Theodor Mommsen und die Bedeutung des römischen Rechts, hg. v. Fargnoli, Iole/Rebenich, Stefan (= Freiburger rechtsgeschichtliche Abhandlungen Neue Folge Band 69 Abhandlungen zum römischen Recht und zur antiken Rechtsgeschichte). Duncker & Humblot, Berlin 2013. 184 S. Besprochen von Gerhard Köbler.

 

Der in Garding 1817 als Sohn eines Pfarrers geborene, über das rechtswissenschaftliche Studium in Kiel bei Falck und Kierulff und schulische und journalistische Tätigkeiten 1848 als außerordentlicher Professor des römischen Rechts nach Leipzig und nach seiner Entlassung wegen Beteiligung an einer Erhebung über Zürich und Breslau 1861 als Professor für Geschichte nach Berlin gelangte Theodor Mommsen ragt durch die Verleihung des Literaturnobelpreises des Jahres 1902 für seine römische Geschichte (1854ff.) aus der Reihe der deutschen Juristen bedeutsam hervor. Stefan Rebnich hat ihm 2002 eine Biographie gewidmet, die zu einem Buch des Jahres erkoren wurde. Zusammen mit Iole Fargnoli legt er nunmehr ein weiteres Erinnerungsstück vor.

 

Die Idee zu einer diesbezüglichen, in Bern am 19. und 11. Mai 2012 abgehaltenen Tagung entstand mit Blick auf Theodor Mommsens bewundernswerte Interdisziplinarität. Deswegen sollte in einem internationalen Kontext die interdisziplinäre Diskussion von Mommsens rechtswissenschaftlichem Werk mit dem Staatsrecht (1871ff.) und dem Strafrecht (1899) als tragenden Säulen vorangetrieben werden. Dazu trafen sich Referenten und Referentinnen aus Deutschland, England, Frankreich, Italien, den Niederlanden und der Schweiz, deren Beiträge der schlanke Sammelband der Öffentlichkeit zur Verfügung stellt.

 

Dabei folgen einer kurzen Einleitung der Herausgeber neun unterschiedliche Studien. Wolfgang Ernst behandelt Mommsen in der Rechtswissenschaft seiner Zeit, Joseph Georg Wolf Kantorowicz’ Kritik an der Digestenedition und Werner Eck die umfangreiche epigraphische Arbeit im Hinblick auf das Staatsrecht. Rückblicke, Seitenblicke und Ausblicke bietet Karl-Joachim Hölkeskamp zur Mommsens Verschmelzung von Geschichte und Jurisprudenz, eine kritische Betrachtung von Zwergen auf einen strafrechtlichen Giganten Carla Masi Doria und Stellungnahmen zu dem Verhältnis Mommsens zum Theodosianus legen Boudewijn Sirks und Philippe Blaudeauvor. Am Ende versieht Gisela Hillner Mommsens im Anschluss edierte, einen bescheidenen Anfang eines gewaltigen Werkes bildende Inauguraldissertation des Jahres 1843 mit einer Übersetzung und einem Nachwort, so dass insgesamt das angestrebte Ziel der Tagung in vielerlei als eindrucksvoll erreicht angesehen werden kann.

 

Innsbruck                                                                   Gerhard Köbler