The Legal Understanding of Slavery. From the Historical to the Contemporary, hg. v. Allain, Jean. Oxford University Press, Oxford 2012. XVIII, 396 S. Besprochen von Gerhard Köbler.

 

Slavery is the status or condition of a person over whom any or all of the powers attaching to the ownership are exercised. So lautete die 1926 im Rahmen des Völkerbunds ermittelte Definition der Sklaverei. Sie verglich demnach die Herrschaft über Menschen mit der Herrschaft über Sachen, wie sie sich seit den Anfängen von Besitz und Eigentum an einzelnen Stellen entwickelt hatte und mehr und mehr selbverständlich geworden war.

 

Insbesondere in den klassischen Hochkulturen des Altertums war aus dem menschlichen Herrschaftsverhalten die Sklaverei auf breiter Grundlage entstanden, so dass die zugehörigen Gesellschaften in modernen gesellschaftsgeschichtlichen Überlegungen einleuchtend auch als Sklavenhaltergesellschaften bezeichnet wurden. Der vorliegende Sammelband vereint in diesem Rahmen 17 wissenschaftliche Arbeiten über die Sklaverei von den geschichtlichen Anfängen bis zur Gegenwart. Sein Herausgeber wirkt als Direktor des Zentrums für Menschenrechte in der School of Law der Queen’s University in Belfast mit Schwerpunkten bei den Menschenrechten und der Sklaverei.

 

Ausgangspunkt für die Veröffentlichung war der Fall The Queen v. Tang vor dem High Court Australiens im Jahre 2008. Gegliedert ist der Band in vier Abschnitte über das geschichtliche Verständnis der Sklaverei von der Natur her, vom europäischen Ius commune her, vom islamischen Recht aus, im 18. Jahrhundert sowie im internationalen Recht, über  Sklaverei in Amerika, über die Definition des Jahres 1926 und über die Sklaverei in der Gegenwart. Drei Anhänge veranschaulichen die vielfältigen Ausführungen, ein von Africa bis Wisconsin reichender Index schließt sie benutzerfreundlich auf, so dass sich jeder Leser vorzüglich in die Grundfragen der aus dem egoistischen Wesen des Menschen erfließenden Sklaverei in der Menschheitsgeschichte einlesen kann.

 

Innsbruck                                           Gerhard Köbler