Rechtswissenschaft als Kulturwissenschaft? Kongress der schweizerischen Vereinigung für Rechts- und Sozialphilosophie, 15. und 16. Juni 2007, Universität Zürich, hg. v. Senn, Marcel/Puskás, Dániel (= Archiv für Rechts- und Sozialphilosophie Beiheft 115). Steiner, Stuttgart 2007. 220 S. Besprochen von Gerhard Köbler.

 

Seit der Entstehung der Wissenschaften und des Wortes Wissenschaft sind die Gliederung und Ordnung des darunter versammelten Stoffes angesichts seiner ständig steigenden Menge ein eigener Gegenstand der Wissenschaft. Konnte man sich lange Zeit an den antiken artes liberales orientieren und bildete die hochmittelalterliche Universität zunächst vier klassische Fakultäten aus, so traten in der Neuzeit mehr und mehr die Naturwissenschaften den früher im Vordergrund stehenden Geisteswissenschaften zur Seite. Mit der Artikulierung von Kulturwissenschaften in der jüngeren Vergangenheit stellt sich wie von selbst die Frage, ob die Rechtswissenschaft zu ihnen gehört.

 

Diesen offenen Gegenstand hat auf Initiative der Internationalen Vereinigung für Rechts- und Sozialphilosophie die schweizerische Vereinigung für Rechts- und Sozialphilosophie als inhaltlich gewichtiges, wenn auch kaum modisches Thema auf dem in Zürich vom 15. bis 16. Juni abgehaltenen Kongress zur Diskussion gestellt. Dabei wurden  drei Sektionen gebildet. Die erste Sektion galt dem Rechtsverständnis in Antike, Mittelalter und Neuzeit, die zweite Sektion der Grundlage von Naturalismus und Neukantianismus in der Rechtswissenschaft und die dritte den Konstanten, die unter dem Aspekt einer erneuerten Anthropologie weiter verhandelt werden sollten.

 

Auf die dortigen Erkenntnisse kann leider nur mit Verspätung und ganz allgemein hingewiesen werden. Nach Einleitung und Rückblick durch Marcel Senn und Hasso Hofmann werden in drei Referaten die Perspektive der Rechtsphilosophie in der Antike, die Perspektiven des Mittelalters und die Neuzeit als Aufklärungsprozess untersucht, woran sich fünf Studien zum  Badener Neukantianismus und zur Rechtsphilosophie, zu Neukantianismus und Rechtsnaturalismus, zu dem neukantianischen Gedanken Rechtswissenschaft als Kulturwissenschaft, zu Recht der Kultur – Kultur des Rechts von Herder zu Kant sowie zur Frage, warum Rechtswissenschaft keine Wissenschaft der Politik ist, anschließen. Sieben Voten des Publikums zur Wirkung der Kulturwissenschaft auf die geschichtliche Rechtswissenschaft, zu Ansätzen Ernst Cassirers, zum Verhältnis von Kulturrelativismus und Menschenrechten, zu postmoderner Rechtswissenschaft, zur Rechtsvergleichung, zum Antimodernismus und zu Kultur, Selbstreflexion und Recht im Übergang von antikem zu christlichem Denken runden als Anfang einer neuen Diskussion den schmalen, aber philosophisch reichen, nicht durch Verzeichnisse aufgeschlossenen Band ab.

 

Innsbruck                                                       Gerhard Köbler