Strauch, Dieter, Das Archivalieneigentum – Untersuchungen zum öffentlichen und privaten Sachenrecht deutscher Archive (= Veröffentlichungen der erzbischöflichen Diözesan- und Dombibliothek, Sonderreihe Band 6), 2. Aufl. Erzbischöfliche Diözesan- und Dombibliothek mit Bibliothek St. Albertus Magnus, Köln 2014. 607 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Das Eigentum ist eine Erfindung des Menschen, weshalb selbst am Beginn der Menschheit wohl nichts jemandem gehörte, während es in der Gegenwart nicht mehr allzu viel gibt, was niemandem gehört. Auch für das Archivale als das in einem Archiv aufbewahrte Stück Archivgut stellt sich deshalb die Frage nach dem Eigentum, zumal der durch Herstellung originär Eigentum schaffende anfängliche Eigentümer bei der Mehrzahl der Archivalien als Rechtssubjekt längst untergegangen sein dürfte. Von daher ist angesichts der Menge der Archivalien die Frage nach dem Archivalieneigentum praktisch wie theoretisch von großem allgemeinem Interesse.
Ihr hat sich auf Anregung des Landschaftsverbands Rheinland – Rheinisches Archiv- und Museumsamt – Dieter Strauch bereits vor vielen Jahren ausführlich und detailliert gestellt. Die aus seinen sorgfältigen Forschungen 1997 hervorgegangene Monographie war so grundlegend, dass die Nachfrage nach ihr in den vergangenen Jahren nicht abgenommen hat. Die deswegen erfreulicherweise erforderliche zweite Auflage kann den Text an alle zwischenzeitlich entstandenen Veränderungen anpassen, wobei die novellierten oder neu geschaffenen Archivgesetze, die seitdem getroffenen Entscheidungen sowie die inzwischen erschienene Literatur von besonderer Bedeutung sind.
Einzuarbeiten war beispielsweise die Handhabung der Archivalien aus der Tätigkeit des Ministeriums für Staatssicherheit der früheren Deutschen Demokratischen Republik samt zugehöriger Rechtsprechung. Hinsichtlich der Nutzung der Archivalien waren urheberrechtliche und datenschutzrechtliche Fragen aufzunehmen, die Zugangsrechte außerhalb der Archivgesetze darzustellen und auch das Pflichtexemplarrecht anzupassen. Gleichwohl konnte der überzeugende Gesamtinhalt im Kern in aktualisierter Form beibehalten werden.
Gegliedert ist das wertvolle, von XLVII und 549 Seiten auf den jetzigen Umfang erweiterte Werk in fünf Teile mit 21 Kapiteln. Dabei folgen den rechtlichen Begriffen (Privateigentum an Archivgut, Treuhandeigentum an Archivgut, öffentliches Eigentum an Archivgut?, beschränkte dingliche Rechte an Archivgut, Besitz an Archivgut, Nutzung von Archivgut), die Träger von Eigentumsrechten (natürliche Personen, juristische Personen des Privatrechts, juristische Personen des öffentlichen Rechts), der Erwerb des Eigentums (der rechtsgeschäftliche Erwerb mittels Kaufes, Ersteigerung, Tausches, Schenkung oder Zuwendung von Todes wegen, der Erwerb kraft Gesetzes infolge öffentlichrechtlicher Zuweisung, Gemeinwohlbindung, Enteignung, gesetzlichen Erbrechts, gutgläubigen Erwerbs, Ersitzung oder Surrogation), der Verlust von Besitz oder Eigentum und der Rechtsschutz von Besitz und Eigentum. Insgesamt sind auf diese Weise wohl alle bisher bekannt gewordenen Rechtsfragen hinsichtlich der Archivalien umfassend dargestellt und einleuchtenden Lösungen zugeführt, wobei der Anhang 8 Formulare und Satzungen bereitstellt, das Register von Abfall bis Zwischenarchiv den Inhalt benutzerfreundlich aufschließt und eine Liste der trotz aller Mühe im Druck verbliebenen Errata das Werk vervollkommnet.
Innsbruck Gerhard Köbler