Willems, Constantin, Actio Pauliana und fraudulent conveyances. Zur Rezeption kontinentalen Gläubigeranfechtungsrechts in England (= Comparative Studies in Continental and Anglo-American Legal History 29). Duncker & Humblot, Berlin 2012. 215 S. Besprochen von Gerhard Köbler.

 

Von seinen Anfängen an kann der Mensch mit seinen Sinnen durch eigenes Erfahren über das ihm von der Natur bereits Mitgegebene und Angeborene hinaus und unabhängig von einem bewussten Belehren und Erlernen nützliches Wissen anderer erkennen und aufnehmen. Dieses Geschehen lässt sich insgesamt als Rezeption bezeichnen und findet sich außer auf vielen anderen Sachgebieten auch im Recht. Bekanntestes und wichtigstes Beispiel hierfür ist die die Rezeption des römischen Rechtes seit seiner Wiederverwendung ab dem elften oder zwölften Jahrhundert in zahlreichen Teilen der Welt, in deren Rahmen aber das englische und damit auch das angloamerikanische Recht eine besondere Stellung einnehmen.

 

Die sich in diesem Zusammenhang mit einer einzelnen Teilfrage beschäftigende Untersuchung ist die von Thomas Rüfner betreute, im Wintersemester 2010/2011 vom Fachbereich Rechtswissenschaft der Universität Trier unter dem Titel Et etiam apud nos, quod Actioni Paulianae aliquo modo respondet angenommene Dissertation des seit seinem dritten Studiensemester als Mitarbeiter an der Professur seines Betreuers tätigen Verfassers. Sie gliedert sich nach einer Einführung über die Verortung des Themas und die Herangehensweise an das Thema in zwei Sachkapitel. Sie betreffen die actio Pauliana im spätantik/frühmittelalterlichen Insolvenzrecht Justianians und Rechtsentwicklungen in England, für das der Verfasser mit der allgemeinen Meinung davon ausgeht, dass es trotz bedeutsamer Anfänge im 12. und 13. Jahrhundert eine volle Rezeption des römischen Rechtes nicht gab.

 

Im Ergebnis kann der Verfasser überzeugend feststellen, dass schon der Liber Pauperum des Vacarius von etwa 1149 und ein anonymes Skript einer Institutionenvorlesung vom Ende des 12. Jahrhunderts die wesentlichen justinianischen Stellen der actio Pauliana in den Digesten 42.8 und den Institutionen I. 4. 6. 6. behandeln. Weitere Spuren findet er in Fallentscheidungen kirchlicher Gerichte und des Court of Chancery sowie des Court of Admiralty und in Gesetzen seit 1351. Am Ende kann er dementsprechend Hans Ankum darin zustimmen, dass wegen der auffälligen Ähnlichkeiten das englische Recht der fraudulent conveyances durch das rezipierte römische Recht der actio Pauliana des ius commune geprägt ist, so dass es nach seiner Ansicht zwischen den Rechtskreisen des englischen und des kontinentalen Rechtes trotz grundsätzlicher Verschiedenheit „eine gemeinsame Basis gibt, von der aus eine Rechtsvereinheitlichung auf dem Gebiet des Gläubigeranfechtungsrechts praktikabel ist“.

 

Innsbruck                                                       Gerhard Köbler