Reitemeier,
Johann Friedrich, Encyclopädie und Geschichte der Rechte in
Deutschland. Zum Gebrauch akademischer Vorlesungen. Johann Christian Dieterich,
Göttingen 1785. LXIV, 279 S., mit einer Einleitung hg. v. Buschmann, Arno. Olms,
Hildesheim 2014. XXVII*, LXIV, 279 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Johann
Friedrich Reitemeier wurde als Kind einer Handwerkerfamilie in Göttingen 1755 geboren
und nach dem örtlichen Studium von Philologie (Heyne) und Jurisprudenz (Pütter)
und der Vorlage einer Dissertation De origine et ratione quaestionis per
tormenta apud Graecos et Romanos (1782) 1783 zum Doktor der Rechtswissenschaft
promoviert. Der junge Privatdozent wurde nach Veröffentlichung eines weiteren
Werkes (Conspectus iuris Romani, 1784) 1785 nach Frankfurt an der Oder und 1805
nach Kiel berufen, wo er jedoch infolge von Fakultätsstreitigkeiten 1811 unter
Belassung des vollen Gehalts von allen Pflichten entbunden bzw. entlassen
wurde. Nach verschiedenen weiteren Veröffentlichungen und Streitigkeiten verstarb
er nach Verlust seiner Pension verarmt in Hamburg 1839.
Der
Herausgeber hat sich bereits früh mit Reitemeier befasst. Schon 1987 konnte er
eine eindringliche Untersuchung über Enzyklopädie und Recht am Beispiel von Johann
Friedrich Reitemeiers Encyclopädie und Geschichte der Rechte in
Deutschland in der Festschrift Wege europäischer
Rechtsgeschichte vorlegen. Dementsprechend ist er für eine Edition des
bedeutsamen, dem Conspectus in vielen Hinsichten auch inhaltlich folgenden, als
Schlüsselwerk für den Übergang vom Naturrecht und Vernunftrecht des 18.
Jahrhunderts zur geschichtlichen Rechtswissenschaft des 19. Jahrhunderts
eingestuften, nach einer ausführlichen Vorrede in A Gesetzgebung (Allgemeine
Grundsätze der Gesetzgebung, Allgemeine Geschichte der Gesetzgebung,
Grundbegriffe vom Recht, Allgemeine Grundsätze vom Recht, Natürliches Recht,
Allgemeines positives Recht, Geschichte der Gesetzgebung oder der Rechte in
Deutschland, Römisches Recht, Deutsches und Canonisches Recht) und B
Gesetzkunde (Allgemeine Grundsätze, Theorie, Praxis, Geschichte der
Gesetzkunde, Allgemeine Veränderungen der Gesetzkunde, Geschichte der Gesetzkunde
in Deutschland, Vom Römischen Recht, Vom Deutschen und Canonischen Recht) gegliederten
Werkes bestens ausgewiesen.
In seiner
sachkundigen Einleitung stellt er zunächst das Leben Reitemeiers und dessen
ungewöhnlich vielseitiges und breites Werk dar. Danach spürt er sorgfältig der
Bedeutung von Reitemeiers Encyclopädie und Geschichte der Rechte in Deutschland
für die Entwicklung der Rechtswissenschaft nach und zeigt, wie Reitemeier nach
dem Vorbild Pütters den Studierenden eine Generalcharte des gesamten Rechts
anbot und dabei Montesquieus Esprit des lois von 1748 einbezog. Vielleicht hätte
der fotomechanische Abdruck der auf Hugo, Savigny, Eichhorn und Puchta
ausstrahlenden Darstellung Reitemeiers zu Gunsten des heutigen Nutzers auch um ein
Sachregister erweitert werden können.
Innsbruck Gerhard Köbler