Sartore, Melissa, Outlawry, Governance and Law in Medieval England (= American University Studies, Series 9 History, Band 206). Lang, New York 2013. 274 S. Besprochen von Gerhard Köbler.

 

Die Verfasserin eröffnet ihre gelungene Studie mit einer bei Liebermann (Die Gesetze der Angelsachsen 1, 184) veröffentlichten Bestimmung König Edmunds (939-946), nach der niemand, der eines Christen Blut vergoss, zum König vorgelassen werden darf, ehe er nicht Buße getan hat. Damit führt sie zugleich in das erste ihrer acht Kapitel ein, in dem sie den outlaw, die outlawry und die Vielfältigkeit der Sprache und der praktischen Handhabung erörtert. Im Anschluss hieran greift sie in verschiedenen Richtungen weiter aus.

 

Dabei stellt sie zunächst outlawry, exile und banishment im angelsächsischen England den Gegebenheiten outlawry, exile und Haft im normannischen und anglonormannischen Recht gegenüber. Danach vertieft sie die Betrachtung im Hinblick auf die Rechtsreform unter Heinrich II. bis zu Heinrich III. und allgemeiner dem 13. Jahrhundert. Den Beschluss bildet die Rechtsetzung unter Edward I. gegen Ende des 13. Jahrhunderts.

 

Im Ergebnis kann die in Geschichte und europäischer Geschichte an der Western Illinois University ausgebildete, in Wisconsin-Madison promovierte und danach als Assistenzprofessor der Geschichte an der West Virginia University (Institute of Technology) tätige Verfasserin in ihrer anregenden Arbeit einen deutlichen Wandel der Folgen der Acht vom Exil zum Gefängnis erweisen. Damit verbunden zeigten sich neue Formen der Kontrolle als erforderlich. Sie bewirkten schließlich auch einen wichtigen Schub in der Entwicklung des englischen common law und damit in der umfassenderen Verrechtlichung des politischen und gesellschaftlichen Zusammenlebens.

 

Innsbruck                                                                               Gerhard Köbler