenlohe im 17. und 18. Jahrhundert, 1971;
Hohenlohische Dorfordnungen, bearb. v. Schumm, K./Schumm, M., 1985; Seibold,
G., Die Radziwillsche Masse, 1988; Wendehorst, A., Hohenlohe, LexMA 5 1990, 82;
Kleinehagenbrock, F., Die Grafschaft Hohenlohe im Dreißigjährigen Krieg, 2003;
Hochmittelalterliche Adelsfamilien in Altbayern, Franken und Schwaben, hg. v.
Kramer, F. u. a., 2005, 563; Die Familie Hohenlohe - Eine europäische Dynastie
im 19. und 20. Jahrhundert, hg. v. Hannig, A. u. a., 2013.
Hohenlohe-Bartenstein(, Hohenlohe-Waldenburg-Bartenstein)
(Fürsten). Die 1247 genannte Burg Bartenstein bei Schwäbisch Hall war seit dem
15. Jahrhundert Sitz eines Amtes der Grafen von Hohenlohe. 1688 errichteten die
Reichsgrafen von H. (Hohenlohe-Waldenburg-Bartenstein) dort ihre Residenz. Die
Linie H. ist ein 1635 entstandener Zweig der Linie Hohenlohe-Schillingsfürst,
die von Hohenlohe-Waldenburg abstammt. 1728 bererbte sie die erloschene Linie
Hohenlohe-Pfedelbach. Um 1800 umfasste das zum fränkischen Reichskreis zählende
Gebiet von H. zusammen mit Hohenlohe-(Waldenburg-)Schillingsfürst etwa 12
Quadratmeilen. H. hatte die Oberämter Bartenstein und Pfedelbach und die Ämter
Herrenzimmern, Sindringen, Schnelldorf und Mainhardt. Durch § 18 des
Reichsdeputationshauptschlusses vom 25. 2. 1803 erhielt der Fürst von
Hohenlohe-Waldenburg-Bartenstein, der auch zum Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken zählte, für die kurz zuvor
ererbte Herrschaft Oberbronn (im Elsass) die Ämter Haltenbergstetten,
Laudenbach, Jagstberg und Braunsbach, den Würzburger Zoll im Hohenlohischen,
Anteil am Dorf Neunkirchen, das Dorf Münster und den östlichen Teil des Gebiets
von Karlsberg. S. Hohenlohe-Waldenburg-Bartenstein.
L.: Wolff 119; Wallner 692 FränkRK 9 a; Neumaier 66.
Hohenlohe-Ingelfingen (Grafen, Fürsten). Das 1080 erstmals
genannte Ingelfingen bei Künzelsau kam 1287 mit der Burg Lichteneck an die Grafen
von Hohenlohe. Durch Teilung der Linie Hohenlohe-Langenburg entstand 1699 die
Nebenlinie H. Von 1701 bis 1805 war Ingelfingen Residenz der zum fränkischen
Reichskreis zählenden Fürsten zu H. Um 1800 umfasste das Gebiet der H. zusammen
mit Hohenlohe-Kirchberg, Hohenlohe-Langenburg und Hohenlohe-Öhringen etwa 22
Quadratmeilen. In Besitz der Linie H. befanden sich Ingelfingen, das Amt
Schrozberg und das Salinenamt Weißbach (Weisbach). H. zählte auch zum Kanton
Odenwald des Ritterkreises Franken. Durch § 18
des Reichsdeputationshauptschlusses vom 25. 2. 1803 erhielt der Fürst von H.
für seine Rechte und Ansprüche auf die 7 Dörfer Gaukönigshofen (Königshofen),
Tauberrettersheim (Rettersheim), Rinderfeld (Reiderfeld), Wermutshausen,
Neubronn, Streichental und Oberndorf das Dorf Nagelsberg. 1805 erbte H.
Hohenlohe-Öhringen. Ingelfingen fiel 1806 an Württemberg und kam damit
1951/1952 zu Baden-Württemberg.
L.: Wallner 692 FränkRK 7 c; Riedenauer 129.
Hohenlohe-Jagstberg (Fürsten). Nach Jagstberg an der Jagst nannte sich eine edelfreie Familie. 1340 kam Jagstberg von Hohenlohe-Brauneck an Bayern, 1387 an Würzburg. Die Familie H. zählte auch zum Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken. 1802 fiel Jagstberg an Prinz Karl Joseph zu Hohenlohe-Bartenstein, der sich Fürst von H. nannte. S. Hohenlohe.
Hohenlohe-Öhringen (Fürsten). Um 150 n. Chr. verschoben die
Römer die Reichsgrenze vom Neckar hinweg und errichteten am neuen vorderen
Limes den vicus Aurelianus. 1037 erscheint die Siedlung Orengowe in der Hand
der Mutter Kaiser Konrads II., die dort ein Kollegiatstift gründete. Vögte
dieses Stiftes waren später die Herren von Hohenlohe, die um 1250 Öhringen
erwarben. Auch nach der Landesteilung von 1551/1553 gehörte Öhringen den
Hauptlinien Hohenlohe-Neuenstein und Hohenlohe-Waldenburg. Durch Teilung der
Hauptlinie Hohenlohe-Neuenstein entstand 1641 die Linie H. die sich seit 1782
Hohenlohe-Neuenstein-Öhringen (bzw. H.) nannte. H. zählte zum fränkischen
Reichskreis und gehörte auch dem Kanton Odenwald des Ritterkreises
Franken an. Um 1800 umfasste das Gebiet der H. zusammen mit
Hohenlohe-Langenburg, Hohenlohe-Ingelfingen und Hohenlohe-Kirchberg etwa 22
Quadratmeilen. H. hatte die Stadt Öhringen, Stadt und Amt Neuenstein, die Ämter
Michelbach, Forchtenberg, Künzelsau und Stadt und Amt Weikersheim. Die Güter
fielen nach Aussterben der Linie 1805 an Hohenlohe-Ingelfingen und damit über
Württemberg 1951/1952 an Baden-Württemberg.
L.: Wolff 119; Wallner 692 FränkRK 7 a; Hölzle, E., Der deutsche Südwesten am
Ende des alten Reiches, 1938; Der Landkreis Öhringen, 1968.
Holtz, vom, Holz (Reichsritter). Im 18.
Jahrhundert zählten die vom H. mit Aichelberg (1663), Alfdorf (1628/1640),
Bartholomä 1708, Wißgoldingen (1742) und Unterdeufstetten (1742-1761, von den
Rüdinger von Rüdingerfels (Rüdingern von Rüdingerfels) erworben,) zum Kanton
Kocher des Ritterkreises Schwaben. Mit der Herrschaft Mühringen
(Hohenmühringen) erlangten sie bis zum Verkauf an die Markgrafen von
Brandenburg (Ansbach) (1695) die Mitgliedschaft im Kanton Neckar bzw.
Neckar-Schwarzwald-Ortenau. Mit Amlishagen, Hagenhof sowie Teilen von Limbach,
Michelbach und Hengstfeld gehörten sie seit der Mitte des 18. Jahrhunderts dem
Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken an.
L.: Genealogischer Kalender 1753, 532; Roth von Schreckenstein 2, 592; Hölzle,
Beiwort 56, 62; Hellstern 206; Kollmer 370, 377, 380; Winkelmann-Holzapfel 153;
Stetten 36, 183; Riedenauer 124; Schulz 264; Rahrbach 126; Neumaier 164.
Holzingen (Reichsritter). Im frühen 16.
Jahrhundert zählten die H. zum Kanton Altmühl des Ritterkreises
Franken.
L.: Stieber; Riedenauer 124.
Holzschuher von Aspach und Harrlach (Reichsritter),
Holzschuher von Harrlach. Von der Mitte des 18. Jahrhunderts bis 1806 zählten die
H. mit dem Rittergut Vestenbergsgreuth zu dem Kanton Steigerwald und außerdem
zu den Kantonen, Odenwald und Altmühl des Ritterkreises
Franken.
L.: Stieber; Bechtolsheim 16, 22, 198, 415; Riedenauer 124.
Horkheim, Horkenn, Horckheim, Horben?, Hack? (Reichsritter).
Um 1550 zählten die H. (Horkenn von Wallstadt) zum Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken. Wegen Trochtelfingen, Horn,
Leinzell und Haunsheim waren die H. bis 1542 bzw. 1624 im Kanton Kocher des
Ritterkreises Schwaben immatrikuliert. S. (Horxheim,) Lemlin von Horkheim,
Seybold von Horkheim
L.: Stetten 33; Riedenauer 124; Schulz 264.
Hornberg (reichsritterschaftlicher Ort). Die Burg
H. am Neckar war im 12. Jahrhundert Sitz der Herren von H. Danach wechselte sie
mehrfach den Berechtigten. 1517 kam sie an Götz von Berlichingen. Sie zählte
zum Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken.
1806 kam H. zu Baden und damit 1951/1952 zu Baden-Württemberg.
L.: Wolff 511.
Horneck von Weinheim (Freiherren, Reichsritter),
Horneck zu Weinheim. Um 1790 zählten die Freiherren von H., die sich nach der
Stadt Weinheim an der Bergstraße nannten und seit dem 14. Jahrhundert
bestanden, mit einem Siebtel der Ganerbschaft Nieder-Saulheim (Niedersaulheim)
zum Kanton Oberrheinstrom des Ritterkreises Rhein. Die H. (von Weinheim)
gehörten im 17. Jahrhundert dem Kanton Odenwald des Ritterkreises
Franken, im späteren Jahrhundert den Kantonen Baunach und Gebirg an.
L.: Zimmermann 73; Winkelmann-Holzapfel 153; Riedenauer 124; Rahrbach 128;
Neumaier 150.
Huckelheim (Herrschaft, reichsritterschaftlicher
Ort). H. östlich von Hanau zählte zum Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken. Es gehörte den Grafen von
Schönborn und umfasste als Herrschaft und Amt 16 Orte. Später fiel es über
Aschaffenbrug 1814/1816 an Bayern.
L.: Wolff 511.
Hund von Wenkheim (Reichsritter). Im 16.
Jahrhundert zählten die H. zum Kanton Odenwald des Ritterkreises
Franken (bis etwa 1700).
L.: Stieber; Roth von Schreckenstein 2, 593; Pfeiffer 211; Riedenauer 124;
Stetten 33; Rahrbach 129; Neumaier 116.
Hürnheim (Reichsritter). Im frühen 16.
Jahrhundert zählten die H. zum Kanton Altmühl des Ritterkreises
Franken. Von 1542 bis 1586 waren die H. wegen H., Hochaltingen,
Abtsgmünd und Utzwingen im Kanton Kocher des Ritterkreises Schwaben
immatrikuliert. H. kam an Oettingen und damit 1806 an Bayern.
L.: Stieber; Riedenauer 124; Schulz 265.
Hutten von Frankenberg (Reichsritter), Hutten
zu Frankenberg. Bis zu ihrem Aussterben 1783 waren die Freiherren von H. mit
dem 1783 an Ansbach heimgefallenen Asbachhof, Bullenheim, Teilen der 1520 an
die Familie gefallenen Herrschaft Frankenberg, Geckenheim, Ippesheim mit Reusch
und Nenzenheim Mitglied im Kanton Odenwald des Ritterkreises
Franken.
L.: Hölzle, Beiwort 56; Winkelmann-Holzapfel 153; Rahrbach 133.
Hutten von Stolzenberg (Freiherren,
Reichsritter), Hutten vom Stolzenberg, Hutten zum Stolzenberg. Im 18.
Jahrhundert waren die Freiherren von H. mit Romsthal mit Eckardroth,
Kerbersdorf, Marborn und Wahlert sowie Steinbach Mitglied des Kantons
Rhön-Werra des Ritterkreises Franken.
L.: Seyler 369; Winkelmann-Holzapfel 153; Rahrbach 133.
Huyn von Geleen (Reichsritter). Die H.
zählten um 1650 zum Kanton Baunach des Ritterkreises
Franken.
L.: Riedenauer 124.
Ilten, Illten (Reichsritter). Im 17./18. Jahrhundert
zählten die I. zum Kanton Rhön-Werra des Ritterkreises
Franken.
L.: Stieber; Seyler 370; Riedenauer 124.
Imhoff, Imhof (Reichsritter). Vom 16. bis 18.
Jahrhundert zählten die I. zeitweise zu den Kantonen Odenwald (18.
Jahrhundert), Gebirg (16. Jahrhundert, frühes 18. Jahrhundert) und Baunach (von
etwa 1790 bis 1806) des Ritterkreises Franken.
S. Imhoff von Mörlach.
L.: Riedenauer 124.
Ingelheim, genannt Echter von Mespelbrunn
(Freiherren, Grafen, Reichsritter). Im 18. Jahrhundert zählten die Freiherren
von I. zum Kanton Rhön-Werra und zum Kanton Steigerwald (um 1800) des Ritterkreises Franken. Im 18. Jahrhundert gehörten die
Grafen zu I. zum Ritterkreis Rhein und zwar wegen Schöneberg (Schönberg),
Dörrebach mit Ruine Gollenfels, Hergenfeld, Schweppenhausen, Seibersbach und
Waldhilbersheim zum Kanton Niederrheinstrom und wegen Gaulsheim zum Kanton
Oberrheinstrom. Außerdem waren sie mit Unterhausen und Teilen von Würzberg
Mitglied im Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken.
Unterhausen fiel 1808 an Aschaffenburg.
L.: Genealogischer Kalender 1753, 543, 545; Stieber; Roth von Schreckenstein 2,
595; Seyler 370; Zimmermann 73; Winkelmann-Holzapfel 154; Riedenauer 124;
Stetten 36, 39; Rahrbach 136.
Ippesheim (reichsritterschaftlicher Ort). I.
nördlich von Uffenheim zählte zum Kanton Odenwald des Ritterkreises
Franken. 1806 fiel es an Bayern.
L.: Wolff 511.
Ipt von Ipthausen (Reichsritter), Ippt von
Ippthausen. Vielleicht waren die I. im Kanton Baunach des Ritterkreises Franken immatrikuliert.
L.: Riedenauer 124.
Jagsthausen (reichsritterschaftlicher Ort). An der
Jagst erscheint nach einem römischen Kastell 1090 der Ort J. (Husun). Die nach
ihm benannten Herren von Hausen, die Ministeriale der Grafen von Dürn
(Walldürn) und dann der Herren von Hohenlohe waren, starben um 1370 aus. J. kam
allmählich an die Berlichingen. Es zählte zum Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken. 1806 gelangte der Ort an
Württemberg und damit 1951/1952 an Baden-Württemberg.
L.: Wolff 512.
Jagsthausen, Jaxthausen (Reichsritter). Um 1800
zählten die J. zum Kanton Odenwald des Ritterkreises
Franken und vielleicht auch zum Kanton Rhön-Werra.
L.: Riedenauer 124.
Jagstheim (Reichsritter), Jaxtheim. Im 17. und 18.
Jahrhundert zählten die J. mit Erlabronn zum Kanton Steigerwald, seit dem 16.
Jahrhundert wegen Obermögersheim zum Kanton Altmühl des Ritterkreises Franken, um 1700 zum Kanton Baunach, vielleicht zum
Kanton Odenwald sowie wegen Utzmemmingen und Ederheim (1542-1584) bzw. von 1652
bis 1666 als Personalisten zum Kanton Kocher des Ritterkreises Schwaben.
L.: Biedermann, Altmühl; Bechtolsheim 13, 195; Riedenauer 124; Schulz 265;
Rahrbach 138.
Jahnus von Eberstätt (Reichsritter), Janus von
Eberstätt. Im 18. Jahrhundert zählten die J. zum Kanton Altmühl des Ritterkreises Franken.
L.: Riedenauer 124.
Janus von Eberstätt (Reichsritter, Jahnus von
Eberstätt). Im 18. Jahrhundert zählten die J. zum Kanton Altmühl des Ritterkreises Franken.
L.: Riedenauer 124.
Johanniterorden (Reichsfürst), Johannitermeister.
Vermutlich 1048, jedenfalls vor 1072 gründeten Kaufleute aus Amalfi bereits vor
den Kreuzzügen in Jerusalem ein Spital. Daraus entstand nach der Eroberung
Jerusalems (1099) eine Ordensgemeinschaft, die zunächst in den
Kreuzfahrerstaaten, bald aber auch in allen Teilen Europas Ordenshäuser bzw.
Hospitäler errichtete und in den Kreuzfahrerstaaten Antiochien und Tripolis
auch herrschaftliche Rechte gewann. Die von dem Ordensmeister Raymund von Puy
(1120-1160) 1137 erlassene Ordensregel gab dem geistlichen Orden
ritterschaftliche Züge. An der Spitze des Ordens stand der Großmeister, der von
den acht Großwürdenträgern der acht Zungen des Ordens beraten wurde. Nach dem
Fall Akkons (1291) verlegte der Großmeister seinen Sitz nach Limassol (Limisso)
auf Zypern und wurde Vasall des dortigen Königshauses. Von 1308 bis 1310
eroberte er Rhodos und dessen Nachbarinseln. 1312 erlangte er einen Teil der
Güter des aufgelösten Templerordens in Frankreich. 1372 ließ sich die Ballei
Brandenburg im Vergleich von Heimbach besondere Rechte einräumen. 1522/1523
musste nach Siegen der Türken der Sitz von Rhodos verlegt werden (u. a.
Viterbo). 1530 übertrug Kaiser Karl V. als König von Sizilien dem Orden Malta
und seine Nachbarinseln sowie Tripolis gegen einen symbolischen Tribut aber
ohne Heerfolgepflicht zu Lehen. Seitdem wurde der Orden auch Malteserorden
genannt. Nach der Reformation traten die Mitglieder der Ballei Brandenburg zum
evangelischen Glauben über. 1548 erhielt der J. bzw. der Johannitermeister in
Deutschland, der seit 1187 als Großprior an der Spitze der deutschen Zunge des
Ordens stand und seit 1428 (endgültig 1505) seinen Sitz in Heitersheim hatte,
Sitz und Stimme auf der geistlichen Bank des Reichsfürstenrates des Reichstags.
Deutsche Kommenden bestanden u. a. in Dätzingen und Rohrdorf, Schwäbisch Hall
(Hall) und Affaltrach, Heitersheim, Hemmendorf und Rexingen, Kleinerdlingen
(Kleinnördlingen), Leuggern, (Neuburg,) Rothenburg, Überlingen, Villingen,
Würzburg und Biebelried. 1781 wurde der Orden mit dem Antoniterorden vereinigt.
1789 verlor er seine Güter in Frankreich, 1798 auch Malta (an Frankreich). Um
1800 zählte der J. zum Kanton Steigerwald des Ritterkreises
Franken. Durch § 27 des Reichsdeputationshauptschlusses vom 25. 2. 1803
erhielt der J. bzw. Malteserorden für den Verlust seiner linksrheinischen Güter
die Grafschaft Bonndorf, die Abteien Sankt Blasien, Sankt Trudpert, Schuttern,
Sankt Peter, Tennenbach und alle Stifter, Abteien und Klöster im Breisgau. 1806
erlosch auch das Großpriorat in Heitersheim, nachdem das Fürstentum Heitersheim
schon früher allmählich tatsächlich unter die Landeshoheit Österreichs sowie
1805/1806 an Baden gelangt war. 1852 wurde die Ballei Brandenburg vom König von
Preußen in ihren Rechten wiederhergestellt. 1999 hatte der evangelische Teil
des Johanniterordens rund 3400 Mitglieder.
L.: Zeumer 552 II a 30; Riedenauer 129; Geschichte des Malteserordens nach
Vertot, bearb. v. Niethammer, Bd. 1ff. 1792; Falkenstein, K., Geschichte des
Johanniterordens, 1867; Pflugk-Harttung, J. v., Die Anfänge des
Johanniterordens in Deutschland, 1899; Rödel, W., Das Großprioriat Deutschland
des Johanniterordens, Diss. phil. Mainz 1966; Engel, C., Histoire de L’Ordre de
Malte, 1968; Waldstein-Wartenberg, B. Graf v., Rechtsgeschichte des Malteserordens,
1969; Der Johanniter-Orden. Der Malteser-Orden, hg. v. Wienand, A., 3. A. 1988;
Barz, W., Georg Schilling von Cannstatt. Ein deutscher Johanniter auf Malta,
(in) Der Johanniterorden in Baden-Württemberg 69 (1984), 5; Riley-Smith, J.,
Johanniter, LexMA 5 1990, 613ff.; Höfe und Residenzen im spätmittelalterlichen
Reich, hg. v. Paravicini, W., 2003, 1, 739 (Johannitermeister); Die Johanniter,
die Templer, der Deutsche Orden, die Lazariter und Lazariterinnen, die Pauliner
und die Serviten in der Schweiz, bearb. v. Andenmatten, B. u. a., 2006
Jöstelsberg, Jöbstelsberg, Löbstelsberg
(Reichsritter). Von etwa 1665 bis 1725 zählten die J. zum Kanton Steigerwald
des Ritterkreises Franken.
L.: Bechtolsheim 15, 21; Riedenauer 124.
Kalb von Kalbsrieth (Reichsritter), Kalb von
Kalbsried. Am Ende des 18. Jahrhunderts zählten die K. zu den Kantonen
Rhön-Werra und Steigerwald des Ritterkreises Franken.
L.: Riedenauer 124.
Kaltenbrunn (Reichsritter?). Um 1700 zählten die K.
zum Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken.
L.: Riedenauer 124.
Kaltental (Reichsritter), Kaltenthal. Im 18.
Jahrhundert zählten die K. unter anderem mit dem 1722 verkauften Hofgut
Steinächle (Steinachlin) zum Ritterkreis Schwaben. Wegen Aldingen (14.
Jh.-1746), Mühlhausen am Neckar (bis 1582) und Oßweil (bis 1647) war die
Familie im Kanton Kocher immatrikuliert. An der Wende vom 17. zum 18.
Jahrhundert gehörte sie auch zum Kanton Odenwald des Ritterkreises
Franken.
L.: Roth von Schreckenstein 2, 592; Kollmer 378; Riedenauer 124; Schulz 265.
Karg von Bebenburg (Reichsritter). Mit
Oberweilersbach, Mittlerweilersbach (Mittelweilersbach) und Unterweilersbach
waren die K. im 18. Jahrhundert im Kanton Gebirg des Ritterkreises
Franken immatrikuliert, außerdem im Kanton Baunach.
L.: Stieber; Riedenauer 124.
Karsbach, Karspach (Reichsritter). Die zu K.
zählten im 17./18. Jahrhundert zum Kanton Rhön-Werra des Ritterkreises Franken. S. Wolf von Karsbach.
L.: Stieber; Seyler 370; Riedenauer 124.
Kemnat (Reichsritter). Im 16. Jahrhundert
zählten die K. zum Kanton Baunach des Ritterkreises
Franken.
L.: Riedenauer 124.
Kere (Reichsritter), Kehr. Im frühen 16.
Jahrhundert zählten die von der K. (Kere, Kießling von der Kere) zum Kanton
Rhön-Werra des Ritterkreises Franken. Außerdem
waren sie im Kanton Baunach und im Kanton Steigerwald im Ritterkreis Franken
immatrikuliert.
L.: Stieber; Roth von Schreckenstein 2, 593; Pfeiffer 212; Riedenauer 124;
Rahrbach 139.
Kirchlauter (reichsritterschaftlicher Ort). K. bei
Ebern unterstand im 15. Jahrhundert den Herren von Füllbach. 1476 kam es an die
Fuchs von Schweinshaupten, 1511 als Lehen des Hochstifts Würzburg an die
Guttenberg. Es zählte zum Kanton Baunach des Ritterkreises
Franken und fiel 1806 an Bayern.
L.: Wolff 512.
Kitzingen, Spital. Um 1800 zählte das Spital in K.
zum Kanton Steigerwald des Ritterkreises Franken.
L.: Riedenauer 129.
Kitzingen, Stadt (Reichsritter). Um 1800 zählte
die Stadt K. zum Kanton Steigerwald des Ritterkreises
Franken.
L.: Riedenauer 129: Hock, B., Kitzingen im Dreißigjährigen Krieg, 1981; Apud
Kizinga monasterium, hg. v. Walter, H., 1995.
Kleinschmidt (Reichsritter). Um 1700 zählten K. zum
Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken.
L.: Riedenauer 124.
Knebel von Katzenelnbogen (Freiherren, Reichsritter).
Im späten 16. Jahrhundert und im 17. Jahrhundert gehörten die K. zum Kanton
Odenwald des Ritterkreises Franken. Im 18.
Jahrhundert zählten die Freiherren K. mit einem Zehntel der Ganerbschaft
Bechtolsheim und Neuweier (Neuweyer) zum Kanton Oberrheinstrom des
Ritterkreises Rhein sowie zum Ort (Kanton) Ortenau des Kantons Neckar bzw.
Neckar-Schwarzwald-Ortenau des Ritterkreises Schwaben (1802 Philipp Franz K.).
L.: Genealogischer Kalender 1753, 544; Roth von Schreckenstein 2, 595;
Zimmermann 75; Winkelmann-Holzapfel 154; Riedenauer 124; Neumaier 73.
Knöringen (Freiherren, Reichsritter). Die
Freiherren von K. waren mit der 1545 erworbenen Herrschaft Kreßberg (Krießberg)
samt Marktlustenau (Lustenau) bis 1805/1806 Mitglied des Kantons Altmühl des Ritterkreises Franken. Außerdem zählten sie zum
Ritterkreis Schwaben (1605-1662 mit Wildenstein zum Kanton Kocher).
L.: Biedermann, Altmühl; Stieber; Roth von Schreckenstein 2, 592; Hölzle,
Beiwort 55; Winkelmann-Holzapfel 154; Riedenauer 125; Schulz 266.
Koch, Kott? (Reichsritter). Die K. gehörten
im frühen 17. Jahrhundert zum Kanton Odenwald des Ritterkreises
Franken.
L.: Riedenauer 125.
Kocherstetten, (Ganerbschaft). Um 1700 zählte die
Ganerbschaft K. zum Kanton Odenwald des Ritterkreises
Franken. Der Ort K. kam über Württemberg 1951/1952 zu Baden-Württemberg.
L.: Riedenauer 129.
Köhrscheidt, Röhrscheid? (Reichsritter). Die K.
gehörten vielleicht dem Kanton Gebirg (Vogtland) des Ritterkreises
Franken und der vogtländischen Ritterschaft (Vogtland) an.
L.: Riedenauer 125.
Kolb von Rheindorf (Reichsritter). Bis ins
frühe 17. Jahrhundert waren Kolb im Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken immatrikuliert. Im 17. und 18. Jahrhundert zählten
die K., davon bis 1711 mit dem Rittergut Kreßbach (Krießbach), zum Kanton
Neckar bzw. Neckar-Schwarzwald-Ortenau des Ritterkreises Schwaben.
L.: Stieber; Hellstern 208; Kollmer 378; Riedenauer 125.
Königsfeld (Kunigffeldt) (Reichsritter). Im 16.
Jahrhundert zählten die K. zum Kanton Gebirg des Ritterkreises
Franken.
L.: Pfeiffer 209; Riedenauer 125.
Königshofen (Reichsritter). Im frühen 16.
Jahrhundert zählten die K. zum Kanton Baunach des Ritterkreises
Franken.
L.: Riedenauer 125.
Köselin (Reichsritter). Im frühen 16.
Jahrhundert zählten die K. zum Kanton Baunach des Ritterkreises
Franken.
L.: Riedenauer 125.
Köstner (Reichsritter). Vielleicht zählten die
K. zum Kanton Steigerwald des Ritterkreises Franken.
L.: Stieber; Riedenauer 125.
Kotlinsky, Kottlinsky (Reichsritter). Um 1700
zählten die K. zum Kanton Rhön-Werra des Ritterkreises
Franken.
L.: Stieber; Seyler 370; Riedenauer 125.
Kottwitz von Aulenbach (Reichsritter), Kottwitz.
Im 16. und 17. Jahrhundert zählten die K. zum Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken. Von der Mitte des 17. bis zur
Mitte des 18. Jahrhunderts waren sie im Kanton Rhön-Werra immatrikuliert
(Kottwitz von Aulenbach).
L.: Stieber, Seyler 370; Pfeiffer 210; Stetten 32, 33; Riedenauer 122, 125;
Rahrbach 141; Neumaier 73, 132, 149f., 153.
Kotzau (Herren, Reichsritter). Nach der 1234
erstmals erwähnten Burg K. in Oberfranken nannten sich seit 1172 erscheinende
Herren. Im 16. Jahrhundert zählten die K. zum Kanton Gebirg, zum Kanton
Rhön-Werra und zum Kanton Baunach des Ritterkreises
Franken sowie zur vogtländischen Ritterschaft (Vogtland). Als sie um die
Mitte des 17. Jahrhunderts ausstarben, fielen ihre Güter an die Markgrafschaft
Bayreuth (Brandenburg-Bayreuth). 1810 kam Oberkotzau mit der Markgrafschaft Bayreuth
an Bayern.
L.: Stieber; Pfeiffer 209; Riedenauer 125; Sieghardt, A., Die Herren von Kotzau
und ihr Schloss, (in) Siebenstern, 1936; Gebessler, A., Stadt und Landkreis
Hof, 1960.
Kratz von Scharfenstein, Craatz von
Scharfenstein (Reichsritter). Im 18. Jahrhundert zählten die K. zum Ritterkreis
Rhein, außerdem um 1700 zum Kanton Odenwald des Ritterkreises
Franken.
L.: Stieber; Roth von Schreckenstein 2, 594; Riedenauer 123.
Krauseneck (Reichsritter). Vielleicht zählten die
K. zum Kanton Steigerwald des Ritterkreises Franken.
L.: Riedenauer 125.
Krautheim (Reichsritter, Krautwein). Um 1550
zählten die K. zum Kanton Odenwald des Ritterkreises
Franken.
L.: Riedenauer 125; Stetten 33.
Kresser von Burgfarrnbach (Reichsritter),
Kresser zu Burgfarrnbach. Im 17. Jahrhundert zählten die später erloschenen K.
zum Kanton Altmühl des Ritterkreises Franken.
L.: Biedermann, Altmühl; Pfeiffer 197; Riedenauer 125.
Kronberg zu Ladenberg, Cronberg zu Ladenberg
(Reichsritter). Im 17. Jahrhundert zählten die K. zum Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken.
L.: Riedenauer 123; Neumaier 67.
Küchenmeister (Reichsritter). Bis zur Mitte des 17.
Jahrhunderts zählten die K. zum Kanton Odenwald (K. von Seldeneck, K. von
Neuburg) sowie zum Kanton Rhön-Werra des Ritterkreises
Franken.
L.: Stetten 33; Riedenauer 125; Rahrbach 143.
Küchenmeister von Nortenberg (Reichsritter),
Küchenmeister von Nordenberg. Im 18. Jahrhundert zählten die K. zum zum Kanton
Rhön-Werra des Ritterkreises Franken.
L.: Roth von Schreckenstein 2, 593.
Kühdorf, Küdorff (Reichsritter). Im 16.
Jahrhundert zählten die K. zum Kanton Altmühl des Ritterkreises
Franken.
L.: Pfeiffer 213; Riedenauer 125.
Külsheim (Reichsritter). Um 1800 zählten die K.
zum Kanton Altmühl des Ritterkreises Franken.
L.: Riedenauer 125.
Kunitz? (Reichsritter). Im 16. Jahrhundert
zählten die K. zum Kanton Gebirg des Ritterkreises
Franken.
L.: Pfeiffer 210.
Künsberg, Künßberg (Freiherren, Reichsritter).
Vom 16. bis zum 18. Jahrhundert zählten die bereits im Hochmittelalter als
Herren sichtbaren, nach Altenkünsberg bei Creußen benannten Freiherren von K.
mit Nagel, Tüschnitz und Thurnau zum Kanton Gebirg des Ritterkreises
Franken. Mit Schernau, dem Rittergut Obersteinbach, Roßbach, Stübach und
Markt Taschendorf (Markttaschendorf) gehörten sie im 18. Jahrhundert zum Kanton
Steigerwald. Außerdem waren sie im 18. Jahrhundert in den Kantonen Altmühl und
Baunach (auch um 1800) immatrikuliert.
L.: Genealogischer Kalender 1753, 535, 536; Stieber; Roth von Schreckenstein 2,
593; Pfeiffer 208; Bechtolsheim 12, 198; Riedenauer 125; Rahrbach 145.
Künzelsau (reichsritterschaftlicher Ort). K. am
Kocher wird 1098 erstmals genannt. Von den Herren von Stein kam es erbweise an
die Bartenau, Stetten, K. und Neuenstein. 1328 kauften die Hohenlohe Rechte.
1484 erwarb das Erzstift Mainz, 1499 das Hochstift Würzburg Rechte. 1489
vereinbarten Mainz, Hohenlohe, Schwäbisch Hall und die Stetten eine
Ganerbenverwaltung. 1598 erlangte Hohenlohe den Anteil Schwäbisch Halls, 1717
Kloster Comburg den Anteil der Stetten. 1802 gewann Hohenlohe die Anteile
Würzburgs und Mainzs. 1806 fiel das zum Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken zählende K. an Württemberg und
damit 1951/1952 an Baden-Württemberg.
L.: Wolff 119, 512; Eyth, L., Der Bezirk Künzelsau, 1900; Nowak, W., Die
Ganerbschaft Künzelsau, 1967; Bibliographie des Landkreises Künzelsau, 1972.
Küps (reichsritterschaftlicher Ort). K. an
der Rodach bei Kronach zählte zum Kanton Gebirg des Ritterkreises
Franken. 1806 fiel es an Bayern.
L.: Wolff 513.
Landschad von Steinach (Reichsritter). Im 16. und
17. Jahrhundert gehörten die im 12. Jh. als edelfreie Herren sichtbaren L.,
denen der Minnesänger Bligger II. entstammte, dem Kanton Odenwald und kürzere
Zeit auch dem Kanton Rhön-Werra des Ritterkreises
Franken an. Im 18. Jahrhundert zählten die L. zum Ritterkreis Rhein.
L.: Stieber; Roth von Schreckenstein 2, 595; Riedenauer 125; Stetten 33;
Neumaier 66, 73, 132, 149f., 153; Hinz, E., Die Wappen der Herren und
Landschaden von Steinach, 2012.
Langenschwarz (Reichsritter). Die von und zu L.
zählten im ausgehenden 17. und im 18. Jahrhundert mit L., Hechelmannskirchen,
Köhlersmoor und Schlotzau zum Kanton Rhön-Werra des Ritterkreises
Franken. Über Hessen-Kassel und Preußen (Hessen-Nassau) kamen die Orte
1945 zu Hessen.
L.: Stieber; Seyler 371; Winkelmann-Holzapfel 155; Riedenauer 125.
Langheim(, Kloster) Um 1800 zählte das Kloster L.
zu den Kantonen Baunach und Gebirg des Ritterkreises
Franken.
L.: Wolff 98; Riedenauer 129.
Laudenbach, Lautenbach, Lauthenbach (Reichsritter).
Um 1550 zählten die L. zum Kanton Odenwald des Ritterkreises
Franken. S. Finsterlohr zu L., Windeln zu L.
L.: Stetten 33.
Laufenbürg (Reichsritter), Lauffenburg. Die Amman
von der L. (Ammann von der L.) waren möglicherweise im Kanton Altmühl des Ritterkreises Franken immatrikuliert. S. Cronheim.
L.: Biedermann, Altmühl.
Lauffen, Lauter? (Reichsritter). Um 1700 waren
die L. im Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken
immatrikuliert.
L.: Riedenauer 125.
Lauter, Lutter, Lüdder (Reichsritter). Bis etwa
1700 gehörten die L. zum Kanton Odenwald des Ritterkreises
Franken, bis etwa 1750 zum Kanton Rhön-Werra sowie zeitweise zum Kanton
Altmühl(?) und zum Kanton Steigerwald, alle im Ritterkreis Franken. S. Lauffen?
L.: Biedermann, Altmühl; Stieber; Seyler 371; Bechtolsheim 15; Stetten 33;
Riedenauer 125; Neumaier 77, 82, 165 (Lauter zu Schöllkrippen).
Lechner von Lechfeld (Reichsritter). Um 1700
zählten die L. zum Kanton Steigerwald des Ritterkreises
Franken.
L.: Bechtolsheim 15; Riedenauer 125.
Ledergerb (Reichsritter). Vielleicht zählten die
L. um 1800 zum Kanton Gebirg des Ritterkreises Franken.
L.: Riedenauer 125.
Lehrbach (Grafen, Reichsritter). Im 17. und 18.
Jahrhundert (von etwa 1680 bis etwa 1760) gehörten die L. zum Kanton Rhön-Werra
des Ritterkreises Franken. Von etwa 1785 bis
etwa 1805 zählten die Grafen von L. wegen Laudenau (Lautenau) und Winterkasten
mit Gumpen (Kleingumpen) zum Kanton Odenwald. Ihre Güter fielen 1808 an
Hessen-Darmstadt und kamen damit 1945 zu Hessen.
L.: Stieber; Seyler 371; Winkelmann-Holzapfel 155; Riedenauer 125; Stetten 36.
Leidendorf (Reichsritter). Um 1800 zählten die L.
zum Kanton Gebirg des Ritterkreises Franken.
L.: Riedenauer 125.
Leiningen von Lemburg, Laimingen? (Reichsritter).
Um 1550 gehörten die L. zum Kanton Odenwald des Ritterkreises
Franken.
L.: Stetten 33; Riedenauer 125; Neumaier 251? (Leininger).
Lengsfeld, Stadtlengsfeld
(reichsritterschaftlicher Ort, reichsfreies Gericht). L. westlich von Salzungen
erscheint 1235 als Lehen Fuldas in der Hand der Herren von Frankenstein. 1326
mussten diese Burg und Stadt an Fulda verkaufen. Um 1523 erwarben nach
zahlreichen Verpfändungen die Boyneburg (Boineburg) die Herrschaft, die zum
Kanton Rhön-Werra des Ritterkreises Franken
zählte und wohl deswegen als reichsfreies Gericht galt. 1806 kam L. zu
Sachsen-Weimar-Eisenach, 1820 zu Sachsen-Weimar (1896 in Stadtlengsfeld
umbenannt), 1920 zu Thüringen und damit von 1949 bis 1990 zur Deutschen
Demokratischen Republik.
L.: Wolff 513.
Lentersheim, Lendersheim (Reichsritter). Vom 16.
Jahrhundert bis 1739 (Verkauf der Güter) zählten die L. zum Kanton Steigerwald
des Ritterkreises Franken. Außerdem waren sie
mit Altenmuhr und Neuenmuhr bis etwa 1800 im Kanton Altmühl immatrikuliert. Im
16. Jahrhundert gehörten sie weiter den Kantonen Gebirg und Baunach an.
L.: Biedermann, Altmühl; Stieber; Roth von Schreckenstein 2, 593; Pfeiffer 197,
199, 213; Bechtolsheim 18, 195; Riedenauer 125; Rahrbach 148.
Leo (Reichsritter). Um 1700 zählten die L.
zum Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken.
L.: Riedenauer 125.
Leonrod (Grafen, Reichsritter). Vom 16. bis zum
18. Jahrhundert zählten die Grafen von und zu L. mit Leonrod, Hornsegen,
Neudorf, Muggenhof (Mugenhof) und Stein zum Kanton Altmühl des Ritterkreises Franken. Wegen Ballmertshofen, das nach
1650 an Saint Vincent gelangte, waren sie im Kanton Kocher des Ritterkreises
Schwaben immatrikuliert.
L.: Biedermann, Altmühl; Genealogischer Kalender 1753, 542; Stieber; Roth von
Schreckenstein 2, 594; Pfeiffer 212; Riedenauer 125; Schulz 266; Rahrbach 150;
Fürstenhöfer, V., Im Bannkreis der Bibert und Methlach, 1932.
Lerchenfeld (Graf, Personalist, Reichsritter). Um
1800 zählte der Graf von L. als Personalist zum Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken.
L.: Stetten 39; Riedenauer 125.
Leubelfing, Leublfing (Reichsritter). Wegen
Falbenthal und Untererlbach zählten die L. zum Kanton Altmühl des Ritterkreises Franken.
L.: Biedermann, Altmühl; Stieber; Riedenauer 125.
Leuzenbronn, Leutzenbrunn, Leuzenbrunn
(Reichsritter). Um 1550 zählten die L. zum Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken.
L.: Stetten 33; Riedenauer 125; Neumaier 73.
Lewenstein, Leonstein (Reichsritter). Im frühen 17.
Jahrhundert zählten die L. zum Kanton Baunach des Ritterkreises
Franken.
L.: Riedenauer 125.
Lichtenberg (Reichsritter). Um 1806 zählten die L.
zum Kanton Baunach des Ritterkreises Franken.
L.: Riedenauer 125.
Lichtenstein (Reichsritter). Vom 16. bis zum 18. Jahrhundert
zählten die L. zum Kanton Baunach des Ritterkreises
Franken. Außerdem waren sie im frühen 16. Jahrhundert im Kanton Altmühl
und bis 1700 im Kanton Odenwald immatrikuliert.
L.: Genealogischer Kalender 1753, 543; Stieber; Roth von Schreckenstein 2, 594;
Pfeiffer 196, 213; Stetten 33; Riedenauer 125; Rahrbach 152; Neumaier 149, 153.
Lichtenstein zu Geiersberg (Reichsritter),
Lichtenstein zu Geisberg. Am Ende des 16. Jahrhunderts zählten die L. zum
Kanton Baunach des Ritterkreises Franken.
L.: Pfeiffer 196.
Limpurg (Schenken, Grafschaft). 1230/1234 wird
die nach der von den 1144 erstmals genannten, aus der staufischen
Reichsministerialität hervorgegangenen, schon vor 1146 das Amt des königlichen
Schenken ausübenden Schenken von Schüpf (Oberschüpf) errichteten Burg L. bei
Schwäbisch Hall benannte Grafschaft L. mit Allodialgütern an der Grenze
zwischen Württemberg und Franken erstmals erwähnt. Wichtigstes Gut waren die
von den Staufern übertragenen Reichsforste am mittleren Kocher. Die Güter um die
Burg L. gingen weitgehend an Schwäbisch Hall verloren. 1335 wurde die
Herrschaft Welzheim als Lehen Württembergs gewonnen, 1411/1435 Speckfeld mit
Sommerhausen in Mainfranken, 1436 Gröningen, vor 1437 Schmiedelfeld und 1483
Sontheim (Obersontheim). 1441, mit dem Verkauf ihrer Stammburg Comburg
(Komburg), teilte sich die ursprünglich staufisch-reichsministerialische
Familie, die seit 1356 als Afterlehen Böhmens das Amt des Reichserbschenken
innehatte, in die Linien Limpurg-Gaildorf (Limpurg-Gaildorf-Schmiedelfeld), die
1690, die Linie Limpurg-Speckfeld (Limpurg-Speckfeld-Obersontheim), die
1705/1713, und die Linie Limpurg-Sontheim, die 1713 im Mannesstamm ausstarb. Um
1550 zählten die L. zum Kanton Odenwald des Ritterkreises
Franken, im frühen 17. Jahrhundert zum Kanton Steigerwald. Seit der
Mitte des 17. Jahrhunderts führten sie den Grafentitel. Die Grafschaft zählte
zum fränkischen Reichskreis und zum fränkischen Reichsgrafenkollegium. Die
letzten Grafen beider Hauptlinien (Limpurg-Gaildorf, Limpurg-Speckfeld), nach
deren Tod 1713 die Lehen Bayerns und Württembergs eingezogen und die Lehen des
Reiches von Brandenburg/Preußen auf Grund einer Anwartschaft aus dem Jahre 1693
bestritten wurden, hinterließen zehn Töchter. Danach bildeten sich im Laufe des
18. Jahrhunderts (Realteilung 1772/1774) aus den Gütern der Limpurg-Gaildorfer
Linie der Solms-Assenheimische Landesteil und der Wurmbrandsche Landesteil, aus
den Gütern der Limpurg-Sontheimer Linie die Herrschaften Gaildorf, Gröningen,
Michelbach, Obersontheim und Schmiedelfeld, und aus den Gütern der
Limpurg-Speckfelder Linie die Herrschaft Speckfeld mit den Ämtern Sommerhausen,
Einersheim und Gollhofen, deren jeweilige Inhaber fortwährend wechselten. Seit
1780 begann Württemberg die einzelnen Teile aufzukaufen. Um 1800 umfasste die
Grafschaft in sämtlichen Linien ein Gebiet von 6,8 Quadratmeilen mit 11000
(1785 14404) Einwohnern. 1806 fiel Gaildorf an Württemberg. Über Württemberg
kamen die Güter 1951/1952 an Baden-Württemberg. Speckfeld gelangte bei der Mediatisierung
an Bayern.
L.: Wolff 124; Zeumer 554 II b 62, 5; Wallner 693 FränkRK 17 a-h; Großer
Historischer Weltatlas II 66 (1378) E4, III 22 (1648) D4, III 38 (1789) C3;
Stetten 33; Riedenauer 125; Prescher, H., Geschichte und Beschreibung der zum
fränkischen Kreis gehörigen Reichsgrafschaft Limpurg, Bd. 1f. 1789ff., Neudruck
1978; Müller, K., Das Geschlecht der Reichserbschenken zu Limburg bis zum
Aussterben des Mannesstammes, Z. f. württemberg. LG. 5 (1941); Wunder,
G./Schefold, M./Beutter, H., Die Schenken von Limpurg und ihr Land, 1982;
Maurer, H., Die Schenken von Schüpf-Limpurg und die Burg Hohenstaufen, Z. f.
württemberg. LG. 44 (1985), 294ff.; Eberl, I., Limpurg, LexMA 5 1991, 1995.
Littwag, Ledwacher (Reichsritter). Im frühen 16.
Jahrhundert zählten die L. zum Kanton Altmühl des Ritterkreises
Franken.
L.: Biedermann, Altmühl; Stieber; Riedenauer 125.
Lochau (Reichsritter). (Im frühen 16.
Jahrhundert zählten die L. zum Kanton Gebirg des Ritterkreises
Franken). S. Lüchau.
L.: Riedenauer 125.
Lochinger (Reichsritter). Im 16. Jahrhundert
zählten die L. zum Kanton Odenwald (bis etwa 1700), zum Kanton Gebirg und zum
Kanton Altmühl des Ritterkreises Franken. S.
Lochner, Lochau.
L.: Stieber; Pfeiffer 210; Stetten 33; Riedenauer 125; Neumaier 72, 149f., 153.
Lochner von Hüttenbach (Freiherren,
Reichsritter). Im 18. Jahrhundert zählten die Freiherren L. zum Kanton Gebirg,
im späten 18. Jahrhundert mit Querbachshof und Rödelmaier zum Kanton Rhön-Werra
des Ritterkreises Franken. Außerdem waren sie
vielleicht im Kanton Steigerwald immatrikuliert.
L.: Stieber; Roth von Schreckenstein 2, 594; Winkelmann-Holzapfel 155;
Bechtolsheim 15, 20; Riedenauer 125; Rahrbach 155.
Lochner von Loch (Reichsritter). Im frühen 16.
Jahrhundert zählten die L. zum Kanton Gebirg des Ritterkreises
Franken.
L.: Riedenauer 125.
Löffelholz von Colberg (Reichsritter). Im 18.
Jahrhundert zählten die Nürnberger Patrizier L. mit Mühlendorf und Erlau zum
Kanton Steigerwald des Ritterkreises Franken.
Außerdem waren sie vielleicht im 17. Jahrhundert im Kanton Gebirg
immatrikuliert.
L.: Roth von Schreckenstein 2, 594; Bechtolsheim 21, 414; Riedenauer 125.
Löw zu Bruckberg (Reichsritter). Vielleicht
zählten die L. zum Kanton Altmühl des Ritterkreises
Franken.
L.: Riedenauer 125.
Löwenstein-Wertheim (Fürsten, Fürstentum, Reichsritter).
Kurfürst Friedrich I. von der Pfalz hinterließ aus einer morganatischen Ehe mit
der Augsburger Patriziertochter Klara Tott (Dettin) einen zur Versorgung mit
der Herrschaft Scharfeneck ausgestatteten Sohn Ludwig, dem sein Vetter Kurfürst
Philipp die für einen natürlichen Sohn König Rudolfs von Habsburg gebildete,
1287 mit dem Titel der erloschenen Grafen von Löwenstein begabte, um die an der
Sulm bei Heilbronn gelegene Burg Löwenstein liegende, 1441 von der Pfalz
gekaufte reichsständische Grafschaft Löwenstein 1448 verlieh. 1494 wurde Ludwig
in den Reichsgrafenstand erhoben. 1510 musste als Folge des bayerischen
Erbfolgekriegs die Lehnsherrschaft Württembergs anerkannt werden. Ludwigs Enkel
Ludwig III. erlangte durch Heirat einer Gräfin von Stolberg die Grafschaft
Wertheim mit den Herrschaften Rochefort, Montaigu (Montaigne), Herbeumont
(Herbemont), Chassepierre und Breuberg (alleinige Inhaberschaft 1598) und nahm
um 1600 den Namen Graf von L. an. 1604 wurde die Grafschaft Virneburg erworben.
1607 gingen die wertheimischen Lehen von Würzburg an das Hochstift verloren.
Ludwigs III. Söhne gründeten 1611 die Linien Löwenstein-Wertheim-Virneburg und
Löwenstein-Wertheim-Rochefort, wobei 1648 der Kondominat der Stammgrafschaft
Wertheim festgelegt wurde. Im 18. Jahrhundert erwarb
Löwenstein-Wertheim-Virneburg Anteile an der Grafschaft Limpurg.
(Löwenstein-Wertheim-Rochefort kaufte 1730 von Hatzfeld die
reichsritterschaftliche, zum Kanton Odenwald des Ritterkreises
Franken steuernde Herrschaft Rosenberg, mit der es noch 1805 zum Kanton
Odenwald des Ritterkreises Franken zählte.) Die
ältere evangelische Linie (Grafen von Löwenstein-Wertheim-Virneburg) erhielt
1803 als Entschädigung für den Verlust der in der Eifel gelegenen Grafschaft
Virneburg (1801) von Würzburg das Amt Freudenberg, die Kartause Grünau, das
Kloster Triefenstein und die Dörfer Mondfeld (Montfeld), Rauenberg, Wessental
und Trennfeld, nannte sich seitdem Löwenstein-Wertheim-Freudenberg mit Residenz
in Kreuzwertheim und wurde 1812 gefürstet. Die jüngere, seit 1621 katholische,
1711 in den Reichsfürstenstand erhobene Linie (1713 Sitz und Stimme im
Reichsfürstenrat) bekam für ihre linksrheinischen Güter (Rochefort,
Chassepierre, Herbeumont [Herbemont), Agimont [Agimbat), Neufchâteau und Cugnon
in den Ardennen, Scharfeneck und Grafschaft Püttlingen) das Amt Rothenfels, von
Mainz die Dörfer Wörth und Trennfurt, von Würzburg die Ämter Rothenfels und
Homburg sowie die Abteien Bronnbach, Neustadt und Holzkirchen
(Löwenstein-Wertheim-Rosenberg). Beide Linien wurden 1806 mediatisiert. Die
noch vorhandenen Güter wurden erst unter Bayern, dann die Großherzogtümer
Würzburg und Frankfurt und schließlich unter Bayern, Württemberg, Baden und
Hessen-Darmstadt aufgeteilt. Die Restitutionsbemühungen blieben erfolglos.
Bestehende Vorrechte wurden 1848 und 1919 beseitigt.
L.: Stetten 39; Riedenauer 125; Kienitz, O., Die Löwenstein-Wertheimschen
Territorien und ihre Entwicklung, Jb. d. hist. Ver. Alt-Wertheim, 1919;
Historischer Atlas von Bayern, Teil Franken II, 2 1955;Hutt, C., Maximilian
Carl Graf zu Löwenberg-Wertheim-Rosenberg und der fränkische Kreis, Diss. phil.
Würzburg 1969; Stockert, H., Adel im Übergang, 2000; Gläser, S., Die
Mediatisierung der Grafschaft Wertheim, 2006 (mit Übersichtskarte).
Löwenstein-Wertheim-Rochefort (Grafen, Fürsten). Die 1611 durch
Teilung entstandene, seit 1621 katholische Linie der Grafen von
Löwenstein-Wertheim hatte um 1790 das 1490 erworbene, seit 1504 unter
Landeshoheit Württembergs stehende Amt Abstatt der Grafschaft Löwenstein, einen
1581 erworbenen Anteil an der Grafschaft Wertheim, die 1728/1730 von dem
Fürsten Hatzfeld gekaufte Herrschaft Rosenberg, die Herrschaft Breuberg und
damit das Amt Kleinheubach inne. Um 1790 zählte sie mit Brehmen, Habitzheim,
Rosenberg, Bofsheim, Bronnacker, Neidelsbach, Altenbuch, Hirschlanden und
Hohenstadt zum Kanton Odenwald des Ritterkreises
Franken sowie mit Gau-Köngernheim (Gauköngernheim) (Bösköngernheim) zum
Kanton Oberrheinstrom des Ritterkreises Rhein. Altenbuch fiel 1808 an
Aschaffenburg, Rosenberg, Bofsheim, Brehmen, Hohenstadt und Neidelsbach kamen
an Baden und damit 1951/1952 zu Baden-Württemberg. 1711 wurden die Grafen von
L. zu Reichsfürsten erhoben. 1713 erhielt die Linie Sitz und Stimme auf der
schwäbischen Reichsgrafenbank. Nach dem Reichsdeputationshauptschluss waren
Sitz und Stimme für Löwenstein-Wertheim im Reichsfürstenrat vorgesehen. 1803
erhielt L. als Entschädigung für die linksrheinischen Güter (Rochefort,
Chassepierre, Herbeumont, Agimont, Neufchateau und Cugnon in den Ardennen,
Scharfeneck und Grafschaft Püttlingen) von Mainz die Ämter Wörth und Trennfurt
und von Würzburg die Ämter Rothenfels und Homburg sowie die Abteien Bronnbach,
Neustadt und Holzkirchen (Löwenstein-Wertheim-Rosenberg).
L.: Winkelmann-Holzapfel 156; Stetten 186, 188; Stockert, H., Adel im Übergang,
2000.
Lüchau (Reichsritter). Vom 16. bis zum 18.
Jahrhundert zählten die L. (Lochau) mit Donndorf (Domdorf), Eckersdorf,
Unterleinleiter und Sankt Gilgenberg zum Kanton Gebirg des Ritterkreises Franken. Außerdem waren sie im 16.
Jahrhundert auch im Kanton Altmühl und im Kanton Rhön-Werra des Ritterkreises Franken immatrikuliert.
L.: Genealogischer Kalender 1753, 535; Roth von Schreckenstein 2, 594; Pfeiffer
210, 212; Riedenauer 125 (Lochau); Rahrbach 157; Ulrichs 209.
Lynar (Reichsritter). Im späten 16.
Jahrhundert zählten die L. zum Kanton Gebirg des Ritterkreises
Franken.
L.: Riedenauer 125; Familienarchiv der Grafen zu Lynar auf Lübbenau, hg. v. Neitmann,
K., 2006.
Maienfels (reichsritterschaftliche Burg). Auf der
1302 erstmals genannten Burg M. an der Brettach bei Heilbronn saß zunächst ein
Zweig der Herren von Neudeck. Nach deren Aussterben war M. Ganerbengut (1426
Weiler, Urach, Venningen, Sickingen, später auch Schott von Schottenstein,
Rauch von Winnenden, Gültlingen, Remchingen, Freyberg, Vellberg). Dieses wurde
1464 der Pfalz zu Lehen aufgetragen. 1505 gingen die Lehnsrechte weitgehend an
Württemberg über. Nach 1500 erwarben die Gemmingen zwei Ganerbenanteile der
Adelsheim und Vellberg. M. zählte zum Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken. 1806 kam es an Württemberg und
damit 1951/1952 an Baden-Württemberg. 1938 erwarben die Gemmingen von den
Weiler den letzten fremden Ganerbenanteil am Schloss.
L.: Wolff 512.
Maienfels, Mayenfels (Reichsritter). Im frühen 17.
Jahrhundert zählten M. zum Kanton Odenwald des Ritterkreises
Franken.
L.: Riedenauer 125.
Mainz (Erzstift, Kurfürstentum, Residenz). M.
am verkehrsgünstig gelegenen Einfluss des Mains in den Rhein geht auf eine
keltische, vielleicht nach dem Gott Mogon(tius) benannte Siedlung zurück, der
um 15 (18–13) v. Chr. die Errichtung eines römischen Militärlagers folgte, das
44 n. Chr. als Mogontiacum erstmals bezeugt ist. Infolge seiner günstigen Lage
entwickelte es sich als Handelsplatz so gut, dass es im 3. Jahrhundert
ummauert, um 297 v. Chr. civitas genannt und dann zum Vorort der neugebildeten
Provinz Germania prima gemacht wurde. Seit 346 (gesichert seit etwa 540/550,
Bischof Sidonius) sind Bischöfe von M. erwähnt. Seit dem Ende des 5.
Jahrhunderts (um 500) war der in der Völkerwanderung stark zerstörte Ort
fränkisch. 746/747-754 hatte Bonifatius als Erzbischof das Bistum, dem er die
Bistümer Büraburg und Erfurt eingliederte, inne. 780/781 oder 782 wurde das
Bistum endgültig zum Erzbistum erhoben. Dieses Erzbistum reichte von Chur über
Konstanz, Augsburg, Straßburg, Eichstätt, Speyer, Würzburg, Paderborn, Verden
und Hildesheim bis Brandenburg und Havelberg, von M. und Worms bis Prag und
Olmütz (bis 1344), wurde aber 968 durch die Errichtung Magdeburgs und später
durch die Errichtung Prags (1343/1344) sowie die Abtrennung Verdens und
Halberstadts (1648) verkleinert. Der Erzbischof war Primas Germaniae, hatte das
Recht der Krönung des König (1054 Köln), war seit 965 ständig Erzkanzler des
Reiches (mit dem Recht der Berufung zur Königswahl und der Leitung der Wahl)
und wurde als solcher im 13. Jahrhundert einer der sieben Kurfürsten. Die
Schwerpunkte der Güter des Hochstifts lagen im Rheingau (983 Algesheim bzw.
Gaualgesheim, Bingen, sog. Unterstift), am Main (Aschaffenburg u. a.), im
Taubertal (Tauberbischofsheim), im Spessart (Lorsch 1232), im Kinzigtal, in
Hessen (1114-1137 Amöneburg, ursprünglich Reichsgut Kirchhain, Fritzlar, Naumburg),
in Thüringen (Erfurt) und auf dem Eichsfeld (seit 1100), auf dem 1342 noch das
Untereichsfeld (Duderstadt) durch Kauf erworben wurde. Seit dem 14. Jahrhundert
wurde das Erzstift immer stärker von den Landgrafen von Hessen und den
Pfalzgrafen bei Rhein bedrängt. Von 1244 bis 1462 gewann die Stadt M. faktisch
weitgehende Unabhängigkeit vom Erzbischof (1331 freie Stadt des Reiches) und
zwang ihn zur Verlegung seines Sitzes nach Eltville bzw. Aschaffenburg.
Anlässlich einer der zahlreichen Doppelwahlen auf den Erzbischofsstuhl kam es
1461 zur Mainzer Stiftsfehde, in deren Folge das Erzstift seine wichtigsten
Stellungen in Hessen an die Landgrafen von Hessen und im Rhein-Odenwald-Gebiet
(Lorsch, Güter an der Bergstraße) an die Pfalzgrafen verlor, aber die Herrschaft
über die Stadt M. wieder gewann. 1476/1477 wurde in M. von Erzbischof Diether
von Isenburg eine bis 1792/1814/1816 bestehende Universität begründet. Durch
die Reformation wurde das zum kurrheinischen Reichskreis zählende Erzstift M.
weiterer Gebiete beraubt, konnte aber in der ersten Hälfte des 17. Jahrhunderts
(1648) einige früher verlorene Güter an der Bergstraße sowie 1664 Erfurt
zurückgewinnen. Am 1. 1. 1756 wurde das Mainzer Landrecht vom 24. 7. 1755 in
Kraft gesetzt. Im ausgehenden 18. Jahrhundert zählte der Erzbischof wegen
Kronberg mit Eschborn und Niederhöchstadt sowie wegen des 1781 von den
Forstmeister von Gelnhausen erworbenen Aufenau, mit Neudorf und Schloss
Kinzighausen zum Kanton Mittelrheinstrom des Ritterkreises Rhein. Außerdem war
er etwa zu dieser Zeit auch Mitglied des Kantons Odenwald des Ritterkreises Franken. Am Ende des 18. Jahrhunderts
umfasste das Erzstift nach Erwerbung des Amts Kronberg im Taunus etwa 170
Quadratmeilen (8260 Quadratkilometer) mit 400000 Einwohnern und 1,4 Millionen
Gulden Einkünften. 1792/1793 fielen die linksrheinischen Güter an Frankreich
(M. wurde von 1801 bis 1814 Hauptstadt des Departements Donnersberg), das 1804
den Code civil einführte. 1803 erhielt Preußen Erfurt (11,75 Quadratmeilen),
das Eichsfeld (36 Quadratmeilen, Untereichsfeld an Hannover abgetreten) und
weitere Güter in Thüringen. Andere Güter fielen an Hessen-Darmstadt (Oberstift,
Ämter an der Bergstraße und im Odenwald, 11,25 Quadratmeilen), Hessen-Kassel
(Ämter in Hessen) und Nassau-Usingen (Nassau) (Rheingau, 18 Quadratmeilen). Den
Rest des Erzstifts, die Fürstentümer Aschaffenburg, Regensburg (mit Sankt
Emmeram, Obermünster und Niedermünster), die Grafschaft Wetzlar und mehrere
Ämter (Aufenau, Lohr, Orb, Prozelten [Stadtprozelten] Klingenberg, Aura
[Aurach]) wurden durch § 25 des Reichsdeputationshauptschlusses vom 25. 2. 1803
zum Staat des Kurerzkanzlers Karl Theodor von Dalberg (1806 Fürstprimas des
Rheinbunds) zusammengefasst (1810 Großherzogtum Frankfurt). 1816 kam M. als
Hauptstadt der neugeschaffenen Provinz Rheinhessen an Hessen-Darmstadt. Das
Bistum M. wurde 1821 Suffragan der Erzdiözese Freiburg. 1949 wurde das
1942/1945 stark zerstörte M., in dem 1946 erneut eine Universität eingerichtet
worden war, Hauptstadt von Rheinland-Pfalz.
L.: Wolff 79; Zeumer 552 I 1; Wallner 699 KurrheinRK 1; Großer Historischer
Weltatlas II 34 (1138-1254) F4, II 66 (1378) E3, II 78 (1450) F4, III 22 (1648)
D4, III 38 (1789) B3; Winkelmann-Holzapfel 156; Riedenauer 129; Neumaier 14,
132, 224; Demandt, K., Die Mittelrheinlande, (in) Geschichte der deutschen
Länder, Bd. 1; Die Territorien des Reichs 4, 60; Schwab, K., Geschichte der
Stadt Mainz, Bd. 1ff. 1841ff.; Böhmer, J., Regesta archiepiscoporum
Maguntiensium (bis 1374), Bd. 1f. 1877ff., Neudruck 1966; Hegel, C.,
Verfassungsgeschichte von Mainz im Mittelalter, 1882; Monumenta Moguntina, hg.
v. Jaffe, P., (in) Bibliotheca rerum Germanicarum 3, 1886; Goldschmidt, H.,
Zentralbehörden und Beamtentum im Kurfürstentum Mainz vom 16. bis zum 18.
Jahrhundert, 1908; Hensler, E., Verfassung und Verwaltung von Kurmainz um das
Jahr 1600, 1909; Bockenheimer, K., Beiträge zur Geschichte der Stadt Mainz, Bd.
1ff. 1910ff.; Humpert, T., Die territoriale Entwicklung von Kurmainz, 1913;
Vigener, F., Regesten der Erzbischöfe von Mainz 1286-1396, Bd. 1f. 1913ff.;
Schrohe, H., Mainz in seinen Beziehungen zu den deutschen Königen und den
Erzbischöfen der Stadt bis zum Untergang der Stadtfreiheit (1462), 1915;
Stimming, M., Die Entstehung des weltlichen Territoriums des Erzbistums Mainz,
1915; Schrohe, H., Die Stadt Mainz unter kurfürstlicher Verwaltung (1467-1792),
1920; Klibansky, E., Die topographische Entwicklung der kurmainzischen Ämter in
Hessen, 1925; Mainzer Urkundenbuch, hg. v. Stimming, M./Acht, P., Bd. 1f.
1932ff.; Kissel, O., Neuere Territorial- und Rechtsgeschichte des Landes
Hessen, 1961; Dertsch, A., Die Urkunden des Stadtarchivs Mainz, Regesten
635-1400, Teil 1ff. 1962ff.; Erler, A., Die Mainzer Stiftsfehde 1459-1463 im
Spiegel mittelalterlicher Rechtsgutachten, 1963; Geschichte der Stadt Mainz,
hg. v. Brück, A. P./Falck, L., Bd. 1ff. 1972ff.; Demandt, D., Stadtherrschaft
und Stadtfreiheit im Spannungsfeld von Geistlichkeit und Bürgerschaft in Mainz
(11. bis 15. Jahrhundert), 1977; Gerlich, A., Der Aufbau der Mainzer Herrschaft
im Rheingau, Nassauische Annalen 96 (1985); Rödel, W., Mainz und seine
Bevölkerung im 17. und 18. Jahrhundert, 1985; Fischer, W., Die
verfassungsgeschichtlichen Grundlagen des Mainzer Oberstifts, T. 1f.,
Aschaffenburger Jb. 10ff. (1986ff.); Jürgensmeier, F., Das Bistum Mainz, 1988;
Mathy, H., Tausend Jahre St. Stephan in Mainz, 1990; Hollmann, M., Das Mainzer
Domkapitel im späten Mittelalter (1306-1476), 1990; Falck, L./Corsten,
S./Gerlich, A., Mainz, LexMA 6 1992, 131; Heinemeyer, K., Territorien ohne
Dynastie, Hess. Jb. f. LG. 44 (1994), 1; Repertorium der Policeyordnungen der
frühen Neuzeit, hg. v. Härter, K./Stolleis, M., Bd. 1 1997; Erzstift und
Erzbistum Mainz, hg. v. Jürgensmeyer, F., 1997; Mainz, hg. v. Dumont, F. u. a.,
1998; Semmler, J., Series episcoporum Moguntinorum, Archiv für mittelrheinische
Kirchengeschichte 50 (1998), 423; Rettinger, E., Die Umgebung der Stadt Mainz,
2002; Waldecker, C., Zwischen Kaiser, Kurie, Klerus und kämpferischen Laien,
2002; Höfe und Residenzen im spätmittelalterlichen Reich, hg. v. Paravicini,
W., 2003, 1,418;, 1, 2, 355 Jendorff, A., Verwandte, Teilhaber und Dienstleute,
2004; May, G., Die Organisation von Gerichtsbarkeit und Verwaltung in der
Erzdiözese Mainz vom hohen Mittelalter bis zum Ende der Reichskirche, 2004;
Voss, W., Dietrich von Erbach, 2004; Escher, M. u. a., Die urbanen Zentren,
2005, 1, 485; Grathoff, S., Mainzer Erzbischofsburgen, 2005.
Malerseck, Seck? (Reichsritter). Im frühen 16.
Jahrhundert zählten die M. zum Kanton Gebirg des Ritterkreises
Franken.
L.: Riedenauer 125.
Mansbach, Mannsbach (Reichsritter). Die M.
zählten vom 16. bis zum 18. Jahrhundert (mit M., Glaam, Oberbreitzbach bzw.
Oberbreizbach und Wenigentaft) zum Kanton Rhön-Werra des Ritterkreises Franken, vielleicht auch zum Kanton
Baunach sowie mit Höchst zum Kanton Mittelrheinstrom des Ritterkreises Rhein.
Über Hessen-Kassel und Preußen (1866) kamen die fränkischen Güter 1945 zu
Hessen.
L.: Genealogischer Kalender 1753, 547; Stieber; Seyler 371f.;
Winkelmann-Holzapfel 156; Riedenauer 125.
Mansbach (reichsritterschaftliche Herrschaft).
Seit 1232 erscheinen ministerialische Herren von M. bei Hünfeld, die zwischen
Fulda, Hersfeld und Hessen eine teilweise selbständige Herrschaft errichteten.
Im 17. Jahrhundert erreichten die Herren nach langen Rechtsstreitigkeiten die
Aufnahme in den Kanton Rhön-Werra des Ritterkreises
Franken. 1651 verkauften sie die Hälfte der Güter an den hessischen
Generalleutnant Johann Geyso. Bis zur Mediatisierung in Hessen-Kassel 1806
enthielt M. 3 Rittergüter, die von Fulda als landsässig beansprucht wurden,
tatsächlich aber reichsunmittelbar waren. Über Preußen (Hessen-Nassau) (1866)
gelangte M. 1945 zu Hessen. S. Geyso zu M.
L.: Wolff 514.
Mariaburghausen, Kloster, Burghausen, Kloster Sankt
Maria. Um 1800 zählte das Kloster M. wegen Teilen Volkershausens zum Kanton
Rhön-Werra und außerdem zum Kanton Baunach des Ritterkreises
Franken.
L.: Riedenauer 129; Winkelmann-Holzapfel 144.
Marschalk genannt Greif zu Erlebach
(Reichsritter). Bis zur Mitte des 18. Jahrhunderts zählten die M. zum Kanton
Baunach des Ritterkreises Franken. S. Marschalk
von Ostheim.
L.: Riedenauer 125.
Marschalk von Ebneth (Kunstadt) (Reichsritter),
Marschalk von Ebnet. Vom späten 16. Jahrhundert bis 1728 waren die M. mit Frensdorf
und Weingartsgreuth im Kanton Steigerwald des Ritterkreises
Franken immatrikuliert. Außerdem gehörten sie im frühen 16. Jahrhundert
dem Kanton Baunach und bis etwa zur Mitte des 18. Jahrhunderts dem Kanton
Gebirg an.
L.: Roth von Schreckenstein 2, 594; Bechtolsheim 13, 18, 194; Riedenauer 125;
Rahrbach 184.
Marschalk von Ostheim (zu Marisfeld, Murrstadt,
Waldersdorf, Walthershausen, Friesenhausen) (Freiherren, Reichsritter). Vom 16.
bis zum 18. Jahrhundert zählten die Freiherren M. zum Kanton Rhön-Werra des Ritterkreises Franken. Wegen des Rittergutes
Trabelsdorf waren sie bis 1806 im Kanton Steigerwald immatrikuliert. Außerdem
gehörten sie vom späten 16. Jahrhundert bis etwa 1800 dem Kanton Baunach an. S.
Marschalk genannt Greif zu Erlebach
L.: Roth von Schreckenstein 2, 594; Seyler 373f.; Bechtolsheim 16; Riedenauer
125; Rahrbach 159; Ulrichs 209.
Masbach (Reichsritter), Maßbach. Im 16.
Jahrhundert zählten die M. zum Kanton Rhön-Werra sowie vielleicht zum Kanton
Baunach des Ritterkreises Franken.
L.: Stieber; Pfeiffer 198; Riedenauer 125; Rahrbach 161.
Mauchenheim genannt Bechtolsheim (Freiherren,
Reichsritter). Um 1200 wird das zum rheinischen Uradel zählende Geschlecht
erstmals urkundlich erwähnt. Es war seit 1270 Ganerbe zu Bechtolsheim, seit
1429 zu Schornsheim, seit 1553 zu Mommenheim und seit 1471 zu Nieder-Saulheim
(Niedersaulheim). Im 17. und 18. Jahrhundert zählten die Freiherren von M. mit
einem Zehntel der Ganerbschaft Bechtolsheim und einem Achtel der Ganerbschaft
Mommenheim zum Kanton Oberrheinstrom des Ritterkreises Rhein. Mit Albertshofen
samt Mainsondheim (Mainsontheim), Bibergau und Teilen Mainstockheims waren sie
seit 1727 Mitglied im Kanton Steigerwald des Ritterkreises
Franken. Von etwa 1650 bis 1750 gehörten sie auch dem Kanton Rhön-Werra,
kurz vor 1700 dem Kanton Odenwald an. (Der Ort M. kam über Bayern 1946 zu
Rheinland-Pfalz.)
L.: Stieber; Roth von Schreckenstein 2, 595; Seyler 374; Hölzle, Beiwort 58;
Zimmermann 63; Winkelmann-Holzapfel 156; Riedenauer 122; Pfeiffer 199;
Bechtolsheim 16, 197, 360; Rahrbach 13; Neumaier 6.
Mayerhofer (Reichsritter), Mairhofen. Die
vielleicht schon seit 1550 zum Ritterkreis Franken gehörenden M. zählten im 18.
Jahrhundert (um 1800 mit Aulenbach (Oberaulenbach), Klingenberg und Hobbach,
die 1808 an Aschaffenburg fielen,) zum Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken.
L.: Stieber; Stetten 33, 36, 188; Riedenauer 125; Neumaier 119.
Meiningen (Reichsritter). Um 1790 waren die M. mit
Oepfershausen bei M. Mitglied im Kanton Rhön-Werra des Ritterkreises
Franken. Oepfershausen kam über Sachsen-Meiningen 1920 zu Thüringen.
L.: Winkelmann-Holzapfel 157.
Merchingen (Ganerbschaft). Im 17. Jahrhundert
zählte die Ganerbschaft M. zum Kanton Odenwald des Ritterkreises
Franken.
L.: Riedenauer 129.
Merckingen, Merkingen (Reichsritter). Im frühen 16.
Jahrhundert zählten die M. zum Kanton Altmühl des Ritterkreises
Franken.
L.: Biedermann, Altmühl; Stieber; Riedenauer 125.
Metsch (Freiherren, Reichsritter). Im frühen
18. Jahrhundert zählten die Freiherren von M. zum Kanton Rhön-Werra des Ritterkreises Franken.
L.: Stieber; Seyler 375; Riedenauer 125.
Metternich (Grafen, Reichsgrafen, Fürsten). Seit
dem Ende des 13. Jahrhunderts nannte sich ein Zweig des rheinischen
Adelsgeschlechts Hemberg (Hemmerich bei Bonn) nach dem Dorf M. westlich von
Bonn. Er hatte die Erbkämmererwürde des Erzstifts Köln inne, stellte zahlreiche
Bischöfe und Erzbischöfe und teilte sich in insgesamt 12 Linien. 1652 erhielt
Philipp Emmerich vom Erzstift Trier die heimgefallenen Herrschaften Winneburg
und Beilstein an der unteren Mosel zu Reichsafterlehen. 1635 wurde die Familie
reichsfreiherrlich und 1679 reichsgräflich. Im 18. Jahrhundert zählte sie als
Metternich-Winneburg mit dem Hofgut Denzerheide samt Sporkentaler Mühle zum
Kanton Mittelrheinstrom des Ritterkreises Rhein. Außerdem war sie im früheren
18. Jahrhundert im Kanton Odenwald des Ritterkreises
Franken immatrikuliert. 1803 erlangte sie als Entschädigung für ihre
linksrheinischen Güter Winneburg und Beilstein, über die sie Sitz und Stimme im
westfälischen Reichsgrafenkollegium hatte, die Reichsabtei Ochsenhausen in
Schwaben (ohne das Amt Tannheim und mit verschiedenen Renten belastet) als
Fürstentum (Winneburg), das 1806 aber von Württemberg mediatisiert und 1825 gekauft
wurde. Klemens Wenzel Lothar M., der zum Staatskanzler Österreichs (1821)
aufstieg, erhielt 1813 vom Kaiser von Österreich Schloss Johannisberg im
Rheingau verliehen.
L.: Stieber; Zeumer 554 II b 63, 19; Roth von Schreckenstein 2, 595;
Winkelmann-Holzapfel 157; Riedenauer 125; Klein 188.
Meyern (Erben) (Reichsritter). Vom 18.
Jahrhundert bis 1806 zählten die M. zum Kanton Steigerwald des Ritterkreises Franken sowie um 1800 auch zum Kanton
Gebirg.
L.: Bechtolsheim 16; Riedenauer 125.
Minkwitz (Reichsritter). Im späten 16.
Jahrhundert zählten die M. zum Kanton Gebirg des Ritterkreises
Franken.
L.: Riedenauer 125.
Mittelburg (Reichsritter). Im frühen 16.
Jahrhundert zählten die M. zum Kanton Altmühl des Ritterkreises
Franken.
L.: Biedermann, Altmühl; Riedenauer 125.
Mock, Möckh (Reichsritter). Im 17.
Jahrhundert zählten die M. zum Kanton Odenwald des Ritterkreises
Franken.
L.: Riedenauer 125.
Modschiedel, Modschiedl, Motschider, Mutschiller, Mudschidler,
Madschiller (Reichsritter). Im 16. Jahrhundert zählten die M. zum Kanton
Odenwald und zum Kanton Gebirg des Ritterkreises
Franken.
L.: Stetten 33; Pfeiffer 211; Riedenauer 125; Neumaier 63, 77, 148, 165
(Modschiller).
Morgen (Reichsritter). Im 17./18. Jahrhundert
zählten die M. vielleicht zum Kanton Steigerwald des Ritterkreises
Franken.
L.: Bechtolsheim 15; Riedenauer 125.
Mörlau, Merlau, Mörlau genannt Böhm
(Reichsritter). Die M. gehörten im 16. und 17. Jahrhundert zum Kanton
Rhön-Werra des Ritterkreises Franken.
L.: Stieber; Seyler 374; Riedenauer 125.
Mörlau zu Münkheim, Merlau zu Münkheim
(Reichsritter). Im späten 17. Jahrhundert zählten die M. zum Kanton Odenwald
des Ritterkreises Franken.
L.: Riedenauer 125; Neumaier 87, 102 (Mörlau genannt Behem).
Morstein (Reichsritter), Morstein zu Niedernhall.
Im 16. und 17. Jahrhundert zählten die M. zum Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken.
L.: Stieber; Stetten 33; Riedenauer 125; Neumaier 72, 150, 152.
Mosbach, Mospach, Moßbach, Mussbach, M. von
Lindenfels, M. zu Mosau, M. zu Reinheim, M. zu Rheinheim (Reichsritter). Die M.
stammten aus M. bei Heidelberg und erbauten später die Burg Lindenfels im
Odenwald. Von 1544 bis vor 1688 gehörten die M. von Lindenfels zur Ganerbschaft
Mommenheim. Bis ins frühe 18. Jahrhundert zählten die M. zum Kanton Odenwald
des Ritterkreises Franken.
L.: Pfeiffer 212; Stetten 33; Zimmermann 76; Riedenauer 125; Neumaier 72
(Mosbach von Lindenfels).
Mudersbach (Reichsritter). Im späten 17.
Jahrhundert zählten die M. zum Kanton Baunach des Ritterkreises
Franken.
L.: Riedenauer 125.
Müdesheim (Reichsritter). Im frühen 16.
Jahrhundert zählten die M. zum Kanton Rhön-Werra des Ritterkreises
Franken.
L.: Riedenauer 125.
Muffel (Reichsritter). Im 16. und frühen 17.
Jahrhundert zählten die Nürnberger Patrizier M. zum Kanton Gebirg des Ritterkreises Franken. Im 18. Jahrhundert waren sie
wegen des 1730 erworbenen Rittergutes Vestenbergsgreuth auch im Kanton
Steigerwald immatrikuliert.
L.: Pfeiffer 208, 209; Bechtolsheim 15, 21, 414; Riedenauer 125.
Muffelger, Muffelgern (Reichsritter). Im frühen
16. Jahrhundert waren die M. im Kanton Steigerwald des Ritterkreises
Franken immatrikuliert.
L.: Riedenauer 125.
Müffling genannt Weiß, Muffling (Reichsritter).
Im frühen 16. Jahrhundert zählten die M. zum Kanton Gebirg des Ritterkreises Franken und zur vogtländischen
Ritterschaft (Vogtland).
L.: Riedenauer 125.
Mugelein (Reichsritter). Im frühen 16.
Jahrhundert zählten die M. zum Kanton Gebirg des Ritterkreises
Franken.
L.: Riedenauer 125.
Muhr, Mur, Muri (Reichsritter). Im frühen 16.
Jahrhundert zählten die M. zum Kanton Altmühl des Ritterkreises
Franken. S. Altenmuhr.
L.: Biedermann, Altmühl; Riedenauer 125.
Müller zu Lengsfeld (Freiherren, Reichsritter).
Die Freiherren M. zählten im 18. Jahrhundert mit Stadtlengsfeld, Gehaus und
Weilar zum Kanton Rhön-Werra des Ritterkreises Franken.
L.: Stieber; Seyler 375; Winkelmann-Holzapfel 157; Riedenauer 125.
Münster (Freiherren, Reichsritter). Vom 16. bis
zum 18. Jahrhundert zählten die Freiherren von M. mit Euerbach, M.,
Niederwerrn, Kleineibstadt, Pfändhausen, Teilen von Burglauer, Rannungen und
Teilen von Poppenlauer zum Kanton Rhön-Werra des Ritterkreises
Franken. Außerdem waren sie seit dem 17. Jahrhundert mit Lisberg
(Lissberg, Lißberg) im Kanton Steigerwald immatrikuliert. Im späten 16.
Jahrhundert gehörten sie auch dem Kanton Baunach an.
L.: Genealogischer Kalender 1753, 538ff.; Roth von Schreckenstein 2, 594; Seyler
375f.; Winkelmann-Holzapfel 157; Pfeiffer 198, 211; Bechtolsheim 12, 17, 63,
306; Riedenauer 125; Rahrbach 166.
Musslohe, Musenlo (Reichsritter). Im frühen 17.
Jahrhundert zählten die M. zum Kanton Altmühl des Ritterkreises
Franken.
L.: Biedermann, Altmühl; Stieber; Riedenauer 125.
Muth (Reichsritter). Um 1806 zählten die M.
zum Kanton Rhön-Werra des Ritterkreises Franken.
L.: Riedenauer 125.
Mylius (Reichsritter). Um 1700 zählten die M.
zum Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken.
L.: Riedenauer 125.
Neckarsteinach (Reichsritter, reichsritterschaftliche
Herrschaft). Kurz nach 1100 wurde in N. am Neckar östlich von Heidelberg die
Hinterburg erbaut. Von ihr aus brachte das fränkische Rittergeschlecht der
Landschad (Landschwalbe) von Steinach die 1142 erstmals bezeugte Vorderburg,
die nach 1165 errichtete Mittelburg und die vielleicht im zweiten Viertel des
13. Jahrhunderts geschaffene Burg Schadeck (Schwalbennest) 1428 von
unterschiedlichen Berechtigten (Helmstadt, Worms, Erbach, Mainz, Speyer,
Handschuhsheim) an sich. 1653 starb das damit N. beherrschende Geschlecht aus.
Es folgten die Metternich zu Burscheid und Müllenark und die Freiherren von
Dorth. N. zählte zum Kanton Odenwald des Ritterkreises
Franken. 1806 kam N. an Hessen-Darmstadt und damit 1945 an Hessen.
L.: Wolff 512; Möller, W./Kraus, K., Neckarsteinach, seine Herren, die Stadt
und die Burgen, 1928.
Neideck, Neidek (Reichsritter). Im 16.
Jahrhundert zählten die N. zum Kanton Odenwald des Ritterkreises
Franken sowie vielleicht auch zum Kanton Gebirg.
L.: Stieber; Stetten 33; Riedenauer 125; Neumaier 73 (Neudeck).
Neidenfels (Burg, reichsritterschaftliches Gut). Die Burg N. (1391 Nidenfels [= Kampffels]) bei Schwäbisch Hall gehörte vom Ende des 14. Jahrhunderts an den Fuchs von Neidenfels (Dornheim). 1788 kam sie von den Ellrichshausen an die Freiherren bzw. Grafen von Soden, 1810 an Württemberg. Sie war dem Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken inkorporiert. S. Fuchs von N., Steinheuser von N.
Neuenstein (Freiherren, Reichsritter). (Um 1550
waren N. Mitglied des Kantons Odenwald des Ritterkreises
Franken.) Im 18. Jahrhundert zählten die Freiherren von N. mit dem 1799
an Truchsess von Waldburg-Zeil-Trauchburg gelangten halben Zimmern unter der
Burg zum Kanton Neckar, Ort Neckar-Schwarzwald und Ort Ortenau bzw. Kanton
Neckar-Schwarzwald-Ortenau (1802 Leopold Joseph Andreas N. [Herr zu Rodeck],
Johann Baptist N., Joseph Franz Xaver N., Karl N. [Herren zu Hubacker]) des
Ritterkreises Schwaben. Außerdem gehörten die bereits im Stichjahr 1680
angesessenen und mit ihren Gütern bei der Ritterschaft immatrikulierten N. 1773
zum Ritterkreis Unterelsass.
L.: Hölzle, Beiwort 64; (Stetten 33; Riedenauer 125;) Kollmer 379.
Neukirchen (reichsritterschaftlicher Ort). N. an
der Haune nördlich von Hünfeld zählte zum Kanton Rhön-Werra des Ritterkreises Franken und kam über Hessen-Kassel und
Preußen (1866) 1945 an Hessen.
L.: Wolff 514.
Neunhof (reichsritterschaftlicher Ort), Neuhof.
N. südöstlich Nürnbergs zählte am Ende des 18. Jahrhunderts zum Kanton Gebirg
des Ritterkreises Franken. Es fiel an Bayern.
L.: Wolff 513.
Niederstetten (reichsritterschaftlicher Ort). N.
südöstlich von Mergentheim erscheint im 9. Jahrhundert in den Traditionen
Fuldas (Stetine). Seit 1290 gehörte es den Herren von Hohenlohe-Brauneck. 1366
erwarb es Hohenlohe-Speckfeld, das 1412 ausstarb. Von 1415 an war es Lehen
Würzburgs der Rosenberg, fiel aber 1632 heim. 1636 kam es von Würzburg an die
Hatzfeld, fiel aber 1794 erneut heim. 1803 gelangte die zum Kanton Odenwald des
Ritterkreises Franken zählende Herrschaft an
Hohenlohe-Bartenstein, fiel 1806 aber an Württemberg und damit 1951/1952 an
Baden-Württemberg.
L.: Wolff 512; Stern, M., Heimatbuch der Stadtgemeinde Niederstetten, 1930.
Nordeck von Rabenau (Reichsritter). Im frühen
16. Jahrhundert zählten die Nordeck von Rabenau zum Kanton Rhön-Werra des Ritterkreises Franken. S. Rabenau.
L.: Riedenauer 126.
Nothaft, Notthaft (Herren, Reichsritter). Die
vielleicht aus dem Raum um Regensburg kommenden N. sind 1163 erstmals mit
Adalbertus de Egre (1166 Adelbertus N.) im Egerland nachweisbar. Später saßen
sie auf den Burgen Thierstein, Weißenstein im Steinwald (von etwa 1300 bis
1381), Wernberg, Runding, Bodenstein bei Nittenau (von etwa 1400 bis 1539),
Aholming (bei Deggendorf und an vielen anderen Orten. Im frühen 16. Jahrhundert
zählten die N. zum Kanton Gebirg des Ritterkreises
Franken. In mehrere Linien verzweigt, standen die N. in Wien, München,
Kaiserswerth und Münster in hohen Diensten. 1718 beerbte die Linie Bodenstein
die 1638 zu Grafen erhobene Linie Weißenstein, 1734 die Linie Wernberg. 1881
endete ihre letzte Herrschaft. Im 20. Jahrhundert starb die Linie Bodenstein im
Mannesstamm aus.
L.: Riedenauer 125; Stark, H., Die Stammlehen der Familie Nothaft im Egerland,
Archiv f. d. G. v. Oberfranken 75 (1995), 39; Singer, F., Das Nothaftische
Lehensbuch von 1360, 1996; Stark, H., Die Familie Nothaft, (in) Der Dohlenturm
1 (1997), 1; Stark, H., Die adeligen Forstmeister im Egerer Reichsforst, Archiv
f. d. G. v. Oberfranken 77 (1997), 207; Rahrbach 172
Nürnberg (Reichsstadt, Residenz des Königs und
der Burggrafen von Nürnberg). (Im Jahre 2011 werden bei Bauarbeiten an der
Bärenschanzstraße in Gostenhof etwa 14000 Jahre alte Keuperhornsteine als
älteste Spuren menschlichen Lebens in bzw. bei N. entdeckt.) An wichtigen
Handelsstraßen entstand auf ursprünglich bayerischem Siedlungsboden auf einem
351 Meter über dem Meeresspiegel aufragenden Sandsteinfelsen vermutlich um 1000
(1040/1041) die anscheinend vorsalische (und damit vor 1024 entstandene)
Baureste aufweisende Reichsburg N. (Felsberg?), die 1050 anlässlich eines
Hoftags erstmals erwähnt wird. Vor 1062 war N. Sitz einer Reichsmünzstätte, vor
1122 Zollstätte. Seit 1163 hatte es einen Schultheißen, seit 1200 Stadtrecht.
1219 erhielt es Privilegien Kaiser Friedrichs II. 1256 traten Ratsherren
(consules) und Stadtgemeinde (universitas civium) hervor. Unter König Rudolf
von Habsburg begann der Aufstieg zur Reichsstadt (1320 Hochgerichtsbarkeit). Ludwig
der Bayer hielt sich dort vierundsiebzigmal, Karl IV. mehr als fünfzigmal auf.
In der Goldenen Bulle belohnte Kaiser Karl IV. 1356 die Treue der Stadt mit der
Verpflichtung jedes neugewählten Königs, seinen ersten Reichstag in N.
abzuhalten. Vom 22. 3. 1424 bis 1796 und von 1938 bis 1945 war N.
Aufbewahrungsort der Reichsinsignien. Um 1400 war die streng patrizische
Ratsverfassung voll entwickelt. Bis 1427 konnte N. durch Kauf der Burg und Kauf
von Rechten den Druck seiner Burggrafen teilweise beseitigen. Durch Kauf von
Hiltpoltstein mit Wildenfels und Strahlenfels (1503) sowie von Gräfenberg
(1520/1548) und durch seine Eroberungen im Landshuter Erbfolgekrieg (1504-1506)
gewann es das größte Herrschaftsgebiet einer Reichsstadt (Hersbruck, Lauf,
Altdorf, Reicheneck, Velden, Betzenstein, Stierberg), doch blieb das Gebiet
unmittelbar vor der Stadt umstritten. 1479/1484 erneuerte N. durch die
römisches Recht gemäßigt rezipierende (Neue) Reformation sein Stadtrecht, das
schon zuvor auf etwa 22 Orte übertragen worden war. 1524/1525 führte es die
Reformation ein und erreichte im Zusammenhang mit seinem von Handwerk und
Handel getragenen wirtschaftlichen Aufschwung auch eine kulturelle Blüte
(Albrecht Dürer, Veit Stoß, Willibald Pirckheimer, Martin Behaim, Hans Sachs).
Im Reichstag gehörte N. zum schwäbischen Reichsstädtekollegium, im fränkischen
Reichskreis führte es die Ausschreibung durch. 1578/1623 gründete es in Altdorf
eine Akademie bzw. Universität. Im Dreißigjährigen Krieg wurde es stark
geschwächt. 1792 und 1796 musste es die Beschlagnahme eines Teils seines
Landgebiets durch Bayern und Preußen dulden, blieb aber 1803 durch § 27 des
Reichsdeputationshauptschlusses als Reichsstadt erhalten. Zu dieser Zeit
gehörte es den Kantonen Gebirg, Steigerwald und Altmühl des Ritterkreises Franken an. Durch die Rheinbundakte von
1806 fiel es an Bayern, das es am 6./15. 9. 1806 mit rund 23 Quadratmeilen bzw.
rund 1500 Quadratkilometern (Sebalder Wald, Lorenzer Wald, Pflegämter Wöhrd,
Gostenhof, Altdorf, Lauf, Hersbruck, Reicheneck, Engelthal, Hohenstein, Velden,
Betzenstein, Hiltpoltstein, Gräfenberg und Lichtenau) und insgesamt 80000
Einwohnern offiziell in Besitz nahm.
L.: Wolff 127; Zeumer 555 III b 3; Wallner 691 FränkRK 5; Großer Historischer
Weltatlas II 66 (1378) F4, II 78 (1450) G4, III 38 (1789) E4; Die Territorien
des Reichs 1, 32; Riedenauer 129; Schroeder 93ff.; Reicke, E., Geschichte der
Reichsstadt Nürnberg, 1896; Schrötter, G., Geschichte der Stadt Nürnberg, 1909;
Dannenbauer, H., Die Entstehung des Territoriums der Reichsstadt Nürnberg,
1928; Liermann, H., Nürnberg als Mittelpunkt deutschen Rechtslebens, Jb. f.
fränk. Landesforschung 2 (1936), 1ff.; Otremba, E., Nürnberg, 1949; Hofmann,
H., Nürnberg-Fürth, 1954, Historischer Atlas von Bayern, Teil Franken, Heft 4;
Gagel, E./Schnelbögl, F., Pfinzing, der Kartograph der Reichsstadt Nürnberg
1554-1599, 1957; Nürnberger Urkundenbuch, hg. v. Stadtrat zu Nürnberg, Bd. 1
1959; Fehring, G./Ress, A., Die Stadt Nürnberg, 1961; Schultheiss, W., Kleine
Geschichte Nürnbergs, 2. A. 1987; Ammann, H., Die wirtschaftliche Stellung der
Reichsstadt Nürnberg im Spätmittelalter, 1970; Wüllner, W., Das Landgebiet der
Reichsstadt Nürnberg, 1970; Nürnberg. Geschichte einer europäischen Stadt, hg.
v. Pfeiffer, G., Bd. 1f. 1971ff.; Schultheiss, W., Geschichte des Nürnberger
Ortsrechts, 2. A. 1972; Schneider-Hiller, G., Das Landgebiet der Reichsstadt
Nürnberg, 1976; Schnurrer, L., Das Territorium der Reichsstadt Nürnberg, Jb. d.
hist. Ver. f. Mittelfranken 89 (1977-1981), 91ff.; Boener, J., Die Reichsstadt
Nürnberg und ihr Umland um 1700, 1981; Reformation der Stadt Nürnberg, hg. v.
Köbler, G., 1984; Tiggesbäumker, G., Die Reichsstadt Nürnberg und ihr
Landgebiet im Spiegel alter Karten und Ansichten, Ausstellung der
Stadtbibliothek Nürnberg, 1986; Hirschmann, G., Aus sieben Jahrhunderten
Nürnberger Stadtgeschichte, 1988; Berühmte Nürnberger aus neun Jahrhunderten,
hg. v. Imhoff, C. v., 1989; Wendehorst, A., Nürnberg, LexMA 6 1993, 1317;
Endres, R., Grundzüge der Verfassungsgeschichte der Reichsstadt Nürnberg, ZRG
GA 111 (1994), 405; Martin, H., Verbrechen und Strafe in der
spätmittelalterlichen Chronistik Nürnbergs, 1997; Vogel, T., Fehderecht und
Fehdepraxis im Spätmittelalter, 1998; Schieber, M., Nürnberg, 2000; Schubert,
A., Der Stadt Nutz oder Notdurft?, 2003; Bühl-Gramer, C., Nürnberg 1850 bis
1892, 2003; Höfe und Residenzen im spätmittelalterlichen Reich, hg. v.
Paravicini, W., 2003, 1, 2, 424.
Oberkamp (Reichsritter). Seit etwa 1785 zählten
die O. zum Kanton Baunach des Ritterkreises Franken.
L.: Riedenauer 125.
Oberländer (Reichsritter). Im späteren 18.
Jahrhundert zählten die O. zum Kanton Steigerwald des Ritterkreises
Franken. Vielleicht gehörten sie auch dem Kanton Gebirg sowie der
vogtländischen Ritterschaft (Vogtland) an.
L.: Stieber; Bechtolsheim 15, 20; Riedenauer 125.
Obernitz (Reichsritter). Im 16. Jahrhundert
zählten die O. zum Kanton Gebirg des Ritterkreises
Franken. Außerdem waren sie im Kanton Rhön-Werra und vielleicht auch in
den Kantonen Baunach und Steigerwald des Ritterkreises
Franken immatrikuliert.
L.: Pfeiffer 213; Bechtolsheim 15; Riedenauer 125.
Odenwald (Kanton, Ritterkanton). Der Kanton O.
war eine Untergliederung des Ritterkreises Franken
der Reichsritterschaft. Er hatte seine Kanzlei zunächst in Heilbronn (das
Archiv wurde im Dreißigjährigen Krieg vernichtet) und seit 1762 in dem
gemeinschaftlich gekauften Ort Kochendorf. Die inkorporierten Güter lagen etwa
zwischen Würzburg, Rothenburg, Heilbronn und Frankfurt am Main. Um 1790 war die
Kantonskorporation mit Teilen von Kochendorf Mitglied des Kantons O. des Ritterkreises Franken (fränkischen Ritterkreises). Die
Güter fielen 1808 an Württemberg und damit 1951/1952 an Baden-Württemberg.
L.: Wolff 511; Winkelmann-Holzapfel 171; Stetten 184; Riedenauer 116, 122ff.;
Bauer, H., Der Ritterkanton Odenwald, Zs. f. württemberg. Franken 8, 1 (1868),
115ff.; (Polenz, P. v., Landschafts- und Bezirksnamen, 1961, II. 74, S. 301,
Gebietsname;) Neumaier, H., Dass wir khein annder Haupt …, 2005.
Oepp (Reichsritter). Im 17. Jahrhundert
zählten die O. zum Kanton Rhön-Werra des Ritterkreises
Franken.
L.: Stieber; Seyler 377; Riedenauer 125.
Oeringer (Reichsritter). Im 18. Jahrhundert
zählten die O. zeitweise zum Kanton Odenwald des Ritterkreises
Franken. S. Oetinger.
L.: Riedenauer 125.
Oetinger (Reichsritter), Oeringer, Öttinger
(Reichsritter). Die O. waren Mitglied der Reichsritterschaft Schwaben und
zählten seit der Mitte des 18. Jahrhunderts mit Forst (Großforst), Teilen von
Archshofen und Teilen von Hohlach zum Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken. Ihre Güter fielen 1808 an
Bayern. S. Oeringer, Oetinger.
L.: Hölzle, Beiwort 56; Winkelmann-Holzapfel 158; Kollmer 312; Stetten 36, 183;
Riedenauer 126.
Öpfner, Opfner, Offner, Öfner (Reichsritter).
Im 16. und 17. Jahrhundert zählten die O. zum Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken. S. Offingen.
L.: Riedenauer 126; Stetten 33.
Ostein (Grafen). Die Grafen von O. sind ein
Zweig der Familie Dalberg (Dalberg-Heßloch, Dalberg-Hassloch). Am Ende des 18.
Jahrhunderts gehörten die auch zum Ritterkreis Rhein zählenden Grafen von O.
wegen der Herrschaft Millendonk(, Myllendonk, Mylendonk) zu den westfälischen
Grafen der weltlichen Bank des Reichsfürstenrates des Reichstags. Durch § 24
des Reichsdeputationshauptschlusses vom 25. 2. 1803 erhielten sie für den
Verlust der Herrschaft die Abtei Buxheim (ohne Pless und belastet mit
verschiedenen Renten). Die O. waren um 1700 auch Mitglied im Kanton Odenwald
des Ritterkreises Franken. 1696 war der
würzburgische Domherr Johann Heinrich von O. wegen des 1694 erworbenen, 1698
aber wieder veräußerten Ebersberg im Kanton Kocher des Ritterkreises Schwaben
immatrikuliert. Seit 1810 hatten die O. Güter in Böhmen.
L.: Zeumer 554 II b 63, 26; Roth von Schreckenstein 2, 595; Riedenauer 126;
Schulz 268.
Ostheim (Ganerbschaft). In O. vor der Rhön
nordwestlich Mellrichstadts bestand eine Ganerbschaft (u. a. Stein zum
Altenstein [bis 1765], von der Tann [bis 1782], Stein zu Nordheim und Ostheim).
Sie zählte zum Kanton Rhön-Werra des Ritterkreises
Franken. 1797 war Dietrich Philipp August Freiherr von Stein zum
Altenstein einziger Ganerbe. Seine Güter fielen 1809 an das Großherzogtum
Würzburg, 1814 an Bayern. O. selbst gehörte anfangs zur Herrschaft Lichtenberg
und kam 1220 an Henneberg-Bodenlaube (Henneberg-Botenlauben), 1230 an Fulda,
1366 an Thüringen, 1409 an Mainz, 1423 an Würzburg, 1433 an Henneberg-Römhild,
1548 an Mansfeld, 1555 an Sachsen, 1741 an Sachsen-Weimar-Eisenach, 1920 an
Thüringen und 1945 an Bayern.
L.: Wolff 115; Geschichtlicher Atlas von Hessen, Inhaltsübersicht 34; Binder,
C., Das ehemalige Amt Lichtenberg vor der Rhön, Zs. d. Ver. f. thür. Geschichte
und Altertumskunde N.F. 8-10 (1893ff.); Ostheim vor der Rhön. Geschichte, Land
und Leute, hg. v. Körner, H./Schmidt, H., 1982.
Ostheim (Reichsritter). Gideon von O.,
württembergischer Obervogt von Tübingen, war etwa von 1598 bis 1604 Mitglied im
Kanton Neckar des Ritterkreises Schwaben. Außerdem waren die O. im Kanton
Baunach des Ritterkreises Franken
immatrikuliert.
L.: Hellstern 210.
Ottenberg (Reichsritter). Im 16. Jahrhundert
zählten die O. zum Kanton Altmühl des Ritterkreises
Franken.
L.: Pfeiffer 213; Riedenauer 126.
Otzberg (Oberamt). O. bei Dieburg ist als Feste
1231 belegt. 1390 wurde es von Fulda an die Pfalz verkauft. (Um 1550 zählten
die Gans von O. zum Kanton Odenwald des Ritterkreises
Franken.) S. Gans von O.
L.: Wolff 90(; Stetten 33; Riedenauer 123).
Pallast (Reichsritter). Im frühen 16.
Jahrhundert zählten die P. zum Kanton Gebirg des Ritterkreises
Franken.
L.: Riedenauer 126.
Peterswald, Peterswaldt (Reichsritter). Im späteren
17. Jahrhundert zählten die P. zum Kanton Rhön-Werra des Ritterkreises Franken.
L.: Stieber; Seyler 377; Riedenauer 126.
Petsch, Petzsch (Reichsritter). Um 1700 zählten
die P. zum Kanton Rhön-Werra des Ritterkreises Franken.
L.: Stieber; Seyler 377; Riedenauer 126.
Peusser von Leutershausen, Preußer von
Leutershausen? (Reichsritter). Im frühen 16. Jahrhundert zählten die P. zum
Kanton Altmühl des Ritterkreises Franken.
L.: Biedermann, Altmühl; Stieber; Riedenauer 126.
Pfalz (Pfalzgrafschaft bei Rhein,
Kurfürstentum, Regierungsbezirk, Landesteil). Die P. (Kurpfalz, Rheinpfalz,
untere Pfalz) entstand durch die Verlagerung der wohl spätestens im 10.
Jahrhundert entstandenen, fränkischen Pfalzgrafschaft Lothringen vom
Niederrhein (Aachen, Köln, mit Gütern bei Bacharach und Vogteirechten über
Trier und Jülich) über die Mosel zum Mittelrhein und Oberrhein. 1093 wird
Heinrich von Laach, der dritte Gatte der Witwe (Adelheid von Orlamünde) des
letzten lothringischen Pfalzgrafen aus dem Haus der Hezeliniden (Hermann), nach
kaiserlicher Übertragung des Pfalzgrafenamtes (1085) als comes palatinus Rheni
(Pfalzgrafschaft bei Rhein) erstmals genannt. Mit dieser an wechselnde Familien
gelangten Pfalzgrafschaft belehnte 1155/1156 Kaiser Friedrich I. Barbarossa
seinen Stiefbruder Konrad von Staufen und erhob ihn zum Reichsfürsten. Zur
Pfalzgrafschaft kamen Hausgut, Lehnsrechte und Vogteirechte über Speyer, Worms
und Lorsch sowie zunächst auch Trier. 1195 fiel die P. über Konrads Tochter
Agnes vorübergehend an die Welfen. 1214 übertrug sie König Friedrich II. nach
dem kinderlosen Tod des Welfen Heinrich des Jüngeren (1213) an Ludwig I. von
Bayern, dessen Sohn (Otto II.) über die welfische Erbtochter Agnes auch die
Eigengüter der Pfalzgrafen erwarb. (Pforzheim gelangte über eine weitere
Erbtochter an Baden.) Schwerpunkte des Gutes waren Bacharach (12./13.
Jahrhundert) und Alzey (1214 vom König erhalten). Vom Bischof von Speyer nahm der
Pfalzgraf Neustadt, vom Bischof von Worms Heidelberg (1225) zu Lehen. Weiter
erlangte er die Herrschaft über die Klöster Schönau und Otterberg. Andere Güter
wurden nach der Aufhebung Lorschs (1232) 1247/1344 gewonnen. 1255 kamen durch
Teilung Oberbayern (westliche Teile mit München) und die P. an Herzog Ludwig
von Bayern, während Niederbayern mit Landshut an Heinrich XIII. fiel. 1266/1268
wurden die staufischen Güter um Sulzbach, 1277/1289 Kaub mit dem dortigen
Rheinzoll erworben. Ludwig II. war somit angesehenster Reichsfürst und wirkte
bereits 1257 als Kurfürst mit. 1329 bestimmte der wittelsbachische Hausvertrag
von Pavia die Trennung der (unteren) P. und der oberen P. im bayerischen
Nordgau (Oberpfalz) zwischen Regensburg und Fichtelgebirge, die der älteren
pfälzischen Linie zugesprochen wurden, von Bayern, das an die jüngere
bayerische Hauptlinie kam, wobei die Kurwürde zwischen P. und Bayern wechseln
sollte, was die Goldene Bulle 1356 zugunsten der P. aufhob. Unter Kurfürst
Ruprecht I. gewann die Pfalz, die 1329 die Pfandschaft der Stadt Mosbach (1330
Mosbach, Eberbach, Sinsheim, Neckargemünd, Germersheim, Annweiler, Trifels)
erlangt hatte, unter anderem 1349 Bretten, 1354 Simmern, 1375 Ingelheim,
Kaiserslautern, Odernheim, Nierstein und Oppenheim sowie 1385 die Grafschaft
Zweibrücken mit Bergzabern, gab aber 1355 Teile der Oberpfalz für einige Zeit
an Böhmen (Neuböhmen). 1386 wurde die Universität Heidelberg gegründet.
Ruprecht II. strebte in der sog. Rupertinischen Konstitution die Unteilbarkeit
der Pfalz an. Nach dem Tod des 1400 zum König gewählten Ruprecht III. (1410),
der die an Böhmen gegebenen Teile der Oberpfalz zurückgewann und die
Grafschaften Kirchberg am Hunsrück sowie (die Vordere Grafschaft) Sponheim (zu
einem Fünftel) und die Reichsvogtei im Elsass (1408) erlangte, wurde die P. in
die vier Linien Kurpfalz (Heidelberg, Amberg, Nabburg), Pfalz-Neumarkt
(restliche Oberpfalz), Pfalz-Simmern (bzw. Pfalz-Zweibrücken-Simmern) (bis
1685) mit der Nebenlinie Pfalz-Zweibrücken (bis 1731) und Pfalz-Mosbach
geteilt. Von diesen Linien starb die Linie Pfalz-Neumarkt (Oberpfalz) 1443 aus
und wurde von Pfalz-Mosbach und Pfalz-Simmern beerbt. 1499 erlosch die Linie
Pfalz-Mosbach und wurde von der Kurpfalz beerbt. Unter Friedrich I. (1449-1476)
wurde die Vormacht der P. am Oberrhein (Erwerb der Reichsgrafschaft Lützelstein
[1492] und Rappolstein, der Reichslandvogtei Hagenau, von Bischweiler, Selz,
Kleeburg und Gebieten an Nahe und Bergstraße [1462], der Grafschaft Löwenstein
[1461/1464]) begründet und die Kurpfalz modern organisiert. 1503 gingen im
bayerischen Erbfolgekrieg die Güter im Elsass an Habsburg, die Grafschaft
Löwenstein an Württemberg und Lauf, Hersbruck und Altdorf an Nürnberg verloren,
doch wurde die neue Linie Pfalz-Neuburg 1508 noch mit Gütern Bayern-Landshuts
ausgestattet. 1556 führte Otto Heinrich (Ottheinrich) die Reformation in seinem
sehr zersplitterten Herrschaftsgebiet ein. 1559 starb mit Ottheinrich von
Pfalz-Neuburg die alte Linie Kurpfalz aus und wurde (1556) in Pfalz-Neuburg von
Pfalz-Zweibrücken (Wolfgang) und in den Kurlanden von Pfalz-Simmern (Friedrich
III.) als mittlerer Kurlinie beerbt. Der neue Kurfürst führte dort sofort den
Calvinismus ein. Infolge der Wahl zum König des aufständischen Böhmen (1619)
verlor Friedrich V. Land und Kurwürde 1623 an Herzog Maximilian von Bayern,
wobei weitere Güter an Habsburg und Hessen-Darmstadt kamen. Friedrichs Sohn
erhielt 1648 die P. und eine neue achte Kurwürde, während die Oberpfalz und die
alte Kurwürde bei Bayern verblieben. 1685 erlosch die Linie Pfalz-Simmern. Ihr
folgte die aus Pfalz-Zweibrücken hervorgegangene katholische Linie
Pfalz-Neuburg. Da auch König Ludwig XIV. von Frankreich für die Frau seines
Bruders, Liselotte von der P., Erbansprüche auf Simmern, Kaiserslautern,
Germersheim und Sponheim erhob, kam es zum pfälzischen Erbfolgekrieg
(1688/1697) und der Verwüstung der Pfalz (1697) durch Frankreich, das Straßburg
und Saarlouis behielt, Lothringen aber verlor. Pfalz-Neuburg vermochte sich -
mit Ausnahme Germersheims - zu behaupten. Vorübergehend wurden die alten
Kurrechte und die Oberpfalz zurückgewonnen. Zeitweise gehörte die P. dem Kanton
Odenwald des Ritterkreises Franken an. 1720
wurde die Residenz von Heidelberg nach Mannheim verlegt und zwischen 1743 und
1748 eine Sommerresidenz in dem 1200 erlangten Schwetzingen eingerichtet. 1742
erlosch die Linie Pfalz-Neuburg. Sie wurde von Karl Theodor aus der Linie
Pfalz-Sulzbach beerbt, der durch Tausch die Herrschaften Zwingenberg und
Ebernburg erlangte und zur Finanzierung seiner Hofhaltung die Industrie
förderte. Wegen Udenheim gehörte unter ihm die P. seit 1788 zum Kanton
Oberrheinstrom des Ritterkreises Rhein. 1777 fiel ihm Bayern an. Als Folge
hiervon wurde der Hof von Mannheim 1778 nach München verlegt. Der Versuch,
Bayern gegen die habsburgischen Niederlande an Österreich abzugeben, scheiterte
1778/1779 und 1784/1785 an dem Widerstand Preußens. Am Ende seines Bestehens
umfasste das niemals geschlossene, in bunter Gemengelage mit anderen
Herrschaften liegende, von Germersheim bis Bacharach und von Kaiserslautern bis
Mosbach reichende Gebiet der zum kurrheinischen Reichskreis zählenden P. 8200
Quadratkilometer (bzw. 76 Quadratmeilen) mit rund 300000 Einwohnern. 1801
musste Maximilian I. Joseph aus der 1799 erbenden Linie Pfalz-Zweibrücken-Birkenfeld
die Abtretung der linksrheinischen, seit 1792 besetzten Gebiete an Frankreich
(Departement Donnersberg) anerkennen. Das rechtsrheinische Gebiet wurde 1803 an
Baden, Hessen-Darmstadt, Nassau-Usingen (Nassau) und Leiningen verteilt. 1815
kamen die linksrheinischen Teile von Frankreich zurück und fielen 1816
weitgehend und um Gebiete Sickingens, Nassaus, von der Leyens, Leiningens usw.
erweitert als Ersatz für Salzburg, Innviertel und Hausruckviertel an Bayern, im
Übrigen an Hessen und Preußen. Der bayerische Teil bildete zunächst die
königlich bayerischen Lande am Rhein, seit 1836 den bayerischen, von Speyer aus
verwalteten Regierungsbezirk P. (seit 1838 Rheinpfalz). Von Dezember 1918 bis
Juni 1930 war die Pfalz von Frankreich besetzt. (1919 bzw.) 1920 gelangten
Teile der Westpfalz (Homburg, Sankt Ingbert, Blieskastel, insgesamt 418
Quadratkilometer mit 100000 Einwohnern) zum Saargebiet. Bereits 1940 wurde die
P. aus der Verwaltung Bayerns gelöst und kam nicht mehr zurück. 1945 gehörte
die P. zur französischen Besatzungszone und wurde 1946 wie Rheinhessen und
Koblenz-Trier Teil des Landes Rheinland-Pfalz, wobei sie bis 1968 eigener
Regierungsbezirk war (seit 1968 Rheinhessen-Pfalz).
L.: Wolff 88; Zeumer 552 I 5; Wallner 699 KurrheinRK 4; Großer Historischer
Weltatlas II 34 (1138-1254) F4, II 66 (1378) E4, III 22 (1648) D4, III 38
(1789) C3; Winkelmann-Holzapfel 158; Riedenauer 129; Neumaier 49f., 125, 127,
140; Haselier, G./Sante, G., Die Pfalz - Das Saarland, (in) Geschichte der
deutschen Länder, Bd. 1; Die Territorien des Reichs 5, 8; Tolner, C., Codex
diplomaticus palatinus, 1700; Widder, J., Versuch einer vollständigen
geographisch-historischen Beschreibung der kurfürstlichen Pfalz am Rheine,
1786ff.; Frey, M., Versuch einer geographisch-historisch-statistischen
Beschreibung des königlich baierischen Rheinkreises, Bd. 1ff. 1836ff.; Häusser,
L., Geschichte der rheinischen Pfalz, Bd. 1f. 1845, 2. A. 1856, Neudruck 1970;
Koch, A. u. a., Regesten der Pfalzgrafen am Rhein, Bd. 1f. 1894ff.; Haberle, D.,
Pfälzische Bibliographie, Bd. 1ff. 1907ff.; Schreibmüller, H., Bayern und Pfalz
1816-1916, 1916; Raumer, K. v., Die Zerstörung der Pfalz 1689, 1930;
Pfälzischer Geschichtsatlas, hg. v. Winkler, W., 1935; Stamer, C.,
Kirchengeschichte der Pfalz, Bd. 1ff. 1936ff.; Zimmermann, F., Die Weistümer
und der Ausbau der Landeshoheit in der Kurpfalz, 1937; Gerstner, R., Die
Geschichte der lothringischen und rheinischen Pfalzgrafschaft von ihren
Anfängen bis zur Ausbildung des Kurterritoriums Pfalz, 1941; Christmann, E.,
Die Siedlungsnamen der Pfalz, Bd. 1ff. 1952ff.; Schütze, C., Die territoriale
Entwicklung der rheinischen Pfalz im 14. Jh., Diss. phil. Heidelberg 1955;
Vogt, W., Untersuchungen zur Geschichte der Stadt Kreuznach und der
benachbarten Territorien im frühen und hohen Mittelalter, 1956; Böhm, G. F.,
Beiträge zur Territorialgeschichte des Landkreises Alzey, 1956; Weizsäcker, W.,
Pfälzische Weistümer, 1957ff.; Trautz, F., Die Pfalz am Rhein in der deutschen
Geschichte, 1959; Karst, T., Das kurpfälzische Oberamt Neustadt an der Haardt,
1960; Schmidt, H., Die Kurpfalz unter den Kurfürsten der Häuser Neuburg und
Sulzbach 1665-1799, (in) Mannheimer Hefte 1962; Hess-Gotthold, J., Hausmacht
und Politik Friedrich Barbarossas im Raume des heutigen Pfälzer Waldes, 1962;
Pfalzatlas, hg. v. Alter, W., 1963ff. (u. a. Schaab, M./Moraw, P., Territoriale
Entwicklung der Kurpfalz von 1156-1792); Cohn, H., The Government of the Rhine
Palatinate in the 15th century, 1965; Territorialverhältnisse der Gemeinden in
Rheinland-Pfalz von 1789 bis zur Bildung des Landes, Statistik von
Rheinland-Pfalz 172 (1967); Haas, R., Die Pfalz am Rhein, 1967, 2. A. 1968;
Weiden, A. v. d., Erste Landesaufnahme in unserem Landesgebiet und
Veröffentlichung des danach gefertigten topographischen Kartenwerks aus den
Jahren 1804-1820, Nachrichtenblatt der Vermessungs- und Katasterverwaltung
Rheinland-Pfalz 12 (1969); Press, V., Calvinismus und Territorialstaat.
Regierung und Zentralbehörden der Kurpfalz 1559-1619, 1970; Topographische
Aufnahme pfälzischer Gebiete durch Offiziere des kgl. bayerischen Generalstabes
1836-1837, hg. v. Landesvermessungsamt des Saarlandes, 1973-197474; Spieß, K.,
Lehnsrecht, Lehnspolitik und Lehnsverwaltung der Pfalzgrafschaft bei Rhein im
Spätmittelalter, 1978; Spieß, K., Das älteste Lehnsbuch der Pfalzgrafen bei
Rhein vom Jahr 1401, 1981; Haas, R./Probst, H., Die Pfalz am Rhein, 4. A. 1984;
Moersch, K., Geschichte der Pfalz, 1987; Schaab, M., Geschichte der Kurpfalz,
Bd. 1f. (Mittelalter) 1988ff.; Hesse, W., Hier Wittelsbach, hier Pfalz. Die
Geschichte der pfälzischen Wittelsbacher von 1214 bis 1803, 1989; Handbuch der
baden-württembergischen Geschichte, hg. v. d. Komm.f. gesch. Landeskunde in
Baden-Württemberg, Bd. 1ff. 1990ff.; Maier, F., Die baierische Unterpfalz,
1990; Heimann, H., Hausordnung und Staatsbildung, 1993; Schaab, M.,
Pfalzgrafschaft bei Rhein, LexMA 6 1993, 2013; Kurpfalz, hg. v. Schweickert,
A., 1997; Ausgewählte Urkunden zur Territorialgeschichte der Kurpfalz
1156-1505, hg. v. Schaab, M., 1998; Repertorium der Policeyordnungen der frühen
Neuzeit, hg. v. Härter, K./Stolleis, M., Bd. 3 1999; Die Pfalz im 20.
Jahrhundert, hg. v. Schwarzmüller, T. u. a., 1999; … so geht hervor’ ein neue
Zeit, hg. v. Kohnle, A. u. a, 2003; Höfe und Residenzen im spätmittelalterlichen
Reich, hg. v. Paravicini, W., 2003, 1, 440; Kohnle, A., Kleine Geschichte der
Kurpfalz, 2005; Escher, M. u. a., Die urbanen Zentren, 2005, 1, 497.
Pferffelder genannt Großen (Reichsritter). Im 16.
Jahrhundert gehörten die P. zum Kanton Gebirg des Ritterkreises
Franken.
L.: Pfeiffer 209; Riedenauer 124.
Plankenberg (Reichsritter). Im 16. Jahrhundert
zählten die P. zum Kanton Gebirg des Ritterkreises
Franken.
L.: Riedenauer 126.
Plankenfels, Blankenfels (Reichsritter). Im frühen 16.
Jahrhundert zählten die P. zum Kanton Gebirg des Ritterkreises
Franken.
L.: Stieber; Riedenauer 126.
Plittersdorf, Plittersdorff, Blittersdorff
(Reichsritter). Im späteren 17. Jahrhundert zählten die P. zum Kanton
Rhön-Werra des Ritterkreises Franken. Außerdem
waren sie zeitweise im Ort Ortenau des Kantons Neckar bzw.
Neckar-Schwarzwald-Ortenau des Ritterkreises Schwaben immatrikuliert.
L.: Roth von Schreckenstein 2, 592; Riedenauer 126.
Plofelden (Reichsritter). Im frühen 16. Jahrhundert
zählten die P. zum Kanton Baunach des Ritterkreises
Franken.
L.: Riedenauer 126.
Pöllnitz, Pölnitz (Freiherren, Reichsritter). In
der Mitte des 18. Jahrhunderts zählten die Freiherren von P. mit Teilen von
Bullenheim, Teilen von Frankenberg und Geckenheim zum Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken. Weiter waren sie mit Aschbach,
Hohn (Hanbuch) und Wüstenbuch in dem Kanton Steigerwald (seit dem frühen 17.
Jahrhundert), mit Hundshaupten und Heyda in dem Kanton Gebirg (seit dem
früheren 18. Jahrhundert) und außerdem in dem Kanton Altmühl (um 1800) des Ritterkreises Franken immatrikuliert und gehörten zuzr
vogtländischen Ritterschaft (Vogtland). (Frankenberg fiel 1806 an Bayern.)
L.: Genealogischer Kalender 1753, 534, 540; Stieber; Winkelmann-Holzapfel 158;
Pfeiffer 197, 199; Stetten 36, 183; Riedenauer 126; Bechtolsheim 12, 63, 196;
Rahrbach 174.
Pölnitz, Pöllnitz (Freiherren, Reichsritter) In
der Mitte des 18. Jahrhunderts zählten die Freiherren von P. mit Teilen von
Bullenheim, Teilen von Frankenberg und Geckenheim zum Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken. Weiter waren sie mit Aschbach,
Hohn (Hanbuch) und Wüstenbuch in dem Kanton Steigerwald (seit dem frühen 17.
Jahrhundert), mit Hundshaupten und Heyda in dem Kanton Gebirg (seit dem früheren
18. Jahrhundert) und außerdem in dem Kanton Altmühl (um 1800) des Ritterkreises Franken immatrikuliert und gehörten zuzr
vogtländischen Ritterschaft (Vogtland). (Frankenberg fiel 1806 an Bayern.)
L.: Genealogischer Kalender 1753, 534, 540; Stieber; Winkelmann-Holzapfel 158;
Pfeiffer 197, 199; Stetten 36, 183; Riedenauer 126; Bechtolsheim 12, 63, 196;
Rahrbach 174.
Porzig (Reichsritter). Am Ende des 18.
Jahrhunderts zählten die P. zum Kanton Baunach des Ritterkreises
Franken.
L.: Riedenauer 126.
Potzlinger (Reichsritter). Im 16. Jahrhundert
zählten die P. zum Kanton Gebirg des Ritterkreises
Franken.
L.: Riedenauer 126.
Prandtner (Reichsritter). Im frühen 16.
Jahrhundert zählten die P. zum Kanton Gebirg des Ritterkreises
Franken. S. a. Brand von Neidstein
L.: Riedenauer 126.
Pretlack, Prettlack (Freiherren, Reichsritter).
Im Jahre 1800 zählten die Freiherren von P. mit einem Viertel Crumbach
(Fränkisch-Crumbach), das 1802 an den Freiherrn von Gemmingen ging, samt
Bierbach, Eberbach, Erlau, Freiheit, Hof Güttersbach, Michelbach und Hof
Rodenstein mit Rodensteinschen Waldungen und Lindenfels zum Kanton Odenwald des
Ritterkreises Franken, in dem sie seit dem
Beginn des 18. Jahrhunderts immatrikuliert waren.
L.: Stieber; Hölzle, Beiwort 56; Winkelmann-Holzapfel 158; Stetten 36;
Riedenauer 126.
Prückner (Reichsritter). Im späteren 16.
Jahrhundert zählten die P. zum Kanton Gebirg des Ritterkreises
Franken.
L.: Riedenauer 126.
Pückler (Reichsfreiherren, Grafen). Das
schlesische Adelsgeschlecht P. erscheint erstmals 1306. 1655 wurde es in den
Reichsfreiherrenstand und 1690 in den Reichsgrafenstand erhoben. Im 17.
Jahrhundert spaltete es eine (seit 1676 in Franken ansässige,) fränkische Linie
ab. Diese erwarb 1737/1764 durch Heiraten Anteile an der Grafschaft Limpurg.
1740 wurde sie in das fränkische Reichsgrafenkollegium aufgenommen (Grafen
Pückler-Limpurg, Grafen von P. und Limpurg) 1792 gehörten die Grafen von P. als
Personalisten den fränkischen Grafen in der weltlichen Bank des Reichsfürstenrates
des Reichstags an. Wegen Burgfarrnbach, Brunn und Tanzenhaid (Tantzenheid)
zählten die Grafen P. seit dem frühen 18. Jahrhundert zum Kanton Altmühl des Ritterkreises Franken. Die betreffenden Güter
gelangten bei der Mediatisierung zu Bayern.
L.: Biedermann, Altmühl; Stieber; Zeumer 554 II b 62, 17; Riedenauer 126.
Quadt (Herren, Grafen). 1256 erscheint das jülich-geldernsche Adelsgeschlecht Q. Es erbte 1498/1502 die reichsständische Herrschaft Wykradt (Wickrath, heute Stadtteil Mönchengladbachs) und zählte zum Ritterkreis Rhein sowie zum Kanton Rhön-Werra (etwa 1750-1780) des Ritterkreises Franken. 1557 wurde es protestantisch. 1752 wurde die Hauptlinie Quadt-Wickrath zu Reichsgrafen (westfälische Grafen) erhoben. s. Quadt-Wickrath.
Quadt-Wickrath, Quadt-Wykradt (Grafen, Reichsgrafen).
1256 erscheint das jülich-geldernsche Adelsgeschlecht Quadt. Es erbte 1498/1502
die reichsständische Herrschaft Wykradt (Wickrath, heute Stadtteil
Mönchengladbachs) und zählte zum Ritterkreis Rhein sowie zum Kanton Rhön-Werra
(etwa 1750-1780) des Ritterkreises Franken. 1557
wurde es protestantisch. 1752 wurde die Hauptlinie Q. zu Reichsgrafen
(westfälische Grafen) erhoben. Sie verlor 1801 ihre linksrheinischen Güter und
erhielt durch § 24 des Reichsdeputationshauptschlusses vom 25. 2. 1803 für
Wickrath und Schwanenberg (heute Stadtteil von Erkelenz) neben einer Rente von
11000 Gulden die aus der Reichsabtei Isny und der Reichsstadt Isny gebildete
standesherrliche Grafschaft Isny. Sie fiel 1806 an Württemberg. 1951/1952 kam
Isny zu Baden-Württemberg.
L.: Zeumer 552ff. II b 63, 25; Roth von Schreckenstein 2, 595; Seyler 377;
Riedenauer 126; Speth, H., Die Reichsstadt Isny am Ende des alten Reiches
(1775-1806), 1972.
Rabenau, Nordeck von Rabenau (Reichsritter). Im frühen
16. Jahrhundert zählten die Nordeck von Rabenau zum Kanton Rhön-Werra des Ritterkreises Franken.
L.: Riedenauer 126.
Rabenhaupt (Reichsritter). In der zweiten Hälfte
des 17. Jahrhunderts zählten die R. zum Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken.
L.: Riedenauer 126.
Rabenstein (Reichsritter). Bis zur Mitte des 18.
Jahrhunderts zählten die vom R. zum Kanton Gebirg des Ritterkreises
Franken.
L.: Stieber; Pfeiffer 196, 209; Riedenauer 126; Rahrbach 176.
Rabensteiner (Reichsritter). Im 16. Jahrhundert
zählten die R. zum Kanton Gebirg des Ritterkreises
Franken. S. Dölau.
L.: Riedenauer 126.
Racknitz (Freiherren, Reichsritter). Im 18.
Jahrhundert zählten die aus Österreich ausgewanderten Freiherren von R. mit dem
von den Geizkofler erheirateten Haunsheim zum Kanton Kocher des Ritterkreises
Schwaben. Mit Schloss Ehrenberg, zwei Dritteln Heinsheim und Zimmerhof mit
Kohlhof waren sie dem Kanton Kraichgau inkorporiert. Außerdem gehörten sie mit
dem 1777 von den Grafen von Muggenthal erworbenen Laibach, das 1808 an
Württemberg und damit 1951/1952 an Baden-Württemberg kam, dem Kanton Odenwald
des Ritterkreises Franken an.
L.: Roth von Schreckenstein 2, 592; Hölzle, Beiwort 56, 62, 63;
Winkelmann-Holzapfel 158; Stetten 37, 185; Riedenauer 126; Schulz 269.
Raithenbach, Raitenbach (Reichsritter). Im 16.
Jahrhundert zählten die R. zum Kanton Gebirg des Ritterkreises
Franken.
L.: Riedenauer 126.
Ranhoff (Reichsritter). Im 16. Jahrhundert
zählten die R. zum Kanton Steigerwald des Ritterkreises
Franken.
L.: Pfeiffer 214; Bechtolsheim 2.
Rassler, Raßler (Reichsritter). Um 1789 waren
die R. mit Domeneck Mitglied des Kantons Odenwald des Ritterkreises
Franken.
L.: Winkelmann-Holzapfel 158; Riedenauer 126.
Rattenheim? (Reichsritter). Vielleicht zählten die
R. zum Kanton Altmühl des Ritterkreises Franken.
S. Rotenhan, Rodenheim?
L.: Riedenauer 126.
Ratzenberg, Ratz, Ratzenburg (Reichsritter). Im
frühen 16. Jahrhundert zählten die R. zum Kanton Odenwald und zum Kanton Gebirg
des Ritterkreises Franken.
L.: Stieber; Pfeiffer 210; Riedenauer 126; Neumaier 73, 141.
Rauber von Plankenstein (Reichsritter). Im
frühen 18. Jahrhundert zählten die R. zum Kanton Altmühl des Ritterkreises Franken.
L.: Riedenauer 126.
Rauche (Reichsritter). Im frühen 16.
Jahrhundert zählten die R. zum Kanton Rhön-Werra des Ritterkreises
Franken.
L.: Riedenauer 126.
Rauchhaupt (Reichsritter). Im 17. Jahrhundert
zählten die R. zum Kanton Odenwald des Ritterkreises
Franken.
L.: Riedenauer 126; Neumaier 83, 85, 165.
Rauenbuch (Reichsritter), Rauenbach. Im frühen 16.
Jahrhundert zählten die R. zum Kanton Altmühl des Ritterkreises
Franken.
L.: Riedenauer 126.
Rauschner, Reuschel (Reichsritter). Im frühen 16.
Jahrhundert zählten die R. zum Kanton Gebirg des Ritterkreises
Franken.
L.: Riedenauer 126.
Rechberg (Herrschaft, Herren, Reichsritter,
Grafen). Die Burg Hohenrechberg am nordwestlichen Rand der Schwäbischen Alb
wurde im 12. Jahrhundert errichtet. Nach ihr nannten sich seit 1179 (Rehperc)
die vielleicht von einer Linie der Familie Pappenheim abstammenden Herren von
R., die als staufische Ministeriale 1179 erstmals erscheinen, 1194 das
Marschallamt im Herzogtum Schwaben erhielten und um ihren Stammsitz eine kleine
reichsritterschaftliche Herrschaft (u. a. 1401 Weißenstein) behaupteten. In der
Mitte des 13. Jahrhunderts entstanden die Hauptlinien Unter den Bergen (in
Bargau, Bettringen, Rechberghausen, bis 1413) und Auf den Bergen. Diese teilte
sich 1326 in die Linien Hohenrechberg (bis 1585) und Illereichen. Bereits 1488
waren die R. Mitglied der Rittergesellschaft St. Jörgenschild, Teil im Hegau
und am Bodensee. 1607 wurde die Familie in den Grafenstand erhoben, doch blieb
die namengebende Herrschaft wegen des Widerstandes der Reichsritterschaft im reichsritterschaftlichen
Kanton Kocher des Ritterkreises Schwaben (R. und Rothenlöwen mit Hohenrechberg,
Weißenstein, Donzdorf, Treffelhausen [Traffelhausen], Böhmenkirch
[Böhmenkirchen]). Dorthin steuerten die R. auch mit dem 1789 von den Bubenhofen
erworbenen Gut Mösselhof und bis 1789 mit der Herrschaft Kellmünz. Außerdem
gehörten sie vielleicht bis zur Mitte des 17. Jahrhunderts zum Kanton Odenwald
des Ritterkreises Franken. 1810 wurden sie
endgültig als Grafen anerkannt. Die Güter (Staufeneck bzw. Stauffeneck, Salach,
Winzingen, Donzdorf, Wäschenbeuren, Hohenrechberg, Eislingen bzw.
Großeislingen, Straßdorf, Wißgoldingen, Waldstetten [Unterwaldstetten],
Rechberghausen, Weißenstein, Böhmenkirch [Böhmenkirchen], Degenfeld,
Schnittlingen) umfassten zuletzt rund 220 Quadratkilometer und kamen 1805 an
Württemberg (Rechberg) und Bayern.
L.: Wolff 510; Ruch Anhang 3; Hölzle, Beiwort 62; Kollmer 371, 375, 380;
Stetten 33; Riedenauer 126; Schulz 269; Maurer, H., Der Hohenstaufen, 1977;
Rahrbach 180; Konzen, N., Aller Welt Feind, 2013.
Rechenbach, Rechenpach (Reichsritter). Im frühen
16. Jahrhundert zählten die R. vielleicht zum Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken.
L.: Pfeiffer 210; Riedenauer 126.
Rechenberg (Reichsritter). Im 16. Jahrhundert
zählten die R. (Rechenberg-Schwaningen) zum Kanton Altmühl des Ritterkreises Franken. S. Rechberg, Rechenbach.
L.: Biedermann, Altmühl; Stieber; Riedenauer 126.
Rechtern-Limpurg, Rechteren-Limpurg (Grafen). Am Ende des
18. Jahrhunderts gehörten die R. zusammen mit den Pückler über die 2
Quadratmeilen umfassende Herrschaft Speckfeld (Limpurg-Speckfeld) südöstlich
Würzburgs zum fränkischen Reichskreis (Hauptort Sommerhausen am Main). Um 1790
zählten sie mit Teilen von Gollachostheim und Teilen von Pfahlenheim zum Kanton
Odenwald des Ritterkreises Franken.
L.: Winkelmann-Holzapfel 159; Riedenauer 126.
Reck, Reckherr (Reichsritter). Um 1550
zählten die von der R. zum Kanton Odenwald des Ritterkreises
Franken sowie zum Ritterkreis Rhein.
L.: Roth von Schreckenstein 2, 595; Riedenauer 126; Stetten 33.
Reckrodt (Reichsritter). Bis ins frühe 18.
Jahrhundert zählten die R. zum Kanton Rhön-Werra des Ritterkreises
Franken.
L.: Stieber; Seyler 377f.; Riedenauer 126.
Redwitz (Freiherren, Reichsritter). Von 1550 bis
ins 18. Jahrhundert zählten die Freiherren von R. (seit 1801 mit Allersheim)
zum Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken.
Mit Küps, Redwitz, Theisenort (Theyßenorth), Schmölz und Wildenroth waren sie
im Kanton Gebirg immatrikuliert, außerdem waren sie im 17. Jahrhundert Mitglied
im Kanton Steigerwald und im Kanton Baunach. Allersheim fiel 1808 an Würzburg
und damit 1814 an Bayern, an das auch die übrigen Güter gelangten.
L.: Genealogischer Kalender 1753, 535, 536; Stieber; Roth von Schreckenstein 2,
594; Pfeiffer 196, 209; Bechtolsheim 13; Stetten 33, 37, 188; Riedenauer 126;
Rahrbach 182.
Reibeld, Reybeld (Freiherren, Reichsritter). Um
1800 zählten die Freiherren von R. mit Teilen von Reichartshausen bei Amorbach
zum Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken.
Ihre Güter fielen 1808 an Baden und damit 1951/1952 an Baden-Württemberg.
L.: Hölzle, Beiwort 56; Winkelmann-Holzapfel 159; Stetten 37, 186; Riedenauer
126.
Reichenbach (Reichsritter). Um 1700 zählten die R.
zum Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken.
L.: Riedenauer 126.
Reichsritterschaft Franken Um 1800 zählte die R. zum Kanton
Steigerwald des Ritterkreises Franken.
L.: Riedenauer 129.
Reigersberg (Freiherren, Reichsritter). Seit 1635
zählten die Freiherren von R. mit den von den Rüdt von Collenberg ererbten
Teilen von Reistenhausen und Fechenbach mit Collenberg (Kollenberg zum Kanton
Odenwald des Ritterkreises Franken.
Reistenhausen und Fechenbach gelangten später zu Bayern.
L.: Stieber; Winkelmann-Holzapfel 159; Stetten 37; Riedenauer 126.
Reinstein, Rheinstein (Reichsritter). Im 16.
Jahrhundert zählten die R. zum Kanton Rhön-Werra des Ritterkreises
Franken, im 17. Jahrhundert zum Kanton Odenwald.
L.: Riedenauer 126; Neumaier 83, 87, 166.
Reitzenberg? (Reichsritter). Um 1550 zählten die R.
zum Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken.
L.: Stetten 33.
Reitzenstein (Reichsritter). Die R. zählten zum
Kanton Gebirg des Ritterkreises Franken, zeitweise
auch zum Kanton Steigerwald (frühes 16. Jahrhundert, spätes 18. Jahrhundert),
vielleicht zum Kanton Baunach sowie zur vogtländischen Ritterschaft (Vogtland).
L.: Genealogischer Kalender 1753, 535; Stieber; Roth von Schreckenstein 2, 594;
Bechtolsheim 15, 20; Riedenauer 126; Rahrbach 186.
Reitzheim (Reichsritter). Im frühen 16.
Jahrhundert zählten die R. zum Kanton Rhön-Werra des Ritterkreises
Franken. S. Reitzenstein.
L.: Pfeiffer 211; Riedenauer 126.
Reuß genannt Haberkorn, Reuß-Haberkorn, Reuß
(Reichsritter). Um 1760 zählten die R. zum Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken.
L.: Riedenauer 126.
Rewitz, Rebitz (Reichsritter). Im 16.
Jahrhundert zählten die R. zum Kanton Gebirg des Ritterkreises
Franken.
L.: Riedenauer 126.
Rhön-Werra, Rhön und Werra (Kanton, Ritterkanton).
R. ist ein Kanton des Ritterkreises Franken der
Reichsritterschaft. Die Kanzlei hatte ihren Sitz in Schweinfurt. Untergliedert
war der Kanton in das hennebergische Quartier, das Saalequartier, das
Mainquartier und das buchsche Quartier. Um 1800 zählte er selbst zu seinen
Mitgliedern.
L.: Lünig, Reichsarchiv 12, Franken 70; Mader 2, 538; 8, 351; 10, 626; Wolff
513; Riedenauer 116, 122ff.; Eschwege, v., Die freie Reichsritterschaft des
Cantons Rhön-Werra (Franken) um das Jahr 1575, Literatur- und Intelligenzbl.
des deutschen Herold 1 (1874), 1ff.; Seyler, G., Personalmatrikel des
Ritterkreises Rhön-Werra, Abh. d. hist. Ver. Unterfranken 21 (1871), 347ff.;
Körner, H., Der Kanton Rhön-Werra der der fränkischen Reichsritterschaft (in)
Land der offenen Fernen, hg. v. Sauer, H., 1976, 53ff.
Riaucour (Grafen, Reichsritter). Um 1790 waren
die Grafen von R. mit Binau Mitglied des Kantons Odenwald des Ritterkreises Franken. Mit der Hälfte von Hillesheim
waren sie im Kanton Oberrheinstrom des Ritterkreises Rhein immatrikuliert. S.
Schall-Riaucour.
L.: Winkelmann-Holzapfel 159; Riedenauer 126.
Ried (Reichsritter, Rüdt). Im 16. Jahrhundert
zählten die R. zum Kanton Odenwald des Ritterkreises
Franken. S. Rüdt.
L.: Stetten 33; Riedenauer 126.
Rieder zu Kornburg, Rieter von Kornburg
(Freiherren, Reichsritter). Kornburg bei Schwabach gelangte 1364 durch Verkauf
von den Grafen von Nassau an die Burggrafen von Nürnberg. Die Burg der
reichsministerialischen Herren von Kornburg kam nach ihrem Aussterben 1404 über
die Hohenfels und Seckendorff 1447 an die Nürnberger Patrizier Rieter, die sich
seitdem R. nannten. Im 17. und 18. Jahrhundert zählten die Freiherren R. von
und zu Kornburg mit dem in der Mitte des 15. Jahrhunderts erworbenen
Kalbensteinberg und mit Kornburg zum Kanton Altmühl des Ritterkreises Franken. 1753 fiel Kornburg erbweise an das
Heiliggeistspital in Nürnberg und mit Nürnberg 1806 an Bayern.
L.: Biedermann, Altmühl; Genealogischer Kalender 1753, 541; Pfeiffer 197; Riedenauer
126; Wich, H., Geschichte Kornburgs unter Einbeziehung der zum Kirchen- und
Schulsprengel gehörenden Orte, 1911; 100 Jahre Landkreis Schwabach, hg. v.
Ulsamer, W., 1964.
Riedesel (zu Eisenbach) (Reichsfreiherren,
Reichsritter). Die hessische Adelsfamilie R. wurde 1437 zu hessischen
Erbmarschällen und 1680 zu Reichsfreiherren erhoben. Sie bildete im 15.
Jahrhundert auf fuldischen, hersfeldischen und pfälzischen Lehen um Lauterbach
und Schloss Eisenbach im nordöstlichen Vogelsberg eine Herrschaft aus
(Junkernland). Durch Verträge mit Fulda 1684 und Hessen-Darmstadt 1713 gewann
sie eine nahezu landesherrliche Stellung. Vom 16. bis zum 19. Jahrhundert
zählten die R. mit Altenschlirf, Bannerod, Heisters, Nösberts, Schafhof,
Schlechtenwegen, Steinfurt, Vaitshain, Weidmoos, Wünschen-Moos (Wünschenmoos),
Zahmen, Freiensteinau, Fleschenbach, Holzmühl, Radmühl, Reichlos, Salz,
Landenhausen, Lauterbach, Moos, Grunzenau, Metzlos, Metzlos-Gehaag bzw.
Metzlos-Gehag, Niedermoos (Nieder-Moos), Obermoos (Ober-Moos) Stockhausen,
Rixfeld, Rudlos, Schadges, Vietmes und Wernges zum Kanton Rhön-Werra des Ritterkreises Franken, außerdem zum Ritterkreis Rhein.
1806 fiel das Gebiet durch Mediatisierung an Hessen-Darmstadt und damit 1945 an
Hessen.
L.: Wolff 514; Roth von Schreckenstein 2, 595; Seyler 378f.; Pfeiffer 198;
Winkelmann-Holzapfel 159f.; Riedenauer 126; Rahrbach 189; Becker,E. u. a., Die
Riedesel zu Eisenbach, Bd. 1ff. 1923ff.; Zschaeck, F., Die Riedesel zu
Eisenbach, 1957.
Riedigheim, Rüdigsheim, Rüdigkhe (Reichsritter). Im
frühen 16. Jahrhundert zählten die R. zum Kanton Odenwald und zum Kanton
Rhön-Werra des Ritterkreises Franken. S.
Riedheim?
L.: Riedenauer 126.
Rielern (Reichsritter). Um 1550 zählten die R.
zum Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken.
L.: Stetten 33.
Rieter von Kornburg, Rieder zu Kornburg
(Freiherren, Reichsritter). Kornburg bei Schwabach gelangte 1364 durch Verkauf
von den Grafen von Nassau an die Burggrafen von Nürnberg. Die Burg der
reichsministerialischen Herren von Kornburg kam nach ihrem Aussterben 1404 über
die Hohenfels und Seckendorff 1447 an die Nürnberger Patrizier Rieter, die sich
seitdem R. nannten. Im 17. und 18. Jahrhundert zählten die Freiherren R. von
und zu Kornburg mit dem in der Mitte des 15. Jahrhunderts erworbenen
Kalbensteinberg und mit Kornburg zum Kanton Altmühl des Ritterkreises Franken. 1753 fiel Kornburg erbweise an das
Heiliggeistspital in Nürnberg und mit Nürnberg 1806 an Bayern.
L.: Biedermann, Altmühl; Genealogischer Kalender 1753, 541; Pfeiffer 197; Riedenauer
126; Wich, H., Geschichte Kornburgs unter Einbeziehung der zum Kirchen- und
Schulsprengel gehörenden Orte, 1911; 100 Jahre Landkreis Schwabach, hg. v.
Ulsamer, W., 1964.
Rimbach, Rimpach (Reichsritter). Im frühen 16.
Jahrhundert zählten die R. zum Kanton Steigerwald des Ritterkreises
Franken.
L.: Riedenauer 126.
Rinderbach (Reichsritter). Von 1542 bis 1603 war
das Schwäbisch Gmünder Patriziergeschlecht R. wegen Horkheim im Kanton Kocher
des Ritterkreises Schwaben immatrikuliert. Vom 16. bis ins 17. Jahrhundert
zählten die R. zum Kanton Odenwald des Ritterkreises
Franken.
L.: Stetten 33; Riedenauer 126; Schulz 270; Neumaier 72.
Rodenheim, Kottenheim? (Reichsritter). Um 1550 sowie
im späten 17. Jahrhundert zählten die R. zum Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken. S. Kottenheim.
L.: Riedenauer 126; Stetten 33.
Roder? (Reichsritter). Im frühen 16.
Jahrhundert zählten die R. zum Kanton Gebirg des Ritterkreises
Franken. S. Rorer.
L.: Riedenauer 126.
Roman (Freiherren, Reichsritter). Um 1790
zählten die Freiherren von R. mit Teilen von Schernau zeitweise zum Kanton
Steigerwald des Ritterkreises Franken. Bei der
Mediatisierung kam Schernau zu Bayern.
L.: Winkelmann-Holzapfel 160; Bechtolsheim 16, 22; Riedenauer 126.
Romrod (Reichsritter, Rumrodt, Rumredt,
Rumroth, Romrod. Nach der Wasserburg Romrod bei Alsfeld nannten sich seit 1197
Herren von R. Im 16. und 17. Jahrhundert zählten die R. zum Kanton Rhön-Werra,
im 17. und 18. Jahrhundert zum Kanton Odenwald, im späteren 18. Jahrhundert zum
Kanton Steigerwald des Ritterkreises Franken
sowie zum Ritterkreis Rhein. Romrod selbst kam über die Erffa (Erfa) bis 1385
an die Landgrafen von Hessen, 1604 an Hessen-Darmstadt und 1945 an Hessen.
L.: Seyler 380; Roth von Schreckenstein 2,595; Pfeiffer 211; Riedenauer 126;
Bechtolsheim 15; Rahrbach 192.
Rorer, Roder?, Zerer? (Reichsritter). Im
frühen 16. Jahrhundert zählten die R. zum Kanton Gebirg des Ritterkreises Franken.
L.: Riedenauer 126.
Rosenau (Reichsritter). Im frühen 16.
Jahrhundert zählten die R. zum Kanton Gebirg sowie zum Kanton Baunach des Ritterkreises Franken.
L.: Pfeiffer 208; Riedenauer 126; Rahrbach 193.
Rosenbach (Freiherren, Reichsritter). Im 18.
Jahrhundert zählten die Freiherren von R. mit Teilen von Gaukönigshofen, das
1808 an Würzburg fiel, zum Kanton Odenwald des Ritterkreises
Franken. Mit Schackau (Schlackau), Bubenbad, Danzwiesen, Eselsbrunn,
Gräbenhof, Kleinsassen, Dietges, Dörmbach, Eckweisbach, Gründcheshof, Harbach,
Langenberg, Rupsroth, Ziegelhof (Ziegelhütte), Teilen von Maßbach samt einem
Drittel Weichtungen, Teilen von Poppenlauer, Thundorf mit Haupertsmühle
(Haupersmühle) und Teilen von Volkershausen waren sie etwa gleichzeitig im
Kanton Rhön-Werra immatrikuliert. Außerdem waren sie seit der Mitte des 16.
Jahrhunderts Mitglied im Kanton Baunach.
L.: Seyler 380; Hölzle, Beiwort 56; Winkelmann-Holzapfel 160; Stetten 37, 188;
Riedenauer 126; Rahrbach 195.
Rosenberg (Herrschaft, Reichsritter). R. westlich
(Bad) Mergentheims wird 1251 erstmals erwähnt. Von 1270 bis 1632 war es in
Händen der Herren von R. 1638 kam es nach ihrem Aussterben an die Grafen von
Hatzfeld, welche die zu den Kanton Odenwald, Rhön-Werra und Baunach des Ritterkreises Franken steuernde Herrschaft 1730 an
Löwenstein-Wertheim-Rochefort verkauften, die sich seit 1801
Löwenstein-Wertheim-Rosenberg nannten. S. Löwenstein-Wertheim-Rochefort,
Löwenstein-Wertheim-Rosenberg.
L.: Hölzle, Beiwort 50; Stetten 33; Rahrbach 197; Neumaier 26, 49f., 66, 72,
142, 149, 156, 173, 230; Kienitz, O., Die Löwenstein-Wertheimischen Territorien
und ihre Entwicklung, Jb. d. hist. Ver. Alt-Wertheim, 1919; Schweizer, H., Aus
der Geschichte meines Heimatdorfes Rosenberg, 1921; Löffler, M., Rosenberg im
Herzen des Baulandes, 1974; Stockert, H., Adel im Übergang, 2000.
Rossau (Reichsritter). Bis ins frühe 17.
Jahrhundert zählten die R. zum Kanton Altmühl des Ritterkreises
Franken.
L.: Riedenauer 126.
Rotenhan (Freiherren, Reichsritter). Vom 16. bis
zum 18. Jahrhundert zählten die Freiherren von R. (bei Ebern) zum Kanton
Baunach des Ritterkreises Franken. Im 16.
Jahrhundert waren sie auch in den Kantonen Altmühl und Gebirg, im 17.
Jahrhundert im Kanton Steigerwald immatrikuliert. Von etwa 1661 bis 1800 waren
sie Mitglied im Kanton Neckar des Ritterkreises Schwaben. 1769 verkauften sie
die Rittergüter Neuhausen und Pfauhausen an den Speyerer Bischof von Hutten.
L.: Genealogischer Kalender 1753, 542, 543; Stieber; Roth von Schreckenstein 2,
594; Pfeiffer 196, 213; Hellstern 212; Bechtolsheim 13, 18; Riedenauer 126;
Rahrbach 199; Rotenhan, G. Frhr. v., Die Rotenhan. Genealogie einer fränkischen
Familie von 1229 bis zum Dreißigjährigen Krieg, 1985.
Rothenburg, Rothenburg ob der Tauber (Reichsstadt).
Auf der Bergnase oberhalb des 970 von den Grafen von Comburg (Komburg) mit
einer Kirche versehenen Dorfes Detwang (Dettwang) im Taubertal errichteten die
Grafen von Comburg (Komburg) die rothe Burg, nach der sie sich im 11.
Jahrhundert ebenfalls benannten. Beim Aussterben der Grafen von
Rothenburg-Comburg (Rothenburg-Komburg) 1116 fiel sie zusammen mit dem
Herzogtum Franken und der Grafschaft im Kochergau an die Staufer, als deren Gut
sie 1144 erstmals genannt wird (Reichsburg nach 1142?). Vor 1241 erhielt der
sich anschließende Ort Stadtrecht (1172?). 1273 zog König Rudolf von Habsburg
ihn an das Reich. Ab 1274 war er Reichsstadt und löste sich von der
Reichslandvogtei. R. gewann trotz zeitweiliger Verpfändung an die Herren von
Hohenlohe vom 14. bis zum 16. Jahrhundert ein ansehnliches, auf drei Seiten
eingezäuntes und befestigtes Landgebiet (Landhege), wurde aber wegen des
Widerstands des Patriziats nie Fernhandelsstadt. 1355 gab Kaiser Karl IV. das
Privileg der Unverpfändbarkeit. 1544 wurde die Reformation eingeführt. Die
Herrschaft der mit Sitz und Stimme im schwäbischen Reichsstädtekollegiums des
Reichstags und im fränkischen Reichskreis vertretenen Stadt umfasste am Ende
des 18. Jahrhunderts die Landvogtei im Gau rechts der Tauber und die kleine
Landvogtei links der Tauber (Teile von Gebsattel, Herrschaft Nordenberg mit
Reichsamt Detwang [Dettwang] und der Hinterburg, Bannerschaft Endsee, Burgen
Gammesfeld [Gammersfeld] und Insingen [Inzingen] mit Zubehör, Burg und
Herrschaft Lichtel [Liental], Burg und Vogtei Seldeneck, Burg und Herrschaft
Gailnau mit Vogtei Wettringen und Gericht zu Brettheim, Oberstetten, Oestheim,
Teile von Archshofen, Burg Diebach und das Deutschordenshaus Rothenburg mit
Gütern). Mit Teilen von Pfahlenheim war R. im Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken immatrikuliert. 1802/1803 kam es
mit 5 Quadratmeilen bzw. 370 Quadratkilometern Gebiet, 180 Ortschaften und
24000 Einwohnern an Bayern, 1810 der westliche Teil des Landgebiets an
Württemberg und damit 1951/1952 an Baden-Württemberg.
L.: Wolff 128; Zeumer 555 III b 8; Wallner 693 FränkRK 18; Großer Historischer
Weltatlas II 66 (1378) F4, II 78 (1450) G4, III 22 (1648) E4, III 38 (1789) D3;
Winkelmann-Holzapfel 160; Riedenauer 129; Schroeder 241ff.; Bensen, W.,
Beschreibung und Geschichte der Stadt Rothenburg, 1856; Hölzle, E., Der
deutsche Südwesten am Ende des alten Reiches, 1938; Bosl, K., Rothenburg im
Stauferstaat, 1947; Holstein, K., Rothenburger Stadtgeschichte, 1953;
Woltering, W., Die Reichsstadt Rothenburg ob der Tauber und ihre Herrschaft
über die Landwehr, Bd. 1 1965, Bd. 2 1971; Schnelbögl, F., Die fränkischen
Reichsstädte, Zs. f. bay. LG. 31 (1968); Schnurrer, L., Rothenburg im
schwäbischen Städtebund, 1969, Esslinger Studien 15; Ziegler, P., Die
Dorfordnungen im Gebiet der Reichsstadt Rothenburg, Diss. jur. Würzburg, 1977;
Fränkische Reichsstädte, hg. v. Buhl, W., 1987, 187; Borchardt, K., Die
geistlichen Institutionen in der Reichsstadt Rothenburg ob der Tauber und dem
zugehörigen Landgebiet von den Anfängen bis zur Reformation, 1988; Wendehorst,
A., Rothenburg, LexMA 7 1995, 1050.
Rothenhausen (Reichsritter). Bis ins 18. Jahrhundert
zählten die R. zum Kanton Odenwald des Ritterkreises
Franken.
L.: Stetten 33; Riedenauer 126.
Rothschütz, Rotschütz (Reichsritter). Im 16.
Jahrhundert waren die R. im Kanton Gebirg immatrikuliert. Im 17. Jahrhundert
zählten die R. zum Kanton Steigerwald des Ritterkreises
Franken.
L.: Bechtolsheim 15, 20; Riedenauer 126.
Rottenbach (Reichsritter). Im 17. Jahrhundert
zählten die R. zum Kanton Rhön-Werra des Ritterkreises
Franken.
L.: Seyler 380.
Rüdt (Reichsritter, Ried). Im 16. Jahrhundert
zählten die R. zum Kanton Odenwald des Ritterkreises
Franken.
L.: Stetten 33; Riedenauer 126.
Rüdt von Collenberg, Rud (Reichsritter). Im 13.
Jahrhundert dürfte die Kollenburg bei Fechenbach als einer der Stammsitze der
R.-Bödigheim entstanden sein, die zu den reichsten ritterschaftlichen Familien
um Miltenberg und Amorbach zählten. 1342 war ihre Burg Lehen des Deutschen
Ordens, 1483 des Erzstifts Mainz. Als freies Allod erwarben sie durch Kauf 1450
Fechenbach und Reistenhausen. 1635 starben die R., die zum Kanton Odenwald und
im späten 16. Jahrhundert auch zum Kanton Rhön-Werra des Ritterkreises Franken zählten, aus, so dass das
Erzstift die Burg einzog. Die Herrschaft über die Orte Fechenbach und
Reistenhausen kam an die Grafen Reigersberg. Um 1790 gehörten Bödigheim,
Eberstadt, Waldhausen, ein Viertel Hainstadt, Sennfeld, Sindolsheim, halb
Untereubigheim und ein Viertel Waldstetten dazu. Fechenbach und Reistenhausen
kamen 1803 unter die Oberhoheit des Fürstentums Aschaffenburg und damit 1814 an
Bayern. Die übrigen Güter fielen 1808 an Baden und damit 1951/1952 an
Baden-Württemberg. S. Bödigheim.
L.: Genealogischer Kalender 1753, 536; Roth von Schreckenstein 2, 594; Pfeiffer
197, 210; Stetten 33, 37, 186; Winkelmann-Holzapfel 160f.; Riedenauer 126;
Hölzle, Beiwort 57; Rahrbach 204; Ulrichs 209; Neumaier 4, 72, 149, 152, 230;
Bethmann, K. v., Reistenhausen und Fechenbach, Archiv des hist. Vereins für
Unterfranken und Aschaffenburg 30 (1887); Collenberg, R. v., Geschichte der
Familie Rüdt v. Collenberg, 1937 (masch.schr.).
Rügland (reichsritterschaftlicher Ort). Der im
12. Jahrhundert in einer Urkunde des Stiftes Sankt Gumbert in Ansbach erstmals
genannte Ort gehörte später den Herren von Vestenberg. 1584 kam das zum Kanton
Altmühl des Ritterkreises Franken zählende und
dessen Kanzlei beherbergende Dorf durch Kauf an die Herren von Crailsheim, 1806
an Bayern.
L.: Wolff 513; Crailsheim, S. Frhr. v., Die Reichsfreiherren von Crailsheim,
Bd. 1 1905.
Rumerskirch (Reichsritter, Rummerskirch). Am Ende
des 18. Jahrhunderts zählten die R. zum Kanton Altmühl des Ritterkreises Franken.
L.: Riedenauer 126.
Rummerskirch, Rumerskirch (Reichsritter). Am Ende des
18. Jahrhunderts zählten die R. zum Kanton Altmühl des Ritterkreises
Franken.
L.: Riedenauer 126.
Rumrodt, Rumredt, Rumroth, Romrod
(Reichsritter). Nach der Wasserburg Romrod bei Alsfeld nannten sich seit 1197
Herren von R. Im 16. und 17. Jahrhundert zählten die R. zum Kanton Rhön-Werra,
im 17. und 18. Jahrhundert zum Kanton Odenwald, im späteren 18. Jahrhundert zum
Kanton Steigerwald des Ritterkreises Franken
sowie zum Ritterkreis Rhein. Romrod selbst kam über die Erffa (Erfa) bis 1385
an die Landgrafen von Hessen, 1604 an Hessen-Darmstadt und 1945 an Hessen.
L.: Seyler 380; Roth von Schreckenstein 2,595; Pfeiffer 211; Riedenauer 126;
Bechtolsheim 15; Rahrbach 192; Neumaier 81, 84.
Rußwurm (Reichsritter). Bis ins frühe 18.
Jahrhundert zählten die R. zum Kanton Rhön-Werra des Ritterkreises
Franken. Im 17. Jahrhundert waren sie zeitweise in den Kantonen Baunach,
Odenwald und Gebirg (?) immatrikuliert. S. Gleichen genannt von R.
L.: Seyler 380; Pfeiffer 198; Riedenauer 126.
Rußwurm auf Greifenstein (Reichsritter). Im 17.
Jahrhundert zählten die R. zum Kanton Gebirg des Ritterkreises
Franken.
L.: Pfeiffer 196.
Sachsen-Coburg (Herzogtum). 1353 erlangten die Wettiner
(Markgrafen von Meißen) Coburg und teilten es 1485 der ernestinischen Linie zu.
S. entstand als sächsisches Teilherzogtum aus Sachsen-Coburg-Eisenach 1596 und
erlosch 1633. 1680/1681 teilte sich von Sachsen-Gotha erneut S. ab, das 1699
erlosch. Nach langwierigen Erbstreitigkeiten fiel Coburg 1735 an
Sachsen-Saalfeld unter der Landeshoheit Sachsen-Gothas, womit
Sachsen-Coburg-Saalfeld entstand. Am Ende des 18. Jahrhunderts gehörte S. der
weltlichen Bank des Reichsfürstenrates des Reichstags an. Um 1800 zählte S.
(auch) zum Kanton Baunach des Ritterkreises Franken.
Das durch zahlreiche Prozesse und Misswirtschaft hochverschuldete Land trat
1806 dem Rheinbund und 1815 dem Deutschen Bund bei. 1826 gab der Herzog
Saalfeld und das Amt Themar an Sachsen-Meiningen ab und erhielt dafür
Sachsen-Gotha und die Ämter Königsberg und Sonnefeld. S. Sachsen-Coburg und
Gotha.
L.: Zeumer 553 II b 11; Großer Historischer Weltatlas III 38 (1789) D2;
Riedenauer 129; Nicklas, C., Das Haus Sachsen-Coburg, 2003; Dressel, C. v., Die
Entwicklung von Verfassung und Verwaltung in Sachsen-Coburg 1800-1826, 2007.
Sachsen-Coburg-Saalfeld (Herzogtum). Seit 1690 bestand das
Fürstentum Sachsen-Saalfeld der ernestinischen Linie der Herzöge von Sachsen
mit dem Sitz in Saalfeld an der Saale. 1735 entstand durch den Anfall Sachsen-Coburgs
an Sachsen-Saalfeld das Herzogtum S. Es gehörte am Ende des 18. Jahrhunderts
zur weltlichen Bank des Reichsfürstenrats des Reichstags. Es umfasste aus dem
Bestand Sachsen-Coburgs Stadt und Amt Coburg und die Gerichtsbezirke
Gestungshausen, Lauter (Unterlauter), Rodach, Neustadt an der Heide und
Steinheid, aus dem Bestand Sachsen-Saalfelds die Ämter Saalfeld, Gräfenthal und
Probstzella. Außerdem hatte es zwei Drittel des Amtes Themar Hennebergs. 1710
kamen Teile Sachsen-Römhilds hinzu. Um 1800 zählte S. auch zum Kanton Baunach
des Ritterkreises Franken. Das durch viele
Prozesse und durch Misswirtschaft hochverschuldete Land trat 1806 dem Rheinbund
und 1815 dem Deutschen Bund bei. 1816 erhielt es das Fürstentum Lichtenberg an
der Nahe. 1826 gab der Herzog Saalfeld und das Amt Themar an Sachsen-Meiningen
ab und erlangte dafür die Ämter Königsberg und Sonnefeld. Coburg wurde Teil des
neuen Herzogtums Sachsen-Coburg und Gotha.
L.: Wolff 397; Bauer 1, 607; Geschichte Thüringens, hg. v. Patze, H./Schlesinger,
W., Bd. 1ff. 1967ff.; Strauch, D., Birkenfeld, Lichtenberg, Meisenheim etc.
(in) Engagierte Verwaltung für die Wissenschaft, 2007, 487
Sachsen-Eisenach (Fürstentum). 1572 entstand durch
Erbteilung der ernestinischen Linie Sachsens Sachsen-Coburg-Eisenach und daraus
1596 durch Teilung S., das 1638 erlosch, wobei zwei Drittel der Güter an
Sachen-Weimar kamen und ein Drittel an Sachsen-Altenburg fiel. 1641 spaltete
sich von Sachsen-Weimar wieder eine Linie S. ab, die 1644 ausstarb. 1672 teilte
Sachsen-Weimar erneut eine Linie S. ab. Sie starb 1741 aus. Ihre Güter kamen an
Sachsen-Weimar (Sachsen-Weimar-Eisenach.) Am Ende des 18. Jahrhunderts gehörten
Sachsen-Weimar und das 30000 Einwohner und 8 Quadratmeilen umfassende S. der
weltlichen Bank des Reichsfürstenrats des Reichstags und dem obersächsischen
Reichskreis an und zählte S. zum Kanton Rhön-Werra des Ritterkreises
Franken. Sachsen-Weimar-Eisenach ging am 1. 5. 1920 in Thüringen, dessen
Gebiet von 1949 bis 1990 zur Deutschen Demokratischen Republik gehörte, auf.
L.: Wolff 396; Zeumer 553 II b 10; Wallner 710 ObersächsRK 19; Großer
Historischer Weltatlas III 38 (1789) D2; Riedenauer 129.
Sachsen-Gotha (Herzogtum). 1572 entstand durch
Erbteilung der ernestinischen Linie Sachsens Sachsen-Weimar. Gotha blieb mit
Coburg vereint und fiel 1633 an Eisenach. Nach Abteilung von Sachsen-Altenburg
spaltete Sachsen-Weimar 1640/1641 unter Ernst dem Frommen S. ab. 1645 erlangte
es Teile Sachsen-Weimars, 1672/1673 Sachsen-Altenburg. 1680 zerfiel S. in
sieben Linien, darunter Sachsen-Gotha-Altenburg. 1707 fiel das Herzogtum
Sachsen-Gotha-Eisenberg (Sachsen-Eisenberg) an. Am Ende des 18. Jahrhunderts
zählte S., das zusammen mit der Reichsgrafschaft Gleichen ein Gebiet von 28
Quadratmeilen mit 82000 Einwohnern innehatte, zur weltlichen Bank des
Reichsfürstenrats des Reichstags sowie zum obersächsischen Reichskreis. Um 1800
gehörte S. (auch) den Kantonen Rhön-Werra und Baunach des Ritterkreises Franken an. 1806 trat es dem Rheinbund,
1815 dem Deutschen Bund bei. 1825 starb die regierende Linie aus. Am 12. 11.
1826 entstand bei der Neuordnung der sächsischen Herzogtümer Sachsen-Coburg und
Gotha, wobei Altenburg an den Herzog von Sachsen-Hildburghausen kam.
L.: Wolff 397; Zeumer 553 II b 12; Wallner 709 ObersächsRK 8; Großer
Historischer Weltatlas III 38 (1789) D2; Bauer 1, 609.
Sachsen-Gotha-Altenburg (Herzogtum). 1680 entstand bei der
Teilung Sachsen-Gothas unter anderem S. 1707 fiel Sachsen-Gotha-Eisenberg an.
Am Ende des 18. Jahrhunderts zählte S., das zusammen mit der Reichsgrafschaft
Gleichen ein Gebiet von 28 Quadratmeilen mit 82000 Einwohnern umfasste, zur
weltlichen Bank des Reichsfürstenrats des Reichstags und zum obersächsischen
Reichskreis. E hatte aus dem Bestand Sachsen-Gothas Stadt Gotha und Amt Gotha, die
Ämter Tenneberg, Reinhardsbrunn, Georgenthal, Schwarzwald oder Zella,
Wachsenburg, Volkenroda und Tonna, die obere Herrschaft Kranichfeld und den
unter Sachsen-Gothas Oberhoheit stehenden Teil der Grafschaft Gleichen, aus dem
Bestand Sachsen-Altenburgs die Ämter Altenburg und Ronneburg, die Städte und
Ämter Eisenberg, Camburg und Stadtroda sowie das Amt Kahla. Um 1800 gehörte es
den Kantonen Rhön-Werra und Baunach des Ritterkreises
Franken an. 1806 trat es dem Rheinbund bei, 1815 dem Deutschen Bund. 1825
starb die Linie aus. Am 12. 11. 1826 fiel Gotha an das neue Herzogtum
Sachsen-Coburg und Gotha, Altenburg an das neue Herzogtum Sachsen-Altenburg
unter dem Herzog von Sachsen-Hildburghausen. S. Sachsen-Gotha.
L.: Wolff 395.
Sachsen-Hildburghausen (Herzogtum). Hildburghausen an der Werra
dürfte in fränkischer Zeit gegründet worden sein und wird 1234 erstmals
erwähnt. Über die Grafen von Henneberg-Bodenlaube (Henneberg-Botenlauben) (bis
1234), das Hochstift Würzburg (bis 1304), die Markgrafen von Brandenburg, die
Herrschaft Coburg, die Grafen von Henneberg-Schleusingen (1316) und die
Burggrafen von Nürnberg (1353) kam es 1374 mit dem Amt Heldburg durch Heirat an
die Landgrafen von Thüringen/Markgrafen von Meißen. Hier fiel es 1572 innerhalb
des Hauses Wettin/Sachsen an die Linie Sachsen-Coburg, nach deren Aussterben
1638-1640 an Sachsen-Altenburg und 1672-1680 an Sachsen-Gotha. 1680 wurde es
bei der Teilung nach Ernst dem Frommen Residenz des Herzogtums S. (aus dem
Bestand Sachsen-Coburgs Hildburghausen, Heldburg, Eisfeld, 1683 Königsberg
[1683] und die Klosterämter Veilsdorf, und 1705 Sonnefeld [1705], aus Henneberg
das Amt Behrungen [, 1714]), das zunächst unter der Aufsicht Sachsen-Gothas
stand, aber 1702 volle Landeshoheit erhielt. Infolge übergroßen Aufwands musste
1769 die kaiserliche Zwangsschuldenverwaltung hingenommen werden. Das in
weiblicher Erbfolge erlangte Cuylenburg bzw. Culemborg wurde 1720 an die
Generalstaaten der Niederlande verkauft. Um 1800 zählte S. zu den Kantonen
Rhön-Werra und Baunach des Ritterkreises Franken.
1826 kam bei der umfassenden Neuordnung der sächsischen Herzogtümer die Linie
S. nach Sachsen-Altenburg. Die Güter Sachsen-Hildburghausens fielen bis auf die
Ämter Königsberg und Sonnefeld an Sachsen-Meiningen.
L.: Wolff 397; Großer Historischer Weltatlas III 38 (1789) D2; Riedenauer 129;
Human, A., Chronik der Stadt Hildburghausen, 1886; Hildburghausen 1324-1924.
Festschrift zur 600-Jahr-Feier der Stadt, 1924; Kaiser, E., Südthüringen, 2. A.
1954.
Sachsen-Meiningen (Herzogtum, Volksstaat). Das Dorf
Meiningen an der Werra wird 982 erstmals erwähnt. Es war Mittelpunkt der dem
Reich gehörigen Meiningeromark (Meiningermark) und kam zunächst an das Stift
Sankt Peter und Alexander in Aschaffenburg. 1007 gab es König Heinrich II. an
das Hochstift Würzburg. Um die Mitte des 12. Jahrhunderts gründeten die
Bischöfe von Würzburg die Stadt Meiningen. Sie kam 1434 als Pfand, 1542 als
Lehen an die Grafen von Henneberg-Schleusingen. Nach deren Aussterben (1583)
fiel sie an das Haus Wettin (Sachsen) und wurde 1660 der ernestinischen Linie
(Sachsen-Altenburg) zugeteilt. Ab 1680 war Meiningen Residenz des aus der
Aufteilung Sachsen-Gothas entstandenen Herzogtums S. Zu ihm gehörten Meiningen
und mehrere vormals hennebergische Ämter. 1699 kamen Teile Sachsen-Coburgs
(Städte und Ämter Schalkau, Sonneberg, Neuhaus, Salzungen und das Amt
Altenstein), 1710 Teile Sachsen-Römhilds (mit dem Amt Römhild) hinzu. Um 1790
zählte S. zum Kanton Rhön-Werra des Ritterkreises
Franken. 1807 trat das im ausgehenden 18. Jahrhundert abgerundete
Herzogtum dem Rheinbund, 1815 dem Deutschen Bund bei. 1823 erhielt das Land
eine am 23. 8. 1829 verbesserte Verfassung. Am 12. 11. 1826 erfolgte nach dem
Aussterben der Linie Sachsen-Gotha-Altenburg durch Schiedsspruch König
Friedrich Augusts I. von Sachsen eine umfassende Neuordnung der zersplitterten
ernestinischen Linie in die Herzogtümer Sachsen-Altenburg, Sachsen-Coburg und
Gotha sowie S., zu dem von Sachsen-Coburg-Saalfeld Saalfeld und das Amt Themar
sowie von Sachsen-Hildburghausen alle Güter ausgenommen Königsberg und
Sonnefeld kamen. S. trat 1867/1871 dem Norddeutschen Bund bzw. dem Deutschen
Reich bei. Es umfasste 1910 2468 Quadratkilometer mit 278800 Einwohnern. Am 10.
11. 1918 dankte der Herzog ab. Der am 5. 11. 1918 gebildete
Volksstaat/Freistaat ging am 1. 5 1920 im Land Thüringen auf. Dieses kam 1945
zur sowjetischen Besatzungszone und damit von 1949 bis 1990 zur Deutschen
Demokratischen Republik. Am 25. 7. 1952 wurde es aufgehoben (str.), am
3.10.1990 wieder begründet.
L.: Wolff 397; Großer Historischer Weltatlas III 38 (1789) D2; Riedenauer 129;
Bauer 1, 631; Schneider, F./Tille, A., Einführung in die thüringische
Geschichte, 1931; Pusch, H., Meiningen. Aufsätze zur Stadtgeschichte, 1937; Das
Meininger Heimatbuch, hg. v. Ansorg, A. u. a., 1954; Geschichte Thüringens, hg.
v. Patze, H./Schlesinger, W., Bd. 1ff. 1967ff.
Sachsen-Römhild (Fürstentum). Römhild im südlichen
Vorland des Thüringer Waldes gehörte im 9. Jahrhundert dem Kloster Fulda,
später den Grafen von Henneberg (1274-1379 Henneberg-Hartenberg-Römhild). Beim
Aussterben der Linie Henneberg-Aschach 1549 kam es durch Erbschaft an die
Grafen von Mansfeld, die es 1555 an das Haus Wettin (Sachsen) vertauschten.
1680 wurde es nach der Aufteilung Sachsen-Gothas Residenz des Fürstentums S.
(ohne Landeshoheit), das 1710 unter Sachsen-Coburg-Saalfeld und
Sachsen-Meiningen geteilt wurde, aber 1826 ganz an Sachsen-Meiningen kam. Um
1800 zählte S. zu den Kantonen Rhön-Werra und Baunach des Ritterkreises Franken.
L.: Riedenauer 129; Siegfried, A., Aus Römhilds vergangenen Zeiten, 1906.
Saint-André, Saint André (Freiherren, Reichsritter).
Von 1765 bis 1805 zählten die Freiherren von S. mit dem ihnen aus der
Verlassenschaft von Ludwig Christoph Leutrum von Ertingen angefallenen
Rittergut Wankheim mit Kreßbach und Eck zum Kanton Neckar bzw.
Neckar-Schwarzwald-Ortenau des Ritterkreises Schwaben. Mit Teilen von
Königsbach waren sie im Kanton Kraichgau immatrikuliert. Wegen des 1789 von den
Rassler erworbenen Lobenbach waren sie auch Mitglied des Kantons Odenwald des Ritterkreises Franken, in dem sie seit dem späten 17.
Jahrhundert auftraten.
L.: Roth von Schreckenstein 2, 592; Hölzle, Beiwort 63, 65; Hellstern 212, 219;
Stetten 37; Riedenauer 126.
Schachten, Schacht (Reichsritter). Im 16. und 17.
Jahrhundert zählten die von und zu S. zum Kanton Rhön-Werra des Ritterkreises Franken.
L.: Stieber; Seyler 381; Riedenauer 126.
Schad, Schade (Reichsritter). Im 16.
Jahrhundert waren die S. im Kanton Odenwald des Ritterkreises
Franken immatrikuliert. Im 16. und 17. Jahrhundert zählten die S. zum
Kanton Rhön-Werra des Ritterkreises Franken. S.
Schadt.
L.: Seyler 381; Stetten 33; Riedenauer 126; Neumaier 73, 141.
Schadt (Reichsritter). Im frühen 18.
Jahrhundert zählten die S. zum Kanton Rhön-Werra des Ritterkreises
Franken. S. Schad.
L.: Riedenauer 126.
Schaffalitzky, Schaffelitzky, Chavelitzky
(Reichsritter). Um 1700 zählten die S. zum Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken.
L.: Riedenauer 122.
Schafstal (Reichsritter), Schafstall. Die S.
zählten im frühen 16. Jahrhundert zum Kanton Baunach des Ritterkreises Franken.
L.: Riedenauer 126.
Schall-Riaucour (Reichsritter). Am Ende des 18.
Jahrhunderts zählten die S. zum Kanton Odenwald des Ritterkreises
Franken. S. Riaucour
L.: Riedenauer 126.
Scharfenstein genannt Pfeil (Reichsritter). Um 1750
zählten die S. zum Kanton Odenwald des Ritterkreises
Franken.
L.: Riedenauer 126.
Schaumberg (Reichsritter). Vom 16. bis zum 19.
Jahrhundert zählten die S. mit Strössendorf (Strösendorf), Altenkunstadt
(Altenburg ob Burgkunstadt), Weidnitz und Hof an der Steinach (bzw.
Hofsteinach), Kleinziegenfeld und Rauenstein zum Kanton Gebirg des Ritterkreises Franken. Vom 16. Jahrhundert bis zur
Mitte des 18. Jahrhunderts waren sie im Kanton Rhön-Werra immatrikuliert, im
17. Jahrhundert im Kanton Steigerwald und im Kanton Odenwald, im 16. und 18.
Jahrhundert auch im Kanton Baunach.
L.: Genealogischer Kalender 1753, 535, 536; Stieber; Roth von Schreckenstein 2,
594; Seyler 381; Pfeiffer 198, 209, 211; Bechtolsheim 13; Riedenauer 126;
Rahrbach 207.
Schauroth (Reichsritter). Im frühen 18.
Jahrhundert zählten die S. zum Kanton Rhön-Werra des Ritterkreises
Franken.
L.: Stieber; Seyler 381; Riedenauer 126.
Schechs von Pleinfeld, Schechse von Pleinfeld
(Reichsritter). Im frühen 16. Jahrhundert zählten die S. zum Kanton Altmühl des
Ritterkreises Franken.
L.: Biedermann, Altmühl; Riedenauer 126.
Schefer (Reichsritter). Im späten 17.
Jahrhundert zählten die S. zum Kanton Steigerwald des Ritterkreises
Franken.
L.: Riedenauer 126.
Schelm von Bergen (Reichsritter). Bis ins frühe
18. Jahrhundert zählten die S. zum Kanton Odenwald des Ritterkreises
Franken. Im späten 17. Jahrhundert waren sie im Kanton Rhön-Werra immatrikuliert.
Im 18. Jahrhundert waren sie Mitglied des Ritterkreises Rhein.
L.: Roth von Schreckenstein 2, 595; Stetten 33; Riedenauer 126; Neumaier 66f.,
70, 73.
Schenk von Arberg (Reichsritter). Im frühen 16.
Jahrhundert zählten die S. zum Kanton Altmühl des Ritterkreises
Franken.
L.: Biedermann, Altmühl; Stieber; Riedenauer 126.
Schenk von Bibert(, Schenk von Bibart)
(Reichsritter). Im 16. Jahrhundert gehörten die S. zum Kanton Altmühl des Ritterkreises Franken.
L.: Pfeiffer 212; RIedenauer 126.
Schenk von Castell (Reichsritter, Grafen). Die
S. entstammen einer im Thurgau ansässigen, 1681 in den Reichsgrafenstand
erhobenen Familie. 1663 erwarben sie durch Heirat die Herrschaft Dischingen,
die sie 1734 an Anselm Franz von Thurn und Taxis verkauften. Bis zum frühen 18.
Jahrhundert zählten die S. (von Hohenberg, Schenkenstein) zum Kanton Altmühl
des Ritterkreises Franken. Außerdem gehörten sie
mit Oberdischingen (1661) und Bach (1721) zum Kanton Donau (des Ritterkreises
Schwaben) sowie zum (Kanton) Hegau (bzw. Kanton Hegau-Allgäu-Bodensee) des
Ritterkreises Schwaben. Franz Ludwig Graf S. baute die 1764 erlangte Herrschaft
Oberdischingen zu einer Residenz aus und errichtete in Oberdischingen ein
Zuchthaus. 1785 wurde von Kloster Urspring Wernau (Kanton Donau) übernommen.
1806 wurden die S. in Württemberg mediatisiert.
L.: Roth von Schreckenstein 2, 594; Hölzle, Beiwort 58; Ruch Anhang 78;
Riedenauer 126; Arnold, E., Der Malefizschenk, 1911.
Schenk von Geyern (Reichsritter). Vom 16. bis
zum 19. Jahrhundert zählten die S. mit Teilen der Herrschaft Syburg, Geyern und
Wiesethbruck (Wiesenbrück) zum Kanton Altmühl des Ritterkreises
Franken.
L.: Biedermann, Altmühl; Genealogischer Kalender 1753, 541; Roth von
Schreckenstein 2, 594; Hölzle, Beiwort 55; Pfeiffer 197, 213; Riedenauer 126;
Rahrbach 210.
Schenk von Hirschlach (Reichsritter). Im frühen
16. Jahrhundert zählten die S. zum Kanton Altmühl des Ritterkreises
Franken.
L.: Biedermann, Altmühl; Stieber; Riedenauer 126.
Schenk von Leutershausen (Reichsritter). Im
frühen 16. Jahrhundert zählten die S. zum Kanton Altmühl des Ritterkreises Franken.
L.: Biedermann, Altmühl; Stieber; Riedenauer 126.
Schenk von Schenkenstein, Schenk von und zu Schenkenstein
(Reichsritter). Im 16. Jahrhundert zählten die S. zum Kanton Altmühl des Ritterkreises Franken. Von 1562 bis 1584 war das vor
1593 erloschene Geschlecht wegen Schloss Schenkenstein und der Herrschaft
Aufhausen im Kanton Kocher des Ritterkreises Schwaben immatrikuliert. S. Schenk
von Castell.
L.: Biedermann, Altmühl, Stieber; Pfeiffer 213; Schulz 270.
Schenk von Schweinsberg, Schenk zu
Schweinsberg, Schenk von Warnsdorf (Freiherren, Reichsritter). Vom 16. bis ins
19. Jahrhundert zählten die nach Schweinsberg bei Kirchhain benannten
Freiherren S. mit Buchenau, Bodes, Branders, Erdmannrode (Erdmannsrode),
Fischbach, Giesenhain, Schwarzenborn und Soislieden zum Kanton Rhön-Werra des Ritterkreises Franken.
L.: Stieber; Seyler 381f.; Winkelmann-Holzapfel 161; RIedenauer 126; Pfeiffer
212; Rahrbach 213.
Schenk von Siemau, Schenk von Simau, Schenk von
Symau (Reichsritter). Im 16. und teilweise auch im frühen 17. Jahrhundert
zählten die S. zu den Kantonen Gebirg, Steigerwald, Altmühl und Baunach des Ritterkreises Franken.
L.: Riedenauer 126.
Schenk von Tautenburg (Reichsritter), Schenk
von Tautenberg. Im frühen 16. Jahrhundert zählten die S. zum Kanton Gebirg des Ritterkreises Franken.
L.: Riedenauer 126; Berg, A., Zur Genealogie der Schenken von Tautenburg im
Mittelalter (in) Archiv für Sippenforschung 12 (1935).
Schertel von Burtenbach, Schertlin zu Burtenbach,
Schertlein zu Burtenbach (Reichsritter, Freiherren). 1532 kaufte der 1496 in
Schorndorf geborene Landsknechtsführer Sebastian Schertlin das Schloss
Burtenbach in der Markgrafschaft Burgau. 1532 wurde er zum Ritter und 1534 zum
Freiherrn erhoben. Im 17. und 18. Jahrhundert zählten die S. zu den Kantonen
Neckar und Kocher des Ritterkreises Schwaben (1560-1568 wegen des 1557
erworbenen Hohenburg, 1597-1795 wegen Zazenhausen, Stammheim und Beihingen).
Ihre Güter waren bis 1669 Schlossgut Bittenfeld, bis 1682 das an die Eyb
verkaufte Gut Burtenbach, bis 1686 das an die Schaffalitzky von Mukodell
(Schaffelitzky von Mukkadell) gelangte Oberöwisheim, Teile von Unterriexingen,
bis etwa 1700 Gut Heutingsheim, bis 1737 Stammheim und Rittergut Zazenhausen
und bis 1782 Gut Geisingen (Geislingen) und halb Beihingen. Im späten 17.
Jahrhundert waren die S. auch Mitglied in den Kantonen Steigerwald und Odenwald
des Ritterkreises Franken.
L.: Roth von Schreckenstein 2, 592; Hellstern 212; Kollmer 372, 380f.; Stetten
33; Riedenauer 126; Schulz 270; Rexroth, F. v., Der Landsknechtsführer
Sebastian Schertlin, 1940.
Scheuring (Reichsritter). Im späten 16. Jahrhundert
zählten die S. zum Kanton Odenwald des Ritterkreises
Franken.
L.: Riedenauer 126.
Schewen (Reichsritter). Die S. zählten im 16.
Jahrhundert zum Kanton Rhön-Werra des Ritterkreises
Franken.
L.: Riedenauer 127.
Schirnding, Scherending, Schürtinger
(Reichsritter). Im 16. Jahrhundert und in der Mitte des 18. Jahrhunderts
zählten die S. zum Kanton Gebirg des Ritterkreises
Franken sowie zur vogtländischen Ritterschaft (Vogtland).
L.: Stieber; Pfeiffer 209; Riedenauer 127.
Schlammersdorf (Reichsritter). Von etwa 1700 bis 1778
waren die S. mit Weiler Klemmenhof und Sassanfahrt (Sassanfarth) Mitglied des
Kantons Steigerwald des Ritterkreises Franken.
Nach dem Verkauf der Güter gehörte Karl Ludwig Georg von S. ab 1781 dem Kanton
als Personalist an. Seit dem späten 17. Jahrhundert waren die S. auch im Kanton
Gebirg immatrikuliert.
L.: Bechtolsheim 13, 18, 90; Riedenauer 127.
Schleiffraß, Schleifraß (Reichsritter). Im frühen
18. Jahrhundert zählten die S. zum Kanton Rhön-Werra des Ritterkreises Franken.
L.: Stieber; Seyler 382; Riedenauer 127.
Schletten (Reichsritter). Im 16. und 17.
Jahrhundert zählten die S. zum Kanton Rhön-Werra, im frühen 18. Jahrhundert zum
Kanton Baunach des Ritterkreises Franken.
L.: Stieber; Seyler 382; Riedenauer 127; Rahrbach 219.
Schletz (Reichsritter). Im 16. und 17.
Jahrhundert zählten die S. zum Kanton Odenwald des Ritterkreises
Franken. S. Schletzberg, Schrotzberg.
L.: Pfeiffer 210; Riedenauer 127; Neumaier 152.
Schlitz (reichsritterschaftliche Herrschaft).
Die reichsritterschaftliche Herrschaft S. nordwestlich Fuldas zählte zum Kanton
Rhön-Werra des Ritterkreises Franken.
L.: Wolff 514; 1100 Jahre Schlitzer Geschichte, 1912; Schlitz genannt von Görtz,
E. Gräfin v., Schlitz und das Schlitzer Land, 1936.
Schlitz genannt von Görtz (Herren,
Reichsfreiherren, Reichsritter, Reichsgrafen). Schlitz im Nordosten des
Vogelsberges erscheint anlässlich der Weihe der Kirche im Jahre 812. Nach
Schlitz nannten sich die 1116 erstmals bezeugten ministerialischen Herren von
S., die in Lehnsabhängigkeit von der Abtei Fulda um Schlitz eine Herrschaft
aufbauten. Seit 1218 führten sie den Namen S., seit 1408 in einer Linie S.
genannt von Görtz (Gerisrode?). Als Anhänger der Reformation (1563) lösten sie
sich vor allem seit dem Dreißigjährigen Krieg aus der Landesherrschaft Fuldas,
zu dessen Erbmarschällen sie 1490 erhoben worden waren. Nach 1612 setzten sie
die Aufnahme ihrer Herrschaft (mit Bernshausen, Nieder-Stoll (Niederstoll),
Ützhausen, Hutzdorf, Fraurombach, Queck, Rimbach, Sandlofs, Sassen, Wehnerts,
Pfordt, Hartershausen, Hemmen, Üllershausen, Schlitz, Hallenburg, Wegfurth,
Berngerod, Ober-Wegfurth (Oberwegfurth), Richthof, Unter-Schwarz
(Unterschwarz), Unter-Wegfurth (Unterwegfurth) und Willofs) in den Kanton
Rhön-Werra des Ritterkreises Franken und damit
die Befreiung von der Landstandschaft Fuldas durch. 1677 wurden sie
Reichsfreiherren, 1726 Reichsgrafen. 1804 erreichten sie nach dem Wegfall der
Oberlehnsherrschaft Fuldas die Aufnahme in das wetterauische
Reichsgrafenkollegium des Reichstags. Bei der Mediatisierung fiel ihr Gebiet
(mit Schlitz, den Gerichten Hutzdorf, Pfordt, Bernshausen und der Herrschaft
Wegfurth) 1806 an Hessen-Darmstadt und damit 1945 an Hessen.
L.: (Wolff 514;) Roth von Schreckenstein 2, 594; Seyler 382f.; Pfeiffer 198;
Winkelmann-Holzapfel 161; Riedenauer 127(; 1100 Jahre Schlitzer Geschichte,
1912; Schlitz genannt von Görtz, E., Gräfin v., Schlitz und das Schlitzer Land,
1936).
Schlüsselfelder von Kirchensittenbach (Reichsritter).
Vielleicht zählten die S. mit dem Rittergut Nackendorf zum Kanton Steigerwald
des Ritterkreises Franken.
L.: Stieber; Bechtolsheim 13, 414; Riedenauer 127.
Schmid (Reichsritter). Im frühen 18. Jahrhundert
zählten die S. zum Kanton Odenwald des Ritterkreises
Franken.
L.: Riedenauer 127.
Schmidberg, Schmiedberg (Reichsritter). Von der
Mitte des 17. bis zur Mitte des 18. Jahrhunderts zählten die S. zum Kanton
Odenwald des Ritterkreises Franken. Von 1716 bis
1777 waren die S. wegen des 1694 erheirateten oberen Schlosses zu Talheim im
Kanton Kocher des Ritterkreises Schwaben immatrikuliert.
L.: Riedenauer 127; Schulz 271; Neumaier 84.
Schmidt (Reichsritter). Im frühen 19.
Jahrhundert zählten die S. zum Kanton Steigerwald des Ritterkreises
Franken.
L.: Bechtolsheim 15; Riedenauer 127.
Schmidt von Eisenberg (Reichsritter). Im späten
17. Jahrhundert zählten die S. zum Kanton Baunach des Ritterkreises
Franken.
L.: Riedenauer 127.
Schneeberg (Reichsritter). Um 1550 zählten die S.
zum Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken.
L.: Stetten 33; Riedenauer 127; Rahrbach 221; Neumaier 67.
Schnell von Rottenbach, Schmoll? (Reichsritter).
Vielleicht zählten S. zum Kanton Rhön-Werra des Ritterkreises
Franken.
L.: Riedenauer 127.
Schnodsenbach (reichsritterschaftlicher Ort). S. bei
Scheinfeld zählte zum Kanton Steigerwald des Ritterkreises
Franken und fiel später an Bayern.
L.: Wolff 512.
Schönborn (Reichsritter, Freiherren, Grafen). Nach
dem Ort S. bei Limburg an der unteren Lahn nannte sich ein 1284 erstmals sicher
bezeugtes rheinisches, aus der Ministerialität aufgestiegenes Adelsgeschlecht.
Seit dem späten Mittelalter gehörte es mit verschiedenen, bis zur ersten Hälfte
des 17. Jahrhunderts mit Ausnahme eines Zweiges aussterbenden Linien zur
rheinischen Reichsritterschaft (Ritterkreis Rhein). Im 17. Jahrhundert
verlagerte es seinen Schwerpunkt nach Franken. 1642 wurde Johann Philipp von
Schönborn Bischof von Würzburg, 1647 Erzbischof von Mainz. Als Folge hiervon
erlangte das Geschlecht für längere Zeit eine hervorgehobene Stellung. 1663
wurde es in den Freiherrenstand, 1701 in den Reichsgrafenstand erhoben. Wegen
der 1671 erworbenen Herrschaft Reichelsberg gehörten die Grafen von S. zu den
fränkischen Grafen der weltlichen Bank des Reichsfürstenrats des Reichstags.
1701/1704 erwarben sie die reichsständische Herrschaft Wiesentheid und damit
eine zweite Stimme im fränkischen Reichsgrafenkollegium. Seit der Mitte des 17.
Jahrhunderts waren die Grafen von S. in den Kantonen Odenwald, Steigerwald,
Gebirg (ab Mitte des 18. Jahrhunderts) und Baunach (seit etwa 1790)
immatrikuliert. Die im 18. Jahrhundert entstandene Linie Schönborn-Heusenstamm
erlosch 1801. Von den Grafen von Schönborn-Wiesentheid zweigten sich 1801 und
1811 die Grafen von Schönborn-Buchheim in Österreich und die Grafen von S. in
Böhmen ab. Um 1800 zählten sie mit Heusenstamm, Gravenbruch (Grafenbruch),
Hausen, Obertshausen, Patershäuser Hof, Schloss S., Huckelheim, Bromelbergerhof,
Dörnsteinbach, Großblankenbach, Großkahl, Großlaudenbach, Hauenstein, Hauhof,
Kahler Glashütte (Kahler), Königshofen, Krombach, Langenborn, Mensengesäß,
Oberschur, Oberwestern, Polsterhof, Schneppenbach, Unterschur, Waag,
Wesemichshof (Wesemichshofen), Schöllkrippen und Michelbach zum Kanton Odenwald
des Ritterkreises Franken. Wegen Gaibach und
Zeilitzheim waren sie im Kanton Steigerwald immatrikuliert. Weiter waren sie
mit der Hälfte von Dorn-Assenheim (Dornassenheim) Mitglied im Kanton
Mittelrheinstrom und mit Badenheim im Kanton Oberrheinstrom des Ritterkreises
Rhein. Michelbach fiel 1808 an Hessen-Darmstadt und Huckelheim, Oberwestern,
Schöllkrippen, Großlaudenbach und Kahl an Aschaffenburg und damit später an
Bayern. Die Herrschaften Wiesentheid und Reichelsberg kamen 1806/1810 durch
Mediatisierung an Bayern. Der Ort S. gelangte 1479 über Katzenelnbogen an
Hessen, 1803 an Nassau-Usingen (Nassau), 1866 an Preußen und 1946 an
Rheinland-Pfalz.
L.: Zeumer 554 II b 62, 9, 62, 10; Stieber; Roth von Schreckenstein 2, 595;
Winkelmann-Holzapfel 162; Bechtolsheim 22, 65f.; Riedenauer 127; Stetten 39,
187f.; Domarus, M., Würzburger Kirchenfürsten aus dem Hause Schönborn, 1951;
Schröcker, A., Besitz und Politik des Hauses Schönborn vom 14. bis zum 18.
Jahrhundert, (in) Mitteilungen des österreich. Staatsarchivs 26 (1973); Die
Grafen von Schönborn, hg. v. Maué, H. u. a., 1989; Bott, K., Bibliographie zur
Geschichte des Hauses Schönborn, 1991; Schraut, S., Das Haus Schönborn, 2004.
Schönfeld, Schönfeldt (Reichsritter). Im 18.
Jahrhundert zählten die S. zum Kanton Rhön-Werra, zum Kanton Gebirg sowie zum
Kanton Altmühl des Ritterkreises Franken.
Außerdem gehörten sie mit den Rittergütern Mühlen und Egelstal zum Kanton
Neckar des Ritterkreises Schwaben.
L.: Seyler 383, Riedenauer 127; Hellstern 213.
Schönstätt (Reichsritter). Im frühen 17.
Jahrhunderts zählten die S. zum Kanton Baunach des Ritterkreises
Franken und außerdem vielleicht zum Kanton Gebirg sowie zur
vogtländischen Ritterschaft (Vogtland).
L.: Riedenauer 127.
Schöntal (reichsunmittelbare Abtei, Reichsabtei).
Nach der Mitte des 12. Jahrhunderts (1153?, vor 1157) gründete der fränkische
Ritter Wolfram von Bebenburg auf seinem Gut Neusaß an der Jagst das
Zisterzienserkloster Neusaß, das vor 1163 nach S. (Hoefelden) verlegt und
dementsprechend umbenannt wurde. 1157 erhielt es die Bestätigung des Kaisers
und 1176/1177 die des Papstes. 1418 erlangte es die Reichsunmittelbarkeit,
wurde aber 1495 durch Übertragung der Vogtei seitens Königs Maximilian dem
Erzstift Mainz unterstellt. 1671 erwarb S. die im Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken immatrikulierte
reichsritterschaftliche Herrschaft Aschhausen mit Teilen von Bieringen und
Teilen von Sershof, gewann jedoch weder Reichsstandschaft noch Kreisstandschaft.
Am Ende des 18. Jahrhunderts umfasste das unmittelbare Gebiet der Abtei 0,5
Quadratmeilen mit 300 Einwohnern. Sie hatte insgesamt noch folgende Güter: S.,
Aschhausen, Bieringen mit Weltersberg, Diebach, Oberkessach mit Hopfengarten
und Weigental (Weigenthal), Westernhausen, halb Berlichingen, die Höfe
Büschelhof, Eichelshof, Halberg, Halsberg, Muthof, Neuhof, Neusaß, Sershof,
Schleierhof, Spitzenhof, den Propsteihof zu Mergentheim, den Schöntaler Hof in
Heilbronn und über 4500 Morgen Land. Um 1800 zählte S. zum Kanton Odenwald.
1802/1803 kam es mit sieben Dörfern und etwa 3100 Einwohnern an Württemberg und
wurde aufgehoben. 1951/1952 fiel S. über Württemberg an Baden-Württemberg.
L.: Wolff 101, 493; Winkelmann-Holzapfel 162; Großer Historischer Weltatlas II
66 (1378) E4; Riedenauer 129; Erzberger, M., Die Säkularisation in Württemberg
von 1802-1810, 1902; Betzendörfer, W., Kloster Schöntal, 1937; Hölzle, E., Der
deutsche Südwesten am Ende des alten Reiches, 1938; Die Kunstdenkmäler in Württemberg.
Ehemaliges Oberamt Künzelsau, bearb. v. Himmelheber, G., 1962; Mellentin, E.,
Kloster Schöntal, 1964; 825 Jahre Kloster Schöntal, 1982; Eberl, I., Schöntal,
LexMA 7 1995, 1539f.
Schrautenbach, Schrautenbach genannt Weitolsheim,
Weitolshausen genannt Schrautenbach, Weitelshausen genannt Schrautenbach
(Reichsritter). Im 16. und 17. Jahrhundert zählten die S. zum Kanton Odenwald
des Ritterkreises Franken.
L.: Stieber; Riedenauer 127; Stetten 33; Neumaier 78.
Schriebersdorf (Reichsritter). Im frühen 18.
Jahrhundert zählten die S. zum Kanton Rhön-Werra des Ritterkreises
Franken.
L.: Stieber; Seyler 384; Riedenauer 127.
Schrimpf von Berg, Schrimpff von Berg
(Reichsritter). Im 16. Jahrhundert zählten die S. (Berg genannt Schrimpf) zu
den Kantonen Rhön-Werra, Gebirg, Steigerwald und Baunach des Ritterkreises Franken.
L.: Stieber; Seyler 384; Riedenauer 122; Rahrbach 225.
Schrottenberg (Freiherren, Reichsritter). Vom späteren
17. Jahrhundert bis 1806 zählten die Freiherren von S. mit Untermelsendorf,
Obermelsendorf und Bernroth, Treppendorf, Eckersbach und dem Rittergut
Reichmannsdorf zum Kanton Steigerwald des Ritterkreises
Franken. Außerdem waren sie im späteren 17. Jahrhundert auch im Kanton
Baunach immatrikuliert.
L.: Stieber; Pfeiffer 199; Bechtolsheim 16, 196f.; Riedenauer 127; Rahrbach
227.
Schrozberg, Schrotzberg, Schletzberg
(Reichsritter). Die seit 1249 nachweisbaren Herren von S. bei Schwäbisch Hall
saßen zunächst vermutlich auf der Burg Leineck und dann bis 1521 auf S. Im 16.
Jahrhundert zählten die S. zum Kanton Altmühl, vom 16. Jahrhundert bis zur
Mitte des 17. Jahrhunderts zum Kanton Odenwald des Ritterkreises
Franken. S. kam 1558/1609 an die Hohenlohe und von dort an Württemberg
und damit 1951/1952 an Baden-Württemberg. S. Schrozberg (Herrschaft).
L.: Biedermann, Altmühl; Stieber; Roth von Schreckenstein 2, 594; Stetten 33;
Riedenauer 127, Rahrbach 228; Neumaier 72.
Schuhmann (Reichsritter). Im späten 17.
Jahrhundert zählten die S. zum Kanton Steigerwald des Ritterkreises
Franken.
L.: Bechtolsheim 15; Riedenauer 127.
Schütz, Schüz (Freiherren, Reichsritter). Im
frühen 18. Jahrhundert zählten die Freiherren von S. zum Kanton Rhön-Werra des Ritterkreises Franken.
L.: Stieber; Seyler 384; Riedenauer 127.
Schütz von Hagenbach und Uttenreuth, Schütz zu
Hagenbach und Uttenreut (Reichsritter). Im frühen 16. Jahrhundert zählten die
S. zum Kanton Gebirg des Ritterkreises Franken.
L.: Riedenauer 127.
Schutzbar genannt Milchling, Schutzbar genannt
Burgmilchling (Reichsritter). Im 16. Jahrhundert waren die S. Mitglied in den
Kantonen Altmühl, Rhön-Werra und Steigerwald (?) des Ritterkreises
Franken. Im 18. Jahrhundert zählten sie zum Ritterkreis Rhein und nur
zeitweise noch zum Kanton Rhön-Werra.
L.: Roth von Schreckenstein 2, 595; Bechtolsheim 15, 20; Riedenauer 127;
Rahrbach 229.
Schwab (Reichsritter). Im frühen 16.
Jahrhundert zählten die S. zum Kanton Gebirg des Ritterkreises
Franken.
L.: Riedenauer 127.
Schwäbisch Hall (Reichsstadt). Das Gebiet von S. am
Kocher war seit der mittleren Steinzeit besiedelt. Bereits die Kelten beuteten
die dortige Salzquelle aus. 1037 wird der Ort erstmals erwähnt (Halle). Von den
Grafen von Comburg (Komburg) kam er im 12. Jahrhundert (um 1116) erbweise an
die Staufer, von denen ihm Friedrich I. Barbarossa Stadtrecht verlieh. Schon zu
ihrer Zeit wurde S. eine der wichtigsten Münzprägestätten des Reiches (Heller
um 1200 erstmals bezeugt). 1276 wurde die Stadt mit der Befreiung von
auswärtigen Gerichten Reichsstadt. 1280 setzte sie ihre Selbständigkeit
gegenüber den Schenken von Limpurg (Schüpf) durch. 1382 erwarb sie das
Schultheißenamt. Die von ihr ausgehende Münze erlangte als Heller erhebliche
Verbreitung. 1484 erhielt sie allgemein den seit 1191 aufkommenden Namen S. Im
14. bis 16. Jahrhundert erwarb sie ein verhältnismäßig großes, im 15.
Jahrhundert mit einer Heeg umgebenes Herrschaftsgebiet (Kirchberg, Ilshofen,
Teile von Künzelsau, Honhardt, Vellberg, 1541 Burg Limpurg. Seit dem 15.
Jahrhundert rechnete sich S. zu dem schwäbischen Reichskreis (bzw. Schwaben).
Von 1522 bis 1534 führte es die Reformation ein. Um 1800 zählte es zum Kanton
Odenwald des Ritterkreises Franken. 1802/1803
kam S. mit 6 Quadratmeilen bzw. 330 Quadtratkilometer Gebiet und 21000
Einwohnern an Württemberg, das 1804 die Salzquellen verstaatlichte und
1812/1827 die Rechte der Siederfamilien gegen Rente abkaufte. In Württemberg
wurde die Stadt Sitz eines Oberamts. 1934 wurde der Name S. amtlich eingeführt.
1951/1952 kam die Stadt mit Württemberg an Baden-Württemberg.
L.: Wolff 213; Zeumer 552ff. III b 9; Wallner 686 SchwäbRK 24; Großer
Historischer Weltatlas II 66 (1378) E4, II 78 (1450) F4, III 22 (1648) D4, III
38 (1789) C4; Riedenauer 129; Schroeder 369ff.; Gmelin, J., Die Hällische
Geschichte, 1896; Swiridoff, P., Schwäbisch Hall. Die Stadt. Das Spiel auf der
Treppe, 1955; Wunder, G./Lenckner, G., Die Bürgerschaft der Reichsstadt Hall
von 1395 bis 1600, 1956; Die Urkunden des Archivs der Reichsstadt Schwäbisch
Hall, Bd. 1 (1156-1399), bearb. v. Pietsch, F., 1967; Der Kreis Schwäbisch
Hall, hg. v. Biser, R., 1968, 2. A. 1976; Wunder, G., Probleme der Haller
Geschichte, 1974; Wunder, G., Die Bürger von Hall, 1980; Studien zur Geschichte
der Stadt Schwäbisch Hall, hg. v. hist. Verein für Württembergisch Franken,
1980; Döring, W., Die Mediatisierung der ehemaligen Reichsstadt Hall durch
Württemberg 1802/03, 1982; Nordhoff-Behne, H., Gerichtsbarkeit und
Strafrechtspflege in der Reichsstadt Schwäbisch Hall seit dem 15. Jahrhundert,
2. A. 1986; Hall in der Napoleonzeit, hg. v. Akermann, M. u. a., 1987; Dürr,
R., Mägde in der Stadt, 1995; Lorenz, S., Schwäbisch Hall, LexMA 7 1995, 1605;
Lau, T., Bürgerunruhen und Bürgerprozesse, 1999; Iländer, B., Verfassung und
Verwaltung der Reichsstadt Hall vom Ende des Dreißigjährigen Krieges bis zum
Ende der Reichsstadtzeit (1648-1806), Diss. jur. Tübingen 2000.
Schwalbach (Ganerben, Reichsritter). Die aus S. im
Taunus stammende Familie war von 1463 bis nach 1516 an der Ganerbschaft
Schornsheim beteiligt. Im 16. Jahrhundert zählten die S. zum Kanton Odenwald
des Ritterkreises Franken. S. Carben (Karben).
L.: Zimmermann 78; Stetten 33; Riedenauer 127; Neumaier 78, 80, 83, 126, 147,
156, 166.
Schwarzenberg (Grafschaft, Fürsten). Seit 1155 ist das
edelfreie fränkische Geschlecht der Saunsheim/Seinsheim nachweisbar. Es erwarb
1405/1421 durch Erkinger von Seinsheim zu Stephansberg von den Castell die Burg
und Herrschaft S. bei Scheinfeld am Steigerwald und benannte sich seitdem nach
dieser. 1428 wurden Burg und Herrschaft durch Auftragung Reichslehen. 1429
wurde das Geschlecht in den Freiherrenstand, 1566 bzw. 1599 (Stephansberger
Linie) in den Grafenstand und 1670 in den Fürstenstand (1696 Sitz und Stimme
auf der Fürstenbank des schwäbischen Reichskreises) erhoben. 1511 musste es die
Burg und die Herrschaft den Markgrafen von Ansbach (Brandenburg-Ansbach) zu
Lehen auftragen, behielt aber dessenungeachtet seine Reichsstandschaft bei.
1524 führte es die Reformation ein, die aber 1623 durch die Gegenreformation
wieder beseitigt wurde. Die Familie zerfiel seit 1437 in zahlreiche Linien (u.
a. Hohenlandsberg bis 1646, Stephansberg). Durch Erwerb von Gütern in Franken
(1662/1664 reichsunmittelbare Herrschaft Erlach, zweite Stimme im fränkischen
Reichsgrafenkollegium), Südböhmen (1660 Wittingau als Erbschaft der von
Eggenberg, Krumau 1719 [1723 Herzogtum]), in der Obersteiermark (1617 durch
Heirat Murau), in Krain, in den Niederlanden, in Westfalen (1550 Gimborn, 1621
Neustadt, beide bildeten eine reichsunmittelbare, 1782 an Wallmoden verkaufte
Herrschaft, Stimme im westfälischen Reichsgrafenkollegium), der Grafschaft Sulz
(1687), der Landgrafschaft Klettgau (1687 Stimme im schwäbischen Reichskreis,
jedoch nicht im Reichsfürstenrat, 1689 gefürstete Landgrafschaft), der am Ende
des 18. Jahrhunderts zum schwäbischen Reichskreis zählenden Herrschaften
Illereichen (1788) und Kellmünz (1789) am Mittellauf der Iller sowie der
Hoheitsrechte in der Landgrafschaft Stühlingen und der Herrschaft Lichteneck im
Breisgau stieg sie zu den führenden Familien des Reiches auf. 1654 erreichte
das Haus für seine fränkischen Güter die Exemtion von allen Landgerichten. Am
Ende des 18. Jahrhunderts zählte der Fürst von S. wegen der Herrschaft
Seinsheim oder der gefürsteten Grafschaft S. zu den fränkischen Grafen der
weltlichen Bank des Reichsfürstenrats des Reichstags. Mit Burggrub,
Unterlaimbach, Appenfelden, Schnodsenbach und Burgambach mit Zeisenbronn war er
im Kanton Steigerwald des Ritterkreises Franken
(frühes 16. Jahrhundert, ab 1785) immatrikuliert, mit Ermetzhofen im Kanton
Altmühl (16. Jahrhundert, frühes 19. Jahrhundert) und mit Teilen von Bullenheim
und Gnötzheim im Kanton Odenwald (spätes 17. Jahrhundert, frühes 19.
Jahrhundert). Die oberschwäbischen Güter, insgesamt 10 Quadratmeilen Gebiet,
fielen 1806 an Baden (1812 Verkauf an Baden), die fränkischen Güter an Bayern.
Als Rest der früheren Herrschaft blieben in Scheinfeld, Seehaus und Marktbreit
bis 1848 standesherrliche schwarzenbergische Gerichte unter Staatsaufsicht Bayerns
bestehen. Die Güter in Böhmen, die ursprünglich 600000 Hektar und 230000
Einwohner umfassten, wurden nach 1918 durch die Bodenreform verringert und
gingen 1945 an die Tschechoslowakei und damit 1993 an Tschechien.
L.: Wolff 116; Zeumer 553 II b 56, 61,7, 554 II b 62, 7; Wallner 692 FränkRK
13; Großer Historischer Weltatlas II 66 (1378) F4, III 22 (1648) E4, III 38
(1789) D3; Klein 157; Winkelmann-Holzapfel 162; Bechtolsheim 65, 197;
Riedenauer 127; Fugger, E., Die Seinsheims und ihre Zeit, 1893; Schwarzenberg,
K. zu, Geschichte des reichsständischen Hauses Schwarzenberg, 1963.
Schwegerer, Schweigerer (Reichsritter). Im 16.
Jahrhundert zählten die S. zum Kanton Rhön-Werra und zum Kanton Baunach des Ritterkreises Franken.
L.: Pfeiffer 212; Riedenauer 127.
Seck (Reichsritter). Im frühen 16.
Jahrhundert zählten die S. zum Kanton Gebirg des Ritterkreises
Franken sowie zur vogtländischen Ritterschaft (Vogtland).
L.: Riedenauer 127.
Seckendorff (Herren, Reichsritter, Freiherren). Bis
zur Mitte des 13. Jahrhunderts lässt sich die in Franken begüterte Familie
zurückverfolgen. Sie teilte sich früh in die Zweige Aberdar, Gutend (Gudent)
und Rinhofen. Von etwa 1402 bis um das Jahr 1800 gehörten die S. mit Teilen der
Herrschaft Erkenbrechtshausen, neun Zehnteln Gröningen, Schainbach, Teilen von
Burleswagen (Burleswangen), Teilen von Satteldorf, Elpershofen, Heinkenbusch
(Hinkenbusch) und Oßhalden (Osthalten) zu den bedeutenden fränkischen Rittern
bzw. zum Kanton Odenwald (18. Jahrhundert) des Ritterkreises
Franken. Mit Teilen von Hüttenheim, den Rittergütern Sugenheim,
Weingartsgreuth und Rockenbach waren sie außerdem noch im Kanton Steigerwald
(16. bis 19. Jahrhundert) immatrikuliert. Mit Teilen der Herrschaft Obernzenn
(Oberzenn), Unternzenn (Unterzenn) und Empel waren sie Mitglied im Kanton
Altmühl. Am Ende des 18. Jahrhunderts gehörten sie auch noch dem Kanton Baunach
(ab etwa 1760) an. Weitere ritterschaftliche Güter waren Oberaltenbernheim,
Unteraltenbernheim, Egenhausen, Trautskirchen, Urphetshofen (Urphetshof) und
Ermetzhofen. Vielfach standen sie im Dienst der Hohenzollern, an die sie auch
Güter abgaben. 1530 führten sie die Reformation ein. 1706 wurde die Linie
Aberdar in den Reichsfreiherrenstand erhoben. Ihre Güter im Kanton Odenwald
fielen außer Gröningen, Schainbach und Burleswagen (Burleswangen) 1808 an
Bayern.
L.: Biedermann, Altmühl; Genealogischer Kalender 1753, 540, 541; Stieber; Roth
von Schreckenstein 2, 594; Hölzle, Beiwort 55, 57; Winkelmann-Holzapfel 163;
Pfeiffer 196, 197, 198, 212; Bechtolsheim 12, 18, 63; Stetten 11, 22, 37, 183;
Riedenauer 127;Neumaier 83, 102, 160, 191, 192, 194, 199, 239; Meyer, J., Die
Seckendorffer, 1907; Richter, G., Die Seckendorff, Bd. 1ff. 1987ff.
Seefried (Freiherren, Reichsritter). Die
Freiherren von S. zählten mit Teilen der 1697 erworbenen Herrschaft Buttenheim
zum Kanton Gebirg (ab etwa 1770) des Ritterkreises
Franken. Außerdem waren sie seit etwa 1760 im Kanton Rhön-Werra
immatrikuliert. Seit etwa 1750 waren sie mit dem Rittergut „4 Untertanen zu
Birkach“ Mitglied des Kantons Steigerwald. Wilhelm Heinrich von S. gehörte ab
etwa 1737, Wilhelm Christian Friedrich von S. ab 1766 dem Kanton als
Personalist an.
L.: Seyler 384; Hölzle, Beiwort 55; Winkelmann-Holzapfel 163; Riedenauer 127;
Bechtolsheim 16, 89f., 197f.
Segnitz (Reichsritter). Im frühen 19.
Jahrhundert waren die S. im Kanton Baunach des Ritterkreises
Franken immatrikuliert.
L.: Riedenauer 127.
Seibolstorff (Reichsritter). Um 1550 zählten die S.
vielleicht zum Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken.
L.: Stetten 22.
Seiboth, Seyboth (Reichsritter). Die S. zählten
im frühen 18. Jahrhundert zum Kanton Altmühl des Ritterkreises
Franken.
L.: Riedenauer 127.
Seinsheim, Saunsheim (Herrschaft, Freiherren,
Grafen). S. bei Kitzingen wird 1155 (Sovensheim) erstmals erwähnt. Es war Sitz
der seit 1172 bezeugten ministerialischen, westlich Ochsenfurts begüterten
Herren von S., die von den Hochstiften Bamberg und Würzburg Lehen hielten und
den Herren von Hohenlohe sowie den Grafen von Castell dienten. 1420 erwarb
Erkinger von S. die Burg Schwarzenberg bei Scheinfeld, trug sie 1428 dem Reich
zu Lehen auf und wurde 1429 in den Reichsfreiherrenstand erhoben. Ein Zweig
sind die späteren Fürsten zu Schwarzenberg, denen Freiherr Ludwig von S. die
Güter 1655 überlassen hatte, nachdem die 1573 gekaufte, innerhalb Bayerns
landsässige Herrschaft Sünching an der Großen Laaber neuer Stammsitz geworden
war. Die S. gehörten im frühen 16. Jahrhundert mit Seehaus, Hohenkottenheim,
Erlach, Schwarzenberg, Hohenlandsberg, Gnötzheim und Marktbreit dem Kanton
Steigerwald des Ritterkreises Franken an. Weiter
waren sie im 18. Jahrhundert zeitweise in den Kantonen Odenwald und Gebirg
immatrikuliert. Sie zählten seit 1590 zur Grafenbank des fränkischen
Reichskreises und seit 1598 zum fränkischen Reichsgrafenkollegium, doch gingen
diese Rechte bis 1655 durch Verkauf an die Schwarzenberg über. Ohne
Reichsstandschaft wurden die Freiherren von S. 1705 in den Reichsgrafenstand
erhoben. Um 1800 umfasste die Herrschaft S. ein Gebiet von 3 Quadratmeilen
(Verwalterämter Wässerndorf und Gnötzheim und Vogtamt Hüttenheim). 1912 starb
die Familie aus. S. Bayern.
L.: Stieber; Wolff 125; Zeumer 554 II b 62, 7; Wallner 693 FränkRK 20; Pfeiffer
198, 213; Bechtolsheim 2, 14; Riedenauer 127; Neumaier 48, 51, 54, 69, 96, 98,
100, 102, 107, 160, 192, 194, 195, 199, 202; Fugger, E. v., Die Seinsheims und
ihre Zeit, 1893; Schwarzenberg, K. Fürst zu, Geschichte des reichsständischen
Hauses Schwarzenberg, 1963; Wendehorst, A., Seinsheim, LexMA 7 1995, 1721; Rahrbach
237.
Selbitz (Reichsritter). Im 16. und frühen 17.
Jahrhundert zählten die S. zum Kanton Baunach sowie zeitweise zum Kanton
Rhön-Werra des Ritterkreises Franken.
L.: Stieber; Roth von Schreckenstein 2, 594; Pfeiffer 213; Riedenauer 127;
Rahrbach 239.
Senft von Suhlburg (Reichsritter), Senft von
Sulburg. Vom frühen 16. Jahrhundert bis zu ihrem Aussterben 1803 zählten die S.
mit dem 1802 an den Fürsten von Hohenlohe gefallenen Suhlburg mit Untermünkheim
und Enslingen zum Kanton Odenwald des Ritterkreises
Franken. Mit dem 1524 erworbenen Matzenbach waren sie Mitglied des
Kantons Kocher des Ritterkreises Schwaben. 1808 fielen diese Güter an
Württemberg.
L.: Stieber; Hölzle, Beiwort 57, 62; Winkelmann-Holzapfel 163; Kollmer 365,
372; Pfeiffer 210; Stetten 33, 37, 185; Riedenauer 127; Schulz 271; Neumaier
149f.; .
Sengelau (Reichsritter). Vielleicht zählten die
S. zum Kanton Steigerwald des Ritterkreises Franken.
L.: Bechtolsheim 15; Riedenauer 127.
Senger, Senger auf Diespeck (Reichsritter). Wegen
Diespeck zählten die S. von der Mitte des 17. bis zur Mitte des 18.
Jahrhunderts zum Kanton Altmühl des Ritterkreises
Franken. Außerdem waren sie um 1750 im Kanton Odenwald immatrikuliert.
Im 18. Jahrhundert zählten die S. (zu Rickelshausen) wegen Rickelshausen zum
Kanton Hegau (Hegau-Allgäu-Bodensee) des Ritterkreises Schwaben.
L.: Biedermann, Altmühl; Stieber; Ruch 71 Anm. 1; Riedenauer 127.
Sicherer (Reichsritter). Die S. zählten am Ende
des 18. Jahrhunderts zum Kanton Odenwald des Ritterkreises
Franken.
L.: Riedenauer 127.
Sickingen (Herren, Reichsritter). Nach S. bei
Karlsruhe nannten sich Herren von S. Von ihnen trat besonders der Reichsritter
Franz von S. (1481-1523) hervor, der durch Fehden und Kriegszüge ansehnliche
Güter am Mittelrhein erwarb und die Hoffnung der Reichsritterschaft auf eine
eigenständige Stellung im Reich neben Reichsfürsten und Reichsstädten
verkörperte. Seine wichtigsten Burgen waren Landstuhl und Ebernburg. Im 16. und
17. Jahrhundert zählten die S. zum Kanton Odenwald des Ritterkreises
Franken, im 18. Jahrhundert mit S. zum Kanton Kraichgau, zum Kanton
Rhön-Werra, mit Sauerburg, Hof Oders (Aders) und Sauerthal (Sauertal) zum
Kanton Mittelrheinstrom, mit Köngernheim zum Kanton Oberrheinstrom des
Ritterkreises Rhein und (die Sickingen-Schallodenbach) mit Schallodenbach,
Heimkirchen, Schneckenhausen und Wörsbach zum Kanton Niederrheinstrom des
Ritterkreises Rhein sowie mit einem Viertel von Obenheim zum Ritterkreis
Unterelsass. S. selbst kam 1368 an die Pfalz (Kurpfalz), 1806 an Baden und
damit 1951/1952 an Baden-Württemberg.
L.: Stieber; Seyler 384; Hölzle, Beiwort 63; Zimmermann 78;
Winkelmann-Holzapfel 163; Stetten 23; Riedenauer 127; Neumaier 150;
Langbrandtner, H., Die sickingische Herrschaft Landstuhl, 1991.
Singer von Mossau, Sünger von Moßau
(Reichsritter). Im frühen 18. Jahrhundert zählten die S. zum Kanton Rhön-Werra
des Ritterkreises Franken.
L.: Seyler 387; Riedenauer 127.
Soden (Freiherren, Grafen, Reichsritter). Im
späten 18. Jahrhundert zählten die Freiherren und seit 1790 Grafen von S. mit
dem von den Freiherren von Ellrichshausen erworbenen Neidenfels zum Kanton
Odenwald des Ritterkreises Franken. Wegen
Neustädtles und Teilen von Eichenhausen waren sie im Kanton Rhön-Werra
immatrikuliert und mit den Rittergütern Sassanfahrt (Sassanfarth),
Köttmannsdorf und Schlammersdorf im Kanton Steigerwald. Außerdem gehörten sie
den Kantonen Gebirg und Altmühl an.
L.: Hölzle, Beiwort 57; Winkelmann-Holzapfel 163; Bechtolsheim 16, 198f.;
Riedenauer 127; Stetten 37.
Solms (Herren, Grafen). 1129 wird anlässlich
der Stiftung des Klosters Schiffenberg durch die Gräfin von Gleiberg das
edelfreie, im Lahngau beiderseits der mittleren Lahn begüterte Geschlecht der
Herren von S. (Sulmese) mit Sitz in Solms-Oberdorf, dann in Burgsolms (1160)
westlich Wetzlars erstmals erwähnt. Es erlangte vermutlich über die Herren von
Merenberg, Grafen von Gleiberg und Grafen von Luxemburg Güter der Konradiner.
Seit 1226 erscheinen Grafen von S., die Güter an der Lahn und in Oberhessen
hatten, sich aber nur in schweren Auseinandersetzungen mit den Landgrafen von
Hessen behaupten konnten. Um 1250/1260 spalteten sich die Grafen in die Linien
Solms-Burgsolms (bis 1415), Solms-Königsberg (bzw. Hohensolms, bis 1363, Güter
an Hessen) und das verbleibende Solms-Braunfels. 1417/1418/1420 erlangten die
Grafen das von den Herren von Hagen bzw. Arnsburg bzw. Münzenberg gekommene
Erbe der Herren von Falkenstein (zwei Drittel, ein Drittel an Eppstein) in der
Wetterau (Münzenberg, Lich, Wölfersheim, Södel, Hungen, Laubach, Butzbach),
konnten es aber nicht mit den Stammgütern vereinigen. Von Solms-Braunfels
leiteten sich 1420/1436 die beiden Hauptlinien Solms-Braunfels und Solms-Lich
ab, von denen Solms-Lich seit 1461 bedeutender wurde. Solms-Braunfels zerfiel
1602 in Solms-Braunfels, Solms-Greifenstein (mit Wölfersheim) und Solms-Hungen.
Davon erloschen Solms-Braunfels, das 1471 die kaiserliche Befreiung von fremder
Gerichtsbarkeit und 1495 das Bergregal gewann, 1693 (an Solms-Greifenstein) und
Solms-Hungen 1678 (an Solms-Greifenstein und Solms-Braunfels).
Solms-Greifenstein nannte sich Solms-Braunfels und wurde 1742 Reichsfürstentum.
Seine Ämter Greifenstein und Braunfels kamen 1806 an Nassau, 1815 an Preußen
und 1945 an Hessen, seine Ämter Hungen, Gambach und Wölfersheim, Anteile an
Grüningen, Münzenberg und Trais-Münzenberg fielen 1806 an Hessen-Darmstadt.
Solms-Lich teilte sich in Solms-Lich und Solms-Laubach. Hiervon spaltete sich
Solms-Lich, das 1461 durch Heirat Güter Kronbergs aus der Falkensteiner Erbschaft
(Rödelheim, Assenheim, Niederursel) erbte sowie 1479 Nieder-Weisel
(Niederweisel) erlangte, 1494 die kaiserliche Befreiung von fremder
Gerichtsbarkeit, 1507 das Bergregal und seit 1537 Herrschaften im
obersächsischen Reichskreis (1537 Sonnewalde in der Niederlausitz, 1544 Pouch
bei Bitterfeld an der Mulde, 1596 Baruth in Brandenburg südöstlich von Berlin
sowie 1602 Wildenfels in Sachsen südöstlich von Zwickau) gewann, 1628 aber
Königsberg verlor, in das 1718 erloschene Solms-Lich und in Solms-Hohensolms,
das sich nach 1718 Solms-Lich-Hohensolms (Solms-Lich und Hohensolms) nannte.
Seit 1792 war es Reichsfürstentum (Solms-Hohensolms-Lich). Seine Ämter Lich und
Nieder-Weisel (Niederweisel) kamen 1806 an Hessen-Darmstadt, sein Amt
Hohensolms 1806 an Nassau, 1815 an Preußen und 1945 an Hessen. Solms-Laubach
teilte sich 1561 in Solms-Sonnewalde (bis 1615) und Solms-Laubach. Dieses
zerfiel 1607 in Solms-Rödelheim mit Assenheim (bis 1640), Solms-Laubach (bis
1676), Solms-Sonnewalde (mit Sonnewalde, Groß Leipe (Großleipa) und Schköna)
und Solms-Baruth. Solms-Baruth spaltete sich in Solms-Baruth, Solms-Rödelheim
und Solms-Laubach. Solms-Rödelheim zerfiel in Solms-Rödelheim (bis 1722) und
Solms-Assenheim, dessen Ämter Rödelheim und Nieder-Wöllstadt (Niederwöllstadt)
mit einem Anteil an Assenheim 1806 an Hessen-Darmstadt kamen. Solms-Laubach
fiel mit Laubach, Utphe und Anteilen an Münzenberg und Trais-Münzenberg 1806 an
Hessen-Darmstadt und durch Solms-Wildenfels (Solms-Sachsenfeld, Solms-Baruth,
Solms-Wildenfels) mit Engelthal (Engeltal) und der Abtei Arnsburg 1806
ebenfalls an Hessen-Darmstadt. Am 4. 4. 1571 war als Gesetz für alle solmischen
Lande die Gerichtsordnung und Landordnung der Grafschaft S. und Herrschaften
Münzenberg, Wildenfels und Sonnewalde erlassen worden. Durch § 16 des
Reichsdeputationshauptschlusses vom 25. 2. 1803 hatten die Fürsten und Grafen
zu S., die im frühen 18. Jahrhundert auch Mitglied im Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken gewesen waren, für die
Herrschaften Rohrbach, Scharfenstein und Hirschfeld sowie für ihre Ansprüche
auf die Abtei Arnsburg und das Amt Cleeberg/Kleeberg die Abteien Arnsburg und
Altenberg (Altenburg) erhalten.
L.: Deren Graveschafften Solms unnd Herrschaft Mintzenberg Gerichtsordnung,
1571; Wolff 273; Zeumer 552ff. II b 60, 4-8; Wallner 696f. OberrheinRK 19, 30,
37, 38; Großer Historischer Weltatlas II 66 (1378) E3, III 22 (1648) D3, III 38
(1789) B3; Riedenauer 129; Neumaier 47, 99; Solms-Laubach, R. Graf zu,
Geschichte des Grafen- und Fürstenhauses Solms, 1865; Uhlhorn, F., Geschichte
der Grafen von Solms im Mittelalter, 1931; Kissel, O., Neuere Territorial- und
Rechtsgeschichte des Landes Hessen, 1961; Demandt, K., Geschichte des Landes
Hessen, 2. A. 1972, Neudruck 1980, 505; Rupp, J., Kleine Geschichte des Solmser
Landes, 1985; Battenberg, F., Solmser Urkunden, Bd. 5 1986; Schwind, F., Solms,
LexMA 7 1995, 2036.
Sommerau (Freiherren, Reichsritter). Um 1750
(1752?) zählten die Freiherren von S. zum Kanton Baunach des Ritterkreises Franken.
L.: Riedenauer 127.
Soyecourt (Reichsritter). Im späten 18.
Jahrhundert zählten die S. zum Kanton Rhön-Werra des Ritterkreises
Franken.
L.: Riedenauer 127.
Sparneck (Reichsritter). Im 16. Jahrhundert
zählten die S. zu den Kantonen Gebirg und Odenwald des Ritterkreises
Franken.
L.: Riedenauer 127.
Sparr (Reichsritter). Um 1550 zählten die S.
zum Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken.
L.: Stetten 33; Riedenauer 127; Neumaier 73, 78, 90; .
Specht (Reichsritter). Im späten 16.
Jahrhundert zählten die S. zum Kanton Rhön-Werra des Ritterkreises
Franken.
L.: Riedenauer 127.
Speßhart, Speßhardt (Reichsritter). Vom 16. bis
zum 18. Jahrhundert waren die S. mit Aschenhausen Mitglied des Kantons
Rhön-Werra des Ritterkreises Franken. Außerdem
waren sie im 18. Jahrhundert in den Kantonen Gebirg und Baunach immatrikuliert.
L.: Seyler 385; Winkelmann-Holzapfel 164; Riedenauer 127.
Speyer (Hochstift, Residenz des Bischofs). In
der ursprünglich keltischen, an der Mündung des Speyerbachs in den Rhein
gelegenen Siedlung Noviomagus, die den Hauptort der (germanischen,) um 58 v.
Chr. von Caesar unterworfenen Nemeter (civitas Nemetum) bildete, wurde
vermutlich bereits im 3. oder 4. Jahrhundert ein Bischofssitz eingerichtet, der
(nach Untergang und Erneuerung?) 614 mit Bischof Hulderich erstmals bezeugt
ist. Zunächst gehörte er zum Erzbistum Trier, seit 748/780 bis zu seiner
Auflösung 1801 zum Erzbistum Mainz. Sein ursprünglich zum alemannischen, dann
zum fränkischen Stammesgebiet gezählter Sprengel reichte von der
Hauptwasserscheide im Pfälzerwald bis zum Neckartal und Murrtal und von Selz
und Oos bis zur Isenach und zum Kraichbach. Wichtigstes Kloster war Weißenburg
im Elsass, das 1546 erworben wurde. Schon im 7. Jahrhundert erhielten die
Bischöfe reiches Königsgut im Speyergau (Bienwald an der Grenze zu Frankreich,
8. Jh.?), wozu weitere Gaben Herzog Konrads des Roten wie Kaiser Ottos des
Großen im 10. Jahrhundert kamen. 1030 wurde der Neubau des Domes begonnen.
Zwischen 1050 und 1060 gewann der Bischof das ansehnliche Gebiet um Bruchsal
(1056 Lusshardt [Lußhaardt]) und die Grafschaften des Speyergaus und Ufgaus
bzw. Uffgaus. Von 1111 an begann sich allerdings die Stadt S. aus der
Herrschaft der Bischöfe zu lösen, was ihr bis zum Ende des 13. Jahrhunderts
gelang, so dass der Bischof 1371 seinen Sitz in das 784 erstmals genannte und
seit 1316 zum Hochstift gehörige Udenheim an der Mündung des Saalbaches in
einen Altrheinarm verlegte. Das Hochstift des späteren Mittelalters bestand aus
zwei Hauptgebieten beiderseits des Rheins um Bruchsal, Deidesheim, Herxheim,
Lauterburg und Weißenburg. Von 1371 bis 1723 war Udenheim, das zur Festung
Philippsburg ausgebaut wurde, fast ständig Residenz des Bischofs. Danach
siedelte der Bischof nach Bruchsal um. Wegen Brombach, Neckarsteinach,
Darsberg, Grein und Teilen von Langenthal (Langental) war der Bischof um 1790
Mitglied des Kantons Odenwald des Ritterkreises Franken(,
wegen Oberöwisheim das Domkapitel im Kanton Kraichgau des Ritterkreises
Schwaben). Die linksrheinischen Teile des zum oberrheinischen Reichskreis
zählenden Hochstifts, das am Ende des 18. Jahrhunderts 28 Quadratmeilen mit
55000 Einwohnern und 300000 Gulden Einkünfte umfasste, kamen im 17. Jahrhundert
(1681-1697) bzw. 1801 an Frankreich, 1816 an Bayern, die rechtsrheinischen
Teile (16 Quadratkilometer) 1802/1803 an Baden. Von den ritterschaftlichen
Gütern fielen Brombach 1808 an Baden und damit 1951/1952 an Baden-Württemberg,
die übrigen Teile an Hessen-Darmstadt und damit 1945 an Hessen. 1817 wurde ein
neues, die Pfalz (Rheinpfalz) Bayerns umfassendes Bistum S. innerhalb des
Erzbistums Bamberg errichtet.
L.: Wolff 233; Zeumer 552 II a 10; Wallner 695 OberrheinRK 5; Großer
Historischer Weltatlas II 66 (1378) E4, III 22 (1648) D4, III 38 (1789) C3;
Winkelmann-Holzapfel 163f.; Stetten 186f.; Remling, F., Geschichte der Bischöfe
zu Speyer, Bd. 1ff. 1852ff.; Remling, F., Neuere Geschichte der Bischöfe zu
Speyer, 1867; Bühler, A., Die Landes- und Gerichtsherrschaft im
rechtsrheinischen Teil des Fürstbistums Speyer vornehmlich im 18. Jahrhundert,
ZGO N.F. 38 (1925); Maass, H., Verwaltungs- und Wirtschaftsgeschichte des
Bistums Speyer 1743-70, Diss. phil. Göttingen 1933; Stamer, L.,
Kirchengeschichte der Pfalz, Bd. 1ff. 1936ff.; Doll, A., Das alte Speyer, 1950;
Handbuch des Bistums Speyer, 1961; Bohlender, R., Dom und Bistum Speyer. Eine
Bibliographie, 1963; Drollinger, K., Kleine Städte Südwestdeutschlands. Studien
zur Sozial- und Wirtschaftsgeschichte der Städte im rechtsrheinischen Teil des
Hochstifts Speyer bis zur Mitte des 17. Jahrhunderts, 1968; Schaab, M.,
Territoriale Entwicklung der Hochstifte Speyer und Worms, (in) Pfalzatlas,
Textband, 20. H. (1972); Duggan, L., Bishop and Chapter, The Governance of the
Bishopric of Speyer to 1552, 1978; Meller, J., Das Bistum Speyer, 1987;
Fouquet, G., Das Speyerer Domkapitel im späten Mittelalter (ca. 1350-1540),
1987; Fouquet, G., Ritterschaft, Hoch- und Domstift Speyer, Kurpfalz, ZGO 137
(1989); Friedmann, A., Die Beziehungen der Bistümer Worms und Speyer zu den
ottonischen und salischen Königen, 1994; Andermann, K., Speyer, LexMA 7 1995,
2095f.; Handbuch der baden-württembergischen Geschichte, Bd. 2, hg. v. Schaab,
M., 1995, 481; Ehlers, C., Metropolis Germaniae, 1996;Krey, H., Bischöfliche
Herrschaft im Schatten des Königtums, 1996; Neumann, H., Sozialdisziplinierung
in der Reichsstadt Speyer, 1997; Gresser, G., Das Bistum Speyer bis zum Ende
des 11. Jahrhunderts, 1998; Höfe und Residenzen im spätmittelalterlichen Reich,
hg. v. Paravicini, W., 2003, 1, 612, 1, 2, 541; Escher, M. u. a., Die urbanen
Zentren, 2005, 1, 492, 2, 572.
Speyer (Reichsstadt, freie Reichsstadt). Um 150
n. Chr. nannte Ptolemäus das ursprünglich keltische Noviomagus, das den
Hauptort der (germanischen,) 58 v. Chr. von Cäsar unterworfenen Nemeter (civitas
Nemetum) bildete. 496 wurde der Ort von den Franken erobert und im 6.
Jahrhundert erstmals als Spira bezeichnet. 614 ist S. (nach Untergang und
Erneuerung?) als Bischofssitz sicher bezeugt. 843 kam es zum Ostreich. Durch
ein Privileg Kaiser Ottos I. von 969 erlangte der Bischof die vermutlich
anfänglich königliche Stadtherrschaft. 1084 wurden aus Mainz geflohene Juden
angesiedelt. Weitere Privilegien von 1104 und 1111 führten 1294 zur Befreiung
der von Saliern und Staufern sehr häufig aufgesuchten Stadt von der
bischöflichen Herrschaft. In der Folge war S. Reichsstadt. Bereits mit den
spätmittelalterlichen Judenverfolgungen begann aber ein allmählicher Abstieg.
Immerhin war S. aber noch seit 1471 mit Peter Drach ein hervorragender Druckort
und von 1526/1527 bis 1689 Sitz des Reichskammergerichtes. 1523/1538/1540
führte es die Reformation ein. 1689 wurde S., das zum oberrheinischen
Reichskreis zählte, von Frankreich fast völlig zerstört und erst 1714 zur
Wiederbesiedelung freigegeben. Seit dem frühen 18. Jahrhundert war es im Kanton
Odenwald des Ritterkreises Franken
immatrikuliert. Von 1794 bis 1814 war es Sitz eines französischen
Arondissements im Département Mont-Tonnerre (Donnersberg). 1815/1816 fiel es
mit 1 Quadratmeile Gebiet und 5000 Einwohnern an Bayern und wurde Sitz der
pfälzischen (rheinpfälzischen) Bezirksregierung Bayerns. 1946 kam es zu
Rheinland-Pfalz.
L.: Wolff 290; Zeumer 554 III a 5; Wallner 699 OberrheinRK 52; Großer
Historischer Weltatlas II 66 (1378) E4, II 78 (1450), III 22 (1648) D4, III 38
(1789) C3; Weiß, C., Geschichte der Stadt Speyer, 1876; Doll, A., Das alte
Speyer, 1950; (Polenz, P. v., Landschafts- und Bezirksnamen, 1961, S. 306;)
Bohlender, R., Dom und Bistum Speyer. Eine Bibliographie, 1963; Klotz, F.,
Speyer. Kleine Stadtgeschichte, 1971; Roland, B., Speyer. Bilder aus der
Vergangenheit, 2. A. 1976; Voltmer, E., Reichsstadt und Herrschaft: Zur
Geschichte der Stadt Speyer im hohen und späten Mittelalter, 1981; Geschichte
der Stadt Speyer, hg. v. d. Stadt Speyer, 2. A. 1983; Andermann, K., Speyer,
LexMA 7 1995, 2096ff.; Ammerich, H., Kleine Geschichte der Stadt Speyer, 2008.
Spick (Reichsritter). Vielleicht zählten die
S. zum Kanton Steigerwald des Ritterkreises Franken.
L.: Bechtolsheim 15; Riedenauer 127.
Spieß, Stor zu Spieß (Reichsritter). Um 1550
zählten die S. zum Kanton Odenwald des Ritterkreises
Franken.
L.: Stetten 33; Riedenauer 127; Neumaier 73.
Spork (Reichsritter). Um 1550 zählten die S.
zum Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken.
L.: Stetten 33; Riedenauer 127.
Stadion (Herren, Freiherren, Grafen). Nach
Oberstadion (Stadegun) bei Ehingen nannten sich die aus der
Reichsministerialität hervorgegangenen, aus Graubünden (Prätigau) stammenden
schwäbischen Herren von S., die 1197 erstmals erscheinen (1270 Walter von S.)
und deren Stammsitz 1352 zerstört wurde. 1392 entstanden durch Teilung eine
schwäbische und eine elsässische Linie, die um 1700 die Güter vereinigte. 1488
waren die Herren von S. Mitglied der Rittergesellschaft Sankt Jörgenschild, Teil
im Hegau und am Bodensee. Von 1603 bis 1651 waren die S. wegen Magolsheim im
Kanton Kocher des Ritterkreises Schwaben immatrikuliert. Sie wurden 1686 in den
Reichsfreiherrenstand und 1693/1705 in den Reichsgrafenstand erhoben. 1700
erwarben sie die Herrschaft Warthausen bei Biberach. Wegen der 1708 erworbenen
reichsunmittelbaren Herrschaft Thannhausen zählten sie zu den schwäbischen
Grafen der weltlichen Bank des Reichsfürstenrats des Reichstags. Im 18.
Jahrhundert teilte sich die wegen Hallburg zum Kanton Steigerwald und wegen
weiterer Güter zum Kanton Odenwald des Ritterkreises
Franken, im Übrigen zum Ritterkreis Schwaben zählende Familie. Die
ältere fridericianische Linie Warthausen verkaufte ihre 1806 von Württemberg
annektierten Güter an Württemberg, starb 1890 aus und wurde von der jüngeren
philippinischen Linie Thannhausen beerbt, die 1908 ausstarb und von den Grafen
von Schönborn-Buchheim beerbt wurde, die damit die Standesherrschaft
Thannhausen in Bayern, Oberstadion, Moosbeuren, Alberweiler und Emerkingen in
Württemberg (etwa 8000 Einwohner) und große Gebiete in Böhmen um Kauth bei Taus
erhielten. S. Baden-Württemberg.
L.: Stieber; Zeumer 553 II b 61, 16; Roth von Schreckenstein 2, 592;
Winkelmann-Holzapfel 164; Bechtolsheim 16, 196; Schulz 271; Riedenauer 127;
Rössler, H., Graf Johann Philipp Stadion, Bd. 1f. 1966.
Stammler (Reichsritter). Im Jahre 1800 zählten
vielleicht die S. zum Kanton Odenwald des Ritterkreises
Franken.
L.: Stetten 38.
Starkh, Storck, Stöckh, Stünk, Stürgkh
(Reichsritter). Im 16. Jahrhundert zählten die S. zum Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken.
L.: Riedenauer 127.
Stauf, Stauff (Reichsritter). Wegen Adlitz
zählten die S. im früheren 18. Jahrhundert zum Kanton Altmühl des Ritterkreises Franken.
L.: Biedermann, Altmühl; Stieber; Riedenauer 127.
Stein zu Lobelbach (Reichsritter). Im frühen
18. Jahrhundert zählten die S. zum Kanton Odenwald des Ritterkreises
Franken.
L.: Riedenauer 127.
Stein zu Nord- und Ostheim, (Stein von
Lichtenberg? [Freiherren, Reichsritter]. Die S. zählten vom 16. bis 19.
Jahrhundert mit Bahra, Filke, Sands, Völkershausen und Teilen von Willmars zum
Kanton Rhön-Werra des Ritterkreises Franken., im
17. Jahrhundert zum Kanton Steigerwald, im 18. Jahrhundert zum Kanton Gebirg
und daneben vielleicht auch zum Kanton Baunach im Ritterkreis Franken.) S.
Stein zum Altenstein.
L.: Roth von Schreckenstein 2, 594; Seyler 385f.; Winkelmann-Holzapfel 164;
Pfeiffer 213; Riedenauer 127; Rahrbach 248.
Stein zum Altenstein, Stein von Lichtenberg?
(Freiherren, Reichsritter). Die S. zählten vom 16. bis 19. Jahrhundert mit
Bahra, Filke, Sands, Völkershausen und Teilen von Willmars zum Kanton
Rhön-Werra des Ritterkreises Franken., im 17.
Jahrhundert zum Kanton Steigerwald, im 18. Jahrhundert zum Kanton Gebirg und
daneben vielleicht auch zum Kanton Baunach im Ritterkreis Franken.) S. Stein
zum Altenstein.
L.: Roth von Schreckenstein 2, 594; Seyler 385f.; Bechtolsheim 13, 18,
Winkelmann-Holzapfel 164; Pfeiffer 213; Riedenauer 127; Rahrbach 248; Ulrichs
209; Neumaier 66.
L.: Roth von Schreckenstein 2, 594; Seyler 386f.; Bechtolsheim 13, 18;
Riedenauer 127.
Steinau genannt Steinrück (Reichsritter). Vom
16. bis ins frühere 18. Jahrhundert zählten die S. zum Kanton Rhön-Werra des Ritterkreises Franken. Außerdem waren sie im 17.
Jahrhundert im Kanton Steigerwald und vielleicht auch im Kanton Baunach
immatrikuliert.
L.: Stieber; Roth von Schreckenstein 2, 594; Seyler 387; Pfeiffer 198, 211;
Bechtolsheim 14, 17; Riedenauer 127; Rahrbach 250; Neumaier 64.
Steinbach (zu Gräventhal?) (Reichsritter). Im
frühen 16. Jahrhundert zählten die S. zum Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken.
L.: Pfeiffer 211; Riedenauer 127; Stetten 33; Neumaier 78, 83, 158, 166.
Steinheim (Reichsritter). Im 17. Jahrhundert
zählten die S. zum Kanton Steigerwald des Ritterkreises
Franken.
L.: Bechtolsheim 15, 20; Riedenauer 127.
Steinreut (Reichsritter). Im frühen 16.
Jahrhundert zählten die S. zum Kanton Gebirg des Ritterkreises
Franken.
L.: Riedenauer 127.
Stepfferts, Sterbfritz? (Reichsritter). Im 16.
Jahrhundert zählten die S. zum Kanton Rhön-Werra des Ritterkreises
Franken.
L.: Riedenauer 127.
Sternenfels (Reichsritter). Nach S. (1232
Sterrenvils) bei Maulbronn nannte sich ein Zweig der edelfreien Herren von Kürnbach.
Die Familie war bereits 1488 Mitglied der Gesellschaft Sankt Jörgenschild, Teil
am Neckar. Von 1548 bis 1663 und im 18. Jahrhundert zählte sie zum Kanton
Neckar des Ritterkreises Schwaben. Im späteren 17. Jahrhundert gehörte sie zum
Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken. Der
Ort S. kam 1391 an Württemberg, wurde an Adelsfamilien ausgegeben und fiel 1749
erneut an Württemberg und damit 1951/1952 an Baden-Württemberg.
L.: Roth von Schreckenstein 2, 592; Hellstern 214; Riedenauer 127.
Stetten (Freiherren, Reichsritter). Von etwa
1550 bis etwa 1800 zählten die Freiherren von S. mit der Herrschaft
Kocherstetten, Berndshofen, Bodenhof, Buchenbach, Buchenmühle (Buchenmühl),
Heimhausen (Heimbach), Laßbach, Mäusdorf, Morsbach, Rappoldsweiler Hof (Rappoldsweilerhof)
und Schlothof, Schloss S., Vogelsberg und Zottishofen zum Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken. Kocherstetten und Buchenbach
fielen 1808 an Württemberg und damit 1951/1952 an Baden-Württemberg.
L.: Stieber; Roth von Schreckenstein 2, 594; Hölzle, Beiwort 57;
Winkelmann-Holzapfel 164; Pfeiffer 210; Riedenauer 127; Stetten 33, 37, 185;
Rahrbach 253; Neumaier 73, 90, 149f.; Beschreibung des Oberamts Künzelsau, hg.
v. d. kgl. statist.-topograph. Bureau, Bd. 1f. 1883, Neudruck 1968; Herrmann, M.,
Geschichte von Dorf und Schloss Stetten, 1931; Der Kreis Künzelsau, hg. v.
Theiss, K./Baumhauer, H., 1965; Rauser, J., Die Mediatisierung des Baronats
Stetten, 1968; Rauser, J., Die Reichsfreiherrschaft Stetten in der Endphase
ihrer Unmittelbarkeit 1794-1809, 1969.
Stettenberg (Reichsritter). Im 16. und 17.
Jahrhundert zählten die S. zum Kanton Odenwald des Ritterkreises
Franken.
L.: Stieber; Riedenauer 127; Stetten 33; Rahrbach 255; Neumaier 72, 150
(Stettenberg zu Gamburg).
Stettner von Grabenhof, Stettner zu Wiesethbruck,
Stettner zu Wiesenbruck (Reichsritter). Im 18. Jahrhundert zählten die S. wegen
Neuenbürg (Neuenburg) und Reinersdorf zum Kanton Altmühl des Ritterkreises Franken sowie zum Kanton Odenwald.
L.: Genealogischer Kalender 1753, 541; Biedermann, Altmühl; Stieber; Riedenauer
127.
Stiebar von Buttenheim, Stibar von Buttenheim,
Stibar von und zu Buttenheim, Stiebar (Reichsritter). Vom 16. bis ins 18.
Jahrhundert zählten die S. mit Pretzfeld, Wolkenstein und Hagenbach zum Kanton
Gebirg des Ritterkreises Franken. Außerdem waren
sie mit Adelsdorf, Aisch, Förtschwind und Sassanfahrt (Sassanfarth) im Kanton
Steigerwald immatrikuliert. Im frühen 16. Jahrhundert gehörten sie auch dem
Kanton Altmühl an. Ihre Güter fielen später an Bayern.
L.: Genealogischer Kalender 1753, 536; Stieber; Roth von Schreckenstein 2, 594;
Pfeiffer 196, 208; Bechtolsheim 14, 18, 63; Riedenauer 127; Rahrbach 256;
Neumaier 113, 183.
Stingelheim (Reichsritter). Um 1780 zählten die S.
zum Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken.
L.: Riedenauer 127.
Stockheim (Reichsritter). Im 17. Jahrhundert
zählten die S. zum Kanton Neckar des Ritterkreises Schwaben. Außerdem waren sie
vielleicht im Kanton Steigerwald des Ritterkreises
Franken immatrikuliert.
L.: Bechtolsheim 15; Hellstern 214; Riedenauer 127.
Stoltzenroder (Reichsritter). Vielleicht zählten die
S. im frühen 16. Jahrhundert zum Kanton Gebirg des Ritterkreises
Franken.
L.: Riedenauer 127.
Stör, Ster (Reichsritter). Im frühen 16.
Jahrhundert zählten die S. zum Kanton Gebirg des Ritterkreises
Franken.
L.: Riedenauer 127.
Streitberg (Reichsritter). Im 16. Jahrhundert
zählten die S. zum Kanton Gebirg des Ritterkreises
Franken. Außerdem waren sie im 17. Jahrhundert im Kanton Baunach und im
Kanton Steigerwald immatrikuliert. Die vor 1124 errichtete Burg S. bei
Ebermannstadt war 1285 in Händen der Schlüsselberg, 1347/1360 bei Bamberg und
Würzburg, doch hatten die Ritter von S. 1350 bereits wieder einen Anteil
erlangt. 1460 kam ein Teil als Lehen an Kloster Saalfeld, ein weiterer an die
Markgrafen von Ansbach und Bayreuth (endgültig 1538). Später fiel S. an Bayern.
L.: Stieber; Wolff 109; Rahrbach 259; Pfeiffer 196, 209; Bechtolsheim 14;
Riedenauer 127.
Sugenheim (Herrschaft, reichsritterschaftliche
Herrschaft). Im Hochmittelalter erwarben die Seckendorff von den Castell,
Hohenlohe und anderen um S. bei Scheinfeld ein weitgehend geschlossenes Gut,
das vermutlich ursprünglich aus Reichsvogteigut der Staufer kam. Mit ihm
zählten sie zum Kanton Steigerwald des Ritterkreises
Franken. 1796 fiel S. gewaltsam an Preußen, danach an Bayern.
L.: Wolff 512.
Sultzel, Sützel, Sintzell, Süntzell, Suzel von
Mergentheim (Reichsritter). Im 16. Jahrhundert gehörten die S. zum Kanton
Odenwald des Ritterkreises Franken. S. a. Süntzel.
L.: Pfeiffer 210; Stetten 33; Riedenauer 127.
Tann (reichsritterschaftliche Herrschaft). T.
an der Ulster erscheint erstmals 1197 in der Überlieferung Fuldas als civitas. Seit
1647 gehörte T. über die von und zu T. zum buchischen Quartier des Kantons
Rhön-Werra des Ritterkreises Franken. 1803 kam
T. an Bayern und 1866 mit Gersfeld an Preußen und damit 1945 an Hessen.
L.: Wolff 514; Abel, A., Heimatbuch des Kreises Gersfeld, 1924.
Tann, Thann (Reichsritter). Vom 16. bis ins
18. Jahrhundert waren die nach T. an der Ulster benannten von und zu der T. mit
T., Altschwambach (Altschwammbach) und Aura, Dietgeshof, Dippach, Esbachsgraben
(Esbachgraben), Friedrichshof, Günthers, Habel, Herdathurm (Herdaturm),
Hundsbach, Kleinfischbach, Knottenhof, Lahrbach, Meerswinden, Neuschwambach
(Neuschwammbach), Neustädges, Oberrückersbach, Schlitzenhausen, Schwarzenborn,
Sinswinden, Theobaldshof, Unterrückersbach, Wendershausen, Huflar, Teilen von
Nordheim/Rhön und Oberwaldbehrungen Mitglied im Kanton Rhön-Werra des Ritterkreises Franken. Im 16. Jahrhundert waren sie
auch im Kanton Steigerwald (?) und im Kanton Odenwald immatrikuliert.
L.: Genealogischer Kalender 1753, 538, 539; Stieber; Wolff 514; Roth von
Schreckenstein 2, 594; Seyler 387; Winkelmann-Holzapfel 165; Pfeiffer 198;
Riedenauer 127; Stetten 33; Rahrbach 261; Neumaier 66; Eckhardt, K., Fuldaer
Vasallengeschlechter im Mittelalter, 1968.
Tanner von Reichersdorf (Reichsritter). Im
frühen 18. Jahrhundert zählten die T. zum Kanton Gebirg des Ritterkreises Franken.
L.: Riedenauer 127.
Tänzl von Tratzberg, Tenzel, Tandlin
(Freiherren, Reichsritter). Die aus dem Innsbrucker Bürgertum stammenden Tänzl
waren spätestens seit 1441 Gewerken im Silberbergbau von Schwaz. Um 1500
erwarben sie die schon am Ende des 13. Jahrhunderts urkundlich erwähnte,
1490/1491 abgebrannte Burg Tratzberg bei Schwaz, gaben die Burg nach
eindrucksvollem Wiederaufbau 1554 aber an die Augsburger Patrizier Ilsung. Im
18. Jahrhundert zählten die Freiherren T. mit halb Bissingen zum Kanton Donau
des Ritterkreises Schwaben. Vorübergehend gehörten sie auch dem Kanton Odenwald
des Ritterkreises Franken an.
L.: Hölzle, Beiwort 59; Riedenauer 127; Enzenberg, S. Graf, Tratzberg, 2000.
Taschendorf (reichsritterschaftlicher Ort). T.
(Markt Taschendorf) bei Scheinfeld zählte zum Kanton Steigerwald des Ritterkreises Franken. Es kam später zu Bayern.
L.: Wolff 512.
Tastungen (Freiherren, Reichsritter). Im frühen
18. Jahrhundert zählten die Freiherren von T. zum Kanton Rhön-Werra des Ritterkreises Franken.
L.: Stieber; Seyler 389; Riedenauer 127.
Tettau (Reichsritter). Im 16. und 18.
Jahrhundert zählten die T. zum Kanton Gebirg des Ritterkreises
Franken.
L.: Riedenauer 127.
Tetzel (Reichsritter). Vielleicht zählten die
T. zum Kanton Gebirg des Ritterkreises Franken.
L.: Riedenauer 127.
Teufel von Pirkensee, Teufel von Birkensee
(Reichsritter). Vielleicht zählten die T. zum Kanton Gebirg des Ritterkreises Franken und zur vogtländischen
Ritterschaft (Vogtland).
L.: Riedenauer 127.
Teufel von Pirkensee, Teufel von Birkensee
(Reichsritter). Vielleicht zählten die T. zum Kanton Gebirg des Ritterkreises Franken und zur vogtländischen
Ritterschaft (Vogtland).
L.: Riedenauer 127.
Theres, Kloster. Um 1800 zählte das Kloster T.
zum Kanton Baunach des Ritterkreises Franken.
L.: Wolff 101; Riedenauer 129.
Thon (Reichsritter). Um 1790 zählte die
Familie T. mit Hinterweimarschmieden zum Kanton Rhön-Werra des Ritterkreises Franken.
L.: Winkelmann-Holzapfel 165.
Thumbshirn (Reichsritter). Um 1700 zählten die T.
zum Kanton Rhön-Werra des Ritterkreises Franken.
L.: Stieber; Seyler 389; Riedenauer 127.
Thüna, Thun (Reichsritter). Seit 1789 zählten die
T. mit Messbach zum Kanton Odenwald des Ritterkreises
Franken. 1808 fiel Messbach an Württemberg und damit 1951 an
Baden-Württemberg. Im 16. Jahrhundert waren die T. auch im Kanton Gebirg, im
17. Jahrhundert auch im Kanton Steigerwald und im 18. Jahrhundert auch im
Kanton Baunach des Ritterkreises Franken
immatrikuliert.
L.: Stieber; Hölzle, Beiwort 57; Winkelmann-Holzapfel 165; Bechtolsheim 18;
Riedenauer 127; Stetten 37, 185.
Thüngen, Tüngen (Reichsritter, Freiherren, Grafen).
T. kam schon früh als Reichsgut (788 Tungide) an Fulda. Seit 1100 bzw. 1159
sind Ritter von T. nachweisbar. Seit 1333 erscheinen erneut Ritter von T. und
zwar als Ministeriale Hennebergs. Zum Schutz vor dem Hochstift Würzburg trugen
sie ihre Güter um T. Böhmen, an anderen Orten Brandenburg zu Lehen auf. Die in
mehrere Linie aufgespaltete Familie nahm in der fränkischen Reichsritterschaft
eine bedeutsame Stellung ein. Vom Ende des 15. bis ins 18. Jahrhundert zählte
sie mit Burgsinn, Dittlofsroda, der Hälfte von Gräfendorf, Hessdorf mit
Höllrich, drei Vierteln T. mit einem Viertel Hesslar, der Hälfte von
Völkersleier, Weißenbach mit Detter, Eckarts, Heiligkreuz, Rossbach, Rupboden,
Trübenbrunn und Zeitlofs zum Kanton Rhön-Werra des Ritterkreises
Franken. Außerdem war sie im 16. Jahrhundert im Kanton Steigerwald und
im frühen 19. Jahrhundert im Kanton Baunach des Ritterkreises
Franken immatrikuliert. Mehrere Angehörige wurden zu Reichsfreiherren
und Reichsgrafen erhoben. Von 1697 bis 1709 zählte Hans Karl von T., der 1708
die Reichsgrafenwürde gewann, wegen des 1696 erworbenen Freudental zum Kanton
Kocher des Ritterkreises Schwaben.
L.: Genealogischer Kalender 1753, 538; Großer Historischer Weltatlas III 39
(1803) C2; Stieber; Roth von Schreckenstein 2, 594; Seyler 389ff.;
Winkelmann-Holzapfel 165f.; Pfeiffer 198, 211; Bechtolsheim 15; Riedenauer 127;
Schulz 272; Rahrbach 265; Thüngen, R. Frhr. v., Das reichsritterliche
Geschlecht der Freiherren von Thüngen, Lutzische Linie, 1926; Thüngen, H. Frhr.
v., Das Haus Thüngen 788-1988, 1988; Morsel, J., La noblesse contre le prince,
2000.
Thurnau (reichsritterschaftliche Herrschaft). In
T. am roten Main saßen als Ministeriale der Herzöge von Andechs-Meranien die
Förtsch, die sich seit 1239 nach T. benannten. 1292 trugen sie T. dem Hochstift
Bamberg zu Lehen auf. 1565 starben sie aus. Das Hochstift Bamberg belehnte als
Erben die Giech und Künsberg (Künßberg) gemeinsam. 1731 verkauften die Künsberg
(Künßberg) ihren Anteil am Schloss. 1796 kam T., das zum Kanton Gebirg des Ritterkreises Franken zählte, an Preußen, 1810 an
Bayern. S. Förtsch von T.
L.: Wolff 513; Pezold, U. v., Die Herrschaft Thurnau im 18. Jahrhundert, 1968.
Trautenberg (Reichsritter). Im 16. Jahrhundert
zählten die T. zum Kanton Gebirg und daneben vielleicht im 17. Jahrhundert zum
Kanton Steigerwald des Ritterkreises Franken
sowie zur vogtländischen Ritterschaft (Vogtland).
L.: Stieber; Bechtolsheim 15, 20; Riedenauer 127.
Trebra (Reichsritter). Um 1550 zählten die T.
zum Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken.
L.: Stieber; Riedenauer 127; Stetten 33.
Treuchtlingen, Treuchlingen (Reichsritter). Die T.
zählten im frühen 16. Jahrhundert zum Kanton Altmühl des Ritterkreises Franken.
L.: Biedermann, Altmühl; Stieber; Riedenauer 127.
Trimberg (Reichsritter). Im frühen 16.
Jahrhundert zählten T. zum Kanton Rhön-Werra des Ritterkreises
Franken.
L.: Riedenauer 127.
Trott zu Heusenberg (Reichsritter). Im
späteren 16. Jahrhundert zählten die T. zum Kanton Rhön-Werra des Ritterkreises Franken.
L.: Riedenauer 127.
Truchsess (Reichsritter). Um 1550 gehörten die T.
zum Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken.
Im 16. und 17. Jahrhundert waren sie auch im Kanton Baunach immatrikuliert
(Truchsess zu Brennhausen, Eishausen [Eißhausen], Holnstein, Langheim, Rieneck,
Werneck). S. Truchsess von Wetzhausen.
L.: Pfeiffer 196, 213; Stetten 33; Riedenauer 127; Ulrichs 209.
Truchsess von Henneberg (Reichsritter). Im 16. und
17. Jahrhundert zählten die T. zum Kanton Steigerwald und zeitweise zum Kanton Baunach
des Ritterkreises Franken.
L.: Stieber; Bechtolsheim 13, 18, 193; Riedenauer 127; Rahrbach 271.
Truchsess von Wetzhausen (Reichsritter). Die T.
errichteten um die Bettenburg nördlich Hassfurts, die sie 1343 erlangt hatten,
ein Rittergut mit ausschließlicher Landeshoheit in Manau und Birkach und
konkurrierender Landeshoheit in weiteren Orten. Lehnsherr war das Hochstift
Bamberg. 1249 war die Bettenburg anlässlich des dem Aussterben der Grafen von
Andechs-Meranien folgenden Erbfolgekriegs als Pfand an die Grafen von Henneberg
und nach deren Aussterben (1583) an Sachsen gelangt. Vom 16. bis 18.
Jahrhundert waren die T. (T. von Sternberg, Unsleben) im Kanton Baunach und im
Kanton Rhön-Werra des Ritterkreises Franken
immatrikuliert, im frühen 16. Jahrhundert außerdem im Kanton Altmühl. S.
Truchsess.
L.: Stieber; Roth von Schreckenstein 2, 594; Seyler 391; Riedenauer 127;
Rahrbach 275; Neumaier 102; Butz, P., Der Ritter von der Bettenburg (Christian
Truchsess), 1906.
Trümbach, Trübenbach, Trubenbach (Reichsritter).
Die T. waren mit Wehrda, Schloss Hohenwehrda (Hohenwerda), Rhina, Schletzenrod
und Wetzlos im 17. und 18. Jahrhundert Mitglied des Kantons Rhön-Werra des Ritterkreises Franken.
L.: Stieber; Seyler 392; Winkelmann-Holzapfel 166; Pfeiffer 198; Riedenauer
127.
Überbrück (von Rodenstein), Überbrick von
Rodenstein, Überbruk von Rothenstein (Freiherren, Reichsritter). Im 18.
Jahrhundert zählten die Freiherren Ü. mit Tairnbach, das 1808 an Baden fiel,
zum Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken.
L.: Stieber; Hölzle, Beiwort 57; Winkelmann-Holzapfel 166; Riedenauer 127;
Stetten 37, 186.
Uhl (Reichsritter). Seit 1789 zählte der
Kantonskonsulent U. mit Domeneck zum Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken.
L.: Hölzle, Beiwort 57; Winkelmann-Holzapfel 166; Riedenauer 127; Stetten 38.
Ulner, Eulner, Eyllner, Euler (Reichsritter).
Vom 16. bis zum 18. Jahrhundert zählten die Reichsritter U. mit Gumpen und
Teilen von Winterkasten zum Kanton Odenwald des Ritterkreises
Franken. S. Ulner von Dieburg.
L.: Stetten 38; Pfeiffer 211; Riedenauer 127.
Ulner von Dieburg, Ulmer (Reichsritter). Um
1550 zählten die U. zum Kanton Odenwald des Ritterkreises
Franken. Im 18. Jahrhundert gehörten sie dem Ritterkreis Rhein an.
L.: Stieber; Roth von Schreckenstein 2, 595; Riedenauer 127; Stetten 33;
Neumaier 67, 72, 132, 150.
Untereßfeld, Pfarrei. Um 1800 zählte die Pfarrei U.
zum Kanton Baunach des Ritterkreises Franken.
L.: Riedenauer 129.
Varrenbach (Reichsritter). Im 16. Jahrhundert
zählten die V. zum Kanton Odenwald des Ritterkreises
Franken. S. Fechenbach.
L.: Riedenauer 128.
Vasolt (Reichsritter). Im 16. Jahrhundert
zählten die V. zum Kanton Rhön-Werra des Ritterkreises
Franken.
L.: Riedenauer 128.
Vellberg (Herren, Reichsritter). V. bei
Schwäbisch Hall wird 1102 erstmals erwähnt. Nach ihm benannten sich die Herren
von V., die im frühen 16. Jahrhundert dem Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken angehörten. Nach deren
Aussterben 1592 kam V. an die Reichsstadt Schwäbisch Hall, 1803 an Württemberg
und damit 1951/1952 an Baden-Württemberg.
L.: Stieber; Roth von Schreckenstein 2, 594; Wolff 214; Riedenauer 128; Stetten
33; Neumaier 66, 72, 90, 141; Vellberg in Geschichte und Gegenwart, hg. v.
Decker-Hauff, H., 1984; Bd. 2, hg. v. Mack, C. u. a., 1994.
Vestenberg (Reichsritter). Im 16. Jahrhundert
zählten die V. (bei Ansbach) zum Kanton Odenwald, Kanton Altmühl und Kanton
Steigerwald des Ritterkreises Franken. Im 17.
Jahrhundert waren sie mit Burghaslach und Breitenlohe im Kanton Steigerwald
immatrikuliert. V. kam 1288 von den Ansbacher Vögten von Dornberg erbweise an
die Herren von Heideck (Heydeck), 1435 an die Eyb, die es 1724 an die
Markgrafen von Ansbach verkauften. S. Preußen, Bayern.
L.: Stieber; Bechtolsheim 13, 18, 194; Riedenauer 128; Stetten 33; Rahrbach
279.
Vitzehagen (Reichsritter). Im 16. Jahrhundert
zählten die V. zum Kanton Rhön-Werra des Ritterkreises
Franken.
L.: Riedenauer 128.
Vogelius (Reichsritter). Um 1750 zählten die V.
zum Kanton Rhön-Werra des Ritterkreises Franken.
L.: Riedenauer 128.
Vogt von Coburg (Reichsritter). Im frühen 16.
Jahrhundert zählten die V. zum Kanton Baunach des Ritterkreises
Franken.
L.: Riedenauer 122.
Vogt von Hunolstein, Vogt von Hunoltstein genannt
von Steinkallenfels (Freiherren, Reichsritter). Der V. ist 1239 erstmals
belegt, doch gingen die bis zum Ende des 13. Jahrhunderts gewonnenen Güter um
die Burg Hunolstein durch Fehden mit den Grafen von Salm, Sponheim und der
Reichsstadt Speyer wieder verloren. Im 18. Jahrhundert zählten die Freiherren
V. mit Abtweiler, drei Achteln von Boos, Teilen von Staudernheim, Merxheim und
Teilen von Weiler sowie Dörrmoschel mit Teschenmoschel zum Kanton
Niederrheinstrom des Ritterkreises Rhein. Mit Nack und Nieder-Wiesen
(Niederwiesen) waren sie im Kanton Oberrheinstrom immatrikuliert. Außerdem
gehörten sie im späteren 17. Jahrhundert zum Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken sowie 1802 zum Ort (Bezirk)
Ortenau des Kantons Neckar bzw. Neckar-Schwarzwald-Ortenau des Ritterkreises
Schwaben.
L.: Genealogischer Kalender 1753, 544; Roth von Schreckenstein 2, 595;
Winkelmann-Holzapfel 166; Uhrmacher, M., dilecti fideles nostri? (in )
Landesgeschichte als multidisziplinäre Wissenschaft, hg. v. Henn, V. u. a., 2001;
Grimbach, J., Zur Territorialpolitik der Vögte von Hunolstein im
Spätmittelalter (in) Landesgeschichte als multidisziplinäre Wissenschaft, 2001.
Vogt von Kallstadt, Vogt zu Kallstadt
(Reichsritter). Im 16. und 17. Jahrhundert zählten die V. zum Kanton Odenwald
des Ritterkreises Franken.
L.: Stetten 33.
Vogt von Rieneck (Freiherren, Grafen,
Reichsritter). Im 16. und 17. Jahrhundert zählten die V. zum Kanton Odenwald
des Ritterkreises Franken. Vom 16. bis 18.
Jahrhundert waren sie mit Urspringen Mitglied des Kantons Rhön-Werra. Im 17.
und 18. Jahrhundert waren sie mit Trunstadt, Traustadt und Fatschenbrunn im
Kanton Steigerwald immatrikuliert. Außerdem erscheinen sie im 18. Jahrhundert
im Kanton Gebirg und gegen Ende dieses Jahrhunderts im Kanton Baunach. S. Vogt
von Rieneck zu Urspringen, Gmund, Voit von Rieneck.
L.: Stieber; Roth von Schreckenstein 2, 594; Seyler 392; Pfeiffer 211;
Riedenauer 128; Stetten 33; Bechtolsheim 16, 196; Rahrbach 281; Ulrichs 209;
Neumaier 83, 148, 166.
Vogt von Rieneck zu Urspringen, Voit von
Rieneck zu Erspringen (Reichsritter). Im 16. Jahrhundert zählten die V. zum
Kanton Rhön-Werra des Ritterkreises Franken. S.
Vogt von Rieneck, Voit von Rieneck zu Urspringen.
L.: Pfeiffer 211.
Vogt von und zu Salzburg, Voit von Salzburg
(Freiherren, Reichsritter). Bis ins ausgehende 18. Jahrhundert zählten die
Freiherren V. mit Nenzenheim und Ippesheim samt Reusch zum Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken. Außerdem waren sie seit dem
frühen 16. Jahrhundert im Kanton Rhön-Werra und am Ende des 18. Jahrhunderts im
Kanton Baunach sowie vielleicht im Kanton Steigerwald immatrikuliert. Ippesheim
fiel 1808 an Bayern.
L.: Stieber; Roth von Schreckenstein 2, 594; Seyler 392f.; Winkelmann-Holzapfel
166; Pfeiffer 211; Riedenauer 128; Stetten 38, 183; Rahrbach 284; Neumaier 31,
83.
Vogt von Wallstadt (Reichsritter), (Vogt zu
Wallstadt). Im frühen 16. Jahrhundert zählten die V. zum Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken. S. Fork, Horkheim.
L.: Riedenauer 128; Ulrichs 209.
Vohenstein (Reichsritter). Die 1737 ausgestorbenen
V. zählten im frühen 17. Jahrhundert zum Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken und weiter wegen Gütern in
Talheim, Utzmemmingen und Adelmannsfelden zum Kanton Kocher des Ritterkreises
Schwaben.
L.: Hölzle, Beiwort 62; Riedenauer 128; Schulz 273.
Voit von Rieneck (Freiherren, Grafen,
Reichsritter, Vogt von Rieneck). Im 16. und 17. Jahrhundert zählten die V. zum
Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken. Vom
16. bis 18. Jahrhundert waren sie mit Urspringen Mitglied des Kantons
Rhön-Werra. Im 17. und 18. Jahrhundert waren sie mit Trunstadt, Traustadt und
Fatschenbrunn im Kanton Steigerwald immatrikuliert. Außerdem erschienen sie im
18. Jahrhundert im Kanton Gebirg und gegen Ende dieses Jahrhunderts im Kanton
Baunach. S. Voit von Rieneck zu Urspringen, Gmund.
L.: Stieber; Roth von Schreckenstein; Seyler 392; Pfeiffer 211; Riedenauer 128;
Stetten 33; Bechtolsheim 16, 196; Rahrbach 281, Ulrichs 209; Neumaier 83, 148,
166.
Voit von Rieneck zu Urspringen, Voit von Rieneck
zu Erspringen (Reichsritter). Im 16. Jahrhundert zählten die V. zum Kanton
Rhön-Werra des Ritterkreises Franken. S. Vogt
von Rieneck, Voit von Rieneck.
L.: Pfeiffer 211.
Voit von Salzburg (Freiherren, Reichsritter,
Vogt von und zu Salzburg). Bis ins ausgehende 18. Jahrhundert zählten die
Freiherren V. mit Nenzenheim und Ippesheim samt Reusch zum Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken. Außerdem waren sie seit dem
frühen 16. Jahrhundert im Kanton Rhön-Werra und am Ende des 18. Jahrhunderts im
Kanton Baunach sowie vielleicht im Kanton Steigerwald immatrikuliert. Ippesheim
fiel 1808 an Bayern.
L.: Stieber; Roth von Schreckenstein 2, 594; Seyler 392f.; Winkelmann-Holzapfel
166; Pfeiffer 211; Riedenauer 128; Stetten 38, 183; Rahrbach 284; Neumaier 31, 83.
Völderndorff, Völderndorf (Reichsritter). Die V.
zählten im 18. Jahrhundert vielleicht zum Kanton Altmühl des Ritterkreises Franken.
L.: Biedermann, Altmühl; Stieber; Riedenauer 128.
Völkershausen (Reichsritter). Bis zum frühen 18.
Jahrhundert zählten die V. zum Kanton Rhön-Werra des Ritterkreises
Franken.
L.: Stieber; Seyler 393f.; Pfeiffer 198; Riedenauer 128.
Volmar, Vollmar (Freiherren, Reichsritter). Im
18. Jahrhundert zählten die Freiherren von V. mit dem 1656 erworbenen und 1791
an das Hochstift Augsburg gelangten Rieden zum Kanton Donau des Ritterkreises
Schwaben. Im 17. Jahrhundert gehörten V. auch dem Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken an.
L.: Hölzle, Beiwort 59; Riedenauer 128.
Vorburger zu Bödigheim (Reichsritter). Die V. zählten
im späten 17. Jahrhundert zum Kanton Odenwald des Ritterkreises
Franken. S. Vorburg.
L.: Riedenauer 128.
Wächter (Reichsritter). Im 18. Jahrhundert
zählten die W. mit dem 1789/1790 von den Grafen von Attems erworbenen
Hirrlingen zum Kanton Neckar bzw. Neckar-Schwarzwald-Ortenau des Ritterkreises
Schwaben. Um 1800 waren sie auch im Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken immatrikuliert.
L.: Hölzle, Beiwort 65; Kollmer 375; Riedenauer 128.
Waischenfeld, Weischenfeld (Reichsritter). Im frühen
16. Jahrhundert zählten die W. zum Kanton Gebirg des Ritterkreises
Franken.
L.: Riedenauer 128.
Waizenbach, Damenstift. Das evangelische Damenstift
W. zählte um 1790 wegen W. bei Hammelburg zum Kanton Rhön-Werra des Ritterkreises Franken. S. Bayern.
L.: Winkelmann-Holzapfel 167; Riedenauer 129.
Wald (Reichsritter). Um 1600 zählten die W.
zum Kanton Altmühl des Ritterkreises Franken. S.
Wallert?
L.: Riedenauer 128.
Waldenburg genannt Schenkern, Schenkherr von
Waldenburg, Schenkherr von Walderburg (Freiherren, Reichsritter). Im späten 17.
Jahrhundert waren die W. im Kanton Odenwald des Ritterkreises
Franken immatrikuliert. Um 1790 zählten die W. mit Liebenstein und bis
1793 auch mit Osterspai samt Liebeneck zum Kanton Mittelrheinstrom des
Ritterkreises Rhein.
L.: Winkelmann-Holzapfel 167; Riedenauer 126.
Waldenfels (Reichsritter), Wallenfels. Vom 16. bis
zum 19. Jahrhundert zählten die W. (bei Kronach) mit Ausnahme des späteren 18.
Jahrhunderts zum Kanton Gebirg des Ritterkreises
Franken.
L.: Stieber; Roth von Schreckenstein 2, 594; Pfeiffer 209; Riedenauer 128;
Rahrbach 285.
Waldkirch (Grafen, Reichsritter). Um 1806 zählten
die 1790 zu Grafen erhobenen W. mit Kleineicholzheim (Kleineichholzheim), Binau
(Neckarbienau) und Schlossburg Sindolsheim zum Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken. Binau (Neckarbienau) und
Kleineicholzheim fielen 1808 an Baden und damit 1951/1952 an Baden-Württemberg.
L.: Hölzle, Beiwort 57; Winkelmann-Holzapfel 167; Stetten 38, 186; Riedenauer
128.
Waldmannshofen (reichsritterschaftlicher Ort). W. (807
Uualtmannisoua) bei Creglingen zählte zum Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken. In W. saßen zunächst die
Schenken von Limpurg, dann die Hohenlohe. Die Lehnsherrlichkeit hatte
Hohenlohe-Brauneck, seit dem 15. Jahrhundert Brandenburg bzw. Ansbach. Sie
belehnten zunächst die Truchsessen von Baldersheim und die Herren von
Rosenberg, nach deren Aussterben 1603/1632 die Grafen von Hatzfeld mit W.
Später kam es zu Württemberg und damit 1951/1952 zu Baden-Württemberg.
L.: Wolff 512.
Wallbrunn (Freiherren, Reichsritter). Von etwa
1550 bis um 1800 zählten die Freiherren von W. zum Kanton Oberrheinstrom des
Ritterkreises Rhein. Um 1550 waren sie Mitglied im Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken. S. Wallbrunn zu Gauersheim,
Wallbrunn zu Nieder-Saulheim (Niedersaulheim), Wallbrunn zu Partenheim.
L.: Roth von Schreckenstein 2, 592; Hölzle, Beiwort 58; Zimmermann 80;
Hellstern 216; Stetten 33, 38; Kollmer 382; Neumaier 66f., 70, 73, 151.
Wallbrunn zu Gauersheim (Freiherren,
Reichsritter). Im 18. Jahrhundert zählten die Freiherren von W. mit einem
Zehntel der Ganerbschaft Bechtolsheim, Gauersheim und Teilen von Hochspeyer
samt Teilen von Frankenstein zum Kanton Oberrheinstrom des Ritterkreises Rhein
und zum Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken.
1705 erlangte der aus der rheinischen Ritterschaft stammende Johann Christoph
von W., markgräflich-badischer Geheimer Rat und Kammermeister, durch Heirat das
Rittergut Schwieberdingen. Danach gehörten die W. bis zum Verkauf des Gutes
(1771/1773) zum Kanton Neckar (Neckar-Schwarzwald-Ortenau) des Ritterkreises
Schwaben.
L.: Genealogischer Kalender 1753, 544; Roth von Schreckenstein 2, 592; Hölzle,
Beiwort 58; Hellstern 216; Kollmer 382; Winkelmann-Holzapfel 167.
Walldürn (Reichsritter). Seit 1172 nannten sich
Edelherren nach Dürn. Über eine Erbtochter der Grafen von Lauffen erlangten sie
deren Güter, verloren aber danach rasch an Bedeutung und erloschen 1324 im
Mannesstamm. Nur im Lehnsverhältnis zu ihnen standen die Ritter von
Dürn/Walldürn, die im frühen 16. Jahrhundert zum Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken zählten. S. a. Dürn, Dürn zu
Riedberg.
L.: Pfeiffer 210; Stetten 33; Riedenauer 128.
Wallenstein, Waldstein (Reichsritter). Im 16. und
17. Jahrhundert zählten die W. zeitweise zum Kanton Rhön-Werra des Ritterkreises Franken.
L.: Stieber; Seyler 394; Riedenauer 128.
Wallert, Wallhardt (Reichsritter). Im frühen 16.
Jahrhundert zählten die W. zum Kanton Odenwald des Ritterkreises
Franken. S. Wald?
L.: Pfeiffer 211; Stetten 33; Riedenauer 128; Neumaier 64, 79, 159.
Wambolt von Umstadt (Freiherren, Reichsritter),
Wambolt von und zu Umstadt. Vom frühen 16. Jahrhundert bis um 1800 zählten die
Freiherren W., die ursprünglich aus dem Niddagau stammten, mit der 1721
erworbenen Herrschaft Birkenau, Hasselhof (Hasselhöfe,) Kallstadt und Rohrbach
zum Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken.
Mit zwei Dritteln Partenheim und Weitersweiler waren sie auch Mitglied des
Kantons Oberrheinstrom des Ritterkreises Rhein. Birkenau und Kallstadt fielen
1808 an Hessen-Darmstadt und damit 1945 an Hessen.
L.: Stieber; Roth von Schreckenstein 2, 595; Hölzle, Beiwort 57; Zimmermann 80;
Winkelmann-Holzapfel 168; Stetten 33, 38, 187; Riedenauer 128; Neumaier 67, 70,
73, 132, 151.
Wampach, Wanbach, Wannbach (Reichsritter). Im
frühen 16. Jahrhundert zählten die W. zum Kanton Gebirg des Ritterkreises Franken. S. Wannbach.
L.: Pfeiffer 208; Riedenauer 128.
Wannbach (Reichsritter, Wampach, Wanbach). Im
frühen 16. Jahrhundert zählten die W. zum Kanton Gebirg des Ritterkreises Franken. S. Wampach.
L.: Pfeiffer 208; Riedenauer 128.
Warnsdorf (Reichsritter). Um 1790 zählten die W.
mit Buchenau, Bodes, Branders, Erdmannrode (Erdmannsrode), Fischbach,
Giesenhain, Schwarzenborn und Soislieden zum Kanton Rhön-Werra des Ritterkreises Franken.
L.: Winkelmann-Holzapfel 168.
Warrenbach (Reichsritter). Um 1550 zählten die W.
zum Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken.
S. Wehrenbach?, Fechenbach.
L.: Stetten 33.
Wasdorf (Reichsritter). Vielleicht zählten die
W. zum Kanton Gebirg des Ritterkreises Franken
und zur vogtländischen Ritterschaft (Vogtland).
L.: Riedenauer 128.
Wasen (Reichsritter). Im 16. und frühen 17.
Jahrhundert zählten die vom W. zum Kanton Odenwald des Ritterkreises
Franken.
L.: Pfeiffer 211; Stetten 33; Riedenauer 128; Neumaier 73.
Wechinger, Wechaimer, Wechanner (Reichsritter).
Bis zum frühen 17. Jahrhundert zählten die W. zum Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken. S. Wechmar?
L.: Riedenauer 128.
Wechmar (Freiherren, Reichsritter). Vom 16. bis
zum frühen 19. Jahrhundert zählten die Freiherren von W. mit der Hälfte von
Rossdorf zum Kanton Rhön-Werra des Ritterkreises
Franken. Früh waren sie auch im Kanton Odenwald (Wechinger?), im Kanton
Gebirg, im Kanton Baunach (?) und im 17. Jahrhundert im Kanton Steigerwald
immatrikuliert. Von 1799 bis 1805 waren sie Mitglied des Kantons Neckar bzw.
Neckar-Schwarzwald-Ortenau des Ritterkreises Schwaben.
L.: Genealogischer Kalender 1753, 538; Stieber; Seyler 394f.;
Winkelmann-Holzapfel 168; Pfeiffer 198; Hellstern 216; Bechtolsheim 14, 17;
Riedenauer 128; Stetten 33; Rahrbach 288.
Wehrenbach (Reichsritter, Wehrn). Im frühen 16.
Jahrhundert zählten die W. zum Kanton Odenwald des Ritterkreises
Franken. S. Fechenbach.
L.: Stetten 33; Riedenauer 128.
Wehrn (Reichsritter), Wehr. Die W. zählten im
16. Jahrhundert zu den Kantonen Rhön-Werra, Baunach und vielleicht Odenwald des
Ritterkreises Franken. S. Fechenbach,
Wehrenbach.
L.: Riedenauer 128.
Weibenum, Weiblinger? (Reichsritter). Im späten
17. Jahrhundert zählten die W. zum Kanton Rhön-Werra des Ritterkreises Franken.
L.: Stieber; Seyler 395; Riedenauer 128.
Weiden, Weidenberg? (Reichsritter). Im späten
17. Jahrhundert zählten die W. zum Kanton Steigerwald des Ritterkreises Franken.
L.: Bechtolsheim 15; Riedenauer 128.
Weier, Weyer, Weirich (Reichsritter). Im 16.
Jahrhundert zählten die W. zum Kanton Gebirg des Ritterkreises
Franken.
L.: Riedenauer 128.
Weiler (Reichsritter). Vom 16. bis zum frühen
19. Jahrhundert zählten die von und zu W. mit der Herrschaft Weiler, Eichelberg
mit Friedrichshof (Friedrichsdorf) und einem Drittel der Herrschaft Maienfels
zum Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken.
Von 1483 an hatten sie auch das Gut Lichtenberg (Lichtenburg), mit dem sie seit
1542 im Kanton Kocher des Ritterkreises Schwaben immatrikuliert waren. Um 1628
war Ludwig von W. (Weyler) zu Liechtenburg (Liechtenberg) Mitglied des Kantons
Neckar bzw. Neckar-Schwarzwald-Ortenau des Ritterkreises Schwaben. Ihre Güter
fielen 1808 an Württemberg und damit 1951/1952 an Baden-Württemberg.
L.: Genealogischer Kalender 1753, 537; Stieber; Roth von Schreckenstein 2, 592,
594; Hölzle, Beiwort 57; Riedenauer 128; Hellstern 217; Stetten 33, 38, 184f.;
Schulz 273; Neumaier 72, 149f., 151.
Weingarten (Reichsritter). Im 16. Jahrhundert
zählten die W. zum Kanton Rhön-Werra des Ritterkreises
Franken.
L.: Pfeiffer 211; Riedenauer 128.
Weißenbach (Reichsritter). Im frühen 18.
Jahrhundert zählten die W. zum Kanton Odenwald des Ritterkreises
Franken.
L.: Riedenauer 128.
Weitolshausen genannt Schrautenbach, Weitoltshausen
genannt Schrautenbach Weitelshausen (Reichsritter) s. Schrautenbach. Im 16. und
17. Jahrhundert zählten die W. bzw. Schrautenbach zum Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken.
L.: Stieber; Riedenauer 127; Stetten 33; Neumaier 79, 84, 89, 146, 167.
Wellwarth (Reichsritter). Im 16. Jahrhundert
zählten die W. zum Kanton Odenwald des Ritterkreises
Franken.
L.: Stetten 22.
Welser (Reichsritter). Im 18. Jahrhundert
zählten die W. zum Kanton Gebirg des Ritterkreises
Franken.
L.: Riedenauer 128.
Wemding, Wemdingen (Reichsritter). Im frühen 16.
Jahrhundert zählten die W. zum Kanton Altmühl des Ritterkreises
Franken.
L.: Riedenauer 128.
Wenk, Wenger (Reichsritter). Im 17.
Jahrhundert zählten die W. zum Kanton Odenwald des Ritterkreises
Franken.
L.: Riedenauer 128.
Wenkheim, Wenckheim (Reichsritter). Im 16.
Jahrhundert zählten die wohl 1217 erstmals erwähnten W. (aus Großwenkheim bei
Münnerstadt) zu den Kantonen Steigerwald und Rhön-Werra des Ritterkreises Franken.
L.: Stieber; Roth von Schreckenstein 2, 594; Pfeiffer 214; Bechtolsheim 2;
Rahrbach 290.
Wernau, Werdenau (Reichsritter). Von 1548 bis
1696 waren die W. (bei Erbach an der Donau) Mitglied des Kantons Neckar bzw.
Neckar-Schwarzwald-Ortenau des Ritterkreises Schwaben. Sie hatten seit 1400
etwa ein Drittel von Pfauhausen (bei Esslingen am Neckar) erworben. 1696 kam
bei ihrem Aussterben Pfauhausen an die Rotenhan in Neuhausen, 1769 durch
Verkauf an das Hochstift Speyer. Im Kanton Kocher war 1542 Wolf Heinrich von W.
zu Bodelshofen Mitglied, 1578 Veit von W. zu Unterboihingen. 1599 erbte die
Familie halb Donzdorf, 1639 erhielt sie das Würzburger Lehen Eislingen
(Großeislingen) und 1666 erwarb sie Steinbach. 1684 erlosch die im Kanton
Kocher immatrikulierte Linie. Im 17. Jahrhundert zählten die W. zum Kanton
Odenwald und vielleicht zum Kanton Rhön-Werra des Ritterkreises
Franken.
L.: Riedenauer 128; Hellstern 217; Schulz 273f; Reichardt, L., Ortsnamenbuch
des Alb-Donau-Kreises, 1986, 328
Wernheim (Reichsritter). Im frühen 16.
Jahrhundert zählten die W. zum Kanton Steigerwald des Ritterkreises
Franken.
L.: Pfeiffer 214; Riedenauer 128.
Westernach (Freiherren, Reichsritter). Im 16. und
frühen 17. Jahrhundert waren W. im Kanton Altmühl des Ritterkreises
Franken immatrikuliert. Im 18. Jahrhundert zählten die Freiherren von W.
zum (Kanton) Hegau (bzw. Hegau-Allgäu-Bodensee, Bezirk Allgäu-Bodensee) des Ritterkreises
Schwaben. Mit dem 1619 erworbenen Kronburg waren sie im Kanton Donau
immatrikuliert. Außerdem gehörten sie dem Kanton Neckar bzw.
Neckar-Schwarzwald-Ortenau und wegen Bächingen von 1560 bis 1576 auch dem
Kanton Kocher an.
L.: Roth von Schreckenstein 2, 592; Hölzle, Beiwort 59; Ruch Anhang 82;
Hellstern 217; Riedenauer 128; Schulz 274.
Weyhers (Gericht). 1368 verpfändete der Abt von
Fulda die Hälfte des fuldischen Gerichts W. an die Ebersberg, die sich auch
nach W. nannten und im 17./18. Jahrhundert zum Kanton Rhön-Werra des Ritterkreises Franken zählten. 1777 kam die an die
Ebersberg verpfändete Hälfte von W. durch Kauf an Fulda, mit diesem 1802/1803
an Hessen-Kassel, 1816 an Bayern und über Preußen (1866) 1945 an Hessen. S.
Ebersberg genannt von W.
L.: Wolff 239; Seyler 395; Riedenauer 128; Abel, A., Heimatbuch des Kreises
Gersfeld, 1924.
Wichsenstein (Reichsritter). Im 16. Jahrhundert
zählten die W. zum Kanton Odenwald, zum Kanton Gebirg und zum Kanton Altmühl
des Ritterkreises Franken.
L.: Stieber; Pfeiffer 210; Stetten 33; Riedenauer 128; Rahrbach 292; Neumaier
72, 141.
Widdern (Ganerbschaft). In W. bei Heilbronn
(Witterheim) hatte 774 Lorsch Güter. Im 13. Jahrhundert belehnten die Bischöfe
von Würzburg die Herren von Dürn (Walldürn?), die Grafen von Wertheim und 1307
die Grafen von Eberstein mit dem Ort. 1362 kamen Burg und Stadt je zur Hälfte
an das Hochstift Würzburg und Hohenlohe. Im 18. Jahrhundert waren Würzburg,
Württemberg, Gemmingen und Züllenhard Ganerben. 1805/1806 kam das zum Kanton
Odenwald des Ritterkreises Franken zählende W.
an Württemberg und Baden, 1846 durch Tausch an Württemberg und mit diesem
1951/1952 an Baden-Württemberg.
L.: Wolff 512; 1200 Jahre Widdern, Festbuch, 1977.
Wiener (Reichsritter). Im 16. Jahrhundert
zählten die W. zum Kanton Rhön-Werra des Ritterkreises
Franken.
L.: Pfeiffer 211; Riedenauer 128.
Wiesenthau (Reichsritter). Im 16. Jahrhundert
zählten die W. zu den Kantonen Gebirg (bis etwa 1806), Baunach und Steigerwald
des Ritterkreises Franken.
L.: Stieber; Roth von Schreckenstein 2, 594; Pfeiffer 208, 213, 214;
Bechtolsheim 2; Riedenauer 128; Rahrbach 294.
Wiesentheid (reichsunmittelbare Herrschaft). Das 892
erstmals erwähnte W. bei Kitzingen war Mittelpunkt einer Herrschaft. Sie
unterstand seit 1452 den Fuchs von Dornheim. Valentin Fuchs kaufte 1547 das
Schloss mit Zubehör von den Grafen von Castell als Erblehen. Durch Heirat der
Witwe des Georg Adolf Fuchs von Dornheim mit Johann Otto von Dernbach (1678)
kam die zum Kanton Steigerwald des Ritterkreises
Franken steuernde Herrschaft an die Herren von Dernbach. 1675 wurden die
Inhaber in den Reichsfreiherrenstand, 1678 in den Reichsgrafenstand erhoben.
1681 erlangte der Graf Sitz und Stimme beim fränkischen Reichskreis und beim
fränkischen Reichsgrafenkollegium. 1692 gab der Ritterkreis die Herrschaft
frei. 1701/1704 fiel sie durch Heirat an die Grafen von Schönborn (W.,
Atzhausen, Geesdorf [Goesdorf], Wald von Obersambach), während Järkendorf,
Abtswind, Schwarzenau und Kirchschönbach durch Abtretung an Würzburg und
Heimfall verlorengingen. Um 1800 umfasste die Herrschaft mit 9 Dörfern ein
Gebiet von einer Quadratmeile mit etwa 1300 Bauern. 1806 fiel sie zunächst an
Bayern, das sie 1810 an das Großherzogtum Würzburg abtrat und sie mit diesem 1814/1815
zurückerhielt.
L.: Wolff 126; Zeumer 554 II b 62, 10; Wallner 693 FränkRK 24; Domarus, M.,
Wiesentheid. Seine Bedeutung und seine Geschichte, 1953; Domarus, M.,
Territorium Wiesentheid, 1956.
Wildenfels (Reichsritter). Im frühen 16.
Jahrhundert zählten die W. zum Kanton Gebirg des Ritterkreises
Franken.
L.: Riedenauer 128.
Wildenstein (Reichsritter). Vom 16. bis zum 18.
Jahrhundert zählten die W. zum Kanton Gebirg des Ritterkreises
Franken. Im späten 17. Jahrhundert waren sie im Kanton Steigerwald, im
späten 18. Jahrhundert im Kanton Baunach immatrikuliert. Mit Birnbaum gehörten
sie von etwa 1560 bis etwa 1770 auch dem Kanton Altmühl an.
L.: Biedermann, Altmühl; Stieber; Roth von Schreckenstein 2, 594; Pfeiffer 209;
Riedenauer 128; Bechtolsheim 14, 18.
Wildungen (Reichsritter). Vom 16. bis zum frühen
19. Jahrhundert zählten die W. mit Vorderweimarschmieden und Teilen von
Willmars zum Kanton Rhön-Werra des Ritterkreises
Franken.
L.: Stieber; Seyler 395; Winkelmann-Holzapfel 168; Riedenauer 128.
Wilhermsdorf (Herrschaft). Die Herrschaft W. an der
Zenn zählte am Ende des 18. Jahrhunderts zum Kanton Altmühl des Ritterkreises Franken. S. Bayern.
L.: Wolff 513.
Wilhermsdorf, Wilhelmsdorf, Wilmersdorff
(Reichsritter). Im 16. Jahrhundert zählten die W. zum Kanton Altmühl des Ritterkreises Franken.
L.: Stieber; Pfeiffer 212; Riedenauer 128.
Winckler von Mohrenfels, Winkler (Reichsritter).
Von 1726 bis 1806 zählten die W. mit den Rittergütern Hemhofen, Zeckern und Buch
(Bach) zum Kanton Steigerwald des Ritterkreises Franken.
Vielleicht waren sie auch in den Kantonen Altmühl und Odenwald immatrikuliert.
L.: Biedermann, Altmühl; Stieber; Bechtolsheim 16, 22, 414; Riedenauer 128.
Windeln zu Lauterbach (Reichsritter), Windeln zu
Lautenbach. Im späteren 16. Jahrhundert zählten die W. zum Kanton Rhön-Werra
des Ritterkreises Franken.
L.: Riedenauer 128.
Windhausen (Reichsritter). Im frühen 16.
Jahrhundert zählten die W. zum Kanton Rhön-Werra des Ritterkreises
Franken.
L.: Riedenauer 128.
Windsheim(, Bad Windsheim) (Reichsstadt). W. bei
Uffenheim kam 791 (Kopie des 12. Jahrhunderts, Winedesheim) von König Karl dem
Großen an den Bischof von Würzburg. Die um 1200 planmäßig angelegte
Marktsiedlung fiel um 1235 (1235/1237) an das Reich zurück und wurde um 1280
Stadt. Trotz wiederholter Verpfändungen an Würzburg und an die Hohenzollern
erlangte W. 1295 die Befreiung von den benachbarten Landgerichten, 1433 die
Bestätigung der Gerichtshoheit, 1464 die Bestätigung des Blutbannes und 1496
die Anerkennung der vollen Gerichtsbarkeit des Rates innerhalb der Mauern.
Damit war sie vom 15. Jahrhundert bis 1802 Reichsstadt. Am Ende des 14.
Jahrhunderts hatte sie zwischen 2500 und 3000 Einwohner. Von 1521 bis 1555
wurde die Reformation in der Stadt eingeführt. Sie zählte zum fränkischen
Reichskreis und gehörte um 1800 den Kantonen Odenwald und Steigerwald des Ritterkreises Franken an. 1796 unterstellte sie sich
vorübergehend dem Schutz Preußens. Danach fiel sie mit 1 Quadratmeile Gebiet
und 4000 Einwohnern 1802 an Bayern, 1804 an Preußen, 1806 an das von Frankreich
besetzte Bayreuth und 1810 endgültig an Bayern. Seit 1961 trägt W. den Namen
Bad Windsheim.
L.: Wolff 129; Zeumer 555 III b 21; Wallner 693 FränkRK 26; Großer Historischer
Weltatlas II 66 (1378) F4, III 22 (1648) E4, III 38 (1789) D3; Riedenauer 129;
Schroeder 248ff.; Pastorius, M., Kurze Beschreibung der Reichsstadt Windsheim
1692, 1692, Neudruck 1980; Schultheiß, W., Die Entwicklung Windsheims vom Markt
des Hochstifts zur Reichsstadt im 13. Jahrhundert, Jb. d. hist. Ver. f.
Mittelfranken 73 (1953), 17; Hofmann, H., Neustadt-Windsheim, 1953, (in)
Historischer Atlas von Bayern, Teil Franken R I 2; Rößler, H., Die Reichsstadt
Windsheim von der Reformation bis zum Übergang an Bayern, Zs. f. bay. LG. 19
(1956); Schultheiß, W., Urkundenbuch der Reichsstadt Windsheim 741-1400, 1963;
Estermann, A., Bad Windsheim. Geschichte einer Stadt in Bildern, 1967;
Schnelbögl, F., Die fränkischen Reichsstädte, Zs. f. bay. LG. 31 (1968), 421;
Korndörfer, W., Studien zur Geschichte der Reichsstadt Windsheim vornehmlich im
17. Jahrhundert, Diss. phil. Erlangen-Nürnberg, 1971; Rabiger, S., Bad
Windsheim. Geschichte - Zeugnisse - Informationen, 1983; Reichsstädte in
Franken, hg. v. Müller, R., Bd. 1ff. 1987; Fahlbusch, F., Windsheim, LexMA 9
1998, 235.
Wirsberg (Reichsritter). Im 16. und 17.
Jahrhundert waren die W. im Kanton Gebirg und vielleicht im Kanton Steigerwald
des Ritterkreises Franken immatrikuliert.
L.: Stieber; Roth von Schreckenstein 2, 594; Pfeiffer 196, 198; Bechtolsheim
15, 20; Riedenauer 128; Rahrbach 296.
Wiselbeck, Wieselbeck (Reichsritter). Im 16.
Jahrhundert zählten die W. zum Kanton Gebirg des Ritterkreises
Franken.
L.: Pfeiffer 209; Riedenauer 128.
Wittstadt genannt Hagenbach Wittstatt genannt
Hagenbach (Reichsritter). Von 1563 bis 1584 waren die zu Helfenberg begüterten
W. im Kanton Kocher des Ritterkreises Schwaben immatrikuliert. Im frühen 16.
Jahrhundert gehörten sie den Kantonen Odenwald und Rhön-Werra des Ritterkreises Franken an.
L.: Stieber, Schulz 274; Riedenauer 124; Neumaier 141.
Witzleben (Reichsritter). Von 1592 bis 1597 zählte
Beppo von W. zu Freudental zum Kanton Neckar des Ritterkreises Schwaben. Von
1592 bis 1633 wurden die W. wegen drei Vierteln Freudental auch im Kanton
Kocher geführt. Außerdem waren die W. im 16. Jahrhundert im Kanton Gebirg des Ritterkreises Franken, im 17. Jahrhundert im Kanton
Baunach und im 18. Jahrhundert im Kanton Rhön-Werra immatrikuliert.
L.: Stieber; Hellstern 217; Schulz 274; Riedenauer 128.
Wolf von Wolfsthal (Reichsritter). Vom späten
16. bis zum frühen 18. Jahrhundert zählten die 1717 ausgestorbenen W. zu den
Kantonen Altmühl, Steigerwald und Baunach des Ritterkreises
Franken.
L.: Stieber; Pfeiffer 199; Bechtolsheim 13, 194; Riedenauer 128; Rahrbach 297.
Wolfskehl von Reichenberg (Reichsritter). Im 18.
Jahrhundert zählten die W. mit Allersheim, Burg Reichenberg mit Zent
Albertshausen, Fuchsstadt, Lindflur, Rottenbauer, Uengershausen (Ungershausen),
Uettingen (Üttingen) und Geroldshausen zum Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken. Im 17. und 18. Jahrhundert
waren sie außerdem im Kanton Rhön-Werra immatrikuliert. Ihre Güter fielen 1808
außer Allersheim an Würzburg. S. Bayern, Wolfskehl.
L.: Genealogischer Kalender 1753, 537; Stieber; Roth von Schreckenstein 2, 594;
Seyler 396; Hölzle, Beiwort 57; Winkelmann-Holzapfel 168; Pfeiffer 197, 210;
Riedenauer 128; Stetten 11, 33, Rahrbach 299; Neumaier 73, 149f.
Wolfstein zu Sulzbürg (Reichsritter). Im frühen
16. Jahrhundert zählten die W. zum Kanton Altmühl des Ritterkreises
Franken. S. Wolfstein.
L.: Riedenauer 128.
Wölkern (Reichsritter). Im späten 18.
Jahrhundert zählten die W. zum Kanton Steigerwald des Ritterkreises
Franken.
L.: Riedenauer 128.
Wollmershausen (Reichsritter), Wollmarshausen,
Wolmarshausen. Im 16. Jahrhundert zählten die W. zum Kanton Altmühl und zum
Kanton Odenwald (bis nach 1700) des Ritterkreises
Franken. Von 1682 bis 1708 waren die W. wegen Bartholomä im Kanton
Kocher des Ritterkreises Schwaben immatrikuliert.
L.: Stieber; Pfeiffer 211; Riedenauer 128; Stetten 33; Schulz 274; Rahrbach
302; Neumaier 72, 149f., 152, 156.
Wöllwarth, Woellwarth (Freiherren, Reichsritter).
Im 17. und 18. Jahrhundert zählten die Freiherren von W. mit Essingen, Fachsenfeld,
Laubach, Lauterburg und Lautern zum Kanton Kocher des Ritterkreises Schwaben
und mit Polsingen zum Kanton Altmühl des Ritterkreises
Franken sowie mit anderen Gütern zeitweise zum Kanton Baunach. 1805
gehörte Georg von W. dem Kanton Odenwald als Personalist an.
L.: Biedermann, Altmühl; Stieber; Roth von Schreckenstein 2, 592; Hölzle,
Beiwort 62; Kollmer 366, 372, 382; Stetten 39; Riedenauer 128; Schulz 274;
Neumaier 75; Archiv der Freiherren von Woellwarth. Urkundenregesten 1359-1840,
bearb. v. Hofmann, N, 1991.
Wolzogen (Freiherren, Reichsritter). Im 18.
Jahrhundert zählten die Freiherren von W. zum Kanton Rhön-Werra des Ritterkreises Franken.
L.: Stieber; Seyler 396; Riedenauer 128.
Worms (Hochstift, Residenz des Bischofs). Seit
346 (?), sicher bezeugt seit 614, ist die ursprünglich keltische, dann
germanische, dann römische Siedlung Borbetomagus/Vormatia Sitz eines Bischofs,
der im 8. Jahrhundert dem Erzbistum Mainz eingegliedert war. Seine Diözese zog
sich sichelförmig vom Saargebiet bzw. Kaiserslautern nach Guntersblum/Oppenheim
und dem unteren Neckar (Ladenburg, Wimpfen). Die Vogtei lag bis 1156 bei den
Grafen von Saarbrücken, danach bei den Pfalzgrafen bei Rhein. Dem Bischof
gelang trotz erheblicher Bedeutung in der Stauferzeit nur der Erwerb eines
kleinen Herrschaftsgebiets im Westen. Seit etwa 1330 stieg der Einfluss der
Pfalzgrafen auf das Hochstift. Residenz wurde bald Ladenburg. In der
Reformation ging mehr als die Hälfte der Pfarreien der Diözese verloren. Seit
1648 war das Bistum meist in Personalunion mit Mainz oder Trier verbunden. Um
1790 war der Bischof von W. wegen Neckarsteinach, Darsberg, Grein und Teilen
von Langenthal (Langental) Mitglied des Kantons Odenwald des Ritterkreises Franken. 1797/1801 fielen die
linksrheinischen Güter des zuletzt 8 Quadratmeilen mit 20000 Einwohnern und
85000 Gulden Einkünften umfassenden, zum oberrheinischen Reichskreis zählenden
Hochstifts an Frankreich, 1803 die rechtsrheinischen Teile an Baden und
Hessen-Darmstadt. 1805 wurde das Bistum aufgelöst und 1817/1821 sein Sprengel
auf Mainz, Speyer, Freiburg und Rottenburg aufgeteilt. 1814 kamen die
linksrheinischen Teile an Bayern und Hessen-Darmstadt.
L.: Wolff 232; Zeumer 552 II a 8; Wallner 696 OberrheinRK 14; Großer
Historischer Weltatlas II 34 (1138-1254) F4, III 22 (1648) D4, III 38 (1789)
C3; Winkelmann-Holzapfel 169; Schannat, J., Historia episcopatus Wormatiensis,
Bd. 1f. Frankfurt 1734; Wormatia Sacra, 1925; Seiler, A., Das Hochstift Worms
im Mittelalter, Diss. phil. Gießen 1936; Sofsky, G., Die verfassungsrechtliche
Lage des Hochstifts Worms, 1955; Schaab, M., Die Diözese Worms im Mittelalter,
Freiburger Diözesanarchiv 86 (1966); Friedmann, A., Die Beziehungen der
Bistümer Worms und Speyer zu den ottonischen und salischen Königen, 1994; Das
Bistum Worms, hg. v. Jürgensmeier, F., 1997; Bönnen, G., Worms, LexMA 9 1998,
330; Höfe und Residenzen im spätmittelalterlichen Reich, hg. v. Paravicini, W.,
2003, 1, 636, 1, 2, 645; Escher, M. u. a., Die urbanen Zentren, 2005, 1, 491.
Worms (Reichsstadt, freie Stadt). Im 2.
Jahrhundert n. Chr. erscheint der Name Borbetomagus für eine im alten
Siedlungsland errichtete keltische Siedlung, die im 1. Jahrhundert v. Chr. an
die germanischen Vangionen und 50 v. Chr. an die Römer gefallen war. Seit 346
(?), sicher bezeugt seit 614, ist dieser Ort Sitz eines Bischofs. 413 wurde er
Mittelpunkt des Reiches der 436 von den Hunnen besiegten und danach
umgesiedelten Burgunder, 436 alemannisch und 496 fränkisches Königsgut. Seit
dem 7. Jahrhundert erscheint der Name Warmatia. Dorthin verlegten die
fränkischen Könige ihre zunächst in Neuhausen errichtete, 790/803 (?)
abgebrannte Pfalz. 898/979 gingen königliche Rechte auf den Bischof über.
Bischof Burchard I. von Worms (1000-25) verdrängte den König aus der Stadt. Im Investiturstreit
standen die Bürger auf der Seite der Könige und erhielten dafür 1074
Zollfreiheit und andere eigenständige Rechte. Weitere Freiheitsbriefe gewährte
Kaiser Friedrich I. Barbarossa 1156 und 1184. 1273 wurde die Reichsfreiheit der
Stadt durch König Rudolf von Habsburg anerkannt, doch bestanden weiter
bischöfliche Rechte. 1498/1499 erneuerte die Stadt in weitgehender
Romanisierung ihr Recht in einer Reformation. Sehr früh ging sie zum Luthertum
über. 1659 lehnte W., das nur sein unmittelbares linksrheinisches Umland (ca.
2000 Hektar) unter seine Herrschaft bringen konnte, das Angebot des Kurfürsten
der Pfalz ab, Residenz zu werden. 1689 wurde die dem oberrheinischen
Reichskreis angehörige Stadt von Frankreich fast völlig zerstört. 1797/1801 fiel
sie als Landstadt von 6000 Einwohnern, die im Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken inkorporiert war, an Frankreich
(Ende der Reichsunmittelbarkeit), 1814/1816 unter die Verwaltung Bayerns und
Österreichs, 1816 an Hessen-Darmstadt und 1946 an Rheinland-Pfalz.
L.: Wolff 290; Zeumer 554 III a 4; Wallner 699 OberrheinRK 55; Großer
Historischer Weltatlas II 66 (1378) E4, III 38 (1789) C3; Riedenauer 129;
Quellen zur Geschichte der Stadt Worms, hg. v. Boos, H., Bd. 1ff. 1886ff.;
Boos, H., Geschichte der rheinischen Städtekultur mit besonderer
Berücksichtigung der Stadt Worms, Bd. 1ff. 2. A. 1897ff.; Illert, F. M.,
Alt-Worms, 1925; Müller, W., Die Verfassung der freien Reichsstadt Worms am
Ende des 18. Jahrhunderts, 1937; Illert, F. M., Die alte Stadt, 1953; Illert,
F., Worms im wechselnden Spiel der Jahrtausende, 1958; (Polenz, P. v.,
Landschafts- und Bezirksnamen, 1961, II, 61;) Hüttmann, H., Untersuchungen zur
Verfassungs-, Verwaltungs- und Sozialgeschichte der freien Reichsstadt Worms
1659-1789, 1970; Illert, G., Worms, so wie es war, 1976; Der Statt Wormbs
Reformation, hg. v. Köbler, G., 1985; Keilmann, B., Der Kampf um die
Stadtherrschaft in Worms während des 13. Jahrhunderts, 1985; Grünewald, M., Die
Römer in Worms, 1986; Friedmann, A., Die Beziehungen der Bistümer Worms und
Speyer zu den ottonischen und salischen Königen, 1994; Breuer, H., Die
politische Orientierung von Ministerialität und Niederadel im Wormser Raum,
1997; Bönnen, G., Worms, LexMA 9 1998, 330; Escher, M. u. a., Die urbanen
Zentren, 2005, 2, 688.
Woyda, Woyde (Reichsritter). Im 17./18.
Jahrhundert zählten die W. zum Kanton Rhön-Werra des Ritterkreises
Franken. S. Vogt?.
L.: Stieber; Seyler 397.
Wrede (Freiherren, Reichsritter). Um 1790
zählten die Freiherren von W. mit Mühlenbach, Arenberg und Immendorf zum Kanton
Mittelrheinstrom des Ritterkreises Rhein. Außerdem waren sie um 1750 im Kanton
Odenwald des Ritterkreises Franken
immatrikuliert.
L.: Stieber; Winkelmann-Holzapfel 169; Riedenauer 128.
Wunschel (Reichsritter). Um 1700 zählten die W.
zum Kanton Steigerwald des Ritterkreises Franken.
L.: Riedenauer 128.
Wurster von Kreuzberg, Creuzberg, Kreutzberg
(Reichsritter). Die W. waren Mitglied des Ritterkreises Schwaben. Außerdem
gehörten sie im 18. Jahrhundert dem Kanton Altmühl und dem Kanton Steigerwald
des Ritterkreises Franken an.
L.: Kollmer 312; Bechtolsheim 15, 21; Riedenauer 128.
Württemberg (Grafen, Herzogtum, Königreich, Land,
Landesteil). 1081/1083/1092 erscheint die neu errichtete Burg Wirtinisberc auf
dem Rotenberg zwischen Esslingen und Cannstatt im alten Stammesherzogtum
Schwaben. Nach ihr nannten sich (fränkische?, von dem salischen Herzog Konrad
von Kärnten abstammende?) Herren von W. (1081/1083 Konrad, 1089/1092 Conradus
de Wirtineberc), die seit 1135/1139 als Grafen (Grafschaft im Remstal)
auftraten, zunächst im mittleren Neckartal und Remstal begütert waren und -
vielleicht nach einer Unterbrechung um 1150 - zu Beginn des 13. Jahrhunderts
das ganze mittlere und untere Remstal mit Waiblingen und Schorndorf erlangt
hatten. Wichtigste Grundlagen der Herrschaftsbildung wurden Leibeigenschaft,
Mannsteuer, Ortsherrschaft und Steuer. Durch Heirat erwarben sie um 1245 von
den Markgrafen von Baden Stuttgart (stuot-gart), das im 14. Jahrhundert (1321)
Sitz des Hofes und Mittelpunkt der Grafschaft und ab 1482 offiziell Hauptstadt
und Residenzstadt wurde. Dazu kamen Zollrechte und Geleitsrechte an wichtigen
Straßen wie der Fernstraße von Speyer nach Ulm. Nach dem Untergang der Staufer
rissen sie Reichsgut im erheblichen Umfang an sich (Waiblingen). 1259 wurde
Graf Ulrich I. Marschall des Reiches über ganz Schwaben und kaufte die
Grafschaft Urach (Urach, Münsingen, Pfullingen, Nürtingen). Eberhard I. gewann
1298 die Landvogtei Schwaben und vergrößerte das Herrschaftsgebiet um fast die
Hälfte (Backnang, Calw [1308], Göppingen [1319], Hohenstaufen [1319],
Dornstetten [1320], Neuffen, Rosenfeld, Neuenbürg, Glemsgaugrafschaft mit
Hohenasperg). 1324/1325 kamen durch Kauf Reichenweier und Horburg im Elsass,
1330 Landvogtei Wimpfen, 1336 Markgröningen, 1339 Vaihingen, 1343 Tübingen mit
dem Reichsforst Schönbuch, die halbe Herrschaft Teck mit Kirchheim, Winnenden,
die Grafschaft Aichelberg, Grötzingen und 1381 von den Herzögen von Teck
(Verkauf der zweiten Hälfte) Kirchheim hinzu. Eberhard III. erhielt die
Herrschaft Schalksburg mit Balingen und Onstmettingen sowie dem Rest von
Bietigheim. Eberhard IV. erwarb durch Heirat 1397/1409 die Grafschaft
Mömpelgard (bis 1796/1802). 1420 umfasste W. als die größte Grafschaft des
Reiches nach einem Verzeichnis der württembergischen Lehen und Eigengüter als
Reichslehen die Grafschaft W. mit den Städten Stuttgart, Cannstatt (Canstatt,
Cannstadt), Leonberg, Waiblingen und Schorndorf, den Zoll zu Göppingen, die
Grafschaft Aichelberg mit der Stadt Weilheim und die Vogtei zu Jesingen, das
Herzogtum Teck mit den Städten und Schlössern Kirchheim, Gutenberg,
Wielandstein und Hahnenkamm, die Grafschaft Neuffen, die Grafschaft Urach mit
den Städten Urach, Wittlingen und Münsingen, die Pfalzgrafschaft Tübingen mit
den Städten Tübingen, Herrenberg, Böblingen, Sindelfingen und dem Forst
Schönbuch, die Grafschaft Calw mit Stadt Calw, Wildbad und Zavelstein, die
Grafschaft Vaihingen mit den Städten Vaihingen, Oberriexingen (Riexingen),
Horrheim und Hohenhaslach (Haslach), die Herrschaft Magenheim mit der Stadt
Brackenheim, die Stadt Markgröningen als ein Fahnlehen, die Grafschaft Asperg,
die Herrschaft Horburg und die Grafschaft Wickisau (Willisau) mit der Stadt
Reichenweier im Elsass, die auf der rechten Rheinseite oberhalb Breisach
gelegene Burgfeste Sponeck, die Herrschaft Waldhausen bei Welzheim, die
Herrschaft Nagold mit den Städten Nagold und Haiterbach (Haitersbach), die
Herrschaft Urslingen mit dem Städtchen Rosenfeld, zeitweise die Grafschaft
Sigmaringen mit der gleichnamigen Stadt und die Feste und die Hälfte von
Herrschaft und Stadt Hornberg. Eigengüter lagen zu Tuttlingen (Wittlingen),
Nürtingen, Grötzingen, Waldenbuch, Lichtenstein, Leofels, Schiltach, Dornhan,
Fautsberg (Vogtsberg), Großgartach und Kleingartach (Gartach), Güglingen,
Lauffen (Laufen), Backnang, Winnenden, Marbach, Göppingen, Schülzburg
(Schilzburg), Hundersingen, Sternenfels, Bilstein bei Reichenweier, Ramstein,
Ebersberg, Reichenberg, Waldenstein, Bittenfeld, Hoheneck, Schalksburg, Balingen,
Blankenhorn, Bietigheim, Blankenstein, halb Rechtenstein, Ingersheim, Ebingen,
Veringen, Achalm, Hohenstaufen, Lauterburg, Rosenstein, Gundelfingen, Oberndorf
und Wasseneck. Dazu kamen als Lehen von der Krone Böhmens: Burg und Stadt
Neuenbürg (Neuenburg), Burg und Stadt Beilstein, Lichtenberg und Großbottwar
(Bottwar) und als ein Lehen des Hochstifts Bamberg Dornstetten. 1441/1442 wurde
das damit bereits große, aber in sich noch recht uneinheitliche Land geteilt.
Ludwig I. begründete die Linie Urach, Ulrich V. die Linie Neuffen bzw.
Stuttgart (mit Nebenlinie Württemberg-Mömpelgard ab 1498, die 1593 die
Hauptlinie beerbte). 1471/1473 wurde der Erwerb der Grafschaft Sulz
abgeschlossen. 1482 stellte Eberhard V. im Bart von der Uracher Linie
(1450-1496), der Gründer der Universität Tübingen (1477), die Einheit des
Landes wieder her (Vertrag von Münsingen), erließ eine Landesordnung (1495) und
erreichte 1495 vom Kaiser für die größte Grafschaft des Reichs die Erhebung zum
Herzog und die Einordnung des Landes als Reichslehen, womit zugleich eine
Vereinheitlichung der unterschiedlichen Besitzrechte gegeben war. Nach seinem
Tode gewann zwar W. 1504 noch das Maulbronner Klostergut, die Reichsgrafschaft
Löwenstein und die Ämter Besigheim, Weinsberg, Neuenstadt, Möckmühl und
Heidenheim, doch erlangte der Landtag wachsenden Einfluss (1514), fiel W. wegen
der Annexion Reutlingens von 1520 bis 1534 überhaupt an das Reich (1520-1522)
bzw. Österreich und musste danach bis 1599 die Lehnshoheit Österreichs
(Reichsafterlehen) anerkennen. Um 1535 wurde die Reformation eingeführt, 1555
ein romanistisch geprägtes Landrecht erlassen. Im Dreißigjährigen Krieg wurde
das zum schwäbischen Reichskreis zählende Land zweimal besetzt, verlor
(zeitweilig ein Drittel seines Gebiets und) zwei Drittel seiner ursprünglichen
450000 Einwohner und geriet danach in einen allgemeinen Niedergang. 1617 wurde
in eine Hauptlinie und die Nebenlinien Württemberg-Mömpelgard (bis 1723) und
Württemberg-Weiltingen (bis 1705) geteilt. 1649 spaltete sich Württemberg-Neuenstadt,
1674 Württemberg-Winnental ab. Im 18. Jahrhundert gelang die weitgehende
Entmachtung des Landtags. 1733 übernahm die 1674 entstandene Nebenlinie
Württemberg-Winnental die Nachfolge der ausgestorbenen Hauptlinie. Territorial
kamen Justingen (1751), Bönnigheim und Sterneck, sowie die halbe
Reichsgrafschaft Limpurg (nach 1781) hinzu, so dass das Land nunmehr 9400
Quadratkilometer mit 620000 Einwohnern umfasste. Wegen Untereisesheim war der
Herzog Mitglied des Kantons Kraichgau des Ritterkreises Schwaben, wegen
weiterer Güter auch Mitglied des Kantons Odenwald des Ritterkreises
Franken. 1803 wurde der Herzog Kurfürst. Als Entschädigung für den
Verlust linksrheinischer Güter an Frankreich 1796/1801 (Mömpelgard, Gebiete im
Elsass [Horburg, Reichenweier], Freigrafschaft Burgund, 7 Quadratmeilen mit
14000 Einwohnern) bekam er 1803 durch § 6 des Reichsdeputationshauptschlusses
unter der Auflage verschiedener Renten die Propstei Ellwangen, die Abteien
Schöntal und Zwiefalten, fünf Klöster und Stifte (Comburg, Rottenmünster,
Heiligkreuztal, Oberstenfeld, Margarethausen) sowie die neun Reichsstädte
Reutlingen, Esslingen, Rottweil, Heilbronn, Giengen, Aalen, Weil der Stadt,
Schwäbisch Hall und Schwäbisch Gmünd nebst dem Dorf Dürrenmettstetten, insgesamt
29 Quadratmeilen mit 120000 Einwohnern). Außerdem erhielt W. an geistlichen
Gütern: Im Jahre 1803 vier Klöster in Schwäbisch Gmünd, Kloster Gotteszell, das
Karmeliterkloster in Heilbronn und das Benediktinerinnenkloster Mariaberg, drei
Klöster in Rottweil und das Augustinerkloster in Weil der Stadt. Im Jahre 1804
fielen das Kapuzinerkloster in Rottweil und 1805 die Johanniterkommenden
Affaltrach, Hemmendorf, Rottweil und Dätzingen und die Deutschordenskommende
Heilbronn an W. 1806 folgten die Deutschordenskommenden Altshausen und
Kapfenburg, das Kapuzinerkloster Bartenstein, das Bruderhaus in Bernstein, das
Dominikanerinnenkloster Binsdorf, das Chorherrenstift Ehingen-Rottenburg, das
Kollegiatstift und das Dominikanerinnenkloster in Horb, die Dominikanerinnenklöster
Kirchberg, Löwental (Löwenthal) bei Friedrichshafen und Oberndorf, das
Wilhemiten- bzw. Benediktinerkloster in Mengen, die Kapuzinerklöster
Michaelsberg (Michelsberg), Pfedelbach und Rottenburg, das Karmelitenkloster in
Rottenburg, die Franziskanerklöster Oeffingen und Waldsee, das
Benediktinerkloster Wiblingen und das Benediktinerinnenkloster Urspring. 1807
gelangte das Franziskanerinnenkloster Neuhausen, 1809 das gleiche Ordenskloster
in Schwäbisch Gmünd und Mergentheim, die Kapuzinerklöster in Mergentheim und
Wurmlingen an W. 1810 erhielt es die Kapuzinerklöster in Biberach, Schwäbisch
Gmünd und Weil der Stadt, das Klarissinnenkloster in Heilbronn und das
Franziskanerkloster Saulgau, 1811 die Kapuzinerklöster in Langenargen und
Neckarsulm und das Franziskanerinnenkloster in Wiesensteig und schließlich 1830
die Kapuzinerklöster in Ellwangen, Riedlingen und Wangen. Mit der Anlehnung an
Frankreich wurden 1805/1806 die Königswürde (30. 12. 1805), die
österreichischen Güter in Oberschwaben (Landvogtei mit Sitz in Altdorf) und
mehrere Grafschaften gewonnen. Der König trat dem Rheinbund bei und
verheiratete seine Tochter 1807 an Jerôme Bonaparte. 1809 erhielt er das
Deutschmeistergebiet von Mergentheim, 1810 Ulm und andere Reichsstädte, so dass
das Land nach verschiedenen Grenzausgleichsverträgen mit Baden, Bayern und
Hohenzollern-Hechingen (1806-1813) 19511 Quadratkilometer mit 1,1 Millionen
Einwohnern umfasste. Eine im März 1815 erlassene Verfassung scheiterte. 1816
trat der König dem Deutschen Bund bei. Sein Nachfolger gewährte am 25. 9. 1819
eine Verfassung. Durch Vereinbarung vom 25. 11. 1870 wurde der Beitritt zum
Deutschen Reich unter Wahrung von Sonderrechten für Post, Eisenbahn, Biersteuer
und Branntweinsteuer vorbereitet und bald vollzogen. Am 30. 11. 1918 legte der
König die Krone nieder (Erlöschen der Hauptlinie 1921). Am 26. 4./25. 9. 1919
trat eine neue Verfassung in Kraft. Im März 1933 übernahmen die
Nationalsozialisten die Regierung. Im September/Oktober 1945 wurde W. in die
Länder Württemberg-Hohenzollern (französische Besatzungszone) und
Württemberg-Baden (amerikanische Besatzungszone) aufgeteilt. Nach der
Volksabstimmung vom 9. 12. 1951 gingen beide Länder in Baden-Württemberg auf.
S. a. Neuwürttemberg.
L.: Wolff 159; Zeumer 553 II b 26; Wallner 684 SchwäbRK 1; Winkelmann-Holzapfel
169; Großer Historischer Weltatlas II 66 (1378) E4, II 78 (1450) F4, III 22
(1648) D4, III 38 (1789) C3; Riedenauer 129; Gönner, E./Zorn, W., Schwaben,
(in) Geschichte der deutschen Länder, Bd. 1; Die Territorien des Reichs 5, 168;
Sattler, C., Geschichte des Herzogtums Würtenberg unter der Regierung der
Graven und Herzöge, 1777; Stälin, C., Wirtembergische Geschichte, Bd. 1ff.
1841ff.; Die württembergischen Oberamtsbeschreibungen, 1844ff.;
Gaisberg-Schöckingen, F. v., Das Königshaus und der Adel von Württemberg, 1910;
Wirtembergisches Urkundenbuch, hg. v. königlichen Staatsarchiv in Stuttgart,
Bd. 1ff. 1849ff.; Stälin, P., Geschichte Wirtembergs, Bd. 1f. 1882ff.;
Württembergische Geschichtsquellen, hg. v. d. Komm. f. Landesgeschichte, Bd.
1ff. 1894ff.; Bibliographie der württembergischen Geschichte, hg. v. Heyd, W.,
Bd. 1ff. 1895ff.; Mock, A., Die Entstehung der Landeshoheit der Grafen von
Wirtemberg, 1927; Hertlein, F. u. a., Die Römer in Württemberg, Bd. 1ff. 1928ff.;
Veeck, W., Die Alamannen in Württemberg, 1931; Weller, K., Die Grafschaft
Württemberg und das Reich bis zum Ende des 14. Jahrhunderts, Württemberg.
Vierteljahreshefte für Landesgeschichte 38 (1932); Hölzle, E., Württemberg im
Zeitalter Napoleons, 1937; Hölzle, E., Der deutsche Südwesten am Ende des alten
Reichs, 1938; Bader, K., Der deutsche Südwesten, 2. unv. A. 1978; Dehlinger,
A., Württembergs Staatswesen in seiner geschichtlichen Entwicklung bis heute,
Bd. 1f. 1950ff.; Deutsches Städtebuch, hg. v. Keyser, E./Stoob, H., 1939-1974,
Bd. 4 Teilbd. 2; Müller, E., Kleine Geschichte Württembergs, 1963; Miller,
M./Sauer, P., Die württembergische Geschichte. Von der Reichsgründung bis
heute, 1971; Jänichen, H./Schröder, K., 150 Jahre amtliche Landesbeschreibung
in Baden-Württemberg, Zs. für württemberg. LG. 38 (1974); Weller, K./Weller,
A., Württembergische Geschichte im südwestdeutschen Raum, 10. A. 1989;
Philippe, R., Württemberg und der westfälische Friede, 1976; Kann, J., The
Making of a State: Württemberg 1593-1793, London 1984; Wicki, H., Das
Königreich Württemberg im ersten Weltkrieg, 1984; 900 Jahre Haus Württemberg,
hg. v. Uhland, R., 3. A. 1985; Vann, J., Die Entwicklung eines Staates,
Württemberg 1593-1793 (Aus d. Engl. übers. v. Nicolai, K./Nicolai, H.), 1986;
Barth, C., Geschichte von Württemberg, 1986; Haas, E., Württemberg, oh deine
Herren! Ein Streifzug durch die württembergische Geschichte, 1986; Buszello,
H., Der Oberrhein in Geschichte und Gegenwart, Von der Römerzeit bis zur
Gründung des Landes Baden-Württemberg, 1986; Beiträge zur Geschichte der
Landkreise in Baden und Württemberg, hg. v. Landkreis Baden-Württemberg, 1987;
Saurer, P., Napoleons Adler über Württemberg, Baden und Hohenzollern, 1987;
Gerner, J., Vorgeschichte und Entstehung der württembergischen Verfassung im
Spiegel der Quellen (1815-1819), 1989; Frey, S., Das württembergische
Hofgericht (1460-1618), 1989; Stievermann, D., Landesherrschaft und
Klosterwesen im spätmittelalterlichen Württemberg, 1989; Handbuch der
baden-württembergischen Geschichte, hg. v. d. Komm. f. geschichtliche
Landeskunde in Baden-Württemberg, Bd. 1ff. 1990ff.; Holzgerlingen, 1995;
Molitor, S., 1495: Württemberg wird Herzogtum, 1995; Eberl, I., Württemberg,
LexMA 9 1998, 375; Regesten zur Geschichte von Württemberg 1325-1392, 1998;
Repertorium der Policeyordnungen der frühen Neuzeit, hg. v. Härter,
K./Stolleis, M., Bd. 3 1999; Schlinker, S., Fürstenamt und Rezeption, 1999,
182; Keitel, C., Herrschaft über Land und Leute, 2000; Schnabel, T., Geschichte
von Baden und Württemberg 1900-1952, 2001; Biographisches Handbuch der
württembergischen Landtagsabgeordneten 1815-1933, bearb. v. Raberg, F., 2001;
Württembergisches Klosterbuch, hg. v. Zimmermann, W., 2003; Höfe und Residenzen
im spätmittelalterlichen Reich, hg. v. Paravicini, W. u. a., 2003, 1, 1, 225,
909 (Württemberg mit Mömpelgard); Württemberg 1797-1816/19, bearb. v. Paul, I.,
2004; Hesse, C., Amtsträger der Fürsten im spätmittelalterlichen Reich, 2005;
Mann, B., Kleine Geschichte des Königreichs Württemberg, 2006; Der
württembergische Hof im 15. Jahrhundert, hg. v. Rückert, P., 2006; Das
Herzogtum Württemberg zur Zeit des Dreißigjährigen Krieges im Spiegel von
Steuer- und Kriegsschadensberichten 1629-1655, hg. v. Hippel, W. v., 2007; 1806
– Souveränität für Baden und Württemberg. Beginn der Modernisierung?, hg. v.
Schindling, A. u. a., 2007; Weber, R., Kleine Geschichte der Länder Baden und
Württemberg 1918-1945, 2008.
Würtzburg, Würzburg (Freiherren, Reichsritter).
Vom 16. bis zum frühen 19. Jahrhundert zählten die Freiherren von W. mit Teilen
von Röttingen samt Teilen von Tauberrettersheim zum Kanton Gebirg sowie am Ende
des 18. Jahrhunderts zum Kanton Rhön-Werra des Ritterkreises
Franken.
L.: Stieber; Roth von Schreckenstein 2, 594; Seyler 397; Hölzle, Beiwort 55;
Winkelmann-Holzapfel 169; Riedenauer 128; Rahrbach 303.
Würzburg (Hochstift, Großherzogtum, Residenz des
Bischofs). 704 wird linksmainisch W. (Virteburh, um 700 Uburzis), dem bereits
in vorchristlicher Zeit bedeutende keltische Siedlungen vorangehen, als
Mittelpunkt eines fränkischen (thüringischen) Herzogtums bezeugt. 741/742
richtete Bonifatius einen in die rechtsmainische Talsiedlung gelegten
Bischofssitz (Bischof Burchard) für Ostfranken ein, der Mainz unterstellt
wurde. Die Diözese reichte vom Thüringer Wald (bzw. südlich von Hersfeld) bis
zur Hohenloher Ebene (bzw. südlich von Schwäbisch Hall) und von Böhmen bis an
Neckar und Spessart. Die Grundlage weltlicher Herrschaft bildeten reiche
Schenkungen Karlmanns und König Pippins (752/753 Immunität). Um 800 ist W. als
Königspfalz belegt. Vor allem von Kaiser Otto II. erhielt W. weitere Güter.
1007 wurde W. durch die Gründung des Bistums Bamberg beschnitten. 1030 war der
Bischof Stadtherr, gegen den sich Stadt (1069 urbani cives, 1147 Juden bezeugt)
und Zünfte von 1248 bis etwa 1400 vergeblich wendeten. 1168 bestätigte Kaiser
Friedrich I. Barbarossa den Bischöfen die herzogliche Gewalt in Franken, doch
kam das Herzogtum nicht zur tatsächlichen Entfaltung. Der Ausbau des zwischen
Eltmann und Gemünden beiderseits des Mains und bis Marktheidenfeld
linksmainisch sowie im Grabfeld, in der Rhön, im Bauland, in Markt Bibart und
(bis 1542) Meiningen begüterten Hochstifts (u. a. 1297 Kissingen) erfolgte in
heftigen Auseinandersetzungen mit den Grafen von Henneberg als
Hochstiftsvögten. 1400 wurden bürgerliche Befreiungsversuche endgültig
unterdrückt. Der Bischof hatte Sitz und Stimme im Reichsfürstenrat und beim
fränkischen Reichskreis. Durch die Reformation erlitt das Bistum bedeutende
Verluste, die Julius Echter von Mespelbrunn (1573-1617), der Erneuerer der 1410
erstmals gegründeten Universität (1582), wieder wettmachte. 1633 wurde W. mit
Bamberg als Herzogtum Franken an Herzog Bernhard von Weimar als Lehen Schwedens
gegeben, aber bereits 1634 wieder verselbständigt. Im späteren 17. Jahrhundert
zählte der Bischof zum Kanton Steigerwald des Ritterkreises
Franken. Um 1790 war der Bischof Mitglied des Ritterkreises
Franken und zwar außer in den Kantonen Steigerwald und Baunach im Kanton
Odenwald wegen Teilen von Gollachostheim, Haltenbergstetten, Eichhof,
Ermershausen, Eulenhof, Neubronn, Niederstetten, Oberndorf, Rinderfeld,
Streichental, Wermutshausen und Teilen von Pfahlenheim und im Kanton Rhön-Werra
wegen Teilen von Nordheim/Rhön, Büchold, Teilen von Elfershausen, Mittelsinn
mit Aura, Teilen von Obersinn, Teilen von jeweils Burglauer, Eichenhausen,
Leutershausen, Maßbach samt zwei Dritteln Weichtungen, Poppenlauer und
Unsleben. 1802/1803 fiel das 90 Quadratmeilen (mit 262000 Einwohnern und 3
Millionen Gulden Einkünften) umfassende Hochstift mit 54 Ämtern an Bayern (72
Quadratmeilen), Württemberg, Hessen-Darmstadt und Leiningen. 1805 kam es von
Bayern gegen Tirol, Brixen und Trient an den Habsburger Ferdinand von Toskana.
Unter ihm gehörte es vom 30. 9. 1806 bis 1814 als Großherzogtum W. zum
Rheinbund. Durch Grenzbereinigungsverträge mit den Nachbarländern wurde der
Umfang des Gebiets seit 1807 verändert. 1810 kam Schweinfurt hinzu. Am 3. 6.
1814 gelangte W. erneut an Bayern. Das Bistum W. wurde 1817 erneuert und dem
Erzbistum Bamberg unterstellt.
L.: Wolff 99; Zeumer 552 II a 7; Wallner 691 FränkRK 1; Großer Historischer
Weltatlas II 66 (1378) F4, II 22 (1648) E3, III 38 (1789) D4; Riedenauer 129;
Winkelmann-Holzapfel 169f.; Zimmermann, G., Franken, (in) Geschichte der
deutschen Länder, Bd. 1; Die Territorien des Reichs 4, 98; Neumaier 15, 19f.,
24, 52, 87, 132; Monumenta Boica, Bd. 37ff. 1864ff.; Chroust, A., Geschichte
des Großherzogtums Würzburg. Die äußere Politik des Großherzogtums Würzburg,
1932; Beck, M./Büttner, H., Die Bistümer Würzburg und Bamberg in ihrer
politischen und wirtschaftlichen Bedeutung für die Geschichte des deutschen
Ostens, 1937; Endrich, P./Dinklage, K., Vor- und Frühgeschichte der Stadt
Würzburg, 1951; Herbipolis iubilans, 1200 Jahre Bistum Würzburg, 1952; Bosl,
K., Würzburg als Reichsbistum, FS T. Mayer, 1954; Hofmann, H., Die Würzburger
Hochstiftskarte des Oberleutnants von Fackenhofen 1791, Mainfränk. Hefte 24
(1956); Scherzer, W., Georg Conrad Jung (1612-1691) und die Entwicklung der
Kartographie im Hochstift Würzburg, Ber. zur dt. Landeskunde 25 (1960);
Wendehorst, A., Das Bistum Würzburg, Bd. 1f. 1962ff.; Wendehorst, A., Das
Bistum Würzburg, Freiburger Diözesanarchiv 86 (1966); Schubert, E., Die
Landstände des Hochstifts Würzburg, 1967; Bilz, W., Die Großherzogtümer
Würzburg und Frankfurt, Diss. phil. Würzburg 1968; Bosl, K., Franken um 800, 2.
A. 1969; Lindner, K., Untersuchungen zur Frühgeschichte des Bistums Würzburg
und des Würzburger Raumes, 1972; Schich, W., Würzburg im Mittelalter, 1977;
Trüdinger, K., Stadt und Kirche im spätmittelalterlichen Würzburg, 1978;
Würzburg, hg. v. Wendehorst, A., 1981; Hoffmann, H., Das Lehenbuch des
Fürstbischofs Albrecht von Hohenlohe 1345-1372, 1982; Götz, H., Würzburg im 16.
Jahrhundert Bürgerliches Vermögen und städtische Führungsschichten zwischen
Bauernkrieg und fürstbischöflichem Absolutismus, 1986; Wendehorst, A., Das
Bistum Würzburg, 4 Das Stift Neumünster in Würzburg, 1989; Veith, P., Regesten
aus Würzburger Urkunden, 1990; Chronik der Bischöfe von Würzburg, Bd. 1ff., hg.
v. Wagner, U. u. a., 1992ff.; 1200 Jahre Bistum Würzburg, hg. v. Lenssen,
J./Wamser, L., 1992; Link, T., Die Reichspolitik des Hochstifts Würzburg, 1995;
Wendehorst, A., Würzburg, LexMA 9 1998, 377; Geschichte der Stadt Würzburg, hg.
v. Wagner, U., Bd. 1ff. 2001ff.; Schäfer, D., Geschichte Würzburgs, 2003; Höfe
und Residenzen im spätmittelalterlichen Reich, hg. v. Paravicini, W., 2003, 1,
638, 1, 2, 648; Süßmann, J., Vergemeinschaftung durch Bauen, 2007.
Würzburg, Domkapitel. Das Domkapitel zu W. zählte
zum Kanton Baunach und wegen Braunsbach zum Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken.
L.: Winkelmann-Holzapfel 170; Riedenauer 129.
Würzburg, Jesuiten-Administration. Um 1800 zählte
die Jesuiten-Administration W. zum Kanton Steigerwald des Ritterkreises Franken.
L.: Riedenauer 129.
Würzburg, Julius-Hospital, Juliusspital
Seit dem frühen 18. Jahrhundert zählte das Juliusspital (Julius-Hospital) W.
wegen Geroldshausen zum Kanton Odenwald des Ritterkreises
Franken. Im Kanton Rhön-Werra war es um 1790 wegen Platz, der Hälfte von
Gräfendorf, Morlesau, Teilen von Ochsenthal (Ochsental), einem Viertel von
Thüngen mit drei Vierteln Heßlar, der Hälfte von Völkersleier, einem Drittel
Windheim und Wolfsmünster mit Aschenroth immatrikuliert. Zeitweise gehörte es
auch dem Kanton Steigerwald an.
L.: Winkelmann-Holzapfel 170; Riedenauer 129.
Würzburg, Sankt Stephan (Kloster). Um 1790 war
das Kloster Sankt Stephan zu W. wegen Teilen von Burglauer und Teilen von
Poppenlauer Mitglied des Kantons Rhön-Werra des Ritterkreises
Franken.
L.: Winkelmann-Holzapfel 171; Riedenauer 129.
Würzburg, Stift Haug (Kloster). Um 1800 zählte
das Stift Haug in W. zum Kanton Steigerwald des Ritterkreises
Franken.
L.: Riedenauer 129.
Würzburg, Universität. Um 1780 gehörte die
(Julius-)Universität W. wegen Wüstensachsen und Teilen von Ochsenthal
(Ochsental) zum Kanton Rhön-Werra des Ritterkreises
Franken. Etwas später zählte sie zum Kanton Steigerwald.
L.: Winkelmann-Holzapfel 170f.; Riedenauer 129.
Zedtwitz, Zettwitz (Reichsritter). Vom 16. bis
zum 18. Jahrhundert gehörten die Z. zum Kanton Gebirg des Ritterkreises Franken, vom 16. bis zum 17. Jahrhundert
zum Kanton Altmühl und zur vogtländischen Ritterschaft (Vogtland).
L.: Stieber; Roth von Schreckenstein 2, 594; Pfeiffer 209; Riedenauer 128.
Zeitlofs (Amt). Das Amt Z. an der Sinn zählte mit
Rupboden (Ruckboden) zum Kanton Rhön-Werra des Ritterkreises
Franken.
L.: Wolff 515.
Zerer (Reichsritter). Im frühen 16.
Jahrhundert zählten die Z. zum Kanton Gebirg des Ritterkreises
Franken. S. Rorer?
L.: Riedenauer 128.
Zeyern (Reichsritter). Im 16. Jahrhundert
zählten die Z. zum Kanton Gebirg des Ritterkreises
Franken.
L.: Riedenauer 128.
Zink, Zinck, Zingel (Reichsritter). Um 1700
zählten die Z. zum Kanton Rhön-Werra des Ritterkreises
Franken.
L.: Seyler 397; Riedenauer 128.
Zobel von Giebelstadt, Zobel zu Giebelstadt,
Zobel (Reichsritter). Im 18. und zu Beginn des 19. Jahrhunderts zählten die Z.
mit Teilen von Baiertal (Baierthal) bei Tauberbischofsheim, Teilen von Balbach,
Darstadt, Teilen von Giebelstadt, der Hälfte von Goßmannsdorf, Schloss und Gut
Guttenberg, Herchsheim, Messelhausen, Osthausen und Teilen von Segnitz, Lipprichhausen
(Lipprichshausen) und Teilen von Rütschdorf zum Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken. Weiter waren sie anfangs in den
Kantonen Altmühl und Baunach sowie im frühen 18. Jahrhundert im Kanton
Rhön-Werra immatrikuliert. Von 1717 bis 1727 gehörten sie wegen von den Thüngen
ererbter Anteile an Freudental und von 1727 bis 1770 als Personalisten dem
Kanton Kocher des Ritterkreises Schwaben an. Messelhausen, Balbach und
Rütschdorf fielen 1808 an Baden, Giebelstadt an Würzburg und Lipprichshausen an
Bayern. S. Baden-Württemberg.
L.: Stieber; Seyler 397; Roth von Schreckenstein 2, 594; Hölzle, Beiwort 57;
Winkelmann-Holzapfel 171; Pfeiffer 210; Riedenauer 128; Stetten 33,38, 183,
186, 188; Schulz 274; Rahrbach 305; Neumaier 73, 149, 151f.
Zocha (Reichsritter). Die Z. zählten im 17.
und frühen 18. Jahrhundert wegen Wald und Laufenbürg (Lauffenburg) zum Kanton
Altmühl des Ritterkreises Franken.
L.: Biedermann, Altmühl; Stieber; Riedenauer 128.
Zollner von Brand, Zollner genannt Brandt,
Zollner von Brand von Kirchschletten (Reichsritter). Vom 16. bis zum frühen 19.
Jahrhundert zählten die Z. zum Kanton Gebirg des Ritterkreises
Franken. Zeitweise gehörten sie auch den Kantonen Baunach und
Steigerwald an.
L.: Stieber; Pfeiffer 214; Bechtolsheim 15, 20; Riedenauer 128.
Zollner von Hallburg, Zollner von der Hallburg
(Reichsritter). Vom 16. Jahrhundert bis zu ihrem Aussterben um 1640 zählten die
Z. mit Gaibach, Hallburg, Kleinlangheim, Krautheim mit Rimbach, Lülsfeld mit
Strehlhof und Zeilitzheim zum Kanton Steigerwald des Ritterkreises
Franken.
L.: Stieber; Bechtolsheim 2, 13, 19, 63; Riedenauer 128; Rahrbach 307; Ulrichs
209.
Zollner von Rottenstein, Zollner von Rothenstein,
Zollner von Birkenfeld von Rotenstein, (Reichsritter). Im frühen 16.
Jahrhundert zählten die Z. zum Kanton Baunach des Ritterkreises
Franken.
L.: Stieber; Riedenauer 128; Rahrbach 309.
Zorn (Reichsritter). Im 16. und 17.
Jahrhundert zählten die Z. zum Kanton Odenwald des Ritterkreises
Franken. S. Zorn von Bulach.
L.: Riedenauer 128; Stetten 33.
Zufraß (Reichsritter). Im frühen 16.
Jahrhundert zählten die Z. zum Kanton Rhön-Werra des Ritterkreises
Franken.
L.: Riedenauer 128.
Züllenhard, Züllnhorst, Zyllnhard, Zillert, Zilhart
(Reichsritter). Vom frühen 16. Jahrhundert bis etwa 1650 und von etwa 1750 bis
ins frühe 19. Jahrhundert waren die Z. (Zyllnhardt) mit Teilen von Widdern
Mitglied des Kantons Odenwald des Ritterkreises Franken.
Außerdem zählten sie zum Ritterkreis Rhein sowie wegen Gütern in Dürnau,
Gammelshausen und Geradstetten von 1542 bis 1687 zum Kanton Kocher des
Ritterkreises Schwabensowie von 1562 bis etwa 1623 (seit desm Anfang des 17.
Jahrhunderts wegen der graneckischen Güter) zum Kanton
Neckar-Schwarzwald-Ortenau.
L.: Genealogischer Kalender 1753, 537; Roth von Schreckenstein 2, 595; Hölzle,
Beiwort 57; Winkelmann-Holzapfel 171; Riedenauer 128; Stetten 33, 38; Schulz
274; Neumaier 151 (Züllenhard zu Widdern).
Zurhein, Zurheim (Reichsritter). Um 1800 zählten
die Z. zum Kanton Rhön-Werra des Ritterkreises Franken.
L.: Riedenauer 128.
Zweifel, Zweiffel (Reichsritter). Vom späteren
16. bis zum früheren 18. Jahrhundert zählten die Z. zum Kanton Rhön-Werra des Ritterkreises Franken. Von 1735 bis etwa 1747 waren
die vorher zum Kanton Oberrheinstrom des Ritterkreises Rhein gehörigen Z.
Mitglied des Kantons Neckar bzw. Neckar-Schwarzwald-Ortenau des Ritterkreises
Schwaben.
L.: Stieber; Hellstern 218; Seyler 397; Riedenauer 128.
Zwingenberg (am Neckar) (Herrschaft). Die Herrschaft
Z. am Neckar mit zehn Dörfern und einigen Weilern zählte zum Kanton Odenwald
des Ritterkreises Franken. 1746 kaufte sie der
Kurfüst von der Pfalz. 1779 gab er sie seinem natürlichen Sohn als Fürsten von
Bretzenheim. Später kam sie an Baden und damit Z. 1951/1952 an
Baden-Württemberg.
L.: Wolff 512.