Strafrecht und juristische Zeitgeschichte. Symposium anlässlich des 70. Geburtstages von Thomas Vormbaum, hg. v. Asholt, Martin/Eisenhardt, Ulrich/Sachsen-Gessaphe, Karl-August Prinz von u. a. Nomos, Baden-Baden 2014. 162 S. Besprochen von Gerhard Köbler.

 

Die juristische Zeitgeschichte ist gegen Ende des 20. Jahrhunderts im Gefolge der allgemeinen Zeitgeschichte entstanden, die ihrerseits der histoire contemporaine nachgebildet ist und die geschichtswissenschaftliche Behandlung des zumindest von einem Teil der Zeitgenossen bewusst miterlebten und anfangs mit dem Jahre 1917 verknüpften Geschehens bedeutet. Ihre Entstehung hängt auch mit der wachsenden Akademisierung der Gesellschaft und der zunehmenden Spezialisierung der Forschung zusammen. Die Geschichte ist insgesamt so umfangreich geworden, dass ohne vertiefende Profilierung die Aussicht auf einen sicheren wissenschaftlichen Arbeitsplatz weitgehend geschwunden ist.

 

Der in Münster am 18. Juni 1943 geborene Jubilar hat sich dieser schwierige Herausforderung in besonderer Weise gestellt. Er hat das in Münster begonnene Studium der Rechtswissenschaft, Geschichtswissenschaft und Politikwissenschaft 1969 mit der ersten juristischen Staatsprüfung, 1973 mit der zweiten juristischen Staatsprüfung und 1975 mit einer juristischen Dissertation über die Rechtsfähigkeit der Vereine im 19. Jahrhundert und das weitere Studium mit einer zusätzlichen Promotion abgeschlossen. Danach wurde er in Münster 1985 auf Grund der Schrift über den strafrechtlichen Schutz des Strafurteils für Strafrecht, Strafprozessrecht und juristische Zeitgeschichte habilitiert und 1994 an die Fernuniversität Hagen berufen.

 

Dort hat er mit vorzüglichem Erfolg die Lehre und Forschung in seinen Fächern betrieben und beispielsweise nach Ausweis des vorliegenden Werkes zwei Habilitationen und im Durchschnitt eine Dissertation pro Lebensjahr betreut. Aus diesem Grunde ist es nur zu verständlich, dass Kollegen und Schüler zu seinem 70. Geburtstag ein Kolloquium veranstalteten, das ihn und sein Werk in acht Vorträgen ehrte, die vom Allgemeinen Landrecht über das Reichsgericht und Karl Larenz bis zur Gegenwart reichen. Der inhaltlich weit über den Titel hinausreichende Band hat unmittelbar nach seinem Erscheinen das große Interesse eines sachkundigen Rezensenten gefunden, so dass an dieser Stelle nur ganz vorläufig auf ihn aufmerksam zu machen ist.

 

Innsbruck                                                                              Gerhard Köbler