Der Kanton in der deutschen Landesgeschichte (1669)
Aargau (Gau, Landschaft, Grafschaft, Kanton). Das schon vorgeschichtlich besiedelte, dann
von den Römern beherrschte, seit dem 5. Jahrhundert von den Alemannen eroberte und
im 6. Jahrhundert dem fränkischen Reich eingegliederte Gebiet um die Aare wird
763 erstmals als A. bezeichnet. Um 861 wurde zwischen Oberaargau und
Unteraargau geschieden. Der Oberaargau stand zu Anfang des 15. Jahrhunderts
unter der Herrschaft Berns, der Unteraargau unter der Herrschaft der Grafen von
Habsburg, die ihn 1264/1400 von den Grafen von Lenzburg bzw. den diesen
1173/1174 folgenden Grafen von Kiburg (Kyburg) ererbt hatten. 1415 eroberte die
schweizerische Eidgenossenschaft den Unteraargau. Danach unterstand der
westliche Teil mit Lenzburg, Zofingen, Aarau und Aarburg Bern, kleinere Teile
Luzern und Zürich, die Grafschaft Baden, die Städte Mellingen und Bremgarten
sowie das Freiamt im Osten seit 1443 als gemeine Herrschaft den acht eidgenössischen
Orten. 1528 wurde im Berner Gebiet die Reformation eingeführt. 1798 entstanden
die beiden Kantone A. und Baden der Helvetischen
Republik, die 1803 unter Einbeziehung des österreichischen Fricktals vereinigt
wurden. 1805 wurde der A. souveräner Kanton der
Schweiz. 1831 erhielt er eine liberale Verfassung. 1841 wurden im aargauischen
Klosterstreit die Klöster aufgehoben.
L.: Großer Historischer Weltatlas II 72 (bis 1797) E2; Curs, O., Deutschlands
Gaue im zehnten Jahrhundert, 1908, 1 (zwischen Aare und Reuß, Kirchberg);
Aargauer Urkunden, Bd. 1ff. 1930ff.; Aargauische Heimatgeschichte, hg. v.
Ammann, H., Bd. 1ff. Aarau 1930ff.; Halder, A., Geschichte des Kantons Aargau, Bd. 1 (1803-1830) 1953; Tschopp, C.,
Der Aargau. Eine Landeskunde, 2. A. Aarau 1962; Polenz, P. v., Landschafts- und
Bezirksnamen, 1961, II, 9, 22, 23, 24, 27, S. 266, Aragouwe, Argowe, Argue,
Argoia, Oberargeuue, Araris pagus; Polenz, P. v., Germanisch-deutsche
Landschafts- und Bezirksnamen vom 7. bis 11. Jahrhundert, Teil I B. Alphabetisches
Namenbuch, 1. Lieferung Achilgouwe-Borhtergo, 21 Aragouwe I (zwischen dem
Unterlauf der Aare und der Reuß; Stettler, B., Studien zur Geschichte des
oberen Aareraumes im Früh- und Hochmittelalter, 1964; Moreau, J., Dictionairre
de géographie historique, 1972, 32 Argovie; Borgolte, M., Geschichte der
Grafschaften Alemanniens in fränkischer Zeit, 1984, 55; Hartmann, M., Die Römer
im Aargau, 1985; Eichenberger, K., Verfassung des Kantons
Aargau, 1986; Geissmann, H., Das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch für den Kanton Aargau (1847-1855), 1991.
Abenberg (Reichsritter). Die A. zählten zu Beginn
des 16. Jahrhunderts zu den Kantonen Altmühl und
Steigerwald des Ritterkreises Franken.
L.: Stieber; Riedenauer 122.
Abersfeld (Reichsritter). Die A. zählten zu Beginn
des 16. Jahrhunderts zum Kanton Rhön-Werra des
Ritterkreises Franken.
L.: Riedenauer 122.
Absberg (Reichsritter). Die Rodungsherrschaft
der edelfreien Herren von A. bei Gunzenhausen erhielt früh die
Blutgerichtsbarkeit. Karl IV. gewährte den Herren das Befestigungsrecht für den
Hauptort, die Markgrafen von Brandenburg 1469 das Vizeerbkämmereramt des
Reiches. Vom 15. bis zur Mitte des 17. Jahrhunderts zählten die A. zum Kanton Altmühl des Ritterkreises Franken. Bis etwa
1680 waren sie auch im Kanton Odenwald
immatrikuliert. 1647 kam A. an den Deutschen Orden, der nach langwierigem
Rechtsstreit die Erben abfand. 1796 wurde die Ordensherrschaft von Preußen
mediatisiert und fiel 1806 an Bayern.
L.: Biedermann, Altmühl; Stieber; Wolff 113; Roth von Schreckenstein 2, 593;
Pfeiffer 197, 212; Riedenauer 122; Stetten 32; Rahrbach 1.
Abtsgmünd (reichsritterschaftliche Herrschaft). A.
mit Wöllstein zählte zum Kanton Kocher des
Ritterkreises Schwaben und kam an Ellwangen, über das es 1802/1803 an
Württemberg und 1951/1952 zu Baden-Württemberg gelangte.
L.: Wolff 157.
Achberg (Herrschaft, reichsritterschaftliche
Herrschaft). Burg und Herrschaft A. südlich von Wangen werden erstmals 1194
genannt. Sie gelangten von den Herren von A. im 14. Jahrhundert an die Truchsessen
von Waldburg, 1335 an die Herren von Molpertshaus, die A. 1352 Habsburg zu
Lehen auftrugen, 1412 an die Herren von Königsegg, 1530 erbweise an die Herren
von Sürgenstein (Syrg von Syrgenstein), 1691 als zum Kanton
Hegau des Ritterkreises Schwaben steuernd durch Verkauf von den Herren von
Sürgenstein (Syrg von Syrgenstein) an den Deutschen Orden (Landkomtur zu
Altshausen), 1805/1806 an Bayern, dann durch die Rheinbundakte von 1806 an
Hohenzollern-Sigmaringen und mit diesem 1850 an Preußen. Bis 1854 war A. Sitz
eine Oberamtes. 1947 kam es zu Württemberg-Hohenzollern, 1951/1952 zu
Baden-Württemberg.
L.: Wolff 195; Eisele, F., Die ehemalige Herrschaft und jetzige Exklave
Achberg, 1922.
Adelmann von Adelmannsfelden (Reichsritter,
Reichsfreiherren, Reichsgrafen). Adelmannsfelden westlich von Ellwangen wird
erstmals 1113 genannt. Seit dem zweiten Jahrzehnt des 12. Jahrhunderts sind
Herren (später Reichsministeriale) von Adelmannsfelden nachgewiesen. Um die
Mitte des 14. Jahrhunderts gaben sie die namengebende Burg auf und ließen sich
seit 1385/1407 in Neubronn nieder. Später wurden sie mit dem 1530 erworbenen
Hohenstadt, dem im 15. Jahrhundert erlangten Schechingen und den 1657 an die
Lang verkauften Gütern Dewangen, Reichenbach, Faulherrnhof und Rodamsdörfle
Mitglied im Kanton Kocher der schwäbischen
Reichsritterschaft. 1680 wurden sie in den Reichsfreiherrenstand, 1790 in den
Reichsgrafenstand erhoben.
L.: Roth von Schreckenstein 2, 592; Hölzle, Beiwort 61; Kollmer 375; Schulz
257.
Adelmannsfelden (Herrschaft). A. westlich von Ellwangen
wird erstmals 1113 erwähnt. Nach ihm nannten sich Herren Adelmann von
Adelmannsfelden, die um die Mitte des 14. Jahrhundert die namengebende Burg
aufgaben. A. selbst fiel nach dem Interregnum an die Grafen von Oettingen und
von dort durch Verkauf 1361 an das Kloster Ellwangen, 1380 an die Schenken von
Limpurg und 1493 an Georg von Vohenstein. 1806 kam die zuletzt 46 Dörfer
umfassende, zum Kanton Kocher des Ritterkreises
Schwaben zählende Herrschaft an Württemberg und damit A. 1951/1952 zu
Baden-Württemberg.
L.: Wolff 510; Adelmannsfelden, F. G. Frhr. v., Zur Geschichte von
Adelmannsfelden, 1948; Der Ostalbkreis, 1978; Franz, G. Frhr. v., Zur
Geschichte von Adelmannsfelden, 1984.
Adelsheim (Freiherren, Reichsritter, Herrschaft).
A. bei Buchen westlich von Mergentheim war schon in fränkischer Zeit besiedelt
(799 genannt). Ortsherren waren seit Beginn des 14. Jahrhunderts die Herren von
A., denen auch Sennfeld bei Buchen zur Hälfte gehörte. 1347 wurde der Ort Stadt
genannt und war Lehen Würzburgs. Stadtrechte wurden 1347 durch König Karl IV.
verliehen. Von etwa 1550 bis um 1800 zählten die ursprünglich wohl
reichsministerialischen Freiherren von A. (mit der vor 1439 erworbenen
Herrschaft A., einem Achtel Edelfingen, Binau am Neckar, Laudenberg, Sennfeld,
Volkshausen, drei Fünfteln Wachbach, Nassau bei Weikersheim, mit einem Drittel
Hachtel und zwei Dritteln Dörtel) zum Kanton
Odenwald des Ritterkreises Franken. In der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts
waren sie auch im Kanton Rhön-Werra
immatrikuliert. 1806 gelangte A. an Baden. Wachbach mit Hachtel und Dörtel
fielen 1808 an Württemberg, Laudenberg, Volkshausen und Sennfeld an Baden. S.
Baden-Württemberg.
L.: Wolff 511; Hölzle, Beiwort 55; Roth von Schreckenstein 2, 593; Winkelmann-Holzapfel
141; Pfeiffer 197; Riedenauer 122; Stetten 32, 35, 184, 186; Rahrbach 3;
Neumaier; Weiss, J., Regesten der Freiherrn von Adelsheim und der Stadt
Adelsheim, 1885;.Graef, G., Heimatbilder aus der Geschichte der Stadt Adelsheim
im badischen Frankenland, 1939; Ulrichs, C., Vom Lehnhof zur
Reichsritterschaft, 1997, 209.
Adelshofen (Reichsritter). Im 16./17. Jahrhundert
zählten die A. zum Kanton Steigerwald des
Ritterkreises Franken.
L.: Riedenauer 122; Bechtolsheim 14.
Adelstetten (reichsritterschaftliche Herrschaft). A. zählte zum Kanton Kocher und kam bei der Mediatisierung an Württemberg. S. Baden-Württemberg.
Adendorf (reichsritterschaftliche Herrschaft).
Das vermutlich aus Reichsgut stammende A. südlich von Bonn wird erstmals 893
unter den Gütern des Klosters Prüm erwähnt. Dessen Rechte nahmen später vor
allem die Grafen von Hochstaden war. Im 12. Jahrhundert hatte das Domkapitel zu
Trier den Hof Cumbe in A. inne. Lehnsträger waren zunächst die von A., 1215 die
von Tomburg. 1246 übertrug der letzte Graf von Hochstaden seine Rechte an das
Erzstift Köln. 1336 trugen die von Hüchelhoven den Hof Cumbe von Trier zu
Lehen. 1413 belehnte Trier Johann von Kempenich als Nachfolger der Hüchelhoven,
1420 die Birgel (Bürgel), 1453 die Schöneck, danach die Orsbeck. Bald nach 1453
ging das Lehnsrecht des Hofes Cumbe an die Abtei Siegburg über. Im 16.
Jahrhundert saßen die Freiherren von der Leyen in A. Nach dem Anfall der
Grafschaft Neuenahr an Jülich 1546 wurde A. Gericht innerhalb Jülichs, doch
tauschte der Kurfürst von der Pfalz als Herzog von Jülich 1659 das Gericht A.
gegen den Anteil der von der Leyen an Landskron (Landskrone) ein. Kaiser
Leopold I. erhob A., das zum Kanton
Niederrheinstrom des Ritterkreises Rhein steuerte, zur reichsunmittelbaren
Herrschaft. 1815 kam A. zu Preußen, 1946 zu Nordrhein-Westfalen.
L.: Wolff 515.
Adler (Reichsritter). Im 18. Jahrhundert
zählten die A. mit Teilen von Sachsenflur zum Kanton
Odenwald des Ritterkreises Franken.
L.: Winkelmann-Holzapfel 141; Stetten 35; Riedenauer 122.
Ahrental (reichsritterschaftliche Herrschaft),
Ahrenthal. Zu Beginn des 13. Jahrhunderts errichteten die Herren von Sinzig auf
Reichsgut die Burg A. südwestlich von Sinzig, nach der sie sich benannten. Im
16. Jahrhundert gingen die Reichslehnrechte verloren. Die Herrschaft kam im
Erbgang an die Herren Wildberg (Wiltberg), an die Effern, an die Freiherren von
Meerscheid genannt Hillesheim und schließlich an die Grafen von Spee (Spe).
1702 wurde die Herrschaft reichsritterschaftlich (Kanton
Niederrheinstrom des Ritterkreises Rhein). S. Rheinland-Pfalz.
L.: Bruchhäuser, K., Heimatbuch der Stadt Sinzig, 1953.
Ahrn?, Aren?, Arnim?, Arnsberg?
(Reichsritter). Im 16. Jahrhundert zählten die A. zum Kanton
Gebirg des Ritterkreises Franken. S. Arnim
L.: Riedenauer 122; Ulrichs, C., Vom Lehnhof zur Reichsritterschaft, 1997.
Aichinger (Reichsritter). In der zweiten Hälfte
des 18. Jahrhunderts zählten die A. zum Kanton
Gebirg des Ritterkreises Franken. S. Eichinger von Eichstamm
L.: Riedenauer 122.
Aicholzheim, Aichholzheim, Eicholzheim
(Reichsritter). Um 1550 zählten die A. zum Kanton
Odenwald des Ritterkreises Franken.
L.: Stetten 32; Riedenauer 122; Neumaier.
Aisch (Reichsritter). Zu Beginn des 16. Jahrhunderts
zählten die A. zum Kanton Steigerwald des
Ritterkreises Franken.
L.: Stieber; Riedenauer 122.
Albersfeld? (Reichsritter). Kanton
Rhön-Werra, Ritterkreis Franken.
L.: Stieber.
Albertini (Reichsritter), Albertini von
Ichtratzheim. 1773 gehörten die bereits im Stichjahr 1680 angesessenen und mit
ihren Gütern bei der Ritterschaft immatrikulierten A. (A. von Ichtratzheim) zum
Ritterkreis Unterelsass. 1802 zählte Franz Reinhard Hannibal A. Freiherr und
Pannerherr von Ichtratzheim zum Ort Ortenau des Kantons
Neckar (Neckar-Schwarzwald-Ortenau) des Ritterkreises Schwaben. 1808 erloschen
die A. von Ichtratzheim männlicherseits.
L.: Hölzle, Beiwort 66.
Albini (Reichsritter). Im ausgehenden 18.
Jahrhundert zählten die A. mit dem 1799 von Groschlag von Dieburg erworbenen
Messel zum Kanton Odenwald des Ritterkreises
Franken. Messel fiel 1808 an Hessen-Darmstadt und damit 1945 an Hessen.
L.: Stetten 35, 187; Riedenauer 122.
Albrecht (Reichsritter). Möglicherweise gehörten
die A. im 17. und 18. Jahrhundert dem Kanton
Steigerwald des Ritterkreises Franken an.
L.: Riedenauer 122.
Aldingen (reichsritterschaftliche Herrschaft). A.
zählte zum Kanton Kocher des Ritterkreises
Schwaben und kam an Württemberg. S. Baden-Württemberg.
L.: Stein, N./Theiner, E./Pfitzenmayer, H., Die Herren von Kaltental und die
reichsfreien Nothaft von Hohenberg, 1989.
Aletzheim (Reichsritter). (Um 1550 zählten die A.
zum Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken.)
S. Adelsheim
L.: Stetten 32; Riedenauer 122.
Allendorf (Ganerben, Reichsritter). Mit Conrad von
Allendorf erscheint 1174 ein im 13. und 14. Jahrhundert den Grafen von
Katzenelnbogen und im 13. Jahrhundert dem Erzstift Mainz verbundenes
Adelsgeschlecht, das von 1499 bis 1533 an der Ganerbschaft Mommenheim beteiligt
war, dann aber ausstarb. Im frühen 16. Jahrhundert zählten die A. zum Kanton Rhön-Werra des Ritterkreises Franken.
L.: Stieber; Zimmermann 62; Riedenauer 122.
Allgäu-Bodensee (Quartier). Das Quartier A. ist ein Teil des Kantons Hegau-Allgäu-Bodensee des Ritterkreises Schwaben. Sitz ist Wangen. S. Hegau bzw. Hegau-Allgäu-Bodensee.
Altburg (reichsritterschaftliche Herrschaft). A. mit Weltenschwann bzw. Weltenschwan zählte zum Kanton Kocher des Ritterkreises Schwaben und kam an Württemberg und damit 1951/1952 zu Baden-Württemberg.
Altenheim (Reichsritter). Im 16. Jahrhundert
zählten die A. zum Kanton Odenwald des
Ritterkreises Franken.
L.: Pfeiffer 210.
Altmühl (Kanton
bzw. Ritterkanton). A. ist ein Kanton des Ritterkreises
Franken der Reichsritterschaft, der seinen Sitz in Wilhermsdorf hatte. Die Kantonskorporation war 1806 ebenfalls Mitglied des Kantons.
L.: Moser, Vermischte Nachrichten 194ff.; Mader 7, 645ff.; Wolff 513;
Riedenauer 116, 122ff.; Biedermann, J., Geschlechtsregister der
reichsfrey-unmittelbaren Ritterschaft Landes zu Franken loeblichen Orts an der
Altmühl ., Neudruck 1987; Riedenauer, E., Die Dissidien des Ritterkantons
Altmühl 1758-1761. Eine Fallstudie zu Führungsstil und Verwaltung einer adeligen
Genossenschaft des alten Reichs, Jb. für fränkische Landesforschung 49 (1989).
Altschell (Reichsritter) Um 1800 zählten die A.
zum Kanton Altmühl des Ritterkreises Franken.
L.: Riedenauer 122.
Altstätten (Reichsstadt). A. südlich des Bodensees wurde bereits 1298 von König Adolf von Nassau an die Abtei Sankt Gallen, 1347 von Kaiser Ludwig dem Bayern an die Grafen von Werdenberg, 1415 von Kaiser Sigmund an die Grafen von Nellenburg und 1417 an Lienhard von Jungingen und Frischhans von Bodman, 1424 an den Grafen von Toggenburg und 1430 an Ulrich und Konrad Paier (Peyerer) verpfändet. Später fiel es an den Kanton Sankt Gallen.
Amerdingen, Ammerdingen (reichsritterschaftlicher
Ort). A. südlich von Nördlingen zählte zum Kanton
Kocher des Ritterkreises Schwaben. S. Bayern.
L.: Wolff 510.
Ammann von der Laufenbürg (Reichsritter),
Ammann von der Laufenburg, Amann von der Laufenbürg. Im frühen 16. Jahrhundert
zählten die A. zum Kanton Altmühl des
Ritterkreises Franken.
L.: Stieber; Riedenauer 122.
Amorbach (Abtei) Vermutlich stiftete eine
fränkische Adelsfamilie aus dem Gebiet um Worms und Speyer im 8. Jahrhundert
(734?) das Kloster A. im Odenwald. 849 vermehrte Kaiser Ludwig der Deutsche die
vor allem im südlichen Odenwald gelegenen Güter um Rechte am Bach Mud und am
Wald Wolkmann. Die bis zum 10. Jahrhundert an den König gelangten Rechte über
die Abtei wurden 993 durch Urkundenfälschungen an das Hochstift Würzburg
gezogen. Im 12. Jahrhundert belehnte der König die Herren von Dürn (Durna) mit
der Vogtei. 1272 wurde Ulrich von Dürn gezwungen, die Stadt A. an das Erzstift
Mainz abzugeben. 1803 wurde die seit 1742 neu gebaute Abtei, die im späten 16.
Jahrhundert auch Mitglied im Kanton Odenwald des
Ritterkreises Franken war und um das Jahr 1800 Güter in 100 Orten hatte,
säkularisiert und als Entschädigung an die Fürsten von Leiningen übertragen.
1806 wurde das neue Fürstentum mediatisiert. A. kam an Baden, Hessen und 1816
an Bayern.
L.: Wolff 80; Riedenauer 128; Amorbach, Beiträge zu Kultur und Geschichte von
Abtei, Stadt und Herrschaft, (in) Neujahrsbll. hg. v. d. Ges.f. fränk. Gesch.
25 (1953); Krebs, R., Amorbach im Odenwald, 1923; Schäfer, A., Untersuchung zur
Rechts- und Wirtschaftsgeschichte der Benediktinerabtei Amorbach bis in die
Zeit nach dem 30jährigen Kriege, Diss. Freiburg 1955 masch.schr.; Die Abtei
Amorbach im Odenwald, hg. v. Oswald, F./Störmer, W., 1984; Andermann, K.,
Klösterliche Grundherrschaft und niederadelige Herrschaftsbildung - das
Beispiel Amorbach, (in) Siedlungsentwicklung und Herrschaftsbildung im Hinteren
Odenwald, 1988.
Angeloch, Angelloch, Angelach (Reichsritter).
Caspar von A. zu Malmßen (Malmsheim) war 1581 Mitglied des schwäbischen
Ritterkreises im Kanton Neckar. Im 18.
Jahrhundert zählten die A. zum Ritterkreis Rhein. Weiter war Dietrich von A.
1564-1567 Inhaber von Utzmemmingen im Kanton
Kocher des Ritterkreises Schwaben.
L.: Roth von Schreckenstein 2, 594; Hellstern 200; Schulz 257.
Ansbach, Brandenburg-Ansbach (Fürstentum, Markgrafschaft).
A. wird erstmals zum Jahre 786 erwähnt (Onoldisbach). Das dort um 748
gegründete Benediktinerkloster kam an das Hochstift Würzburg. 1228 gelangte A.
von den Herren von Dornberg, ehemaligen Untervögten der Staufer, an die Grafen
von Oettingen. Die Vogtei über Stadt und Stift A. kauften 1331 die Grafen von
Hohenzollern/Zollern, die seit 1192 Burggrafen von Nürnberg waren und durch
Beerbung der Grafen von Abenberg (um 1199/1200) und Andechs-Meranien (1248)
reiche Güter (Abenberg-Cadolzburg, Neustadt an der Aisch, Windsheim, Creußen
[1251 Lehen], Bayreuth [1260]) erlangt hatten. Sie erwarben außerdem das
Sechsämterland im Fichtelgebirge (1292 Arzberg), Kulmbach [1338, Erbe der
Grafen von Weimar-Orlamünde], Erlangen, Uffenheim, Crailsheim, Feuchtwangen,
Wassertrüdingen [1368], Gunzenhausen, Schwabach [1364] und das seit 1323 den
Vögten von Weida zugeordnete Gebiet um Hof [Kauf 1373]. 1385 wurde A. Residenz.
1398 wurde die Herrschaft in das Gebiet „ob dem Gebirg“ (Kulmbach, seit
1604/1662 Bayreuth) und „unter dem Gebirg“ (A.) geteilt. 1411/1415 ging nach
dem Erwerb der Markgrafschaft Brandenburg der Titel Markgrafschaft auch auf die
Fürstentümer Ansbach-Bayreuth über. Von 1415 bis 1440 und von 1470 bis 1486
bestand eine Personalunion mit Brandenburg. 1486 kam A. an Markgraf Friedrich
VII., Bayreuth an Sigmund, fiel aber 1495 (bis 1515) an A. 1525 zwang der
Markgraf Rothenburg zur Abgabe zahlreicher Dörfer. Seit 1521 wurde die
Reformation eingeführt. 1557 kam das Fürstentum Kulmbach wieder zu A. 1603 traten
beim Aussterben der älteren Linie der fränkischen Hohenzollern zwei märkische
Hohenzollern die vertragliche Erbfolge in den beiden Markgrafschaften an, wobei
Markgraf Christian seine Residenz von der Plassenburg nach Bayreuth verlegte.
1741 fiel die Grafschaft Sayn-Altenkirchen an A. Seit 1769 wurden nach dem
Aussterben der Bayreuther Linie A. und Bayreuth von der Ansbacher Linie
regiert. 1791 wurden die wegen einiger 1783 von den Hutten erworbener Güter
(Asbachhof, Gollachostheim teilweise und Pfahlenheim teilweise) auch zum Kanton Odenwald sowie außerdem zu den Kantonen Altmühl und Steigerwald des Ritterkreises
Franken zählenden Lande (A. 68 Quadratmeilen mit 195000/200000 Einwohnern,
Bayreuth 72 Quadratmeilen mit 186000/250000 Einwohnern) an Preußen verkauft,
das die Rechte der Reichsritterschaft, des Deutschen Ordens und der Hochstifte
Bamberg und Eichstätt in den eingeschlossenen Gebieten aufhob und den
Reichsstädten Windsheim, Weißenburg und Nürnberg das Landgebiet entzog. Durch
(den Schönbrunner) Vertrag kam A. 1805 an Bayern, Bayreuth (Tilsiter Frieden)
1807 an Frankreich, 1810 an Bayern, Sayn-Altenkirchen 1802 an Nassau
(Nassau-Usingen) und 1815 an Preußen (Rheinprovinz) (sowie 1946 an
Rheinland-Pfalz).
L.: Wolff 106; Zeumer 553 II b 14, 554 II b 63, 1; Riedenauer 128;
Winkelmann-Holzapfel, 141; Stetten 183; Die Territorien des Reichs 1, 10;
Meyer, C., Geschichte der Burggrafschaft Nürnberg und der späteren
Markgrafschaften Ansbach und Bayreuth, 1908; Schwammberger, A., Die
Erwerbspolitik der Burggrafen von Nürnberg in Franken, 1930; Herding, O., Die
Ansbacher Oberämter und Hochgerichte im 18. Jahrhundert, Jb. für fränk.
Landesforschung 5 (1939); Bergler, K. A., Das markgräfliche Oberamt
Gunzenhausen. Ein Beitrag zur Entstehung der Territorialhoheit im südlichen
Franken, Diss. phil Erlangen 1951; Hauck, K., J. Vetter (1681-1745). Der
Schöpfer der ersten Ansbachischen Oberamtsbeschreibungen und Landkarten, Jb.
für fränk. Landesforschung 12 (1953); Franken hg. v. Scherzer, C., 1959ff.;
Endres, R., Ansbach-Bayreuth, (in) Handbuch der bayerischen Geschichte, hg. v.
Spindler, M., Bd. 3,1 3. A. 1997; Foerster, R., Herrschaftsverständnis und
Regierungsstruktur in Brandenburg-Ansbach 1648-1703, 1975; Schuhmann, G., Die
Markgrafen von Brandenburg-Ansbach, 1980; Seyboth, R., Die Markgraftümer
Ansbach und Kulmbach unter der Regierung Markgraf Friedrichs des Älteren
(1486-1515), 1985; Geschichte und ausführliche Beschreibung der
markgräflich-brandenburgischen Haupt- und Residenzstadt Anspach, hg. v.
Fischer, J., 1986; Schmid, A., Fränkisches Adelskloster – staufische
Territorialstadt – hohenzollersche Residenz, Jb. f. fränk. Landesforschung 59
(1999), 23; Nolte, C., Familie, Hof und Herrschaft, 2004; Jehle, M., Ansbach.
Die markgräflichen Oberämter Ansbach, Colmberg-Leutershausen, Windsbach, das
Nürnberger Pflegamt Lichtenau und das Deutschordensamt (Wolframs-)Eschenbach,
2009
Ansbach (Reichsritter). Im frühen 16.
Jahrhundert zählten die A. zum Kanton Odenwald
des Ritterkreises Franken.
L.: Riedenauer 122; Neumaier 72.
Anweil (Reichsritter). Von 1548 bis 1663 waren
die A. Mitglied des Kanton Neckar des
Ritterkreises Schwaben.
L.: Hellstern 200.
Appenzell (Kanton).
A. wird erstmals 1071 erwähnt (Abbacella, abbatis cella). Der größte Teil des
Landes stand im Hochmittelalter unter der Herrschaft der Abtei Sankt Gallen,
die 1345-1381 vom Reich die Vogtei und damit die Landesherrschaft erwarb, die
sie rasch zu verstärken versuchte. Zusammen mit den Gemeinden Hundwil, Urnäsch,
Gais, Teufen, Speicher, Trogen und Herisau erreichte A. in Bündnissen mit dem
Schwäbischen Städtebund, der Stadt Sankt Gallen und mit Schwyz durch Siege in
den Appenzeller Kriegen zwischen 1377 und 1429 die politische Unabhängigkeit.
Seit 1411 war A. zugewandter Ort der Eidgenossenschaft der Schweiz. 1442
erlangte es Reichsunmittelbarkeit, 1445/1460 erwarb es die Vogteien Rheintal
und Rheineck (Rheinegg) (bis 1490) und 1452 wurde es als Ort minderen Rechts in
die Eidgenossenschaft aufgenommen. Am 17. 12. 1513 wurde es vollberechtigtes
dreizehntes Mitglied der Eidgenossenschaft. Von 1522 bis 1530 traten die
meisten äußeren Rhoden (Gemeinden) der Reformation bei. Als Folge hiervon wurde
1597 in das evangelische Appenzell-Außerrhoden und das katholische
Appenzell-Innerrhoden geteilt, die 1798 im Kanton
Säntis der Helvetischen Republik vereinigt wurden, 1803/1815 als Halbkantone
der Eidgenossenschaft der Schweiz aber wieder auseinandertraten.
L.: Wolff 526f.; Großer Historischer Weltatlas II 72 (bis 1797) G2; Appenzeller
Urkundenbuch, Bd. 1 (bis 1513) 1913; Fischer, R./Schläpfer, W./Stark, F.,
Appenzeller Geschichte, 1964; Stark, F., 900 Jahre Kirche und Pfarrei St.
Mauritius Appenzell, 1971; Fischer, R., Appenzell, LexMA 1 1980, 806; Fuchs u.
a., Herisau, 1999; Die Appenzellerkriege, hg. v. Niederhäuser, P. u. a., 2006;
Marquardt, B., Die alte Eidgenossenschaft und das Heilige römische Reich, 2007,
276.
Appenzell-Außerrhoden (Halbkanton). Appenzell-Außerrhoden ist
der 1597 durch Teilung entstandene evangelische Halbkanton des Kantons Appenzell mit dem Hauptort Herisau. 1997 wurde
die Landsgemeinde infolge tatsächlicher Durchführungsschwierigkeiten als
überholt aufgegeben.
L.: Wolff 527; Fuchs u. a., Herisau, 1999.
Appenzell-Innerrhoden (Halbkanton). Appenzell-Innerrhoden ist
der 1597 durch Teilung entstandene katholisch gebliebene Halbkanton des Kantons Appenzell mit dem Hauptort Appenzell.
L.: Wolff 526; Sutter, C., Die Standeskommission des Kantons
Appenzell-Innerrhoden 1873-1988, 1988.
Appold (Reichsritter). Die Familie A. zählte im
18. Jahrhundert wegen Trendel zum Kanton Altmühl
des Ritterkreises Franken.
L.: Biedermann, Altmühl; Stieber; Riedenauer 122.
Arbon (Mark um Arbon im Kanton Thurgau)
L.: Polenz, P. v., Landschafts- und Bezirksnamen, 1961, IV, 3, 6f., 9 Arbuna.
Arbongau (Gau um Arbon im Kanton Thurgau)
L.: Polenz, P. v., Landschafts- und Bezirksnamen, 1961, II, 16, 30, 32, 83,
III, 30, IV, 9 (Arbungouwe, pagus Arboninsis, pagus Arbogaunensis); Polenz, P.
v., Germanisch-deutsche Landschafts- und Bezirksnamen vom 7. bis 11.
Jahrhundert, Teil I B. Alphabetisches Namenbuch, 1. Lieferung
Achilgouwe-Borhtergo, 24 Arbungouwe; Borgolte, M., Geschichte der Grafschaften
Alemanniens in fränkischer Zeit, 1984, 105 (Sankt Gallen, Mörschwil, Goldach,
Rorschach, Steinach, Buch, Berg, Wilen, Gommenschwil).
Arenfels, Ahrenfels (reichsritterschaftliche
Herrschaft). Die Burg A. am rechten Rheinufer gegenüber von Sinzig wurde
1258/1259 Sitz der Linie Isenburg-Arenfels in der Vogtei Hönningen. Nach dem
Aussterben der Linie (1371) erwarb das Erzstift Trier als Lehnsherr Burg und
Herrschaft von den beiden Schwiegersöhnen des letzten Herren (Graf Wilhelm von
Wied und Salentin von Isenburg). 1504 kamen Burg und Herrschaft wieder an
Isenburg (Isenburg-Grenzau). 1664 zog Trier A. nach dem Aussterben der Grafen
von Isenburg-Grenzau als heimgefallenes Lehen ein und gab es 1670 an die von
der Leyen als Unterherrschaft aus. A. steuerte zum Kanton
Niederrheinstrom des Ritterkreises Rhein. 1815 kam A. zu Preußen, 1946 zu
Rheinland-Pfalz.
L.: Wolff 515.
Arnim (Reichsritter). Seit dem frühen 16.
Jahrhundert zählten die A. (Ahrn) zum Kanton
Gebirg des Ritterkreises Franken. S. Ahrn.
L.: Stieber; Riedenauer 122; Ulrichs 209.
Arnstein (Kloster). 1139 schenkte der letzte,
seit 1052 nach seiner Burg A. an der unteren Lahn genannte Graf im Einrichgau
die Burg den Prämonstratensern für eine Abtei. Diese gehörte um 1790 wegen
Seelbach und Winden mit Weinähr zum Kanton
Mittelrheinstrom des Ritterkreises Rhein. 1803 kam sie an Nassau
(Nassau-Weilburg) und damit 1866 an Preußen, 1946 an Rheinland-Pfalz.
L.: Wolff 493; Winkelmann-Holzapfel 141; Krings, B., Das Prämonstratenserstift
Arnstein a. d. Lahn im Mittelalter, 1990.
Arnstein (Reichsritter). Im frühen 16.
Jahrhundert zählten die A. zum Kanton Rhön-Werra
des Ritterkreises Franken.
L.: Stieber; Riedenauer 122, Rahrbach 5.
Artner (Reichsritter). Im frühen 18.
Jahrhundert zählten die A. zum Kanton Gebirg des
Ritterkreises Franken.
L.: Stieber; Riedenauer 122.
Arz (Freiherren, Reichsritter, Personalisten).
Von 1718 bis 1737 waren die Freiherren von A., die einem altadligen Tiroler
Geschlecht entstammten, als Personalisten Mitglied des Kantons
Neckar bzw. Neckar-Schwarzwald-Ortenau des Ritterkreises Schwaben.
L.: Hellstern 200.
Aschaffenburg (Stift, Fürstentum, Residenz Erzbischof
von Mainz). A. wird zuerst als alemannische civitas Ascapha (Eschenfluss) des
späten 5. Jahrhunderts erwähnt. Vielleicht über die thüringischen Herzöge,
jedenfalls über die Karolinger gelangte es an die Liudolfinger. Um 957 gründete
dort Herzog Liudolf von Schwaben das Kollegiatstift St. Peter und Alexander.
982 ging A. von Otto von Bayern und Schwaben über Kaiser Otto II. an das
Erzstift Mainz über, das dort später ein Oberamt errichtete. Das Stift war um
1700 im Kanton Odenwald des Ritterkreises
Franken immatrikuliert. Nach der Eroberung Mainzs durch Frankreich 1798 wurde
A. Sitz der Regierung des Erzstifts Mainz. 1803 wurde für Karl Theodor von
Dalberg, den letzten Mainzer Kurfürsten und Reichserzkanzler, das Fürstentum A.
geschaffen. Es umfasste mit rund 1700 Quadratkilometern das alte Oberamt A.,
die mainzischen Ämter Aufenau, Lohr, Orb, Stadtprozelten, Klingenberg und das
Amt Aura des Hochstifts Würzburg. 1810 wurde es zu einem Departement des
Großherzogtums Frankfurt gemacht. 1814 ging A. an Österreich und 1814/1816 an
Bayern über.
L.: Wolff 80f.; Riedenauer 128; Festschrift 1000 Jahre Stift und Stadt
Aschaffenburg, hg. v. Fischer, W., 1957 (Aschaffenburger Jahrbuch für
Geschichte, Landeskunde und Kunst des Untermaingebietes); Christ, G.,
Aschaffenburg. Grundzüge der Verwaltung des Mainzer Oberstifts und des
Dalbergstaats, 1963, (in) Historischer Atlas von Bayern, Teil Franken 12;
Grimm, A., Aschaffenburger Häuserbuch, 1985; Thiel, M., Aschaffenburger
Urkundenbuch, 1 Die Urkunden des Kollegiatstifts St. Peter und Alexander bis
zum Jahre 1325, 1986; Spies, H., Von Kurmainz zum Königreich Bayern. Änderungen
der territorialen und landesherrlichen Verhältnisse im Raum Aschaffenburg
1803-1816, Mitteilungen aus dem Stadt- und Stiftsarchiv Aschaffenburg 2,
1987ff.; Höfe und Residenzen im spätmittelalterlichen Reich, hg. v. Paravicini,
W., 2003, 1, 2, 19.
Aschbach (Reichsritter). Im frühen 16.
Jahrhundert zählten die A. zum Kanton
Steigerwald des Ritterkreises Franken.
L.: Stieber; Riedenauer 122.
Aschhausen (Reichsritter). Vom 16. bis 17.
Jahrhundert zählten die A. zum Kanton Odenwald
des Ritterkreis Franken. Von etwa 1600 bis um 1648 waren sie mit Steinbach ob
Zeil auch im Kanton Steigerwald immatrikuliert.
A. kam 1671 als heimgefallenes Lehen des Erzstifts Mainz durch Kauf an das
Kloster Schöntal, 1803 an Württemberg und damit 1951/1952 an Baden-Württemberg.
L.: Stieber; Roth von Schreckenstein 2, 593; Pfeiffer 210; Bechtolsheim 17,
193; Stetten 32; Riedenauer 122; Rahrbach, A., Reichsritter in Mainfranken,
2003, 6; Neumaier 72;
Attems (Reichsgrafen, Reichsritter). Von 1753
bis 1805 waren die Reichsgrafen von A. mit dem 1790 an die Wächter verkauften
Rittergut Hirrlingen und dem 1789 an die Raßler von Gamerschwang verkauften Bieringen
am Neckar Mitglied des Kantons Neckar bzw.
Neckar-Schwarzwald-Ortenau des Ritterkreises Schwaben.
L.: Hellstern 200; Kollmer 375.
Auer von Aue, Auer von Au (Reichsritter). Die
zum Kanton Altmühl des Ritterkreises Franken
zählenden A. (zu Gebersdorf) erloschen um die Mitte des 17. Jahrhunderts.
L.: Biedermann, Altmühl; Stieber; Riedenauer 122.
Auer von Herrenkirchen (Reichsritter), Auer
von Hirnkirchen. Von etwa 1680 bis etwa 1780 zählten die A. zum Kanton Baunach des Ritterkreises Franken.
L.: Riedenauer 122.
Auerbach (Reichsritter). Im ausgehenden 17.
Jahrhundert zählten die A. zum Kanton Odenwald
des Ritterkreises Franken.
L.: Riedenauer 122; Neumaier 161.
Auerochs (Reichsritter). Bis etwa 1750 zählten
die A. zum Kanton Rhön-Werra (A. von
Oepfershausen) des Ritterkreises Franken.
L.: Stieber; Seyler 350; Riedenauer 122.
Aufhausen (reichsritterschaftliche Herrschaft). A.
zählte zum Kanton Kocher des Ritterkreises
Schwaben und kam an Oettingen.
L.: Wolff 177.
Aufseß (Freiherren, Reichsritter), Aufsess.
1114 erscheinen erstmals edelfreie Herren von A. bei Ebermannstadt in
Oberfranken. Um 1550 gehörten die Freiherren von A. zum Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken. Daneben waren sie seit
dem frühen 16. Jahrhundert (mit Königsfeld, Freienfels, Weiher [Weyher],
Neidenstein, Kainach, Stechendorf, Truppach, Mengersdorf und Obernsees)
Mitglied im Kanton Gebirg des Ritterkreis
Franken. Außerdem gehörten sie am Ende des 18. Jahrhunderts dem Kanton Baunach an. S. Bayern.
L.: Stieber; Roth von Schreckenstein 2, 593; Pfeiffer 197, 210; Riedenauer 122;
Stetten 32; Rahrbach 8; Neumaier 31.
Aulenbach (Reichsritter), Kottwitz von Aulenbach.
Um 1550 zählten die A. (Kottwitz von Aulenbach) zum Kanton
Odenwald des Ritterkreises Franken. S. Kottwitz von A.
L.: Stetten 32; Neumaier 150.
Aura (reichsritterschaftliche Herrschaft). A.
nördlich von Rieneck zählte zum Kanton Rhön und
Werra des Ritterkreises Franken. S. Bayern.
L.: Wolff 100, 513.
Aurach (Reichsritter). Im frühen 16.
Jahrhundert zählten die A. (zu Pyrbaum) zum Kanton
Steigerwald sowie zum Kanton Gebirg im
Ritterkreis Franken.
L.: Stieber; Riedenauer 122.
Auritz (Freiherren, Reichsritter), Eichler von
Auritz. Im 18. Jahrhundert zählten die Freiherren von A. mit Dennenlohe,
Oberschwaningen, Obersteinbach, Roßbach, Stubach und Markttaschendorf zum Kanton Altmühl des Ritterkreises Franken. S. Bayern,
Eichler von Auritz
L.: Genealogischer Kalender 1753, 541.
Autenried (Reichsritter). Um 1790 zählten die A.
zum Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken.
L.: Riedenauer 122.
Ayrer zu Rosstal (Reichsritter). In der
zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts zählten die A. zum Kanton
Odenwald des Ritterkreises Franken.
L.: Riedenauer 122.
Babenhausen (Reichsritter). (Im 16. Jahrhundert
zählten die B. zum Kanton Odenwald des
Ritterkreises Franken.) S. Bobenhausen
L.: Stetten 32; Riedenauer 122; Neumaier 72.
Bach (Reichsritter). Bis zur Mitte des 16.
Jahrhunderts zählten die B. zum Kanton
Steigerwald und bis zum Ende des 17. Jahrhunderts zum Kanton
Baunach im Ritterkreis Franken.
L.: Stieber; Riedenauer 122.
Bächingen (reichsritterschaftliche Herrschaft). B. zählte zum Kanton Kocher des Ritterkreises Schwaben und kam 1806 an Bayern.
Backmeister (Reichsritter). Johann von B. war
1708-1711 als Personalist Mitglied im Kanton
Kocher des Ritterkreises Schwaben.
L.: Schulz 257.
Baden (Grafschaft, Residenz Habsburgs). B. im
Aargau war bereits in römischer Zeit ein Bad (Aquae Helveticae). 1415 wurde der
1291 an Habsburg gelangte Ort von den Schweizer Eidgenossen erobert und Sitz
des Landvogts der Grafschaft B. 1712 kam B. an Zürich, Bern und Glarus. Von
1798 bis 1803 bildete die ehemalige Grafschaft mit dem Freiamt den Kanton B., der dann zum Kanton
Aargau kam.
L.: Wolff 528; Großer Historischer Weltatlas II 72 (bis 1797) E1/2; Die
Urkunden des Stadtarchivs zu Baden, hg. v. Welti, E., Bd. 1f. 1896ff.; Mächler,
R., Baden, Bern 1955; Mittler, O., Geschichte der Stadt Baden, 1962ff.; Höfe
und Residenzen im spätmittelalterlichen Reich, hg. v. Paravicini, W. u. a.,
2003, 1, 1, 37, 748, 1, 2,27.
Baden (Markgrafschaft, Kurfürstentum,
Großherzogtum, Land, Landesteil, Residenz). Das römische Aquae Aureliae (220/221
Civitas Aurelia Aquensis) im Oostal wurde im 3. Jahrhundert von den Alemannen
zerstört. Erst 987 erscheint dann wieder ein B., das zum Stammesherzogtum
Schwaben gehört. Die Familie der Markgrafen von B. wird erkennbar mit Markgraf
Hermann (1040-1074), einem Sohn Herzog Bertholds I. von Zähringen und einem
Enkel Herzog Hermanns IV. von Schwaben, eines nahen Verwandten der Salier.
Seine Güter im Nordschwarzwald hat er offenbar als Erbe der Grafen von Calw
erlangt. Der Markgrafentitel leitet sich von der Mark Verona des Herzogtums
Kärnten ab, in der Hermann I. vor 1072 als Markgraf erscheint. Nach der von
Markgraf Hermann I. erheirateten Burg B. (Baden-Baden) nannte sich erstmals
1112 unter Fortführung des Markgrafentitels Hermanns gleichnamiger Sohn Hermann
II. (†1130). Er hatte die Grafschaften im Breisgau und in der Ortenau inne und
erlangte durch Heirat Güter um Backnang (um 1100). Sein Sohn Hermann III. war
vermutlich mit einer Tochter König Konrads III. verheiratet und erlangte 1153
das ehemalige Königsgut Besigheim. Hermann V. erbte 1219 Pforzheim und erwarb
Durlach und Ettlingen sowie Pfandschaften über Lauffen, Sinsheim und Eppingen.
Mit dem Aussterben der Staufer (um 1254) rückte die Familie im heutigen
Mittelbaden in deren Stellung ein, die auf Lehnsgut des Klosters Weißenburg im
Elsass beruhte. Die Güter der 1190 von der Hauptlinie der Markgrafen von B.
(mit der Ortenau um Offenburg) abgespalteten Linie der Markgrafen von Hachberg
(Hochberg im Breisgau) und ihrer 1297 gebildeten Nebenlinie Sausenberg kamen
1415 durch Kauf (Hachberg) bzw. 1503 durch Erbrecht (Sausenberg) wieder an die
Hauptlinie zurück, die zudem im 14. und 15. Jahrhundert weitere Güter gewann
(Sponheim, Lahr und Mahlberg [Lahr-Mahlberg] zur Hälfte, 1387 die Grafschaft
Eberstein zur Hälfte), im Raum um Stuttgart (u. a. 1504/1595 Besigheim,
Mundelsheim) aber den Grafen von Württemberg weichen musste, so dass B. ein
fast ausschließlich oberrheinisches Herrschaftsgebiet wurde, das hinter
Habsburg und Württemberg zurückstand. 1515 erhielt Bernhard III. von B. die
luxemburgischen und sponheimischen Güter (Baden-Baden), Ernst die
breisgauischen Güter (Hachberg bzw. Hochberg, Sausenberg, Rötteln, Badenweiler,
sog. Markgräflerland [Baden-Durlach]) und Philipp die restlichen Güter. Dazu kamen
1535 aus dem Anteil Philipps Stadt und Schloss Baden, das Gebiet südlich des
Flusses Alb, die Herrschaft Beinheim und die Vogtei über Herrenalb und
Frauenalb für Bernhard III. sowie Pforzheim, Durlach, Altensteig, Liebenzell
und das Gebiet nördlich der Alb für Ernst, so dass sich (von 1515/1535 bis
1771) eine obere Markgrafschaft Baden-Baden und eine untere Markgrafschaft
Baden-Durlach (Residenz in Pforzheim, seit 1724 in Karlsruhe) gegenüberstanden.
Baden-Durlach wurde 1556 evangelisch, Baden-Baden nach 1555 (später aber
rekatholisiert). Von 1594 bis 1622 besetzte Baden-Durlach Baden-Baden.
Baden-Durlach trat zwecks Aufbringung der bei der Besetzung entstandenen Kosten
Besigheim, Mundelsheim, Altensteig und Liebenzell an Württemberg ab, erwarb
aber Malsch und Langensteinbach. Von 1635 bis 1648 kam Baden-Durlach
vorübergehend an Baden-Baden. 1654 erließ Baden-Durlach ein Landrecht und eine
Landesordnung. 1666/1667 erwarb Baden-Baden Teile der Grafschaft Eberstein.
1771 beerbte Baden-Durlach, das sich zum Musterstaat des aufgeklärten
Absolutismus entwickelt hatte, Baden-Baden. Um 1785 umfasste B. - das um 1780
mit Argenschwang und einem Teil Weilers auch Mitglied des Kantons Niederrheinstrom des Ritterkreises Rhein und
außerdem des Kantons Odenwald des Ritterkreises
Franken war - 3500/3600 Quadratkilometer mit etwa 174000/190000 Einwohnern.
1796 verlor es seine linksrheinischen Gebiete an Frankreich (Amt Rhodt bei
Landau [Baden-Durlach], Herrschaft Beinheim im Unterelsass, Amt Gräfenstein bei
Pirmasens, Herrschaften Hesperingen und Rodemachern in Luxemburg und Teile der
Grafschaft Sponheim im Hunsrück). Um 1800 umfasste B. ein Gebiet von 27
Quadratmeilen. Am 25. 2. 1803 wurde B. durch § 5 des
Reichsdeputationshauptschlusses zum Kurfürstentum erhoben und durch die
rechtsrheinischen Teile der Pfalz (Heidelberg, Mannheim, Ladenburg, Bretten)
und die Hochstifte Konstanz, Basel (teilweise), Straßburg (teilweise), Speyer
(teilweise), die hanau-lichtenbergischen bzw. hessen-darmstädtischen Ämter
Lichtenau und Willstätt, die nassau-usingische Herrschaft Lahr, die
Reichsabteien Petershausen, Gengenbach, Odenheim und Salem (ohne Ostrach), die
Reichsstädte Offenburg, Pfullendorf, Gengenbach, Biberach (1806 an
Württemberg), Zell am Harmersbach, Überlingen, Wimpfen (später an Hessen), das
Reichstal Harmersbach und die Klöster Schwarzach, Frauenalb, Allerheiligen,
Lichtental, Ettenheimmünster, Öhningen und Reichenau sowie kleinere Güter
entschädigt, wodurch sich sein Umfang auf 7200 Quadratkilometer mit 445000
Einwohnern vermehrte (Februar-Mai 1803 13 Organisationsedikte Johann Niklas
Friedrich Brauers). 1805 erwarb es vom Herzog von Modena/Österreich den größten
Teil des Breisgaues, die Ortenau, die Baar mit Villingen, die Stadt Konstanz
und die Kommende Mainau des Deutschen Ordens mit insgesamt 2530
Quadratkilometern und 160000 Einwohnern. Durch den Beitritt zum Rheinbund 1806
wurde es Großherzogtum und erhielt die Fürstentümer Fürstenberg, Leiningen,
Krautheim (Salm-Krautheim), die Landgrafschaft Klettgau, die Reichsgrafschaft
Bonndorf, das Johanniterpriorat Heitersheim, die südlich des Mains gelegenen
Teile der Fürstentümer Wertheim und die eingeschlossenen Güter der
Reichsritterschaft. 1806 wurden einige Gebietsänderungen mit Württemberg
vereinbart. 1810 erhielt B. die seit 1805 württembergische Landgrafschaft
Nellenburg und obere Grafschaft Hohenberg gegen Randgebiete im Schwarzwald (an
Württemberg) und Amorbach (an Hessen-Darmstadt). Damit umfasste es etwa 15000
Quadratkilometer mit ungefähr 975000 Einwohnern. Zum 1. 1. 1810 übernahm B. den
Code Napoléon in der Form des Badischen Landrechts, der die Geltung des
baden-badischen Landrechts von 1588, des baden-durlachischen Landrechts von
1654, des kurpfälzischen Landrechts von 1610, der Solmser Gerichts- und
Landesordnung von 1571, des Mainzer Landrechts von 1755, zahlreicher
vorderösterreichischer Verordnungen und der Statuten Gengenbachs, Offenburgs,
Pfullendorfs, Überlingens und Zells am Harmersbach auf seinem Gebiet beendete.
1818 erhielt es eine Verfassung (konstitutionelle Monarchie). Zugleich musste
es an Bayern das Amt Steinfeld (bis 1810 Rothenfels [Rotenfels]) im Mainkreis
und Tauberkreis und Teile Leiningens abtreten, erhielt aber von Österreich das
Fürstentum von der Leyen. 1819 konnte es die Herrschaft Geroldseck (Hohengeroldseck)
erwerben. 1830 wurde der Abkömmling Leopold des Großherzogs Karl Friedrich von
B. mit Luise Geyer von Geyersberg (seit 1796 Reichsgräfin von Hochberg)
Großherzog in B., das allmählich zum liberalen „Musterländle“ wurde. 1870 trat
B. in den Norddeutschen Bund bzw. das Deutsche Reich ein. Am 22. 11. 1918
dankte Großherzog Friedrich II. ab. Im März 1933 übernahmen die
Nationalsozialisten die Regierung. 1945 wurde B. in das amerikanisch besetzte
Nordbaden (wie Nordwürttemberg Teil Württemberg-Badens) mit Stuttgart als
Hauptstadt und das französisch besetzte Südbaden (B.) mit Freiburg als
Hauptstadt geteilt, 1951/1952 ging es im neuen Baden-Württemberg auf.
L.: Wolff 163; Winkelmann-Holzapfel 141; Riedenauer 128; Die Territorien des
Reichs 5, 124; Beschreibung des Oberamtes Besigheim, hg. v. kgl. stat.-top.
Bureau, 1853, Neudruck 1962; Heyck, E., Geschichte der Herzöge von Zähringen,
1891; Regesten der Markgrafen von Baden und Hachberg, bearb. v. Fester,
R./Witte, H., 1892ff.; Fester, R., Markgraf Bernhard I. und die Anfänge des
badischen Territorialstaates, 1896; Krieger, A., Topographisches Wörterbuch des
Großherzogtums Baden, 1903-1905; Curtaz, L., Die Autonomie der
standesherrlichen Familien Badens in ihrer geschichtlichen Entwicklung und nach
geltendem Recht, Diss. jur. Heidelberg 1908; Gothein, E., Die badischen
Markgrafschaften im 16. Jahrhundert, 1910; Krieger, A., Badische Geschichte,
1921; Lautenschlager, F./Schulz, W., Bibliographie der badischen Geschichte,
Bd. 1ff. 1929ff.; Gärtner, K., Heimatatlas der Südwestmark Baden, 1937; Hölzle,
E., Der deutsche Südwesten am Ende des alten Reiches, 1938; Baden im 19. und
20. Jahrhundert, 1948; Haebler, R., Badische Geschichte. Die alemannischen und
pfälzisch-fränkischen Landschaften am Oberrhein in ihrer politischen,
wirtschaftlichen und kulturellen Entwicklung, 1951, Neudruck 1987; Arndt, E.,
Vom markgräflichen Patrimonialstaat zum großherzoglichen Verfassungsstaat
Baden, ZGO N.F. 62 (1953); Merkel, R., Studien zur Territorialgeschichte der
badischen Markgrafschaft in der Zeit vom Interregnum bis zum Tode Markgraf
Bernhards I. (1250-1431), Diss. phil. Freiburg 1953; Sütterlin, B., Geschichte
Badens, 1967, 2. A. 1968; Jänichen, H./Schröder, K., 150 Jahre amtliche
Landesbeschreibung in Baden-Württemberg, Zeitschrift für württembergische
Landesgeschichte 33 (1974); Straub, A., Das badische Oberland im 18.
Jahrhundert, 1977; Stiefel, K., Baden 1648-1952, Bd. 1, 2 1978; Wunder, G., Zur
Geschichte der älteren Markgrafen von Baden, Württembergisch-Franken 1978,
13ff.; Schwarzmaier, H., Baden, LexMA 1 1980, 1337f.; Das Großherzogtum Baden
zwischen Revolution und Restauration 1849-1851, hg. v. Real, W., 1983; Das Land
Baden-Württemberg. Amtliche Beschreibung nach Kreisen und Gemeinden, hg. v. der
staatlichen Archivverwaltung Baden-Württemberg, Bd. 1ff. 1983; Müller, H., Das
Großherzogtum Baden und die deutsche Zolleinigung 1819-1835/36, 1984; Sauer,
P., Napoleons Adler über Württemberg, Baden und Hohenzollern, 1987; Wunder, G.,
Die ältesten Markgrafen von Baden, ZGO 135 (1987); Schwarzmaier, H., Von der
Fürsten Tailung. Die Entstehung der Unteilbarkeit fürstlicher Territorien und
die badischen Teilungen des 15. und 16. Jahrhunderts, Bll. f. dt. LG. 126
(1990), 161ff.; Handbuch der baden-württembergischen Geschichte, hg. v. d.
Komm. f. geschichtliche Landeskunde in Baden-Württemberg, Bd. 1ff. 1990ff.;
Hug, W., Geschichte Badens, 1992; Schmid, K., Baden-Baden und die Anfänge der
Markgrafen von Baden, ZGO 140 (1992), 1; Eibach, J., Der Staat vor Ort, 1994;
Furtwängler, M., Die Standesherren in Baden, 1996; Repertorium der
Policeyordnungen der frühen Neuzeit, hg. v. Härter, K./Stolleis, M., Bd. 3
1999; Schlinker, S., Fürstenamt und Rezeption, 1999, 208; Schnabel, T.
Geschichte von Baden und Württemberg 1900-1952, 2001; … so geht hervor’ ein
neue Zeit, hg. v. Kohnle, A. u. a, 2003; Andermann, K., Die Markgrafen von
Baden und der Adel im südlichen Ufgau und in der nördlichen Ortenau, ZGO 151
(2003), 93; Höfe und Residenzen im spätmittelalterlichen Reich, hg. v. Paravicini,
W. u. a., 2003, 1, 1, 37, 748; Engehausen, F., Kleine Geschichte des
Großherzogtums Baden 1806-1918, 2005; Schwarzmaier, H., Baden, 2005; Escher, M.
u. a., Die urbanen Zentren, 2005, 1, 500, 2, 41; Kohnle, A., Kleine Geschichte
der Markgrafschaft Baden, 2006; Die Protokolle der Regierung von Baden, Bd. 1
bearb. v. Hochstuhl, K., 2006; 1806 – Souveränität für Baden und Württemberg.
Beginn der Modernisierung?, hg. v. Schindling, A. u. a., 2007; Weber-Krebs, F.,
Die Markgrafen von Baden im Herzogtum Luxemburg (1487-1797), 2007; Laufs, A.,
Das Eigentum an badischen Kulturgütern aus der Zeit der Monarchie, 2008; Weber,
R., Kleine Geschichte der Länder Baden und Württemberg 1918-1945, 2008.
Baiershofen (reichsritterschaftliche Herrschaft). B. zählte zum Kanton Kocher des Ritterkreises Schwaben und kam vor der Mediatisierung an Ellwangen.
Baldeck (Reichsritter). Von 1542-1565 waren die
in Magolsheim begüterten B. Mitglied des Kantons
Kocher des Ritterkreises Schwaben.
L.: Schulz 257.
Baldesheim (Reichsritter). Um 1550 zählten die B.
zum Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken.
L.: Stetten 32.
Ballmertshofen (reichsritterschaftliche Herrschaft). B. zählte zum Kanton Kocher des Ritterkreises Schwaben und kam an Thurn und Taxis. S. Baden-Württemberg
Baltzhofen (Reichsritter). Bis 1550 zählten die B.
zum Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken.
L.: Stetten 32; Riedenauer 122; Neumaier 73.
Bamberg (Domkapitel).. Um 1800 zählte das
Domkapitel zu Bamberg zu den Kantonen Gebirg und
Steigerwald des Ritterkreises Franken.
L.: Riedenauer 128.
Bamberg (Dompropstei). Um 1800 zählte die
Dompropstei zu Bamberg zum Kanton Gebirg des
Ritterkreises Franken.
L.: Riedenauer 128.
Bamberg (Hochstift, Residenz). Das schon in der
Hallstattzeit und wieder seit dem 8. Jahrhundert besiedelte B., in dem 741/742
eine Missionskirche gegründet wurde, wird seit Beginn des 10. Jahrhunderts als
Castrum Bavenberg, Babenberg - auf dem Domberg - benannt (902 castrum
Babenberh). Es war in karolingischer Zeit und nach dem Untergang der nach ihm
benannten, im Volkfeld begüterten Babenberger 906 Königsgut, kam von Kaiser
Otto II. 973 an Herzog Heinrich den Zänker von Bayern, von dessen Sohn Heinrich
II. und seiner Gemahlin Kunigunde, die es als Morgengabe erhalten hatte, 1007
an die in B. seit 1002 errichtete Kirche, die 1007 zur Bischofskirche der
Slawenmission erhoben wurde. Das neue, bald dem Papst unmittelbar unterstellte
Bistum wurde kaiserliches Stift und erhielt vor allem Würzburger und
Eichstätter Gebiete (Fürth, Hersbruck, Erlangen, Vilseck, Forchheim [1062],
Höchstadt [1157], Reichenhall). Die Zahl der Pfarreien vermehrte sich von etwa
30 bei der Gründung im Laufe des Mittelalters auf mehr als 200, doch blieb das
Bistum, eingeengt von Würzburg (Banz, Ebrach), Eichstätt (Nürnberg) und
Regensburg (Egerland), insgesamt klein. Die Grundlage des Hochstifts bildeten
reiche Gaben König Heinrichs II. im Volkfeldgau und Radenzgau (u. a. Theres aus
dem 906 von den älteren Babenbergern an das Reich gelangten Gut), in Bayern und
(vor allem zur Sicherung von Alpenübergängen in) Kärnten, sowie auch der
Steiermark, Oberösterreich und Tirol (Villach mit Tarvis und Pontafel,
Wolfsberg und Bleiberg, Sankt Veit an der Glan, Rottenmann, Gleink, Kirchdorf,
Schlierbach, Spital am Pyhrn, Windischgarsten, Attersee, Frankenburg, Kammer,
Kogl, Sankt Georgen im Attergau, Friedburg, Mattighofen, Weilbach, Ebbs,
Kitzbühel, Gais, Neuhaus, Sankt Georgen in Taufers sowie Wiesing,
Antiesenhofen, Aschach, Wiesenberg, Erding, Wien - unter - St. Veit, Hainburg,
Attegau – Hausruck, Geboldskirchen, Allhaming, Haag, Sankt Georg am Ybbsfeld,
Sankt Martin im Lungau, Kuenburg, Wasserleonburg, Villach – Kanaltal,
Feldkirchen, Lavanttal, Griffen, Mahrenberg., die danach noch abgerundet werden
konnten) und später auch im Westen des Reiches. Trotz etwa der Verluste von
Gütern im Nordgau (Hersbruck, Velden, Auerbach) gelang es den Bischöfen,
begünstigt durch das Aussterben der Grafen von Schweinfurt, der Grafen von
Abenberg, der die Vogtei innehabenden Grafen von Andechs (1248 Lichtenfels) und
der Herren von Schlüsselberg bis zum Ende des 14. Jahrhunderts durch Erbschaft
und Kauf ihre weltliche Herrschaft auf etwa die Hälfte des Bistums auszudehnen,
wobei sie sich auch auf mehrere Grafschaften und seit 1248 auf das kaiserliche
Landgericht B. stützen konnten. 1435 setzten sich die Bischöfe im Kampf um die
Stadt B. gegen die Bürger durch. 1507 entstand die Bamberger
Halsgerichtsordnung, die zum Vorbild für die Constitutio Criminalis Carolina
von 1532 wurde. In der Reformation verlor das Bistum zwei Drittel aller
Pfarreien, wurde aber teilweise rekatholisiert. 1631 wurde es durch Gustav
Adolf von Schweden erobert und dem Herzogtum Franken zugeteilt, 1648 aber
wiederhergestellt. 1647 erhielt es eine Hochschule, die 1735/1772 Volluniversität
wurde (bis 1803). 1759 kamen die Kärntner Güter durch Kauf an Österreich. Am 9.
11. 1769 erlässt der Bischof ein Landrecht (nur Teil 1 Civil- oder sogenannte
bürgerliche Sachen betreffend). Um 1800 war B. Mitglied der Kantone Gebirg, Steigerwald und Baunach des
Ritterkreises Franken. 1803 fiel das Fürstbistum mit etwa 65 Quadratmeilen bzw.
3580 Quadratkilometern Fläche, 220000 Einwohnern und 1,5 Millionen Gulden
Einkünften an Bayern. 1817 wurde eine neue Kirchenprovinz B. mit den Bistümern
Würzburg, Eichstätt und Speyer als Suffraganen geschaffen.
L.: Wolff 97; Zeumer 552 II a 6; Riedenauer 128; Die Territorien des Reichs 4,
146; Zöpfl, H., Das alte Bamberger Recht, 1839; Looshorn, J., Die Geschichte
des Bistums Bamberg Bd. 1ff. 1886ff., Neudruck 1967; Knochenhauer, T./Chroust,
A., Chroniken der Stadt Bamberg, 1907ff.; Wretschko, A. v., Skizzen zur
bambergischen Zentralverwaltung in Kärnten, FS Zeumer 1909; Guttenberg, E.,
Frhr. v., Die Territorienbildung am Obermain, 1927, Neudruck 1966; Guttenberg,
E. Frhr. v., Die Regesten der Bischöfe von Bamberg, 1932ff.; Hofmann, M., Die
Außenbehörden des Hochstifts Bamberg und der Markgrafschaft Bayreuth, Jb. für
fränk. Landesforschung 3, 4 (1937, 1938); Neukamm, W., Territorium und Staat
der Bischöfe von Bamberg, 84. Bericht d. Hist. Ver. Bamberg (1949);
Heinhold-Fichtner, K., Die Bamberger Oberämter Kronach und Teuschnitz, 1951,
Schr. des Inst. für fränk. Landesforschung, Hist. Reihe Bd. 3; Mayer, T., Die
Anfänge des Bistums Bamberg, FS Stengel, E., 1952; Kist, J., Fürst- und
Erzbistum Bamberg, 3. A. 1962; Henberg, E. Frhr. v./Wendehorst, A., Das Bistum
Bamberg, Bd. 1ff. Germania Sacra II, 1, 1, Neudruck 1963; Schimmelpfennig, B.,
Bamberg im Mittelalter, 1964; Guttenberg, E. Frhr. v./Wendehorst, A., Das Bistum
Bamberg 2, Germania Sacra II, 1, 2, 1966; Ragger, M., Die Organisation der
bambergischen Verwaltung in Kärnten, Diss. phil. Wien 1969 (masch.schr.);
Weiss, H., Bamberg, 1974, (in) Historischer Atlas von Bayern, Teil Franken
Reihe I, 21; Berbig, H., Das kaiserliche Hochstift Bamberg und das Heilige
Römische Reich vom westfälischen Frieden bis zur Säkularisation, Bd 1f. 1976;
Caspary, H., Staat, Finanzen, Wirtschaft und Heerwesen im Hochstift Bamberg
(1672-1693), 1976; Schwarz, K./Geldner, F., Bamberg, LexMA 1 1980, 1394ff.;
Bibliographie zur Geschichte von Stadt und Hochstift Bamberg 1945-1975, hg. v.
Grimm, C., Bd. 1ff. 1985; Nöth, S., Urbare und Wirtschaftsordnungen des
Domstifts Bamberg, T. 2 Die Grundherrschaft des Domstifts Bamberg im späteren
Mittelalter, 1986; Rössler, W., Landkreis Bamberg, 1988; Zimmermann, G., Das
Hochstift Bamberg und seine Anrainer. Grundzüge der Territorialstruktur im
westlichen Oberfranken, (in) Weltbild und Kartographie im Hochstift Bamberg,
1988; Das Bistum Bamberg in Geschichte und Gegenwart, 1992; Urban, J.,
Pfarreien, Klöster und Stifte, 1994; Register zu Johann Looshorns Geschichte
des Bistums Bamberg, 1998; Höfe und Residenzen im spätmittelalterlichen Reich,
hg. v. Paravicini, W., 2003, 1, 498, 1, 2, 31; Kropf, E., Spurensuche.
Bamberger Rechte und Einflüsse in Österreich, Italien, Slowenien und der
Schweiz, 2004; Pflefka, S., Das Bistum Bamberg, Franken und das Reich in der
Stauferzeit, 2005; Das Bistum Bamberg um 1007, hg. v. Urban, J., 2006;
Missionierung und Christianisierung im Regnitz- und Obermaingebiet, hg. v.
Bergmann, R. u. a., 2007; Bradford Smith, W., Reformation and the German
Territorial State Upper Franconia 1300-1630, 2008.
Bamberg, Sankt Klara (Kloster). Um 1800 zählte
das Kloster Sankt Klara in Bamberg zum Kanton
Gebirg des Ritterkreises Franken.
L.: Riedenauer 128; Tkocz, E., Das Bamberger Klarissenkloster im Mittelalter,
2008.
Bamberg, Sankt Michael bzw. Michaelsberg
(Kloster). Um 1800 zählte das Kloster Sankt Michael in Bamberg. zu den Kantonen Steigerwald. Altmühl und Baunach des
Ritterkreises Franken.
L.: Riedenauer 128.
Bamberg, Sankt Stephan (Kloster). Um 1800 zählte
das Kloster Sankt Stephan zu Bamberg zu den Kantonen
Gebirg, Steigerwald und Baunach des Ritterkreises Franken.
L.: Riedenauer 128.
Banz (Kloster). Um 1800 zählte das Kloster
Banz zu den Kantonen Gebirg und Baunach des
Ritterkreises Franken.
L.: Riedenauer 128; Wendehorst, A., Die Benediktinerabtei St. Petrus und St.
Dionysius in Banz, 2009.
Barille (Reichsritter). Im 18. Jahrhundert
zählten die B. mit einem Anteil an den Rittergütern Gündringen und Dürrenhardt
(Durrenhardt), den sie zwischen 1753 und 1759 an die Eck und Hungersbach
verkauften, zum Kanton Neckar des Ritterkreises
Schwaben.
L.: Hellstern 200; Kollmer 375.
Bartenau? (Reichsritter). Kanton
Odenwald, Ritterkreis Franken, später von Stetten.
L.: Stieber.
Bartenstein (Reichsritter). 1743-1805 waren
Angehörige der B. als Personalisten im Kanton
Kocher des Ritterkreises Schwaben immatrikuliert.
L.: Schulz 257.
Bartholomä (reichsritterschaftlicher Ort). Das bis
zum Ende des Mittelalters Laubenhart genannte Dorf B. östlich von Schwäbisch
Gmünd gehörte bis zur Mitte des 17. Jahrhunderts zur Herrschaft Lauterburg. Es
zählte zum Kanton Kocher des Ritterkreises
Schwaben. S. Baden-Württemberg.
L.: Wolff 510.
Basel (Fürstbistum, Hochstift, Residenz). B.
wird erstmals durch Ammianus Marcellinus zum Jahre 374 bezeugt, ist aber sowohl
urnenfelderzeitlich wie auch keltisch und römisch (ca. 15 v. Chr.) besiedelt.
Im 5. Jahrhundert erscheinen die ersten alemannischen, im 6. Jahrhundert die
ersten fränkischen Gräber. Um die Mitte des 8. Jahrhunderts setzt mit Bischof
Wala eine einigermaßen durchgehende Liste von in B. residierenden Bischöfen
ein, deren Bistum dem Erzbistum Besançon untersteht und vielleicht am Anfang
des 7. Jahrhunderts von (Basel-)Augst (Augusta Rauracorum) nach B. übertragen
wurde. 1033 wurde B. durch Eingliederung des Königreichs Hochburgund, dem es
seit 912 angehörte, in das Reich reichsunmittelbar. Die weltliche Herrschaft
der Bischöfe wurde vor allem durch die Schenkung Moutier-Grandvals
(Münster-Granfelden) seitens Rudolfs III. von Burgund (999/1000) begründet.
Dazu kamen verschiedenartige Rechte und Güter (Grafschaft Härkingen bzw.
Herkingen 1080, Herrschaft Rappoltstein im Elsass 1163), die aber teilweise
rasch wieder vorloren gingen (z. B. Vogtei über die Stadt). Im 13. Jahrhundert
wurden die Herrschaften und Vogteien Birseck (Reichslehen), Asuel, Ajoi (=
Elsgau), Sornegau, Saint-Ursanne (Saint Ursanne), Moutier-Grandval, Biel, La
Neuveville, Montagne de Diesse (Montagne de Disse, Tessenberg), Erguel und die
Grafschaften Homberg und Pfirt (bis 1324) erworben bzw. gesichert, im 14./15.
Jahrhundert die Herrschaften Chauvilier (Chauvelin), Hartmannsweiler, Buchegg
und Franquemont. Seit dem 13. Jahrhundert begann sich allerdings gleichzeitig
die Stadt aus der Herrschaft der bischöflichen Stadtherren, die seit 1395 meist
in Pruntrut oder Delsberg residierten, in B. selbst aber noch 1460 eine neue
Universität gründeten, zu lösen und eine eigene Herrschaft aufzubauen
(endgültige Ablösung der Ansprüche 1585). Der südliche Jura geriet seit der
Mitte des 14. Jahrhunderts allmählich unter den Einfluss der Eidgenossenschaft.
1528 verbot die Reichsstadt B. den Katholizismus und zog die hochstiftischen
Güter im Sornegau, Buchsgau, Sisgau und Frickgau an sich. Der Bischof verlegte
seinen Sitz bleibend nach Pruntrut (Porrentruy) und verband sich 1577 mit den
katholischen Kantonen der Eidgenossenschaft. Zum
Hochstift gehörten schließlich Biel, Neuenstadt und die Herrschaften Erguel,
Ilfingen (Illfingen), Tessenberg, Delsberg (Reichslehen), Pruntrut, Zwingen,
Birseck (Reichslehen), Pfeffingen (Reichslehen), Schliengen (Reichslehen) und
Freibergen (Freienberge) (Reichslehen) mit 20 Quadratmeilen und 60000
Einwohnern. 1792 besetzen Revolutionstruppen Frankreichs die zum Reich
gehörigen Teile Basels, verwandelten sie in eine Raurakische Republik und
gliederten sie am 23. 3. 1793 Frankreich ein (Departement du Mont Terrible).
1793 wurden die eidgenössischen Teile Basels annektiert. Der kleine
rechtsrheinische Teil des Hochstifts kam 1803 an Baden. Der Wiener Kongress
(1815) bestätigte im Übrigen die Zugehörigkeit zur Schweiz (Kantone Bern [als Ausgleich für die Verselbständigung
des Aargaus und der Waadt], Basel [Birseck] und Neuenburg) und zu Frankreich.
L.: Wolff 237, 539; Zeumer 552 II a 21; Wallner 695 OberrheinRK 8; Zeumer
552ff. II a 21; Großer Historischer Weltatlas II 66 (1378) D5, II 72 (bis 1797)
C1, III 38 (1789) C5; Trouillat, J., Monuments de l'ancien évêché de Bâle, Bd.
1ff. 1825ff.; Vautrey, L., Histoire des évêques de Bâle, Bd. 1f. 1884ff.; Rohr,
H., Die Entstehung der weltlichen Gewalt der Bischöfe von Basel, 1915; Gaus,
K., Geschichte der Landschaft Basel und des Kantons
Basel, 1932; Hieronymus, K., Das Hochstift Basel im ausgehenden Mittelalter,
1938; Mayer-Edenhauser, T., Zur Territorialbildung der Bischöfe von Basel, ZGO
N.F. 52 (1939); Seith, G., Die rechtsrheinischen Gebiete des Bistums Basel und
ihr Übergang an Baden, Diss. jur. Freiburg 1950; Fellmann, R., Basel in
römischer Zeit, 1955; Bühler, M., Gewohnheitsrecht und Landesherrschaft im
ehemaligen Fürstbistum Basel, 1972; Marchal, G. u. a., Basel, LexMA 1 1980,
1505ff.; Kümmell, J., Bäuerliche Gesellschaft und städtische Herrschaft im
Spätmittelalter. Zum Verhältnis von Stadt und Land im Fall Basel/Waldenburg
1300-1535, 1983; Höfe und Residenzen im spätmittelalterlichen Reich, hg. v.
Paravicini, W., 2003, 1, 503, 1, 2, 39; Gröbli, F., Bibliographie von Basel,
2005; Meyer, W., Da verfiele Basel überall, 2006.
Basel (Kanton) s. Basel (Hochstift), Basel (Reichsstadt), Basel-Landschaft, Basel-Stadt
Basel (Reichsstadt, Reichsvogteistadt). Das im
5. Jahrhundert erstmals genannte B. (voridg. „Eberstadt“) stand anfangs ganz
unter der bischöflichen Stadtherrschaft und gehörte seit 870 zum ostfränkischen
Reich und von 912 bis 1032 zu Hochburgund. Der wachsende Reichtum der Stadt
ermöglichte es ihr bei gleichzeitigem Fortschreiten der Zerrüttung der
bischöflichen Finanzen, allmählich alle wichtigen Herrschaftsrechte an sich zu
bringen. Seit 1362 zählte sich B. selbst zu den „fryen stetten“ und wurde,
nachdem dem Erwerb der Reichsvogtei durch Habsburg (1376) die Verjagung der
Habsburger gefolgt war, 1387 als freie Stadt vor den Reichsstädten genannt. Der
Erwerb Klein-Basels 1392 und der Sisgauer Herrschaften 1400 schuf die Grundlage
zu einem eigenen Territorium. Am 13. 7. 1501 schloss sich B. widerstrebend als
neunter Ort der Eidgenossenschaft der Schweiz an. 1521/1585 wurde endgültig der
Einfluss des Bischofs auf die Stadt beseitigt, 1528 die Reformation
durchgeführt. Seit 1531 erschien die Stadt nicht mehr auf dem Reichstag. 1798
gründete Basels Oberzunftmeister Ochs mit Unterstützung Frankreichs die
Helvetische Republik, doch erhielt der Kanton B.
die dabei verlorene Autonomie 1815 zurück und wurde 1830 in zwei Halbkantone
geteilt. S. Basel-Landschaft, Basel-Stadt.
L.: Wolff 524; Großer Historischer Weltatlas II 66 (1378) D5, II 72 (bis 1797)
D1, II 78 (1450) F4; Heusler, A., Verfassungsgeschichte der Stadt Basel im
Mittelalter, 1860; Urkundenbuch der Stadt Basel, hg. v. Wackernagel, R., Bd.
1-11, 1899ff.; Wackernagel, R., Geschichte der Stadt Basel (bis 1529), Bd. 1ff.
1906ff.; Burckhardt, P., Geschichte der Stadt Basel von der Reformation bis zur
Gegenwart, 1943; Heusler, A., Geschichte der Stadt Basel, 6. A. 1969; Hagemann,
H., Basler Rechtsleben im Mittelalter, Bd. 1f. 1981ff.; Berner, H., ”Die gute
Correspondenz”, 1986; Rosen, J., Finanzgeschichte Basels im späten Mittelalter,
1989; Sarasin, P., Stadt der Bürger, 1990; Escher, M. u. a., Die urbanen
Zentren, 2005, 2, 49; Gröbli, F., Bibliographie von Basel, 2005; Berner, H. u.
a., Kleine Geschichte der Stadt Basel, 2009.
Basel-Landschaft, (Basel-Land) (Halbkanton). Seit dem
Ende des 14. Jahrhunderts gewann die Reichsstadt Basel ein ländliches
Herrschaftsgebiet. Im Einvernehmen mit Frankreich erreichte 1798 Basels
Oberzunftmeister Ochs die Gleichstellung der bisher im Untertanenverhältnis stehenden
Landschaft in der Helvetischen Republik. Da dies 1814 rückgängig gemacht wurde,
erhob sich 1830 die Landschaft im Bürgerkrieg. Daraufhin wurde der Kanton B. am 26. 8. 1833 in zwei Halbkantone geteilt.
B. erhielt 1863 eine demokratische Verfassung.
L.: Wolff 524; Urkundenbuch der Landschaft Basel, hg. v. Boos, H., Bd. 1,2
1881ff.; Weber, K., Die Revolution im Kanton
Basel 1830-33, 1907; Heusler, A., Geschichte der Landschaft Basel und des Kanton Basel-Land, Bd. 1,2 1932.
Basel-Stadt (Halbkanton). Basel-Stadt ist der als Folge des Aufstandes der Landschaft Basel gegen die beherrschende Stadt Basel durch Teilung des Kantons Basel 1833 entstandene Halbkanton. S. Basel (Reichsstadt).
Bastheim (Reichsritter). Seit 1185 erscheint das
Geschlecht der B. bei Mellrichstadt. Sie trugen das Schloss als Lehen des
Hochstifts Würzburg. Vom 16. bis zum ausgehenden 18. Jahrhundert gehörte die
Familie der B. mit B. zum Kanton Rhön-Werra des
Ritterkreises Franken. Außerdem war sie anscheinend von etwa 1600 bis etwa 1750
im Kanton Steigerwald immatrikuliert.
L.: Stieber; Roth von Schreckenstein 2, 593; Seyler 350; Riedenauer 122;
Winkelmann-Holzapfel 141; Bechtolsheim 14; Rahrbach 10.
Bauer von Eiseneck, Baur von Eiseneck
(Reichsritter). Im 17. Jahrhundert zählten die B. zu den Kantonen Odenwald (, Gebirg?) und Baunach des
Ritterkreises Franken.
L.: Riedenauer 122.
Bauer von Heppenstein (Reichsritter). Um 1806
zählten die B. zum Kanton Gebirg des
Ritterkreises Franken.
L.: Riedenauer 122.
Baunach (Kanton, Ritterkanton).
Der Kanton B. war eine Untergliederung des
Ritterkreises Franken der Reichsritterschaft mit Sitz in Nürnberg. Der Kanton war um 1800 selbst Mitglied der Kantone Steigerwald und B. des Ritterkreises Franken.
Das Archiv ist anscheinend spurlos verrschwunden.
L.: Wolff 513; Riedenauer 116, 122ff.¸ Sörgel, P., Der Ritterkanton an der
Baunach in den Hassbergen, 1982.
Baunach (Reichsritter). Im frühen 16.
Jahrhundert zählten die B. zum Kanton Baunach im
Ritterkreis Franken.
L.: Stieber; Riedenauer 122.
Bayersdorf, Baiersdorf (Reichsritter). Im frühen
16. Jahrhundert zählten die Baiersdorf zum Kanton
Gebirg im Ritterkreis Franken.
L.: Stieber; Riedenauer 122.
Bayreuth, Brandenburg-Bayreuth (Fürstentum, Markgrafschaft,
Residenz). B. wird erstmals 1194 urkundlich erwähnt (Baierrute). Es ist eine
Gründung der Grafen bzw. Herzöge von Andechs(-Dießen), die 1057 nach dem
Aussterben; der Markgrafen von Schweinfurt am Obermain die Herrschaft antraten.
1248 wurde es von den Grafen von Andechs an die Burggrafen von Nürnberg aus dem
Hause Hohenzollern vererbt. Bei der Teilung im Hause Hohenzollern von 1398
gehörte es zu dem Gebiet ”ob dem Gebirg” mit dem Vorort Kulmbach (Plassenburg).
Von 1486 bis 1495 war es verselbständigt, kam dann aber bis 1515 wieder zu
Ansbach, wohin es auch 1557 wieder fiel. Seit 1521 wurde die Reformation
eingeführt. 1542 wurde die Kanzlei von Kulmbach nach Bayreuth verlegt. 1603
trat in B. wie auch in Ansbach beim Aussterben der älteren Linie der
fränkischen Hohenzollern ein märkischer Hohenzollern die vertragliche Erbfolge
an. 1603/1662 wurde B. nach dem Aussterben der älteren fränkischen (Ansbacher)
Linie, an die es 1557 gelangt war, unter dem märkischen Hohenzollern Christian
anstelle Kulmbachs Residenz des entsprechenden Fürstentums
(Brandenburg-Kulmbach-Bayreuth), das auf Grund des hohenzollerischen Erwerbs
der Markgrafschaft Brandenburg den Titel Markgrafschaft führte. 1743 wurde die
Universität Erlangen gegründet. Seit 1769 wurde die Markgrafschaft B. nach dem
Aussterben der Bayreuther Linie in Personalunion mit der Markgrafschaft Ansbach
regiert, 1791 mit 72 Quadratmeilen und 186000/250000 Einwohnern an Preußen
verkauft. B. teilte sich in das Oberland und das Unterland. Das Oberland umfasste
die Amtshauptmannschaften Bayreuth, Kulmbach und Wunsiedel, die Oberämter
Schauenstein, Helmbrechts, Lichtenberg, Thierbach, Lauenstein, Münchberg,
Stockenroth, Gefrees, Berneck, Goldkronach, Stein, Creußen, Pegnitz,
Schnabelwaid, Osternohe und Neustadt am Kulm und die Landeshauptmannschaft Hof.
Das Unterland enthielt die Amtshauptmannschaft Erlangen, die
Landeshauptmannschaft Neustadt an der Aisch und die Oberämter Baiersdorf,
Hoheneck, Ipsheim und Neuhof. Um 1800 war B. Mitglied der Kantone Altmühl, Steigerwald und Gebirg des
Ritterkreises Franken. 1806 wurde die Markgrafschaft von Frankreich besetzt.
1807 kam B. im Tilsiter Frieden an Frankreich, 1810 an Bayern.
L.: Wolff 102; Zeumer 553 II b 15; Wallner 691 FränkRK 2; Großer Historischer
Weltatlas III 22 (1648) E4; Riedenauer 128; Die Territorien des Reichs 1, 10;
Meyer, G., Geschichte der Burggrafschaft Nürnberg und der späteren
Markgrafschaften Ansbach und Bayreuth, 1908; Guttenberg, E., Frh. v., Die
Territorienbildung am Obermain, 1927, Neudruck 1966; Schwammberger, A., Die
Erwerbspolitik der Burggrafen von Nürnberg in Franken, 1930; Hofmann, M., Die
Außenbehörden des Hochstifts Bamberg und der Markgrafschaft Bayreuth, Jb. für
fränk. Landesforschung 3, 4 (1937, 1938); Guttenberg, E. Frh. v., Kulmbach,
(in) Historisches Ortsnamenbuch von Bayern, hg. v. der Kommission für bay. LG.
1952ff.; Dietrich, K., Territoriale Entwicklung, Verfassung und Gerichtswesen
im Gebiet um Bayreuth bis 1603, 1958, Schr. d. Inst. für fränk.
Landesforschung, Hist. Reihe Bd. 7; Gebeßler, A., Stadt und Landkreis Bayreuth,
1959; Endres, R., Ansbach-Bayreuth, (in) Handbuch der bayerischen Geschichte,
hg. v. Spindler, M., Bd. 3, 1 3. A. 1997; Vollet, H., Abriss der Kartographie
des Fürstentums Kulmbach-Bayreuth, 1978, Die Plassenburg 38; Wendehorst, A.,
Bayreuth, LexMA 1 1980, 1719; Wiedemann, W., Bayreuth im ausgehenden
Mittelalter. Untersuchungen zur politischen Struktur und Sozialgeschichte einer
landesherrlichen Stadt, 1989; Endres, R., Auf- und Ausbau des Bayreuther Territoriums,
Archiv f. Gesch. v. Oberfranken 74 (1994) 55; Bayreuth, hg. v. Endres, R.,
1995; Pöhlmann, T., Zur mittelalterlichen Territorialstruktur des Amtes
Bayreuth, Archiv f. Gesch. v. Oberfranken 76 (1996), 85; Bayreuth, bearb. v.
Winkler, R., 1999 Höfe und Residenzen im spätmittelalterlichen Reich, hg. v.
Paravicini, W., 2003, 1, 2, 42.
Beauveau-Craon (Reichsritter, Reichsfürst). Von
1721/1722 bis 1728/1743 zählte der lothringische Marquis von B. mit dem um 1720
von den Closen erworbenen Rittergut Mühlhausen am Neckar, das 1728 von den Palm
gekauft wurde, zum Kanton Kocher im Ritterkreis
Schwaben.
L.: Kollmer 375; Schulz 257; Klein 178.
Bebenburg? (Reichsritter). Kanton
Rhön-Werra, Ritterkreis Franken.
L.: Stieber; Rahrbach 12.
Bebendorf (Reichsritter). Im frühen 16.
Jahrhundert zählten die B. zum Kanton
Steigerwald im Ritterkreis Franken.
L.: Stieber; Riedenauer 122.
Beberlohe (Reichsritter). Die B. gehörten
vielleicht zum Kanton Altmühl des Ritterkeises
Franken. S. Dietenhofen.
L.: Stieber.
Beck (Reichsritter). Von etwa 1650 bis etwa
1750 zählten die von dem B. zum Kanton Baunach
des Ritterkreises Franken.
L.: Riedenauer 122.
Beckers zu Westerstetten (Freiherren,
Reichsritter). Im 18. Jahrhundert zählten die Freiherren B. mit einem Zehntel
der um 1700 erworbenen Ganerbschaft Bechtolsheim zum Kanton
Oberrheinstrom des Ritterkreises Rhein sowie von 1743 bis 1776 Heinrich Anton
von B. zum Kanton Kocher des Ritterkreises
Schwaben. 1742 wurde die Familie in den Reichsgrafenstand erhoben.
L.: Zimmermann 63; Winkelmann-Holzapfel 141f.; Schulz 258.
Behaim, Behem (Reichsritter). Im 18.
Jahrhundert zählten die B. zum Kanton Rhön-Werra
des Ritterkreises Franken. S. Estenfeld genannt B.
L.: Seyler 351; Riedenauer 122.
Behaim von Schwarzbach (Reichsritter). Um 1806
zählten die B. zum Kanton Gebirg des
Ritterkreises Franken.
L.: Riedenauer 122.
Behr (Reichsritter). Im ausgehenden 18.
Jahrhundert zählten die B. zum Kanton Odenwald
des Ritterkreises Franken.
L.: Riedenauer 122.
Behr von Behrental (Reichsritter). Im 16.
Jahrhundert zählten die B. zu Ehningen (Ehringen) zum Kanton
Neckar des Ritterkreises Schwaben.
L.: Hellstern 201.
Bemelberg, Bemmelberg, Bömelburg (Reichsritter,
Freiherren). Die B. zählten (1569-1661 wegen Hohenburg im Kanton Kocher und noch im 18. Jahrhundert wegen dem
1594 erworbenen Erolzheim im Kanton Donau) zum
Ritterkreis Schwaben.
L.: Roth von Schreckenstein 2, 592; Schulz 258, Hölzle, Beiwort 58.
Bentzel zu Sternau (Freiherren, Reichsritter,
Reichsgrafen). Das angeblich schwedische, nach dem Dreißigjährigen Krieg in die
Dienste des Erzstifts Mainz getretene katholische Adelsgeschlecht der B. wurde
1732 in den rittermäßigen Adelsstand aufgenommen und 1746 mit dem Beinamen
Sternau in den Reichsfreiherrenstand erhoben. Seit 1743 war die Familie dem Kanton Mittelrheinstrom des Ritterkreises Rhein
inkorporiert. 1790 gewann sie den Reichsgrafenstand. 1793 wurde Johann Baptist
Graf B. Mitglied des Kantons Neckar bzw.
Neckar-Schwarzwald-Ortenau des Ritterkreises Schwaben, 1797 sein Vetter
Christian Joseph Graf B. Beide waren noch 1805 als Personalisten Kantonsmitglieder.
L.: Hellstern 201.
Benzenau? (Reichsritter). Kanton
Rhön-Werra, Ritterkreis Franken.
L.: Stieber.
Berg? (Reichsritter). Kanton
Rhön-Werra, Ritterkreis Franken.
L.: Stieber.
Berga (Reichsritter). Die B. zählten im 18.
Jahrhundert mit Zwernberg (Zwerenberg) zum Kanton
Altmühl des Ritterkreises Franken.
L.: Hölzle, Beiwort 55; Riedenauer 122.
Berger (Reichsritter). Von 1721 bis 1772
zählten Angehörige der B. zum Kanton Kocher des
Ritterkreises Schwaben.
L.: Schulz 258.
Bering (Reichsritter). In der zweiten Hälfte
des 16. Jahrhunderts zählten die B. zum Kanton
Gebirg des Ritterkreises Franken und zur vogtländischen Ritterschaft
(Vogtland).
L.: Riedenauer 122.
Berkheim, Berckheim (Freiherren, Reichsritter).
1773 zählten die bereits im Stichjahr 1680 angesessenen und mit ihren Gütern
bei der Ritterschaft immatrikulierten Freiherren von B. mit dem halben Jebsheim
zum Ritterkreis Unterelsass. Mit einem Sechstel Allmannsweier und sieben
Zwölftel Wittenweier waren sie Mitglied im Bezirk (Kanton)
Ortenau bzw. Neckar-Schwarzwald-Ortenau des Kantons
Neckar bzw. Neckar-Schwarzwald-Ortenau des Ritterkreises Schwaben (1802
Christian Ludwig B., Karl Christian B.).
L.: Roth von Schreckenstein 2, 595; Hölzle, Beiwort 65, 66, 68.
Berlepsch (Reichsritter). 1369 erbauten die von
ihrer Stammburg Barlissen vertriebenen B. die Burg B. nördlich der Werra und
trugen sie den Landgrafen von Hessen, deren Erbkämmerer sie wurden, zu Lehen
auf. 1399 kam die Burg an Hessen, 1461 aber gegen Burg Sensenstein wieder an
die B. Bis etwa 1760 gehörte die Familie zum Kanton
Rhön-Werra des Ritterkreises Franken.
L.: Stieber; Seyler 351; Riedenauer 122; Rahrbach 15.
Berlichingen (Herren, Freiherren, Reichsritter). Den
1212 erstmals sicher nachweisbaren Herren von B. und dem 1176 gegründeten
Kloster Schöntal gehörte der halbe Ort B., bei dem um 800 das Kloster Lorsch
begütert war. Sie spalteten sich in zahlreiche Linien auf (u. a.
Berlichingen-Rossach) und sind vor allem Lehensmannen der Bischöfe von
Würzburg. Ihr bekanntester Vertreter ist Götz von B. (1480-1562), der Ritter
mit der eisernen Hand. Bis zum Ende des Reiches gehörten die B. mit fünf
Zwölftel von Baum-Erlenbach, halb B. (zur Hälfte Deutscher Orden), Teilen von
Hengstfeld, Hettigenbeuren (Hettingbeuren), Jagsthausen mit Olnhausen, Rossach
und Unterkessach, Korb mit Hagenbach, Merchingen mit Hüngheim, Möglingen,
Neunstetten, Dippach bzw. Diebach (Diesbach) und Gülthof Illesheim, Teilen von
Walkershofen und halb Bieringen zum Kanton
Odenwald des Ritterkreises Franken. Von 1569 bis 1617 mit Filseck und später
mit dem 1617 erworbenen Rechenberg zählten die B. zum Kanton
Kocher des Ritterkreises Schwaben und waren darüber hinaus vor und nach 1700
auch im Kanton Rhön-Werra sowie im Kanton Baunach des Ritterkreises Franken
immatrikuliert. Ihre Güter im Kanton Odenwald
fielen 1808 an Bayern, Hettigenbeuren (Hettingbeuren), Neunstetten und Hüngheim
an Baden und damit 1951/1952 an Baden-Württemberg.
L.: Genealogischer Kalender 1753, 537; Stieber; Seyler 351; Roth von
Schreckenstein 2, 593; Hölzle, Beiwort 55, 61; Pfeiffer 210;
Winkelmann-Holzapfel 142; Riedenauer 122; Stetten 23, 32, 35, 184, 186; Schulz
258; Rahrbach 17; Neumaier 72ff.: Archiv der Freiherren von Berlichingen
Jagsthausen, hg. v. Kraus, D., 1999; Archiv der Freiherren von Berlingen zu
Jagsthausen.Akten und Amtsbücher (1244-)1462-1985, hg. v. Fieg, O., 2012
Berlichingen-Rossach (Reichsritter). Im 18. Jahrhundert
zählten die B. mit Illesheim, das 1808 an Bayern fiel, zum Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken. Die seit
1815 gräfliche Linie erlosch 1924.
L.: Stetten 183.
Berlin von Waldershub (Reichsritter). Im frühen
17. Jahrhundert waren die B. im Kanton Altmühl
des Ritterkreises Franken immatrikuliert.
L.: Riedenauer 122.
Bern (Kanton)
s. Bern (Reichsstadt)
L.: Junker, B., Geschichte des Kantons Bern seit
1798, 1996.
Bern (Reichsstadt, Kanton).
B., dessen Name wohl dem vorher zähringischen Verona nachgebildet ist, wurde
1160/1191 von Herzog Berthold V. von Zähringen auf ursprünglich burgundischem,
später deutschem Königsgut gegründet. Nach dem Aussterben der Herzöge fiel es
1218 an das Reich zurück und erlangte von Rudolf von Habsburg 1274 die
Anerkennung der Reichsunmittelbarkeit (Reichsstadt). Im 14. Jahrhundert erwarb
die Stadt Güter im Umland (1323 Thun, 1324 Laupen, 1334 Reichsvogtei über
Hasli, außerdem durch Schutzverträge 1265/1323 Interlaken, 1317 Sumiswald, 1329
Buchsee bzw. Münchenbuchsee). 1353 verbündete sie sich in einem ewigen Bund mit
der innerschweizerischen Eidgenossenschaft. Vor allem im 15. Jahrhundert baute
sie ihr Gebiet durch Kauf und Eroberung vom Oberland bis zum Jurasüdfuß zum
größten Stadtstaat nördlich der Alpen aus (1377 Aarberg, 1382/1384 Burgdorf und
Thun, 1388 Nidau und Büren, 1400 Frutigen, 1406 Landgrafschaft Burgund, 1413
Bipp bzw. Oberbipp, 1415 Aargau, 1535/1536 von Savoyen die Waadt [1564 Verzicht
auf Gex und Thonon], insgesamt 100000 Untertanen bei 5000 Einwohnern). 1528
führte B. die Reformation ein. Sein Gebiet umfasste schließlich mit 13000
Quadratkilometern rund ein Drittel der heutigen Schweiz. 1798 verlor es Waadt,
Aargau und Oberland an die Helvetische Republik, wurde aber deren Hauptstadt.
1814/1815 erhielt B. als Entschädigung für die Verselbständigung des Aargaus
und der Waadt große Teile des Hochstifts Basel. Seit 1848 ist die Stadt B.
Hauptstadt der Schweiz.
L.: Wolff 519f.; Großer Historischer Weltatlas II 72 (bis 1797) C3; Die
Rechtsquellen des Kantons Bern, Bd. 1ff.
1902ff.; Rennefahrt, H., Grundzüge der bernischen Rechtsgeschichte, Bd. 1ff.
1928; Strahm, H., Studien zur Gründungsgeschichte der Stadt Bern, 1935; Feller,
R., Geschichte Berns, Bd. 1ff. 1946ff.; Gmür, R., Der Zehnt im alten Bern,
1954; Planungsatlas Kanton Bern. Historische
Planungsgrundlagen, hg. v. Grosjean, G., 1963; Ortsnamenbuch des Kantons Bern (Alter Kantonsteil),
Bd. 1 Dokumentation und Deutung, T. 1f., hg. v. Zinsli, P. u. a., 1976ff.;
Junker, B., Geschichte des Kantons Bern seit
1798, Bd. 1ff. 1982ff.; Gerber, B., Öffentliches Bauen im mittelalterlichen
Bern, 1994; Pfister, M., Im Strom der Modernisierung, 1995; Gerber, R., Gott
ist Burger zu Bern, 2001; Berns mutige Zeit, hg. v. Schwinges, R., 2003; Studer
Immenhauser, B., Verwaltung zwischen Innovation und Tradition, 2006.
Bernegger (Reichsritter), Berneker. Von etwa 1730
(Kauf von Vestenbergsgreuth) bis vor 1768 (Verkauf an die Holzschuher von
Aspach und Harrlach) zählten die B. zum Kanton
Steigerwald des Ritterkreises Franken. S. Bayern.
L.: Bechtolsheim 14 u. Anm. 760; Riedenauer 122.
Bernerdin (Reichsritter). Von 1645 bis 1782
zählten die B. zum Kanton Neckar des
Ritterkreises Schwaben, von 1656 bis 1673 und von 1743 bis 1773 wegen
Plüderhausen bzw. Adelmannsfelden zum Kanton
Kocher.
L.: Roth von Schreckenstein 2, 592; Hellstern 201; Schulz 258.
Bernhausen (Freiherren, Reichsritter). Im 18. Jahrhundert
gehörten die Freiherren von B. mit Herrlingen samt Klingenstein zum Kanton Donau des Ritterkreises Schwaben, von 1542-1569
mit Katzenstein, Dunstelkingen, Bittenfeld und Buchenbach zum Kanton Kocher.
L.: Roth von Schreckenstein 2, 592; Hölzle, Beiwort 58; Schulz 258.
Bernheim (Reichsritter). Im frühen 16.
Jahrhundert zählten die B. zum Kanton Odenwald
des Ritterkreises Franken. Bis etwa 1650 waren sie wegen Steinsdorf (Steindorf)
im Kanton Steigerwald immatrikuliert. Außerdem
gehörten sie wahrscheinlich dem Kanton Altmühl
an.
L.: Biedermann, Altmühl; Stieber; Roth von Schreckenstein 2, 593; Bechtolsheim
2, 13, 18; Stetten 32; Riedenauer 122.
Bernhold von Eschau (Reichsritter). Im 17.
Jahrhundert waren die Bernhold. (B.) Mitglieder des Kantons
Odenwald des Ritterkreises Franken. Im 18. Jahrhundert zählten die B. zum
Ritterkreis Rhein. 1773 gehörten die bereits im Stichjahr 1680 angesessenen und
mit ihren Gütern bei der Ritterschaft immatrikulierten B. zum Ritterkreis
Unterelsass. Sie erloschen in männlicher Linie 1775, in weiblicher Linie 1816.
L.: Roth von Schreckenstein 2, 594; Riedenauer 122; Neumaier 75.
Bernlohe (Reichsritter). In der zweiten Hälfte
des 16. Jahrhunderts zählten die B. zum Kanton
Gebirg des Ritterkreises Franken und zur vogtländischen Ritterschaft
(Vogtland).
L.: Riedenauer 122.
Bernstein (Reichsritter). Von etwa 1650 bis etwa
1700 zählten die B. zum Kanton Rhön-Werra des
Ritterkreises Franken.
L.: Stieber; Seyler 351; Riedenauer 122.
Beroldingen (Freiherren, Grafen, Reichsritter). Im
18. Jahrhundert zählten die Freiherren, seit 1800 Grafen von B. mit Beerenberg
(Berenberg), Gündelhart, Wildtal und Teilen von Umkirch zum Kanton Hegau des Ritterkreises Schwaben. Wegen des
1778 durch Heirat erworbenen Horn waren sie 1790-1805 auch im Kanton Kocher immatrikuliert. Im Kanton Neckar waren sie nach dem Erwerb der
Rittergüter Graneck, Frideck (Friedeck) und Niedereschach seit 1692 Mitglied.
Niedereschach wurde 1737 an die Reichsstadt Rottweil, Graneck und Frideck (Friedeck)
1756 an die von Tessin verkauft. B. fiel 1806 an Württemberg, das es 1810 an
Baden abtrat. S. Baden-Württemberg.
L.: Genealogischer Kalender 1753, 529; Roth von Schreckenstein 2, 592; Hölzle,
Beiwort 60, 61; Ruch 82, Anhang 77, 78, 79; Hellstern 201; Kollmer 375; Schulz
258.
Berstett (Freiherren, Reichsritter). Im 18.
Jahrhundert zählten die bereits im Stichjahr 1680 angesessenen und mit ihren
Gütern bei der Ritterschaft immatrikulierten Freiherren von B. mit fünf
Sechsteln Berstett, einem Sechstel Hipsheim und Olwisheim zum Ritterkreis
Unterelsass. Wegen eines Drittels Schmieheim waren sie auch Mitglied des
Bezirks (Kantons) Ortenau des Kantons Neckar des Ritterkreises Schwaben (1802
Wilhelm Ludwig B., Christian Jakob B.). Sie erloschen männlicherseits 1893,
weiblicherseits 1970.
L.: Roth von Schreckenstein 2, 595; Hölzle, Beiwort 65, 66.
Bertram (Reichsritter). Von etwa 1650 bis etwa
1720 zählten die B. zum Kanton Odenwald des
Ritterkreises Franken.
L.: Riedenauer 122.
Bertrand (Reichsritter). Seit 1710/1711 waren die
B. wegen Dürnau Mitglied im Kanton Kocher des
Ritterkreises Schwaben. Später gehörten sie ihm als Personalisten an.
L.: Schulz 258.
Bertremoville (Reichsritter). Im frühen 18.
Jahrhundert zählten die B. zum Kanton Odenwald
des Ritterkreises Franken.
L.: Riedenauer 122.
Besserer (Reichsritter). 1628/1629 zählten die B.
wegen Schnaitheim zum Kanton Kocher des
Ritterkreises Schwaben.
L.: Schulz 258.
Betringen (Reichsritter). Im frühen 17.
Jahrhundert zählten die B. zum Kanton Odenwald
des Ritterkreises Franken.
L.: Riedenauer 122.
Bettendorf, Bettendorff (Freiherren, Reichsritter).
Ab etwa 1650 zählten die Freiherren von B. mit dem 1702 erworbenen Gissigheim,
dem 1694 erworbenen Obereubigheim und Untereubigheim zum Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken. Mit
Falkenstein und Niederhofheim waren sie Mitglied des Kantons
Mittelrheinstrom des Ritterkreises Rhein. 1773 zählten die bereits im Stichjahr
1680 angesessenen und mit ihren Gütern bei der Ritterschaft immatrikulierten,
männlicherseits 1942 erloschenen B. zum Ritterkreis Unterelsass (Elsass).
Gissigheim fiel 1808 an Baden und damit 1951/1952 an Baden-Württemberg.
L.: Genealogischer Kalender 1753, 547; Stieber; Roth von Schreckenstein 2, 593;
Hölzle, Beiwort 55; Winkelmann-Holzapfel 142; Stetten 35, 186; Riedenauer 122;
Rahrbach 19; Neumaier 39, 55, 162.
Bettenhausen (Reichsritter). Im frühen 16.
Jahrhundert zählten die B. zum Kanton Rhön-Werra
des Ritterkreises Franken.
L.: Riedenauer 122.
Beulwitz, Beulbitz (Reichsritter). Im 16.
Jahrhundert gehörten die B. zum Kanton Gebirg
des Ritterkreises Franken und zur vogtländischen Ritterschaft (Vogtland).
L.: Stieber; Pfeiffer 208, 209; Riedenauer 122.
Biberachzell (Herrschaft). 1342 gelangte B. bei Weißenhorn
aus dem Erbe der Herren von (Marstetten-)Neuffen an Wittelsbach, das bis
1449/1480 die Ulmer Patrizier Ehinger und Krafft belehnte. 1480 folgten die
Thürheim den Krafft. Die B., Asch, Unterreichenbach, Wallenhausen und Wenenden
(Weneden) umfassende Herrschaft steuerte zum Kanton
Donau des Ritterkreises Schwaben. 1786 kaufte die Abtei Kaisheim die Herrschaft
von den Thürheim (Türkheim). 1802 kam Kaisheim an Bayern.
L.: Gaiser/Matzke/Rieber, Kleine Kreisbeschreibung des Stadt- und Landkreises
Neu-Ulm, 1959.
Biberern, Biberen, Bieberehren (Reichsritter). Im
frühen 16. Jahrhundert zählten die B. zum Kanton
Steigerwald und zum Kanton Baunach des
Ritterkreises Franken.
L.: Stieber; Stetten 32; Riedenauer 122; Rahrbach 26.
Bibergau, Biebergau (Reichsritter). Im frühen 16.
Jahrhundert waren die B. im Kanton Steigerwald
im Ritterkreis Franken immatrikuliert.
L.: Stieber; Riedenauer 122.
.Bibra (Freiherren, reichsritterschaftliche
Herrschaft). Aus der Ministerialität des Klosters Hersfeld erwuchs das nach B.
südlich von Meiningen benannte Adelsgeschlecht der B. Es nahm eine bedeutsame
Stellung zwischen den Grafen von Henneberg und dem Hochstift Würzburg, das 1343
die teilweise Lehnshoheit über das Schloss B. gewann, ein. Vom 16. bis zum 18.
Jahrhundert zählten die Freiherren von B. mit Gleimershausen, Irmelshausen und
Aubstadt bzw. Aubstatt (Austatt) zum Kanton
Rhön-Werra des Ritterkreises Franken. Mit Schwebheim und Adelsdorf waren sie im
Kanton Steigerwald (ab etwa 1610)
immatrikuliert, außerdem in den Kantonen Gebirg
(um 1750), Altmühl und Baunach. 1803 kam B. zu Bayern, 1806 zum Großherzogtum
Würzburg und 1808 zu Sachsen-Meiningen. S. Thüringen.
L.: Genealogischer Kalender 1753, 539, 540, 541; Stieber; Wolff 513; Roth von
Schreckenstein 2, 593; Seyler 351-353; Bibra, W. v., Geschichte des Hauses
Bibra, Bd. 1ff. 1879ff.; Winkelmann-Holzapfel 142; Pfeiffer 198, 212;
Bechtolsheim 12, 17, 63; Riedenauer 122; Rahrbach 20.
Bibrach (Reichsritter). Im frühen 16.
Jahrhundert zählten die B. zum Kanton Gebirg des
Ritterkreises Franken. S. Schenk von Bibert?
L.: Riedenauer 122.
Bicken (Reichsritter). Nach dem 1218 erstmals
erwähnten B. im Aartal östlich von Herborn nannten sich Edelherren von B. 1352
wurde Burg B. zerstört. Die Edelherren zogen sich nach Wolkersdorf in Hessen
zurück. 1664 wurde die Familie reichsunmittelbar. Im 18. Jahrhundert zählten
die B. zum Ritterkreis Rhein. Außerdem waren sie um 1700 im Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken
immatrikuliert.
L.: Stieber; Roth von Schreckenstein 2, 594; Riedenauer 122; Neumaier 162.
Bickenbach (Reichsritter). Im frühen 16.
Jahrhundert zählten die B. zum Kanton
Steigerwald des Ritterkreises Franken.
L.: Riedenauer 122.
Bidembach von Treuenfels (Reichsritter). Von 1647
bis 1747 zählten die aus Grünberg in Hessen stammenden, als Folge der Schlacht
bei Lauffen vom 13. 5. 1534 aus dem Dienst in Hessen in den Dienst in
Württemberg übergetretenen und in hohe Ämter aufgestiegenen, 1646 das Rittergut
Ossweil/Oßweil erwerbenden, 1654 in den Reichsadel erhobenen protestantischen
B. (erster Jurist Johannes B. geb. um 1561, 1652-1681 Ehningen) wegen eines
Drittels von Ossweil/Oßweil zum Kanton Kocher
des Ritterkreises Schwaben. 1748 wurden die Güter an Württemberg verkauft.
L.: Schulz 258; Kümmerle, J., Luthertum, humanistische Bildung und
württembergischer Territorialstaat, 2008.
Biel (zugewandter Ort der Eidgenossenschaft),
frz. Bienne. Seit 999 gehörte B. am Bieler See zum Hochstift Basel. 1352
schloss es gleichwohl ein ewiges Bündnis mit Bern. Seit dem Ende des 15.
Jahrhunderts war es zugewandter Ort der Eidgenossenschaft und führte 1528 trotz
Zugehörigkeit zum Hochstift die Reformation ein. 1798 wurde es von Frankreich
besetzt. 1815 kam es zum Kanton Bern.
L.: Wolff 238, 532; Großer Historischer Weltatlas II 72 C2; Bourquin, W.,
Beiträge zur Geschichte Biels, 1922; Stadtbuch (Biel), hg. v. d.
Stadtverwaltung Biel, 1936; Das Recht der Stadt Biel, hg. v. Blösch, P., 2003.
Bildhausen (Kloster). Um 1790 zählte das um 1158
unter kaiserlicher Anerkennung von Heinrich von Stahleck, Pfalzgraf bei Rhein,
gegründete Kloster B. in Unterfranken wegen Teilen von Poppenlauer und Unsleben
zum Kanton Rhön-Werra des Ritterkreises Franken,
außerdem auch zum Kanton Baunach.
L.: Wolff 101; Winkelmann-Holzapfel 142; Riedenauer 128.
Birkenfeld (Herzogtum, Kanton,
Fürstentum). B. im Nahetal erscheint 981 erstmals. Seit dem 13. Jahrhundert war
es Vorort der Hinteren Grafschaft Sponheim. Von 1569/1584 bis 1720/1734 war es
Sitz der Linie Pfalz-Birkenfeld der Herzöge der Pfalz (Pfalz-Zweibrücken-Birkenfeld.
1776 kam es an die Markgrafen von Baden-Baden. 1798 wurden unter der Verwaltung
Frankreichs die Kantone B., Baumholder und
Grumbach geschaffen. Sie kamen durch den Wormser Traktat am 1. 7. 1816 an
Preußen (Fürstentum Birkenfeld) das im Gefolge des Wiener Kongresses von 1815
durch Protokoll vom 9. 4. 1817 die Ämter B. (Kanton
B.), und Teile der Kantone Herrstein,
Hermeskeil, Wadern, Sankt Wendel, Baumholder und des Kantons
Rhaunen (Oberstein und Nohfelden) mit einer Länge von 45 Kilometern und einer
Breite von 15 Kilometern als Entschädigung an das von Napoleon 1810 annektierte
Großherzogtum Oldenburg abtrat. Daraus entstand das (nicht in Oldenburg
eingegliederte) Fürstentum B., das nach 1918 als Landesteil (B.) bei Oldenburg verblieb.
Am 1. 4. 1937 kam es durch das Gesetz über Groß-Hamburg und andere
Gebietsbereinigungen (26. 1. 1937) an Preußen (Rheinprovinz, eigener
Landkreis), 1946 an Rheinland-Pfalz. S. Pfalz-Birkenfeld,
Pfalz-Zweibrücken-Birkenfeld.
L.: Wolff 261; Baldes, H., Die 100jährige Geschichte des oldenburgischen
Fürstentums Birkenfeld, 1921; Baldes, H., Geschichtliche Landeskunde der
Birkenfelder Landschaft, 1923; Heimatchronik des Landkreises Birkenfeld, hg. v.
Becker, K., 1961; Klar, H., Geschichte der Stadt Birkenfeld, (in) Birkenfeld
wird Garnison, 1964, 31ff.; Brandt, H., Von der oldenburgischen Provinz zum
preußischen Landkreis Birkenfeld, 1987; Strauch, D., Birkenfeld, Lichtenberg,
Meisenheim etc. (in) Engagierte Verwaltung für die Wissenschaft, 2007, 487.
Birkenfels, Birckenfels (Reichsritter). Im frühen
16. Jahrhundert zählten die B. zum Kanton
Altmühl des Ritterkreises Franken. S. a. Zollner von B.
L.: Biedermann, Altmühl; Riedenauer 122.
Birkig (Reichsritter). Im 16. und 17.
Jahrhundert zählten die B. zum Kanton Baunach
des Ritterkreises Franken.
L.: Riedenauer 122.
Bischofsheim (Reichsritter). Vielleicht zählten die
B. zum Kanton Rhön-Werra im Ritterkreis Franken.
L.: Stieber; Riedenauer 122.
Bischofsheim, Neckarbischofsheim (reichsritterschaftlicher
Ort). B. (Neckarbischofsheim) südöstlich von Waibstadt zählte zum Kanton Kraichgau des Ritterkreises Schwaben. S. Baden
(Neckarbischofsheim), Baden-Württemberg.
L.: Wolff 510.
Bissingen (Herrschaft), Marktbissingen. 1801
gehörte die Herrschaft B. im Ries durch das Fürstentum Oettingen-Wallerstein
zum schwäbischen Reichskreis, mit der Herrschaft Hohenburg zum Kanton Kocher des Ritterkreises Schwaben. S. Bayern.
L.: Wolff 177; Wallner 685 SchwäbRK 8.
Bissingen-Nippenburg (Reichsgrafen, Reichsritter). Im 18.
Jahrhundert zählten die Grafen von B. mit der 1789 vom Jesuitenorden erworbenen
Herrschaft Dotternhausen und Roßwangen bzw. Rosswangen zum Kanton Neckar des Ritterkreises Schwaben.
L.: Roth von Schreckenstein 2, 592; Hölzle, Beiwort 64; Hellstern 201; Archiv
der Grafen von Bissingen und Nippenburg Hohenstein, bearb. v. König, J., 2004.
Blarer von Wartensee (Reichsritter). 1602
wurden die B. wegen Unterböbingen (bis 1652) Mitglied im Kanton Kocher des Ritterkreises Schwaben. Von 1628 bis
1705 waren die B. in Baiershofen und Treppach begütert.
L.: Schulz 258.
Bletz von Rotenstein (Reichsritter). (Die B.
bzw. die Pletz von Rotenstein zählten von 1548 bis 1789 mit Gut Eckhof (bis
1736), dem halben Gut Hausen ob Rottweil (bis 1768), einem Viertel von
Wendelsheim und einigen Gütern zu Villingen zum Kanton
Neckar bzw. Neckar-Schwarzwald-Ortenau des Ritterkreises Schwaben.
L.: Roth von Schreckenstein 2, 592; Hellstern 210; Kollmer 380.
Blieskastel, Castel (Herrschaft, Grafen). Nach der
1098 erwähnten Burg B. (castellum ad Blesam, Castel) an der unteren Blies im
Saarland nannte sich eine gegen Ende des 11. Jahrhunderts von den Grafen von
Metz-Lunéville abgespaltete lothringische Adelsfamilie, die ihrerseits im 12.
Jahrhundert die Linien der Grafen von Homburg, Lützelstein (1172-1460) und
Saarwerden abspaltete und von der Blies bis zur Mosel mit Allod (Achtelsbach,
Bubenhausen, Reichweiler [Reichsweiler], Ormesheimer Berg, B.) sowie Lehen der
Erzbischöfe von Trier (Hunolstein, Bernkastel) und der Bischöfe von Metz und
Verdun (Schamburg [Schaumberg]) begütert war. Nach dem Tod des letzten Grafen
von B. (1237) behielt seine älteste Tochter Elisabeth, die in zweiter Ehe mit
Rainald von Lothringen-Bitsch verheiratet war, die Güter. Nach ihrem Tod kam es
zum Blieskasteler Erbfolgekrieg (1276-1291) zwischen denen von Salm, Limburg,
Blankenberg, Zweibrücken und Sponheim sowie dem Bischof von Metz einerseits und
den Herzögen von Lothringen und Grafen von Saarbrücken andererseits, der nach vorübergehendem
Gewinn Blieskastels, Liebenbergs, Püttlingens, Bernkastels und Hunolsteins
durch die Grafen von Salm (1278) mit der Aufteilung des Erbes zwischen dem
Herzog von Lothringen (Grafschaft Schaumburg), dem Bischof von Metz (1284 B.,
ohne Hunolstein, Schaumburg und Püttlingen) und dem Grafen von Salm
(Püttlingen) endete. Die Burg B. verkaufte der Bischof von Metz 1337 an das
Erzstift Trier, das bereits 1280 Bernkastel erworben hatte. 1456/1660 erwarben
die Grafen von Leyen B. und verlegten 1773 ihre Residenz dorthin. B. zählte zum
Kanton Niederrheinstrom des Ritterkreises Rhein.
1798/1802 kam es an Frankreich, 1815 an Preußen, 1816 an Bayern, 1919/1920 und
1945/1946 an das Saargebiet und damit 1957 zum Saarland.
L.: Wolff 515; Großer Historischer Weltatlas III 38 (1789) B3; Pöhlmann, C.,
Der Bliescasteler Erbfolgekrieg, Z. f. bay. LG. 8 (1935), 450ff.; Herrmann, H.,
Die Grafen von Blieskastel, (in) Geschichtliche Landeskunde des Saarlandes 2
(1977), 254ff.; Mohr, W., Geschichte des Herzogtums Lothringen, 3 1979, 102ff.;
Herrmann, W., Blieskastel, LexMA 2 1983, 278.
Blumegg (reichsritterschaftliche Herrschaft). B.
nördlich von Stühlingen zählte zum Kanton
Hegau-Allgäu-Bodensee des Ritterkreises Schwaben.
L.: Wolff 509.
Blümlein (Reichsritter). Vielleicht zählten die
B. zum Kanton Steigerwald im Ritterkreis
Franken.
L.: Stieber; Riedenauer 122.
Bobenhausen (Reichsritter). Bis etwa 1700 zählten
die B. (oder Babenhausen) zum Kanton Odenwald im
Ritterkreis Franken. Im 18. Jahrhundert waren sie mit Obbach und Ruppertshain
(Rupertsheim) im Kanton Rhön-Werra
immatrikuliert.
L.: Genealogischer Kalender 1753, 538; Stieber; Seyler 353;
Winkelmann-Holzapfel 143; Stetten 32; Riedenauer 122; Rahrbach 27; Ulrich 209;
Neumaier 75, 146, 162, 197.
Bock (Reichsritter). 1783-1805 war Johann
Nikolaus Stephan von B. Personalist im Kanton
Kocher des Ritterkreises Schwaben.
L.: Schulz 259.
Böcklin von Böcklinsau (Freiherren,
Reichsritter). Im 18. Jahrhundert zählten die Freiherren B. mit einem Drittel
Allmannsweier, einem Viertel Kehl-Dorf (Kehldorf), dem 1442 erworbenen Rust und
einem Sechstel Wittenweier zum Bezirk (Kanton)
Ortenau des Kantons Neckar bzw.
Neckar-Schwarzwald-Ortenau des Ritterkreises Schwaben (1802 Franz Friedrich
Siegmund August B. [Herr zu Rust, Kehl - bzw. Kehl-Dorf -, Allmannsweier und
Wittenweier], Franz Karl Johann Siegmund B., Friedrich Wilhelm Karl Leopold
B.). Mit dem 1411 erworbenen Bischheim, dem halben Obenheim und dem halben Wibolsheim
waren sie Mitglied des Ritterkreises Unterelsaß, mit Helfenberg 1645-1685
Mitglied im Kanton Kocher.
L.: Roth von Schreckenstein 2, 592, 595; Hölzle, Beiwort 65, 66; Schulz 259.
Bode (Reichsritter). 1726-1746 waren
Angehörige der Familie B. Personalisten im Kanton
Kocher des Ritterkreises Schwaben.
L.: Schulz 259.
Bodeck (Reichsritter). Um 1806 zählten die B.
zum Kanton Rhön-Werra im Ritterkreis Franken.
L.: Roth von Schreckenstein 2, 593; Riedenauer 122.
Bodeck von Ellgau, Bodeck und Ellgau (Reichsritter). 1802 zählte Freiherr Franz Ludwig von B. zum Ort (Kanton) Ortenau des Kantons Neckar bzw. Neckar-Schwarzwald-Ortenau des Ritterkreises Schwaben. 1773 gehörten die bereits im Stichjahr 1680 angesessenen und mit ihren Gütern bei der Ritterschaft immatrikulierten B. zum Ritterkreis Unterelsass. Sie erloschen männlicherseits 1907.
Bodenlaube (Reichsritter). Im frühen 16.
Jahrhundert zählten die B. zum Kanton Rhön-Werra
des Ritterkreises Franken.
L.: Riedenauer 122.
Bödigheim, Bödikeim, Bödigkheim (Reichsritter). B.
bei Buchen erscheint um 1100 in den Händen des Klosters Amorbach. Dieses gab
1286 an Wiprecht Rüdt ein Felsplateau zur Errichtung einer Burg ab. Um 1550
zählten die B. zum Kanton Odenwald des
Ritterkreises Franken. 1806 kam B. an Baden und damit 1951/1952 an
Baden-Württemberg. S. Vorburger zu B., Rüdt von Collenberg.
L.: Stetten 32; Riedenauer 122; Ulrichs 209; Neumaier 75.
Bodman, Bodmann (reichsritterschaftlicher Ort,
reichsritterschaftliche Herrschaft, Freiherren, Reichsritter). Die Familie der
Freiherren von B., die bereits 1488 Mitglied der Rittergesellschaft Sankt
Jörgenschild in Schwaben, Teil Hegau und am Bodensee war, ist seit dem 15.
Jahrhundert in die Linie B. zu Bodman (Bodman, Espasingen, Wahlwies, Kargegg,
Mooshof, 1786 Kauf Liggeringens, 1790 Kauf der Herrschaft Schlatt, davon
Bodman, Espasingen und Wahlwies im 17. Jh. an die Linie B. zu Kargegg) und die
Linie B. zu Möggingen (1752 mit Möggingen, Liggeringen, Güttingen und Wiechs,
Aufspaltung in die Zweige B. zu Güttingen, B. zu Möggingen, B. zu
Wiechs).geteilt. Der Ort Bodman und die Familie B. zählten zum Kanton Hegau-Allgäu-Bodensee (Hegau) des Ritterkreises
Schwaben. 1806 fielen die Güter an Württemberg, das sie 1810 an Baden abtrat,
über das sie 1951/1952 an Baden-Württemberg gelangten.
L.: Genealogischer Kalender 1753, 530; Wolff 509; Roth von Schreckenstein 2,
592; Ruch, Anhang 3, 79; Mau, H., Die Rittergesellschaften mit St. Jörgenschild
in Schwaben, 1941, 34; Flohrschütz, G., Zur ältesten Geschichte der Herren von
Bodmann, Diss. phil. München 1951; Danner, W., Studien zur Sozialgeschichte
einer Reichsritterschaft in den Jahren der Mediatisierung. Entwicklung der
politischen und wirtschaftlichen Stellung der Reichsfreiherren von und zu
Bodmann 1795-1815, (in) Hegau 17/18 (1972/1973), 91ff.; Bodman. Dorf,
Kaiserpfalz, Adel, hg. v. Berner, H., Bd. 1 1977, Bd. 2 1985; Gräflich von
Bodmansches Archiv, bearb. v. Halbekann, J., 2001.
Bodman zu Bodman, Bodmann (Freiherren,
Reichsritter). Seit dem 15. Jahrhundert zählten die B. zunächst mit Bodman,
Espasingen, Wahlwies und dem Hof Kargegg und Mooshof zum Ritterkreis Schwaben (Kanton Hegau). Sie erweiterten ihre Güter 1786 durch
den Kauf von Liggeringen und 1790 durch den Kauf der Herrschaft Schlatt. 1806
fielen die Güter an Württemberg, das sie 1810 an Baden abtrat, über das sie
1951/1952 an Baden-Württemberg gelangten.
L.: Ruch 18 Anm. 2, 82; Hölzle, Beiwort 60; Bodmann, L. Frhr. v., Geschichte
der Freiherren von Bodmann, 1894ff.; Danner, W., Die Reichsritterschaft im
Ritterkantonsbezirk Hegau in der zweiten Hälfte des 17. und im 18. Jahrhundert,
1969.
Bodman zu Kargegg, Bodmann (Reichsritter). Nach
dem Verzicht eines Mitglieds der Familie Bodman zu Bodman auf die Herrschaft
über Bodman, Espasingen und Wahlwies zugunsten der Familie B. im 17.
Jahrhundert war diese mit diesen Gütern Mitglied der Ritterschaft (Kanton Hegau, Ritterkreis Schwaben).
L.: Hölzle, Beiwort 60; Danner, W., Die Reichsritterschaft im
Ritterkantonsbezirk Hegau in der zweiten Hälfte des 17. und im 18. Jahrhundert,
1969.
Bodman zu Möggingen, Bodmann (Freiherren,
Reichsritter). 1752 gehörten die Freiherren von B. mit Möggingen, Liggeringen,
Güttingen und Wiechs zum Ritterkreis Schwaben (Kanton
Hegau). Zu Beginn des 18. Jahrhunderts teilte sich die Familie in die Zweige
Bodman zu Güttingen, Bodman zu Möggingen und Bodman zu Wiechs.
L.: Hölzle, Beiwort 60; Danner, W., Die Reichsritterschaft im
Ritterkantonsbezirk Hegau in der zweiten Hälfte des 17. und im 18. Jahrhundert,
1969.
Bodman zu Wiechs, Bodmann zu Wiex (Freiherren,
Reichsritter). Im Jahre 1752 gehörten die zu Beginn des 18. Jahrhundets von den
Freiherren von Bodman zu Möggingen abgespalteten Freiherren von B. zum
Ritterkreis Schwaben im Kanton Hegau.
L.: Ruch Anhang 79.
Bohn (Reichsritter). Im späten 17.
Jahrhundert zählten die B. zum Kanton Odenwald
des Ritterkreises Franken.
L.: Riedenauer 122.
Bonfeld (reichsritterschaftliches Dorf). Nach B.
südwestlich von Wimpfen nannten sich seit dem frühen 13. Jahrhundert Herren von
B. Nach ihrem Aussterben um die Mitte des 15. Jahrhunderts traten die Herren
von Helmstadt an ihre Stelle, die B. als Mannlehen des Hochstifts Worms hatten.
1476 erwarben die Gemmingen den zum Kanton
Kraichgau des Ritterkreises Schwaben zählenden Ort, der über Württemberg
1951/1952 zu Baden-Württemberg kam.
L.: Wolff 510.
Bönnigheim (Reichsstadt, Ganerbiat, Ganerbschaft,
reichsritterschaftliche Herrschaft). Im Jahre 793 gab die Nonne Hiltpurg B. bei
Ludwigsburg an das Kloster Lorsch. Die Burg B. gehörte 1183 den Staufern. Im
13. Jahrhundert ging die Lehnsabhängigkeit von Lorsch an das Erzstift Mainz
über. Spätestens um 1280 wurde der Ort zur Stadt erhoben, aber bald dem Reich
entfremdet. 1288 kaufte ihn König Rudolf von Habsburg, der ihn seinem
natürlichen Sohn Albrecht von Löwenstein überließ. Von dessen Witwe fiel er
1330 an Friedrich von Sachsenheim. Durch Teilverkäufe kam es zu einer
Ganerbschaft (Ganerbiat) zwischen Sachsenheim, Gemmingen, Neipperg und dem Erzstift
Mainz. Bis 1750 setzte sich das Erzstift Mainz durch. 1785 verkaufte es das zum
Kanton Kocher des Ritterkreises Schwaben
zählende B. mit Cleebronn und Erligheim an Württemberg, über das B. 1951/1952
an Baden-Württemberg kam.
L.: Wolff 510; Geschichtlicher Atlas von Hessen, Inhaltsübersicht 33; Schulz
275; Zipperlen, E./Schelle, D., Bönnigheim. Stadt zwischen Neckar und
Stromberg, 1970.
Boos von Waldeck (Freiherren, Reichsritter).
Im 18. Jahrhundert zählten die B. mit Hundsbach samt Lauschied und Teilen von
Kappeln zum Kanton Niederrheinstrom des
Ritterkreises Rhein.
L.: Genealogischer Kalender 1753, 545; Roth von Schreckenstein 2, 594;
Winkelmann-Holzapfel 143.
Boos von Waldeck und Montfort (Freiherren,
Grafen, Reichsritter). Die Freiherren, seit 1790 Grafen, B. zählten um 1790 mit
Wasenbach zum Kanton Mittelrheinstrom und mit
Hüffelsheim zum Kanton Niederrheinstrom des
Ritterkreises Rhein.
L.: Winkelmann-Holzapfel 143.
Borié (Freiherren, Reichsritter). Im 18.
Jahrhundert waren die Freiherren von B. mit Dürrnhof samt Neuhaus Mitglied des Kantons Rhön-Werra des Ritterkreises Franken.
L.: Seyler 354; Winkelmann-Holzapfel 143; Riedenauer 122.
Bose (Reichsritter). Im 18. Jahrhundert zählten
die B. mit einem 1780 an Werneck und Gemmingen verkauften Anteil an dem
Rittergut Neubronn zum Kanton Kocher des
Ritterkreises Schwaben. Außerdem waren sie um 1700 im Kanton
Rhön-Werra des Ritterkreises Franken immatrikuliert.
L.: Stieber; Kollmer 375; Riedenauer 122.
Botzheim (Reichsritter). Im 18. Jahrhundert
zählten die B. zum Kanton Oberrheinstrom des
Ritterkreises Rhein, zum Kanton Odenwald des
Ritterkreises Franken und zum Ort (Kanton)
Ortenau des Kantons Neckar bzw.
Neckar-Schwarzwald-Ortenau des Ritterkreises Schwaben (1802 Friedrich Ludwig
B., Friedrich Wilhelm Karl B.).
L.: Genealogischer Kalender 1753, 544; Roth von Schreckenstein 2, 594;
Riedenauer 122.
Boul (Reichsritter), Buol. 1752 zählte die
Familie der Freiherren von B. mit Mühlingen, Hotterloch, Etschreute, Haldenhof
und Reichlishardt (Reichlinshard) zum Kanton
Hegau im Ritterkreis Schwaben. Ihre Güter fielen 1806 an Württemberg, das sie
1810 an Baden abtrat, über das sie 1951/1952 an Baden-Württemberg gelangten.
L.: Hölzle, Beiwort 60; Ruch 82 und Anhang 79.
Boyneburg, Boineburg (Freiherren, Reichsritter).
Im 17. und 18. Jahrhundert waren die Freiherren von B. u. a. mit einem Teil von
Stadtlengsfeld, Gehaus und Weilar (insgesamt 13 Dörfern) Mitglied des Kantons Rhön-Werra des Ritterkreises Franken. Außerdem
zählten sie zum Ritterkreis Rhein sowie vielleicht zum Kanton
Baunach des Ritterkreises Franken.
L.: Stieber; Roth von Schreckenstein 2, 594; Seyler 354-356; Winkelmann-Holzapfel
143; Riedenauer 122; Strickhausen, G., Die Boyneburg bei Eschwege, 1993;
Rahrbach 28.
Boyneburg, Boineburg, Bomeneburg (Herren, Grafen,
Herrschaft). Vielleicht schon der Sohn Siegfried (1082) Ottos von Northeim,
jedenfalls Ottos Enkel Siegfried III. nannte sich 1123 nach der die
Werralandschaft beherrschenden Burg B. (Boumeneburc) bei Eschwege. Nach seinem
Tod (1144) fiel die Burg an die Grafen von Winzenburg bzw. das Reich und wurde
nach einem Ausbau durch den Abt von Fulda durch Ministeriale verwaltet. 1292
übertrug König Adolf die B. und die Stadt Eschwege Landgraf Heinrich von Hessen
als Reichslehen. Die Reichsministerialen von B. und die von B.-Honstein, die
sich inzwischen eine eigene Herrschaft um die Burg aufgebaut hatten, trugen
ihre Burgsitze bereits um 1370 von Hessen zu Lehen und nahmen „das Schloss“
1460 als gemeinsames Lehen von Hessen. Zum Gericht B. gehörten am Ende
des 16. Jahrhunderts die 16 Dörfer Bischhausen, Datterode, Grandenborn,
Hoheneiche, Jestädt, Kirchhosbach, Motzenrode, Netra, Neuerode, Oetmannshausen,
Rechtebach, Reichensachsen, Rittmannshausen, Röhrda, Thurnhosbach und
Wichmannshausen (mit rund 900 Hausgesessenen). Später kamen zum nunmehrigen Amt
Bischhausen auch die von Boyneburg--Honsteinschen Dörfer Oberdünzebach und
Niederdünzebach und Langenhain hinzu, während Datterode seit 1615 zum Amt
Eschwege gehörte. Seit 1660 stand die zum Kanton
Rhön-Werra des Ritterkreises Franken zählende Herrschaft im Kondominat Hessens
und Boyneburgs. Nach dem Aussterben der Linie Boyneburg-Hornstein zog Hessen
deren Lehnsanteil ein, kaufte einen weiteren und fand 1803 die übrigen
Berechtigten ab.
L.: Wolff 254; Reimer, H., Historisches Ortslexikon für Kurhessen, 1926, 40
(Bischhausen); Genealogisches Handbuch des Adels, Bd. 18 Gräfliche Häuser A3,
1958; Eckhardt, K., Eschwege als Brennpunkt, 1964, 151ff.; Lange, K., Der
Herrschaftsbereich der Grafen von Northeim 950-1144, 1969; Schoppmeyer, H.,
Bomeneburg, LexMA 2 1983, 390; Heinemeyer, K., Boyneburg, Die deutschen Königspfalzen
1, 1983 24ff.; Demandt, K. Regesten der Landgrafen von Hessen, Bd. 2, 1990, Nr.
162 Ziffer 2, 4, 5;Strickhausen, G., Die Boyneburg bei Eschwege, 1993;
Eckhardt, W., Hess, Jb. Landesgeschichte 51 (2001), 75ff.; Diehl, T.,
Adelsherrschaft im Werraraum. Das Gericht Boyneburg, 2010.
Brakenlohe, Brackenlor (Reichsritter). Im frühen
16. Jahrhundert zählten die B. zum Kanton
Steigerwald im Ritterkreis Franken.
L.: Stieber; Riedenauer 122.
Bramberg (Reichsritter). Im frühen 16.
Jahrhundert zählten die B. zum Kanton Baunach
des Ritterkreises Franken.
L.: Riedenauer 122.
Brandenburg (reichsritterschaftliche Herrschaft) mit
dem Marktflecken Dietenheim am linken Illerufer zählte zum Kanton Donau des Ritterkreises Schwaben.
L.: Wolff 204, 508.
Brandenburger zu Riet (Reichsritter). Im 16. und
Anfang des 17. Jahrhunderts zählten die B. zum Kanton
Neckar des Ritterkreises Schwaben.
L.: Hellstern 201.
Brandenstein (Freiherren, Reichsritter). Bis etwa
1650 zählten die thüringischen, nach der Stammburg B. bei Pössneck benannten B.
zum Kanton Baunach des Ritterkreises Franken.
Außerdem gehörten die B. mit dem Gut Wüstenstein in der Fränkischen Schweiz zum
Kanton Gebirg und zur vogtländischen
Ritterschaft (Vogtland).
L.: Stieber; Hölzle, Beiwort 65; Riedenauer 122.
Brandis (Reichsritter). Um 1800 zählten die B.
zum Kanton Altmühl des Ritterkreises Franken.
L.: Riedenauer 122.
Brandt (Reichsritter). Zwischen 1550 und 1650
zählten die B. zum Kanton Gebirg des
Ritterkreises Franken.
L.: Riedenauer 122.
Brandt von Neidstein, Brand von Neidstein,
Brandt (Reichsritter). Im späten 18. Jahrhundert zählten die B. zum Kanton Gebirg des Ritterkreises Franken. S. a.
Prandtner
L.: Riedenauer 122.
Brantz (Reichsritter). Der württembergische Rat
Johann Christoph von B., der in Kirchheim an der Teck ansässig war, war von
1644 bis 1655 Mitglied im Kanton Neckar des
Ritterkreises Schwaben.
L.: Hellstern 201.
Brasseur (Reichsritter). Um 1700 zählten die B.
zum Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken.
L.: Riedenauer 122.
Braunsbach (ritterschaftlicher Ort). B. am Kocher
wird vermutlich verhältnismäßig lange nach seiner Gründung 1255 erstmals
erwähnt. Ortsherren waren meist Lehnsleute der von Limpurg und von Hohenlohe
(1471-1549 Spieß, 1549-1637 Crailsheim). 1640 fiel es im Erbgang an die von
Burglayen (Layen), 1644 an die von Lichtenstein und 1666 an die Wolfskehl von
Reichenberg. Sie verkauften den zum Kanton
Odenwald des Ritterkreises Franken steuernden Ort 1673 an Franz Johann Wolfgang
von Vorburg, der ihn dem Hochstift Würzburg zu Lehen auftrug. 1737 kam B. als
Pfand an das Domkapitel Würzburg. 1802 fiel es als Entschädigung an
Hohenlohe-Jagstberg, 1806 an Württemberg und gelangte damit 1951/1952 an
Baden-Württemberg.
L.: Wolff 511.
Breidbach, Breitbach (Freiherren, Reichsritter).
Im 18. Jahrhundert zählten die Freiherren von B. mit dem vom späten 15.
Jahrhundert bis 1679 allmählich erworbenen Bürresheim am Einfluss des
Nitzbaches in das Nettetal zum Kanton
Niederrheinstrom des Ritterkreises Rhein. Um 1760 gehörten B. auch zum Kanton Baunach des Ritterkreises Franken.
L.: Genealogischer Kalender 1753, 546; Riedenauer 122; Bornheim, W. gen.
Schilling, Zur Geschichte der von Bürresheim im Mittelalter, Niederrhein.
Annalen 158 (1956).
Breidenbach (Reichsritter). Um 1700 zählten die B.
(genannt Breidenstein) zum Kanton Baunach und im
frühen 18. Jahrhundert zum Kanton Rhön-Werra
sowie vielleicht auch zum Kanton Steigerwald des
Ritterkreises Franken. S. Breitenbach.
L.: Riedenauer 122.
Breitenbach (Reichsritter). Im frühen 16.
Jahrhundert zählten B. zu den Kantonen Gebirg
und Baunach des Ritterkreises Franken. Von 1574 bis 1588 war Friedrich von B.
wegen eines Fünftels Beihingen Mitglied im Kanton
Kocher des Ritterkreises Schwaben. S. Breidenbach.
L.: Schulz 259; Riedenauer 122.
Breitschwert von Buchenbach (Reichsritter),
Breitschwerdt von und zu Buchenbach. Die Familie war 1486 von König Maximilian
I. in den Adelsstand erhoben worden. Johann Leonhardt B. war 1663 Mitglied im Kanton Neckar des Ritterkreises Schwaben. Von 1659 bis
1711 zählten die B. wegen Buchenbach zum Kanton
Kocher.
L.: Roth von Schreckenstein 2, 592; Hellstern 201; Schulz 259.
Breittenbach, genannt von Breittenstein
(Reichsritter). Im 17./18. Jahrhundert gehörten die B. zum Kanton Rhön-Werra im Ritterkreis Franken. S.
Breidenbach, Breitenbach.
L.: Seyler 356.
Brende (Reichsritter), Brend. Im frühen 16.
Jahrhundert zählten die B. (Brendt, Brenn) zum Kanton
Rhön-Werra im Ritterkreis Franken.
L.: Stieber; Riedenauer 122; Rahrbach 30.
Brendel von Homburg (Reichsritter). Im 18.
Jahrhundert zählten die B. zum Ritterkreis Rhein, außerdem im späten 16.
Jahrhundert zum Kanton Odenwald des
Ritterkreises Franken.
L.: Stieber; Roth von Schreckenstein 2, 594; Riedenauer 122; Neumaier 67.
Bretzenheim (Herrschaft, Grafen, Reichsritterschaft,
Fürsten). Die Reichsherrschaft B. mit Winzenheim an der unteren Nahe war
kölnisches Lehen der Grafen von Daun (Dhaun) und Falkenstein, von denen sie
1662 Graf Alexander von Velen/Vehlen erwarb. Er erhielt 1664 von Kaiser Leopold
I. die Reichsunmittelbarkeit. B. wurde Mitglied des westfälischen
Reichsgrafenkollegiums. 1733 nach dem Aussterben der Grafen zog das Erzstift
Köln das Lehen ein, gab es aber 1734 an den Grafen von Virmond/Virmont und 1747
an den Freiherrn von Roll (zu Bernau). 1772/1773 wurde B. von Kurfürst Karl
Theodor von Pfalz-Bayern (Pfalz/Bayern) für seinen nichtehelichen, von der
Schauspielerin Seyffert (später Gräfin Heideck) geborenen Sohn Karl August
erworben, der sich seitdem Graf von B. nannte. Dazu kamen weitere
zusammengekaufte kleinere Herrschaften an der unteren Nahe. Mit der halben
Ganerbschaft Burglayen (Burg Layen), dem 1786 von den Freiherren von Dalberg zu
Herrnsheim gekauften Mandel und drei Vierteln Rümmelsheim zählten die Grafen
zum Kanton Niederrheinstrom des Ritterkreises
Rhein, mit dem 1791 von der Abtei Sankt Jakobsberg bei Mainz erlangten Planig
zum Kanton Oberrheinstrom des Ritterkreises
Rhein. 1790 erhielt der Graf von B. von Joseph II. den Fürstentitel verliehen.
Das Fürstentum gehörte zum oberrheinischen Reichskreis und zum westfälischen
Reichsgrafenkollegium. 1801 fiel B. mit 1,5 Quadratmeilen und 3000 Einwohnern
an Frankreich. 1802/1803 erhielt der Fürst durch § 22 des
Reichsdeputationshauptschlusses vom 25. 2. 1803 für B. und Winzenheim die
Reichsstadt Lindau und das gefürstete Damenstift Lindau. Sie vertauschte er
1804 gegen ungarische Güter um Regez an Österreich, das Lindau 1805 an Bayern
verlor. B. kam 1815/1816 zu Preußen und 1946 zu Rheinland-Pfalz.
L.: Wolff 288f.; Wallner 699 OberrheinRK 49; Bechtolsheimer, H. u. a., Beiträge
zur rheinhessischen Geschichte, 1916; Winkelmann-Holzapfel 143; Klein 190.
Breuning von Buchenbach (Reichsritter). Wegen des
1587 erworbenen, 1659 abgegebenen Gutes Buchenbach zählten die B. von 1592 bis
1668 zum Kanton Kocher des Ritterkreises
Schwaben.
L.: Schulz 259.
Brinck (Reichsritter). In der ersten Hälfte des
18. Jahrhundertes zählten die B. zum Kanton
Rhön-Werra des Ritterkreises Franken.
L.: Stieber; Riedenauer 122.
Brockdorff (Reichsgrafen). Die Familie B. ist seit
1220 als holsteinisches Adelsgeschlecht nachweisbar. Eine (fränkische) Linie
wurde 1706 in den Reichsgrafenstand erhoben. Wegen Unterleiterbach
(Unterlettenbach) zählten die B. zum Kanton
Gebirg des Ritterkreises Franken. Außerdem erscheinen sie seit der zweiten
Hälfte des 17. Jahrhunderts im Kanton Baunach.
L.: Stieber; Riedenauer 122.
Brömbsen (Reichsritter). Vielleicht zählten die
B. zum Kanton Steigerwald des Ritterkreises Franken.
S. Brömser von Rüdesheim.
L.: Riedenauer 122.
Brömser von Rüdesheim (Reichsritter). Im 18.
Jahrhundert zählten die B. zum Ritterkreis Rhein. Außerdem waren sie Mitglied
des Kantons Steigerwald des Ritterkreises
Franken. S. Brömbsen.
L.: Roth von Schreckenstein 2, 594; Zimmermann 77; Bechtolsheim 14.
Bronnbach (Abtei). Um 1790 gehörte die um 1151 von
Edelfreien an der unteren Tauber gestiftete, seit 1656 vom Erzstift Mainz und
dem Hochstift Würzburg als terra nullius betrachtete Abtei B. wegen Rütschdorf
zum Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken.
1802 kam das Kloster mit Reicholzheim (Reichholzheim) und Dörlesberg an
Löwenstein-Wertheim-Rosenberg, 1806 an Baden. B. gelangte 1951/1952 zu
Baden-Württemberg.
L.: Wolff 101; Winkelmann-Holzapfel 143; Riedenauer 128; Scherg, L., Die
Zisterzienserabtei Bronnbach im Mittelalter, 1976; Ehmer, H., Das Kloster
Bronnbach im Zeitalter der Reformation, Württemberg. Franken 72 (1988).
Bronnen (reichsritterschaftliche Herrschaft). B. zählte zum Kanton Kocher und kam an Ellwangen und damit über Württemberg (1802/1803) 1951/1952 zu Baden-Württemberg.
Bronsart, Bronstardt (Reichsritter). Zwischen
etwa 1550 und etwa 1750 zählten die B. zum Kanton
Steigerwald (etwa 1650-1680), zum Kanton Baunach
(Ende 17. Jahrhundert) und zum Kanton Rhön-Werra
des Ritterkreises Franken.
L.: Stieber; Seyler 356 (Bronstardt); Bechtolsheim 14; Riedenauer 122.
Bruggen (Reichsritter). Vom 17. Jahrhundert bis
1806 zählten die B. mit dem Rittergut Schernau zum Kanton
Steigerwald des Ritterkreises Franken.
L.: Bechtolsheim 16; Riedenauer 122.
Bubenhofen (Reichsritter, Personalist). Die B., die
bereits 1488 Mitglied der Rittergesellschaft St. Jörgenschild, Teil am Neckar,
waren, zählten seit 1548 mit den Rittergütern Leinstetten und Bettenhausen
sowie der Burg Lichtenfels zum Kanton Neckar des
Ritterkreises Schwaben. Nach dem Verkauf dieser Güter im Jahre 1784 an die
Frank (Franck) gehörte Johann Wilhelm von B. dem Kanton
bis 1805 als Personalist an. Die Familie war auch mit dem 1575 erworbenen
Kleinsüßen, dem 1621 erworbenen Winzingen und dem 1789 an die Rechberg
verkauften Gut Mösselhof im Kanton Kocher
immatrikuliert. Die Familie hatte außerdem Ramsberg (1550-1682), Krummwälden
(1550-1805), Steinbach (1653-1666) und Eislingen (Großeislingen) (1744-1765).
L.: Roth von Schreckenstein 2, 592; Hölzle, Beiwort 61; Hellstern 201f.;
Kollmer 369, 375; Schulz 259.
Buchau (ritterschaftliche Herrschaft). B. am
oberen Main zählte zum Kanton Gebirg des
Ritterkreises Franken und fiel später an Bayern.
L.: Wolff 512.
Buchenau (reichsritterschaftliche Herrschaft).
Die B. zählten seit dem 16. Jahrhundert (um 1790 mit B. nördlich von Hünfeld,
Bodes, Branders, Erdmannsrode, Fischbach, Giesenhain, Schwarzenborn und
Soislieden) zum Kanton Rhön-Werra des
Ritterkreises Franken sowie um 1750 zum Kanton
Odenwald.
L.: Stieber; Seyler 356f.; Wolff 513; Winkelmann-Holzapfel 143f.; Riedenauer
122; Rahrbach 31.
Buches von Wasserlos, Buchs von Wasserlos
(Reichsritter). Um 1550 zählten die B. zum Kanton
Odenwald des Ritterkreises Franken.
L.: Stetten 32; Riedenauer 122; Neumaier 75, 162.
Buchholz, Bucholtz (Reichsritter). Im späten 17.
Jahrhundert zählten die B. zum Kanton Rhön-Werra
des Ritterkreises Franken. Von 1592 bis 1629 waren sie wegen Helfenberg
Mitglied im Kanton Kocher des Ritterkreises
Schwaben.
L.: Stieber; Seyler 357; Riedenauer 122; Schulz 259.
Buirette von Oehlefeld (Oelefeld) (Reichsritter).
Um 1800 zählten die B. zum Kanton Gebirg des
Ritterkreises Franken.
L.: Riedenauer 122.
Bünau (Reichsritter). Im späten 16.
Jahrhundert und im 18. Jahrhundert zählten die aus der
bischöflich-naumburgischen Ministerialität aufsteigenden, um 1408 mit der
Herrschaft Weesenstein belehnten Herren von B. zum Kanton
Gebirg im Ritterkreis Franken.
L.: Stieber; Riedenauer 122; Die Familie von Bünau, hg. v. Schattkowsky, M.,
2008.
Bundorf (Reichsritter). Im frühen 16.
Jahrhundert zählten die B. zum Kanton Baunach
des Ritterkreises Franken.
L.: Riedenauer 122.
Burdian (Reichsritter). Im 16. Jahrhundert
zählten die B. zum Kanton Baunach im Ritterkreis
Franken.
L.: Stieber; Riedenauer 122.
Burgfriede (reichsritterschaftliche Herrschaft).
Der aus den Dörfern Kronweiler, Dorweiler und Mannebach bei Simmern im Hunsrück
bestehende sog. Burgfriede Waldeck zählte zum Kanton
Niederrheinstrom des Ritterkreises Rhein. S. Waldeck reichsritterschaftliche
Herrschaft.
L.: Wolff 515.
Burggraf zu Heppenheim (Reichsritter). Von etwa
1650 bis etwa 1720 zählten die H. zum Kanton Odenwald
des Ritterkreises Franken.
L.: Riedenauer 122.
Burghaslach (ritterschaftlicher Ort). B. südwestlich
von Schlüsselfeld im Steigerwald erscheint erstmals 1317 als Lehen der
Hohenlohe-Speckfeld an die Vestenberg. Nach deren Aussterben 1687 fiel die zum Kanton Steigerwald des Ritterkreises Franken steuernde
Herrschaft an die Grafen von Castell und damit 1806 an Bayern.
L.: Wolff 512; Stein, F., Geschichte der Grafen und Herren zu Castell bis 1528,
1892.
Burghausen (Reichsritter). Die B. zählten im frühen
17. Jahrhundert zum Kanton Odenwald und zum Kanton Rhön-Werra des Ritterkreises Franken.
L.: Riedenauer 122.
Burgsinn (ritterschaftliche Herrschaft). Im Jahre
1001 erscheint Sinna in einem Tausch des Hochstifts Würzburg. Im 12.
Jahrhundert errichteten die Grafen von Rieneck dort eine Wasserburg, die am
Anfang des 14. Jahrhunderts unter der Herrschaft des Hochstifts Würzburg stand.
1405 erwarb der Würzburger Ministeriale Wilhelm von Thüngen die Burg. 1438
wurde sie den Markgrafen von Brandenburg als Mannlehen aufgetragen. Mit
Altengronau, Obersinn und einigen weiteren Dörfern zählte sie über die Thüngen
zum Kanton Rhön-Werra des Ritterkreises Franken.
S. Bayern.
L.: Wolff 513.
Burkhardt von der Klee, Burkard von der Klee
(Reichsritter). 1712-1760 waren die B. als Personalisten Mitglied im Kanton Kocher des Ritterkreises Schwaben.
L.: Schulz 259.
Bürresheim (Herrschaft, Ganerbschaft,
Reichsritterschaft). Im 12. Jahrhundert entstand auf vielleicht ursprünglich
gräflichem Gut am Einfluss des Nitzbaches in das Nettetal die 1157 genannte
Burg B. (Burchenesem). Im 14. Jahrhundert war das Erzstift Köln infolge Kaufs
alleiniger Lehnsherr. Zu den Ganerben der Burg zählten die Leutesdorf,
Schöneck, Bell, Plieck von Lichtenberg und Kempenich. Vom 15. Jahrhundert bis
1679 erlangten nach Einheirat allmählich die Breidbach (Breitbach) das Schloss
und die dem Kanton Niederrheinstrom des
Ritterkreies Rhein angehörige Herrschaft B.
L.: Wolff 515; Bornheim gen. Schilling, W., Zur Geschichte der von Bürresheim
im Mittelalter, Niederrhein. Annalen 158 (1956); Geschichtlicher Atlas von
Hessen, Inhaltsübersicht 33.
Burrweiler (ritterschaftliche Herrschaft). Die
Herrschaft B. nördlich von Landau zählte zum Kanton
Oberrheinstrom des Ritterkreises Rhein. Über Bayern kam B. 1946 zu
Rheinland-Pfalz.
L.: Wolff 515.
Burtenbach (reichsritterschaftlicher Ort). Nach B.
an der Mindel bei Günzburg nannte sich ein seit dem Anfang des 12. Jahrhunderts
nachweisbares Adelsgeschlecht. Seit dem 14. Jahrhundert war B. teilweise Teil der
von Bayern lehnbaren Herrschaft Eberstall, teilweise Lehen der Markgrafschaft
Burgau und teilweise Lehen des Hochstifts Augsburg an die Familie Burggraf.
Diese verkaufte 1532 ihre Güter an den Söldnerführer Sebastian Schertel (von
Burtenbach) (Schertlin von Burtenbach), der später auch die Lehen Bayerns und
Burgaus erwarb und damit eine geschlossene ritterschaftliche Adelsherrschaft
begründete, die zum Kanton Donau des
Ritterkreises Schwaben zählte und 1806 an Bayern fiel. 1818 geriet die 1546
reformierte Herrschaft in Konkurs. S. Schertel von B.
L.: Wolff 508; Brüderlein, A., Burtenbach. Geschichte einer schwäbischen
evangelischen Gemeinde, 1951.
Busch (Reichsritter). Im späten 16.
Jahrhundert zählten die B. zum Kanton Odenwald
des Ritterkreises Franken.
L.: Riedenauer 122.
Buseck (Ganerbschaft, Reichsritter). Das die
Orte Alten-Buseck (Altenbuseck), Großen-Buseck (Großenbuseck), Rödgen,
Reiskirchen, Beuern, Bersrod, Oppenrod, Burkhardsfelden und Albach umfassende
Busecker Tal östlich von Gießen wird erstmals am 2. 10. 1340 genannt.
Wahrscheinlich war es zunächst konradinisches Reichslehngut, kam dann an die
Grafen von Gleiberg, von diesen an die Grafen von Cleeberg bzw. Kleeberg und
durch deren Erbtochter Gertrud an die Grafen von Peilstein, ehe es 1218 an das
Reich zurückfiel. Vermutlich unmittelbar danach wurden die
reichsministerialischen Familien von Buseck und Trohe vom Reich gemeinsam mit
dem Gericht - und wohl dem Tal - zu B. belehnt. Im Jahre 1265 erwarb der
Landgraf von Hessen die Grafschaft Gießen und war von da an am Erwerb des
Busecker Tales interessiert. 1398 belehnte König Wenzel den Landgrafen mit dem
Buseckertal (Busecker Tal), widerrief die Belehnung aber noch im gleichen Jahr.
1480 anerkannten die Ganerben des Busecker Tales den Landgrafen als
Landesherren. Seit etwa 1544 waren die Ganerben des Busecker Tals (Trohe, Merle
bzw. Mörlau, Schwalbach, Buseck, Schenk zu Schweinsberg), die sich
zwischenzeitlich in vielfache lehnsrechtliche Abhängigkeiten zu Hessen begeben hatten,
Mitglieder des Kantons Wetterau der
Reichsritterschaft, seit 1550 des Kantons
Odenwald des Ritterkreises Franken (bis etwa 1700) und seit der Gefangennahme
Landgraf Philipps des Großmütigen des Kantons
Mittelrheinstrom des Ritterkreises Rhein. 1561 bestätigte Kaiser Ferdinand I.
die Reichsunmittelbarkeit des Tales. 1576 unterwarfen sich die Ritter dem
Landgrafen (von Hessen-Marburg) als Landesherrn, erst 1724/1725 jedoch gewann
Hessen auf Grund des Gutachtens des 1702 angerufenen Reichshofrats endgültig
die Lehnshoheit über das am Ende des 18. Jahrhunderts etwa 800 Personen
umfassende Busecker Tal (Buseckertal), wobei die Ganerben die Lehnsoberhoheit
des Reiches und ausgedehnte Gerichtsrechte wahren konnten.
L.: Wolff 255; Roth von Schreckenstein 2, 594; Riedenauer 122; Rahrbach 33;
Neumaier 79, 162; Lindenstruth, W., Der Streit um das Busecker Tal, Mitteil. d.
oberrhein. Geschichtsvereins N.F. 18 (1910), 85ff., 19 (1911), 67ff.;
Geschichtlicher Atlas von Hessen, Inhaltsübersicht 33; Stetten 32; Becker, C.,
Die Busecker Ritterschaft zwischen Territorium und Reich, Magisterarbeit Gießen
1975 (ungedruckt); Jendorff, A., Condsominium, 2010.
Buttendorf (Reichsritter). Im frühen 16.
Jahrhundert zählten die B. zum Kanton Altmühl
des Ritterkreises Franken
L.: Biedermann, Altmühl; Stieber; Riedenauer 122.
Buttlar (Reichsritter), Buttlar genannt
Neuenburg. Im 17. und 18. Jahrhundert zählten die B. (genannt Neuenburg) zum Kanton Rhön-Werra des Ritterkreises Franken (bis etwa
1760). Von etwa 1650 bis 1760 waren sie mit Kirchschönbach, Krautheim und
Herleshof auch im Kanton Steigerwald
immatrikuliert. Von etwa 1560 bis etwa 1650 gehörten sie zum Kanton Altmühl. S. Neuenburg
L.: Stieber; Seyler, 357; Bechtolsheim 17 und Anm. 760; Riedenauer 122;
Rahrbach 35; Ulrichs 209.
Buwinghausen, Bouwinghausen, Bouvinghausen
(Reichsritter). Seit 1619 gehörten die B. unter anderem mit dem 1710 an
Württemberg verkauften Schloss Zavelstein, dem 1759 ebenfalls an Württemberg
verkauften Rittergut Altburg und dem halbem Weltenschwann (Weltenschwan) sowie
seit 1772 mit Teilen von Helfenberg zu den Kantonen
Neckar und Kocher des Ritterkreises Schwaben. Seit der zweiten Hälfte des 18.
Jahrhunderts waren sie im Kanton Odenwald des
Ritterkreises Franken immatrikuliert (um 1800 Personalisten).
L.: Roth von Schreckenstein 2, 592; Hölzle, Beiwort 61; Hellstern 202; Stetten
39; Kollmer 375; Schulz 259; Riedenauer 122.
Calenberg, Callenberg (Reichsritter). Von etwa
1650 bis etwa 1750 gehörten die C. zum Kanton Rhön-Werra
des Ritterkreises Franken.
L.: Stieber; Seyler 357; Riedenauer 122.
Cämmerer von Worms, genannt von Dalberg
(Reichsritter), (Kämmerer von Worms, genannt von Dalberg). Die aus Worms
stammenden Cämmerer (Kämmerer) genannt von Dalberg, waren von 1544 bis 1800
durch weibliche Erbfolge an der Ganerbschaft Bechtolsheim und von 1521 bis 1800
wohl durch Kauf an der Ganerbschaft Mommenheim beteiligt. Im 18. Jahrhundert
zählten die Cämmerer (Kämmerer) zum Ritterkreis Rhein, außerdem zum Kanton Rhön-Werra des Ritterkreises Franken. S.
Dalberg.
L.: Stieber; Roth von Schreckenstein 2, 594; Zimmermann 74.
Cammermeister, genannt Camerari (Reichsritter),
Kammermeister genannt Camerarius. Im 17. und 18. Jahrhundert, bis zum Verkauf
ihrer Güter Bischberg, Hartlanden und Kreuzschuh 1741, zählten die aus
Bamberger Stadtadel stammenden, später auch in Nürnberg ansässigen C.
(Kammermeister), genannt Camerari(us), zum Kanton
Steigerwald des Ritterkreises Franken, zwischen 1650 und 1720 auch zum Kanton Odenwald sowie im Übrigen vielleicht auch zum Kanton Baunach.
L.: Stieber; Bechtolsheim 14, 21, 195; Riedenauer 122; Seibold, G., Die
Cammermeister genannt Camerariii, Jh. f. fränk. Landesforschung 67 (2007),
107ff.
Campo (Reichsritter). Um 1700 zählten die del
C. zum Kanton Altmühl des Ritterkreises Franken.
L.: Riedenauer 122.
Candel (Grafen, Reichsritter). Von 1645 bis
etwa 1663 war Karl Philibert Graf von C. mit Rübgarten Mitglied des Kantons Neckar bzw. Neckar-Schwarzwald-Ortenau des
Ritterkreises Schwaben.
L.: Hellstern 202.
Cappel (Reichsritter). Im 16. und 17.
Jahrhundert zählten die C. zum Kanton Gebirg des
Ritterkreises Franken.
L.: Riedenauer 122.
Cappler von Oedheim genannt Bautz, Cappler von Oedheim
genannt Bautz, Capler von Oedheim, Cappler von Oeden, genannt Bautz
(Reichsritter). Von etwa 1550 bis zum Beginn des 19. Jahrhunderts gehörten die
C., genannt Bautz, mit dem halben Oedheim (Oeden) und Willenbacher Hof zum Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken.
L.: Stieber; Roth von Schreckenstein 2, 593; Hölzle, Beiwort 55;
Winkelmann-Holzapfel 144; Stetten 32, 35; Riedenauer 122; Rahrbach 37; Neumaier
103, 149.
Carben (Reichsritter), Karben. Im 18.
Jahrhundert gehörten die C. (Karben) zum Ritterkreis Rhein, außerdem die C.
(Karben) zu Staden im 16 und 17. Jahrhundert zum Kanton
Odenwald und zum Kanton Rhön-Werra (bis etwa
1610) des Ritterkreises Franken. S. Wetzel genannt von Karben (Carben).
L.: Stieber; Roth von Schreckenstein 2, 594; Riedenauer 122; Neumaier 66.
Castell (Grafschaft). C. bei Gerolzhofen wird
816 erstmals genannt. Seit 1091 ist der Ort namengebend für ein ab 1057
erkennbares edelfreies fränkisches Geschlecht (Berthold 1059?), das 1202
erstmals den Grafentitel führte. Zwischen Steigerwald und Main gewann es bis
zum Beginn des 14. Jahrhunderts ein ausgedehntes Herrschaftsgebiet (Vogtei über
einzelne Güter der Abteien Ebrach und Münsterschwarzach), das aber nach der
Teilung um 1260 allmählich an Umfang wieder verlor und 1457 dem Hochstift
Würzburg, dessen Erbschenken die Grafen waren, zu Lehen aufgetragen werden
musste, ohne dass allerdings dadurch die Reichsstandschaft der Grafen
aufgehoben wurde. Seit 1528 war die Grafschaft wieder in einer Hand vereint. In
der Mitte des 16. Jahrhunderts wurde die Reformation eingeführt. 1556 erbten
die Grafen von Seiten von Wertheim die Herrschaft Remlingen. 1597 erfolgte eine
Teilung in die Linien Castell-Remlingen und Castell-Rüdenhausen. Mit Rücksicht
auf angekaufte oder heimgefallene Lehen ließen sich die Grafen seit 17851794
mit einem Vertreter bei der fränkischen Reichsritterschaft aufschwören. Im 18.
Jahrhundert zählten sie mit Breitenlohe samt Buchbach sowie Gleißenberg mit
Frickenhöchstadt (Frickenhöchstadt, Frickenhochstadt) zum Kanton Steigerwald, mit Urspringen zum Kanton Rhön-Werra des Ritterkreises Franken. 1806
wurde die Grafschaft mit 4 Quadratmeilen, 3 Flecken, 28 Dörfern und rund 10000
Einwohnern mediatisiert und fiel an Bayern, teilweise bis 1814 auch an das
Großherzogtum Würzburg. 1803 starb die Linie Castell-Rüdenhausen aus, worauf
die neuen Linien Castell-Castell und Castell-Rüdenhausen begründet wurden, die
1901/1913 nach dem Erstgeburtsrecht in den bayerischen Fürstenstand erhoben
wurden.
L.: Wolff 119f.; Zeumer 554 II b 62, 2; Wallner 692 FränkRK 14 a, b; Großer
Historischer Weltatlas II 66 (1378) F4, III 38 (1789) D3; Winkelmann-Holzapfel
144; Bechtolsheim 2; Monumenta Castellana, hg. v. Wittmann, P., 1890; Stein,
F., Geschichte der Grafen und Herren von Castell, 1892; Castell-Castell, P.
Graf zu, Die Mediatisierung der Grafschaft Castell, Mainfrk. Jb. 2. (1950);
Castell-Castell, P., Graf zu/Hofmann, H., Die Grafschaft Castell am Ende des
alten Reiches (1792), 1955, (in) Histor. Atlas von Bayern, Teil Franken II/3;
Meyer, O./Kunstmann, H., Castell, 1979; Endres, R., Castell, LexMA 2 1983,
1557; Kemper, T. u. a., Castell. Unsere Kirche. Festschrift aus Anlass des
200jährigen Kirchenbaujubiläums, 1988; Büll, F., Die Grafen von Castell, (in)
Das Land zwischen Main und Steigerwald, hg. v. Wendehorst, A., 1998; Bachmann,
M., Lehenhöfe von Grafen und Herren im ausgehenden Mittelalter. Das Beispiel
Rieneck, Wertheim und Castell, 2000; Wagner, H., Miszellen zur Geschichte der
Castell, Mainfränkisches Jb. 55 (2003), 13; Hochmittelalterliche Adelsfamilien
in Altbayern, Franken und Schwaben, hg. v. Kramer, F. u. a., 2005, 449.
Castell-Remlingen (Grafen). 1792 gehörte die 1597 durch
Teilung entstandene Linie C. der Grafen von Castell zum fränkischen
Reichsgrafenkollegium der weltlichen Bank des Reichfürstenrates des Reichstags.
Seit 1785 zählte sie mit Breitenlohe samt Buchbach sowie Gleißenberg mit
Frickenhöchstadt (Frickenhöchstädt) zum Kanton
Steigerwald des Ritterkreises Franken, daneben auch zum Kanton Rhön-Werra. S. Castell.
L.: Wallner 692 FränkRK 14a; Bechtolsheim 65; Riedenauer 122.
Chanoffsky von Langendorf (Reichsritter). Von 1635
bis 1645 waren die C. wegen der konfiszierten sturmfederischen Güter und wegen
des oberen Schlosses zu Talheim Mitglied im Kanton
Kocher des Ritterkreises Schwaben.
L.: Schulz 260.
Chelius (Reichsritter). Um 1700 zählten die C.
zum Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken.
L.: Riedenauer 122.
Chrichton (Reichsritter). Um 1650 zählten die C.
zum Kanton Steigerwald des Ritterkreises
Franken.
L.: Riedenauer 122.
Chur (Hochstift, Residenz). Der Ursprung von
C. (zu kelt. kora, korja, Stamm, Sippe) in Graubünden liegt in vorrömischer
Zeit. Nach 310 war C. Sitz des Präses der Provinz Raetia prima. Um 300 entstand
ein Römerkastell (Curia Raetorum), vermutlich seit dem 4. Jahrhundert war der
Ort Sitz eines 451 erstmals sicher erwähnten Bischofs (Asinio). Sein Sprengel
gehörte bis zur Zuteilung an das ostfränkische Reich 843 zur Kirchenprovinz
Mailand, dann bis 1803 zur Kirchenprovinz Mainz. Er umfasste den rätischen Teil
des heutigen Kantons Sankt Gallen, den
nördlichsten Teil von Glarus, fast ganz Graubünden, den Vinschgau bis Meran,
Liechtenstein und Vorarlberg (Anfang des 9. Jahrhunderts etwa 230 Kirchen und
Klöster). Die Bischöfe übten bis zur Trennung von Bistum und Grafschaft durch
König/Kaiser Karl den Großen (799/806/807) auch die weltlichen
Herrschaftsrechte des Gebiets, dessen Recht im 8. Jahrhundert in der Lex Romana
Curiensis aufgezeichnet wurde, aus. Im 10./11. Jahrhundert wurden sie ihnen vom
König erneut zugeteilt. 955 erhielt der Bischof den halben Ort C., 958 das
Münzrecht und 1055 die Reichsvogtei mit dem Blutbann. Seit dem 12. Jahrhundert
umfasste die Herrschaft des Bischofs C., die Talschaften „Vier Dörfer“,
Bergell, Oberhalbstein, Oberengadin, Domleschg und Münstertal sowie die niedere
Gerichtsbarkeit im Unterengadin und im Vinschgau. Im 15. Jahrhundert wurden die
bischöflichen Rechte durch Landesherren und vor allem die freiheitliche
Entwicklung der Drei Bünde wieder eingeengt und im Gefolge der Reformation 1526
durch Graubünden aufgehoben. Zwischen 12991489 und 1526 verlor der Bischof auch
schrittweise die Herrschaft über die (Reichs-)Stadt C. Dessen ungeachtet blieb
er weiter, auch noch über 1648 hinaus, als Fürstbischof Mitglied des
Reichsfürstenrates.
L.: Wolff 533; Zeumer 552 II a 26; Großer Historischer Weltatlas II 66 (1378)
E5; Planta, Verfassungsgeschichte der Stadt Chur im Mittelalter, 1878; Mayer,
J., Geschichte des Bistums Chur, Bd. 1f. 1907ff.; Casparis, H., Der Bischof von
Chur als Grundherr im Mittelalter, 1910; Bündner Geschichte, 1945; Bistum Chur
1500 Jahre, 1950; Pieth, F., Helvetia Sacra, Bd. I, 1 1972, 449ff.;
Affentranger, U., Die Bischöfe von Chur in der Zeit von 1122 bis 1250, Diss.
Salzburg 1975; Sennhausen, H./Meyer-Marthaler, E., Chur, LexMA 2 1981, 2058;
Studien zur Geschichte des Bistums Chur, hg. v. Durst, M., 2002; Höfe und
Residenzen im spätmittelalterlichen Reich, hg. v. Paravicini, W., 2003, 1, 522,
1, 2, 113; Marquardt, B., Die alte Eidgenossenschaft und das Heilige römische
Reich, 2007.
Clarstein (Reichsritter). Um 1650 zählten die C.
zum Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken.
L.: Riedenauer 122.
Clebes von Nelßbach, Glebeß von Nelßbach (Reichsritter).
Im 16. Jahrhundert gehörten die C. zum Kanton
Odenwald des Ritterkreises Franken.
L.: Stetten 32; Riedenauer 122; Neumaier 67.
Clengel, Klengel (Reichsritter). Die C. gehörten
im frühen 18. Jahrhundert wegen Thürnhofen (Dürrenhof) und Kaierberg
(Keyerberg) zum Kanton Altmühl des Ritterkreises
Franken. 1731-1746 war Johann Caspar von C. wegen eines ererbten Anteils an
Bartholomä Mitglied im Kanton Kocher des
Ritterkreises Schwaben. Wegen Amblishagen waren die C. zur gleichen Zeit im Kanton Odenwald immatrikuliert.
L.: Biedermann, Altmühl; Riedenauer 124; Schulz 260.
Cleßheim, Gleßheim (Reichsritter). Im 17. und 18.
Jahrhundert zählten die C. (Fabrici genannt C.) zum Kanton
Rhön-Werra und zum Kanton Odenwald des Ritterkreises
Franken. S. Fabrici.
L.: Riedenauer 122.
Clodt zu Ehrenberg (Freiherren, Reichsritter).
Bis zum Tod ihres letzten Familienmitgliedes 1789 gehörten die Freiherren C.
mit Teilen der Herrschaft Ehrenburg (Ehrenberg), nämlich Karbach samt Hirzenach
(Oberhirzenach), zum Kanton Niederrheinstrom des
Ritterkreises Rhein. Ihre Güter fielen 1789 an die Freiherren vom Stein an der
Lahn zu Nassau.
L.: Genealogischer Kalender 1753, 546; Roth von Schreckenstein 2, 594;
Winkelmann-Holzapfel 144.
Closen (Reichsritter). Von 1592 bis in das 18.
Jahrhundert zählten die C. mit dem 1768 an die Hopffer (Hopfer) verkauften
Bläsiberg (Blasiberg), Wankheim und dem um 1720 an Leutrum von Ertingen
verkauften Kilchberg (Kirchberg) zum Kanton
Neckar des Ritterkreises Schwaben. Außerdem waren sie 1629 bis 1721 wegen des
erheirateten Mühlhausen am Neckar und danach bis 1764 als Personalisten im Kanton Kocher immatrikuliert.
L.: Roth von Schreckenstein 2, 592; Hellstern 202; Kollmer 369, 375f.; Schulz
260.
Colloredo (Fürst). 1302 erbaute der schwäbische
Adlige Wilhelm von Mels die Burg C. bei Udine, nach der sich die Familie
nunmehr benannte. Bei seinem Tod spaltete sie sich in eine 1693 erloschene
Asquinische Linie, eine Bernhardinische Linie und eine Weikardische Linie. 1591
wurde das Haus mit den schwäbischen Grafen von Waldsee (Wallsee) an der Ach in
Oberschwaben vereinigt, von denen die C. fälschlich ihren Ursprung herleiteten.
1629 erhielt die Asquinische Linie, 1724 das Gesamthaus den Reichsgrafenstand,
1763 den Reichsfürstenstand. Am Ende des 18. Jahrhunderts gehörte der Fürst von
C. als Personalist zu den schwäbischen Grafen der weltlichen Bank des
Reichsfürstenrates des Reichstags und zum Kanton
Odenwald des Ritterkreises Franken. Der 1788 vom älteren Sohn weitergeführte
fürstliche Zweig nannte sich seit 1789 Colloredo-Mannsfeld bzw.
Colloredo-Mansfeld. Colloredo-Mannsfeld bzw. Colloredo-Mansfeld wurde 1805/1806
in Österreich und Württemberg mediatisiert.
L.: Zeumer 554 II b 61, 20; Klein 179; Stetten 39; Riedenauer 123; Crollalanza,
G. v., Das Adelsgeschlecht der Waldsee-Mels und insbesondere der Grafen von
Colloredo, 1889.
Comburg, Komburg (Abtei). Die Benediktinerabtei
C. bei Schwäbisch Hall am Kocher wurde 1079 an Stelle einer gräflichen Burg
gegründet. Von den Gründern kam die Vogtei an die Staufer. Von 1265 bis 1317
war das Kloster ohne Vogt. Danach gab der König die Vogtei an die Stadt
Schwäbisch Hall. Vom 14. bis zum 16. Jahrhundert verlor die zeitweise völlig
darniederliegende Abtei einen großen Teil ihrer beträchtlichen Güter. 1488
wurde sie weltliches Chorherrenstift, das 1521 in der Reichsmatrikel aufgeführt
wird, und kam 1541 unter die Hoheit des Bischofs von Würzburg. Das Ritterstift,
das ein Gebiet von 1,5 Quadratmeilen mit 3700 Einwohnern hatte, fiel 1802 an
Württemberg. Zu seinen Gütern gehörten die Dörfer Steinbach, Großallmerspann
und Hausen an der Rot, das Amt Gebsattel bei Rothenburg ob der Tauber,
Lehnsgüter in Ingersheim, Enslingen und Reinsberg, Vasallenlehen und
Rittermannslehen in Michelbach, im Hardter Holz oberhalb des Weilers Klingen
bei Steinbach (Vorderholz ob Klingen), Anteile an Schloss Bartenau (Bardenau)
in Künzelsau, die Obermühle in Jagstheim, ein Anteil an Nagelsberg, Morsbach
(Moosbach) und Künzelsau, Heimbach, Tüngental (Thüngental), Blindheim,
Untermünkheim, Arnsdorf (Arndorf) und Neunkirchen, 295 Erblehen, in 70 Orten
die Zehntrechte sowie 30-40000 Morgen Waldungen. Mit Teilen von Enslingen und
von Künzelsau war es um 1800 Mitglied des Kantons
Odenwald des Ritterkreises Franken.
L.: Wolff 101; Winkelmann-Holzapfel 155; Riedenauer 129; Erzberger, M., Die
Säkularisation in Württemberg von 1802 bis 1810, 1902; Lamey, B., Die Comburg
in Geschichte und Gegenwart, 2. A. 1956; Krüger, E., Comburg. Ein Gang durch
Geschichte und Kunst, 1967; Germania Benedictina 5 1975, 351ff.; Jooss, R.,
Kloster Komburg im Mittelalter. Studien zur Verfassungs-, Besitz- und
Sozialgeschichte einer fränkischen Benediktinerabtei, 2. A. 1987; Schraut, E.,
Die Comburg, 1989; Eberl, I., Komburg, LexMA 5 1990, 1275f.
Corray, de (Reichsritter). Johann de C.,
Obervogt zu Groß-Engstingen (Großengstingen), wurde als Pächter des Rittergutes
Deufringen 1677 Mitglied des Kantons Neckar bzw.
Neckar-Schwarzwald-Ortenau des Ritterkreises Schwaben.
L.: Hellstern 202.
Crailsheim (Freiherren, Reichsritter). C. an einer
Jagstfurt ist wohl im 6. Jahrhundert von Franken gegründet worden. Nach ihm
nannten sich die Herren von C. Von den Anfängen der Reichsritterschaft bis zum
Ende des Heiligen Römischen Reiches zählten die Freiherren von C. zum
Ritterkreis Franken. Mit Teilen von Hornberg, der Herrschaft Morstein, Teilen
von Hengstfeld und Teilen von Gaggstatt (Gaggstadt), Dünsbach und
Windischbrachbach (Brachbach) waren sie im Kanton
Odenwald, mit Fröhstockheim, Walsdorf, Altenschönbach und Teilen von Rödelsee
im Kanton Steigerwald und mit Teilen der
Herrschaft Rügland und Sommersdorf, Thann und Rosenberg sowie Neuhaus im Kanton Altmühl immatrikuliert. Hornberg und Hengstfeld
fielen 1806 an Bayern und 1810 an Württemberg, Morstein und Dünsbach an
Württemberg, so dass sie 1951/1952 zu Baden-Württemberg gelangten.
L.: Biedermann, Altmühl; Roth von Schreckenstein 2, 593; Hölzle, Beiwort 55,
56, 58; Winkelmann-Holzapfel 144; Pfeiffer 197, 198, 210, 213; Stetten 10, 32,
35, 183f.; Bechtolsheim 12, 18, 63; Riedenauer 123; Rahrbach 39; Neumaier 72,
149, 152; Crailsheim, S. Frhr. v., Die Reichsfreiherren von Crailsheim, 1905.
Creutzburg (Reichsritter). Vielleicht gehörten die
C. zum Kanton Rhön-Werra des Ritterkreises
Franken.
L.: Riedenauer 123.
Cronheim zu Laufenbürg (Reichsritter). Im frühen
16. Jahrhundert zählten die C. zum Kanton
Altmühl des Ritterkreises Franken.
L.: Biedermann, Altmühl; Riedenauer 123.
Curtius zu Umstadt (Reichsritter). Um 1700
zählten die C. zum Kanton Odenwald des
Ritterkreises Franken.
L.: Riedenauer 123.
Dachenhausen (Reichsritter). Im 16. und 17.
Jahrhundert zählten die D., die bereits 1488 Mitglied der Rittergesellschaft
Sankt Jörgenschild, Teil am Neckar waren, zum Kanton
Neckar des Ritterkreises Schwaben. Von 1629 bis 1673 waren die D. wegen
Freudental Mitglied im Kanton Kocher des
Ritterkreises Schwaben.
L.: Hellstern 202; Schulz 260.
Dachröden (Reichsritter), Dacheröden. Bis 1650
zählten die D. zum Kanton Odenwald des Ritterkreises
Franken. Außerdem waren sie im Kanton
Steigerwald und im Kanton Baunach und von 1746
bis 1772 wegen Helfenberg im Kanton Kocher des
Ritterkreises Schwaben immatrikuliert.
L.: Bechtolsheim 13; Stetten 32; Schulz 260; Riedenauer 123; Neumaier 80, 86,
111.
Dachsbach (Reichsritter). Die D. zählten im frühen
16. Jahrhundert zum Kanton Steigerwald des
Ritterkreises Franken.
L.: Stieber; Riedenauer 123.
Dalberg (Herren, Reichsritter, Freiherren,
Herrschaft). Seit 1132 ist in D. bei Kreuznach eine begüterte Edelherrenfamilie
(von Stein, von Weierbach) nachweisbar. Sie übertrug ihre um die etwa 1170
erbaute Burg errichtete reichsunmittelbare Herrschaft (mit D., Wallhausen,
Sommerloch, Spabrücken, Schlierschied [wüst] Aschborn [Eschborn], Oberhub, Unterhub,
Münchwald und Wald-Erbach [Walderbach]) mit ihrem Namen 1315/1318/1325 erbweise
an die seit dem 12. Jahrhundert nachweisbaren verwandten Kämmerer von Worms.
1367 erlangten die Pfalzgrafen durch die Öffnung der D. Einfluss auf die mit
Lehnsrechten des Hochstifts Speyer belastete Herrschaft. Die D. gehörten zum
Ritterkreis Rhein der Reichsritterschaft und wurden 1653/1654 in den
Reichsfreiherrenstand erhoben. Die Familie zerfiel in zahlreiche Zweige
(Dalberg zu Dalberg bzw. Dalberg-Dalberg bis 1848, Dalberg zu Herrnsheim bzw.
Dalberg-Herrnsheim bis 1833). Um 1790 waren die D. zu D. mit Aschborner Hof
bzw. Aschborn, D., Münchwald, Oberhub, Schlierschied (wüst), Sommerloch,
Spabrücken, Unterhub, Wallhausen und der Hälfte von Wald-Erbach (Walderbach) Mitglied
des Kantons Niederrheinstrom des Ritterkreises
Rhein sowie außerdem im Kanton Rhön-Werra (von
etwa 1650 bis 1806) und im Kanton Baunach (von
etwa 1700 bis 1806) des Ritterkreises Franken immatrikuliert. Die D. zu
Herrnsheim zählten mit Mandel zum Kanton
Niederrheinstrom und mit Essingen, Herrnsheim samt Abenheim und Kropsburg zum Kanton Oberrheinstrom des Ritterkreises Rhein. Die D.
zu Heßloch (Haßloch) rechneten um 1790 mit einem Zehntel der Ganerbschaft
Bechtolsheim, einem Achtel der Ganerbschaft Mommenheim, Gabsheim und Heßloch
(Haßloch) samt Hospitalhof ebenfalls zum Kanton
Oberrheinstrom. Die Linie Dalberg-Heßloch (Dalberg-Haßloch) war seit 1810 als
Grafen von Ostein in Böhmen begütert. Karl Theodor von Dalberg (8. 2. 1744-10.
2. 1817) war seit Juli 1802 der letzte Kurfürst von Mainz (1803 Fürstentum
Regensburg mit Fürstentum Aschaffenburg und Wetzlar) und von Juni 1810 bis 1813
Großherzog von Frankfurt (ohne Regensburg, aber mit Fulda und Hanau).
L.: Wolff 515; Seyler 358; Hölzle, Beiwort 58; Winkelmann-Holzapfel 144;
Riedenauer 123; Rahrbach 41, 43; Fabricius, N., Die Herrschaften des unteren
Nahegebietes, 1914; Bilz, B., Die Großherzogtümer Würzburg und Frankfurt, 1968;
Battenberg, F., Dalberger Urkunden. Regesten zu den Urkunden der Kämmerer von
Worms gen. von Dalberg und der Freiherren von Dalberg 1165-1823, Bd. 1ff.
1981ff.; Färber, K., Der Übergang des Dalbergischen Fürstentums Regensburg an
das Königreich Bayern - zum 175jährigen Jubiläum, 1985, Verh. d. hist. Vereins
f. Oberpfalz und Regensburg 125; Carl von Dalberg, hg. v. Spies, H., 1994; Carl
von Dalberg, hg. v. Hausberger, K., 1995.
Dalberg zu Heßloch (Haßloch) (Freiherren,
Reichsritter). Die Freiherren von D. gehörten um 1790 mit einem Zehntel der
Ganerbschaft Bechtolsheim, einem Achtel der Ganerbschaft Mommenheim, Gabsheim
und Heßloch (Haßloch) mit Hospitalhof zum Kanton
Oberrheinstrom des Ritterkreises Rhein. Seit 1810 war sie als Grafen von Ostein
in Böhmen begütert.
L.: Genealogischer Kalender 1753, 543; Winkelmann-Holzapfel 145; Rahrbach 43.
Danckelmann, Dankelmann (Reichsritter). Von 1694 bis
zu dem 1702 erfolgten Verkauf des Gutes Burggrub zählten die D. zum Kanton Steigerwald des Ritterkreises Franken.
L.: Bechtolsheim 14 und Anm. 760; Riedenauer 123.
Dangrieß, Danngrieß (Reichsritter). Um 1700 waren
die D. im Kanton Altmühl immatrikuliert. Von
etwa 1700 bis zu ihrem 1754 erfolgten Aussterben zählten die D. mit Gleißenberg
und Frickenhöchstadt (Frickenhöchstädt) zum Kanton
Steigerwald des Ritterkreises Franken.
L.: Stiebler; Bechtolsheim 15 und Anm. 760; Riedenauer 123.
Dankenschweil (zu Worblingen) (Reichsritter). Im 16.
Jahrhundert zählten die Dankenschweil mit Worblingen zum Kanton Hegau des Ritterkreises Schwaben.
L.: Ruch 18 Anm. 2.
Danndorf (Reichsritter). Im frühen 16.
Jahrhundert zählten die D. zum Kanton Gebirg des
Ritterkreises Franken.
L.: Riedenauer 123.
Daun (Herren, Reichsritter). Die Burg D. am
Oberlauf der Lieser in der Eifel war ein Reichslehen der seit 1136
nachweisbaren Herren von D. 1356 kam D. an das Erzstift Trier, so dass die
Herren von D. nunmehr Afterlehnsträger des Erzstifts Trier waren. Bis zum 18.
Jahrhundert starben alle Linien der Herren von D. aus. Burg und Herrschaft
wurden vom Erzstift Trier teilweise als erledigtes Lehen eingezogen, teilweise
an die von Manderscheid verlehnt, wodurch diese Teile 1780 mit Blankenheim und
Gerolstein an die Grafen von Sternberg kamen. Nach 1797 wurde D. Sitz einer Kantonsverwaltung Frankreichs, fiel 1815 an Preußen
und 1946 an Rheinland-Pfalz.
L.: Wolff 83, 363; Blum, P., Geschichte der Stadt Daun in ihren Grundzügen, 2.
A. 1954.
Deckendorf (Reichsritter). Im 17. Jahrhundert
zählten die D. zum Kanton Altmühl des
Ritterkreises Franken.
L.: Pfeiffer 197.
Degenfeld (Herren, Freiherren, Reichsritter). Die
nach der auf altrechbergischem Gut liegenden Stammburg D. bei Schwäbisch Gmünd
benannte Familie erscheint 1270. Sie gehörte zur Dienstmannenschaft der Herren
von Rechberg, hatte im 14. Jahrhundert Burg und Dorf D. (1597 zur Hälfte an
Württemberg, 1791 zur rechbergischen anderen Hälfte unter Lehnshoheit
Württembergs) und erwarb unter anderem 1456 Eybach und am Ende des 16.
Jahrhunderts Neuhaus im Kraichgau. 1604 teilte sie sich in die Linien Eybach
und Neuhaus. 1625 wurde sie in den Reichsfreiherrenstand, 1716 in der Linie
Eybach in den Reichsgrafenstand erhoben. Diese Linie erbte 1719 die deutschen
Güter des mit einer Tochter Karl Ludwigs von der Pfalz und Marie Susanne Luises
von D. (seit 1667 Raugräfin) verheirateten Herzogs Meinhard von Schomburg (Schonburg)
und nannte sich seitdem Degenfeld-Schomburg (Degenfeld-Schonburg). Die
Freiherren von D. zählten seit etwa 1700 mit Rothenberg (Rotenberg) und dem
1797 an den Grafen Erbach-Fürstenau verkauften Finkenbach zum Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken, dem der
Graf D. als Personalist angehörte. Außerdem waren sie zur gleichen Zeit wegen
Vollmerz mit Ramholz und Steckelberg im Kanton
Rhön-Werra, mit dem 1684 an Bayern verkauften, 1711/1771 wieder erworbenen
Dürnau, und Gammelshausen, mit den 1696 von den von Wöllwarth-Lauterburg
erworbenen Teilen von Essingen, Eybach (seit 1456), den 1776 von den von Welden
erworbenen Teilen von Eislingen (Großeislingen), Rechberghausen (seit 1789) und
Staufeneck samt Salach (seit 1665) seit 1542 im Kanton
Kocher des Ritterkreises Schwaben sowie mit Altdorf samt Freisbach und
Gommersheim im Kanton Oberrheinstrom des
Ritterkreises Rhein immatrikuliert.
L.: Stieber; Roth von Schreckenstein 2, 592; Seyler 358f.; Hölzle, Beiwort 56,
58, 61; Stetten 35, 39; Winkelmann-Holzapfel 145; Kollmer 359; Schulz 260;
Riedenauer 123; Thürheim, A. Graf, Christoph Martin von Degenfeld und dessen
Söhne, 1881; Lange, L., Raugräfin Louise, 1908.
Degenfeld-Neuhaus (Freiherren, Reichsritter). Die von den
Freiherren von Degenfeld abgespalteten Freiherren von D. waren mit Neuhaus samt
Ehrstädt, Eulenhof und dem 1782 erworbenen Unterbiegelhof (Unterbigelhof)
Mitglied des Kantons Kraichgau des Ritterkreises
Schwaben.
L.: Genealogischer Kalender 1753, 534; Hölzle, Beiwort 63; Winkelmann-Holzapfel
145; Archive der Freiherren von Degenfeld-Neuhaus und
Gemmingen-Hornberg-Babstadt - Urkundenregesten 1439-1902, bearb. v. Burkhardt,
M., 2013.
Dehrn (Reichsritter), Dehren. Die D. zählten
zum Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken.
L.: Stieber.
Dellmensingen (ritterschaftlicher Ort). D. rechts der
oberen Donau zählte zum Kanton Donau des
Ritterkreises Schwaben. Über Württemberg kam es 1951/1952 zu Baden-Württemberg.
L.: Wolff 508.
Dernbach (Herren, Reichsritter). Nach der wüst
gewordenen Burg D. (Altdernbach) nördlich der Aar nordöstlich von Herborn
nannten sich seit 1247 Herren, die ab 1230 mit den Grafen von Nassau in Streit
um die Mark Herborn gerieten. 1327 wurde ihre Burg Altdernbach zerstört. Am 21.
5. 1333 mussten die Ganerben ihre Güter, die sie am 9. 11. 1309 schon an die
Landgrafen von Hessen aufgetragen und als Erbburglehen erhalten hatten, an
Nassau verkaufen, das es als Lehen Hessens erhielt. Die 1333/1336 errichtete
Burg D. (Neudernbach) im Gericht Gladenbach verfiel nach 1540, als der Landgraf
von Hessen eine Hälfte erworben hatte. Im 18. Jahrhundert zählten die D. zum
Ritterkreis Rhein sowie im späten 17. Jahrhundert zu den Kantonen Rhön-Werra, Baunach und Steigerwald des Ritterkreises
Franken.
L.: Stieber; Roth von Schreckenstein 2, 594; Seyler 359; Bechtolsheim 21;
Riedenauer 123; Rahrbach 44; Renkhoff, O., Die Grundlagen der
nassau-dillenburgischen Territorialentwicklung, Korrespondenzbl. d. Gesamtver.
d. dt. Gesch. u. Altertumsver. 80 (1932); Kaminsky, H., Burg Vetzberg und ihre
Ritter im 13. Jahrhundert, Hess. Jb. f. LG. 52 (2002), 1; Becker, H., Neue
Untersuchungen zur Dernbacher Fehde, Nass. Ann. 119 (2008) 49 (Karte 51).
Dettelbach (Reichsritter). Die D. zählten im frühen
16. Jahrhundert zum Kanton Steigerwald des
Ritterkreises Franken sowie bis etwa 1650 zum Kanton
Altmühl.
L.: Stieber; Riedenauer 123; Rahrbach 46.
Dettingen (Reichsritter). Vom 16. bis zu Beginn
des 17. Jahrhunderts zählten die D. mit D. am Neckar zum Kanton Neckar des Ritterkreises Schwaben.
L.: Hellstern 202.
Deuring (Freiherren, Reichsritter). Im 18. und
beginnenden 19. Jahrhundert zählten die Freiherren von D. mit den Herrschaften
Heilsperg (Heilsberg) mit Ebringen und Gottmadingen und Randegg zum Kanton Hegau des Ritterkreises Schwaben. Ihre Güter
fielen 1806 an Württemberg, das sie 1810 an Baden abtrat und damit 1951/1952 an
Baden-Württemberg.
L.: Hölzle, Beiwort 60; Ruch 71, 82 und Anhang 80.
Deuring zu Randegg (Reichsritter). Am Ende des
18. Jahrhunderts zählten die D. zum Kanton Hegau
des Ritterkreises Schwaben. S. Deuring.
L.: Ruch 71.
Deutscher Orden, Deutscher Ritterorden, (Orden,
Reichsfürst [Deutschmeister seit 1494 Reichsfürst, Hochmeister nicht belehnbar,
aber den Reichsfürsten gleichgestellt]). Eine im dritten Kreuzzug 1190 von
Lübecker und Bremer Bürgern vor Akkon gebildete Spitalbruderschaft, die nach
eigenem Anspruch aus einem deutschen, 1143 vom Papst der Oberhoheit des
Johanniterordens unterstellten deutschen Hospital in Jerusalem hervorgegangen
sein soll, wurde am 5. 3. 1199 (1198) nach dem Vorbild des Templerordens wie
des Johanniterordens zu einem geistlichen Ritterorden (homines imperii) mit
Sitz in Montfort bei Akkon umgeformt. 1211 wurde der Orden in Siebenbürgen (Burzenland)
gegen die heidnischen Kumanen eingesetzt. 1216 erhielt er von Kaiser Friedrich
II. Ellingen an der schwäbischen Rezat, das später Sitz der Ballei Franken
wurde (1796 an Preußen, 1806 an Bayern). 1225/1226 rief ihn Herzog Konrad von
Masowien mit dem Versprechen des (Culmer Landes, Kulmer Landes bzw.),
Kulmerlands gegen die heidnischen baltischen Pruzzen zu Hilfe. Im März 1226 gab
Kaiser Friedrich II. dem Hochmeister des Ordens für dieses Ordensland
reichsfürstliche Rechte und begriff ihn in die Herrschaft des Reiches ein, ohne
den nicht lehnsfähigen geistlichen Ordensobersten in die Lehnsverfassung des
Reiches einzubeziehen. 1230 überließ Herzog Konrad dem Orden das Kulmer Land
(Kulmerland). 1231 wurde das Gebiet der Pruzzen erobert, 1243 die Bistümer Kulm
(Culm), Pomesanien, Samland und Ermland errichtet. 1290 wurde die Grenze gegen
Litauen erreicht. Infolge der weiteren Erwerbung Danzigs und Pommerellens
(1309), Kurlands, Nordestlands (1346), der Besetzung Gotlands (1398) und der
Pfandnahme der Neumark (1402) erreichte der Orden, dessen Hochmeister nach dem
Fall Akkons 1291 seinen Sitz nach Venedig, 1309 nach Marienburg in Westpreußen
und 1457 nach Königsberg verlegte, anfangs des 15. Jahrhunderts seine größte
Ausdehnung. Zugleich gewann er vor allem in den alten salisch-staufischen
Königslandschaften des Reiches zahlreiche Häuser, Hospitäler und Pfarreien, auf
deren Grundlage ihm allmählich der Aufbau von allerdings nur selten
geschlossenen Herrschaften um mehrere Mittelpunkte gelang, wobei organisatorisch
zwischen den Hochmeister bzw. Landmeister einerseits und die einzelnen
Ordenshäuser (Komtureien, Kommenden) andererseits die (wieder in Komtureien und
Ämter untergliederten) Balleien eingefügt wurden. Nach der vernichtenden
Niederlage des Ordens gegen den seit 1386 übermächtigen feindlichen König von
Polen (und Litauen) bei Tannenberg (1410) musste der Hochmeister 1466 nach dem
Verlust Westpreußens (Pommerellen, Kulm, Ermland mit Danzig, Elbing, Marienburg
[1457]) im zweiten Thorner Frieden die Schirmherrschaft des Königs von Polen
anerkennen. Der Deutschmeister, der über 12 Balleien deutschen Gebiets verfügte
(Thüringen, Österreich, Hessen [Marburg], Franken [Mergentheim], Koblenz,
Elsass-Schwaben-Burgund, Bozen [an der Etsch], Utrecht [bis 1637], Altenbiesen
[bei Maastricht], Lothringen, Sachsen, Westfalen), wurde 1494 als Reichsfürst
mit den Regalien belehnt. 1527/1530 erhielt er, nachdem der Hochmeister am 8.
4. 1525 das inzwischen protestantisch gewordene Preußen (trotz Nichtanerkennung
durch Kaiser und Papst) als Herzogtum von Polen zu Lehen genommen hatte, die
Administration des Hochmeistertums in Preußen und damit vor allem den Anspruch
auf das alte Ordensland. 1525/1526 verlegte er seinen Sitz von Horneck am
Neckar nach (Bad) Mergentheim, das Mittelpunkt der Güter an Tauber, Neckar und
in Franken wurde (insgesamt rund 2200 Quadratkilometer mit 100000 Einwohnern).
Das Deutschmeistertum des Ordens gehörte mit Mergentheim und den zwei
Komtureien Virnsberg und Ellingen der Ballei Franken (10 Quadratmeilen mit
32000 Einwohnern [u. a. 1250 Gundelsheim und Horneck, 1506 Hohenfels]) dem
fränkischen Reichskreis, mit der Ballei Koblenz, die trotz reicher Güter kein
eigenes Gebiet besaß und durch den Komtur der Ballei vertreten wurde, dem
kurrheinischen Reichskreis an. Wegen der Hälfte von Berlichingen und wegen
Teilen von Gollachostheim zählte der Deutsche Orden zum Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken, wegen Teilen von
Volkershausen zum Kanton Rhön-Werra. Außerdem
war er um 1800 in den Kantonen Altmühl, Baunach
und Steigerwald immatrikuliert. 1803 blieb der Orden bestehen und erhielt durch
§ 26 des Reichsdeputationshauptschlusses für den Verlust seiner drei
linksrheinischen Balleien als Entschädigung die mittelbaren Stifter, Abteien
und Klöster in Vorarlberg, in dem österreichischen Schwaben
(Schwäbisch-Österreich) und überhaupt alle Mediatklöster der Augsburger und
Konstanzer Diözesen in Schwaben, über die nicht disponiert worden war, mit
Ausnahme der im Breisgau gelegenen. 1805 schuf das Haus Habsburg das Fürstentum
Mergentheim als österreichische Sekundogenitur. 1809 wurde dieses durch
Napoléon zugunsten der Rheinbundstaaten (Württemberg) beseitigt. Der Orden
behielt nur noch die in Österreich liegenden mittelbaren Balleien Österreich
und Bozen (Etsch). In Österreich wurde der Deutsche Orden 1834 durch Franz I.
unter Erzherzögen als Hoch- und Deutschmeistern wiederbelebt. 1845 erhielt auf
Grund eines Vertrages zwischen dem Deutschen Orden, der freien Stadt Frankfurt
am Main und Österreich das Deutschordenshaus in Sachsenhausen (bei Frankfurt)
durch die Fiktion der Zugehörigkeit zur diplomatischen Mission Österreichs
völkerrechtliche Privilegien. 2000 wurde der 65. Hochmeister des zu dieser Zeit
rund 1000 Mitglieder zählenden Ordens gewählt. S. Fränkischer Reichskreis.
L.: Wolff 111; Zeumer 552 II a 5; Wallner 692 FränkRK 12; Großer Historischer
Weltatlas III 39 (1803) D3; Riedenauer 129; Winkelmann-Holzapfel 145f.;
Forstreuter, K., Deutschordensland Preußen, (in) Geschichte der deutschen
Länder, Bd. 1; Die Territorien des Reichs 6, 224; Voigt, J., Geschichte
Preußens von den ältesten Zeiten bis zum Untergang der Herrschaft des Deutschen
Ordens, Bd. 1ff. 1827ff.; Voigt, J., Geschichte des Deutschen Ritterordens in
seinen 12 Balleien in Deutschland, 1857; Scriptores rerum Prussicarum (Die
Geschichtsquellen der preußischen Vorzeit bis zum Untergang der
Ordensherrschaft), hg. v. Hirsch, T. u. a., Bd. 1ff. 1861ff., Neudruck 1965;
Preußisches Urkundenbuch, hg. v. Philippi, F. u. a., Bd. 1ff. 1882ff., Neudruck
1960; Perlbach, M., Die Statuten des Deutschen Ordens, 1890; Pettenegg, E. Graf
v., Die Privilegien des Deutschen Ritter-Ordens, 1895; Prutz, H., Die
geistlichen Ritterorden, 1908; Krollmann, C., Politische Geschichte des
Deutschen Ordens in Preußen, 1932; Maschke, E., Der deutsche Ordensstaat, 1935,
3. A. 1943; Haaf, R. ten, Kurze Bibliographie zur Geschichte des Deutschen
Ordens, 1949; Haaf, R. ten, Deutschordensstaat und Deutschordensballeien, 2. A.
1965; Forstreuter, K., Vom Ordensstaat zum Fürstentum, 1951; Quellen zur
Geschichte des Deutschen Ordens, hg. v. Hubatsch, W., 1954; Tumler, M., Der
deutsche Orden, 1955; Grill, R., Die Deutschordens-Landkommende Ellingen, Diss.
phil. Erlangen 1958; Zimmermann, H., Der Deutsche Orden in Siebenbürgen, 1957,
2. A: 2011; Hofmann, H., Der Staat des Deutschmeisters, 1962; Stengel, E.,
Abhandlungen und Untersuchungen zur Geschichte des Kaisergedankens, 1965; Acht
Jahrhunderte Deutscher Orden, hg. v. Wieser, K., 1967; Forstreuter, K., Der
Deutsche Orden am Mittelmeer, 1967; Militzer, K., Die Entstehung der
Deutschordensballeien im Deutschen Reich, 1970; Favreau, M., Studien zur
Frühgeschichte des Deutschen Ordens, 1974; Lampe, K., Bibliographie des
Deutschen Ordens bis 1954, bearb. v. Wieser, K., 1975; Von Akkon nach Wien.
Studien zur Deutschordensgeschichte, FS Tumler, M., hg. v. Arnold, U., 1978;
Wippermann, W., Der Ordensstaat als Ideologie, 1979; Die geistlichen
Ritterorden Europas, hg. v. Fleckenstein, J./Hellmann, M., 1980; Tumler,
M./Arnold, U., Der Deutsche Orden, 1981; Boockmann, H., Der Deutsche Orden,
1981; Boockmann, H., Die Vorwerke des Deutschen Ordens in Preußen, (in) Die
Grundherrschaft im späten Mittelalter, hg. v. Patze, H., Bd. 1 1983;
Diefenbacher, M., Territorienbildung des Deutschen Ordens am unteren Neckar im
15. und 16. Jahrhundert, 1985; Beiträge zur Geschichte des Deutschen Ordens,
hg. v. Arnold, U., 1986; Tumler, M./Arnold, U., Der Deutsche Orden. Von seinem
Ursprung bis zur Gegenwart, 4. A. 1986; Neitmann, K., Die Staatsverträge des
Deutschen Ordens in Preußen 1230-1449, Studien zur Diplomatie eines
spätmittelalterlichen deutschen Territorialstaates, 1986; Arnold, U.,
Deutschsprachige Literatur zur Geschichte des Deutschen Ordens 1980-1985. Ein
Bericht, 1987, Zs. f. hist. Forschung 14; Seiler, A., Der Deutsche Orden.
Geschichte und Ideologie, 1988; Boockmann, H., Der Deutsche Orden, 12 Kapitel
aus seiner Geschichte, 3. A. 1989; Grzegorz, M., Die territorialen Erwerbungen
des Deutschen Ordens in Pommerellen vor 1308, Zs. f. Ostforschung 38 (1989); 800
Jahre Deutscher Orden, 1990; Diefenbach, M., Der Deutsche Orden in Bayern,
1990; Beiträge zur Geschichte des Deutschen Ordens, 2 1993; Die Hochmeister des
Deutschen Ordens 1190-1994, hg. v. Arnold, U., 1998; Militzer, K., Von Akkon
zur Marienburg, 1999; Biskup, M./Labuda, G., Die Geschichte des Deutschen
Ordens in Preußen, 2000; Klebes, B., Der Deutsche Orden in der Region
Mergentheim im Mittelalter, 2002; Höfe und Residenzen im spätmittelalterlichen
Reich, hg. v. Paravicini, W., 2003, 1, 727; Demel, B., Der Deutsche Orden im
Spiegel seiner Besitzungen und Beziehungen in Europa, 2004; Die Domkapitel des
Deutschen Ordens in Preußen und Livland, hg. v. Biskup, R. u. a., 2004;
Militzer, K., Die Geschichte des Deutschen Ordens, 2005; Demel, B., Unbekannte
Aspekte der Geschichte des Deutschen Ordens, 2006.
Didelzheim, Dieselzheim (Reichsritter). Die D.
zählten im frühen 16. Jahrhundert zum Kanton
Odenwald des Ritterkreises Franken.
L.: Stetten 32; Riedenauer 123.
Diemantstein (Freiherren, Herrschaft). Um 1260
errichtete Tiemo von dem Stein, der mit den Familien der Edelfreien der
Hohenburg und zu Fronhofen verwandt gewesen sein dürfte, im Tal der Kessel bei
Dillingen die Burg D. Seit 1712 waren die Freiherren von Diemantstein (Stein)
Reichsgrafen (von Diemenstein). Beim Aussterben des Geschlechts folgten 1730
die Elster, 1756 die Schaudi, 1758 das Reichsstift Sankt Ulrich und Afra zu
Augsburg und 1777 die Fürsten von Oettingen-Wallerstein. D. gehörte seit 1542
dem Kanton Kocher des Ritterkreises Schwaben an.
Über Oettingen gelangte D. an Bayern.
L.: Schulz 260.
Diemar (Reichsritter). Seit dem 16. Jahrhundert
zählten die D. zum Kanton Rhön-Werra des
Ritterkreises Franken sowie von 1557 bis 1574 wegen Lindach zum Kanton Kocher des Ritterkreises Schwaben und um 1750
zum Kanton Altmühl des Ritterkreises Franken.
L.: Stieber; Roth von Schreckenstein 2, 593; Seyler 359f.; Riedenauer 123;
Schulz 260; Rahrbach 47.
Diener, Dyener (Reichsritter). Im 16.
Jahrhundert zählten die D. zum Kanton Rhön-Werra
des Ritterkreises Franken.
L.: Pfeiffer 211, 212.
Dienheim (Freiherren, Reichsritter). Die seit
Beginn des 13. Jahrhunderts bezeugten Freiherren von D. bei Oppenheim waren vom
16. bis 18. Jahrhundert mit einem Zehntel der Ganerbschaft Bechtolsheim,
Friesenheim, Hahnheim, einem Achtel der Ganerbschaft Mommenheim, einem Siebtel
der Ganerbschaft Niedersaulheim bzw. Nieder-Saulheim, Rudelsheim und einem
Fünftel der Ganerbschaft Schornsheim Mitglied des Kantons
Oberrheinstrom des Ritterkreises Rhein sowie im 17. Jahrhundert Mitglied des Kantons Odenwald des Ritterkreises Franken.
L.: Zimmermann 65f.; Winkelmann-Holzapfel 146; Riedenauer 123; Neumaier 144f.,
153.
Diersburg, Dierspurg (reichsritterschaftliche
Herrschaft). Nach der Burg D. bei Hohberg in der Ortenau nannte sich erstmals
1197 ein Walther de Tirsperc, der mit den Grafen von Geroldseck verwandt war.
1279 kam die Burg erbweise an die Ritter von Schwarzenberg, am Ende des 14.
Jahrhunderts je zur Hälfte an die Markgrafen von Baden und an die Ritter Hummel
von Stauffenberg, die ihre Hälfte im 15. Jahrhundert an Baden verkauften. 1463
belehnte Baden den Ritter Andreas Röder mit Burg und Herrschaft. Im 18.
Jahrhundert gehörte die Familie der D. (Röder von D.) mit D. und Reichenbach
zum Ort (Kanton) Ortenau des Kantons Neckar bzw. Neckar-Schwarzwald-Ortenau des
Ritterkreises Schwaben sowie zum Ritterkreis Unterelsass. D. gelangte über
Baden 1951/1952 an Baden-Württemberg. S. Röder von Diersburg.
L.: Genealogischer Kalender 1753, 531.
Dießen (reichsritterschaftlicher Ort). D.
südwestlich von Horb am Neckar erscheint erstmals am Ende des 11. Jahrhunderts.
Begütert waren dort die Dießer (bis 1520), Hülwer (bis 1528), Ow (bis etwa
1500) und die Neuneck (bis 1499). Von den Neuneck ging D. erbweise an die
Herren von Ehingen, 1556 an die Herren von Wernau und 1696 an die Schenken von
Stauffenberg über. Diese verkauften die reichsritterschaftliche, zum Kanton Neckar des Ritterkreises Schwaben zählende
Herrschaft mit Dettingen und Bittelbronn 1706/1708 an Muri. 1803 kam D. mit der
Herrschaft Glatt an Hohenzollern-Sigmaringen und damit 1849 an Preußen, 1945 an
Württemberg-Hohenzollern und 1951/1952 an Baden-Württemberg.
L.: Wolff 509; Hodler, F., Geschichte des Oberamtes Haigerloch, 1928.
Dietenhofen, Diedenhofen (Reichsritter). Die
vielleicht zum Kanton Altmühl des Ritterkreises
Franken zählenden D. waren im 18. Jahrhundert bereits erloschen.
L.: Biedermann, Altmühl; Stieber; Riedenauer 123.
Dietherr von Anwanden und Schwaich? (Reichsritter).
Kanton Rhön-Werra, Ritterkreis Franken.
L.: Stieber.
Disentis (Reichsabtei, reichsunmittelbares
Kloster, Residenz), rätoroman. Mustèr. Das im 7. Jahrhundert zur Sicherung des
Lukmanierpasses im Vorderrheintal in der Hochgebirgslandschaft Desertina von
dem Franken Sigisbert und dem Räter Placidus gegründete, 960 von Otto I.
erneuerte Benediktinerkloster D. kam 1020 durch Heinrich II. an das Hochstift
Brixen, erhielt aber 1048 von Heinrich III. die Reichsunmittelbarkeit, der Abt
die Reichsfürstenwürde. Dank kaiserlicher Verleihungen gewann es bis ins
Urserental ein großes reichsunmittelbares Herrschaftsgebiet. 1395/1424
beteiligte sich der Abt maßgeblich an der Stiftung des Grauen Bundes
(Graubünden). 1472 wurde die Herrschaft Jörgenberg von den Grafen von
Hohenzollern gekauft. 1803 kam die Herrschaft D. an Graubünden.
L.: Wolff 533; Poeschel, E., Die Kunstdenkmäler des Kantons
Graubünden, Bd. 5 1943; Müller, I., Geschichte der Abtei Disentis, 1971;
Müller, I., Ergänzungen der Disentiser Klostergeschichte, 1987; Höfe und
Residenzen im spätmittelalterlichen Reich, hg. v. Paravicini, W., 2003, 1, 648,
1, 2, 146; Marquardt, B., Die alte Eidgenossenschaft und das Heilige römische
Reich, 2007, 322.
Dobeneck (Reichsritter). Im frühen 16. Jahrhundert
zählten die D. zum Kanton Gebirg des
Ritterkreises Franken und zur vogtländischen Ritterschaft (Vogtland).
L.: Stieber; Riedenauer 123.
Dölau (Reichsritter). Im späten 16.
Jahrhundert zählten die D. zum Kanton Odenwald
des Ritterkreises Franken. S. Rabensteiner.
L.: Riedenauer 123; Neumaier 90.
Donau (Kanton,
Ritterkanton). Der Kanton D. gehörte zum
Ritterkreis Schwaben der Reichsritterschaft. Seine Kanzlei hatte ihren Sitz in
Ehingen.
L.: Wolff 507.
Dorfmerkingen (reichsritterschaftliche Herrschaft). D. zählte zum Kanton Kocher des Ritterkreises Schwaben und kam vor der Mediatisierung an Ellwangen, 1802/1803 an Württemberg und damit 1951/1952 an Baden-Württemberg.
Dörnberg (Reichsritter), Doringenberg,. Von etwa
1560 bis 1700 zählten die D. zum Kanton
Rhön-Werra des Ritterkreises Franken.
L.: Riedenauer 123.
Dörzbach (Herren, reichsritterschaftlicher Ort).
D. (1245 Torcebach) bei Künzelsau war Sitz der Herren von D., die als
Dienstmannen der Herren von Krautheim-Boxberg 1416 ausstarben. 1601 kam es von
den den Ort an sich ziehenden Berlichingen durch Kauf an die Herren von Eyb.
Lehnsherren waren die Schenken von Limpurg, dann die Markgrafen von Ansbach,
1791 Preußen und 1801 Hohenlohe. 1806 fiel das zum Kanton
Odenwald des Ritterkreises Franken zählende D. an Württemberg und damit
1951/1952 an Baden-Württemberg.
L.: Wolff 511.
Drachsdorff, Drachsdorf (Freiherren, Reichsritter).
Im 18. Jahrhundert zählten die Freiherren von D., die im frühen 16. Jahrhundert
schon dem Kanton Gebirg angehört hatten, zum Kanton Baunach und später auch zum Kanton Rhön-Werra des Ritterkreises Franken. S.
Traxdorff.
L.: Seyler 360; Riedenauer 123.
Drechsel (Reichsritter). Um 1700 zählten die D.
zum Kanton Gebirg des Ritterkreises Franken und
zur vogtländischen Ritterschaft (Vogtland).
L.: Riedenauer 123.
Drechsel von Deufstetten (Reichsritter). Wegen
des 1698 veräußerten Unterdeufstetten zählten die D. von 1655 bis 1673 zum Kanton Kocher des Ritterkreises Schwaben.
Unterdeufstetten kam über Württemberg 1951/1952 zu Baden-Württemberg.
L.: Schulz 260.
Drosendorf (Reichsritter). Im frühen 16.
Jahrhundert zählten die D. zum Kanton Gebirg im
Ritterkreis Franken.
L.: Stieber; Riedenauer 123.
Dungern (Freiherren, Reichsritter). Im 18.
Jahrhundert zählten die Freiherren von D. zum Ort (Bezirk, Kanton) Ortenau des Kantons
Neckar bzw. Neckar-Schwarzwald-Ortenau des Ritterkreises Schwaben.
L.: Hölzle, Beiwort 66.
Dunstelkingen (reichsritterschaftliche Herrschaft). D. zählte zum Kanton Kocher und kam an Thurn und Taxis, danach an Württemberg und damit 1951/1952 an Baden-Württemberg.
Dürn zu Riedsberg, Düren zu Riedsberg, Dürn
zu Rippberg (Reichsritter). Im 16. Jahrhundert zählten die D. zum Kanton Odenwald und anfangs auch zum Kanton Rhön-Werra des Ritterkreises Franken.
L.: Stieber; Pfeiffer 210; Riedenauer 123; Stetten 32; Ulrichs 209; Neumaier
66, 73, 90, 141.
Dürrigl von Riegelstein, Dürriegel von
Riegelstein, Türrigel zum Riegelstein (Reichsritter). Im frühen 16. Jahrhundert
zählten die D. zum Kanton Gebirg im Ritterkreis
Franken. Der älteste Name von 1260 lautete Türrigel, seit 1402 zum Riegelstein
(bei Hormersdorf). Die letzte Nennung des Adels erfolgte 1635 (Adam Tirrigel
zum Riegelstein, Bräugegenschreiber und Richter in Blaibach, 1635 in Kötzting).
Daneben wurde der Name Dirrigl, Thürrigl, Tirrigel, Dürriegel von Bauern
geführt.
L.: Stieber; Riedenauer 123.
Ebenheim, genannt Übel (Reichsritter) s. Ehenheim
(Reichsritter). Um 1550 zählten die E. zum Kanton
Odenwald des Ritterkreises Franken.
L.: Stetten 32.
Eberbach (Reichsritter). Im frühen 17.
Jahrhundert zählten die E. zum Kanton Odenwald
des Ritterkreises Franken.
L.: Riedenauer 123; Neumaier 88.
Ebermann (Reichsritter). Im späten 17. Jahrhundert
waren E. Mitglied im Kanton Steigerwald des
Ritterkreises Franken.
L.: Riedenauer 123.
Ebern, Pfarrei. Die Pfarrei E. zählte um 1800
zum Kanton Baunach im Ritterkreis Franken.
L.: Riedenauer 129.
Ebers (Reichsritter). Vielleicht zählten E.
zum Kanton Rhön-Werra des Ritterkreises Franken.
L.: Riedenauer 123.
Ebersberg genannt von Weyhers (Reichsritter,
Freiherren, Herrschaft), Ebersberg. Das 944 erstmals erwähnte Gersfeld in der
Rhön war fuldaisches Lehen der Herren von Schneeberg, das nach der Eroberung
durch Würzburg 1402/1428 an die schon im 12. Jahrhundert nachweisbaren Herren
E. kam. Die unterhalb der Wasserkuppe in der Rhön in staufischer Zeit
errichtete Burg Ebersberg wurde 1271 vom Abt von Fulda zerstört, 1396 als
Ganerbenburg unter Lehnshoheit Fuldas wieder aufgebaut. 1435 entstand im
Anschluss daran die reichsunmittelbare Herrschaft der Herren von E. 1460 wurde
die Burg erneut von Fulda erobert. Seit dem 16. Jahrhundert zählte die in 3
Linien geteilte Familie der E. zum Kanton Rhön-Werra
des Ritterkreises Franken (im 17. und 18. Jahrhundert mit der Herrschaft
Gersfeld, Bodenhof, Dammelhof, Diesgraben, Dörrenhof, Dresselhof, Holenbrunn
[Hohlenbrunn], Kippelbach, Maiersbach, Mosbach, Obernhausen, Rengersfeld,
Rodenbach, Rommers, Sandberg und Schachen). Im frühen 17. Jahrhundert gehörten
sie auch dem Kanton Baunach an. Ernst Friedrich
von E. erlangte 1732 einen Anteil an den Ganerbschaften Bechtolsheim und
Mommenheim (bis 1790) und wurde 1733 unter Hinzufügung des Namens und Wappens seines
Schwiegervaters Hans Eberhard Freiherr von Leyen in den Reichsfreiherrenstand
erhoben. Die Freiherren E. waren bis zum 1790 erfolgten Verkauf von einem
Zehntel der Ganerbschaft Bechtolsheim und einem Achtel der Ganerbschaft
Mommenheim an den Freiherren von Wallbrunn zu Nieder-Saulheim (Niedersaulheim)
Mitglied des Kanton Oberrheinstrom des
Ritterkreises Rhein. 1785 heiratete die letzte, in Gersfeld lebende Erbin den
Grafen Johann Wilhelm von Froberg-Montjoie (Montjoye). Gersfeld kam 1816 an
Bayern, 1866 an Preußen und 1945 an Hessen. S. Weyhers.
L.: Genealogischer Kalender 1753, 544, 546; Seyler 360; Pfeiffer 198;
Winkelmann-Holzapfel 146f.; Zimmermann 66; Riedenauer 123; Rahrbach 48; Abel,
A., Der Kreis Gersfeld nach seiner erdkundlichen und geschichtlichen Seite,
1924.
Ebersberg (reichsritterschaftliche Herrschaft). E. zählte zum Kanton Kocher des Ritterkreises Schwaben und kam bei der Mediatisierung an Württemberg.
Eberstein (Reichsritter). 1116 erscheint ein
ostfränkisch-thüringisches Geschlecht, das sich nach der 1282 vom Bischof von
Würzburg zerstörten Burg E. in der vorderen Rhön benannte. Es gehörte im 16.
Jahrhundert zum Kanton Rhön-Werra und zum Kanton Baunach im Ritterkreis Franken.
L.: Stieber; Riedenauer 123; Rahrbach 51; Eberstein, L. F. Frhr. v.,
Urkundliche Geschichte des reichsritterlichen Geschlechts Eberstein vom
Eberstein auf der Rhön, Bd. 1ff. 2. A. 1889.
Ebinger von der Burg, Ebing von der Burg
(Freiherren, Reichsritter). Vom 16. Jahrhundert bis um 1800, seit 1672 mit
Steißlingen zählten die nach dem 793 erstmals erwähnten Ebingen (Ebinga) in der
schwäbischen Alb benannten Freiherren E. zum Kanton
Hegau des Ritterkreises Schwaben.
L.: Roth von Schreckenstein 2, 592; Hölzle, Beiwort 60; Ruch 18 Anm. 2 und
Anhang 77.
Ebrach (Reichsabtei?). E. an der Mittelebrach
im Steigerwald wurde 1127 als drittältestes deutsches Zisterzienserkloster vom
Kloster Morimond aus gegründet. Es wurde seinerseits Mutterkloster für sechs
Tochterklöster. Um 1800 war es in den Kantonen
Steigerwald und Baunach des Ritterkreises Franken immatrikuliert. Obwohl es
vergeblich versucht hatte, gegenüber dem Hochstift Würzburg die
Reichsunmittelbarkeit zu gewinnen, wurde es 1802/1803 als Reichsabtei Bayern
überlassen.
L.: Riedenauer 129; Zeiss, H., Reichsunmittelbarkeit und Schutzverhältnisse der
Abtei Ebrach vom 12. bis 16. Jahrhundert, 1928; Weiß, H., Die
Zisterzienserabtei Ebrach, 1962; Zimmermann, G., Ebrach und seine Stifter. Die
fränkischen Zisterzienser und der Adel, Mainfränk. Jb. f. Gesch. u. Kunst 21
(1969), 162; Wiemer, W., Zur Entstehungsgeschichte des neuen Baues der Abtei
Ebrach, 1989; Codex diplomaticus Ebracensis I. Die Urkunden der Zisterze Ebrach
1127-1306, bearb. v. Goez, E., 2001.
Echter (Reichsritter). Im 16. und 17.
Jahrhundert zählten die E. zum Kanton Odenwald
und zum Kanton Rhön-Werra, im 17. Jahrhundert
auch zum Kanton Steigerwald und zum Kanton Baunach des Ritterkreises Franken.
L.: Pfeiffer 210; (Stetten 32;) Riedenauer 123; Neumaier 72, 132, 149f., 152f.
Echter von Mespelbrunn (Reichsritter). Im 18.
Jahrhundert zählten die E. zum Kanton Rhön-Werra
des Ritterkreises Franken. Von etwa 1600 bis 1650 waren sie mit Dingolshausen,
Gaibach, Öttershausen (Oettershausen), Kirchschönbach/Schwarzenau, Traustadt,
Weisbrunn, Schallfeld und Gochsheim auch im Kanton
Steigerwald und wegen des Zehnthofs in Talheim von 1603 bis 1629 auch im Kanton Kocher des Ritterkreises Schwaben
immatrikuliert. S. Ingelheim.
L.: Stieber; Roth von Schreckenstein 2, 593; Seyler 361; Bechtolsheim 13, 17, 34,
63; Schulz 260; Rahrbach 53; Neumaier 72, 132, 149f., 152f.
Eck und Hungersbach (Freiherren,
Reichsritter). Im 18. Jahrhundert zählten die Freiherren zu E. mit dem 1702
erworbenen Rittergut Gündringen und Dürrenhardt, das 1805 an den Freiherren von
Münch gelangte, zum Kanton Neckar des
Ritterkreises Schwaben.
L.: Hölzle, Beiwort 64; Hellstern 202, 218.
Eckbrecht von Dürckheim, Eckbrecht von Dürkheim
(Reichsritter). Im 18. Jahrhundert zählten die E. zum Ritterkreis Rhein. 1773
gehörten sie zu den bereits 1680 angesessenen und mit ihren Gütern bei der
Ritterschaft immatrikulierten Familien des Ritterkreises Unterelsass, am Ende
des 18. Jahrhunderts auch zum Kanton Altmühl des
Ritterkreises Franken.
L.: Roth von Schreckenstein 2, 594; Riedenauer 123.
Eckersberg (Reichsritter). Im 16. Jahrhundert
zählten die E. zum Kanton Gebirg, im 17. und 18.
Jahrhundert mit Schernau zum Kanton Steigerwald
des Ritterkreises Franken.
L.: Bechtolsheim 15 und Anm. 760; Riedenauer 123.
Ega, Egen, Egn (Reichsritter). Im 17.
Jahrhundert zählten die E. zum Kanton Odenwald
des Ritterkeises Franken.
L.: Riedenauer 123; Neumaier 80, 88, 145.
Egloffstein (Freiherren, Grafen, Reichsritter). 1190
erscheinen die nach der Burg E. bei Forchheim benannten Herren von E.
(Hegelofveste). 1509/1515 wurde die Burg Lehen des Hochstifts Bamberg. Von etwa
1600 bis 1806 gehörten die E. mit dem Rittergut Mühlhausen zum Kanton Steigerwald des Ritterkreises Franken. Außerdem
waren sie im Kanton Gebirg immatrikuliert. Nach
1650 gehörten sie auch dem Kanton Odenwald, um
1780 auch dem Kanton Altmühl zu.
L.: Stieber; Roth von Schreckenstein 2, 593; Pfeiffer 196, 199, 208;
Bechtolsheim 12, 18, 63; Riedenauer 123; Rahrbach 56; Egloffstein, G. Frhr. von
und zu, Chronik der Grafen und Freiherren von Egloffstein, 1894.
Ehenheim (Reichsritter). Im 16. Jahrhundert
zählten die später erloschenen E. (genannt Übel, Grummat, Wild, Steinfelder)
zum Ritterkreis Franken (Kanton Altmühl). Bis
etwa 1650 waren sie im Kanton Steigerwald
immatrikuliert, bis zum Anfang des 18. Jahrhunderts im Kanton
Odenwald.
L.: Biedermann, Altmühl; Roth von Schreckenstein 2, 593; Pfeiffer 214;
Bechtolsheim 13, 18; Riedenauer 123; Rahrbach 59; Neumaier 72, 141, 150.
Ehingen (Reichsritter). Von 1548 bis zu ihrem
Aussterben 1697 zählten die E., die bereits 1488 Mitglied der
Rittergesellschaft Sankt Jörgenschild, Teil am Neckar, waren, mit Schloss und
Stadt Obernau bei Rottenburg, bis 1608 mit dem halben Bühl und Börstingen zum Kanton Neckar des Ritterkreises Schwaben. Börstingen
gelangte 1697 an die Rassler von Gamerschwang und über Württemberg 1951/1952 zu
Baden-Württemberg.
L.: Hellstern 149f., 203.
Ehingen (reichsstadtähnliche Stadt). In dem 760
oder 961 erstmals erwähnten E. an der Donau wurde um 1230 von den schwäbischen
Grafen von Berg neben einer älteren Siedlung eine Stadt gegründet. 1343 wurde
E. nach dem Aussterben der Grafen an Habsburg verkauft, bis 1568 von Habsburg
aber mehrfach verpfändet. In dieser Zeit gewann es eine reichsstadtähnliche
Stellung (1379 Befreiung vom auswärtigen Gericht, 1434 Blutbann, 1444 Wahl des
Ammannes, 1447 Befreiung von auswärtigen Kriegsdiensten, von 1568 bis 1680
Erwerb der Pfandschaft der Herrschaften Berg[, Ehingen] und Schelklingen) und
wurde Tagungsort der Landstände Schwäbisch-Österreichs sowie Sitz des Kantons Donau des Ritterkreises Schwaben. 1806 kam es
von Österreich an Württemberg und damit 1951/1952 zu Baden-Württemberg.
L.: Wolff 46; Weber, F., Ehingen. Geschichte einer oberschwäbischen Donaustadt,
1955; Bauer, C., Ehingen als vorderösterreichische Stadt, (in)
Vorderösterreich. Eine geschichtliche Landeskunde, hg. v. Metz, F., Bd. 2, 3.
A. 1978.
Ehrenberg (Reichsritter). Von etwa 1560 bis 1700
waren die E. im Kanton Odenwald des
Ritterkreises Franken immatrikuliert. S. Ernberg.
L.: Stieber; Riedenauer 123; Rahrbach 61; Neumaier 150.
Ehrenburg (reichsritterschaftliche Herrschaft).
Vermutlich in der ersten Hälfte des 12. Jahrhunderts wurde am Ehrbach bei Brodenbach
die E. erbaut, die das Erzstift Mainz den Pfalzgrafen bei Rhein zu Lehen gab.
Nach der E. nannten sich seit 1189 Ritter von E., die Lehnsleute der Pfalz
waren. Um 1399 zog die Pfalz die Herrschaft als erledigtes Lehen ein, teilte
aber 1413 mit Schönenburg und Pyrmont. 1426 erbte Pyrmont den Anteil
Schönenburgs. 1545 kamen die Güter durch Erbfolge von Pyrmont-Ehrenburg an
Eltz-Pyrmont, 1561 an Quadt von Landskron, 1668 an die Freiherren Clodt zu
Ehrenberg (E.) und 1789 an den Freiherren vom Stein. Die aus den Dörfern
Brodenbach und Karbach und der Vogtei Hirzenach (Oberhirzenach) bestehende
Herrschaft zählte zum Kanton Niederrheinstrom
des Ritterkreises Rhein. Über Preußen gelangten die Gebiete 1946 an
Rheinland-Pfalz.
L.: Wolff 515; Skiba, W., Die Burg in Deutschland. Aufzeichnung und Analyse der
Ehrenburg auf dem Hunsrück, Darmstadt 1962 (masch. schr.).
Eibingen (adliges Frauenkloster). Das 1148 von
Marka von Rüdesheim gegründete adlige Frauenkloster E. bei Rüdesheim war um
1790 wegen Bermersheim Mitglied des Kantons
Oberrheinstrom des Ritterkreises Rhein.
L.: Winkelmann-Holzapfel 147.
Eichelberg (Reichsritter). Um 1700 zählten die E.
(Aichler von Aichelberg?) zum Kanton Rhön-Werra
des Ritterkreises Franken. S. Eichler.
L.: Stieber; Seyler 362; Riedenauer 123.
Eichinger von Eichstamm (Reichsritter). Die E.
zählten wegen Seibelsdorf (Seeboldsdorf) zum Kanton
Gebirg des Ritterkreises Franken.
L.: Stieber; Riedenauer 122.
Eichler von Auritz (Reichsritter). Bis zum 1765/1766
erfolgten Verkauf von Obersteinbach, Rossbach, Stübach und Obertaschendorf
(nicht Markt Taschendorf) an die Künsberg (, Künßberg, Künsberg-Thurnau,
Künßberg-Thurnau) zählten die E. kurzzeitig zum Kanton
Steigerwald des Ritterkreises Franken. Außerdem gehörten sie im 18. Jahrhundert
mit Dennenlohe und Oberschwaningen zum Kanton
Altmühl. S. Bayern.
L.: Biedermann, Altmühl; Stieber; Bechtolsheim 15, 20, 198; Riedenauer 123.
Eichstätt (Hochstift, Residenz). Um 741/745 gründete
Bonifatius das Bistum E. an der Altmühl, setzte den Angelsachsen Willibald als
Bischof ein und unterstellte das von der Donau bis zu den späteren Orten
Nürnberg, Erlangen und Sulzbach reichende Bistum der Erzdiözese Mainz. Erste
Güter wurden von einem gewissen Suidger gegeben. 888 kam die Abtei Herrieden an
der oberen Altmühl hinzu. Durch die Gründung des Bistums Bamberg (1007) verlor
es Gebiete im Norden zwischen Schwabach, Pegnitz und Regnitz, durch die
Reformation Nürnberg, Weißenburg, Ansbach und das Oberstift Öttingen
(Oettingen). Das Gebiet des Hochstifts, das um 1800 im Kanton
Altmühl des Ritterkreises Franken immatrikuliert war, war verhältnismäßig klein
und zersplittert (Oberstift mit Herrieden, Ornbau, Sandsee, Wernfels-Spalt
[1304/1305], Pleinfeld; Unterstift mit Eichstätt, Greding [11. Jh.],
Beilngries, Hirschberg) und wurde mit rund 20 Quadratmeilen und 62000
Einwohnern 1802 säkularisiert und von Bayern annektiert, nachdem schon 1794
Preußen die Enklaven in Franken eingezogen hatte. Von 1802/1803 bis 1805 wurde
es zum größten Teil des Unterstifts als Sekundogenitur Österreichs dem
Großherzogtum Toskana zugeteilt, während der Rest an Bayern kam. 1805 fiel auch
der größere Teil an das Königreich Bayern. Teile des Oberstifts kamen 1803 an Preußen
(Ansbach), 1806 ebenfalls an Bayern. Von 1817 bis 1832/1834/1855 errichtete
Bayern aus einem Teil des Hochstifts das Herzogtum Leuchtenberg als freie
Standesherrschaft für Eugène de Beauharnais, Herzog von Leuchtenberg.
L.: Wolff 105; Zeumer 552 II a 9; Wallner 692 FränkRK 8; Großer Historischer
Weltatlas II 66 (1378) F4, III 22 (1648) E4, III 38 (1789) D3; Riedenauer 129;
Die Territorien des Reichs 4, 166; Heidingsfelder, F., Die Regesten der
Bischöfe von Eichstätt 741-1324, 1915ff.; Sax, J. v./Bleicher, J., Die Bischöfe
und Reichsfürsten von Eichstätt, Bd. 1, 2 (2. A.) 1927; Buchner, F., Das Bistum
Eichstätt, historisch-statistische Beschreibung, Bd. 1, 2 1937ff.; Bauerreiß,
R., Kirchengeschichte Bayerns, Bd. 1 1949; Hirschmann, G., Eichstätt, 1959, (in)
Historischer Atlas von Bayern 1, 6; Handbuch der bayerischen Geschichte, hg. v.
Spindler, M., Bd. 3, 1 1971; Sage, W./Wendehorst, A., Eichstätt, LexMA 3 1986,
1671ff.; Röttel, K., Das Hochstift Eichstätt, 1987; Schuh, R.,
Territorienbildung im oberen Altmühlraum. Grundlagen und Entwicklung der
eichstättischen Herrschaft im 13. und 14. Jh., Zs. f. bay. LG. 50 (1987);
Weinfurter, S., Die Grundlagen der geistlichen Landesherrschaft in Eichstätt um
1300, Bll. f. dt. LG. 123 (1987), 137; Schindling, A., Das Hochstift Eichstätt
im Reich der frühen Neuzeit. Katholisches Reichskirchen-Fürstentum im Schatten
Bayerns, 1988, Sammelblätter Hist. Verein Eichstätt 80; Buchholz-Johanek, I.,
Geistliche Richter und geistliches Gericht im spätmittelalterlichen Bistum Eichstätt,
1988; Flachenecker, H., Eine geistliche Stadt, 1988; Lengenfelder, B., Die
Diözese Eichstätt zwischen Aufklärung und Restauration, 1990; Braun, H., Das
Domkapitel zu Eichstätt, 1991; Arnold, B., Count and Bishop, 1991; Beiträge zur
Eichstätter Geschichte, hg. v. Flachenecker, H./Littger, K., 1999; Höfe und
Residenzen im spätmittelalterlichen Reich, hg. v. Paravicini, W., 2003, 1, 526,
1, 2, 161; Zürcher, P., Die Bischofswahlen im Fürstbistum Eichstätt von 1636
bis 1790, 2009.
Eisack (Reichsritter). Um 1650 zählten die E.
zum Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken.
L.: Riedenauer 123.
Eisenburg (reichsritterschaftliche Herrschaft). Um
1288 erscheint erstmals die auf welfischem Gut um Memmingen in staufischer Zeit
errichtete Burg E. Sie wurde um 1300 Mittelpunkt einer von den Herren von E.
unter der Landvogtei Oberschwaben errichteten Herrschaft, zu der Amendingen,
E., Grünenfurt, Schwaighausen, Trunkelsberg und Unterhart gehörten. Seit 1455
war die dem Kanton Donau des Ritterkreises
Schwaben angehörige Herrschaft in den Händen der patrizischen Settelin von
Memmingen. 1580 kam sie an das Unterhospital Memmingen, 1601 an die Neubronner
von E. 1671 erfolgte eine Zwölfteilung (Wachter, Zoller, Ebertz (Eberz),
Schermar, Lupin). 1803 fiel die 1801 über die Reichstadt Memmingen zum
schwäbischen Reichskreis gerechnete Herrschaft an Bayern.
L.: Wolff 217, 508; Wallner 688 SchwäbRK 57.
Ellrichshausen, Ellrichhausen, Ellershausen
(Freiherren, Reichsritter). Die Burg E. bei Schwäbisch Hall erscheint erstmals
1240 (Oulrichshausen). Von etwa 1550 bis um 1806 zählten die Freiherren von E.
mit der 1676 erworbenen Herrschaft Assumstadt, Ziegelhütten, Züttlingen und
Maisenhälden (Maisenhelden), Teilen von Jagstheim, Teilen von Satteldorf,
Teilen von E. und bis 1788 auch mit Neidenfels zum Kanton
Odenwald des Ritterkreises Franken. Ihre Güter (Neidenfels und Jagstheim,
Züttlingen mit Assumstadt, Ziegelhütten und Maisenhälden) fielen später an
Württemberg und damit 1951/1952 an Baden-Württemberg. Im 16. Jahrhundert waren
die E. auch im Kanton Altmühl immatrikuliert.
L.: Stieber; Roth von Schreckenstein 2, 593; Hölzle, Beiwort 56; Pfeiffer 211;
Winkelmann-Holzapfel 147; Stetten 32, 35, 183, 185; Riedenauer 123; Rahrbach
62; Neumaier 72, 149f., 152.
Ellwangen (Fürstpropstei, fürstliche Propstei,
Fürstentum, Residenz). Das Benediktinerkloster E. (“Elch-wangen“) an der Jagst
wurde um 764 (750 ?) im Grenzwald Virgunna zwischen Franken und Schwaben von
den fränkischen Herren Hariolf und Erlolf (Bischof von Langres) gegründet. Seit
817 erschien das 812 erstmals genannte Kloster unter den Reichsabteien. Seine
staufertreuen Äbte waren seit 1215 Reichsfürsten. Die Vogtei hatten zuerst die
Grafen von Oettingen, seit etwa 1370 die Grafen von Württemberg. 1460 wurde es
in ein exemtes weltliches Chorherrenstift mit einem Fürstpropst und einem
Stiftskapitel (12 adlige Kanoniker, 10 Chorvikare) umgewandelt. Zu den 1337
bestehenden Ämtern E., Tannenburg und Kochenburg kamen 1471 Rötlen, 1545
Wasseralfingen und 1609 Heuchlingen. Um 1800 war es im Kanton
Odenwald des Ritterkreises Franken immatrikuliert. E. stellte die bedeutendste
geistliche Herrschaft in Württemberg dar, die bei der Säkularisation 1802 etwa
20000 Menschen umfasste. Das Herrschaftsgebiet von etwa 500 Quadratkilometern
(7 Quadratmeilen) gliederte sich in die sechs fürstlichen Oberämter und ein
Oberamt des Stiftskapitels. 1802/1803 kam E. an Württemberg und damit 1951/1952
zu Baden-Württemberg.
L.: Wolff 157; Zeumer 552 II a 29; Wallner 686 SchwäbRK 17; Großer Historischer
Weltatlas II 66 (1378) F4, III 22 (1648) E4, III 38 (1789) D3; Riedenauer 129;
Beschreibung des Oberamts Ellwangen, 1886; Die Ellwanger und Neresheimer
Geschichtsquellen, 1888, Anhang zu Württemberg. Vierteljahreshefte; Hutter, O.,
Das Gebiet der Reichsabtei Ellwangen, 1914 (Diss. phil. Tübingen); Häcker, E.,
Ellwangen an der Jagst, 1927; Schefold, M., Stadt und Stift Ellwangen, 1929;
Hölzle, E., der deutsche Südwesten am Ende des alten Reiches, 1938; Pfeifer,
H., Verfassungs- und Verwaltungsgeschichte der Fürstpropstei Ellwangen, 1959;
Ellwangen 764-1964. Beiträge und Untersuchungen zur 1200-Jahrfeier, hg. v.
Burr, V., Bd. 1f. 1964; Ellwangen, Germania Benedictina V: Baden-Württemberg,
1975; Seiler, A., Ellwangen. Von der Klostersiedlung zur modernen Flächenstadt,
1979; Fahlbusch, F., LexMA 3 1986, 1850; Schulz, T., Das Fürststift Ellwangen
und die Ritterschaft am Kocher, 1986, Ellwanger Jb. 31 (1986); Stievermann, D.,
Das geistliche Fürstentum Ellwangen im 15. und 16. Jh., Ellwanger Jb. 32
(1988); Pfeifer, H., Das Chorherrenstift Ellwangen, FS H. Maurer, 1994, 207;
Höfe und Residenzen im spätmittelalterlichen Reich, hg. v. Paravicini, W.,
2003, 1, 654, 1, 2, 173; Das älteste Urbar der Abtei, bearb. v. Häfele, H.,
2008.
Elm (Reichsritter). Im frühen 16.
Jahrhundert zählten die E. zum Kanton Rhön-Werra
im Ritterkreis Franken.
L.: Stieber; Riedenauer 123.
Elsass-Schwaben-Burgund (Ballei des Deutschen Ordens), Elsass
und Burgund. Die Ballei E. (Elsass und Burgund) war eine der 12 Balleien des
Deutschen Ordens im Reich. Zu ihr gehörten die Kommenden Kaysersberg (vor
1295), Straßburg (1278), Mülhausen (1227), Suntheim (1278), Gebweiler (nach
1270) und Andlau (1268), Sumiswald (1225), Köniz bzw. Könitz bei Bern (1226),
Basel (1293), Hitzkirch (1237) und Bern (1226), Beuggen (1226) (Dorf Beuggen
bei Rheinfelden und die Schaffnereien Frick im südlichsten Breisgau und
Rheinfelden), Freiburg im Breisgau (1260/1263) (mit den Dörfern Wasenweiler,
Walddorf, Unterschwandorf und Vollmaringen, Rexingen bzw. Räxingen, Ihlingen
bzw. Illingen, Rohrdorf und Hemmendorf), Mainau (um 1270) (mit der Insel
Mainau, Ämtern in der Stadt Immenstadt und der Reichsstadt Überlingen sowie dem
Amt Blumenfeld mit mehreren Dörfern) sowie Altshausen (1264) (mit dem Schloss
Altshausen und einigen Dörfern), Zur Kommende Altshausen zählten auch die
Herrschaft Rohr-Waldstetten bzw. Rohr und Waldstetten (mit den Flecken Rohr
bzw. Unterrohr und Waldstetten und dem Dorf Bleichen bzw. Unterbleichen), das
Schloss Arnegg bzw. Arneck, das Kastenamt in der Reichsstadt Ravensburg,
Schloss und Herrschaft Achberg und das Bergschloss Hohenfels mit mehreren
Dörfern. Als Folge der Verpfändung der Ballei durch den Deutschmeister an den
Hochmeister (1394/1396) erlangte die Ballei weitgehende Selbständigkeit. Am
Ende des 18. Jahrhunderts zählte sie zu den rheinischen Prälaten der
geistlichen Bank des Reichsfürstenrats des Reichstags. Zugleich war ihr Komtur
zu Altshausen Mitglied der schwäbischen Grafen der weltlichen Bank des
Reichsfürstenrats des Reichstags. Sitz des Landkomturs war von 1410 bis 1806
Altshausen bei Saulgau.
L.: Wolff 195 (dort fälschlich die Herrschaft Rohr-Waldstetten bzw. Rohr und
Waldstetten als eigene Kommende geführt und der reichsritterschaftliche
Marktflecken Herrlingen der Freiherren von Bernhausen im Kanton Donau aufgenommen); Zeumer 552 II a 37, 3;
Rueß, B., Geschichte von Altshausen, 1932; Haaf, R. ten, Deutschordensstaat und
Deutschordensballeien, 1951; Tumler, L., Der deutsche Orden im Werden, Wachsen
und Wirken bis 1400, 1954; Müller, K., Beschreibung der Kommenden der
Deutschordensballei Elsass-Schwaben-Burgund im Jahre 1393, 1958; Millitzer, K.,
Die Entstehung der Deutschordensballeien im Deutschen Reich, 1970; Der Deutsche
Orden und die Ballei Elsass-Burgund, hg. v. Brommer, H., 1996.
Elsgau (Gau um Pruntrut bzw. Porrentruy im
heutigen Kanton Jura der Schweiz, Elisgouwe,
Elischowa, franz. Ajoie)
L.: Polenz, P. v., Landschafts- und Bezirksnamen, 1961, II, 22, 24, 26, 27;
Moreau, J., Dictionnaire de géographie historique, 1972, 5 Ajoie.
Elster, Elstern (Reichsritter). 1715-1721
zählte Albrecht von E. wegen Ederheim zum Kanton
Kocher des Ritterkreises Schwaben.
L.: Schulz 261.
Eltershofen(, Elpershofen) (Reichsritter). Im 16.
Jahrhundert zählten die E. zum Kanton Odenwald und
zum Kanton Altmühl des Ritterkreises Franken
sowie von 1542 bis 1578 und von 1651 bis 1712 wegen Ebersberg, Adelstetten,
Schnait, Teilen von Schaubeck und Kleinbottwar zum Kanton
Kocher des Ritterkreises Schwaben.
L.: Biedermann, Altmühl; Stieber; Roth von Schreckenstein 2, 593; Pfeiffer 211;
Riedenauer 123; Schulz 267; Neumaier 73.
Eltingshausen, Eltinghausen (Reichsritter). Die E.
zählten vielleicht zum Kanton Rhön-Werra im
Ritterkreis Franken.
L.: Stieber; Riedenauer 123.
Eltz (Herrschaft, Herren, Grafen,
Reichsritter). Nach der im 12. Jahrhundert kurz vor dem Einfluss der Elz in die
Mosel entstandenen Burg E. nannten sich seit 1150/1157 Herren von E. Durch
allmähliche Aufspaltung des Geschlechts in mehrere Linien wurde die Burg
Ganerbenburg. 1331/1336 erzwang der Erzbischof von Trier die Übergabe. Die
Herren von E. wurden Lehnsleute des Erzstifts Trier. Die Burg war Mittelpunkt
einer kleinen Herrschaft der später in den Reichsgrafenstand erhobenen Familie.
Im 18. Jahrhundert waren die Grafen zu E. mit einem Drittel Burg-Gräfenrode
(Burggräfenrode) im Kanton Mittelrheinstrom, mit
einem Viertel der Ganerbschaft Burglayen (Burg Leyen) und einem Viertel
Rümmelsheim im Kanton Niederrheinstrom und mit
Vendersheim im Kanton Oberrheinstrom des
Ritterkreises Rhein immatrikuliert. Ab etwa 1760 gehörten E. auch zum Kanton Baunach des Ritterkreises Franken. 1815 kam
Eltz zu Preußen, 1946 an Rheinland-Pfalz. S. Faust von Stromberg.
L.: Genealogischer Kalender 1753, 544, 545; Roth von Schreckenstein 2, 594; Zimmermann
66f.; Winkelmann-Holzapfel 147; Riedenauer 123.
Embs (Reichsritter) s. Ems. Im frühen 16.
Jahrhundert zählten die E. zum Kanton Altmühl
des Ritterkreises Franken.
L.: Biedermann, Altmühl; Riedenauer 123.
Ems (Reichsritter), Embs. Im frühen 16.
Jahrhundert zählten die E. zum Kanton Altmühl
des Ritterkreises Franken.
L.: Biedermann, Altmühl; Riedenauer 123.
Enckevort (Reichsritter). Im frühen 17.
Jahrhundert zählten die E. zum Kanton
Steigerwald des Ritterkreises Franken.
L.: Bechtolsheim 15; Riedenauer 123.
Ender (Reichsritter). Im späten 16.
Jahrhundert zählten die E. zum Kanton Gebirg des
Ritterkreises Franken.
L.: Riedenauer 123.
Endtlicher (Reichsritter). Um 1700 zählten die E.
zum Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken.
L.: Riedenauer 123.
Engelberg (Abtei). In einem Talkessel der
Unterwaldener Alpen gründete 1120 Konrad von Sellenbüren (Selenbüren) das
Benediktinerkloster E. Ab 1124 stand es unter päpstlichem und kaiserlichem
Schutz. Aus der Ausstattung in Streulage wurde rasch ein geschlossenes Gebiet
im Engelbergertal zwischen Grafenort und Stierenbachfall. Zu Beginn des 13.
Jahrhunderts übertrug der Abt die Vogtei dem König. Der Abt war Inhaber der
hohen und niederen Gerichtsbarkeit in der nächsten Umgebung des Klosters. Nach
1415 entfiel der kaiserliche Schutz und die Abtei wurde nicht selten durch die
Vogtei der Eidgenossenschaft der Schweiz bedrängt. Nach dem Umsturz von 1798
kam E. zum Kanton Waldstätte, 1803 zu Nidwalden,
1815 zu Obwalden.
L.: Wolff 531; Großer Historischer Weltatlas II 66 (1378) E5, II 72 b (bis
1797) E3; Güterbock, F., Engelbergs Gründung und erste Blüte, 1120-1223, 1946;
Reznicek, F. v., Das Buch von Engelberg, 1964; Hunkeler, L., Benediktinerstift
Engelberg, 3. A. 1968; Heer, G., Aus Vergangenheit von Kloster und Tal
Engelberg, 1975; Abendländische Mystik im Mittelalter, hg. v. Ruh, K., 1986;
Gilomen-Schenkel, E., Engelberg, LexMA 3 1986, 1914.
Enntzlin (Reichsritter). Johann E. zu Stuttgart
war als Inhaber des nippenburgischen adligen Gutes Riet von 1610 bis 1614
Mitglied des Kantons Neckar bzw.
Neckar-Schwarzwald-Ortenau des Ritterkreises Schwaben.
L.: Hellstern 203.
Enslingen, Enßlingen (Reichsritter). Um 1550
zählten die E. zum Kanton Odenwald im
Ritterkreis Franken.
L.: Stetten 32; Riedenauer 123.
Enzberg (Herrschaft). E. an der Enz wird
erstmals 1100 erwähnt. Nach ihm nannte sich seit 1236 ein
Ministerialengeschlecht. Ort und Burg wurden 1324 Lehen Badens. Nach 1384 siedelten
die Herren nach Mühlheim an der Donau über, das sie 1409 von den Weitingen
kauften. 1438 erwarb Kloster Maulbronn ein Viertel des im Übrigen
ritterschaftlichen Ortes. 1544 wurde die hohe und fürstliche Obrigkeit der
Herrschaft E. durch Vertrag der Grafschaft Hohenberg und damit
Habsburg/Österreich übertragen. 1685 kam das ritterschaftliche E. an
Württemberg, 1806 auch Mühlheim. Die Freiherren von E. waren 1488 Mitglied der
Rittergesellschaft Sankt Jörgenschild in Schwaben, Teil im Hegau und am Bodensee,
seit dem 16. Jahrhundert mit Mühlheim an der Donau und Bronnen Mitglied des Kantons Hegau des Ritterkreises Schwaben. 1951/1952
gelangte E. zu Baden-Württemberg.
L.: Wolff 509; Roth von Schreckenstein 2, 592; Hölzle, Beiwort 60; Ruch 18 Anm.
2, Anhang 4, 81; Bauser, F., Mühlheim und die Herren von Enzberg, 1909;
Wissmann, F., Das ehemalige Städtchen Enzberg, 1952.
Erbach-Fürstenau (Grafen). Die Grafen von E. waren
mehrfach Linien der Grafen von Erbach (um 1270, 1678). 1792 gehörten sie zum
fränkischen Reichsgrafenkollegium. Ihr Gut umfasste die Ämter Freienstein,
Fürstenau mit der ehemaligen Benediktinerfrauenabtei Steinbach und Michelstadt.
Seit 1797 zählten sie mit der Herrschaft Rothenberg, Kortelshütte, Moosbrunn,
Rimhorn, Oberhainbrunn (Oberhaunbrunn) und Finkenbach (Unterfinkenbach) zum Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken. (Rothenberg
mit Finkenbach, Rimhorn und Oberhainbrunn [Hainbrunn] fielen 1808 an
Hessen-Darmstadt und kamen damit 1945 zu Hessen.)
L.: Winkelmann-Holzapfel 147; Stetten 187; Riedenauer 129.
Erffa, Erff, Erpff (Reichsritter). Von etwa
1560 bis etwa 1750 gehörten die E. zum Kanton
Rhön-Werra des Ritterkreises Franken sowie um 1650 zum Kanton
Baunach und um 1750 zum Kanton Odenwald.
L.: Stieber; Seyler 362; Riedenauer 123; Rahrbach 64.
Erkenbrechtshausen (reichsritterschaftlicher Ort). Die Wasserburg E. bei Crailsheim gehörte zur Herrschaft Lobenhausen, die 1399 über die Hohenlohe an die Burggrafen von Nürnberg (Ansbach) kam. Seit 1647 teilten sich als Nachfolger der Crailsheim die Rüdt von Collenberg, Seckendorff und Leubelfing (Leubelfingen) Burg und Herrschaft. Seit der Mitte des 18. Jahrhunderts hatten die Seckendorff (Seckendorf) den zum Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken zählenden Ort allein inne. Über Württemberg kam E. 1951/1952 zu Baden-Württemberg.
Erlach (Reichsritter). Erasmus von E. war von
1613 bis 1614 mit der Hälfte der Ortschaft Enzberg Mitglied des Kantons Neckar bzw. Neckar-Schwarzwald-Ortenau des
Ritterkreises Schwaben.
L.: Hellstern 203.
Erlbeck (Reichsritter). Im frühen 16.
Jahrhundert zählten die E. zum Kanton Gebirg des
Ritterkreises Franken. S. Marschalk genannt Greif zu Erlebach?
L.: Riedenauer 123.
Erlingshofen (Reichsritter). Im 16. Jahrhundert
zählten die E. (Erlingshofen/Heideck) zum Kanton
Altmühl des Ritterkreises Franken.
L.: Biedermann, Altmühl; Stieber; Riedenauer 123.
Ermreich (Reichsritter). Im frühen 16.
Jahrhundert zählten die E. zum Kanton Gebirg des
Ritterkreises Franken.
L.: Riedenauer 123.
Eroldsheim, Erolzheim (Reichsritter). Wegen der
blarerischen Güter zu Unterböbingen zählten die E. von 1652 bis 1689 zum Kanton Kocher des Ritterkreises Schwaben. Der Ort
Erolzheim kam an Württemberg und damit 1951/1952 zu Baden-Württemberg.
L.: Schulz 261.
Erthal (Reichsritter). Die Familie E. ist
bereits im 12. Jahrhundert (1133) in Franken nachweisbar. 1553/1555 teilte sie
sich in eine Fuldaer, 1640 ausgestorbene Linie und eine fränkische Linie, die
sich 1626 in eine Leuzendorfer Linie (bis 1764) und eine Elfershauser Linie
spaltete. Mit Teilen von Elfershausen und Obererthal (Obertal) samt Hetzlos und
Untererthal (Untertal) zählten die E. (vom 16. Jahrhundert bis 1806) zum Kanton Rhön-Werra des Ritterkreises Franken, mit
Schloss Gochsheim und Schwarzenau (von etwa 1610 bis 1806) zum Kanton Steigerwald und (von etwa 1560 bis 1802) zum Kanton Baunach sowie mit Teilen der Herrschaft
Binzburg samt Hofweier und Schutterwald zum Ort (Bezirk, Kanton) Ortenau des Kantons
Neckar bzw. Neckar-Schwarzwald-Ortenau des Ritterkreises Schwaben. 1805 erlosch
das Geschlecht.
L.: Stieber (zum Kanton Baunach); Roth von
Schreckenstein 2, 593; Seyler 362; Hölzle, Beiwort 66; Winkelmann-Holzapfel
147f.; Pfeiffer 211; Riedenauer 123; Bechtolsheim 12, 18; Rahrbach 66.
Esch (Reichsritter). Um 1700 zählten die E.
zum Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken.
L.: Riedenauer 123.
Eschenbach, Essenbeck (Reichsritter). Im frühen 16.
Jahrhundert zählten die E. zum Kanton Gebirg des
Ritterkreises Franken.
L.: Riedenauer 123.
Eschenbach (reichsritterschaftliche Herrschaft). E. zählte zum Kanton Kocher des Ritterkreises Schwaben und kam zur Hälfte an Württemberg und damit 1951/1952 zu Baden-Württemberg.
Eschwege (Reichsritter). Vom frühen 16.
Jahrhundert bis etwa 1750 gehörten die E. zum Kanton
Rhön-Werra des Ritterkreises Franken.
L.: Stieber; Seyler 363; Riedenauer 123.
Esel (, Esel von Berg, Esel von
Altenschönbach?) (Reichsritter). Im frühen 16. Jahrhundert zählten die E. zum Kanton Steigerwald im Ritterkreis Franken.
L.: Stieber; Riedenauer 123.
Estenfeld genannt Behaim (Reichsritter). Im frühen
16. Jahrhundert zählten die E. zum Kanton Gebirg
des Ritterkreises Franken.
L.: Riedenauer 123.
Eulner, Eyllner, Euler, Ulner (Reichsritter).
Vom 16. bis zum 18. Jahrhundert zählten die Reichsritter E. (bzw. Ulner) mit
Gumpen und Teilen von Winterkasten zum Kanton
Odenwald des Ritterkreises Franken. S. Eulner von Dieburg, Ulner von Dieburg.
L.: Stetten 38; Pfeiffer 211; Riedenauer 127.
Eulner, Euler von Dieburg (Reichsritter). Ulner
(von Dieburg, Ulmer). Um 1550 zählten die E. bzw. Ulner zum Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken. Im 18.
Jahrhundert gehörten sie dem Ritterkreis Rhein an.
L.: Stieber; Roth von Schreckenstein 2, 595; Riedenauer 127; Stetten 33.
L.: Pfeiffer 211; Riedenauer 123.
Exdorf (Reichsritter). Im frühen 16.
Jahrhundert zählten die E. zum Kanton Rhön-Werra
und zum Kanton Baunach des Ritterkreises
Franken.
L.: Riedenauer 123.
Eyb (Freiherren, Reichsritter). Im 17. und
18. Jahrhundert zählten die Freiherren von E. mit Dörzbach, Hohebach bzw.
Hobbach und dem 1789 an die Thüna gelangten Messbach zum Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken. Außerdem
waren sie im 16. bis 18. Jahrhundert wegen Wiedersbach, Rammersdorf
(Ramersdorf), Neuendettelsau und Vestenberg im Kanton
Altmühl immatrikuliert. Dörzbach fiel 1808 an Württemberg. Daneben gehörten sie
im späten 16. Jahrhundert zum Kanton Gebirg und
um 1801 zum Kanton Baunach. Weiter zählten die
Freiherren von E. im 16. und 17. Jahrhundert wegen des Rittergutes Riet und des
1682 von den Schertel von Burtenbach erworbenen Gutes Burtenbach zum Kanton Neckar und wegen der 1760 erworbenen Herrschaft
Reisensburg zum Kanton Donau sowie von 1595 bis
1614 wegen Mühlhausen am Neckar und 1629 wegen Freudental zum Kanton Kocher des Ritterkreises Schwaben.
L.: Biedermann, Altmühl; Genealogischer Kalender 1753, 371; Stieber; Roth von
Schreckenstein 2, 593; Hölzle, Beiwort 56, 58; Winkelmann-Holzapfel 148;
Pfeiffer 197, 212; Riedenauer 123; Stetten 35, 184; Hellstern 203; Kollmer 381;
Schulz 261; Rahrbach 68; Neumaier 149f., 152.
Eyß (Freiherren, Reichsritter). Die
Freiherren von E. waren mit Rheinstein und dem zur Herrschaft Faitzberg
gehörigen Lendershof um 1790 Mitglied des Kantons
Niederrheinstrom des Ritterkreises Rhein.
L.: Winkelmann-Holzapfel 148.
Faber von Randegg (Reichsritter), Fauler von
Randegg. Hans Wilhelm F. zu Brunnhaupten war von 1610 bis zu seinem Tod 1614
Mitglied im Kanton Neckar des Ritterkreises
Schwaben. Hans Burkard von F. war von 1609 bis 1632 wegen des erheirateten Horn
und des 1612 erworbenen Leinzell Mitglied im Kanton
Kocher.
L.: Hellstern 203; Schulz 261.
Fach (reichsritterschaftliche Herrschaft). F. zählte zum Kanton Kocher des Ritterkreises Schwaben und kam an Ellwangen und damit über Württemberg 1951/1952 zu Baden-Württemberg.
Fahnenberg (Reichsritter). Um 1800 zählten die F.
zum Kanton Rhön-Werra des Ritterkreises Franken.
L.: Riedenauer 123.
Falkenhausen (Freiherren, Reichsritter). Im 18.
Jahrhundert (um 1750 bis 1760) zählten die Freiherren von F. mit einem Achtel
Bibersfeld, das um 1790 an den Freiherren von Gemmingen ging, zum Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken. Seit etwa
1720 waren sie auch im Kanton Altmühl
immatrikuliert.
L.: Wolff 158; Hölzle, Beiwort 56; Riedenauer 123.
Fauler von Randegg, Faber von Randegg
(Reichsritter). Hans Wilhelm F. zu Brunnhaupten war von 1610 bis zu seinem Tod
1614 Mitglied im Kanton Neckar des Ritterkreises
Schwaben. Hans Burkard von F. war von 1609 bis 1632 wegen des erheirateten Horn
und des 1612 erworbenen Leinzell Mitglied im Kanton
Kocher.
L.: Hellstern 203; Schulz 261.
Faulhaber (Reichsritter). Vielleicht zählten die
F. zum Kanton Odenwald im Ritterkreis Franken.
L.: Riedenauer 123; Neumaier 75, 80f., 88, 162.
Faust von Stromberg (Reichsritter). Im frühen
18. Jahrhundert zählten die F. zum Ritterkreis Rhein und zu den Kantonen Rhön-Werra und Baunach im Ritterkreis
Franken.
L.: Roth von Schreckenstein 2, 594; Riedenauer 123.
Fechenbach (Freiherren, Reichsritter, Warrenbach?,
Wehrenbach?, Wehrn?). Von etwa 1550 bis um 1800 zählten die 1215 erstmals
genannten Freiherren von F. mit dem 1315 erworbenen Laudenbach (Lundenbach) und
Sommerau (im Landkreis Miltenberg) zum Kanton
Odenwald des Ritterkreises Franken. Bis etwa 1760 waren sie außerdem im Kanton Rhön-Werra immatrikuliert. Weitere Güter der
auch als Geistliche hervortretenden F. lagen in Dieburg. Die Güter im Kanton Odenwald fielen 1808 an Aschaffenburg. F.
selbst gelangte 1450 durch Kauf zusammen mit Reistenhausen, wo vorher die
Herren von Grumbach Rechte gehabt hatten, als Eigengut an die Rüdt von
Collenberg, die 1635 ausstarben. Die Herrschaft kam dann an die Grafen
Reigersberg, 1803 an Aschaffenburg (Dalberg) und 1814 (Sommerau) bzw. 1816
(Laudenbach über Baden und Hessen) an Bayern. Bis 1848 konnte die Familie über
Laudenbach und Sommerau die patrimoniale Gerichtsbarkeit ausüben. Mit Karl von
F. zu Laudenbach (1836-1907) erlosch die Fechenbacher Linie im Mannesstamm.
1969 kam das Archiv an Bayern. S. Wehen.
L.: Roth von Schreckenstein 2, 593; Seyler 363; Hölzle, Beiwort 56; Riedenauer
123; Winkelmann-Holzapfel 148; Stetten 32, 33 Warrenbach, Wehrenbach, 35, 188;
Riedenauer 128 Wehrenbach, Wehrn; Rahrbach 71; Ulrichs 209; Neumaier, 72, 150,
153; Rüdt von Collenberg, Geschichte der Familie Rüdt von Collenberg, 1937
(masch. schr.); Archiv der Freiherren von Fechenbach zu Laudenbach, bearb. v.
Kallfelz, H., Bd. 1f. 1988ff.
Feilitzsch (Reichsritter), Feilitsch. Im 16. (und
18.) Jahrhundert zählten die F. zum Kanton
Gebirg des Ritterkreises Franken sowie zur vogtländischen Ritterschaft
(Vogtland).
L.: Stieber; Roth von Schreckenstein 2, 593; Pfeiffer 208; Riedenauer 123.
Felberg, Vellberg (Reichsritter). Im 16.
Jahrhundert zählten die F. zum Kanton Odenwald
des Ritterkreises Franken.
L.: Pfeiffer 210; Neumaier 66, 72, 90, 141.
Fetzer von Oggenhausen, Fetzer von Ockenhausen
(Reichsritter). Wilhelm F. war im Jahr 1614 wegen des adligen Gutes Gärtringen
Mitglied des Kantons Neckar bzw.
Neckar-Schwarzwald-Ortenau und wegen Oggenhausen von 1542 bis 1629 im Kanton Kocher des Ritterkreises Schwaben.
L.: Hellstern 203; Schulz 261.
Fin, de (Freiherren, Reichsritter). Im Jahre
1752 zählten die Freiherren de F. zum Kanton
Hegau des Ritterkreises Schwaben.
L.: Ruch Anhang 77, 79.
Finsterlohr, Finsterlohr zu Lauttenbach, Finsterlohr
zu Laudenbach (Reichsritter). Um 1550 zählten die F. zum Kanton Odenwald sowie zum Kanton
Altmühl des Ritterkreises Franken.
L.: Biedermann, Altmühl; Pfeiffer 210; Riedenauer 123; Stetten 32; Rahrbach 73;
Neumaier 73.
Fischborn (Reichsritter). Im frühen 16.
Jahrhundert zählten die F. zum Kanton Rhön-Werra
des Ritterkreises Franken.
L.: Riedenauer 123.
Fischer von Filseck (Reichsritter). Von 1647 bis
1707 waren die F. wegen Filseck Mitglied im Kanton
Kocher des Ritterkreises Schwaben.
L.: Schulz 261.
Fladungen (Reichsritter). Im frühen 16.
Jahrhundert zählten die F. zum Kanton Rhön-Werra
im Ritterkreis Franken.
L.: Stieber; Riedenauer 123.
Fork, Vorkene? (Reichsritter). Bis 1650
zählten die F. zum Kanton Odenwald des
Ritterkreises Franken. S. Vogt von Wallstadt.
L.: Stetten 32; Riedenauer 123; Ulrichs 209.
Forster, Vorster (Freiherren, Reichsritter). Um
1790 zählten die Freiherren von F. mit einem Siebtel der Ganerbschaft
Nieder-Saulheim (Niedersaulheim) zum Kanton
Oberrheinstrom des Ritterkreises Rhein.
L.: Zimmermann 79; Winkelmann-Holzapfel 167.
Forster, Vorster (Reichsritter). Im 18.
Jahrhundert zählten die F. mit der Herrschaft Burghausen (Hausen) zum Kanton Altmühl des Ritterkreises Franken.
L.: Stieber; Hölzle, Beiwort 55; Riedenauer 128.
Forstmeister von Gelnhausen(, Forstmeister zu
Gelnhausen) (Freiherren, Reichsritter). Um 1550 bis etwa 1650 zählten die im
Dienst im Büdinger Wald reich gewordenen F. zum Kanton
Odenwald des Ritterkreises Franken. Im späten 16. Jahrhundert waren sie auch im
Kanton Rhön-Werra immatrikuliert. Im 18.
Jahrhundert waren sie mit der Herrschaft Aufenau, die vielleicht von Fulda
zeitweilig an die Herren von Lißberg und dann im 14. Jahrhundert an die
Forstmeister gelangt und reichsunmittelbar geworden war, 1781 wegen
Überschuldung aber an das Erzstift Mainz verkauft werden musste, Schloss
Kinzighausen und Neudorf Mitglied des Kantons
Mittelrheinstrom des Ritterkreises Rhein.
L.: Roth von Schreckenstein 2, 594; Winkelmann-Holzapfel 148; Pfeiffer 212;
Riedenauer 123; Stetten 32; Neumaier 67, 132, 150.
Forstmeister von Lebenhan (Reichsritter). Im 16.
Jahrhundert zählten die F. zum Kanton Rhön-Werra
im Ritterkreis Franken.
L.: Riedenauer 123; Rahrbach 76.
Forstner (Reichsritter). Von etwa 1785 bis 1806
zählten die F. mit Hausen, das 1808 an Bayern fiel, zum Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken. Um 1750 waren sie auch im
Kanton Altmühl immatrikuliert.
L.: Stetten 35, 183; Riedenauer 123.
Forstner von Dambenois, Forstner-Dambenoy
(Reichsritter). Von 1720 bis 1805 zählten die F. zum Kanton
Neckar bzw. Neckar-Schwarzwald-Ortenau des Ritterkreises Schwaben.
L.: Hellstern 203.
Förtsch von Thurnau (Reichsritter). Im frühen
16. Jahrhundert zählten die F. zum Kanton Gebirg
im Ritterkreis Franken.
L.: Riedenauer 123; Rahrbach 75.
Frank, Franck (Freiherren, Reichsritter). 1780
wurde der brandenburgisch-ansbachische geheime Rat Philipp Jacob von F.
zusammen mit seinem Vater, der Wechsler in Straßburg war, von Kaiser Joseph II.
in den Reichsadelsstand erhoben. Er war von 1785 bis zu seinem Tod 1789 ohne
männliche Nachkommen mit den 1783/1784 gekauften bubenhofischen Gütern
Leinstetten und Bettenhausen, die 1791 an den Grafen von Sponeck gelangten,
Mitglied des Kantons Neckar bzw.
Neckar-Schwarzwald-Ortenau des Ritterkreises Schwaben. Um 1800 erscheint F.
auch im Kanton Gebirg des Ritterkreises Franken.
L.: Hölzle, Beiwort 64; Riedenauer 123; Hellstern 203; Kollmer 375.
Franken (Ritterkreis), fränkischer Ritterkreis.
Der Ritterkreis F. (fränkische Ritterkeis) war wie der Ritterkreis Schwaben
(schwäbische Ritterkreis) und der Ritterkreis Rhein(strom) (rheinische
Ritterkreis) eine Untergliederung der Reichsritterschaft. Seine Geschäfte
wurden von jeweils derjenigen Kantonskanzlei
erledigt, auf die das Generaldirektorium turnusgemäß entfiel (z. B.
Schweinfurt). Im frühen 16. Jahrhundert zählten zu ihm vielleicht 481 Familien
(Odenwald 132, Gebirg 123, Rhön-Werra 86, Steigerwald 37, Altmühl 62, Baunach
41), zu denen später zumindest zeitweise 572 Familien hinzukamen, so dass
einschließlich verschiedener Zweifelsfälle mit einer Gesamtzahl von knapp 1100
zugehörigen, nicht unbeträchtlich wechselnden Familien gerechnet werden kann.
Um 1790 umfasste der Ritterkreis rund 700 Gebiete mit etwa 200000 Einwohnern
und 150 Ritterfamilien. Er gliederte sich in die Kantone
Odenwald (Heilbronn, seit 1764 Kochendorf), Gebirg (Bamberg), Rhön-Werra
(Schweinfurt), Steigerwald (Erlangen), Altmühl (Wilhermsdorf) und Baunach
(Baunach, seit 1778 Nürnberg). (Um 1800 zählte die Reichsritterschaft F.
(selbst) zu den Mitgliedern des Kantons
Steigerwald des Ritterkreises F.)
L.: Stieber; Biedermann; Wolff 511; Riedenauer 87ff.; Die Territorien des
Reichs 4, 182; Bundschuh, M., Versuch einer
historisch-topographisch-statistischen Beschreibung der unmittelbaren freyen
Reichsritterschaft in Franken, 1801.
Frankenberg (reichsritterschaftlicher Ort). In F.
nördlich von Uffenheim erbaute der Bischof von Würzburg um 1200 eine Burg, die
seit 1554 verfiel. Eine von den Burggrafen von Nürnberg 1254 errichtete weitere
Burg (Vorderfrankenberg) wurde 1284 den Hohenlohe verpfändet und von diesen
1362 Böhmen zu Lehen aufgetragen. Um 1390 wurde sie als Herrschaft an die
Seckendorff verkauft. 1429 erwarb Würzburg die Herrschaft, verpfändete sie aber
bald an die Heßberg. 1452/1445 kam die allodiale Ganerbenburg an die Absberg,
die sie 1464 den Markgrafen von Ansbach auftrugen. 1520 fiel sie an die Hutten,
die sie 1630 durch Konfiskation verloren, 1638/1639 aber wieder zurückgewannen.
Nach deren Aussterben 1783 kam es zu einem Streit zwischen Schwarzenberg und
Pölnitz (Pöllnitz). Einzelne Güter zog Ansbach ein. 1796 wurde der zum Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken steuernde
Ort von Preußen in Besitz genommen, 1806 fiel er an Bayern.
L.: Wolff 511.
Frankenberg zu Riet (Reichsritter), Frankenberg. Von
1601 bis 1614 war der württembergische Rat Balthasar von F. (zu Riet) Mitglied
des Kantons Neckar bzw.
Neckar-Schwarzwald-Ortenau des Ritterkreises Schwaben.
L.: Hellstern 203.
Frankenstein, Franckenstein (Freiherren,
Reichsritter). Im 17. und 18. Jahrhundert (1650-1720) zählten die F. zum Kanton Rhön-Werra des Ritterkreises Franken. Im 16.
und 17. Jahrhundert sowie um 1806 waren sie im Kanton
Odenwald immatrikuliert. Im 17. und 18. Jahrhundert gehörten sie mit dem
Rittergut Ullstadt und Langenfeld zum Kanton
Steigerwald des Ritterkreises Franken. Im 18. Jahrhundert zählten sie mit einem
Viertel Allmannsweier, Niederschopfheim und einem Viertel Wittenweier zum Ort
(Bezirk, Kanton) Ortenau des Kantons Neckar bzw. Neckar-Schwarzwald-Ortenau des
Ritterkreises Schwaben sowie als Ganerben zu Mommenheim zum Ritterkreis Rhein.
1802 waren Johann Friedrich Karl Joseph Xaver F. (Herr der Herrschaft Binzburg
(Bünzburg), Niederschopfheim usw.), Johann Philipp Anton Franz F. und Franz
Christoph Karl Philipp F. immatrikuliert. Die Freiherren von F. zu Ockstadt
waren um 1790 mit Messenhausen Mitglied des Kantons
Odenwald des Ritterkreises Franken. Wegen der Hälfte von Dorn-Assenheim
(Dornassenheim), Ockstadt mit Oberstraßheimer Hof und Usafeldchen gehörten sie
auch dem Kanton Mittelrheinstrom des Ritterkreises
Rhein an.
L.: Stieber; Roth von Schreckenstein 2, 594; Seyler 363; Pfeiffer 210, 211;
Hölzle, Beiwort 66; Zimmermann 68f.; Winkelmann-Holzapfel 148; Riedenauer 123;
Stetten 32; Bechtolsheim 196; Rahrbach 78; Neumaier 66f., 72.
Frauenberg (Reichsritter). Von 1548 bis 1623
zählten die F. zum Kanton Neckar des
Ritterkreises Schwaben. Letztes Kantonsmitglied
war Conrad von F. zu Rosenfeld. Von 1560 bis 1636 gehörten sie wegen des
unteren Schlosses zu Talheim dem Kanton Kocher
an.
L.: Hellstern 203; Schulz 261.
Freiberg, Hohenfreyberg (Herrschaft,
ritterschaftlicher Ort). Die vom Hochstift Augsburg umschlossene Herrschaft
Hohenfreyberg (F.) am rechten Ufer der oberen Wertach nordwestlich Füssens
gehörte zum Kanton Donau des Ritterkreises Schwaben.
1806 kam sie an Bayern. S. a. Hohenfreyberg.
L.: Wolff 509.
Freiberg, Freyberg (Freiherren, Reichsritter). Im
18. Jahrhundert zählten die Freiherren von F. mit Teilen des 1662 erworbenen
Wäschenbeuren (außerdem 1534-1569 Beihingen, 1557-1594 Neidlingen, 1608-1665
Salach, 1608-1653 Steinbach) zum Kanton Kocher
des Ritterkreises Schwaben. Seit 1609 (Konrad-Siegmund von Freyberg-Eisenberg
zu Wellendingen bzw. Conradt-Sigmundt v. Freyberg-Eisenberg zu Wellendingen)
waren sie Mitglied des Kantons Neckar bzw.
Neckar-Schwarzwald-Ortenau. 1802 übten sie über die dem Kanton Neckar inkorporierte Ortschaft Wellendingen (Eigengut unter
Territorialhoheit Österreichs) die Herrschaft aus. Außerdem zählte die Familie
im 18. Jahrhundert wegen Worndorf zum Kanton Hegau
und wegen Allmendingen (1593), Altheim (1512), Griesingen (1503) und Öpfingen,
Hürbel, Knöringen mit Wiblishausen, Landstrost (1659) mit Offingen und
Waldkirch (1506) zum Kanton Donau. S.
Hohenfreyberg.
L.: Genealogischer Kalender 1753, 529; Roth von Schreckenstein 2, 592;
Freyberg-Eisenberg, M. Frhr. v., Genealogische Geschichte des Geschlechts der
Freiherren von Freyberg, (handschriftlich), (o. O.) 1884; Hölzle, Beiwort 58,
60, 62, 64; Ruch 18 Anm., Anhang 78, 80; Hellstern 204, 219; Schulz 261; Archiv
der Freiherren von Freyberg Schloss Allmendingen Urkundenregesten 1367-1910,
bearb. v. Steuer, P., 2010.
Freiburg (Freiburg im Üchtland) (Reichsstadt, Kanton, Residenz). 1157 gründete der Herzog von Zähringen
auf mit Burgund 1032 an das Reich gelangtem Gebiet die Stadt F. Sie fiel 1218
von den Herzögen von Zähringen an die Grafen von Kiburg (Kyburg), von diesen
1264/1277 an Habsburg. 1452 unterwarf sie sich Savoyen. 1478 erhielt sie
Reichsunmittelbarkeit. 1481/1506 wurde sie als neunter Ort in die
Eidgenossenschaft der Schweiz aufgenommen. Zwischen 1536 und 1538 eroberte sie
von Savoyen Romont (Romort), Estavayer und Bulle, 1544 kaufte sie fast die
gesamte Grafschaft Greyerz (Gruyères). Die Stadt wurde 1613 Sitz des Bischofs
von Lausanne und Mittelpunkt der Gegenreformation in der Schweiz.
L.: Wolff 525; Großer Historischer Weltatlas II 72 b (bis 1797) C3; Castella,
G., Histoire du Canton de Fribourg, 1892; Zurich, P. de, Les origines de
Fribourg et le quartier du Bourg au XVe et XVe siècles, 1924; Gedenkband zur
800-Jahrfeier-Freiburg, Freiburg im Üchtland, 1957; Geschichte des Kantons Freiburg, hg. v. Rufieux, R., Bd. 1f. Freiburg
1981; Portmann, U., Bürgerschaft im mittelalterlichen Freiburg, 1984; Carlen,
L., Freiburg im Üchtland, LexMA 4 1989, 891f.; Die Freiburger Handfeste, hg. v.
Foerster, H. u. a., 2003; Höfe und Residenzen im spätmittelalterlichen Reich,
hg. v. Paravicini, W. u. a., 2003, 1, 2, 193.
Freudental (reichsritterschaftliche Herrschaft). F.
zählte zum Kanton Kocher des Ritterkreises
Schwaben und kam vor der Mediatisierung an Württemberg und damit 1951/1952 zu
Baden-Württemberg.
L.: Wolff 161.
Freundstein (Reichsritter). Im 18. Jahrhundert
zählten die F. mit Schmieheim, Schweighausen, Berrweiler (Beerweiler),
Bertschweiler (Berolzweiler) und Sierenz (Sierens) zum Ort (Bezirk, Kanton) Ortenau des Kantons
Neckar bzw. Neckar-Schwarzwald-Ortenau des Ritterkreises Schwaben. S. Waldner
von Freundstein.
L.: Genealogischer Kalender 1753, 531.
Frick von Frickenhausen (Reichsritter). Im
frühen 16. Jahrhundert zählten die F. zum Kanton
Steigerwald im Ritterkreis Franken.
L.: Stieber; Riedenauer 123.
Fricktal (Tal, Herrschaft, Kanton). Das durch die Sisseln entwässerte, etwa 130
Quadratkilometer große F. zwischen Jura und Schwarzwald unterstand im 12.
Jahrhundert den Grafen von Homburg, von Kiburg (Kyburg), der Stadt Rheinfelden
und dem Kloster Säckingen. Ihre Rechte gingen seit dem ausgehenden 12.
Jahrhundert an Habsburg über, das 1408 schließlich die Städte Laufenburg und
Säckingen erwarb. Am 29. 1. 1802 kam das F. mit den österreichischen
Herrschaften Rheinfelden und Laufenburg an die Schweiz (Kanton F.) und wurde am 9. 2. 1803 dem Kanton
Aargau angegliedert.
L.: Wolff 41; Großer Historischer Weltatlas II 72 b (bis 1797) D1; Stalder, P.,
Vorderösterreichs Schicksal und Ende, 1932; Jegge, E., Die Geschichte des
Fricktales bis 1803, 1943; Graf, W., Die Selbstverwaltung der fricktalischen
Gemeinden im 18. Jahrhundert, 1966; Vorderösterreich, hg. v. Metz, F., 3. A.
1978.
Fries (Grafen, Reichsritter). Im 18.
Jahrhundert zählten die Grafen von F. mit den um 1770 von den Eichler von
Auritz erworbenen Teilen der Herrschaft Dennenlohe zum Kanton
Altmühl des Ritterkreises Franken.
L.: Hölzle, Beiwort 55; Riedenauer 123.
Frieß, Frießel (Reichsritter). Um 1700 zählten
die F. zum Kanton Odenwald des Ritterkreises
Franken.
L.: Riedenauer 123.
Froberg bzw. Froberg-Montjoie (Reichsritter,
Grafen, Frohberg). Um 1806 zählten die Froberg-Montjoie bzw. Frohberg-Montjoie
zum Kanton Rhön-Werra de Ritterkreises Franken.
L.: Riedenauer 123.
Fronhofen, Frohnhoffen (Reichsritter). Im 16.
Jahrhundert zählten die F. zum Kanton Altmühl.
Im 16. Jahrhundert gehörten die F. zum Kanton
Rhön-Werra sowie zum Kanton Odenwald des
Ritterkreises Franken.
L.: Biedermann, Altmühl; Stieber; Seyler 363; Riedenauer 123; Neumaier 90.
Fuchs (Reichsritter). Im 16. und 18.
Jahrhundert zählten die F. in den Kantonen
Altmühl, Baunach, Gebirg und Steigerwald zum Ritterkreis Franken. S. Fuchs von
Bimbach, Fuchs von Dornheim, Fuchs von Neidenfels, Fuchs von Rügheim, Fuchs von
Wiesentheid.
L.: Roth von Schreckenstein 2, 593; Pfeiffer 209, 213; Ulrichs 209.
Fuchs, Fuchß (Reichsritter). Ogier Fuchß,
württembergischer Obrist und Kommandant auf Hohentübingen, war etwa von 1659
bis 1674 Mitglied im Kanton Neckar des
Ritterkreises Schwaben.
L.: Hellstern 210.
Fuchs von Bimbach (Reichsritter). Vom Ende des
15. Jahrhunderts bis 1806 waren die F. mit dem Rittergut Bimbach Mitglied des Kantons Steigerwald des Ritterkreises Franken. Etwa in
der gleichen Zeit waren die F. auch im Kanton
Baunach immatrikuliert. Bis etwa 1650 erscheinen sie auch im Kanton Altmühl (Cronheim) sowie sehr früh auch im Kanton Gebirg.
L.: Pfeiffer 196, 198; Riedenauer 123; Bechtolsheim 12, 18, 63; Rahrbach 81;
Neumaier 98.
Fuchs von Dornheim (Reichsritter). Vom Ende
des 16. Jahrhunderts bis zu ihrem Aussterben 1727 zählten die F. zum Kanton Steigerwald des Ritterkreises Franken.
L.: Pfeiffer 198; Bechtolsheim 2, 194; Rahrbach 81; Neumaier 73, 150.
Fuchs von Neidenfels (Reichsritter). Bis etwa
1650 zählten die F. zum Kanton Odenwald des
Ritterkreises Franken.
L.: Pfeiffer 210; Stetten 32; Riedenauer 123; Ulrichs 209; Neumaier 80, 86.
Fuchs von Rügheim (Reichsritter). Die F.
zählten zum Kanton Baunach im Ritterkreis
Franken.
L.: Riedenauer 126.
Fuchs von Wiesentheid (Reichsritter). Vom 16.
Jahrhundert bis zu ihrem Aussterben 1673 zählten F. zum Kanton Steigerwald des Ritterkreises Franken.
L.: Pfeiffer 198.
Fuchsstadt (Reichsritter). Vielleicht zählten die
F. zum Kanton Baunach des Ritterkreises Franken.
L.: Riedenauer 123.
Fugger (Grafen, Reichsgrafen, Reichsfürsten).
1367 erscheint der Webermeister Hans Fugger aus Graben bei Schwabmünchen in
Augsburg. Seine Nachkommen wurden bereits in der nächsten Generation ratsfähig.
Während die von Andreas Fugger († 1457) begründete Linie F. vom Reh rasch in
Bankrott geriet, erlangte die von Jakob Fugger begründete Linie F. von der Lilie
durch die Fuggersche Handelsgesellschaft (Jakob Fugger der Ältere † 1469), das
Kupfermonopol (Jakob Fugger der Reiche 1459-1525) und auch den Ablasshandel
Weltgeltung. Seit 1504 waren die rasch zu den Bankiers der Päpste und der
Habsburger aufsteigenden F. adlig, seit 1511 Grafen und seit 1514/1525/1530
Reichsgrafen. 1507 verpfändete König Maximilian I. der Familie die Grafschaft
Kirchberg und die Stadt Weißenhorn, 1514 Biberbach in Burgau sowie 1536 die
sog. Reichspflege. 1533 erwarben die F. die Herrschaft Oberndorf, 1537
Babenhausen und Glött, 1551 Kirchheim, 1580 Nordendorf, 1595 Wellenburg, 1597
Welden und 1682 die Herrschaft Hausen (bis 1756). Nach dem Tod Georg Fuggers (†
1506) gründeten seine beiden Söhne Raimund († 1525) und Anton († 1560), der König
der Kaufleute, der bei seinem Tode 6 Millionen Goldkronen bares Vermögen
hinerließ, zwei Linien. Von Raimund stammen zwei Äste ab, von denen sich der
eine in Pfirt (bis 1846), Sulmetingen (bis 1738) und Adelshofen (bis 1795), der
andere in Weißenhorn (früh erloschen) und Kirchberg teilte. Von den Söhnen
Anton Fuggers leiten sich die Linien Markus (mit Nordendorf, bis 1671), Johann
und Jakob ab. Die Johann-Fuggerische Linie teilte sich in einen Ast, der die
Herrschaft Nordendorf der Markusschen Linie erbte und deswegen - fälschlich -
als Markus-Fuggerischer Ast bezeichnet wurde (mit der Herrschaft Nordendorf,
den Dörfern Ehingen, Lauterbrunn [Lauterbronn], Duttenstein [Dutenstein],
Demmingen [Diemingen], Wagenhofen [Wangerhof]), in den kirchheimischen Ast (mit
Kirchheim, Eppishausen [Eppichhausen], Türkenfeld und Schmiechen [Schmüchen]),
den mickhausischen (mückenhausischen) Ast (mit Mickhausen [Mückenhausen] und
Schwindegg) und den glöttischen Ast (mit Glött, Hilgartsberg [Hilgartschberg],
Oberndorf und Ellgau [Elgau]). Die Jakob-Fuggerische Linie zerfiel in den Zweig
Babenhausen (mit Babenhausen und Boos) und den Zweig Wasserburg bzw. Wellenburg
(mit Wellenburg, Gablingen [Gaiblingen], Biberbach und Rettenbach an der Günz).
Im 18. Jahrhundert bestanden danach vor allem F. zu Nordendorf, Kirchheim,
Mickhausen (Mückenhausen), Wasserburg oder Wellenburg, Glött, Babenhausen und
Boos. Der Zweig Fugger von Babenhausen wurde 1803 in den Reichsfürstenstand
erhoben (Reichsfürstentum Babenhausen). Die Fugger-Babenhausen und Fugger-Glött
wurden 1805/1806 in Bayern mediatisiert, die Fugger-Nordendorf und
Fugger-Kirchberg-Weißenhorn in Württemberg. Von 1560 bis 1805 zählten die F.
wegen der 1551 erworbenen Herrschaften Niederalfingen und Stettenfels (bis
1747) zum Kanton Kocher des Ritterkreises
Schwaben.
L.: Wolff 203; Zeumer 553 II b 61, 12; Großer Historischer Weltatlas III 22
(1648) E4, III 38 (1789) D3; Schulz 261; Ehrenberg, R., Das Zeitalter der
Fugger, Bd. 1f. 3. A. 1922; Studien zur Fuggergeschichte, hg. v. Strieder, J.,
Bd. 1-8 1907ff.; Stauber, A., Das Haus Fugger von seinen Anfängen bis zur
Gegenwart, 1960; Pölnitz, G. Frhr. v., Die Fugger, 2. A. 1960, Neudruck 1990;
Unger, E. E., Die Fugger in Hall in Tirol, 1967; Fried, P., Die Fugger in der
Herrschaftsgeschichte Schwabens, 1976; Nebinger, G./Rieber, A., Genealogie des
Hauses Fugger von der Lilie, 1978; Kellenbenz, H., Fugger, LexMA 4 1989,
1010f.; Mandrou, R., Die Fugger als Grundbesitzer in Schwaben, (1969, deutsch)
1997; Häberlein, M., Die Fugger, 2006.
Führer von Haimendorf (Reichsritter?). Nürnberg, Kanton Odenwald, Ritterkreis Franken.
Fulda (Abtei, Reichsabtei, Hochstift,
Fürstentum, Residenz). Das Kloster F. (zu ahd. feld?, aha) an der Fulda wurde
am 12. 3. 744 durch Bonifatius' Schüler Sturmi (Sturmius) auf altem, durch
Einfälle der Sachsen um 700 aber verödetem Siedlungsgebiet, das Bonifatius sich
743 von dem merowingischen Hausmeier Karlmann aus Königsgut hatte übertragen
lassen, als Benediktinerabtei gegründet. 751 wurde es unmittelbar dem Papst
unterstellt, 765 von König Pippin zur Reichsabtei erhoben und 774 von König
Karl dem Großen mit der Immunität versehen. Im 9. Jahrhundert wurde F. einer
der wichtigsten deutschen Schreiborte (Hildebrandslied, Muspilli, Tatian),
durch dessen Bibliothek wichtige Texte überliefert wurden. 968 erhielten die
Äbte den päpstlichen Primat vor allen Äbten Germaniens und Galliens und 1170
den Titel Reichsfürsten. Der im 9. Jahrhundert von den Alpen bis zur Nordsee
reichende Streubesitz, der für das 12. Jahrhundert noch auf 15000 Hufen bzw.
450000 Morgen geschätzt wurde, schrumpfte (z. B. durch den Verlust von Breuberg
im Odenwald) bis zum 13. Jahrhundert auf eine kleine Herrschaft in der Rhön und
über Brückenau bis Hammelburg in Franken, die aber als geschlossenes Gebiet an
Umfang immer noch die Herrschaftsgebiete anderer Abteien des Reiches übertraf.
Im 15. Jahrhundert gingen die Fuldische Mark und Gersfeld verloren. 1487 musste
fast das gesamte Stiftsgebiet an Mainz und Hessen verpfändet werden. Bei der
Reichskreiseinteilung kam F. zum oberrheinischen Reichskreis. 1626 wurde das
Kloster innerlich erneuert. Von 1632 bis 1634 war es Wilhelm V. von
Hessen-Kassel als Fürst von Buchen übertragen. 1648 verlor F. das letzte
Drittel von Vacha an Hessen-Kassel. Am 5. 10. 1752 wurde für das Stiftsland ein
selbständiges Fürstbistum (1829 als Bistum neu errichtet) eingerichtet. Um 1790
zählte F. wegen Burghaun, Großenmoor, Marbachshöfe (Marbachshof) und
Mahlertshof (Mahlertshöfe), Rothenkirchen, Steinbach, Dalherda, Eichenzell,
Welkers, Geroda, Langenschwarz, Hechelmannskirchen, Köhlersmoor, Schlotzau,
Lütter mit Altenfeld und Hettenhausen, Mansbach, Glaam, Oberbreitzbach,
Wenigentaft, Poppenhausen, Eichenwinden, Farnlieden (Farnliede), Gackenhof,
Hohensteg, Kohlstöcken, Remerz (Remerts), Rodholz, Sieblos, Steinwand,
Tränkhof, Schmalnau, Weyhers, Zillbach und Sannerz mit Weiperz zum Kanton Rhön-Werra des Ritterkreises Franken. 1802
wurde F. mit 33/37 Quadratmeilen und 90000 Einwohnern säkularisiert und wenig
später die 1723/1734 gegründete Universität aufgehoben. 1803 fiel das
Fürstbistum an Nassau-Oranien, 1806 an Frankreich, 1810 an das Großherzogtum
Frankfurt und 1813 unter die Verwaltung Österreichs. 1815 kam es teilweise an
Preußen, das es 1816 als Großherzogtum an Hessen-Kassel überließ, 1866 mit
diesem wieder an Preußen, das zugleich von Bayern die Ämter Gersfeld, Hilders
und Weyhers erhielt, 1945 zu Groß-Hessen bzw. zu dem Land Hessen. Die südlichen
Gebiete gelangten 1815 an Bayern, die östlichen an sächsisch/thüringische Länder,
Johannisberg (Johannesberg) im Rheingau an den Fürsten Metternich. Das Bistum
F. wurde 1992/1994 Suffragan von Paderborn.
L.: Wolff 238; Zeumer 552 II a 27; Wallner 695 OberrheinRK 4; Großer
Historischer Weltatlas II 66 (1378) E3, III 22 (1648) D3, III 38 (1789) B3;
Riedenauer 129; Die Territorien des Reichs 4, 128; Winkelmann-Holzapfel
149;Kalkoff, P., Die Reichsabtei Fulda am Vorabend der Reformation, Archiv f.
Reformationsgeschichte 22 (1925); Werner-Hasselbach, T., Die älteren
Güterverzeichnisse der Reichsabtei Fulda, 1942; Lübeck, K., Die Fuldaer Äbte
und die Fürstäbte des Mittelalters, 1952; Hilpisch, S., Die Bischöfe von Fulda,
1957; Hoffmann, A., Studien zur Entstehung und Entwicklung des Territoriums der
Reichsabtei Fulda und seiner Ämter, 1958; Stengel, E., Urkundenbuch des
Klosters Fulda, 1958; Stengel, E., Die Reichsabtei Fulda in der deutschen
Geschichte, 1948, 1960; Kissel, O., Neuere Territorial- und Rechtsgeschichte
des Landes Hessen, 1961; Der Landkreis Fulda, hg. v. Stieler, E., 1971; Die
Klostergemeinschaft von Fulda im früheren Mittelalter, hg. v. Schmid, K., Bd.
1ff. 1978; Teuner, R., Die fuldische Ritterschaft 1510-1656, 1982; Hussong, K.,
Studien zur Geschichte der Reichsabtei Fulda bis zur Jahrtausendwende, Arch. f.
Diplomatik 31 (1985), 1ff., 32 (1986), 129ff.; Jäger, B., Das geistliche
Fürstentum Fulda in der frühen Neuzeit, 1986; Raab, H., Das Fürstbistum Fulda
(1752-1802/03), 1989, Archiv. f. mittelrheinische Kirchengeschichte 41;
Rathsack, M., Die Fuldaer Fälschungen, 1989; Hahn, H., Kleine Fulda-Chronik,
1989; Leinweber, J., Die Fuldaer Äbte und Bischöfe, 1989; Weidinger, U.,
Untersuchung zur Grundherrschaft des Klosters Fulda in der Karolingerzeit, (in)
Strukturen der Grundherrschaft im frühen Mittelalter, 1989; Sandmann, M.,
Fulda, LexMA 4 1989, 1020ff.; Fulda im alten Reich, hg. v. Jäger, B., 1994;
Fulda in seiner Geschichte, 1995; Geuenich, D., Die Stellung der Abtei Fulda,
Fuldaer Geschichtsblätter 7 (1995); Meyer zu Ermgassen, H., Der Codex
Eberhardi, Bd. 1ff. 1995ff.; Kloster Fulda, hg. v. Schrimpf, G., 1996; Witzel,
W., Die fuldischen Ministerialen, 1998; Früh, M., Die Lehnsgerichtsbarkeit der
Abtei Fulda, Hess. Jb. f. LG. 49 (1999), 39; Theisen, F., Mittelalterliches
Stiftungsrecht, 2002; Höfe und Residenzen im spätmittelalterlichen Reich, hg.
v. Paravicini, W., 2003, 1, 657, 1, 2, 198; Adel in Hessen, hg. v. Conze, E. u.
a., 2010.
Füllbach, Fulpach, Fullbach (Reichsritter). Im
frühen 16. Jahrhundert zählten die F. zum Kanton
Baunach des Ritterkreises Franken.
L.: Stieber; Pfeiffer 213; Riedenauer 123; Rahrbach 87.
Fürbringer (Reichsritter). Im 17. Jahrhundert
zählten die F. zum Kanton Odenwald im
Ritterkreis Franken.
L.: Riedenauer 123; Neumaier 88.
Fürfeld (reichsritterschaftlicher Ort). F. bei
Heilbronn wurde 1516 von den Herren von Helmstadt an die Gemmingen verkauft. Es
war Mannlehen des Hochstifts Worms. Es gehörte zum Kanton
Kraichgau des Ritterkreises Schwaben. Über Württemberg kam F. 1951/1952 zu
Baden-Württemberg.
L.: Wolff 510.
Fürstenberg (Grafen, Fürsten, Fürstentum). Die
Grafen und Fürsten von F. leiteten sich von einer fränkischen Grafenfamilie in
Innerschwaben ab, die seit 1070 als Grafen von Urach bezeugt ist. 1218 erbten
sie über Agnes von Zähringen die Güter der Herzöge von Zähringen um Freiburg im
Breisgau sowie in der Baar bzw. im östlichen Schwarzwald (Haslach, Steinach,
Biberach im Kinzigtal) und nannten sich zunächst nach Freiburg und seit etwa
1250 nach der zähringischen, 1175 erstmals erwähnten Burg Fürstenberg
(fürdersten Berg) bei Neudingen in der Nähe von Donaueschingen. Weiter
erhielten sie Lehen der Bischöfe von Straßburg. 1265 mussten sie aus dem
Zähringer Erbe die Grafschaft Urach Württemberg überlassen. Heinrich I. von F.
gewann 1278 Villingen, die Feste F. und die Herrschaft Dornstetten und erhielt
1283 als Vetter König Rudolfs von Habsburg durch königliche Belehnung die
Landgrafschaft Baar. Von 1286 bis 1386 teilte sich eine jüngere Linie mit
Residenz in Haslach im Kinzigtal ab. Nach 1408 spaltete sich von der Linie Baar
die ältere Linie Kinzigtal ab (bis 1490). 1305 ging Bräunlingen, 1325/1326
Villingen, später außerdem Freiburg an Habsburg, 1320 Dornstetten an
Württemberg verloren, doch wurde 1488 Eschingen bzw. Donaueschingen gewonnen.
Der Verlust von Reichslehen im Renchtal sowie der Herrschaft Dornstetten wurde
durch den Erwerb der Herrschaft Wolfach ausgeglichen. 1509 reichte die
Grafschaft F., die zeitweise durch mehrere Linientrennungen aufgespalten war,
dann aber wieder zusammenkam, vom Feldberg bis zum Kniebis und von der Donau
(Möhringen) bis zum Schönenberg. Durch Heirat fiel 1534 aus werdenbergischem
Erbe die Landgrafschaft Heiligenberg an, 1627 von den Grafen von Helfenstein
die Herrschaften Wildenstein, Messkirch, Gundelfingen und Neufra, 1636 ein
Anteil an Wiesensteig sowie 1639 die Landgrafschaft Stühlingen mit der
Herrschaft Hewen (Hohenhewen), so dass sich die Güter innerhalb von hundert
Jahren insgesamt vervierfachten. Nach dem Tod Graf Friedrichs II. († 1559)
entstanden aus der Baarer Linie die jüngere Kinzigtaler Linie, von der sich
1614 eine Messkircher und eine Stühlinger Linie abspalteten und eine
Heiligenberger Linie (bis 1716). 1664 wurde die (1716 ausgestorbene und von der
Linie Messkirch beerbte) Linie Heiligenberg in den Reichsfürstenstand erhoben
(1667 Sitz und Stimme in der Reichsfürstenbank), 1716 das ganze Haus. 1744
wurden die Güter nach Aussterben der Messkircher Linie durch die Stühlinger
Linie in dem Fürstentum F. mit Residenz in Donaueschingen zusammengefasst. Am
Ende des 18. Jahrhunderts hatten die Fürsten zu F. weiter die Herrschaften
Hausen, Wartenberg, Prechtal, Romberg, Lenzkirch, Schenkenzell, Waldsberg,
Schlatt am Randen, Aulfingen und Hausen vor Wald, die Stadt Hüfingen, die
Obervogteiämter Blumberg, Engen, Haslach, Löffingen, Möhringen, Neufra,
Neustadt, Stühlingen und Trochtelfingen und die Oberämter Heiligenberg,
Hüfingen, Jungnau, Messkirch und Wolfach. Wegen Waldsberg und Stetten zählten
die Fürsten, die bereits 1488 als Grafen Mitglieder der Rittergesellschaft
Sankt Jörgenschild, Teil im Hegau und am Bodensee gewesen waren, zum Kanton Hegau und wegen Kluftern und Efrizweiler zum
Bezirk (Quartier) Allgäu-Bodensee des Ritterkreises Schwaben. 1804 erlosch die
fürstliche Hauptlinie. Titel und Gut kamen an eine österreichisch-böhmische Nebenlinie.
1806 wurde F. mit 20000 Quadratkilometern und 100000 Einwohnern unter Baden,
Württemberg und Hohenzollern-Sigmaringen aufgeteilt. Auf 1945 verlorenen
böhmischen Nebengütern und in Österreich waren im 19. Jahrhundert neue
Seitenlinien entstanden.
L.: Wolff 171; Zeumer 553 II b 55, 61, 1; Großer Historischer Weltatlas II 66
(1378) E5, III 22 (1648) D5, III 38 (1789) C4; Ruch Anhang 3, 77, 82;
Fürstenbergisches Urkundenbuch, hg. v. Riezler, S./Baumann, F., Bd. 1ff.
1877ff.; Riezler, S., Geschichte des fürstlichen Hauses Fürstenberg bis 1509,
1883; Tumbült, G., Das Fürstentum Fürstenberg von seinen Anfängen bis zur
Mediatisierung im Jahre 1806, 1908; Hölzle, E., Der deutsche Südwesten am Ende
des alten Reiches, 1938; Link, R., Verwaltung und Rechtspflege im Fürstentum
Fürstenberg in den letzten Jahrzehnten vor der Mediatisierung (1744-1806),
Diss. phil. Freiburg, 1942; Bader, K., Der deutsche Südwesten in seiner
territorialgeschichtlichen Entwicklung, 2. unv. A. 1978; Vetter, A., Geschichte
der Stadt Fürstenberg, 1960; Bader, K., Landes- und Gerichtsordnungen im Gebiet
des Fürstentums Fürstenberg (15.-17. Jahrhundert), FS G. Schmelzeisen, 1980, 9;
Eltz, E., Die Modernisierung einer Standesherrschaft, 1980; Asch, R.,
Verwaltung und Beamtentum der gräflich-fürstenbergischen Territorien vom
Ausgang des Mittelalters bis zum schwedischen Krieg (1490-1632), 1986; Eberl,
I., Fürstenberg, LexMA 4 1989, 1037; Die Fürstenberger, 1994; Mauerer, E.,
Südwestdeutscher Reichsadel im 17. und 18. Jahrhundert, 2001.
Fürstenwärther (Freiherren, Reichsritter). Die
Freiherren von F. waren wegen dem halben Duchroth mit dem halben Oberhausen und
einem Viertel der Ganerbschaft Burglayen (Burg Layen) Mitglied des Kantons Niederrheinstrom des Ritterkreises Rhein.
L.: Winkelmann-Holzapfel 148.
Furtenbach (Reichsritter). Im 18. Jahrhundert (um
1760) zählten die F. mit den Rittergütern Schnodsenbach, Burgambach und
Zeisenbronn zum Kanton Steigerwald des
Ritterkreises Franken.
L.: Bechtolsheim 15, 414; Riedenauer 123.
Gagern (Reichsritter). Das Adelsgeschlecht G.
mit dem Sitz Gawern auf Rügen wird erstmals 1290 erwähnt. 1731 wurde eine Linie
als Reichsfreiherren in den Kanton
Oberrheinstrom des Ritterkreises Rhein aufgenommen.
L.: Genealogischer Kalender 1753, 544.
Gail (Reichsritter). Im 18. Jahrhundert
zählten die G. mit Altdorf (Altorff), Mühlhausen und Staffelfelden zum Ort (Kanton) Ortenau des Kantons
Neckar bzw. Neckar-Schwarzwald-Ortenau des Ritterkreises Schwaben. 1773
gehörten sie zu den bereits im Stichjahr 1680 angesessenen und mit ihren Gütern
bei der Ritterschaft immatrikulierten Familien des Ritterkreises Unterelsass.
L.: Genealogischer Kalender 1753, 532; Roth von Schreckenstein 2, 592.
Gailing von Altheim, Gailing, Gayling, Gayling
von Altheim (Reichsritter). Um 1550 bis etwa 1720 gehörten die G. zum Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken (Geyling).
Im 18. Jahrhundert zählten die G. zum Ort (Kanton)
Ortenau des Kantons Neckar bzw.
Neckar-Schwarzwald-Ortenau des Ritterkreises Schwaben und zum Ritterkreis Unterelsass
(Reichsfreiherren). Die G. erloschen männlicherseits 1940 und weiblicherseits
1987.
L.: Stieber; Roth von Schreckenstein 2, 592; Riedenauer 123; Stetten 32;
Neumaier 73, 150; Zander, P., Das Freiherrlich Gayling von Altheim'sche
Gesamtarchiv, (in) Barockschloss Ebnet bei Freiburg i. Br., 1989.
Gailing von Illesheim, Geiling von Illesheim
(Reichsritter), Gayling von Illesheim. Im frühen 16. Jahrhundert zählten die G.
zum Kanton Altmühl des Ritterkreises Franken.
L.: Biedermann, Altmühl; Stieber; Riedenauer 123.
Gailingen (reichsritterschaftlicher Ort). G. bei
Konstanz wird 965 erstmals erwähnt, dürfte aber bereits der frühen
alemannischen Besiedlungszeit angehören. Bis 1806 zählte der Ort zum Kanton Hegau-Allgäu-Bodensee des Ritterkreises Schwaben.
Von 1540 unterstand ein Drittel der Ortsherrschaft der Stadt Schaffhausen. Die
hohe Gerichtsbarkeit und Landeshoheit hatte von 1465 bis 1805 Habsburg bzw.
Österreich. Über Baden kam G. 1951/1952 zu Baden-Württemberg.
L.: Götz, F., Untersee und Hochrhein, 1971.
Gaisberg (Freiherren, Reichsritter). Im 18.
Jahrhundert zählten die Freiherren von G. mit Teilen von Helfenberg (seit
1740), Schloss und Gut Hohenstein (1678-1738), Gut Schnait (seit 1633) und dem
Rittergut Kleinbottwar und Schaubeck (Schabeck) (1645-1765) zum Kanton Kocher des Ritterkreises Schwaben. Wegen
graneckischer Güter gehörte die Familie seit 1599 zum Kanton
Neckar. 1805 waren Kantonsmitglieder Carl
Ludwig, Ludwig-Heinrich und Ludwig von G. zu Schöckingen. Um 1785 bis 1800
gehörte Benjamin von G. als Personalist dem Kanton
Odenwald des Ritterkreises Franken an.
L.: Roth von Schreckenstein 2, 592; Hölzle, Beiwort 62; Hellstern 204; Stetten
39, 183; Riedenauer 123; Kollmer 370, 376f.; Schulz 262;
Gaisberg-Schöckingensches Archiv Schöckingen. Urkundenregesten 1365-1829,
bearb. v. Müller, P., 1993 (141 Urkunden).
Gaist von Wildeck (Reichsritter). Von 1581 bis
1623 waren die G. Mitglied des Kantons Neckar
bzw. Neckar-Schwarzwald-Ortenau des Ritterkreises Schwaben.
L.: Hellstern 204.
Gammertingen (reichsritterschaftliche Herrschaft).
Nach bronzezeitlichen und merowingerzeitlichen Gräbern erscheint im 13.
Jahrhundert die von den Grafen von Veringen, die das 1101 erstmals erwähnte
Dorf über die Grafen von Achalm, die Grafen von G. (vor 1182), die Grafen von
Ronsberg und die Herren von Neuffen in der Mitte des 13. Jahrhunderts erlangt
hatten, angelegte Stadt G. am linken Lauchertufer bei Sigmaringen. Nach
mehrfachem Herrschaftswechsel kaufte der württembergische Obervogt Dietrich von
Speth die Herrschaft G. mit Hettingen, Hermentingen, Feldhausen, Kettenacker
und Neufra. Sie zählte zum Kanton Donau des
Ritterkreises Schwaben. 1806 kam sie an Hohenzollern-Sigmaringen, das die
Spethschen Güter 1827 durch Kauf erwarb, 1850 an Preußen. Bis 1925 war G. Sitz
eines Oberamtes. 1945 gelangte es an Württemberg-Hohenzollern, 1951/1952 an
Baden-Württemberg.
L.: Wolff 508; Wiest, J., Geschichte der Stadt Gammertingen, 1928, Neudruck
1961; Burkarth, H., Die Geschichte der ehemaligen Herrschaft Gammertingen-Hettingen,
1983.
Gams (Reichsdorf), Gambs. G. in der Schweiz
im heutigen Kanton Sankt Gallen?). Campesias
wird 835 erstmals genannt. Zunächst gehörte es zur Herrschaft Sax. Nach einer
Erbteilung um 1360 bildete es eine eigene Herrschaft. 1393 verkaufte Eberhard
der Ältere von Sax G. mit Burg Hohensax für 20000 Gulden an die Herzöge von
Österreich. 1398 erhielt sein Neffe Eberhard der Jüngere von Sax die Herrschaft
als Lehen Österreichs. Über eine Erbtochter kam sie an Kaspar von Bonstetten.
Auf Bitte der Leute von Gams kauften Schwyz und Glarus 1497 die Herrschaft, die
in der Reformation katholisch blieb. Als Reichsdorf erschien Gams erstmals 1609
bei dem 1603-1605 als Erzieher im Dienst der Herren von Sax/Hohensax stehenden
Melchior Goldast von Haiminsfeld (Haimisfeld). 1797 kam Gams zum Kanton Linth, 1803 zum Kanton
Sankt Gallen der Schweiz.
L.: Goldast, Reichshandlung 1609, Einleitung; Jenichen 12; Hugo 475;
Historisch-biographisches Lexikon der Schweiz Bd. 3 (1926), 388.
Gans von Otzberg, Gans von Uzberg
(Reichsritter). Im 18. Jahrhundert (um 1785) zählten die G. zum Ritterkreis
Rhein und bis zum Beginn des 18. Jahrhunderts zum Kanton
Odenwald des Ritterkreises Franken.
L.: Roth von Schreckenstein 2, 594; Riedenauer 123; Stetten 33; Neumaier 73,
150.
Gartner (Reichsritter). Johann Thomas von G. war
von 1714 bis 1730 Personalist im Kanton Kocher
des Ritterkreises Schwaben.
L.: Schulz 262.
Gauerstadt (Reichsritter), Gauberstadt. Im frühen
16. Jahrhundert zählten die G. zum Kanton
Baunach des Ritterkreises Franken.
L.: Riedenauer 123.
Gebirg (Kanton,
Ritterkanton). Der Kanton G. war eine
Untergliederung des Ritterkreises Franken der Reichsritterschaft. Er war
seinerseits in die Quartiere Fichtelberg, Forchheim, Hollfeld und Rodach
eingeteilt. Um 1800 zählte die Kantonskorporation
zu den Mitgliedern des Kantons.
L.: Mader 3, 318ff., 8, 661ff., 8, 682ff.; Wolff 512; Riedenauer 116, 122ff.,
129; Waldenfels, W., Frhr. v., Die Ritterschaft des heutigen Oberfranken im
Jahre 1495, Arch. d. hist. Ver. Oberfranken 26, 3 (1917), 61ff.; Rupprecht, K.,
Ritterschaftliche Herrschaftswahrung in Franken, 1994.
Gebsattel (Reichsritter, Freiherren). Vielleicht
kurz vor 1100 entstand an einer Tauberfurt als Witwensitz einer Gräfin von Rothenburg
G. Als Folge der Ausdehnung Rothenburgs verlegten die G. ihren Sitz nach
Acholshausen, später nach Trennfeld. Im 16. bis 18. Jahrhundert zählten die
Freiherren G. mit Teilen von Haselbach, der Hälfte von Burglauer, Lebenhan und
Teilen von Leutershausen zum Kanton Rhön-Werra
des Ritterkreises Franken. Im frühen 16. Jahrhundert waren sie auch im Kanton Baunach, im 17. Jahrhundert auch im Kanton Odenwald immatrikuliert.
L.: Genealogischer Kalender, 1753, 538; Stieber; Roth von Schreckenstein 2,
593; Seyler 364; Winkelmann-Holzapfel 149; Pfeiffer 198, 211; Riedenauer 123;
Rahrbach 88; Neumaier 90.
Geilber (Reichsritter). Vielleicht zählten die
G. zum Kanton Gebirg im Ritterkreis Franken und
zur vogtländischen Ritterschaft (Vogtland).
L.: Riedenauer 123.
Geilsdorf (Reichsritter). Im 16. Jahrhundert und
im frühen 18. Jahrhundert zählten die G. zum Kanton
Gebirg des Ritterkreises Franken. S. a. Geylstorff.
L.: Riedenauer 123; Pfeiffer 209.
Geißmar, Geismar (Reichsritter). Im 17./18.
Jahrhundert zählten die G. zum Kanton Rhön-Werra
und zum Kanton Odenwald des Ritterkreises
Franken.
L.: Stieber; Seyler 364f.; Riedenauer 123.
Geizkofler (Reichsritter). Von 1600 bis 1662 waren
die G., von denen der aus Brixen stammende Zacharias Geizkofler nach dem
Studium des Rechts in Ingolstadt, Straßburg und Basel sowie Italien und
Frankreich 1593 zum Reichspfennigmeister aufstieg, wegen Haunsheim und
Wäschenbeuren im Kanton Kocher des Ritterkreises
Schwaben immatrikuliert.
L.: Schulz 262; Sigelen, A., Dem ganzen Geschlecht nützlich und rühmlich, 2009.
Geldern (Reichsritter). Vielleicht zählten die
G. zum Kanton Steigerwald des Ritterkreises
Franken.
L.: Riedenauer 123.
Gemmingen (Herren, Reichsritter). G. (Gemmincheim)
bei Sinsheim im Kraichgau wird 769 anlässlich einer Gabe an Lorsch erstmals
erwähnt (768 Gemminisheim?). 1233 bzw. 1275 erscheinen (wohl mit Allodialgut)
Herren von G., die sich später mit den Grafen von Neipperg in die Herrschaft
über G. teilten. Die seit der Wende des 13. Jh.s in die später weitverzweigten
Hauptstämme Guttenberg (1449, Zweigstamm Steinegg-Hagenschieß Beginn des 15.
Jh.s, später Bessenbach) und Hornberg (1612, vorher Bürg) geteilte Familie G.
war bereits 1488 Mitglied der Gesellschaft Sankt Jörgenschild, Teil am Neckar.
Zeitweise bestanden in G. drei Schlösser. Das später der Reichsritterschaft
Schwaben und Franken aufgeschworene Geschlecht bildete die Linien (Steineck
bzw.) Steinegg, G., Mühlhausen, Presteneck, Horneck, Tiefenbronn und Hamberg
(Homberg) aus. Zu ihren Gütern zählten innerhalb des Ritterkreises Schwaben im Kanton Neckar Hamberg (Homberg) (Lehen Badens, v. G.
zu Steinegg, 1457), Hohenwart (Lehen Badens, v. G. zu Steinegg, 1457),
Lehningen (Lehen Badens, v. G. zu Mühlhausen), Mühlhausen an der Würm (Erblehen
von G. zu Mühlhausen), Neuhausen im Hagenschieß (Lehen Badens, v. G. zu
Steinegg), Schellbronn (Lehen Badens, v. G. zu Steinegg, 1457), Steinegg (Lehen
Badens, v. G. zu Steinegg, 1407), Tiefenbronn (Lehen Badens, v. G. zu Steinegg),
im Kanton Kocher Ganerbschaft Bönnigheim
(Bennigheim) mit Erligheim, Beihingen teilweise (seit 1675), Filseck
(1593-1597), Neubronn teilweise, Hochberg (1684-1779), Talheim teilweise, im Kanton Kraichgau Erligheim, Guttenberg, Adersbach mit
Rauhof, Bonfeld mit (dem 1732 von Gemmingen-Hornberg erworbenen) Babstadt,
Fürfeld, Rappenau, Treschklingen, fünf Achtel Gemmingen, Hüffenhardt mit
Kälbertshausen, Neckarmühlbach, Wollenberg und Michelfeld sowie im Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken, in dem sie
von den Anfängen bis 1806 immatrikuliert waren, drei Viertel Crumbach
(Fränkisch-Crumbach), Bierbach, Eberbach, Erlau, Freiheit, Hof Güttersbach,
Michelbach, Hof Rodenstein (17. Jh.) mit Rodensteinschen Waldungen, Altenberg
(Schloss und Gut mit Niedersteinach 1622), Hoffenheim (1771), Teile von
Sachsenflur, Unterheimbach mit Oberheimbach, Bürg (1334), Ilgenberg,
Leibenstadt, Lobenbacherhof, Neckarzimmern mit Schloss Hornberg (1612),
Steinbach, Stockbronn (Stockbrunn), Teile von Widdern (15. Jh.), Kochendorf
teilweise (1749), Herrschaft Maienfels und Neuhütten (16. Jh., gemeinschaftlich
mit den Weiler) sowie Schloss Presteneck teilweise. 1520 wurde in G. die
Reformation eingeführt. Um 1790 waren die G. auch im Kanton
Baunach immatrikuliert. 1806 kam G. an Baden und damit 1951/1952 an
Baden-Württemberg. (Am Beginn des 21. Jh.s sind noch rund 200 Namensträger
bezeugt.)
L.: Roth von Schreckenstein 2, 592; Hölzle, Beiwort 56, 59, 62-64;
Winkelmann-Holzapfel 150; Hellstern 204, 218, 219; Schulz 262; Riedenauer 123;
Stetten 32, 36; Rahrbach 90; Neumaier 72, 149f., 151f.; Fleck, A., Die
Mediatisierung der Reichsfreiherrn von Gemmingen beim Übergang in die badischen
Souveränitätslande, Diss. jur. Mainz 1972; Andermann, K., In Angelegenheiten
der Ritterschaft, 1986; Andermann, K., Die Urkunden des Freiherrlich von
Gemmingen’schen Archivs auf Burg Guttenberg über dem Neckar, 1990; Andermann,
K., .Die Urkunden der Freiherrlich von Gemmingen’schen Archive auf Gemmingen
und Fürfeld - Regesten 1331-1849, 2011; Archive der Freiherren von
Degenfeld-Neuhaus und Gemmingen-Hornberg-Babstadt - Urkundenregesten 1439-1902,
bearb. v. Burkhardt, M., 2013.
Genf (Kanton).
Nach der 1533 erfolgten Vertreibung des Bischofs von G. aus der Stadt G. wurde
in der seit 1526 mit Bern und Freiburg (im Üchtland) verbündeten Stadt die
Reformation eingeführt. 1584 schloss sich G. mit Bern und Zürich, später auch
mit Frankreich gegen Savoyen zusammen, das 1603 Genfs Unabhängigkeit
anerkannte. Nach der vorübergehenden Eingliederung in Frankreich (1798-1815)
wurde G. nach gewissen gebietsmäßigen Abrundungen am 19. 5. 1815 als 22. Kanton der Eidgenossenschaft der Schweiz aufgenommen.
L.: Wolff 538; Histoire de Genève, hg. v. d. Société d' Histoire, Bd. 1f. Genf
1951ff.; Geisendorf, P., Bibliographie raisonée de l'histoire de Genève, 1967;
Moreau, J., Dictionnaire de géographie historique, 1972, 131 Genevois ;
Poncet, A., Châtelains et sujets dans la campagne genevoise (1536-1792), 1973;
Eidgenössische Grenzfälle, hg. v. Kaiser, W. u. a., 2001.
Geradstetten (reichsritterschaftliche Herrschaft). G. zählte zum Kanton Kocher des Ritterkreises Schwaben und kam noch vor der Mediatisierung (zu einem Drittel) an Württemberg und damit 1951/1952 zu Baden-Württemberg.
Gerboth, Gerrodt (Reichsritter). Von etwa 1560
bis etwa 1650 waren die G. im Kanton Odenwald
des Ritterkreises Franken immatrikuliert.
L.: Riedenauer 123.
Gersau (freier Ort, zugewandter Ort, Republik).
1064 wird der Hof G. am Vierwaldstätter See als Gut des Klosters Muri erstmals
erwähnt. Die Vogtei hatten zunächst die Grafen von Habsburg, seit Ende des 13.
Jahrhunderts durch Verpfändung Luzerner Patrizier und seit 1390 durch Kauf G.
selbst, das sich bereits 1332/1359 als zugewandter Ort der Eidgenossenschaft
der Schweiz angeschlossen hatte. 1433 erlangte es die Anerkennung der
Reichsunmittelbarkeit. 1798 ging es im Kanton
Waldstätte der Helvetischen Republik auf und kam 1817 mit etwa 1000 Einwohnern
und 15 Quadratkilometern Gebiet zum Kanton
Schwyz.
L.: Wolff 531; Camenzind, D., Geschichte der Republik Gersau, 1863.
Gersfeld (Stadt, Herrschaft). 944 gaben Gerhard
und Snelburg ihre Güter in dem vermutlich älteren G. (Geresfeld) an der oberen
Fulda an das Kloster Fulda. Dieses erwirkte 1359 Stadtrecht für G. 1402 und
1428 eroberte das Hochstift Würzburg den Ort und gab ihn an die von Ebersberg
genannt von Weyhers. Sie führten um 1540 die Reformation ein. 1804 kam das zum Kanton Rhön-Werra des Ritterkreises Franken zählende
G. an das Großherzogtum Würzburg, 1806 an Bayern, 1866 an Preußen (Hessen-Nassau)
und 1945 an Hessen.
L.: Wolff 513; Abel, A., Heimatbuch des Kreises Gersfeld, 1924; Kissel, O.,
Neuere Territorial- und Rechtsgeschichte des Landes Hessen, 1961.
Geuder von Heroldsberg, Geuder (Reichsritter).
1391 erwarben die in Nürnberg sitzenden Patrizier Geuder das Reichslehen
Heroldsberg, das vor ihnen die Nassauer und von diesen über die Burggrafen von
Nürnberg Herzog Swantibor von Pommern innegehabt hatte. Im 17. Jahrhundert
zählten die G. zum Kanton Gebirg des
Ritterkreises Franken, im 18. Jahrhundert wegen Stein (Kanton
Altmühl) und anderer Güter (Kanton Baunach) zum
Ritterkreis Franken (Geuder-Rabenstein). S. Heroldsberg.
L.: Biedermann, Altmühl; Stieber; Roth von Schreckenstein 2, 593; Pfeiffer 196;
Riedenauer 123.
Geyer von Giebelstadt, Geyer zu Giebelstadt
(Reichsritter). Die G(eyer von Giebelstadt bei Ochsenfurt) entstammten der
Ministerialität der Grafen von Rieneck. Bekanntester Vertreter war Florian G.
(1490-3. 6. 1525). Von vor 1550 bis nach 1700 zählten die G. zum Kanton Odenwald, in der zweiten Hälfte des 16.
Jahrhunderts auch zum Kanton Altmühl des
Ritterkreises Franken. 1685 wurden die G. Reichsgrafen. Nach ihrem Aussterben
fiel ihre Reichsgrafschaft mit Giebelstadt, Ingolstadt in Unterfranken,
Reinsbronn, Goldbach und Rechten in Neunkirchen an Brandenburg/Preußen (1704).
L.: Pfeiffer 210; Stetten 32; Riedenauer 123; Rahrbach 94; Neumaier 73, 149,
152.
Geylstorff (Reichsritter), Geilsdorf. Im 16.
Jahrhundert zählten die G. zum Kanton Gebirg des
Ritterkreises Franken. S. a. Geilsdorf.
L.: Pfeiffer 209.
Geypel, Geipel, Geubel, Gruppel (Reichsritter).
Von vor 1550 bis nach 1720 zählten die G. zum Kanton
Odenwald des Ritterkreises Franken.
L.: Stetten 32; Riedenauer 123; Neumaier 66, 73 (Geipel von Schöllkrippen).
Geyso zu Mansbach (Reichsritter). Die G.
zählten im 16. bis 18. Jahrhundert mit Mansbach, Glaam, Oberbreitzbach, der
Hälfte von Rossdorf und Wenigentaft zum Kanton
Rhön-Werra des Ritterkreises Franken.
L.: Genealogischer Kalender 1753, 538; Stieber; Seyler 365;
Winkelmann-Holzapfel 151; Riedenauer 123; Adel in Hessen, hg. v. Conze, E. u.
a., 2010
Giech (Reichsritter, Reichsgrafen). Seit 1125
erscheint die Burg G. bei Bamberg, nach der sich seit 1137 eine
ministerialische Adelsfamilie G. aus dem Hause der Grafen von Wertheim
benannte, die in den Diensten der Grafen von Andechs und der Bischöfe von
Bamberg stand. Sie erwarb Güter um Bamberg und Würzburg, in der Oberpfalz und
in Böhmen. Um 1350 teilte sie sich in die bald ausgestorbene Linie Oberbrunn
(Brunn) und in die Linie Ellern-Kröttendorf. Die G. waren zunächst fränkische
Reichsritter (Kanton Gebirg „Thurnau, Buchau“,
im frühen 16. Jahrhundert auch Kanton
Steigerwald, außerdem im frühen 16. und späten 18. Jahrhundert Kanton Baunach), seit 1680 Reichsfreiherren und seit
1695 Reichsgrafen. Von 1564/1731 bis 1796 hatten sie die Herrschaft Thurnau der
Ministerialenfamilie Förtsch von Thurnau. 1726 erlangten sie Sitz und Stimme im
fränkischen Reichsgrafenkollegium und im fränkischen Reichskreis. 1740 beerbten
sie zusammen mit Hohenlohe-Kirchberg die Grafen von Wolfstein. 1796 wurden sie
von Preußen gewaltsam mediatisiert, behielten aber ihr Stimmrecht im
Reichsgrafenkollegium und im Reichskreis. Von 1806 bis 1810 stand G. mit
Bayreuth unter der Herrschaft Frankreichs, 1810 fiel G. mit Bayreuth an Bayern.
Die Burg G. kam schon in der Mitte des 12. Jahrhunderts durch Heirat an die
Grafen von Andechs, bei deren Aussterben 1248 an die Truhendingen und die Burggrafen
von Nürnberg, 1390 durch Kauf von den Truhendingen an das Hochstift Bamberg.
L.: Wolff 98; Zeumer 554 II b 62, 8, 62, 15; Pfeiffer 196, 208, 214; Riedenauer
123; Bechtolsheim 2; Rahrbach 96; Guttenberg, E., Die Territorienbildung am
Obermain, 1927, Neudruck 1966; Pezolt, U. v., Die Herrschaft Thurnau im 18.
Jahrhundert, 1968; Pezold, U. v., Adelige Standesherrschaft im Vormärz, 2003.
Giel von Gielsberg (Freiherren,
Reichsritter). Im 18. Jahrhundert zählten die Freiherren G. zum Kanton Hegau des Ritterkreises Schwaben. Außerdem
waren sie 1783 wegen Reisensburg, Nornheim und Leinheim im Kanton Donau immatrikuliert.
L.: Genealogischer Kalender 1753, 529; Roth von Schreckenstein 2, 592; Ruch
Anhang 78.
Gießen, Giese? (Reichsritter). Im 17.
Jahrhundert zählten die G. zum Kanton
Steigerwald des Ritterkreises Franken.
L.: Bechtolsheim 15; Riedenauer 123.
Girger von Grünbühl (Reichsritter). Seit 1661
war der als württembergischer Capitain über das Landvolk bezeichnete Maximilian
Jakob G. Mitglied des Kantons Neckar bzw.
Neckar-Schwarzwald-Ortenau des Ritterkreises Schwaben.
L.: Hellstern 204.
Glarus (Kanton).
Das ursprünglich rätisch, seit dem 6. Jahrhundert alemannisch besiedelte Tal
der Linth kam vermutlich im 9. Jahrhundert an das Kloster Säckingen, dessen
Schutzpatron, der heilige Fridolin, es christianisiert haben soll. Im späten
13. Jahrhundert wurde es durch die den Grafen von Lenzburg (bis 1173), Otto von
Burgund und den Grafen von Kiburg (Kyburg) 1264 folgenden habsburgischen Vögte
(Habsburg) bedroht. Deshalb verband sich die erstmals 1289 fassbare Talschaft
1323 mit Schwyz und 1352 mit den Eidgenossen der Schweiz und erlangte durch den
eidgenössischen Sieg bei Näfels 1388 die Unabhängigkeit. 1395 kaufte der Ort G.
sämtliche Rechte von Säckingen, 1415 erlangte er vom König die
Reichsunmittelbarkeit sowie den Blutbann. Daneben beteiligte sich G. an der
Eroberung des Aargaus, bekam Anteil an den sog. gemeinen Herrschaften, nahm
1436 zusammen mit Schwyz Toggenburg ins Landrecht auf und sicherte sich die
Pfandschaft über Uznach und Gaster. 1473 wurde G. vollberechtigtes Mitglied der
Eidgenossenschaft. 1517 kaufte es die Herrschaft Werdenberg und die Herrschaft
Wartau (Untertanenlande). 1528 trat es überwiegend zur Reformation über. 1798
wurde G. mit den gemeinen Herrschaften, den Untertanenlanden, dem Rheintal und
dem Oberen Toggenburg als Kanton Linth Teil der
Helvetischen Republik. 1803/1815 wurde das ehemalige Glarner Gebiet als Kanton anerkannt. 1836 gab es sich eine am 22. 5. 1887
abgeänderte Verfassung mit Landsgemeinde, Landrat, Landammann und Obergericht.
L.: Wolff 523f.; Spälti, H., Geschichte der Stadt Glarus, 1911; Thürer, G.,
Kultur des alten Landes Glarus, 1936; Stucki, F., Beiträge zur Geschichte des
Landes Glarus, 1936; Winteler, J., Geschichte des Landes Glarus, Bd. 1f.
1952ff.; Die Rechtsquellen des Kantons Glarus,
hg. v. Stucki, F., 1984; Steinmüller, J., Glarus um 1800, 1989; Hauser, W., Die
Entwicklung der Zivilrechtspflege des Kantons
Glarus, 1989; Tremp, E., Glarus, LexMA 4 1989, 1476f.
Gleichen genannt von Rußwurm (Freiherren,
Reichsritter). Seit etwa 1750 waren die Freiherren von G. mit Bonnland Mitglied
des Kantons Rhön-Werra des Ritterkreises
Franken. S. Rußwurm.
L.: Stieber; Seyler 365f.; Winkelmann-Holzapfel 151; Riedenauer 123; Rahrbach
100.
Gnodstadt, Gnodtstatt, Gnottstadt (Reichsritter).
Im frühen 16. Jahrhundert zählten die G. zum Kanton
Steigerwald im Ritterkreis Franken.
L.: Riedenauer 123; Rahrbach 102.
Goez (Reichsritter). Im späten 17.
Jahrhundert zählten die G. zum Kanton Baunach
des Ritterkreises Franken.
L.: Riedenauer 123.
Gofer, Hofer? (Reichsritter). Um 1780 zählten
G. zum Kanton Rhön-Werra des Ritterkreises
Franken.
L.: Riedenauer 123.
Goldochs zu Beratsweiler (Reichsritter). Im
frühen 16. Jahrhundert zählten die G. zum Kanton
Odenwald und zum Kanton Altmühl des
Ritterkreises Franken.
L.: Riedenauer 123; Neumaier 74, 76.
Göler von Ravensburg (Reichsritter). Im 18.
Jahrhundert zählten die G. mit Sulzfeld und Teilen von Kieselbronn zum Kanton Kraichgau sowie 1651 mit einem Viertel
Beihingen zum Kanton Kocher, beide im
Ritterkreis Schwaben. Seit der Mitte des 17. Jahrhunderts waren sie im Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken
immatrikuliert, um 1750 im Kanton Gebirg.
Außerdem zählten sie zur vogtländischen Ritterschaft (Vogtland).
L.: Stieber; Roth von Schreckenstein 2, 592; Hölzle, Beiwort 63; Riedenauer
123; Schulz 262.
Goll (, Gollen) (Freiherren, Reichsritter). Im
18. Jahrhundert zählten die Freiherren von G. mit Neunthausen, das um 1800 an
Freiherr von Gaisberg und 1803 teilweise an Freiherrn von Linden gelangte, zum Kanton Neckar des Ritterkreises Schwaben.
L.: Hölzle, Beiwort 64.
Göllnitz (Freiherren, Reichsritter). Die
Freiherren von G. zählten von 1654 bis zum Tod Christoph Wilhelms von G. 1793
zum Kanton Neckar des Ritterkreises Schwaben
sowie von 1651 bis 1790 wegen Waldenstein zum Kanton
Kocher.
L.: Genealogischer Kalender 1753, 531; Roth von Schreckenstein 2, 592;
Hellstern 204; Schulz 262.
Golnitz (Reichsritter). Im frühen 16.
Jahrhundert waren die G. Mitglied im Kanton
Gebirg des Ritterkreises Franken.
L.: Riedenauer 123.
Gopp, Goppe von Marezek (Reichsritter).
Vielleicht zählten die G. zum Kanton Rhön-Werra
im Ritterkreis Franken.
L.: Riedenauer 123.
Goßbach, Goßbach zu Freudental (Reichsritter).
Philip G. zu Freudental (Freudenthal) war 1592/1593 Mitglied des Kantons Neckar bzw. Neckar-Schwarzwald-Ortenau des
Ritterkreises Schwaben.
L.: Hellstern 204.
Gottesfelden, Gottsfeld, Gotzfeld (Reichsritter). Im
frühen 16. Jahrhundert zählten die G. zum Kanton
Gebirg im Ritterkreis Franken.
L.: Riedenauer 123.
Gottesmann zum Thurn, Gottsmann von Thurn
(Reichsritter). Im frühen 16. Jahrhundert zählten die G. zu den Kantonen Gebirg (bis ins frühe 17. Jahrhundert),
Steigerwald, Altmühl und Baunach des Ritterkreises Franken.
L.: Riedenauer 123.
Gottfahrt (Reichsritter). Vielleicht zählten die
G. zum Kanton Baunach im Ritterkreis Franken.
L.: Riedenauer 123.
Grafeneck, Graveneck (Reichsritter). Von 1592 bis
1600 war Ferdinand Friedrich von G., Herr zu Marschalkenzimmern und
Hofrichteramtsstatthalter zu Rottweil, Mitglied des Kantons
Neckar bzw. Neckar-Schwarzwald-Ortenau des Ritterkreises Schwaben. Von 1629 bis
1651 waren die G. wegen Gütern in Geradstetten, Bartenbach und Lerchenberg, von
1674 bis 1697 wegen Waldstetten bzw. Unterwaldstetten (Waldstetten) im Kanton Kocher des Ritterkreises Schwaben
immatrikuliert.
L.: Hellstern 204; Schulz 262.
Grafenreuth, Gravenreuth (Reichsritter). Im 16.
Jahrhundert waren die G. Mitglied im Kanton
Gebirg des Ritterkreises Franken.
L.: Riedenauer 123.
Grandson (Herrschaft). Nach der um 1000
gegründeten Burg G. am südwestlichen Neuenburger See nannten sich Herren von G.
Die zugehörige Herrschaft kam 1389 zu Savoyen und wechselte 1475/1476 mehrfach
zwischen Bern und Freiburg. 1815 gelangte G. zum Kanton
Waadt.
L.: Wolff 530; Großer Historischer Weltatlas II 72 (bis 1797) B3; Michaud, L.,
Grandson, 1957.
Grappendorf (Reichsritter). Im 17. (etwa 1680) und
18. Jahrhundert (etwa 1760) zählten die G. zum Kanton
Rhön-Werra des Ritterkreises Franken.
L.: Stieber; Seyler 366; Riedenauer 123.
Graubünden (Kanton).
Das ursprünglich von den Rätern bewohnte Gebiet im Südosten der heutigen
Schweiz wurde 15 v. Chr. von den Römern unterworfen (Provinz Raetia prima).
Seit 536/539 gehörte es zum fränkischen Reich, seit 843 zu dessen
ostfränkischem Teil. Wichtigste Herren waren der Bischof von Chur und der Abt
von Disentis. Seit 1200 sind Gemeinden von Freien nachweisbar, zu denen freie
Rodungssiedler (Walser) kamen. Gegen Versuche der Grafen von Habsburg, ihre
Herrschaft auszudehnen, entstand 1367 der Gotteshausbund der Talschaften
Domleschg, Oberhalbstein, Bergell und Engadin sowie der Stadt Chur und des
Domkapitels. 1395 vereinigte sich u. a. das Vorderrheintal (Disentis, Rhäzüns,
Sax, 1395 Gruob, 1399 Hohentrins, 1406 Schams, 1441 Cazis, 1480 Misox, Calanca)
zum Oberen oder (vielleicht wegen der grauen Bekleidung der bäuerlichen
Einwohner seit 1442) Grauen Bund (1424 erneuert), am 8. 6. 1436 die ehemals
toggenburgischen Gemeinden im Prätigau (Prättigau) zum Zehngerichtenbund
(Belfort, Davos, Klosters, Castels, Schiers, Schanfigg, Langwies, Churwalden,
Maienfeld, Malans-Jenins). Diese Bünde bzw. deren Orte verbanden sich 1471
untereinander. 1470 wurden sechs Gerichte im Prättigau durch Kauf erworben.
1497/1498 gingen Gotteshausbund, Grauer Bund und Zehngerichtenbund ein Bündnis
mit den Eidgenossen der Schweiz ein. 1499 wurden die Grafen von Tirol bzw.
Erzherzöge von Österreich besiegt. 1512 eroberten die Drei Bünde (Gemeine drei
Bünde) Chiavenna, Veltlin und Bormio. Wenig später fand die Reformation
Eingang. Am 23. 9. 1524 schlossen sich die drei Bünde eng zum Freistaat der
drei Bünde zusammen. Namengebend wurde dabei der Graue Bund. Von 1649 bis 1652
wurden die letzten Rechte Österreichs im Zehngerichtenbund und im Engadin
abgelöst. Im Gegenzug gab der Bischof von Chur seine Leute im Vinschgau an die
Grafen von Tirol bzw. Erzherzöge von Österreich. Im 17. Jahrhundert besetzten
Frankreich und Österreich/Spanien abwechselnd das Gebiet, doch gelang Georg
Jenatsch die Sicherung der Unabhängigkeit. 1797 gingen Chiavenna, das Veltlin
und Bormio an die Zisalpinische Republik verloren. 1798/1799 wurde G. als Kanton Rätien mit der Helvetischen Republik vereinigt,
1803/1815 fünfzehnter, um Tarasp vergrößerter Kanton
der Eidgenossenschaft. 1814 gab sich G. eine neue Verfassung.
L.: Wolff 533ff.; Plattner, W., Die Entstehung des Freistaates der drei Bünde,
1895; Heierli, J./Oechsli, W., Urgeschichte Graubündens, 1903; Planta, P. v.,
Geschichte von Graubünden, 3. A. 1913; Caliezi, B., Der Übergang der Herrschaft
Räzüns an den Kanton Graubünden, 1920;
Heuberger, R., Raetien im Altertum und Frühmittelalter, 1932; Gillardon, P.,
Geschichte des Zehngerichtenbundes, 1936; Müller, I., Die Entstehung des Grauen
Bundes, Zs. f. schweizer. Geschichte 21 (1941); Kern, W., Graubünden, Bd. 1f.
1944ff.; Pieth, F., Bündnergeschichte, 1945; Bündner Urkundenbuch, bearb. v.
Meyer-Marthaler, E./Perret, F., 1947ff.; Jenny, R., Historisches über den
Freistaat Graubünden, Bd. 1ff. 1964; Festschrift 600 Jahre Gotteshausbund,
1967; Bundi, M., Zur Besiedlungs- und Wirtschaftsgeschichte Graubündens im
Mittelalter, 1982; Bischofberger, H., Graubünden, LexMA 4 1989, 1659;
Jahrzeitbücher, Urbare und Rödel Graubündens, Band 1 Die Kreise Disentis und
Ruis, Band 2 Die Kreise Ilanz, Lugnez und Trins, bearb. v. Brunold, U. u. a.,
1999ff.R; athgeb, C., Die Verfassungsentwicklung Graubündens im 19.
Jahrhundert, 2003.
Grävenitz (Grafen). Die über Christiane von G.
(1686-1744) in Württemberg hochgekommenen Grafen von G. waren am Ende des 18.
Jahrhunderts Mitglied des Kollegiums der fränkischen Grafen der weltlichen Bank
des Reichsfürstenrates des Reichstags. Von 1711 bis 1764 waren sie Mitglied im Kanton Kocher des Ritterkreises Schwaben (davon
1727-1736 wegen Freudental).
L.: Zeumer 554 II b 62, 16; Schulz 262; Oßwald-Bargende, S., Die Mätresse, der
Fürst und die Macht, 2000.
Greck von Kochendorf, Greck zu Kochendorf
(Reichsritter). Von vor 1550 bis etwa 1750 zählten die G. zum Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken.
L.: Stieber; Riedenauer 124; Stetten 32; Neumaier 66, 73, 149, 151.
Greifenclau, Greiffenclau zu Vollrads (Freiherren,
Reichsritter). Im 18. Jahrhundert zählten die Freiherren von G. mit Gereuth,
Hafenpreppach und Albersdorf (Aldersdorf) zum Kanton
Baunach des Ritterkreises Franken. Seit 1750 waren sie (als Personalisten)
Mitglieder des Kantons Odenwald. Von 1723 bis
1738 war Lothar von Greiffenclau-Vollrads wegen Eislingen (Großeislingen) im Kanton Kocher des Ritterkreises Schwaben
immatrikuliert. Bis 1764 waren Familienangehörige dort Personalisten.
L.: Genealogischer Kalender 1753, 542; Stieber; Riedenauer 124; Stetten 39;
Schulz 262.
Greifenclau-Dehrn zu Vollrads, Greiffenclau-Dehrn zu
Vollrads (Freiherren, Reichsritter). Im 17. und 18. Jahrhundert zählten die
Freiherren von Greiffenclau-Dehrn zu Vollrads mit einem Achtel der Ganerbschaft
Mommenheim zum Kanton Oberrheinstrom des
Ritterkreises Rhein.
L.: Zimmermann 70f.; Winkelmann-Holzapfel 151; Rahrbach 103.
Greifensee (Herrschaft). Am Ostufer des Greifensees
bei Zürich gründeten die Grafen von Rapperswil im 13. Jahrhundert das Städtchen
G. 1402 kam die Herrschaft G. an Zürich.
L.: Wolff 519; Schaufelberger, O., Der Greifensee, 1954; Kläui, P.,
Bezirkschroniken des Kantons Zürich, Bd. 3 1961.
Greith, Greuth (Reichsritter). Im 16.
Jahrhundert zählten die G. (Greuth) zum Kanton
Hegau bzw. Hegau-Allgäu-Bodensee des Ritterkreises Schwaben.
L.: Ruch 18 Anm 2.
Gremlich von Jungingen, Gremlich von Jungningen
(Reichsritter). Von 1581 bis 1623 waren die G. wegen der Hälfte von
Sondelfingen Mitglied des Kantons Neckar bzw.
Neckar-Schwarzwald-Ortenau des Ritterkreises Schwaben.
L.: Hellstern 204.
Grempp, Gremp (Reichsritter). Im 17.
Jahrhundert gehörten die G. zum Kanton Odenwald
des Ritterkreises Franken.
L.: Riedenauer 124.
Grempp von Freudenstein (Reichsritter). Joachim
G., Burgvogt auf Zollern, zählte seit 1548 zum Kanton
Neckar des Ritterkreises Schwaben. Die Familie war bis etwa 1628 Kantonsmitglied. 1773 gehörten die bereits im
Stichjahr 1680 angesessenen und mit ihren Gütern bei der Ritterschaft
immatrikulierten G. zum Ritterkreis Unterelsass. Sie erloschen männlicherseits
im 20. Jahrhundert.
L.: Hellstern 204.
Greul, Graul, Dernbach genannt Greul
(Reichsritter). Im 16. Jahrhundert zählten die G. zum Kanton
Gebirg des Ritterkreises Franken. (S. Dernbach.)
L.: Riedenauer 124.
Greusing (Reichsritter). Im frühen 16.
Jahrhundert zählten die G. zum Kanton Baunach
und zum Kanton Rhön-Werra des Ritterkreises
Franken.
L.: Riedenauer 124.
Gripp auf Storzeln-Freudenach (Reichsritter).
Im 16. Jahrhundert zählten die G. zum Kanton
Hegau des Ritterkreises Schwaben.
L.: Ruch 18 Anm. 2.
Grolach (Reichsritter). Im 16. Jahrhundert
zählten die G. zum Kanton Rhön-Werra des
Ritterkreises Franken.
L.: Riedenauer 124.
Grönenbach, Grönbach, Grünenbach (Herrschaft). 1384
erwarben die Ritter von Rothenstein die von Kaiser Otto II. dem Stift Kempten
überlassene, bis 1260 bei den Freiherren von G. befindliche Herrschaft G. bei
Memmingen. 1482 kam die zum schwäbischen Reichskreis und zum Kanton Donau des Ritterkreises Schwaben zählende
Herrschaft erbweise an die Marschälle von Pappenheim, 1612 an die Fugger und
1695/1696 durch Rückkauf an die Fürstabtei Kempten. 1803 fiel sie an Bayern.
L.: Wolff 158, 508; Wallner 685 SchwäbRK 7; Sedelmayer, J., Geschichte des
Marktfleckens Grönenbach, 1910.
Grorod, Grorodt, Gränrodt (Reichsritter). Um
1700 zählten die G. zum Kanton Odenwald im
Ritterkeis Franken. S. Grünrod.
L.: Riedenauer 123.
Groschlag (Reichsritter). Vom frühen 16.
Jahrhundert bis 1806 zählten die G. zum Kanton ;
des Ritterkreises Franken.
L.: Stetten 32; Riedenauer 124; Neumaier 67, 70, 73, 150.
Groschlag von Dieburg, Groschlag von und zu
Dieburg (Freiherren, Reichsritter). Im 18. Jahrhundert zählten die nach Schloss
und Gut Dieburg benannten Freiherren von G. mit dem 1808 an Hessen-Darmstadt
kommenden Hergershausen (Hengershausen), Eppertshausen, dem 1799 an den Grafen
Lerchenfeld (Lerchfeld) gelangenden Sickenhofen und dem seit 1799 den Albini
gehörenden Messel zum Kanton Odenwald des
Ritterkreises Franken. Außerdem waren sie Mitglied im Ritterkreis Rhein.
L.: Stieber; Roth von Schreckenstein 2, 594; Winkelmann-Holzapfel 151; Stetten
36, 187.
Groß (Reichsritter). Im Jahre 1801 zählten
die G. mit Allersheim, das 1808 an Würzburg fiel, und Rottenbauer zum Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken. Zeitweise
gehörten sie auch dem Kanton Baunach an. (S.
Groß von Trockau.)
L.: Stetten 36, 188; Riedenauer 124.
Groß von Trockau (Freiherren, Reichsritter).
Vom frühen 16. Jahrhundert bis 1806 zählten die Freiherren G. mit Teilen der
Herrschaft Trockau zum Kanton Gebirg des
Ritterkreises Franken.
L.: Stieber; Roth von Schreckenstein 2, 593; Hölzle, Beiwort 55;
Winkelmann-Holzapfel 151; Pfeiffer 208; Riedenauer 124; Rahrbach 106; Neumaier
183
Großaspach (reichsritterschaftlicher Ort). G. nordwestlich
von Backnang zählte zum Kanton Kocher des
Ritterkreises Schwaben.
L.: Wolff 510.
Grumbach (Reichsritter). Im 16. bis 18.
Jahrhundert zählten die G. zu den Kantonen
Rhön-Werra (von Anfang des 16. bis Mitte des 18. Jahrhunderts) und Steigerwald (17.
Jahrhundert) des Ritterkreises Franken. Früh waren sie auch im Kanton Odenwald immatrikuliert. Wilhelm von G.
(1503-1567) war Schwager Florian Geyers sowie Lehnsmann des Hochstifts Würzburg
und der Markgrafen von Brandenburg und unternahm für die Reichsritterschaft den
letzten Versuch einer Erhebung gegen die Landesherren (Grumbachsche Händel), in
dessen Verlauf er 1563 geächtet und 1567 hingerichtet wurde.
L.: Stieber; Roth v. Schreckenstein 2, 593; Ortloff, F., Geschichte der
Grumbacher Händel, 1868ff.; Seyler 366; Pfeiffer 198, 211; Bechtolsheim 13, 17;
Riedenauer 124; Stetten 10f., 25; Rahrbach 110; Neumaier 89.
Grün, Kryn (Reichsritter). Von etwa 1550 bis
ins 18. Jahrhundert zählten die von (der) G. zeitweise zu den Kantonen Gebirg und Odenwald des Ritterkreises
Franken. 1643-1651 war Michael von (der) G. wegen des 1640 erworbenen
Oberensingen im Kanton Kocher des Ritterkreises
Schwaben immatrikuliert.
L.: Roth von Schreckenstein 2, 593; Pfeiffer 209; Stetten 32; Riedenauer 124;
Schulz 263.
Grünau, Kloster (Reichsritter). Um 1785 zählte
das Kloster G. zum Kanton Odenwald des
Ritterkreises Franken.
L.: Riedenauer 129.
Grünrod? (Reichsritter). Um 1700 zählten die G.
zum Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken.
S. Grorod, Grorodt, Gränrodt.
L.: Riedenauer 124; Neumaier 74, 150 (Grönrodt).
Grüntal, Grünthal (Reichsritter). Von 1695 bis
etwa 1730 waren die G. Mitglieder des Kantons
Neckar bzw. Neckar-Schwarzwald-Ortenau des Ritterkreises Schwaben, von 1618 bis
1633 wegen Harteneck des Kantons Kocher.
L.: Hellstern 204f.; Schulz 263.
Grünwald (Reichsritter). Von 1712 bis 1731 war
Christoph Otto von G. Mitglied im Kanton Kocher
des Ritterkreises Schwaben.
L.: Schulz 263.
Gugel (Reichsritter). 1805/1806 zählten G. vielleicht
zum Kanton Gebirg des Ritterkreises Franken.
L.: Riedenauer 124.
Guin, Guyn (Reichsritter). Von 1650 bis 1666
war Wilhelm von G. wegen Staufeneck mit Salach Mitglied im Kanton Kocher des Ritterkreises Schwaben.
L.: Schulz 263.
Gültlingen (Reichsritter). Vom 16. Jahrhundert bis
1805 zählten die erstmals um 1100 genannten, 1488 an der Rittergesellschaft
Sankt Jörgenschild, Teil Neckar, beteiligten und 1495 zu Erbkämmerern der
Herzöge von Württemberg ernannten G. mit Pfäffingen (bis 1699) und Deufringen
und am Ende des 18. Jahrhunderts mit Berneck samt Überberg und Zumweiler
(Zinnweiler), Garrweiler, Gaugenwald, Heselbronn und Lengenloch zum Kanton Neckar des Ritterkreises Schwaben. Seit 1762
war die Familie wegen erheirateter Anteile an Adelmannsfelden auch im Kanton Kocher immatrikuliert. Die Oberherrlichkeit
über den schon im frühalemannischer Zeit besiedelten Ort G. kam 1363 mit der
Herrschaft Wildberg von den Grafen von Hohenberg an die Pfalz und 1440 an
Württemberg. Damit gelangte G. 1951/1952 zu Baden-Württemberg.
L.: Roth von Schreckenstein 2, 592; Hölzle, Beiwort 64; Hellstern 154, 205,
218; Schulz 263; Nagolder Heimatbuch, hg. v. Wagner, G., 1925.
Gundelsheim (Reichsritter). Im 16. Jahrhundert zählten
die später erloschenen G. (Gundelsheim-Brauneck) zum Kanton
Altmühl des Ritterkreises Franken, danach zum Kanton
Odenwald und von 1593 bis 1614 wegen Schenkenstein und Aufhausen zum Kanton Kocher des Ritterkreises Schwaben.
L.: Biedermann, Altmühl; Stieber; Pfeiffer 213; Riedenauer 124; Schulz 263.
Günderode (Freiherren, Reichsritter). Im späteren
17. Jahrhundert gehörten die G. zum Kanton
Rhön-Werra des Ritterkreises Franken. Im 18. Jahrhundert zählten die G. mit
Höchst an der Nidder zum Kanton Mittelrheinstrom
des Ritterkreises Rhein.
L.: Stieber; Roth von Schreckenstein 2, 594; Seyler 366; Winkelmann-Holzapfel
151; Riedenauer 124.
Günther von Brennhausen (Reichsritter). Im
späteren 17. Jahrhundert zählten die G. zum Kanton
Baunach des Ritterkreises Franken.
L.: Riedenauer 124.
Guntzenroth, Gonsrodt (Reichsritter). Im 16.
Jahrhundert zählten die G. (Lengenstein genannt G.) zum Kanton Odenwald und zum Kanton
Rhön-Werra des Ritterkreises Franken.
L.: Stetten 32; Riedenauer 124.
Güssen von Güssenburg, Güss von Güssenberg
(Reichsritter). 1596/1597 zählten die G. wegen Utzmemmingen zum Kanton Kocher des Ritterkreises Schwaben.
L.: Schulz 263.
Gut von Sulz (Reichsritter). Die Familie G.
war bereits 1488 Mitglied der Gesellschaft Sankt Jörgenschild, Teil am Neckar.
Von 1548 bis etwa 1614 zählte sie zum Kanton
Neckar des Ritterkreises Schwaben.
L.: Hellstern 205.
Guttenberg (Freiherren, Reichsritter). Kurz vor
1320 wurde die Burg G. am Obermain errichtet, nach der sich ein Ministerialengeschlecht
der Herzöge von Andechs-Meranien nannte, das seit 1149 als von Plassenburg
greifbar ist. Es war Lehnsträger für die Burggrafen von Nürnberg sowie die
Hochstifte Würzburg und Bamberg. Innerhalb der Reichsritterschaft gehörte es
den Kantonen Rhön-Werra (1650-1801/1802 mit
Kleinbardorf), Baunach (spätes 16. Jahrhundert, 1750-1806 mit Kirchlauter),
Steigerwald (1700, 1790), Odenwald (17. Jahrhundert) und Gebirg (frühes 16.
Jahrhundert bis 1805/1806) des Ritterkreises Franken an. Die Linie Steinenhausen
hatte seit 1691 erblich das Amt des Obermarschalls des Hochstifts Würzburg
inne. 1700 stieg es in den Reichsfreiherrenstand auf. 1802 wurden die Güter von
Bayern besetzt und 1804 an Preußen übertragen. Später kamen sie an Bayern
zurück.
L.: Genealogischer Kalender 1753, 542; Stieber; Roth von Schreckenstein 2, 593;
Seyler 367; Pfeiffer 196, 208; Bechtolsheim 15, 20; Riedenauer 124; Rahrbach
113; Neumaier 119, 183; Guttenberg, E. Frhr. v., Die Territorienbildung am
Obermain, 1927, Neudruck 1966; Bischoff, J., Genealogie der Ministerialen von
Blassenberg und der Freiherren von und zu Guttenberg, 1966; Rupprecht, K.,
Ritterschaftliche Herrschaftswahrung in Franken, 1994.
Habe? (Reichsritter). Kanton Odenwald, Ritterkreis Franken. S. Habern?
Haberkorn (Reichsritter). Im 16. Jahrhundert waren
die H. Mitglied des Kantons Rhön-Werra des
Ritterkreises Franken. Im späten 17. Jahrhundert waren sie auch im Kanton Steigerwald immatrikuliert.
L.: Pfeiffer 212; Bechtolsheim 15; Riedenauer 124.
Haberland (Reichsritter). Im späten 16.
Jahrhundert zählten die H. zum Kanton Gebirg des
Ritterkreises Franken.
L.: Riedenauer 124.
Habermann (Reichsritter). Die H. waren im späteren
18. Jahrhundert mit Teilen von Unsleben Mitglied des Kantons
Rhön-Werra des Ritterkreises Franken. Mit dem Rittergut Erlabronn waren sie bis
1806 im Kanton Steigerwald immatrikuliert.
L.: Seyler 367; Winkelmann-Holzapfel 151; Bechtolsheim 16, 22; Riedenauer 124;
Rahrbach 116.
Habern (Reichsritter). Von etwa 1550 bis ins
17. Jahrhundert zählten die H. zum Kanton
Odenwald des Ritterkreises Franken.
L.: Roth von Schreckenstein 2, 593; Pfeiffer 210; Stetten 32; Riedenauer 124;
Neumaier 87, 141, 164.
Habsberg (Reichsritter). Die H. zählten seit 1548
zum Kanton Neckar des Ritterkreises Schwaben
sowie zum Kanton Odenwald des Ritterkreises
Franken. Letztes Mitglied im Kanton Neckar
(Rittermatrikel von 1608) war Conrad von H. zu Nordstetten und Isenburg.
L.: Hellstern 205; Pfeiffer 210.
Habsburg (Grafen, Residenz). Nach der um 1020 vom
ihnen verwandten (oder verschwägerten) Bischof Werner von Straßburg und
Förderer von Muri errichteten Burg H. (Habichtsburg) an der Aare im heutigen
schweizerischen Kanton Aargau nannten sich
erstmals 1090 (urkundlich 1108 comes de Hauichburch) seit 952 (Guntramus dives)
nachweisbare Grafen (Eberhardiner), die vielleicht von den Herzögen des Elsass,
den Etichonen, abstammen und mit den Welfen verwandt waren. Sie waren im
Elsass, am Oberrhein (Grafschaft Klettgau) und zwischen Aare und Reuß begütert.
Durch Beerbung anderer schwäbischer Geschlechter vermehrten sie ihre Güter
weiter. Seit Kaiser Heinrich V. (1125) hatten sie die Grafschaft im oberen
Elsass inne, seit 1170 auch die Grafschaften im Zürichgau und später im Aargau,
Frickgau und Thurgau, so dass sie bereits in der ersten Hälfte des 13.
Jahrhunderts das wichtigste südwestdeutsche und eines der bedeutendsten
süddeutschen Geschlechter waren. Zwischen 1232 und 1238 spaltete sich die
1408/1415 erloschene Linie Habsburg-Laufenburg von der Hauptlinie, welche die meisten
Eigengüter im Elsass, die Grafenrechte im Aargau und Zürichgau und die
Landgrafschaft im Oberelsass behielt, ab. Seit dieser Zeit verlor die dabei an
die ältere Linie gelangte Burg H. ihre Bedeutung. Nach dem Interregnum wurde
Graf Rudolf von Habsburg, für den Kaiser Friedrich II. Pate geworden war, 1273
zum deutschen König gewählt. Er beerbte die Grafen von Kiburg (Kyburg) bei
Zürich, besiegte 1278 den König von Böhmen, Ottokar II., und belehnte 1282
seine beiden Söhne mit den Herzogtümern Österreich und Steiermark. 1306 gewann
sein Sohn Rudolf Böhmen, das jedoch 1308 an das Haus Luxemburg überging. Im
zähen Ringen mit den 1438 aussterbenden Luxemburgern und den Wittelsbachern
wurden 1335 Kärnten und Krain, 1363 Tirol, 1368 Freiburg im Breisgau und 1382/1383
Triest gewonnen. Seit 1359 wurde auf Grund gefälschter Urkunden (sog.
privilegium maius) der Titel eines (Pfalz-)Erzherzogs in Anspruch genommen.
1379 teilte sich das Geschlecht unter den Brüdern Rudolfs IV. in die
albertinische Linie (Albertiner) in Niederösterreich und Oberösterreich und die
leopoldinische Linie (Leopoldiner) in Innerösterreich (Steiermark, Kärnten,
Krain, Istrien, Görz, Tirol, Vorderösterreich), 1409/1411 die Leopoldiner Linie
in eine jüngere steirische und eine Tiroler Linie (Tirol, Vorderösterreich).
Aus der albertinischen Linie erwarb Albrecht V. durch seine Ehe mit Elisabeth
von Luxemburg 1437 Böhmen und Ungarn, die 1457 aber wieder verlorengingen. 1438
wurde Albrecht V., der Schwiegersohn König Sigmunds, als Albrecht II. König.
Sein Nachfolger Friedrich III. aus der steirischen leopoldinischen Linie gewann
erneut und auf Dauer für H. die deutsche Krone. Außerdem erwarb er zu den
ererbten Ländern Steiermark, Kärnten und Krain 1457 nach dem Tod seines Neffen
Ladislaus Postumus Niederösterreich und 1463 nach dem Tod seines Bruders
Oberösterreich. Zugleich wurde 1453 der Vorsitz der nicht zu den Kurfürsten
gezählten Habsburger im Rat der übrigen Reichsfürsten anerkannt. 1490 trat
Friedrichs III. kinderloser Vetter Siegmund Tirol und Vorderösterreich an
Maximilian I., den einzigen Sohn Friedrichs III., ab, so dass dieser nach dem
Aussterben der Albertiner Linie und der Tiroler Linie wieder die Gebiete aller
Linien vereinigte. Hinzu kamen die durch die Heirat (1477) mit Maria von Burgund
(† 1482) angefallenen Lande der Herzöge von Burgund sowie 1500 Görz und 1505
nach dem bayerischen (Landshuter) Erbfolgekrieg die Landvogtei Hagenau (von der
Pfalz), die schwäbische Herrschaft Weißenhorn sowie Kufstein, Rattenberg und
Kitzbühel (von Bayern), doch waren im 14. und 15. Jahrhundert der Tiroler Linie
die althabsburgischen Güter in der Schweiz verlorengegangen (1415 Aargau, 1450
Zürich, 1460 Thurgau). Maximilians Sohn Philipp der Schöne († 1506) heiratete
die Thronerbin Spaniens (Johanna von Spanien), so dass Maximilians Enkel Karl
V. nach dem Tod seines Vaters Philipp die ehemals burgundischen Niederlande,
nach dem Tod seines mütterlichen Großvaters, Ferdinand des Katholischen von
Spanien, 1516 Spanien mit Neapel/Sizilien und den in Amerika neu gewonnenen
Kolonien sowie 1519 die österreichischen Lande erben konnte. Diese überließ er
1521/1522/1526 seinem jüngeren Bruder Ferdinand, so dass sich das Haus H. in
eine Linie Spanien und eine Linie Österreich (ohne Niederlande, Freigrafschaft
Burgund und Mailand) teilte. Ferdinand eroberte als Schwager des letzten Königs
von Ungarn und Böhmen 1526 Böhmen (mit Schlesien) und Ungarn und wurde damit
Begründer der österreichisch-ungarischen Donaumonarchie. 1564 teilte sich das
Haus Österreich (Maximilian II. erhielt Niederösterreich und Oberösterreich,
Böhmen und Ungarn, Ferdinand Tirol und Vorderösterreich, Karl Innerösterreich
mit Steiermark, Kärnten und Krain), wurde aber 1598/1619 unter Ferdinand II.
(1619-1637) von der jüngeren steirischen Linie wieder vereinigt, da die von
Maximilian II. gegründete Linie ausstarb und die Nachkommen Ferdinands aus
morganatischer Ehe stammten. 1623 kamen Tirol und die Vorlande an Ferdinands
Bruder Leopold Wilhelm und dessen Nachkommen, doch starb diese Linie bereits 1665
im Mannesstamm aus und kam Tirol 1705 zurück. 1700/1701 starben die Habsburger
in Spanien aus. Von Leopolds I. beiden Söhnen verstarb Joseph I. 1711, so dass
der verbleibende Karl VI. von Rechts wegen auch die spanischen Güter erlangen
konnte, durch den spanischen Erbfolgekrieg (1701-1714) im Ergebnis aber auf den
Erwerb der meisten spanischen Nebenländer (Neapel-Sizilien, Mailand, um die
Generalstaaten geschmälerte spanische Niederlande) beschränkt wurde. Als
letzter Habsburger im Mannesstamm regelte Karl VI. 1713 in der Pragmatischen
Sanktion die Thronfolge nach dem Aussterben im Mannesstamm und legte die
Unteilbarkeit der Güter fest. Weiter gelang ihm 1718 die endgültige Bannung der
seit dem 15. Jahrhundert entstandenen Türkengefahr, doch musste er Sizilien,
das soeben durch Heirat gewonnene Lothringen (faktisch) sowie Serbien und die
Walachei (1736-1739) aufgeben. Seine Tochter Maria Theresia (1740-1780) verlor
in den schlesischen Kriegen (1740/1742, 1744, 1756/1763) Schlesien bis zur Oppa
und die Grafschaft Glatz an Preußen. Wegen ihrer Heirat mit Franz Stephan von
Lothringen wurde die Dynastie von nun an als Haus Habsburg-Lothringen
bezeichnet. Aus der kinderreichen Ehe stammten Joseph II., Leopold II. und
Ferdinand, der Gründer des Hauses Österreich-Este (Modena, bis 1859/1875).
Joseph II. vollendete im Geiste der Aufklärung die schon von Maria Theresia
begonnene Umformung der Erblande zu einem modernen absolutistischen und
zentralistischen Staat und erreichte zudem Landgewinne aus dem 1778/1779 ausgefochtenen
bayerischen Erbfolgekrieg und der ersten Teilung Polens. Leopolds II. Sohn
Franz II. war letzter Kaiser des Heiligen Römischen Reiches (deutscher Nation).
Am 11. 8. 1804 nahm er als Reaktion auf die Selbsternennung Napoleons zum
Kaiser der Franzosen den Titel Kaiser von Österreich an. Am 6. 8. 1806
verzichtete er infolge der Bildung des Rheinbunds auf den deutschen
Kaiserthron. Die schweren Territorialverluste von 1801/1805/1809 wurden
1814/1815 wieder ausgeglichen. In Italien begründeten die Habsburg-Lothringer
Sekundogenituren und Tertiogenituren (Toskana, Modena), die im Zuge der
Einigung Italiens 1860 abgesetzt wurden. 1859 verlor Österreich auch die
Lombardei und 1866 Venetien an Italien. Als Folge des ersten Weltkrieges
verzichtete Kaiser Karl I. am 11. 11. 1918 auf jeden Anteil an den
Staatsgeschäften, ohne abzudanken. Die dadurch entstehende, im Wesentlichen auf
deutschsprachige Gebiete beschränkte Republik (Deutschösterreich bzw.)
Österreich hob durch Gesetz vom 3. 4. 1919 alle Herrscherrechte des Hauses
Habsburg-Lothringen auf. In Ungarn verloren die Habsburger durch Gesetz vom 6.
11. 1921 den Thron.
L.: Haselier, G., Die Oberrheinlande, (in) Geschichte der deutschen Länder, Bd.
1; Monumenta Habsburgica, Bd. 1ff. 1854ff.; Schulte, A., Geschichte der
Habsburger in den ersten drei Jahrhunderten, 1887; Luschin v. Ebengreuth, A.,
Österreichische Reichsgeschichte, Bd. 1f. 1895; Tezner, F., Der österreichische
Kaisertitel, seine Geschichte und seine politische Bedeutung, (Grünhuts)
Zeitschrift für das Privat- und öffentliche Recht der Gegenwart 25 (1898),
351ff.; Koehler, C., Stammtafel des Hauses Habsburg und Habsburg-Lothringen,
1900; Turba, G., Geschichte des Thronfolgerechts in allen habsburgischen
Ländern, 1903; Regesta Habsburgica. Bd. 1,1ff. Die Regesten der Grafen von
Habsburg bis 1281, bearb. v. Steinacker, H., 1905ff.; Kahler, E. v., Das
Geschlecht Habsburg, 1919; Ammann, H., Die Habsburger und die Schweiz, 1931;
Feine, H., Die Territorialbildung der Habsburger im deutschen Südwesten, ZRG GA
67 (1950), 176; Wandruszka, A., Das Haus Habsburg. Die Geschichte einer
österreichischen Dynastie, 2. A. 1968; Hellbling, E. C., Österreichische
Verfassungs- und Verwaltungsgeschichte, Wien 1956; Hantsch, H., Die Geschichte
Österreichs, Bd. 1 4. A. 1959, Bd. 2 2. A. 1953; Zöllner, E., Geschichte
Österreichs, 8. A. 1990; Uhlirz, K./Uhlirz, M., Handbuch der Geschichte
Österreich-Ungarns, 2. A. 1963; Benedikt, H., Kaiseradler über dem Appennin,
1964; Randa, A., Österreich in Übersee, 1966; Stadtmüller, G., Geschichte der
habsburgischen Macht, 1966; Vorderösterreich, hg. v. Metz, F., 3. A. 1978;
Wandruszka, A., Das Haus Habsburg, 1978; Wachter, D., Aufstieg der Habsburger.
Das Reich und Europa im 13./14. Jahrhundert, 1982; Rieger, E., Das
Urkundenwesen der Grafen von Kiburg und Habsburg, 1984; Brauneder, W.,
Österreichische Verfassungsgeschichte, 10. A. 2005; Hödl, G., Habsburg und
Österreich 1273-1493, 1988; Die Habsburger, Ein biographisches Lexikon, hg. v.
Hamann, G., 1988; Herm, G., Der Aufstieg des Hauses Habsburg, 1988; Evans, R.,
Das Werden der Habsburgermonarchie 1550-1700, 1989; Scheibelreiter, G.,
Habsburger, LexMA 4 1989, 1815f.; Kann, R., Geschichte des Habsburgerreiches,
1990; Krieger, K., Die Habsburger im Mittelalter, 1994; Bérenger, J., Die Geschichte
des Habsburgerreiches, 1995; Die Habsburger im deutschen Südwesten, hg. v.
Quarthal, F. u. a., 1999; Nuss, P., Les Habsbourg en Alsace, 2002; Sauter, A.,
Fürstliche Herrschaftsrepräsentation, 2003; Höfe und Residenzen im
spätmittelalterlichen Reich, hg. v. Paravicini, W. u. a., 2003, 1, 1, 85, 1, 2,
245; Escher, M. u. a., Die urbanen Zentren, 2005, 1, 503; Meier, B., Ein
Königshaus aus der Schweiz, 2008; Die Habsburger zwischen Aare und Bodensee,
hg. v. Niederhäuser, P., 2010.
Hafner, Haffner (von Bittelschieß), Hafner von
Büttelschieß (Reichsritter). Nach Bittelschieß bei Sigmaringen nannten sich
seit 1083 Herren von Bittelschieß (Butelsciez), denen der Ort bis zur Wende des
14. Jahrhunderts gehörte. Vom 16. bis ins 18. Jahrhundert zählte die Familie
der H. zum Kanton Hegau des Ritterkreises
Schwaben. Über Hohenzollern, Preußen und Württemberg-Hohenzollern kam
Bittelschieß 1951/1952 zu Baden-Württemberg
L.: Ruch 18 Anm. 2 und Anhang 78.
Hagenmann (Reichsritter). Der 1569 an einem Rittertag
teilnehmende Carl Friedrich von H. war Mitglied des Kantons
Neckar bzw. Neckar-Schwarzwald-Ortenau des Ritterkreises Schwaben.
L.: Hellstern 205.
Haideneck (Reichsritter). Um 1700 zählten die H.
zum Kanton Gebirg des Ritterkreises Franken.
L.: Riedenauer 124.
Haider (Reichsritter). Im frühen 16.
Jahrhundert zählten die H. zum Kanton Gebirg des
Ritterkreises Franken.
L.: Riedenauer 124.
Hain, Han, Haun (Reichsritter). (Im 16. und
17. Jahrhundert zählten die H. zum Kanton
Rhön-Werra und vielleicht auch zum Kanton
Baunach des Ritterkreises Franken.) S. Haun.
L.: Riedenauer 124.
Hainach (Reichsritter). Im 16. Jahrhundert und
von etwa 1600 bis 1630 zählten die H. (Heinach) zum Kanton
Steigerwald und zum Kanton Baunach des
Ritterkreises Franken. S. a. Hainach zu Hundelshausen.
L.: Stieber; Bechtolsheim 13, 18; Riedenauer 124.
Hainach zu Hundelshausen (Reichsritter). Bis zu
ihrem Aussterben (1680) zählten die H. mit Bischwind und Vögnitz zum Kanton Steigerwald des Ritterkreises Franken.
L.: Bechtolsheim 194.
Hallberg (Grafen, Reichsritter). Die Grafen von
H. waren im 18. Jahrhundert mit einem Zehntel der Ganerbschaft Bechtolsheim,
Fußgönheim (Fußgoenheim) mit Ruchheim, Heuchelheim und einem Achtel der
Ganerbschaft Mommenheim Mitglied des Kantons
Oberrheinstrom des Ritterkreises Rhein. Mommenheim und Bechtolsheim kamen
später zu Hessen-Darmstadt und 1946 zu Rheinland-Pfalz.
L.: Hölzle, Beiwort 58; Zimmermann 72; Winkelmann-Holzapfel 151.
Haller von Hallerstein (Reichsritter). Die aus
Tirol stammenden Haller sind seit dem Ende des 13. Jahrhunderts in Franken
bezeugt. Seit dem 14. Jahrhundert erwarben sie reiche Güter. Seit 1528 nannten
sie sich H. Im 17. Jahrhundert zählten die Nürnberger Patrizier H. auch zum Kanton Steigerwald (?) des Ritterkreises Franken. Seit
1750 saßen sie als Vertreter der Stadt Nürnberg im Kanton
Altmühl.
L.: Stieber; Bechtolsheim 15, 20; Riedenauer 124; Haller von Hallerstein,
H./Zirnbauer, H., Die Haller von Hallerstein, 1961.
Hallweil (Reichsritter). Die H. zählten von 1569
bis 1710 wegen Beihingen (Beilingen) zum Kanton
Kocher im Ritterkreis Schwaben.
L.: Kollmer 361; Schulz 263.
Haltermannstetten, Haldermannstetten (Reichsritter). Die
H. zählten zum Kanton Altmühl des Ritterkreises
Franken. (S. Stettner von Grabenhof.)
L.: Biedermann, Altmühl; Stieber; Pfeiffer 213; Riedenauer 124.
Hamilton (Reichsritter). Um 1700 zählten die H.
zum Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken.
L.: Riedenauer 124.
Hammerstein (Reichsritter). Im 17. Jahrhundert zählten
die H. zum Kanton Odenwald des Ritterkreises
Franken.
L.: Riedenauer 124.
Handschuhsheim (Reichsritter). Im 16. Jahrhundert
gehörten die H. dem Kanton Odenwald des
Ritterkreises Franken an. Im 18. Jahrhundert zählten die H. (Handschuchsheim)
zum Ritterkreis Rhein.
L.: Roth von Schreckenstein 2, 595; Stetten 32; Riedenauer 124; Neumaier 67,
132, 141.
Hanstein (Reichsritter). Im 18. Jahrhundert
zählten die H. zum Ritterkreis Rhein. Im späten 17. und frühen 18. Jahrhundert
gehörten sie auch dem Kanton Rhön-Werra des
Ritterkreises Franken an. S. Haustein.
L.: Roth von Schreckenstein 2, 594; Riedenauer 124.
Hanxleden (Freiherren, Reichsritter). 1752 zählten
die Freiherren von H. zum Kanton Hegau des
Ritterkreises Schwaben.
L.: Ruch Anhang 79.
Harant, Horant (Reichsritter). Im frühen 16.
Jahrhundert zählten die H. zum Kanton Baunach
des Ritterkreises Franken.
L.: Riedenauer 124.
Hardenberg (Reichsritter). Um 1801/1802 zählten die
H. zum Kanton Altmühl des Ritterkreises Franken.
L.: Riedenauer 124.
Harling (Freiherren, Reichsritter). Von 1739 bis
1805 waren die Freiherren von H. mit dem 1733 von den Münchingen erworbenen Gut
und Schloss Münchingen Mitglieder des Kantons
Neckar bzw. Neckar-Schwarzwald-Ortenau des Ritterkreises Schwaben. Von 1770 bis
1795 waren sie wegen erheirateter Teile von Adelmannsfelden auch im Kanton Kocher immatrikuliert.
L.: Hölzle, Beiwort 64; Hellstern 205; Kollmer 379; Schulz 263.
Harras (Reichsritter). Vielleicht zählten die
H. zum Kanton Baunach des Ritterkreises Franken.
L.: Riedenauer 124.
Harseldt (Reichsritter). Im frühen 17.
Jahrhundert zählten die H. zum Kanton Odenwald
des Ritterkreises Franken.
L.: Riedenauer 124.
Harstall (Reichsritter). Im frühen 18.
Jahrhundert zählten die H. zum Kanton Odenwald
im Ritterkreis Franken.
L.: Riedenauer 124.
Harthausen (reichsunmittelbare Herrschaft). H.
nördlich von Rottweil erscheint 882. Im Jahre 994 gab dort Herzogin Hadwig
Güter an das Kloster Petershausen. Die Lehnsoberhoheit lag zunächst bei Sulz
und seit 1471 bei Württemberg. Die später zum Kanton
Neckar des Ritterkreises Schwaben steuernde reichsunmittelbare Herrschaft
unterstand zunächst den Hack (Hacken) von H., seit 1481 den Rosenfeld und seit
1549 den Herren Stein von Steinegg (Steineck) bzw. Stein zum Rechtenstein. 1806
kam H. an Württemberg und damit 1951/1952 zu Baden-Württemberg.
L.: Wolff 509.
Hartheim (Reichsritter). Um 1550 zählten die H.
zum Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken.
L.: Stetten 32; Riedenauer 124; Neumaier 73, 90, 141, 144f. 147.
Hartig, Hartegg (Reichsritter). Von 1718 bis zu
seinem Tod 1754 war der Reichshofrat, spätere Reichsgraf und
Reichshofrats-Vizepräsident Anton Elias von H. Mitglied des Kantons Neckar bzw. Neckar-Schwarzwald-Ortenau des
Ritterkreises Schwaben.
L.: Hellstern 205.
Hartingshausen, Hartungshausen (Reichsritter). Die H.
waren im 16. und 17. Jahrhundert Mitglied des Kantons
Neckar bzw. Neckar-Schwarzwald-Ortenau des Ritterkreises Schwaben.
L.: Hellstern 206.
Haslital. Das H. der oberen Aare gehörte bereits
1378 zum Herrschaftsbereich der Eidgenossenschaft der Schweiz. Später kam es
zum Kanton Bern.
L.: Wolff 520; Großer Historischer Weltatlas II 66 (1378) E5; Mühlemann, A.,
Studien zur Geschichte der Landschaft Haslital, 1895.
Hasslach (Reichsritter), Haßlach, Haslach,
Haßlohe. Im 16. Jahrhundert zählten die H. zum Kanton
Baunach und zum Kanton Gebirg des Ritterkreises
Franken.
L.: Stieber; Pfeiffer 213; Riedenauer 124.
Hattstein (Reichsritter). Im frühen 18. Jahrhundert
zählten die H. zum Ritterkreis Rhein und zu Beginn des 18. Jahrhunderts zum Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken. S.
Haustein.
L.: Roth von Schreckenstein 2, 595; Riedenauer 124; Neumaier 67.
Hatzfeld, Hatzfeldt (Herren, Reichsgrafen, Reichsfürsten,
Reichsritter). Nach der 1282 erwähnten Burg H. an der oberen Eder benannte sich
eine seit 1138/1145 nachweisbare edelfreie Familie (Hepisvelt). Zu Anfang des
14. Jahrhunderts teilte sie sich in zwei Hauptlinien. Sie musste 1311 ihre Burg
an Hessen zu Lehen auftragen, erwarb aber um 1380/1430 die reichsunmittelbare
Herrschaft Wildenburg bei Altenkirchen sowie 1387 Bringhausen und 1503 Eifa.
Die Herrschaft H. kam nach dem Aussterben einer Linie 1570, 1588 und 1772 an
die Landgrafen von Hessen. 1635/1640 wurde die Familie H. in den
Reichsgrafenstand erhoben. 1641 erlangte sie aus der Konfiskationsmasse des
Grafen Schaffgotsch die freie Standesherrschaft Trachenberg (Drachenberg) in
Niederschlesien(, die 1741 Fürstentum wurde). Dazu kamen weitere Güter (1639
Belehnung mit den Teilen Mainz‘ der Grafschaft Gleichen [1794 an Mainz zurück],
1641 Herrschaften Haltenbergstetten [vom Hochstift Würzburg, 1794 dorthin
zurück], Rosenberg, Waldmannshofen, Pfand der Herrschaft Laudenbach bei
Weikersheim). Außerdem gehörte zu den Ländereien der Fürsten die niedere
Herrschaft Kranichfeld und die Herrschaft Blankenhain im obersächsischen
Reichskreis. Mit Haltenbergstetten, Eichhof, Ermershausen, Eulenhof, Neubronn,
Niederstetten, Oberndorf, Rinderfeld, Streichental, Wermutshausen und dem 1637
erworbenen, 1806 an Bayern und 1810 an Württemberg fallenden Waldmannshofen
zählten die H. im 17. und 18. Jahrhundert zum Kanton
Odenwald des Ritterkreises Franken (außerdem um 1700 zum Kanton Rhön-Werra), mit dem Kirchspiel Friesenhagen
und mit den Schlössern Wildenburg und Krottorf (bei Friesenhagen)sowie Wissen
rechts der Sieg, Schönstein und Merten in der Linie Hatzfeld-Wildenburg
(Hatzfeld-Wildenberg) zum Kanton
Mittelrheinstrom des Ritterkreises Rhein. Durch König Friedrich den Großen von
Preußen wurde der Linie Hatzfeld-Trachenberg der Fürstenstand verliehen. Bei
ihrem Aussterben (1794) wurde sie von Graf Franz Ludwig von
Hatzfeld-Werther-Schönstein beerbt, dem 1803 der preußische Fürstenstand
bestätigt wurde. Die von ihm begründete Linie Hatzfeld-Trachenberg erhielt 1900
den Titel eines Herzogs von Trachenberg. Der Linie Hatzfeld-Wildenburg wurde
1870 die preußische Fürstenwürde verliehen.
L.: Wolff 398ff.; Großer Historischer Weltatlas III 38 (1789) D2; Roth von
Schreckenstein 2, 595; Hölzle, Beiwort 56; Winkelmann-Holzapfel 152; Stetten
183; Riedenauer 124; Neumaier 149, 173; Genealogischer Kalender 1753, 547;
Genealogisches Handbuch des Adels. Fürstliche Häuser, Bd. 1 1951, 485ff.;
Gensicke, H., Landesgeschichte des Westerwaldes, 2. A. 1987; Kloft, J.,
Inventar des Urkundenarchivs der Fürsten von Hatzfeld, 1975; Friedhoff, J., Die
Familie von Hatzfeldt, 2004.
Hatzfeld-Wildenburg (Herren, Reichsgrafen, Reichsfürsten).
Die Familie H. ist eine nach der 1380 erworbenen reichsunmittelbaren Herrschaft
Wildenburg benannte Linie der Familie Hatzfeld. Sie zählte zum Kanton Mittelrheinstrom des Ritterkreises Rhein.
L.: Gensicke, H., Landesgeschichte des Westerwaldes, 2. A. 1987.
Haueisen, Hausen? (Reichsritter). Im frühen 16. Jahrhundert
zählten die H. zum Kanton Gebirg des
Ritterkreises Franken.
L.: Riedenauer 124.
Haun, Hune (Reichsritter). Im 16. und 17.
Jahrhundert zählten die H. zum Kanton Rhön-Werra
und vielleicht zum Kanton Baunach des
Ritterkreises Franken. Die von ihnen vermutlich im 14. Jahrhundert bei Hünfeld
erbaute Burg Hauneck musste bereits 1409 an Hessen gegeben werden. Zwischen
Hessen und Fulda war noch im 18. Jahrhundert das links der Haune gelegene
Rothenkirchen streitig, das über die H. in die Matrikel der Reichsritterschaft
gelangt war und von Fulda bis zur Säkularisation erfolgreich gegen Hessen
verteidigt wurde, danach aber über Hessen-Kassel und Preußen (1866, Provinz
Hessen-Nassau) 1945 zu Hessen kam.
L.: Stieber; Seyler 367, Riedenauer 124; Rahrbach 117; Ulrichs 209; .
Hausen, Hausner, Heußner, Heuß (Reichsritter).
Von 1545 bis 1569 war Wolf von H. wegen eines Schlosses in Trochtelfingen im Kanton Kocher des Ritterkreises Schwaben
immatrikuliert. Bis etwa 1650 zählten die H. zum Kanton
Odenwald und zum Kanton Altmühl des
Ritterkreises Franken. S. Haueisen?
L.: Biedermann, Altmühl; Riedenauer 124; Schulz 263.
Haußlode (Reichsritter), Hußlode? Die zum Kanton Altmühl des Ritterkreises Franken zählenden H.
waren im 18. Jahrhundert bereits erloschen.
L.: Stieber
Haxthausen, Harxthausen (Freiherren, Reichsritter).
Die aus dem Hochstift Paderborn stammende, dessen Erbhofmeisteramt tragende
Familie gelangte im 17. Jahrhundert an den Rhein. 1670 gewann sie erbweise von
den Rodenstein den unter der Herrschaft der Pfalz stehenden Häuserhof bei
Ingelheim. Im 18. Jahrhundert waren die Freiherren von H. mit Dilshofen und
Georgenhausen Mitglied im Kanton Odenwald des
Ritterkreises Franken und mit einem Siebtel der Ganerbschaft Nieder-Saulheim
(Niedersaulheim) im Kanton Oberrheinstrom des
Ritterkreises Rhein immatrikuliert. Ihre Güter im Kanton
Odenwald fielen 1808 an Hessen-Darmstadt und gelangten damit 1945 zu Hessen.
L.: Stieber; Roth von Schreckenstein 2, 595; Zimmermann 72; Winkelmann-Holzapfel
152; Stetten 36, 187; Riedenauer 124.
Hebele (Reichsritter). Die H. zählten um 1700
im Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken.
L.: Riedenauer 124.
Hebenhausen, Hedingshausen? (Reichsritter). Im
17./18. Jahrhundert zählten die H. zum Kanton
Rhön-Werra des Ritterkreises Franken.
L.: Seyler 368; Riedenauer 124.
Heddesdorf, Heddersdorf, Hedersdorf, Hettersdorf
(Freiherren, Reichsritter). Im 18. Jahrhundert zählten die auch in den Kantonen Rhön-Werra und Baunach immatrikulierten H.
mit dem 1808 an Aschaffenburg gefallenen Bessenbach (Besenbach) zum Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken, mit
Lörzweiler zum Kanton Oberrheinstrom sowie mit
Teilen von Horchheim und Arzheim zum Kanton
Niederrheinstrom des Ritterkreises Rhein. 1805 war Christoph von H. als
Personalist Mitglied des Kantons Odenwald.
L.: Genealogischer Kalender 1753, 546; Stieber; Roth von Schreckenstein 2, 593;
Winkelmann-Holzapfel 153; Pfeiffer 211; Riedenauer 124, 188; Stetten 32, 38,
39; Rahrbach 123; Neumaier 66, 73.
Hedingshausen, Hebenhausen? (Reichsritter). Im späten
18. Jahrhundert zählten die H. zum Kanton
Odenwald des Ritterkreises Franken.
L.: Riedenauer 124.
Hees (Freiherren, Reichsritter). Im 18.
Jahrhundert zählten die Freiherren von und zu der H. mit Holdinghausen
(Holdingshausen) zum Kanton Niederrheinstrom des
Ritterkreises Rhein.
L.: Genealogischer Kalender 1753, 547.
Heesperg (Reichsritter). Im 16. Jahrhundert
zählten die H. zum Kanton Rhön-Werra des
Ritterkreises Franken.
L.: Pfeiffer 211.
Hegau (Quartier). Das Quartier H. ist ein Quartier des Kantons Hegau-Allgäu-Bodensee des Ritterkreises Schwaben. Sein Sitz ist Radolfzell. S. Hegau-Allgäu-Bodensee.
Hegau-Allgäu-Bodensee, Hegau (Kanton,
Ritterkanton). H. ist ein Kanton des Ritterkreises
Schwaben. Er gliederte sich in die Bezirke (Sonderorte oder Quartiere) Hegau
(Kanzlei in Radolfzell) und Allgäu-Bodensee (Kanzlei in Wangen).
L.: Wolff 509.
Hehl (Reichsritter). 1651 und 1666 war Johann
Sigmund von H. wegen Bromberg im Kanton Kocher des
Ritterkreises Schwaben immatrikuliert.
L.: Schulz 263.
Heidenopp, Haidnob (Reichsritter). Von 1654 bis
1666 waren die H. wegen Gütern in Plüderhausen und Bromberg im Kanton Kocher des Ritterkreises Schwaben
immatrikuliert. Im 16. Jahrhundert zählten die H. (Haidnob) zum Kanton Gebirg des Ritterkreises Franken.
L.: Schulz 263; Riedenauer 124.
Heilbronn (Reichsstadt). H. am Neckar erscheint
nach älteren Siedlungsspuren als fränkisches Königsgut, dessen Kirche und Zehnt
dem 742 gegründeten Bistum Würzburg übertragen wurden (822 Heilibrunna). Um die
Mitte des 11. Jahrhunderts unterstand es den Grafen von Calw, die es 1146 an
Hirsau gaben. Später war es zwischen den Herren von Dürn, dem Hochstift
Würzburg und den Staufern umstritten. Spätestens im 13. Jahrhundert kam es an
die Staufer. 1215/1225 wurde es oppidum genannt. Das erste erhaltene Stadtrecht
stammt von 1281. Vielleicht schon seit dem Interregnum (1254-1273), jedenfalls
seit dem 14. Jahrhundert (1322 Blutbann, 1334 Nichtevokationsprivileg, 1360 Erwerb
des Schultheißenamtes, 1464 Erwerb der Vogtei) war es Reichsstadt. Zu ihr
gehörten das Reichsdorf Böckingen sowie drei weitere Dörfer. Um 1790 war H. im Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken immatrikuliert.
1802 fiel das zum schwäbischen Reichskreis zählende H. mit Böckingen, Flein,
Frankenbach, Neckargartach und Lautenbacher Hof (Lauterbacher Hof), insgesamt 1
Quadratmeile bzw. rund 55 Quadratkilometer Gebiet, und rund 9400 Einwohnern an
Württemberg, über das es 1951/1952 zu Baden-Württemberg kam.
L.: Wolff 215; Zeumer 555 III b 12; Wallner 689 SchwäbRK 77; Großer
Historischer Weltatlas II 66 (1378) E4, III 22 (1648) D4, III 38 (1789) C3;
Riedenauer 129; Schroeder 346ff.; Jäger, K., Geschichte der Stadt Heilbronn und
ihrer ehemaligen Gebiete, 1828; Knapp, T., Über die vier Dörfer der Reichsstadt
Heilbronn, (in) Erinnerungsschrift des herzogl. Karls-Gymnasiums in Heilbronn,
1894; Beschreibung des Oberamtes Heilbronn, Bd. 1f. 1901ff.; Urkundenbuch der
Stadt Heilbronn, Bd. 1ff. 1904ff.; Gauss, W., Heilbronn, die Stadt am heiligen
Brunnen, 1956; Hempe, L., Die Stadtgemeinde Heilbronn, 1959; Weingärtner, K.,
Studien zur Geschichtsschreibung der Reichsstadt Heilbronn am Neckar, 1962;
Hellwig, H., Der Raum um Heilbronn, 1970; Stadt- und Landkreis Heilbronn, 1973;
Aus der Heilbronner Geschichtsschreibung, hg. v. Schrenk, C., 1988; Schuler,
P., Heilbronn, LexMA 4 1989, 2013f.; Jäschke, K., Heilbronn, 1991; Schrenk, C.,
Von Helibrunna nach Heilbronn, 1998.
Heinold (Reichsritter). Im 16. Jahrhundert
zählten die H. zum Kanton Gebirg des
Ritterkreises Franken.
L.: Riedenauer 124.
Heinrichen (Reichsritter). Vom 17. Jahrhundert bis
1806 zählten die H. mit den Rittergütern Grasmannsdorf und Grub zum Kanton Steigerwald des Ritterkreises Franken. Außerdem
waren sie um 1805/1806 auch im Kanton Gebirg
immatrikuliert.
L.: Bechtolsheim 16; Riedenauer 124.
Heinsheim (reichsritterschaftlicher Ort). Das
vermutlich bereits im 6. oder 7. Jahrhundert gegründete H. bei Wimpfen am
Neckar zählte zum Kanton Kraichgau des
Ritterkreises Schwaben und kam 1806 zu Baden und damit 1951/1952 zu
Baden-Württemberg.
L.: Wolff 510; Neuwirth, G., Geschichte des Dorfes Heinsheim, 2. A. 1965.
Helbe (Reichsritter). Im frühen 16. Jahrhundert
zählten die H. zum Kanton Rhön-Werra und zum Kanton Baunach im Ritterkreis Franken.
L.: Riedenauer 124.
Heldritt (Reichsritter). Im frühen 16.
Jahrhundert zählten die H. zum Kanton Gebirg und
zum Kanton Rhön-Werra (bis etwa 1750), im frühen
17. Jahrhundert auch zum Kanton Baunach des
Ritterkreises Franken.
L.: Stieber; Roth von Schreckenstein 2, 593; Seyler 368; Riedenauer 124;
Rahrbach 118.
Helmstadt (reichsritterschaftlicher Ort). H. bei
Sinsheim wird erstmals 782 in Lorscher Urkunden erwähnt. Es war Sitz der im 13.
Jahrhundert weit verzweigten Adelsfamilie von H. (1229), deren Angehörige
ursprünglich Ministeriale der Staufer waren. 1273 kam es durch Auftragung an
die Pfalz. Diese belehnte 1401 die Herren mit dem später zum Kanton Kraichgau des Ritterkreises Schwaben zählenden
Dorf, das 1681 nach deren Aussterben an die Berlichingen und Auerbach fiel. Von
der Pfalz kam es 1803 an Baden und damit 1951/1952 an Baden-Württemberg.
L.: Wolff 510; Senges, W., Geschichte des Kraichgaudorfes Helmstadt, 1937.
Helmstadt, Helmstatt, Helmstädt (Reichsritter,
Grafen). Vom frühen 16. Jahrhundert bis zum frühen 18. Jahrhundert zählten die
von den Göler von Ravensburg abstammenden H. zum Kanton
Odenwald des Ritterkreises Franken. Um 1790 waren die Grafen von H. mit
Berwangen, Hochhausen, Neckarbischofsheim mit Hasselbach, einem Drittel
Kälbertshausen und Oberbiegelhof Mitglied des Kantons
Kraichgau des Ritterkreises Schwaben. Von 1603 bis 1629 waren die H. wegen
Dunstelkingen, Ebersberg und Talheim im Kanton
Kocher immatrikuliert. 1581 zählten die H. zum Kanton
Neckar-Schwarzwald-Ortenau des Ritterkreises Schwaben. Sie gehörten auch zur
vogtländischen Ritterschaft (Vogtland).
L.: Stieber; Roth von Schreckenstein 2, 592; Hölzle, Beiwort 63; Stetten 32;
Winkelmann-Holzapfel 152; Schulz 264; Riedenauer 124; Neumaier 73, 150.
Hendrich (Reichsritter). Im 18. Jahrhundert
zählten die H. zum Kanton Baunach des
Ritterkreises Franken.
L.: Riedenauer 124.
Henlein (Reichsritter). Im frühen 16.
Jahrhundert zählten die H. zum Kanton Gebirg des
Ritterkreises Franken.
L.: Riedenauer 124.
Heppenheim, genannt Saal (Reichsritter). Im frühen
17. Jahrhundert zählten die H. genannt Saal zum Kanton
Steigerwald des Ritterkreises Franken.( S. Burggraf zu H.)
L.: Bechtolsheim 15; Riedenauer 124.
Herbstadt, Herbilstadt, Herbolsthal
(Reichsritter). Im 16. Jahrhundert zählten die H. zum Kanton
Rhön-Werra, zum Kanton Steigerwald und zum Kanton Baunach des Ritterkreises Franken.
L.: Pfeiffer 212; Riedenauer 124; Rahrbach 119.
Herbsthain (Reichsritter). Im 16. Jahrhundert waren
die H. Mitglied im Kanton Hegau des
Ritterkreises Schwaben.
L.: Ruch 18 Anm. 2.
Herckam, Horken?, Horkheim? (Reichsritter). Im
16. Jahrhundert zählten die H. zum Kanton
Altmühl des Ritterkreises Franken.
L.: Pfeiffer 213; Riedenauer 124.
Herda, Hörda, Harda (Reichsritter). Im 16. und
17. Jahrhundert zählten die H. zum Kanton
Rhön-Werra des Ritterkreises Franken, im 17. Jahrhundert auch zum Kanton Odenwald.
L.: Seyler 368; Pfeiffer 197; Riedenauer 124; Neumaier 150.
Herdegen (Reichsritter). Im 16. Jahrhundert
zählten die H. zum Kanton Gebirg des
Ritterkreises Franken.
L.: Riedenauer 124.
Heringen (Reichsritter). Die H. zählten ab etwa
1785 mit Wehrda, Schloss Hohenwehrda (Hohenwerda), Rhina, Schletzenrod und
Wetzlos zum Kanton Rhön-Werra des Ritterkreises
Franken.
L.: Winkelmann-Holzapfel 152; Riedenauer 124.
Herisem, Heressem (Reichsritter). Im späteren
17. Jahrhundert zählten die H. zum Kanton
Baunach des Ritterkreises Franken.
L.: Riedenauer 124.
Herman von Hermansdorf (Freiherren,
Reichsritter). Im 18. Jahrhundert zählten die Freiherren von H. mit dem 1784
erworbenen Bellenberg zum Kanton Donau des
Ritterkreises Schwaben sowie von 1715 bis 1776 zum Kanton
Kocher (zeitweise mit Dettingen).
L.: Hölzle, Beiwort 58; Kollmer 361; Schulz 264.
Herold (Reichsritter). Im späten 17.
Jahrhundert zählten die H. zum Kanton Odenwald
des Ritterkreises Franken.
L.: Riedenauer 124.
Heroldsberg (reichsritterschaftlicher Ort). Am Ende
des 13. Jahrhunderts war das im Reichswald Sankt Sebalds bei Nürnberg gelegene
H. Mittelpunkt eines an Nassau verpfändeten, von diesem über die Burggrafen von
Nürnberg an Herzog Swantibor von Pommern gelangten Reichsamtes. 1391 erwarben
die Patrizier Geuder aus Nürnberg das Reichslehen. Ihre Linie Geuder-Rabenstein
(seit 1649) zählte zur Reichsritterschaft, innerhalb deren H. dem Kanton Gebirg des Ritterkreises Franken angehörte.
1806 fiel es an Bayern. S. Geuder.
L.: Wolff 512.
Herter von Herteneck (Reichsritter). Die H.
waren von 1548 bis 1613 Mitglieder im Kanton
Neckar des Ritterkreises Schwaben (zuletzt Hans Christoph Herter von Herteneck
zu Dusslingen) sowie von 1567 bis 1614 mit Harteneck im Kanton Kocher.
L.: Hellstern 205; Schulz 264.
Herwart von Bittenfeld (Reichsritter), Herwarth
von Bittenfeld. Von 1574 bis zur Mitte des 17. Jahrhunderts war die Augsburger
Patrizierfamilie Herwart mit dem 1245 erstmals erwähnten, vor 1253 an
Württemberg gelangten und im 15. Jahrhundert vorübergehend an die Herren von
Bernhausen gekommenen Bittenfeld bei Waiblingen belehnt. Die H. zählten zum Kanton Kocher im Ritterkreis Schwaben. Bittenfeld kam
1951/1952 über Württemberg zu Baden-Württemberg.
L.: Roth von Schreckenstein 2, 592; Schulz 264.
Heß, Hess (Reichsritter). Von 1782 bis 1805
waren die H. als Personalisten Mitglied im Kanton
Kocher des Ritterkreises Schwaben.
L.: Schulz 264.
Heßberg, Hessberg (Reichsritter). Im 16. Jahrhundert
zählten die H. (Hespergk, Hesperg) zu den Kantonen
Altmühl (bis 1806), Steigerwald (bis 1806) (wegen Lenzersdorf [Lentzelsdorf]),
Baunach, Odenwald, Rhön-Werra und Gebirg des Ritterkreises Franken.
L.: Biedermann, Altmühl; Roth von Schreckenstein 2, 593; Pfeiffer 208, 213,
214; Bechtolsheim 13, 17, 195; Riedenauer 124; Rahrbach 121; Neumaier 68.
Hessen-Darmstadt (Landgrafschaft, Großherzogtum).
Darmstadt geht vermutlich auf ein karolingisches Jagdhaus im geschlossenen
Reichsgut um Frankfurt zurück und erscheint im 11. Jahrhundert als Darmundestat
in der Grafschaft Bessungen des Hochstifts Würzburg. 1256 belehnte das
Hochstift die Grafen von Katzenelnbogen mit der Grafschaft. 1479 fiel
Katzenelnbogen nach dem Aussterben der Grafen an Hessen. 1567 wurde Darmstadt
bei der Erbteilung nach Philipp dem Großmütigen unter Georg I. Residenz der
lutherischen Linie Hessen-Darmstadt der Landgrafen von Hessen, die mit rund
1300 Quadratkilometern und 20000 Einwohnern etwa ein Achtel Hessens geerbt
hatte. H. gewann erbweise 1583 von Hessen-Rheinfels Schotten, Stornfels und
Homburg vor der Höhe, kaufte 1600 Mörfelden und erbte 1604 die südliche Hälfte
Hessen-Marburgs (mit Gießen), die ihr nach heftigsten Auseinandersetzungen mit
Hessen-Kassel endgültig aber erst 1648/1650 zugesprochen wurde. 1607 gründete
H. die lutherische Landesuniversität Gießen. Von 1609 bis 1643 zweigte sich
Hessen-Butzbach, 1622 das 1866 erloschene Hessen-Homburg ab. 1736 erwarb H. die
Grafschaft Hanau-Lichtenberg (mit Pirmasens), überzog aber durch prunkvolle
Hofhaltung bei weitem seine Mittel. Um 1806 zählte es zum Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken. Durch § 7
des Reichsdeputationshauptschlusses vom 25. 2. 1803 gewann H. zum Ausgleich für
die Grafschaft Hanau-Lichtenberg und die Aufhebung von Rechten über Wetzlar und
Frankfurt sowie für die Abtretung der Ämter Lichtenau und Willstädt an Baden
und von Katzenelnbogen, Braubach, Ems, Cleeberg bzw. Kleeberg, Eppstein und des
Dorfes Weiperfelden an Nassau-Usingen das zum Erzstift Köln gehörige Herzogtum
Westfalen (Brilon, Arnsberg, bis 1815) mit Volkmarsen, die mainzischen Ämter
Gernsheim, Bensheim, Heppenheim, Lorsch, Fürth im Odenwald, Steinheim, Alzenau,
Vilbel, Rockenberg, Hassloch, Astheim, Hirschhorn, die mainzischen Güter
Mönchhof, Gundhof und Klaraberg (Klarenberg), die pfälzischen Ämter Lindenfels,
Umstadt, Otzberg, Alzey (teilweise) und Oppenheim (teilweise), den Rest des
Hochstifts Worms, die Abteien Seligenstadt und Marienschloss bei Rockenburg,
die Propstei Wimpfen und die Reichsstadt Friedberg (insgesamt 100 Quadratmeilen
mit 218000 Einwohnern), so dass das (in die Provinzen Starkenburg, Oberhessen
und Westfalen gegliederte) Land nunmehr 175 Quadratmeilen mit 520000 Einwohnern
umfasste. Von Baden tauschte es (die Reichsstadt) Wimpfen ein. 1806 fielen die
Grafschaft Erbach und reichsritterschaftliche Gebiete an. Außerdem umfasste das
bisherige Gebiet Hessen-Darmstadts die Oberämter Gießen (mit den Städten Gießen
und Staufenberg, den Gerichten Lollar, Heuchelheim und Steinbach) und Nidda,
die Ämter und Städte Allendorf, Grünberg, Homberg/Ohm, Alsfeld, Grebenau,
Lauterbach, Ulrichstein, Schotten, Rosbach (Roßbach), Butzbach, Königsberg,
Biedenkopf und Battenberg, die Ämter Burg-Gemünden (Burggemünden), Stornfels,
Bingenheim, Petterweil (Peterweil), Cleeberg, Hüttenberg, Blankenstein, Itter
und Breidenbacher Grund (Grund Breidenbach), einige adlige Besitzungen (die
Zent Lauterbach, die Gerichte Engelrod und Ober-Ohmen [Oberohm], den
rabenauischen oder Londorfer Grund, das Busecker Tal (Buseckertal) mit 9
Dörfern und das Gericht [Gebiet] Frohnhausen mit 2 Dörfern). 1806 wurde die
Landgrafschaft anlässlich des Beitrittes zum Rheinbund zum Großherzogtum
erhoben. Außerdem mediatisierte sie bis 1815 Hessen-Homburg. 1815 erhielt
Hessen-Darmstadt für die Abgabe Westfalens an Preußen das Fürstentum
Isenburg-Birstein (Offenbach), Worms, Alzey und Bingen, 1816 die Festung Mainz.
Pirmasens kam an Bayern. Insgesamt umfasste das Land damit 152,75
Quadratkilometer mit 720000 Einwohnern. Seit 1816 nannte sich der Landesherr
von H. Großherzog von Hessen und bei Rhein. 1866 musste H. das seit 1622 einer
Nebenlinie zugehörige, 1866 zurückgefallene Hessen-Homburg sowie die Kreise
Biedenkopf und Vöhl an Preußen abtreten und mit Preußen eine Militärkonvention
eingehen, die faktisch den Verlust der politischen und militärischen
Selbständigkeit bedeutete. Außerdem musste es sich dem Norddeutschen Bund
anschließen. 1871 wurde es Bundesstaat des Deutschen Reiches. Von 1918 bis 1945
folgte dem Großherzogtum der Volksstaat Hessen, in dem 1933 die
Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei die Macht übernahm und der mit
seinen rechtsrheinischen Gebieten am 19. 9. 1945 in Großhessen aufging, das
sich seinerseits seit 1. 12. 1946 Land Hessen nannte. 1968 erlosch die Linie
Darmstadt der ehemaligen Landgrafen von Hessen.
L.: Wolff 255; Zeumer 553 II b 28; Wallner 695 OberrheinRK 2; Großer
Historischer Weltatlas III 22 (1648) D3, III 38 (1789) C2; Hof- und
Staatshandbuch des Großherzogtums Hessen, 1835ff.; Hattemer, K.,
Entwicklungsgeschichte Darmstadts, 1913; Blass, G., Das Stadtbild von Darmstadt
und seine Entwicklung, 1927; Müller, A., Aus Darmstadts Vergangenheit, 3. A.
1939; Das Rhein-Maingebiet vor 150 Jahren, 1787, entworfen v. Strecker, K., hg.
v. Wagner, W., 1939; Kissel, O., Neuere Territorial- und Rechtsgeschichte des
Landes Hessen, 1961; Nahrgang, K., Stadt- und Landkreis Offenbach am Main,
1963; Schmidt, K., Darmstädter Bürgerbuch, 1964; Demandt, K., Geschichte des
Landes Hessen, 2. A. 1972, Neudruck 1980; Kromphardt, D., Hessen-Darmstadt in
der Rheinbundzeit, Magisterarbeit Geschichtswissenschaft Gießen 1979; Knodt,
M., Die Regenten von Hessen-Darmstadt, 1989; Schulz A., Herrschaft durch
Verwaltung, 1991; Lange, T., Hessen-Darmstadts Beitrag, 1993.
Hessen-Homburg (Landgrafschaft). 1502 fiel die
Herrschaft Homburg an die Landgrafschaft Hessen. 1521 wurde dies vom Kaiser
bestätigt. 1583 kam Homburg von Hessen-Rheinfels, an das es 1567 gelangt war,
an Hessen-Darmstadt. 1622 bildete sich in Hessen-Darmstadt unter Friedrich, dem
Bruder Ludwigs V. von Hessen-Darmstadt, die Nebenlinie H. Von 1648 bis 1681
spaltete sich die Linie Hessen-Bingenheim ab. 1708 gewann H. die Landeshoheit.
Von 1806 (Rheinbundakte) bis 1815 war H. von Hessen-Darmstadt mediatisiert, wurde
aber auf dem Wiener Kongress wiederhergestellt und über Preußen um die
linksrheinische Herrschaft Meisenheim (und Bärenbach, Becherbach, Otzweiler und
Hoppstädten im Kanton Grumbach) vergrößert. 1817
trat der Landgraf dem Deutschen Bund bei. Am 24. 3. 1866 kam H. nach dem
kinderlosen Tod des letzten Landgrafen an Hessen-Darmstadt, das es am 3. 9.
1866 (mit dem nicht in Hessen-Darmstadt einverleibten, sondern in Personalunion
beherrschten Meisenheim) an Preußen abtreten musste. 1945 gelangte Homburg an
Großhessen bzw. 1946 Hessen.
L.: Wolff 255; Lotz, F., Geschichte der Stadt Homburg, Bd. 1 1964; Demandt, K.,
Geschichte des Landes Hessen 2. A. 1972, Neudruck 1980; Strauch, D.,
Birkenfeld, Lichtenberg, Meisenheim etc. (in) Engagierte Verwaltung für die
Wissenschaft, 2007, 487.
Hessen-Kassel (Landgrafschaft, Kurfürstentum
Kurhessen). Kassel erscheint als Chassalla, Chassella (zu lat. castellum)
erstmals 913 und ist vermutlich wenig früher von den Konradinern gegründet
worden. König Heinrich II. schenkte 1008 den Königshof seiner Gemahlin
Kunigunde, die damit das Kloster Kaufungen ausstattete. Noch 1154 wurde Kassel
als Reichsgut bezeichnet. Bald danach unterstand es den Landgrafen von
Thüringen. 1189 wurde Kassel civitas genannt. 1277 wurde es Sitz der Landgrafen
von Hessen, die in Kassel eine neue Burg errichteten. 1373 wurden Altstadt,
Unterneustadt und Freiheit vereinigt. In der zweiten Hälfte des 15.
Jahrhunderts war Kassel Sitz der Landgrafschaft H. (1458-1500), die wieder in
Hessen aufging. Seit dem Anfang des 16. Jahrhunderts war es
Verwaltungsmittelpunkt Hessens. Bei der Erbteilung nach Landgraf Philipp dem
Großmütigen 1567 erhielt Wilhelm IV. etwa die Hälfte Hessens mit Kassel als
Residenz. 1571 gewann er die Herrschaft Plesse, 1582 die Hoyaer Ämter Uchte und
Freudenberg. 1583 erwarb H. von Hessen-Rheinfels die Niedergrafschaft
Katzenelnbogen. 1604 wurde Landgraf Moritz unter dem Einfluss Graf Johanns von
Nassau-Dillenburg calvinistisch. Deswegen kam es beim Tode Ludwigs IV. von
Hessen-Marburg 1604 zum hessischen Erbfolgestreit, in dessen Folge unter
anderem in Gießen eine lutherische Universität als Nachfolgerin des
calvinistisch gewordenen Marburg gegründet wurde. Im Ergebnis behielt
Hessen-Kassel 1648/1650 den nördlichen Teil Hessen-Marburgs mit Marburg und
erlangte endgültig Hersfeld. Zuvor hatte es 1640 die Grafschaft Schaumburg
erworben. 1736 fiel ihm die Grafschaft Hanau-Münzenberg an (u. a. mit Nauheim).
1800 umfasste es ein Gebiet von etwa 170 Quadratmeilen. Mit Völkershausen,
Martinroda, Willmanns, Wölferbütt und Altengronau gehörte Hessen-Kassel dem Kanton Rhön-Werra des Ritterkreises Franken, mit dem
Lindentaler Hof dem Kanton Mittelrheinstrom des
Ritterkreises Rhein an. Außerdem war es um 1806 Mitglied im Kanton Odenwald. Durch § 7 des Reichsdeputationshauptschlusses
vom 25. 2. 1803 erlangte es für Sankt Goar und Rheinfels sowie seine Ansprüche
auf Corvey außer der Kurwürde nur einzelne mainzische Güter (Ämter Fritzlar,
Naumburg, Neustadt und Amöneburg, Kapitel Fritzlar und Amöneburg, die Klöster
in diesen Kapiteln) sowie die (Reichs-)Stadt Gelnhausen und das Reichsdorf
Holzhausen (Burgholzhausen). Danach nannte sich der Landgraf von H. Kurfürst
von Hessen. 1806/1807 wurde H., da es nicht dem Rheinbund beigetreten war, von
Frankreich besetzt und dem Königreich Westphalen (Hauptstadt Kassel)
einverleibt. 1813/1815 wurde es wiederhergestellt und erhielt für die
Niedergrafschaft Katzenelnbogen das Großherzogtum Fulda und Teile Isenburgs.
Den Titel Kurfürst behielt der Landesherr (trotz Untergangs des Heiligen
Römischen Reichs und seines Wahlrechts [Kurrechts der Kurfürsten]) bei. 1831
wurde eine Verfassung erlassen. Durch preußisches Gesetz vom 20. 9. 1866 wurde
H. wegen der Unterstützung Österreichs in der misslungenen Bundesexekution des
Jahres 1866 gegen Preußen von Preußen annektiert und Teil der preußischen
Provinz Hessen-Nassau wurde (Hauptstadt Kassel). Die damit preußischen Gebiete
gingen am 19. 9. 1945 im Wesentlichen in Großhessen und damit in Hessen auf.
Die Linie Hessen-Kassel erlosch 1875.
L.: Wolff 254; Zeumer 553 II b 27; Wallner 694 OberrheinRK 1; Großer
Historischer Weltatlas III 22 (1648) D3, III 38 (1789) C1; Winkelmann-Holzapfel
152f.; Riedenauer 129; Landau, G., Die hessischen Ritterburgen und ihre
Besitzer, Bd. 1ff. 1832ff., Neudruck 2000; Piderit, F., Geschichte der Haupt-
und Residenzstadt Cassel, 2. A. 1882; Brunner, H., Geschichte der Residenzstadt
Cassel, 1913; Losch, P., Geschichte des Kurfürstentums Hessen 1803-66, 1922;
Anhalt, E., Der Kreis Frankenberg. Geschichte seiner Gerichte, Herrschaften und
Ämter von der Urzeit bis ins 19. Jahrhundert, 1928; Meisenträger, M./Krug, E.,
Territorialgeschichte der Kasseler Landschaft, 1935; Schröder-Petersen, A., Die
Ämter Wolfhagen und Zierenberg. Ihre territoriale Entwicklung bis ins 19.
Jahrhundert, 1936; Stengel, E., Johann Georg Schleensteins Landesaufnahme der
Landgrafschaft Hessen-Kassel, Hessenland 44 (1933), und (in) Stengel, E.,
Abhandlungen und Untersuchungen zur hessischen Geschichte, 1960; Demandt, K.,
Geschichte des Landes Hessen, 1959, 2. A. 1972, Neudruck 1980; Kissel, O.,
Neuere Territorial- und Rechtsgeschichte des Landes Hessen, 1961; Speitkamp,
W., Restauration als Transformation. Untersuchungen zur kurhessischen
Verfassungsgeschichte 1813-1830, 1986; Akten und Dokumente zur kurhessischen
Parlaments- und Verfassungsgeschichte 1848-1866, hg. v. Seier, H., 1987;
Hollenberg, G., Die hessen-kasselischen Landstände im 18. Jahrhundert, 1988,
Hessisches Jb. f. LG. 38 (1988); Grothe, E., Verfassungsgebung und
Verfassungskonflikt, 1996; Wegner, K., Kurhessens Beitrag für das heutige
Hessen, 1999; Philippi, H., Die Landgrafschaft Hessen-Kassel 1648-1806, 2007.
Hessler, Heßler (Reichsritter). Im frühen 16.
Jahrhundert zählten die H. zum Kanton Rhön-Werra
des Ritterkreises Franken.
L.: Riedenauer 124.
Hettingen (Herrschaft, reichsritterschaftlicher
Ort). H. an der Lauchert wird um 1135 erstmals erwähnt (Hatingin) und gehörte
zunächst den Grafen von Achalm und dann den Grafen von Veringen. 1524 erwarben
die Herren von Speth mit der Herrschaft Gammertingen auch H. und bildeten 1599
aus H., Hermentingen und Kettenacker eine eigene Herrschaft. Sie zählte zum Kanton Donau des Ritterkreises Schwaben. 1806/1827
kamen die Güter an Hohenzollern-Sigmaringen und damit über Preußen (1849) und
Württemberg-Hohenzollern (1945) 1951/1952 zu Baden-Württemberg.
L.: Wolff 508.
Hettman? (Reichsritter). Am Ende des 17.
Jahrhunderts zählten die H. zum Kanton Odenwald
des Ritterkreises Franken.
L.: Riedenauer 124.
Hetzelsdorf, Hezelsdorf (Reichsritter). Bis etwa
1650 waren die H. im Kanton Gebirg des
Ritterkreises Franken immatrikuliert.
L.: Stieber; Riedenauer 124.
Heubscher (Reichsritter). Im frühen 16.
Jahrhundert zählten die H. zum Kanton Gebirg des
Ritterkreises Franken.
L.: Riedenauer 124.
Heuchlingen (Herrschaft). Nach der Burg H. bei
Heilbronn nannten sich bereits 1222 Herren von H. (Huchelheim). Im 15.
Jahrhundert ging die Burg von der Propstei Ellwangen zu Lehen. 1466 und 1502
erwarb der Deutsche Orden die Anteile der Wittstadt und Capler von Oedheim bzw.
Cappler von Oedheim, 1590 die Propstei Ellwangen die gesamte zum Kanton Kocher des Ritterkreises Schwaben zählende
Herrschaft. Über Württemberg gelangte H. 1951/1952 zu Baden-Württemberg.
L.: Wolff 157; Hölzle, Beiwort 80; Schulz 275.
Heusenstamm (Herrschaft). H. in der unteren
Mainebene wird erstmals 1211 erwähnt, als der Ritter Eberhard Waro genannt
Geware sein Reichslehen H. an das Reich zurückgab und es über die Grafen von
Eppstein zurückerhielt. Es zählte zum Kanton
Odenwald des Ritterkreises Franken. 1628 kam die Herrschaft pachtweise an den
Frankfurter Patrizier Stefan von Cronstetten, 1661 kaufweise an die Grafen von
Schönborn, 1816 an Hessen-Darmstadt und damit H. 1945 zu Hessen.
L.: Wolff 511; Roth, H., Ortsgeschichte von Heusenstamm mit Patershausen und
Gravenbruch, 1911.
Heusenstamm, Heußenstamm, Haußenstamm, Heussenstein
(Reichsritter). Im 16. und 17. Jahrhundert zählten die seit dem 11. Jahrhundert
bezeugten H. zum Kanton Odenwald des Ritterkreises
Franken, im 18. Jahrhundert zum Ritterkreis Rhein.
L.: Roth von Schreckenstein 2, 595; Zimmermann 72; Stetten 32, Pfeiffer 210;
Riedenauer 124; Neumaier 67, 69, 72.
Heuß (Reichsritter). Im 18. Jahrhundert
zählten die H. mit dem 1729 erworbenen Trunkelsberg zum Kanton Donau des Ritterkreises Schwaben. S. Hausen (,Hausner).
L.: Hölzle, Beiwort 58.
Heussen (Reichsritter). Im 16. Jahrhundert
zählten die H. zum Kanton Odenwald des
Ritterkreises Franken. S. Heußner.
L.: Pfeiffer 210.
Heußlein von Eußenheim, Heußlein von Eussenheim
(Reichsritter). Im 16. bis 18. Jahrhundert zählten die H. zum Kanton Rhön-Werra des Ritterkreises Franken. Von etwa
1600 bis gegen 1700 gehörten sie mit dem Rittergut Fatschenbrunn dem Kanton Steigerwald an. Weiter waren sie im 18.
Jahrhundert im Kanton Gebirg immatrikuliert.
L.: Stieber; Seyler 368f.; Bechtolsheim 13, 18, 194; Riedenauer 124; Rahrbach
125.
Heußner (Reichsritter). Um 1550 zählten die H.
zum Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken.
S. Hausen, Heussen.
L.: Stetten 32; Neumaier 73.
Hevel (Reichsritter). Die H. waren seit der
Aufnahme des Reichshofrates Heinrich Edler Herr von H. in die
Reichsritterschaft von 1699 bis etwa 1737 Mitglied des Kantons
Neckar bzw. Neckar-Schwarzwald-Ortenau des Ritterkreises Schwaben.
L.: Hellstern 206.
Heydt, Haidt, Hawdt (Reichsritter). Im 16. und
17. Jahrhundert zählten die H. (Broum von der Heydt) zum Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken.
L.: Riedenauer 124; Stetten 32.
Hildebrandt (Reichsritter). Im frühen 17.
Jahrhundert zählten die H. zum Kanton Odenwald
des Ritterkreises Franken.
L.: Riedenauer 124; Neumaier 82, 164.
Hingka zu Henneberg (Reichsritter). Im 16.
Jahrhundert zählten die H. zum Kanton Rhön-Werra
des Ritterkreises Franken.
L.: Riedenauer 124.
Hirnsberg (Reichsritter). Um 1550 zählten die H.
zum Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken.
L.: Stieber; Stetten 33; Riedenauer 124.
Hirrlingen (reichsritterschaftlicher Ort),
Hürrlingen. H. südlich Rottenburgs zählte zum Kanton
Neckar bzw. Neckar-Schwarzwald-Ortenau des Ritterkreises Schwaben und kam 1805
an Württemberg.
L.: Wolff 509.
Hirsberg (Reichsritter) s. Hirschberg
(Reichsritter im Kanton Gebirg)
L.: Riedenauer.
Hirschaid (Reichsritter). Im 16. Jahrhundert
zählten die H. zum Kanton Gebirg im Ritterkreis
Franken.
L.: Riedenauer 124.
Hirschberg I (Reichsritter), Hirsberg. Im frühen
16. Jahrhundert zählten die (von den Grafen Hirschberg verschiedenen)
Reichsritter H. zum Kanton Gebirg des
Ritterkreises Franken und zur vogtländischen Ritterschaft (Vogtland,
Ritterschaft).
L.: Riedenauer 124(; Neumaier 67, 72).
Hirschberg II (Reichsritter). Von etwa 1550 bis in
das 17. Jahrhundert zählten die H. zum Kanton
Odenwald des Ritterkreises Franken.
L.: Stetten 32; Riedenauer 124.
Hirschhorn (Herren, Reichsritter,
reichsritterschaftlicher Ort). Vermutlich um 1200 entstand die Burg H. am
Neckar. Die danach benannten Herren von H. hatten Pfandschaften über Mosbach,
Sinsheim und Weißenburg sowie weitere Güter. 1317 wurde die Burg H. dem
Erzstift Mainz geöffnet. H. zählte zum Kanton
Kraichgau des Ritterkreises Schwaben, doch waren die Herren von H. bis etwa
1650 auch im Kanton Odenwald des Ritterkreises
Franken immatrikuliert. 1803 kam H. von Mainz an Hessen-Darmstadt und damit
1945 an Hessen.
L.: Wolff 80, 511; Riedenauer 124; Neumaier 66, 73, 150, 153; Kissinger, F.,
Aus Hirschhorns Geschichte, 1900; Stetten 33; Irschlinger, R., Zur Geschichte
der Herren von Hirschhorn, 1986; Lohmann, E., Die Herrschaft Hirschhorn, 1986.
Hochaltingen (Herrschaft). H. (Haheltingen) bei
Nördlingen war Sitz der Adelsherrschaft H. Seit 1238 unterstand es den
Hürnheim-Niederhaus-Hochaltingen, bei deren Aussterben es über die Erbtochter
1585 an die Freiherren von Welden kam. Seit 1764/1777 gehörte es durch Kauf zu
Oettingen-Spielberg. Die Herrschaft war reichsritterschaftlich (Kanton Kocher des Ritterkreises Schwaben). 1806 kam
sie an Bayern.
L.: Monninger, Das Ries und seine Umgebung, 1892; Hölzle, Beiwort 52.
Hochberg (reichsritterschaftliche Herrschaft). Zwischen 1231 und 1270 ist die Burg H. am Neckar bei Ludwigsburg bezeugt. Den Herren von H. folgte die württembergische Dienstmannenfamilie Nothaft, die 1684 die dem Kanton Kocher des Ritterkreises Schwaben eingegliederte Herrschaft über die Erbtochter den von Gemmingen zubrachte. Diese verkauften 1779 H. mit Hochdorf und Kirschenhardthof (Kirschenhardshof) an Württemberg. S. Baden-Württemberg.
Hofen (reichsritterschaftliche Herrschaft). H. zählte zum Kanton Kocher des Ritterkreises Schwaben und kam an Württemberg und damit 1951/1952 zu Baden-Württemberg.
Hofer von Lobenstein(, Hofer zum Lobenstein)
(Freiherren, Reichsritter). Im 18. Jahrhundert zählten die aus Niederbayern
stammenden Freiherren von H. mit dem 1662 erworbenen Wildenstein und
Neustädtlein, Rötlein (Röthlein) und Tempelhof (1699 an Ansbach verkauft) zum Kanton Kocher des Ritterkreises Schwaben, um 1801/1802
auch zum Kanton Odenwald des Ritterkreises
Franken.
L.: Roth von Schreckenstein 2, 592; Hölzle, Beiwort 62; Kollmer 370, 377;
Riedenauer 124; Schulz 264.
Hoff (Reichsritter)(, Holff). Von 1720 bis
etwa 1737 war der württembergische Obrist-Jägermeister Friedrich Ludwig von H.
Mitglied des Kantons Neckar bzw.
Neckar-Schwarzwald-Ortenau des Ritterkreises Schwaben.
L.: Hellstern 206.
Hoffenheim (reichsritterschaftlicher Ort). H.
nordwestlich von Sinsheim zählte zum Kanton
Odenwald des Ritterkreises Franken und kam 1806 an Baden und damit 1951/1952 zu
Baden-Württemberg.
L.: Wolff 511.
Höfingen, Truchseß von Höfingen, Truchsess von
Höfingen (Truchsessen, Reichsritter). Höfingen bei Leonberg erscheint auf altem
Siedlungsland spätestens im 11./12. Jahrhundert. Nach ihm nannten sich Herren
von Höfingen, die 1285 Truchsessen Württembergs wurden. Sie gaben Teile
Höfingens an Württemberg ab. 1488 waren sie Mitglied in der Rittergesellschaft
Sankt Jörgenschild, Teil am Neckar. Von 1548 bis 1705 zählten sie mit
Wendelsheim zum Kanton Neckar des Ritterkreises
Schwaben.
L.: Hellstern 149, 206.
Hofwart von Kirchheim, Hoffwart, Hoschwardt
(Reichsritter). Im späten 16. Jahrhundert und im frühen 17. Jahrhundert zählten
die H. zum Kanton Odenwald im Ritterkreis
Franken.
L.: Stieber; Riedenauer 124; Neumaier 150, 153f.
Hohenberg (Reichsritter). Die H. waren seit 1640
unter anderem mit dem 1697 von den Ehingen erworbenen Gut Börstingen Mitglied
des Kantons Neckar bzw.
Neckar-Schwarzwald-Ortenau des Ritterkreises Schwaben (zuletzt
Franz-Joseph-Anton von H. zu Rottenburg, Herr zu Weitingen, Rohrdorf,
Wendelsheim, Wurmlingen und Hirschau, 1727 immatrikuliert). S. Nothaft von H.
L.: Hellstern 206; Kollmer 376.
Hoheneck (Reichsritter). Im 17. Jahrhundert
zählten die H., die bereits im Jahr 1488 Mitglied der Gesellschaft Sankt Jörgenschild,
Teil am Hegau und am Bodensee waren, zum Kanton
Neckar des Ritterkreises Schwaben, im ausgehenden 18. Jahrhundert mit Monbrunn,
Röllbach und Teilen von Sachsenflur zum Kanton
Odenwald des Ritterkreises Franken. Wegen Teilen von Helfenberg waren sie von
1597 bis 1629 im Kanton Kocher immatrikuliert.
L.: Hölzle, Beiwort 56; Ruch Anhang 4; Winkelmann-Holzapfel 153; Hellstern 206;
Stetten 36; Riedenauer 124; Schulz 264.
Hohenfeld (Reichsritter). Den aus Österreich
stammenden H. gehörten seit 1464 Aistersheim und seit 1537 Almegg in
Oberösterreich. Nach dem 1648 erfolgten Kauf von Mühlhausen an der Enz zählten
sie von 1650 bis 1689 zum Kanton Kocher des
Ritterkreises Schwaben. Von 1654 bis 1678 gehörten sie außerdem dem Kanton Neckar des Ritterkreises Schwaben . Johann Adam
von H. starb 1689 ohne Nachkommen. Mit der Hälfte von Eisenbach zählte H. im
18. Jahrhundert zum Kanton Mittelrheinstrom. des
Ritterkreises Rhein.
L.: Genealogischer Kalender, 1753, 547; Hellstern 206; Winkelmann-Holzapfel
153; Schulz 264.
Hohenfreyberg (reichsritterschaftliche Herrschaft). H.
nordwestlich Füssens zählte zum Kanton Donau des
Ritterkreises Schwaben. S. a. Freiberg.
L.: Wolff 509 (fälschlich zum Kanton
Hefgau-Allgäu-Bodensee).
Hohenheim (Reichsgrafen). Herzog Karl Eugen von
Württemberg ließ 1774 seine Geliebte Franziska von Adelmannsfelden, geb. von
Bernerdin (10. 1. 1748-1. 1. 1811), zur Reichsgräfin von H. erheben. Sie zählte
mit dem 1640 an die Bernerdin (Bernardin) gelangten Schloss Sindlingen zum Kanton Neckar bzw. Neckar-Schwarzwald-Ortenau und mit
dem 1785 von den Stein zum Rechtenstein (Stain) erworbenen Mühlhausen an der
Enz und dem 1790 von den Stein zum Rechtenstein (Stain) erworbenen Rittergut
Bächingen zum Kanton Kocher des Ritterkreises
Schwaben.
L.: Hölzle, Beiwort 62, 64; Kollmer 381.
Hohenlohe (Grafschaft, Fürstentum). Die erstmals
1153 bezeugten Herren (Konrad, Heinrich) von Weikersheim nannten sich seit
1178/1198 nach der die Straße Frankfurt-Würzburg-Augsburg beherrschenden Burg
H. (Hohlach) bei Uffenheim. Im staufischen Reichsdienst erlangten sie 1232/1235
Langenburg und 1250 Öhringen, später Neuenstein, Möckmühl (1445 Verkauf an
Pfalz) und Waldenburg sowie den Grafenrang. Trotz der Gabe Mergentheims an den
Deutschen Orden (1219) und mehrfacher Erbteilung (1215/1254 Hohenlohe-Hohenlohe
[bis 1412], Hohenlohe-Brauneck [bis 1390/1434] und Hohenlohe-Weikersheim)
gelang ihnen die Errichtung eines fast geschlossenen Herrschaftsgebiets um
Kocher und Tauber. Seit 1530 wurden sie (wegen der erbrechtlich begründeten,
aber tatsächlich nicht umsetzbaren Belehnung mit den Grafschaften Ziegenhain
und Nidda) als Reichsgrafen anerkannt, waren etwa zu dieser Zeit aber auch im Kanton Altmühl des Ritterkreises Franken
immatrikuliert. 1551/1553 erfolgte die Teilung des erst 1551 wieder vereinigten
Gebiets in die protestantische, 1764 gefürstete Linie Hohenlohe-Neuenstein und
die (seit 1667 wieder) katholische, 1744 gefürstete, nach der (erstmals 1253
erwähnten, als Lehen des Hochstifts Regensburg erlangten) Burg Waldenburg bei
Schwäbisch Hall benannte Linie Hohenlohe-Waldenburg. Die Linie
Hohenlohe-Neuenstein teilte sich dann in die Zweige Hohenlohe-Langenburg,
Hohenlohe-Ingelfingen, Hohenlohe-Kirchberg und Hohenlohe-Öhringen
(Hohenlohe-[Neuenstein-]Öhringen) (bis 1805). Sie erwarb 1631 durch Erbschaft
die halbe Grafschaft Gleichen mit Ohrdruf. Die Linie Hohenlohe-Waldenburg
zerfiel 1615 in Hohenlohe-Pfedelbach (bis 1728) und Hohelohe-Waldenburg (bis
1679) sowie Hohenlohe-Schillingsfürst, das sie beerbte, sich aber wiederum in
die Linien Hohenlohe-Bartenstein und Hohenlohe-Schillingsfürst aufteilte (seit
1840 infolge des 1834 erfolgten Anfalls des Erbes des letzten Landgrafen von
Hessen-Rotenburg[-Rheinfels] preußische Herzöge von Ratibor und Fürsten von
Corvey). Durch § 18 des Reichsdeputationshauptschlusses vom 25. 2. 1803 wurden
die Fürsten von Hohenlohe-Bartenstein, Hohenlohe-Waldenburg,
Hohenlohe-Ingelfingen und Hohenlohe-Neuenstein entschädigt. 1806 fielen die zum
fränkischen Reichskreis zählenden hohenlohischen Gebiete, die etwa 32
Quadratmeilen mit rund 100000 Einwohnern in 17 Städten, 7 Marktflecken und etwa
250 Dörfer und Weilern umfassten, überwiegend an Württemberg, im Übrigen an
Bayern (Kirchberg [1810 an Württemberg], Schillingsfürst). S. Baden-Württemberg.
L.: Zeumer 554 II b 62, 1; Wallner 692 FränkRK 7 a-d, 9 a, b; Großer
Historischer Weltatlas II 66 (1378) E4, III 22 (1648) D4, III 38 (1789) C3;
Fischer, A., Geschichte des Hauses Hohenlohe, Bd. 1f. 1868ff.; Hohenlohisches
Urkundenbuch (1153-1375), hg. v. Weller, K./Belschner, C., Bd. 1ff. 1899ff.;
Weller, K., Geschichte des Hauses Hohenlohe (bis Mitte des 14. Jahrhunderts),
Bd. 1f. 1904ff.; Belschner, C., Die verschiedenen Linien und Zweige des Hauses
Hohenlohe seit 1153, 1926; Engel, W., Würzburg und Hohenlohe, 1949; Fischer,
W., Das Fürstentum Hohenlohe im Zeitalter der Aufklärung, 1958; Schremmer, E.,
Die Bauernbefreiung in Hohenlohe, 1963; Genealogisches Handbuch des Adels,
Fürstliche Häuser, Bd. 9 1971; Thumm, A., Die bäuerlichen und dörflichen Rechtsverhältnisse
des Fürstentums Hohenlohe im 17. und 18. Jahrhundert, 1971; Hohenlohische
Dorfordnungen, bearb. v. Schumm, K./Schumm, M., 1985; Seibold, G., Die
Radziwillsche Masse, 1988; Wendehorst, A., Hohenlohe, LexMA 5 1990, 82;
Kleinehagenbrock, F., Die Grafschaft Hohenlohe im Dreißigjährigen Krieg, 2003;
Hochmittelalterliche Adelsfamilien in Altbayern, Franken und Schwaben, hg. v.
Kramer, F. u. a., 2005, 563; Die Familie Hohenlohe - Eine europäische Dynastie
im 19. und 20. Jahrhundert, hg. v. Hannig, A. u. a., 2013.
Hohenlohe-Bartenstein(, Hohenlohe-Waldenburg-Bartenstein)
(Fürsten). Die 1247 genannte Burg Bartenstein bei Schwäbisch Hall war seit dem
15. Jahrhundert Sitz eines Amtes der Grafen von Hohenlohe. 1688 errichteten die
Reichsgrafen von H. (Hohenlohe-Waldenburg-Bartenstein) dort ihre Residenz. Die
Linie H. ist ein 1635 entstandener Zweig der Linie Hohenlohe-Schillingsfürst,
die von Hohenlohe-Waldenburg abstammt. 1728 bererbte sie die erloschene Linie
Hohenlohe-Pfedelbach. Um 1800 umfasste das zum fränkischen Reichskreis zählende
Gebiet von H. zusammen mit Hohenlohe-(Waldenburg-)Schillingsfürst etwa 12
Quadratmeilen. H. hatte die Oberämter Bartenstein und Pfedelbach und die Ämter
Herrenzimmern, Sindringen, Schnelldorf und Mainhardt. Durch § 18 des
Reichsdeputationshauptschlusses vom 25. 2. 1803 erhielt der Fürst von
Hohenlohe-Waldenburg-Bartenstein, der auch zum Kanton
Odenwald des Ritterkreises Franken zählte, für die kurz zuvor ererbte
Herrschaft Oberbronn (im Elsass) die Ämter Haltenbergstetten, Laudenbach,
Jagstberg und Braunsbach, den Würzburger Zoll im Hohenlohischen, Anteil am Dorf
Neunkirchen, das Dorf Münster und den östlichen Teil des Gebiets von Karlsberg.
S. Hohenlohe-Waldenburg-Bartenstein.
L.: Wolff 119; Wallner 692 FränkRK 9 a; Neumaier 66.
Hohenlohe-Ingelfingen (Grafen, Fürsten). Das 1080 erstmals
genannte Ingelfingen bei Künzelsau kam 1287 mit der Burg Lichteneck an die
Grafen von Hohenlohe. Durch Teilung der Linie Hohenlohe-Langenburg entstand 1699
die Nebenlinie H. Von 1701 bis 1805 war Ingelfingen Residenz der zum
fränkischen Reichskreis zählenden Fürsten zu H. Um 1800 umfasste das Gebiet der
H. zusammen mit Hohenlohe-Kirchberg, Hohenlohe-Langenburg und
Hohenlohe-Öhringen etwa 22 Quadratmeilen. In Besitz der Linie H. befanden sich
Ingelfingen, das Amt Schrozberg und das Salinenamt Weißbach (Weisbach). H.
zählte auch zum Kanton Odenwald des
Ritterkreises Franken. Durch § 18 des Reichsdeputationshauptschlusses vom 25.
2. 1803 erhielt der Fürst von H. für seine Rechte und Ansprüche auf die 7
Dörfer Gaukönigshofen (Königshofen), Tauberrettersheim (Rettersheim),
Rinderfeld (Reiderfeld), Wermutshausen, Neubronn, Streichental und Oberndorf
das Dorf Nagelsberg. 1805 erbte H. Hohenlohe-Öhringen. Ingelfingen fiel 1806 an
Württemberg und kam damit 1951/1952 zu Baden-Württemberg.
L.: Wallner 692 FränkRK 7 c; Riedenauer 129.
Hohenlohe-Jagstberg (Fürsten). Nach Jagstberg an der Jagst nannte sich eine edelfreie Familie. 1340 kam Jagstberg von Hohenlohe-Brauneck an Bayern, 1387 an Würzburg. Die Familie H. zählte auch zum Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken. 1802 fiel Jagstberg an Prinz Karl Joseph zu Hohenlohe-Bartenstein, der sich Fürst von H. nannte. S. Hohenlohe.
Hohenlohe-Öhringen (Fürsten). Um 150 n. Chr. verschoben die
Römer die Reichsgrenze vom Neckar hinweg und errichteten am neuen vorderen
Limes den vicus Aurelianus. 1037 erscheint die Siedlung Orengowe in der Hand
der Mutter Kaiser Konrads II., die dort ein Kollegiatstift gründete. Vögte dieses
Stiftes waren später die Herren von Hohenlohe, die um 1250 Öhringen erwarben.
Auch nach der Landesteilung von 1551/1553 gehörte Öhringen den Hauptlinien
Hohenlohe-Neuenstein und Hohenlohe-Waldenburg. Durch Teilung der Hauptlinie
Hohenlohe-Neuenstein entstand 1641 die Linie H. die sich seit 1782
Hohenlohe-Neuenstein-Öhringen (bzw. H.) nannte. H. zählte zum fränkischen
Reichskreis und gehörte auch dem Kanton Odenwald
des Ritterkreises Franken an. Um 1800 umfasste das Gebiet der H. zusammen mit
Hohenlohe-Langenburg, Hohenlohe-Ingelfingen und Hohenlohe-Kirchberg etwa 22
Quadratmeilen. H. hatte die Stadt Öhringen, Stadt und Amt Neuenstein, die Ämter
Michelbach, Forchtenberg, Künzelsau und Stadt und Amt Weikersheim. Die Güter
fielen nach Aussterben der Linie 1805 an Hohenlohe-Ingelfingen und damit über
Württemberg 1951/1952 an Baden-Württemberg.
L.: Wolff 119; Wallner 692 FränkRK 7 a; Hölzle, E., Der deutsche Südwesten am
Ende des alten Reiches, 1938; Der Landkreis Öhringen, 1968.
Hohenstadt (reichsritterschaftlicher Ort). Um 1147
erscheint das Dorf H. (Hummstat) am Kocher südwestlich von Ellwangen. Am Ende
des 13. Jahrhunderts hatten es die Grafen von Oettingen, die es von 1361 bis
1367 den Herren von Westerstetten und von 1376 bis 1407 den Wöllwarth zu Lehen
gaben. 1407 kam es an Conz Adelmann aus Schwäbisch Hall bzw. Adelmannsfelden.
Er gab 1407 die Hälfte an seine Tochter als Mitgift und veräußerte 1408 die
andere Hälfte an seinen Schwiegersohn Georg Schenk von und zu Schenkenstein
(Schenk von Schenkenstein). 1530 kaufte Hieronymus Adelmann von Adelmannsfelden
Burg und Dorf. 1680 wurde die Familie, die auch Schechingen und Rechberghausen
hatte, zu Reichsfreiherren, 1790 zu Reichsgrafen erhoben. Der zum Kanton Kocher des Ritterkreises Schwaben zählende Ort
kam 1806 an Württemberg und damit 1951/1952 zu Baden-Württemberg.
L.: Wolff 510; Kaißer, B., Geschichte und Beschreibung der Marktflecken
Hohenstadt und Schechingen, 1867; Mangold, M., Heimatbuch von Hohenstadt, 1953.
Hohenstein (reichsritterschaftliche Herrschaft). H. zählte zum Kanton Kocher und kam an Württemberg und damit 1951/1952 zu Baden-Württemberg.
Höhnstett (Reichsritter). Generalmajor Quirinus
von H. auf Weitenburg und Sulzau war etwa von 1659 bis 1686 Mitglied des Kantons Neckar bzw. Neckar-Schwarzwald-Ortenau des
Ritterkreises Schwaben.
L.: Hellstern 207.
Holdermann von Holderstein (Reichsritter). Von 1607
bis etwa 1623 waren die H. mit dem vom Markgrafen von Baden gekauften Gut
Zumweiler (Weiler) Mitglied des Kantons Neckar
bzw. Neckar-Schwarzwald-Ortenau des Ritterkreises Schwaben. Von 1560 bis 1599
waren sie wegen Hochdorf im Kanton Kocher
immatrikuliert.
L.: Hellstern 206; Schulz 264.
Holtz, vom, Holz (Reichsritter). Im 18.
Jahrhundert zählten die vom H. mit Aichelberg (1663), Alfdorf (1628/1640),
Bartholomä 1708, Wißgoldingen (1742) und Unterdeufstetten (1742-1761, von den
Rüdinger von Rüdingerfels (Rüdingern von Rüdingerfels) erworben,) zum Kanton Kocher des Ritterkreises Schwaben. Mit der
Herrschaft Mühringen (Hohenmühringen) erlangten sie bis zum Verkauf an die
Markgrafen von Brandenburg (Ansbach) (1695) die Mitgliedschaft im Kanton Neckar bzw. Neckar-Schwarzwald-Ortenau. Mit
Amlishagen, Hagenhof sowie Teilen von Limbach, Michelbach und Hengstfeld
gehörten sie seit der Mitte des 18. Jahrhunderts dem Kanton
Odenwald des Ritterkreises Franken an.
L.: Genealogischer Kalender 1753, 532; Roth von Schreckenstein 2, 592; Hölzle,
Beiwort 56, 62; Hellstern 206; Kollmer 370, 377, 380; Winkelmann-Holzapfel 153;
Stetten 36, 183; Riedenauer 124; Schulz 264; Rahrbach 126; Neumaier 164.
Hölzel von Sternstein (zu Biberfeld), Hölzl
(Reichsritter). Um 1750 zählten die H. zum Kanton
Odenwald im Ritterkreis Franken.
L.: Riedenauer 124.
Holzingen (Reichsritter). Im frühen 16. Jahrhundert
zählten die H. zum Kanton Altmühl des
Ritterkreises Franken.
L.: Stieber; Riedenauer 124.
Holzschuher von Aspach und Harrlach (Reichsritter),
Holzschuher von Harrlach. Von der Mitte des 18. Jahrhunderts bis 1806 zählten
die H. mit dem Rittergut Vestenbergsgreuth zu dem Kanton
Steigerwald und außerdem zu den Kantonen,
Odenwald und Altmühl des Ritterkreises Franken.
L.: Stieber; Bechtolsheim 16, 22, 198, 415; Riedenauer 124.
Höpfigheim (reichsritterschaftliche Herrschaft). H.
zählte zum Kanton Kocher des Ritterkreises
Schwaben und kam bei der Mediatisierung am Beginn des 19. Jh.s an Württemberg
und damit 1951/1952 zu Baden-Württemberg.
L.: Wolff 161.
Horben (Freiherren, Reichsritter). 1752 zählten
die Freiherren von H. zum Bezirk (Quartier) Allgäu-Bodensee des Kantons Hegau bzw. Hegau-Allgäu-Bodensee des
Ritterkreises Schwaben.
L.: Ruch Anhang 82.
Horkheim, Horkenn, Horckheim, Horben?, Hack?
(Reichsritter). Um 1550 zählten die H. (Horkenn von Wallstadt) zum Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken. Wegen
Trochtelfingen, Horn, Leinzell und Haunsheim waren die H. bis 1542 bzw. 1624 im
Kanton Kocher des Ritterkreises Schwaben
immatrikuliert. S. (Horxheim,) Lemlin von Horkheim, Seybold von Horkheim
L.: Stetten 33; Riedenauer 124; Schulz 264.
Hornberg (reichsritterschaftlicher Ort). Die Burg
H. am Neckar war im 12. Jahrhundert Sitz der Herren von H. Danach wechselte sie
mehrfach den Berechtigten. 1517 kam sie an Götz von Berlichingen. Sie zählte
zum Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken.
1806 kam H. zu Baden und damit 1951/1952 zu Baden-Württemberg.
L.: Wolff 511.
Horneck von Hornberg (Reichsritter), Horneck. Im
18. Jahrhundert zählten die H. von Hornberg zum Kanton
Kocher des Ritterkreises Schwaben, 1674-1740 wegen Helfenberg im Kanton Kocher).
L.: Roth von Schreckenstein 2, 592; Schulz 265; Neumaier 150.
Horneck von Weinheim (Freiherren, Reichsritter),
Horneck zu Weinheim. Um 1790 zählten die Freiherren von H., die sich nach der Stadt
Weinheim an der Bergstraße nannten und seit dem 14. Jahrhundert bestanden, mit
einem Siebtel der Ganerbschaft Nieder-Saulheim (Niedersaulheim) zum Kanton Oberrheinstrom des Ritterkreises Rhein. Die H.
(von Weinheim) gehörten im 17. Jahrhundert dem Kanton
Odenwald des Ritterkreises Franken, im späteren Jahrhundert den Kantonen Baunach und Gebirg an.
L.: Zimmermann 73; Winkelmann-Holzapfel 153; Riedenauer 124; Rahrbach 128;
Neumaier 150.
Hornstein (Freiherren, Reichsritter). Nach der
Burg H. am Laucherttal bei Sigmaringen nannten sich seit 1244 Herren. Im 18.
Jahrhundert zählten die Freiherren von H., die bereits 1488 Mitglied der
Rittergesellschaft Sankt Jörgenschild, Teil im Hegau und am Bodensee waren, mit
der 1579/1623 von Werner von Reischach erworbenen Herrschaft Hohenstoffeln zum Kanton Hegau des Ritterkreises Schwaben. Mit dem im
14. Jahrhundert erworbenen Göffingen und Grüningen waren sie im Kanton Donau immatrikuliert. Nachdem sie 1773 von den
Freiherren von Rost Göttelfingen und Vollmaringen und 1770 das halbe Zimmern
unter der Burg erlangt hatten, waren sie damit dem Kanton
Neckar inkorporiert. Nach der Erbteilung 1686 entstanden mehrere Linien
(Binningen, Grüningen, Weiterdingen). Die Linie Binningen hatte Hinterstoffeln,
Mittlerstoffeln (Mittelstoffeln) und Binningen, die Linie Weiterdingen
Vorderstoffeln, Schloss und Dorf Weiterdingen, Bietingen und Gut Homboll, die
1805 an die Linie Binningen gelangten. Die Güter fielen 1806 an Württemberg,
das sie 1810 größtenteils an Baden gab. Damit gelangte das Gebiet 1951/1952 an
Baden-Württemberg. Vielleicht waren die H. am Ende des Heiligen Römischen
Reiches auch im Ritterkreis Franken immatrikuliert.
L.: Roth von Schreckenstein 2, 592;Schweizer, Geschichte des freiherrlichen
Hauses Hornstein, (in) Archiv für Geschichte, Genealogie, Diplomatik 1846;
Hölzle, Beiwort 59, 60, 64; Mau, H., Die Rittergesellschaften mit St.
Jörgenschild in Schwaben, 1941, 34; Ruch Anhang 4, 77-80; Riedenauer 124;
Danner, W., Die Reichsritterschaft im Ritterkantonsbezirk Hegau in der zweiten
Hälfte des 17. und im 18. Jahrhundert, 1969.
Hornstein zu Binningen (Freiherren, Reichsritter).
1752 zählten die Freiherren von H. mit Hinterstoffeln, Mitterstoffeln
(Mittelstoffeln) und Binningen zum Kanton Hegau
des Ritterkreises Schwaben. 1806 fielen ihre Güter an Württemberg, das sie 1810
an Baden gab. Damit gelangten sie 1951/1952 zu Baden-Württemberg.
L.: Ruch 82 Anhang 78; Danner, W., Die Reichsritterschaft im
Ritterkantonsbezirk Hegau in der zweiten Hälfte des 17. und im 18. Jahrhundert,
1969.
Hornstein zu Grüningen (Freiherren, Reichsritter).
Im Jahre 1752 zählten die Freiherren von H. zum Kanton
Hegau des Ritterkreises Schwaben.
L.: Ruch Anhang 77, 79.
Hornstein zu Weiterdingen (Freiherren,
Reichsritter). Vom 17. bis ins 18. Jahrhundert zählten die Freiherren von H.
mit Vorderstoffeln, Schloss und Dorf Weiterdingen, Bietingen und Gut Homboll,
die im Erbgang 1805 an die H. zu Binningen gelangten, zum Kanton Hegau des Ritterkreises Schwaben. 1806 fielen
die Güter an Württemberg, das sie 1810 an Baden gab. Damit gelangten sie
1951/1952 zu Baden-Württemberg.
L.: Ruch 18, Anm. 2, 82 und Anhang 80; Danner, W., Die Reichsritterschaft im
Ritterkantonsbezirk Hegau in der zweiten Hälfte des 17. und im 18. Jahrhundert,
1969.
Horschelt (Reichsritter). Im späteren 18.
Jahrhundert zählten die H. zum Kanton
Steigerwald im Ritterkreis Franken.
L.: Riedenauer 124.
Huckelheim (Herrschaft, reichsritterschaftlicher
Ort). H. östlich von Hanau zählte zum Kanton
Odenwald des Ritterkreises Franken. Es gehörte den Grafen von Schönborn und
umfasste als Herrschaft und Amt 16 Orte. Später fiel es über Aschaffenbrug
1814/1816 an Bayern.
L.: Wolff 511.
Huldenberg (Reichsritter). Von 1722 bis 1743 waren
die H. als Personalisten im Kanton Kocher des
Ritterkreises Schwaben immatrikuliert.
L.: Schulz 265.
Hüls von Rathsberg, Hüls von Ratsberg
(Reichsritter)(, Hülsen von Rathsberg). Im früheren 18. Jahrhundert waren die
H. im Kanton Gebirg im Ritterkreis Franken
immatrikuliert.
L.: Riedenauer 124.
Humpiß (Freiherren, Reichsritter), Hundbiß. Im
18. Jahrhundert zählten die Freiherren von H., die bereits 1488 Mitglied der
Rittergesellschaft Sankt Jörgenschild, Teil im Hegau und am Bodensee waren, mit
dem im 15. Jahrhundert erworbenen Waltrams zum Kanton
Hegau des Ritterkreises Schwaben.
L.: Hölzle, Beiwort 60; Ruch Anhang 4.
Humpiß genannt von Ratzenried (Freiherren,
Reichsritter), Humpiß, genannt von Ratzenried. Im 18. Jahrhundert zählten die
Freiherren von H., die bereits 1488 Mitglied der Rittergesellschaft Sankt
Jörgenschild, Teil im Hegau und am Bodensee waren, mit dem 1453 erworbenen
Ratzenried zum Kanton Hegau des Ritterkreises
Schwaben.
L.: Hölzle, Beiwort 60; Ruch Anhang 5.
Humpiß von Waltrams (zu Wellendingen)
(Reichsritter). Im 16. und 17. Jahrhundert zählte die Familie H. mit
Wellendingen zum Kanton Neckar des Ritterkreises
Schwaben.
L.: Roth von Schreckenstein 2, 592; Hellstern 207.
Hund von Wenkheim (Reichsritter). Im 16.
Jahrhundert zählten die H. zum Kanton Odenwald des
Ritterkreises Franken (bis etwa 1700).
L.: Stieber; Roth von Schreckenstein 2, 593; Pfeiffer 211; Riedenauer 124;
Stetten 33; Rahrbach 129; Neumaier 116.
Hürnheim (Reichsritter). Im frühen 16.
Jahrhundert zählten die H. zum Kanton Altmühl
des Ritterkreises Franken. Von 1542 bis 1586 waren die H. wegen H.,
Hochaltingen, Abtsgmünd und Utzwingen im Kanton
Kocher des Ritterkreises Schwaben immatrikuliert. H. kam an Oettingen und damit
1806 an Bayern.
L.: Stieber; Riedenauer 124; Schulz 265.
Hutten (Reichsritter). Beim Zerfall der
Herrschaft Steckelberg im oberen Kinzigtal kam Ramholz im späten 13.
Jahrhundert an die Familie H., die sich dort gegen die Grafen von Hanau
behauptete. Vom 16. bis 18. Jahrhundert gehörten die H. zum Ritterkreis Franken
der Reichsritterschaft. Sie waren in den Kantonen
Rhön-Werra, Baunach (, Steigerwald?) und Odenwald immatrikuliert. Ihr
bekanntester Angehöriger war Ulrich von H. (1488-1523), der Anhänger der
Reformation war, 1519/1520 umfassende Reichsreformpläne erarbeitete, die auf
ein gegenüber den Fürsten starkes, auf die Reichsritterschaft gestütztes
Kaisertum zielten, und 1521 vergeblich Privatfehden gegen Geistliche in
Raubritterart zu führen versuchte. (1642 kam Ramholz an die Freiherren von
Landas, 1677 an die Freiherren und späteren Grafen von Degenfeld. 1803 fiel es
an Hessen-Kassel. Über Preußen gelangte es 1945 zu Hessen.)
L.: Genealogischer Kalender 1753, 542; Stieber; Roth von Schreckenstein 2, 593;
Seyler 369; Pfeiffer 196, 197, 212; Riedenauer 124; Stetten 11, 23, 33;
Rahrbach 131; Neumaier 149, 153; Strauß, D., Ulrich von Hutten, 1858ff., hg. v.
Clemen, O., 3. A. 1938; Steinfeld, L., Die Ritter von Hutten, 1988; Körner, H.,
Die Anfänge der Fränkischen Reichsritterschaft und die Familie v. Hutten, (in)
Ulrich von Hutten, Katalog des Landes Hessen anlässlich des 500. Geburtstages,
1988; Körner, H., Die Familie v. Hutten, (in) Ulrich von Hutten, Katalog des
Landes Hessen anlässlich des 500. Geburtstages, 1988.
Hutten von Frankenberg (Reichsritter), Hutten
zu Frankenberg. Bis zu ihrem Aussterben 1783 waren die Freiherren von H. mit
dem 1783 an Ansbach heimgefallenen Asbachhof, Bullenheim, Teilen der 1520 an
die Familie gefallenen Herrschaft Frankenberg, Geckenheim, Ippesheim mit Reusch
und Nenzenheim Mitglied im Kanton Odenwald des
Ritterkreises Franken.
L.: Hölzle, Beiwort 56; Winkelmann-Holzapfel 153; Rahrbach 133.
Hutten von Stolzenberg (Freiherren,
Reichsritter), Hutten vom Stolzenberg, Hutten zum Stolzenberg. Im 18.
Jahrhundert waren die Freiherren von H. mit Romsthal mit Eckardroth,
Kerbersdorf, Marborn und Wahlert sowie Steinbach Mitglied des Kantons Rhön-Werra des Ritterkreises Franken.
L.: Seyler 369; Winkelmann-Holzapfel 153; Rahrbach 133.
Hüttersdorf (Reichsherrschaft). H. an der Prims im
Saarland war bis zur französischen Revolution Sitz einer kleinen, zum Kanton Niederrheinstrom des Ritterkreises Rhein
zählenden Reichsherrschaft. 1815 fiel es an Preußen (Saargebiet).
L.: Wolff 516.
Huyn von Geleen (Reichsritter). Die H.
zählten um 1650 zum Kanton Baunach des
Ritterkreises Franken.
L.: Riedenauer 124.
Ichenhausen (reichsritterschaftlicher Ort). I. an
der unteren Günz gehörte vom 14. Jahrhundert bis 1574 überwiegend den Herren
von Roth als Lehen Burgaus. 1574 verkauften die Roth an Bernhard vom Stein zum
Rechtenstein (Stain von Rechtenstein) zu Niederstotzingen und Harthausen. Von
dessen Nachkommen fiel das zum Kanton Donau des
Ritterkreises Schwaben zählende I. 1806 an Bayern.
L.: Wolff 508; Sinz, H., Geschichtliches vom ehemaligen Markt und der
nunmehrigen Stadt Ichenhausen, 1926, Ergänzungsband 1935.
Ifflinger von Graneck (Freiherren, Reichsritter).
Die Freiherren I. waren von 1548 bis 1805 Mitglied des Kantons
Neckar bzw. Neckar-Schwarzwald-Ortenau des Ritterkreises Schwaben. 1802 übte
die Familie über Lackendorf, das Lehen Württembergs und dem Kanton Neckar inkorporiert war, die Ortsherrschaft
aus.
L.: Hölzle, Beiwort 64; Hellstern 207, 218; Kollmer 377.
Illereichen (Herrschaft), Illereichheim. Die
Herrschaft I. an der Iller, die von 1771 bis 1778 durch Verkauf von Seiten der
Grafen von Limburg-Styrum an die Grafen Palm gelangt war, gehörte seit dem Ende
des 18. Jahrhunderts über die Grafen Schwarzenberg zum schwäbischen Reichskreis
und zählte zum Kanton Donau des Ritterkreises
Schwaben. 1776 erscheint in der Reichsmatrikel der Eintrag I. Mit der
Mediatisierung fiel I. an Bayern.
L.: Wolff 508; Bader, Der deutsche Südwesten in seiner territorialstaatlichen
Entwicklung, 2. unv. A. 1978, 133.
Illertissen (reichsfreie Herrschaft). In vorgeschichtlich
besiedelter Gegend gelegen erscheint I. 954 erstmals (Tussen). Mindestens seit
1181 unterstand es den Grafen von Kirchberg, die es zeitweise zu Lehen
ausgaben. Von 1520 bis 1756 war es durch Kauf reichsfreie, zum Kanton Donau des Ritterkreises Schwaben zählende
Herrschaft der Memminger Patrizierfamilie Vöhlin. 1756 fiel es durch Verkauf
der verarmten Vöhlin an Bayern.
L.: Wolff 136, 508; Nebinger, G./Rieber, A., 1000 Jahre Illertissen, 1954;
Habel, H., Landkreis Illertissen, 1967.
Illingen (reichsritterschaftliche Herrschaft). I.
südwestlich von Ottweiler gehörte zunächst den Grafen von Saarwerden, dann den
Grafen von Moers-Saarwerden und schließlich den Grafen von Nassau-Saarbrücken
als Lehnsherren. Seit dem 14. Jahrhundert war die Herrschaft in den Händen der
Herren von Kerpen, die von den Herren von Manderscheid abstammten. Die
reichsritterschaftliche Herrschaft zählte zum Kanton
Niederrheinstrom des Ritterkreises Rhein und umfasste 1789 Wemmetsweiler,
Gennweiler, I. und Merchweiler. 1815 kam I. zu Preußen und 1919 bzw. 1945 zum
Saargebiet und damit 1957 zum Saarland.
L.: Wolff 516.
Ilten, Illten (Reichsritter). Im 17./18.
Jahrhundert zählten die I. zum Kanton Rhön-Werra
des Ritterkreises Franken.
L.: Stieber; Seyler 370; Riedenauer 124.
Imhoff, Imhof (Reichsritter). Vom 16. bis 18.
Jahrhundert zählten die I. zeitweise zu den Kantonen
Odenwald (18. Jahrhundert), Gebirg (16. Jahrhundert, frühes 18. Jahrhundert)
und Baunach (von etwa 1790 bis 1806) des Ritterkreises Franken. S. Imhoff von Mörlach.
L.: Riedenauer 124.
Imhoff von Kirchentellinsfurt (Reichsritter),
Im Hoff von Kirchentellinsfurt, Imhof von Kirchtellinsfurt. Von 1610 bis 1702
waren die I. Mitglieder des Kantons Neckar bzw. Neckar-Schwarzwald-Ortenau
des Ritterkreises Schwaben. 1659 war Hans Ernst I. mit Buchenbach im Kanton Kocher des Ritterkreises Schwaben
immatrikuliert.
L.: Hellstern 207; Schulz 265.
Imhoff zu Untermeitingen (Reichsritter), Imhof
zu Untermeithingen. 1752 zählten die I. zum Kanton
Hegau des Ritterkreises Schwaben.
L.: Ruch Anhang 78.
Ingelheim, genannt Echter von Mespelbrunn
(Freiherren, Grafen, Reichsritter). Im 18. Jahrhundert zählten die Freiherren
von I. zum Kanton Rhön-Werra und zum Kanton Steigerwald (um 1800) des Ritterkreises
Franken. Im 18. Jahrhundert gehörten die Grafen zu I. zum Ritterkreis Rhein und
zwar wegen Schöneberg (Schönberg), Dörrebach mit Ruine Gollenfels, Hergenfeld,
Schweppenhausen, Seibersbach und Waldhilbersheim zum Kanton
Niederrheinstrom und wegen Gaulsheim zum Kanton
Oberrheinstrom. Außerdem waren sie mit Unterhausen und Teilen von Würzberg
Mitglied im Kanton Odenwald des Ritterkreises
Franken. Unterhausen fiel 1808 an Aschaffenburg.
L.: Genealogischer Kalender 1753, 543, 545; Stieber; Roth von Schreckenstein 2,
595; Seyler 370; Zimmermann 73; Winkelmann-Holzapfel 154; Riedenauer 124;
Stetten 36, 39; Rahrbach 136.
Ippesheim (reichsritterschaftlicher Ort). I.
nördlich von Uffenheim zählte zum Kanton
Odenwald des Ritterkreises Franken. 1806 fiel es an Bayern.
L.: Wolff 511.
Ipt von Ipthausen (Reichsritter), Ippt von
Ippthausen. Vielleicht waren die I. im Kanton
Baunach des Ritterkreises Franken immatrikuliert.
L.: Riedenauer 124.
Isenburg, Ysenburg (Grafen, Grafschaft, Fürstentum).
Zunächst nach Rommersdorf, dann nach der 1103 erstmals erwähnten Burg I. bei
Neuwied nannten sich die seit 1098 bezeugten Grafen von I. (Rembold I. † 1121),
die vermutlich zu einem seit dem 9./10. Jahrhundert auftretenden edelfreien
mittelrheinischen Geschlecht gehören. Sie waren Vögte der Reichsabtei Fulda und
Grafen im Gau Einrich links der unteren Lahn sowie Grafen von Arnstein, von
1232 bis 1414 Grafen von Limburg und von 1326 bis 1462 Grafen von Wied. Seit
der Mitte des 12. Jahrhunderts teilten sie sich in (die Linien Kobern an der
unteren Mosel [bis 1301], Grenzau [mit den Abspaltungen Limburg vor 1249,
Büdingen und Arenfels vom Ende 13. Jahrhundert bis 1373] und Braunsberg [seit
1340 Grafen von Wied] bzw.) den gerlachschen und den remboldschen Stamm und
erbauten bis zum Ende des 12. Jahrhunderts in vier Linien die vier Häuser der
Burg (Runkeler Haus 1373 an Wied, Wiedisches Haus, Kobernhaus 1344 an
salentinische Linie, viertes Haus im 16. Jahrhundert an Isenburg-Neumagen). Der
gerlachsche Stamm (Niederisenburg) erlosch 1664 mit der Linie Niederisenburg
(Isenburg-Grenzau), die Lehen teils des Erzstifts Trier, teils des Erzstifts
Köln hatte. Beim Aussterben zog Trier die Lehen ein. Die Grafen von Wied
beanspruchten das Erbe, erlangten aber zusammen mit den Freiherren von
Walderdorff (Walderdorf), die sich vom letzten Grafen eine Anwartschaft auf die
Lehen hatten erteilen lassen, nur Isenburg, Großmaischeid (Großmeyscheid) und
Meud, während Grenzau und Hersbach (Herschbach) bei Trier blieben und 1803 an
Nassau-Weilburg kamen. Dieses erhielt 1806 auch die wiedschen Teile und gab das
ehemals niederisenburgische Gut 1815 überwiegend an Preußen (Regierungsbezirk
Koblenz) ab. Herschbach (Hersbach) kam 1866 mit Nassau an Preußen. Der
remboldsche Stamm (Oberisenburg) beerbte um 1213/1245 (vor 1247) mit anderen
(Eberhard von Breuberg, Konrad von Hohenlohe-Brauneck, Rosemann von Kempenich
und Albert von Trimberg) die Herren/Grafen von Büdingen zwischen Nidder,
Kinzig, Salz und Limes (Herrschaft Büdingen [1324 fünf Achtel], Grafschaft
Cleeberg) und baute im Reichsforst Büdingen eine Herrschaft auf. Sie wurde seit
1335 auf Birstein und seit 1412/1419/1486 auf Offenbach ausgedehnt. 1442 wurde
wegen Büdingen von der Linie Isenburg-Birstein der Reichsgrafenstand erworben.
Im 16. Jahrhundert erfolgte der Übertritt zum Calvinismus und eine Aufspaltung
in zahlreiche Linien (1517 Linien Isenburg-Ronneburg, Isenburg-Birstein). Von
1601 bis 1628 wurde das Haus nochmals vereinigt (u. a. erlosch 1625
Isenburg-Marienborn). 1628 teilte es sich jedoch erneut in fünf Linien (u. a.
Isenburg-Offenbach bis 1718, Isenburg-Birstein, Isenburg-Philippseich bis
1920). 1635 kam es zur vorübergehenden Sequestrierung der Grafschaft an den
Landgrafen von Hessen-Darmstadt. Seit 1684 bestanden die Hauptlinien
Isenburg-Büdingen und Isenburg-Birstein. Isenburg-Birstein wurde 1744 in den
Reichsfürstenstand erhoben. Im 18. Jahrhundert zählte die Fürstin von I.,
geborene Gräfin von Parkstein, wegen Altenbamberg, (Altenbaumburg) Alte
Baumburg und Steigerhof zum Kanton
Oberrheinstrom des Ritterkreises Rhein. Durch § 19 des
Reichsdeputationshauptschlusses vom 25. 2. 1803 erhielt der Fürst von I. für
die Abtretung des Dorfes Okriftel das Dorf Geinsheim (Gainsheim) am Rhein mit
gewissen Resten der Abtei Sankt Jakobsberg (Jakobsburg) auf der rechten
Rheinseite sowie das Dorf Bürgel bei Offenbach, die Fürstin zu I., Gräfin von
Parkstein, für ihren Anteil an der Herrschaft Reipoltskirchen und anderen
Herrschaften am linken Rheinufer eine Rente von 23000 Gulden. 1806 trat
Isenburg-Birstein dem Rheinbund bei, erlangte die Güter von
Isenburg-Philippseich und die Hälfte der Herrschaft der Grafen
Schönborn-Heusenstamm, sicherte sich die Hoheit über die gräflich gebliebenen
Linien (u. a. Isenburg-Büdingen, Isenburg-Wächtersbach, Isenburg-Meerholz) und
vereinigte so alle isenburgischen Güter mit 190 Quadratkilometern und etwa
58000 Einwohnern. 1815 wurde es aber mediatisiert und kam zunächst an
Österreich und 1816 teils an Hessen-Darmstadt, teils an Hessen-Kassel und damit
1866 an Preußen und 1945 an Hessen. S. a. Niederisenburg, Oberisenburg.
L.: Wolff 94f., 276f.; Wallner 697ff. OberrheinRK 20, 34, 42, 48; Großer
Historischer Weltatlas II 66 (1378) D3, III 22 (1648) D3, III 38 (1789) B3;
Winkelmann-Holzapfel 154; Fischer, C. v., Isenburg. Geschlechts-Register der
uralten deutschen Reichsständischen Häuser Isenburg, Wied und Runkel samt einer
Nachricht von deren theils ehehin besessenen, theils noch besitzenden Landen
und der Erbfolge-Ordnung aus Urkunden und Geschichtsschreibern, 1775; Simon,
G., Geschichte des reichsständischen Hauses Ysenburg und Büdingen, Bd. 1ff.
1864f.; Isenburg, Prinz W. v., Meine Ahnen, 1925; Isenburg, Prinz W. v.,
Isenburg-Ysenburg, Stammtafeln, 1941; Philippi, H., Territorialgeschichte der
Grafschaft Büdingen, 1954; Gensicke, H., Landesgeschichte des Westerwaldes, 2.
A. 1987; Isenburger Urkundenregesten 947-1500, bearb. v. Battenberg, F., 1976;
Decker, K., Isenburg, LexMA 5 1990, 673f.
Isenburg-Birstein (Grafen, Reichsfürsten). Die Grafen von
I. sind eine seit 1628 bestehende Linie der Grafen von Isenburg, die 1744 in
den Reichsfürstenstand erhoben wurde. Im 18. Jahrhundert zählte die Fürstin von
I., geborene Gräfin von Parkstein, wegen Altenbamberg, Altenbaumburg (Alte
Baumburg) und Steigerhof zum Kanton
Oberrheinstrom des Ritterkreises Rhein. Am Ende des 18. Jahrhunderts umfassten
die zum oberrheinischen Reichskreis zählenden Güter 7 Quadratmeilen mit 22500
Einwohnern (die Gerichte Reichenbach, Wenings, Wolferborn, Selbold,
Langendiebach und das Oberamt nebst Stadt Offenbach). Durch § 19 des
Reichsdeputationshauptschlusses vom 25. 2. 1803 erhielt der Fürst von I. für
die Abtretung des Dorfes Okriftel das Dorf Geinsheim am Rhein mit gewissen
Resten der Abtei Sankt Jakobsberg auf der rechten Rheinseite sowie das Dorf
Bürgel bei Offenbach, die Fürstin von I., Gräfin von Parkstein, für ihren
Anteil an der Herrschaft Reipoltskirchen und anderen Herrschaften auf dem
linken Rheinufer eine Rente von 23000 Gulden. 1806 trat I. dem Rheinbund bei, erlangte
die Güter Isenburg-Philippseichs und die Hälfte der Herrschaft der Grafen von
Schönborn-Heusenstamm, sicherte sich die Hoheit über die gräflich gebliebenen
Linien (u. a. Isenburg-Büdingen-Büdingen, Isenburg-Büdingen-Wächtersbach und
Isenburg-Büdingen-Meerholz) und vereinigte so alle oberisenburgischen Güter mit
190 Quadratkilometern und etwa 58000 Einwohnern. 1815 wurde I. mediatisiert.
Seine Güter kamen 1816 teils an Hessen-Darmstadt, teils an Hessen-Kassel und
damit 1866 an Preußen und 1945 an Hessen.
L.: Wolff 277; Zeumer 553 II b 60, 9; Wallner 697 OberrheinRK 20; Simon, G.,
Geschichte des reichsständischen Hauses Ysenburg und Büdingen, Bd. 1ff. 1965;
Isenburg-Ysenburg 963-1963, hg. v. Isenburg, Fürstin I. v., 1963.
Jacob von Holach (Reichsritter), Jacob von und
zu Holach. Im 18. Jahrhundert zählten die J. zeitweise zum Kanton Odenwald im Ritterkreis Franken.
L.: Riedenauer 124.
Jäger von Gärtringen (Reichsritter). Die J.
waren von 1592 bis 1711 (seit 1679 mit Rübgarten) Mitglied des Kantons Neckar bzw. Neckar-Schwarzwald-Ortenau des
Ritterkreises Schwaben. Wegen des württembergischen Lehens Höpfigheim waren die
J. von 1578 bis 1678/1683 im Kanton Kocher
immatrikuliert. Sie hatten von 1606 bis 1649 auch Güter zu Ebersberg.
L.: Hellstern 207; Schulz 265.
Jagsthausen (reichsritterschaftlicher Ort). An der
Jagst erscheint nach einem römischen Kastell 1090 der Ort J. (Husun). Die nach
ihm benannten Herren von Hausen, die Ministeriale der Grafen von Dürn (Walldürn)
und dann der Herren von Hohenlohe waren, starben um 1370 aus. J. kam allmählich
an die Berlichingen. Es zählte zum Kanton
Odenwald des Ritterkreises Franken. 1806 gelangte der Ort an Württemberg und
damit 1951/1952 an Baden-Württemberg.
L.: Wolff 512.
Jagsthausen, Jaxthausen (Reichsritter). Um 1800
zählten die J. zum Kanton Odenwald des
Ritterkreises Franken und vielleicht auch zum Kanton
Rhön-Werra.
L.: Riedenauer 124.
Jagstheim (Reichsritter), Jaxtheim. Im 17. und 18.
Jahrhundert zählten die J. mit Erlabronn zum Kanton
Steigerwald, seit dem 16. Jahrhundert wegen Obermögersheim zum Kanton Altmühl des Ritterkreises Franken, um 1700 zum Kanton Baunach, vielleicht zum Kanton Odenwald sowie wegen Utzmemmingen und Ederheim (1542-1584)
bzw. von 1652 bis 1666 als Personalisten zum Kanton
Kocher des Ritterkreises Schwaben.
L.: Biedermann, Altmühl; Bechtolsheim 13, 195; Riedenauer 124; Schulz 265;
Rahrbach 138.
Jahnus von Eberstätt (Reichsritter), Janus von
Eberstätt. Im 18. Jahrhundert zählten die J. zum Kanton
Altmühl des Ritterkreises Franken.
L.: Riedenauer 124.
Janowitz (Reichsritter). Um 1581 war Hermann von
J. zu Ditzingen, Obervogt zu Sachsenheim, Mitglied des Kantons
Neckar bzw. Neckar-Schwarzwald-Ortenau des Ritterkreises Schwaben. Zeitweise
war die Familie wegen Ditzingen, das 1951/1952 über Württemberg zu
Baden-Württemberg kam, auch im Kanton Kocher
immatrikuliert.
L.: Hellstern 207; Schulz 265.
Janus von Eberstätt (Reichsritter, Jahnus von Eberstätt).
Im 18. Jahrhundert zählten die J. zum Kanton
Altmühl des Ritterkreises Franken.
L.: Riedenauer 124.
Jemmerer (Reichsritter?). Kanton Odenwald, Ritterkreis Franken.
Jettingen (reichsritterschaftliche Herrschaft). J.
an der Mindel bei Günzburg unterstand ursprünglich dem Hochstift Augsburg und
den Markgrafen von Burgau. Als deren Lehen kam es im 13. Jahrhundert an die
Ministerialen von J. (Uettingen). Ihnen folgten von 1351 bis 1469 die
Knöringen, dann bis 1747 die Stein zu Ronsberg (Stain zu Ronsberg), welche die
Herrschaft Eberstall mit Oberwaldbach, Ried und Freihalden hinzuerwarben, und
ab 1748 die Schenk Freiherren von Stauffenberg. Die reichsritterschaftliche
Herrschaft zählte zum Kanton Donau des
Ritterkreises Schwaben. 1806 fiel J. an Bayern.
L.: Wolff 508; Hartmann, C., Ortsgeschichte der Marktgemeinde Jettingen, 1953.
Johanniterorden (Reichsfürst), Johannitermeister.
Vermutlich 1048, jedenfalls vor 1072 gründeten Kaufleute aus Amalfi bereits vor
den Kreuzzügen in Jerusalem ein Spital. Daraus entstand nach der Eroberung
Jerusalems (1099) eine Ordensgemeinschaft, die zunächst in den
Kreuzfahrerstaaten, bald aber auch in allen Teilen Europas Ordenshäuser bzw.
Hospitäler errichtete und in den Kreuzfahrerstaaten Antiochien und Tripolis auch
herrschaftliche Rechte gewann. Die von dem Ordensmeister Raymund von Puy
(1120-1160) 1137 erlassene Ordensregel gab dem geistlichen Orden
ritterschaftliche Züge. An der Spitze des Ordens stand der Großmeister, der von
den acht Großwürdenträgern der acht Zungen des Ordens beraten wurde. Nach dem
Fall Akkons (1291) verlegte der Großmeister seinen Sitz nach Limassol (Limisso)
auf Zypern und wurde Vasall des dortigen Königshauses. Von 1308 bis 1310
eroberte er Rhodos und dessen Nachbarinseln. 1312 erlangte er einen Teil der
Güter des aufgelösten Templerordens in Frankreich. 1372 ließ sich die Ballei
Brandenburg im Vergleich von Heimbach besondere Rechte einräumen. 1522/1523
musste nach Siegen der Türken der Sitz von Rhodos verlegt werden (u. a.
Viterbo). 1530 übertrug Kaiser Karl V. als König von Sizilien dem Orden Malta
und seine Nachbarinseln sowie Tripolis gegen einen symbolischen Tribut aber
ohne Heerfolgepflicht zu Lehen. Seitdem wurde der Orden auch Malteserorden
genannt. Nach der Reformation traten die Mitglieder der Ballei Brandenburg zum
evangelischen Glauben über. 1548 erhielt der J. bzw. der Johannitermeister in
Deutschland, der seit 1187 als Großprior an der Spitze der deutschen Zunge des
Ordens stand und seit 1428 (endgültig 1505) seinen Sitz in Heitersheim hatte,
Sitz und Stimme auf der geistlichen Bank des Reichsfürstenrates des Reichstags.
Deutsche Kommenden bestanden u. a. in Dätzingen und Rohrdorf, Schwäbisch Hall
(Hall) und Affaltrach, Heitersheim, Hemmendorf und Rexingen, Kleinerdlingen (Kleinnördlingen),
Leuggern, (Neuburg,) Rothenburg, Überlingen, Villingen, Würzburg und
Biebelried. 1781 wurde der Orden mit dem Antoniterorden vereinigt. 1789 verlor
er seine Güter in Frankreich, 1798 auch Malta (an Frankreich). Um 1800 zählte
der J. zum Kanton Steigerwald des Ritterkreises
Franken. Durch § 27 des Reichsdeputationshauptschlusses vom 25. 2. 1803 erhielt
der J. bzw. Malteserorden für den Verlust seiner linksrheinischen Güter die
Grafschaft Bonndorf, die Abteien Sankt Blasien, Sankt Trudpert, Schuttern,
Sankt Peter, Tennenbach und alle Stifter, Abteien und Klöster im Breisgau. 1806
erlosch auch das Großpriorat in Heitersheim, nachdem das Fürstentum Heitersheim
schon früher allmählich tatsächlich unter die Landeshoheit Österreichs sowie
1805/1806 an Baden gelangt war. 1852 wurde die Ballei Brandenburg vom König von
Preußen in ihren Rechten wiederhergestellt. 1999 hatte der evangelische Teil
des Johanniterordens rund 3400 Mitglieder.
L.: Zeumer 552 II a 30; Riedenauer 129; Geschichte des Malteserordens nach
Vertot, bearb. v. Niethammer, Bd. 1ff. 1792; Falkenstein, K., Geschichte des
Johanniterordens, 1867; Pflugk-Harttung, J. v., Die Anfänge des
Johanniterordens in Deutschland, 1899; Rödel, W., Das Großprioriat Deutschland
des Johanniterordens, Diss. phil. Mainz 1966; Engel, C., Histoire de L’Ordre de
Malte, 1968; Waldstein-Wartenberg, B. Graf v., Rechtsgeschichte des
Malteserordens, 1969; Der Johanniter-Orden. Der Malteser-Orden, hg. v. Wienand,
A., 3. A. 1988; Barz, W., Georg Schilling von Cannstatt. Ein deutscher
Johanniter auf Malta, (in) Der Johanniterorden in Baden-Württemberg 69 (1984),
5; Riley-Smith, J., Johanniter, LexMA 5 1990, 613ff.; Höfe und Residenzen im
spätmittelalterlichen Reich, hg. v. Paravicini, W., 2003, 1, 739
(Johannitermeister); Die Johanniter, die Templer, der Deutsche Orden, die
Lazariter und Lazariterinnen, die Pauliner und die Serviten in der Schweiz,
bearb. v. Andenmatten, B. u. a., 2006
Jöstelsberg, Jöbstelsberg, Löbstelsberg
(Reichsritter). Von etwa 1665 bis 1725 zählten die J. zum Kanton Steigerwald des Ritterkreises Franken.
L.: Bechtolsheim 15, 21; Riedenauer 124.
Jungken genannt Münzer von Morenstamm
(Reichsritter). Von 1766 bis 1790 waren die J. wegen Gütern in Adelmannsfelden
Mitglied im Kanton Kocher des Ritterkreises
Schwaben.
L.: Schulz 265.
Jura (Kanton).
Aus dem Hochstift Basel kamen nach der Säkularisation die französischsprachigen
Teile 1815 zum Kanton Bern der Schweiz. Dies
führte seit 1830 zu Streitigkeiten. Nach einer erfolglos gebliebenen Volksabstimmung
von 1959 sprachen sich am 23. 6. 1974 36802 Abstimmungsberechtigte für und
34052 Abstimmungsberechtigte gegen eine Verselbständigung aus. 1978 wurde
daraufhin aus den Bezirken Delémont (Delsberg), Franches Montagnes
(Freibergen), Porrentruy (Pruntrut) und 8 Gemeinden des Bezirkes Moutier der Kanton J. mit der Hauptstadt Delémont (Delsberg)
gebildet (rund 837 Quadratkilometer, 65000 Einwohner).
L.: Junker, B., Geschichte des Kantons Bern seit
1798, 1991.
Kalb von Kalbsrieth (Reichsritter), Kalb von
Kalbsried. Am Ende des 18. Jahrhunderts zählten die K. zu den Kantonen Rhön-Werra und Steigerwald des Ritterkreises
Franken.
L.: Riedenauer 124.
Kaltenbrunn (Reichsritter?). Um 1700 zählten die K.
zum Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken.
L.: Riedenauer 124.
Kaltenburg (reichsritterschaftliche Burg). Die Burg K. am Übergang einer Römerstraße über die Lone bei Niederstotzingen wird um 1240 erstmals erwähnt. Nach ihr nannten sich ministerialische Herren von K. Um 1349 saß auf der Burg ein Vogt der Grafen von Helfenstein. Graf Ulrich der Jüngere verkaufte K. als Inhaber der Herrschaft Heidenheim an die Riedheim, die sie 1393 Bayern-Ingolstadt zu Lehen auftrugen. Von 1496 bis 1821 war die zum Kanton Donau des Ritterkreises Schwaben zählende Burg in Händen der Riedheim-Remshart. 1806 kam sie an Bayern, 1810 an Württemberg und damit 1951/1952 zu Baden-Württemberg.
Kaltental (Reichsritter), Kaltenthal. Im 18.
Jahrhundert zählten die K. unter anderem mit dem 1722 verkauften Hofgut
Steinächle (Steinachlin) zum Ritterkreis Schwaben. Wegen Aldingen (14.
Jh.-1746), Mühlhausen am Neckar (bis 1582) und Oßweil (bis 1647) war die
Familie im Kanton Kocher immatrikuliert. An der
Wende vom 17. zum 18. Jahrhundert gehörte sie auch zum Kanton
Odenwald des Ritterkreises Franken.
L.: Roth von Schreckenstein 2, 592; Kollmer 378; Riedenauer 124; Schulz 265.
Karg von Bebenburg (Reichsritter). Mit
Oberweilersbach, Mittlerweilersbach (Mittelweilersbach) und Unterweilersbach
waren die K. im 18. Jahrhundert im Kanton Gebirg
des Ritterkreises Franken immatrikuliert, außerdem im Kanton
Baunach.
L.: Stieber; Riedenauer 124.
Karpfen (Reichsritter), Karpffen. Von 1548 bis
zu ihrem Aussterben 1663 zählten die K. mit Hausen ob Verena und Rietheim zum Kanton Neckar bzw. Neckar-Schwarzwad-Ortenau des
Ritterkreises Schwaben.
L.: Hellstern 154, 207.
Karsbach, Karspach (Reichsritter). Die zu K.
zählten im 17./18. Jahrhundert zum Kanton
Rhön-Werra des Ritterkreises Franken. S. Wolf von Karsbach.
L.: Stieber; Seyler 370; Riedenauer 124.
Katzenstein (Herrschaft). Nach der Burg K. bei
Heidenheim nannten sich seit Anfang des 12. Jahrhunderts Vasallen der Grafen
von Dillingen, die später nach Dillingen wechselten, seit 1252 ein Zweig der Edlen
von Hürnheim, der 1354 K. an die Grafen von Oettingen verkaufte. Sie
verpfändeten K. zeitweise an die Grafen von Helfenstein und belehnten 1382
Berthold von Westerstetten, wozu 1453/1469 Dunstelkingen kam. 1572/1589
verkauften die Erben der Linie Westerstetten-Katzenstein die zum Kanton Kocher des Ritterkreises Schwaben zählenden
Eigengüter an Oettingen, an das 1632 auch die Lehen zurückfielen. Zeitweilig
war K. nach 1662 Sitz einer Seitenlinie Oettingen-Balderns
(Oettingen-Baldern-Katzenstein). Mit Erlöschen der Linie Oettingen-Baldern kam
K. 1798 an Oettingen-Wallerstein, 1810 an Württemberg und damit 1951/1952 an
Baden-Württemberg.
L.: Wolff 177; Hölzle, Beiwort 52; Seitz, A., Zur Entstehungsgeschichte von
Burg Katzenstein, Jb. d. hist. Ver. Dillingen 72 (1970).
Kechler von Schwandorf (Freiherren,
Reichsritter). Die K. waren bereits 1488 Mitglied der Gesellschaft St.
Jörgenschild, Teil am Neckar. Von 1548 bis 1805 - davon bis 1748 mit dem
Rittergut Diedelsheim - gehörten sie dem Kanton
Neckar des Ritterkreises Schwaben an. Im Jahre 1802 übten sie die Herrschaft
über die dem Kanton Neckar inkorporierten
Ortschaften Obertalheim und Untertalheim, beides Lehen Österreichs, sowie
Unterschwandorf aus.
L.: Roth von Schreckenstein 2, 592; Hölzle, Beiwort 64, Hellstern 207, 218f.;
Kollmer 378.
Keller von Schleitheim (Reichsritter), Keller
von Schlaitheim. Von 1642 bis 1805 zählten die K. unter anderem bis etwa 1736
mit dem Rittergut Neckarhausen und bis 1750 mit dem an die Raßler von
Gamerschwang (Raßler, Rassler) verkauften Gut Lützenhardt zum Kanton Neckar des Ritterkreises Schwaben.
L.: Roth von Schreckenstein 2, 592; Hellstern 207; Kollmer 378.
Kemnat (Reichsritter). Im 16. Jahrhundert
zählten die K. zum Kanton Baunach des
Ritterkreises Franken.
L.: Riedenauer 124.
Kempinsky (Reichsritter). Um 1750 zählten die K.
zum Kanton Rhön-Werra im Ritterkreis Franken.
L.: Riedenauer 124.
Kempten (gefürstete Abtei, Fürststift,
Residenz). K. an der Iller wird erstmals als spätkeltische Siedlung Cambodunum
(um Christi Geburt) von Strabo erwähnt. 15 v. Chr. wurde es von den Römern
erobert, die dort eine Siedlung mit Markt, Tempeln und Thermen errichteten, die
ihrerseits im 3. Jahrhundert von den Alemannen zerstört wurde. 742/743 gründete
vielleicht das Kloster Sankt Gallen in Kempten eine Zelle und 752 ein
Benediktinerkloster, das karolingisches Eigenkloster wurde. 1062 bestätigte
König Heinrich IV. seine durch mehrfache Vergabungen (vor 963 Augsburg, 1026
Schwaben, 1065 Rheinfelden) bedrohte Reichsunmittelbarkeit. 1348 wurde der Abt
als Fürstabt betitelt, 1360 wurde das Kloster von Kaiser Karl IV. zum
Fürststift erhoben, das 1419 exemt wurde. Sein Herrschaftsgebiet entwickelte
sich aus einer dem Kloster durch Kaiser Karl dem Großen im 9. Jahrhundert verliehenen
Immunität, die zwischen 1062 und 1213 zur Grafschaft erhoben wurde. 1213 gingen
durch Verleihung König Friedrichs II. die zuletzt von den Staufern ausgeübten
Grafenrechte und Vogteirechte an den Abt über. Weitere Käufe rundeten im 17.
und 18. Jahrhundert das Gebiet ab. Bis 1803 war dann das Fürststift nach dem
Hochstift Augsburg das größte geistliche Herrschaftsgebiet in Ostschwaben. Es
gehörten bei der Säkularisation (1803) zum Stift die 1728 mit Stadtrecht
ausgestattete sogenannte Stiftsstadt unmittelbar vor den Toren der Reichsstadt
K. und die Marktflecken Sulzberg, Unterthingau (Thingau), Günzburg
(Obergünzburg), Ronsberg, Dietmannsried, Grönenbach, Legau, Altusried und
Buchenberg sowie Martinszell (Sankt Martinszell) und die Herrschaften Wagegg, Westerried,
Rothenstein, Kalden (Calde), Theinselberg-Hetzlinshofen-Herbishofen
(Teisselberg-Hetzlingshofen-Erbishofen), Hohenthann (Hohentann) und Kemnat
(Kemnath) Das Gebiet war in die acht Pflegämter Sulzberg und Wolkenberg,
Unterthingau, Kemnat, Liebenthann oder Günzburg (Obergünzburg), Falken,
Grönenbach, Hohentann oder Lautrach und das Pflegamt diesseits der Iller
gegliedert. Als Exklave unterstand dem Abt auch die Obervogtei Binswangen.
Wegen Lautrach (Lauterach) und Langenegg zählte der Abt zum Kanton Hegau (Hegau-Allgäu-Bodensee, Bezirk
Allgäu-Bodensee) des Ritterkreises Schwaben. Für einen Teil der Eingesessenen
war er gegeüber den Kantonen Hegau und Donau
steuerpflichtig.1803 fiel das Stift mit 18 Quadratmeilen weitgehend
geschlossenem Gebiet und 40000 Einwohnern an Bayern.
L.: Wolff 2158; Zeumer 552 II a 28; Wallner 685 SchwäbRK 7; Großer Historischer
Weltatlas II 66 (1378) F5, III 38 (1789) D4; Ruch Anhang 82; Wagner, F., Die
Römer in Bayern, 4. A. 1928; Rottenkolber, J., Geschichte des hochfürstlichen
Stiftes Kempten, 1933; Hölzle, E., Der deutsche Südwesten am Ende des alten
Reiches, 1938; Weitnauer, A., Kempten 1949; Schwarzmaier, H., Königtum, Adel
und Klöster im Gebiet zwischen Iller und Lech, 1961; Dertsch, R., Stadt- und
Landkreis Kempten, 1966; Blickle, P., Kempten, 1968: (in) Historischer Atlas
von Bayern, Teil Schwaben; Hermann, N., Kempten und das Oberallgäu, 2. A. 1984;
Geschichte der Stadt Kempten, hg. v. Dotterweich, V., 1989; Böck, F., Kempten
im Umbruch, 1989; Fahlbusch, F., Kempten, LexMA 5 1990, 1103; Walter, M., Das
Fürststift Kempten, 1995; Bürgerfleiß und Fürstenglanz, hg. v. Jahn, W. u. a.,
1998; Petz, W. Zweimal Kempten, 1998; Böck, F., Ein Einzelfall? (in) Suevia
Sacra, hg. v. Liebhart, W. u. a., 2001; Höfe und Residenzen im spätmittelalterlichen
Reich, hg. v. Paravicini, W., 2003, 1, 666, 1, 2,292.
Kere (Reichsritter), Kehr. Im frühen 16.
Jahrhundert zählten die von der K. (Kere, Kießling von der Kere) zum Kanton Rhön-Werra des Ritterkreises Franken. Außerdem
waren sie im Kanton Baunach und im Kanton Steigerwald im Ritterkreis Franken
immatrikuliert.
L.: Stieber; Roth von Schreckenstein 2, 593; Pfeiffer 212; Riedenauer 124;
Rahrbach 139.
Kerpen (Freiherren, Reichsritter). Im 18.
Jahrhundert zählten die Freiherren von K. mit Würzweiler und Fürfeld samt
Biedenthalerhof (Biedenthaler Hof) zum Kanton
Oberrheinstrom des Ritterkreises Rhein. Mit Illingen, Lixingen und Ruhlingen
(Rollingen) waren sie im Kanton Niederrheinstrom
des Ritterkreises Rhein immatrikuliert.
L.: Genealogischer Kalender 1753, 545; Roth v. Schreckenstein 2, 595;
Winkelmann-Holzapfel 154.
Kesselstatt, Kesselstadt (Freiherren, Reichsritter).
Im 18. Jahrhundert zählten die Freiherren von K. zum Kanton
Niederrheinstrom des Ritterkreises Rhein.
L.: Genealogischer Kalender 1753, 546; Roth von Schreckenstein 2, 595.
Keudell zu Schwebda (Reichsritter), Keudel zu Schwebda. Kanton Rhön-Werra, Ritterkreis Franken.
Killinger (Freiherren, Reichsritter). Um 1790
waren die Freiherren von K. mit Eschenau Mitglied des Kantons
Kraichgau des Ritterkreises Schwaben.
L.: Hölzle, Beiwort 63; Winkelmann-Holzapfel 154.
Kirchen (reichsritterschaftliche Herrschaft). K. zählte zum Kanton Kocher und kam an Zwiefalten und damit über Württemberg 1951/1952 zu Baden-Württemberg.
Kirchentellinsfurt (reichsritterschaftlicher Ort). 1007 gab König Heinrich II. K. bei Tübingen an das Hochstift Bamberg. Von dort kam der durch Aufnahme des Ortsnamens Tälisfurt von anderen Kirchheimnamen unterschiedene Ort an die Grafen von Hohenberg und 1381 an Habsburg bzw. Österreich. K. steuerte zum Kanton Neckar des Ritterkreises Schwaben, bis Württemberg 1769 die Rechte ablöste. Über Württemberg gelangte K. 1951/1952 zu Baden-Württemberg. S. Imhoff (Im Hoff) von K.
Kirchlauter (reichsritterschaftlicher Ort). K. bei
Ebern unterstand im 15. Jahrhundert den Herren von Füllbach. 1476 kam es an die
Fuchs von Schweinshaupten, 1511 als Lehen des Hochstifts Würzburg an die
Guttenberg. Es zählte zum Kanton Baunach des
Ritterkreises Franken und fiel 1806 an Bayern.
L.: Wolff 512.
Kisslegg (Herrschaft), Kißlegg. K. im Allgäu
wurde vermutlich in der zweiten Hälfte des 8. Jahrhunderts als Ratboticella
gegründet. Im 9. Jahrhundert war dort der Haupthof des Klosters Sankt Gallen im
Nibelgau. 1227 nannten sich die 1135 bezeugten klösterlichen Meier nach der
hier erbauten Burg von K. (Kiselegge). Sie erlangten die Klostergüter und das
Niedergericht über K., Immenried, Waltershofen und Eintürnen als Lehen. Um 1300
wurden sie von den Herren von Schellenberg beerbt, die hier eine Linie
begründeten. 1381 wurde die Herrschaft geteilt. Ein Teil kam 1708 an
Waldburg-Wolfegg (Waldburg-Wolfegg-Waldsee). Der andere Teil gelangte über die
Sulzberg (1428), Freyberg (1525), Paumgarten (1592), Khuen-Belasi und
Waldburg-Trauchburg (1669) 1793 an Waldburg-Zeil-Wurzach. Die Herrschaft war
dem Kanton Hegau (Hegau-Allgäu-Bodensee, Bezirk
Allgäu-Bodensee) des Ritterkreises Schwaben der Reichsritterschaft steuerbar.
1806 fiel K. an Württemberg und damit 1951/1952 an Baden-Württemberg.
L.: Wolff 200, 509; Wallner 685f. SchwäbRK 12, 26 a; Der Kreis Wangen, 1962;
Müller, S., Kißlegg im Allgäu, 1974.
Kitzingen, Spital. Um 1800 zählte das Spital in K.
zum Kanton Steigerwald des Ritterkreises
Franken.
L.: Riedenauer 129.
Kitzingen, Stadt (Reichsritter). Um 1800 zählte
die Stadt K. zum Kanton Steigerwald des
Ritterkreises Franken.
L.: Riedenauer 129: Hock, B., Kitzingen im Dreißigjährigen Krieg, 1981; Apud
Kizinga monasterium, hg. v. Walter, H., 1995.
Kleinschmidt (Reichsritter). Um 1700 zählten K. zum Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken.
L.: Riedenauer 124.
Klinckhart, Klinkhart (Reichsritter). Im frühen 16.
Jahrhundert zählten die K. von Wartenrode (Vockenrot [Vockenrodt]) zum Kanton Odenwald des Ritterkreis Franken.
L.: Riedenauer 124; Neumaier 73.
Knebel von Katzenelnbogen (Freiherren,
Reichsritter). Im späten 16. Jahrhundert und im 17. Jahrhundert gehörten die K.
zum Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken.
Im 18. Jahrhundert zählten die Freiherren K. mit einem Zehntel der Ganerbschaft
Bechtolsheim und Neuweier (Neuweyer) zum Kanton
Oberrheinstrom des Ritterkreises Rhein sowie zum Ort (Kanton)
Ortenau des Kantons Neckar bzw.
Neckar-Schwarzwald-Ortenau des Ritterkreises Schwaben (1802 Philipp Franz K.).
L.: Genealogischer Kalender 1753, 544; Roth von Schreckenstein 2, 595;
Zimmermann 75; Winkelmann-Holzapfel 154; Riedenauer 124; Neumaier 73.
Kniestedt (Freiherren, Reichsritter). Im 18.
Jahrhundert zählten die Freiherren von K. mit dem 1701 erworbenen Heutingsheim
und dem 1765 erworbenen Schaubeck samt Kleinbottwar zum Kanton Kocher des Ritterkreises Schwaben. Von 1771 bis 1805 waren
sie mit dem 1706 erworbenen Rübgarten auch im Kanton
Neckar bzw. Neckar-Schwarzwald-Ortenauimmatrikuliert.
L.: Roth von Schreckenstein 2, 592; Hölzle, Beiwort 62, 64,; Hellstern 208,
218; Kollmer 376f.; Schulz 265.
Knöringen (Freiherren, Reichsritter). Die
Freiherren von K. waren mit der 1545 erworbenen Herrschaft Kreßberg (Krießberg)
samt Marktlustenau (Lustenau) bis 1805/1806 Mitglied des Kantons Altmühl des Ritterkreises Franken. Außerdem
zählten sie zum Ritterkreis Schwaben (1605-1662 mit Wildenstein zum Kanton Kocher).
L.: Biedermann, Altmühl; Stieber; Roth von Schreckenstein 2, 592; Hölzle,
Beiwort 55; Winkelmann-Holzapfel 154; Riedenauer 125; Schulz 266.
Koch, Kott? (Reichsritter). Die K. gehörten
im frühen 17. Jahrhundert zum Kanton Odenwald
des Ritterkreises Franken.
L.: Riedenauer 125.
Kocher (Kanton,
Ritterkanton). Der Kanton K. gehörte zum
Ritterkreis Schwaben der Reichsritterschaft.
L.: Wolff 510; Schulz, T., Das Fürststift Ellwangen und die Ritterschaft am
Kocher, Ellwanger Jb. 31 (1985/1986); Schulz, T., Die Mediatisierung des Kantons Kocher, Zs. f. württemberg. LG. 47 (1988).
Kocherstetten, (Ganerbschaft). Um 1700 zählte die
Ganerbschaft K. zum Kanton Odenwald des
Ritterkreises Franken. Der Ort K. kam über Württemberg 1951/1952 zu
Baden-Württemberg.
L.: Riedenauer 129.
Köhrscheidt, Röhrscheid? (Reichsritter). Die K.
gehörten vielleicht dem Kanton Gebirg (Vogtland)
des Ritterkreises Franken und der vogtländischen Ritterschaft (Vogtland) an.
L.: Riedenauer 125.
Kolb von Rheindorf (Reichsritter). Bis ins
frühe 17. Jahrhundert waren Kolb im Kanton Odenwald
des Ritterkreises Franken immatrikuliert. Im 17. und 18. Jahrhundert zählten
die K., davon bis 1711 mit dem Rittergut Kreßbach (Krießbach), zum Kanton Neckar bzw. Neckar-Schwarzwald-Ortenau des
Ritterkreises Schwaben.
L.: Stieber; Hellstern 208; Kollmer 378; Riedenauer 125.
Königsbach (reichsritterschaftlicher Ort). K.
zwischen Karlsruhe und Pforzheim erscheint erstmals in einer um 1150
gefälschten Urkunde des Klosters Reichenau. Die zuerst 1252 belegten Herren von
K. waren im 14. Jahrhundert Vasallen der Markgrafen von Baden. 1399 waren zwei
Drittel Königsbachs Lehen Brandenburgs, ein Drittel Lehen Badens. Seit 1518
hatten die Herren von Venningen sieben Zwölftel als Lehen Brandenburgs, fünf
Zwölftel der Markgraf von Baden. Die Herren von Venningen verkauften 1650 ihre
Zwölftel an Daniel Rollin de Saint André (Daniel Rollin de Saint-André). Der
zum Kanton Kraichgau des Ritterkreises Schwaben
steuernde Ort fiel 1806 an Baden und damit 1951/1952 an Baden-Württemberg.
L.: Wolff 511.
Königsegg-Rothenfels (Grafen, Reichsritter). (Die Burg
Rothenfels [Rotenfels) bei Immenstadt unterstand am Ende des 11. Jahrhunderts
den Grafen von Buchhorn, nach denen sie die Welfen beanspruchten, aber an die
Grafen von Kirchberg herausgeben mussten. 1243 kaufte Kaiser Friedrich II. die
gesamte Albgaugrafschaft und überließ vermutlich den Herren von Schellenberg
Rothenfels als Reichslehen. 1332 kam die Burg an die Grafen von
Montfort-Tettnang, unter denen 1471 Rothenfels zur Grafschaft erhoben wurde.) Die
Grafschaft K. wurde 1565 an die Herren von Königsegg verkauft, die dort 1588
die Linie K. gründeten. Sie umfasste Rothenfels und die Herrschaften Staufen
und Werdenstein (1785). Herrschaftsmittelpunkt war Immenstadt. Wegen Stein und
Bräunlings (Breunlings) zählten die Grafen zum Kanton
Hegau (Hegau-Allgäu-Bodensee, Bezirk Allgäu-Bodensee) des Ritterkreises
Schwaben. Die Güter der Rothenfelser Linie wurde 1804 gegen Güter in Ungarn an
Österreich gegeben. Durch den Frieden von Pressburg kamen sie an Bayern.
L.: Ruch Anhang 82; Hölzle, E., Der deutsche Südwesten am Ende des alten
Reiches, 1938; Mau, H., Die Rittergesellschaften mit St. Jörgenschild in
Schwaben, 1941, 34; Bader, K., Der deutsche Südwesten in seiner
territorialstaatlichen Entwicklung, 2. unv. A. 1978.
Königsfeld (Kunigffeldt) (Reichsritter). Im 16.
Jahrhundert zählten die K. zum Kanton Gebirg des
Ritterkreises Franken.
L.: Pfeiffer 209; Riedenauer 125.
Königshofen (Reichsritter). Im frühen 16.
Jahrhundert zählten die K. zum Kanton Baunach des
Ritterkreises Franken.
L.: Riedenauer 125.
Könitz, Köniz (Reichsritter). Seit dem frühen
16. Jahrhundert zählten die K. zum Kanton
Baunach im Ritterkreis Franken. Während des 16. Jahrhunderts waren sie auch im Kanton Gebirg immatrikuliert.
L.: Riedenauer 125.
Konstanz (Hochstift, Residenz). Nach Verlegung
des Bistums Aventiacum von Avenches nach Windisch (Vindonissa) wurde im
alemannisch gewordenen Teil des Bistums vielleicht zwischen 550 und 590 in K.,
wo vermutlich nach 300 (Constantius II. [337-361]) ein römisches Kastell mit
dem im 6. Jahrhundert überlieferten Namen Constantia errichtet worden war, ein
Bistum eingerichtet (Bischof Gaudentius †613), das sich bald zum größten
deutschen Bistum entwickelte (Breisgau, Waiblingen, Ulm, Oberstdorf, Bodensee,
Glarus, Brienz, Thun, Aarau, genauer Umfang erst 1275 beschrieben). Es
unterstand zunächst Besançon, seit der Mitte des 8. Jahrhunderts Mainz. Ihm
gelang zwar die Eingliederung der Propstei Öhningen (1155), doch verlor es
schon 1192 die Herrschaft über die Stadt K. Insgesamt glückte ihm im Wettbewerb
mit Habsburg (Österreich) und Wittelsbach (Bayern) nur der Ausbau eines
kleinen, zeitweise stark verschuldeten Hochstifts zu beiden Seiten des
Bodensees (am Ende des 18. Jahrhunderts insgesamt 22 Quadratmeilen mit 50000
Einwohnern). Altes Bischofsgut waren neben Meersburg (1113 Merdesburch, vor dem
12. Jahrhundert an das Hochstift) das in der Gegenwart auf der schweizerischen
Seite liegende Gottlieben sowie Bischofszell und Horn. Dazu kamen zu verschiedenen
Zeiten und aus verschiedenen Händen Gaienhofen, die Herrschaft Bohlingen, die
Obervogtei Güttingen, die Herrschaft Homburg mit Stahringen, Ittendorf und
Ahausen, Klingnau und Zurzach, Markdorf (1354 Kauf), die Obervogtei Öhningen,
die Herrschaft Rosenegg, die Herrschaft Konzenberg in der östlichen Baar und
die Herrschaft Liebburg. Die Reformation führte bald zu schweren Einbußen der
Diözese (Schweiz, Württemberg, Ulm, Esslingen [Eßlingen], Reutlingen). 1540
gewann K. das Kloster Reichenau. Von 1526 bis 1803 residierte der zum
schwäbischen Reichskreis gehörige Bischof in Meersburg. Im 18. Jahrhundert
zählte er wegen Homburg und Stahringen zum Kanton
Hegau des Ritterkreises Schwaben. 1803 fielen die rechtsrheinischen Gebiete des
Hochstifts an Baden. Das Bistum wurde 1821 zugunsten des neuen Erzbistums
Freiburg im Breisgau aufgelöst.
L.: Wolff 155; Zeumer 552 II a 12; Wallner 686 SchwäbRK 27; Großer Historischer
Weltatlas II 34 (1138-1254) F4, II 66 (1378) E5, III 22 (1648) D5, III 38
(1789) C4; Ruch Anhang 77; Regesta episcoporum Constantiensium, hg. v. d. Bad.
hist. Komm. Bd. 1ff. 1886ff.; Ahlhaus, J., Die Landdekanate des Bistums
Konstanz im Mittelalter, 1929, Neudruck 1961; Isele, E., Die Säkularisation des
Bistums Konstanz, 1933; Fleischhauer, M., Das geistliche Fürstentum Konstanz
beim Übergang an Baden, 1934; Feger, O., Das älteste Urbar des Bistums
Konstanz, 1943; Dann, W., Die Besetzung des Konstanzer Bischofsstuhls von der
Gründung des Bistums bis zur Reformation, Diss. phil. Heidelberg 1950; Tüchle, H.,
Kirchengeschichte Schwabens, Bd. 1 1950; Reinhardt, Die Beziehungen von
Hochstift und Diözese Konstanz zu Habsburg-Österreich in der Neuzeit, 1966;
Burbach, R., Die Reformation in den freien Reichsstädten Lindau und Konstanz,
1983; Die Bischöfe von Konstanz, hg. v. Kuhn, L. u. a., Bd. 1f. 1988; Bischof,
F., Das Ende des Bistums Konstanz. Hochstift und Bistum im Spannungsfeld von
Säkularisation und Suppression, 1989; Maier, K., Das Domkapitel von Konstanz
und seine Wahlkapitulationen, 1990; Zimpel, D., Die Bischöfe von Konstanz im
13. Jahrhundert (1206-1274), 1990; Maurer, H., Konstanz, LexMA 5 1991, 1399ff.;
Degler-Spengler, B., Der schweizerische Teil der ehemaligen Diözese Konstanz,
1994; Derschka, H., Die Ministerialen des Hochstifts Konstanz, 1999; Die
Konstanzer Bischöfe vom Ende des 6. Jahrhunderts bis 1206, bearb. v. Maurer,
H., 2003; Höfe und Residenzen im spätmittelalterlichen Reich, hg. v.
Paravicini, W., 2003, 1, 548, 1, 2, 306; Bihrer, A., Der Konstanzer Bischofshof
im 14. Jahrhundert, 2005.
Köselin (Reichsritter). Im frühen 16.
Jahrhundert zählten die K. zum Kanton Baunach
des Ritterkreises Franken.
L.: Riedenauer 125.
Köstner (Reichsritter). Vielleicht zählten die
K. zum Kanton Steigerwald des Ritterkreises
Franken.
L.: Stieber; Riedenauer 125.
Köth von Wanscheid (Reichsritter). Bis zu
ihrem Erlöschen 1788 zählten die K. mit einem Achtel der Ganerbschaft
Mommenheim, einem Fünftel der Ganerbschaft Schornsheim, Sörgenloch und Udenheim
zum Kanton Oberrheinstrom des Ritterkreises
Rhein.
L.: Roth von Schreckenstein 2, 595; Zimmermann 75; Winkelmann-Holzapfel, 154.
Kotlinsky, Kottlinsky (Reichsritter). Um 1700
zählten die K. zum Kanton Rhön-Werra des
Ritterkreises Franken.
L.: Stieber; Seyler 370; Riedenauer 125.
Kötschau, Ketschau (Reichsritter). Von der Mitte
des 16. bis zur Mitte des 18. Jahrhunderts zählten die K. zum Kanton Rhön-Werra im Ritterkreis Franken.
L.: Seyler 370; Riedenauer 125.
Kottenheim, Rodenheim?, Tottenheim? (Reichsritter).
Von der Mitte des 16. bis zur Mitte des 17. Jahrhunderts zählten die K. zum Kanton Odenwald im Ritterkreis Franken. S. Rodenheim.
L.: Riedenauer 125; Neumaier 7, 72, 141.
Kottwitz von Aulenbach (Reichsritter), Kottwitz.
Im 16. und 17. Jahrhundert zählten die K. zum Kanton
Odenwald des Ritterkreises Franken. Von der Mitte des 17. bis zur Mitte des 18.
Jahrhunderts waren sie im Kanton Rhön-Werra
immatrikuliert (Kottwitz von Aulenbach).
L.: Stieber, Seyler 370; Pfeiffer 210; Stetten 32, 33; Riedenauer 122, 125;
Rahrbach 141; Neumaier 73, 132, 149f., 153.
Kotzau (Herren, Reichsritter). Nach der 1234
erstmals erwähnten Burg K. in Oberfranken nannten sich seit 1172 erscheinende
Herren. Im 16. Jahrhundert zählten die K. zum Kanton
Gebirg, zum Kanton Rhön-Werra und zum Kanton Baunach des Ritterkreises Franken sowie zur
vogtländischen Ritterschaft (Vogtland). Als sie um die Mitte des 17.
Jahrhunderts ausstarben, fielen ihre Güter an die Markgrafschaft Bayreuth
(Brandenburg-Bayreuth). 1810 kam Oberkotzau mit der Markgrafschaft Bayreuth an
Bayern.
L.: Stieber; Pfeiffer 209; Riedenauer 125; Sieghardt, A., Die Herren von Kotzau
und ihr Schloss, (in) Siebenstern, 1936; Gebessler, A., Stadt und Landkreis
Hof, 1960.
Kraichgau (Kanton,
Ritterkanton). Ausgehend vom Gau Kraichgau bildete sich an der Wende vom
Mittelalter zur Neuzeit ein Kanton K. des
Ritterkreises Schwaben der Reichsritterschaft, zu dem aber auch Orte anderer
frühmittelalterlicher Gaue gehörten.
L.: Wolff 510; Kolb, A., Die Kraichgauer Ritterschaft unter Kurfürst Philipp
von der Pfalz, 1909; Press, V., Die Ritterschaft im Kraichgau zwischen Reich
und Territorium 1500-1683, ZGO 122 (1974); Die Kraichgauer Ritterschaft in der
frühen Neuzeit, hg. v. Rhein, S., 1993.
Kratz von Scharfenstein, Craatz von Scharfenstein
(Reichsritter). Im 18. Jahrhundert zählten die K. zum Ritterkreis Rhein,
außerdem um 1700 zum Kanton Odenwald des
Ritterkreises Franken.
L.: Stieber; Roth von Schreckenstein 2, 594; Riedenauer 123.
Krauseneck (Reichsritter). Vielleicht zählten die
K. zum Kanton Steigerwald des Ritterkreises
Franken.
L.: Riedenauer 125.
Krautheim (Reichsritter, Krautwein). Um 1550
zählten die K. zum Kanton Odenwald des
Ritterkreises Franken.
L.: Riedenauer 125; Stetten 33.
Kreß von Kressenstein (Reichsritter). Im
späteren 17. und 18. Jahrhundert zählten die K. wegen Dürrenmungenau zum Kanton Altmühl im Ritterkreis Franken.
L.: Biedermann, Altmühl; Roth von Schreckenstein 2, 593; Riedenauer 125.
Kresser von Burgfarrnbach (Reichsritter),
Kresser zu Burgfarrnbach. Im 17. Jahrhundert zählten die später erloschenen K.
zum Kanton Altmühl des Ritterkreises Franken.
L.: Biedermann, Altmühl; Pfeiffer 197; Riedenauer 125.
Kronberg zu Ladenberg, Cronberg zu Ladenberg
(Reichsritter). Im 17. Jahrhundert zählten die K. zum Kanton
Odenwald des Ritterkreises Franken.
L.: Riedenauer 123; Neumaier 67.
Kroneck (Reichsritter). Wegen des Erwerbs eines
Teiles der Ganerbschaft Bönnigheim zählten die K. 1654 zum Kanton Kocher des Ritterkreises Schwaben. S. Croneck.
L.: Schulz 266.
Küchenmeister (Reichsritter). Bis zur Mitte des 17.
Jahrhunderts zählten die K. zum Kanton Odenwald
(K. von Seldeneck, K. von Neuburg) sowie zum Kanton
Rhön-Werra des Ritterkreises Franken.
L.: Stetten 33; Riedenauer 125; Rahrbach 143.
Küchenmeister von Nortenberg (Reichsritter),
Küchenmeister von Nordenberg. Im 18. Jahrhundert zählten die K. zum zum Kanton Rhön-Werra des Ritterkreises Franken.
L.: Roth von Schreckenstein 2, 593.
Kuefstein, Kufstein (Grafen). Am Ende des 18.
Jahrhunderts gehörten die Grafen von K., die mit den Herren von Spitz verwandt
sind, in der Wachau begütert waren und 1620 wegen ihres Übertritts zum
Protestantismus in Niederösterreich geächtet wurden, zu den schwäbischen Grafen
der weltlichen Bank des Reichsfürstenrates des Reichstags. Außerdem zählten sie
zum Kanton Hegau des Ritterkreises Schwaben.
L.: Zeumer 554 II b 61, 19.
Kühdorf, Küdorff (Reichsritter). Im 16.
Jahrhundert zählten die K. zum Kanton Altmühl
des Ritterkreises Franken.
L.: Pfeiffer 213; Riedenauer 125.
Külsheim (Reichsritter). Um 1800 zählten die K.
zum Kanton Altmühl des Ritterkreises Franken.
L.: Riedenauer 125.
Kunitz? (Reichsritter). Im 16. Jahrhundert
zählten die K. zum Kanton Gebirg des
Ritterkreises Franken.
L.: Pfeiffer 210.
Künsberg, Künßberg (Freiherren, Reichsritter).
Vom 16. bis zum 18. Jahrhundert zählten die bereits im Hochmittelalter als
Herren sichtbaren, nach Altenkünsberg bei Creußen benannten Freiherren von K.
mit Nagel, Tüschnitz und Thurnau zum Kanton
Gebirg des Ritterkreises Franken. Mit Schernau, dem Rittergut Obersteinbach,
Roßbach, Stübach und Markt Taschendorf (Markttaschendorf) gehörten sie im 18.
Jahrhundert zum Kanton Steigerwald. Außerdem
waren sie im 18. Jahrhundert in den Kantonen
Altmühl und Baunach (auch um 1800) immatrikuliert.
L.: Genealogischer Kalender 1753, 535, 536; Stieber; Roth von Schreckenstein 2,
593; Pfeiffer 208; Bechtolsheim 12, 198; Riedenauer 125; Rahrbach 145.
Künzelsau (reichsritterschaftlicher Ort). K. am Kocher
wird 1098 erstmals genannt. Von den Herren von Stein kam es erbweise an die
Bartenau, Stetten, K. und Neuenstein. 1328 kauften die Hohenlohe Rechte. 1484
erwarb das Erzstift Mainz, 1499 das Hochstift Würzburg Rechte. 1489
vereinbarten Mainz, Hohenlohe, Schwäbisch Hall und die Stetten eine
Ganerbenverwaltung. 1598 erlangte Hohenlohe den Anteil Schwäbisch Halls, 1717
Kloster Comburg den Anteil der Stetten. 1802 gewann Hohenlohe die Anteile
Würzburgs und Mainzs. 1806 fiel das zum Kanton
Odenwald des Ritterkreises Franken zählende K. an Württemberg und damit
1951/1952 an Baden-Württemberg.
L.: Wolff 119, 512; Eyth, L., Der Bezirk Künzelsau, 1900; Nowak, W., Die
Ganerbschaft Künzelsau, 1967; Bibliographie des Landkreises Künzelsau, 1972.
Küps (reichsritterschaftlicher Ort). K. an
der Rodach bei Kronach zählte zum Kanton Gebirg
des Ritterkreises Franken. 1806 fiel es an Bayern.
L.: Wolff 513.
Laihsheim, Lamsheim (Reichsritter). Im frühen 17.
Jahrhundert zählten die L. zum Kanton
Steigerwald im Ritterkreis Franken.
L.: Riedenauer 125.
Lamprecht von Gerolzhofen (Reichsritter),
Lamprecht. Im frühen 16. Jahrhundert zählten die L. zum Kanton Steigerwald im Ritterkreis Franken.
L.: Riedenauer 125.
Landas, Landass (Reichsritter). Um 1700 zählten
die L. zum Kanton Rhön-Werra im Ritterkreis
Franken. S. Swerts von L. zu Weinheim.
L.: Riedenauer 125.
Landenberg (Reichsritter). Die L. waren vom Anfang
des 16. Jahrhunderts bis etwa 1654 Mitglied des Kantons
Neckar bzw. Neckar-Schwarzwald-Ortenau des Ritterkreises Schwaben. 1531 hatten
sie auch die dem Kanton inkorporierte Herrschaft
Schramberg. Sie zählten außerdem zum Ritterkreis Unterelsass und zum
Ritterkreis Rhein.
L.: Roth von Schreckenstein 2, 595; Hellstern 148, 208.
Landschad von Steinach (Reichsritter). Im 16. und
17. Jahrhundert gehörten die im 12. Jh. als edelfreie Herren sichtbaren L.,
denen der Minnesänger Bligger II. entstammte, dem Kanton
Odenwald und kürzere Zeit auch dem Kanton
Rhön-Werra des Ritterkreises Franken an. Im 18. Jahrhundert zählten die L. zum
Ritterkreis Rhein.
L.: Stieber; Roth von Schreckenstein 2, 595; Riedenauer 125; Stetten 33;
Neumaier 66, 73, 132, 149f., 153; Hinz, E., Die Wappen der Herren und
Landschaden von Steinach, 2012.
Landsee (Reichsritter). Von 1680 bis 1788
zählten die L. mit dem Rittergut Glatt zum Kanton
Neckar des Ritterkreises Schwaben.
L.: Roth von Schreckenstein 2, 592; Hellstern 208.
Landstuhl (Herrschaft). L. bei Kaiserslautern wird
als Königsgut Nannenstul zu Anfang des 9. Jahrhunderts im Reichsurbar Lorschs
erstmals erwähnt. Mit der um 1160 erbauten Burg Nannenstein wurde L. dann
Mittelpunkt einer Herrschaft, die als Reichslehen an verschiedene Inhaber
gegeben wurde. Am Ende des 15. Jahrhunderts kam sie an die Sickingen, die sie
bis zum Ende des 18. Jahrhunderts innehatten. In der Reichsmatrikel von 1776
wird das zum Kanton Oberrheinstrom des
Ritterkreises Rhein zählende L. im schwäbischen Reichskreis genannt. 1815 fiel
es an Bayern, 1946 an Rheinland-Pfalz.
L.: Gumpelzhaimer 92; Wolff 516; Knocke, T., Landstuhl in Vergangenheit und
Gegenwart, 1951.
Lang (Reichsritter)(, Lang von Leinzell). Die
aus Augsburger Patriziergeschlecht stammenden L. zählten mit dem im 1636
erworbenen ellwangischen Lehen Leinzell und den 1657 von den Adelmann
erworbenen Gütern Dewangen, Reichenbach, Faulherrnhof und Rodamsdörfle zum Kanton Kocher des Ritterkreises Schwaben.
L.: Hölzle, Beiwort 62; Kollmer 362, 371, 375, 378; Schulz 266.
Langen (Reichsritter). Um 1750 zählten die L.
zum Kanton Altmühl im Ritterkreis Franken.
L.: Riedenauer 125.
Langenschwarz (Reichsritter). Die von und zu L.
zählten im ausgehenden 17. und im 18. Jahrhundert mit L., Hechelmannskirchen,
Köhlersmoor und Schlotzau zum Kanton Rhön-Werra
des Ritterkreises Franken. Über Hessen-Kassel und Preußen (Hessen-Nassau) kamen
die Orte 1945 zu Hessen.
L.: Stieber; Seyler 371; Winkelmann-Holzapfel 155; Riedenauer 125.
Langheim(, Kloster) Um 1800 zählte das Kloster L.
zu den Kantonen Baunach und Gebirg des
Ritterkreises Franken.
L.: Wolff 98; Riedenauer 129.
Langwerth zu Simmern (Freiherren, Reichsritter).
Im 18. Jahrhundert waren die Freiherren von L. mit einem Siebtel der
Ganerbschaft Nieder-Saulheim (Niedersaulheim) und einem Fünftel der
Ganerbschaft Schornsheim Mitglieder des Kantons
Oberrheinstrom des Ritterkreises Rhein. Außerdem waren sie im Kanton Mittelrheinstrom immatrikuliert.
L.: Genealogischer Kalender 1753, 547; Zimmermann 75f.; Winkelmann-Holzapfel
155.
Lasser genannt von Halden (Freiherren, Reichsritter).
Im 18. Jahrhundert zählten die Freiherren von L. mit dem 1765 erworbenen und
1798 an die Freiherren von Lassberg und von Deuring gelangten Autenried zum Kanton Donau des Ritterkreises Schwaben. (Autenried
fiel an Bayern.)
L.: Hölzle, Beiwort 59.
Laubenberg (Reichsritter). Von 1578 bis 1584 war
Hans von L. wegen Steinbach im Kanton Kocher des
Ritterkreises Schwaben immatrikuliert.
L.: Schulz 266.
Laudenbach, Lautenbach, Lauthenbach (Reichsritter).
Um 1550 zählten die L. zum Kanton Odenwald des
Ritterkreises Franken. S. Finsterlohr zu L., Windeln zu L.
L.: Stetten 33.
Laufenbürg (Reichsritter), Lauffenburg. Die Amman
von der L. (Ammann von der L.) waren möglicherweise im Kanton
Altmühl des Ritterkreises Franken immatrikuliert. S. Cronheim.
L.: Biedermann, Altmühl.
Lauffen, Lauter? (Reichsritter). Um 1700 waren
die L. im Kanton Odenwald des Ritterkreises
Franken immatrikuliert.
L.: Riedenauer 125.
Lauffenholz, Laufenholz (Reichsritter). Im 16.
Jahrhundert zählten die L. zum Kanton Steigerwald
und zum Kanton Baunach im Ritterkreis Franken.
L.: Stieber; Roth von Schreckenstein 2, 594; Riedenauer 125; Neumaier 31, 36.
Laupen (Reichsstadt). 1310 verpfändete König
Heinrich VII. die Reichsstadt L. im ostjuranischen Burgund an Otto von Grandson
(Granson). Später kam L. zum Kanton Bern.
L.: Wolff 519.
Laupheim (Herrschaft, reichsritterschaftlicher
Ort). Nach dem 778 erstmals erwähnten L. (Louphaim) an der Riss nannten sich
seit 1110 bezeugte Herren von L., die im Dienst der Grafen von Kirchberg
standen. Die Herrschaft L. kam von den Staufern über die Truchsessen von
Waldburg und die Herren von Waldsee 1331 an Österreich, das 1407 die Herren von
Ellerbach, die 1362 das Pfand erlangt hatten, damit belehnte. Nach dem
Aussterben der Ellerbach fiel die zum Kanton
Donau des Ritterkreises Schwaben zählende Herrschaft 1582 an die Welden, 1806
an Württemberg und damit L. 1951/1952 an Baden-Württemberg.
L.: Wolff 508; Schenk, G., Laupheim, 1976; Diemer, K., Laupheim, 1979.
Lausanne (Hochstift, Residenz). Nach vorrömischen
Vorläufern entstand auf einem Bergsporn über dem Genfer See die römische
Siedlung Lousanna (Lousonna) (108 v. Chr.). Noch in römischer Zeit wurde in
Aventicum (Aventiacum, Avenches) südwestlich von Bern ein Bistum gegründet, das
beim Vordringen der Alemannen zunächst nach Windisch (Vindonissa) und um 600
(585-594) in das sicherere L. verlegt wurde. Es unterstand dem Erzbischof von
Besançon (bis 1801, seitdem exemt), gelangte 1032 mit Burgund an das Reich und
wurde bis in das 13./14. Jahrhundert als Reichsfürstentum angesehen. Die
weltliche Herrschaft beruhte auf der 1011 erfolgten Verleihung der Grafschaft
Waadt, zu der 1079 Teile der Güter Rudolfs von Rheinfelden kamen. Die
Herrschaft wurde durch die Vögte (bis 1218 Herzöge von Zähringen, dann Grafen
von Savoyen) allmählich entfremdet. Die Stadt L. gewann weitgehende
Selbständigkeit. 1536 eroberte Bern Waadt und führte die Reformation ein. Der
Bischof verlor 1538 seine weltlichen Rechte in L. und seinen Sitz im
Reichsfürstenrat. Seit 1613 hatte er seinen Sitz in Freiburg im Üchtland. 1798
wurde die Berner Herrschaft beseitigt und L. Hauptstadt des Kantons Waadt der Schweiz.
L.: Großer Historischer Weltatlas II 66 (1378) D5; Maillefer, P./Boissonas, F.,
Lausanne, Genf 1923; Hüffer, H., Die Territorialmacht der Bischöfe von Lausanne
in ihrer Entwicklung bis zum Ende der Zähringer 1218, Zs. f. schweiz.
Geschichte 4 (1924); Biaudet, J./Biaudet, E., Lausanne, 1947¸; Höfe und
Residenzen im spätmittelalterlichen Reich, hg. v. Paravicini, W., 2003, 1, 555,
1, 2, 323.
Lausanne (Reichsstadt). Nach vorrömischen
Vorläufern entstand auf einem Bergsporn über dem Genfer See die römische
Siedlung Lousanna (Lousonna) (108 v. Chr.). Unter der Herrschaft des um (bzw.
kurz vor) 600 von Aventiacum (Aventicum, Avenches) über Windisch nach L.
gezogenen Bischofs, dessen Bistum im Wesentlichen das ehemalige helvetische
Siedlungsgebiet umfasste, entwickelte sich eine Siedlung, die 1224 in den
Mauerring einbezogen wurde. 1334 erklärte Kaiser Ludwig der Bayer L. unter dem
Vorbehalt der bischöflichen Rechte zur freien Reichsstadt. 1434 wurde dies von
Kaiser Sigmund anerkannt. 1536 kam L. mit Waadt unter die Herrschaft Berns.
1798 wurde L. Hauptstadt des von Bern verselbständigten Kantons Waadt der Schweiz.
L.: Wolff 520 ; Guex-Rolle, H./Guex-Rolle, A., Lausanne d'hier à
aujourd'hui, 1964; Grandjean, M., La ville de Lausanne, 1965; Histoire de
Lausanne, hg. v. Cabanis, J., 1982; Coutaz, G., Lausanne, LexMA 5 1991, 1762.
Lauter, Lutter, Lüdder (Reichsritter). Bis etwa
1700 gehörten die L. zum Kanton Odenwald des
Ritterkreises Franken, bis etwa 1750 zum Kanton
Rhön-Werra sowie zeitweise zum Kanton Altmühl(?)
und zum Kanton Steigerwald, alle im Ritterkreis
Franken. S. Lauffen?
L.: Biedermann, Altmühl; Stieber; Seyler 371; Bechtolsheim 15; Stetten 33;
Riedenauer 125; Neumaier 77, 82, 165 (Lauter zu Schöllkrippen).
Lay (Reichsritter). Im frühen 17.
Jahrhundert zählten die L. zum Kanton Odenwald
im Ritterkreis Franken.
L.: Riedenauer 125.
Laymingen (Reichsritter). Die aus Bayern
emigrierten L. waren wegen des württembergischen Lehens Lindach seit 1592 im Kanton Kocher des Ritterkreises Schwaben
immatrikuliert. 1616 wurde die Familie, die 1679 erlosch, mit Bodelshofen
belehnt. Von etwa 1628 bis 1727 waren L. Mitglied des Kantons
Neckar bzw. Neckar-Schwarzwald-Ortenau des Ritterkreises Schwaben.
L.: Hellstern 208; Schulz 266.
Lechner von Lechfeld (Reichsritter). Um 1700
zählten die L. zum Kanton Steigerwald des
Ritterkreises Franken.
L.: Bechtolsheim 15; Riedenauer 125.
Ledergerb (Reichsritter). Vielleicht zählten die
L. um 1800 zum Kanton Gebirg des Ritterkreises
Franken.
L.: Riedenauer 125.
Lehrbach (Grafen, Reichsritter). Im 17. und 18.
Jahrhundert (von etwa 1680 bis etwa 1760) gehörten die L. zum Kanton Rhön-Werra des Ritterkreises Franken. Von etwa
1785 bis etwa 1805 zählten die Grafen von L. wegen Laudenau (Lautenau) und
Winterkasten mit Gumpen (Kleingumpen) zum Kanton
Odenwald. Ihre Güter fielen 1808 an Hessen-Darmstadt und kamen damit 1945 zu
Hessen.
L.: Stieber; Seyler 371; Winkelmann-Holzapfel 155; Riedenauer 125; Stetten 36.
Leidendorf (Reichsritter). Um 1800 zählten die L.
zum Kanton Gebirg des Ritterkreises Franken.
L.: Riedenauer 125.
Leiher von Talheim (Reichsritter). Die L.
zählten von 1563 bis 1614 zum Kanton Kocher des
Ritterkreises Schwaben.
L.: Schulz 266.
Leinach (Reichsritter). Vielleicht zählten die
L. zum Kanton Rhön-Werra im Ritterkreis Franken.
L.: Riedenauer 125.
Leineck, Leyneck, Laineck (Reichsritter). Im 16.
Jahrhundert zählten die L. (Schütz von L.) zum Kanton
Gebirg im Ritterkreis Franken.
L.: Pfeiffer 209; Riedenauer 125.
Leiningen von Lemburg, Laimingen? (Reichsritter).
Um 1550 gehörten die L. zum Kanton Odenwald des
Ritterkreises Franken.
L.: Stetten 33; Riedenauer 125; Neumaier 251? (Leininger).
Lemlin von Horkheim (Reichsritter). Die L.
waren von 1542 bis 1640 wegen Talheim und Horkheim im Kanton
Kocher des Ritterkreises Schwaben immatrikuliert. Über Württemberg kam Horkheim
1951/1952 zu Baden-Württemberg.
L.: Schulz 266.
Lengsfeld, Stadtlengsfeld
(reichsritterschaftlicher Ort, reichsfreies Gericht). L. westlich von Salzungen
erscheint 1235 als Lehen Fuldas in der Hand der Herren von Frankenstein. 1326
mussten diese Burg und Stadt an Fulda verkaufen. Um 1523 erwarben nach
zahlreichen Verpfändungen die Boyneburg (Boineburg) die Herrschaft, die zum Kanton Rhön-Werra des Ritterkreises Franken zählte und
wohl deswegen als reichsfreies Gericht galt. 1806 kam L. zu
Sachsen-Weimar-Eisenach, 1820 zu Sachsen-Weimar (1896 in Stadtlengsfeld
umbenannt), 1920 zu Thüringen und damit von 1949 bis 1990 zur Deutschen
Demokratischen Republik.
L.: Wolff 513.
Lentersheim, Lendersheim (Reichsritter). Vom 16.
Jahrhundert bis 1739 (Verkauf der Güter) zählten die L. zum Kanton Steigerwald des Ritterkreises Franken. Außerdem
waren sie mit Altenmuhr und Neuenmuhr bis etwa 1800 im Kanton
Altmühl immatrikuliert. Im 16. Jahrhundert gehörten sie weiter den Kantonen Gebirg und Baunach an.
L.: Biedermann, Altmühl; Stieber; Roth von Schreckenstein 2, 593; Pfeiffer 197,
199, 213; Bechtolsheim 18, 195; Riedenauer 125; Rahrbach 148.
Lenz von Lenzenfeld (Freiherren,
Reichsritter). Im 18. Jahrhundert zählten die Freiherren L. mit dem 1785
erworbenen und 1790 an Freiherrn von Bodman gelangten Schlatt unter Krähen und
dem 1791 an Freiherren von Stotzingen gelangten Wiechs zum Kanton Hegau bzw. Hegau-Allgäu-Bodensee des
Ritterkreises Schwaben.
L.: Hölzle, Beiwort 60.
Leo (Reichsritter). Um 1700 zählten die L.
zum Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken.
L.: Riedenauer 125.
Leonrod (Grafen, Reichsritter). Vom 16. bis zum
18. Jahrhundert zählten die Grafen von und zu L. mit Leonrod, Hornsegen,
Neudorf, Muggenhof (Mugenhof) und Stein zum Kanton
Altmühl des Ritterkreises Franken. Wegen Ballmertshofen, das nach 1650 an Saint
Vincent gelangte, waren sie im Kanton Kocher des
Ritterkreises Schwaben immatrikuliert.
L.: Biedermann, Altmühl; Genealogischer Kalender 1753, 542; Stieber; Roth von
Schreckenstein 2, 594; Pfeiffer 212; Riedenauer 125; Schulz 266; Rahrbach 150;
Fürstenhöfer, V., Im Bannkreis der Bibert und Methlach, 1932.
Lerchenfeld (Graf, Personalist, Reichsritter). Um
1800 zählte der Graf von L. als Personalist zum Kanton
Odenwald des Ritterkreises Franken.
L.: Stetten 39; Riedenauer 125.
Leubelfing, Leublfing (Reichsritter). Wegen
Falbenthal und Untererlbach zählten die L. zum Kanton
Altmühl des Ritterkreises Franken.
L.: Biedermann, Altmühl; Stieber; Riedenauer 125.
Leutrum von Ertingen (Freiherren, Reichsritter).
Die Freiherren L. zählten bereits 1488 zur Gesellschaft St. Jörgenschild, Teil
am Neckar. Von 1548 bis 1805 waren sie mit Kilchberg, Wankheim, Kreßbach
(Krespach), Eck und Unterriexingen, Heidach (Haydach), Liebeneck und Nippenburg
Mitglied des Kantons Neckar bzw.
Neckar-Schwarzwald-Ortenau des Ritterkreises Schwaben. 1802 übten sie über das
dem Kanton Neckar inkorponierte markgräflich
badische Lehen Würm die Herrschaft aus. Von 1723 bis 1776 waren die L. wegen
des 1721 erworbenen und 1755 verkauften Filseck im Kanton
Kocher immatrikuliert.
L.: Genealogischer Kalender 1753, 530; Roth von Schreckenstein 2, 592; Hölzle,
Beiwort 64; Hellstern 208, 218; Kollmer 378; Schulz 266.
Leuzenbronn, Leutzenbrunn, Leuzenbrunn (Reichsritter).
Um 1550 zählten die L. zum Kanton Odenwald des
Ritterkreises Franken.
L.: Stetten 33; Riedenauer 125; Neumaier 73.
Lewenstein, Leonstein (Reichsritter). Im frühen 17.
Jahrhundert zählten die L. zum Kanton Baunach
des Ritterkreises Franken.
L.: Riedenauer 125.
Leyden (Reichsritter). Von 1763 bis 1805
zählten die L. als Personalisten zum Kanton
Kocher des Ritterkreises Schwaben.
L.: Schulz 266.
Leyen (Reichsritter, Freiherren, Grafen,
Fürsten [von der Leyen]). 1158 erscheint an der Mosel ein edelfreies
Adelsgeschlecht, das sich nach Gondorf (Cunthereve) benennt, seit 1300/1375
aber als von der L. (mhd. lei, Fels) auftritt. Seine Angehörigen waren
Erbtruchsessen des Erzstifts Trier. Am Ende des Mittelalters erheiratet Georg
I. Güter der Ministerialen Mauchenheimer in Zweibrücken. 1653 wurden die Ritter
Reichsfreiherren und erwarben zu verstreuten reichsritterschaftlichen Gütern
1667 vom Erzstift Trier die Herrschaften Blieskastel und Bürresheim/Burrweiler
(Burresheim/Burrweiler), wobei sie um 1760 Blieskastel zur Residenz ausbauten.
Dazu kamen Adendorf bei Bonn, die Herrschaft Leiningen auf dem Hunsrück, die
Herrschaft Arenfels nordwestlich von Neuwied und Sankt Ingbert. 1697/1705
erhielten sie als Lehen Österreichs die seit 1504 österreichische, zum
schwäbischen Reichskreis steuernde, 170 Quadratkilometer umfassende Grafschaft
Geroldseck (Hohengeroldseck) bei Lahr. 1711 wurden sie Reichsgrafen
(schwäbische Bank), erwarben in Nassau, Schwaben und Bayern insgesamt 450
Quadratkilometer Güter und wurden wegen ihrer vorteilhaften
verwandtschaftlichen Beziehungen zu Karl Theodor von Dalberg und Josephine
Napoleon mit dem Beitritt zum Reichsbund 1806 Fürsten mit Souveränität über
Geroldseck (Hohengeroldseck). Mit Nievern, Fachbach, Hohenmalberg, Hühnerberg
(Hünerberg), Lindenbach, Miellen und den vier Potaschhöfen Büchelborn,
Dachsborn, Erlenborn und Neuborn waren die Grafen Mitglied des Kantons Mittelrheinstrom, mit Otterbach Mitglied des Kantons Niederrheinstrom und mit Burrweiler und
Modenbacherhof des Kantons Oberrheinstrom des
Ritterkreises Rhein. Das Fürstentum wurde 1815 unter Österreich und 1819 unter
Baden mediatisiert.
L.: Zeumer 553 II b 61, 11; Großer Historischer Weltatlas III 38 (1789) B3;
Zimmermann 76; Winkelmann-Holzapfel 155; Kleinschmidt, A., Geschichte von
Arenberg, Salm und Leyen 1789 bis 1815, 1912; Krämer, W., Beiträge zur
Familiengeschichte des mediatisierten Hauses von der Leyen und zu
Hohengeroldseck, 1964; Inventar der mittelalterlichen Urkunden des Archivs der
Fürsten von der Leyen im Landeshauptarchiv Koblenz, bearb. v. Ostrowitzki, A.,
2010.
Lichtenberg (Fürstentum). (Die Burg L. [Lichtenburg]
bei Birkenfeld erscheint 1214 als Gut der Grafen von Veldenz. 1444 wurde sie
vom Herzog von Pfalz-Zweibrücken geerbt.) Am 9. Juni 1815 wies der Wiener
Kongress dem Herzog von Sachsen-Coburg-Saalfeld als Entschädigung für die bei
dem Krieg gegen Frankreich geleisteten Dienste ein Gebiet von 20000 Seelen zu,
das einstweilen von Preußen verwaltet werden sollte. Durch Vertrag vom 3./20.
11. 1815 übernahm es Preußen, Sachsen-Coburg aus seinem linksrheinischen
Erwerbungen zu entschädigen. Der Herzog erreichte in Verhandlungen eine
Erhöhung der Seelenzahl auf 25000. Am 9. 9. 1816 gab Preußen ein ursprünglich
für den Herzog von Oldenburg vorgesehenes Gebiet um Sankt Wendel, Baumholder
und Grumbach (ohne die der bayerischen Rheinpfalz zufallenden Orte Saal,
Niederkirchen, Bubach, Marth, Hoof und Osterbrücken aus dem Kanton Sankt Wendel) an den Herzog von
Sachsen-Coburg-Saalfeld (Sachsen-Coburg), das seit (24. 2. bzw.) 6. 3. 1819
Fürstentum L. hieß. Es wurde wegen innerer Unruhen am 31. 5. 1834 für letztlich
2,1 Millionen Taler in preußischen Staatsschuldscheinen wieder an Preußen
(Rheinprovinz) verkauft (Kreis Sankt Wendel). Der südliche Teil gehörte seit
1919 bzw. 1945/1946 zum Saargebiet (1957 Saarland), der Rest blieb bei Preußen
und gelangte 1946 zu Rheinland-Pfalz.
L.: Haarbeck, W., Burg Lichtenburg, 1927, neu hg. 1964; Fischer, W., Das
vormals sachsen-coburgische Fürstentum Lichtenberg, Heimatkalender des Kreises
Birkenfeld 1956; Düwell, K., Sachsen-Coburg-Gotha linksrheinisch, FS Gerlich,
A., 1995, 335; Strauch, D., Birkenfeld, Lichtenberg, Meisenheim etc. (in)
Engagierte Verwaltung für die Wissenschaft, 2007, 487.
Lichtenberg (Reichsritter). Um 1806 zählten die L.
zum Kanton Baunach des Ritterkreises Franken.
L.: Riedenauer 125.
Lichtenstein (Reichsritter). Vom 16. bis zum 18.
Jahrhundert zählten die L. zum Kanton Baunach
des Ritterkreises Franken. Außerdem waren sie im frühen 16. Jahrhundert im Kanton Altmühl und bis 1700 im Kanton Odenwald immatrikuliert.
L.: Genealogischer Kalender 1753, 543; Stieber; Roth von Schreckenstein 2, 594;
Pfeiffer 196, 213; Stetten 33; Riedenauer 125; Rahrbach 152; Neumaier 149, 153.
Lichtenstein zu Geiersberg (Reichsritter),
Lichtenstein zu Geisberg. Am Ende des 16. Jahrhunderts zählten die L. zum Kanton Baunach des Ritterkreises Franken.
L.: Pfeiffer 196.
Liebenfels (Freiherren, Reichsritter). Im 18. Jahrhundert
zählten die Freiherren von L. mit Beuren/Aach, Teilen von Gailingen und
Worblingen zum Kanton Hegau des Ritterkreises
Schwaben. 1806 fielen ihre Güter an Württemberg, das sie 1810 an Baden abtrat.
1951/1952 gelangten sie zu Baden-Württemberg.
L.: Hölzle, Beiwort 60; Ruch Anhang 77.
Liebenstein (Freiherren, Reichsritter). Im 18.
Jahrhundert zählten die seit 1243 bezeugten Freiherren von L. (Archiv 1678
teilweise an Württemberg) mit Buttenhausen (1782 von den Freiherrn von
Gemmingen erworben), zum Kanton Donau des
Ritterkreises Schwaben. Wegen des halben Köngen waren sie dem Kanton Neckar inkorporiert. Mit dem 1467 erworbenen
Jebenhausen sowie mit den später aufgegebenen Gütern Eschenbach, L., Schlat,
Steinbach und Teilen von Bönnigheim waren sie auch Mitglied im Kanton Kocher. L., Kaltenwesten und Ottmarsheim kamen
an Württemberg und damit 1951/1952 zu Baden-Württemberg.
L.: Genealogischer Kalender 1753, 533; Roth von Schreckenstein 2, 592; Hölzle,
Beiwort 59, 62; Hellstern 208; Kollmer 379; Schulz 267; Archiv der Freiherren
von Liebenstein, Jebenhausen, bearb. v. Burkhardt, M. u. a., 2001; Neumaier
153.
Liechtenstein (Reichsritter). Die L. zählten bereits
1488 zur Gesellschaft St. Jörgenschild, Teil am Neckar. Von 1548 bis 1663 waren
sie Mitglied im Kanton Neckar des Ritterkreises
Schwaben.
L.: Hellstern 208.
Lierheim (Reichsritter). Wegen Hohenstein war
Sebastian von L. von 1542 bis 1567 Mitglied im Kanton
Kocher des Ritterkreises Schwaben.
L.: Schulz 267.
Liesch von Hornau (Reichsritter). Von 1581 bis
1604 waren die L. Mitglied im Kanton Neckar des
Ritterkreises Schwaben.
L.: Hellstern 208.
Limpurg (Schenken, Grafschaft). 1230/1234 wird
die nach der von den 1144 erstmals genannten, aus der staufischen Reichsministerialität
hervorgegangenen, schon vor 1146 das Amt des königlichen Schenken ausübenden
Schenken von Schüpf (Oberschüpf) errichteten Burg L. bei Schwäbisch Hall
benannte Grafschaft L. mit Allodialgütern an der Grenze zwischen Württemberg
und Franken erstmals erwähnt. Wichtigstes Gut waren die von den Staufern
übertragenen Reichsforste am mittleren Kocher. Die Güter um die Burg L. gingen
weitgehend an Schwäbisch Hall verloren. 1335 wurde die Herrschaft Welzheim als
Lehen Württembergs gewonnen, 1411/1435 Speckfeld mit Sommerhausen in
Mainfranken, 1436 Gröningen, vor 1437 Schmiedelfeld und 1483 Sontheim
(Obersontheim). 1441, mit dem Verkauf ihrer Stammburg Comburg (Komburg), teilte
sich die ursprünglich staufisch-reichsministerialische Familie, die seit 1356 als
Afterlehen Böhmens das Amt des Reichserbschenken innehatte, in die Linien
Limpurg-Gaildorf (Limpurg-Gaildorf-Schmiedelfeld), die 1690, die Linie
Limpurg-Speckfeld (Limpurg-Speckfeld-Obersontheim), die 1705/1713, und die
Linie Limpurg-Sontheim, die 1713 im Mannesstamm ausstarb. Um 1550 zählten die
L. zum Kanton Odenwald des Ritterkreises
Franken, im frühen 17. Jahrhundert zum Kanton
Steigerwald. Seit der Mitte des 17. Jahrhunderts führten sie den Grafentitel.
Die Grafschaft zählte zum fränkischen Reichskreis und zum fränkischen
Reichsgrafenkollegium. Die letzten Grafen beider Hauptlinien (Limpurg-Gaildorf,
Limpurg-Speckfeld), nach deren Tod 1713 die Lehen Bayerns und Württembergs
eingezogen und die Lehen des Reiches von Brandenburg/Preußen auf Grund einer
Anwartschaft aus dem Jahre 1693 bestritten wurden, hinterließen zehn Töchter.
Danach bildeten sich im Laufe des 18. Jahrhunderts (Realteilung 1772/1774) aus
den Gütern der Limpurg-Gaildorfer Linie der Solms-Assenheimische Landesteil und
der Wurmbrandsche Landesteil, aus den Gütern der Limpurg-Sontheimer Linie die
Herrschaften Gaildorf, Gröningen, Michelbach, Obersontheim und Schmiedelfeld,
und aus den Gütern der Limpurg-Speckfelder Linie die Herrschaft Speckfeld mit
den Ämtern Sommerhausen, Einersheim und Gollhofen, deren jeweilige Inhaber
fortwährend wechselten. Seit 1780 begann Württemberg die einzelnen Teile
aufzukaufen. Um 1800 umfasste die Grafschaft in sämtlichen Linien ein Gebiet
von 6,8 Quadratmeilen mit 11000 (1785 14404) Einwohnern. 1806 fiel Gaildorf an
Württemberg. Über Württemberg kamen die Güter 1951/1952 an Baden-Württemberg.
Speckfeld gelangte bei der Mediatisierung an Bayern.
L.: Wolff 124; Zeumer 554 II b 62, 5; Wallner 693 FränkRK 17 a-h; Großer
Historischer Weltatlas II 66 (1378) E4, III 22 (1648) D4, III 38 (1789) C3;
Stetten 33; Riedenauer 125; Prescher, H., Geschichte und Beschreibung der zum
fränkischen Kreis gehörigen Reichsgrafschaft Limpurg, Bd. 1f. 1789ff., Neudruck
1978; Müller, K., Das Geschlecht der Reichserbschenken zu Limburg bis zum
Aussterben des Mannesstammes, Z. f. württemberg. LG. 5 (1941); Wunder,
G./Schefold, M./Beutter, H., Die Schenken von Limpurg und ihr Land, 1982;
Maurer, H., Die Schenken von Schüpf-Limpurg und die Burg Hohenstaufen, Z. f.
württemberg. LG. 44 (1985), 294ff.; Eberl, I., Limpurg, LexMA 5 1991, 1995.
Linck von Kirchheim (Reichsritter). Wegen
eines 1608 erworbenen Freigutes zu Kirchheim waren die L. von 1611 bis 1684 im Kanton Kocher des Ritterkreises Schwaben
immatrikuliert.
L.: Schulz 267.
Lindach (reichsritterschaftliche Herrschaft). L. zählte zum Kanton Kocher des Ritterkreises Schwaben und kam an Württemberg und damit 1951/1952 zu Baden-Württemberg.
Lindelbach (Reichsritter). Im frühen 16.
Jahrhundert zählten die L. zum Kanton
Steigerwald im Ritterkreis Franken.
L.: Riedenauer 125.
Linden (Reichsritter). Im 18. Jahrhundert
zählten die L. zum Ritterkreis Rhein. Von 1800 bis 1805 war der
Kammergerichtsassessor Franz Joseph Freiherr von L. in Wetzlar Mitglied des Kantons Neckar bzw. Neckar-Schwarzwald-Ortenau des
Ritterkreises Schwaben.
L.: Roth von Schreckenstein 2, 595; Hellstern 208.
Lindenfels (Reichsritter). Im späten 17. und 18.
Jahrhundert zählten die L. zum Ritterkreis Franken. Sie waren in den Kantonen Gebirg (bis etwa 1750) und Altmühl
immatrikuliert.
L.: Roth von Schreckenstein 2, 594; Riedenauer 125.
Lissberg, Lißberg, Lisberg (Reichsritter). Im
frühen 16. Jahrhundert zählten die L. zum Kanton
Steigerwald im Ritterkreis Franken.
L.: Riedenauer 125; Rahrbach 154.
Littwag, Ledwacher (Reichsritter). Im frühen 16.
Jahrhundert zählten die L. zum Kanton Altmühl
des Ritterkreises Franken.
L.: Biedermann, Altmühl; Stieber; Riedenauer 125.
Lochau (Reichsritter). (Im frühen 16.
Jahrhundert zählten die L. zum Kanton Gebirg des
Ritterkreises Franken). S. Lüchau.
L.: Riedenauer 125.
Lochinger (Reichsritter). Im 16. Jahrhundert
zählten die L. zum Kanton Odenwald (bis etwa
1700), zum Kanton Gebirg und zum Kanton Altmühl des Ritterkreises Franken. S. Lochner,
Lochau.
L.: Stieber; Pfeiffer 210; Stetten 33; Riedenauer 125; Neumaier 72, 149f., 153.
Lochner von Hüttenbach (Freiherren,
Reichsritter). Im 18. Jahrhundert zählten die Freiherren L. zum Kanton Gebirg, im späten 18. Jahrhundert mit
Querbachshof und Rödelmaier zum Kanton Rhön-Werra
des Ritterkreises Franken. Außerdem waren sie vielleicht im Kanton Steigerwald immatrikuliert.
L.: Stieber; Roth von Schreckenstein 2, 594; Winkelmann-Holzapfel 155;
Bechtolsheim 15, 20; Riedenauer 125; Rahrbach 155.
Lochner von Loch (Reichsritter). Im frühen 16.
Jahrhundert zählten die L. zum Kanton Gebirg des
Ritterkreises Franken.
L.: Riedenauer 125.
Löffelholz von Colberg (Reichsritter). Im 18.
Jahrhundert zählten die Nürnberger Patrizier L. mit Mühlendorf und Erlau zum Kanton Steigerwald des Ritterkreises Franken. Außerdem
waren sie vielleicht im 17. Jahrhundert im Kanton
Gebirg immatrikuliert.
L.: Roth von Schreckenstein 2, 594; Bechtolsheim 21, 414; Riedenauer 125.
Lomersheim (Reichsritter). 1567 war Dietrich von L.
wegen Hohenstein im Kanton Kocher des
Ritterkreises Schwaben immatrikuliert.
L.: Schulz 267.
Lonnerstadt, Lonerstatt (Reichsritter). Im frühen
16. Jahrhundert zählten die L. zum Kanton
Steigerwald im Ritterkreis Franken.
L.: Riedenauer 125.
Loschwitz, Loschwiz, Löschwitz, Lüschwitz
(Reichsritter). Im 16. und 18. Jahrhundert zählten die L. zeitweise zum Kanton Gebirg im Ritterkreis Franken.
L.: Riedenauer 125.
Lösenich, Lösnich (Herrschaft). 1789 beantragten
die Kesselstatt (Kesselstadt) die Aufnahme von L. in das westfälische
Reichsgrafenkollegium. Fälschlich wurde die Herrschaft zum Kanton Niederrheinstrom des Ritterkreises Rhein
gezählt.
L.: Wolff 515; Arndt 220.
Löw von Steinfurth (Reichsritter), Löw von
und zu Steinfurt. Im 18. Jahrhundert zählten die Freiherren L. mit Steinfurth
(Steinfurt) und der Vogtei zu Oberstraßheim, Staden, Florstadt, Stammheim und
Wisselsheim zum Kanton Mittelrheinstrom des
Ritterkreises Rhein.
L.: Genealogischer Kalender 1753, 547; Roth von Schreckenstein 2, 595; Winkelmann-Holzapfel
155; Löw, W. Frhr. v., Notizen über die Familie derer Freiherrn Löw von und zu
Steinfurth, 1868.
Löw zu Bruckberg (Reichsritter). Vielleicht
zählten die L. zum Kanton Altmühl des
Ritterkreises Franken.
L.: Riedenauer 125.
Löwenstein-Wertheim (Fürsten, Fürstentum, Reichsritter).
Kurfürst Friedrich I. von der Pfalz hinterließ aus einer morganatischen Ehe mit
der Augsburger Patriziertochter Klara Tott (Dettin) einen zur Versorgung mit
der Herrschaft Scharfeneck ausgestatteten Sohn Ludwig, dem sein Vetter Kurfürst
Philipp die für einen natürlichen Sohn König Rudolfs von Habsburg gebildete,
1287 mit dem Titel der erloschenen Grafen von Löwenstein begabte, um die an der
Sulm bei Heilbronn gelegene Burg Löwenstein liegende, 1441 von der Pfalz
gekaufte reichsständische Grafschaft Löwenstein 1448 verlieh. 1494 wurde Ludwig
in den Reichsgrafenstand erhoben. 1510 musste als Folge des bayerischen
Erbfolgekriegs die Lehnsherrschaft Württembergs anerkannt werden. Ludwigs Enkel
Ludwig III. erlangte durch Heirat einer Gräfin von Stolberg die Grafschaft
Wertheim mit den Herrschaften Rochefort, Montaigu (Montaigne), Herbeumont
(Herbemont), Chassepierre und Breuberg (alleinige Inhaberschaft 1598) und nahm
um 1600 den Namen Graf von L. an. 1604 wurde die Grafschaft Virneburg erworben.
1607 gingen die wertheimischen Lehen von Würzburg an das Hochstift verloren.
Ludwigs III. Söhne gründeten 1611 die Linien Löwenstein-Wertheim-Virneburg und
Löwenstein-Wertheim-Rochefort, wobei 1648 der Kondominat der Stammgrafschaft
Wertheim festgelegt wurde. Im 18. Jahrhundert erwarb
Löwenstein-Wertheim-Virneburg Anteile an der Grafschaft Limpurg.
(Löwenstein-Wertheim-Rochefort kaufte 1730 von Hatzfeld die
reichsritterschaftliche, zum Kanton Odenwald des
Ritterkreises Franken steuernde Herrschaft Rosenberg, mit der es noch 1805 zum Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken zählte.) Die
ältere evangelische Linie (Grafen von Löwenstein-Wertheim-Virneburg) erhielt
1803 als Entschädigung für den Verlust der in der Eifel gelegenen Grafschaft
Virneburg (1801) von Würzburg das Amt Freudenberg, die Kartause Grünau, das
Kloster Triefenstein und die Dörfer Mondfeld (Montfeld), Rauenberg, Wessental
und Trennfeld, nannte sich seitdem Löwenstein-Wertheim-Freudenberg mit Residenz
in Kreuzwertheim und wurde 1812 gefürstet. Die jüngere, seit 1621 katholische,
1711 in den Reichsfürstenstand erhobene Linie (1713 Sitz und Stimme im
Reichsfürstenrat) bekam für ihre linksrheinischen Güter (Rochefort,
Chassepierre, Herbeumont [Herbemont), Agimont [Agimbat), Neufchâteau und Cugnon
in den Ardennen, Scharfeneck und Grafschaft Püttlingen) das Amt Rothenfels, von
Mainz die Dörfer Wörth und Trennfurt, von Würzburg die Ämter Rothenfels und
Homburg sowie die Abteien Bronnbach, Neustadt und Holzkirchen
(Löwenstein-Wertheim-Rosenberg). Beide Linien wurden 1806 mediatisiert. Die
noch vorhandenen Güter wurden erst unter Bayern, dann die Großherzogtümer
Würzburg und Frankfurt und schließlich unter Bayern, Württemberg, Baden und
Hessen-Darmstadt aufgeteilt. Die Restitutionsbemühungen blieben erfolglos.
Bestehende Vorrechte wurden 1848 und 1919 beseitigt.
L.: Stetten 39; Riedenauer 125; Kienitz, O., Die Löwenstein-Wertheimschen
Territorien und ihre Entwicklung, Jb. d. hist. Ver. Alt-Wertheim, 1919;
Historischer Atlas von Bayern, Teil Franken II, 2 1955;Hutt, C., Maximilian
Carl Graf zu Löwenberg-Wertheim-Rosenberg und der fränkische Kreis, Diss. phil.
Würzburg 1969; Stockert, H., Adel im Übergang, 2000; Gläser, S., Die
Mediatisierung der Grafschaft Wertheim, 2006 (mit Übersichtskarte).
Löwenstein-Wertheim-Rochefort (Grafen, Fürsten). Die 1611 durch
Teilung entstandene, seit 1621 katholische Linie der Grafen von
Löwenstein-Wertheim hatte um 1790 das 1490 erworbene, seit 1504 unter
Landeshoheit Württembergs stehende Amt Abstatt der Grafschaft Löwenstein, einen
1581 erworbenen Anteil an der Grafschaft Wertheim, die 1728/1730 von dem
Fürsten Hatzfeld gekaufte Herrschaft Rosenberg, die Herrschaft Breuberg und
damit das Amt Kleinheubach inne. Um 1790 zählte sie mit Brehmen, Habitzheim,
Rosenberg, Bofsheim, Bronnacker, Neidelsbach, Altenbuch, Hirschlanden und
Hohenstadt zum Kanton Odenwald des Ritterkreises
Franken sowie mit Gau-Köngernheim (Gauköngernheim) (Bösköngernheim) zum Kanton Oberrheinstrom des Ritterkreises Rhein.
Altenbuch fiel 1808 an Aschaffenburg, Rosenberg, Bofsheim, Brehmen, Hohenstadt
und Neidelsbach kamen an Baden und damit 1951/1952 zu Baden-Württemberg. 1711
wurden die Grafen von L. zu Reichsfürsten erhoben. 1713 erhielt die Linie Sitz
und Stimme auf der schwäbischen Reichsgrafenbank. Nach dem
Reichsdeputationshauptschluss waren Sitz und Stimme für Löwenstein-Wertheim im
Reichsfürstenrat vorgesehen. 1803 erhielt L. als Entschädigung für die
linksrheinischen Güter (Rochefort, Chassepierre, Herbeumont, Agimont,
Neufchateau und Cugnon in den Ardennen, Scharfeneck und Grafschaft Püttlingen)
von Mainz die Ämter Wörth und Trennfurt und von Würzburg die Ämter Rothenfels
und Homburg sowie die Abteien Bronnbach, Neustadt und Holzkirchen
(Löwenstein-Wertheim-Rosenberg).
L.: Winkelmann-Holzapfel 156; Stetten 186, 188; Stockert, H., Adel im Übergang,
2000.
Lüchau (Reichsritter). Vom 16. bis zum 18.
Jahrhundert zählten die L. (Lochau) mit Donndorf (Domdorf), Eckersdorf,
Unterleinleiter und Sankt Gilgenberg zum Kanton
Gebirg des Ritterkreises Franken. Außerdem waren sie im 16. Jahrhundert auch im
Kanton Altmühl und im Kanton
Rhön-Werra des Ritterkreises Franken immatrikuliert.
L.: Genealogischer Kalender 1753, 535; Roth von Schreckenstein 2, 594; Pfeiffer
210, 212; Riedenauer 125 (Lochau); Rahrbach 157; Ulrichs 209.
Lugano (Stadt, Herrschaft), mhd. Lauis. L. am
Luganer See wird im 6. Jahrhundert als befestigter Ort erwähnt. Im 10.
Jahrhundert (901) kam es als wichtiger Markt vom westfränkischen König an das
Hochstift Como. 1303/1335 fiel es an die Visconti bzw. Mailand. 1512 wurde es
von den Eidgenosssen der Schweiz erobert. Dort gelangte es 1798 zum Kanton Tessin.
L.: Großer
Historischer Weltatlas II 72 (bis 1797) F4; Pometta, E./Chiesa, V., Storia di
Lugano, 1942; Trezzini, C., Le diocèse de Lugano dans son origine historique et
sa condition juridique: Discours rectoral, 1948; Vismara, G./Cavanna,
A./Vismara, P., Ticino medievale, 2. A.
1990; Margaroli, P., Lugano, LexMA 5 1991, 2204.
Lützelburg (Reichsritter). Von 1654 bis in das 18.
Jahrhundert waren die L. Mitglied im Kanton
Neckar bzw. Neckar-Schwarzwald-Ortenau des Ritterkreises Schwaben.
L.: Roth von Schreckenstein 2, 592; Hellstern 209.
Luzern (Kloster, Stadt, Kanton). Am Ausfluss der Reuß aus dem Vierwaldstättersee wurde wohl
in der Mitte des 8. Jahrhunderts (um 750) ein St. Leodegar geweihtes Kloster
gegründet, das vor 840 (1100?) der Abtei Murbach unterstellt wurde. 1178 erhob
der Abt von Murbach den im Anschluss hieran gewachsenen Ort zur Stadt, die 1274
den besonderen Schutz des Reiches erhielt. 1291 verkaufte der Abt von Murbach
seinen Anteil an L. an König Rudolf von Habsburg. Am 13. 11. 1332 verbündete
sich L. mit Uri, Schwyz und Unterwalden und löste sich seitdem von Habsburg.
1370 erhielt es den Blutbann. 1380 kaufte es Weggis. 1386 gewann es die 1415
formell bestätigte Unabhängigkeit. Zugleich erwarb L. ein größeres
Herrschaftsgebiet, das später Kanton der Schweiz
wurde. 1479 löste L., das um 1350 etwa 4200 Einwohner und 1487 etwa 2800 Einwohner
hatte, die letzten Rechte des Klosters (seit 1456 Chorherrenstifts) ab. Von
1798 bis 1803 war L. Hauptstadt der Helvetischen Republik.
L.: Wolff 520f.; Großer Historischer Weltatlas II 72 (bis 1797) E2; Segesser,
A. v., Rechtsgeschichte der Stadt und Republik Luzern, Bd. 3 1857; Schnyder, W.
u. a., Geschichte des Kantons Luzern von der
Urzeit bis zum Jahre 1500, 1932ff.; Schaffer, F., Geschichte der luzernischen
Territorialpolitik bis 1500, Geschichtsfreund 95 (1940/1941), 119; Luzern
1178-1978, 1978; Wicki, H., Bevölkerung und Wirtschaft des Kantons Luzern im 18. Jahrhundert, 1979; Dubler, A.,
Geschichte der Luzerner Wirtschaft, 1983; Aufbruch in die Gegenwart, hg. v. d.
Jubiläumsstiftung, 1986; Marchal, G., Sempach 1386. Von den Anfängen des
Territorialstaates Luzern, 1986; Glauser, F., Luzern 1291, Jb. d. hist. Ges.
Luzern, 1991; Glauser, F., Luzern, LexMA 6 1992, 37.
Lynar (Reichsritter). Im späten 16.
Jahrhundert zählten die L. zum Kanton Gebirg des
Ritterkreises Franken.
L.: Riedenauer 125; Familienarchiv der Grafen zu Lynar auf Lübbenau, hg. v.
Neitmann, K., 2006.
Macaire (Reichsritter). Der in Pforzheim lebende
Jean de M. war 1686 Mitglied des Kantons Neckar
bzw. Neckar-Schwarzwald-Ortenau des Ritterkreises Schwaben.
L.: Hellstern 209.
Machwitz (Reichsritter). Im 16. Jahrhundert
zählten die M. zum Kanton Gebirg im Ritterkreis
Franken.
L.: Riedenauer 125.
Maggia, Valle Maggia (Tal, Herrschaft). Das von
der M. bis zum Lago Maggiore durchflossene Valle M. bzw. Maiental im Tessin war
von 1411 bis 1422/1513 gemeine Herrschaft der Eidgenossen der Schweiz. Es kam
später zum Kanton Tessin.
L.: Wolff 531; Großer Historischer Weltatlas II 72 (bis 1797) F4.
Magolsheim (reichsritterschaftliche Herrschaft). M. zählte zum Kanton Kocher des Ritterkreises Schwaben und kam zunächst zu zwei Dritteln, danach ganz an Württemberg und damit das Gebiet 1951/1952 zu Baden-Württemberg.
Maienfels (reichsritterschaftliche Burg). Auf der
1302 erstmals genannten Burg M. an der Brettach bei Heilbronn saß zunächst ein
Zweig der Herren von Neudeck. Nach deren Aussterben war M. Ganerbengut (1426
Weiler, Urach, Venningen, Sickingen, später auch Schott von Schottenstein,
Rauch von Winnenden, Gültlingen, Remchingen, Freyberg, Vellberg). Dieses wurde 1464
der Pfalz zu Lehen aufgetragen. 1505 gingen die Lehnsrechte weitgehend an
Württemberg über. Nach 1500 erwarben die Gemmingen zwei Ganerbenanteile der
Adelsheim und Vellberg. M. zählte zum Kanton
Odenwald des Ritterkreises Franken. 1806 kam es an Württemberg und damit
1951/1952 an Baden-Württemberg. 1938 erwarben die Gemmingen von den Weiler den
letzten fremden Ganerbenanteil am Schloss.
L.: Wolff 512.
Maienfels, Mayenfels (Reichsritter). Im frühen 17.
Jahrhundert zählten M. zum Kanton Odenwald des Ritterkreises
Franken.
L.: Riedenauer 125.
Mainz, Dompropstei. Die Dompropstei zu M. war
wegen Heddernheim Mitglied des Kantons
Mittelrheinstrom des Ritterkreises Rhein.
L.: Winkelmann-Holzapfel 156.
Mainz (Erzstift, Kurfürstentum, Residenz). M.
am verkehrsgünstig gelegenen Einfluss des Mains in den Rhein geht auf eine
keltische, vielleicht nach dem Gott Mogon(tius) benannte Siedlung zurück, der
um 15 (18–13) v. Chr. die Errichtung eines römischen Militärlagers folgte, das
44 n. Chr. als Mogontiacum erstmals bezeugt ist. Infolge seiner günstigen Lage
entwickelte es sich als Handelsplatz so gut, dass es im 3. Jahrhundert
ummauert, um 297 v. Chr. civitas genannt und dann zum Vorort der neugebildeten
Provinz Germania prima gemacht wurde. Seit 346 (gesichert seit etwa 540/550,
Bischof Sidonius) sind Bischöfe von M. erwähnt. Seit dem Ende des 5.
Jahrhunderts (um 500) war der in der Völkerwanderung stark zerstörte Ort
fränkisch. 746/747-754 hatte Bonifatius als Erzbischof das Bistum, dem er die
Bistümer Büraburg und Erfurt eingliederte, inne. 780/781 oder 782 wurde das
Bistum endgültig zum Erzbistum erhoben. Dieses Erzbistum reichte von Chur über
Konstanz, Augsburg, Straßburg, Eichstätt, Speyer, Würzburg, Paderborn, Verden
und Hildesheim bis Brandenburg und Havelberg, von M. und Worms bis Prag und
Olmütz (bis 1344), wurde aber 968 durch die Errichtung Magdeburgs und später
durch die Errichtung Prags (1343/1344) sowie die Abtrennung Verdens und
Halberstadts (1648) verkleinert. Der Erzbischof war Primas Germaniae, hatte das
Recht der Krönung des König (1054 Köln), war seit 965 ständig Erzkanzler des
Reiches (mit dem Recht der Berufung zur Königswahl und der Leitung der Wahl)
und wurde als solcher im 13. Jahrhundert einer der sieben Kurfürsten. Die
Schwerpunkte der Güter des Hochstifts lagen im Rheingau (983 Algesheim bzw.
Gaualgesheim, Bingen, sog. Unterstift), am Main (Aschaffenburg u. a.), im
Taubertal (Tauberbischofsheim), im Spessart (Lorsch 1232), im Kinzigtal, in
Hessen (1114-1137 Amöneburg, ursprünglich Reichsgut Kirchhain, Fritzlar,
Naumburg), in Thüringen (Erfurt) und auf dem Eichsfeld (seit 1100), auf dem
1342 noch das Untereichsfeld (Duderstadt) durch Kauf erworben wurde. Seit dem
14. Jahrhundert wurde das Erzstift immer stärker von den Landgrafen von Hessen
und den Pfalzgrafen bei Rhein bedrängt. Von 1244 bis 1462 gewann die Stadt M.
faktisch weitgehende Unabhängigkeit vom Erzbischof (1331 freie Stadt des
Reiches) und zwang ihn zur Verlegung seines Sitzes nach Eltville bzw.
Aschaffenburg. Anlässlich einer der zahlreichen Doppelwahlen auf den
Erzbischofsstuhl kam es 1461 zur Mainzer Stiftsfehde, in deren Folge das
Erzstift seine wichtigsten Stellungen in Hessen an die Landgrafen von Hessen
und im Rhein-Odenwald-Gebiet (Lorsch, Güter an der Bergstraße) an die
Pfalzgrafen verlor, aber die Herrschaft über die Stadt M. wieder gewann.
1476/1477 wurde in M. von Erzbischof Diether von Isenburg eine bis
1792/1814/1816 bestehende Universität begründet. Durch die Reformation wurde
das zum kurrheinischen Reichskreis zählende Erzstift M. weiterer Gebiete
beraubt, konnte aber in der ersten Hälfte des 17. Jahrhunderts (1648) einige
früher verlorene Güter an der Bergstraße sowie 1664 Erfurt zurückgewinnen. Am
1. 1. 1756 wurde das Mainzer Landrecht vom 24. 7. 1755 in Kraft gesetzt. Im
ausgehenden 18. Jahrhundert zählte der Erzbischof wegen Kronberg mit Eschborn
und Niederhöchstadt sowie wegen des 1781 von den Forstmeister von Gelnhausen
erworbenen Aufenau, mit Neudorf und Schloss Kinzighausen zum Kanton Mittelrheinstrom des Ritterkreises Rhein.
Außerdem war er etwa zu dieser Zeit auch Mitglied des Kantons
Odenwald des Ritterkreises Franken. Am Ende des 18. Jahrhunderts umfasste das
Erzstift nach Erwerbung des Amts Kronberg im Taunus etwa 170 Quadratmeilen
(8260 Quadratkilometer) mit 400000 Einwohnern und 1,4 Millionen Gulden
Einkünften. 1792/1793 fielen die linksrheinischen Güter an Frankreich (M. wurde
von 1801 bis 1814 Hauptstadt des Departements Donnersberg), das 1804 den Code
civil einführte. 1803 erhielt Preußen Erfurt (11,75 Quadratmeilen), das
Eichsfeld (36 Quadratmeilen, Untereichsfeld an Hannover abgetreten) und weitere
Güter in Thüringen. Andere Güter fielen an Hessen-Darmstadt (Oberstift, Ämter
an der Bergstraße und im Odenwald, 11,25 Quadratmeilen), Hessen-Kassel (Ämter
in Hessen) und Nassau-Usingen (Nassau) (Rheingau, 18 Quadratmeilen). Den Rest
des Erzstifts, die Fürstentümer Aschaffenburg, Regensburg (mit Sankt Emmeram,
Obermünster und Niedermünster), die Grafschaft Wetzlar und mehrere Ämter
(Aufenau, Lohr, Orb, Prozelten [Stadtprozelten] Klingenberg, Aura [Aurach])
wurden durch § 25 des Reichsdeputationshauptschlusses vom 25. 2. 1803 zum Staat
des Kurerzkanzlers Karl Theodor von Dalberg (1806 Fürstprimas des Rheinbunds)
zusammengefasst (1810 Großherzogtum Frankfurt). 1816 kam M. als Hauptstadt der
neugeschaffenen Provinz Rheinhessen an Hessen-Darmstadt. Das Bistum M. wurde
1821 Suffragan der Erzdiözese Freiburg. 1949 wurde das 1942/1945 stark
zerstörte M., in dem 1946 erneut eine Universität eingerichtet worden war, Hauptstadt
von Rheinland-Pfalz.
L.: Wolff 79; Zeumer 552 I 1; Wallner 699 KurrheinRK 1; Großer Historischer
Weltatlas II 34 (1138-1254) F4, II 66 (1378) E3, II 78 (1450) F4, III 22 (1648)
D4, III 38 (1789) B3; Winkelmann-Holzapfel 156; Riedenauer 129; Neumaier 14,
132, 224; Demandt, K., Die Mittelrheinlande, (in) Geschichte der deutschen
Länder, Bd. 1; Die Territorien des Reichs 4, 60; Schwab, K., Geschichte der
Stadt Mainz, Bd. 1ff. 1841ff.; Böhmer, J., Regesta archiepiscoporum
Maguntiensium (bis 1374), Bd. 1f. 1877ff., Neudruck 1966; Hegel, C.,
Verfassungsgeschichte von Mainz im Mittelalter, 1882; Monumenta Moguntina, hg.
v. Jaffe, P., (in) Bibliotheca rerum Germanicarum 3, 1886; Goldschmidt, H.,
Zentralbehörden und Beamtentum im Kurfürstentum Mainz vom 16. bis zum 18.
Jahrhundert, 1908; Hensler, E., Verfassung und Verwaltung von Kurmainz um das
Jahr 1600, 1909; Bockenheimer, K., Beiträge zur Geschichte der Stadt Mainz, Bd.
1ff. 1910ff.; Humpert, T., Die territoriale Entwicklung von Kurmainz, 1913;
Vigener, F., Regesten der Erzbischöfe von Mainz 1286-1396, Bd. 1f. 1913ff.;
Schrohe, H., Mainz in seinen Beziehungen zu den deutschen Königen und den
Erzbischöfen der Stadt bis zum Untergang der Stadtfreiheit (1462), 1915;
Stimming, M., Die Entstehung des weltlichen Territoriums des Erzbistums Mainz,
1915; Schrohe, H., Die Stadt Mainz unter kurfürstlicher Verwaltung (1467-1792),
1920; Klibansky, E., Die topographische Entwicklung der kurmainzischen Ämter in
Hessen, 1925; Mainzer Urkundenbuch, hg. v. Stimming, M./Acht, P., Bd. 1f.
1932ff.; Kissel, O., Neuere Territorial- und Rechtsgeschichte des Landes
Hessen, 1961; Dertsch, A., Die Urkunden des Stadtarchivs Mainz, Regesten
635-1400, Teil 1ff. 1962ff.; Erler, A., Die Mainzer Stiftsfehde 1459-1463 im
Spiegel mittelalterlicher Rechtsgutachten, 1963; Geschichte der Stadt Mainz,
hg. v. Brück, A. P./Falck, L., Bd. 1ff. 1972ff.; Demandt, D., Stadtherrschaft
und Stadtfreiheit im Spannungsfeld von Geistlichkeit und Bürgerschaft in Mainz
(11. bis 15. Jahrhundert), 1977; Gerlich, A., Der Aufbau der Mainzer Herrschaft
im Rheingau, Nassauische Annalen 96 (1985); Rödel, W., Mainz und seine
Bevölkerung im 17. und 18. Jahrhundert, 1985; Fischer, W., Die
verfassungsgeschichtlichen Grundlagen des Mainzer Oberstifts, T. 1f., Aschaffenburger
Jb. 10ff. (1986ff.); Jürgensmeier, F., Das Bistum Mainz, 1988; Mathy, H.,
Tausend Jahre St. Stephan in Mainz, 1990; Hollmann, M., Das Mainzer Domkapitel
im späten Mittelalter (1306-1476), 1990; Falck, L./Corsten, S./Gerlich, A.,
Mainz, LexMA 6 1992, 131; Heinemeyer, K., Territorien ohne Dynastie, Hess. Jb.
f. LG. 44 (1994), 1; Repertorium der Policeyordnungen der frühen Neuzeit, hg.
v. Härter, K./Stolleis, M., Bd. 1 1997; Erzstift und Erzbistum Mainz, hg. v.
Jürgensmeyer, F., 1997; Mainz, hg. v. Dumont, F. u. a., 1998; Semmler, J.,
Series episcoporum Moguntinorum, Archiv für mittelrheinische Kirchengeschichte
50 (1998), 423; Rettinger, E., Die Umgebung der Stadt Mainz, 2002; Waldecker,
C., Zwischen Kaiser, Kurie, Klerus und kämpferischen Laien, 2002; Höfe und
Residenzen im spätmittelalterlichen Reich, hg. v. Paravicini, W., 2003, 1,418;,
1, 2, 355 Jendorff, A., Verwandte, Teilhaber und Dienstleute, 2004; May, G.,
Die Organisation von Gerichtsbarkeit und Verwaltung in der Erzdiözese Mainz vom
hohen Mittelalter bis zum Ende der Reichskirche, 2004; Voss, W., Dietrich von
Erbach, 2004; Escher, M. u. a., Die urbanen Zentren, 2005, 1, 485; Grathoff,
S., Mainzer Erzbischofsburgen, 2005.
Malerseck, Seck? (Reichsritter). Im frühen 16.
Jahrhundert zählten die M. zum Kanton Gebirg des
Ritterkreises Franken.
L.: Riedenauer 125.
Mansbach, Mannsbach (Reichsritter). Die M.
zählten vom 16. bis zum 18. Jahrhundert (mit M., Glaam, Oberbreitzbach bzw.
Oberbreizbach und Wenigentaft) zum Kanton
Rhön-Werra des Ritterkreises Franken, vielleicht auch zum Kanton Baunach sowie mit Höchst zum Kanton Mittelrheinstrom des Ritterkreises Rhein. Über
Hessen-Kassel und Preußen (1866) kamen die fränkischen Güter 1945 zu Hessen.
L.: Genealogischer Kalender 1753, 547; Stieber; Seyler 371f.;
Winkelmann-Holzapfel 156; Riedenauer 125.
Mansbach (reichsritterschaftliche Herrschaft).
Seit 1232 erscheinen ministerialische Herren von M. bei Hünfeld, die zwischen
Fulda, Hersfeld und Hessen eine teilweise selbständige Herrschaft errichteten.
Im 17. Jahrhundert erreichten die Herren nach langen Rechtsstreitigkeiten die
Aufnahme in den Kanton Rhön-Werra des
Ritterkreises Franken. 1651 verkauften sie die Hälfte der Güter an den
hessischen Generalleutnant Johann Geyso. Bis zur Mediatisierung in Hessen-Kassel
1806 enthielt M. 3 Rittergüter, die von Fulda als landsässig beansprucht
wurden, tatsächlich aber reichsunmittelbar waren. Über Preußen (Hessen-Nassau)
(1866) gelangte M. 1945 zu Hessen. S. Geyso zu M.
L.: Wolff 514.
Mansfeld (Reichsritter). Die M. zählten um 1750
zum Kanton Rhön-Werra im Ritterkreis Franken.
L.: Riedenauer.
Mariaburghausen, Kloster, Burghausen, Kloster Sankt
Maria. Um 1800 zählte das Kloster M. wegen Teilen Volkershausens zum Kanton Rhön-Werra und außerdem zum Kanton Baunach des Ritterkreises Franken.
L.: Riedenauer 129; Winkelmann-Holzapfel 144.
Marienberg (Kloster). Das adlige Frauenkloster M.
bei Boppard war wegen Ehr mit Mermicherhof und Teilen Siebenborns Mitglied des Kantons Niederrheinstrom des Ritterkreises Rhein.
L.: Winkelmann-Holzapfel 156.
Marioth zu Langenau (Freiherren, Reichsritter).
Die Freiherren von M. waren mit Langenau Mitglied des Kantons
Mittelrheinstrom des Ritterkreises Rhein.
L.: Winkelmann-Holzapfel 156.
Marschalk genannt Greif zu Erlebach (Reichsritter).
Bis zur Mitte des 18. Jahrhunderts zählten die M. zum Kanton
Baunach des Ritterkreises Franken. S. Marschalk von Ostheim.
L.: Riedenauer 125.
Marschalk von Ebneth (Kunstadt) (Reichsritter),
Marschalk von Ebnet. Vom späten 16. Jahrhundert bis 1728 waren die M. mit
Frensdorf und Weingartsgreuth im Kanton
Steigerwald des Ritterkreises Franken immatrikuliert. Außerdem gehörten sie im
frühen 16. Jahrhundert dem Kanton Baunach und
bis etwa zur Mitte des 18. Jahrhunderts dem Kanton
Gebirg an.
L.: Roth von Schreckenstein 2, 594; Bechtolsheim 13, 18, 194; Riedenauer 125;
Rahrbach 184.
Marschalk von Ostheim (zu Marisfeld, Murrstadt,
Waldersdorf, Walthershausen, Friesenhausen) (Freiherren, Reichsritter). Vom 16.
bis zum 18. Jahrhundert zählten die Freiherren M. zum Kanton
Rhön-Werra des Ritterkreises Franken. Wegen des Rittergutes Trabelsdorf waren
sie bis 1806 im Kanton Steigerwald
immatrikuliert. Außerdem gehörten sie vom späten 16. Jahrhundert bis etwa 1800
dem Kanton Baunach an. S. Marschalk genannt
Greif zu Erlebach
L.: Roth von Schreckenstein 2, 594; Seyler 373f.; Bechtolsheim 16; Riedenauer
125; Rahrbach 159; Ulrichs 209.
Martinstein (Ganerbschaft). In M. an der Nahe
errichtete das Erzstift Mainz 1340 eine Burg, die mehrfach an Ritter verpfändet
und verliehen wurde. 1716 kauften die Markgrafen von Baden die zum Kanton Niederrheinstrom des Ritterkreises Rhein
zählende Herrschaft. 1815 kam M. an Preußen und 1946 an Rheinland-Pfalz.
L.: Wolff 516; Lunkenheimer-Salden, E., Besitzungen des Erzstiftes Mainz im
Naheraum, Diss. phil. Mainz 1949; Geschichtlicher Atlas von Hessen,
Inhaltsübersicht 33.
Masbach (Reichsritter), Maßbach. Im 16.
Jahrhundert zählten die M. zum Kanton Rhön-Werra
sowie vielleicht zum Kanton Baunach des
Ritterkreises Franken.
L.: Stieber; Pfeiffer 198; Riedenauer 125; Rahrbach 161.
Massenbach (Freiherren, Reichsritter). Im 18.
Jahrhundert zählten die Freiherren von M. mit M. zum Kanton
Kraichgau sowie 1564-1697 mit Ebersberg zum Kanton
Kocher des Ritterkreises Schwaben. M. kam über Württemberg 1951/1952 zu
Baden-Württemberg.
L.: Roth von Schreckenstein 2, 592; Hölzle, Beiwort 63; Winkelmann-Holzapfel
156; Schulz 267; Rahrbach 93.
Mauchenheim genannt Bechtolsheim (Freiherren,
Reichsritter). Um 1200 wird das zum rheinischen Uradel zählende Geschlecht
erstmals urkundlich erwähnt. Es war seit 1270 Ganerbe zu Bechtolsheim, seit
1429 zu Schornsheim, seit 1553 zu Mommenheim und seit 1471 zu Nieder-Saulheim
(Niedersaulheim). Im 17. und 18. Jahrhundert zählten die Freiherren von M. mit
einem Zehntel der Ganerbschaft Bechtolsheim und einem Achtel der Ganerbschaft
Mommenheim zum Kanton Oberrheinstrom des
Ritterkreises Rhein. Mit Albertshofen samt Mainsondheim (Mainsontheim),
Bibergau und Teilen Mainstockheims waren sie seit 1727 Mitglied im Kanton Steigerwald des Ritterkreises Franken. Von etwa
1650 bis 1750 gehörten sie auch dem Kanton
Rhön-Werra, kurz vor 1700 dem Kanton Odenwald
an. (Der Ort M. kam über Bayern 1946 zu Rheinland-Pfalz.)
L.: Stieber; Roth von Schreckenstein 2, 595; Seyler 374; Hölzle, Beiwort 58;
Zimmermann 63; Winkelmann-Holzapfel 156; Riedenauer 122; Pfeiffer 199;
Bechtolsheim 16, 197, 360; Rahrbach 13; Neumaier 6.
Mayenberg (Reichsritter). Im frühen 16.
Jahrhundert zählten die M. zum Kanton
Steigerwald im Ritterkreis Franken.
L.: Riedenauer 125.
Mayenthal (Reichsritter). Im frühen 16.
Jahrhundert zählten die M. zum Kanton
Steigerwald im Ritterkreis Franken.
L.: Riedenauer 125.
Mayerhofer (Reichsritter), Mairhofen. Die
vielleicht schon seit 1550 zum Ritterkreis Franken gehörenden M. zählten im 18.
Jahrhundert (um 1800 mit Aulenbach (Oberaulenbach), Klingenberg und Hobbach,
die 1808 an Aschaffenburg fielen,) zum Kanton
Odenwald des Ritterkreises Franken.
L.: Stieber; Stetten 33, 36, 188; Riedenauer 125; Neumaier 119.
Mecklenburg-Strelitz (Herzogtum, Großherzogtum). 1701
entstand durch Teilung des Herzogtums Mecklenburg das Herzogtum M., das im
Wesentlichen aus dem Fürstentum Ratzeburg (ohne Stadt Ratzeburg [ausgenommern die
Dominsel]) und der 42 Quadratmeilen großen Herrschaft Stargard (mit 42000
Einwohnern) bestand, die durch Mecklenburg-Schwerin getrennt waren. Außerdem
gehörten zu M. die Komtureien Mirow und Nemerow. 1808 trat der Herzog dem
Rheinbund bei. 1815 wurde er zum Großherzog erhoben. Drei während der Besetzung
durch Frankreich (1794-1814) als Kantone
entstandene, als Entschädigung erhaltene Kreise in der Eifel
(Cronenburg/Kronenburg [ohne Steffler/Steffeln und Schuller/Schüller],
Reifferscheid und Schleyden/Schleiden [ohne Wolfsseiffen/Wollseifen] mit 10332
Einwohnern) verkaufte er am 21. 5. 1819 für eine Million Taler und einige
Domänen an Preußen. 1866/1867 trat er auf preußischem Druck dem Norddeutschen
Bund, 1868 dem Deutschen Zollverein bei. Am 23. 2. 1918 beging der letzte
Großherzog Selbstmord. Die Regierung ging an den Großherzog von
Mecklenburg-Schwerin über, der am 14. 11. 1918 abdankte. Am 29. 1. 1919/24. 5.
1923 erhielt M. ein Landesgrundgesetz. Zum 1. 1. 1934 wurde es durch Gesetz mit
Mecklenburg-Schwerin zum Land Mecklenburg vereinigt.
L.: Großer Historischer Weltatlas III 38 (1789) E1; Strecker, W./Cordshagen,
C., Mecklenburg, (in) Geschichte der deutschen Länder, Bd. 1; Bauer 1, 373;
Endler, E., Geschichte des Landes Mecklenburg-Strelitz 1701-1933, 1935; Hamann,
M., Das staatliche Werden Mecklenburgs, 1962; Strauch, D., Birkenfeld,
Lichtenberg, Meisenheim etc. (in) Engagierte Verwaltung für die Wissenschaft,
2007, 487; .Zusammenschlüsse und Neubildungen deutscher Länder im 19. und 20.
Jahrhundert, hg. v. Kretzschmar, R. u. a., 2013, 153ff.
Medelsheim (reichsritterschaftliche Herrschaft). M.
östlich von Saargemünd gehörte um 1150 zur Herrschaft Bitsch in Lothringen, im
14. Jahrhundert den Grafen von Zweibrücken und danach Kurpfalz. Als Mannlehen Österreichs
geltend fiel M. 1576 an die Bollweiler, 1620 in weiblicher Erbfolge an die
Fugger (Fugger-Kirchberg [Fugger zu Kirchberg]) und 1656 an die von der Leyen.
M. zählte zum Kanton Niederrheinstrom des
Ritterkreises Rhein. 1815 kam es zu Bayern (Provinz Rheinpfalz bzw. Pfalz),
1919 und 1945/1946 zum Saargebiet und 1957 zum Saarland.
L.: Wolff 516; Kampfmann, L., Heimatkunde des Bezirksamts Zweibrücken, 1912.
Megenzer von Felldorf (Reichsritter). Die M.
waren bereits 1488 Mitglied der Gesellschaft St. Jörgenschild, Teil am Neckar.
Von 1548 bis etwa 1686 waren sie im Kanton
Neckar des Ritterkreises Schwaben immatrikuliert. Letztes Kantonsmitglied war Philipp Jacob M. zu Mühlen und
Egelstal. Von 1648 bis 1656 zählte Hans Kaspar von M. wegen Schaubeck und
Kleinbottwar zum Kanton Kocher.
L.: Schulz 267; Hellstern 209.
Meiningen (Reichsritter). Um 1790 waren die M. mit
Oepfershausen bei M. Mitglied im Kanton
Rhön-Werra des Ritterkreises Franken. Oepfershausen kam über Sachsen-Meiningen
1920 zu Thüringen.
L.: Winkelmann-Holzapfel 157.
Meisenbug, Meysenbug, Meisenbach (Reichsritter).
Im frühen 18. Jahrhundert zählten die M. zum Kanton
Rhön-Werra im Ritterkreis Franken. Der Ort Meisenbug fiel 1945 über Preußen
(Hessen-Nassau) an Hessen.
L.: Seyler 374; Riedenauer 125.
Memmelsdorf (Reichsritter). Im frühen 16.
Jahrhundert zählten die M. zum Kanton Baunach im
Ritterkreis Franken.
L.: Stieber; Riedenauer 125.
Mendel von Steinfels (Reichsritter). Georg M.
war um 1654 Mitglied des Kantons Neckar bzw.
Neckar-Schwarzwald-Ortenau des Ritterkreises Schwaben.
L.: Hellstern 209.
Mengersdorf, Mengersdorff (Reichsritter). Bis etwa
1600 zählten die M. zum Kanton Gebirg im
Ritterkreis Franken. Der Ort M. kam zu Bayern.
L.: Stieber; Roth von Schreckenstein 2, 594; Riedenauer 125; Rahrbach 163.
Mengersreuth (Reichsritter), Mengersreut. Im frühen
16. Jahrhundert zählten die M. zum Kanton Gebirg
im Ritterkreis Franken. Der Ort M. kam zu Bayern.
L.: Riedenauer 125.
Menzingen, Mentzingen (Freiherren, Reichsritter).
Die noch in Menzingen im Kraichtal bei Karlsruhe ansässige Adelsamilie
Mentzingen erscheint im 13. Jahrhundert. Ihre Angehörigen waren im 14. und 15.
Jahrhundert vor allem bei den Pfalzgrafen bei Rhein und an den Domkirchen von
Worms und Speyer tätig. Im 18. Jahrhundert gehörten die Freiherren von M. mit
M. und Gondelsheim (Gundelsheim) zum Kanton
Kraichgau des Ritterkreises Schwaben. Von 1681 bis 1731 waren sie wegen des
ererbten Bodelshofen Mitglied im Kanton Kocher
des Ritterkreises Schwaben. Außerdem zählten sie zur vogtländischen
Ritterschaft (Vogtland). Der Ort M. gelangte über Baden 1951/1952 zu
Baden-Württemberg.
L.: Genealogischer Kalender 1753, 534; Stieber; Roth von Schreckenstein 2, 592;
Hölzle, Beiwort 37, 63; Winkelmann-Holzapfel 157; Schulz 267; Archiv der
Freiherren von Mentzingen, Schlossarchiv Mentzingen. Urkundenregesten
1351-1805, bearb. v. Armgart, M., 2007.
Merchingen (Ganerbschaft). Im 17. Jahrhundert
zählte die Ganerbschaft M. zum Kanton Odenwald
des Ritterkreises Franken.
L.: Riedenauer 129.
Merckingen, Merkingen (Reichsritter). Im frühen 16.
Jahrhundert zählten die M. zum Kanton Altmühl
des Ritterkreises Franken.
L.: Biedermann, Altmühl; Stieber; Riedenauer 125.
Merz von Staffelfelden (Reichsritter). Rochus
M. zu Schramberg war im 16. Jahrhundert mit Schramberg Mitglied im Kanton Neckar des Ritterkreises Schwaben.
L.: Hellstern 148, 209.
Merzbach (Reichsritter), (Kanton Baunach, Ritterkreis Franken). S. Rotenhan.
L.: Stieber; Riedenauer 125.
Metsch (Freiherren, Reichsritter). Im frühen
18. Jahrhundert zählten die Freiherren von M. zum Kanton
Rhön-Werra des Ritterkreises Franken.
L.: Stieber; Seyler 375; Riedenauer 125.
Metternich (Grafen, Reichsgrafen, Fürsten). Seit
dem Ende des 13. Jahrhunderts nannte sich ein Zweig des rheinischen
Adelsgeschlechts Hemberg (Hemmerich bei Bonn) nach dem Dorf M. westlich von
Bonn. Er hatte die Erbkämmererwürde des Erzstifts Köln inne, stellte zahlreiche
Bischöfe und Erzbischöfe und teilte sich in insgesamt 12 Linien. 1652 erhielt
Philipp Emmerich vom Erzstift Trier die heimgefallenen Herrschaften Winneburg
und Beilstein an der unteren Mosel zu Reichsafterlehen. 1635 wurde die Familie
reichsfreiherrlich und 1679 reichsgräflich. Im 18. Jahrhundert zählte sie als
Metternich-Winneburg mit dem Hofgut Denzerheide samt Sporkentaler Mühle zum Kanton Mittelrheinstrom des Ritterkreises Rhein.
Außerdem war sie im früheren 18. Jahrhundert im Kanton
Odenwald des Ritterkreises Franken immatrikuliert. 1803 erlangte sie als
Entschädigung für ihre linksrheinischen Güter Winneburg und Beilstein, über die
sie Sitz und Stimme im westfälischen Reichsgrafenkollegium hatte, die
Reichsabtei Ochsenhausen in Schwaben (ohne das Amt Tannheim und mit verschiedenen
Renten belastet) als Fürstentum (Winneburg), das 1806 aber von Württemberg
mediatisiert und 1825 gekauft wurde. Klemens Wenzel Lothar M., der zum
Staatskanzler Österreichs (1821) aufstieg, erhielt 1813 vom Kaiser von
Österreich Schloss Johannisberg im Rheingau verliehen.
L.: Stieber; Zeumer 554 II b 63, 19; Roth von Schreckenstein 2, 595;
Winkelmann-Holzapfel 157; Riedenauer 125; Klein 188.
Metternich zur Gracht, Wolff-Metternich zur Gracht
(Grafen, Reichsritter). Im 18. Jahrhundert gehörten die Grafen Wolff M., die
von den Grafen Metternich abstammten und sich nach dem Schloss zur Gracht in
Liblar südwestlich Kölns nannten, mit dem 1638 erworbenen Flehingen zum Kanton Kraichgau des Ritterkreises Schwaben.
L.: Hölzle, Beiwort 63.
Meyer zu Osterberg (Reichsritter). Am Ende des
17. Jahrhunderts zählten die M. zum Kanton
Odenwald im Ritterkreis Franken.
L.: Riedenauer 125.
Meyern (Erben) (Reichsritter). Vom 18.
Jahrhundert bis 1806 zählten die M. zum Kanton
Steigerwald des Ritterkreises Franken sowie um 1800 auch zum Kanton Gebirg.
L.: Bechtolsheim 16; Riedenauer 125.
Milz (Reichsritter). Die M. zählten im frühen
16. Jahrhundert zum Kanton Baunach im
Ritterkreis Franken. S. Scholl.
L.: Stieber; Roth von Schreckenstein 2, 594; Riedenauer 125; Rahrbach 165,
Ulrichs 209.
Minkwitz (Reichsritter). Im späten 16.
Jahrhundert zählten die M. zum Kanton Gebirg des
Ritterkreises Franken.
L.: Riedenauer 125.
Mistelbach, Mistelbeck (Reichsritter). Im 16.
Jahrhundert zählten die M. zum Kanton Gebirg im
Ritterkreis Franken. Der Ort M. kam zu Bayern.
L.: Riedenauer 125.
Mittelburg (Reichsritter). Im frühen 16.
Jahrhundert zählten die M. zum Kanton Altmühl
des Ritterkreises Franken.
L.: Biedermann, Altmühl; Riedenauer 125.
Mittelrheinstrom (Kanton,
Ritterkanton). M. war ein Kanton des
Ritterkreises Rhein der Reichsritterschaft. Die Kanzlei des in einen
wetterauischen, rheingauischen, einrichschen und westerwaldischen Sonderort
gegliederten Kantons war in der Burg Friedberg.
L.: Wolff 515.
Mock, Möckh (Reichsritter). Im 17.
Jahrhundert zählten die M. zum Kanton Odenwald
des Ritterkreises Franken.
L.: Riedenauer 125.
Mock von Balgheim, Möckh von Balgheim
(Reichsritter). Im 16. und 17. Jahrhundert waren die M. Mitglied des Kantons Neckar bzw. Neckar-Schwarzwald-Ortenau des
Ritterkreises Schwaben.
L.: Hellstern 209.
Modschiedel, Modschiedl, Motschider, Mutschiller,
Mudschidler, Madschiller (Reichsritter). Im 16. Jahrhundert zählten die M. zum Kanton Odenwald und zum Kanton
Gebirg des Ritterkreises Franken.
L.: Stetten 33; Pfeiffer 211; Riedenauer 125; Neumaier 63, 77, 148, 165
(Modschiller).
Montfort (Grafen). Nach der um 1200 erbauten Burg
M. bei Götzis in Vorarlberg nannte sich seitdem ein schwäbisches, die um 1160
ausgestorbenen Grafen von Bregenz (Udalrichinger) bzw. Pfalzgrafen von Tübingen
um 1200 (nach 1182) beerbendes Grafengeschlecht. 1258 spalteten sich die Grafen
von Werdenberg (mit Bludenz) ab. 1258/1260 bzw. 1267/1270 teilte sich M. in die
Linien Montfort-Feldkirch (bis 1390), Montfort-Bregenz (bis 1338, beerbt von
Montfort-Tettnang) und Montfort-Tettnang, von der 1354 eine jüngere Linie
Tettnang (bis 1574) und eine jüngere Linie Bregenz (bis 1787) ausgingen. Die
Grafen zählten 1488 zur Rittergesellschaft Sankt Jörgenschild, Teil im Hegau
und am Bodensee, später wegen Schomburg zum Kanton
Hegau (Hegau-Allgäu-Bodensee, Bezirk Allgäu-Bodensee) des Ritterkreises
Schwaben. Von den umfangreichen Gütern am Bodensee und Alpenrhein sowie im
Voralpengebiet gingen die meisten an die Grafen von Habsburg (Feldkirch
1375/1379, Bregenz 1451/1523). 1565 wurde Rothenfels an Königsegg veräußert,
1779/1780 Tettnang an Österreich verkauft. 1787 starben die Grafen aus. Wegen
der Grafschaft M. (Menthor) zählte Österreich am Ende des 18. Jahrhunderts zu
den schwäbischen Grafen der weltlichen Bank des Reichsfürstenrats des
Reichstags. 1816 ernannte der König von Württemberg seinen Schwiegersohn
(Jerôme Bonaparte 1784-1860), dessen Nachkommen in der Gegenwart in Frankreich
leben, zum Fürsten von M.
L.: Wolff 39; Großer Historischer Weltatlas II 66 (1378) E5; Ruch Anhang 3, 82;
Vanotti, J. v., Geschichte der Grafen von Montfort und von Werdenberg, 1845;
Roller, O., Die Stammtafel der Grafen von Montfort bis zum Anfang des 15.
Jahrhunderts, ZGO 53 (1899); Bilgeri, B., Geschichte Vorarlbergs, Bd. 1ff.
1971ff.; Die Montforter, 1982 (Katalog); Burmeister, K., Montfort, LexMA 6
1992, 805; Burmeister, K., Die Grafen von Montfort, 1997.
Montmartin (Grafen, Reichsritter). Im späteren 18.
Jahrhundert zählten die Grafen M. im Kanton
Altmühl zum Ritterkreis Franken.
L.: Pfeiffer 197; Riedenauer 125.
Morgen (Reichsritter). Im 17./18. Jahrhundert
zählten die M. vielleicht zum Kanton Steigerwald
des Ritterkreises Franken.
L.: Bechtolsheim 15; Riedenauer 125.
Mörlau, Merlau, Mörlau genannt Böhm
(Reichsritter). Die M. gehörten im 16. und 17. Jahrhundert zum Kanton Rhön-Werra des Ritterkreises Franken.
L.: Stieber; Seyler 374; Riedenauer 125.
Mörlau zu Münkheim, Merlau zu Münkheim
(Reichsritter). Im späten 17. Jahrhundert zählten die M. zum Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken.
L.: Riedenauer 125; Neumaier 87, 102 (Mörlau genannt Behem).
Mörlbach (Reichsritter). Im frühen 16.
Jahrhundert zählten die M. zum Kanton
Steigerwald im Ritterkreis Franken.
L.: Riedenauer 125.
Morstein (Reichsritter), Morstein zu Niedernhall.
Im 16. und 17. Jahrhundert zählten die M. zum Kanton
Odenwald des Ritterkreises Franken.
L.: Stieber; Stetten 33; Riedenauer 125; Neumaier 72, 150, 152.
Mosbach, Mospach, Moßbach, Mussbach, M. von
Lindenfels, M. zu Mosau, M. zu Reinheim, M. zu Rheinheim (Reichsritter). Die M.
stammten aus M. bei Heidelberg und erbauten später die Burg Lindenfels im
Odenwald. Von 1544 bis vor 1688 gehörten die M. von Lindenfels zur Ganerbschaft
Mommenheim. Bis ins frühe 18. Jahrhundert zählten die M. zum Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken.
L.: Pfeiffer 212; Stetten 33; Zimmermann 76; Riedenauer 125; Neumaier 72
(Mosbach von Lindenfels).
Moser von Filseck (Reichsritter). Von 1617 bis
1673 waren die M. wegen Oberensingen im Kanton
Kocher des Ritterkreises Schwaben immatrikuliert.
L.: Schulz 267.
Moutier (zugewandter Ort), mhd./nhd. Münster. M.
westlich von Solothurn im Jura wurde 1486 zugewandter Ort der Eidgenossenschaft
der Schweiz. Später kam es zum Kanton Bern.
L.: Wolff 237; Großer Historischer Weltatlas II 72 (bis 1797) C2.
Mudersbach (Reichsritter). Im späten 17.
Jahrhundert zählten die M. zum Kanton Baunach
des Ritterkreises Franken.
L.: Riedenauer 125.
Müdesheim (Reichsritter). Im frühen 16.
Jahrhundert zählten die M. zum Kanton Rhön-Werra
des Ritterkreises Franken.
L.: Riedenauer 125.
Muffel (Reichsritter). Im 16. und frühen 17.
Jahrhundert zählten die Nürnberger Patrizier M. zum Kanton
Gebirg des Ritterkreises Franken. Im 18. Jahrhundert waren sie wegen des 1730
erworbenen Rittergutes Vestenbergsgreuth auch im Kanton
Steigerwald immatrikuliert.
L.: Pfeiffer 208, 209; Bechtolsheim 15, 21, 414; Riedenauer 125.
Muffelger, Muffelgern (Reichsritter). Im frühen
16. Jahrhundert waren die M. im Kanton
Steigerwald des Ritterkreises Franken immatrikuliert.
L.: Riedenauer 125.
Müffling genannt Weiß, Muffling (Reichsritter).
Im frühen 16. Jahrhundert zählten die M. zum Kanton
Gebirg des Ritterkreises Franken und zur vogtländischen Ritterschaft
(Vogtland).
L.: Riedenauer 125.
Mugelein (Reichsritter). Im frühen 16.
Jahrhundert zählten die M. zum Kanton Gebirg des
Ritterkreises Franken.
L.: Riedenauer 125.
Muggenthal (Reichsritter). Im 17. und frühen 18.
Jahrhundert zählten die M. mit Laibach zum Kanton
Odenwald im Ritterkreis Franken.
L.: Riedenauer 125; Stetten 79.
Mühlhausen (Reichsdorf?, reichsritterschaftlicher
Ort). Vielleicht wird M. an der Enz bereits 789/792 in der Überlieferung
Lorschs genannt. Seit 1233 erwarb das Kloster Maulbronn Güter. 1508 verzichtete
Maulbronn auf die Ortsherrschaft, die danach an verschiedene Reichsritter kam
(u. a. Thumb von Neuburg). 1785 gelangte das zum Kanton
Kocher des Ritterkreises Schwaben zählende M. an Württemberg und damit
1951/1952 an Baden-Württemberg.
L.: Dacheröden 174; Hugo 475
Muhr, Mur, Muri (Reichsritter). Im frühen 16.
Jahrhundert zählten die M. zum Kanton Altmühl
des Ritterkreises Franken. S. Altenmuhr.
L.: Biedermann, Altmühl; Riedenauer 125.
Müller zu Lengsfeld (Freiherren, Reichsritter).
Die Freiherren M. zählten im 18. Jahrhundert mit Stadtlengsfeld, Gehaus und
Weilar zum Kanton Rhön-Werra des Ritterkreises
Franken.
L.: Stieber; Seyler 375; Winkelmann-Holzapfel 157; Riedenauer 125.
Münch (Reichsfreiherr, Reichsritter). Bankier
von M. stammte aus alten Patriziergeschlechtern der Reichsstädte Augsburg,
Frankfurt, Ulm und Memmingen und wurde 1788 von Kaiser Joseph II. in den
Reichsfreiherrenstand erhoben. Nach dem Erwerb der Herrschaft Mühringen (Hohenmühringen),
Egelstal, Wiesenstetten und einem Teil von Mühlen war er von 1790 bis 1805
Mitglied des Kantons Neckar bzw.
Neckar-Schwarzwald-Ortenau des Ritterkreises Schwaben. Mit dem 1748 von den
Leutrum von Ertingen erworbenen Filseck gehörte er auch dem Kanton Kocher an.
L.: Hölzle, Beiwort 62, 64; Hellstern 209, 218f.; Kollmer 378.
Münch von Rosenberg (Reichsritter). Im
späteren 16. Jahrhundert zählten die M. zum Kanton
Odenwald im Ritterkreis Franken.
L.: Riedenauer 125; Neumaier 147 (Münch, Hans Hermann).
Münchingen (Reichsritter). Im 18. Jahrhundert
zählten die M. mit dem 1700 an die Nettelhorst verkauften Schlossgut Bittenfeld
zum Kanton Kocher und mit dem 1709 an die Tessin
verkauften Gut Hochdorf und dem 1733 an die Harling verkauften Gut und Schloss
M. zum Kanton Neckar des Ritterkreises Schwaben.
L.: Kollmer 379; Hellstern 209; Heimatbuch Münchingen, 1973.
Münchweiler (Herrschaft). M. an der Glan westlich
von Kaiserslautern zählte mit etwa 10 Dörfern zum Kanton
Niederrheinstrom des Ritterkreises Rhein. Später kam es zu Bayern und 1945 zu
Rheinland-Pfalz.
L.: Wolff 516.
Münster (Freiherren, Reichsritter). Vom 16. bis
zum 18. Jahrhundert zählten die Freiherren von M. mit Euerbach, M., Niederwerrn,
Kleineibstadt, Pfändhausen, Teilen von Burglauer, Rannungen und Teilen von
Poppenlauer zum Kanton Rhön-Werra des
Ritterkreises Franken. Außerdem waren sie seit dem 17. Jahrhundert mit Lisberg
(Lissberg, Lißberg) im Kanton Steigerwald
immatrikuliert. Im späten 16. Jahrhundert gehörten sie auch dem Kanton Baunach an.
L.: Genealogischer Kalender 1753, 538ff.; Roth von Schreckenstein 2, 594;
Seyler 375f.; Winkelmann-Holzapfel 157; Pfeiffer 198, 211; Bechtolsheim 12, 17,
63, 306; Riedenauer 125; Rahrbach 166.
Muri (Abtei). Um 1027 wurde M. an der Bünz
als Eigenkloster der Grafen von Habsburg gegründet und von Einsiedeln aus
besetzt. Güter lagen in Muri, Hermetschwil, Küssnacht, Gersau, Buochs, Thalwil,
Rufach (Ruoffach) und Bellingen (Breisgau). 1415 kam die Vogtei von Habsburg an
die Eidgenossen der Schweiz (gemeine Herrschaft). 1622/1649 wurde das Kloster
exemt und 1701 zur Fürstabtei erhoben. 1706 erwarb es die Herrschaft Glatt.
1798 fielen seine Güter in der Schweiz an die Helvetische Republik, im Übrigen
1802/1803 an Württemberg und Hohenzollern-Sigmaringen. 1803 erneuert, wurde es
1841 aufgehoben und 1843/1845 nach Gries bei Bozen verlegt.
L.: Wolff 529; Das Kloster Muri im Kanton
Aargau, hg. v. Kiem, M., 1883; Kiem, M., Geschichte der Benedictinerabtei
Muri-Gries, Bd. 1,2 1888, 1891; Rösener, W., Grundherrschaft im Wandel, 1991;
Gilomen-Schenkel, E., Muri, LexMA 6 1992, 943.
Murten (Reichsstadt, Herrschaft, Land). M. am
Murtensee zwischen Solothurn und Avenches (Aventicum) erscheint 515 als burgundischer
Königshof Muratum in der Gründungsurkunde des Klosters Saint-Maurice (Saint
Maurice/Wallis, Sankt Moritz). Nach seiner 1034 erfolgten Zerstörung wurde es
nach 1159 von den Herzögen von Zähringen als Stadt begründet. Nach dem
Aussterben der Herzöge wurde es Reichsstadt, kam aber 1255 und nach der
Rückgewinnung seitens des Reiches (1283) 1291 erneut an Savoyen. Von 1475 bis
1798 wurde es von Bern und Freiburg gemeinsam verwaltet. 1803 gelangte es an
den Kanton Freiburg der Schweiz.
L.: Wolff 530; Großer Historischer Weltatlas II 72 (bis 1797) C3; Welti, F. E.,
Das Stadtrecht von Murten, 1925; Flückiger, E., Murten, 1946.
Musslohe, Musenlo (Reichsritter). Im frühen 17.
Jahrhundert zählten die M. zum Kanton Altmühl
des Ritterkreises Franken.
L.: Biedermann, Altmühl; Stieber; Riedenauer 125.
Muth (Reichsritter). Um 1806 zählten die M.
zum Kanton Rhön-Werra des Ritterkreises Franken.
L.: Riedenauer 125.
Mylius (Reichsritter). Um 1700 zählten die M.
zum Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken.
L.: Riedenauer 125.
Nankenreuth (Reichsritter). Bis ins frühe 17.
Jahrhundert zählten die N. zum Kanton Gebirg im
Ritterkreis Franken.
L.: Stieber; Riedenauer 125.
Nassau-Usingen (Grafschaft, Fürstentum). Usingen im
Taunus wird im 8. Jahrhundert erstmals erwähnt. 1207 gehörte es den Grafen von
Diez, 1326 den Grafen von Nassau. 1659 wurde Usingen bei der Teilung der Linie
Nassau-Saarbrücken Sitz der walramischen Linie N. der Grafen von Nassau, die
1721 die Linie Nassau-Idstein, 1723 die Linie Nassau-Saarbrücken und 1728 die
Linie Nassau-Ottweiler beerbte. Sie teilte sich 1735 in die Linien N. und
Nassau-Saarbrücken. 1744 verlegte N. die Residenz von Usingen nach Biebrich und
die Regierung nach Wiesbaden. Um 1790 war das zum oberrheinischen Reichskreis zählende
N. mit Falkenstein, Kettenbach, Daisbach und Hausen Mitglied des Kantons Mittelrheinstrom des Ritterkreises Rhein.
1793/1801 verlor es seine linksrheinischen Güter an Frankreich. 1797 beerbte N.
Nassau-Saarbrücken. Am 25. 2. 1803 erhielt der Fürst von N. durch § 12 des
Reichsdeputationshauptschlusses für das Fürstentum Saarbrücken, zwei Drittel
der Grafschaft Saarwerden, die Herrschaft Ottweiler und die Herrschaft Lahr in
der Ortenau von Mainz die Ämter Königstein, Höchst, Kronberg (Kronenburg), Rüdesheim,
Oberlahnstein, Eltville, Harheim (Haarheim), Kastel, vom Mainzer Domkapitel die
Güter unterhalb Frankfurts, von der Pfalz das Amt Kaub, vom Erzstift Köln den
Rest des eigentlichen Kurfürstentums Köln (u. a. Deutz, Königswinter, aber mit
Ausnahme der Ämter Altenwied )[Altwied] und Neuerburg [Nürburg]), von
Hessen-Darmstadt die Ämter Katzenelnbogen, Braubach, Ems, Eppstein und Cleeberg
(Kleeberg) (frei von solmsischen Ansprüchen), die Reichsdörfer Soden und
Sulzbach, die Dörfer Weiperfelden, Schwanheim und Okriftel, die Kapitel und
Abteien Limburg, Rommersdorf (Rumersdorf), Bleidenstadt, Sayn, alle Kapitel,
Abteien und Klöster in den zugefallenen Landen, die Grafschaft
Sayn-Altenkirchen und eine Virilstimme im Reichsfürstenrat. Am 30. 8. 1806
schloss sich das 16 Quadratmeilen große N. mit Nassau-Weilburg zum Herzogtum
Nassau zusammen, das 1866 von Preußen annektiert wurde. Die Linie N. starb 1816
aus und wurde von Nassau-Weilburg beerbt.
L.: Wolff 265; Zeumer 553 II b 60, 1; Wallner 695 OberrheinRK 10; Schliephake,
F./Menzel, K., Geschichte von Nassau walramischen Teils, Bd. 1ff. 1864ff.;
Winkelmann-Holzapfel 157; Kloft, J., Territorialgeschichte des Kreises Usingen,
1971.
Neckar bzw. Neckar-Schwarzwald-Ortenau (Kanton, Ritterkanton). Der Kanton
N. ist eine Untergliederung des Ritterkreises Schwaben. Der Ort (Bezirk) Neckar
(Neckar-Schwarzwald) hatte seine Kanzlei in Tübingen, der Ort (Bezirk) Ortenau
(an der Ortenau) in Kehl.
L.: Wolff 509; Kullen, S., Der Einfluss der Reichsritterschaft auf die Kulturlandschaft
im mittleren Neckarland, 1967.
Neckar-Schwarzwald (Ort, Bezirk) ist ein Bezirk im Kanton Neckar des Ritterkreises Schwaben. Er hatte
seine Kanzlei in Tübingen, während der Ort (Bezirk) Ortenau (an der Ortenau)
die Kanzlei in Kehl hatte.
L.: Wolff 509; Kullen, S., Der Einfluss der Reichsritterschaft auf die
Kulturlandschaft im mittleren Neckarland, 1967.
Neckar-Schwarzwald-Ortenau (Kanton, Ritterkanton) s. Neckar
Neckarsteinach (Reichsritter, reichsritterschaftliche
Herrschaft). Kurz nach 1100 wurde in N. am Neckar östlich von Heidelberg die
Hinterburg erbaut. Von ihr aus brachte das fränkische Rittergeschlecht der
Landschad (Landschwalbe) von Steinach die 1142 erstmals bezeugte Vorderburg,
die nach 1165 errichtete Mittelburg und die vielleicht im zweiten Viertel des
13. Jahrhunderts geschaffene Burg Schadeck (Schwalbennest) 1428 von
unterschiedlichen Berechtigten (Helmstadt, Worms, Erbach, Mainz, Speyer,
Handschuhsheim) an sich. 1653 starb das damit N. beherrschende Geschlecht aus. Es
folgten die Metternich zu Burscheid und Müllenark und die Freiherren von Dorth.
N. zählte zum Kanton Odenwald des Ritterkreises
Franken. 1806 kam N. an Hessen-Darmstadt und damit 1945 an Hessen.
L.: Wolff 512; Möller, W./Kraus, K., Neckarsteinach, seine Herren, die Stadt
und die Burgen, 1928.
Neckar-Schwarzwald (Kanton, Ritterkanton) s. Neckar
Neckar-Schwarzwald-Ortenau (Kanton, Ritterkanton) s. Neckar
Neideck, Neidek (Reichsritter). Im 16.
Jahrhundert zählten die N. zum Kanton Odenwald
des Ritterkreises Franken sowie vielleicht auch zum Kanton
Gebirg.
L.: Stieber; Stetten 33; Riedenauer 125; Neumaier 73 (Neudeck).
Neidenfels (Burg, reichsritterschaftliches Gut). Die Burg N. (1391 Nidenfels [= Kampffels]) bei Schwäbisch Hall gehörte vom Ende des 14. Jahrhunderts an den Fuchs von Neidenfels (Dornheim). 1788 kam sie von den Ellrichshausen an die Freiherren bzw. Grafen von Soden, 1810 an Württemberg. Sie war dem Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken inkorporiert. S. Fuchs von N., Steinheuser von N.
Neidlingen (reichsritterschaftliche Herrschaft). N.
zählte zum Kanton Kocher des Ritterkreises
Schwaben und kam an Württemberg und damit 1951/1952 zu Baden-Württemberg.
L.: Wolff 161.
Neipperg (Herren, Reichsritter, Grafen,
Reichsgrafen). Von dem 1120 erstmals bezeugten Birtilo von Schwaigern leitet
sich das seit 1241 nach der Burg N. (Niberch) bei Brackenheim benannte
fränkisch-schwäbische Geschlecht N. her, dem die 1302 erworbene Herrschaft
Schwaigern im Kraichgau gehörte. Es wurde 1726 zu Reichsgrafen erhoben und
gelangte 1766 in der schwäbischen Reichsgrafenbank als Personalist zur
Reichsstandschaft. Den Grafen gehörten neben Schwaigern das 1407 erworbene
Klingenberg, das 1737 erworbene Massenbachhausen, Adelshofen und halb bzw. drei
Achtel Gemmingen. Alle diese Güter steuerten zum Kanton
Kraichgau des Ritterkreises Schwaben. Die Stammherrschaft N. fiel 1806 an
Württemberg und Baden und kam über Württemberg 1951/1952 zu Baden-Württemberg.
S. Neitperger?
L.: Roth von Schreckenstein 2, 592; Zeumer 554 II b 61, 23; Hölzle, Beiwort 51;
Winkelmann-Holzapfel 157; Klunzinger, K., Die Edlen von Neipperg, 1840; Eberl,
I., Die Herren und Grafen von Neipperg, (in) Schwaigern, 1994, 385; Archiv der
Grafen von Neipperg 1280-1881, bearb. v. Kraus, D., 1997.
Neipperg zu Freudental (Reichsritter). Von etwa
1581 bis 1587 zählten die N. zum Kanton Neckar
des Ritterkreises Schwaben.
L.: Hellstern 209.
Neitperger (Reichsritter). Im frühen 16.
Jahrhundert zählten die N. zum Kanton Gebirg im
Ritterkreis Franken. S. Neipperg?
L.: Riedenauer 125.
Nettelhorst (Freiherren, Reichsritter). Von 1713 bis
1770 zählten die Freiherren von N. mit dem 1737 ererbten Teil von
Adelmannsfelden und dem 1700 erworbenen Schlossgut Bittenfeld zum Kanton Kocher des Ritterkreises Schwaben.
L.: Genealogischer Kalender 1753, 533; Kollmer 379; Schulz 267.
Neubronner von Eisenburg (Reichsritter). Bis zu
ihrem Aussterben im 17. Jahrhundert zählten die N. zum Kanton
Donau des Ritterkreises Schwaben.
L.: Hölzle, Beiwort 59.
Neuburg (reichsritterschaftliche Herrschaft). N.
an der Kammel zählte zum Kanton Donau des
Ritterkreises Schwaben.
L.: Wolff 508.
Neuenburg (Grafschaft, Fürstentum), frz.
Neuchâtel. An der Stelle vorgeschichtlicher Siedlungen und einer älteren Grafenburg
wurde 1011 eine neue Burg (novum castellum) errichtet. 1032 (1032/1033) kam das
im 9. Jahrhundert an das Königreich Burgund gefallene Gebiet um N. zum
Deutschen Reich. Die seit der Mitte des 12. Jahrhunderts fassbaren, seit 1196
als Grafen auftretenden Herren von N. stammten von den Grafen von Fenis ab.
1214 wurde geteilt. 1218 wurden die Grafen nach dem Aussterben der Herzöge von
Zähringen reichsunmittelbar. 1226 wurde in die Linien Nidau, Straßberg und
Aarberg-Valangin geteilt. Seit 1288 waren die Grafen von Chalon (und später die
Oranier) Oberlehnsherren. Nach dem Aussterben der Grafen von N. 1373 kamen ihre
Güter erbweise 1395 an die verwandten Grafen von Urach-Freiburg und 1458 an die
Markgrafen von Hachberg. 1406 ging N. mit Bern ein ewiges Burgrecht ein. 1504
fiel die Grafschaft über eine Erbtochter von den Hachberg an das Haus
Orléans-Longueville (bourbonische Nebenlinie der Ducs de Longueville). Um 1530
wurde die Reformation eingeführt. 1579/1592 erwarb das Haus Orléans-Longueville
die Rechte über Valangin. 1643 nahm es den Titel eines Fürsten von N. an. 1648
wurde die Grafschaft zum souveränen, unter dem Schutz der Eidgenossenschaft
stehenden Fürstentum erhoben. Nach dem Aussterben des Hauses
Orléans-Longueville 1694/1707 ging das Fürstentum durch Wahl der Stände an
Friedrich I. von Preußen als testamentarischen Erben des Hauses Oranien, das
die 1530 ausgestorbenen Grafen von Chalon beerbt hatte. 1713 wurde dies von
Frankreich anerkannt. 1805 kam N. (wie Kleve) durch von Napoleon erzwungene
Abtretung seitens Preußens (gegen Hannover) an Frankreich bzw. 1806 dessen
Marschall Berthier. Nach der Wiedervereinigung mit Preußen (1814) gab König
Friedrich Wilhelm III. dem Fürstentum eine Verfassung (charte constitutionelle
vom 18. 6. 1814), erklärte es als einen souveränen Staat und bewirkte, dass es
am 12. 9. 1814 als 21. Kanton in die
Eidgenossenschaft der Schweiz aufgenommen wurde. In Bezug auf seine inneren
Angelegenheiten blieb N. Fürstentum des Königs von Preußen. Die vom König von
Preußen als persönlicher Besitz vorbehaltenen Hoheitsrechte wurden am 1. 3.
1848 revolutionär durch eine republikanische Verfassung aufgehoben und die
Monarchie abgeschafft. Am 26. 5. 1857 verzichtete der König von Preußen auf
alle Rechte, behielt aber den Titel Fürst von N. und Graf von Valangin, den er
1861 aufgab. S. Neuenburg (Kanton).
L.: Wolff 537; Großer Historischer Weltatlas II 66 (1378) D5, II 72 b (bis
1797) B2/3; Chambrier, F. de, Histoire de Neuchâtel et Valangin, 1840, Neudruck
1984; Oppinger, E., Neuenburg, die Schweiz und Preußen 1798 bis 1806, 1915;
Bonjour, E., Preußen und Österreicher im Neuenburger Konflikt, 1931; Thévenaz,
L., Histoire du pays de Neuchâtel, 1948; Bonjour, E., Der Neuenburger Konflikt,
1957; Neuchâtel et la Suisse, hg. v. Montandon, L. u. a., 1969; Histoire du
Pays de Neuchâtel, Bd. 1 1989; Bibliographie neuchâteloise, hg. v. Froidevaux,
A., 1990; Koler-Weiß, K., Neuenburg, LexMA 6 1992, 1100; Bachmann, A., Die
preußische Sukzession in Neuchâtel, 1993; Stribrny, W., Die Könige von Preußen
als Fürsten von Neuenburg-Neuchâtel, 1998.
Neuenburg (Kanton).
Nachdem Friedrich Wilhelm III. von Preußen dem 1813 wiedererlangten Fürstentum
N. eine Verfassung gegeben hatte (18. 6. 1814), bewirkte er, dass es als 21. Kanton in die Eidgenossenschaft der Schweiz
aufgenommen wurde. Am 1. 3. 1848 wurde die Monarchie abgeschafft. Am 26. 5.
1857 verzichtete der König von Preußen auf alle Rechte. S. Neuenburg
(Grafschaft, Fürstentum).
L.: Wolff 537f.; Neuchâtel et la Suisse, hg. v. Montadon, L. u. a., 1969.
Neuenburg (Reichsritter). Im frühen 16.
Jahrhundert zählten die N., die möglicherweise mit den Küchenmeister
gleichzusetzen sind, zum Kanton Rhön-Werra im
Ritterkreis Franken. S. Buttlar genannt N.
L.: Riedenauer 125; Ulrichs 209.
Neuenstein (Freiherren, Reichsritter). (Um 1550
waren N. Mitglied des Kantons Odenwald des
Ritterkreises Franken.) Im 18. Jahrhundert zählten die Freiherren von N. mit
dem 1799 an Truchsess von Waldburg-Zeil-Trauchburg gelangten halben Zimmern
unter der Burg zum Kanton Neckar, Ort
Neckar-Schwarzwald und Ort Ortenau bzw. Kanton
Neckar-Schwarzwald-Ortenau (1802 Leopold Joseph Andreas N. [Herr zu Rodeck],
Johann Baptist N., Joseph Franz Xaver N., Karl N. [Herren zu Hubacker]) des
Ritterkreises Schwaben. Außerdem gehörten die bereits im Stichjahr 1680
angesessenen und mit ihren Gütern bei der Ritterschaft immatrikulierten N. 1773
zum Ritterkreis Unterelsass.
L.: Hölzle, Beiwort 64; (Stetten 33; Riedenauer 125;) Kollmer 379.
Neufra (reichsritterschaftlicher Ort). N.
(Neuferen) westlich von Gammertingen auf der schwäbischen Alb zählte zum Kanton Donau des Ritterkreises Schwaben. Über
Württemberg kam N. 1951/1952 an Baden-Württemberg.
L.: Wolff 508.
Neuhaus (reichsritterschaftlicher Ort). Die Burg N. bei Sinsheim kam 1333 von Württemberg als Lehen an die Massenbach, 1580/1582 nach dem Aussterben der M. an die Degenfeld. N. war bis 1805 dem Kanton Kraichgau des Ritterkreises Schwaben inkorporiert und fiel dann an Baden und damit 1951/1952 an Baden-Württemberg.
Neuhausen (Reichsritter). Von 1548 bis in das 18.
Jahrhundert zählten die N. mit dem halben Gut Schnürpflingen (bis 1662) zum Kanton Donau und mit halb N. (bis 1699) zum Kanton Neckar des Ritterkreises Schwaben. Mit Hofen
(1369-1753), Oeffingen (1369-1618), Oberensingen (1550-1640) und Alfdorf (Mitte
16. Jh.-1619) war das 1754 erlöschende Geschlecht auch im Kanton Kocher immatrikuliert.
L.: Roth von Schreckenstein 2, 592; Hellstern 149, 209; Kollmer 380; Schulz
267.
Neukirchen (reichsritterschaftlicher Ort). N. an der
Haune nördlich von Hünfeld zählte zum Kanton
Rhön-Werra des Ritterkreises Franken und kam über Hessen-Kassel und Preußen
(1866) 1945 an Hessen.
L.: Wolff 514.
Neuneck (Reichsritter). Die N. gehörten bereits
1488 zur Gesellschaft Sankt Jörgenschild, Teil am Neckar. Von 1548 bis 1671
(dem Tod von Hans Caspar von N. zu Glatt und Dürrenmettstetten) waren die N.
Mitglied im Kanton Neckar des Ritterkreises
Schwaben.
L.: Hellstern 210.
Neunhof (reichsritterschaftlicher Ort), Neuhof.
N. südöstlich Nürnbergs zählte am Ende des 18. Jahrhunderts zum Kanton Gebirg des Ritterkreises Franken. Es fiel an
Bayern.
L.: Wolff 513.
Neustetter genannt Stürmer (Reichsritter). Im 16.
Jahrhundert zählten die N. zu den Kantonen Gebirg
und Baunach im Ritterkreis Franken. Von etwa 1600 bis zur Mitte des 17.
Jahrhunderts waren sie im Kanton Steigerwald
immatrikuliert.
L.: Stieber; Roth von Schreckenstein 2, 594; Bechtolsheim 13, 18; Riedenauer
125; Rahrbach 170.
Niederraunau, Raunau (reichsritterschaftliche
Herrschaft). 1067 erwarb das Stift Sankt Peter zu Augsburg in Raunau bzw. N.
(Ruonen, Raunau) an der Kammel bzw. Kammlach bei Krumbach die Güter Swiggers
von Balzhausen. Um die Mitte des 12. Jahrhunderts gelangten Güter derer von
Raunau bzw. N. (Rünun, Raunau) durch Übertragung an das Kloster Ursberg.
Daneben hatte 1316 das Hochstift Augsburg Güter. Am Anfang des 15. Jahrhunderts
vereinigten die Herren von Ellerbach die Güter zu einer reichsunmittelbaren
Herrschaft, die 1494 die hohe Gerichtsbarkeit erlangte und zum Kanton Donau des Ritterkreises Schwaben steuerte.
Diese kam durch Kauf und Erbe an die Kartause Buxheim, das Frauenkloster in
Kaufbeuren, das Kloster Ursberg, die Ulmer Patrizier Ehinger und Ungelter, die
Freyberg, Hausen, Westerstetten, Freyberg-Eisenberg und Ponickau. Die
Herrschaft N. (Raunau) bestand aus dem Schloss Hohenraunau und dem Marktflecken
Niederraunau. 1806 fiel sie an Bayern.
L.: Wolff 508; Miller, L., Geschichtliches vom ehemaligen Markt Niederraunau, (in)
Deutsche Gaue Sonderheft 70, 1908.
Niederrheinstrom (Kanton,
Ritterkanton). Der Kanton N. ist eine
Untergliederung des Ritterkreises Rhein. Er hatte seine Kanzlei in Koblenz.
L.: Wolff 515.
Niederstetten (reichsritterschaftlicher Ort). N.
südöstlich von Mergentheim erscheint im 9. Jahrhundert in den Traditionen
Fuldas (Stetine). Seit 1290 gehörte es den Herren von Hohenlohe-Brauneck. 1366
erwarb es Hohenlohe-Speckfeld, das 1412 ausstarb. Von 1415 an war es Lehen
Würzburgs der Rosenberg, fiel aber 1632 heim. 1636 kam es von Würzburg an die
Hatzfeld, fiel aber 1794 erneut heim. 1803 gelangte die zum Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken zählende
Herrschaft an Hohenlohe-Bartenstein, fiel 1806 aber an Württemberg und damit
1951/1952 an Baden-Württemberg.
L.: Wolff 512; Stern, M., Heimatbuch der Stadtgemeinde Niederstetten, 1930.
Niederstotzingen, Stotzingen (reichsritterschaftlicher
Ort). Nach dem 1143 erwähnten Stotzingen nördlich von Günzburg nannten sich seit
1286 Ritter. Um 1336 hatten die Riedheim die Oberherrschaft. Um 1450 fiel N.
(Stotzingen) an die Westernach, 1457 durch Verkauf an Puppelin von Stein (Stein
zum Rechtenstein) N. und Oberstotzingen zählten zum Kanton
Donau des Ritterkreises Schwaben und kamen über Bayern (1806) und Württemberg
(1810) 1951/1952 an Baden-Württemberg.
L.: Wolff 509; Mangold, O., Geschichte von Niederstotzingen, 1926; Stockinger,
G., Geschichte der Stadt Niederstotzingen, 1966.
Nievern (Herrschaft). In der Sponheimer Vogtei
N. bei Ems (Bad Ems) an der Lahn am Westerwald setzten die von der Arken und
ihre Ganerben zu Ende des 14. Jahrhunderts Landeshoheit durch. Später kam das
zum Kanton Mittelrheinstrom des Ritterkreises
Rhein zählende N. an Nassau und damit 1866 an Preußen (Hessen-Nassau) und 1946
zu Rheinland-Pfalz.
L.: Wolff 516; Gensicke, H., Landesgeschichte des Westerwaldes, 2. A. 1987,
327.
Nippenburg (Reichsritter). Die N. gehörten bereits
1488 zur Gesellschaft Sankt Jörgenschild, Teil am Neckar. Von 1548 bis etwa
1630 waren sie Mitglied des Kantons Neckar bzw.
Neckar-Schwarzwald-Ortenau des Ritterkreises Schwaben, von 1592-1645 wegen dem
halben Mühlhausen am Neckar auch des Kantons
Kocher.
L.: Hellstern 210; Schulz 267.
Nordeck von Rabenau (Reichsritter). Im frühen
16. Jahrhundert zählten die Nordeck von Rabenau zum Kanton
Rhön-Werra des Ritterkreises Franken. S. Rabenau.
L.: Riedenauer 126.
Nördlinger (Reichsritter). Von 1614 bis 1629 war
Melchior N. mit einem 1609 als Lehen erlangten Schloss in Talheim im Kanton Kocher des Ritterkreises Schwaben
immatrikuliert.
L.: Schulz 268.
Nothaft, Notthaft (Herren, Reichsritter). Die
vielleicht aus dem Raum um Regensburg kommenden N. sind 1163 erstmals mit
Adalbertus de Egre (1166 Adelbertus N.) im Egerland nachweisbar. Später saßen
sie auf den Burgen Thierstein, Weißenstein im Steinwald (von etwa 1300 bis
1381), Wernberg, Runding, Bodenstein bei Nittenau (von etwa 1400 bis 1539),
Aholming (bei Deggendorf und an vielen anderen Orten. Im frühen 16. Jahrhundert
zählten die N. zum Kanton Gebirg des
Ritterkreises Franken. In mehrere Linien verzweigt, standen die N. in Wien,
München, Kaiserswerth und Münster in hohen Diensten. 1718 beerbte die Linie
Bodenstein die 1638 zu Grafen erhobene Linie Weißenstein, 1734 die Linie Wernberg.
1881 endete ihre letzte Herrschaft. Im 20. Jahrhundert starb die Linie
Bodenstein im Mannesstamm aus.
L.: Riedenauer 125; Stark, H., Die Stammlehen der Familie Nothaft im Egerland,
Archiv f. d. G. v. Oberfranken 75 (1995), 39; Singer, F., Das Nothaftische
Lehensbuch von 1360, 1996; Stark, H., Die Familie Nothaft, (in) Der Dohlenturm
1 (1997), 1; Stark, H., Die adeligen Forstmeister im Egerer Reichsforst, Archiv
f. d. G. v. Oberfranken 77 (1997), 207; Rahrbach 172
Nothaft von Hohenberg (Reichsritter). Von 1542
bis 1687 waren die N. mit Hochdorf und Hochberg im Kanton
Kocher des Ritterkreises Schwaben immatrikuliert.
L.: Schulz 268.
Nürnberg (Reichsstadt, Residenz des Königs und
der Burggrafen von Nürnberg). (Im Jahre 2011 werden bei Bauarbeiten an der
Bärenschanzstraße in Gostenhof etwa 14000 Jahre alte Keuperhornsteine als
älteste Spuren menschlichen Lebens in bzw. bei N. entdeckt.) An wichtigen
Handelsstraßen entstand auf ursprünglich bayerischem Siedlungsboden auf einem
351 Meter über dem Meeresspiegel aufragenden Sandsteinfelsen vermutlich um 1000
(1040/1041) die anscheinend vorsalische (und damit vor 1024 entstandene)
Baureste aufweisende Reichsburg N. (Felsberg?), die 1050 anlässlich eines
Hoftags erstmals erwähnt wird. Vor 1062 war N. Sitz einer Reichsmünzstätte, vor
1122 Zollstätte. Seit 1163 hatte es einen Schultheißen, seit 1200 Stadtrecht.
1219 erhielt es Privilegien Kaiser Friedrichs II. 1256 traten Ratsherren
(consules) und Stadtgemeinde (universitas civium) hervor. Unter König Rudolf
von Habsburg begann der Aufstieg zur Reichsstadt (1320 Hochgerichtsbarkeit).
Ludwig der Bayer hielt sich dort vierundsiebzigmal, Karl IV. mehr als
fünfzigmal auf. In der Goldenen Bulle belohnte Kaiser Karl IV. 1356 die Treue
der Stadt mit der Verpflichtung jedes neugewählten Königs, seinen ersten
Reichstag in N. abzuhalten. Vom 22. 3. 1424 bis 1796 und von 1938 bis 1945 war
N. Aufbewahrungsort der Reichsinsignien. Um 1400 war die streng patrizische
Ratsverfassung voll entwickelt. Bis 1427 konnte N. durch Kauf der Burg und Kauf
von Rechten den Druck seiner Burggrafen teilweise beseitigen. Durch Kauf von
Hiltpoltstein mit Wildenfels und Strahlenfels (1503) sowie von Gräfenberg
(1520/1548) und durch seine Eroberungen im Landshuter Erbfolgekrieg (1504-1506)
gewann es das größte Herrschaftsgebiet einer Reichsstadt (Hersbruck, Lauf,
Altdorf, Reicheneck, Velden, Betzenstein, Stierberg), doch blieb das Gebiet
unmittelbar vor der Stadt umstritten. 1479/1484 erneuerte N. durch die
römisches Recht gemäßigt rezipierende (Neue) Reformation sein Stadtrecht, das
schon zuvor auf etwa 22 Orte übertragen worden war. 1524/1525 führte es die
Reformation ein und erreichte im Zusammenhang mit seinem von Handwerk und
Handel getragenen wirtschaftlichen Aufschwung auch eine kulturelle Blüte
(Albrecht Dürer, Veit Stoß, Willibald Pirckheimer, Martin Behaim, Hans Sachs).
Im Reichstag gehörte N. zum schwäbischen Reichsstädtekollegium, im fränkischen
Reichskreis führte es die Ausschreibung durch. 1578/1623 gründete es in Altdorf
eine Akademie bzw. Universität. Im Dreißigjährigen Krieg wurde es stark
geschwächt. 1792 und 1796 musste es die Beschlagnahme eines Teils seines
Landgebiets durch Bayern und Preußen dulden, blieb aber 1803 durch § 27 des
Reichsdeputationshauptschlusses als Reichsstadt erhalten. Zu dieser Zeit
gehörte es den Kantonen Gebirg, Steigerwald und
Altmühl des Ritterkreises Franken an. Durch die Rheinbundakte von 1806 fiel es
an Bayern, das es am 6./15. 9. 1806 mit rund 23 Quadratmeilen bzw. rund 1500
Quadratkilometern (Sebalder Wald, Lorenzer Wald, Pflegämter Wöhrd, Gostenhof,
Altdorf, Lauf, Hersbruck, Reicheneck, Engelthal, Hohenstein, Velden,
Betzenstein, Hiltpoltstein, Gräfenberg und Lichtenau) und insgesamt 80000
Einwohnern offiziell in Besitz nahm.
L.: Wolff 127; Zeumer 555 III b 3; Wallner 691 FränkRK 5; Großer Historischer
Weltatlas II 66 (1378) F4, II 78 (1450) G4, III 38 (1789) E4; Die Territorien
des Reichs 1, 32; Riedenauer 129; Schroeder 93ff.; Reicke, E., Geschichte der
Reichsstadt Nürnberg, 1896; Schrötter, G., Geschichte der Stadt Nürnberg, 1909;
Dannenbauer, H., Die Entstehung des Territoriums der Reichsstadt Nürnberg,
1928; Liermann, H., Nürnberg als Mittelpunkt deutschen Rechtslebens, Jb. f.
fränk. Landesforschung 2 (1936), 1ff.; Otremba, E., Nürnberg, 1949; Hofmann,
H., Nürnberg-Fürth, 1954, Historischer Atlas von Bayern, Teil Franken, Heft 4;
Gagel, E./Schnelbögl, F., Pfinzing, der Kartograph der Reichsstadt Nürnberg
1554-1599, 1957; Nürnberger Urkundenbuch, hg. v. Stadtrat zu Nürnberg, Bd. 1
1959; Fehring, G./Ress, A., Die Stadt Nürnberg, 1961; Schultheiss, W., Kleine
Geschichte Nürnbergs, 2. A. 1987; Ammann, H., Die wirtschaftliche Stellung der
Reichsstadt Nürnberg im Spätmittelalter, 1970; Wüllner, W., Das Landgebiet der
Reichsstadt Nürnberg, 1970; Nürnberg. Geschichte einer europäischen Stadt, hg.
v. Pfeiffer, G., Bd. 1f. 1971ff.; Schultheiss, W., Geschichte des Nürnberger
Ortsrechts, 2. A. 1972; Schneider-Hiller, G., Das Landgebiet der Reichsstadt
Nürnberg, 1976; Schnurrer, L., Das Territorium der Reichsstadt Nürnberg, Jb. d.
hist. Ver. f. Mittelfranken 89 (1977-1981), 91ff.; Boener, J., Die Reichsstadt
Nürnberg und ihr Umland um 1700, 1981; Reformation der Stadt Nürnberg, hg. v.
Köbler, G., 1984; Tiggesbäumker, G., Die Reichsstadt Nürnberg und ihr Landgebiet
im Spiegel alter Karten und Ansichten, Ausstellung der Stadtbibliothek
Nürnberg, 1986; Hirschmann, G., Aus sieben Jahrhunderten Nürnberger
Stadtgeschichte, 1988; Berühmte Nürnberger aus neun Jahrhunderten, hg. v.
Imhoff, C. v., 1989; Wendehorst, A., Nürnberg, LexMA 6 1993, 1317; Endres, R.,
Grundzüge der Verfassungsgeschichte der Reichsstadt Nürnberg, ZRG GA 111
(1994), 405; Martin, H., Verbrechen und Strafe in der spätmittelalterlichen
Chronistik Nürnbergs, 1997; Vogel, T., Fehderecht und Fehdepraxis im
Spätmittelalter, 1998; Schieber, M., Nürnberg, 2000; Schubert, A., Der Stadt
Nutz oder Notdurft?, 2003; Bühl-Gramer, C., Nürnberg 1850 bis 1892, 2003; Höfe
und Residenzen im spätmittelalterlichen Reich, hg. v. Paravicini, W., 2003, 1,
2, 424.
Oberdischingen (reichsritterschaftlicher Ort). Die
Herrschaft O. gehörte zum Kanton Donau des
Ritterkreises Schwaben. 1661 kam sie an die Schenk von Castell, 1805 an
Württemberg und 1951/1952 ihr Gebiet damit zu Baden-Württemberg. S. a.
Dischingen, Schenk v. Castell
L.: Wolff 508, Hölzle, Beiwort 58.
Oberkamp (Reichsritter). Seit etwa 1785 zählten
die O. zum Kanton Baunach des Ritterkreises
Franken.
L.: Riedenauer 125.
Oberkirch (Freiherren, Reichsritter). 1773 zählten
die bereits im Stichjahr 1680 angesessenen und mit ihren Gütern bei der
Ritterschaft immatrikulierten Freiherren von O. zum Ritterkreis Unterelsass
sowie mit einem Viertel Allmannsweier und einem Sechstel Schmieheim (später an
die Freiherren von Montbrison) zum Ort (Bezirk, Kanton)
Ortenau des Kantons Neckar bzw.
Neckar-Schwarzwald-Ortenau des Ritterkreises Schwaben (1802 August Samson von
O., Mitherr zu Nonnenweier). Sie erloschen männlicherseits 1882 und
weiblicherseits um 1930.
L.: Roth von Schreckenstein 2, 595; Hölzle, Beiwort 66.
Oberländer (Reichsritter). Im späteren 18.
Jahrhundert zählten die O. zum Kanton
Steigerwald des Ritterkreises Franken. Vielleicht gehörten sie auch dem Kanton Gebirg sowie der vogtländischen Ritterschaft
(Vogtland) an.
L.: Stieber; Bechtolsheim 15, 20; Riedenauer 125.
Obernitz (Reichsritter). Im 16. Jahrhundert
zählten die O. zum Kanton Gebirg des
Ritterkreises Franken. Außerdem waren sie im Kanton
Rhön-Werra und vielleicht auch in den Kantonen
Baunach und Steigerwald des Ritterkreises Franken immatrikuliert.
L.: Pfeiffer 213; Bechtolsheim 15; Riedenauer 125.
Oberrheinstrom (Kanton,
Ritterkanton). Der auch Gau oder Wasgau genannte Kanton
O. war eine Untergliederung des Ritterkreises Rhein (am Rheinstrom) der
Reichsritterschaft. Seine Kanzlei hatte ihren Sitz in Mainz.
L.: Wolff 515.
Oberschöntal (reichsritterschaftliche Herrschaft). O. zählte zum Kanton Kocher des Ritterkreises Schwaben und kam an Württemberg und damit 1951/1952 an Baden-Württemberg.
Oberstenfeld (Kloster). Um 1016 gründete ein Graf Adalhard in dem wohl schon seit dem 7. oder 8. Jahrhundert bestehenden Dorf O. bei Ludwigsburg ein Frauenstift. Schirmvögte waren bis 1357 die Hummel von Lichtenberg, dann durch Kauf die Grafen von Württemberg. 1534/1535 wandelte der Herzog das Stift in ein evangelisches Damenstift um. Wenig später schloss sich dieses dem Kanton Kocher der Reichsritterschaft an, musste jedoch 1730 die Schirmherrschaft Württembergs, an das es 1802/1803 fiel, anerkennen. 1951/1952 kam O. an Baden-Württemberg.
Oberstotzingen (reichsritterschaftlicher Ort). O.
(1286) und Niederstotzingen nördlich von Günzburg zählten zum Kanton Donau des Ritterkreises Schwaben und kamen über
Württemberg 1951/1952 an Baden-Württemberg. S. Niederstotzingen.
L.: Wolff 509.
Ochs von Gunzendorf (Reichsritter). Im frühen
16. Jahrhundert zählten die O. zum Kanton Gebirg
im Ritterkreis Franken. S. Pünzendorf, Puntzendorf.
L.: Stieber; Riedenauer 125.
Ochsenburg (reichsritterschaftlicher Ort). O. bei
Zaberfeld nördlich von Vaihingen zählte zum Kanton
Kraichgau des Ritterkreises Schwaben. Es gehörte den Herzögen von Württemberg
und kam über dieses 1951/1952 zu Baden-Württemberg.
L.: Wolff 161, 511.
Odenwald (Kanton,
Ritterkanton). Der Kanton O. war eine Untergliederung
des Ritterkreises Franken der Reichsritterschaft. Er hatte seine Kanzlei
zunächst in Heilbronn (das Archiv wurde im Dreißigjährigen Krieg vernichtet)
und seit 1762 in dem gemeinschaftlich gekauften Ort Kochendorf. Die
inkorporierten Güter lagen etwa zwischen Würzburg, Rothenburg, Heilbronn und
Frankfurt am Main. Um 1790 war die Kantonskorporation
mit Teilen von Kochendorf Mitglied des Kantons
O. des Ritterkreises Franken (fränkischen Ritterkreises). Die Güter fielen 1808
an Württemberg und damit 1951/1952 an Baden-Württemberg.
L.: Wolff 511; Winkelmann-Holzapfel 171; Stetten 184; Riedenauer 116, 122ff.;
Bauer, H., Der Ritterkanton Odenwald, Zs. f. württemberg. Franken 8, 1 (1868),
115ff.; (Polenz, P. v., Landschafts- und Bezirksnamen, 1961, II. 74, S. 301,
Gebietsname;) Neumaier, H., Dass wir khein annder Haupt …, 2005.
Odenwald (Kantonskorporation)
s. Odenwald (Kanton, Ritterkanton)
L.: Hölzle, Beiwort 57; Riedenauer 129.
Oeffingen (reichsritterschaftliche Herrschaft). O. zählte zum Kanton Kocher des Ritterkreises Schwaben und kam an das Domkapitel Augsburg. 1803 gelangte es an Bayern, 1810 an Württemberg und damit 1951/1952 an Baden-Württemberg.
Oepp (Reichsritter). Im 17. Jahrhundert
zählten die O. zum Kanton Rhön-Werra des
Ritterkreises Franken.
L.: Stieber; Seyler 377; Riedenauer 125.
Oeringer (Reichsritter). Im 18. Jahrhundert
zählten die O. zeitweise zum Kanton Odenwald des
Ritterkreises Franken. S. Oetinger.
L.: Riedenauer 125.
Oetinger (Reichsritter), Oeringer, Öttinger (Reichsritter).
Die O. waren Mitglied der Reichsritterschaft Schwaben und zählten seit der
Mitte des 18. Jahrhunderts mit Forst (Großforst), Teilen von Archshofen und
Teilen von Hohlach zum Kanton Odenwald des
Ritterkreises Franken. Ihre Güter fielen 1808 an Bayern. S. Oeringer, Oetinger.
L.: Hölzle, Beiwort 56; Winkelmann-Holzapfel 158; Kollmer 312; Stetten 36, 183;
Riedenauer 126.
Offenburg (Reichsritter). Hans Heinrich von O.,
württembergischer Rat und Hofgerichtsassessor sowie Obervogt zu Nagold, war von
1614 bis 1623 Mitglied des Kantons Neckar bzw.
Neckar-Schwarzwald-Ortenau des Ritterkreises Schwaben.
L.: Hellstern 210.
Offingen (Reichsritter). Im späten 16.
Jahrhundert zählten die O. zum Kanton Odenwald
im Ritterkreis Franken. S. Öpfner.
L.: Riedenauer 126.
Oggenhausen (reichsritterschaftliche Herrschaft). O. zählte zum Kanton Kocher des Ritterkreises Schwaben und kam an Württemberg. Das dortige Schloss der Fetzer (Vetzer) wurde bis 1662 von Württemberg erworben. Über Württemberg gelangten die Güter 1951/1952 zu Baden-Württemberg. S. Fetzer von O.
Öpfner, Opfner, Offner, Öfner (Reichsritter).
Im 16. und 17. Jahrhundert zählten die O. zum Kanton
Odenwald des Ritterkreises Franken. S. Offingen.
L.: Riedenauer 126; Stetten 33.
Orsenhausen (reichsritterschaftlicher Ort). O. an
der Rot bei Laupheim zählte zum Kanton Donau des
Ritterkreises Schwaben. Später kam es an Württemberg und damit 1951/1952 zu
Baden-Württemberg.
L.: Wolff 508.
Ortenau (Ort, Bezirk) ist ein Bezirk (Ort) im Kanton Neckar bzw. Neckar-Schwarzwald-Ortenau des
Ritterkreises Schwaben, der 1802 20 Geschlechter mit 42 immatrikulierten
Personen (21 katholisch, 21 evangelisch) umfasste. Seine Kanzlei hatte ihren
Sitz in Kehl.
L.: Wolff 510; Hillenbrand, E., Die Ortenauer Ritterschaft auf dem Weg zur
Reichsritterschaft, ZGO 137 (1989).
Oßweil (reichsritterschaftlicher Ort). O. zählte zum Kanton Kocher des Ritterkreises Schwaben und kam zunächst zu einem Drittel, dann ganz an Württemberg und damit 1951/1952 an Baden-Württemberg.
Ostein (Grafen). Die Grafen von O. sind ein
Zweig der Familie Dalberg (Dalberg-Heßloch, Dalberg-Hassloch). Am Ende des 18.
Jahrhunderts gehörten die auch zum Ritterkreis Rhein zählenden Grafen von O.
wegen der Herrschaft Millendonk(, Myllendonk, Mylendonk) zu den westfälischen
Grafen der weltlichen Bank des Reichsfürstenrates des Reichstags. Durch § 24
des Reichsdeputationshauptschlusses vom 25. 2. 1803 erhielten sie für den
Verlust der Herrschaft die Abtei Buxheim (ohne Pless und belastet mit
verschiedenen Renten). Die O. waren um 1700 auch Mitglied im Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken. 1696 war
der würzburgische Domherr Johann Heinrich von O. wegen des 1694 erworbenen,
1698 aber wieder veräußerten Ebersberg im Kanton
Kocher des Ritterkreises Schwaben immatrikuliert. Seit 1810 hatten die O. Güter
in Böhmen.
L.: Zeumer 554 II b 63, 26; Roth von Schreckenstein 2, 595; Riedenauer 126;
Schulz 268.
Osterberg (Freiherren, Reichsritter). Im 18.
Jahrhundert zählten die Freiherren von O. bei Illertissen mit dem 1647
erworbenen Bühl und dem 1679/1680 erworbenen O. mit Weiler zum Kanton Donau des Ritterkreises Schwaben. Sie waren am
2. 3. 1712 zu Reichsfreiherren erhoben worden (zuvor Mayer von Röfingen auf
Bühl). Das Schloss O. gelangte 1816 als Teil eines Familienfideikommisses an
den Freiherren von Ponickau und wurde 1995 verkauft. S. Meyer zu O.
L.: Wolff 508; Hölzle, Beiwort 59.
Osterberg (reichsritterschaftlicher Ort). O.
zwischen Illereichheim und Babenhausen in Schwaben gehörte im Mittelalter
zusammen mit Weiler den Herren von Rechberg (Rechberg-Hohenrechberg auf
Kellmünz). Von ihnen zweigte sich eine eigene Linie Rechberg auf O. und
Weißenstein (Wolfenstall) ab. 1679 kaufte Johann Michael Meyer (Mayer) von
Röfingen auf Bühl, Rat und Syndikus der Reichsritterschaft in Schwaben, die
Herrschaft O. und wandelte sie 1695 durch Testament in ein die Herrschaften O.,
Bühl und Röfingen umfassendes Fideikommiss um. Dieses zählte zum Kanton Donau des Ritterkreises Schwaben und kam 1806
mit der Rheinbundakte an Bayern, in dem 1818 ein Patrimonialgericht und 1848
die politische Gemeinde O. entstand, in die 1978 die bis dahin selbständige
Gemeinde Weiler eingegliedert wurde. S. Meyer zu O.
L.: Wolff 508; Hölzle, Beiwort 59.
Ostheim (Ganerbschaft). In O. vor der Rhön
nordwestlich Mellrichstadts bestand eine Ganerbschaft (u. a. Stein zum
Altenstein [bis 1765], von der Tann [bis 1782], Stein zu Nordheim und Ostheim).
Sie zählte zum Kanton Rhön-Werra des
Ritterkreises Franken. 1797 war Dietrich Philipp August Freiherr von Stein zum
Altenstein einziger Ganerbe. Seine Güter fielen 1809 an das Großherzogtum
Würzburg, 1814 an Bayern. O. selbst gehörte anfangs zur Herrschaft Lichtenberg
und kam 1220 an Henneberg-Bodenlaube (Henneberg-Botenlauben), 1230 an Fulda,
1366 an Thüringen, 1409 an Mainz, 1423 an Würzburg, 1433 an Henneberg-Römhild,
1548 an Mansfeld, 1555 an Sachsen, 1741 an Sachsen-Weimar-Eisenach, 1920 an
Thüringen und 1945 an Bayern.
L.: Wolff 115; Geschichtlicher Atlas von Hessen, Inhaltsübersicht 34; Binder,
C., Das ehemalige Amt Lichtenberg vor der Rhön, Zs. d. Ver. f. thür. Geschichte
und Altertumskunde N.F. 8-10 (1893ff.); Ostheim vor der Rhön. Geschichte, Land
und Leute, hg. v. Körner, H./Schmidt, H., 1982.
Ostheim (Reichsritter). Gideon von O.,
württembergischer Obervogt von Tübingen, war etwa von 1598 bis 1604 Mitglied im
Kanton Neckar des Ritterkreises Schwaben.
Außerdem waren die O. im Kanton Baunach des
Ritterkreises Franken immatrikuliert.
L.: Hellstern 210.
Ottenberg (Reichsritter). Im 16. Jahrhundert
zählten die O. zum Kanton Altmühl des
Ritterkreises Franken.
L.: Pfeiffer 213; Riedenauer 126.
Otzberg (Oberamt). O. bei Dieburg ist als Feste
1231 belegt. 1390 wurde es von Fulda an die Pfalz verkauft. (Um 1550 zählten
die Gans von O. zum Kanton Odenwald des
Ritterkreises Franken.) S. Gans von O.
L.: Wolff 90(; Stetten 33; Riedenauer 123).
Ow (Freiherren, Reichsritter). Die
Freiherren von O. gehörten bereits 1488 zur Gesellschaft Sankt Jörgenschild,
Teil am Neckar. Von 1548 bis 1805 waren sie mit Ahldorf, Bierlingen, Felldorf,
Wachendorf und dem 1722 verkauften Hirrlingen Mitglied im Kanton Neckar des Ritterkreises Schwaben. Über
Württemberg kamen die Güter 1951/1952 zu Baden-Württemberg. Schlossarchive
bestehen noch in Wachendorf (Ow-Wachendorf) bei Tübingen und Piesing
(Ow-Felldorf) bei Altötting.
L.: Genealogischer Kalender 1753, 531; Roth von Schreckenstein 2, 592; Hölzle,
Beiwort 64; Hellstern 210; Kollmer 380; Adel am oberen Neckar, hg. v. Quarthal,
F. u. a., 1995; Archive der Freiherren von Ow, bearb. v. Seigel, R., 2003.
Pach zu Hansenheim und Hoheneppan
(Reichsritter). Im 18. Jahrhundert zählten die Edlen von P. mit dem 1720
erworbenen Hausen am Tann zum Kanton Neckar des
Ritterkreises Schwaben.
L.: Hölzle, Beiwort 64.
Pallast (Reichsritter). Im frühen 16.
Jahrhundert zählten die P. zum Kanton Gebirg des
Ritterkreises Franken.
L.: Riedenauer 126.
Palm (Grafen, Fürsten, Reichsritter). Die dem
Patriziat der Reichsstadt Esslingen entstammende Familie P. wurde 1711
(Reichsritterstand) geadelt. Eine katholisch gewordene Linie erwarb unter
anderem die Herrschaften Illereichen (1771, von den Grafen Limburg-Styrum, 1788
Verkauf) und Hohengundelfingen (1774, von den Reichsfreiherren von Landsee) in
Schwaben und wurde 1729 in den Reichsfreiherrenstand, 1750 in den Grafenstand
und am 24. 7. 1783 (Carl Josef II., gegen hohe finanzielle Leistungen) in den
Fürstenstand erhoben. Die evangelisch gebliebenen Linien gehörten mit dem 1728
erworbenen Mühlhausen/Neckar, dem 1740 erlangten Bodelshofen und dem 1744
erworbenen Rittergut Steinbach von 1722 bis 1805 zum Kanton
Kocher des Ritterkreises Schwaben.
L.: Hölzle, Beiwort 62; Kollmer 363, 375, 379; Schulz 268.
Pappenheim (Herrschaft, Grafschaft, Reichsritter).
Am Beginn des 11. Jahrhunderts erscheinen die nach der Burg P. (801 Pappinheim)
an der Altmühl bei Weißenburg benannten Reichsministerialen von P. Seit 1193 waren
sie erbliche Träger des Reichsmarschallamts, das nach 1214 die mit ihnen
verwandten Herren von Biberbach unter den Namen P. übernahmen und seit 1356 bei
der Kaiserkrönung für den Kurfürsten von Sachsen ausübten. Im 15. Jahrhundert
gewannen sie neben Eichstätt das Reichsforstmeisteramt und
Reichsjägermeisteramt im bayerischen Nordgau. Neben der reichsunmittelbaren
Herrschaft P. hatten die im 16. und 17. Jahrhundert der Reichsritterschaft (Kanton Altmühl bis etwa 1650, Kanton
Steigerwald 17. Jahrhundert) im Ritterkreis Franken angehörigen, mehrfach in
Linien aufgespaltenen P. verschiedene Güter inne (Stühlingen von 1582 bis ins
17. Jahrhundert, Biberbach nördlich Augsburgs bis 1514, Hohenreichen und
Wertingen bis 1700). Nach 1539 drang die Reformation in ihren Gebieten ein.
1628/1740 wurden sie zu Reichsgrafen in der schwäbischen Grafenbank erhoben.
Wegen Ramsberg (bis 1550) und Wildenstein (1549-1605) waren die P. von 1542 bis
1805 im Kanton Kocher des Ritterkreises Schwaben
immatrikuliert. Ihre reichsunmittelbare Grafschaft im Altmühltal kam unter
Druck am 1. 6. 1806 durch Mediatisierung an Bayern. 1815 erhielt die Familie
als Entschädigung für das Reichsmarschallamt kurzzeitig auf dem Papier
zugedachte, nie übertragene Güter im ehemaligen Saardepartement (im Umfang von
9000 Seelen), die bald danach an Preußen fielen. Am 8. 8. 1816 von Preußen als
Ausgleich versprochene Domänen im Regierungsbezirk Köln gab die Familie gegen
Weingüter und Jagdgüter am Rhein auf, deren Erhalt sie gutgläubig vorab
quittierte, aber nie erhielt.
L.: Wolff 510; Großer Historischer Weltatlas III 38 (1789) D3; Riedenauer 126;
Schulz 268; Pappenheim, H. Graf zu, Die frühen Pappenheimer Marschälle vom 12.
bis zum 16. Jahrhundert, Bd. 1f., 1927; Kraft, W., Das Urbar der Reichsmarschälle
von Pappenheim, 1929; Pappenheim, H., Graf zu, Geschichte des gräflichen Hauses
zu Pappenheim 1739-1939, 1940; Hofmann, H., Gunzenhausen - Weißenburg, 1960,
Historischer Atlas von Bayern; Arnold, B., Count and Bishop in Medieaval
Germany, 1991; Wendehorst, A., Pappenheim, LexMA 6 1993, 1666; Strauch, D.,
Birkenfeld, Lichtenberg, Meisenheim etc. (in) Engagierte Verwaltung für die
Wissenschaft, 2007, 487.
Pappus von Tratzberg, Pappus von Trazberg
(Freiherren, Reichsritter). Im 18. Jahrhundert zählten die Freiherren P. mit
den 1647 erworbenen Herrschaften Laubenberg und Rauhenzell zum Kanton Hegau (Hegau-Allgäu-Bodensee) des Ritterkreises
Schwaben.
L.: Genealogischer Kalender 1753, 530; Roth von Schreckenstein 2, 592; Hölzle,
Beiwort 61.
Partenheim (Ganerbschaft). In P. bei Alzey bestand
innerhalb des Erzstifts Trier eine Ganerbschaft der zum Kanton Oberrheinstrom des Ritterkreises Rhein zählenden Herren von
P. und Freiherren von Wallbrunn. Über Hessen kam P. 1946 zu Rheinland-Pfalz.
L.: Geschichtlicher Atlas von Hessen, Inhaltsübersicht 34.
Paumgarten (Reichsritter). Von 1766 bis 1805 waren
die P. im Kanton Kocher des Ritterkreises
Schwaben immatrikuliert.
L.: Schulz 268.
Peterswald, Peterswaldt (Reichsritter). Im späteren
17. Jahrhundert zählten die P. zum Kanton
Rhön-Werra des Ritterkreises Franken.
L.: Stieber; Seyler 377; Riedenauer 126.
Petsch, Petzsch (Reichsritter). Um 1700 zählten
die P. zum Kanton Rhön-Werra des Ritterkreises
Franken.
L.: Stieber; Seyler 377; Riedenauer 126.
Peusser von Leutershausen, Preußer von
Leutershausen? (Reichsritter). Im frühen 16. Jahrhundert zählten die P. zum Kanton Altmühl des Ritterkreises Franken.
L.: Biedermann, Altmühl; Stieber; Riedenauer 126.
Pfäfers (Kloster, Residenz), lat. Fabaria. Das
Kloster P. am Kunkelpass bei Ragaz bzw. am Ausgang des Taminatals ins Rheintal
wurde im 8. Jahrhundert als Benediktinerabtei gegründet. Die freie Reichsabtei
(861 Immunität) kam 905 an das Hochstift Konstanz, 909 an Sankt Gallen, 920 an
Chur und wurde 950 wieder unabhängig. 1408 erhielt P. vom König die freie
Abtswahl. 1483 erlangten die sieben alten Orte der Eidgenossenschaft der
Schweiz die Grafschaft Sargans und damit die Schirmherrschaft über die Abtei
und ihr Gebiet. 1521 erscheint P., in dem umfangreiche Fälschungen angefertigt
werden, in der Reichsmatrikel. Bis zum Ende des 18. Jh.s huldigte der Abt dem
Reich und ließ sich seine Privilegien bestätigen. 1798 verzichtete es auf seine
Herrschaftsrechte, wurde 1803 zum neuen Kanton
Sankt Gallen geschlagen und 1838 aufgehoben.
L.: Reichsmatrikel 1521; Gmür, M., Urbare und Rödel des Klosters Pfäfers, 1910;
Simon, R., Rechtsgeschichte der Benediktinerabtei Pfäfers, Diss. jur. Bern
1918; Perret, F., Aus der Frühzeit der Abtei Pfäfers, 1958; Vogler, W., Das
Ringen um die Reform und Restauration der Fürstabtei Pfävers 1549-1637, 1972;
Die Abtei Pfäfers. Geschichte und Kultur, hg. v. Vogler, W., 2. A. 1985;
Vogler, W., Pfäfers, LexMA 6 1993, 1992; Höfe und Residenzen im
spätmittelalterlichen Reich, hg. v. Paravicini, W., 2003, 1, 680, 1, 2, 445;
Marquardt, B., Die alte Eidgenossenschaft und das Heilige römische Reich, 2007,
316; Hüeblin, J., Archiv und Fälscherwerkstatt - Das Kloster Pfäfers, 2010.
Pfalz (Pfalzgrafschaft bei Rhein,
Kurfürstentum, Regierungsbezirk, Landesteil). Die P. (Kurpfalz, Rheinpfalz,
untere Pfalz) entstand durch die Verlagerung der wohl spätestens im 10.
Jahrhundert entstandenen, fränkischen Pfalzgrafschaft Lothringen vom
Niederrhein (Aachen, Köln, mit Gütern bei Bacharach und Vogteirechten über Trier
und Jülich) über die Mosel zum Mittelrhein und Oberrhein. 1093 wird Heinrich
von Laach, der dritte Gatte der Witwe (Adelheid von Orlamünde) des letzten
lothringischen Pfalzgrafen aus dem Haus der Hezeliniden (Hermann), nach
kaiserlicher Übertragung des Pfalzgrafenamtes (1085) als comes palatinus Rheni
(Pfalzgrafschaft bei Rhein) erstmals genannt. Mit dieser an wechselnde Familien
gelangten Pfalzgrafschaft belehnte 1155/1156 Kaiser Friedrich I. Barbarossa
seinen Stiefbruder Konrad von Staufen und erhob ihn zum Reichsfürsten. Zur
Pfalzgrafschaft kamen Hausgut, Lehnsrechte und Vogteirechte über Speyer, Worms
und Lorsch sowie zunächst auch Trier. 1195 fiel die P. über Konrads Tochter
Agnes vorübergehend an die Welfen. 1214 übertrug sie König Friedrich II. nach
dem kinderlosen Tod des Welfen Heinrich des Jüngeren (1213) an Ludwig I. von
Bayern, dessen Sohn (Otto II.) über die welfische Erbtochter Agnes auch die
Eigengüter der Pfalzgrafen erwarb. (Pforzheim gelangte über eine weitere
Erbtochter an Baden.) Schwerpunkte des Gutes waren Bacharach (12./13.
Jahrhundert) und Alzey (1214 vom König erhalten). Vom Bischof von Speyer nahm
der Pfalzgraf Neustadt, vom Bischof von Worms Heidelberg (1225) zu Lehen.
Weiter erlangte er die Herrschaft über die Klöster Schönau und Otterberg.
Andere Güter wurden nach der Aufhebung Lorschs (1232) 1247/1344 gewonnen. 1255
kamen durch Teilung Oberbayern (westliche Teile mit München) und die P. an
Herzog Ludwig von Bayern, während Niederbayern mit Landshut an Heinrich XIII.
fiel. 1266/1268 wurden die staufischen Güter um Sulzbach, 1277/1289 Kaub mit
dem dortigen Rheinzoll erworben. Ludwig II. war somit angesehenster Reichsfürst
und wirkte bereits 1257 als Kurfürst mit. 1329 bestimmte der wittelsbachische
Hausvertrag von Pavia die Trennung der (unteren) P. und der oberen P. im
bayerischen Nordgau (Oberpfalz) zwischen Regensburg und Fichtelgebirge, die der
älteren pfälzischen Linie zugesprochen wurden, von Bayern, das an die jüngere
bayerische Hauptlinie kam, wobei die Kurwürde zwischen P. und Bayern wechseln
sollte, was die Goldene Bulle 1356 zugunsten der P. aufhob. Unter Kurfürst
Ruprecht I. gewann die Pfalz, die 1329 die Pfandschaft der Stadt Mosbach (1330
Mosbach, Eberbach, Sinsheim, Neckargemünd, Germersheim, Annweiler, Trifels) erlangt
hatte, unter anderem 1349 Bretten, 1354 Simmern, 1375 Ingelheim,
Kaiserslautern, Odernheim, Nierstein und Oppenheim sowie 1385 die Grafschaft
Zweibrücken mit Bergzabern, gab aber 1355 Teile der Oberpfalz für einige Zeit
an Böhmen (Neuböhmen). 1386 wurde die Universität Heidelberg gegründet.
Ruprecht II. strebte in der sog. Rupertinischen Konstitution die Unteilbarkeit
der Pfalz an. Nach dem Tod des 1400 zum König gewählten Ruprecht III. (1410),
der die an Böhmen gegebenen Teile der Oberpfalz zurückgewann und die
Grafschaften Kirchberg am Hunsrück sowie (die Vordere Grafschaft) Sponheim (zu
einem Fünftel) und die Reichsvogtei im Elsass (1408) erlangte, wurde die P. in
die vier Linien Kurpfalz (Heidelberg, Amberg, Nabburg), Pfalz-Neumarkt
(restliche Oberpfalz), Pfalz-Simmern (bzw. Pfalz-Zweibrücken-Simmern) (bis
1685) mit der Nebenlinie Pfalz-Zweibrücken (bis 1731) und Pfalz-Mosbach
geteilt. Von diesen Linien starb die Linie Pfalz-Neumarkt (Oberpfalz) 1443 aus
und wurde von Pfalz-Mosbach und Pfalz-Simmern beerbt. 1499 erlosch die Linie
Pfalz-Mosbach und wurde von der Kurpfalz beerbt. Unter Friedrich I. (1449-1476)
wurde die Vormacht der P. am Oberrhein (Erwerb der Reichsgrafschaft Lützelstein
[1492] und Rappolstein, der Reichslandvogtei Hagenau, von Bischweiler, Selz,
Kleeburg und Gebieten an Nahe und Bergstraße [1462], der Grafschaft Löwenstein
[1461/1464]) begründet und die Kurpfalz modern organisiert. 1503 gingen im
bayerischen Erbfolgekrieg die Güter im Elsass an Habsburg, die Grafschaft
Löwenstein an Württemberg und Lauf, Hersbruck und Altdorf an Nürnberg verloren,
doch wurde die neue Linie Pfalz-Neuburg 1508 noch mit Gütern Bayern-Landshuts
ausgestattet. 1556 führte Otto Heinrich (Ottheinrich) die Reformation in seinem
sehr zersplitterten Herrschaftsgebiet ein. 1559 starb mit Ottheinrich von
Pfalz-Neuburg die alte Linie Kurpfalz aus und wurde (1556) in Pfalz-Neuburg von
Pfalz-Zweibrücken (Wolfgang) und in den Kurlanden von Pfalz-Simmern (Friedrich
III.) als mittlerer Kurlinie beerbt. Der neue Kurfürst führte dort sofort den
Calvinismus ein. Infolge der Wahl zum König des aufständischen Böhmen (1619)
verlor Friedrich V. Land und Kurwürde 1623 an Herzog Maximilian von Bayern,
wobei weitere Güter an Habsburg und Hessen-Darmstadt kamen. Friedrichs Sohn
erhielt 1648 die P. und eine neue achte Kurwürde, während die Oberpfalz und die
alte Kurwürde bei Bayern verblieben. 1685 erlosch die Linie Pfalz-Simmern. Ihr
folgte die aus Pfalz-Zweibrücken hervorgegangene katholische Linie
Pfalz-Neuburg. Da auch König Ludwig XIV. von Frankreich für die Frau seines
Bruders, Liselotte von der P., Erbansprüche auf Simmern, Kaiserslautern,
Germersheim und Sponheim erhob, kam es zum pfälzischen Erbfolgekrieg
(1688/1697) und der Verwüstung der Pfalz (1697) durch Frankreich, das Straßburg
und Saarlouis behielt, Lothringen aber verlor. Pfalz-Neuburg vermochte sich -
mit Ausnahme Germersheims - zu behaupten. Vorübergehend wurden die alten
Kurrechte und die Oberpfalz zurückgewonnen. Zeitweise gehörte die P. dem Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken an. 1720
wurde die Residenz von Heidelberg nach Mannheim verlegt und zwischen 1743 und
1748 eine Sommerresidenz in dem 1200 erlangten Schwetzingen eingerichtet. 1742
erlosch die Linie Pfalz-Neuburg. Sie wurde von Karl Theodor aus der Linie Pfalz-Sulzbach
beerbt, der durch Tausch die Herrschaften Zwingenberg und Ebernburg erlangte
und zur Finanzierung seiner Hofhaltung die Industrie förderte. Wegen Udenheim
gehörte unter ihm die P. seit 1788 zum Kanton
Oberrheinstrom des Ritterkreises Rhein. 1777 fiel ihm Bayern an. Als Folge
hiervon wurde der Hof von Mannheim 1778 nach München verlegt. Der Versuch,
Bayern gegen die habsburgischen Niederlande an Österreich abzugeben, scheiterte
1778/1779 und 1784/1785 an dem Widerstand Preußens. Am Ende seines Bestehens
umfasste das niemals geschlossene, in bunter Gemengelage mit anderen
Herrschaften liegende, von Germersheim bis Bacharach und von Kaiserslautern bis
Mosbach reichende Gebiet der zum kurrheinischen Reichskreis zählenden P. 8200
Quadratkilometer (bzw. 76 Quadratmeilen) mit rund 300000 Einwohnern. 1801
musste Maximilian I. Joseph aus der 1799 erbenden Linie
Pfalz-Zweibrücken-Birkenfeld die Abtretung der linksrheinischen, seit 1792
besetzten Gebiete an Frankreich (Departement Donnersberg) anerkennen. Das
rechtsrheinische Gebiet wurde 1803 an Baden, Hessen-Darmstadt, Nassau-Usingen
(Nassau) und Leiningen verteilt. 1815 kamen die linksrheinischen Teile von
Frankreich zurück und fielen 1816 weitgehend und um Gebiete Sickingens,
Nassaus, von der Leyens, Leiningens usw. erweitert als Ersatz für Salzburg,
Innviertel und Hausruckviertel an Bayern, im Übrigen an Hessen und Preußen. Der
bayerische Teil bildete zunächst die königlich bayerischen Lande am Rhein, seit
1836 den bayerischen, von Speyer aus verwalteten Regierungsbezirk P. (seit 1838
Rheinpfalz). Von Dezember 1918 bis Juni 1930 war die Pfalz von Frankreich
besetzt. (1919 bzw.) 1920 gelangten Teile der Westpfalz (Homburg, Sankt
Ingbert, Blieskastel, insgesamt 418 Quadratkilometer mit 100000 Einwohnern) zum
Saargebiet. Bereits 1940 wurde die P. aus der Verwaltung Bayerns gelöst und kam
nicht mehr zurück. 1945 gehörte die P. zur französischen Besatzungszone und
wurde 1946 wie Rheinhessen und Koblenz-Trier Teil des Landes Rheinland-Pfalz,
wobei sie bis 1968 eigener Regierungsbezirk war (seit 1968 Rheinhessen-Pfalz).
L.: Wolff 88; Zeumer 552 I 5; Wallner 699 KurrheinRK 4; Großer Historischer
Weltatlas II 34 (1138-1254) F4, II 66 (1378) E4, III 22 (1648) D4, III 38
(1789) C3; Winkelmann-Holzapfel 158; Riedenauer 129; Neumaier 49f., 125, 127,
140; Haselier, G./Sante, G., Die Pfalz - Das Saarland, (in) Geschichte der
deutschen Länder, Bd. 1; Die Territorien des Reichs 5, 8; Tolner, C., Codex
diplomaticus palatinus, 1700; Widder, J., Versuch einer vollständigen geographisch-historischen
Beschreibung der kurfürstlichen Pfalz am Rheine, 1786ff.; Frey, M., Versuch
einer geographisch-historisch-statistischen Beschreibung des königlich
baierischen Rheinkreises, Bd. 1ff. 1836ff.; Häusser, L., Geschichte der
rheinischen Pfalz, Bd. 1f. 1845, 2. A. 1856, Neudruck 1970; Koch, A. u. a.,
Regesten der Pfalzgrafen am Rhein, Bd. 1f. 1894ff.; Haberle, D., Pfälzische
Bibliographie, Bd. 1ff. 1907ff.; Schreibmüller, H., Bayern und Pfalz 1816-1916,
1916; Raumer, K. v., Die Zerstörung der Pfalz 1689, 1930; Pfälzischer
Geschichtsatlas, hg. v. Winkler, W., 1935; Stamer, C., Kirchengeschichte der
Pfalz, Bd. 1ff. 1936ff.; Zimmermann, F., Die Weistümer und der Ausbau der
Landeshoheit in der Kurpfalz, 1937; Gerstner, R., Die Geschichte der lothringischen
und rheinischen Pfalzgrafschaft von ihren Anfängen bis zur Ausbildung des
Kurterritoriums Pfalz, 1941; Christmann, E., Die Siedlungsnamen der Pfalz, Bd.
1ff. 1952ff.; Schütze, C., Die territoriale Entwicklung der rheinischen Pfalz
im 14. Jh., Diss. phil. Heidelberg 1955; Vogt, W., Untersuchungen zur
Geschichte der Stadt Kreuznach und der benachbarten Territorien im frühen und
hohen Mittelalter, 1956; Böhm, G. F., Beiträge zur Territorialgeschichte des
Landkreises Alzey, 1956; Weizsäcker, W., Pfälzische Weistümer, 1957ff.; Trautz,
F., Die Pfalz am Rhein in der deutschen Geschichte, 1959; Karst, T., Das
kurpfälzische Oberamt Neustadt an der Haardt, 1960; Schmidt, H., Die Kurpfalz
unter den Kurfürsten der Häuser Neuburg und Sulzbach 1665-1799, (in) Mannheimer
Hefte 1962; Hess-Gotthold, J., Hausmacht und Politik Friedrich Barbarossas im
Raume des heutigen Pfälzer Waldes, 1962; Pfalzatlas, hg. v. Alter, W., 1963ff.
(u. a. Schaab, M./Moraw, P., Territoriale Entwicklung der Kurpfalz von
1156-1792); Cohn, H., The Government of the Rhine Palatinate in the 15th
century, 1965; Territorialverhältnisse der Gemeinden in Rheinland-Pfalz von
1789 bis zur Bildung des Landes, Statistik von Rheinland-Pfalz 172 (1967);
Haas, R., Die Pfalz am Rhein, 1967, 2. A. 1968; Weiden, A. v. d., Erste
Landesaufnahme in unserem Landesgebiet und Veröffentlichung des danach
gefertigten topographischen Kartenwerks aus den Jahren 1804-1820,
Nachrichtenblatt der Vermessungs- und Katasterverwaltung Rheinland-Pfalz 12
(1969); Press, V., Calvinismus und Territorialstaat. Regierung und
Zentralbehörden der Kurpfalz 1559-1619, 1970; Topographische Aufnahme
pfälzischer Gebiete durch Offiziere des kgl. bayerischen Generalstabes
1836-1837, hg. v. Landesvermessungsamt des Saarlandes, 1973-197474; Spieß, K.,
Lehnsrecht, Lehnspolitik und Lehnsverwaltung der Pfalzgrafschaft bei Rhein im
Spätmittelalter, 1978; Spieß, K., Das älteste Lehnsbuch der Pfalzgrafen bei
Rhein vom Jahr 1401, 1981; Haas, R./Probst, H., Die Pfalz am Rhein, 4. A. 1984;
Moersch, K., Geschichte der Pfalz, 1987; Schaab, M., Geschichte der Kurpfalz,
Bd. 1f. (Mittelalter) 1988ff.; Hesse, W., Hier Wittelsbach, hier Pfalz. Die
Geschichte der pfälzischen Wittelsbacher von 1214 bis 1803, 1989; Handbuch der
baden-württembergischen Geschichte, hg. v. d. Komm.f. gesch. Landeskunde in
Baden-Württemberg, Bd. 1ff. 1990ff.; Maier, F., Die baierische Unterpfalz,
1990; Heimann, H., Hausordnung und Staatsbildung, 1993; Schaab, M.,
Pfalzgrafschaft bei Rhein, LexMA 6 1993, 2013; Kurpfalz, hg. v. Schweickert,
A., 1997; Ausgewählte Urkunden zur Territorialgeschichte der Kurpfalz
1156-1505, hg. v. Schaab, M., 1998; Repertorium der Policeyordnungen der frühen
Neuzeit, hg. v. Härter, K./Stolleis, M., Bd. 3 1999; Die Pfalz im 20.
Jahrhundert, hg. v. Schwarzmüller, T. u. a., 1999; … so geht hervor’ ein neue
Zeit, hg. v. Kohnle, A. u. a, 2003; Höfe und Residenzen im
spätmittelalterlichen Reich, hg. v. Paravicini, W., 2003, 1, 440; Kohnle, A.,
Kleine Geschichte der Kurpfalz, 2005; Escher, M. u. a., Die urbanen Zentren,
2005, 1, 497.
Pfaudt von Kürnberg (Reichsritter), Pfaudt von
Kürnburg. Von 1661 bis 1704 waren die P. wegen des württembergischen Lehens
Bittenfeld (bis 1664) und wegen Oßweil im Kanton
Kocher des Ritterkreises Schwaben immatrikuliert.
L.: Schulz 268.
Pfeil (Freiherren, Reichsritter). Im 18.
Jahrhundert zählten die Freiherren von P. mit Unterdeufstetten (1794 an die
Freiherrn von Seckendorff) zum Kanton Kocher des
Ritterkreises Schwaben. Unterdeufstetten kam über Württemberg 1951/1952 zu
Baden-Württemberg.
L.: Hölzle, Beiwort 62.
Pferffelder genannt Großen (Reichsritter). Im 16.
Jahrhundert gehörten die P. zum Kanton Gebirg
des Ritterkreises Franken.
L.: Pfeiffer 209; Riedenauer 124.
Pfersdorf, Pferdsdorf (Reichsritter). Im frühen 16.
Jahrhundert zählten die P. zum Kanton Rhön-Werra
im Ritterkreis Franken. Der Ort P. kam 1920 zu Thüringen.
L.: Stieber; Riedenauer 126.Pfersfeld s. Pferffelder
Pflügern auf Schrozburg, Plfügern auf Schrotzburg
(Reichsritter). Im 16. Jahrhundert zählten die P. zum Kanton
Hegau des Ritterkreises Schwaben.
L.: Ruch 18 Fn. 2.
Pflummern (Reichsritter). Von 1651 bis 1655 war
Peter von P. wegen Helfenberg Mitglied des Kantons
Kocher des Ritterkreises Schwaben.
L.: Schulz 268.
Pforzheim (Damenstift). P. geht auf eine am
Zusammenfluss von Nagold und Enz gelegene römische Siedlung (portus) zurück.
Über (den König?,) die Staufer und die Welfen kam es an Baden. In P. wurde 1460
ein Kollegiatstift errichtet. Das Damenstift zu P. war um 1790 wegen Bockschaft
Mitglied des Kantons Kraichgau des Ritterkreises
Schwaben.
L.: Winkelmann-Holzapfel 158.
Pfraumheim genannt Klettenberg, Pfraumbd,
Pfraunstein, Praumheim (Reichsritter). Im frühen 16. Jahrhundert zählten die P.
zum Kanton Odenwald im Ritterkreis Franken.
L.: Riedenauer 126; Neumaier 72.
Pfuel (Reichsritter). Von 1714 bis 1731 war
Conrad Christoph von P. als Personalist im Kanton
Kocher des Ritterkreises Schwaben immatrikuliert.
L.: Schulz 268.
Plankenberg (Reichsritter). Im 16. Jahrhundert
zählten die P. zum Kanton Gebirg des
Ritterkreises Franken.
L.: Riedenauer 126.
Plankenfels, Blankenfels (Reichsritter). Im frühen
16. Jahrhundert zählten die P. zum Kanton Gebirg
des Ritterkreises Franken.
L.: Stieber; Riedenauer 126.
Plassenberg (Reichsritter). Bis zur Mitte des 17.
Jahrhunderts zählten die P. zum Kanton Gebirg im
Ritterkreis Franken.
L.: Riedenauer 126; Lenker, R., Herrschaft Plassenburg, Archiv f. G. v.
Oberfranken 66 (1986).
Plato von Janersfeld (Reichsritter), Plato von
Jaunsfeld. Caspar P. war von 1612 bis 1622 Mitglied im Kanton
Neckar und von 1609 bis 1620 wegen halb Mühlhausen am Neckar Mitglied im Kanton Kocher des Ritterkreises Schwaben.
L.: Hellstern 210; Schulz 269.
Plieningen (Reichsritter). Von 1593 bis 1610 war
Friedrich von P. Mitglied im Kanton Neckar des
Ritterkreises Schwaben. Von 1542 bis zu ihrem Erlöschen 1645 gehörten die P.
wegen Schaubeck, Kleinbottwar, Hohenstein und (zeitweise) dem halben Magolsheim
dem Kanton Kocher an.
L.: Hellstern 210; Schulz 269; Bührlen-Grabinger, C., Die Herren von
Plieningen, 1986.
Plittersdorf, Plittersdorff, Blittersdorff
(Reichsritter). Im späteren 17. Jahrhundert zählten die P. zum Kanton Rhön-Werra des Ritterkreises Franken. Außerdem
waren sie zeitweise im Ort Ortenau des Kantons
Neckar bzw. Neckar-Schwarzwald-Ortenau des Ritterkreises Schwaben
immatrikuliert.
L.: Roth von Schreckenstein 2, 592; Riedenauer 126.
Plofelden (Reichsritter). Im frühen 16.
Jahrhundert zählten die P. zum Kanton Baunach
des Ritterkreises Franken.
L.: Riedenauer 126.
Pöllnitz, Pölnitz (Freiherren, Reichsritter). In
der Mitte des 18. Jahrhunderts zählten die Freiherren von P. mit Teilen von
Bullenheim, Teilen von Frankenberg und Geckenheim zum Kanton
Odenwald des Ritterkreises Franken. Weiter waren sie mit Aschbach, Hohn
(Hanbuch) und Wüstenbuch in dem Kanton
Steigerwald (seit dem frühen 17. Jahrhundert), mit Hundshaupten und Heyda in
dem Kanton Gebirg (seit dem früheren 18.
Jahrhundert) und außerdem in dem Kanton Altmühl
(um 1800) des Ritterkreises Franken immatrikuliert und gehörten zuzr
vogtländischen Ritterschaft (Vogtland). (Frankenberg fiel 1806 an Bayern.)
L.: Genealogischer Kalender 1753, 534, 540; Stieber; Winkelmann-Holzapfel 158;
Pfeiffer 197, 199; Stetten 36, 183; Riedenauer 126; Bechtolsheim 12, 63, 196;
Rahrbach 174.
Pölnitz, Pöllnitz (Freiherren, Reichsritter) In
der Mitte des 18. Jahrhunderts zählten die Freiherren von P. mit Teilen von
Bullenheim, Teilen von Frankenberg und Geckenheim zum Kanton
Odenwald des Ritterkreises Franken. Weiter waren sie mit Aschbach, Hohn
(Hanbuch) und Wüstenbuch in dem Kanton
Steigerwald (seit dem frühen 17. Jahrhundert), mit Hundshaupten und Heyda in
dem Kanton Gebirg (seit dem früheren 18.
Jahrhundert) und außerdem in dem Kanton Altmühl
(um 1800) des Ritterkreises Franken immatrikuliert und gehörten zuzr
vogtländischen Ritterschaft (Vogtland). (Frankenberg fiel 1806 an Bayern.)
L.: Genealogischer Kalender 1753, 534, 540; Stieber; Winkelmann-Holzapfel 158;
Pfeiffer 197, 199; Stetten 36, 183; Riedenauer 126; Bechtolsheim 12, 63, 196;
Rahrbach 174.
Porzig (Reichsritter). Am Ende des 18.
Jahrhunderts zählten die P. zum Kanton Baunach
des Ritterkreises Franken.
L.: Riedenauer 126.
Potzlinger (Reichsritter). Im 16. Jahrhundert
zählten die P. zum Kanton Gebirg des
Ritterkreises Franken.
L.: Riedenauer 126.
Prandtner (Reichsritter). Im frühen 16.
Jahrhundert zählten die P. zum Kanton Gebirg des
Ritterkreises Franken. S. a. Brand von Neidstein
L.: Riedenauer 126.
Praßberg (Freiherren, Reichsritter). Vom 16.
Jahrhundert bis etwa 1800 zählten die Freiherren von P. zu Altensummerau zum (Kanton) Hegau (bzw. Kanton
Hegau-Allgäu-Bodensee) des Ritterkreises Schwaben.
L.: Roth von Schreckenstein 2, 592; Ruch Anhang 77.
Praßberg (Herrschaft). Die zum (Kanton) Hegau (bzw. Kanton
Hegau-Allgäu-Bodensee) des Ritterkreises Schwaben gehörige Herrschaft P. wurde
1749 von den Erbtruchsessen von Waldburg-Wolfegg-Wolfegg erworben.
L.: Wolff 509; Hölzle, Beiwort 54.
Pretlack, Prettlack (Freiherren, Reichsritter).
Im Jahre 1800 zählten die Freiherren von P. mit einem Viertel Crumbach
(Fränkisch-Crumbach), das 1802 an den Freiherrn von Gemmingen ging, samt
Bierbach, Eberbach, Erlau, Freiheit, Hof Güttersbach, Michelbach und Hof
Rodenstein mit Rodensteinschen Waldungen und Lindenfels zum Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken, in dem sie
seit dem Beginn des 18. Jahrhunderts immatrikuliert waren.
L.: Stieber; Hölzle, Beiwort 56; Winkelmann-Holzapfel 158; Stetten 36;
Riedenauer 126.
Preuschen (Reichsritter). Mit dem Erwerb von
Osterspai (1793) von den Freiherren zu Waldenburg, genannt Schenkern, waren die
Freiherren von P. Mitglied des Kantons
Mittelrheinstrom des Ritterkreises Rhein. Osterspai kam über Preußen (1866,
Hessen-Nassau) 1946 zu Rheinland-Pfalz.
L.: Winkelmann-Holzapfel 158.
Preysing (Grafen, Reichsritter). Im 18.
Jahrhundert zählten die dem vornehmsten bayerischen Adel angehörenden Grafen
von P. mit dem 1732 erworbenen Ramsberg und dem 1746 erlangten Rechberghausen
(bis 1789) zum Kanton Kocher des Ritterkreises
Schwaben.
L.: Hölzle, Beiwort 62; Schulz 269.
Prückner (Reichsritter). Im späteren 16.
Jahrhundert zählten die P. zum Kanton Gebirg des
Ritterkreises Franken.
L.: Riedenauer 126.
Pückler (Reichsfreiherren, Grafen). Das
schlesische Adelsgeschlecht P. erscheint erstmals 1306. 1655 wurde es in den
Reichsfreiherrenstand und 1690 in den Reichsgrafenstand erhoben. Im 17.
Jahrhundert spaltete es eine (seit 1676 in Franken ansässige,) fränkische Linie
ab. Diese erwarb 1737/1764 durch Heiraten Anteile an der Grafschaft Limpurg.
1740 wurde sie in das fränkische Reichsgrafenkollegium aufgenommen (Grafen
Pückler-Limpurg, Grafen von P. und Limpurg) 1792 gehörten die Grafen von P. als
Personalisten den fränkischen Grafen in der weltlichen Bank des
Reichsfürstenrates des Reichstags an. Wegen Burgfarrnbach, Brunn und Tanzenhaid
(Tantzenheid) zählten die Grafen P. seit dem frühen 18. Jahrhundert zum Kanton Altmühl des Ritterkreises Franken. Die betreffenden
Güter gelangten bei der Mediatisierung zu Bayern.
L.: Biedermann, Altmühl; Stieber; Zeumer 554 II b 62, 17; Riedenauer 126.
Pünzendorf, Puntzendorf (Reichsritter). Im frühen
16. Jahrhundert zählten die P. zum Kanton Gebirg
im Ritterkreis Franken. S. Ochs von Gunzendorf.
L.: Riedenauer 126.
Pürckh (Reichsritter). Johann Adam Ernst von
P., kaiserlicher Kammergerichtsassessor, war von 1691 bis etwa 1702 Mitglied
des Kantons Neckar bzw.
Neckar-Schwarzwald-Ortenau des Ritterkreises Schwaben.
L.: Hellstern 211.
Quadt (Herren, Grafen). 1256 erscheint das jülich-geldernsche Adelsgeschlecht Q. Es erbte 1498/1502 die reichsständische Herrschaft Wykradt (Wickrath, heute Stadtteil Mönchengladbachs) und zählte zum Ritterkreis Rhein sowie zum Kanton Rhön-Werra (etwa 1750-1780) des Ritterkreises Franken. 1557 wurde es protestantisch. 1752 wurde die Hauptlinie Quadt-Wickrath zu Reichsgrafen (westfälische Grafen) erhoben. s. Quadt-Wickrath.
Quadt-Wickrath, Quadt-Wykradt (Grafen, Reichsgrafen).
1256 erscheint das jülich-geldernsche Adelsgeschlecht Quadt. Es erbte 1498/1502
die reichsständische Herrschaft Wykradt (Wickrath, heute Stadtteil
Mönchengladbachs) und zählte zum Ritterkreis Rhein sowie zum Kanton Rhön-Werra (etwa 1750-1780) des Ritterkreises
Franken. 1557 wurde es protestantisch. 1752 wurde die Hauptlinie Q. zu
Reichsgrafen (westfälische Grafen) erhoben. Sie verlor 1801 ihre
linksrheinischen Güter und erhielt durch § 24 des
Reichsdeputationshauptschlusses vom 25. 2. 1803 für Wickrath und Schwanenberg
(heute Stadtteil von Erkelenz) neben einer Rente von 11000 Gulden die aus der
Reichsabtei Isny und der Reichsstadt Isny gebildete standesherrliche Grafschaft
Isny. Sie fiel 1806 an Württemberg. 1951/1952 kam Isny zu Baden-Württemberg.
L.: Zeumer 552ff. II b 63, 25; Roth von Schreckenstein 2, 595; Seyler 377;
Riedenauer 126; Speth, H., Die Reichsstadt Isny am Ende des alten Reiches
(1775-1806), 1972.
Rabenau, Nordeck von Rabenau (Reichsritter). Im frühen
16. Jahrhundert zählten die Nordeck von Rabenau zum Kanton
Rhön-Werra des Ritterkreises Franken.
L.: Riedenauer 126.
Rabenhaupt (Reichsritter). In der zweiten Hälfte
des 17. Jahrhunderts zählten die R. zum Kanton
Odenwald des Ritterkreises Franken.
L.: Riedenauer 126.
Rabenstein (Reichsritter). Bis zur Mitte des 18.
Jahrhunderts zählten die vom R. zum Kanton
Gebirg des Ritterkreises Franken.
L.: Stieber; Pfeiffer 196, 209; Riedenauer 126; Rahrbach 176.
Rabensteiner (Reichsritter). Im 16. Jahrhundert
zählten die R. zum Kanton Gebirg des
Ritterkreises Franken. S. Dölau.
L.: Riedenauer 126.
Racknitz (Freiherren, Reichsritter). Im 18.
Jahrhundert zählten die aus Österreich ausgewanderten Freiherren von R. mit dem
von den Geizkofler erheirateten Haunsheim zum Kanton
Kocher des Ritterkreises Schwaben. Mit Schloss Ehrenberg, zwei Dritteln
Heinsheim und Zimmerhof mit Kohlhof waren sie dem Kanton
Kraichgau inkorporiert. Außerdem gehörten sie mit dem 1777 von den Grafen von
Muggenthal erworbenen Laibach, das 1808 an Württemberg und damit 1951/1952 an
Baden-Württemberg kam, dem Kanton Odenwald des
Ritterkreises Franken an.
L.: Roth von Schreckenstein 2, 592; Hölzle, Beiwort 56, 62, 63;
Winkelmann-Holzapfel 158; Stetten 37, 185; Riedenauer 126; Schulz 269.
Raithenbach, Raitenbach (Reichsritter). Im 16.
Jahrhundert zählten die R. zum Kanton Gebirg des
Ritterkreises Franken.
L.: Riedenauer 126.
Rammingen (Reichsritter). Erhardt von R. zu Bauschlott,
markgräflich badischer Rat, war von 1610 bis etwa 1628 Mitglied im Kanton Neckar des Ritterkreises Schwaben.
L.: Hellstern 211.
Ramschwag (Freiherren, Reichsritter). 1753 zählten
die Freiherren von R. zum Kanton Hegau des
Ritterkreises Schwaben.
L.: Ruch Anhang 77, 81.
Ramsenstrut (reichsritterschaftliche Herrschaft). R. zählte zum Kanton Kocher des Ritterkreises Schwabenund kam an Ellwangen und damit 1802/1803 an Württemberg bzw. 1951/1952 an Baden-Württemberg.
Randersacker, Randsacker (Reichsritter). Im frühen
16. Jahrhundert zählten die R. zum Kanton
Steigerwald im Ritterkreis Franken.
L.: Riedenauer 126; Rahrbach 178.
Ranhoff (Reichsritter). Im 16. Jahrhundert
zählten die R. zum Kanton Steigerwald des
Ritterkreises Franken.
L.: Pfeiffer 214; Bechtolsheim 2.
Rapp, Rapp zu Hausen (Reichsritter). Im
frühen 17. Jahrhundert zählten die R. zu Hausen zum Kanton
Baunach, um 1700 zum Kanton Rhön-Werra im
Ritterkreis Franken.
L.: Stieber; Seyler 377; Riedenauer 126.
Rassler, Raßler (Reichsritter). Um 1789 waren
die R. mit Domeneck Mitglied des Kantons
Odenwald des Ritterkreises Franken.
L.: Winkelmann-Holzapfel 158; Riedenauer 126.
Rassler von Gamerschwang, Raßler von
Gamerschwang (Freiherren, Reichsritter). Die Freiherren R., die seit 1661 mit
Gamerschwang dem Kanton Donau des Ritterkreises
Schwaben angehörten, wurden 1760 mit den Ortschaften Bittelbronn (Lehen
Österreichs), Bieringen (Lehen Österreichs), Börstingen [Borstingen] (ein
Viertel Lehen Österreichs, drei Viertel Eigengut) und der Herrschaft Weitenburg
mit Sulzau (drei Viertel Eigengut, ein Viertel Lehen Österreichs) Mitglied des Kantons Neckar bzw. Neckar-Schwarzwald-Ortenau.
L.: Hölzle, Beiwort 59, 65; Hellstern 211, 218; Kollmer 375.
Rathsamhausen (Freiherren, Reichsritter). Im 18.
Jahrhundert zählten die Freiherren von R. mit Nonnenweier samt Daubensand zum
Ort (Bezirk) Ortenau des Kantons Neckar bzw.
Neckar-Schwarzwald-Ortenau des Ritterkreises Schwaben (1802 Freiherr Christoph
Philipp von R. zu Ehenweyer). Mit Bösenbiesen, Boozheim, Fegersheim, Künheim,
Ohnheim und halb Wibolsheim waren sie Mitglied im Ritterkreis Unterelsass, wo
sie bereits im Stichjahr 1680 angesessen und mit ihren Gütern bei der
Ritterschaft immatrikuliert waren. 1819 erloschen sie männlicherseits, 1890
weiblicherseits.
L.: Roth von Schreckenstein 2, 592, 595; Hölzle, Beiwort 66, 67.
Ratiborski von Sechzebuhs (Reichsritter).
Vielleicht zählten die R. zum Kanton Gebirg im
Ritterkreis Franken sowie zur vogtländischen Ritterschaft (Vogtland).
L.: Riedenauer 126.
Rattenheim? (Reichsritter). Vielleicht zählten die
R. zum Kanton Altmühl des Ritterkreises Franken.
S. Rotenhan, Rodenheim?
L.: Riedenauer 126.
Ratzenberg, Ratz, Ratzenburg (Reichsritter). Im
frühen 16. Jahrhundert zählten die R. zum Kanton
Odenwald und zum Kanton Gebirg des Ritterkreises
Franken.
L.: Stieber; Pfeiffer 210; Riedenauer 126; Neumaier 73, 141.
Ratzenried (Freiherren, Reichsritter). Im 18.
Jahrhundert zählten die Freiherren von und zu R. zum Kanton
Hegau (Hegau-Allgäu-Bodensee, Bezirk Allgäu-Bodensee) des Ritterkreises
Schwaben. S. Humpiß, genannt von R.
L.: Ruch Anhang 82; Roth von Schreckenstein 2, 592; Genealogischer Kalender
1753, 529.
Rau von Holzhausen (Reichsritter). Im 18.
Jahrhundert zählten die R. mit Beienheim zum Kanton
Mittelrheinstrom des Ritterkreises Rhein. Der nach ihnen benannte Ort
Rauischholzhausen wird zu Unrecht verschiedentlich mit dem Reichsdorf
Holzhausen (Burgholzhausen) bei Friedberg in Hessen verwechselt.
L.: Roth von Schreckenstein 2, 595; Winkelmann-Holzapfel 159.
Rauber von Plankenstein (Reichsritter). Im
frühen 18. Jahrhundert zählten die R. zum Kanton
Altmühl des Ritterkreises Franken.
L.: Riedenauer 126.
Rauch von Winnenden (Reichsritter). Von 1548
bis 1737 zählten die R. zum Kanton Neckar des
Ritterkreises Schwaben. Von 1542 bis 1564 war Wolf von R. als Ganerbe von
Bönnigheim Mitglied im Kanton Kocher.
L.: Hellstern 211; Schulz 269.
Rauche (Reichsritter). Im frühen 16.
Jahrhundert zählten die R. zum Kanton Rhön-Werra
des Ritterkreises Franken.
L.: Riedenauer 126.
Rauchhaupt (Reichsritter). Im 17. Jahrhundert
zählten die R. zum Kanton Odenwald des
Ritterkreises Franken.
L.: Riedenauer 126; Neumaier 83, 85, 165.
Rauenbuch (Reichsritter), Rauenbach. Im frühen 16.
Jahrhundert zählten die R. zum Kanton Altmühl
des Ritterkreises Franken.
L.: Riedenauer 126.
Raueneck (Reichsritter). Im frühen 16.
Jahrhundert zählten die R. zum Kanton Baunach im
Ritterkreis Franken sowie vielleicht zum Kanton
Steigerwald.
L.: Riedenauer 126; Rahrbach 179.
Raunau (reichsritterschaftlicher Ort).
Hohenraunau und Niederraunau an der Kammel bzw. Kammlach in Schwaben zählten
zum Kanton Donau des Ritterkreises Schwaben. Bei
der Mediatisierung kamen sie an Bayern. S. Niederraunau.
L.: Wolff 508; Miller, L., Geschichtliches vom ehemaligen Markt Niederraunau,
(in) Deutsche Gaue Sonderheft 70, 1908.
Rauschner, Reuschel (Reichsritter). Im frühen 16.
Jahrhundert zählten die R. zum Kanton Gebirg des
Ritterkreises Franken.
L.: Riedenauer 126.
Rechberg (Herrschaft, Herren, Reichsritter,
Grafen). Die Burg Hohenrechberg am nordwestlichen Rand der Schwäbischen Alb
wurde im 12. Jahrhundert errichtet. Nach ihr nannten sich seit 1179 (Rehperc) die
vielleicht von einer Linie der Familie Pappenheim abstammenden Herren von R.,
die als staufische Ministeriale 1179 erstmals erscheinen, 1194 das Marschallamt
im Herzogtum Schwaben erhielten und um ihren Stammsitz eine kleine
reichsritterschaftliche Herrschaft (u. a. 1401 Weißenstein) behaupteten. In der
Mitte des 13. Jahrhunderts entstanden die Hauptlinien Unter den Bergen (in
Bargau, Bettringen, Rechberghausen, bis 1413) und Auf den Bergen. Diese teilte
sich 1326 in die Linien Hohenrechberg (bis 1585) und Illereichen. Bereits 1488
waren die R. Mitglied der Rittergesellschaft St. Jörgenschild, Teil im Hegau
und am Bodensee. 1607 wurde die Familie in den Grafenstand erhoben, doch blieb
die namengebende Herrschaft wegen des Widerstandes der Reichsritterschaft im
reichsritterschaftlichen Kanton Kocher des
Ritterkreises Schwaben (R. und Rothenlöwen mit Hohenrechberg, Weißenstein,
Donzdorf, Treffelhausen [Traffelhausen], Böhmenkirch [Böhmenkirchen]). Dorthin
steuerten die R. auch mit dem 1789 von den Bubenhofen erworbenen Gut Mösselhof
und bis 1789 mit der Herrschaft Kellmünz. Außerdem gehörten sie vielleicht bis
zur Mitte des 17. Jahrhunderts zum Kanton
Odenwald des Ritterkreises Franken. 1810 wurden sie endgültig als Grafen
anerkannt. Die Güter (Staufeneck bzw. Stauffeneck, Salach, Winzingen, Donzdorf,
Wäschenbeuren, Hohenrechberg, Eislingen bzw. Großeislingen, Straßdorf,
Wißgoldingen, Waldstetten [Unterwaldstetten], Rechberghausen, Weißenstein,
Böhmenkirch [Böhmenkirchen], Degenfeld, Schnittlingen) umfassten zuletzt rund
220 Quadratkilometer und kamen 1805 an Württemberg (Rechberg) und Bayern.
L.: Wolff 510; Ruch Anhang 3; Hölzle, Beiwort 62; Kollmer 371, 375, 380;
Stetten 33; Riedenauer 126; Schulz 269; Maurer, H., Der Hohenstaufen, 1977;
Rahrbach 180; Konzen, N., Aller Welt Feind, 2013.
Rechenbach, Rechenpach (Reichsritter). Im frühen
16. Jahrhundert zählten die R. vielleicht zum Kanton
Odenwald des Ritterkreises Franken.
L.: Pfeiffer 210; Riedenauer 126.
Rechenberg (Reichsritter). Im 16. Jahrhundert zählten
die R. (Rechenberg-Schwaningen) zum Kanton
Altmühl des Ritterkreises Franken. S. Rechberg, Rechenbach.
L.: Biedermann, Altmühl; Stieber; Riedenauer 126.
Rechtern-Limpurg, Rechteren-Limpurg (Grafen). Am Ende des
18. Jahrhunderts gehörten die R. zusammen mit den Pückler über die 2
Quadratmeilen umfassende Herrschaft Speckfeld (Limpurg-Speckfeld) südöstlich
Würzburgs zum fränkischen Reichskreis (Hauptort Sommerhausen am Main). Um 1790
zählten sie mit Teilen von Gollachostheim und Teilen von Pfahlenheim zum Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken.
L.: Winkelmann-Holzapfel 159; Riedenauer 126.
Reck, Reckherr (Reichsritter). Um 1550
zählten die von der R. zum Kanton Odenwald des
Ritterkreises Franken sowie zum Ritterkreis Rhein.
L.: Roth von Schreckenstein 2, 595; Riedenauer 126; Stetten 33.
Reckenbach (Reichsritter). Von 1548 bis etwa 1581
war Jakob von R. zu Marschalkenzimmern mit (Wohnsitz) Oberndorf am Neckar
Mitglied des Kantons Neckar bzw.
Neckar-Schwarzwald-Ortenau des Ritterkreises Schwaben.
L.: Hellstern 211.
Reckrodt (Reichsritter). Bis ins frühe 18.
Jahrhundert zählten die R. zum Kanton Rhön-Werra
des Ritterkreises Franken.
L.: Stieber; Seyler 377f.; Riedenauer 126.
Redwitz (Freiherren, Reichsritter). Von 1550 bis
ins 18. Jahrhundert zählten die Freiherren von R. (seit 1801 mit Allersheim)
zum Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken.
Mit Küps, Redwitz, Theisenort (Theyßenorth), Schmölz und Wildenroth waren sie
im Kanton Gebirg immatrikuliert, außerdem waren
sie im 17. Jahrhundert Mitglied im Kanton
Steigerwald und im Kanton Baunach. Allersheim
fiel 1808 an Würzburg und damit 1814 an Bayern, an das auch die übrigen Güter
gelangten.
L.: Genealogischer Kalender 1753, 535, 536; Stieber; Roth von Schreckenstein 2,
594; Pfeiffer 196, 209; Bechtolsheim 13; Stetten 33, 37, 188; Riedenauer 126;
Rahrbach 182.
Reibeld, Reybeld (Freiherren, Reichsritter). Um
1800 zählten die Freiherren von R. mit Teilen von Reichartshausen bei Amorbach
zum Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken.
Ihre Güter fielen 1808 an Baden und damit 1951/1952 an Baden-Württemberg.
L.: Hölzle, Beiwort 56; Winkelmann-Holzapfel 159; Stetten 37, 186; Riedenauer
126.
Reichau (Reichsritter). Wegen des erheirateten
Helfenberg zählte Georg von R. von 1684 bis 1694 zum Kanton
Kocher des Ritterkreises Schwaben.
L.: Schulz 269.
Reichenbach (reichsritterschaftliche Herrschaft). R. zählte zum Kanton Kocher des Ritterkreises Schwaben und kam teilweise an Ellwangen und damit 1802/1803 an Württemberg bzw. 1951/1952 an Baden-Württemberg.
Reichenbach (Reichsritter). Um 1700 zählten die R.
zum Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken.
L.: Riedenauer 126.
Reichlin von Meldegg (Freiherren, Reichsritter).
Im 18. Jahrhundert zählten die Freiherren R. mit dem 1749 erworbenen Amtzell
und dem später an den Freiherren von Bodman gelangten Freudental zum Kanton Hegau (Hegau-Allgäu-Bodensee, Bezirk
Allgäu-Bodensee) des Ritterkreises Schwaben. Mit Ellmannsweiler und Fellheim
und dem vor 1617 erworbenen Niedergundelfingen waren sie im Kanton Donau immatrikuliert, mit Horn (1683-1746,
später als Personalisten) im Kanton Kocher.
L.: Roth von Schreckenstein 2, 592; Hölzle, Beiwort 59, 61; Ruch Anhang 81, 82;
Schulz 269.
Reichsritterschaft. Seit der Mitte des 14. Jahrhunderts
schlossen sich entgegen den Bestimmungen der Goldenen Bulle von 1356 Edelfreie
und frühere Ministeriale vor allem in Schwaben, Franken und dem Rheingebiet zu
Einungen zusammen. 1422 wurden sie durch Kaiser Sigmund anerkannt. 1495
wendeten sie sich gegen die Heranziehung zum gemeinen Pfennig. Seit etwa 1530
leisteten sie stattdessen freiwillige Subsidien und gewannen zunehmend an
Geschlossenheit. 1577 vereinigten sich der Schwäbische Ritterkreis, der
Fränkische Ritterkreis und der Rheinische Ritterkreis mit insgesamt 14 Kantonen zum Bund der freien R., zu dem von 1651 bis
1678/1681 auch die unterelsässische Ritterschaft kam. Die Reichsritter waren
reichsunmittelbar, wenn sie auch keine Reichsstandschaft hatten. Voraussetzung
für die Aufnahme in die Ritterschaftsmatrikel war der Besitz eines Rittergutes,
doch wurden später auch Personalisten zugelassen. 1805/1806 wurden die
vielfachen Fluktuationen unterworfenen Reichsritter und ihre etwa 1730
Rittergüter und 450000 Einwohner umfassenden Territorien mediatisiert. Die Geschichte
der R. ist bislang wissenschaftlich noch nicht völlig befriedigend bearbeitet.
L.: Wolff 15, 506; Die Territorien des Reichs 4, 182; Burgermeister, J.,
Graven- und Ritter-Saal, 1715; Roth von Schreckenstein, Geschichte der
ehemaligen freien Ritterschaft in Schwaben, Franken und am Rheinstrome, 2. A.
1886; Müller, H., Der letzte Kampf der Reichsritterschaft 1790-1815, 1910;
Press, V., Kaiser Karl V., König Ferdinand und die Entstehung der
Reichsritterschaft, 2. A. 1980; Press, V., Kaiser und Reichsritterschaft, (in)
Adel in der Frühneuzeit, hg. v. Endres, R., 1992, 163ff.; Andermann, K.,
Reichsritterschaft, LexMA 7 1994, 636.
Reichsritterschaft Franken Um 1800 zählte die R. zum Kanton Steigerwald des Ritterkreises Franken.
L.: Riedenauer 129.
Reifenberg, Reiffenberg (Herrschaft, Freiherren,
Reichsritter). Nach der vermutlich im 12. Jahrhundert errichteten Burg R. am
Feldberg im Taunus nannten sich die seit 1234 bekannten Herren von R. Sie
zerfielen bald in verschiedene Linien. 1384 gehörte die Burg einem
Ganerbenverband aus den R., Hatzfeld, Cleeberg/Kleeberg, Kronberg, Stockheim,
den Burggrafen von Friedberg und anderen. 1665 erlosch die Wäller Linie, 1686
die Wetterauer Linie, 1745 die Linie Horchheim. Das Erbe der Wetterauer Linie
fiel trotz mainzischer Besetzung an die Grafen Waldbott von Bassenheim (von
Bassenheim) und kam 1802/1803 an Nassau und damit 1866 an Preußen bzw. 1945 an
Hessen. Um 1790 waren die Erben der Freiherren von R. mit Teilen von Siebenborn
Mitglied des Kantons Niederrheinstrom des
Ritterkreises Rhein.
L.: Winkelmann-Holzapfel 159.
Reigersberg (Freiherren, Reichsritter). Seit 1635
zählten die Freiherren von R. mit den von den Rüdt von Collenberg ererbten
Teilen von Reistenhausen und Fechenbach mit Collenberg (Kollenberg zum Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken.
Reistenhausen und Fechenbach gelangten später zu Bayern.
L.: Stieber; Winkelmann-Holzapfel 159; Stetten 37; Riedenauer 126.
Reinsbronn, Reinsbrunn (Reichsritter). Im frühen
16. Jahrhundert zählten die R. zum Kanton
Steigerwald im Ritterkreis Franken. Der Ort R. gelangte über Württemberg
1951/1952 zu Baden-Württemberg.
L.: Riedenauer 126.
Reinstein, Rheinstein (Reichsritter). Im 16.
Jahrhundert zählten die R. zum Kanton Rhön-Werra
des Ritterkreises Franken, im 17. Jahrhundert zum Kanton
Odenwald.
L.: Riedenauer 126; Neumaier 83, 87, 166.
Reischach (Freiherren, Reichsritter). Im 17. und
18. Jahrhundert zählten die seit 1191 bezeugten Freiherren von R. (R. bei
Sigmaringen), die bereits 1488 Mitglied der Rittergesellschaft Sankt
Jörgenschild, Teil im Hegau und am Bodensee gewesen waren, mit der Hälfte der
Herrschaft Immendingen, dem Dorf Zimmerholz und der 1747 erworbenen Herrschaft
Hohenkrähen zum Kanton Hegau
(Hegau-Allgäu-Bodensee) des Ritterkreises Schwaben. Hohenkrähen fiel 1806 an
Württemberg, das es 1810 an Baden abtrat. Mit dem 1469 erworbenen Eberdingen
und dem 1470 erworbenen, 1796 verkauften Nussdorf waren die R. auch im Kanton Neckar immatrikuliert.
L.: Roth von Schreckenstein 2, 592; Hölzle, Beiwort 61, 65; Ruch 18 Anm. 2, 82,
Anhang 3; Hellstern 211, 218; Kollmer 380; Mau, H., Die Rittergesellschaften
mit St. Jörgenschild in Schwaben, 1941, 34; Danner, W., Die Reichsritterschaft
im Ritterkantonsbezirk Hegau in der zweiten Hälfte des 17. und im 18.
Jahrhundert, 1969.
Reiß von Reißenstein (Reichsritter). Von 1542
bis 1597 waren die R. wegen Filseck (bis 1568) und Schnaitheim (1560-1577) im Kanton Kocher des Ritterkreises Schwaben
immatrikuliert. Schnaitheim gelangte 1951/1952 über Württemberg zu Baden-Württemberg.
L.: Schulz 269.
Reitzenberg? (Reichsritter). Um 1550 zählten die R.
zum Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken.
L.: Stetten 33.
Reitzenstein (Reichsritter). Die R. zählten zum Kanton Gebirg des Ritterkreises Franken, zeitweise auch
zum Kanton Steigerwald (frühes 16. Jahrhundert,
spätes 18. Jahrhundert), vielleicht zum Kanton
Baunach sowie zur vogtländischen Ritterschaft (Vogtland).
L.: Genealogischer Kalender 1753, 535; Stieber; Roth von Schreckenstein 2, 594;
Bechtolsheim 15, 20; Riedenauer 126; Rahrbach 186.
Reitzheim (Reichsritter). Im frühen 16.
Jahrhundert zählten die R. zum Kanton Rhön-Werra
des Ritterkreises Franken. S. Reitzenstein.
L.: Pfeiffer 211; Riedenauer 126.
Remchingen (Reichsritter). Die R. zählten bereits 1488
zur Gesellschaft Sankt Jörgenschild, Teil am Neckar. Von 1548 bis etwa 1686,
zuletzt Johann Wilhelm von R., waren sie Mitglied des Kantons
Neckar bzw. Neckar-Schwarzwald-Ortenau des Ritterkreises Schwaben, von 1566 bis
1619 mit dem 1621 verkauften Kirchen an der Donau im Kanton
Kocher, in dem 1666 und 1673 noch Johann Wilhelm von R. erscheint.
L.: Hellstern 211; Schulz 269.
Requilé (Reichsritter). Um 1790 zählten die R.
mit der Hälfte von Wald-Erbach (Walderbach) zum Kanton
Niederrheinstrom des Ritterkreises Rhein.
L.: Winkelmann-Holzapfel 159.
Resch von Reschenberg (Reichsritter). 1643 war
Johann Jakob R. Mitglied im Kanton Kocher des
Ritterkreises Schwaben.
L.: Schulz 270.
Rettersbach
(Reichsritter). Im frühen 16. Jahrhundert zählten die R. zum Kanton Rhön-Werra im Ritterkreis Franken.
L.: Riedenauer 126.
Reurieth, Roßrieth (Reichsritter). Im frühen 16.
Jahrhundert zählten die R. zum Kanton Baunach im
Ritterkreis Franken. S. Roßrieth.
L.: Riedenauer 126.
Reuß genannt Haberkorn, Reuß-Haberkorn, Reuß
(Reichsritter). Um 1760 zählten die R. zum Kanton
Odenwald des Ritterkreises Franken.
L.: Riedenauer 126.
Reutner von Weil (Freiherren, Reichsritter).
1752 zählten die Freiherren R. wegen Achberg zum (Kanton)
Hegau bzw. Kanton Hegau-Allgäu-Bodensee, Bezirk
Allgäu-Bodensee) des Ritterkreises Schwaben.
L.: Ruch Anhang 82.
Rewitz, Rebitz (Reichsritter). Im 16.
Jahrhundert zählten die R. zum Kanton Gebirg des
Ritterkreises Franken.
L.: Riedenauer 126.
Rhein, Rheinstrom, am Rheinstrom, rheinischer
Ritterkreis (Ritterkreis). Der Ritterkreis R. (rheinischer Ritterkreis) war wie
der Ritterkreis Schwaben (schwäbischer Ritterkeis) und der Ritterkreis Franken
(fränkischer Ritterkreis) eine Untergliederung der Reichsritterschaft. Er
setzte sich aus den Kantonen Oberrheinstrom
(Mainz), Mittelrheinstrom (Friedberg) und Niederrheinstrom (Koblenz) zusammen.
Seine Verfassung stammte von 1652. Er umfasste etwa 360 Gebiete mit 90000
Einwohnern und 60 Ritterfamilien. 1801 kamen die linksrheinischen Güter an
Frankreich. 1805/1806 gingen die übrigen Güter in den umgebenden Ländern auf.
Damit endete der Ritterkreis.
L.: Wolff 515.
Rheineck (Reichsstadt ?). 1276 erteilte König
Rudolf von Habsburg dem im 13. Jahrhundert von den Grafen von Werdenberg
gegründeten R. im Unterrheintal oberhalb der Mündung des Rheins in den Bodensee
die Rechte einer Reichsstadt. 1415 fiel R. an das Reich. Ab 1489 ging es als
Teil der Landvogtei Rheintal und als Schirmort der Abtei Sankt Gallen an die
Eidgenossenschaft der Schweiz über. Dort wurde es Teil des Kantons Sankt Gallen.
L.: Wolff 527; Marquardt, B., Die alte Eidgenossenschaft und das Heilige
römische Reich, 2007.
Rhön und Werra (Kanton, Ritterkanton) s. Rhön-Werra
Rhön-Werra, Rhön und Werra (Kanton, Ritterkanton). R. ist ein Kanton
des Ritterkreises Franken der Reichsritterschaft. Die Kanzlei hatte ihren Sitz
in Schweinfurt. Untergliedert war der Kanton in
das hennebergische Quartier, das Saalequartier, das Mainquartier und das
buchsche Quartier. Um 1800 zählte er selbst zu seinen Mitgliedern.
L.: Lünig, Reichsarchiv 12, Franken 70; Mader 2, 538; 8, 351; 10, 626; Wolff
513; Riedenauer 116, 122ff.; Eschwege, v., Die freie Reichsritterschaft des
Cantons Rhön-Werra (Franken) um das Jahr 1575, Literatur- und Intelligenzbl.
des deutschen Herold 1 (1874), 1ff.; Seyler, G., Personalmatrikel des
Ritterkreises Rhön-Werra, Abh. d. hist. Ver. Unterfranken 21 (1871), 347ff.;
Körner, H., Der Kanton Rhön-Werra der der
fränkischen Reichsritterschaft (in) Land der offenen Fernen, hg. v. Sauer, H.,
1976, 53ff.
Riaucour (Grafen, Reichsritter). Um 1790 waren
die Grafen von R. mit Binau Mitglied des Kantons
Odenwald des Ritterkreises Franken. Mit der Hälfte von Hillesheim waren sie im Kanton Oberrheinstrom des Ritterkreises Rhein
immatrikuliert. S. Schall-Riaucour.
L.: Winkelmann-Holzapfel 159; Riedenauer 126.
Ried (Reichsritter, Rüdt). Im 16. Jahrhundert
zählten die R. zum Kanton Odenwald des
Ritterkreises Franken. S. Rüdt.
L.: Stetten 33; Riedenauer 126.
Rieder zu Kornburg, Rieter von Kornburg
(Freiherren, Reichsritter). Kornburg bei Schwabach gelangte 1364 durch Verkauf
von den Grafen von Nassau an die Burggrafen von Nürnberg. Die Burg der
reichsministerialischen Herren von Kornburg kam nach ihrem Aussterben 1404 über
die Hohenfels und Seckendorff 1447 an die Nürnberger Patrizier Rieter, die sich
seitdem R. nannten. Im 17. und 18. Jahrhundert zählten die Freiherren R. von
und zu Kornburg mit dem in der Mitte des 15. Jahrhunderts erworbenen
Kalbensteinberg und mit Kornburg zum Kanton
Altmühl des Ritterkreises Franken. 1753 fiel Kornburg erbweise an das
Heiliggeistspital in Nürnberg und mit Nürnberg 1806 an Bayern.
L.: Biedermann, Altmühl; Genealogischer Kalender 1753, 541; Pfeiffer 197; Riedenauer
126; Wich, H., Geschichte Kornburgs unter Einbeziehung der zum Kirchen- und
Schulsprengel gehörenden Orte, 1911; 100 Jahre Landkreis Schwabach, hg. v.
Ulsamer, W., 1964.
Riedern, Rüdern, Rütter (Reichsritter). Im 16.
Jahrhundert zählten die R. zum Kanton Odenwald
und zum Kanton Rhön-Werra im Ritterkreis
Franken.
L.: Riedenauer 126; Rahrbach 188; Neumaier 67, 72, 90, 141.
Riedesel (zu Eisenbach) (Reichsfreiherren,
Reichsritter). Die hessische Adelsfamilie R. wurde 1437 zu hessischen Erbmarschällen
und 1680 zu Reichsfreiherren erhoben. Sie bildete im 15. Jahrhundert auf
fuldischen, hersfeldischen und pfälzischen Lehen um Lauterbach und Schloss
Eisenbach im nordöstlichen Vogelsberg eine Herrschaft aus (Junkernland). Durch
Verträge mit Fulda 1684 und Hessen-Darmstadt 1713 gewann sie eine nahezu
landesherrliche Stellung. Vom 16. bis zum 19. Jahrhundert zählten die R. mit
Altenschlirf, Bannerod, Heisters, Nösberts, Schafhof, Schlechtenwegen,
Steinfurt, Vaitshain, Weidmoos, Wünschen-Moos (Wünschenmoos), Zahmen,
Freiensteinau, Fleschenbach, Holzmühl, Radmühl, Reichlos, Salz, Landenhausen,
Lauterbach, Moos, Grunzenau, Metzlos, Metzlos-Gehaag bzw. Metzlos-Gehag,
Niedermoos (Nieder-Moos), Obermoos (Ober-Moos) Stockhausen, Rixfeld, Rudlos,
Schadges, Vietmes und Wernges zum Kanton
Rhön-Werra des Ritterkreises Franken, außerdem zum Ritterkreis Rhein. 1806 fiel
das Gebiet durch Mediatisierung an Hessen-Darmstadt und damit 1945 an Hessen.
L.: Wolff 514; Roth von Schreckenstein 2, 595; Seyler 378f.; Pfeiffer 198;
Winkelmann-Holzapfel 159f.; Riedenauer 126; Rahrbach 189; Becker,E. u. a., Die
Riedesel zu Eisenbach, Bd. 1ff. 1923ff.; Zschaeck, F., Die Riedesel zu
Eisenbach, 1957.
Riedheim (Freiherren, Reichsritter). Im 18.
Jahrhundert zählten die Freiherren von R. mit dem um 1440 erworbenen
Rettenbach, dem 1570 erworbenen Harthausen und dem 1307 erworbenen Stetten samt
Lontal zum Kanton Donau des Ritterkreises
Schwaben. Ihren Sitz R. bei Leipheim hatten sie schon am Ende des 14.
Jahrhunderts durch Verkauf aufgegeben. Über einzelne Ulmer Patrizier kam das
Dorf 1502 an Ulm und 1803 an Bayern.
L.: Genealogischer Kalender 1753, 528; Roth von Schreckenstein 2, 592; Hölzle,
Beiwort 59.
Riedigheim, Rüdigsheim, Rüdigkhe (Reichsritter). Im
frühen 16. Jahrhundert zählten die R. zum Kanton
Odenwald und zum Kanton Rhön-Werra des
Ritterkreises Franken. S. Riedheim?
L.: Riedenauer 126.
Rielern (Reichsritter). Um 1550 zählten die R.
zum Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken.
L.: Stetten 33.
Rieneck (Grafschaft). Die um 1168 errichtete
Burg R. im Ostspessart nördlich von Gemünden erscheint erstmals 1179
(Rienecke). Sie war Sitz der beim Aussterben der Familie der Burggrafen von
Mainz einheiratenden Grafen von (Loon oder) Looz aus Brabant bzw.
Westfalen/Grafen von R. (Linienbildung am Ende des 12. Jahrhunderts) und
Mittelpunkt der aus Reichslehen und Eigengütern zusammengesetzten Grafschaft
R., deren Sitz im ausgehenden 13. Jahrhundert nach Lohr verlegt wurde.
1366/1408 wurde R. Lehen Mainz´. Nach dem Aussterben der zum Kanton Odenwald der fränkischen Ritterschaft zählenden
Grafen 1559 fielen die Lehen an das Hochstift Würzburg (die Ämter Rothenfels,
Schönrain, Aura im Sinngrunde), die Pfalz (das Amt Wildenstein) und zum größten
Teil an das Erzstift Mainz heim. Mainz verkaufte 1673 Amt, Burg und Stadt R. an
die böhmischen Grafen von Nostitz zu Falkenau (Nostitz-Rieneck), die damit bis
1806 Sitz und Stimme im fränkischen Reichsgrafenkollegium des Reichstags und im
fränkischen Reichskreis hatten. Nach der Mediatisierung (1806) fiel das 12
Quadratmeilen große R. zunächst an Fürstprimas Karl Theodor von Dalberg und
1814/1815 an Bayern. S. Voit von R.
L.: Wolff 122, 270; Zeumer 554 II b 62, 6; Wallner 692f. FränkRK 15, 19; Großer
Historischer Weltatlas II 66 (1378) E3, III 38 (1789) B3; Pfeiffer 197;
Neumaier 27, 41, 66, 105; Schecher, O., Die Grafen von Rieneck, Diss. phil.
Würzburg 1963; Handbuch der bayerischen Geschichte, hg. v. Spindler, M., Bd.
3,1 3. A. 1997; Ruf, T., Die Grafen von Rieneck. Genealogie und
Territorienbildung, 1984; Gerlich, A., Rieneck, LexMA 7 1995, 839f.; Bachmann,
M., Lehenhöfe von Grafen und Herren im ausgehenden Mittelalter. Das Beispiel
Rieneck, Wertheim und Castell, 2000.
Rieter von Kornburg, Rieder zu Kornburg (Freiherren,
Reichsritter). Kornburg bei Schwabach gelangte 1364 durch Verkauf von den
Grafen von Nassau an die Burggrafen von Nürnberg. Die Burg der
reichsministerialischen Herren von Kornburg kam nach ihrem Aussterben 1404 über
die Hohenfels und Seckendorff 1447 an die Nürnberger Patrizier Rieter, die sich
seitdem R. nannten. Im 17. und 18. Jahrhundert zählten die Freiherren R. von
und zu Kornburg mit dem in der Mitte des 15. Jahrhunderts erworbenen
Kalbensteinberg und mit Kornburg zum Kanton
Altmühl des Ritterkreises Franken. 1753 fiel Kornburg erbweise an das
Heiliggeistspital in Nürnberg und mit Nürnberg 1806 an Bayern.
L.: Biedermann, Altmühl; Genealogischer Kalender 1753, 541; Pfeiffer 197;
Riedenauer 126; Wich, H., Geschichte Kornburgs unter Einbeziehung der zum
Kirchen- und Schulsprengel gehörenden Orte, 1911; 100 Jahre Landkreis
Schwabach, hg. v. Ulsamer, W., 1964.
Rietheim (Reichsritter). 1564, 1592 und von 1666
bis 1677 (wegen des erheirateten Ramsberg) waren die R. im Kanton Kocher des Ritterkreises Schwaben
immatrikuliert. S. Riedheim.
L.: Schulz 270.
Rimbach, Rimpach (Reichsritter). Im frühen 16.
Jahrhundert zählten die R. zum Kanton
Steigerwald des Ritterkreises Franken.
L.: Riedenauer 126.
Rinck von Baldenstein, Reich von Baldenstein (Freiherren,
Reichsritter). 1752 zählten die aus der Burg Passel im Dorf Ringgenberg bei
Truns in Graubünden stammenden, 1383 erwähnten, 1412 durch Heirat des Symon
Ringg mit Margaretha von Stein Baldenstein erlangenden Freiherren R. zum (Kanton) Hegau bzw. Kanton
Hegau-Allgäu-Bodensee des Ritterkreises Schwaben.
L.: Ruch Anhang 80f.; Adelslexikon 11 (2000), 424.
Rinderbach (Reichsritter). Von 1542 bis 1603 war
das Schwäbisch Gmünder Patriziergeschlecht R. wegen Horkheim im Kanton Kocher des Ritterkreises Schwaben
immatrikuliert. Vom 16. bis ins 17. Jahrhundert zählten die R. zum Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken.
L.: Stetten 33; Riedenauer 126; Schulz 270; Neumaier 72.
Risstissen, Rißtissen (reichsritterschaftlicher
Ort). Nach einem an der Mündung der Riss in die Donau um 50 n. Chr. errichteten
Kastell erscheint 838 in einer Übertragung an Sankt Gallen der Ort R. (Tussa).
Später unterstand er mehreren Herrschaften gemeinschaftlich und kam 1613 an die
Freiherren Schenk von Stauffenberg. Er zählte zum Kanton
Donau des Ritterkreises Schwaben. 1806 fiel er an Württemberg und damit
1951/1952 an Baden-Württemberg.
L.: Wolff 508.
Ritter zu Grünstein (Freiherren, Reichsritter).
Um 1790 zählten die Freiherren R. mit dem Hof Hasselhecke zum Kanton Mittelrheinstrom des Ritterkreises Rhein.
L.: Winkelmann-Holzapfel 160.
Ritz (Reichsritter). 1802 zählte Ferdinand Maria Hermann von R. zum Ort Ortenau des Kantons Neckar bzw. Neckar-Schwarzwald-Ortenau des Ritterkreises Schwaben.
Rodamsdörfle (reichsritterschaftliche Herrschaft). R. zählte zum Kanton Kocher und kam zur Hälfte an Ellwangen und damit 1802/1803 an Württemberg bzw. 1951/1952 an Baden-Württemberg.
Rodenheim, Kottenheim? (Reichsritter). Um 1550
sowie im späten 17. Jahrhundert zählten die R. zum Kanton
Odenwald des Ritterkreises Franken. S. Kottenheim.
L.: Riedenauer 126; Stetten 33.
Roder? (Reichsritter). Im frühen 16.
Jahrhundert zählten die R. zum Kanton Gebirg des
Ritterkreises Franken. S. Rorer.
L.: Riedenauer 126.
Röder, Roeder (Reichsritter). Im 18.
Jahrhundert zählten die R. mit dem 1788 von den Schertel von Burtenbach
(Schertlin von Burtenbach) erworbenen Mauren zum Kanton
Neckar des Ritterkreises Schwaben.
L.: Hölzle, Beiwort 65.
Röder von Diersburg (Freiherren, Reichsritter).
Das Ministerialengeschlecht der Röder. aus der Ortenau erscheint am Ende des
12. Jahrhunderts erstmals im Umfeld der Markgrafen von Baden. 1455 kaufte
Andreas Röder die Hälfte von Burg und Herrschaft Diersburg. Seitdem wirkte die
Familie vor allem im Kinzigtal und im Schuttertal. Im 18. Jahrhundert zählten
die Freiherren R. mit Diersburg zum Ort (Bezirk) Ortenau des Kantons Neckar bzw. Neckar-Schwarzwald-Ortenau des
Ritterkreises Schwaben (1802 Philipp Ferdinand R., Philipp Friedrich Karl Ludwig
August R., Georg R., Ludwig R., Egenolf Christian R., Herren zu Diersburg und
Reichenbach). 1773 gehörten sie - als bereits im Stichjahr 1680 angesessen und
mit ihren Gütern bei der Ritterschaft immatrikuliert - dem Ritterkreis
Unterelsass an.
L.: Roth von Schreckenstein 2, 592; Hölzle, Beiwort 66; Burkhardt, M. u. a.,
Archiv der Freiherren von Diesburg, 2007.
Roll, Roll zu Bernau (Freiherren,
Reichsritter). 1752 zählten die Freiherren von R. mit Bernau zum (Kanton) Hegau bzw. Kanton
Hegau-Allgäu-Bodensee des Ritterkreises Schwaben.
L.: Ruch Anhang 79, 81.
Roman (Freiherren, Reichsritter). Um 1790
zählten die Freiherren von R. mit Teilen von Schernau zeitweise zum Kanton Steigerwald des Ritterkreises Franken. Bei der
Mediatisierung kam Schernau zu Bayern.
L.: Winkelmann-Holzapfel 160; Bechtolsheim 16, 22; Riedenauer 126.
Romrod (Reichsritter, Rumrodt, Rumredt,
Rumroth, Romrod. Nach der Wasserburg Romrod bei Alsfeld nannten sich seit 1197
Herren von R. Im 16. und 17. Jahrhundert zählten die R. zum Kanton Rhön-Werra, im 17. und 18. Jahrhundert zum Kanton Odenwald, im späteren 18. Jahrhundert zum Kanton Steigerwald des Ritterkreises Franken sowie zum
Ritterkreis Rhein. Romrod selbst kam über die Erffa (Erfa) bis 1385 an die
Landgrafen von Hessen, 1604 an Hessen-Darmstadt und 1945 an Hessen.
L.: Seyler 380; Roth von Schreckenstein 2,595; Pfeiffer 211; Riedenauer 126;
Bechtolsheim 15; Rahrbach 192.
Rorer, Roder?, Zerer? (Reichsritter). Im
frühen 16. Jahrhundert zählten die R. zum Kanton
Gebirg des Ritterkreises Franken.
L.: Riedenauer 126.
Rorschach (Reichshof). Das 850 erstmals genannte
R. am Bodensee erhielt 947 Marktrecht, Münzrecht und Zollrecht. Am 29. 3. 1351
erlaubte Kaiser Karl IV. der Witwe Eberhards von Bürglen die Reichshöfe Mulach,
R. und Tiefenbach an Hermann von Breitlandenburg zu verpfänden. Von diesem
kamen sie an Burkhard Schenk. Am 1. 2. 1464 erlaubte Kaiser Friedrich III. dem
Abt von Sankt Gallen, die Reichsvogtei über die drei Orte von Burkhard Schenk
einzulösen. Über die Abtei kam R. an den Kanton
Sankt Gallen.
L.: Dacheröden 213; Hugo 473; Wolff 532; Willi, F., Geschichte der Stadt
Rorschach und des Rorschacher Amtes bis zur Gründung des Kantons St. Gallen, 1947.
Rösch von Gerlachshausen, Rösch von
Geroldshausen, Rösch von Gerolzhausen (Reichsritter). Im frühen 16. Jahrhundert
zählten die R. (Rösch von Gerolzhofen?) zum Kanton
Steigerwald im Ritterkreis Franken.
L.: Riedenauer 126.
Rosenau (Reichsritter). Im frühen 16.
Jahrhundert zählten die R. zum Kanton Gebirg
sowie zum Kanton Baunach des Ritterkreises
Franken.
L.: Pfeiffer 208; Riedenauer 126; Rahrbach 193.
Rosenbach (Freiherren, Reichsritter). Im 18.
Jahrhundert zählten die Freiherren von R. mit Teilen von Gaukönigshofen, das
1808 an Würzburg fiel, zum Kanton Odenwald des
Ritterkreises Franken. Mit Schackau (Schlackau), Bubenbad, Danzwiesen,
Eselsbrunn, Gräbenhof, Kleinsassen, Dietges, Dörmbach, Eckweisbach,
Gründcheshof, Harbach, Langenberg, Rupsroth, Ziegelhof (Ziegelhütte), Teilen
von Maßbach samt einem Drittel Weichtungen, Teilen von Poppenlauer, Thundorf
mit Haupertsmühle (Haupersmühle) und Teilen von Volkershausen waren sie etwa
gleichzeitig im Kanton Rhön-Werra
immatrikuliert. Außerdem waren sie seit der Mitte des 16. Jahrhunderts Mitglied
im Kanton Baunach.
L.: Seyler 380; Hölzle, Beiwort 56; Winkelmann-Holzapfel 160; Stetten 37, 188;
Riedenauer 126; Rahrbach 195.
Rosenberg (Herrschaft, Reichsritter). R. westlich
(Bad) Mergentheims wird 1251 erstmals erwähnt. Von 1270 bis 1632 war es in
Händen der Herren von R. 1638 kam es nach ihrem Aussterben an die Grafen von
Hatzfeld, welche die zu den Kanton Odenwald,
Rhön-Werra und Baunach des Ritterkreises Franken steuernde Herrschaft 1730 an
Löwenstein-Wertheim-Rochefort verkauften, die sich seit 1801 Löwenstein-Wertheim-Rosenberg
nannten. S. Löwenstein-Wertheim-Rochefort, Löwenstein-Wertheim-Rosenberg.
L.: Hölzle, Beiwort 50; Stetten 33; Rahrbach 197; Neumaier 26, 49f., 66, 72,
142, 149, 156, 173, 230; Kienitz, O., Die Löwenstein-Wertheimischen Territorien
und ihre Entwicklung, Jb. d. hist. Ver. Alt-Wertheim, 1919; Schweizer, H., Aus
der Geschichte meines Heimatdorfes Rosenberg, 1921; Löffler, M., Rosenberg im
Herzen des Baulandes, 1974; Stockert, H., Adel im Übergang, 2000.
Rossach, Roßach (Reichsritter). Im frühen 16.
Jahrhundert zählten die R. zum Kanton Baunach im
Ritterkreis Franken.
L.: Riedenauer 126.
Rossau (Reichsritter). Bis ins frühe 17.
Jahrhundert zählten die R. zum Kanton Altmühl
des Ritterkreises Franken.
L.: Riedenauer 126.
Rossrieth, Roßrieth (Reichsritter, Reurieth). Im
frühen 16. Jahrhundert zählten die R. zum Kanton
Baunach im Ritterkreis Franken.
L.: Riedenauer 126.
Rost (Reichsritter). Im 17. und 18.
Jahrhundert zählten die R. mit den Rittergütern Vollmaringen und Göttelfingen
zum Kanton Neckar des Ritterkreises Schwaben.
L.: Roth von Schreckenstein 2, 592; Hellstern 211f.
Rotenhan (Freiherren, Reichsritter). Vom 16. bis
zum 18. Jahrhundert zählten die Freiherren von R. (bei Ebern) zum Kanton Baunach des Ritterkreises Franken. Im 16. Jahrhundert
waren sie auch in den Kantonen Altmühl und
Gebirg, im 17. Jahrhundert im Kanton Steigerwald
immatrikuliert. Von etwa 1661 bis 1800 waren sie Mitglied im Kanton Neckar des Ritterkreises Schwaben. 1769
verkauften sie die Rittergüter Neuhausen und Pfauhausen an den Speyerer Bischof
von Hutten.
L.: Genealogischer Kalender 1753, 542, 543; Stieber; Roth von Schreckenstein 2,
594; Pfeiffer 196, 213; Hellstern 212; Bechtolsheim 13, 18; Riedenauer 126;
Rahrbach 199; Rotenhan, G. Frhr. v., Die Rotenhan. Genealogie einer fränkischen
Familie von 1229 bis zum Dreißigjährigen Krieg, 1985.
Roth von Bußmannshausen (Reichsritter). Im
18. Jahrhundert zählten die R. mit der 1434 erworbenen und 1791 an Freiherrn
von Hornstein gelangten Herrschaft Bußmannshausen zum Kanton
Donau des Ritterkreises Schwaben.
L.: Roth von Schreckenstein 2, 592; Hölzle, Beiwort 59.
Roth von Schreckenstein (Freiherren,
Reichsritter). Vom 16. Jahrhundert bis um 1800 zählten die Freiherren R. mit
Teilen des 1672 erworbenen Immendingen zum Kanton
Hegau des Ritterkreises Schwaben. Mit dem 1684 erworbenen Billafingen waren sie
im Kanton Donau immatrikuliert.
L.: Roth von Schreckenstein 2, 592; Hölzle, Beiwort 59, 61; Ruch 18 Fn 2,
Anhang 78, 79.
Rothenburg, Rothenburg ob der Tauber (Reichsstadt).
Auf der Bergnase oberhalb des 970 von den Grafen von Comburg (Komburg) mit
einer Kirche versehenen Dorfes Detwang (Dettwang) im Taubertal errichteten die
Grafen von Comburg (Komburg) die rothe Burg, nach der sie sich im 11.
Jahrhundert ebenfalls benannten. Beim Aussterben der Grafen von
Rothenburg-Comburg (Rothenburg-Komburg) 1116 fiel sie zusammen mit dem
Herzogtum Franken und der Grafschaft im Kochergau an die Staufer, als deren Gut
sie 1144 erstmals genannt wird (Reichsburg nach 1142?). Vor 1241 erhielt der
sich anschließende Ort Stadtrecht (1172?). 1273 zog König Rudolf von Habsburg
ihn an das Reich. Ab 1274 war er Reichsstadt und löste sich von der
Reichslandvogtei. R. gewann trotz zeitweiliger Verpfändung an die Herren von
Hohenlohe vom 14. bis zum 16. Jahrhundert ein ansehnliches, auf drei Seiten
eingezäuntes und befestigtes Landgebiet (Landhege), wurde aber wegen des
Widerstands des Patriziats nie Fernhandelsstadt. 1355 gab Kaiser Karl IV. das
Privileg der Unverpfändbarkeit. 1544 wurde die Reformation eingeführt. Die
Herrschaft der mit Sitz und Stimme im schwäbischen Reichsstädtekollegiums des
Reichstags und im fränkischen Reichskreis vertretenen Stadt umfasste am Ende
des 18. Jahrhunderts die Landvogtei im Gau rechts der Tauber und die kleine
Landvogtei links der Tauber (Teile von Gebsattel, Herrschaft Nordenberg mit
Reichsamt Detwang [Dettwang] und der Hinterburg, Bannerschaft Endsee, Burgen
Gammesfeld [Gammersfeld] und Insingen [Inzingen] mit Zubehör, Burg und
Herrschaft Lichtel [Liental], Burg und Vogtei Seldeneck, Burg und Herrschaft
Gailnau mit Vogtei Wettringen und Gericht zu Brettheim, Oberstetten, Oestheim,
Teile von Archshofen, Burg Diebach und das Deutschordenshaus Rothenburg mit
Gütern). Mit Teilen von Pfahlenheim war R. im Kanton
Odenwald des Ritterkreises Franken immatrikuliert. 1802/1803 kam es mit 5
Quadratmeilen bzw. 370 Quadratkilometern Gebiet, 180 Ortschaften und 24000
Einwohnern an Bayern, 1810 der westliche Teil des Landgebiets an Württemberg
und damit 1951/1952 an Baden-Württemberg.
L.: Wolff 128; Zeumer 555 III b 8; Wallner 693 FränkRK 18; Großer Historischer
Weltatlas II 66 (1378) F4, II 78 (1450) G4, III 22 (1648) E4, III 38 (1789) D3;
Winkelmann-Holzapfel 160; Riedenauer 129; Schroeder 241ff.; Bensen, W.,
Beschreibung und Geschichte der Stadt Rothenburg, 1856; Hölzle, E., Der
deutsche Südwesten am Ende des alten Reiches, 1938; Bosl, K., Rothenburg im
Stauferstaat, 1947; Holstein, K., Rothenburger Stadtgeschichte, 1953;
Woltering, W., Die Reichsstadt Rothenburg ob der Tauber und ihre Herrschaft
über die Landwehr, Bd. 1 1965, Bd. 2 1971; Schnelbögl, F., Die fränkischen
Reichsstädte, Zs. f. bay. LG. 31 (1968); Schnurrer, L., Rothenburg im
schwäbischen Städtebund, 1969, Esslinger Studien 15; Ziegler, P., Die
Dorfordnungen im Gebiet der Reichsstadt Rothenburg, Diss. jur. Würzburg, 1977;
Fränkische Reichsstädte, hg. v. Buhl, W., 1987, 187; Borchardt, K., Die
geistlichen Institutionen in der Reichsstadt Rothenburg ob der Tauber und dem
zugehörigen Landgebiet von den Anfängen bis zur Reformation, 1988; Wendehorst,
A., Rothenburg, LexMA 7 1995, 1050.
Rothenhausen (Reichsritter). Bis ins 18. Jahrhundert
zählten die R. zum Kanton Odenwald des
Ritterkreises Franken.
L.: Stetten 33; Riedenauer 126.
Rothschütz, Rotschütz (Reichsritter). Im 16.
Jahrhundert waren die R. im Kanton Gebirg
immatrikuliert. Im 17. Jahrhundert zählten die R. zum Kanton
Steigerwald des Ritterkreises Franken.
L.: Bechtolsheim 15, 20; Riedenauer 126.
Rott (Reichsritter). Von 1609 bis 1623 war
Joachim Berthold von R. wegen Winzingen im Kanton
Kocher des Ritterkreises Schwaben immatrikuliert. Über Württemberg kam
Winzingen 1951/1952 zu Baden-Württemberg.
L.: Schulz 270.
Rottenbach (Reichsritter). Im 17. Jahrhundert
zählten die R. zum Kanton Rhön-Werra des Ritterkreises
Franken.
L.: Seyler 380.
Rüdinger von Rüdingerfels (Reichsritter). Die R.
waren unter anderem bis 1742 mit dem Rittergut Unterdeufstetten Mitglied des Kantons Kocher des Ritterkreises Schwaben.
L.: Kollmer 371, 380.
Rüdt (Reichsritter, Ried). Im 16. Jahrhundert
zählten die R. zum Kanton Odenwald des
Ritterkreises Franken.
L.: Stetten 33; Riedenauer 126.
Rüdt von Collenberg, Rud (Reichsritter). Im
13. Jahrhundert dürfte die Kollenburg bei Fechenbach als einer der Stammsitze
der R.-Bödigheim entstanden sein, die zu den reichsten ritterschaftlichen
Familien um Miltenberg und Amorbach zählten. 1342 war ihre Burg Lehen des
Deutschen Ordens, 1483 des Erzstifts Mainz. Als freies Allod erwarben sie durch
Kauf 1450 Fechenbach und Reistenhausen. 1635 starben die R., die zum Kanton Odenwald und im späten 16. Jahrhundert auch zum
Kanton Rhön-Werra des Ritterkreises Franken
zählten, aus, so dass das Erzstift die Burg einzog. Die Herrschaft über die
Orte Fechenbach und Reistenhausen kam an die Grafen Reigersberg. Um 1790
gehörten Bödigheim, Eberstadt, Waldhausen, ein Viertel Hainstadt, Sennfeld,
Sindolsheim, halb Untereubigheim und ein Viertel Waldstetten dazu. Fechenbach
und Reistenhausen kamen 1803 unter die Oberhoheit des Fürstentums Aschaffenburg
und damit 1814 an Bayern. Die übrigen Güter fielen 1808 an Baden und damit
1951/1952 an Baden-Württemberg. S. Bödigheim.
L.: Genealogischer Kalender 1753, 536; Roth von Schreckenstein 2, 594; Pfeiffer
197, 210; Stetten 33, 37, 186; Winkelmann-Holzapfel 160f.; Riedenauer 126;
Hölzle, Beiwort 57; Rahrbach 204; Ulrichs 209; Neumaier 4, 72, 149, 152, 230;
Bethmann, K. v., Reistenhausen und Fechenbach, Archiv des hist. Vereins für
Unterfranken und Aschaffenburg 30 (1887); Collenberg, R. v., Geschichte der
Familie Rüdt v. Collenberg, 1937 (masch.schr.).
Rügheim (Reichsritter), Fuchs von Rügheim. Die
Fuchs von R. zählten zum Kanton Baunach im
Ritterkreis Franken. S. Fuchs von Rügheim.
L.: Riedenauer 126.
Rügland (reichsritterschaftlicher Ort). Der im 12.
Jahrhundert in einer Urkunde des Stiftes Sankt Gumbert in Ansbach erstmals
genannte Ort gehörte später den Herren von Vestenberg. 1584 kam das zum Kanton Altmühl des Ritterkreises Franken zählende und
dessen Kanzlei beherbergende Dorf durch Kauf an die Herren von Crailsheim, 1806
an Bayern.
L.: Wolff 513; Crailsheim, S. Frhr. v., Die Reichsfreiherren von Crailsheim,
Bd. 1 1905.
Rumerskirch (Reichsritter, Rummerskirch). Am Ende
des 18. Jahrhunderts zählten die R. zum Kanton Altmühl
des Ritterkreises Franken.
L.: Riedenauer 126.
Rummerskirch, Rumerskirch (Reichsritter). Am Ende des
18. Jahrhunderts zählten die R. zum Kanton
Altmühl des Ritterkreises Franken.
L.: Riedenauer 126.
Rumrodt, Rumredt, Rumroth, Romrod (Reichsritter).
Nach der Wasserburg Romrod bei Alsfeld nannten sich seit 1197 Herren von R. Im
16. und 17. Jahrhundert zählten die R. zum Kanton
Rhön-Werra, im 17. und 18. Jahrhundert zum Kanton
Odenwald, im späteren 18. Jahrhundert zum Kanton
Steigerwald des Ritterkreises Franken sowie zum Ritterkreis Rhein. Romrod
selbst kam über die Erffa (Erfa) bis 1385 an die Landgrafen von Hessen, 1604 an
Hessen-Darmstadt und 1945 an Hessen.
L.: Seyler 380; Roth von Schreckenstein 2,595; Pfeiffer 211; Riedenauer 126;
Bechtolsheim 15; Rahrbach 192; Neumaier 81, 84.
Rüpplin von Kefikon, Rüpplin von Köffikon
(Freiherren, Reichsritter). 1752 zählten die Freiherren R. zum Kanton Hegau (Hegau-Allgäu-Bodensee) des Ritterkreises
Schwaben.
L.: Ruch Anhang 80.
Rüpplin von Kefikon zu Wittenwyl, Rüpplin von
Köffikon zu Wittenwil (Freiherren, Reichsritter). 1752 zählten die Freiheren R.
zum Kanton Hegau (Hegau-Allgäu-Bodensee) des
Ritterkreises Schwaben.
L.: Ruch Anhang 80.
Rüppurr, Rieppurr (Reichsritter), Rüppur. Von
1562 bis 1782 zählten die R. zum Kanton Neckar
des Ritterkreises Schwaben.
L.: Roth von Schreckenstein 2, 592; Hellstern 211.
Ruß von Sulzbach (Reichsritter). Von 1581
bis um 1628 zählten die R. zum Kanton
Neckar-Schwarzwald-Ortenau des Ritterkreises Schwaben.
L.: Hellstern 211.
Rüssenbach, Rüsenbach, Rusenbach (Reichsritter). Im
frühen 16. Jahrhundert zählten die R. zum Kanton
Gebirg im Ritterkreis Franken.
L.: Riedenauer 126.
Rußwurm (Reichsritter). Bis ins frühe 18.
Jahrhundert zählten die R. zum Kanton Rhön-Werra
des Ritterkreises Franken. Im 17. Jahrhundert waren sie zeitweise in den Kantonen Baunach, Odenwald und Gebirg (?)
immatrikuliert. S. Gleichen genannt von R.
L.: Seyler 380; Pfeiffer 198; Riedenauer 126.
Rußwurm auf Greifenstein (Reichsritter). Im 17.
Jahrhundert zählten die R. zum Kanton Gebirg des
Ritterkreises Franken.
L.: Pfeiffer 196.
Rütschel (Reichsritter). Vielleicht zählten die
R. zum Kanton Gebirg im Ritterkreis Franken.
L.: Riedenauer 126.
Sachsen-Coburg (Herzogtum). 1353 erlangten die Wettiner
(Markgrafen von Meißen) Coburg und teilten es 1485 der ernestinischen Linie zu.
S. entstand als sächsisches Teilherzogtum aus Sachsen-Coburg-Eisenach 1596 und
erlosch 1633. 1680/1681 teilte sich von Sachsen-Gotha erneut S. ab, das 1699
erlosch. Nach langwierigen Erbstreitigkeiten fiel Coburg 1735 an
Sachsen-Saalfeld unter der Landeshoheit Sachsen-Gothas, womit
Sachsen-Coburg-Saalfeld entstand. Am Ende des 18. Jahrhunderts gehörte S. der
weltlichen Bank des Reichsfürstenrates des Reichstags an. Um 1800 zählte S.
(auch) zum Kanton Baunach des Ritterkreises
Franken. Das durch zahlreiche Prozesse und Misswirtschaft hochverschuldete Land
trat 1806 dem Rheinbund und 1815 dem Deutschen Bund bei. 1826 gab der Herzog
Saalfeld und das Amt Themar an Sachsen-Meiningen ab und erhielt dafür
Sachsen-Gotha und die Ämter Königsberg und Sonnefeld. S. Sachsen-Coburg und
Gotha.
L.: Zeumer 553 II b 11; Großer Historischer Weltatlas III 38 (1789) D2;
Riedenauer 129; Nicklas, C., Das Haus Sachsen-Coburg, 2003; Dressel, C. v., Die
Entwicklung von Verfassung und Verwaltung in Sachsen-Coburg 1800-1826, 2007.
Sachsen-Coburg-Saalfeld (Herzogtum). Seit 1690 bestand das
Fürstentum Sachsen-Saalfeld der ernestinischen Linie der Herzöge von Sachsen mit
dem Sitz in Saalfeld an der Saale. 1735 entstand durch den Anfall
Sachsen-Coburgs an Sachsen-Saalfeld das Herzogtum S. Es gehörte am Ende des 18.
Jahrhunderts zur weltlichen Bank des Reichsfürstenrats des Reichstags. Es
umfasste aus dem Bestand Sachsen-Coburgs Stadt und Amt Coburg und die
Gerichtsbezirke Gestungshausen, Lauter (Unterlauter), Rodach, Neustadt an der
Heide und Steinheid, aus dem Bestand Sachsen-Saalfelds die Ämter Saalfeld,
Gräfenthal und Probstzella. Außerdem hatte es zwei Drittel des Amtes Themar
Hennebergs. 1710 kamen Teile Sachsen-Römhilds hinzu. Um 1800 zählte S. auch zum
Kanton Baunach des Ritterkreises Franken. Das
durch viele Prozesse und durch Misswirtschaft hochverschuldete Land trat 1806
dem Rheinbund und 1815 dem Deutschen Bund bei. 1816 erhielt es das Fürstentum
Lichtenberg an der Nahe. 1826 gab der Herzog Saalfeld und das Amt Themar an
Sachsen-Meiningen ab und erlangte dafür die Ämter Königsberg und Sonnefeld.
Coburg wurde Teil des neuen Herzogtums Sachsen-Coburg und Gotha.
L.: Wolff 397; Bauer 1, 607; Geschichte Thüringens, hg. v. Patze,
H./Schlesinger, W., Bd. 1ff. 1967ff.; Strauch, D., Birkenfeld, Lichtenberg,
Meisenheim etc. (in) Engagierte Verwaltung für die Wissenschaft, 2007, 487
Sachsen-Eisenach (Fürstentum). 1572 entstand durch
Erbteilung der ernestinischen Linie Sachsens Sachsen-Coburg-Eisenach und daraus
1596 durch Teilung S., das 1638 erlosch, wobei zwei Drittel der Güter an
Sachen-Weimar kamen und ein Drittel an Sachsen-Altenburg fiel. 1641 spaltete
sich von Sachsen-Weimar wieder eine Linie S. ab, die 1644 ausstarb. 1672 teilte
Sachsen-Weimar erneut eine Linie S. ab. Sie starb 1741 aus. Ihre Güter kamen an
Sachsen-Weimar (Sachsen-Weimar-Eisenach.) Am Ende des 18. Jahrhunderts gehörten
Sachsen-Weimar und das 30000 Einwohner und 8 Quadratmeilen umfassende S. der
weltlichen Bank des Reichsfürstenrats des Reichstags und dem obersächsischen
Reichskreis an und zählte S. zum Kanton
Rhön-Werra des Ritterkreises Franken. Sachsen-Weimar-Eisenach ging am 1. 5.
1920 in Thüringen, dessen Gebiet von 1949 bis 1990 zur Deutschen Demokratischen
Republik gehörte, auf.
L.: Wolff 396; Zeumer 553 II b 10; Wallner 710 ObersächsRK 19; Großer
Historischer Weltatlas III 38 (1789) D2; Riedenauer 129.
Sachsen-Gotha (Herzogtum). 1572 entstand durch
Erbteilung der ernestinischen Linie Sachsens Sachsen-Weimar. Gotha blieb mit
Coburg vereint und fiel 1633 an Eisenach. Nach Abteilung von Sachsen-Altenburg
spaltete Sachsen-Weimar 1640/1641 unter Ernst dem Frommen S. ab. 1645 erlangte
es Teile Sachsen-Weimars, 1672/1673 Sachsen-Altenburg. 1680 zerfiel S. in
sieben Linien, darunter Sachsen-Gotha-Altenburg. 1707 fiel das Herzogtum
Sachsen-Gotha-Eisenberg (Sachsen-Eisenberg) an. Am Ende des 18. Jahrhunderts
zählte S., das zusammen mit der Reichsgrafschaft Gleichen ein Gebiet von 28
Quadratmeilen mit 82000 Einwohnern innehatte, zur weltlichen Bank des
Reichsfürstenrats des Reichstags sowie zum obersächsischen Reichskreis. Um 1800
gehörte S. (auch) den Kantonen Rhön-Werra und
Baunach des Ritterkreises Franken an. 1806 trat es dem Rheinbund, 1815 dem
Deutschen Bund bei. 1825 starb die regierende Linie aus. Am 12. 11. 1826
entstand bei der Neuordnung der sächsischen Herzogtümer Sachsen-Coburg und
Gotha, wobei Altenburg an den Herzog von Sachsen-Hildburghausen kam.
L.: Wolff 397; Zeumer 553 II b 12; Wallner 709 ObersächsRK 8; Großer
Historischer Weltatlas III 38 (1789) D2; Bauer 1, 609.
Sachsen-Gotha-Altenburg (Herzogtum). 1680 entstand bei der
Teilung Sachsen-Gothas unter anderem S. 1707 fiel Sachsen-Gotha-Eisenberg an.
Am Ende des 18. Jahrhunderts zählte S., das zusammen mit der Reichsgrafschaft
Gleichen ein Gebiet von 28 Quadratmeilen mit 82000 Einwohnern umfasste, zur
weltlichen Bank des Reichsfürstenrats des Reichstags und zum obersächsischen
Reichskreis. E hatte aus dem Bestand Sachsen-Gothas Stadt Gotha und Amt Gotha,
die Ämter Tenneberg, Reinhardsbrunn, Georgenthal, Schwarzwald oder Zella,
Wachsenburg, Volkenroda und Tonna, die obere Herrschaft Kranichfeld und den
unter Sachsen-Gothas Oberhoheit stehenden Teil der Grafschaft Gleichen, aus dem
Bestand Sachsen-Altenburgs die Ämter Altenburg und Ronneburg, die Städte und
Ämter Eisenberg, Camburg und Stadtroda sowie das Amt Kahla. Um 1800 gehörte es
den Kantonen Rhön-Werra und Baunach des
Ritterkreises Franken an. 1806 trat es dem Rheinbund bei, 1815 dem Deutschen
Bund. 1825 starb die Linie aus. Am 12. 11. 1826 fiel Gotha an das neue
Herzogtum Sachsen-Coburg und Gotha, Altenburg an das neue Herzogtum
Sachsen-Altenburg unter dem Herzog von Sachsen-Hildburghausen. S.
Sachsen-Gotha.
L.: Wolff 395.
Sachsen-Hildburghausen (Herzogtum). Hildburghausen an der Werra
dürfte in fränkischer Zeit gegründet worden sein und wird 1234 erstmals
erwähnt. Über die Grafen von Henneberg-Bodenlaube (Henneberg-Botenlauben) (bis
1234), das Hochstift Würzburg (bis 1304), die Markgrafen von Brandenburg, die
Herrschaft Coburg, die Grafen von Henneberg-Schleusingen (1316) und die
Burggrafen von Nürnberg (1353) kam es 1374 mit dem Amt Heldburg durch Heirat an
die Landgrafen von Thüringen/Markgrafen von Meißen. Hier fiel es 1572 innerhalb
des Hauses Wettin/Sachsen an die Linie Sachsen-Coburg, nach deren Aussterben
1638-1640 an Sachsen-Altenburg und 1672-1680 an Sachsen-Gotha. 1680 wurde es
bei der Teilung nach Ernst dem Frommen Residenz des Herzogtums S. (aus dem
Bestand Sachsen-Coburgs Hildburghausen, Heldburg, Eisfeld, 1683 Königsberg
[1683] und die Klosterämter Veilsdorf, und 1705 Sonnefeld [1705], aus Henneberg
das Amt Behrungen [, 1714]), das zunächst unter der Aufsicht Sachsen-Gothas
stand, aber 1702 volle Landeshoheit erhielt. Infolge übergroßen Aufwands musste
1769 die kaiserliche Zwangsschuldenverwaltung hingenommen werden. Das in
weiblicher Erbfolge erlangte Cuylenburg bzw. Culemborg wurde 1720 an die Generalstaaten
der Niederlande verkauft. Um 1800 zählte S. zu den Kantonen
Rhön-Werra und Baunach des Ritterkreises Franken. 1826 kam bei der umfassenden
Neuordnung der sächsischen Herzogtümer die Linie S. nach Sachsen-Altenburg. Die
Güter Sachsen-Hildburghausens fielen bis auf die Ämter Königsberg und Sonnefeld
an Sachsen-Meiningen.
L.: Wolff 397; Großer Historischer Weltatlas III 38 (1789) D2; Riedenauer 129;
Human, A., Chronik der Stadt Hildburghausen, 1886; Hildburghausen 1324-1924.
Festschrift zur 600-Jahr-Feier der Stadt, 1924; Kaiser, E., Südthüringen, 2. A.
1954.
Sachsen-Meiningen (Herzogtum, Volksstaat). Das Dorf
Meiningen an der Werra wird 982 erstmals erwähnt. Es war Mittelpunkt der dem
Reich gehörigen Meiningeromark (Meiningermark) und kam zunächst an das Stift
Sankt Peter und Alexander in Aschaffenburg. 1007 gab es König Heinrich II. an
das Hochstift Würzburg. Um die Mitte des 12. Jahrhunderts gründeten die
Bischöfe von Würzburg die Stadt Meiningen. Sie kam 1434 als Pfand, 1542 als
Lehen an die Grafen von Henneberg-Schleusingen. Nach deren Aussterben (1583)
fiel sie an das Haus Wettin (Sachsen) und wurde 1660 der ernestinischen Linie
(Sachsen-Altenburg) zugeteilt. Ab 1680 war Meiningen Residenz des aus der
Aufteilung Sachsen-Gothas entstandenen Herzogtums S. Zu ihm gehörten Meiningen
und mehrere vormals hennebergische Ämter. 1699 kamen Teile Sachsen-Coburgs
(Städte und Ämter Schalkau, Sonneberg, Neuhaus, Salzungen und das Amt
Altenstein), 1710 Teile Sachsen-Römhilds (mit dem Amt Römhild) hinzu. Um 1790
zählte S. zum Kanton Rhön-Werra des
Ritterkreises Franken. 1807 trat das im ausgehenden 18. Jahrhundert abgerundete
Herzogtum dem Rheinbund, 1815 dem Deutschen Bund bei. 1823 erhielt das Land
eine am 23. 8. 1829 verbesserte Verfassung. Am 12. 11. 1826 erfolgte nach dem
Aussterben der Linie Sachsen-Gotha-Altenburg durch Schiedsspruch König
Friedrich Augusts I. von Sachsen eine umfassende Neuordnung der zersplitterten
ernestinischen Linie in die Herzogtümer Sachsen-Altenburg, Sachsen-Coburg und
Gotha sowie S., zu dem von Sachsen-Coburg-Saalfeld Saalfeld und das Amt Themar
sowie von Sachsen-Hildburghausen alle Güter ausgenommen Königsberg und
Sonnefeld kamen. S. trat 1867/1871 dem Norddeutschen Bund bzw. dem Deutschen
Reich bei. Es umfasste 1910 2468 Quadratkilometer mit 278800 Einwohnern. Am 10.
11. 1918 dankte der Herzog ab. Der am 5. 11. 1918 gebildete
Volksstaat/Freistaat ging am 1. 5 1920 im Land Thüringen auf. Dieses kam 1945
zur sowjetischen Besatzungszone und damit von 1949 bis 1990 zur Deutschen Demokratischen
Republik. Am 25. 7. 1952 wurde es aufgehoben (str.), am 3.10.1990 wieder
begründet.
L.: Wolff 397; Großer Historischer Weltatlas III 38 (1789) D2; Riedenauer 129;
Bauer 1, 631; Schneider, F./Tille, A., Einführung in die thüringische Geschichte,
1931; Pusch, H., Meiningen. Aufsätze zur Stadtgeschichte, 1937; Das Meininger
Heimatbuch, hg. v. Ansorg, A. u. a., 1954; Geschichte Thüringens, hg. v. Patze,
H./Schlesinger, W., Bd. 1ff. 1967ff.
Sachsen-Römhild (Fürstentum). Römhild im südlichen Vorland
des Thüringer Waldes gehörte im 9. Jahrhundert dem Kloster Fulda, später den
Grafen von Henneberg (1274-1379 Henneberg-Hartenberg-Römhild). Beim Aussterben
der Linie Henneberg-Aschach 1549 kam es durch Erbschaft an die Grafen von
Mansfeld, die es 1555 an das Haus Wettin (Sachsen) vertauschten. 1680 wurde es
nach der Aufteilung Sachsen-Gothas Residenz des Fürstentums S. (ohne
Landeshoheit), das 1710 unter Sachsen-Coburg-Saalfeld und Sachsen-Meiningen
geteilt wurde, aber 1826 ganz an Sachsen-Meiningen kam. Um 1800 zählte S. zu
den Kantonen Rhön-Werra und Baunach des
Ritterkreises Franken.
L.: Riedenauer 129; Siegfried, A., Aus Römhilds vergangenen Zeiten, 1906.
Sachsenheim (Reichsritter). Die Familie zählte
bereits 1488 zur Gesellschaft Sankt Jörgenschild, Teil am Neckar. Bis etwa 1630
war sie Mitglied des Kantons Neckar bzw.
Neckar-Schwarzwald-Ortenau des Ritterkreises Schwaben.
L.: Hellstern 212.
Saint-André, Saint André (Freiherren, Reichsritter).
Von 1765 bis 1805 zählten die Freiherren von S. mit dem ihnen aus der
Verlassenschaft von Ludwig Christoph Leutrum von Ertingen angefallenen
Rittergut Wankheim mit Kreßbach und Eck zum Kanton
Neckar bzw. Neckar-Schwarzwald-Ortenau des Ritterkreises Schwaben. Mit Teilen
von Königsbach waren sie im Kanton Kraichgau
immatrikuliert. Wegen des 1789 von den Rassler erworbenen Lobenbach waren sie
auch Mitglied des Kantons Odenwald des
Ritterkreises Franken, in dem sie seit dem späten 17. Jahrhundert auftraten.
L.: Roth von Schreckenstein 2, 592; Hölzle, Beiwort 63, 65; Hellstern 212, 219;
Stetten 37; Riedenauer 126.
Saint-Vincent, Saint Vincent (Reichsritter). Von 1674
bis 1749 (später als Personalisten) zählten die S. mit dem Rittergut
Ballmertshofen zum Kanton Kocher im Ritterkreis
Schwaben. Über Württemberg kam Ballmertshofen 1951/1952 zu Baden-Württemberg.
L.: Kollmer 380; Schulz 273.
Sankt Gallen (Kanton) s. Sankt Gallen (Reichsabtei, Kanton)
Sankt Gallen (Reichsabtei, Kanton; Residenz). 612/613 gründete der heilige Gallus
eine Niederlassung iroschottischer Mönche im Steinachtal, die 719/720 in ein
Kloster verwandelt wurde (Neugründung, 747/748 Benediktinerkloster). 818 löste
Kaiser Ludwig der Fromme das Kloster vom Hochstift Konstanz (endgültige
Zinsfreiheit 854) und erhob es unter Verleihung der Immunität zum königlichen
Kloster. Dieses wurde eine der wichtigsten Stätten früher deutscher Kultur
(Notker von S., umfassende Bibliothek), der reiche Güter zuflossen (160000
Morgen Land). Seit 1180 hatte das Reich die Vogtei. 1206 wurde der Abt zum
Reichsfürsten erhoben. In der Folge gewann die Abtei ein ansehnliches
Herrschaftsgebiet mit der Stadt S., dem sog. Fürstenland und Appenzell (bis zum
Anfang des 15. Jahrhunderts), wozu 1468 durch Kauf noch die Grafschaft
Toggenburg kam. 1345/1379 erwarb sie die Vogtei in den Niedergerichtsbezirken
des Klosters. Zwischen 1401 und 1408/1411 errangen die Untertanen in Appenzell
mit Unterstützung der Eidgenossen der Schweiz ihre Unabhängigkeit. 1437 schloss
der Abt ein Landrecht mit Schwyz. 1451 wurde der Fürstabt durch Vertrag mit
Zürich, Luzern, Schwyz und Glarus zugewandter Ort der Eidgenossenschaft. 1457
verzichtete er auf die Herrschaft in der Stadt S. 1521 verlegte er seinen Sitz
nach Rorschach. In der seit 1524 eindringenden Reformation erwarb die Stadt S.
rechtswidrig (von Zürich und Glarus) alle Klosterrechte und verlor Toggenburg,
doch wurde das damit säkularisierte Kloster 1531/1532 mit Toggenburg
wiederhergestellt. 1798 wurde das Stift, dessen Abt an der Stellung als
Reichsfürst festhielt und das wegen Mooweiler (Untermooweiler, Unter-Mooweiler,
Mohweiler) zum Kanton Hegau
(Hegau-Allgäu-Bodensee, Bezirk Allgäu-Bodensee) des Ritterkreises Schwaben
zählte, säkularisiert und zur Helvetischen Republik geschlagen (Kantone Säntis, Linth). Die Herrschaft Neuravensburg
in Oberschwaben, über die das Kloster 1699 den Blutbann erlangt hatte, fiel
1803 als Entschädigung für Tarasp an den Fürsten Dietrichstein und kam 1806 an
Württemberg und das Gebiet damit 1951/1952 zu Baden-Württemberg. Am 3. 5. 1805
wurde das Kloster vom großen Rat (Parlament) des 1803(/1815) gebildeten Kantons S. aufgehoben. Der Kanton
S. bestand aus den Herrschaftsgebieten der Abtei S., der Stadt S., den gemeinen
Herrschaften bzw. Landvogteien Uznach und Gaster mit Gams (gemeine Herrschaft
von Schwyz und Glarus seit 1436), Sargans (gemeine Herrschaft von Zürich,
Luzern, Uri, Schwyz, Unterwalden, Zug und Glarus seit 1482/1483 sowie von Bern
seit 1712), Werdenberg mit Wartau (Herrschaft von Glarus seit 1517), Sax
(Herrschaft Zürichs seit 1615), Rheintal mit Rheineck (gemeine Herrschaft von
Zürich, Luzern, Uri, Schwyz, Unterwalden, Zug und Glarus seit 1491 sowie von
Appenzell seit 1500 und Bern seit 1712) sowie der autonomen Stadt Rapperswil,
die seit 1464 unter der Schutzherrschaft von Uri, Schwyz, Unterwalden und
Glarus sowie seit 1712 von Glarus, Zürich und Bern gestanden hatte.
L.: Wolff 532; Ruch Anhang 82; Urkundenbuch der Abtei Sankt Gallen, hg. v.
Wartmann, H. u. a., Bd. 1ff. 1863ff.; Die Rechtsquellen des Kantons Sankt Gallen, hg. v. Gmür, M. u. a., Bd. 1ff.
1903ff.; Ehrenzeller, W., Sankt Galler Geschichte, Spätmittelalter und
Reformation, Bd. 1f. 1931ff.; Thürer, G., Sankt Galler Geschichte, Bd. 1f.
1953ff.; Duft, J., Die Stiftsbibliothek Sankt Gallen, 1961; Chartularium Sangallense,
hg. v. d. Herausgeber- und Verlagsgemeinschaft Chartularium Sangallense, bearb.
v. Clavadetscher, O., Bd. 3 1983; Duft, J./Gössi, A., Die Abtei St. Gallen,
1986; Rösener, W., Der Strukturwandel der St. Galler Grundherrschaft vom
12.-14. Jahrhundert, ZGO 137 (1989); Ziegler, E., Sitte und Moral in früheren
Zeiten, 1991; Die Kultur der Abtei Sankt Gallen, hg. v. Vogler, W., 1993;
Robinson, P., Die Fürstabtei St. Gallen und ihr Territorium 1463-1529, 1995;
Vogler, W., Sankt Gallen, LexMA 7 1995, 1153ff.; Das Kloster St. Gallen im
Mittelalter, hg. v. Ochsenbein, P., 1999; St. Gallen, hg. v. Wunderlich, W.,
1999; Schaab, R., Mönch in Sankt Gallen, 2003.; Höfe und Residenzen im
spätmittelalterlichen Reich, hg. v. Paravicini, W., 2003, 1, 689, 1, 2, 545;
Marquardt, B., Die alte Eidgenossenschaft und das Heilige römische Reich, 2007;
Vita sancti Galli vetustissima, hg. v. d. Stiftsbibliothek, 2012.
Sankt Jakobsberg (Abtei). Bis 1791 war die
Abtei S. bei Mainz wegen Planig (Planing) Mitglied des Kantons
Oberrheinstrom des Ritterkreises Rhein.
L.: Winkelmann-Holzapfel 154.
Sankt Johann (Kloster). S. im Turital bei
Sankt Gallen im Kanton Sankt Gallen erscheint in
der Reichsmatrikel von 1521.
L.: Reichsmatrikel 1521.
Sargans (Land). Das ursprünglich keltisch
besiedelte Alpenrheintal wurde 15 v. Chr. römisch. Um 850 entstand die Pfarrei
S. in dem bis ins 13. Jahrhundert romanischsprachigen Gebiet. Von 982 bis zur
Mitte des 12. Jahrhunderts unterstand S., neben dem örtliche Herrschaften von
Freudenberg, Nidberg, Flums, Tscherlach, Walenstadt und Wartau bestanden, den
Grafen von Bregenz, dann den von den Grafen von Montfort abgespalteten Grafen
von Werdenberg-Sargans bzw. S. 1396, 1406 und 1436 wurde S. an die Herzöge von
Österreich verpfändet. Hiergegen schlossen die Einwohner 1440 ein Landrecht mit
Schwyz und Glarus. 1483 wurde S. gemeine Herrschaft der sieben alten Orte der
Schweiz (bis 1798). 1803 kam S. zum Kanton Sankt
Gallen.
L.: Wolff 528; Großer Historischer Weltatlas 72 (bis 1797) G2/3; Senti, A.,
Sarganserland, 1962; Bischofberger, H., Sargans, LexMA 7 1995, 1381;
Rigendinger, F., Das Sarganserland im Spätmittelalter, 2007; Marquardt, B., Die
alte Eidgenossenschaft und das Heilige römische Reich, 2007, 324.
Sax (Land), Hohensax, Sax-Forstegg. Das Land
im Alpenrheintal war durch Verkauf seit 1615 Herrschaftsgebiet von Zürich als
eines Ortes der Eidgenossenschaft der Schweiz. 1803/1815 kam S. zum Kanton Sankt Gallen.
L.: Wolff 519; Großer Historischer Weltatlas II 72 (bis 1797) G2; Marquardt,
B., Die alte Eidgenossenschaft und das Heilige römische Reich, 2007, 314.
Schachten, Schacht (Reichsritter). Im 16. und 17.
Jahrhundert zählten die von und zu S. zum Kanton
Rhön-Werra des Ritterkreises Franken.
L.: Stieber; Seyler 381; Riedenauer 126.
Schad, Schade (Reichsritter). Im 16.
Jahrhundert waren die S. im Kanton Odenwald des
Ritterkreises Franken immatrikuliert. Im 16. und 17. Jahrhundert zählten die S.
zum Kanton Rhön-Werra des Ritterkreises Franken.
S. Schadt.
L.: Seyler 381; Stetten 33; Riedenauer 126; Neumaier 73, 141.
Schadt (Reichsritter). Im frühen 18.
Jahrhundert zählten die S. zum Kanton Rhön-Werra
des Ritterkreises Franken. S. Schad.
L.: Riedenauer 126.
Schaffalitzky, Schaffelitzky, Chavelitzky
(Reichsritter). Um 1700 zählten die S. zum Kanton
Odenwald des Ritterkreises Franken.
L.: Riedenauer 122.
Schaffalitzky von Mukodell, Schaffelitzky von
Mukkadell (Reichsritter). Von 1590/1592 bis 1685 zählten die S. mit Gut
Freudental und seit 1686 mit dem von den Schertel von Burtenbach erworbenen
Oberöwisheim zum Kanton Kocher des Ritterkreises
Schwaben. Von 1623 bis 1675 hatten sie auch den Freihof in Faurndau.
L.: Kollmer 380f.; Schulz 270.
Schaffhausen (Kanton).
Nach dem Übergang der Güter des Klosters Allerheiligen, des Kloster Sankt Agnes
und des Franziskanerklosters an die Stadt S. 1529 ließ diese sie durch
Landvögte verwalten. Nach der französischen Revolution wurde die Stadt der
Helvetischen Republik einverleibt. 1803 wurde der aus drei nicht
zusammenhängenden Teilen bestehende Kanton S.
mit der Hauptstadt S. gebildet. S. Schaffhausen (Reichskloster), Schaffhausen
(Reichsstadt).
L.: Wolff 526; Urkundenregister für den Kanton
Schaffhausen 987-1530, Bd. 1,2 1906; Hedinger, G., Landgrafschaften und
Vogteien im Gebiet des Kantons Schaffhausen,
1922; Bächtold, K., Beiträge zur Verwaltung des Stadtstaates Schaffhausen von
der Reformation bis zur Revolution, 1947; Schib, K., Geschichte der Stadt und
Landschaft Schaffhausen, 1972; Schulthess, M., Institutionen und
Ämterorganisation in der Stadt Schaffhausen 1400-1550, 2006.
Schaffhausen (Reichskloster). Das 1049/1050 (22.
November 1049?) von Graf Eberhard von Nellenburg auf Eigengut in S. begründete
Kloster erlangte seit dem frühen 12. Jahrhundert zahlreiche königliche
Schutzbriefe und damit die Stellung eines Reichsklosters. Wichtigstes Gut war
der ihm 1080 vom Stifter übertragene Ort S., der sich aber seit 1190 allmählich
von S. befreite. 1529 wurde S. säkularisiert. S. Schaffhausen (Kanton).
L.: Schudel, E., Der Grundbesitz des Klosters Allerheiligen, 1936; Zotz, T.,
Schaffhausen, LexMA 7 1995, 1434f.; Bänteli, K./Gamper, R./Lehmann, P., Das
Kloster Allerheiligen in Schaffhausen, 1999.
Schaffhausen (Reichsstadt). An wichtigen Handelswegen
entstand um 1045 der Handelsplatz S. am Rhein. 1080 wurde der Ort dem 1049/1050
von Graf Eberhard von Nellenburg auf Eigengut gegründeten Benediktinerkloster
Allerheiligen übertragen, dessen Vogtei seit 1198 die Herzöge von Zähringen und
seit 1218 als deren Nachfolger die Staufer innehatten. 1190 bzw. 1218 erlangte
der zur Stadt gewordene Ort Reichsunmittelbarkeit, 1277 eigene Gerichtsbarkeit.
Von 1330 bis 1415 war S., das 1407 vom Kloster das Schultheißenamt erwarb, an
Habsburg verpfändet, kaufte sich aber nach dem Zunftaufstand von 1411 im Jahre
1415 wieder frei. 1454 schloss es sich der Eidgenossenschaft der Schweiz als
zugewandter Ort an und trat ihr 1501 als zwölfter Ort bei. 1491 erwarb die
Stadt von den Landgrafen im Klettgau die Blutgerichtsbarkeit über die meisten
Vogteien im Mundat am Randen (Mundat von Randen) und 1525 vom Hochstift
Konstanz die Herrschaft Neunkirch-Hallau. 1529 wurde die Reformation eingeführt
und das Kloster Allerheiligen, das seine Herrschaftsrechte im 15. Jahrhundert
an die Stadt abgetreten hatte, säkularisiert. 1656/1657 gewann S. von den
Grafen von Sulz die Hochgerichtsbarkeit über den oberen Klettgau, 1651/1723 von
Österreich die Hochgerichtsbarkeit über einige Vogteien im Hegau. 1798 wurde S.
Teil der Helvetischen Republik, 1803/1815 Hauptstadt des neuen Kantons S. S. Schaffhausen (Kanton),
Schaffhausen (Reichskloster).
L.: Wolff 526; Großer Historischer Weltatlas II 72 b (bis 1797) F1; Früh, K.,
Beiträge zur Stadtgeographie Schaffhausens, Diss. phil. Zürich 1950; Schib, K.,
Geschichte der Stadt und Landschaft Schaffhausen, 1972; Zotz, T., Schaffhausen,
LexMA 7 1995, 1434f.; Escher, M. u. a., Die urbanen Zentren, 2005, 2, 546;
Schultheiss, M., Institutionen und Ämterorganisation der Stadt Schaffhausen
1400-1550, 2006.
Schafstal (Reichsritter), Schafstall. Die S.
zählten im frühen 16. Jahrhundert zum Kanton
Baunach des Ritterkreises Franken.
L.: Riedenauer 126.
Schall-Riaucour (Reichsritter). Am Ende des 18.
Jahrhunderts zählten die S. zum Kanton Odenwald
des Ritterkreises Franken. S. Riaucour
L.: Riedenauer 126.
Schanbach (reichsritterschaftliche Herrschaft). S. zählte zum Kanton Kocher des Ritterkreises Schwaben und kam zur Hälfte an Württemberg und damit ihr Gebiet 1951/1952 an Baden-Württemberg.
Scharfeneck (reichsritterschaftliche Herrschaft).
Die Herrschaft S. westlich Landaus zählte zum Kanton
Niederrheinstrom des Ritterkreises Rhein. Zu ihr gehörten ein Drittel
Albersweiler (1065 Albrehteswilre), Sankt Johann (früher Kanskirchen) sowie
Maudach (insgesamt 8 Dörfer bzw. Dorfanteile mit einer Fläche von einer
Quadratmeile und 3000 Einwohnern). Über Löwenstein-Wertheim und Bayern kam S.
1946 an Rheinland-Pfalz.
L.: Wolff 516; Biundo, G., Gefällbuch, 1940; Stockert, H., Adel im Übergang, 2000.
Scharfenstein genannt Pfeil (Reichsritter). Um 1750
zählten die S. zum Kanton Odenwald des
Ritterkreises Franken.
L.: Riedenauer 126.
Schauenburg (Freiherren, Reichsritter). Die wohl der
Dienstmannenschaft der Herzöge von Zähringen entstammenden von S. saßen
mindestens seit dem 12. Jahrhundert auf dem Schloss S. oberhalb Gaisbachs
(Oberkirch). Im 18. Jahrhundert zählten die Freiherren von S. mit Gaisbach samt
Sohlberg zum Ort (Bezirk) Ortenau des Kantons
Neckar bzw. Neckar-Schwarzwald-Ortenau des Ritterkreises Schwaben (1802 Franz
Joseph Wilhelm Eusebius S., Karl S., Johann Wilhelm Jakob S.). 1773 gehörten
die bereits im Stichjahr 1680 angesessenen und mit ihren Gütern bei der
Ritterschaft immatrikulierten S. zum Ritterkreis Unterelsass.
L.: Roth von Schreckenstein 2, 592; Hölzle, Beiwort 66; Schauenburg, R. Frhr.
v., Familiengeschichte der Reichsfreiherren von Schauenburg, 1954; Archiv der
Freiherren von Schauenburg, Oberkirch – Urkundenregesten 1188-1803, bearb. v.
Fischer, M., 2007.
Schaumberg (Reichsritter). Vom 16. bis zum 19.
Jahrhundert zählten die S. mit Strössendorf (Strösendorf), Altenkunstadt
(Altenburg ob Burgkunstadt), Weidnitz und Hof an der Steinach (bzw.
Hofsteinach), Kleinziegenfeld und Rauenstein zum Kanton
Gebirg des Ritterkreises Franken. Vom 16. Jahrhundert bis zur Mitte des 18.
Jahrhunderts waren sie im Kanton Rhön-Werra
immatrikuliert, im 17. Jahrhundert im Kanton
Steigerwald und im Kanton Odenwald, im 16. und
18. Jahrhundert auch im Kanton Baunach.
L.: Genealogischer Kalender 1753, 535, 536; Stieber; Roth von Schreckenstein 2,
594; Seyler 381; Pfeiffer 198, 209, 211; Bechtolsheim 13; Riedenauer 126;
Rahrbach 207.
Schauroth (Reichsritter). Im frühen 18.
Jahrhundert zählten die S. zum Kanton Rhön-Werra
des Ritterkreises Franken.
L.: Stieber; Seyler 381; Riedenauer 126.
Schechs von Pleinfeld, Schechse von Pleinfeld
(Reichsritter). Im frühen 16. Jahrhundert zählten die S. zum Kanton Altmühl des Ritterkreises Franken.
L.: Biedermann, Altmühl; Riedenauer 126.
Scheer von Schwarzenberg, Scheer von
Schwarzenburg (Reichsritter). Von 1548 bis etwa 1663 waren die S. mit Schloss
und Dorf Oberhausen Mitglied des Kantons Neckar
bzw. Neckar-Schwarzwald-Ortenau des Ritterkreises Schwaben.
L.: Hellstern 212.
Schefer (Reichsritter). Im späten 17.
Jahrhundert zählten die S. zum Kanton
Steigerwald des Ritterkreises Franken.
L.: Riedenauer 126.
Schell (Reichsritter). Die S. zählten im 18.
Jahrhundert, davon bis 1749 mit der Herrschaft Mönchsroth, zum Kanton Kocher des Ritterkreises Schwaben. Von 1698 bis
1719 hatten sie den Freihof zu Faurndau. Später waren die S. bis 1790
Personalisten.
L.: Kollmer 365, 371, 380; Schulz 270.
Schellenberg (Herren, Reichsritter, Freiherren,
Herrschaft). Vom 16. bis 18. Jahrhundert zählten die S., die bereits 1488
Mitglied der Rittergesellschaft Sankt Jörgenschild, Teil im Hegau und am
Bodensee waren, mit Bachheim und Hausen vor Wald zum (Kanton)
Hegau (bzw. Kanton Hegau-Allgäu-Bodensee) des
Ritterkreises Schwaben sowie zum Ritterkreis Unterelsass. Die Herrschaft S.
gehörte am Ende des 18. Jahrhundert zum schwäbischen Reichskreis.
L.: Roth von Schreckenstein 2, 592; Ruch Anhang 3; Balzer, E., Die Freiherren
von S. in der Baar, 1904; Mau, H., Die Rittergesellschaften mit St.
Jörgenschild in Schwaben, 1941, 34.
Schelm von Bergen (Reichsritter). Bis ins frühe
18. Jahrhundert zählten die S. zum Kanton
Odenwald des Ritterkreises Franken. Im späten 17. Jahrhundert waren sie im Kanton Rhön-Werra immatrikuliert. Im 18. Jahrhundert
waren sie Mitglied des Ritterkreises Rhein.
L.: Roth von Schreckenstein 2, 595; Stetten 33; Riedenauer 126; Neumaier 66f.,
70, 73.
Schenk von Arberg (Reichsritter). Im frühen 16.
Jahrhundert zählten die S. zum Kanton Altmühl
des Ritterkreises Franken.
L.: Biedermann, Altmühl; Stieber; Riedenauer 126.
Schenk von Bibert(, Schenk von Bibart)
(Reichsritter). Im 16. Jahrhundert gehörten die S. zum Kanton
Altmühl des Ritterkreises Franken.
L.: Pfeiffer 212; RIedenauer 126.
Schenk von Castell (Reichsritter, Grafen). Die
S. entstammen einer im Thurgau ansässigen, 1681 in den Reichsgrafenstand
erhobenen Familie. 1663 erwarben sie durch Heirat die Herrschaft Dischingen,
die sie 1734 an Anselm Franz von Thurn und Taxis verkauften. Bis zum frühen 18.
Jahrhundert zählten die S. (von Hohenberg, Schenkenstein) zum Kanton Altmühl des Ritterkreises Franken. Außerdem
gehörten sie mit Oberdischingen (1661) und Bach (1721) zum Kanton Donau (des Ritterkreises Schwaben) sowie zum (Kanton) Hegau (bzw. Kanton
Hegau-Allgäu-Bodensee) des Ritterkreises Schwaben. Franz Ludwig Graf S. baute
die 1764 erlangte Herrschaft Oberdischingen zu einer Residenz aus und
errichtete in Oberdischingen ein Zuchthaus. 1785 wurde von Kloster Urspring
Wernau (Kanton Donau) übernommen. 1806 wurden
die S. in Württemberg mediatisiert.
L.: Roth von Schreckenstein 2, 594; Hölzle, Beiwort 58; Ruch Anhang 78;
Riedenauer 126; Arnold, E., Der Malefizschenk, 1911.
Schenk von Geyern (Reichsritter). Vom 16. bis
zum 19. Jahrhundert zählten die S. mit Teilen der Herrschaft Syburg, Geyern und
Wiesethbruck (Wiesenbrück) zum Kanton Altmühl
des Ritterkreises Franken.
L.: Biedermann, Altmühl; Genealogischer Kalender 1753, 541; Roth von
Schreckenstein 2, 594; Hölzle, Beiwort 55; Pfeiffer 197, 213; Riedenauer 126;
Rahrbach 210.
Schenk von Hirschlach (Reichsritter). Im frühen
16. Jahrhundert zählten die S. zum Kanton
Altmühl des Ritterkreises Franken.
L.: Biedermann, Altmühl; Stieber; Riedenauer 126.
Schenk von Leutershausen (Reichsritter). Im
frühen 16. Jahrhundert zählten die S. zum Kanton
Altmühl des Ritterkreises Franken.
L.: Biedermann, Altmühl; Stieber; Riedenauer 126.
Schenk von Schenkenstein, Schenk von und zu
Schenkenstein (Reichsritter). Im 16. Jahrhundert zählten die S. zum Kanton Altmühl des Ritterkreises Franken. Von 1562 bis
1584 war das vor 1593 erloschene Geschlecht wegen Schloss Schenkenstein und der
Herrschaft Aufhausen im Kanton Kocher des
Ritterkreises Schwaben immatrikuliert. S. Schenk von Castell.
L.: Biedermann, Altmühl, Stieber; Pfeiffer 213; Schulz 270.
Schenk von Schmidtburg, Schenk zu Schmidburg,
(Reichsritter). Um 1790 waren die Freiherren S. mit Iben Mitglied im Kanton Oberrheinstrom des Ritterkreises Rhein. 1773
zählten sie als bereits im Stichjahr 1680 angesessene und mit ihren Gütern bei
der Ritterschaft immatrikulierte Familie zum Ritterkreis Unterelsass.
L.: Winkelmann-Holzapfel 161.
Schenk von Schweinsberg, Schenk zu
Schweinsberg, Schenk von Warnsdorf (Freiherren, Reichsritter). Vom 16. bis ins
19. Jahrhundert zählten die nach Schweinsberg bei Kirchhain benannten
Freiherren S. mit Buchenau, Bodes, Branders, Erdmannrode (Erdmannsrode),
Fischbach, Giesenhain, Schwarzenborn und Soislieden zum Kanton Rhön-Werra des Ritterkreises Franken.
L.: Stieber; Seyler 381f.; Winkelmann-Holzapfel 161; RIedenauer 126; Pfeiffer
212; Rahrbach 213.
Schenk von Siemau, Schenk von Simau, Schenk von
Symau (Reichsritter). Im 16. und teilweise auch im frühen 17. Jahrhundert
zählten die S. zu den Kantonen Gebirg,
Steigerwald, Altmühl und Baunach des Ritterkreises Franken.
L.: Riedenauer 126.
Schenk von Stauffenberg (Reichsritter,
Freiherren, Grafen). Die Schenken von Stauffenberg sind ein schwäbisches
Adelsgeschlecht, das möglicherweise von den Schenken von Kiburg (Kyburg) abstammt
und seit 1317 unter dem Namen S. (bei Hechingen) auftritt (1251 Schenken von
Zell, 1262-1291 Truchsessen von Stauffenberg). Sie erwarben 1471 Wilflingen.
Sie wurden 1698 in den Freiherrenstand und in ihrem Wilflinger Zweig 1791 in
den Grafenstand erhoben. Die Familie gehörte bereits 1488 der
Rittergesellschaft Sankt Jörgenschild, Teil am Neckar, an. Von 1548 bis 1805
waren die Schenken von Stauffenberg mit Baisingen, Eutingertal, Geislingen,
Lautlingen und Margrethausen Mitglied im Kanton
Neckar des Ritterkreises Schwaben. Mit Risstissen bzw. Rißtissen (1613) und
Schatzberg, mit Egelfingen und Wilflingen waren sie im Kanton
Donau, mit dem 1527/1566 durch Heirat erworbenen Amerdingen im Kanton Kocher immatrikuliert. Von 1572 bis 1589 hatten
sie infolge Heirat halb Katzenstein. Außerdem gehörten sie dem Ritterkreis
Franken in den Kantonen Gebirg (ab etwa 1720),
Odenwald (um 1720 bis 1750), Altmühl (um etwa 1650 bis 1680) und Steigerwald
an. Wichtige weitere Güter waren Greifenstein (1691) und Jettingen (1747) in
Bayern. 1833 starb die Wilflinger Linie aus und wurde von der Amerdinger Linie
beerbt, die 1874 zu Grafen in Bayern erhoben wurde.
L.: Genealogischer Kalender 1753, 533; Roth von Schreckenstein 2, 592; Hölzle,
Beiwort 59, 62, 65; Pfeiffer 197; Hellstern 212, 218; Bechtolsheim 13;
Riedenauer 126; Schulz 270; Rahrbach 215; Wunder, G., Die Schenken von
Stauffenberg, 1972.
Schenk von Tautenburg (Reichsritter), Schenk
von Tautenberg. Im frühen 16. Jahrhundert zählten die S. zum Kanton Gebirg des Ritterkreises Franken.
L.: Riedenauer 126; Berg, A., Zur Genealogie der Schenken von Tautenburg im
Mittelalter (in) Archiv für Sippenforschung 12 (1935).
Schenk von Winterstetten (Reichsritter). Die S.
waren bereits 1488 Mitglied der Gesellschaft Sankt Jörgenschild, Teil am
Neckar. Von 1548 bis 1599 gehörten sie dem Ritterkreis Schwaben im Kanton Neckar an. Von 1542 bis 1584 waren die S. wegen
der 1506 erworbenen Güter in Freudental im Kanton
Kocher immatrikuliert, seit 1666 wegen des 1653 erworbenen, 1694 wieder
veräußerten Ebersberg.
L.: Hellstern 212; Schulz 270.
Scheppach (Reichsritter). Von 1542 bis 1564 waren
die seit dem 14. Jahrhundert in Amerdingen ansässigen S. im Kanton Kocher des Ritterkreises Schwaben
immatrikuliert.
L.: Schulz 270.
Schertel von Burtenbach, Schertlin zu Burtenbach,
Schertlein zu Burtenbach (Reichsritter, Freiherren). 1532 kaufte der 1496 in
Schorndorf geborene Landsknechtsführer Sebastian Schertlin das Schloss
Burtenbach in der Markgrafschaft Burgau. 1532 wurde er zum Ritter und 1534 zum
Freiherrn erhoben. Im 17. und 18. Jahrhundert zählten die S. zu den Kantonen Neckar und Kocher des Ritterkreises Schwaben
(1560-1568 wegen des 1557 erworbenen Hohenburg, 1597-1795 wegen Zazenhausen,
Stammheim und Beihingen). Ihre Güter waren bis 1669 Schlossgut Bittenfeld, bis
1682 das an die Eyb verkaufte Gut Burtenbach, bis 1686 das an die Schaffalitzky
von Mukodell (Schaffelitzky von Mukkadell) gelangte Oberöwisheim, Teile von
Unterriexingen, bis etwa 1700 Gut Heutingsheim, bis 1737 Stammheim und
Rittergut Zazenhausen und bis 1782 Gut Geisingen (Geislingen) und halb
Beihingen. Im späten 17. Jahrhundert waren die S. auch Mitglied in den Kantonen Steigerwald und Odenwald des Ritterkreises
Franken.
L.: Roth von Schreckenstein 2, 592; Hellstern 212; Kollmer 372, 380f.; Stetten
33; Riedenauer 126; Schulz 270; Rexroth, F. v., Der Landsknechtsführer
Sebastian Schertlin, 1940.
Scheuring (Reichsritter). Im späten 16.
Jahrhundert zählten die S. zum Kanton Odenwald
des Ritterkreises Franken.
L.: Riedenauer 126.
Schewen (Reichsritter). Die S. zählten im 16.
Jahrhundert zum Kanton Rhön-Werra des
Ritterkreises Franken.
L.: Riedenauer 127.
Schifer von Freiling, Schifer von Freling (Reichsritter).
Von 1605 bis 1614 war Alexander S. mit Gärtringen Mitglied im Kanton Neckar des Ritterkreises Schwaben.
L.: Hellstern 213.
Schilling von Cannstatt, Schilling von Cannstadt
(Freiherren, Reichsritter). Von 1701 bis 1805 waren die Freiherren S. mit dem
1725 erworbenen Hohenwettersbach Mitglied im Kanton
Neckar bzw. Neckar-Schwarzwald-Ortenau des Ritterkreises Schwaben, von 1542 bis
1659 und 1722 im Kanton Kocher (bis 1616 wegen
Bodelshofen, in der Mitte des 17. Jahrhunderts wegen Sulzburg)
L.: Roth von Schreckenstein 2, 592; Hölzle, Beiwort 65; Hellstern 213; Schulz
271; Schilling v. Cannstadt, C., Geschlechtsbeschreibung derer Familien von
Schilling, 1807.
Schirnding, Scherending, Schürtinger
(Reichsritter). Im 16. Jahrhundert und in der Mitte des 18. Jahrhunderts
zählten die S. zum Kanton Gebirg des
Ritterkreises Franken sowie zur vogtländischen Ritterschaft (Vogtland).
L.: Stieber; Pfeiffer 209; Riedenauer 127.
Schlammersdorf (Reichsritter). Von etwa 1700 bis 1778 waren
die S. mit Weiler Klemmenhof und Sassanfahrt (Sassanfarth) Mitglied des Kantons Steigerwald des Ritterkreises Franken. Nach
dem Verkauf der Güter gehörte Karl Ludwig Georg von S. ab 1781 dem Kanton als Personalist an. Seit dem späten 17.
Jahrhundert waren die S. auch im Kanton Gebirg
immatrikuliert.
L.: Bechtolsheim 13, 18, 90; Riedenauer 127.
Schlat (reichsritterschaftliche Herrschaft). S. zählte zum Kanton Kocher und kam noch vor der Mediatisierung zur Hälfte an Württemberg und damit 1951/1952 an Baden-Württemberg.
Schleicher von Stötten (Reichsritter). Seit 1691
war Marx Albrecht S. Mitglied des Kantons Neckar
bzw. Neckar-Schwarzwald-Ortenau des Ritterkreises Schwaben.
L.: Hellstern 213.
Schleiffraß, Schleifraß (Reichsritter). Im frühen
18. Jahrhundert zählten die S. zum Kanton
Rhön-Werra des Ritterkreises Franken.
L.: Stieber; Seyler 382; Riedenauer 127.
Schleiß (Freiherren, Reichsritter). Im 18.
Jahrhundert zählten die Freiherren von der S. (von und zu S.) mit dem 1697
erworbenen Berghaupten zum Ort (Bezirk) Ortenau des Kantons
Neckar bzw. Neckar-Schwarzwald-Ortenau des Ritterkreises Schwaben.
L.: Genealogischer Kalender 1753, 531; Roth von Schreckenstein 2, 592; Hölzle,
Beiwort 66.
Schletten (Reichsritter). Im 16. und 17.
Jahrhundert zählten die S. zum Kanton
Rhön-Werra, im frühen 18. Jahrhundert zum Kanton
Baunach des Ritterkreises Franken.
L.: Stieber; Seyler 382; Riedenauer 127; Rahrbach 219.
Schletz (Reichsritter). Im 16. und 17.
Jahrhundert zählten die S. zum Kanton Odenwald des
Ritterkreises Franken. S. Schletzberg, Schrotzberg.
L.: Pfeiffer 210; Riedenauer 127; Neumaier 152.
Schlitz (reichsritterschaftliche Herrschaft).
Die reichsritterschaftliche Herrschaft S. nordwestlich Fuldas zählte zum Kanton Rhön-Werra des Ritterkreises Franken.
L.: Wolff 514; 1100 Jahre Schlitzer Geschichte, 1912; Schlitz genannt von
Görtz, E. Gräfin v., Schlitz und das Schlitzer Land, 1936.
Schlitz genannt von Görtz (Herren,
Reichsfreiherren, Reichsritter, Reichsgrafen). Schlitz im Nordosten des
Vogelsberges erscheint anlässlich der Weihe der Kirche im Jahre 812. Nach
Schlitz nannten sich die 1116 erstmals bezeugten ministerialischen Herren von
S., die in Lehnsabhängigkeit von der Abtei Fulda um Schlitz eine Herrschaft
aufbauten. Seit 1218 führten sie den Namen S., seit 1408 in einer Linie S.
genannt von Görtz (Gerisrode?). Als Anhänger der Reformation (1563) lösten sie
sich vor allem seit dem Dreißigjährigen Krieg aus der Landesherrschaft Fuldas,
zu dessen Erbmarschällen sie 1490 erhoben worden waren. Nach 1612 setzten sie
die Aufnahme ihrer Herrschaft (mit Bernshausen, Nieder-Stoll (Niederstoll),
Ützhausen, Hutzdorf, Fraurombach, Queck, Rimbach, Sandlofs, Sassen, Wehnerts,
Pfordt, Hartershausen, Hemmen, Üllershausen, Schlitz, Hallenburg, Wegfurth,
Berngerod, Ober-Wegfurth (Oberwegfurth), Richthof, Unter-Schwarz
(Unterschwarz), Unter-Wegfurth (Unterwegfurth) und Willofs) in den Kanton Rhön-Werra des Ritterkreises Franken und damit
die Befreiung von der Landstandschaft Fuldas durch. 1677 wurden sie Reichsfreiherren,
1726 Reichsgrafen. 1804 erreichten sie nach dem Wegfall der Oberlehnsherrschaft
Fuldas die Aufnahme in das wetterauische Reichsgrafenkollegium des Reichstags.
Bei der Mediatisierung fiel ihr Gebiet (mit Schlitz, den Gerichten Hutzdorf, Pfordt,
Bernshausen und der Herrschaft Wegfurth) 1806 an Hessen-Darmstadt und damit
1945 an Hessen.
L.: (Wolff 514;) Roth von Schreckenstein 2, 594; Seyler 382f.; Pfeiffer 198;
Winkelmann-Holzapfel 161; Riedenauer 127(; 1100 Jahre Schlitzer Geschichte,
1912; Schlitz genannt von Görtz, E., Gräfin v., Schlitz und das Schlitzer Land,
1936).
Schlüsselfelder von Kirchensittenbach (Reichsritter).
Vielleicht zählten die S. mit dem Rittergut Nackendorf zum Kanton Steigerwald des Ritterkreises Franken.
L.: Stieber; Bechtolsheim 13, 414; Riedenauer 127.
Schmid (Reichsritter). Im frühen 18.
Jahrhundert zählten die S. zum Kanton Odenwald
des Ritterkreises Franken.
L.: Riedenauer 127.
Schmid von Brandenstein, Brandenstein
(Freiherren, Reichsritter). Im 18. Jahrhundert rechneten die 1774 zu Freiherren
erhobenen S. (Brandenstein) mit Orschweier (Orschwier) bei Mahlberg zum Kanton (Bezirk) Ortenau des Kantons
Neckar bzw. Neckar-Schwarzwald-Ortenau des Ritterkreises Schwaben.
L.: Hölzle, Beiwort 65.
Schmidberg, Schmiedberg (Reichsritter). Von der
Mitte des 17. bis zur Mitte des 18. Jahrhunderts zählten die S. zum Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken. Von 1716
bis 1777 waren die S. wegen des 1694 erheirateten oberen Schlosses zu Talheim
im Kanton Kocher des Ritterkreises Schwaben
immatrikuliert.
L.: Riedenauer 127; Schulz 271; Neumaier 84.
Schmidt (Reichsritter). Im frühen 19.
Jahrhundert zählten die S. zum Kanton
Steigerwald des Ritterkreises Franken.
L.: Bechtolsheim 15; Riedenauer 127.
Schmidt von Eisenberg (Reichsritter). Im späten
17. Jahrhundert zählten die S. zum Kanton
Baunach des Ritterkreises Franken.
L.: Riedenauer 127.
Schmidtburg zu Weiler (Freiherren, Reichsritter). Um
1790 waren die Freiherren von S. mit Teilen von Weiler Mitglied des Kantons Niederrheinstrom des Ritterkreises Rhein.
L.: Winkelmann-Holzapfel 161.
Schmitz-Grollenburg (Reichsritter). Franz Edmund von S.,
hohenzollerischer und schwarzenbergischer Reichstagsgesandter, war von 1803 bis
1805 Mitglied des Kantons Neckar bzw.
Neckar-Schwarzwald-Ortenau des Ritterkreises Schwaben und des Kantons Mittelrheinstrom des Ritterkreises Rhein.
L.: Hellstern 213.
Schneeberg (Reichsritter). Um 1550 zählten die S.
zum Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken.
L.: Stetten 33; Riedenauer 127; Rahrbach 221; Neumaier 67.
Schnell von Rottenbach, Schmoll? (Reichsritter).
Vielleicht zählten S. zum Kanton Rhön-Werra des
Ritterkreises Franken.
L.: Riedenauer 127.
Schnodsenbach (reichsritterschaftlicher Ort). S. bei
Scheinfeld zählte zum Kanton Steigerwald des
Ritterkreises Franken und fiel später an Bayern.
L.: Wolff 512.
Schönau (Freiherren, Reichsritter). 1752 zählten
die Freiherren von S. (von und zu S.) mit Wehr (Wöhr) und Zell zum Kanton Hegau (Hegau-Allgäu-Bodensee) des Ritterkreises
Schwaben. Mit Saasenheim waren sie Mitglied des Ritterkreises Unterelsass. Sie
erloschen in männlicher Linie 1847.
L.: Hölzle, Beiwort 67; Ruch Anhang 78.
Schönbeck (Reichsritter). Im frühen 16. und frühen
18. Jahrhundert zählten die S. zum Kanton Gebirg
im Ritterkreis Franken.
L.: Riedenauer 127.
Schönberg, Schenburgk (Reichsritter). Im 16.
Jahrhundert (um 1550) zählten die S. zum Kanton
Odenwald im Ritterkreis Franken.
L.: Riedenauer 127; Stetten 33.
Schönborn (Reichsritter, Freiherren, Grafen). Nach
dem Ort S. bei Limburg an der unteren Lahn nannte sich ein 1284 erstmals sicher
bezeugtes rheinisches, aus der Ministerialität aufgestiegenes Adelsgeschlecht.
Seit dem späten Mittelalter gehörte es mit verschiedenen, bis zur ersten Hälfte
des 17. Jahrhunderts mit Ausnahme eines Zweiges aussterbenden Linien zur
rheinischen Reichsritterschaft (Ritterkreis Rhein). Im 17. Jahrhundert
verlagerte es seinen Schwerpunkt nach Franken. 1642 wurde Johann Philipp von
Schönborn Bischof von Würzburg, 1647 Erzbischof von Mainz. Als Folge hiervon
erlangte das Geschlecht für längere Zeit eine hervorgehobene Stellung. 1663
wurde es in den Freiherrenstand, 1701 in den Reichsgrafenstand erhoben. Wegen
der 1671 erworbenen Herrschaft Reichelsberg gehörten die Grafen von S. zu den
fränkischen Grafen der weltlichen Bank des Reichsfürstenrats des Reichstags.
1701/1704 erwarben sie die reichsständische Herrschaft Wiesentheid und damit
eine zweite Stimme im fränkischen Reichsgrafenkollegium. Seit der Mitte des 17.
Jahrhunderts waren die Grafen von S. in den Kantonen
Odenwald, Steigerwald, Gebirg (ab Mitte des 18. Jahrhunderts) und Baunach (seit
etwa 1790) immatrikuliert. Die im 18. Jahrhundert entstandene Linie
Schönborn-Heusenstamm erlosch 1801. Von den Grafen von Schönborn-Wiesentheid
zweigten sich 1801 und 1811 die Grafen von Schönborn-Buchheim in Österreich und
die Grafen von S. in Böhmen ab. Um 1800 zählten sie mit Heusenstamm,
Gravenbruch (Grafenbruch), Hausen, Obertshausen, Patershäuser Hof, Schloss S.,
Huckelheim, Bromelbergerhof, Dörnsteinbach, Großblankenbach, Großkahl,
Großlaudenbach, Hauenstein, Hauhof, Kahler Glashütte (Kahler), Königshofen,
Krombach, Langenborn, Mensengesäß, Oberschur, Oberwestern, Polsterhof,
Schneppenbach, Unterschur, Waag, Wesemichshof (Wesemichshofen), Schöllkrippen
und Michelbach zum Kanton Odenwald des
Ritterkreises Franken. Wegen Gaibach und Zeilitzheim waren sie im Kanton Steigerwald immatrikuliert. Weiter waren sie
mit der Hälfte von Dorn-Assenheim (Dornassenheim) Mitglied im Kanton Mittelrheinstrom und mit Badenheim im Kanton Oberrheinstrom des Ritterkreises Rhein.
Michelbach fiel 1808 an Hessen-Darmstadt und Huckelheim, Oberwestern,
Schöllkrippen, Großlaudenbach und Kahl an Aschaffenburg und damit später an
Bayern. Die Herrschaften Wiesentheid und Reichelsberg kamen 1806/1810 durch
Mediatisierung an Bayern. Der Ort S. gelangte 1479 über Katzenelnbogen an
Hessen, 1803 an Nassau-Usingen (Nassau), 1866 an Preußen und 1946 an
Rheinland-Pfalz.
L.: Zeumer 554 II b 62, 9, 62, 10; Stieber; Roth von Schreckenstein 2, 595;
Winkelmann-Holzapfel 162; Bechtolsheim 22, 65f.; Riedenauer 127; Stetten 39,
187f.; Domarus, M., Würzburger Kirchenfürsten aus dem Hause Schönborn, 1951;
Schröcker, A., Besitz und Politik des Hauses Schönborn vom 14. bis zum 18.
Jahrhundert, (in) Mitteilungen des österreich. Staatsarchivs 26 (1973); Die
Grafen von Schönborn, hg. v. Maué, H. u. a., 1989; Bott, K., Bibliographie zur
Geschichte des Hauses Schönborn, 1991; Schraut, S., Das Haus Schönborn, 2004.
Schöner von Straubenhardt (Reichsritter). Die S.
zählten bereits 1488 zur Gesellschaft Sankt Jörgenschild, Teil am Neckar. Von
1548 bis 1614 waren sie Mitglied des Kantons
Neckar bzw. Neckar-Schwarzwald-Ortenau des Ritterkreises Schwaben.
L.: Hellstern 213.
Schönfeld, Schönfeldt (Reichsritter). Im 18.
Jahrhundert zählten die S. zum Kanton
Rhön-Werra, zum Kanton Gebirg sowie zum Kanton Altmühl des Ritterkreises Franken. Außerdem
gehörten sie mit den Rittergütern Mühlen und Egelstal zum Kanton Neckar des Ritterkreises Schwaben.
L.: Seyler 383, Riedenauer 127; Hellstern 213.
Schönstätt (Reichsritter). Im frühen 17.
Jahrhunderts zählten die S. zum Kanton Baunach
des Ritterkreises Franken und außerdem vielleicht zum Kanton
Gebirg sowie zur vogtländischen Ritterschaft (Vogtland).
L.: Riedenauer 127.
Schöntal (reichsunmittelbare Abtei, Reichsabtei).
Nach der Mitte des 12. Jahrhunderts (1153?, vor 1157) gründete der fränkische
Ritter Wolfram von Bebenburg auf seinem Gut Neusaß an der Jagst das
Zisterzienserkloster Neusaß, das vor 1163 nach S. (Hoefelden) verlegt und
dementsprechend umbenannt wurde. 1157 erhielt es die Bestätigung des Kaisers
und 1176/1177 die des Papstes. 1418 erlangte es die Reichsunmittelbarkeit,
wurde aber 1495 durch Übertragung der Vogtei seitens Königs Maximilian dem
Erzstift Mainz unterstellt. 1671 erwarb S. die im Kanton
Odenwald des Ritterkreises Franken immatrikulierte reichsritterschaftliche
Herrschaft Aschhausen mit Teilen von Bieringen und Teilen von Sershof, gewann
jedoch weder Reichsstandschaft noch Kreisstandschaft. Am Ende des 18.
Jahrhunderts umfasste das unmittelbare Gebiet der Abtei 0,5 Quadratmeilen mit
300 Einwohnern. Sie hatte insgesamt noch folgende Güter: S., Aschhausen,
Bieringen mit Weltersberg, Diebach, Oberkessach mit Hopfengarten und Weigental
(Weigenthal), Westernhausen, halb Berlichingen, die Höfe Büschelhof,
Eichelshof, Halberg, Halsberg, Muthof, Neuhof, Neusaß, Sershof, Schleierhof,
Spitzenhof, den Propsteihof zu Mergentheim, den Schöntaler Hof in Heilbronn und
über 4500 Morgen Land. Um 1800 zählte S. zum Kanton
Odenwald. 1802/1803 kam es mit sieben Dörfern und etwa 3100 Einwohnern an
Württemberg und wurde aufgehoben. 1951/1952 fiel S. über Württemberg an
Baden-Württemberg.
L.: Wolff 101, 493; Winkelmann-Holzapfel 162; Großer Historischer Weltatlas II
66 (1378) E4; Riedenauer 129; Erzberger, M., Die Säkularisation in Württemberg
von 1802-1810, 1902; Betzendörfer, W., Kloster Schöntal, 1937; Hölzle, E., Der
deutsche Südwesten am Ende des alten Reiches, 1938; Die Kunstdenkmäler in
Württemberg. Ehemaliges Oberamt Künzelsau, bearb. v. Himmelheber, G., 1962;
Mellentin, E., Kloster Schöntal, 1964; 825 Jahre Kloster Schöntal, 1982; Eberl,
I., Schöntal, LexMA 7 1995, 1539f.
Schorrenburg (Freiherren, Reichsritter). Um 1790
zählten die zwischen 1717 und 1731 aufgenommenen Freiherren von S. wegen
Dörrmoschel mit Teschenmoschel (nördlich Kaiserslauterns) zum Kanton Niederrheinstrom des Ritterkreises Rhein.
L.: Winkelmann-Holzapfel 161; Böhn, G., Inventar des Archivs der
niederrheinischen Reichsritterschaft, 1971, 276.
Schott von Schottenstein (Freiherren,
Reichsritter). Nach der Burg Schottenstein bei Staffelstein nannten sich die S.
(Stein an der Itz). Vom 16. bis zum 18. Jahrhundert zählten sie zum Kanton Baunach im Ritterkreis Franken. Früh gehörten
sie auch dem Kanton Rhön-Werra sowie vielleicht
dem Kanton Gebirg an. Außerdem waren sie mit dem
1787 von den Hopffer (Hopfer) erworbenen Bläsiberg (Blasiberg) Mitglied im Kanton Neckar des Ritterkreises Schwaben.
Schottenstein selbst war nach der Zerstörung der Burg durch Bamberg und
Würzburg Ganerbendorf der Greiffenclau zu Vollrads (Greiffenclau),
Lichtenstein, Hendrich und des Hochstifts Würzburg.
L.: Stieber; Roth von Schreckenstein 2, 594; Hölzle, Beiwort 65; Riedenauer
127; Rahrbach 222.
Schrautenbach, Schrautenbach genannt Weitolsheim,
Weitolshausen genannt Schrautenbach, Weitelshausen genannt Schrautenbach
(Reichsritter). Im 16. und 17. Jahrhundert zählten die S. zum Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken.
L.: Stieber; Riedenauer 127; Stetten 33; Neumaier 78.
Schriebersdorf (Reichsritter). Im frühen 18.
Jahrhundert zählten die S. zum Kanton Rhön-Werra
des Ritterkreises Franken.
L.: Stieber; Seyler 384; Riedenauer 127.
Schrimpf von Berg, Schrimpff von Berg
(Reichsritter). Im 16. Jahrhundert zählten die S. (Berg genannt Schrimpf) zu
den Kantonen Rhön-Werra, Gebirg, Steigerwald und
Baunach des Ritterkreises Franken.
L.: Stieber; Seyler 384; Riedenauer 122; Rahrbach 225.
Schrottenberg (Freiherren, Reichsritter). Vom späteren
17. Jahrhundert bis 1806 zählten die Freiherren von S. mit Untermelsendorf,
Obermelsendorf und Bernroth, Treppendorf, Eckersbach und dem Rittergut
Reichmannsdorf zum Kanton Steigerwald des Ritterkreises
Franken. Außerdem waren sie im späteren 17. Jahrhundert auch im Kanton Baunach immatrikuliert.
L.: Stieber; Pfeiffer 199; Bechtolsheim 16, 196f.; Riedenauer 127; Rahrbach
227.
Schrozberg, Schrotzberg, Schletzberg
(Reichsritter). Die seit 1249 nachweisbaren Herren von S. bei Schwäbisch Hall
saßen zunächst vermutlich auf der Burg Leineck und dann bis 1521 auf S. Im 16.
Jahrhundert zählten die S. zum Kanton Altmühl,
vom 16. Jahrhundert bis zur Mitte des 17. Jahrhunderts zum Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken. S. kam
1558/1609 an die Hohenlohe und von dort an Württemberg und damit 1951/1952 an
Baden-Württemberg. S. Schrozberg (Herrschaft).
L.: Biedermann, Altmühl; Stieber; Roth von Schreckenstein 2, 594; Stetten 33;
Riedenauer 127, Rahrbach 228; Neumaier 72.
Schuhmann (Reichsritter). Im späten 17.
Jahrhundert zählten die S. zum Kanton
Steigerwald des Ritterkreises Franken.
L.: Bechtolsheim 15; Riedenauer 127.
Schulers (Reichsritter). Die S. zählten mit der
Burg Weltersburg zum Kanton Mittelrheinstrom des
Ritterkreises Rhein der Reichsritterschaft.
L.: Winkelmann-Holzapfel 162, 177.
Schütz, Schüz (Freiherren, Reichsritter). Im
frühen 18. Jahrhundert zählten die Freiherren von S. zum Kanton Rhön-Werra des Ritterkreises Franken.
L.: Stieber; Seyler 384; Riedenauer 127.
Schütz von Eutingertal (Reichsritter). Von 1548
- mit dem Statthalter der Herrschaft Hohenberg Gall S. von und zu Eutingertal -
bis 1623 waren die S. Mitglied des Kantons
Neckar bzw. Neckar-Schwarzwald-Ortenau des Ritterkreises Schwaben.
L.: Hellstern 213.
Schütz von Hagenbach und Uttenreuth, Schütz zu
Hagenbach und Uttenreut (Reichsritter). Im frühen 16. Jahrhundert zählten die
S. zum Kanton Gebirg des Ritterkreises Franken.
L.: Riedenauer 127.
Schütz-Pflummern (Freiherren, Reichsritter). Im 18.
Jahrhundert zählten die Freiherren von S. mit dem 1739 erworbenen Hohenstein
und dem 1726 erworbenen Winzerhausen zum Kanton
Kocher des Ritterkreises Schwaben. Winzerhausen kam über Württemberg 1951/1952
zu Baden-Württemberg.
L.: Hölzle, Beiwort 62.
Schutzbar genannt Milchling, Schutzbar genannt
Burgmilchling (Reichsritter). Im 16. Jahrhundert waren die S. Mitglied in den Kantonen Altmühl, Rhön-Werra und Steigerwald (?) des Ritterkreises
Franken. Im 18. Jahrhundert zählten sie zum Ritterkreis Rhein und nur zeitweise
noch zum Kanton Rhön-Werra.
L.: Roth von Schreckenstein 2, 595; Bechtolsheim 15, 20; Riedenauer 127;
Rahrbach 229.
Schwab (Reichsritter). Im frühen 16. Jahrhundert
zählten die S. zum Kanton Gebirg des
Ritterkreises Franken.
L.: Riedenauer 127.
Schwaben (Ritterkreis), schwäbischer Ritterkreis.
Der zwischen 1541 und 1545 entstandene, 1560 mit einer Verfassung versehene
Ritterkreis S. (schwäbischer Ritterkreis) war wie der Ritterkreis Franken
(fränkischer Ritterkreis) und der Ritterkreis Rhein (rheinischer Ritterkreis)
eine Untergliederung der Reichsritterschaft. Er setzte sich seit 1749 aus den
fünf Kantonen Donau (Ehingen), Hegau bzw.
Hegau-Bodensee-Allgäu (Radolfzell [Hegau], Wangen [Allgäu-Bodensee]), Neckar
bzw. Neckar-Schwarzwald-Ortenau (Tübingen), Kocher (Esslingen) und Kraichgau
(Heilbronn) zusammen. Um 1790 umfasste der in Ehingen sitzende Ritterkreis etwa
670 Herrschaftsgebiete mit 160000 Einwohnern und rund 140 Ritterfamilien.
1805/1806 löste er sich auf. Art. 25 der Rheinbundakte setzte formell die
Eingliederung der ritterschaftlichen Gebiete in die umgebenden Territorien
fest.
L.: Wolff 507.
Schwäbisch Hall (Reichsstadt). Das Gebiet von S. am
Kocher war seit der mittleren Steinzeit besiedelt. Bereits die Kelten beuteten
die dortige Salzquelle aus. 1037 wird der Ort erstmals erwähnt (Halle). Von den
Grafen von Comburg (Komburg) kam er im 12. Jahrhundert (um 1116) erbweise an
die Staufer, von denen ihm Friedrich I. Barbarossa Stadtrecht verlieh. Schon zu
ihrer Zeit wurde S. eine der wichtigsten Münzprägestätten des Reiches (Heller
um 1200 erstmals bezeugt). 1276 wurde die Stadt mit der Befreiung von
auswärtigen Gerichten Reichsstadt. 1280 setzte sie ihre Selbständigkeit
gegenüber den Schenken von Limpurg (Schüpf) durch. 1382 erwarb sie das
Schultheißenamt. Die von ihr ausgehende Münze erlangte als Heller erhebliche
Verbreitung. 1484 erhielt sie allgemein den seit 1191 aufkommenden Namen S. Im
14. bis 16. Jahrhundert erwarb sie ein verhältnismäßig großes, im 15.
Jahrhundert mit einer Heeg umgebenes Herrschaftsgebiet (Kirchberg, Ilshofen,
Teile von Künzelsau, Honhardt, Vellberg, 1541 Burg Limpurg. Seit dem 15.
Jahrhundert rechnete sich S. zu dem schwäbischen Reichskreis (bzw. Schwaben).
Von 1522 bis 1534 führte es die Reformation ein. Um 1800 zählte es zum Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken. 1802/1803
kam S. mit 6 Quadratmeilen bzw. 330 Quadtratkilometer Gebiet und 21000
Einwohnern an Württemberg, das 1804 die Salzquellen verstaatlichte und
1812/1827 die Rechte der Siederfamilien gegen Rente abkaufte. In Württemberg
wurde die Stadt Sitz eines Oberamts. 1934 wurde der Name S. amtlich eingeführt.
1951/1952 kam die Stadt mit Württemberg an Baden-Württemberg.
L.: Wolff 213; Zeumer 552ff. III b 9; Wallner 686 SchwäbRK 24; Großer
Historischer Weltatlas II 66 (1378) E4, II 78 (1450) F4, III 22 (1648) D4, III
38 (1789) C4; Riedenauer 129; Schroeder 369ff.; Gmelin, J., Die Hällische
Geschichte, 1896; Swiridoff, P., Schwäbisch Hall. Die Stadt. Das Spiel auf der
Treppe, 1955; Wunder, G./Lenckner, G., Die Bürgerschaft der Reichsstadt Hall
von 1395 bis 1600, 1956; Die Urkunden des Archivs der Reichsstadt Schwäbisch
Hall, Bd. 1 (1156-1399), bearb. v. Pietsch, F., 1967; Der Kreis Schwäbisch
Hall, hg. v. Biser, R., 1968, 2. A. 1976; Wunder, G., Probleme der Haller
Geschichte, 1974; Wunder, G., Die Bürger von Hall, 1980; Studien zur Geschichte
der Stadt Schwäbisch Hall, hg. v. hist. Verein für Württembergisch Franken,
1980; Döring, W., Die Mediatisierung der ehemaligen Reichsstadt Hall durch
Württemberg 1802/03, 1982; Nordhoff-Behne, H., Gerichtsbarkeit und
Strafrechtspflege in der Reichsstadt Schwäbisch Hall seit dem 15. Jahrhundert,
2. A. 1986; Hall in der Napoleonzeit, hg. v. Akermann, M. u. a., 1987; Dürr,
R., Mägde in der Stadt, 1995; Lorenz, S., Schwäbisch Hall, LexMA 7 1995, 1605;
Lau, T., Bürgerunruhen und Bürgerprozesse, 1999; Iländer, B., Verfassung und
Verwaltung der Reichsstadt Hall vom Ende des Dreißigjährigen Krieges bis zum
Ende der Reichsstadtzeit (1648-1806), Diss. jur. Tübingen 2000.
Schwaigern (reichsritterschaftliche Herrschaft)
(Schweigern). S. bei Heilbronn erscheint erstmals 766 (Suegerheim, zu ahd.
sweiga Viehhof). Neben Lorsch hatten Odenheim, Worms und das Ritterstift
Wimpfen Güter in S. Die Herrschaft S. wurde 1302 von den ursprünglich
staufisch-ministerialischen Reichsgrafen von Neipperg erworben. Sie zählte zum Kanton Kraichgau des Ritterkreises Schwaben. 1806 kam
S. an Württemberg und damit 1951/1952 an Baden-Württemberg.
L.: Wolff 511; Schwaigern, 1994.
Schwalbach (Ganerben, Reichsritter). Die aus S. im
Taunus stammende Familie war von 1463 bis nach 1516 an der Ganerbschaft
Schornsheim beteiligt. Im 16. Jahrhundert zählten die S. zum Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken. S. Carben
(Karben).
L.: Zimmermann 78; Stetten 33; Riedenauer 127; Neumaier 78, 80, 83, 126, 147,
156, 166.
Schwarzach (Reichsritter). Von 1747 bis 1770 waren
die S. wegen des 1746 erworbenen, beim Erlöschen an die Beroldingen vererbten
Rittergutes Horn im Kanton Kocher des
Ritterkreises Schwaben immatrikuliert.
L.: Schulz 271.
Schwarzenberg (Grafschaft, Fürsten). Seit 1155 ist das
edelfreie fränkische Geschlecht der Saunsheim/Seinsheim nachweisbar. Es erwarb
1405/1421 durch Erkinger von Seinsheim zu Stephansberg von den Castell die Burg
und Herrschaft S. bei Scheinfeld am Steigerwald und benannte sich seitdem nach
dieser. 1428 wurden Burg und Herrschaft durch Auftragung Reichslehen. 1429
wurde das Geschlecht in den Freiherrenstand, 1566 bzw. 1599 (Stephansberger
Linie) in den Grafenstand und 1670 in den Fürstenstand (1696 Sitz und Stimme
auf der Fürstenbank des schwäbischen Reichskreises) erhoben. 1511 musste es die
Burg und die Herrschaft den Markgrafen von Ansbach (Brandenburg-Ansbach) zu
Lehen auftragen, behielt aber dessenungeachtet seine Reichsstandschaft bei.
1524 führte es die Reformation ein, die aber 1623 durch die Gegenreformation
wieder beseitigt wurde. Die Familie zerfiel seit 1437 in zahlreiche Linien (u.
a. Hohenlandsberg bis 1646, Stephansberg). Durch Erwerb von Gütern in Franken
(1662/1664 reichsunmittelbare Herrschaft Erlach, zweite Stimme im fränkischen
Reichsgrafenkollegium), Südböhmen (1660 Wittingau als Erbschaft der von
Eggenberg, Krumau 1719 [1723 Herzogtum]), in der Obersteiermark (1617 durch
Heirat Murau), in Krain, in den Niederlanden, in Westfalen (1550 Gimborn, 1621
Neustadt, beide bildeten eine reichsunmittelbare, 1782 an Wallmoden verkaufte
Herrschaft, Stimme im westfälischen Reichsgrafenkollegium), der Grafschaft Sulz
(1687), der Landgrafschaft Klettgau (1687 Stimme im schwäbischen Reichskreis,
jedoch nicht im Reichsfürstenrat, 1689 gefürstete Landgrafschaft), der am Ende
des 18. Jahrhunderts zum schwäbischen Reichskreis zählenden Herrschaften
Illereichen (1788) und Kellmünz (1789) am Mittellauf der Iller sowie der
Hoheitsrechte in der Landgrafschaft Stühlingen und der Herrschaft Lichteneck im
Breisgau stieg sie zu den führenden Familien des Reiches auf. 1654 erreichte
das Haus für seine fränkischen Güter die Exemtion von allen Landgerichten. Am
Ende des 18. Jahrhunderts zählte der Fürst von S. wegen der Herrschaft
Seinsheim oder der gefürsteten Grafschaft S. zu den fränkischen Grafen der
weltlichen Bank des Reichsfürstenrats des Reichstags. Mit Burggrub,
Unterlaimbach, Appenfelden, Schnodsenbach und Burgambach mit Zeisenbronn war er
im Kanton Steigerwald des Ritterkreises Franken
(frühes 16. Jahrhundert, ab 1785) immatrikuliert, mit Ermetzhofen im Kanton Altmühl (16. Jahrhundert, frühes 19.
Jahrhundert) und mit Teilen von Bullenheim und Gnötzheim im Kanton Odenwald (spätes 17. Jahrhundert, frühes 19.
Jahrhundert). Die oberschwäbischen Güter, insgesamt 10 Quadratmeilen Gebiet,
fielen 1806 an Baden (1812 Verkauf an Baden), die fränkischen Güter an Bayern.
Als Rest der früheren Herrschaft blieben in Scheinfeld, Seehaus und Marktbreit
bis 1848 standesherrliche schwarzenbergische Gerichte unter Staatsaufsicht
Bayerns bestehen. Die Güter in Böhmen, die ursprünglich 600000 Hektar und 230000
Einwohner umfassten, wurden nach 1918 durch die Bodenreform verringert und
gingen 1945 an die Tschechoslowakei und damit 1993 an Tschechien.
L.: Wolff 116; Zeumer 553 II b 56, 61,7, 554 II b 62, 7; Wallner 692 FränkRK
13; Großer Historischer Weltatlas II 66 (1378) F4, III 22 (1648) E4, III 38
(1789) D3; Klein 157; Winkelmann-Holzapfel 162; Bechtolsheim 65, 197;
Riedenauer 127; Fugger, E., Die Seinsheims und ihre Zeit, 1893; Schwarzenberg,
K. zu, Geschichte des reichsständischen Hauses Schwarzenberg, 1963.
Schwegerer, Schweigerer (Reichsritter). Im 16.
Jahrhundert zählten die S. zum Kanton Rhön-Werra
und zum Kanton Baunach des Ritterkreises
Franken.
L.: Pfeiffer 212; Riedenauer 127.
Schweiz (Land). Nach der Aufteilung des
karolingischen Reiches gehörte das Gebiet der späteren S. im westlichen Teil zu
Burgund, im östlichen Teil zum deutschen Reich. 1032/1033 kam das Königreich
Burgund zum Reich. 1127 traten die Herzöge von Zähringen, die während des
Investiturstreites Zürich als Reichslehen gewonnen hatten, als Rektoren von
Burgund die Nachfolge der ausgestorbenen Grafen von Burgund an. Bei ihrem
Aussterben 1218 zerfiel ihr Herrschaftsgebiet in teilweise reichsunmittelbare
Teilherrschaften. 1231 kaufte König Heinrich (VII.) zur Sicherung des
Gotthardpasses den Grafen von Habsburg, die über die Grafen von Kiburg (Kyburg)
das Erbe der Herzöge von Zähringen erlangt hatten, die Leute von Uri ab und
versprach ihnen ewige Reichsunmittelbarkeit. 1240 erlangten die Leute von
Schwyz ein ähnliches Privileg von Kaiser Friedrich II., konnten sich aber gegen
Habsburg nicht durchsetzen. Am Anfang des Monats August 1291 schlossen sich
wenige Tage nach dem Tod Rudolfs von Habsburg die drei im ehemaligen Herzogtum
Schwaben gelegenen Landschaften (Waldstätte) Uri mit Altdorf, Schwyz mit Schwyz
und Unterwalden (Nidwalden mit Stans und Obwalden mit Sarnen) in einem ewigen
Bündnis gegen die Grafen von Habsburg und jede andere herrschaftliche
Einmischung zusammen. König Heinrich VII. dehnte am 3. 6. 1309 die
Reichsunmittelbarkeit auf Unterwalden aus. Das Gebiet der drei Bündnispartner
wurde ein einem Reichsvogt unterstellter Gerichtsbezirk. Als die Herzöge von
Österreich aus dem Hause Habsburg auf Grund eines Überfalles von Schwyz auf
Kloster Einsiedeln gegen die Schwyzer militärisch vorgingen, wurden sie am 15.
11. 1315 bei Morgarten besiegt. Als Eidgenossen bekräftigten Schwyz, Uri und
Unterwalden (Waldstätte), auf die bald auch der Name der Schwyzer (Switenses,
Swicenses, Anfang 14. Jahrhundert Sweizer) allgemein überging, daraufhin ihren
Bund. 1318 begaben sich die Herzöge ihrer gräflichen Rechte. Bald verlor der
Reichsvogt seine Bedeutung. 1332 schloss sich Luzern dem Bund an, 1351 die
freie Reichsstadt Zürich, 1352 Glarus und Zug, 1353 das 1218 Reichsstadt
gewordene Bern (achtörtiger Bund, Eidgenossenschaft der acht alten Orte,
Bezeichnung als Orte seit 1426). 1386 und 1388 wurde Habsburg bei Sempach und
Näfels erneut geschlagen. 1411 schloss sich Appenzell, das der Herrschaft Sankt
Gallens entkommen wollte, an, 1415 wurde der restliche Aargau als
Untertanenland einverleibt. Im Süden griff Uri nach dem Wallis, dem Urserental
und dem Tessin aus. 1450 wurde nach einer durch den Streit um Toggenburg
ausgelösten Entfremdung Zürich zurückgewonnen, 1460 dem habsburgischen
Erzherzog von Tirol der Thurgau entrissen. 1481 wurden Freiburg und Solothurn
aufgenommen, womit die Eidgenossenschaft erstmals über den deutschsprachigen
Raum hinausgriff. 1495 lehnten die Eidgenossen Beschlüsse des Reichstags, die
sie mit der Einführung des gemeinen Pfennigs und des Reichskammergerichts an
das Reich binden wollten, ab. 1499 lösten sie sich tatsächlich vom Reich. 1501
zwangen sie Basel und Schaffhausen zum Eintritt. 1513 wurde Appenzell als 13.
Ort aufgenommen. 1512/1526 wurde ein Teil der Lombardei (Tessin, Veltlin), 1563
von Bern das Waadtland gewonnen. Die durch die Reformation (Zwingli, Calvin)
drohende Spaltung konnte verhindert werden, doch wurde die S. konfessionell
gespalten, wobei sieben Orte katholisch blieben. 1648 schied die Eidgenossenschaft
mit 13 Orten und 10 zugewandten Orten (Reichsabtei und Stadt Sankt Gallen,
Biel, Rottweil, Mülhausen, Genf, Neuenburg, Hochstift Basel [1579], Wallis,
Graubünden) aus dem Reich aus, dem seitdem aus dem betreffenden Gebiet nur noch
der Reichsabt von Sankt Gallen und der Bischof von Basel angehörten. Die
einzelnen Orte entwickelten bis zum 17. Jahrhundert überwiegend eine
aristokratische Verfassung und verwalteten ihre Landgebiete wie die ihnen
gemeinsam gehörenden Gebiete in deutlicher Abhängigkeit. 1798 griff auf Ruf der
Anhänger der revolutionären Ideen Frankreich ein und errichtete die Helvetische
Republik. Seitdem heißen die Orte Kantone.
Mülhausen, das Hochstift Basel, Biel, Neuenburg und Genf kamen zu Frankreich,
das Veltlin zur Zisalpinischen Republik. Auf Grund eines Aufstands gab Napoleon
am 19. 2. 1803 eine neue Verfassung für die 13 alten und 6 neuen Kantone (Sankt Gallen, Graubünden, Aargau, Thurgau,
Tessin und Waadt). Wallis wurde verselbständigt und 1810 Frankreich
einverleibt, Neuenburg von 1806 bis 1813 ein Fürstentum des französischen
Marschalls Berthier. 1814 kamen die von Frankreich entrissenen Gebiete mit
Ausnahme Veltlins zurück. Das Hochstift Basel fiel an Bern. Genf, Wallis und
Neuenburg vermehrten die Zahl der Kantone auf
22. 1815 wurde die dauernde Neutralität des am 7. 8. 1815 errichteten lockeren
Staatenbundes anerkannt. Die Verfassung vom 12. 9. 1848 machte die S. zu einem
Bundesstaat. Die Verfassung vom 29. 5. 1874 verstärkte die Bundesgewalt. 1978
spaltete sich von Bern der Kanton Jura ab, so
dass seitdem insgesamt 26 Kantone und
Halbkantone bestehen. Da die Halbkantone bei dem für Verfassungsabstimmungen
erforderlichen sog. Ständemehr (Mehrheit der Ständestimmen) nur eine halbe
Stimme haben, setzt sich die S. verfassungsrechtlich aus 23 Ständen zusammen.
Zum 1. 1. 2000 wurde die Verfassung überarbeitet (z. B. Streikrecht,
Sozialziele, Recht des Kindes).
L.: Wolff 517; Haselier, G., Die Oberrheinlande, (in) Geschichte der deutschen
Länder, Bd. 1; Die Territorien des Reichs 5, 278; Dierauer, J., Geschichte der
schweizerischen Eidgenossenschaft, Bd. 1ff. 4. A. 1912ff.; Heusler, A.,
Schweizerische Verfassungsgeschichte, Basel 1920; Gagliardi, E., Geschichte der
Schweiz, Bd. 1ff. 3. A. 1938; Historisch-biographisches Lexikon der Schweiz,
hg. v. Türler, H. u. a., Bd. 1-8 1921ff.; Gasser, A., Die territoriale
Entwicklung der Schweizer Eidgenossenschaft 1291-1797, 1932; Quellenwerk zur
Entstehung der Schweizer Eidgenossenschaft, Abt. 1ff. 1933ff.; Näf, W., Die
Eidgenossenschaft und das Reich, 1940; Mayer, T., Die Entstehung der Schweizer
Eidgenossenschaft und die deutsche Geschichte, DA 6 (1943); Blumer, W.,
Bibliographie der Gesamtkarten der Schweiz von Anfang bis 1802, hg. v. d.
Schweizerischen Landesbibliothek Bern, 1957; Historischer Atlas der Schweiz,
hg. v. Ammann, H./Schib, K., 2. A. 1958; Pfister, R., Kirchengeschichte der
Schweiz, 1964; Handbuch der Schweizer Geschichte, Bd. 1f. 1971f.; Meyer, B.,
Die Bildung der Eidgenossenschaft im 14. Jahrhundert, 1972; Bohnenblust, E.,
Geschichte der Schweiz, 1974; Ruffieux, R., La Suisse de l’entre-deux-guerres,
e 1974; Im Hof, U., Geschichte der Schweiz, 5. A. 1991, 7. A. 2001, 8. A: 2007;
Peyer, H. C., Verfassungsgeschichte der alten Schweiz, Zürich 1978, Neudruck
1980; Braun, R., Das ausgehende Ancien Régime in der Schweiz, 1984;
Schuler-Adler, H., Reichsprivilegien und Reichsdienste der eidgenössischen Orte
unter König Sigmund 1410-1437, 1985; Mattmüller, M., Bevölkerungsgeschichte der
Schweiz, Bd. 1f 1987; Furrer, N., Glossarium Helvetiae Historicum, Ortsnamen
1991; Greyerz, H. v. u. a., Geschichte der Schweiz, 1991; Schweizer Lexikon,
Bd. 1ff. 1991ff.; Handbuch der historischen Stätten der Schweiz, hg. v.
Reinhardt, V., 1996; Böning, H., Der Traum von Freiheit und Gleichheit, 1998;
Kästli, T., Die Schweiz, 1998; Historisches Lexikon der Schweiz, hg. v. d.
Stiftung Historisches Lexikon der Schweiz, Bd. 1ff. 2002ff.
Schwendi (Herrschaft). S. bei Biberach war Sitz
der um 1128 erstmals genannten Herren von S. Durch Heirat kam die zum Kanton Donau des Ritterkreises Schwaben steuernde
Herrschaft nach Aussterben der S. im Mannesstamm 1689/1700 an die Grafen von
Oettingen-Spielberg. Über Württemberg gelangte S. 1951/1952 zu
Baden-Württemberg.
L.: Wolff 508; Hölzle, Beiwort 51; (Stetten 32;) Hammer, M., Schwendi, 1969.
Schwenningen (reichsritterschaftliche Herrschaft). S. zählte zum Kanton Kocher des Ritterkreises Schwaben und kam an Ellwangen und damit 1802/1803 an Württemberg bzw. 1951/1952 an Baden-Württemberg.
Schweppenhausen (reichsritterschaftliche Herrschaft).
Die aus mehreren Dörfern bestehende Herrschaft S. nördlich von Bad Kreuznach
zählte zum Kanton Niederrheinstrom des
Ritterkreises Rhein. Über die Rheinprovinz Preußens kam S. 1946 an
Rheinland-Pfalz.
L.: Wolff 516.
Schwyz (Gebiet, freie Leute?, Kanton). Das 972 erstmals als Suittes bezeichnete
Gebiet zwischen Vierwaldstätter See, Zuger See und Zürichsee unterstand dem
Kloster Einsiedeln und der Reichsvogtei Zürich. Die freien Bewohner erlangten
aber unter der landgräflichen Gewalt der 1173 den Grafen von Lenzburg in der
Reichsvogtei folgenden Grafen von Habsburg (Laufenburg) 1240 durch Kaiser
Friedrich II. in Parallele zu den Leuten von Uri Freiheitsrechte, aus denen sie
die Reichsunmittelbarkeit ableiteten, die von Habsburg stets bestritten wurde.
1273 fiel S. an König Rudolf von Habsburg. Nach dessen Tode 1291 schloss die
Landsgemeinde ein ewiges Bündnis mit Uri und Unterwalden. Durch den Sieg bei
Morgarten gewannen diese drei Landsgemeinden politische Selbständigkeit. Im 14.
und 15. Jahrhundert dehnte S. seinen Herrschaftsbereich aus (Untermarch 1386,
Einsiedeln 1394/1424, Küssnacht 1402, Mittelmarch 1405, Pfäffikon und Wollerau
1440, gemeinsam mit Glarus 1436 Uznach und Gaster). Von 1798 bis 1803 gehörte
es zum Kanton Waldstätte der Helvetischen
Republik, wurde dann aber wieder hergestellt. 1817 erlangte es Gersau. 1831
erhielt es eine Verfassung, die 1876 und 1898 modernisiert wurde.
L.: Wolff 522; Großer Historischer Weltatlas II 72 b (bis 1797) F2;
Fassbind-Rigert, T., Geschichte des Kantons
Schwyz, Bd. 1ff. 1832ff.; Castell, A., Geschichte des Landes Schwyz, 1954;
Walder, U., Brevier Schwyz, 1987; Schwyz – Portrait eines Kantons, 1991; Wiger, J., Schwyz, LexMA 7 1995, 1651f.
; Adler, B., Die Entstehung der direkten Demokratie, 2006.
Seck (Reichsritter). Im frühen 16.
Jahrhundert zählten die S. zum Kanton Gebirg des
Ritterkreises Franken sowie zur vogtländischen Ritterschaft (Vogtland).
L.: Riedenauer 127.
Seckendorff (Herren, Reichsritter, Freiherren). Bis zur
Mitte des 13. Jahrhunderts lässt sich die in Franken begüterte Familie
zurückverfolgen. Sie teilte sich früh in die Zweige Aberdar, Gutend (Gudent)
und Rinhofen. Von etwa 1402 bis um das Jahr 1800 gehörten die S. mit Teilen der
Herrschaft Erkenbrechtshausen, neun Zehnteln Gröningen, Schainbach, Teilen von
Burleswagen (Burleswangen), Teilen von Satteldorf, Elpershofen, Heinkenbusch
(Hinkenbusch) und Oßhalden (Osthalten) zu den bedeutenden fränkischen Rittern
bzw. zum Kanton Odenwald (18. Jahrhundert) des
Ritterkreises Franken. Mit Teilen von Hüttenheim, den Rittergütern Sugenheim,
Weingartsgreuth und Rockenbach waren sie außerdem noch im Kanton Steigerwald (16. bis 19. Jahrhundert)
immatrikuliert. Mit Teilen der Herrschaft Obernzenn (Oberzenn), Unternzenn
(Unterzenn) und Empel waren sie Mitglied im Kanton
Altmühl. Am Ende des 18. Jahrhunderts gehörten sie auch noch dem Kanton Baunach (ab etwa 1760) an. Weitere
ritterschaftliche Güter waren Oberaltenbernheim, Unteraltenbernheim,
Egenhausen, Trautskirchen, Urphetshofen (Urphetshof) und Ermetzhofen. Vielfach
standen sie im Dienst der Hohenzollern, an die sie auch Güter abgaben. 1530
führten sie die Reformation ein. 1706 wurde die Linie Aberdar in den
Reichsfreiherrenstand erhoben. Ihre Güter im Kanton
Odenwald fielen außer Gröningen, Schainbach und Burleswagen (Burleswangen) 1808
an Bayern.
L.: Biedermann, Altmühl; Genealogischer Kalender 1753, 540, 541; Stieber; Roth
von Schreckenstein 2, 594; Hölzle, Beiwort 55, 57; Winkelmann-Holzapfel 163;
Pfeiffer 196, 197, 198, 212; Bechtolsheim 12, 18, 63; Stetten 11, 22, 37, 183;
Riedenauer 127;Neumaier 83, 102, 160, 191, 192, 194, 199, 239; Meyer, J., Die
Seckendorffer, 1907; Richter, G., Die Seckendorff, Bd. 1ff. 1987ff.
Seefried (Freiherren, Reichsritter). Die Freiherren
von S. zählten mit Teilen der 1697 erworbenen Herrschaft Buttenheim zum Kanton Gebirg (ab etwa 1770) des Ritterkreises
Franken. Außerdem waren sie seit etwa 1760 im Kanton
Rhön-Werra immatrikuliert. Seit etwa 1750 waren sie mit dem Rittergut „4 Untertanen
zu Birkach“ Mitglied des Kantons Steigerwald.
Wilhelm Heinrich von S. gehörte ab etwa 1737, Wilhelm Christian Friedrich von
S. ab 1766 dem Kanton als Personalist an.
L.: Seyler 384; Hölzle, Beiwort 55; Winkelmann-Holzapfel 163; Riedenauer 127;
Bechtolsheim 16, 89f., 197f.
Segnitz (Reichsritter). Im frühen 19.
Jahrhundert waren die S. im Kanton Baunach des
Ritterkreises Franken immatrikuliert.
L.: Riedenauer 127.
Seibold von Horkheim, Seybold von Horkheim
(Reichsritter). Von 1634 bis 1673 waren die S. wegen des 1622 erworbenen
Horkheim im Kanton Kocher des Ritterkreises
Schwaben immatrikuliert. Über Württemberg kam Horkheim 1951/1952 zu
Baden-Württemberg.
L.: Schulz 271.
Seibolstorff (Reichsritter). Um 1550 zählten die S.
vielleicht zum Kanton Odenwald des Ritterkreises
Franken.
L.: Stetten 22.
Seiboth, Seyboth (Reichsritter). Die S. zählten
im frühen 18. Jahrhundert zum Kanton Altmühl des
Ritterkreises Franken.
L.: Riedenauer 127.
Seinsheim, Saunsheim (Herrschaft, Freiherren, Grafen).
S. bei Kitzingen wird 1155 (Sovensheim) erstmals erwähnt. Es war Sitz der seit
1172 bezeugten ministerialischen, westlich Ochsenfurts begüterten Herren von
S., die von den Hochstiften Bamberg und Würzburg Lehen hielten und den Herren
von Hohenlohe sowie den Grafen von Castell dienten. 1420 erwarb Erkinger von S.
die Burg Schwarzenberg bei Scheinfeld, trug sie 1428 dem Reich zu Lehen auf und
wurde 1429 in den Reichsfreiherrenstand erhoben. Ein Zweig sind die späteren
Fürsten zu Schwarzenberg, denen Freiherr Ludwig von S. die Güter 1655
überlassen hatte, nachdem die 1573 gekaufte, innerhalb Bayerns landsässige
Herrschaft Sünching an der Großen Laaber neuer Stammsitz geworden war. Die S.
gehörten im frühen 16. Jahrhundert mit Seehaus, Hohenkottenheim, Erlach,
Schwarzenberg, Hohenlandsberg, Gnötzheim und Marktbreit dem Kanton Steigerwald des Ritterkreises Franken an.
Weiter waren sie im 18. Jahrhundert zeitweise in den Kantonen
Odenwald und Gebirg immatrikuliert. Sie zählten seit 1590 zur Grafenbank des fränkischen
Reichskreises und seit 1598 zum fränkischen Reichsgrafenkollegium, doch gingen
diese Rechte bis 1655 durch Verkauf an die Schwarzenberg über. Ohne
Reichsstandschaft wurden die Freiherren von S. 1705 in den Reichsgrafenstand
erhoben. Um 1800 umfasste die Herrschaft S. ein Gebiet von 3 Quadratmeilen
(Verwalterämter Wässerndorf und Gnötzheim und Vogtamt Hüttenheim). 1912 starb
die Familie aus. S. Bayern.
L.: Stieber; Wolff 125; Zeumer 554 II b 62, 7; Wallner 693 FränkRK 20; Pfeiffer
198, 213; Bechtolsheim 2, 14; Riedenauer 127; Neumaier 48, 51, 54, 69, 96, 98,
100, 102, 107, 160, 192, 194, 195, 199, 202; Fugger, E. v., Die Seinsheims und
ihre Zeit, 1893; Schwarzenberg, K. Fürst zu, Geschichte des reichsständischen
Hauses Schwarzenberg, 1963; Wendehorst, A., Seinsheim, LexMA 7 1995, 1721;
Rahrbach 237.
Selbitz (Reichsritter). Im 16. und frühen 17.
Jahrhundert zählten die S. zum Kanton Baunach
sowie zeitweise zum Kanton Rhön-Werra des
Ritterkreises Franken.
L.: Stieber; Roth von Schreckenstein 2, 594; Pfeiffer 213; Riedenauer 127;
Rahrbach 239.
Senft von Suhlburg (Reichsritter), Senft von
Sulburg. Vom frühen 16. Jahrhundert bis zu ihrem Aussterben 1803 zählten die S.
mit dem 1802 an den Fürsten von Hohenlohe gefallenen Suhlburg mit Untermünkheim
und Enslingen zum Kanton Odenwald des
Ritterkreises Franken. Mit dem 1524 erworbenen Matzenbach waren sie Mitglied
des Kantons Kocher des Ritterkreises Schwaben.
1808 fielen diese Güter an Württemberg.
L.: Stieber; Hölzle, Beiwort 57, 62; Winkelmann-Holzapfel 163; Kollmer 365,
372; Pfeiffer 210; Stetten 33, 37, 185; Riedenauer 127; Schulz 271; Neumaier
149f.; .
Senftenberg (Reichsritter). Um 1801 zählten S. zum Kanton Gebirg im Ritterkreis Franken.
L.: Riedenauer 127.
Sengelau (Reichsritter). Vielleicht zählten die
S. zum Kanton Steigerwald des Ritterkreises
Franken.
L.: Bechtolsheim 15; Riedenauer 127.
Senger, Senger auf Diespeck (Reichsritter).
Wegen Diespeck zählten die S. von der Mitte des 17. bis zur Mitte des 18.
Jahrhunderts zum Kanton Altmühl des
Ritterkreises Franken. Außerdem waren sie um 1750 im Kanton
Odenwald immatrikuliert. Im 18. Jahrhundert zählten die S. (zu Rickelshausen)
wegen Rickelshausen zum Kanton Hegau
(Hegau-Allgäu-Bodensee) des Ritterkreises Schwaben.
L.: Biedermann, Altmühl; Stieber; Ruch 71 Anm. 1; Riedenauer 127.
Sicherer (Reichsritter). Die S. zählten am Ende
des 18. Jahrhunderts zum Kanton Odenwald des
Ritterkreises Franken.
L.: Riedenauer 127.
Sickingen (Herren, Reichsritter). Nach S. bei
Karlsruhe nannten sich Herren von S. Von ihnen trat besonders der Reichsritter
Franz von S. (1481-1523) hervor, der durch Fehden und Kriegszüge ansehnliche
Güter am Mittelrhein erwarb und die Hoffnung der Reichsritterschaft auf eine
eigenständige Stellung im Reich neben Reichsfürsten und Reichsstädten
verkörperte. Seine wichtigsten Burgen waren Landstuhl und Ebernburg. Im 16. und
17. Jahrhundert zählten die S. zum Kanton
Odenwald des Ritterkreises Franken, im 18. Jahrhundert mit S. zum Kanton Kraichgau, zum Kanton
Rhön-Werra, mit Sauerburg, Hof Oders (Aders) und Sauerthal (Sauertal) zum Kanton Mittelrheinstrom, mit Köngernheim zum Kanton Oberrheinstrom des Ritterkreises Rhein und (die
Sickingen-Schallodenbach) mit Schallodenbach, Heimkirchen, Schneckenhausen und
Wörsbach zum Kanton Niederrheinstrom des
Ritterkreises Rhein sowie mit einem Viertel von Obenheim zum Ritterkreis
Unterelsass. S. selbst kam 1368 an die Pfalz (Kurpfalz), 1806 an Baden und
damit 1951/1952 an Baden-Württemberg.
L.: Stieber; Seyler 384; Hölzle, Beiwort 63; Zimmermann 78;
Winkelmann-Holzapfel 163; Stetten 23; Riedenauer 127; Neumaier 150;
Langbrandtner, H., Die sickingische Herrschaft Landstuhl, 1991.
Sickingen-Schallodenbach (Freiherren, Reichsritter). Um 1790 waren
die Freiherren von S. mit Schallodenbach, Heimkirchen, Schneckenhausen und
Wörsbach Mitglied des Kantons Niederrheinstrom
des Ritterkreises Rhein. S. Sickingen.
L.: Winkelmann-Holzapfel 163.
Siegenstein (Freiherren, Reichsritter). Im 18.
Jahrhundert zählten die Freiherren von und zu Siegenstein zum (Kanton) Hegau (bzw. Kanton
Hegau-Allgäu-Bodensee) des Ritterkreises Schwaben.
L.: Genealogischer Kalender 1753, 530.
Sigelmann von Delsberg (Reichsritter). Von 1603 bis
etwa 1628 war Melchior S. Mitglied des Kantons
Neckar bzw. Neckar-Schwarzwald-Ortenau des Ritterkreises Schwaben.
L.: Hellstern 213.
Singer von Mossau, Sünger von Moßau
(Reichsritter). Im frühen 18. Jahrhundert zählten die S. zum Kanton Rhön-Werra des Ritterkreises Franken.
L.: Seyler 387; Riedenauer 127.
Soden (Freiherren, Grafen, Reichsritter). Im
späten 18. Jahrhundert zählten die Freiherren und seit 1790 Grafen von S. mit
dem von den Freiherren von Ellrichshausen erworbenen Neidenfels zum Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken. Wegen
Neustädtles und Teilen von Eichenhausen waren sie im Kanton
Rhön-Werra immatrikuliert und mit den Rittergütern Sassanfahrt (Sassanfarth),
Köttmannsdorf und Schlammersdorf im Kanton
Steigerwald. Außerdem gehörten sie den Kantonen
Gebirg und Altmühl an.
L.: Hölzle, Beiwort 57; Winkelmann-Holzapfel 163; Bechtolsheim 16, 198f.;
Riedenauer 127; Stetten 37.
Solms (Herren, Grafen). 1129 wird anlässlich
der Stiftung des Klosters Schiffenberg durch die Gräfin von Gleiberg das
edelfreie, im Lahngau beiderseits der mittleren Lahn begüterte Geschlecht der
Herren von S. (Sulmese) mit Sitz in Solms-Oberdorf, dann in Burgsolms (1160)
westlich Wetzlars erstmals erwähnt. Es erlangte vermutlich über die Herren von
Merenberg, Grafen von Gleiberg und Grafen von Luxemburg Güter der Konradiner.
Seit 1226 erscheinen Grafen von S., die Güter an der Lahn und in Oberhessen
hatten, sich aber nur in schweren Auseinandersetzungen mit den Landgrafen von
Hessen behaupten konnten. Um 1250/1260 spalteten sich die Grafen in die Linien
Solms-Burgsolms (bis 1415), Solms-Königsberg (bzw. Hohensolms, bis 1363, Güter
an Hessen) und das verbleibende Solms-Braunfels. 1417/1418/1420 erlangten die
Grafen das von den Herren von Hagen bzw. Arnsburg bzw. Münzenberg gekommene
Erbe der Herren von Falkenstein (zwei Drittel, ein Drittel an Eppstein) in der
Wetterau (Münzenberg, Lich, Wölfersheim, Södel, Hungen, Laubach, Butzbach),
konnten es aber nicht mit den Stammgütern vereinigen. Von Solms-Braunfels
leiteten sich 1420/1436 die beiden Hauptlinien Solms-Braunfels und Solms-Lich
ab, von denen Solms-Lich seit 1461 bedeutender wurde. Solms-Braunfels zerfiel
1602 in Solms-Braunfels, Solms-Greifenstein (mit Wölfersheim) und Solms-Hungen.
Davon erloschen Solms-Braunfels, das 1471 die kaiserliche Befreiung von fremder
Gerichtsbarkeit und 1495 das Bergregal gewann, 1693 (an Solms-Greifenstein) und
Solms-Hungen 1678 (an Solms-Greifenstein und Solms-Braunfels).
Solms-Greifenstein nannte sich Solms-Braunfels und wurde 1742 Reichsfürstentum.
Seine Ämter Greifenstein und Braunfels kamen 1806 an Nassau, 1815 an Preußen
und 1945 an Hessen, seine Ämter Hungen, Gambach und Wölfersheim, Anteile an
Grüningen, Münzenberg und Trais-Münzenberg fielen 1806 an Hessen-Darmstadt.
Solms-Lich teilte sich in Solms-Lich und Solms-Laubach. Hiervon spaltete sich
Solms-Lich, das 1461 durch Heirat Güter Kronbergs aus der Falkensteiner
Erbschaft (Rödelheim, Assenheim, Niederursel) erbte sowie 1479 Nieder-Weisel
(Niederweisel) erlangte, 1494 die kaiserliche Befreiung von fremder
Gerichtsbarkeit, 1507 das Bergregal und seit 1537 Herrschaften im
obersächsischen Reichskreis (1537 Sonnewalde in der Niederlausitz, 1544 Pouch
bei Bitterfeld an der Mulde, 1596 Baruth in Brandenburg südöstlich von Berlin
sowie 1602 Wildenfels in Sachsen südöstlich von Zwickau) gewann, 1628 aber
Königsberg verlor, in das 1718 erloschene Solms-Lich und in Solms-Hohensolms,
das sich nach 1718 Solms-Lich-Hohensolms (Solms-Lich und Hohensolms) nannte.
Seit 1792 war es Reichsfürstentum (Solms-Hohensolms-Lich). Seine Ämter Lich und
Nieder-Weisel (Niederweisel) kamen 1806 an Hessen-Darmstadt, sein Amt
Hohensolms 1806 an Nassau, 1815 an Preußen und 1945 an Hessen. Solms-Laubach
teilte sich 1561 in Solms-Sonnewalde (bis 1615) und Solms-Laubach. Dieses
zerfiel 1607 in Solms-Rödelheim mit Assenheim (bis 1640), Solms-Laubach (bis
1676), Solms-Sonnewalde (mit Sonnewalde, Groß Leipe (Großleipa) und Schköna)
und Solms-Baruth. Solms-Baruth spaltete sich in Solms-Baruth, Solms-Rödelheim
und Solms-Laubach. Solms-Rödelheim zerfiel in Solms-Rödelheim (bis 1722) und
Solms-Assenheim, dessen Ämter Rödelheim und Nieder-Wöllstadt (Niederwöllstadt)
mit einem Anteil an Assenheim 1806 an Hessen-Darmstadt kamen. Solms-Laubach
fiel mit Laubach, Utphe und Anteilen an Münzenberg und Trais-Münzenberg 1806 an
Hessen-Darmstadt und durch Solms-Wildenfels (Solms-Sachsenfeld, Solms-Baruth,
Solms-Wildenfels) mit Engelthal (Engeltal) und der Abtei Arnsburg 1806
ebenfalls an Hessen-Darmstadt. Am 4. 4. 1571 war als Gesetz für alle solmischen
Lande die Gerichtsordnung und Landordnung der Grafschaft S. und Herrschaften
Münzenberg, Wildenfels und Sonnewalde erlassen worden. Durch § 16 des
Reichsdeputationshauptschlusses vom 25. 2. 1803 hatten die Fürsten und Grafen
zu S., die im frühen 18. Jahrhundert auch Mitglied im Kanton
Odenwald des Ritterkreises Franken gewesen waren, für die Herrschaften
Rohrbach, Scharfenstein und Hirschfeld sowie für ihre Ansprüche auf die Abtei
Arnsburg und das Amt Cleeberg/Kleeberg die Abteien Arnsburg und Altenberg
(Altenburg) erhalten.
L.: Deren Graveschafften Solms unnd Herrschaft Mintzenberg Gerichtsordnung,
1571; Wolff 273; Zeumer 552ff. II b 60, 4-8; Wallner 696f. OberrheinRK 19, 30,
37, 38; Großer Historischer Weltatlas II 66 (1378) E3, III 22 (1648) D3, III 38
(1789) B3; Riedenauer 129; Neumaier 47, 99; Solms-Laubach, R. Graf zu,
Geschichte des Grafen- und Fürstenhauses Solms, 1865; Uhlhorn, F., Geschichte
der Grafen von Solms im Mittelalter, 1931; Kissel, O., Neuere Territorial- und
Rechtsgeschichte des Landes Hessen, 1961; Demandt, K., Geschichte des Landes
Hessen, 2. A. 1972, Neudruck 1980, 505; Rupp, J., Kleine Geschichte des Solmser
Landes, 1985; Battenberg, F., Solmser Urkunden, Bd. 5 1986; Schwind, F., Solms,
LexMA 7 1995, 2036.
Solothurn (Reichsstadt, Kanton).
An der Stelle einer bisher archäologisch nicht erwiesenen keltischen Siedlung
errichteten die Römer das keltisch bezeichnete Kastell Salodurum. Das danach im
Osten von Alemannen und im Westen von Burgundern besetzte Gebiet kam 888 an das
Königreich Burgund und 1032 mit diesem an das Reich. Seit 1127 unterstand es
der Vogtei der Herzöge von Zähringen und wurde nach deren Aussterben 1218
Reichsstadt. Von 1295 an verbündete diese sich mit Bern und erwarb seit 1389
Gebiete im Aaretal und im Jura (Herrschaften Buchegg 1391, Falkenstein
1402/1420, Olten 1426, Gösgen [Obergösgen, Niedergösgen] 1458), nachdem sie von
Kaiser Ludwig dem Bayern 1344 das Stadtschultheißenwahlrecht und die Verfügung
über Münze und Zoll sowie von Kaiser Karl IV. 1360 das Stadtschultheißenamt und
1365 die Hochgerichtsbarkeit erworben hatte. 1481 wurde S. in die
Eidgenossenschaft der Schweiz aufgenommen, nachdem es 1353 durch den Eintritt
Berns in die Eidgenossenschaft bereits zugewandter Ort geworden war. 1803 wurde
das stets katholisch und aristokratisch-oligarchisch gesinnte, territorial
zerrissene S. Kanton der Schweiz (791
Quadratkilometer). Verfassungsänderungen erfolgten 1814, 1830, 1856, 1875 und
1887.
L.: Wolff 525f.; Großer Historischer Weltatlas II 72 (bis 1797) D2; Meyer, K.,
Solothurnische Verfassungszustände zur Zeit des Patriziates, 1921; Amiet, B.,
Die solothurnische Territorialpolitik von 1344 bis 1532, 1929; Amiet, B.,
Solothurnische Geschichte, Bd. 1ff. 1952ff.; Solothurner Urkundenbuch, bearb. v.
Kocher, A., Bd. 1, 2 1952ff.; Sigrist, H. u. a., Solothurn, 3. A. 1972;
Solothurn, bearb. v. Schubinger, B., 1990; Noser, O., Solothurn, LexMA 7 1995,
2038f.
Sommerau (Freiherren, Reichsritter). Um 1750
(1752?) zählten die Freiherren von S. zum Kanton
Baunach des Ritterkreises Franken.
L.: Riedenauer 127.
Sornegau (Gau an der Sorne links der Birs um
Delsberg bzw. Delemont im Kanton Jura der
Schweiz, Sornegouwe)
L.: Polenz, P. v., Landschafts- und Bezirksnamen, 1961, II, 24, Sornegouwe.
Sornegouwe (Gau an der Sorne links der Birs um
Delsberg bzw. Delemont im Kanton Jura der
Schweiz, Sornegouwe) s.Sornegau
L.: Polenz, P. v., Landschafts- und Bezirksnamen, 1961, II, 24, Sornegouwe.
Soyecourt (Reichsritter). Im späten 18.
Jahrhundert zählten die S. zum Kanton Rhön-Werra
des Ritterkreises Franken.
L.: Riedenauer 127.
Sparneck (Reichsritter). Im 16. Jahrhundert
zählten die S. zu den Kantonen Gebirg und
Odenwald des Ritterkreises Franken.
L.: Riedenauer 127.
Sparr (Reichsritter). Um 1550 zählten die S.
zum Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken.
L.: Stetten 33; Riedenauer 127; Neumaier 73, 78, 90; .
Specht (Reichsritter). Im späten 16.
Jahrhundert zählten die S. zum Kanton Rhön-Werra
des Ritterkreises Franken.
L.: Riedenauer 127.
Specht von Bubenheim (Reichsritter). Von 1685,
mit dem bis dahin zum Ritterkreis Rhein gehörenden Georg Wilhelm S., bis etwa
1760 waren die S. mit den Rittergütern Unterboihingen, Oberdettingen und
Unterdettingen Mitglied des Kantons Neckar bzw.
Neckar-Schwarzwald-Ortenau des Ritterkreises Schwaben. Mit der 1680 durch
weibliche Erbfolge nach den Wernau zur Hälfte erworbenen und 1795/1797 an den
Freiherrn von Rechberg gelangten Herrschaft Donzdorf waren sie im Kanton Kocher immatrikuliert. Wegen Lindheim waren sie
Mitglied des Kantons Mittelrheinstrom des
Ritterkreises Rhein.
L.: Hölzle, Beiwort 62; Winkelmann-Holzapfel 163; Hellstern 214; Schulz 271.
Spengler von Neckarburg (Reichsritter). Etwa von
1557 bis 1581 war Jakob S. Mitglied des Kantons
Neckar des Ritterkreises Schwaben.
L.: Hellstern 214.
Sperberseck (Reichsritter). Von 1681 bis 1708 war
Johann Philipp von S. mit einem Anteil von Unterriexingen Mitglied des Kantons Neckar bzw. Neckar-Schwarzwald-Ortenau des
Ritterkreises Schwaben. Von der Mitte des 16. Jahrhunderts bis 1615 waren die
S. mit Schnaitheim bzw. Schneitheim und seit 1636 bis zu ihrem Erlöschen 1708
mit dem unteren Schloss Talheim im Kanton Kocher
des Ritterkreises Schwaben immatrikuliert.
L.: Hellstern 214; Schulz 271.
Speßhart, Speßhardt (Reichsritter). Vom 16. bis
zum 18. Jahrhundert waren die S. mit Aschenhausen Mitglied des Kantons Rhön-Werra des Ritterkreises Franken. Außerdem
waren sie im 18. Jahrhundert in den Kantonen
Gebirg und Baunach immatrikuliert.
L.: Seyler 385; Winkelmann-Holzapfel 164; Riedenauer 127.
Speth (Freiherren, Reichsritter). Von 1592 bis
1623 waren die Freiherren von S. (Späth) Mitglied im Kanton
Neckar des Ritterkreises Schwaben. Im 18. Jahrhundert gehörten sie mit den
Herrschaften Eglingen und Ehestetten, Gammertingen, Granheim, Hettingen,
Maisenburg mit Indelhausen, Schülzburg mit Anhausen und Erbstetten,
Untermarchtal und Zwiefaltendorf zum Kanton
Donau. Mit Höpfigheim (bis 1587) und dem Schloss zu Dettingen (bis zur Mitte
des 17. Jhs.) waren die S. seit 1542 auch im Kanton
Kocher immatrikuliert.
L.: Genealogischer Kalender 1753, 529; Roth von Schreckenstein 2, 592; Hölzle,
Beiwort 59; Hellstern 214; Schulz 271; Rahrbach 243.
Speyer, Domkapitel (Reichsritter). Das
Domkapitel zu Speyer zählte wegen Oberöwisheim zum Kanton
Kraichgau des Ritterkreises Schwaben.
L.: Winkelmann-Holzapfel 164.
Speyer (Hochstift, Residenz des Bischofs). In
der ursprünglich keltischen, an der Mündung des Speyerbachs in den Rhein
gelegenen Siedlung Noviomagus, die den Hauptort der (germanischen,) um 58 v.
Chr. von Caesar unterworfenen Nemeter (civitas Nemetum) bildete, wurde
vermutlich bereits im 3. oder 4. Jahrhundert ein Bischofssitz eingerichtet, der
(nach Untergang und Erneuerung?) 614 mit Bischof Hulderich erstmals bezeugt ist.
Zunächst gehörte er zum Erzbistum Trier, seit 748/780 bis zu seiner Auflösung
1801 zum Erzbistum Mainz. Sein ursprünglich zum alemannischen, dann zum
fränkischen Stammesgebiet gezählter Sprengel reichte von der Hauptwasserscheide
im Pfälzerwald bis zum Neckartal und Murrtal und von Selz und Oos bis zur
Isenach und zum Kraichbach. Wichtigstes Kloster war Weißenburg im Elsass, das
1546 erworben wurde. Schon im 7. Jahrhundert erhielten die Bischöfe reiches
Königsgut im Speyergau (Bienwald an der Grenze zu Frankreich, 8. Jh.?), wozu
weitere Gaben Herzog Konrads des Roten wie Kaiser Ottos des Großen im 10.
Jahrhundert kamen. 1030 wurde der Neubau des Domes begonnen. Zwischen 1050 und
1060 gewann der Bischof das ansehnliche Gebiet um Bruchsal (1056 Lusshardt [Lußhaardt])
und die Grafschaften des Speyergaus und Ufgaus bzw. Uffgaus. Von 1111 an begann
sich allerdings die Stadt S. aus der Herrschaft der Bischöfe zu lösen, was ihr
bis zum Ende des 13. Jahrhunderts gelang, so dass der Bischof 1371 seinen Sitz
in das 784 erstmals genannte und seit 1316 zum Hochstift gehörige Udenheim an
der Mündung des Saalbaches in einen Altrheinarm verlegte. Das Hochstift des
späteren Mittelalters bestand aus zwei Hauptgebieten beiderseits des Rheins um
Bruchsal, Deidesheim, Herxheim, Lauterburg und Weißenburg. Von 1371 bis 1723
war Udenheim, das zur Festung Philippsburg ausgebaut wurde, fast ständig
Residenz des Bischofs. Danach siedelte der Bischof nach Bruchsal um. Wegen
Brombach, Neckarsteinach, Darsberg, Grein und Teilen von Langenthal (Langental)
war der Bischof um 1790 Mitglied des Kantons
Odenwald des Ritterkreises Franken(, wegen Oberöwisheim das Domkapitel im Kanton Kraichgau des Ritterkreises Schwaben). Die
linksrheinischen Teile des zum oberrheinischen Reichskreis zählenden
Hochstifts, das am Ende des 18. Jahrhunderts 28 Quadratmeilen mit 55000
Einwohnern und 300000 Gulden Einkünfte umfasste, kamen im 17. Jahrhundert
(1681-1697) bzw. 1801 an Frankreich, 1816 an Bayern, die rechtsrheinischen
Teile (16 Quadratkilometer) 1802/1803 an Baden. Von den ritterschaftlichen
Gütern fielen Brombach 1808 an Baden und damit 1951/1952 an Baden-Württemberg,
die übrigen Teile an Hessen-Darmstadt und damit 1945 an Hessen. 1817 wurde ein
neues, die Pfalz (Rheinpfalz) Bayerns umfassendes Bistum S. innerhalb des
Erzbistums Bamberg errichtet.
L.: Wolff 233; Zeumer 552 II a 10; Wallner 695 OberrheinRK 5; Großer
Historischer Weltatlas II 66 (1378) E4, III 22 (1648) D4, III 38 (1789) C3;
Winkelmann-Holzapfel 163f.; Stetten 186f.; Remling, F., Geschichte der Bischöfe
zu Speyer, Bd. 1ff. 1852ff.; Remling, F., Neuere Geschichte der Bischöfe zu
Speyer, 1867; Bühler, A., Die Landes- und Gerichtsherrschaft im
rechtsrheinischen Teil des Fürstbistums Speyer vornehmlich im 18. Jahrhundert,
ZGO N.F. 38 (1925); Maass, H., Verwaltungs- und Wirtschaftsgeschichte des
Bistums Speyer 1743-70, Diss. phil. Göttingen 1933; Stamer, L.,
Kirchengeschichte der Pfalz, Bd. 1ff. 1936ff.; Doll, A., Das alte Speyer, 1950;
Handbuch des Bistums Speyer, 1961; Bohlender, R., Dom und Bistum Speyer. Eine
Bibliographie, 1963; Drollinger, K., Kleine Städte Südwestdeutschlands. Studien
zur Sozial- und Wirtschaftsgeschichte der Städte im rechtsrheinischen Teil des
Hochstifts Speyer bis zur Mitte des 17. Jahrhunderts, 1968; Schaab, M., Territoriale
Entwicklung der Hochstifte Speyer und Worms, (in) Pfalzatlas, Textband, 20. H.
(1972); Duggan, L., Bishop and Chapter, The Governance of the Bishopric of
Speyer to 1552, 1978; Meller, J., Das Bistum Speyer, 1987; Fouquet, G., Das
Speyerer Domkapitel im späten Mittelalter (ca. 1350-1540), 1987; Fouquet, G.,
Ritterschaft, Hoch- und Domstift Speyer, Kurpfalz, ZGO 137 (1989); Friedmann,
A., Die Beziehungen der Bistümer Worms und Speyer zu den ottonischen und
salischen Königen, 1994; Andermann, K., Speyer, LexMA 7 1995, 2095f.; Handbuch
der baden-württembergischen Geschichte, Bd. 2, hg. v. Schaab, M., 1995, 481;
Ehlers, C., Metropolis Germaniae, 1996;Krey, H., Bischöfliche Herrschaft im
Schatten des Königtums, 1996; Neumann, H., Sozialdisziplinierung in der
Reichsstadt Speyer, 1997; Gresser, G., Das Bistum Speyer bis zum Ende des 11.
Jahrhunderts, 1998; Höfe und Residenzen im spätmittelalterlichen Reich, hg. v.
Paravicini, W., 2003, 1, 612, 1, 2, 541; Escher, M. u. a., Die urbanen Zentren,
2005, 1, 492, 2, 572.
Speyer (Reichsstadt, freie Reichsstadt). Um 150
n. Chr. nannte Ptolemäus das ursprünglich keltische Noviomagus, das den
Hauptort der (germanischen,) 58 v. Chr. von Cäsar unterworfenen Nemeter
(civitas Nemetum) bildete. 496 wurde der Ort von den Franken erobert und im 6.
Jahrhundert erstmals als Spira bezeichnet. 614 ist S. (nach Untergang und
Erneuerung?) als Bischofssitz sicher bezeugt. 843 kam es zum Ostreich. Durch
ein Privileg Kaiser Ottos I. von 969 erlangte der Bischof die vermutlich anfänglich
königliche Stadtherrschaft. 1084 wurden aus Mainz geflohene Juden angesiedelt.
Weitere Privilegien von 1104 und 1111 führten 1294 zur Befreiung der von
Saliern und Staufern sehr häufig aufgesuchten Stadt von der bischöflichen
Herrschaft. In der Folge war S. Reichsstadt. Bereits mit den
spätmittelalterlichen Judenverfolgungen begann aber ein allmählicher Abstieg.
Immerhin war S. aber noch seit 1471 mit Peter Drach ein hervorragender Druckort
und von 1526/1527 bis 1689 Sitz des Reichskammergerichtes. 1523/1538/1540
führte es die Reformation ein. 1689 wurde S., das zum oberrheinischen
Reichskreis zählte, von Frankreich fast völlig zerstört und erst 1714 zur
Wiederbesiedelung freigegeben. Seit dem frühen 18. Jahrhundert war es im Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken
immatrikuliert. Von 1794 bis 1814 war es Sitz eines französischen
Arondissements im Département Mont-Tonnerre (Donnersberg). 1815/1816 fiel es
mit 1 Quadratmeile Gebiet und 5000 Einwohnern an Bayern und wurde Sitz der
pfälzischen (rheinpfälzischen) Bezirksregierung Bayerns. 1946 kam es zu
Rheinland-Pfalz.
L.: Wolff 290; Zeumer 554 III a 5; Wallner 699 OberrheinRK 52; Großer
Historischer Weltatlas II 66 (1378) E4, II 78 (1450), III 22 (1648) D4, III 38
(1789) C3; Weiß, C., Geschichte der Stadt Speyer, 1876; Doll, A., Das alte
Speyer, 1950; (Polenz, P. v., Landschafts- und Bezirksnamen, 1961, S. 306;)
Bohlender, R., Dom und Bistum Speyer. Eine Bibliographie, 1963; Klotz, F.,
Speyer. Kleine Stadtgeschichte, 1971; Roland, B., Speyer. Bilder aus der Vergangenheit,
2. A. 1976; Voltmer, E., Reichsstadt und Herrschaft: Zur Geschichte der Stadt
Speyer im hohen und späten Mittelalter, 1981; Geschichte der Stadt Speyer, hg.
v. d. Stadt Speyer, 2. A. 1983; Andermann, K., Speyer, LexMA 7 1995, 2096ff.;
Ammerich, H., Kleine Geschichte der Stadt Speyer, 2008.
Spick (Reichsritter). Vielleicht zählten die
S. zum Kanton Steigerwald des Ritterkreises
Franken.
L.: Bechtolsheim 15; Riedenauer 127.
Spieß, Stor zu Spieß (Reichsritter). Um 1550
zählten die S. zum Kanton Odenwald des
Ritterkreises Franken.
L.: Stetten 33; Riedenauer 127; Neumaier 73.
Spork (Reichsritter). Um 1550 zählten die S.
zum Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken.
L.: Stetten 33; Riedenauer 127.
Spreter von Kreidenstein (Reichsritter). Von
etwa 1614 bis 1663 waren die S. Mitglied des Kantons
Neckar bzw. Neckar-Schwarzwald-Ortenau des Ritterkreises Schwaben.
L.: Hellstern 214.
Stadion (Herren, Freiherren, Grafen). Nach
Oberstadion (Stadegun) bei Ehingen nannten sich die aus der
Reichsministerialität hervorgegangenen, aus Graubünden (Prätigau) stammenden
schwäbischen Herren von S., die 1197 erstmals erscheinen (1270 Walter von S.)
und deren Stammsitz 1352 zerstört wurde. 1392 entstanden durch Teilung eine
schwäbische und eine elsässische Linie, die um 1700 die Güter vereinigte. 1488
waren die Herren von S. Mitglied der Rittergesellschaft Sankt Jörgenschild,
Teil im Hegau und am Bodensee. Von 1603 bis 1651 waren die S. wegen Magolsheim
im Kanton Kocher des Ritterkreises Schwaben
immatrikuliert. Sie wurden 1686 in den Reichsfreiherrenstand und 1693/1705 in
den Reichsgrafenstand erhoben. 1700 erwarben sie die Herrschaft Warthausen bei
Biberach. Wegen der 1708 erworbenen reichsunmittelbaren Herrschaft Thannhausen
zählten sie zu den schwäbischen Grafen der weltlichen Bank des
Reichsfürstenrats des Reichstags. Im 18. Jahrhundert teilte sich die wegen
Hallburg zum Kanton Steigerwald und wegen
weiterer Güter zum Kanton Odenwald des
Ritterkreises Franken, im Übrigen zum Ritterkreis Schwaben zählende Familie.
Die ältere fridericianische Linie Warthausen verkaufte ihre 1806 von
Württemberg annektierten Güter an Württemberg, starb 1890 aus und wurde von der
jüngeren philippinischen Linie Thannhausen beerbt, die 1908 ausstarb und von
den Grafen von Schönborn-Buchheim beerbt wurde, die damit die Standesherrschaft
Thannhausen in Bayern, Oberstadion, Moosbeuren, Alberweiler und Emerkingen in
Württemberg (etwa 8000 Einwohner) und große Gebiete in Böhmen um Kauth bei Taus
erhielten. S. Baden-Württemberg.
L.: Stieber; Zeumer 553 II b 61, 16; Roth von Schreckenstein 2, 592;
Winkelmann-Holzapfel 164; Bechtolsheim 16, 196; Schulz 271; Riedenauer 127;
Rössler, H., Graf Johann Philipp Stadion, Bd. 1f. 1966.
Stammheim (Reichsritter). Von 1542 bis zu ihrem
Erlöschen 1588 waren die S. wegen S., Zazenhausen und Beihingen Mitglied im Kanton Kocher des Ritterkreises Schwaben. S. kam
später an Württemberg und damit 1951/1952 zu Baden-Württemberg.
L.: Schulz 271.
Stammler (Reichsritter). Im Jahre 1800 zählten
vielleicht die S. zum Kanton Odenwald des
Ritterkreises Franken.
L.: Stetten 38.
Starkh, Storck, Stöckh, Stünk, Stürgkh
(Reichsritter). Im 16. Jahrhundert zählten die S. zum Kanton
Odenwald des Ritterkreises Franken.
L.: Riedenauer 127.
Starschedel (Reichsritter). Von 1607 bis 1623 war
Heinrich von S., markgräflich-badischer Geheimer Rat und Haushofmeister,
Mitglied des Kantons Neckar bzw.
Neckar-Schwarzwald-Ortenau des Ritterkreises Schwaben.
L.: Hellstern 214.
Stauf, Stauff (Reichsritter). Wegen Adlitz
zählten die S. im früheren 18. Jahrhundert zum Kanton
Altmühl des Ritterkreises Franken.
L.: Biedermann, Altmühl; Stieber; Riedenauer 127.
Steigerwald (Kanton,
Ritterkanton). Der Kanton S. gehörte zum Ritterkreis
Franken der Reichsritterschaft.
L.: Mader 6, 606ff.; Wolff 512; Riedenauer 116, 122ff.; Das Land zwischen Main
und Steigerwald, hg. v. Wendehorst, A., 1998.
Stein (reichsritterschaftliche Herrschaft). Die reichsritterschaftliche Herrschaft S. an der Günz (südöstlich Ottobeurens) zählte zum Kanton Donau des Ritterkreises Schwaben.
Stein, Stein zu Nassau (reichsunmittelbare
Herrschaft). Seit 1234 nannte sich eine als Burgmannen im Dienste der Grafen
von Nassau stehende Freiherrenfamilie nach ihrer Burg S.(im Stadtgebiet von
Nassau) an der unteren Lahn. Sie bildete aus den südwestlich und westlich von
Nassau gelegenen Dörfern Schweighausen (belegt mit Landeshoheit vor 1361, seit
1427 Lehen Nassaus mit Landeshoheit und Grundherrlichkeit) und Frücht (1613 von
Nassau-Diez und Nassau-Saarbrücken erworben) eine kleine Herrschaft mit Gütern
in fast 50 Orten. Sie war reichsritterschaftliches Gebiet im Kanton Mittelrheinstrom des Ritterkreises Rhein. 1806
fiel sie an Nassau-Usingen und damit S. 1866 an Preußen und 1946 an
Rheinland-Pfalz. 1831 starb die Familie mit Friedrich Karl Freiherr vom und zum
S. aus.
L.: Roth von Schreckenstein 2, 595; Winkelmann-Holzapfel 164.
Stein (am Rhein) (Reichsstadt). Die
Benediktinerabtei Sankt Georgen, die Kaiser Heinrich II. 1015 vom Hohentwiel an
den Ausfluss des Rheins aus dem Bodensee verlegt hatte, erhielt zwischen 1009
und 1024 das Marktrecht und Münzrecht in S. 1457 wurde der Ort durch Kauf der
es vordem einschließenden Herrschaft Hohenklingen reichsfrei und erwarb zur
Sicherung seiner Versorgung ein ländliches Herrschaftsgebiet. 1484 schloss er
sich Zürich an, huldigte 1748 noch dem Kaiser gegen Privilegienbestätigung und
kam 1803 zum Kanton Schaffhausen.
L.: Wolff 519; Urner-Astholz, H./Stiefel, O./Rippmann, E./Rippmann, F.,
Geschichte der Stadt Stein am Rhein, 1957; Marquardt, B., Die alte
Eidgenossenschaft und das Heilige römische Reich, 2007, 258.
Stein zu Bosenstein (Reichsritter). Von 1689 bis
zum Erlöschen 1774 waren die S. wegen des von den Hohenfeld in weiblicher
Erbfolge erlangten Mühlhausen an der Enz im Kanton
Kocher des Ritterkreises Schwaben immatrikuliert.
L.: Schulz 272.
Stein zu Lobelbach (Reichsritter). Im frühen
18. Jahrhundert zählten die S. zum Kanton
Odenwald des Ritterkreises Franken.
L.: Riedenauer 127.
Stein zu Nord- und Ostheim, (Stein von
Lichtenberg? [Freiherren, Reichsritter]. Die S. zählten vom 16. bis 19.
Jahrhundert mit Bahra, Filke, Sands, Völkershausen und Teilen von Willmars zum Kanton Rhön-Werra des Ritterkreises Franken., im 17.
Jahrhundert zum Kanton Steigerwald, im 18.
Jahrhundert zum Kanton Gebirg und daneben
vielleicht auch zum Kanton Baunach im
Ritterkreis Franken.) S. Stein zum Altenstein.
L.: Roth von Schreckenstein 2, 594; Seyler 385f.; Winkelmann-Holzapfel 164;
Pfeiffer 213; Riedenauer 127; Rahrbach 248.
Stein zu Trendel (Reichsritter). Um 1700
zählten die S. zum Kanton Altmühl im Ritterkreis
Franken.
L.: Riedenauer 127; Rahrbach 245.
Stein zum Altenstein, Stein von Lichtenberg?
(Freiherren, Reichsritter). Die S. zählten vom 16. bis 19. Jahrhundert mit
Bahra, Filke, Sands, Völkershausen und Teilen von Willmars zum Kanton Rhön-Werra des Ritterkreises Franken., im 17.
Jahrhundert zum Kanton Steigerwald, im 18.
Jahrhundert zum Kanton Gebirg und daneben
vielleicht auch zum Kanton Baunach im
Ritterkreis Franken.) S. Stein zum Altenstein.
L.: Roth von Schreckenstein 2, 594; Seyler 385f.; Bechtolsheim 13, 18,
Winkelmann-Holzapfel 164; Pfeiffer 213; Riedenauer 127; Rahrbach 248; Ulrichs
209; Neumaier 66.
L.: Roth von Schreckenstein 2, 594; Seyler 386f.; Bechtolsheim 13, 18;
Riedenauer 127.
Stein zum Rechtenstein (Freiherren, Grafen,
Reichsritter). Vom 16. bis zu Beginn des 19. Jahrhunderts zählten die
Freiherren und Grafen von S., die bereits 1488 zur Rittergesellschaft Sankt
Jörgenschild, Teil am Neckar gehörten, mit den Herrschaften Bergenweiler,
Teilen von Emerkingen, Ichenhausen und Teilen von Niederstotzingen mit
Riedhausen zum Kanton Donau des Ritterkreises
Schwaben. Wegen des 1549 erworbenen Harthausen waren sie im Kanton Neckar immatrikuliert. Seit 1597 zählten sie
wegen des 1595 von den Westernach erlangten, bis 1790 bewahrten Bächingen zum Kanton Kocher der Ritterkreises Schwaben,
L.: Roth von Schreckenstein 2, 592; Hölzle, Beiwort 59, 65; Hellstern 214, 218;
Kollmer 372; Schulz 271.
Steinau genannt Steinrück (Reichsritter). Vom
16. bis ins frühere 18. Jahrhundert zählten die S. zum Kanton
Rhön-Werra des Ritterkreises Franken. Außerdem waren sie im 17. Jahrhundert im Kanton Steigerwald und vielleicht auch im Kanton Baunach immatrikuliert.
L.: Stieber; Roth von Schreckenstein 2, 594; Seyler 387; Pfeiffer 198, 211;
Bechtolsheim 14, 17; Riedenauer 127; Rahrbach 250; Neumaier 64.
Steinbach (zu Gräventhal?) (Reichsritter). Im
frühen 16. Jahrhundert zählten die S. zum Kanton
Odenwald des Ritterkreises Franken.
L.: Pfeiffer 211; Riedenauer 127; Stetten 33; Neumaier 78, 83, 158, 166.
Steinhäußer (Reichsritter), Steinheuser. Im 17.
Jahrhundert zählten die S. zum Kanton Odenwald
im Ritterkreis Franken. S. Steinheuser.
L.: Riedenauer 127.
Steinhäußer von Neidenfels, Steinheuser von
Neidenfels (Reichsritter). Von 1542 bis zu ihrem Erlöschen 1611 zählten die S.
mit dem 1532 erworbenen Rechenberg zum Kanton
Kocher des Ritterkreises Schwaben. S. Steinheuser von Neidenfels.
L.: Schulz 272.
Steinheim (Reichsritter). Im 17. Jahrhundert
zählten die S. zum Kanton Steigerwald des
Ritterkreises Franken.
L.: Bechtolsheim 15, 20; Riedenauer 127.
Steinheuser (Reichsritter), Steinhäußer. Im 17.
Jahrhundert zählten die S. zum Kanton Odenwald
im Ritterkreis Franken.
L.: Riedenauer 127.
Steinheuser von Neidenfels, Steinhäußer von
Neidenfels (Reichsritter). Von 1542 bis zu ihrem Erlöschen 1611 zählten die S.
mit dem 1532 erworbenen Rechenberg zum Kanton
Kocher des Ritterkreises Schwaben.
L.: Schulz 272.
Steinkallenfels (Reichsritter). Die im Hahnenbachtal bei
Kirn an der Nahe gelegenen Burgen Stein und Kallenfels erscheinen erstmals
1211. Im 14. Jahrhundert gehörten sie zusammen mit der Burg Stock
ritterschaftlichen Ganerben. Im 18. Jahrhundert zählte die nach S. benannte
Familie wegen Dörrmoschel mit Teschenmoschel zum Kanton
Niederrheinstrom des Ritterkreises Rhein. Der letzte Freiherr von und zu S.
starb 1778.
L.: Roth von Schreckenstein 2, 595; Ohlmann, M., Die Ganerbenburg
Steinkallenfels, 1930, Beiträge zur Geschichte des Nahegaues Nr. 2.
Steinreut (Reichsritter). Im frühen 16.
Jahrhundert zählten die S. zum Kanton Gebirg des
Ritterkreises Franken.
L.: Riedenauer 127.
Stepfferts, Sterbfritz? (Reichsritter). Im 16.
Jahrhundert zählten die S. zum Kanton Rhön-Werra
des Ritterkreises Franken.
L.: Riedenauer 127.
Sternberg (Reichsritter). Im 16. Jahrhundert
zählten die S. zum Kanton Rhön-Werra und zum Kanton Baunach im Ritterkreis Franken.
L.: Riedenauer 127.
Sternenfels (Reichsritter). Nach S. (1232
Sterrenvils) bei Maulbronn nannte sich ein Zweig der edelfreien Herren von
Kürnbach. Die Familie war bereits 1488 Mitglied der Gesellschaft Sankt
Jörgenschild, Teil am Neckar. Von 1548 bis 1663 und im 18. Jahrhundert zählte
sie zum Kanton Neckar des Ritterkreises
Schwaben. Im späteren 17. Jahrhundert gehörte sie zum Kanton
Odenwald des Ritterkreises Franken. Der Ort S. kam 1391 an Württemberg, wurde
an Adelsfamilien ausgegeben und fiel 1749 erneut an Württemberg und damit
1951/1952 an Baden-Württemberg.
L.: Roth von Schreckenstein 2, 592; Hellstern 214; Riedenauer 127.
Stetten (Freiherren, Reichsritter). Von etwa
1550 bis etwa 1800 zählten die Freiherren von S. mit der Herrschaft
Kocherstetten, Berndshofen, Bodenhof, Buchenbach, Buchenmühle (Buchenmühl),
Heimhausen (Heimbach), Laßbach, Mäusdorf, Morsbach, Rappoldsweiler Hof
(Rappoldsweilerhof) und Schlothof, Schloss S., Vogelsberg und Zottishofen zum Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken.
Kocherstetten und Buchenbach fielen 1808 an Württemberg und damit 1951/1952 an
Baden-Württemberg.
L.: Stieber; Roth von Schreckenstein 2, 594; Hölzle, Beiwort 57;
Winkelmann-Holzapfel 164; Pfeiffer 210; Riedenauer 127; Stetten 33, 37, 185;
Rahrbach 253; Neumaier 73, 90, 149f.; Beschreibung des Oberamts Künzelsau, hg.
v. d. kgl. statist.-topograph. Bureau, Bd. 1f. 1883, Neudruck 1968; Herrmann,
M., Geschichte von Dorf und Schloss Stetten, 1931; Der Kreis Künzelsau, hg. v.
Theiss, K./Baumhauer, H., 1965; Rauser, J., Die Mediatisierung des Baronats
Stetten, 1968; Rauser, J., Die Reichsfreiherrschaft Stetten in der Endphase
ihrer Unmittelbarkeit 1794-1809, 1969.
Stettenberg (Reichsritter). Im 16. und 17.
Jahrhundert zählten die S. zum Kanton Odenwald
des Ritterkreises Franken.
L.: Stieber; Riedenauer 127; Stetten 33; Rahrbach 255; Neumaier 72, 150
(Stettenberg zu Gamburg).
Stettner von Grabenhof, Stettner zu Wiesethbruck,
Stettner zu Wiesenbruck (Reichsritter). Im 18. Jahrhundert zählten die S. wegen
Neuenbürg (Neuenburg) und Reinersdorf zum Kanton
Altmühl des Ritterkreises Franken sowie zum Kanton
Odenwald.
L.: Genealogischer Kalender 1753, 541; Biedermann, Altmühl; Stieber; Riedenauer
127.
Stiebar von Buttenheim, Stibar von Buttenheim,
Stibar von und zu Buttenheim, Stiebar (Reichsritter). Vom 16. bis ins 18.
Jahrhundert zählten die S. mit Pretzfeld, Wolkenstein und Hagenbach zum Kanton Gebirg des Ritterkreises Franken. Außerdem
waren sie mit Adelsdorf, Aisch, Förtschwind und Sassanfahrt (Sassanfarth) im Kanton Steigerwald immatrikuliert. Im frühen 16.
Jahrhundert gehörten sie auch dem Kanton Altmühl
an. Ihre Güter fielen später an Bayern.
L.: Genealogischer Kalender 1753, 536; Stieber; Roth von Schreckenstein 2, 594;
Pfeiffer 196, 208; Bechtolsheim 14, 18, 63; Riedenauer 127; Rahrbach 256;
Neumaier 113, 183.
Stimpfach (reichsritterschaftliche Herrschaft). S. zählte zum Kanton Kocher des Ritterkreises Schwaben und kam an Ellwangen und damit über Württemberg (1802/1803) 1951/1952 an Baden-Württemberg.
Stingelheim (Reichsritter). Um 1780 zählten die S.
zum Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken.
L.: Riedenauer 127.
Stockhammer (Reichsritter). Von 1735 bis 1743 zählte
Josef Anton von S. als Personalist zum Kanton
Kocher des Ritterkreises Schwaben.
L.: Schulz 272.
Stockheim (Reichsritter). Im 17. Jahrhundert
zählten die S. zum Kanton Neckar des
Ritterkreises Schwaben. Außerdem waren sie vielleicht im Kanton Steigerwald des Ritterkreises Franken
immatrikuliert.
L.: Bechtolsheim 15; Hellstern 214; Riedenauer 127.
Stoltzenroder (Reichsritter). Vielleicht zählten die
S. im frühen 16. Jahrhundert zum Kanton Gebirg
des Ritterkreises Franken.
L.: Riedenauer 127.
Stör, Ster (Reichsritter). Im frühen 16.
Jahrhundert zählten die S. zum Kanton Gebirg des
Ritterkreises Franken.
L.: Riedenauer 127.
Stotzingen (Freiherren, Reichsritter). Vom 16. bis
19. Jahrhundert zählten die Freiherren von S. mit Geislingen, Dotternhausen und
Rosswangen zum Kanton Neckar des Ritterkreises
Schwaben, mit Steißlingen und Wiechs seit 1790/1791 zum (Kanton) Hegau (bzw. Kanton
Hegau-Allgäu-Bodensee) (1791 Stotzingen zu Wiechs). Mit dem 1471 erworbenen,
1790 an Fürst von Thurn und Taxis gelangten Heudorf waren sie im Kanton Donau immatrikuliert. Geislingen fiel 1806 an
Württemberg und wurde 1810 an Baden abgetreten, über das es 1951/1952 an
Baden-Württemberg kamen. S. a. Niederstotzingen.
L.: Wolff 509; Roth von Schreckenstein 2, 592; Hölzle, Beiwort 59; Ruch 71 Anm.
1, 82; Hellstern 215; Mangold, O., Geschichte von Niederstotzingen, 1926;
Stockinger, G., Geschichte der Stadt Niederstotzingen, 1966.
Streit von Immendingen, Streitt von Immendingen
(Reichsritter). Von 1654 bis 1686 war der österreichische Rat Jacob Rudolph
(Rudolf) S. zu Vollmaringen und Göttelfingen (Göttingen) Mitglied des Kantons Neckar bzw. Neckar-Schwarzwald-Ortenau des
Ritterkreises Schwaben. 1773 zählten die bereits im Stichjahr 1680 angesessenen
und mit ihren Gütern bei der Ritterschaft immatrikulierten S. zum Ritterkreis
Unterelsass. Sie erloschen männlicherseits 1858.
L.: Hellstern 215.
Streitberg (Reichsritter). Im 16. Jahrhundert
zählten die S. zum Kanton Gebirg des Ritterkreises
Franken. Außerdem waren sie im 17. Jahrhundert im Kanton
Baunach und im Kanton Steigerwald
immatrikuliert. Die vor 1124 errichtete Burg S. bei Ebermannstadt war 1285 in
Händen der Schlüsselberg, 1347/1360 bei Bamberg und Würzburg, doch hatten die Ritter
von S. 1350 bereits wieder einen Anteil erlangt. 1460 kam ein Teil als Lehen an
Kloster Saalfeld, ein weiterer an die Markgrafen von Ansbach und Bayreuth
(endgültig 1538). Später fiel S. an Bayern.
L.: Stieber; Wolff 109; Rahrbach 259; Pfeiffer 196, 209; Bechtolsheim 14;
Riedenauer 127.
Stuben (Reichsritter). Von 1640 bis 1737
(zuletzt mit dem württembergischen Geheimen Rat Johann Joseph Anton von S.,
Herrn zu Zimmern unter der Burg und Hausen am Tann) waren die S. Mitglied des Kantons Neckar bzw. Neckar-Schwarzwald-Ortenau des
Ritterkreises Schwaben.
L.: Hellstern 215.
Stuben zu Dauberg (Reichsritter). Im 16.
Jahrhundert zählten die S., die bereits 1488 Mitglied der Rittergesellschaft
Sankt Jörgenschild, Teil im Hegau und am Bodensee waren, zum (Kanton) Hegau (bzw. Kanton
Hegau-Allgäu-Bodensee) des Ritterkreises Schwaben.
L.: Ruch 18 Anm. 2, Anhang 3, 5.
Sturmfeder (Freiherren, Reichsritter). Im 18.
Jahrhundert zählten die S. zum Kanton Neckar des
Ritterkreises Schwaben. Wegen Großaspach mit Oppenweiler und Schozach waren die
S. von Oppenweiler von 1542 bis 1805 im Kanton
Kocher immatrikuliert. Um 1790 waren die Freiherren S. (von und zu Oppenweiler)
mit einem Zehntel der Ganerbschaft Bechtolsheim Mitglied des Kantons Oberrheinstrom des Ritterkreises Rhein.
L.: Roth von Schreckenstein 2, 592; Hölzle, Beiwort 62; Zimmermann 79;
Winkelmann-Holzapfel 164; Kollmer 372; Schulz 272.
Sugenheim (Herrschaft, reichsritterschaftliche Herrschaft).
Im Hochmittelalter erwarben die Seckendorff von den Castell, Hohenlohe und
anderen um S. bei Scheinfeld ein weitgehend geschlossenes Gut, das vermutlich
ursprünglich aus Reichsvogteigut der Staufer kam. Mit ihm zählten sie zum Kanton Steigerwald des Ritterkreises Franken. 1796
fiel S. gewaltsam an Preußen, danach an Bayern.
L.: Wolff 512.
Sultzel, Sützel, Sintzell, Süntzell, Suzel von
Mergentheim (Reichsritter). Im 16. Jahrhundert gehörten die S. zum Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken. S. a.
Süntzel.
L.: Pfeiffer 210; Stetten 33; Riedenauer 127.
Sulzfeld (Herren, reichsritterschaftlicher Ort).
1077 wird S. (Sultzfeld) bei Karlsruhe erstmals erwähnt. Nach ihm nannten sich
Herren von S., die Lehnsleute Speyers waren. Im 14. Jahrhundert kam S. von
ihnen an die Göler von Ravensburg, die Lehnsleute der Grafen von Oettingen
waren. Der reichsritterschaftliche Ort zählte zum Kanton
Kraichgau des Ritterkreises Schwaben. 1805 gelangte er an Baden und damit
1951/1952 an Baden-Württemberg.
L.: Pfefferle, T., Sulzfeld mit Ravensburg, 1969.
Summerau (Freiherren, Freiherren). Vom 16.
Jahrhundert bis etwa 1800 zählten die Freiherren von S. zum Kanton Hegau-Allgäu-Bodensee des Ritterkreises
Schwaben. s. Praßberg zu S.
L.: Roth von Schreckenstein 2, 592; Hölzle, Beiwort 61; Ruch, Anhang 79.
Sundheim, Sundtheim, Suntheim (Reichsritter). Von
1562 bis 1601 war Hans Conrad von S. zu Wendelsheim und Nellingsheim Mitglied
des Kantons Neckar bzw.
Neckar-Schwarzwald-Ortenau des Ritterkreises Schwaben.
L.: Hellstern 215.
Suntheim (Reichsritter) s. Sundheim. Von 1562 bis
1601 war Hans Conrad von S. zu Wendelsheim und Nellingsheim Mitglied des Kantons Neckar bzw. Neckar-Schwarzwald-Ortenau des
Ritterkreises Schwaben.
L.: Hellstern 215.
Sürg von Sürgenstein, Syrg von Syrgenstein
(Freiherren, Reichsritter). Die Freiherren S., die bereits 1488 der
Rittergesellschaft Sankt Jörgenschild, Teil im Hegau und am Bodensee,
angehörten, waren im 18. Jahrhundert mit Altenberg Mitglied des Kantons Kocher des Ritterkreises Schwaben, in dem sie
im 17. Jahrhundert aus dem Erbe der Westerstetten Ballhausen und Dunstelkingen
(bis 1786) erhalten hatten. Wegen des 1265 erwähnten Sürgenstein (Syrgenstein)
an der Oberen Argen bei Isny im Allgäu waren sie auch im Kanton Hegau (Hegau-Allgäu-Bodensee) immatrikuliert.
Außerdem zählten sie zum Kanton Neckar, beide Kantone ebenfalls im Ritterkreis Schwaben.
L.: Roth von Schreckenstein 2, 592; Hölzle, Beiwort 61, 62; Ruch Anhang 4;
Kollmer 372; Hellstern 213; Schulz 272; Mau, H., Die Rittergesellschaften mit
Sankt Jörgenschild in Schwaben, 1941, 34; Zenetti, L., Die Sürgen, (1965).
Swerts von Landas zu Weinheim (Reichsritter).
Um 1750 zählten die S. zum Kanton Odenwald im
Ritterkreis Franken.
L.: Riedenauer 127.
Talheim (Reichsritter). Von 1542 bis zu ihrem
Erlöschen zählten die seit Anfang des 16. Jahrhunderts in T. ansässigen T. zum Kanton Kocher des Ritterkreises Schwaben. S. a. Leiher
von T.
L.: Schulz 272.
Talheim (reichsritterschaftliche Herrschaft). T. zählte zum Kanton Kocher des Ritterkreises Schwaben und kam vor der Mediatisierung an den Deutschen Orden und über Württemberg 1951/1952 zu Baden-Württemberg.
Tann (reichsritterschaftliche Herrschaft). T.
an der Ulster erscheint erstmals 1197 in der Überlieferung Fuldas als civitas.
Seit 1647 gehörte T. über die von und zu T. zum buchischen Quartier des Kantons Rhön-Werra des Ritterkreises Franken. 1803 kam
T. an Bayern und 1866 mit Gersfeld an Preußen und damit 1945 an Hessen.
L.: Wolff 514; Abel, A., Heimatbuch des Kreises Gersfeld, 1924.
Tann, Thann (Reichsritter). Vom 16. bis ins
18. Jahrhundert waren die nach T. an der Ulster benannten von und zu der T. mit
T., Altschwambach (Altschwammbach) und Aura, Dietgeshof, Dippach, Esbachsgraben
(Esbachgraben), Friedrichshof, Günthers, Habel, Herdathurm (Herdaturm),
Hundsbach, Kleinfischbach, Knottenhof, Lahrbach, Meerswinden, Neuschwambach
(Neuschwammbach), Neustädges, Oberrückersbach, Schlitzenhausen, Schwarzenborn,
Sinswinden, Theobaldshof, Unterrückersbach, Wendershausen, Huflar, Teilen von
Nordheim/Rhön und Oberwaldbehrungen Mitglied im Kanton
Rhön-Werra des Ritterkreises Franken. Im 16. Jahrhundert waren sie auch im Kanton Steigerwald (?) und im Kanton
Odenwald immatrikuliert.
L.: Genealogischer Kalender 1753, 538, 539; Stieber; Wolff 514; Roth von
Schreckenstein 2, 594; Seyler 387; Winkelmann-Holzapfel 165; Pfeiffer 198;
Riedenauer 127; Stetten 33; Rahrbach 261; Neumaier 66; Eckhardt, K., Fuldaer
Vasallengeschlechter im Mittelalter, 1968.
Tanner von Reichersdorf (Reichsritter). Im
frühen 18. Jahrhundert zählten die T. zum Kanton
Gebirg des Ritterkreises Franken.
L.: Riedenauer 127.
Tannhausen (Freiherren, Reichsritter). Seit 1542
(aber mit Ausnahme der Unterbrechung von 1570 bis 1657) zählten die Freiherren
von T. mit einem Drittel T. und Rühlingstetten (seit dem 13. Jh.) zum Kanton Kocher des Ritterkreises Schwaben. S.
Thannhausen.
L.: Roth von Schreckenstein 2, 592; Hölzle, Beiwort 62; Schulz 272.
Tänzl von Tratzberg, Tenzel, Tandlin
(Freiherren, Reichsritter). Die aus dem Innsbrucker Bürgertum stammenden Tänzl
waren spätestens seit 1441 Gewerken im Silberbergbau von Schwaz. Um 1500
erwarben sie die schon am Ende des 13. Jahrhunderts urkundlich erwähnte,
1490/1491 abgebrannte Burg Tratzberg bei Schwaz, gaben die Burg nach
eindrucksvollem Wiederaufbau 1554 aber an die Augsburger Patrizier Ilsung. Im
18. Jahrhundert zählten die Freiherren T. mit halb Bissingen zum Kanton Donau des Ritterkreises Schwaben. Vorübergehend
gehörten sie auch dem Kanton Odenwald des
Ritterkreises Franken an.
L.: Hölzle, Beiwort 59; Riedenauer 127; Enzenberg, S. Graf, Tratzberg, 2000.
Taschendorf (reichsritterschaftlicher Ort). T.
(Markt Taschendorf) bei Scheinfeld zählte zum Kanton
Steigerwald des Ritterkreises Franken. Es kam später zu Bayern.
L.: Wolff 512.
Tastungen (Freiherren, Reichsritter). Im frühen
18. Jahrhundert zählten die Freiherren von T. zum Kanton
Rhön-Werra des Ritterkreises Franken.
L.: Stieber; Seyler 389; Riedenauer 127.
Tegernau, Degernau (Reichsritter). Von 1609
(Johann Friedrich von T., württembergischer Rat und Obervogt zu Balingen) bis
1702 waren die T. Mitglied des Kantons Neckar
bzw. Neckar-Schwarzwald-Ortenau des Ritterkreises Schwaben.
L.: Roth von Schreckenstein 2, 592; Hellstern 215.
Tessin (Kanton).
Das vom Fluss Tessin (ital. Ticino) durchflossene Alpengebiet unterstand
nacheinander den Rätern, Römern, Ostgoten, Langobarden und Franken. Größter
Grundherr war danach der Bischof von Como. Vom deutschen Reich kam das T. bis
1335 an das Herzogtum Mailand, dem es zwischen 1403 und 1516 die Eidgenossen
der Schweiz abgewannen. Sie gliederten das Untertanenland in acht Landvogteien
(Leventina [Uri], Bellinzona, Blenio, Riviera [Uri, Schwyz, Nidwalden],
Mendrisio, Locarno, Lugano, Valle Maggia [Gut der zwölf Orte]) und
unterdrückten die Reformation. 1798 wurde das bis 1755 ziemlich lose
Untertanenverhältnis beseitigt (Anschluss an die Eidgenossenschaft der Schweiz,
Kantone Lugano und Bellinzona der Helvetischen
Republik, 1801 vereinigt) und 1803 der Kanton T.
(2811 Quadratkilometer) mit der Hauptstadt Bellinzona eingerichtet.
L.: Rossi,
G./Pometta, E., Geschichte des Kantons Tessin,
1944; Monumenti storici ed artistici del Ticino, 1948; Calgari, G., Idea di una
storia del Ticino, 1966; Vismara, G./Cavanna, A./Vismara, P., Ticino medievale,
2. A. 1990.
Tessin (Reichsritter). Von 1711 (Erwerb des
Ritterguts Hochdorf durch den württembergischen Kammerpräsidenten Philipp
Heinrich von T.) bis 1804 (Tod Ferdinands von T. zu Hochdorf und Kilchberg) war
die Familie T. Mitglied des Kantons Neckar bzw.
Neckar-Schwarzwald-Ortenau des Ritterkreises Schwaben und übte die Herrschaft
über die Orte Hochdorf (Lehen Württembergs) und Kilchberg (sieben Achtel Eigengut,
ein Achtel Lehen Württembergs) aus. Über Württemberg kamen die Güter 1951/1952
zu Baden-Württemberg.
L.: Roth von Schreckenstein 2, 592; Hölzle, Beiwort 65; Hellstern 215, 218.
Tettau (Reichsritter). Im 16. und 18.
Jahrhundert zählten die T. zum Kanton Gebirg des
Ritterkreises Franken.
L.: Riedenauer 127.
Tetzel (Reichsritter). Vielleicht zählten die
T. zum Kanton Gebirg des Ritterkreises Franken.
L.: Riedenauer 127.
Teufel von Pirkensee, Teufel von Birkensee
(Reichsritter). Vielleicht zählten die T. zum Kanton
Gebirg des Ritterkreises Franken und zur vogtländischen Ritterschaft
(Vogtland).
L.: Riedenauer 127.
Teufel von Pirkensee, Teufel von Birkensee
(Reichsritter). Vielleicht zählten die T. zum Kanton
Gebirg des Ritterkreises Franken und zur vogtländischen Ritterschaft
(Vogtland).
L.: Riedenauer 127.
Theler, Thelein, Tewrlein, Deuerlein
(Reichsritter). Die T. zählten im 16. Jahrhundert zum Kanton
Gebirg im Ritterkreis Franken.
L.: Riedenauer 127.
Themar (Reichsritter). Von etwa 1562 bis 1663,
zuletzt mit Georg Adam von T. zu Schadenweiler und Baisingen, waren die T.
Mitglied des Kantons Neckar bzw.
Neckar-Schwarzwald-Ortenau des Ritterkreises Schwaben.
L.: Hellstern 215.
Theres, Kloster. Um 1800 zählte das Kloster T.
zum Kanton Baunach des Ritterkreises Franken.
L.: Wolff 101; Riedenauer 129.
Thinheim (Reichsritter). Im 16. Jahrhundert
zählten die T. zum Kanton Gebirg im Ritterkreis
Franken. S. Dienheim?
L.: Riedenauer 127.
Thon (Reichsritter). Um 1790 zählte die Familie
T. mit Hinterweimarschmieden zum Kanton
Rhön-Werra des Ritterkreises Franken.
L.: Winkelmann-Holzapfel 165.
Thumb von Neuburg (Freiherren, Reichsritter).
Von 1548 bis 1805 (zuletzt Friedrich T. zu Unterboihingen und Hammetweil)
zählten die Freiherren T. mit Unterboihingen und Hammetweil sowie von 1514 bis
1648 mit Mühlhausen an der Enz zum Kanton Neckar
bzw. Neckar-Schwarzwald-Ortenau des Ritterkreises Schwaben, von 1560 bis 1781
mit Stetten und Schanbach (Anfang 16. Jh.-1645) und Aichelberg (1507-1663) zum Kanton Kocher.
L.: Roth von Schreckenstein 2, 592; Hölzle, Beiwort 65; Hellstern 215, 219;
Schulz 272.
Thumbshirn (Reichsritter). Um 1700 zählten die T.
zum Kanton Rhön-Werra des Ritterkreises Franken.
L.: Stieber; Seyler 389; Riedenauer 127.
Thüna, Thun (Reichsritter). Seit 1789 zählten
die T. mit Messbach zum Kanton Odenwald des
Ritterkreises Franken. 1808 fiel Messbach an Württemberg und damit 1951 an
Baden-Württemberg. Im 16. Jahrhundert waren die T. auch im Kanton Gebirg, im 17. Jahrhundert auch im Kanton Steigerwald und im 18. Jahrhundert auch im Kanton Baunach des Ritterkreises Franken
immatrikuliert.
L.: Stieber; Hölzle, Beiwort 57; Winkelmann-Holzapfel 165; Bechtolsheim 18;
Riedenauer 127; Stetten 37, 185.
Thüngen, Tüngen (Reichsritter, Freiherren,
Grafen). T. kam schon früh als Reichsgut (788 Tungide) an Fulda. Seit 1100 bzw.
1159 sind Ritter von T. nachweisbar. Seit 1333 erscheinen erneut Ritter von T.
und zwar als Ministeriale Hennebergs. Zum Schutz vor dem Hochstift Würzburg
trugen sie ihre Güter um T. Böhmen, an anderen Orten Brandenburg zu Lehen auf.
Die in mehrere Linie aufgespaltete Familie nahm in der fränkischen
Reichsritterschaft eine bedeutsame Stellung ein. Vom Ende des 15. bis ins 18.
Jahrhundert zählte sie mit Burgsinn, Dittlofsroda, der Hälfte von Gräfendorf,
Hessdorf mit Höllrich, drei Vierteln T. mit einem Viertel Hesslar, der Hälfte
von Völkersleier, Weißenbach mit Detter, Eckarts, Heiligkreuz, Rossbach,
Rupboden, Trübenbrunn und Zeitlofs zum Kanton
Rhön-Werra des Ritterkreises Franken. Außerdem war sie im 16. Jahrhundert im Kanton Steigerwald und im frühen 19. Jahrhundert im Kanton Baunach des Ritterkreises Franken
immatrikuliert. Mehrere Angehörige wurden zu Reichsfreiherren und Reichsgrafen
erhoben. Von 1697 bis 1709 zählte Hans Karl von T., der 1708 die
Reichsgrafenwürde gewann, wegen des 1696 erworbenen Freudental zum Kanton Kocher des Ritterkreises Schwaben.
L.: Genealogischer Kalender 1753, 538; Großer Historischer Weltatlas III 39
(1803) C2; Stieber; Roth von Schreckenstein 2, 594; Seyler 389ff.;
Winkelmann-Holzapfel 165f.; Pfeiffer 198, 211; Bechtolsheim 15; Riedenauer 127;
Schulz 272; Rahrbach 265; Thüngen, R. Frhr. v., Das reichsritterliche
Geschlecht der Freiherren von Thüngen, Lutzische Linie, 1926; Thüngen, H. Frhr.
v., Das Haus Thüngen 788-1988, 1988; Morsel, J., La noblesse contre le prince,
2000.
Thüngfeld, Thünfeld (Reichsritter). Im 16.
Jahrhundert zählten die T. zum Kanton
Steigerwald im Ritterkreis Franken.
L.: Stieber; Roth von Schreckenstein 2, 594; Riedenauer 127.
Thurgau (Gau, Landgrafschaft, Herrschaft, Kanton). Das Gebiet zwischen Reuß, Aare, Rhein,
Bodensee und Rätien wurde 58 v. Chr. von den Römern erobert. 455 n. Chr. fiel
es an die Alemannen, wurde um 700 christianisiert und wenig später dem
fränkischen Reich eingegliedert, in dem es den seit 741 in Urkunden Sankt
Gallens erwähnten T. (Durgauia) bildete. 861 wurde hiervon der westliche Teil
als Zürichgau abgetrennt, weitere Teile gingen an das Hochstift Konstanz und die
Klöster Rheinau, Sankt Gallen und Reichenau. Der übrige T. entwickelte sich
unter Verselbständigung der Grafschaften Toggenburg, Kiburg (Kyburg) und
Andelfingen zur Landgrafschaft T., die von den Herzögen von Zähringen (1094)
über die Grafen von Kiburg (Kyburg) (Dillingen-Kiburg, Dillingen-Kyburg) 1264
an die Grafen von Habsburg kam. 1415 zog Kaiser Sigmund den T. von Herzog
Friedrich von Österreich ein, gab ihn aber in verringertem Umfang 1418 wieder
an Habsburg zurück. 1460/1461 eroberten die Eidgenossen der Schweiz den ganzen
T. und verwalteten ihn als gemeine Herrschaft. 1499 gewannen sie das bis dahin
vom Reichsvogt in Konstanz beanspruchte Landgericht. Im T. setzte sich von
Zürich her in einer Reihe von Gemeinden die Reformation durch. Im März 1792 erlangte
der T. Unabhängigkeit von den Eidgenossen der Schweiz. 1798 wurde T. ein Kanton der Helvetischen Republik, 1803 ein
selbständiger Kanton (Hauptstadt Frauenfeld) der
Schweiz, der sich 1814 eine Verfassung gab, die 1869 vollständig überarbeitet
wurde.
L.: Wolff 527; Großer Historischer Weltatlas II 72 (bis 1797) G1; Curs, O.,
Deutschlands Gaue im zehnten Jahrhundert, 1908, 21 (Zurrega, Turgouue,
Zuriggauui, Durgeuue, Zurihkeuue, Turgeuue, Zurichgeuue, Duricgouue,
Zurichgevua, Thuregum, [Gau um den Zürichsee,] Eschenz, Säckingen, weitere
Ortsangaben gehören zum Zürichgau); Hasenfratz, H., Die Landgrafschaft Thurgau
vor der Revolution von 1798, 1908; Meyer, W., Die Verwaltungsorganisation,
Diss. jur. Zürich 1933; Herdi, E., Geschichte des Thurgaus, 1943; Leisi, E.,
Chronik des Kantons Thurgau, 1950 Schoop, A.,
Der Kanton Thurgau 1803-1953, 1953; Polenz, P.
v., Landschafts- und Bezirksnamen, 1961, II, 22, 24, 26, 27, III, 30, S. 266,
Durgouwe; Thurgau gestern, heute, morgen, hg. v. Vischer, M., 1966; Moreau, J.,
Dictionnaire de géographie historique, 1972, 268 Thurgovie; Borgolte, M.,
Geschichte der Grafschaften Alemanniens in fränkischer Zeit, 1984, 51, 99, 101
(Egg, Rüeggshausen); Schoop, A., Geschichte des Kantons
Thurgau, 1987; Eugster, E., Thurgau, LexMA 8 1996, 746; Marquardt, B., Die alte
Eidgenossenschaft und das Heilige römische Reich, 2007, 281.
Thurn (Reichsritter). Im frühen 16.
Jahrhundert zählten die T. zum Kanton Odenwald
des fränkischen Ritterkreises bzw. Ritterkreis Franken. S. Gottesmann zum T.,
Dürn zu Riedsberg
L.: Riedenauer 127.
Thurn und Taxis (Fürsten), Tour et Tassis. Die
ursprünglich aus der Lombardei stammende, de la Torre benannte, dann nach der
Vertreibung aus Mailand durch die Visconti am Berg Tasso (Taxis) bei Bergamo
angesiedelte Adelsfamilie Taxis (1251 Omodeo de Tassis aus Cornello bei
Bergamo), die 1489/1490 mit der Errichtung einer Botenlinie von Innsbruck nach
Brüssel beauftragt worden war, aus der Franz von Taxis 1500 maitre der Posten
Erzherzogs Philipps des Schönen von Österreich (1478-1506, 1481 Regent
Burgunds, 1505 Regent Aragons) geworden war, Johann Baptista von Taxis 1518 von
König Karl (V.) das Postmonopol in Spanien erlangt hatte und Leonhard von Taxis
1595 den Titel eines Reichsgeneralpostmeisters bekommen hatte und die 1615 mit
dem erblichen Reichspostgeneralat betraut worden war, erhielt von König Philipp
IV. von Spanien 1635 das Recht der Führung des Titels und Wappens der Grafen de
la Tour et Valsassina und 1649 in Spanien sowie 1650 im Reich die Genehmigung
zur Führung des Doppelnamens T. 1512 wurde sie geadelt, 1515 erlangte sie
erblichen Adel. 1597 wurde die von ihr als Lehen innegehabte Post zum Regal
erklärt. 1608 wurde sie in den Reichsfreiherrenstand, 1624 in den
Reichsgrafenstand und 1695 in den Reichsfürstenstand erhoben (Virilstimme
1754). 1701 verlor sie Gut und Amt in den spanischen Niederlanden und siedelte
1702 nach Frankfurt über, nach Erhalt des Prinzipalkommissariats beim Reichstag
nach Regensburg (1748). Neben reichsritterschaftlichen Gebieten (1647 wegen des
erheirateten und später an die Reichlin von Meldegg [Meldegg] vererbten Horn im
Kanton Kocher des Ritterkreises Schwaben, 1648
ein Viertel Wäschenbeuren) kaufte sie 1723 die reichsständische Herrschaft
Eglingen. Im kurrheinischen Reichskreis hatte sie seit 1724 Sitz und Stimme auf
Grund eines Darlehens von 80000 Reichstalern. 1785/1786 wurde sie Inhaber der
1787 gefürsteten Reichsgrafschaft Friedberg-Scheer. 1797 kam sie auf die
Fürstenbank des schwäbischen Reichskreises. 1802 verlor sie alle
linksrheinischen Posten, erhielt dafür aber am 25. 2. 1803 durch § 13 des
Reichsdeputationshauptschlusses die Reichsstadt Buchau, die Reichsabteien
Buchau, Obermarchtal (Marchtal), Neresheim, das zu Salem gehörige Amt Ostrach
mit der Herrschaft Schemmerberg und den Weilern Tiefenhülen (Tiefental),
Frankenhofen und Stetten und die Dominikanerinnenklöster in Ennetach und Sießen
mit insgesamt 530 Quadratkilometern und etwa 17000 Einwohnern als
Reichsfürstentum Buchau mit Virilstimme im Reichsfürstenrat. 1806 wurde sie
zugunsten Bayerns, Württembergs und Hohenzollern-Sigmaringens mediatisiert,
erhielt jedoch 1815 durch die Deutsche Bundesakte eine reichsunmittelbare
Stellung. Am 1. 7. 1867 musste sie die gesamte Postorganisation gegen 3
Millionen Taler an Preußen abtreten. 1899 erhielt sie den bayerischen Titel
eines Herzogs zu Wörth und Donaustauf. Sitz der fürstlichen Hauptlinie blieb
Regensburg. 2000 erfolgte eine Verlegung von Sankt Emmeram in Regensburg nach
Prüfening.
L.: Wolff 92; Zeumer 553 II b 58; Wallner 701 BurgRK 1; Großer Historischer
Weltatlas II 39 (1803) C3; Klein 161; Schulz 273; Lohner, B., Geschichte und
Rechtsverhältnisse des Fürstenhauses Thurn und Taxis, 1895; Ohmann, F., Die
Anfänge des Postwesens unter den Taxis, 1909; Hölzle, E., Der deutsche
Südwesten am Ende des alten Reiches, 1938; Herberhold, F., Das fürstliche Haus
Thurn und Taxis in Oberschwaben, (in) Zs. f. württemb. LG. 13 (1954); Thurn und
Taxis-Studien, hg. v. Piendl, M., 1961ff.; Gollwitzer, H., Die Standesherren,
2. A. 1964; Piendl, M., Thurn und Taxis 1517-1867, Archiv für dt.
Postgeschichte 1 (1967); Dallmeier, M., Quellen zur Geschichte des europäischen
Postwesens, 1977; Piendl, M., Das fürstliche Haus Thurn und Taxis, 1980;
Behringer, W., Thurn und Taxis, 1990; Szabo, T., Taxis, LexMA 8 1996, 515f.;
Reiser, R., Die Thurn und Taxis, 1998; Ruhnau, R., Die fürstlich Thurn und
Taxissche Privatgerichtsbarkeit, 1998; Schröck, R., Gloria von Thurn und Taxis,
2003.
Thurnau (reichsritterschaftliche Herrschaft). In
T. am roten Main saßen als Ministeriale der Herzöge von Andechs-Meranien die
Förtsch, die sich seit 1239 nach T. benannten. 1292 trugen sie T. dem Hochstift
Bamberg zu Lehen auf. 1565 starben sie aus. Das Hochstift Bamberg belehnte als
Erben die Giech und Künsberg (Künßberg) gemeinsam. 1731 verkauften die Künsberg
(Künßberg) ihren Anteil am Schloss. 1796 kam T., das zum Kanton Gebirg des Ritterkreises Franken zählte, an
Preußen, 1810 an Bayern. S. Förtsch von T.
L.: Wolff 513; Pezold, U. v., Die Herrschaft Thurnau im 18. Jahrhundert, 1968.
Toggenburg (Grafschaft). Nach der T. im Tal der
oberen Thur nannten sich seit 1044 Herren, seit 1209 Grafen, die am Ende des
12. Jahrhunderts Uznach erwarben. Sie erlangten durch Aneignung von Gütern der
Abtei Sankt Gallen und durch Heirat der Erbtöchter der Herren von Vaz (1323)
und der Vögte von Matsch (1391) bedeutende Güter im Gasterland, Rheintal,
Vorarlberg, Sankt Galler Oberland und Prätigau (Prättigau). Bei ihrem
Aussterben 1436 fiel das Stammgut an die Freiherren von Raron, die es 1468 an
die Abtei Sankt Gallen verkauften. Die Güter in Graubünden und im Alpenrheintal
gelangten an die Grafen von Montfort sowie die Herren von Sax, von Brandis und
Thüring von Aarburg. Um die Herrschaften Uznach, Gaster und Obermarch entstand
der Toggenburger Erbfolgekrieg. Danach wurden sie 1437/1438 gemeine Herrschaft
mehrerer Orte der Eidgenossenschaft der Schweiz. 1802/1803 kam T. zum Kanton Sankt Gallen.
L.: Wolff 532; Großer Historischer Weltatlas II 72 (bis 1797) G2; Rothenflue,
E., Toggenburger Chronik, 1887; Kläui, P., Die Entstehung der Grafschaft
Toggenburg, ZGO 90 (1937); Edelmann, H., Geschichte der Landschaft Toggenburg,
1956; Büchler, H., Das Toggenburg, 1992; Bischofberger, H., Toggenburg, LexMA 8
1996, 840f. ; Marquardt, B., Die alte Eidgenossenschaft und das Heilige
römische Reich, 2007, 307.
Traun (Reichsritter, Grafen). 1792 gehörten
die Grafen von (Abensberg und) T. (Abensperg-Traun) wegen der Herrschaft Eglofs
zu den schwäbischen Grafen der weltlichen Bank des Reichsfürstenrats des
Reichstags. Wegen der 1764 vom Stift Kempten gekauften Herrschaft Siggen
zählten sie zum Bezirk Allgäu-Bodensee des Kantons
Hegau-Allgäu-Bodensee des Ritterkreises Schwaben.
L.: Zeumer 553 II b 61, 14; Ruch, Anhang 82; Thürheim, A. v., Feldmarschall
Otto Ferdinand Graf von Abensperg-Traun, 1877.
Trauschwitz (Reichsritter). Von 1603 bis 1619 zählte
Joachim von T. wegen einiger von den Speth erworbener Güter zum Kanton Kocher des Ritterkreises Schwaben.
L.: Schulz 273.
Trautenberg (Reichsritter). Im 16. Jahrhundert
zählten die T. zum Kanton Gebirg und daneben
vielleicht im 17. Jahrhundert zum Kanton
Steigerwald des Ritterkreises Franken sowie zur vogtländischen Ritterschaft
(Vogtland).
L.: Stieber; Bechtolsheim 15, 20; Riedenauer 127.
Trebra (Reichsritter). Um 1550 zählten die T.
zum Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken.
L.: Stieber; Riedenauer 127; Stetten 33.
Treuchtlingen, Treuchlingen (Reichsritter). Die T.
zählten im frühen 16. Jahrhundert zum Kanton
Altmühl des Ritterkreises Franken.
L.: Biedermann, Altmühl; Stieber; Riedenauer 127.
Trimberg (Reichsritter). Im frühen 16.
Jahrhundert zählten T. zum Kanton Rhön-Werra des
Ritterkreises Franken.
L.: Riedenauer 127.
Trochtelfingen (reichsritterschaftliche Herrschaft). T.
zählte zum Kanton Kocher des Ritterkreises
Schwaben und kam an Nördlingen. Über Württemberg fiel T. 1951/1952 an
Baden-Württemberg.
L.: Der Ostalbkreis, 1978
Trott zu Heusenberg (Reichsritter). Im
späteren 16. Jahrhundert zählten die T. zum Kanton
Rhön-Werra des Ritterkreises Franken.
L.: Riedenauer 127.
Truchsess (Reichsritter). Um 1550 gehörten die T.
zum Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken.
Im 16. und 17. Jahrhundert waren sie auch im Kanton
Baunach immatrikuliert (Truchsess zu Brennhausen, Eishausen [Eißhausen],
Holnstein, Langheim, Rieneck, Werneck). S. Truchsess von Wetzhausen.
L.: Pfeiffer 196, 213; Stetten 33; Riedenauer 127; Ulrichs 209.
Truchsess von Baldersheim (Reichsritter). Im 16.
und frühen 17. Jahrhundert zählten die T. zum Kanton
Odenwald sowie im frühen 16. Jahrhundert auch zum Kanton
Altmühl im Ritterkreis Franken.
L.: Riedenauer 127; Rahrbach 270; Neumaier 73, 141
Truchsess von Henneberg (Reichsritter). Im 16. und
17. Jahrhundert zählten die T. zum Kanton
Steigerwald und zeitweise zum Kanton Baunach des
Ritterkreises Franken.
L.: Stieber; Bechtolsheim 13, 18, 193; Riedenauer 127; Rahrbach 271.
Truchsess von Pommersfelden (Reichsritter). Im 17.
und 18. Jahrhundert zählten die T. mit Frenshof, Hirschbrunn, Mühlhausen, Pommersfelden,
Oberköst, Weiher, Steppach, Reichmannsdorf und Röttenbach zum Kanton Steigerwald sowie etwas früher auch zum Kanton Altmühl im Ritterkreis Franken.
L.: Stieber; Roth von Schreckenstein 2, 594; Bechtolsheim 13, 19, 64;
Riedenauer 127; Rahrbach 272; Neumaier 47, 51, 118.
Truchsess von Wetzhausen (Reichsritter). Die T.
errichteten um die Bettenburg nördlich Hassfurts, die sie 1343 erlangt hatten,
ein Rittergut mit ausschließlicher Landeshoheit in Manau und Birkach und
konkurrierender Landeshoheit in weiteren Orten. Lehnsherr war das Hochstift
Bamberg. 1249 war die Bettenburg anlässlich des dem Aussterben der Grafen von
Andechs-Meranien folgenden Erbfolgekriegs als Pfand an die Grafen von Henneberg
und nach deren Aussterben (1583) an Sachsen gelangt. Vom 16. bis 18.
Jahrhundert waren die T. (T. von Sternberg, Unsleben) im Kanton Baunach und im Kanton
Rhön-Werra des Ritterkreises Franken immatrikuliert, im frühen 16. Jahrhundert
außerdem im Kanton Altmühl. S. Truchsess.
L.: Stieber; Roth von Schreckenstein 2, 594; Seyler 391; Riedenauer 127;
Rahrbach 275; Neumaier 102; Butz, P., Der Ritter von der Bettenburg (Christian
Truchsess), 1906.
Trümbach, Trübenbach, Trubenbach (Reichsritter).
Die T. waren mit Wehrda, Schloss Hohenwehrda (Hohenwerda), Rhina, Schletzenrod
und Wetzlos im 17. und 18. Jahrhundert Mitglied des Kantons
Rhön-Werra des Ritterkreises Franken.
L.: Stieber; Seyler 392; Winkelmann-Holzapfel 166; Pfeiffer 198; Riedenauer
127.
Truppach (Reichsritter). Im 16. Jahrhundert zählten
die T. zum Kanton Gebirg im Ritterkreis Franken.
L.: Riedenauer 127.
Trütschler (Reichsritter). Vielleicht zählten die
T. zum Kanton Gebirg im Ritterkreis Franken und
zur vogtländischen Ritterschaft (Vogtland).
L.: Riedenauer 127.
Tübingen (Reichsritter). Von 1640 bis etwa 1654
war Johann Georg von T. Mitglied des Kantons
Neckar bzw. Neckar-Schwarzwald-Ortenau des Ritterkreises Schwaben.
L.: Hellstern 215.
Tucher (Reichsritter). Die T. zählten seit dem
späten 16. Jahrhundert zum Kanton Gebirg im
Ritterkreis Franken.
L.: Riedenauer 127.
Türckh (Reichsritter). Von 1646 bis 1723
(zuletzt Carl Friedrich von T. zu Debingen [Täbingen] und Ramstein) waren die
T. Mitglied des Kantons Neckar bzw.
Neckar-Schwarzwald-Ortenau des Ritterkreises Schwaben.
L.: Hellstern 215.
Türkheim (Freiherren, Reichsritter), Türckheim.
Im 18. Jahrhundert zählten die Freiherren von T. mit dem 1783 erworbenen
Altdorf, dem 1773 gewonnenen und 1795 an das Hochstift Straßburg gelangten
Bosenstein und der Rohrburger Mühle zum Ort (Bezirk) Ortenau des Kantons Neckar bzw. Neckar-Schwarzwald-Ortenau des
Ritterkreises Schwaben.
L.: Hölzle, Beiwort 66.
Überbrück (von Rodenstein), Überbrick von
Rodenstein, Überbruk von Rothenstein (Freiherren, Reichsritter). Im 18. Jahrhundert
zählten die Freiherren Ü. mit Tairnbach, das 1808 an Baden fiel, zum Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken.
L.: Stieber; Hölzle, Beiwort 57; Winkelmann-Holzapfel 166; Riedenauer 127;
Stetten 37, 186.
Uhl (Reichsritter). Seit 1789 zählte der Kantonskonsulent U. mit Domeneck zum Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken.
L.: Hölzle, Beiwort 57; Winkelmann-Holzapfel 166; Riedenauer 127; Stetten 38.
Ulm (Freiherren, Reichsritter). Im 17. und
18. Jahrhundert zählten die Freiherren von U. mit Grießenberg, Langenrain,
Marbach und Wangen zum Kanton Hegau
(Hegau-Allgäu-Bodensee) des Ritterkreises Schwaben. Mit zwei Dritteln
Oberndorf-Poltringen (1722) waren sie auch im Kanton
Neckar und mit der Herrschaft Mittelbiberach (1648) im Kanton
Donau immatrikuliert.
L.: Roth von Schreckenstein 2, 592; Hölzle, Beiwort 59, 61, 65; Ruch 18 Anm. 2;
Ruch Anhang 80; Hellstern 216.
Ulmenstein (Reichsritter). Von 1738 bis 1785
zählten die U. zum Kanton Kocher des
Ritterkreises Schwaben.
L.: Schulz 273.
Ulner, Eulner, Eyllner, Euler (Reichsritter).
Vom 16. bis zum 18. Jahrhundert zählten die Reichsritter U. mit Gumpen und
Teilen von Winterkasten zum Kanton Odenwald des
Ritterkreises Franken. S. Ulner von Dieburg.
L.: Stetten 38; Pfeiffer 211; Riedenauer 127.
Ulner von Dieburg, Ulmer (Reichsritter). Um
1550 zählten die U. zum Kanton Odenwald des
Ritterkreises Franken. Im 18. Jahrhundert gehörten sie dem Ritterkreis Rhein
an.
L.: Stieber; Roth von Schreckenstein 2, 595; Riedenauer 127; Stetten 33; Neumaier
67, 72, 132, 150.
Ungelter (Freiherren, Reichsritter). Im 18.
Jahrhundert zählten die Freiherren von U. mit dem 1661 erworbenen
Oberstotzingen zum Kanton Donau des
Ritterkreises Schwaben.
L.: Hölzle, Beiwort 59.
Unterböbingen (reichsritterschaftliche Herrschaft). U. zählte zum Kanton Kocher des Ritterkreises Schwaben und kam teilweise an Ellwangen und dann über Württemberg (1802/1803) 1951/1952 an Baden-Württemberg. S. Böbingen.
Unterdeufstetten (reichsritterschaftliche Herrschaft). U. zählte zum Kanton Kocher und kam an nichtritterschaftlichen Adel, danach an Württemberg und damit 1951/1952 zu Baden-Württemberg.
Unterelsass (unterelsässische Ritterschaft bzw.
Unterelsässische Ritterschaft). Von 1651 bis 1678/1681 war auch Unterelsass (die
unterelsässische Ritterschaft bzw. Unterelsässische Ritterschaft) der
Reichsritterschaft angeschlossen, ehe sie 1680 unter die Herrschaft Frankreichs
geriet. 1773 zählten zum Kanton U. (der
Reichsritterschaft) 40 Familien (Andlau, Berkheim [Berckheim], Bernhold von
Eschau [1775/1816], Berstett [1893/1970], Bettendorf [Bettendorff], Birkenwald
[Birckenwald] [1783], Bock von Bläsheim und Gerstheim [1791/1792], Bodeck von
Ellgau [1907], Böcklin von Böcklinsau, Dettlingen, Eckbrecht von Dürckheim,
Flachslanden [Ende 18. Jh.], Gail, Gailing [Gayling von Altheim] [1940/1987],
Glaubitz, Gohr zu Nahrstett [1936], Grempp von Freudenstein [Gremp von
Freudenstein] [20. Jh.], Haffner von Wasselnheim [Wasslenheim] [1800],
Albertini [1808], Joham von Mundolsheim [1820], Kageneck, Landsberg [Landsperg]
[1837/1842], Müllenheim, Neuenstein, Oberkirch [1882/um 1930], Rathsamhausen
[1819/1890], Röder von Diersburg, Schauenburg, Schenk zu [von] Schmidtburg,
Schönau [Schönau-Zell] [1847], Streit von Immendingen [1858], Ulm zu Erbach,
Volz von Altenau [Voltz von Altenau] [1757/1807], Wangen [zu Geroldseck am
Wasichen], Weitersheim [1839], Wetzel von Marsilien [1797/1810], Wurmser von
Vendenheim [1844/1851], Zorn von Bulach, Zorn von Plobsheim [nach 1860],
Zuckmantel von Brumath [1781/1789]).
L.: Wolff 296; Kageneck, A. Graf v., Über die Anerkennung des Freiherrenstandes
elsässisch-deutscher Familien durch König Ludwig XV. im Jahre 1773, Deutsches
Adelsarchiv 1963/1964 (1965), 15ff.
Untereßfeld, Pfarrei. Um 1800 zählte die Pfarrei U.
zum Kanton Baunach des Ritterkreises Franken.
L.: Riedenauer 129.
Unterriexingen (reichsritterschaftlicher Ort). U. an
der Enz war Sitz der von 1190 bis 1560 nachweisbaren Herren von Riexingen. Es
zählte zum Kanton Neckar des Ritterkreises Schwaben.
1806 kam es an Württemberg, 1951/1952 an Baden-Württemberg.
L.: Wolff 509.
Unterwalden (Kanton).
Im Mittelalter bestanden in den schon vorgeschichtlich besiedelten Gebieten
südlich des Vierwaldstätter Sees Grundherrschaften der Klöster Beromünster,
Luzern, Muri und Sankt Blasien, über die seit 1173 die Grafen von Lenzburg die
Vogtei innehatten. 1240 schloss das Gebiet nid dem Wald ([Kernwald,]
U./Nidwalden) ein Bündnis mit Luzern, 1291 ein Bündnis (Bund der Waldstätte)
mit Uri und Schwyz, dem auch das Gebiet ob dem Wald (U./Obwalden) beitrat,
gegen die Grafen von Habsburg als Nachfolger der Grafen von Lenzburg. 1309/1324
erhielt ganz U. die Anerkennung der Reichsunmittelbarkeit, trennte sich aber
wieder in Nidwalden und Obwalden, die in der Eidgenossenschaft allerdings
einheitlich auftreten mussten. 1432 löste Nidwalden alle weltlichen Rechte
auswärtiger Herren ab. Im 15. Jahrhundert nahm U. an der Eroberung des Tessin
durch Uri teil und gewann Mitherrschaft in einigen Vogteien im Süden des Sankt
Gotthard. 1798 wurden Uri, Schwyz, Zug und U. zum Kanton
Waldstätte der Helvetischen Republik vereinigt. 1803/1815 wurden Nidwalden und
Obwalden als Halbkantone wiederhergestellt. Dabei erhielt Nidwalden 1803 das
Gebiet der Abtei Engelberg südlich von Nidwalden, das aber 1815 an Obwalden
gelangte. 1845 trat U. dem katholischen Sonderbund bei. 1850 erlangten die
Halbkantone neue Verfassungen, die mehrfach geändert wurden (u. a. 1965/1968).
L.: Wolff 522f.; Großer Historischer Weltatlas II 72 (bis 1797) E3; Amrein, W.,
Urgeschichte des Vierwaldstätter Sees und der Innerschweiz, 1939; Vokinger, K.,
Nidwalden, Land und Leute, 1958; Innerschweiz und frühe Eidgenossenschaft, Bd.
2 1990; Hitz, F., Unterwalden, LexMA 8 1996, 1273; Garovi, A., Obwaldner
Geschichte, 2000.
Urbach, Aurbach (Reichsritter). Von 1581 bis
1593 zählten die U. zum Kanton Neckar des
Ritterkreises Schwaben, 1542 bis 1607 wegen Hohenstein (bis 1564) und
Bönnigheim (bis 1607) auch zum Kanton Kocher.
L.: Hellstern 215; Schulz 273; Regesten zur Geschichte der Herren von Urbach,
bearb. v. Uhland, R., 1958; (Böhringer, W.,) Aus der Vergangenheit von Urbach,
hg. v. Familienarchiv Hornschuch, (1959).
Uri (Kanton).
Das seit dem 7. Jahrhundert von Alemannen besiedelte Gebiet zwischen Sankt
Gotthard und Vierwaldstätter See war im 8. Jahrhundert, in dem U. 732 erstmals
erwähnt wird, Herzogsgut, das durch die Karolinger Königsgut wurde. 853 gab
König Ludwig der Deutsche Königsgut im Land an das Kloster Fraumünster
(Frauenmünster) in Zürich. Danach gehörte es zur Reichsvogtei Zürich, die seit
dem 10. Jahrhundert die Grafen von Lenzburg, seit 1173 die Herzöge von
Zähringen und von 1218 bis 1226 pfandweise die Grafen von Habsburg innehatten,
die danach aber an das Reich zurückkam. 1231 bestätigte König Heinrich (VII.)
die Reichsunmittelbarkeit (Reichsvögte Grafen von Rapperswil?), die 1274 auch
König Rudolf von Habsburg anerkannte, nachdem U. im Interregnum infolge seiner
Abgelegenheit tatsächlich weitgehende Selbständigkeit erlangt hatte. 1291
schloss sich U. mit Schwyz und Unterwalden gegen Habsburg im Bund der
Waldstätte zusammen. Seit 1335 ist kein Reichsvogt in U. mehr nachweisbar. 1359
kaufte U. die Güter des von den Grafen von Rapperswil begünstigten Klosters
Wettingen und löste danach auch die Rechte des Fraumünsters (Frauenmünsters) in
Zürich ab. Darüber hinaus dehnte es sich auf Kosten von Glarus, der Abtei
Engelberg und von Schwyz aus. 1410 nahm U. die Reichsvogtei Urseren in ein
ewiges Landrecht auf und errang so die Herrschaft über die seit dem 13.
Jahrhundert erschlossene Straße über den Sankt Gotthard. 1441 erlangte es von
Mailand das Pfand an der Levantina, 1479/1480 diese selbst. Zusammen mit
Unterwalden und Schwyz gewann U. Blenio, Riviera und Bellinzona. 1516 wurde in
der Eidgenossenschaft der südliche und westliche Teil des Tessins erworben.
1798 kam der katholisch gebliebene Kanton mit
Schwyz und Unterwalden zum Kanton Waldstätte der
Helvetischen Republik, wurde aber 1803 mit rund 1075 Quadratkilometern
wiederhergestellt. 1928 wurde die Landsgemeinde durch Urwahlen ersetzt.
L.: Wolff 521; Großer Historischer Weltatlas II 72 (bis 1797) F3; Matt, L. v.
u. a., Uri, Basel 1946; Oechslin, M./Dahinden, H., Land am Gotthard, Zürich
1965; Innerschweiz und frühe Eidgenossenschaft, Bd. 2 1995; Hitz, F., Uri,
LexMA 8 1996, 1297.
Ursenbeck von Pottschach (Reichsritter). Von 1614
bis 1629 zählte Jörg Christoph von U. wegen Leinzell zum Kanton Kocher des Ritterkreises Schwaben.
L.: Schulz 273.
Ussigheim, Uissigheim, Usigheim (Reichsritter). Im
16., 17. und 18. Jahrhundert zählten die U. zum Kanton
Rhön-Werra im Ritterkreis Franken.
L.: Stieber; Seyler 392; Riedenauer 127.
Utterod (Reichsritter). Im frühen 18.
Jahrhundert zählten die U. zum Kanton Odenwald
im Ritterkreis Franken.
L.: Riedenauer 127.
Utzmemmingen (reichsritterschaftliche Herrschaft). U. zählte zum Kanton Kocher des Ritterkreises Schwaben und kam an Oettingen, danach an Württemberg und damit 1951/1952 an Baden-Württemberg.
Utzwingen (reichsritterschaftliche Herrschaft). U. zählte zum Kanton Kocher des Ritterkreises Schwaben und kam an Oettingen, danach an Bayern.
Uznach (Herrschaft). U. am Rand der Linthebene
östlich des Zürichsees wird 741 erstmals erwähnt. Um 1200 gründeten dort die
Grafen von Toggenburg eine Stadt. Nach dem Aussterben der Grafen von Toggenburg
wurde U. 1437/1469 gemeine Herrschaft von Glarus und Schwyz. Nach 1798/1803 kam
es an den Kanton Sankt Gallen.
L.: Wolff 528; Großer Historischer Weltatlas II 72 (bis 1797) F/G2; Oberholzer,
P., Geschichte der Stadt Uznach, 1969.
Valangin, Valengin (Grafschaft). Die Grafen von
V. waren eine 1584 zurückkehrende Nebenlinie der Grafen von
Neuenburg/Neuchâtel. Deren Fürstentum kam nach dem Aussterben des Hauses
Orléans-Longueville 1707 durch Wahl der Stände an König Friedrich I. in Preußen
als testamentarischen Erben des 1702 mit Wilhelm III. von England
ausgestorbenen Hauses Oranien. 1805 überließ König Friedrich Wilhelm III.
Neuenburg/Neuchâtel gegen Hannover an Napoleon und dieser es 1806 an seinen
Marschall Berthier. 1814 kam es an Preußen zurück und wurde als 21. Kanton in die Eidgenossenschaft der Schweiz
aufgenommen. Am 1. 3. 1848 sagte es sich von Preußen los. Am 20. 4. 1857
verzichtete Preußen endgültig auf seine Rechte. 1861 gab der König von Preußen
auch den Titel Graf von V. auf.
L.: Wolff 538; Thévenaz, L., Histoire du pays de Neuchâtel, 1948; Stribrny, W.,
Die Könige von Preußen als Fürsten von Neuenburg-Neuchâtel, 1998.
Varell (Reichsritter). Im 17. und 18.
Jahrhundert zählten die V. zum Kanton Gebirg im
Ritterkreis Franken.
L.: Stieber; Riedenauer 128.
Varnbüler von Hemmingen, Varnbühler von und zu
Hemmingen (Freiherren, Reichsritter). Von 1649 (Erwerb des Rittergutes
Hemmingen durch Johann Conrad Varnbüler [Varnbühler]) bis 1805 gehörten die V.
zum Kanton Neckar bzw.
Neckar-Schwarzwald-Ortenau des Ritterkreises Schwaben.
L.: Roth von Schreckenstein 2, 592; Hölzle, Beiwort 65; Hellstern 216.
Varrenbach (Reichsritter). Im 16. Jahrhundert
zählten die V. zum Kanton Odenwald des
Ritterkreises Franken. S. Fechenbach.
L.: Riedenauer 128.
Vasolt (Reichsritter). Im 16. Jahrhundert
zählten die V. zum Kanton Rhön-Werra des
Ritterkreises Franken.
L.: Riedenauer 128.
Vaßmann (Reichsritter). Im frühen 16.
Jahrhundert zählten die V. zum Kanton Gebirg im Ritterkreis
Franken.
L.: Riedenauer 128.
Vaud s. Waadt (Kanton)
Vellberg (Herren, Reichsritter). V. bei
Schwäbisch Hall wird 1102 erstmals erwähnt. Nach ihm benannten sich die Herren
von V., die im frühen 16. Jahrhundert dem Kanton
Odenwald des Ritterkreises Franken angehörten. Nach deren Aussterben 1592 kam
V. an die Reichsstadt Schwäbisch Hall, 1803 an Württemberg und damit 1951/1952
an Baden-Württemberg.
L.: Stieber; Roth von Schreckenstein 2, 594; Wolff 214; Riedenauer 128; Stetten
33; Neumaier 66, 72, 90, 141; Vellberg in Geschichte und Gegenwart, hg. v.
Decker-Hauff, H., 1984; Bd. 2, hg. v. Mack, C. u. a., 1994.
Venningen (Freiherren, Reichsritter). Die V. waren
mit Dühren, Eichtersheim;, Grombach, Neidenstein, Rohrbach und Weiler Mitglied
des Kantons Kraichgau des Ritterkreises
Schwaben. Seit 1518 hatten sie sieben Zwölftel von Königsbach bei Pforzheim als
Lehen Brandenburgs, die sie 1650 an Daniel Rollin de Saint-André (Saint André)
verkauften. Von 1614 bis 1629 waren sie wegen eines Schlosses zu Talheim auch
im Kanton Kocher immatrikuliert. Im 18.
Jahrhundert gehörten sie zum Ritterkreis Rhein.
L.: Roth von Schreckenstein 2, 595; Hölzle, Beiwort 63; Winkelmann-Holzapfel
166; Schulz 273; Lurz, M., Die Freiherren von Vennungen, 1997.
Vestenberg (Reichsritter). Im 16. Jahrhundert
zählten die V. (bei Ansbach) zum Kanton
Odenwald, Kanton Altmühl und Kanton Steigerwald des Ritterkreises Franken. Im 17.
Jahrhundert waren sie mit Burghaslach und Breitenlohe im Kanton Steigerwald immatrikuliert. V. kam 1288 von den
Ansbacher Vögten von Dornberg erbweise an die Herren von Heideck (Heydeck),
1435 an die Eyb, die es 1724 an die Markgrafen von Ansbach verkauften. S.
Preußen, Bayern.
L.: Stieber; Bechtolsheim 13, 18, 194; Riedenauer 128; Stetten 33; Rahrbach
279.
Vitzehagen (Reichsritter). Im 16. Jahrhundert
zählten die V. zum Kanton Rhön-Werra des
Ritterkreises Franken.
L.: Riedenauer 128.
Vogelius (Reichsritter). Um 1750 zählten die V.
zum Kanton Rhön-Werra des Ritterkreises Franken.
L.: Riedenauer 128.
Vogt von Coburg (Reichsritter). Im frühen 16.
Jahrhundert zählten die V. zum Kanton Baunach
des Ritterkreises Franken.
L.: Riedenauer 122.
Vogt von Hunolstein, Vogt von Hunoltstein
genannt von Steinkallenfels (Freiherren, Reichsritter). Der V. ist 1239
erstmals belegt, doch gingen die bis zum Ende des 13. Jahrhunderts gewonnenen
Güter um die Burg Hunolstein durch Fehden mit den Grafen von Salm, Sponheim und
der Reichsstadt Speyer wieder verloren. Im 18. Jahrhundert zählten die
Freiherren V. mit Abtweiler, drei Achteln von Boos, Teilen von Staudernheim,
Merxheim und Teilen von Weiler sowie Dörrmoschel mit Teschenmoschel zum Kanton Niederrheinstrom des Ritterkreises Rhein. Mit
Nack und Nieder-Wiesen (Niederwiesen) waren sie im Kanton
Oberrheinstrom immatrikuliert. Außerdem gehörten sie im späteren 17.
Jahrhundert zum Kanton Odenwald des
Ritterkreises Franken sowie 1802 zum Ort (Bezirk) Ortenau des Kantons Neckar bzw. Neckar-Schwarzwald-Ortenau des
Ritterkreises Schwaben.
L.: Genealogischer Kalender 1753, 544; Roth von Schreckenstein 2, 595;
Winkelmann-Holzapfel 166; Uhrmacher, M., dilecti fideles nostri? (in )
Landesgeschichte als multidisziplinäre Wissenschaft, hg. v. Henn, V. u. a.,
2001; Grimbach, J., Zur Territorialpolitik der Vögte von Hunolstein im
Spätmittelalter (in) Landesgeschichte als multidisziplinäre Wissenschaft, 2001.
Vogt von Kallstadt, Vogt zu Kallstadt
(Reichsritter). Im 16. und 17. Jahrhundert zählten die V. zum Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken.
L.: Stetten 33.
Vogt von Rieneck (Freiherren, Grafen,
Reichsritter). Im 16. und 17. Jahrhundert zählten die V. zum Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken. Vom 16. bis
18. Jahrhundert waren sie mit Urspringen Mitglied des Kantons
Rhön-Werra. Im 17. und 18. Jahrhundert waren sie mit Trunstadt, Traustadt und
Fatschenbrunn im Kanton Steigerwald
immatrikuliert. Außerdem erscheinen sie im 18. Jahrhundert im Kanton Gebirg und gegen Ende dieses Jahrhunderts im Kanton Baunach. S. Vogt von Rieneck zu Urspringen,
Gmund, Voit von Rieneck.
L.: Stieber; Roth von Schreckenstein 2, 594; Seyler 392; Pfeiffer 211;
Riedenauer 128; Stetten 33; Bechtolsheim 16, 196; Rahrbach 281; Ulrichs 209;
Neumaier 83, 148, 166.
Vogt von Rieneck zu Urspringen, Voit von
Rieneck zu Erspringen (Reichsritter). Im 16. Jahrhundert zählten die V. zum Kanton Rhön-Werra des Ritterkreises Franken. S. Vogt
von Rieneck, Voit von Rieneck zu Urspringen.
L.: Pfeiffer 211.
Vogt von und zu Salzburg, Voit von Salzburg
(Freiherren, Reichsritter). Bis ins ausgehende 18. Jahrhundert zählten die
Freiherren V. mit Nenzenheim und Ippesheim samt Reusch zum Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken. Außerdem
waren sie seit dem frühen 16. Jahrhundert im Kanton
Rhön-Werra und am Ende des 18. Jahrhunderts im Kanton
Baunach sowie vielleicht im Kanton Steigerwald
immatrikuliert. Ippesheim fiel 1808 an Bayern.
L.: Stieber; Roth von Schreckenstein 2, 594; Seyler 392f.; Winkelmann-Holzapfel
166; Pfeiffer 211; Riedenauer 128; Stetten 38, 183; Rahrbach 284; Neumaier 31,
83.
Vogt von Wallstadt (Reichsritter), (Vogt zu
Wallstadt). Im frühen 16. Jahrhundert zählten die V. zum Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken. S. Fork,
Horkheim.
L.: Riedenauer 128; Ulrichs 209.
Vohenstein (Reichsritter). Die 1737 ausgestorbenen
V. zählten im frühen 17. Jahrhundert zum Kanton
Odenwald des Ritterkreises Franken und weiter wegen Gütern in Talheim,
Utzmemmingen und Adelmannsfelden zum Kanton
Kocher des Ritterkreises Schwaben.
L.: Hölzle, Beiwort 62; Riedenauer 128; Schulz 273.
Vöhlin von Frickenhausen (Freiherren,
Reichsritter). Bis zu ihrem Aussterben 1786 zählten die Freiherren V. mit der
1521 erworbenen Herrschaft Neuburg zum Kanton
Donau des Ritterkreises Schwaben sowie mit Harteneck von 1652 bis 1666 zum Kanton Kocher.
L.: Hölzle, Beiwort 59; Schulz 273.
Vöhlin von Illertissen (Reichsritter). Im 18.
Jahrhundert zählten die V. zum Kanton Donau des
Ritterkreises Schwaben.
L.: Roth von Schreckenstein 2, 592.
Vöhlin von Neuburg (Freiherr, Reichsritter). Um
1663 war Freiherr Johann Albrecht V. Mitglied im Kanton
Neckar des Ritterkreises Schwaben.
L.: Hellstern 216.
Voit von Rieneck (Freiherren, Grafen,
Reichsritter, Vogt von Rieneck). Im 16. und 17. Jahrhundert zählten die V. zum Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken. Vom 16. bis
18. Jahrhundert waren sie mit Urspringen Mitglied des Kantons
Rhön-Werra. Im 17. und 18. Jahrhundert waren sie mit Trunstadt, Traustadt und
Fatschenbrunn im Kanton Steigerwald
immatrikuliert. Außerdem erschienen sie im 18. Jahrhundert im Kanton Gebirg und gegen Ende dieses Jahrhunderts im Kanton Baunach. S. Voit von Rieneck zu Urspringen,
Gmund.
L.: Stieber; Roth von Schreckenstein; Seyler 392; Pfeiffer 211; Riedenauer 128;
Stetten 33; Bechtolsheim 16, 196; Rahrbach 281, Ulrichs 209; Neumaier 83, 148,
166.
Voit von Rieneck zu Urspringen, Voit von
Rieneck zu Erspringen (Reichsritter). Im 16. Jahrhundert zählten die V. zum Kanton Rhön-Werra des Ritterkreises Franken. S. Vogt
von Rieneck, Voit von Rieneck.
L.: Pfeiffer 211.
Voit von Salzburg (Freiherren, Reichsritter,
Vogt von und zu Salzburg). Bis ins ausgehende 18. Jahrhundert zählten die
Freiherren V. mit Nenzenheim und Ippesheim samt Reusch zum Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken. Außerdem
waren sie seit dem frühen 16. Jahrhundert im Kanton
Rhön-Werra und am Ende des 18. Jahrhunderts im Kanton
Baunach sowie vielleicht im Kanton Steigerwald
immatrikuliert. Ippesheim fiel 1808 an Bayern.
L.: Stieber; Roth von Schreckenstein 2, 594; Seyler 392f.; Winkelmann-Holzapfel
166; Pfeiffer 211; Riedenauer 128; Stetten 38, 183; Rahrbach 284; Neumaier 31,
83.
Vol von Wildenau (Reichsritter). Die V.
zählten bereits 1488 zur Gesellschaft Sankt Jörgenschild, Teil am Neckar. Von
1548 bis etwa 1623 waren sie Mitglied des Kantons
Neckar bzw. Neckar-Schwarzwald-Ortenau des Ritterkreises Schwaben.
L.: Hellstern 216.
Völderndorff, Völderndorf (Reichsritter). Die V.
zählten im 18. Jahrhundert vielleicht zum Kanton
Altmühl des Ritterkreises Franken.
L.: Biedermann, Altmühl; Stieber; Riedenauer 128.
Völkershausen (Reichsritter). Bis zum frühen 18.
Jahrhundert zählten die V. zum Kanton Rhön-Werra
des Ritterkreises Franken.
L.: Stieber; Seyler 393f.; Pfeiffer 198; Riedenauer 128.
Volland von Vollandseck (Reichsritter). Von 1581
bis 1593 war Hans Jörg V. Mitglied des Kantons
Neckar bzw. Neckar-Schwarzwald-Ortenau des Ritterkreises Schwaben.
L.: Hellstern 216.
Volmar, Vollmar (Freiherren, Reichsritter). Im
18. Jahrhundert zählten die Freiherren von V. mit dem 1656 erworbenen und 1791
an das Hochstift Augsburg gelangten Rieden zum Kanton
Donau des Ritterkreises Schwaben. Im 17. Jahrhundert gehörten V. auch dem Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken an.
L.: Hölzle, Beiwort 59; Riedenauer 128.
Vorburger zu Bödigheim (Reichsritter). Die V.
zählten im späten 17. Jahrhundert zum Kanton
Odenwald des Ritterkreises Franken. S. Vorburg.
L.: Riedenauer 128.
Waadt, Waadtland (Herrschaft, Grafschaft, Kanton), franz. Vaud. Das Gebiet zwischen Jura, Neuenburger
See, Genfer See, Alpen und Saane gehörte in römischer Zeit zur Provinz Helvetia
und wurde um 470 von den Burgundern besetzt. 515 heißt es pagus Juranensis, 756
pagus Valdensis (Waldgau). 839 gab Kaiser Ludwig der Fromme das Gebiet als
Grafschaft W. seinem Sohn Lothar. Danach fiel es an Hochburgund und mit diesem
1032 an das Deutsche Reich. Um 1100 wurden Greyerz (Gruyères) und Neuenburg
abgetrennt. Seit 1207 und vor allem nach dem Aussterben der Herzöge von
Zähringen 1218 drangen die Grafen von Savoyen vor und eroberten im 13. und 14.
Jahrhundert fast das gesamte Gebiet (Baronie de Vaud). 1475 erlangten Bern und
Freiburg im Üchtland durch Eroberung Grandson, Murten, Orbe und Echallens und
machten sie zu gemeinen Herrschaften beider Orte. 1530 wurde die Reformation
eingeführt. 1536 besetzte Bern die W. und das Hochstift Lausanne und verwaltete
sie nach Abtretung einiger Teile an Freiburg im Üchtland und Wallis als
Herrschaft. 1555 erwarb es Greyerz, 1701 Aubonne. 1564 verzichtete Savoyen auf
die W., die 1616 ein eigenes Landrecht erhielt. Am 23./24. 1. 1798 löste sich
W. als République Lémanique von Bern und wurde am 30. 3. 1798 als Kanton Léman der Helvetischen Republik eingegliedert.
1803 wurde es Kanton der Schweiz (3219 bzw. 1996
3212 Quadratkilometer). Seine Verfassung stammt vom 1. 3. 1885.
L.: Großer Historischer Weltatlas II 72 (bis 1797) B3; Mottaz, E., Dictionnaire
historique et statistique du Canton de Vaud, Bd. 1,2 1914ff.; Olivier, J., Le
Canton du Vaud, sa vie et son histoire, Bd. 1,2 2. A. 1938; Paquier, R., Le
pays de Vaud des origines à la conquête bernoise, Bd. 1,2 1942; Polenz, P. v.,
Landschafts- und Bezirksnamen, 1961, I, 13, Waldensis, comitatus, Waadt,
Vaud ; Bercher, J., Approche systématique de l’ancien droit privé vaudois,
888-1250, 1963; Encyclopedie illustrée du Pays de Vaud, hg. v. Galland, B., Bd.
1,2 1970ff.; Moreau, J., Dictionnaire de géographie historique, 1972, 285 Vaud;
La maison de Savoie en Pays de Vaud, hg. v. Andenmatten, B. u. a., 1990;
Durussel, V./Morerod, J., Le Pays de Vaud, 1990; Hubler, L., Histoire du Pays
de Vaud, 1991; Le Pays de Vaud, hg. v. Paravicini Bagliani, A., 1992; Coutaz,
G., Vaud, LexMA 8 1996, 1435f.
Wächter (Reichsritter). Im 18. Jahrhundert
zählten die W. mit dem 1789/1790 von den Grafen von Attems erworbenen
Hirrlingen zum Kanton Neckar bzw.
Neckar-Schwarzwald-Ortenau des Ritterkreises Schwaben. Um 1800 waren sie auch
im Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken
immatrikuliert.
L.: Hölzle, Beiwort 65; Kollmer 375; Riedenauer 128.
Waischenfeld, Weischenfeld (Reichsritter). Im frühen
16. Jahrhundert zählten die W. zum Kanton Gebirg
des Ritterkreises Franken.
L.: Riedenauer 128.
Waizenbach, Damenstift. Das evangelische Damenstift
W. zählte um 1790 wegen W. bei Hammelburg zum Kanton
Rhön-Werra des Ritterkreises Franken. S. Bayern.
L.: Winkelmann-Holzapfel 167; Riedenauer 129.
Wald (Reichsritter). Um 1600 zählten die W.
zum Kanton Altmühl des Ritterkreises Franken. S.
Wallert?
L.: Riedenauer 128.
Waldbott von Bassenheim, Waldbott-Bassenheim
(Reichsgrafen). Die Familie Waldbott war Afterlehnsträger der Grafen von
Isenburg-Braunsberg. Durch Erbschaft und Kauf erlangte sie allmählich die
Herrschaft Bassenheim bei Koblenz von ihren Lehnsherren. Diese war seit 1729
reichsunmittelbar. Um 1790 zählten die Grafen mit Arnoldshain und Schmitten,
Kransberg (Kronsberg), Friedrichsthal (Friedrichstal), Pfaffenwiesbach und
Wernborn zum Kanton Mittelrheinstrom des
Ritterkreises Rhein. Durch § 24 des Reichsdeputationshauptschlusses vom 25. 2.
1803 wurde der Graf W. wegen Pyrmont und Olbrück durch die Abtei Heggbach (ohne
Mietingen und Sulmingen und den Zehnten von Baltringen) und eine Rente von 1300
Gulden von Buxheim entschädigt. 1806 wurden die W. in Bayern und Württemberg
mediatisiert.
L.: Roth von Schreckenstein 2, 595; Winkelmann-Holzapfel 167.
Waldburg-Trauchburg (Grafen, Truchsessen, Fürsten).
Trauchburg nördlich von Isny fiel von den Herren von Trauchburg, einer
Nebenlinie der Freiherren von Rettenberg, an die Grafen von Veringen und 1306
durch Verkauf an Waldburg. 1429 kam Trauchburg an die 1772 erloschene
jakobische Linie W. der Truchsessen von Waldburg, von diesen an
Waldburg-Zeil-Zeil. 1806 wurde Waldburg-Zeil-Trauchburg (Waldburg-Zeil-Zeil) in
Württemberg mediatisiert. Trauchburg kam 1810 an Bayern. Wegen einer Hälfte
Kissleggs zählten die Truchsessen zum Kanton
(Bezirk) Allgäu-Bodensee (Hegau-Allgäu-Bodensee) des Ritterkreises Schwaben. S.
Waldburg-Zeil-Trauchburg (Waldburg-Zeil-Zeil).
L.: Ruch Anhang 82; Vochezer, J., Geschichte des fürstlichen Hauses Waldburg in
Schwaben, Bd. 1ff. 1888ff.
Waldburg-Wolfegg-Wolfegg (Truchsessen, Grafen). Die Truchsessen
von Waldburg, die um 1200 Wolfegg erwarben, teilten sich 1429 in mehrere
Linien. Wolfegg kam an die 1511 erloschene eberhardische Linie und von dort an
die georgische Linie. Sie spaltete sich 1595 in die Linien Waldburg-Wolfegg
(Wolfegg) und Waldburg-Zeil (Zeil). Waldburg-Wolfegg zerfiel 1672 in
Waldburg-Wolfegg-Waldsee und das 1798 erloschene W. Diese Linie hatte 1790 die
Grafschaft Wolfegg und die Herrschaften Waldburg, Kisslegg zur Hälfte, Leupolz,
Praßberg und Waltershofen. Wegen des Teiles Kissleggs zählte sie zum Kanton Hegau (Hegau-Allgäu-Bodensee) des Ritterkreises
Schwaben. Nach ihrem Aussterben fielen ihre Güter an Waldburg-Wolfegg-Waldsee.
L.: Ruch Anhang 82; Hölzle, E., Der deutsche Südwesten am Ende des alten
Reiches, 1938.
Waldburg-Zeil (Grafen, Truchsessen, Fürsten). Die Burg
Zeil bei Leutkirch war 1123 ein Sitz der Grafen von Bregenz, im 13. Jahrhundert
Reichsburg. 1337 fiel sie an die Truchsessen von Waldburg und kam 1595 an die
Linie W. Wegen Altmannshofen und Vogelsang zählte sie zum Kanton Hegau (Hegau-Allgäu-Bodensee) des Ritterkreises
Schwaben. 1792 gehörten die Lande der Erbtruchsessen zu Waldburg-Zeil-Zeil und
zu Waldburg-Zeil-Wurzach zum schwäbischen Reichskreis. 1803 wurden die
Truchsessen von Waldburg in den Fürstenstand erhoben, 1806 mediatisiert.
L.: Wallner 686 SchwäbRK 26 a; Ruch Anhang 82; Vochezer, J., Geschichte des
fürstlichen Hauses Waldburg in Schwaben, Bd. 1ff. 1888ff.
Waldburg-Zeil-Zeil (Truchsessen, Grafen, Fürsten). Die
Truchsessen von Waldburg teilten sich 1429 in mehrere Linien. Die georgische
Linie erhielt Waldsee und Zeil. 1595 teilte sie sich in die Linien
Waldburg-Wolfegg (Wolfegg) und Waldburg-Zeil (Zeil). Die Linie Waldburg-Zeil
(Zeil) spaltete sich 1674/1676 in Waldburg-Zeil-Wurzach (Zeil-Wurzach) und W.
(Zeil-Zeil). Am Ende des 18. Jahrhunderts hatten die Grafen von W. die
Grafschaften Zeil und Trauchburg und die Herrschaften Herrot, Kisslegg
(teilweise) und Aichstetten. Wegen Trauchburg nannten sie sich auch
Waldburg-Zeil-Trauchburg. Wegen Altmannshofen zählten sie zum Kanton Hegau (Hegau-Allgäu-Bodensee) des Ritterkreises
Schwaben, 1803 wurde die Linie W. in den Reichsfürstenstand erhoben. 1805 fiel
ihr das Kollegitastift Zeil zu. 1806 wurde sie in Württemberg mediatisiert.
Trauchburg wurde 1810 von Württemberg an Bayern abgegeben.
L.: Vochezer, R., Geschichte des fürstlichen Hauses Waldburg in Schwaben, Bd.
1ff. 1888ff.; Hölzle, E., Der deutsche Südwesten am Ende des alten Reiches,
1938.
Waldeck (reichsritterschaftliche Herrschaft).
Der aus den Dörfern Korweiler, Dorweiler und Mannebach bei Simmern bestehende
sog. Burgfriede W. (der Freiherren Boos von Waldeck) im Hunsrück zählte zum Kanton Niederrheinstrom des Ritterkreises Rhein.
L.: Wolff 515; Hoppstädter, K., Burg und Schloss Waldeck im Hunsrück, 1957;
Böhn, G., Inventar des Archivs der niederrheinischen Reichsritterschaft, 1971,
110.
Waldecker zu Kaimt, Waldecker zu Keimpt
(Freiherren, Reichsritter). Im 18. Jahrhundert zählten die Freiherren W. mit
Altenbamberg und Hohlenfels (Hollenfels) zum Kanton
Oberrheinstrom des Ritterkreises Rhein.
L.: Genealogischer Kalender 1753, 543.
Waldenburg genannt Schenkern, Schenkherr von
Waldenburg, Schenkherr von Walderburg (Freiherren, Reichsritter). Im späten 17.
Jahrhundert waren die W. im Kanton Odenwald des
Ritterkreises Franken immatrikuliert. Um 1790 zählten die W. mit Liebenstein
und bis 1793 auch mit Osterspai samt Liebeneck zum Kanton
Mittelrheinstrom des Ritterkreises Rhein.
L.: Winkelmann-Holzapfel 167; Riedenauer 126.
Waldenfels (Reichsritter), Wallenfels. Vom 16. bis
zum 19. Jahrhundert zählten die W. (bei Kronach) mit Ausnahme des späteren 18.
Jahrhunderts zum Kanton Gebirg des Ritterkreises
Franken.
L.: Stieber; Roth von Schreckenstein 2, 594; Pfeiffer 209; Riedenauer 128;
Rahrbach 285.
Walderdorff, Walderdorf, Waldendorf, Walderndorf, Wallendorf,
Wallerdorf (Reichsritter). Bis ins frühe 18. Jahrhundert zählten die 1211
erstmals erwähnten, 1660 mit dem Reichsfreiherrenstand und 1767 mit dem
Reichsgrafenstand begabten W. zum Kanton
Odenwald im Ritterkreis Franken.
L.: Riedenauer 128; Neumaier 66, 149, 151f.; Gensicke, H., Die von Walderdorff,
Nassauische Annalen 106 (1995), 241; Die von Walderdorff, hg. v. Jürgensmeier,
F., 1998.
Waldkirch (Grafen, Reichsritter). Um 1806 zählten
die 1790 zu Grafen erhobenen W. mit Kleineicholzheim (Kleineichholzheim), Binau
(Neckarbienau) und Schlossburg Sindolsheim zum Kanton
Odenwald des Ritterkreises Franken. Binau (Neckarbienau) und Kleineicholzheim
fielen 1808 an Baden und damit 1951/1952 an Baden-Württemberg.
L.: Hölzle, Beiwort 57; Winkelmann-Holzapfel 167; Stetten 38, 186; Riedenauer
128.
Waldmannshofen (reichsritterschaftlicher Ort). W. (807
Uualtmannisoua) bei Creglingen zählte zum Kanton
Odenwald des Ritterkreises Franken. In W. saßen zunächst die Schenken von
Limpurg, dann die Hohenlohe. Die Lehnsherrlichkeit hatte Hohenlohe-Brauneck,
seit dem 15. Jahrhundert Brandenburg bzw. Ansbach. Sie belehnten zunächst die
Truchsessen von Baldersheim und die Herren von Rosenberg, nach deren Aussterben
1603/1632 die Grafen von Hatzfeld mit W. Später kam es zu Württemberg und damit
1951/1952 zu Baden-Württemberg.
L.: Wolff 512.
Waldner von Freundstein (Freiherren, Grafen,
Reichsritter). Im 18. Jahrhundert zählten die Grafen W. mit dem halben
Schmieheim, Schweighausen, Berrweiler, Bertschweiler und Sierenz zum Ort
(Bezirk, Kanton) Ortenau des Kantons Neckar bzw. Neckar-Schwarzwald-Ortenau des
Ritterkreises Schwaben. S. a. Freundstein.
L.: Hölzle, Beiwort 66.
Waldstätte (Bund, Kanton). Am 1. 8. 1291 schlossen Uri, Schwyz und Unterwalden einen, den früheren Bund von etwa 1241 bestätigenden Landfriedensbund gegen Habsburg, aus dem sich die Eidgenossenschaft der Schweiz entwickelte. 1309 wurden Uri, Schwyz und Unterwalden erstmals als W. bezeichnet. 1433 wurde Luzern hinzugezählt. Von 1798 bis 1803 wurden Uri, Schwyz, Unterwalden und Zug im Kanton W. der Helvetischen Republik zusammengeschlossen.
Waldstetten (Herrschaft), Unterwaldstetten. W. bei
Heidenheim, das 1275 als Walhsteten erwähnt wird, gehörte den Herren von
Rechberg, die es an die Grafen von Grafeneck veräußerten, von denen es 1699 die
Propstei Ellwangen erwarb. Von dort kam der zum Kanton
Kocher des Ritterkreises Schwaben zählende Ort an Württemberg und damit
1951/1952 an Baden-Württemberg.
L.: Hölzle, Beiwort 80.
Wallbrunn (Freiherren, Reichsritter). Von etwa
1550 bis um 1800 zählten die Freiherren von W. zum Kanton
Oberrheinstrom des Ritterkreises Rhein. Um 1550 waren sie Mitglied im Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken. S.
Wallbrunn zu Gauersheim, Wallbrunn zu Nieder-Saulheim (Niedersaulheim),
Wallbrunn zu Partenheim.
L.: Roth von Schreckenstein 2, 592; Hölzle, Beiwort 58; Zimmermann 80;
Hellstern 216; Stetten 33, 38; Kollmer 382; Neumaier 66f., 70, 73, 151.
Wallbrunn zu Gauersheim (Freiherren,
Reichsritter). Im 18. Jahrhundert zählten die Freiherren von W. mit einem
Zehntel der Ganerbschaft Bechtolsheim, Gauersheim und Teilen von Hochspeyer
samt Teilen von Frankenstein zum Kanton
Oberrheinstrom des Ritterkreises Rhein und zum Kanton
Odenwald des Ritterkreises Franken. 1705 erlangte der aus der rheinischen
Ritterschaft stammende Johann Christoph von W., markgräflich-badischer Geheimer
Rat und Kammermeister, durch Heirat das Rittergut Schwieberdingen. Danach
gehörten die W. bis zum Verkauf des Gutes (1771/1773) zum Kanton Neckar (Neckar-Schwarzwald-Ortenau) des
Ritterkreises Schwaben.
L.: Genealogischer Kalender 1753, 544; Roth von Schreckenstein 2, 592; Hölzle,
Beiwort 58; Hellstern 216; Kollmer 382; Winkelmann-Holzapfel 167.
Wallbrunn zu Nieder-Saulheim (Niedersaulheim)
(Freiherren, Reichsritter). Um 1790 zählten die Freiherren von W. mit einem
Zehntel der Ganerbschaft Bechtolsheim, einem Achtel der Ganerbschaft Mommenheim
und zwei Siebteln der Ganerbschaft Niedersaulheim (Nieder-Saulheim) zum Kanton Oberrheinstrom des Ritterkreises Rhein.
L.: Winkelmann-Holzapfel 167.
Wallbrunn zu Partenheim (Freiherren,
Reichsritter). Um 1790 zählten die Freiherren von W. mit einem Zehntel der
Ganerbschaft Bechtolsheim, einem Drittel von Partenheim und zwei Fünfteln der
Ganerbschaft Schornsheim zum Kanton
Oberrheinstrom des Ritterkreises Rhein.
L.: Winkelmann-Holzapfel 168.
Walldürn (Reichsritter). Seit 1172 nannten sich
Edelherren nach Dürn. Über eine Erbtochter der Grafen von Lauffen erlangten sie
deren Güter, verloren aber danach rasch an Bedeutung und erloschen 1324 im
Mannesstamm. Nur im Lehnsverhältnis zu ihnen standen die Ritter von
Dürn/Walldürn, die im frühen 16. Jahrhundert zum Kanton
Odenwald des Ritterkreises Franken zählten. S. a. Dürn, Dürn zu Riedberg.
L.: Pfeiffer 210; Stetten 33; Riedenauer 128.
Wallenrod, Waldenrod (Reichsritter). Bis zur Mitte
des 18. Jahrhunderts zählten die W. zum Kanton
Gebirg im Ritterkreis Franken und zur vogtländischen Ritterschaft (Vogtland).
L.: Stieber; Roth von Schreckenstein 2, 594.
Wallenstein, Waldstein (Reichsritter). Im 16. und
17. Jahrhundert zählten die W. zeitweise zum Kanton
Rhön-Werra des Ritterkreises Franken.
L.: Stieber; Seyler 394; Riedenauer 128.
Wallert, Wallhardt (Reichsritter). Im frühen 16.
Jahrhundert zählten die W. zum Kanton Odenwald
des Ritterkreises Franken. S. Wald?
L.: Pfeiffer 211; Stetten 33; Riedenauer 128; Neumaier 64, 79, 159.
Wallis (Kanton),
frz. Valais. Das von Kelten bewohnte Tal der obersten Rhone (vallis poenina) wurde
25 v. Chr. von den Römern erobert und später in die Provinz Raetia (Rätien)
eingefügt. In der Mitte des 5. Jahrhunderts drangen Burgunder in den unteren
Teil (Unterwallis), später Alemannen in den oberen Teil (Oberwallis) ein. 534
kam das Gebiet an die Franken, 843 an Lotharingien, 888 an das Königreich
Hochburgund, in dem König Rudolf II. dem Bischof von Sitten Grafschaftsrechte
verlieh, und mit diesem 1032 an das Deutsche Reich. 1403 schloss der Bischof
von Sitten, der damit als Graf von W. reichsunmittelbar geworden war, zusammen
mit den im Kampf gegen die bis 1260 das Unterwallis erobernden Grafen von
Savoyen ihn unterstützenden oberwallisischen Bauern einen Bund mit den
Eidgenossen der Schweiz (Luzern, Uri, Unterwalden). Seit 1475 war das W. zugewandter
Ort der Eidgenossenschaft. 1475/1476 eroberten Bischof und Oberwallis
Unterwallis und verwalteten es als gemeine Herrschaft. 1528 verzichtete Savoyen
auf dieses Gebiet. Die Reformation wurde unterdrückt. 1613/1634 verzichtete der
Bischof unter Druck auf seine Rechte als Landesherr. 1798 wurde das W. von
Frankreich besetzt (Kanton der Helvetischen
Republik), 1802 zur unabhängigen Republik erhoben und 1810 wegen der
Alpenübergänge mit Frankreich vereinigt (Departement Simplon). 1814 wurde es
als Kanton in die Schweiz aufgenommen (5226
Quadratkilometer). 1815 erhielt es eine Oberwallis bevorzugende Verfassung, die
mehrfach geändert wurde (1839, 1848, 1907).
L.: Wolff 535f.; Großer Historischer Weltatlas II 72 (bis 1797) D4; Documents
relatifs à l’histoire du Valais, Bd. 1-8 1875ff.; Heusler, A., Rechtsquellen
des Cantons Wallis, 1890; Grenat, P.,. Histoire moderne du Valais de 1536 à
1815, 1904; Die Walliser Landratsabschiede, Bd. 1ff. 1916ff.; Eggs, J.,
Walliser Geschichte, Bd. 1 1930; Moreau, J., Dictionnaire de géographie
historique, 1972, 279 Valais; Biffiger, K./Ruppen, O., Wallis. Erbe und
Zukunft, 1975; Carlen, L., Kultur des Wallis im Mittelalter, 1981; Fibicher,
A., Walliser Geschichte, Bd. 1ff. 1983ff.; Carlen, L., Kultur des Wallis
1500-1800, 1984; Rouiller, J., Le Valais, 1995; Coutaz, G., Wallis, LexMA 8
1996, 1985ff.; Schnyder, C., Reformation und Demokratie im Wallis (1524-1613),
2002.
Wallstein (Reichsritter). Von 1548 bis 1581
zählten die W. zum Kanton Neckar des
Ritterkreises Schwaben.
L.: Hellstern 216.
Wambolt von Umstadt (Freiherren, Reichsritter),
Wambolt von und zu Umstadt. Vom frühen 16. Jahrhundert bis um 1800 zählten die
Freiherren W., die ursprünglich aus dem Niddagau stammten, mit der 1721
erworbenen Herrschaft Birkenau, Hasselhof (Hasselhöfe,) Kallstadt und Rohrbach
zum Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken.
Mit zwei Dritteln Partenheim und Weitersweiler waren sie auch Mitglied des Kantons Oberrheinstrom des Ritterkreises Rhein.
Birkenau und Kallstadt fielen 1808 an Hessen-Darmstadt und damit 1945 an
Hessen.
L.: Stieber; Roth von Schreckenstein 2, 595; Hölzle, Beiwort 57; Zimmermann 80;
Winkelmann-Holzapfel 168; Stetten 33, 38, 187; Riedenauer 128; Neumaier 67, 70,
73, 132, 151.
Wampach, Wanbach, Wannbach (Reichsritter). Im
frühen 16. Jahrhundert zählten die W. zum Kanton
Gebirg des Ritterkreises Franken. S. Wannbach.
L.: Pfeiffer 208; Riedenauer 128.
Wangen (Reichsstadt). W. im Allgäu ist 815 in
einer Gabe an Sankt Gallen erstmals bezeugt. Wahrscheinlich im 12. Jahrhundert
gründete das Kloster Sankt Gallen am Schnittpunkt zweier Fernstraßen hier einen
Markt. Vermutlich 1216/1217 wurde W. durch Kaiser Friedrich II. als Vogt Sankt
Gallens zur Stadt erhoben. 1273 zog König Rudolf von Habsburg Wangen, dessen
Vogtei nach 1251 mehrfach verpfändet wurde, an sich und verlieh ihm 1286 das
Stadtrecht Überlingens. Aus erneuten Verpfändungen an Sankt Gallen (1298) und
die Grafen von Montfort (1330) löste sich die zu dieser Zeit auf 700 Einwohner
geschätzte Stadt (1347). 1394 erwarb sie das Ammannamt und 1402 den Blutbann
und war damit trotz bis 1608 bestehender grundherrlicher Rechte Sankt Gallens
Reichsstadt. Diese hatte Sitz und Stimme auf dem Reichstag und beim
schwäbischen Reichskreis. Die Stadt war Sitz der Kanzlei des Kantons Hegau (Hegau-Allgäu-Bodensee) des
Ritterkreises Schwaben. 1802/1803 fiel sie mit 1,5 Quadratmeilen bzw. 50
Quadratkilometern (Deuchelried mit Haldenberg und Oflings, Wohmbrechts-Thann,
Niederwangen, Eglofs [1516-1582], Neuravensburg [1586-1608]) und 4500
Einwohnern an Bayern, 1810 mit einem Teil des Gebiets an Württemberg, wo sie
Sitz eines Oberamts wurde, und gelangte so 1951/1952 an Baden-Württemberg.
L.: Wolff 221; Zeumer 555 III b 24; Wallner 689 SchwäbRK 72; Schroeder 233ff.;
Scheurle, A., Wangen im Allgäu. Das Werden und Wachsen der Stadt, 2. A. 1975;
Walchner, K., Alt Wangener Erinnerungen, 1955, 1960; Der Kreis Wangen 1962;
Handbuch der baden-württembergischen Geschichte, Bd. 2 1995; Lorenz, S.,
Wangen, LexMA 8 1996, 2030.
Wangenheim (Reichsritter). Um 1700 zählten die W.
zum Kanton Rhön-Werra im Ritterkreis Franken.
L.: Riedenauer 128.
Wannbach (Reichsritter, Wampach, Wanbach). Im
frühen 16. Jahrhundert zählten die W. zum Kanton
Gebirg des Ritterkreises Franken. S. Wampach.
L.: Pfeiffer 208; Riedenauer 128.
Warnsdorf (Reichsritter). Um 1790 zählten die W.
mit Buchenau, Bodes, Branders, Erdmannrode (Erdmannsrode), Fischbach,
Giesenhain, Schwarzenborn und Soislieden zum Kanton
Rhön-Werra des Ritterkreises Franken.
L.: Winkelmann-Holzapfel 168.
Warrenbach (Reichsritter). Um 1550 zählten die W.
zum Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken.
S. Wehrenbach?, Fechenbach.
L.: Stetten 33.
Warsberg (Freiherren, Reichsritter). Im 18.
Jahrhundert zählten die Freiherren von W. mit W. und Wartenstein (Wartelstein)
zum Kanton Niederrheinstrom des Ritterkreises
Rhein.
L.: Genealogischer Kalender 1753, 546.
Wartenstein (Herrschaft). Um 1357 erbaute Tilmann
aus dem Ganerbengeschlecht der Ritter von Stein und Kallenfels/Steinkallenfels
bei Hennweiler die Burg W. und trug sie dem Erzstift Trier zu Lehen auf. Später
kam die Herrschaft W. mit Weiden, Hahnenbach, Herborn und Anteilen an
Niederhosenbach (alle an bzw. bei der Nahe) durch Vererbung, Kauf und
Übertragung an die Löwenstein, Manderscheid, Nassau-Saarbrücken, Flach von
Schwarzenberg, Daun-Falkenstein-Oberstein (Dhaun-Falkenstein-Oberstein) u. a.
1583 musste das Erzstift Trier Johann von Warsberg, den Schwiegersohn Ludwig
Flachs von Schwarzenberg (Ludwigs von Schwarzenberg), der den letzten Anteil
gehalten hatte, mit der gesamten zum Kanton
Niederrheinstrom des Ritterkreises Rhein zählenden Herrschaft belehnen. 1946
kamen die Güter an Rheinland-Pfalz.
L.: Wolff 516.
Wasdorf (Reichsritter). Vielleicht zählten die
W. zum Kanton Gebirg des Ritterkreises Franken
und zur vogtländischen Ritterschaft (Vogtland).
L.: Riedenauer 128.
Wasen (Reichsritter). Im 16. und frühen 17.
Jahrhundert zählten die vom W. zum Kanton
Odenwald des Ritterkreises Franken.
L.: Pfeiffer 211; Stetten 33; Riedenauer 128; Neumaier 73.
Wechinger, Wechaimer, Wechanner (Reichsritter).
Bis zum frühen 17. Jahrhundert zählten die W. zum Kanton
Odenwald des Ritterkreises Franken. S. Wechmar?
L.: Riedenauer 128.
Wechmar (Freiherren, Reichsritter). Vom 16. bis
zum frühen 19. Jahrhundert zählten die Freiherren von W. mit der Hälfte von
Rossdorf zum Kanton Rhön-Werra des Ritterkreises
Franken. Früh waren sie auch im Kanton Odenwald
(Wechinger?), im Kanton Gebirg, im Kanton Baunach (?) und im 17. Jahrhundert im Kanton Steigerwald immatrikuliert. Von 1799 bis 1805
waren sie Mitglied des Kantons Neckar bzw.
Neckar-Schwarzwald-Ortenau des Ritterkreises Schwaben.
L.: Genealogischer Kalender 1753, 538; Stieber; Seyler 394f.; Winkelmann-Holzapfel
168; Pfeiffer 198; Hellstern 216; Bechtolsheim 14, 17; Riedenauer 128; Stetten
33; Rahrbach 288.
Wehrenbach (Reichsritter, Wehrn). Im frühen 16.
Jahrhundert zählten die W. zum Kanton Odenwald
des Ritterkreises Franken. S. Fechenbach.
L.: Stetten 33; Riedenauer 128.
Wehrn (Reichsritter), Wehr. Die W. zählten im
16. Jahrhundert zu den Kantonen Rhön-Werra,
Baunach und vielleicht Odenwald des Ritterkreises Franken. S. Fechenbach,
Wehrenbach.
L.: Riedenauer 128.
Weibenum, Weiblinger? (Reichsritter). Im späten
17. Jahrhundert zählten die W. zum Kanton
Rhön-Werra des Ritterkreises Franken.
L.: Stieber; Seyler 395; Riedenauer 128.
Weiden, Weidenberg? (Reichsritter). Im späten
17. Jahrhundert zählten die W. zum Kanton
Steigerwald des Ritterkreises Franken.
L.: Bechtolsheim 15; Riedenauer 128.
Weier, Weyer, Weirich (Reichsritter). Im 16.
Jahrhundert zählten die W. zum Kanton Gebirg des
Ritterkreises Franken.
L.: Riedenauer 128.
Weiler (Reichsritter). Vom 16. bis zum frühen
19. Jahrhundert zählten die von und zu W. mit der Herrschaft Weiler, Eichelberg
mit Friedrichshof (Friedrichsdorf) und einem Drittel der Herrschaft Maienfels
zum Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken.
Von 1483 an hatten sie auch das Gut Lichtenberg (Lichtenburg), mit dem sie seit
1542 im Kanton Kocher des Ritterkreises Schwaben
immatrikuliert waren. Um 1628 war Ludwig von W. (Weyler) zu Liechtenburg
(Liechtenberg) Mitglied des Kantons Neckar bzw.
Neckar-Schwarzwald-Ortenau des Ritterkreises Schwaben. Ihre Güter fielen 1808
an Württemberg und damit 1951/1952 an Baden-Württemberg.
L.: Genealogischer Kalender 1753, 537; Stieber; Roth von Schreckenstein 2, 592,
594; Hölzle, Beiwort 57; Riedenauer 128; Hellstern 217; Stetten 33, 38, 184f.;
Schulz 273; Neumaier 72, 149f., 151.
Weingarten (Reichsritter). Im 16. Jahrhundert
zählten die W. zum Kanton Rhön-Werra des
Ritterkreises Franken.
L.: Pfeiffer 211; Riedenauer 128.
Weißenbach (Reichsritter). Im frühen 18.
Jahrhundert zählten die W. zum Kanton Odenwald
des Ritterkreises Franken.
L.: Riedenauer 128.
Weitersheim (Reichsritter, Freiherren). 1802 war Franz Karl von W. Mitglied des Ortes Ortenau des Kantons Neckar bzw. Neckar-Schwarzwald-Ortenau des Ritterkreises Schwaben der Reichsritterschaft. 1773 zählten die bereits im Stichjahr 1680 angesessenen und mit ihren Gütern bei der Ritterschaft immatrikulierten W. zum Ritterkreis Unterelsass. Sie erloschen männlicherseits 1839.
Weitingen (Reichsritter). Die W. gehörten bereits 1488 zur Gesellschaft Sankt Jörgenschild, Teil Neckar. Ab 1562 waren sie Mitglied des Kantons Neckar bzw. Neckar-Schwarzwald-Ortenau des Ritterkreises Schwaben.
Weitolshausen genannt Schrautenbach, Weitoltshausen
genannt Schrautenbach Weitelshausen (Reichsritter) s. Schrautenbach. Im 16. und
17. Jahrhundert zählten die W. bzw. Schrautenbach zum Kanton
Odenwald des Ritterkreises Franken.
L.: Stieber; Riedenauer 127; Stetten 33; Neumaier 79, 84, 89, 146, 167.
Weittershausen (Reichsritter). Von 1560 bis 1651 waren
die W. wegen Altburg und Weltenschwann (Weltenschwan) (16. Jh.-1619), Bromberg
(1500-1651), Freudental (1580-7) und Talheim (bis 1580) im Kanton Kocher des Ritterkreises Schwaben
immatrikuliert.
L.: Schulz 273.
Welden (reichsritterschaftliche Herrschaft, Freiherren,
Reichsritter), Walden. Das wohl im 9. Jahrhundert durch Rodung entstandene,
1156 genannte Dorf W. (Waeldiu) bei Augsburg war Lehen der Markgrafen von
Burgau an die Herren von W., die 1402 die Blutgerichtsbarkeit erlangten. 1597
verkauften sie die reichsritterschaftliche Herrschaft an die Grafen Fugger.
1764 kam W. ganz an Österreich (Schwäbisch-Österreich), 1805/1806 an Bayern.
1582 erwarben die W. das 778 erstmals erwähnte, über Staufer, die Truchsessen
von Waldburg und die Herren von Waldsee 1331 an Habsburg gelangte Laupheim von
den Ellerbach, die es 1362 (Pfand) bzw. 1407 (Lehen) von Habsburg erhalten
hatten. Im 18. Jahrhundert zählten die Freiherren von W. außer mit Laupheim,
mit den 1765 erworbenen und 1796 an den Freiherren Reuttner von Weyl gelangten
Teilen von Achstetten zum Kanton Donau des
Ritterkreises Schwaben. Außerdem waren sie wegen des 1585 von den Hürnheim
erheirateten und 1764 an Oettingen verkauften Hochaltingen und wegen Eislingen
(Großeislingen) (1765-1776) von 1588 bis 1805 im Kanton
Kocher des Ritterkreises Schwaben immatrikuliert. Vielleicht zählten die W.
auch zum Kanton Odenwald im Ritterkreis Franken.
1806 fiel W. an Bayern. Laupheim kam an Württemberg und damit 1951/1952 an
Baden-Württemberg.
L.: Genealogischer Kalender 1753, 529, 533; Wolff 509; Roth von Schreckenstein
2, 592; Hölzle, Beiwort 5, 59; Riedenauer 128; Schulz 273; Auch, J., Laupheim
1570-1870, 3./4. A. 1921; Schenk, G., Laupheim, 1976; Diemer, K., Laupheim,
1979.
Wellendingen (reichsritterschaftlicher Ort). Von 1264
bis 1299 sind Herren von W. bei Rottweil bezeugt. Unter der Oberherrschaft der
Grafschaft Hohenberg hatten 1384 die Pfuser, dann die Ifflinger, 1543 die
Gräter, die Stotzingen, 1548 die Humpiß von Waltrams den zum Kanton Neckar des Ritterkreises Schwaben zählenden
Ort. 1806 kam er an Baden und damit 1951/1952 an Baden-Württemberg. S. Humpiß
von Waltrams zu W.
L.: Chronik von Wellendingen bei Rottweil, 1926.
Wellenstein (Reichsritter). Von 1718 bis etwa 1737
war Anton von W. Mitglied des Kantons Neckar
bzw. Neckar-Schwarzwald-Ortenau des Ritterkreises Schwaben.
L.: Hellstern 216.
Wellwarth (Reichsritter). Im 16. Jahrhundert
zählten die W. zum Kanton Odenwald des
Ritterkreises Franken.
L.: Stetten 22.
Welsberg, Welschberg zu Langenstein (Grafen,
Reichsritter). 1752 zählten die Grafen W. mit der Herrschaft Langenstein zum (Kanton) Hegau (bzw. Kanton
Hegau-Allgäu-Bodensee) des Ritterkreises Schwaben.
L.: Hölzle, Beiwort 61 (Welsperg); Ruch Anhang 80; Götz, F./Beck, A., Schloss
und Herrschaft Langenstein im Hegau, 1972.
Welser (Reichsritter). Im 18. Jahrhundert
zählten die W. zum Kanton Gebirg des
Ritterkreises Franken.
L.: Riedenauer 128.
Wemding, Wemdingen (Reichsritter). Im frühen 16.
Jahrhundert zählten die W. zum Kanton Altmühl
des Ritterkreises Franken.
L.: Riedenauer 128.
Wendler von Pregenrot, Wendler von Pregenroth
(Reichsritter). Von 1548 bis etwa 1623 waren die W. Mitglied des Kantons Neckar bzw. Neckar-Schwarzwald-Ortenau des
Ritterkreises Schwaben.
L.: Hellstern 216f.
Wenk, Wenger (Reichsritter). Im 17.
Jahrhundert zählten die W. zum Kanton Odenwald
des Ritterkreises Franken.
L.: Riedenauer 128.
Wenkheim, Wenckheim (Reichsritter). Im 16.
Jahrhundert zählten die wohl 1217 erstmals erwähnten W. (aus Großwenkheim bei
Münnerstadt) zu den Kantonen Steigerwald und
Rhön-Werra des Ritterkreises Franken.
L.: Stieber; Roth von Schreckenstein 2, 594; Pfeiffer 214; Bechtolsheim 2;
Rahrbach 290.
Werdenau (Reichsritter). Im 17. Jahrhundert
zählten die W. (Wernau) zum Kanton Odenwald und
vielleicht zum Kanton Rhön-Werra im Ritterkreis
Franken. S. Wernau.
L.: Riedenauer 128; Neumaier 149, 152.
Werdenstein (Freiherren, Reichsritter). Im 18.
Jahrhundert zählten die nach der Burg W. bei Sonthofen benannten, seit 1239
nachweisbaren Freiherren von W. zum (Kanton)
Hegau bzw. (Kanton Hegau-Allgäu-Bodensee, Bezirk
Allgäu-Bodensee) des Ritterkreises Schwaben.
L.: Roth von Schreckenstein 2, 592; Ruch Anhang 82.
Wernau, Werdenau (Reichsritter). Von 1548 bis 1696
waren die W. (bei Erbach an der Donau) Mitglied des Kantons
Neckar bzw. Neckar-Schwarzwald-Ortenau des Ritterkreises Schwaben. Sie hatten
seit 1400 etwa ein Drittel von Pfauhausen (bei Esslingen am Neckar) erworben.
1696 kam bei ihrem Aussterben Pfauhausen an die Rotenhan in Neuhausen, 1769
durch Verkauf an das Hochstift Speyer. Im Kanton
Kocher war 1542 Wolf Heinrich von W. zu Bodelshofen Mitglied, 1578 Veit von W.
zu Unterboihingen. 1599 erbte die Familie halb Donzdorf, 1639 erhielt sie das
Würzburger Lehen Eislingen (Großeislingen) und 1666 erwarb sie Steinbach. 1684
erlosch die im Kanton Kocher immatrikulierte
Linie. Im 17. Jahrhundert zählten die W. zum Kanton
Odenwald und vielleicht zum Kanton Rhön-Werra
des Ritterkreises Franken.
L.: Riedenauer 128; Hellstern 217; Schulz 273f; Reichardt, L., Ortsnamenbuch
des Alb-Donau-Kreises, 1986, 328
Werneck (Freiherren, Reichsritter). Seit 1805
zählten die Freiherren von W. mit dem halben, 1762 in weiblicher Erbfolge von
den Wöllwarth erlangten Neubronn zum Kanton
Kocher des Ritterkreises Schwaben.
L.: Hölzle, Beiwort 62; Schulz 274.
Wernheim (Reichsritter). Im frühen 16.
Jahrhundert zählten die W. zum Kanton
Steigerwald des Ritterkreises Franken.
L.: Pfeiffer 214; Riedenauer 128.
Wertingen (reichsritterschaftliche Herrschaft).
Das 1208 als Wertung urkundlich greifbare W. an der Zusam gehörte den Staufern.
1269 gelangte es erbweise an die Wittelsbacher, welche die Truchsessen zu
Hohenreichen belehnten. Sie verkauften W. 1348 an die Augsburger Patrizier
Langenmantel, von denen es 1469 mit eigener Hochgerichtsbarkeit an die
Marschälle von Pappenheim zu Hohenreichen kam. Nach ihrem Erlöschen fielen W.
und Hohenreichen als reichsritterschaftliche Lehnsherrschaft im Kanton Donau des Ritterkreises Schwaben an Bayern
zurück. 1705 zog sie der Kaiser ans Reich, verlieh sie 1710 den Fürsten
Lobkowitz, gab sie aber 1714 wieder an Bayern.
L.: Wolff 509; Gerblinger, A., Geschichte der Stadt Wertingen, 1910.
Wessenberg (Freiherren, Reichsritter). 1752 zählten
die Freiherren von W. mit Aulfingen zum Kanton
Hegau (Hegau-Allgäu-Bodensee) des Ritterkreises Schwaben.
L.: Ruch Anhang 79.
Westernach (Freiherren, Reichsritter). Im 16. und
frühen 17. Jahrhundert waren W. im Kanton
Altmühl des Ritterkreises Franken immatrikuliert. Im 18. Jahrhundert zählten
die Freiherren von W. zum (Kanton) Hegau (bzw.
Hegau-Allgäu-Bodensee, Bezirk Allgäu-Bodensee) des Ritterkreises Schwaben. Mit
dem 1619 erworbenen Kronburg waren sie im Kanton
Donau immatrikuliert. Außerdem gehörten sie dem Kanton
Neckar bzw. Neckar-Schwarzwald-Ortenau und wegen Bächingen von 1560 bis 1576
auch dem Kanton Kocher an.
L.: Roth von Schreckenstein 2, 592; Hölzle, Beiwort 59; Ruch Anhang 82;
Hellstern 217; Riedenauer 128; Schulz 274.
Westerstetten (Reichsritter). Seit 1264 erscheinen
Herren von W., die vom 13. bis zum 15. Jahrhundert W. innehatten, sich im 14.
Jahrhundert in mehrere Linien teilten und unter anderem um Drackenstein,
Dunstelkingen, Dillingen und Ellwangen Güter erwarben. Von etwa 1562 (Ulrich
Dietdegen von W. zu Lautlingen und Margrethausen) bis etwa 1624 waren die W.
Mitglied des Kantons Neckar bzw.
Neckar-Schwarzwald-Ortenau des Ritterkreises Schwaben und von 1542 bis 1637
wegen Ballhausen, Dunstelkingen und Katzenstein Mitglied des Kantons Kocher. 1637 starb die Familie aus. Das Dorf
W. wurde 1432 vom Kloster Elchingen erworben und fiel über ein Kondominat mit
Ulm (bis 1773) 1803 an Bayern und 1810 an Württemberg und damit 1951/1952 an
Baden-Württemberg.
L.: Hellstern 217; Schulz 274; Heisler, E., Westerstetten, Chronik eines Dorfes
der Ulmer Alb, 1974.
Wetzel genannt von Karben Wetzel genannt von
Carben (Freiherren, Reichsritter). Um 1790 zählte der Freiherr von W. mit
Melbach zum Kanton Mittelrheinstrom des
Ritterkreises Rhein.
L.: Winkelmann-Holzapfel 168.
Weyhers (Gericht). 1368 verpfändete der Abt von
Fulda die Hälfte des fuldischen Gerichts W. an die Ebersberg, die sich auch
nach W. nannten und im 17./18. Jahrhundert zum Kanton
Rhön-Werra des Ritterkreises Franken zählten. 1777 kam die an die Ebersberg
verpfändete Hälfte von W. durch Kauf an Fulda, mit diesem 1802/1803 an
Hessen-Kassel, 1816 an Bayern und über Preußen (1866) 1945 an Hessen. S.
Ebersberg genannt von W.
L.: Wolff 239; Seyler 395; Riedenauer 128; Abel, A., Heimatbuch des Kreises
Gersfeld, 1924.
Wichsenstein (Reichsritter). Im 16. Jahrhundert
zählten die W. zum Kanton Odenwald, zum Kanton Gebirg und zum Kanton
Altmühl des Ritterkreises Franken.
L.: Stieber; Pfeiffer 210; Stetten 33; Riedenauer 128; Rahrbach 292; Neumaier
72, 141.
Widdern (Ganerbschaft). In W. bei Heilbronn
(Witterheim) hatte 774 Lorsch Güter. Im 13. Jahrhundert belehnten die Bischöfe
von Würzburg die Herren von Dürn (Walldürn?), die Grafen von Wertheim und 1307
die Grafen von Eberstein mit dem Ort. 1362 kamen Burg und Stadt je zur Hälfte
an das Hochstift Würzburg und Hohenlohe. Im 18. Jahrhundert waren Würzburg,
Württemberg, Gemmingen und Züllenhard Ganerben. 1805/1806 kam das zum Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken zählende W.
an Württemberg und Baden, 1846 durch Tausch an Württemberg und mit diesem
1951/1952 an Baden-Württemberg.
L.: Wolff 512; 1200 Jahre Widdern, Festbuch, 1977.
Widmann von Mühringen (Reichsritter). Von 1548
bis etwa 1614 (zuletzt Hans Christoff W.) waren die W. Mitglied des Kantons Neckar bzw. Neckar-Schwarzwald-Ortenau des
Ritterkreises Schwaben.
L.: Hellstern 217.
Wiederhold von Weidenhofen (Reichsritter). Von 1718
bis zu seinem Ausschluss 1740 (wegen unanständiger, schimpflicher und
pflichtwidriger Aufführung) war Carl W. zu Rietheim und Karpfen (Karpffen)
Mitglied des Kantons Neckar bzw.
Neckar-Schwarzwald-Ortenau des Ritterkreises Schwaben.
L.: Hellstern 217.
Wiener (Reichsritter). Im 16. Jahrhundert
zählten die W. zum Kanton Rhön-Werra des
Ritterkreises Franken.
L.: Pfeiffer 211; Riedenauer 128.
Wiesenfeld (Reichsritter). Im frühen 16.
Jahrhundert zählten die W. zum Kanton Rhön-Werra
im Ritterkreis Franken.
L.: Riedenauer 128.
Wiesenthau (Reichsritter). Im 16. Jahrhundert
zählten die W. zu den Kantonen Gebirg (bis etwa
1806), Baunach und Steigerwald des Ritterkreises Franken.
L.: Stieber; Roth von Schreckenstein 2, 594; Pfeiffer 208, 213, 214;
Bechtolsheim 2; Riedenauer 128; Rahrbach 294.
Wiesentheid (reichsunmittelbare Herrschaft). Das 892
erstmals erwähnte W. bei Kitzingen war Mittelpunkt einer Herrschaft. Sie
unterstand seit 1452 den Fuchs von Dornheim. Valentin Fuchs kaufte 1547 das
Schloss mit Zubehör von den Grafen von Castell als Erblehen. Durch Heirat der
Witwe des Georg Adolf Fuchs von Dornheim mit Johann Otto von Dernbach (1678)
kam die zum Kanton Steigerwald des Ritterkreises
Franken steuernde Herrschaft an die Herren von Dernbach. 1675 wurden die
Inhaber in den Reichsfreiherrenstand, 1678 in den Reichsgrafenstand erhoben.
1681 erlangte der Graf Sitz und Stimme beim fränkischen Reichskreis und beim
fränkischen Reichsgrafenkollegium. 1692 gab der Ritterkreis die Herrschaft
frei. 1701/1704 fiel sie durch Heirat an die Grafen von Schönborn (W.,
Atzhausen, Geesdorf [Goesdorf], Wald von Obersambach), während Järkendorf,
Abtswind, Schwarzenau und Kirchschönbach durch Abtretung an Würzburg und
Heimfall verlorengingen. Um 1800 umfasste die Herrschaft mit 9 Dörfern ein
Gebiet von einer Quadratmeile mit etwa 1300 Bauern. 1806 fiel sie zunächst an
Bayern, das sie 1810 an das Großherzogtum Würzburg abtrat und sie mit diesem
1814/1815 zurückerhielt.
L.: Wolff 126; Zeumer 554 II b 62, 10; Wallner 693 FränkRK 24; Domarus, M.,
Wiesentheid. Seine Bedeutung und seine Geschichte, 1953; Domarus, M.,
Territorium Wiesentheid, 1956.
Wildenberg (Freiherren, Reichsritter, Wildberg,
Wiltberg). Im 18. Jahrhundert zählten die Freiherren von W. mit Lütz, Ulmen,
Hasborn (Hassborn) und Faitzberg zum Kanton
Niederrheinstrom des Ritterkreises Rhein. S. Wiltberg.
L.: Genealogischer Kalender 1753, 546.
Wildenburg, Wildenberg (reichsunmittelbare,
Herrschaft). Nach der Burg W. bei Siegen (bzw. im Kreis Altenkirchen) nannten
sich seit 1239 Herren von W., die von den Herren von Arenberg abstammten, die
Vögte der Abtei Werden waren. Ihre innerhalb der Reichsritterschaft als
reichsunmittelbar geltende, zwischen Westfalen, Siegen, Sayn und Berg gelegene
Herrschaft kam bei ihrem Aussterben 1418 über eine Erbtochter an die Grafen von
Hatzfeld. 1792 gehörte die Herrschaft W. mit Schloss W. und einigen Dörfern zu
den nicht eingekreisten Reichsteilen und zu dem Kanton
Mittelrheinstrom des Rheinischen Ritterkreises bzw. des Ritterkreises Rhein.
1806 kam sie an das Großherzogtum Berg (Departement Sieg), 1813/1815 an Preußen
und 1946 an Rheinland-Pfalz.
L.: Wolff 347, 503; Gensicke, H., Landesgeschichte des Westerwaldes, 2. A.
1987.
Wildenfels (Reichsritter). Im frühen 16.
Jahrhundert zählten die W. zum Kanton Gebirg des
Ritterkreises Franken.
L.: Riedenauer 128.
Wildenstein (Reichsritter). Vom 16. bis zum 18.
Jahrhundert zählten die W. zum Kanton Gebirg des
Ritterkreises Franken. Im späten 17. Jahrhundert waren sie im Kanton Steigerwald, im späten 18. Jahrhundert im Kanton Baunach immatrikuliert. Mit Birnbaum gehörten
sie von etwa 1560 bis etwa 1770 auch dem Kanton
Altmühl an.
L.: Biedermann, Altmühl; Stieber; Roth von Schreckenstein 2, 594; Pfeiffer 209;
Riedenauer 128; Bechtolsheim 14, 18.
Wildsen, Wild (Reichsritter). Im frühen 16.
Jahrhundert zählten die W. zum Kanton Gebirg im
Ritterkreis Franken.
L.: Riedenauer 128.
Wildungen (Reichsritter). Vom 16. bis zum frühen
19. Jahrhundert zählten die W. mit Vorderweimarschmieden und Teilen von Willmars
zum Kanton Rhön-Werra des Ritterkreises Franken.
L.: Stieber; Seyler 395; Winkelmann-Holzapfel 168; Riedenauer 128.
Wilhermsdorf (Herrschaft). Die Herrschaft W. an der
Zenn zählte am Ende des 18. Jahrhunderts zum Kanton
Altmühl des Ritterkreises Franken. S. Bayern.
L.: Wolff 513.
Wilhermsdorf, Wilhelmsdorf, Wilmersdorff
(Reichsritter). Im 16. Jahrhundert zählten die W. zum Kanton
Altmühl des Ritterkreises Franken.
L.: Stieber; Pfeiffer 212; Riedenauer 128.
Wiltberg (Freiherren, Reichsritter, Wildberg,
Wildenberg). Im 18. Jahrhundert zählten die Freiherren von W. mit Lütz, Ulmen,
Hasborn (Hassborn) und Faitzberg zum Kanton
Niederrheinstrom des Ritterkreises Rhein.
L.: Genealogischer Kalender 1753, 546.
Wimpfen (im Tal) (Ritterstift). Um 1790 zählte
das Ritterstift W. mit Finkenhof zum Kanton
Kraichgau des Ritterkreises Schwaben.
L.: Winkelmann-Holzapfel 168.
Winckler von Mohrenfels, Winkler (Reichsritter).
Von 1726 bis 1806 zählten die W. mit den Rittergütern Hemhofen, Zeckern und
Buch (Bach) zum Kanton Steigerwald des
Ritterkreises Franken. Vielleicht waren sie auch in den Kantonen Altmühl und Odenwald immatrikuliert.
L.: Biedermann, Altmühl; Stieber; Bechtolsheim 16, 22, 414; Riedenauer 128.
Windeln zu Lauterbach (Reichsritter), Windeln zu
Lautenbach. Im späteren 16. Jahrhundert zählten die W. zum Kanton Rhön-Werra des Ritterkreises Franken.
L.: Riedenauer 128.
Windhausen (Reichsritter). Im frühen 16.
Jahrhundert zählten die W. zum Kanton Rhön-Werra
des Ritterkreises Franken.
L.: Riedenauer 128.
Windsheim(, Bad Windsheim) (Reichsstadt). W. bei
Uffenheim kam 791 (Kopie des 12. Jahrhunderts, Winedesheim) von König Karl dem
Großen an den Bischof von Würzburg. Die um 1200 planmäßig angelegte
Marktsiedlung fiel um 1235 (1235/1237) an das Reich zurück und wurde um 1280
Stadt. Trotz wiederholter Verpfändungen an Würzburg und an die Hohenzollern
erlangte W. 1295 die Befreiung von den benachbarten Landgerichten, 1433 die
Bestätigung der Gerichtshoheit, 1464 die Bestätigung des Blutbannes und 1496
die Anerkennung der vollen Gerichtsbarkeit des Rates innerhalb der Mauern.
Damit war sie vom 15. Jahrhundert bis 1802 Reichsstadt. Am Ende des 14.
Jahrhunderts hatte sie zwischen 2500 und 3000 Einwohner. Von 1521 bis 1555
wurde die Reformation in der Stadt eingeführt. Sie zählte zum fränkischen
Reichskreis und gehörte um 1800 den Kantonen
Odenwald und Steigerwald des Ritterkreises Franken an. 1796 unterstellte sie
sich vorübergehend dem Schutz Preußens. Danach fiel sie mit 1 Quadratmeile
Gebiet und 4000 Einwohnern 1802 an Bayern, 1804 an Preußen, 1806 an das von
Frankreich besetzte Bayreuth und 1810 endgültig an Bayern. Seit 1961 trägt W.
den Namen Bad Windsheim.
L.: Wolff 129; Zeumer 555 III b 21; Wallner 693 FränkRK 26; Großer Historischer
Weltatlas II 66 (1378) F4, III 22 (1648) E4, III 38 (1789) D3; Riedenauer 129;
Schroeder 248ff.; Pastorius, M., Kurze Beschreibung der Reichsstadt Windsheim
1692, 1692, Neudruck 1980; Schultheiß, W., Die Entwicklung Windsheims vom Markt
des Hochstifts zur Reichsstadt im 13. Jahrhundert, Jb. d. hist. Ver. f.
Mittelfranken 73 (1953), 17; Hofmann, H., Neustadt-Windsheim, 1953, (in)
Historischer Atlas von Bayern, Teil Franken R I 2; Rößler, H., Die Reichsstadt
Windsheim von der Reformation bis zum Übergang an Bayern, Zs. f. bay. LG. 19
(1956); Schultheiß, W., Urkundenbuch der Reichsstadt Windsheim 741-1400, 1963;
Estermann, A., Bad Windsheim. Geschichte einer Stadt in Bildern, 1967;
Schnelbögl, F., Die fränkischen Reichsstädte, Zs. f. bay. LG. 31 (1968), 421;
Korndörfer, W., Studien zur Geschichte der Reichsstadt Windsheim vornehmlich im
17. Jahrhundert, Diss. phil. Erlangen-Nürnberg, 1971; Rabiger, S., Bad
Windsheim. Geschichte - Zeugnisse - Informationen, 1983; Reichsstädte in
Franken, hg. v. Müller, R., Bd. 1ff. 1987; Fahlbusch, F., Windsheim, LexMA 9
1998, 235.
Winzerhausen (reichsritterschaftliche Herrschaft). W. zählte zum Kanton Kocher des Ritterkreises Schwaben und kam an Württemberg und damit 1951/1952 an Baden-Württemberg.
Wirsberg (Reichsritter). Im 16. und 17.
Jahrhundert waren die W. im Kanton Gebirg und
vielleicht im Kanton Steigerwald des
Ritterkreises Franken immatrikuliert.
L.: Stieber; Roth von Schreckenstein 2, 594; Pfeiffer 196, 198; Bechtolsheim
15, 20; Riedenauer 128; Rahrbach 296.
Wiselbeck, Wieselbeck (Reichsritter). Im 16.
Jahrhundert zählten die W. zum Kanton Gebirg des
Ritterkreises Franken.
L.: Pfeiffer 209; Riedenauer 128.
Wittstadt genannt Hagenbach Wittstatt genannt Hagenbach
(Reichsritter). Von 1563 bis 1584 waren die zu Helfenberg begüterten W. im Kanton Kocher des Ritterkreises Schwaben
immatrikuliert. Im frühen 16. Jahrhundert gehörten sie den Kantonen Odenwald und Rhön-Werra des Ritterkreises
Franken an.
L.: Stieber, Schulz 274; Riedenauer 124; Neumaier 141.
Witzleben (Reichsritter). Von 1592 bis 1597 zählte
Beppo von W. zu Freudental zum Kanton Neckar des
Ritterkreises Schwaben. Von 1592 bis 1633 wurden die W. wegen drei Vierteln
Freudental auch im Kanton Kocher geführt.
Außerdem waren die W. im 16. Jahrhundert im Kanton
Gebirg des Ritterkreises Franken, im 17. Jahrhundert im Kanton Baunach und im 18. Jahrhundert im Kanton
Rhön-Werra immatrikuliert.
L.: Stieber; Hellstern 217; Schulz 274; Riedenauer 128.
Wobidezgi (Reichsritter). 1603 und 1604 war
Eberhardt von W. wegen des adligen Gutes Gärtringen Mitglied des Kantons Neckar bzw. Neckar-Schwarzwald-Ortenau des
Ritterkreises Schwaben.
L.: Hellstern 217.
Wolf von Karsbach (Reichsritter). Im 16. und
17. Jahrhundert zählten die W. zum Kanton
Rhön-Werra im Ritterkreis Franken.
L.: Riedenauer 128.
Wolf von Wolfsthal (Reichsritter). Vom späten
16. bis zum frühen 18. Jahrhundert zählten die 1717 ausgestorbenen W. zu den Kantonen Altmühl, Steigerwald und Baunach des
Ritterkreises Franken.
L.: Stieber; Pfeiffer 199; Bechtolsheim 13, 194; Riedenauer 128; Rahrbach 297.
Wolff von Gudenberg, Wolf von Guttenberg. Um
1700 zählten die W. zum Kanton Rhön-Werra im
Ritterkanton Franken.
L.: Riedenauer 128.
Wolfskehl von Reichenberg (Reichsritter). Im 18.
Jahrhundert zählten die W. mit Allersheim, Burg Reichenberg mit Zent
Albertshausen, Fuchsstadt, Lindflur, Rottenbauer, Uengershausen (Ungershausen),
Uettingen (Üttingen) und Geroldshausen zum Kanton
Odenwald des Ritterkreises Franken. Im 17. und 18. Jahrhundert waren sie
außerdem im Kanton Rhön-Werra immatrikuliert.
Ihre Güter fielen 1808 außer Allersheim an Würzburg. S. Bayern, Wolfskehl.
L.: Genealogischer Kalender 1753, 537; Stieber; Roth von Schreckenstein 2, 594;
Seyler 396; Hölzle, Beiwort 57; Winkelmann-Holzapfel 168; Pfeiffer 197, 210;
Riedenauer 128; Stetten 11, 33, Rahrbach 299; Neumaier 73, 149f.
Wolfstein zu Sulzbürg (Reichsritter). Im frühen
16. Jahrhundert zählten die W. zum Kanton
Altmühl des Ritterkreises Franken. S. Wolfstein.
L.: Riedenauer 128.
Wölkern (Reichsritter). Im späten 18.
Jahrhundert zählten die W. zum Kanton
Steigerwald des Ritterkreises Franken.
L.: Riedenauer 128.
Wollmerath (Herrschaft). Die Herrschaft W. bei
Cochem zählte zum Kanton Niederrheinstrom des
Ritterkreises Rhein.
L.: Wolff 516.
Wollmershausen (Reichsritter), Wollmarshausen,
Wolmarshausen. Im 16. Jahrhundert zählten die W. zum Kanton
Altmühl und zum Kanton Odenwald (bis nach 1700) des
Ritterkreises Franken. Von 1682 bis 1708 waren die W. wegen Bartholomä im Kanton Kocher des Ritterkreises Schwaben
immatrikuliert.
L.: Stieber; Pfeiffer 211; Riedenauer 128; Stetten 33; Schulz 274; Rahrbach
302; Neumaier 72, 149f., 152, 156.
Wöllwarth, Woellwarth (Freiherren, Reichsritter).
Im 17. und 18. Jahrhundert zählten die Freiherren von W. mit Essingen,
Fachsenfeld, Laubach, Lauterburg und Lautern zum Kanton
Kocher des Ritterkreises Schwaben und mit Polsingen zum Kanton Altmühl des Ritterkreises Franken sowie mit anderen Gütern
zeitweise zum Kanton Baunach. 1805 gehörte Georg
von W. dem Kanton Odenwald als Personalist an.
L.: Biedermann, Altmühl; Stieber; Roth von Schreckenstein 2, 592; Hölzle,
Beiwort 62; Kollmer 366, 372, 382; Stetten 39; Riedenauer 128; Schulz 274;
Neumaier 75; Archiv der Freiherren von Woellwarth. Urkundenregesten 1359-1840,
bearb. v. Hofmann, N, 1991.
Wolzogen (Freiherren, Reichsritter). Im 18.
Jahrhundert zählten die Freiherren von W. zum Kanton
Rhön-Werra des Ritterkreises Franken.
L.: Stieber; Seyler 396; Riedenauer 128.
Worms (Hochstift, Residenz des Bischofs). Seit
346 (?), sicher bezeugt seit 614, ist die ursprünglich keltische, dann
germanische, dann römische Siedlung Borbetomagus/Vormatia Sitz eines Bischofs,
der im 8. Jahrhundert dem Erzbistum Mainz eingegliedert war. Seine Diözese zog
sich sichelförmig vom Saargebiet bzw. Kaiserslautern nach Guntersblum/Oppenheim
und dem unteren Neckar (Ladenburg, Wimpfen). Die Vogtei lag bis 1156 bei den
Grafen von Saarbrücken, danach bei den Pfalzgrafen bei Rhein. Dem Bischof
gelang trotz erheblicher Bedeutung in der Stauferzeit nur der Erwerb eines
kleinen Herrschaftsgebiets im Westen. Seit etwa 1330 stieg der Einfluss der
Pfalzgrafen auf das Hochstift. Residenz wurde bald Ladenburg. In der
Reformation ging mehr als die Hälfte der Pfarreien der Diözese verloren. Seit
1648 war das Bistum meist in Personalunion mit Mainz oder Trier verbunden. Um
1790 war der Bischof von W. wegen Neckarsteinach, Darsberg, Grein und Teilen
von Langenthal (Langental) Mitglied des Kantons
Odenwald des Ritterkreises Franken. 1797/1801 fielen die linksrheinischen Güter
des zuletzt 8 Quadratmeilen mit 20000 Einwohnern und 85000 Gulden Einkünften
umfassenden, zum oberrheinischen Reichskreis zählenden Hochstifts an
Frankreich, 1803 die rechtsrheinischen Teile an Baden und Hessen-Darmstadt.
1805 wurde das Bistum aufgelöst und 1817/1821 sein Sprengel auf Mainz, Speyer,
Freiburg und Rottenburg aufgeteilt. 1814 kamen die linksrheinischen Teile an
Bayern und Hessen-Darmstadt.
L.: Wolff 232; Zeumer 552 II a 8; Wallner 696 OberrheinRK 14; Großer
Historischer Weltatlas II 34 (1138-1254) F4, III 22 (1648) D4, III 38 (1789)
C3; Winkelmann-Holzapfel 169; Schannat, J., Historia episcopatus Wormatiensis,
Bd. 1f. Frankfurt 1734; Wormatia Sacra, 1925; Seiler, A., Das Hochstift Worms
im Mittelalter, Diss. phil. Gießen 1936; Sofsky, G., Die verfassungsrechtliche
Lage des Hochstifts Worms, 1955; Schaab, M., Die Diözese Worms im Mittelalter,
Freiburger Diözesanarchiv 86 (1966); Friedmann, A., Die Beziehungen der
Bistümer Worms und Speyer zu den ottonischen und salischen Königen, 1994; Das
Bistum Worms, hg. v. Jürgensmeier, F., 1997; Bönnen, G., Worms, LexMA 9 1998,
330; Höfe und Residenzen im spätmittelalterlichen Reich, hg. v. Paravicini, W.,
2003, 1, 636, 1, 2, 645; Escher, M. u. a., Die urbanen Zentren, 2005, 1, 491.
Worms (Reichsstadt, freie Stadt). Im 2.
Jahrhundert n. Chr. erscheint der Name Borbetomagus für eine im alten
Siedlungsland errichtete keltische Siedlung, die im 1. Jahrhundert v. Chr. an
die germanischen Vangionen und 50 v. Chr. an die Römer gefallen war. Seit 346
(?), sicher bezeugt seit 614, ist dieser Ort Sitz eines Bischofs. 413 wurde er
Mittelpunkt des Reiches der 436 von den Hunnen besiegten und danach
umgesiedelten Burgunder, 436 alemannisch und 496 fränkisches Königsgut. Seit
dem 7. Jahrhundert erscheint der Name Warmatia. Dorthin verlegten die
fränkischen Könige ihre zunächst in Neuhausen errichtete, 790/803 (?)
abgebrannte Pfalz. 898/979 gingen königliche Rechte auf den Bischof über.
Bischof Burchard I. von Worms (1000-25) verdrängte den König aus der Stadt. Im
Investiturstreit standen die Bürger auf der Seite der Könige und erhielten
dafür 1074 Zollfreiheit und andere eigenständige Rechte. Weitere
Freiheitsbriefe gewährte Kaiser Friedrich I. Barbarossa 1156 und 1184. 1273
wurde die Reichsfreiheit der Stadt durch König Rudolf von Habsburg anerkannt,
doch bestanden weiter bischöfliche Rechte. 1498/1499 erneuerte die Stadt in
weitgehender Romanisierung ihr Recht in einer Reformation. Sehr früh ging sie
zum Luthertum über. 1659 lehnte W., das nur sein unmittelbares linksrheinisches
Umland (ca. 2000 Hektar) unter seine Herrschaft bringen konnte, das Angebot des
Kurfürsten der Pfalz ab, Residenz zu werden. 1689 wurde die dem oberrheinischen
Reichskreis angehörige Stadt von Frankreich fast völlig zerstört. 1797/1801
fiel sie als Landstadt von 6000 Einwohnern, die im Kanton
Odenwald des Ritterkreises Franken inkorporiert war, an Frankreich (Ende der
Reichsunmittelbarkeit), 1814/1816 unter die Verwaltung Bayerns und Österreichs,
1816 an Hessen-Darmstadt und 1946 an Rheinland-Pfalz.
L.: Wolff 290; Zeumer 554 III a 4; Wallner 699 OberrheinRK 55; Großer
Historischer Weltatlas II 66 (1378) E4, III 38 (1789) C3; Riedenauer 129;
Quellen zur Geschichte der Stadt Worms, hg. v. Boos, H., Bd. 1ff. 1886ff.;
Boos, H., Geschichte der rheinischen Städtekultur mit besonderer
Berücksichtigung der Stadt Worms, Bd. 1ff. 2. A. 1897ff.; Illert, F. M.,
Alt-Worms, 1925; Müller, W., Die Verfassung der freien Reichsstadt Worms am
Ende des 18. Jahrhunderts, 1937; Illert, F. M., Die alte Stadt, 1953; Illert,
F., Worms im wechselnden Spiel der Jahrtausende, 1958; (Polenz, P. v.,
Landschafts- und Bezirksnamen, 1961, II, 61;) Hüttmann, H., Untersuchungen zur
Verfassungs-, Verwaltungs- und Sozialgeschichte der freien Reichsstadt Worms
1659-1789, 1970; Illert, G., Worms, so wie es war, 1976; Der Statt Wormbs
Reformation, hg. v. Köbler, G., 1985; Keilmann, B., Der Kampf um die
Stadtherrschaft in Worms während des 13. Jahrhunderts, 1985; Grünewald, M., Die
Römer in Worms, 1986; Friedmann, A., Die Beziehungen der Bistümer Worms und
Speyer zu den ottonischen und salischen Königen, 1994; Breuer, H., Die
politische Orientierung von Ministerialität und Niederadel im Wormser Raum,
1997; Bönnen, G., Worms, LexMA 9 1998, 330; Escher, M. u. a., Die urbanen
Zentren, 2005, 2, 688.
Woyda, Woyde (Reichsritter). Im 17./18.
Jahrhundert zählten die W. zum Kanton Rhön-Werra
des Ritterkreises Franken. S. Vogt?.
L.: Stieber; Seyler 397.
Wrede (Freiherren, Reichsritter). Um 1790
zählten die Freiherren von W. mit Mühlenbach, Arenberg und Immendorf zum Kanton Mittelrheinstrom des Ritterkreises Rhein.
Außerdem waren sie um 1750 im Kanton Odenwald
des Ritterkreises Franken immatrikuliert.
L.: Stieber; Winkelmann-Holzapfel 169; Riedenauer 128.
Wucherer von Huldenfeld (Reichsritter). Von 1732
bis 1749 war Heinrich Bernhard von W. als Personalist im Kanton Kocher des Ritterkreises Schwaben
immatrikuliert.
L.: Schulz 274.
Wunschel (Reichsritter). Um 1700 zählten die W.
zum Kanton Steigerwald des Ritterkreises
Franken.
L.: Riedenauer 128.
Wurm (Reichsritter). Im früheren 18.
Jahrhundert zählten die W. zum Kanton Odenwald
im Ritterkreis Franken.
L.: Stieber; Riedenauer 128.
Wurmser von Vendenheim (Freiherren, Grafen,
Reichsritter). 1773 zählten die im Stichjahr 1680 angesessenen und mit ihren
Gütern bei der Ritterschaft immatrikulierten Grafen W. mit dem 1612 erworbenen
Sundhausen und dem 1456 erworbenen Vendenheim zum Ritterkreis Unterelsass. Mit
Meißenheim (Meisenheim) waren sie außerdem Mitglied des Ortes (Bezirks) Ortenau
des Kantons Neckar bzw.
Neckar-Schwarzwald-Ortenau des Ritterkreises Schwaben. Sie erloschen
männlicherseits 1844 und weiblicherseits 1851.
L.: Roth von Schreckenstein 2, 595; Hölzle, Beiwort 66, 67; Wolf, J.,
Familienarchiv v. Wurmser, Urkunden und Akten (Abt. B 23 und F 26) 1398-1843,
1988.
Wurster von Kreuzberg, Creuzberg, Kreutzberg
(Reichsritter). Die W. waren Mitglied des Ritterkreises Schwaben. Außerdem
gehörten sie im 18. Jahrhundert dem Kanton
Altmühl und dem Kanton Steigerwald des
Ritterkreises Franken an.
L.: Kollmer 312; Bechtolsheim 15, 21; Riedenauer 128.
Württemberg (Grafen, Herzogtum, Königreich, Land, Landesteil).
1081/1083/1092 erscheint die neu errichtete Burg Wirtinisberc auf dem Rotenberg
zwischen Esslingen und Cannstatt im alten Stammesherzogtum Schwaben. Nach ihr
nannten sich (fränkische?, von dem salischen Herzog Konrad von Kärnten
abstammende?) Herren von W. (1081/1083 Konrad, 1089/1092 Conradus de
Wirtineberc), die seit 1135/1139 als Grafen (Grafschaft im Remstal) auftraten,
zunächst im mittleren Neckartal und Remstal begütert waren und - vielleicht
nach einer Unterbrechung um 1150 - zu Beginn des 13. Jahrhunderts das ganze
mittlere und untere Remstal mit Waiblingen und Schorndorf erlangt hatten.
Wichtigste Grundlagen der Herrschaftsbildung wurden Leibeigenschaft,
Mannsteuer, Ortsherrschaft und Steuer. Durch Heirat erwarben sie um 1245 von
den Markgrafen von Baden Stuttgart (stuot-gart), das im 14. Jahrhundert (1321)
Sitz des Hofes und Mittelpunkt der Grafschaft und ab 1482 offiziell Hauptstadt
und Residenzstadt wurde. Dazu kamen Zollrechte und Geleitsrechte an wichtigen
Straßen wie der Fernstraße von Speyer nach Ulm. Nach dem Untergang der Staufer
rissen sie Reichsgut im erheblichen Umfang an sich (Waiblingen). 1259 wurde
Graf Ulrich I. Marschall des Reiches über ganz Schwaben und kaufte die
Grafschaft Urach (Urach, Münsingen, Pfullingen, Nürtingen). Eberhard I. gewann
1298 die Landvogtei Schwaben und vergrößerte das Herrschaftsgebiet um fast die
Hälfte (Backnang, Calw [1308], Göppingen [1319], Hohenstaufen [1319],
Dornstetten [1320], Neuffen, Rosenfeld, Neuenbürg, Glemsgaugrafschaft mit
Hohenasperg). 1324/1325 kamen durch Kauf Reichenweier und Horburg im Elsass,
1330 Landvogtei Wimpfen, 1336 Markgröningen, 1339 Vaihingen, 1343 Tübingen mit
dem Reichsforst Schönbuch, die halbe Herrschaft Teck mit Kirchheim, Winnenden,
die Grafschaft Aichelberg, Grötzingen und 1381 von den Herzögen von Teck
(Verkauf der zweiten Hälfte) Kirchheim hinzu. Eberhard III. erhielt die
Herrschaft Schalksburg mit Balingen und Onstmettingen sowie dem Rest von
Bietigheim. Eberhard IV. erwarb durch Heirat 1397/1409 die Grafschaft
Mömpelgard (bis 1796/1802). 1420 umfasste W. als die größte Grafschaft des
Reiches nach einem Verzeichnis der württembergischen Lehen und Eigengüter als
Reichslehen die Grafschaft W. mit den Städten Stuttgart, Cannstatt (Canstatt,
Cannstadt), Leonberg, Waiblingen und Schorndorf, den Zoll zu Göppingen, die
Grafschaft Aichelberg mit der Stadt Weilheim und die Vogtei zu Jesingen, das
Herzogtum Teck mit den Städten und Schlössern Kirchheim, Gutenberg,
Wielandstein und Hahnenkamm, die Grafschaft Neuffen, die Grafschaft Urach mit
den Städten Urach, Wittlingen und Münsingen, die Pfalzgrafschaft Tübingen mit
den Städten Tübingen, Herrenberg, Böblingen, Sindelfingen und dem Forst
Schönbuch, die Grafschaft Calw mit Stadt Calw, Wildbad und Zavelstein, die
Grafschaft Vaihingen mit den Städten Vaihingen, Oberriexingen (Riexingen),
Horrheim und Hohenhaslach (Haslach), die Herrschaft Magenheim mit der Stadt
Brackenheim, die Stadt Markgröningen als ein Fahnlehen, die Grafschaft Asperg,
die Herrschaft Horburg und die Grafschaft Wickisau (Willisau) mit der Stadt
Reichenweier im Elsass, die auf der rechten Rheinseite oberhalb Breisach
gelegene Burgfeste Sponeck, die Herrschaft Waldhausen bei Welzheim, die
Herrschaft Nagold mit den Städten Nagold und Haiterbach (Haitersbach), die
Herrschaft Urslingen mit dem Städtchen Rosenfeld, zeitweise die Grafschaft
Sigmaringen mit der gleichnamigen Stadt und die Feste und die Hälfte von
Herrschaft und Stadt Hornberg. Eigengüter lagen zu Tuttlingen (Wittlingen),
Nürtingen, Grötzingen, Waldenbuch, Lichtenstein, Leofels, Schiltach, Dornhan,
Fautsberg (Vogtsberg), Großgartach und Kleingartach (Gartach), Güglingen,
Lauffen (Laufen), Backnang, Winnenden, Marbach, Göppingen, Schülzburg
(Schilzburg), Hundersingen, Sternenfels, Bilstein bei Reichenweier, Ramstein,
Ebersberg, Reichenberg, Waldenstein, Bittenfeld, Hoheneck, Schalksburg,
Balingen, Blankenhorn, Bietigheim, Blankenstein, halb Rechtenstein, Ingersheim,
Ebingen, Veringen, Achalm, Hohenstaufen, Lauterburg, Rosenstein, Gundelfingen,
Oberndorf und Wasseneck. Dazu kamen als Lehen von der Krone Böhmens: Burg und
Stadt Neuenbürg (Neuenburg), Burg und Stadt Beilstein, Lichtenberg und
Großbottwar (Bottwar) und als ein Lehen des Hochstifts Bamberg Dornstetten.
1441/1442 wurde das damit bereits große, aber in sich noch recht uneinheitliche
Land geteilt. Ludwig I. begründete die Linie Urach, Ulrich V. die Linie Neuffen
bzw. Stuttgart (mit Nebenlinie Württemberg-Mömpelgard ab 1498, die 1593 die
Hauptlinie beerbte). 1471/1473 wurde der Erwerb der Grafschaft Sulz
abgeschlossen. 1482 stellte Eberhard V. im Bart von der Uracher Linie
(1450-1496), der Gründer der Universität Tübingen (1477), die Einheit des
Landes wieder her (Vertrag von Münsingen), erließ eine Landesordnung (1495) und
erreichte 1495 vom Kaiser für die größte Grafschaft des Reichs die Erhebung zum
Herzog und die Einordnung des Landes als Reichslehen, womit zugleich eine
Vereinheitlichung der unterschiedlichen Besitzrechte gegeben war. Nach seinem
Tode gewann zwar W. 1504 noch das Maulbronner Klostergut, die Reichsgrafschaft
Löwenstein und die Ämter Besigheim, Weinsberg, Neuenstadt, Möckmühl und
Heidenheim, doch erlangte der Landtag wachsenden Einfluss (1514), fiel W. wegen
der Annexion Reutlingens von 1520 bis 1534 überhaupt an das Reich (1520-1522)
bzw. Österreich und musste danach bis 1599 die Lehnshoheit Österreichs
(Reichsafterlehen) anerkennen. Um 1535 wurde die Reformation eingeführt, 1555
ein romanistisch geprägtes Landrecht erlassen. Im Dreißigjährigen Krieg wurde
das zum schwäbischen Reichskreis zählende Land zweimal besetzt, verlor
(zeitweilig ein Drittel seines Gebiets und) zwei Drittel seiner ursprünglichen
450000 Einwohner und geriet danach in einen allgemeinen Niedergang. 1617 wurde
in eine Hauptlinie und die Nebenlinien Württemberg-Mömpelgard (bis 1723) und
Württemberg-Weiltingen (bis 1705) geteilt. 1649 spaltete sich
Württemberg-Neuenstadt, 1674 Württemberg-Winnental ab. Im 18. Jahrhundert
gelang die weitgehende Entmachtung des Landtags. 1733 übernahm die 1674
entstandene Nebenlinie Württemberg-Winnental die Nachfolge der ausgestorbenen
Hauptlinie. Territorial kamen Justingen (1751), Bönnigheim und Sterneck, sowie
die halbe Reichsgrafschaft Limpurg (nach 1781) hinzu, so dass das Land nunmehr
9400 Quadratkilometer mit 620000 Einwohnern umfasste. Wegen Untereisesheim war
der Herzog Mitglied des Kantons Kraichgau des
Ritterkreises Schwaben, wegen weiterer Güter auch Mitglied des Kantons Odenwald des Ritterkreises Franken. 1803 wurde
der Herzog Kurfürst. Als Entschädigung für den Verlust linksrheinischer Güter
an Frankreich 1796/1801 (Mömpelgard, Gebiete im Elsass [Horburg, Reichenweier],
Freigrafschaft Burgund, 7 Quadratmeilen mit 14000 Einwohnern) bekam er 1803
durch § 6 des Reichsdeputationshauptschlusses unter der Auflage verschiedener Renten
die Propstei Ellwangen, die Abteien Schöntal und Zwiefalten, fünf Klöster und
Stifte (Comburg, Rottenmünster, Heiligkreuztal, Oberstenfeld, Margarethausen)
sowie die neun Reichsstädte Reutlingen, Esslingen, Rottweil, Heilbronn,
Giengen, Aalen, Weil der Stadt, Schwäbisch Hall und Schwäbisch Gmünd nebst dem
Dorf Dürrenmettstetten, insgesamt 29 Quadratmeilen mit 120000 Einwohnern).
Außerdem erhielt W. an geistlichen Gütern: Im Jahre 1803 vier Klöster in
Schwäbisch Gmünd, Kloster Gotteszell, das Karmeliterkloster in Heilbronn und
das Benediktinerinnenkloster Mariaberg, drei Klöster in Rottweil und das
Augustinerkloster in Weil der Stadt. Im Jahre 1804 fielen das Kapuzinerkloster
in Rottweil und 1805 die Johanniterkommenden Affaltrach, Hemmendorf, Rottweil und
Dätzingen und die Deutschordenskommende Heilbronn an W. 1806 folgten die
Deutschordenskommenden Altshausen und Kapfenburg, das Kapuzinerkloster
Bartenstein, das Bruderhaus in Bernstein, das Dominikanerinnenkloster Binsdorf,
das Chorherrenstift Ehingen-Rottenburg, das Kollegiatstift und das
Dominikanerinnenkloster in Horb, die Dominikanerinnenklöster Kirchberg,
Löwental (Löwenthal) bei Friedrichshafen und Oberndorf, das Wilhemiten- bzw.
Benediktinerkloster in Mengen, die Kapuzinerklöster Michaelsberg (Michelsberg),
Pfedelbach und Rottenburg, das Karmelitenkloster in Rottenburg, die
Franziskanerklöster Oeffingen und Waldsee, das Benediktinerkloster Wiblingen
und das Benediktinerinnenkloster Urspring. 1807 gelangte das
Franziskanerinnenkloster Neuhausen, 1809 das gleiche Ordenskloster in
Schwäbisch Gmünd und Mergentheim, die Kapuzinerklöster in Mergentheim und
Wurmlingen an W. 1810 erhielt es die Kapuzinerklöster in Biberach, Schwäbisch
Gmünd und Weil der Stadt, das Klarissinnenkloster in Heilbronn und das Franziskanerkloster
Saulgau, 1811 die Kapuzinerklöster in Langenargen und Neckarsulm und das
Franziskanerinnenkloster in Wiesensteig und schließlich 1830 die
Kapuzinerklöster in Ellwangen, Riedlingen und Wangen. Mit der Anlehnung an
Frankreich wurden 1805/1806 die Königswürde (30. 12. 1805), die
österreichischen Güter in Oberschwaben (Landvogtei mit Sitz in Altdorf) und
mehrere Grafschaften gewonnen. Der König trat dem Rheinbund bei und
verheiratete seine Tochter 1807 an Jerôme Bonaparte. 1809 erhielt er das
Deutschmeistergebiet von Mergentheim, 1810 Ulm und andere Reichsstädte, so dass
das Land nach verschiedenen Grenzausgleichsverträgen mit Baden, Bayern und
Hohenzollern-Hechingen (1806-1813) 19511 Quadratkilometer mit 1,1 Millionen
Einwohnern umfasste. Eine im März 1815 erlassene Verfassung scheiterte. 1816
trat der König dem Deutschen Bund bei. Sein Nachfolger gewährte am 25. 9. 1819
eine Verfassung. Durch Vereinbarung vom 25. 11. 1870 wurde der Beitritt zum
Deutschen Reich unter Wahrung von Sonderrechten für Post, Eisenbahn, Biersteuer
und Branntweinsteuer vorbereitet und bald vollzogen. Am 30. 11. 1918 legte der
König die Krone nieder (Erlöschen der Hauptlinie 1921). Am 26. 4./25. 9. 1919
trat eine neue Verfassung in Kraft. Im März 1933 übernahmen die Nationalsozialisten
die Regierung. Im September/Oktober 1945 wurde W. in die Länder
Württemberg-Hohenzollern (französische Besatzungszone) und Württemberg-Baden
(amerikanische Besatzungszone) aufgeteilt. Nach der Volksabstimmung vom 9. 12.
1951 gingen beide Länder in Baden-Württemberg auf. S. a. Neuwürttemberg.
L.: Wolff 159; Zeumer 553 II b 26; Wallner 684 SchwäbRK 1; Winkelmann-Holzapfel
169; Großer Historischer Weltatlas II 66 (1378) E4, II 78 (1450) F4, III 22
(1648) D4, III 38 (1789) C3; Riedenauer 129; Gönner, E./Zorn, W., Schwaben,
(in) Geschichte der deutschen Länder, Bd. 1; Die Territorien des Reichs 5, 168;
Sattler, C., Geschichte des Herzogtums Würtenberg unter der Regierung der
Graven und Herzöge, 1777; Stälin, C., Wirtembergische Geschichte, Bd. 1ff.
1841ff.; Die württembergischen Oberamtsbeschreibungen, 1844ff.;
Gaisberg-Schöckingen, F. v., Das Königshaus und der Adel von Württemberg, 1910;
Wirtembergisches Urkundenbuch, hg. v. königlichen Staatsarchiv in Stuttgart,
Bd. 1ff. 1849ff.; Stälin, P., Geschichte Wirtembergs, Bd. 1f. 1882ff.;
Württembergische Geschichtsquellen, hg. v. d. Komm. f. Landesgeschichte, Bd.
1ff. 1894ff.; Bibliographie der württembergischen Geschichte, hg. v. Heyd, W.,
Bd. 1ff. 1895ff.; Mock, A., Die Entstehung der Landeshoheit der Grafen von
Wirtemberg, 1927; Hertlein, F. u. a., Die Römer in Württemberg, Bd. 1ff.
1928ff.; Veeck, W., Die Alamannen in Württemberg, 1931; Weller, K., Die
Grafschaft Württemberg und das Reich bis zum Ende des 14. Jahrhunderts,
Württemberg. Vierteljahreshefte für Landesgeschichte 38 (1932); Hölzle, E.,
Württemberg im Zeitalter Napoleons, 1937; Hölzle, E., Der deutsche Südwesten am
Ende des alten Reichs, 1938; Bader, K., Der deutsche Südwesten, 2. unv. A.
1978; Dehlinger, A., Württembergs Staatswesen in seiner geschichtlichen
Entwicklung bis heute, Bd. 1f. 1950ff.; Deutsches Städtebuch, hg. v. Keyser,
E./Stoob, H., 1939-1974, Bd. 4 Teilbd. 2; Müller, E., Kleine Geschichte
Württembergs, 1963; Miller, M./Sauer, P., Die württembergische Geschichte. Von
der Reichsgründung bis heute, 1971; Jänichen, H./Schröder, K., 150 Jahre
amtliche Landesbeschreibung in Baden-Württemberg, Zs. für württemberg. LG. 38
(1974); Weller, K./Weller, A., Württembergische Geschichte im südwestdeutschen
Raum, 10. A. 1989; Philippe, R., Württemberg und der westfälische Friede, 1976;
Kann, J., The Making of a State: Württemberg 1593-1793, London 1984; Wicki, H.,
Das Königreich Württemberg im ersten Weltkrieg, 1984; 900 Jahre Haus
Württemberg, hg. v. Uhland, R., 3. A. 1985; Vann, J., Die Entwicklung eines
Staates, Württemberg 1593-1793 (Aus d. Engl. übers. v. Nicolai, K./Nicolai,
H.), 1986; Barth, C., Geschichte von Württemberg, 1986; Haas, E., Württemberg,
oh deine Herren! Ein Streifzug durch die württembergische Geschichte, 1986;
Buszello, H., Der Oberrhein in Geschichte und Gegenwart, Von der Römerzeit bis
zur Gründung des Landes Baden-Württemberg, 1986; Beiträge zur Geschichte der
Landkreise in Baden und Württemberg, hg. v. Landkreis Baden-Württemberg, 1987;
Saurer, P., Napoleons Adler über Württemberg, Baden und Hohenzollern, 1987;
Gerner, J., Vorgeschichte und Entstehung der württembergischen Verfassung im
Spiegel der Quellen (1815-1819), 1989; Frey, S., Das württembergische
Hofgericht (1460-1618), 1989; Stievermann, D., Landesherrschaft und
Klosterwesen im spätmittelalterlichen Württemberg, 1989; Handbuch der
baden-württembergischen Geschichte, hg. v. d. Komm. f. geschichtliche
Landeskunde in Baden-Württemberg, Bd. 1ff. 1990ff.; Holzgerlingen, 1995;
Molitor, S., 1495: Württemberg wird Herzogtum, 1995; Eberl, I., Württemberg,
LexMA 9 1998, 375; Regesten zur Geschichte von Württemberg 1325-1392, 1998;
Repertorium der Policeyordnungen der frühen Neuzeit, hg. v. Härter,
K./Stolleis, M., Bd. 3 1999; Schlinker, S., Fürstenamt und Rezeption, 1999,
182; Keitel, C., Herrschaft über Land und Leute, 2000; Schnabel, T., Geschichte
von Baden und Württemberg 1900-1952, 2001; Biographisches Handbuch der
württembergischen Landtagsabgeordneten 1815-1933, bearb. v. Raberg, F., 2001;
Württembergisches Klosterbuch, hg. v. Zimmermann, W., 2003; Höfe und Residenzen
im spätmittelalterlichen Reich, hg. v. Paravicini, W. u. a., 2003, 1, 1, 225,
909 (Württemberg mit Mömpelgard); Württemberg 1797-1816/19, bearb. v. Paul, I.,
2004; Hesse, C., Amtsträger der Fürsten im spätmittelalterlichen Reich, 2005;
Mann, B., Kleine Geschichte des Königreichs Württemberg, 2006; Der
württembergische Hof im 15. Jahrhundert, hg. v. Rückert, P., 2006; Das
Herzogtum Württemberg zur Zeit des Dreißigjährigen Krieges im Spiegel von Steuer-
und Kriegsschadensberichten 1629-1655, hg. v. Hippel, W. v., 2007; 1806 –
Souveränität für Baden und Württemberg. Beginn der Modernisierung?, hg. v.
Schindling, A. u. a., 2007; Weber, R., Kleine Geschichte der Länder Baden und
Württemberg 1918-1945, 2008.
Würtzburg, Würzburg (Freiherren, Reichsritter).
Vom 16. bis zum frühen 19. Jahrhundert zählten die Freiherren von W. mit Teilen
von Röttingen samt Teilen von Tauberrettersheim zum Kanton
Gebirg sowie am Ende des 18. Jahrhunderts zum Kanton
Rhön-Werra des Ritterkreises Franken.
L.: Stieber; Roth von Schreckenstein 2, 594; Seyler 397; Hölzle, Beiwort 55;
Winkelmann-Holzapfel 169; Riedenauer 128; Rahrbach 303.
Würzburg (Hochstift, Großherzogtum, Residenz des
Bischofs). 704 wird linksmainisch W. (Virteburh, um 700 Uburzis), dem bereits
in vorchristlicher Zeit bedeutende keltische Siedlungen vorangehen, als
Mittelpunkt eines fränkischen (thüringischen) Herzogtums bezeugt. 741/742
richtete Bonifatius einen in die rechtsmainische Talsiedlung gelegten Bischofssitz
(Bischof Burchard) für Ostfranken ein, der Mainz unterstellt wurde. Die Diözese
reichte vom Thüringer Wald (bzw. südlich von Hersfeld) bis zur Hohenloher Ebene
(bzw. südlich von Schwäbisch Hall) und von Böhmen bis an Neckar und Spessart.
Die Grundlage weltlicher Herrschaft bildeten reiche Schenkungen Karlmanns und
König Pippins (752/753 Immunität). Um 800 ist W. als Königspfalz belegt. Vor
allem von Kaiser Otto II. erhielt W. weitere Güter. 1007 wurde W. durch die
Gründung des Bistums Bamberg beschnitten. 1030 war der Bischof Stadtherr, gegen
den sich Stadt (1069 urbani cives, 1147 Juden bezeugt) und Zünfte von 1248 bis
etwa 1400 vergeblich wendeten. 1168 bestätigte Kaiser Friedrich I. Barbarossa
den Bischöfen die herzogliche Gewalt in Franken, doch kam das Herzogtum nicht
zur tatsächlichen Entfaltung. Der Ausbau des zwischen Eltmann und Gemünden
beiderseits des Mains und bis Marktheidenfeld linksmainisch sowie im Grabfeld,
in der Rhön, im Bauland, in Markt Bibart und (bis 1542) Meiningen begüterten Hochstifts
(u. a. 1297 Kissingen) erfolgte in heftigen Auseinandersetzungen mit den Grafen
von Henneberg als Hochstiftsvögten. 1400 wurden bürgerliche Befreiungsversuche
endgültig unterdrückt. Der Bischof hatte Sitz und Stimme im Reichsfürstenrat
und beim fränkischen Reichskreis. Durch die Reformation erlitt das Bistum
bedeutende Verluste, die Julius Echter von Mespelbrunn (1573-1617), der
Erneuerer der 1410 erstmals gegründeten Universität (1582), wieder wettmachte.
1633 wurde W. mit Bamberg als Herzogtum Franken an Herzog Bernhard von Weimar
als Lehen Schwedens gegeben, aber bereits 1634 wieder verselbständigt. Im
späteren 17. Jahrhundert zählte der Bischof zum Kanton
Steigerwald des Ritterkreises Franken. Um 1790 war der Bischof Mitglied des
Ritterkreises Franken und zwar außer in den Kantonen
Steigerwald und Baunach im Kanton Odenwald wegen
Teilen von Gollachostheim, Haltenbergstetten, Eichhof, Ermershausen, Eulenhof,
Neubronn, Niederstetten, Oberndorf, Rinderfeld, Streichental, Wermutshausen und
Teilen von Pfahlenheim und im Kanton Rhön-Werra
wegen Teilen von Nordheim/Rhön, Büchold, Teilen von Elfershausen, Mittelsinn
mit Aura, Teilen von Obersinn, Teilen von jeweils Burglauer, Eichenhausen,
Leutershausen, Maßbach samt zwei Dritteln Weichtungen, Poppenlauer und
Unsleben. 1802/1803 fiel das 90 Quadratmeilen (mit 262000 Einwohnern und 3
Millionen Gulden Einkünften) umfassende Hochstift mit 54 Ämtern an Bayern (72
Quadratmeilen), Württemberg, Hessen-Darmstadt und Leiningen. 1805 kam es von
Bayern gegen Tirol, Brixen und Trient an den Habsburger Ferdinand von Toskana.
Unter ihm gehörte es vom 30. 9. 1806 bis 1814 als Großherzogtum W. zum
Rheinbund. Durch Grenzbereinigungsverträge mit den Nachbarländern wurde der
Umfang des Gebiets seit 1807 verändert. 1810 kam Schweinfurt hinzu. Am 3. 6.
1814 gelangte W. erneut an Bayern. Das Bistum W. wurde 1817 erneuert und dem
Erzbistum Bamberg unterstellt.
L.: Wolff 99; Zeumer 552 II a 7; Wallner 691 FränkRK 1; Großer Historischer
Weltatlas II 66 (1378) F4, II 22 (1648) E3, III 38 (1789) D4; Riedenauer 129;
Winkelmann-Holzapfel 169f.; Zimmermann, G., Franken, (in) Geschichte der
deutschen Länder, Bd. 1; Die Territorien des Reichs 4, 98; Neumaier 15, 19f.,
24, 52, 87, 132; Monumenta Boica, Bd. 37ff. 1864ff.; Chroust, A., Geschichte
des Großherzogtums Würzburg. Die äußere Politik des Großherzogtums Würzburg,
1932; Beck, M./Büttner, H., Die Bistümer Würzburg und Bamberg in ihrer
politischen und wirtschaftlichen Bedeutung für die Geschichte des deutschen
Ostens, 1937; Endrich, P./Dinklage, K., Vor- und Frühgeschichte der Stadt
Würzburg, 1951; Herbipolis iubilans, 1200 Jahre Bistum Würzburg, 1952; Bosl,
K., Würzburg als Reichsbistum, FS T. Mayer, 1954; Hofmann, H., Die Würzburger
Hochstiftskarte des Oberleutnants von Fackenhofen 1791, Mainfränk. Hefte 24
(1956); Scherzer, W., Georg Conrad Jung (1612-1691) und die Entwicklung der
Kartographie im Hochstift Würzburg, Ber. zur dt. Landeskunde 25 (1960);
Wendehorst, A., Das Bistum Würzburg, Bd. 1f. 1962ff.; Wendehorst, A., Das
Bistum Würzburg, Freiburger Diözesanarchiv 86 (1966); Schubert, E., Die
Landstände des Hochstifts Würzburg, 1967; Bilz, W., Die Großherzogtümer
Würzburg und Frankfurt, Diss. phil. Würzburg 1968; Bosl, K., Franken um 800, 2.
A. 1969; Lindner, K., Untersuchungen zur Frühgeschichte des Bistums Würzburg
und des Würzburger Raumes, 1972; Schich, W., Würzburg im Mittelalter, 1977;
Trüdinger, K., Stadt und Kirche im spätmittelalterlichen Würzburg, 1978;
Würzburg, hg. v. Wendehorst, A., 1981; Hoffmann, H., Das Lehenbuch des Fürstbischofs
Albrecht von Hohenlohe 1345-1372, 1982; Götz, H., Würzburg im 16. Jahrhundert
Bürgerliches Vermögen und städtische Führungsschichten zwischen Bauernkrieg und
fürstbischöflichem Absolutismus, 1986; Wendehorst, A., Das Bistum Würzburg, 4
Das Stift Neumünster in Würzburg, 1989; Veith, P., Regesten aus Würzburger
Urkunden, 1990; Chronik der Bischöfe von Würzburg, Bd. 1ff., hg. v. Wagner, U.
u. a., 1992ff.; 1200 Jahre Bistum Würzburg, hg. v. Lenssen, J./Wamser, L.,
1992; Link, T., Die Reichspolitik des Hochstifts Würzburg, 1995; Wendehorst,
A., Würzburg, LexMA 9 1998, 377; Geschichte der Stadt Würzburg, hg. v. Wagner,
U., Bd. 1ff. 2001ff.; Schäfer, D., Geschichte Würzburgs, 2003; Höfe und
Residenzen im spätmittelalterlichen Reich, hg. v. Paravicini, W., 2003, 1, 638,
1, 2, 648; Süßmann, J., Vergemeinschaftung durch Bauen, 2007.
Würzburg, Domkapitel. Das Domkapitel zu W. zählte
zum Kanton Baunach und wegen Braunsbach zum Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken.
L.: Winkelmann-Holzapfel 170; Riedenauer 129.
Würzburg, Jesuiten-Administration. Um 1800 zählte
die Jesuiten-Administration W. zum Kanton
Steigerwald des Ritterkreises Franken.
L.: Riedenauer 129.
Würzburg, Julius-Hospital, Juliusspital
Seit dem frühen 18. Jahrhundert zählte das Juliusspital (Julius-Hospital) W.
wegen Geroldshausen zum Kanton Odenwald des
Ritterkreises Franken. Im Kanton Rhön-Werra war
es um 1790 wegen Platz, der Hälfte von Gräfendorf, Morlesau, Teilen von
Ochsenthal (Ochsental), einem Viertel von Thüngen mit drei Vierteln Heßlar, der
Hälfte von Völkersleier, einem Drittel Windheim und Wolfsmünster mit Aschenroth
immatrikuliert. Zeitweise gehörte es auch dem Kanton
Steigerwald an.
L.: Winkelmann-Holzapfel 170; Riedenauer 129.
Würzburg, Sankt Stephan (Kloster). Um 1790 war
das Kloster Sankt Stephan zu W. wegen Teilen von Burglauer und Teilen von
Poppenlauer Mitglied des Kantons Rhön-Werra des
Ritterkreises Franken.
L.: Winkelmann-Holzapfel 171; Riedenauer 129.
Würzburg, Stift Haug (Kloster). Um 1800 zählte
das Stift Haug in W. zum Kanton Steigerwald des
Ritterkreises Franken.
L.: Riedenauer 129.
Würzburg, Universität. Um 1780 gehörte die
(Julius-)Universität W. wegen Wüstensachsen und Teilen von Ochsenthal
(Ochsental) zum Kanton Rhön-Werra des
Ritterkreises Franken. Etwas später zählte sie zum Kanton
Steigerwald.
L.: Winkelmann-Holzapfel 170f.; Riedenauer 129.
Yberg (Reichsritter). Um 1562 waren die Y.
Mitglied des Kantons Neckar bzw. Neckar-Schwarzwald-Ortenau
des Ritterkreises Schwaben.
L.: Hellstern 217.
Zandt von Merl (zu Weiskirchen)
(Reichsritter). Im 18. Jahrhundert zählten die Z. mit Münchweiler und
Weiskirchen zum Kanton Niederrheinstrom des
Ritterkreises Rhein.
L.: Roth von Schreckenstein 2, 595; Winkelmann-Holzapfel 171.
Zazenhausen (reichsritterschaftliche Herrschaft). Z. zählte zum Kanton Kocher des Ritterkreises Schwaben und kam an Württemberg und damit 1951/1952 an Baden-Württemberg.
Zedtwitz, Zettwitz (Reichsritter). Vom 16. bis
zum 18. Jahrhundert gehörten die Z. zum Kanton
Gebirg des Ritterkreises Franken, vom 16. bis zum 17. Jahrhundert zum Kanton Altmühl und zur vogtländischen Ritterschaft
(Vogtland).
L.: Stieber; Roth von Schreckenstein 2, 594; Pfeiffer 209; Riedenauer 128.
Zeitlofs (Amt). Das Amt Z. an der Sinn zählte mit
Rupboden (Ruckboden) zum Kanton Rhön-Werra des
Ritterkreises Franken.
L.: Wolff 515.
Zerer (Reichsritter). Im frühen 16.
Jahrhundert zählten die Z. zum Kanton Gebirg des
Ritterkreises Franken. S. Rorer?
L.: Riedenauer 128.
Zeyern (Reichsritter). Im 16. Jahrhundert
zählten die Z. zum Kanton Gebirg des
Ritterkreises Franken.
L.: Riedenauer 128.
Zilhart (Reichsritter). Von 1562 bis etwa 1623
(seit Anfang des 17. Jahrhunderts wegen der graneckischen Güter) waren die Z.
Mitglied des Kantons Neckar bzw.
Neckar-Schwarzwald-Ortenau des Ritterkreises Schwaben. S. Züllenhard.
L.: Hellstern 217.
Zimmern (Freiherren, Grafen). Die um 1080 erstmals
genannten Herren von Z. (Herrenzimmern) bei Rottweil bildeten um die Burg Z.
eine Herrschaft aus. Dazu erwarben sie nach Heirat (1319) 1354 von einer
Nebenlinie der Truchsessen von Waldburg die Herrschaft Messkirch, um 1400/1462
Wildenstein sowie 1462 von Habsburg Oberndorf als Pfand. 1538 wurden sie zu
Grafen erhoben. Die Grafen von Z., über deren ältere Geschichte die Zimmerische
Chronik des gelehrten Graf Froben Christoph (1519-1566) von 1564/1566
berichtet, gehörten dem schwäbischen Reichskreis sowie mit der 1581 erworbenen
Herrschaft Schramberg dem Kanton Neckar des
Ritterkreises Schwaben an, starben aber 1594 aus. Ihre Güter wurden von den
Erben 1595 an die Stadt Rottweil verkauft. Messkirch kam über eine Schwester
des letzten Grafen an die Grafen von Helfenstein. Über Rottweil gelangten die
Güter zuletzt 1951/1952 zu Baden-Württemberg.
L.: Hellstern 148; Franklin, O., Die freien Herren und Grafen von Zimmern,
1884; Jenny, B., Graf Froben Christoph von Zimmern, 1959; Kruse, H., Zimmern,
LexMA 9 1998, 616.
Zink, Zinck, Zingel (Reichsritter). Um 1700
zählten die Z. zum Kanton Rhön-Werra des
Ritterkreises Franken.
L.: Seyler 397; Riedenauer 128.
Zobel von Giebelstadt, Zobel zu Giebelstadt,
Zobel (Reichsritter). Im 18. und zu Beginn des 19. Jahrhunderts zählten die Z.
mit Teilen von Baiertal (Baierthal) bei Tauberbischofsheim, Teilen von Balbach,
Darstadt, Teilen von Giebelstadt, der Hälfte von Goßmannsdorf, Schloss und Gut
Guttenberg, Herchsheim, Messelhausen, Osthausen und Teilen von Segnitz,
Lipprichhausen (Lipprichshausen) und Teilen von Rütschdorf zum Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken. Weiter
waren sie anfangs in den Kantonen Altmühl und
Baunach sowie im frühen 18. Jahrhundert im Kanton
Rhön-Werra immatrikuliert. Von 1717 bis 1727 gehörten sie wegen von den Thüngen
ererbter Anteile an Freudental und von 1727 bis 1770 als Personalisten dem Kanton Kocher des Ritterkreises Schwaben an.
Messelhausen, Balbach und Rütschdorf fielen 1808 an Baden, Giebelstadt an
Würzburg und Lipprichshausen an Bayern. S. Baden-Württemberg.
L.: Stieber; Seyler 397; Roth von Schreckenstein 2, 594; Hölzle, Beiwort 57;
Winkelmann-Holzapfel 171; Pfeiffer 210; Riedenauer 128; Stetten 33,38, 183,
186, 188; Schulz 274; Rahrbach 305; Neumaier 73, 149, 151f.
Zocha (Reichsritter). Die Z. zählten im 17.
und frühen 18. Jahrhundert wegen Wald und Laufenbürg (Lauffenburg) zum Kanton Altmühl des Ritterkreises Franken.
L.: Biedermann, Altmühl; Stieber; Riedenauer 128.
Zollner von Brand, Zollner genannt Brandt, Zollner
von Brand von Kirchschletten (Reichsritter). Vom 16. bis zum frühen 19.
Jahrhundert zählten die Z. zum Kanton Gebirg des
Ritterkreises Franken. Zeitweise gehörten sie auch den Kantonen
Baunach und Steigerwald an.
L.: Stieber; Pfeiffer 214; Bechtolsheim 15, 20; Riedenauer 128.
Zollner von Hallburg, Zollner von der Hallburg
(Reichsritter). Vom 16. Jahrhundert bis zu ihrem Aussterben um 1640 zählten die
Z. mit Gaibach, Hallburg, Kleinlangheim, Krautheim mit Rimbach, Lülsfeld mit
Strehlhof und Zeilitzheim zum Kanton Steigerwald
des Ritterkreises Franken.
L.: Stieber; Bechtolsheim 2, 13, 19, 63; Riedenauer 128; Rahrbach 307; Ulrichs
209.
Zollner von Rottenstein, Zollner von
Rothenstein, Zollner von Birkenfeld von Rotenstein, (Reichsritter). Im frühen
16. Jahrhundert zählten die Z. zum Kanton
Baunach des Ritterkreises Franken.
L.: Stieber; Riedenauer 128; Rahrbach 309.
Zorn (Reichsritter). Im 16. und 17.
Jahrhundert zählten die Z. zum Kanton Odenwald
des Ritterkreises Franken. S. Zorn von Bulach.
L.: Riedenauer 128; Stetten 33.
Zorn von Bulach (Freiherren, Reichsritter).
Die Z. sind eines der ältesten Adelsgeschlechter des Elsass. Im 18. Jahrhundert
und frühen 19. Jahrhundert zählten die Freiherren Z. zum Ort (Bezirk) Ortenau
des Kantons Neckar bzw.
Neckar-Schwarzwald-Ortenau des Ritterkreises Schwaben (1802 Anton Joseph Z.,
Herr zu Grol [Groll]) sowie als bereits im Stichjahr 1680 angesessene und mit
ihren Gütern bei der Ritterschaft immatrikulierte Familie mit der Hälfte
Enzheim, der Hälfte Gerstheim und Osthausen zum Ritterkreis Unterelsass. S.
Zorn.
L.: Roth von Schreckenstein 2, 595; Hölzle, Beiwort 67; Neumaier 73.
Zotter von Berneck, Zott von Perneck
(Reichsritter). Von etwa 1581 bis 1587 war Gottfried Z., der um 1570 die
Herrschaft Schramberg hatte, Mitglied des Kantons
Neckar bzw. Neckar-Schwarzwald-Ortenau des Ritterkreises Schwaben.
L.: Hellstern 148, 218.
Zufraß (Reichsritter). Im frühen 16.
Jahrhundert zählten die Z. zum Kanton Rhön-Werra
des Ritterkreises Franken.
L.: Riedenauer 128.
Zug (Stadt, Kanton).
Z. am Zuger See wurde um 1200 von den Grafen von Kiburg (Kyburg) gegründet.
1273 kaufte König Rudolf von Habsburg die dortigen Kiburger (Kyburger) Rechte.
1352 wurde die Stadt von den sie umgebenden Orten der Eidgenossenschaft der
Schweiz zum Eintritt in diese gezwungen und 1368 von Habsburg aus seiner
Herrschaft entlassen. 1400 erwarb sie den Blutbann. 1415 wurde sie
reichsunmittelbar. Im 15. Jahrhundert gewann sie Anteile an der Verwaltung
einzelner gemeiner Herrschaften. Im Jahre 1604 wurden Spannungen zwischen der
Stadt Z. und ihrem Umland durch Vertrag beigelegt. 1798 wurde Z. dem Kanton Waldstätte einverleibt, 1803/1815 aber in den
alten Grenzen als kleinster Kanton der Schweiz
(239 Quadratkilometer) wiederhergestellt. Die Verfassung von 1814 wurde 1848,
1876 und 1894 verändert.
L.: Wolff 523; Großer Historischer Weltatlas II 72 (bis 1797) F2; Chronik der
Innerschweiz, hg. v. Koch, H. u. a., Bd. 1, 2 1947; Gruber, E., Die Geschichte
des Kantons Zug, 1968; Die Rechtsquellen des Kantons Zug, bearb. v. Gruber, E., Bd. 1 1971; Meyer,
T., Zug, LexMA 9 1998, 683.
Zugewandte Orte (verbündete Städte und
Landschaften). Z. waren die mit der Eidgenossenschaft der Schweiz oder einem
ihrer Orte verbündeten Städte und Landschaften, die nicht die Rechte eines
Ortes hatten. Allen dreizehn Orten zugewandt waren die Bünde in Graubünden, das
Wallis, das Hochstift Basel, Rottweil und Mülhausen im Elsass. Mehreren Orten
zugewandt waren Stadt und Stift Sankt Gallen, Abtei Engelberg, Biel, Rapperswil,
Genf und Neuenburg/Neuchâtel. Einem einzelnen Ort zugewandt waren Gersau
(Schwyz), die Freiherren von Sax (Zürich), Payerne und das Münstertal (Bern).
Die zugewandten Orte gingen mit Ausnahme Rottweils und Mülhausens seit 1798 in
den Kantonen der Schweiz auf.
L.: Oechsli, W., Orte und Zugewandte Orte, Jb. f. schweizer. Gesch. 13 (1888).
Züllenhard, Züllnhorst, Zyllnhard, Zillert, Zilhart
(Reichsritter). Vom frühen 16. Jahrhundert bis etwa 1650 und von etwa 1750 bis
ins frühe 19. Jahrhundert waren die Z. (Zyllnhardt) mit Teilen von Widdern
Mitglied des Kantons Odenwald des Ritterkreises
Franken. Außerdem zählten sie zum Ritterkreis Rhein sowie wegen Gütern in
Dürnau, Gammelshausen und Geradstetten von 1542 bis 1687 zum Kanton Kocher des Ritterkreises Schwabensowie von 1562
bis etwa 1623 (seit desm Anfang des 17. Jahrhunderts wegen der graneckischen
Güter) zum Kanton Neckar-Schwarzwald-Ortenau.
L.: Genealogischer Kalender 1753, 537; Roth von Schreckenstein 2, 595; Hölzle,
Beiwort 57; Winkelmann-Holzapfel 171; Riedenauer 128; Stetten 33, 38; Schulz
274; Neumaier 151 (Züllenhard zu Widdern).
Zurhein, Zurheim (Reichsritter). Um 1800 zählten
die Z. zum Kanton Rhön-Werra des Ritterkreises
Franken.
L.: Riedenauer 128.
Zürich (Kanton).
1798 wurde das aus der 1218 Reichsunmittelbarkeit erlangenden, seit 1291 durch
Bündnisse mit Uri und Schwyz verknüpften (Reichs-)Stadt Z. erwachsene
Herrschaftsgebiet Zürichs als Kanton in die von
Basels Oberzunftmeister Ochs mit Unterstützung Frankreichs gebildete
Helvetische Republik eingegliedert. 1803/1815 wurde Z. als Kanton der Eidgenossenschaft der Schweiz
wiederhergestellt.
L.: Wolff 518; Geschichte des Kantons Zürich,
Bd. 1 1995.
Zürich (Reichsstadt). Am Ort des römischen
Turicum (am Lindenhof) gründete Kaiser Karl der Große neben einem Königshof das
Chorherrenstift Großmünster Z. (810/820 Zurih), König Ludwig der Deutsche 853
die Reichsabtei Fraumünster (Frauenmünster). Die Reichsvogtei (Kastvogtei)
hierüber kam 1098/1173 als Erbe der Grafen von Lenzburg (10. Jahrhundert) an
die Herzöge von Zähringen. Mit deren Aussterben 1218 erlangte Z.
Reichsunmittelbarkeit. Mit Hilfe König Rudolfs von Habsburg unterwarf Z. den
umwohnenden Adel. Am Ende des 13. Jahrhunderts brachte es das Fraumünster
(Frauenmünster) und das Großmünster unter seine Herrschaft. 1291 schloss es ein
erstes Bündnis mit Uri und Schwyz. Von 1313 bis 1336 verband es sich mit den
Habsburgern. 1351 schloss es sich der Eidgenossenschaft der Waldstätte an. Bald
wurde es, begünstigt durch die Lage an der Straße vom Sankt Gotthard nach
Basel, Mittelpunkt der Eidgenossenschaft der Schweiz. Bereits im 14.
Jahrhundert erlangte es ein ansehnliches Herrschaftsgebiet am Zürichsee
(Wädenswil 1342, Zollikon 1358, Küsnacht am Zürichsee 1384, Thalwil [Talwil]
1385). Zwischen 1400 und 1415 erwarb es die Herrschaften am See Greifensee
(1402), Grüningen (1408), Regensberg (1409), die Reichsgrafschaft Kiburg
(Kyburg) (1424/1452) und ein Stück des östlichen Aargaus (Freiamt, Kelleramt,
Steinhausen [1415], Andelfingen [1434]). In der Reichsmatrikel von 1521 wurde
es nicht mehr geführt. Unter Zwingli setzte sich seit 1523 die Reformation
durch. 1648 erlosch die Reichszugehörigkeit mit der übrigen Eidgenossenschaft
der Schweiz. Seit 1712 übernahm Z. zusammen mit Bern wieder die 1531 verlorene
Führung der Eidgenossenschaft. S. Zürich (Kanton).
L.: Wolff 518f.; Großer Historischer Weltatlas II 72 (bis 1797) F2; Bluntschli,
J., Staats- und Rechtsgeschichte der Stadt und Landschaft Zürich, 2 Teile 2. A.
1856; Urkundenbuch der Stadt und Landschaft Zürich, Bd. 1ff. 1888ff.;
Dändliker, K., Geschichte der Stadt und des Kantons
Zürich, Bd. 1ff. 1908ff.; Largiadèr, A., Die Anfänge der zürcherischen
Landschaftsverwaltung, 1932; Weiss, L., Verfassung und Stände des alten Zürich,
1938; Largiadèr, G., Geschichte von Stadt und Landschaft Zürich, Bd. 1f. 1943
ff; Kunz, E., Die lokale Selbstverwaltung in den zürcherischen Landgemeinden im
18. Jahrhundert, Zürich 1948; Kläui, P./Imhof, E., Atlas zur Geschichte des Kantons Zürich, 1951; (Polenz, P. v., Landschafts- und
Bezirksnamen, 1961, II, 16, 23, 30, 31, 32, Zurihgouwe, pagus Thuregum,
Duricinum, Turegia provincia, ‚Zürichgau‘;) Karte des Kantons
Zürich aus dem Jahre 1667 in 56 Messtischblättern von Gugger, H. C., hg. v.
Imhof, E./Winkler, E., 1967; Raiser, E., Städtische Territorialpolitik im
Mittelalter, Diss. phil. Hamburg 1969; Plattner, A., Die Herrschaft Weinfelden,
1969; Vogt, E./Meyer, E./Peyer, H. C., Zürich von der Urzeit zum Mittelalter,
1971; Dietrich, C., Die Stadt Zürich und ihre Landgemeinden während der
Bauernunruhen von 1489 bis 1525, 1985; Zürich. Geschichte einer Stadt, hg. v.
Schneebeli, R., 1986; Geschichte des Kantons
Zürich, Bd. 1 1995; Hürlimann, K., Zürich, LexMA 9 1998, 790; Kleine Zürcher
Verfassungsgeschichte 1218-2000, hg. v. Staatsarchiv des Kantons Zürich 2000; Koch, B., Neubürger in Zürich,
2002; Vonrufs, U., Die politische Führungsgruppe Zürich (1450-1489), 2002;
Müller, M., Gesellschaftlicher Wandel und Rechtsordnung, 2005; Die Entstehung
der neuen Zürcher Kantonsverfasssung, 2006;
Marquardt, B., Die alte Eidgenossenschaft und das Heilige römische Reich, 2007,
261.
Zweifel, Zweiffel (Reichsritter). Vom späteren
16. bis zum früheren 18. Jahrhundert zählten die Z. zum Kanton Rhön-Werra des Ritterkreises Franken. Von 1735 bis etwa 1747
waren die vorher zum Kanton Oberrheinstrom des
Ritterkreises Rhein gehörigen Z. Mitglied des Kantons
Neckar bzw. Neckar-Schwarzwald-Ortenau des Ritterkreises Schwaben.
L.: Stieber; Hellstern 218; Seyler 397; Riedenauer 128.
Zwierlein (Freiherren, Reichsritter). Die 1790 in
den Freiherrenstand erhobenen Z. zählten mit dem 1787 von den Hopffer
erworbenen sieben Zweiundreißigstel Unterriexingen zum Kanton
Neckar bzw. Neckar-Schwarzwald-Ortenau des Ritterkreises Schwaben.
L.: Hölzle, Beiwort 65.
Zwingenberg (am Neckar) (Herrschaft). Die Herrschaft
Z. am Neckar mit zehn Dörfern und einigen Weilern zählte zum Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken. 1746 kaufte
sie der Kurfüst von der Pfalz. 1779 gab er sie seinem natürlichen Sohn als
Fürsten von Bretzenheim. Später kam sie an Baden und damit Z. 1951/1952 an
Baden-Württemberg.
L.: Wolff 512.
Altdorf (Kanton Uri) Schweiz
Baden* (Kanton Aargau) Aargau
Bremgarten (im Kanton Aargau) Aargau
Burgdorf (Kanton)* Bern (RS)
Engelberg* (im Kanton Obwalden) (Abtei) Unterwalden, Uri, Zugewandte Orte
Erlach* (RRi) (Kanton Bern)
Falkenstein (Kanton Solothurn) Solothurn
Grüningen (Kanton Zürich) Zürich
Güttingen (Kanton Thurgau) Konstanz
Haslach (Kanton Sankt Gallen) Hohenems
Homberg (bei Wittnau im Kanton Aargau) Basel
Klingenberg (bei Steckborn im Kanton Thurgau) Blumenfeld, Möhringen
Köniz (im Kanton Bern) (Könitz) Elsass und Burgund bzw. Elsass-Schwaben-Burgund
Kriessern* (in dem Kanton Sankt Gallen) (RHof, RDorf) Gägelhof
Mellingen (im Kanton Aargau) Aargau
Neuendorf (in dem Kanton Solothurn) Härkingen
Pfeffingen (im Kanton Basel-Land) Basel (FBtm)
Rheineck* (Rheinegg) (Kanton Sankt Gallen) (RS) Appenzell, Sankt Gallen (RAbtei)
Speicher (im Kanton Appenzell-Außerrhoden) Appenzell
Steinhausen (im Kanton Zug) Zürich
Straßberg (im Kanton Bern) Neuenburg (Gt)
Teufen (im Kanton Appenzell-Außerrhoden) Appenzell
Tiefenbach* (im Kanton Thurgau) (RHof) Rorschach
Trogen (im Kanton Appenzell-Außerrhoden) Appenzell
Wettingen* (im Kanton Aargau) (Kl) Uri