Stegmaier, Wolfgang, Das Preußische Allgemeine Landrecht und seine staatsrechtlichen Normen. Über die Funktion der Rechtssätze des Allgemeinen Staatsrechts in AGB und ALR unter der Bedingung der uneingeschränkten Monarchie (= Schriften zur Rechtsgeschichte 165).. Duncker& Humblot, Berlin 2013. 266 S. Besprochen von Gerhard Köbler.

 

Wie der Verfasser in seinem abschließenden Ausblick unter Berufung auf Hans Hattenhauer festhält, ist das preußische Allgemeine Landrecht des Jahres 1794 wohl die größte Kodifikation der deutschen Gesetzgebungsgeschichte und zugleich eines der wichtigsten Denkmäler der preußischen Aufklärung. Er selbst hat nach seinem kurzen Vorwort in der Beschäftigung mit seinem Thema so viele Wahrheiten gelesen, dass der daraus gezogene Gewinn ihn gewiss für die ganze verbleibende Dauer seines Lebens bereichern wird. Dementsprechend verheißen der bedeutende Gegenstand und die intensive Auseinandersetzung reiche Frucht.

 

Das Ergebnis ist die von Gottfried Schiemann betreute, 2012 von der juristischen Fakultät der Universität Tübingen angenommene Dissertation des Verfassers. Sie gliedert sich außer in eine Einleitung über das Allgemeine Landrecht im Lichte seiner Zeit und einen Ausblick in vier Teile. Sie betreffen den Codex im Gefüge seiner zeitgenössischen Prämissen, die auf drei Seiten behandelte Funktion der Rechtssätze im AGB und ALR, die Funktion der im AGB und ALR enthaltenen staatsrechtlichen Rechtssätze im allgemeinen und die Funktion einiger der im AGB und ALR enthaltenen staatsrechtlichen Rechtssätze im besonderen.

 

In diesem Rahmen untersucht der Verfasser vertieft die Bestimmung des Staatswecks und die Majestätsrechte in den §§ 77-79 Einleitung AGB und 1-16 II 13, § 18 II 17 AGB/ALR, die Stellung und Funktion der Gesetzkommission mit der Pflicht zur Publikation der Gesetze und dem Rückwirkungsverbot in den §§ 10-15, 18-25 Einl. AGB/§§ 7-11, 14-21 Einl. ALR und das Machtspruchwesen. Insgesamt will er dabei exemplarisch versuchen, die verstreuten Vorschriften staatsrechtlicher Art, die das Allgemeine Landrecht für die preußischen Staaten von 1794 und seine Vorläufer - das Allgemeine Gesetzbuch für die preußischen Staaten von 1791 sowie die dazu angefertigten Entwürfe - enthalten, nach ihren Zwecken unter der Bedingung der uneingeschränkten Monarchie zu erfassen, um damit eine bisher bestehende Lücke zu schließen und ein interessantes Licht auf die Funktion der Gesetzgebung im absolutistischen Staat zu werfen. Dies ist ihm, wenn er auch sekundär zitiert und die indirekt verwendeten Werke nicht in sein Literaturverzeichnis aufnimmt, insgesamt in weiterführender Weise gelungen, wobei er feststellt, dass wenige Zeit nach dem Abschluss der Gesetzgebung das Verständnis von der Funktion des Gesetzes so weit auf das Reglementsgesetz verdichtet und beschränkt war, „dass die Funktion staatsrechtlicher Rechtssätze unter der Bedingung der uneingeschränkten Monarchie, wie sie im Allgemeinen Gesetzbuch und Allgemeinen Landrecht kodifiziert waren, nicht mehr nachvollzogen werden konnte“.

 

Innsbruck                                                        Gerhard Köbler